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DE102008045904B3 - Kraftfahrzeug mit Mechanismus zum Bewegen einer Klappe mittels eines Motors - Google Patents

Kraftfahrzeug mit Mechanismus zum Bewegen einer Klappe mittels eines Motors Download PDF

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DE102008045904B3
DE102008045904B3 DE200810045904 DE102008045904A DE102008045904B3 DE 102008045904 B3 DE102008045904 B3 DE 102008045904B3 DE 200810045904 DE200810045904 DE 200810045904 DE 102008045904 A DE102008045904 A DE 102008045904A DE 102008045904 B3 DE102008045904 B3 DE 102008045904B3
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DE
Germany
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rack
motor vehicle
gear
flap
axis
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DE200810045904
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English (en)
Inventor
Franz Binder
Jürgen Sendtner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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Publication date
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    • E05FDEVICES FOR MOVING WINGS INTO OPEN OR CLOSED POSITION; CHECKS FOR WINGS; WING FITTINGS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, CONCERNED WITH THE FUNCTIONING OF THE WING
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    • E05F15/611Power-operated mechanisms for wings using electrical actuators using rotary electromotors for swinging wings
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

In einem Kraftfahrzeug treibt ein Motor (12) ein Zahnrad (14) an, das mit einer Zahnstange (16, 16') kämmt, die mit einer Heckklappe (28) gekoppelt ist. Bei Drehung des Zahnrads (14) zeigt die Zahnstange (16, 16') eine im Wesentlichen translatorische Bewegung und öffnet die Heckklappe (28). Erfindungsgemäß ist die Zahnstange (16, 16') auf zwei Arten verkippbar, z.B. um eine Achse parallel zur Rotationsachse des Zahnrads (14), und zusammen mit dem Motor (12) und dem Zahnrad (14) als Ganzes zum Fahrzeug seitlich verschwenkbar. Durch die zwei Arten der Verschwenkbarkeit ist es möglich, dass sich die Zahnstange (16, 16') im Wesentlichen vertikal erstreckt, so dass der Antrieb (12) im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs angeordnet sein kann, und es können so besonders schwere Heckklappen geöffnet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Ein solches Kraftfahrzeug ist aus der US 2002/0032986 A1 bekannt.
  • Das Kraftfahrzeug weist somit eine Klappe auf, die von einer Geschlossenstellung gegen die Schwerkraft in eine Offenstellung verbringbar ist. Eine solche Klappe kann als Heckklappe oder Kofferraumdeckel ausgeführt sein. Hierbei kann die Klappe über ein Scharnier an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs angelenkt sein. Dadurch wird eine Drehachse definiert, um die die Klappe verschwenkbar ist. Die Drehachse verläuft typischerweise parallel zur Fahrzeugquerachse, also bei ebenerdig stehendem Kraftfahrzeug horizontal. Die Erfindung ist jedoch auch dann anwendbar, wenn die Klappe um eine Achse verschwenkbar ist, die bis zu 35%, bevorzugt jedoch höchstens bis zu 15% gegenüber der horizontalen Stellung verkippt ist. Die Erfindung ist auch dann anwendbar, wenn die Klappe nicht an einem Scharnier angelenkt ist.
  • Zu einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeug gehört ein motorischer Antrieb, also ein (Elektro-)Motor, der um eine Kupplung wie auch ein zugehöriges Getriebe ergänzt sein mag. Der Motor ist über einen Mechanismus mit der Klappe gekoppelt, um diese zu bewegen.
  • Im Fachgebiet hat man sich intensiv mit der Ausgestaltung eines solchen Mechanismus auseinandergesetzt.
  • Bei herkömmlichen Konstruktionen wirkt der Antrieb auf die Elemente eines Scharniers ein. Eine solche Konstruktion ist beispielsweise in der EP 1 672 160 A2 beschrieben. Der Antrieb muss zwangsläufig in der Nähe der Scharnierelemente angeordnet sein. Es gibt daher keine freie Wahl für den Platz des Antriebs. Der Antrieb muss wegen des kurzen Hebels ein großes Moment aufbringen, so dass es eines entsprechend großen Motors bedarf. Daher wird relativ viel Platz für den Antrieb benötigt.
  • Aus der gattungsbildenden US 2002/0032986 A1 ist es bekannt, einen Antrieb zur Öffnung einer Heckklappe an einer von der Schwenkachse der Heckklappe beabstandeten Stelle auf diese einwirken zu lassen. Der Antrieb dreht hierbei ein Zahnrad, das eine verschwenkbare Zahnstange bewegt, die an einen mit der Heckklappe fest verbundenen Arm angreift. Die Konstruktion aus der US 2002/0032986 A1 bedingt eine Anordnung des Antriebs im Dachbereich des Kraftfahrzeugs, wo dies aus konstruktiven Gründen nicht immer erwünscht ist. Der Antrieb muss relativ groß ausgeführt sein, denn obwohl der Mechanismus an einer von der Schwenkachse beabstandeten Stelle angreift, ist dieser Abstand nicht derart groß, als dass die aufzubringenden Momente stark reduziert wären. Der Antrieb nimmt insbesondere eine nicht stets an einer geeigneten Stelle zur Verