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Die
vorliegende Anmeldung betrifft eine Fassadenplatte zur Herstellung
eines Energiegewinnungssystems. Darüber hinaus richtet
sich die vorliegende Anmeldung auf ein System und ein Verfahren zur
Energiegewinnung.
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Eine
zunehmende Knappheit an fossilen Energieträgern sowie die
sich hieraus ergebenden Kostensteigerungen führen zu verstärkten
Investitionen auf dem Gebiet der Energieeinsparung sowie der Nutzung
nachhaltiger Energieressourcen. Die Klimatisierung von Gebäuden
ist gegenwärtig für einen hohen Anteil des Gesamtenergieverbrauchs
ursächlich. Dementsprechend wurden viele Anstrengungen
unternommen, um den hierdurch bedingten Verbrauch zu verringern.
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Üblich
werden daher beim Bau von Gebäuden Materialien zur Dämmung
eingesetzt, die vielfach auch nachträglich an Fassaden
angebracht werden können. Beispielsweise beschreibt die
Druckschrift
DE 25
07 000 A1 eine derartige Fassadenverkleidung. Nachteilig
an diesen Fassadenverkleidungen ist deren komplexe Anbringung.
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Weiterhin
werden hinterlüftete Fassadenverkleidungen häufig
an Bauwerken wegen ihrer bauphysikalischen Eigenschaften eingesetzt.
Ein Beispiel für eine derartige Fassadenverkleidung wird
in
DE 100 22 615 A1 dargelegt.
Jedoch wird keine Fassadenplatte beschrieben, die eine Dämmschicht
und eine Gasleitschicht umfasst. Weiterhin dient diese Fassadenverkleidung
nicht zur Energiegewinnung, sondern verhindert eine Erwärmung
des Gebäudes durch Sonneneinwirkung. Die beschriebene Fassadenverkleidung
muss ebenfalls in mehreren Schritten am Gebäude montiert
werden. Diese Montage ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.
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Dementsprechend
wurden Verbundplatten entwickelt, die in einem Schritt an eine Fassade
montiert werden können, ohne dass nachfolgend ein Verputz
aufgetragen werden muss. Derartige Platten werden beispielsweise
in
DE 197 13 542 A1 ,
DE 41 31 511 A1 und
DE 39 13 383 A1 beschrieben.
Das Dämmmaterial kann hierbei mit einer Hinterlüf tung versehen
sein. Diese Verbundplatten können leicht verarbeitet und
montiert werden, sind jedoch nicht zur Energiegewinnung geeignet.
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Darüber
hinaus sind aus
DE
89 15 270 U1 ,
EP
0 382 084 A2 ,
DE
197 36 768 A1 ,
DE
199 54 955 A1 und
WO 2005/033432 A1 Hohlkammerplatten bekannt,
die beispielsweise zur Herstellung von Gewächshäusern
oder als Konstruktionswerkstoff zur Herstellung von Kunststoffverglasungen
eingesetzt werden können. Diese Platten besitzen eine Dämmwirkung,
die insbesondere durch ein eingeschlossenes Gas, üblich
Luft, erzielt wird. Zur Maximierung der Dämmung sollte
das in dieser Schicht eingeschlossene Gas möglichst wenig
Kontakt mit der Umgebungsluft und eine geringe Konvektion aufweisen. Gemäß der
Lehre der Druckschrift
DE
197 36 768 A1 ,
DE
199 54 955 A1 und
WO 2005/033432 A1 werden die Hohlräume
beispielsweise mit Dämmstoffen befüllt, um so
die Wärmedämmung zu verbessern.
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Die
Verwendung von Luft zur Isolierung von Gebäuden wird unter
anderem in
WO 97/30316
A1 beschrieben. Hierbei wird Luft durch ein komplexes System
auf eine bestimmte Temperatur erwärmt und in einer Schicht
durch die Wand eines Gebäudes geführt. Die Luft
führende Schicht kann unter anderem beim Bau des Gebäudes
berücksichtigt werden. Weiterhin kann eine Mehrstegplatte
hierfür Verwendung finden, bei der ein oder zwei der Schichten
als Dämmschicht ausgelegt sind und eine der Schichten einen
Luftkanal bildet. Allerdings wird dieser Aufbau erst beim Verlegen
hergestellt, so dass keine Platte mit einer Gasleitschicht und einer
Dämmschicht beschrieben wird. Weiterhin wird durch diese
Ausgestaltung kein System zur Energiegewinnung sondern zum Energiesparen
bereitgestellt.
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Weiterhin
sind Systeme zur Dämmung von Gebäuden sowie zur
Gewinnung solarer Energie bekannt. Beispielsweise beschreiben die
Dokumente
DE 29 29
681 A1 und
DE
199 02 532 C1 Kombielemente zur Wärmedämmung
und Solarenergiegewinnung. Die se Systeme werden jedoch mit Flüssigkeiten
betrieben, so dass diese einen hohen Wartungs- und Herstellungsaufwand
erfordern.
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In
Anbetracht des Standes der Technik ist es nun Aufgabe der vorliegenden
Erfindung eine Fassadenplatte zur Herstellung eines Energiegewinnungssystems
zur Verfügung zu stellen, die ein hervorragendes Eigenschaftsprofil
aufweist.
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Eine
Aufgabe kann insbesondere darin gesehen werden, Fassadenplatten
bereitzustellen, die leicht und einfach montiert und verarbeitet
werden können. Zur Montage sollten insbesondere auch gering
qualifizierte Personen eingesetzt werden können. Weiterhin
sollte die Fassadenplatte kostengünstig herstellbar sein.
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Darüber
hinaus war es mithin eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein
System zur Energiegewinnung anzugeben, welches bei einer relativ
hohen Energieeffizienz mit geringen Wartungs-, Unterhalts- und Anschaffungskosten
verbunden ist. Hierbei sollte das System, und somit auch die Fassadenplatten,
die zur Herstellung dieses einsetzbar sind, eine lange Lebensdauer
aufweisen, ohne dass kontinuierlich hohe Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
notwendig sind. Dementsprechend sollte das System, insbesondere
die Fassadenplatten eine hohe Witterungsbeständigkeit,
insbesondere eine hohe UV-Beständigkeit aufweisen.
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Gelöst
werden diese sowie weitere nicht explizit genannte Aufgaben, die
jedoch aus den hierin einleitend diskutierten Zusammenhängen
ohne weiteres ableitbar oder erschließbar sind, durch eine Fassadenplatte
zur Herstellung eines Energiegewinnungssystems mit allen Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Zweckmäßige Abwandlungen
der erfindungsgemäßen Fassadenplatten werden in
Unteransprüchen unter Schutz gestellt. Hinsichtlich eines Systems
und eines Verfahrens zur Energiegewinnung liefern die Ansprüche
34 bzw. 41 eine Lösung der zugrunde liegenden Aufgaben.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist dementsprechend eine Fassadenplatte
zur Herstellung eines Energiegewinnungssystems, welche dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Fassadenplatte mindestens eine Dämmschicht
und mindestens eine Gasleitschicht umfasst, wobei die Fassadenplatte Kunststoff
aufweist.
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Hierdurch
gelingt es auf nicht vorhersehbare Weise, eine Fassadenplatte zur
Herstellung eines Energiegewinnungssystems zur Verfügung
zu stellen, welche ein hervorragendes Eigenschaftsprofil aufweist.
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Die
erfindungsgemäßen Fassadenplatten können
leicht und einfach montiert und verarbeitet werden. Zur Montage
können insbesondere auch gering qualifizierte Personen
eingesetzt werden. Weiterhin ist die Fassadenplatte kostengünstig
herstellbar. Die Fassadenplatte bietet weiterhin einen hohen Witterungsschutz.
Darüber hinaus kann die Fassadenplatte an spezifische Bedürfnisse
hinsichtlich Stabilität und Lärmschutzwirkung
angepasst werden.
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Weiterhin
stellt die vorliegende Erfindung ein System zur Energiegewinnung
bereit, welches bei einer relativ hohen Energieeffizienz mit geringen
Wartungs-, Unterhalts- und Anschaffungskosten verbunden ist. Hierbei
weist das System, und somit auch die Fassadenplatten, die zur Herstellung
dieses einsetzbar sind, eine lange Lebensdauer auf, ohne dass kontinuierlich
hohe Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen notwendig sind.
Dementsprechend zeigt die Fassadenplatte gemäß der
vorliegenden Erfindung eine hohe Witterungsbeständigkeit,
insbesondere eine hohe UV-Beständigkeit.
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Die
erfindungsgemäße Fassadenplatte dient zur Herstellung
eines Energiegewinnungssystems. Das Energiegewinnungssystem basiert
im wesentlichen auf der Nutzung solarer Energie, wobei Luft, die sich
in der Gasleitschicht befindet und in einem unteren Bereich der
Gasleitschicht zugeführt wird, durch Sonnenstrahlung erwärmt
und nach oben geleitet wird. Im oberen Bereich wird die erwärmte
Luft der Gasleitschicht entnommen und einer energetischen Nutzung
zugeführt. Eine Fassadenplatte der vorliegenden Erfindung
kann, je nach Ausführungsform, zur Herstellung einer Außenwand
oder zum Verkleiden einer bestehenden Außenwand eingesetzt
werden.
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Die
Fassadenplatte der vorliegenden Erfindung umfasst Kunststoff. Durch
diese Ausgestaltung gelingt es überraschend ein sehr kostengünstiges und
leistungsfähiges Energiegewinnungssystem zur Verfügung
zu stellen. Vorzugsweise umfasst die Fassadenplatte mindestens 5
Gew.-%, vorzugsweise mindestens 10 Gew.-% und besonders bevorzugt mindestens
20 Gew.-% Kunststoff auf. Gemäß einer besonderen
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann der Kunststoffanteil
der Fassadenplatte mindestens 50 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80
Gew.-% und besonders bevorzugt mindestens 95 Gew.-% betragen. Der
in der Fassadenplatte enthaltene Kunststoff kann je nach Einsatzzweck
ausgewählt werden. Zu den bevorzugten Kunststoffen gehören
unter anderem Polyolefine, insbesondere Polypropylen (PP), Polyethylen
(PE) und/oder cycloolefinische Copolymere (COC), Polyalkylen(meth)acrylate,
insbesondere Polymethylmethacrylat (PMMA), Poly(meth)acrylimide
(PMMI), Polycarbonate (PC), Polyisocyanate, Polyoxyalkylene, insbesondere
Polyoxymethylen (POM), Polyester, insbesondere Polyethylenterephthalat
(PET), Polybutylenterephthalat (PBT) und/oder Polyethylen-2,6-naphthalat
(PEN); Polyetherketone, insbesondere Polyetheretherketon (PEEK),
Polyethersulfone (PES), Polysulfone (PSU), Polyphenylensulfide, Polyvinylchloride,
Polystyrole (PS), Polyamide (PA), Polyurethane und/oder Polyimide
(PI). Weiterhin können auch Copolymere eingesetzt werden,
die zwei oder mehr der Wiederholungseinheiten aufweisen, aus denen
die zuvor dargelegten Polymere aufgebaut sind. Hierzu gehören
insbesondere Styrol-Acrylnitril-(SAN), Acrylester-Styrol-Acrylnitril-(ASA)
und Acrylnitril-Butadien-Styrol-Polymere (ABS). Diese Polymere können
einzeln oder als Mischung von zwei, drei oder mehreren Kunststoffen
(Blends) eingesetzt werden.
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Die
Kunststoffe können hierbei übliche Additive, beispielsweise
UV-Stabilisatoren, Schlagzähmodifier, Farbmittel, Pigmente,
Antistatika, Flammschutzmittel und Füllstoffe enthalten.
Diese Additive ermöglichen eine einfache Anpassung der Platteneigenschaften
an bestimmte Erfordernisse. Die Oberfläche der Gasleitschicht
kann biozid ausgestattet werden, um ein Wachstum von Algen, Pilzen, Bakterien,
Flechten, Moosen und/oder dergleichen entgegenzuwirken. Hierzu können
insbesondere Silberverbindungen in die Oberfläche eingebracht
werden. Weiterhin kann die Oberfläche, insbesondere bei
Regen, mit einem biostatisch wirkenden Stoff behandelt werden, wobei
diese Behandlung insbesondere auch mittels einer Regen induzierten
Freisetzung aus einem Bauteil erfolgen kann. Geeignete biostatisch
wirkenden Stoffe sind beispielsweise Metalle oder Metalllegierungen,
die vorzugsweise Kupfer, Zink und/oder Blei enthalten, metall-organischen
Verbindungen, vorzugsweise organische Quecksilber- und Zinnverbindungen,
organische Verbindungen, vorzugsweise ausgewählt aus Atrazin,
Simazin, Pelargonsäure, Triazinen, und Wirkstoffen aus
den Klassen der Azole, Morpholine und Strobilurine. Weiterhin kann
die Oberfläche der Gasleitschicht mit einem Kratzfestlack
oder mit selbstreinigenden und/oder wasserspreitenden Eigenschaften
ausgestattet werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung kann die Fassadenplatte nur eine geringe
Anzahl an Kunststoffsorten aufweisen. Hierdurch kann unter anderem
die Wiederverwertung der Fassadenplatte gesteigert werden. Dementsprechend
weisen bevorzugte Fassadenplatten höchstens vier, besonders bevorzugt
höchstens zwei und ganz besonders bevorzugt eine Kunststoffsorte
auf. Der Begriff Kunststoffsorte bedeutet, dass ein aus genau einer
Kunststoffsorte hergestellter Gegenstand dadurch wiederverwertet
werden kann, dass der Gegenstand eingeschmolzen und der hieraus
gewonnene Kunststoff beispielsweise durch Granulieren wiederverwertet werden
kann, ohne dass eine Auftrennung des erhaltenen Kunststoffs notwendig
ist. Bei dieser Betrachtung bleiben Kunststoffe, die nur zu einem
geringen Anteil, beispielsweise bis zu 5 Gew.-%, vorzugsweise bis
zu 1 Gew.-% in der Fassadenplatte enthalten sind, außer
Betracht.
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Eine
erfindungsgemäße Fassadenplatte umfasst mindestens
eine Dämmschicht und mindestens eine Gasleitschicht. Dementsprechend
weist eine Fassadenplatte gemäß der vorliegenden
Erfindung einen schichtförmigen Aufbau auf, wobei die Gasleitschicht
außen angeordnet ist. Die Gasleitschicht ist daher definiert
als eine der beiden äußeren Schichten der Fassadenplatte,
wobei diese Schicht geeignet ist, ein Gas zu leiten. Dementsprechend
bildet die Gasleitschicht eine der Oberflächenschichten
der Fassadenplatte, die, senkrecht zur Schichtebene in Richtung
Dämmschicht gesehen, durch eine Schicht abgeschlossen wird,
die keine Kanäle bzw. der anderer Strukturen aufweist,
die zum Leiten von Gasen geeignet sind. Diese Schicht kann unmittelbar
durch die Dämmschicht gebildet werden. Andererseits kann
diese Schicht auch eine Klebeschicht oder eine Abtrennschicht darstellen.
Die Gasleitschicht weist vorzugsweise eine Dicke im Bereich von
0,1 bis 25 cm, besonders bevorzugt im Bereich von 0,3 cm bis 15
cm auf, gemessen als Maximum der Schichtdicke.
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Die
Gasleitschicht umfasst Kanäle oder anderen Strukturen,
die zum Leiten von Gasen geeignet sind. Vorzugsweise weisen die
Kanäle eine Querschnittfläche im Bereich von 0,1
bis 2500 cm2, vorzugsweise 0,9 bis 1000
cm2 auf. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform sind die Kanäle im Wesentlichen
vertikal ausgerichtet. Dementsprechend liegt das Verhältnis
von Länge der Kanäle, bezogen auf die einzelne
Fassadenplatte, zur Plattenlänge im Bereich von 10:1 bis
1:1, besonders bevorzugt im Bereich von 2:1 bis 1:1. Die Länge
der Kanäle kann auf bekannte Weise, beispielsweise über
die Laufzeit eines Fluids, das die Kanäle durchläuft,
bestimmt werden. Vorzugsweise weist die Gasleitschicht einen Druckverlust
von höchstens 10 mbar/m, bevorzugt höchstens 5
mbar/m und besonders bevorzugt höchstens 2 mbar/m auf.
Der Druckverlust kann mittels Differenzdruckmessung zwischen zwei
ausgewählten Punkten entlang der Gasleitschicht gemessen
werden.
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Gemäß einer
besonderen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst die
Gasleitschicht eine transluzente Schicht. Durch diese Ausgestaltung
wird eine besonders effektive Nutzung solarer Energie zur Erwärmung
von Luft ermöglicht, die sich in der Gasleitschicht befindet.
Vorzugsweise zeigt die transluzente Schicht einen Transmissionsmissionsgrad
von mindestens 40%, vorzugsweise 50% gemessen gemäß ASTM
D 1003-07 Verfahren B.
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Die
Gasleitschicht kann vorzugsweise aus einem oder mehreren Kunststoffen
hergestellt werden. Hierzu besonders geeignet sind unter anderem Polymethylmethacrylat
(PMMA), Polyamid (PA), Polyoxymethylen (POM), Polyetheretherketon
(PEEK), Polycarbonat (PC), Polystyrol (PS), Polyester und/oder cycloolefinisches
Copolymer (COC).
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Die
Dämmschicht dient zur Bereitstellung einer Wärmeisolation,
wobei hierdurch synergistische Effekte hinsichtlich einer Energiegewinnung
erzielt werden können. Dementsprechend sollte die Dämmschicht
eine möglichst geringe Wärmeleitfähigkeit aufweisen.
Andererseits ist eine extrem gute Dämmung vielfach mit
hohem Aufwand verbunden. Vorzugsweise weist daher die Dämmschicht
eine Wärmeleitfähigkeit im Bereich von 0,003 bis
0,07 W/(m·K), besonders bevorzugt im Bereich von 0,01 bis
0,05 W/(m·K) auf, gemessen gemäß ASTM
C 518-04. Die Dämmung kann durch ein Vakuum oder ein
möglichst stationäres Gas erzielt werden. Die Dämmschicht
weist vorzugsweise mindestens ein Dämmmaterial auf, wobei
das Dämmmaterial beispielsweise aus Fasern, Partikeln,
Gelen, insbesondere Aerogelen oder Xerogelen, und/oder Schäumen gebildet
werden kann. Dementsprechend ergibt sich die Dicke der Dämmschicht
aus der Dicke des Dämmmaterials oder der Schicht mit einem
stationären Gas oder einem Vakuum. Vorzugsweise liegt die Dicke
der Dämmschicht im Bereich von 0,5 bis 49 cm, vorzugsweise
4,5 cm bis 20 cm.
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Die
Dämmschicht ist nicht zum Leiten von Gasen ausgestaltet.
Weiterhin unterscheidet sich die Dämmschicht von der Gasleitschicht
durch eine höhere Dämmwirkung. Gemäß einem
besonderen Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt das Verhältnis des
Wärmedurchgangskoeffizienten der Dämmschicht zum
Wärmedurchgangskoeffizienten der Gasleitschicht im Bereich
von 1:1,1 bis 1:1000, vorzugsweise 1:5 bis 1:100.
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Die
Dämmschicht kann aus organischen und/oder anorganischen
Materialien gefertigt werden. Insbesondere kann die Dämmschicht
aus Kunststoff gefertigte Fasern, Schäume und/oder Partikel
umfassen. Zu den bevorzugten Kunststoffen, die zur Herstellung der
Dämmschicht bzw. des Dämmmaterials dienen können,
gehören unter anderem Polyurethan, Polymethylmethacrylat
(PMMA), Poly(meth)acrylimide (PMMI), Polyimid (PI) und/oder Polystyrol.
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Gemäß einem
besonderen Aspekt kann die Dämmschicht expandiertes Polystyrol
(EPS) und/oder geschäumtes Poly(meth)acrylimid (PMMI) umfassen.
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Die
oben genannten Produkte sind kommerziell erhältlich. So
kann beispielsweise geschäumtes Poly(meth)acrylimid (PMMI)
unter der Handelsbezeichnung ®ROHACELL
von Evonik Degussa GmbH erhalten werden, wobei verschiedene Ausführungsformen
unter den Bezeichnungen ®ROHACELL
XT, ®ROHACELL IG, ®ROHACELL
WF oder ®ROHACELL HT erhalten werden
können, die eine thermische Leitfähigkeit im Bereich
von 0,02 bis 0,05 W/(mK) zeigen. Geschäumtes Polystyrol,
insbesondere in Form von Wärmedämmplatten, kann
unter anderem von Caparol unter der Bezeichnung ®Capatec
erhalten werden, wobei diese Platten eine Wärmeleitfähigkeit
von ca. 0,035 W/(mK) gemäß DIN EN 12 939 aufweisen.
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Weiterhin
kann die Dämmschicht anorganische Partikel, beispielsweise
Aerosile, pyrogene Kieselsäuren und/oder Fällungskieselsäuren,
Gele, insbesondere Aerogele und/oder Xerogele, anorganische Schäume,
insbesondere Aerogelschäume und/oder anorganische Fasern
umfassen.
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Materialien
zur Herstellung der Dämmschicht, insbesondere Aerogele,
Aerosile und/oder pyrogene Kieselsäuren, werden beispielsweise
in
EP-A-0 446 486 ,
eingereicht am 28.12.90 beim
Europäischen
Patentamt mit der Anmeldenummer 90125659 ,
US 5,389,420 , einreicht am 30.11.92
beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika (USPTO) mit der
Anmeldenummer 983,216 und
US 5,236,758 ,
eingereicht am 15.05.91 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von
Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer 669,738 dargelegt, wobei auf diese
Druckschriften zu Offenbarungszwecken verwiesen wird und die darin
offenbarten Materialien zur Herstellung der Dämmschicht
in diese Anmeldung eingefügt werden. Bevorzugt einzusetzende
Aerogele werden beispielsweise in den Druckschriften
WO 2007/044341 A2 ,
WO 02/052086 A2 und
WO 98/13135 beschrieben.
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Aerogelschäume
werden unter anderem in
WO
2007/146945 einreicht am 12.06.2007 beim Patentamt der
Vereinigten Staaten von Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2007/071013 dargelegt,
wobei die hierin beschriebenen Aerogelschäume zu Offenbarungszwecken
in diese Anmeldung eingefügt werden.
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Bevorzugte
Dämmstoffe, insbesondere anorganische Partikel werden in
den Druckschriften
US 2007102055A1 ,
eingereicht am 16.02.2006 beim Patentamt der Vereinigten Staaten
von Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer 11/356308;
WO 94/25149 , eingereicht am 28.04.1994
beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika (USPTO) mit der
Anmeldenummer PCT/US94/05105;
WO 98/45032 ,
eingereicht am 09.04.1998 beim Patentamt der Vereinigten Staaten
von Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US98/07367;
WO 98/045035 , eingereicht
am 09.04.1998 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US98/07374;
WO 98/045210 , eingereicht am 09.04.1998
beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika (USPTO) mit der
Anmeldenummer PCT/US98/07109 und
WO 2007/024925 ,
eingereicht am 22.08.2006 beim Patentamt der Vereinigten Staaten
von Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2006/032822 darge legt,
wobei auf diese Druckschriften zu Offenbarungszwecken verwiesen
wird und die darin offenbarten Materialien zur Herstellung der Dämmschicht in
diese Anmeldung eingefügt werden.
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Diese
Materialien können einzeln oder als Mischung untereinander
oder als Mischung mit weiteren Materialien (z. B. in Form von Fasern
oder Faserverbünden) eingesetzt werden.
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Mischungen
verschiedener Dämmmaterialien, insbesondere anorganischer
Partikel mit Fasern, vorzugsweise Kunststofffasern werden in den
Druckschriften
WO 2005/098553 ,
eingereicht am 05.01.2005 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von
Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2005/000349;
WO 97/23675 , eingereicht
am 20.12.1996 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US96/05760 und
US 2003/077438 A1 , eingereicht
am 26.11.2003 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer 10/304,333 dargelegt, wobei auf diese
Druckschriften zu Offenbarungszwecken verwiesen wird und die darin
offenbarten Materialien und Verfahren zur Herstellung der Dämmschicht,
insbesondere die Partikel und die Fasern, in diese Anmeldung eingefügt
werden.
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Darüber
hinaus kann die Dämmschicht übliche Additive,
beispielsweise Ruß oder andere IR-Absorber umfassen.
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Neben
der Gasleitschicht und der Dämmschicht kann eine erfindungsgemäße
Fassadenplatte weitere Schichten, die insbesondere zum Verbinden dieser
Schichten dienen können, oder weitere Komponenten enthalten.
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Gemäß einem
besonderen Aspekt der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise
eine IR-absorbierende Schicht vorgesehen sein, die unmittelbar an
die Gasleitschicht grenzt und die Kanäle zur Gasleitung,
die sich in der Gasleitschicht befinden nach innen begrenzt. Die
IR-absorbierende Schicht weist IR-absorbierende Materialien auf,
wie z. B. Farbstoffe, Pigmente und/oder Russ.
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Weiterhin
kann, beispielsweise aus ästhetischen Gründen,
eine Zwischenschicht vorgesehen sein, die zwischen der Dämmschicht
und der Gasleitschicht angeordnet ist. Diese Zwischenschicht kann beispielsweise
farbig oder opak ausgestaltet sein.
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Zu
den besonders bevorzugten Elementen, die eine erfindungsgemäße
Fassadenplatte aufweisen kann, gehören insbesondere Wärmespeicherelemente,
die vorzugsweise ein oder mehrere Phase-Change-Materialien (PCM)
enthalten können. Gemäß einer besonderen
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann das Phase-Change-Material (PCM)
einen Phasenübergang bei einer Temperaturbereich von 15°C
bis 45°C vorzugsweise 18°C bis 40°C aufweisen.
Zu den bevorzugten PCM gehören unter anderem Paraffine,
Fettsäuren und Salzhydrate, die gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform auch verkapselt vorliegen
können. Bevorzugte Paraffine können 18 bis 50
Kohlenstoffatome, besonders bevorzugt 20 bis 40 Kohlenstoffatome aufweisen.
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Das
Wärmespeicherelement ist vorzugsweise so angeordnet, dass
die Dämmschicht zwischen der Gasleitschicht und dem Wärmespeicherelement vorgesehen
ist. Die mit einem Wärmespeicherelement ausgerüstete
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Fassadenplatte ist insbesondere für Konstruktionen geeignet,
bei denen ein Teil der Außenwände durch Fassadenplatten
gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet wird.
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Die
Dimensionen der Fassadenplatte sind an sich unkritisch, wobei diese üblich
durch die Handhabbarkeit begrenzt wird. So können im Bereich
von Fertighäusern ganze Wände hergestellt und
montiert werden. Andererseits können bevorzugte Ausführungsformen
einer erfindungsgemäßen Fassadenplatte einfach
und ohne Hilfsmittel verbaut werden. Diese Fassadenplatten weisen
bevorzugt eine Länge im Bereich von 100 cm bis 400 cm,
besonders bevorzugt im Bereich von 150 cm bis 300 cm und eine Breite
im Bereich von 50 cm bis 200 cm, besonders bevorzugt im Bereich
von 80 cm bis 150 cm auf. Gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung liegt die Dicke der Fassadenplatte
im Bereich von 0,8 bis 50 cm, vorzugsweise im Bereich von 5 cm bis
25 cm. Das Flächengewicht der Fassadenplatte beträgt
vorzugsweise 2 bis 50 kg/m2, besonders bevorzugt
3 bis 20 kg/m2.
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Gemäß einer
besonderen Abwandlung der vorliegenden Erfindung zeigen die Fassadenplatten eine
hohe Belastbarkeit, so dass die Fassadenplatten, je nach Ausführung
der Montage und der Tragkonstruktion, zur Stabilität des
Gebäudes beitragen können. Gemäß dieser
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt die Fassadenplatte
vorzugsweise ein Tragverhalten von mindestens 750 N/m2. Die
Druckfestigkeit der Fassadenplatte beträgt bevorzugt mindestens
60 N/mm2, besonders bevorzugt mindestens
80 N/mm2, gemessen gemäß ASTM
C 165-07 Verfahren A. Durch eine besondere Auswahl des
Dämmmaterials kann die Dämmschicht auch bei besonders
materialsparenden Ausführungsformen ebenfalls eine hohe
Belastbarkeit zeigen. So weisen bevorzugte Dämmmaterialien
eine Druckfestigkeit von mindestens 0,28 N/mm2,
gemessen gemäß ASTM C 165-07 Verfahren
B auf.
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Die
Fassadenplatte weist vorzugsweise einen geringen Wärmedurchgangskoeffizienten
auf, wobei die Dämmschicht zur Wärmedämmung
in besonderem Maße beiträgt. Vorzugsweise liegt
der Wärmedurchgangskoeffizient der Fassadenplatte im Bereich
von 0,01 bis 3,0 W/(m2·K), besonders
bevorzugt im Bereich von 0,05 bis 2,0 W/(m2·K),
gemessen gemäß ASTM C 518-04.
Die Gasleitschicht zeigt einen höheren Wärmedurchgangskoeffizienten
als die Dämmschicht, wobei der Wärmedurchgangskoeffizient
der Gasleitschicht vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 4,0 W/(m2·K), besonders bevorzugt im Bereich
von 1,0 bis 3,0 W/(m2·K) liegt,
gemessen gemäß ASTM C 518-04.
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Eine
erfindungsgemäße Fassadenplatte kann durch Verfahren
hergestellt werden, die an sich in der Fachwelt bekannt sind. Beispielsweise
kann eine Mehrfachstegplatte, insbesondere eine Dreifach- oder Vierfachstegplatte
eingesetzt werden, wobei eine oder mehr der Hohlkammern mit einem Dämmmaterial
gefüllt werden. Die Gasleitschicht ergibt sich hierbei
aus den offenen Schächten der ursprünglichen Mehrfachstegplatte,
die Dämmschicht aus der bzw. den mit dem Dämmmaterial
gefüllten Schichten. Weiterhin kann zunächst eine
Dämmschicht, beispielsweise ein Kunststoffschaum hergestellt
werden, auf die Abstandshalter aufgebracht werden, wobei in einem
weiteren Schritt eine weitere Schicht, insbesondere eine Platte,
die vorzugsweise transluzent ausgebildet ist, auf die andere Seite
der Abstandshalter befestigt wird. Die Gasleitschicht wird hierbei
durch den Raum zwischen Dämmschicht und Platte gebildet.
Gemäß einer weiteren Abwandlung der vorliegenden
Erfindung kann eine Doppel- oder Mehrfachstegplatte, insbesondere
Dreifach- und Vierfachstegplatten mit einer Dämmschicht
verbunden werden, die beispielsweise durch einen Kunststoffschaum
oder ein Fasergebilde gebildet wird, wobei die Dämmschicht
mit der Doppel- oder Mehrfachstegplatte durch Kleben mit dieser
verbunden wird. Weiterhin kann ein Kunststoffschaum auch auf eine Doppel-
oder Mehrfachstegplatte aufspritzt werden. Unter dem Begriff Doppelstegplatte
wird hierin eine Hohlkammerplatte verstanden, die zwei parallele Platten,
auch Gurte genannt, umfasst, die durch Stege getrennt werden. Eine
Dreifachstegplatte umfasst drei parallel angeordnete Platten, die
jeweils durch Stege getrennt werden, so dass zwei parallel zu den Platten
angeordnete Hohlkammern entstehen, die durch eine Platte getrennt
werden.
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Zur
Herstellung der Dämmschicht können auch Materialien
verwendet werden, die bereits in entsprechender Form vorkonfektioniert
sind. Derartige Dämmmaterialien sind unter anderem in den Druckschriften
WO 2006/002440 , eingereicht
am 29.06.2005 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2005/023677;
WO 03/064025 A1 , eingereicht
am 29.01.2003 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US03/02606;
WO 03/097227 A1 , eingereicht
am 15.05.2003 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US03/15531;
EP 1 787 716 A1 , eingereicht
am 29.01.2003 beim
Europäischen
Patentamt mit der Anmeldenummer 06025492.7 ;
WO 96/06808 , eingereicht am 20.02.1997
beim Europäischen Patentamt mit der Anmeldenummer
PCT/EP95/03274 ;
US 2007/0173157 A1 ,
eingereicht am 26.01.2007 beim Patentamt der Vereinigten Staaten
von Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer 11/627,639;
US 2007/0222116 A1 ,
eingereicht am 12.07.2005 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von
Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer 11/180,038;
WO 2005/033432 A1 , eingereicht
am 01.10.2004 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2004/032355; und
WO 2006/065904 A1 , eingereicht
am 12.12.2005 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von Amerika
(USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2005/045240 dargelegt, wobei auf
diese Druckschriften zu Offenbarungszwecken verwiesen wird und die
darin offenbarten Materialien und Verfahren zur Herstellung der
Dämmschicht, insbesondere die Partikel, die Fasern und
die weiteren Zusammensetzungen, sowie die darin beschriebenen Dämmschichten
in diese Anmeldung eingefügt werden.
-
Gemäß einer
besonderen Ausgestaltung kann die Dämmschicht gemäß dem
in
EP-A-0 468 124 ,
eingereicht am 25.07.90 beim
Europäischen
Patentamt mit der Anmeldenummer 90630134.6 ; und dem in
WO 2005/033432 A1 ,
eingereicht am 01.10.2004 beim Patentamt der Vereinigten Staaten von
Amerika (USPTO) mit der Anmeldenummer PCT/US2004/032355; dargelegten
Verfahren hergestellt werden, wobei die gemäß diesen
Verfahren erhältlichen Paneele zu Zwecken der Offenbarung
in die vorliegende Anmeldung eingefügt werden. Dementsprechend
kann beispielsweise eine Platte mit Hohlräumen mit anorganischen
Partikeln, insbesondere einem Aerogel, Aerosil und/oder pyrogener
Kieselsäure gefüllt werden. Anschließend
kann diese Platte evakuiert werden. Nach dem Ausbilden eines Vakuums
können die mit dem Dämmmaterial gefüllten
Hohlräume der Platte verschlossen werden. Je nach Ausgang
der eingesetz ten Platte muss die Gasleitschicht zusätzlich
hergestellt werden. Falls eine Mehrfachstegplatte eingesetzt wurde,
kann eine Schicht die Funktion der Gasleitschicht bereitstellen, falls
die entsprechende Schicht Kanäle aufweist, die mit der
Außenluft in Verbindung steht.
-
Zur
Bildung eines großflächigen Energiegewinnungssystems
der vorliegenden Erfindung kann es notwendig sein, mehrere Fassadenplatten
zu einem Gebilde zusammen zu montieren. Dies kann beispielsweise über
einen stumpfen oder schrägen Stoss erfolgen. Weiterhin
können die Fassadenplatten vorzugsweise so ausgestaltet
sein, dass die Platten besonders einfach und sicher zusammengefügt werden
können, wobei die Art der Fügung an sich unkritisch
ist. So können die Fassadenplatten mit einem Verbindungssystem
versehen sein. Hierzu gehören insbesondere Nut-Feder-Systeme
oder Clipsysteme. Weiterhin kann die Fassadenplatte an den Kanten eine
Form aufweisen, die eine überlappende Verbindung oder eine
Spundung ermöglichen. Zur Steigerung der Verbindungsqualität
können die Platten durch Kleben oder Klettsysteme miteinander
verbunden werden. Weiterhin kann ein Dichtprofil formschlüssig
in die Fugen eingebracht werden.
-
Die
Fassadenplatten können durch übliche Befestigungssysteme
an Gebäuden befestigt werden. Beispielsweise können
die Fassadenplatten durch Kleben, insbesondere in Form von Klebebatzen
montiert werden. Weiterhin können die Fassadenplatten durch
mechanische Befestigungsmethoden, beispielsweise Anker oder Ankerschienen,
in die die Fassadenplatten eingehakt werden können, befestigt
werden. Zur Aufnahme der Verankerung kann die Fassadenplatte dementsprechend
mit einer Nut oder einer Lochung versehen sein. Weiterhin können
die Fassadenplatten durch Klemmprofile mit einem Gebäude
oder einer Tragkonstruktion verbunden werden. Hierzu kann beispielsweise
ein Tragprofil aufgestellt oder an einer Außenwand, beispielsweise
durch Verschraubung befestigt werden. Das Tragprofil kann in Rechteckausführung
ausgestaltet sein. Üblich bestehen diese Tragprofile aus
Kunststoff, Holz/Holzwerkstoff oder Metall. Die Befestigung der Fassadenplatte
an dieses Profil kann durch Verklemmen der Platte mittels einer
auf der Außenseite aufsitzende linearen Klemmschiene, welche
im oder über dem Zwischenraum der Platten vorgesehen ist und
punktuell mit dem Wandprofil verschraubt wird, erfolgen. Weiterhin
können die Platten mit Bohrungen versehen sein, um eine
Befestigung zu ermöglichen.
-
Um
eine bessere Montage zu ermöglichen, kann eine Deckschicht
auf die Fassadenplatte aufgebracht werden, die, nach dem Befestigen
auf die Platte, als Teil der Gasleitschicht angesehen werden kann.
-
Die
Fassadenplatten der vorliegenden Erfindung bilden einen Bestandteil
eines Systems zur Energiegewinnung. Dieses System ist neu und dementsprechend
ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
-
Neben
einer oder mehrerer der erfindungsgemäßen Fassadenplatten
umfassen bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Energiegewinnungssystems weitere Komponenten, mit denen die durch
solare Einstrahlung gewonnene Energie genutzt werden können.
Zu diesen Komponenten gehören beispielsweise Absorptionskältemaschinen,
Leitungssysteme zur Verteilung von Warmluft in einem Gebäude,
Wärmepumpen, latente Wärmespeicher, Wärmetauscher
und/oder Kompressionskältemaschinen. Ein Teil dieser Komponenten
sowie weitere Bestandteile einer Anlage zur Energiegewinnung sind
unter anderem in
F. Ziegler, „Recent developments
and future prospects of sorption heat pump systems", Int.
J. Therm. Sci. (1999) 38, 191–208 dargelegt. Weiterhin
werden Absorptionskältemaschinen und Arbeitsmedien in
WO 2006/134015 , eingereicht
am 24.05.2006 beim Europäischen Patentamt mit der Anmeldenummer
PCT/EP2006/062567 dargelegt,
wobei die in diesen Druckschriften beschriebenen Absorptionskältemaschinen
und Arbeitsmedien usw. zu Zwecken der Offenbarung in diese Anmeldung
eingefügt werden. Bevorzugte Absorptionskältemaschi nen
oder Absorptionswärmepumpen können als Absorbens
eine ionische Flüssigkeit und Wasser als Kältemittel
umfassen.
-
Diese
Komponenten können einzeln oder in Kombination eingesetzt
werden. Weiterhin kann das System auch Komponenten zum Verteilen
oder zum aktiven Transport erwärmter Luft, insbesondere
eine Ventilation, umfassen.
-
Weiterhin
ist ein Verfahren zur Energiegewinnung Gegenstand der vorliegenden
Erfindung, umfassend das Erwärmen von Luft durch Sonneneinwirkung
in einer Gasleitschicht, die mit einer Dämmschicht verbunden
ist, und die Nutzung der gewonnenen Wärmeenergie.
-
Die
Nutzung der Wärmeenergie kann beispielsweise über
den Einsatz einer Absorptionskältemaschine, einer Wärmepumpe,
eines Leitungssystem zur Verteilung von Warmluft in einem Gebäude erfolgen.
Vorzugsweise kann die gewonnene Wärmeenergie zur Erzeugung
von Warmwasser genutzt werden.
-
Je
nach Sonneneinstrahlung kann der Einsatz einer Wärmepumpe
sinnvoll sein, um die gewonnene Wärmeenergie auf ein höheres
Temperaturniveau zu befördern.
-
Bevorzugte
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend
anhand von Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen:
-
1:
Einen schematischen Aufbau einer Ausführungsform eines
Systems zur Energiegewinnung gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
2:
Einen schematischen Aufbau einer Ausführungsform einer
Fassadenplatte zur Herstellung eines Energiegewinnungssystems der
vorliegenden Erfindung;
-
3: Verschiedene Ausführungsformen zum
Befestigen einer erfindungsgemäßen Fassadenplatte
an ein Gebäude;
-
4: Verschiedene Ausführungsformen zum
Verbinden von verschiedenen Fassadenplatten.
-
In 1 ist
in schematischer Darstellung eine Ausführungsform eines
Energiegewinnungssystems 1 der vorliegenden Erfindung dargestellt,
welches Bestandteil eines Gebäudes 2 ist. Die
Außenwände 3 eines Gebäudes 2 sind
mit Fassadenplatten 4 der vorliegenden Erfindung versehen.
Im Sockelbereich kann Außenluft in die Gasleitschicht 5 des
Plattensystems einströmen. Durch solare Strahlung wird die
sich in der Gasleitschicht 5 befindliche Außenluft erwärmt,
die hierdurch aufsteigt. Die erwärmte Luft wird in der
vorliegenden Ausführungsform am unteren Teil des Daches,
beispielsweise der Traufe, dem Ortgang, dem Giebel, oder der Dachattika,
dem Plattensystem entnommen und einer Nutzung zugeführt. Die
Wärmeenergie kann beispielsweise durch eine in 1 nicht
dargestellte haustechnische Anlage des Gebäudes 2 genutzt
werden.
-
In 2 ist
ein schematischer Ausschnitt des in 1 dargestellten
Energiegewinnungssystems 1 dargestellt. Die Fassadenplatte 4 umfasst eine
Gasleitschicht 5 und eine Dämmschicht 6,
wobei die Dämmschicht 6 zur Außenwand 3 ausgerichtet ist.
Die sich in der Gasleitschicht 5 befindliche Außenluft
steigt durch die Erwärmung nach oben.
-
3 zeigt verschiedene Ausführungsformen
zum Befestigen erfindungsgemäßer Fassadenplatten 4,
die vorliegend eine Dämmschicht 6 und eine durch
eine Klebeschicht 7 mit dieser verbundenen Gasleitschicht 5 umfassen,
an ein Gebäude. Beispielsweise können die Platten 4 an
eine Außenwand 3 durch Klebebatzen 8 an
einer Wand 3 angebracht werden, wie in 3A dargestellt.
Weiterhin können die Fassadenplatten 4 durch ein
Ankerprofil 9 an einer Wand 3 montiert werden,
wie dies in den 3B und 3C dargestellt
ist. Das Ankerprofil 9 kann durch Schrauben 10 an
die Wand angebracht werden. Das Ankerprofil 9 weist einen
Winkel 11 auf, in den die erfindungsgemäße
Fassadenplatte über eine Nut oder eine Lochung 12 eingehängt
wer den kann, wofür Verstärkungselemente in der
Fassadenplatte vorgesehen sein können, die vorliegend nicht
dargestellt sind. In der in 3B dargestellten
Ausführungsform ist die Kante der Fassadenplatte 4 stufenförmig
ausgebildet, so dass eine Überlappung mit der benachbarten
Platte gewährleistet ist. Die in 3C dargestellt
Ausführungsform ist mit einer Deckschicht 13 versehen,
um die Fügung der Platten untereinander und damit die Gebäudefassade
zusätzlich abzudichten. Die Deckschicht 13 kann
durch eine Klebeschicht mit der Gasleitschicht der erfindungsgemäßen
Fassadenplatte verbunden werden. Darüber hinaus können
die Platten auch durch Klemmverbindungen 14, die auch in
Form von Klemmprofilen ausgestaltet sein können, an der
Außenwand des Gebäudes befestigt werden, wie dies
in 3D schematisch dargestellt ist. So können
zwei Fassadenplatten 4 beispielsweise durch die mit Schrauben 15 gegen ein
Tragprofil 16 erzeugten Presskräfte an einer Außenwand
befestigt werden.
-
4 beschreibt unterschiedliche Möglichkeiten
zum Verbinden von Fassadenplatten. Die Fassadenplatten 4 können
beispielsweise stumpf oder schräg gestoßen werden,
wobei zur Verstärkung der Verbindung Klebstoffe oder Dichtprofile 17 eingesetzt werden
können (4A bzw. 4B).
-
In
Figur 4C ist eine Fügung
der Fassadenplatten 4 durch Spundung dargestellt, wobei
eine Kante der Platte 4 mit einer Feder 18 und
eine weitere Kante der Platte mit einer Nut 19 versehen
sind. In die Fügung kann zusätzlich ein Dichtungsmaterial oder
Dichtungsprofil sowie eine Verklebung eingebracht werden.
-
Eine Überlappung
ist in 4D dargestellt. Die jeweiligen
Kanten der Fassadenplatten 4 sind stufenförmig
ausgebildet, wobei der Vorsprung 20 einer Platte 4 in
die Aussparung 21 der nächsten Platte 4 angepasst
ist. Zusätzlich kann ein Dichtungsmaterial oder Dichtungsprofil
sowie eine Verklebung mit eingebracht werden.
-
Ein
in 4E dargestelltes Nut-Feder-System weist im Allgemeinen
eine formschlüssige, spezifische Profilierung 22 beider
mit einander zu verbindender Platten 4 auf, wobei ein Abgleiten
der Platten insbesondere während der Montage durch Rückstellkräfte
erschwert wird. Zusätzlich kann ein Dichtungsmaterial oder
Dichtungsprofil sowie eine Verklebung mit eingebracht werden.
-
Ein
Beispiel einer Klemmverbindung ist in 4F dargestellt,
wobei in der vorliegenden Ausgestaltung ein Pfosten-Riegel-Fassadeprofil
dargestellt ist. Die stumpf stoßenden Kanten der Fassadenplatten
werden untereinander mittels eines Klemmprofils 23 verbunden,
welches in der Fuge zwischen zwei Platten mit einem an der Gebäudewand
angebrachten Wandprofil punktuell verschraubt wird. Hierdurch wird
die Verbindung zweier anschließender Fassadenplatten 4 mittels
Klemmung herstellt. Zusätzlich kann ein Dichtungsmaterial
oder Dichtungsprofil mit eingebracht werden.
-
Ausführungsbeispiel
-
Eine
Fassadenplatte gemäß der vorliegenden Erfindung
wurde aus drei einzelnen Materialschichten, einer Dämmschicht,
einer opaken Zwischenschicht und einer Gasleitschicht, gebildet,
welche miteinander verklebt wurden.
-
Die
Dämmschicht (6), bestand aus einer 600 × 600
mm und 60 mm starken EPS Dämmung (Produkt: ®Capatect
Dalmatiner Fassadendämmplatte 160, Fa. Caparol; EPS-Hartschaum
Typ: EPS 035 WDV, Brandverhalten B1, DIN 4102-1).
Diese wurde mit einer opaken Zwischenschicht, die von einer PLEXIGLAS-Platte
(Produkt: ®PLEXIGLAS SATINICE,
Fa. Röhm) mit der Abmessung 600 × 600 × 3 mm
(B × H × T) gebildet wurde, deckungsgleich, flächig
verklebt.
-
Die
Gasleitschicht (5), eine ®PLEXIGLAS Hohlkammerplatte
(Produkt: ®PLEXIGLAS Alltop, der Firma
Evonik Röhm GmbH), in Abmessung 600 × 600 × 16
mm (B × H × T), wurde deckungsgleich auf die opaken
Zwischenschicht flächig verklebt.
-
Zur
besseren Montage wurde die Fassadenplatte mit einer Deckschicht
(13) versehen, die in Form einer ®PLEXIGLAS
Platte (Produkt: PLEXIGLAS farblos, der Firma Evonik Röhm
GmbH) in Abmessung 600 × 600 × 3 mm (B × H × T)
ausgebildet war. Die Deckschicht wurde schräg, jeweils
um 30 mm bezogen auf die Breite und die Höhe, versetzt
mit der darunter liegenden Gasleitschicht (5) verklebt. Die
Deckschicht diente vorliegend als Abschlussplatte für den
Verbund.
-
Die
Befestigung des Fassadenpaneels an einer Gebäudeaußenwand
wurde mittels einem Klebebett oder einem Klebebatzen (8)
auf der Rückseite (zur Gebäudeaußenwand
hin) der Dämmschicht (6) und mit der Gebäudewand
punktförmig oder flächig verklebt.
-
Analog
zu bestehenden Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)
bzw. Vollwärmeschutz für Gebäudeaußenwände
wurden die einzelnen Fassadenpaneele an einer Gebäudeaußenwand
angebracht. Vorliegend wurden orthogonal versetzte Fassadepaneele
mit einer Stoßfuge von 1–3 mm aneinander gestoßen
und bilden dadurch eine flächige Überdeckung über
die gesamte Gebäudeaußenwand. Die Fassadenpaneele
wurden mit einer durchlaufenden horizontalen und vertikalen Fuge
an die Außenwand aufgebracht. Die Gebäudeaußenwand wurde
vollflächig bekleidet. Die äußere versetzte Deckschicht
(13) bildete, durch die Überlappung zum jeweils
benachbarten Fassadenpaneel, den Witterungsschutz gegenüber
Nässe und gleichzeitig eine Vorrichtung zur Positionierung
der Fassadenpaneele an der Gebäudeaußenwand. Die
Hohlkammern der Gasleitschicht (5) wurden vorwiegend vertikal über die
ganze Fassadenhöhe des Gebäudes durchlaufend verbaut,
wobei im Sockelbereich Außenluft in die Hohlkammern einströmen
konnte.
-
Über
die im Sockelbereich (unterer Fassadenteil) zur Außenluft
offenen, vertikal angeordneten, Hohlkammern, strömte Luft
von außen ein, welche über die solare Strahlung durch
die transparente/transluzente Überdeckung der Deckschicht
(13) erwärmt wurde. Die so erwärmte Luft
stieg innerhalb der Gasleitschicht (5) über den
ganzen Fassadenverlauf nach oben zur Traufe/First oder Attika (oberer Fassadenabschluss).
Am oberen Fassadenabschluss, unterhalb des Daches, wurde die solar
erwärmte Luft, mittels eines mit Ventilatoren versehenes
Entlüftungssystem, aus der Gasleitschicht (5)
in das innere des Gebäudes überführt
und direkt an eine energetische Gebäudeanlage übergeben.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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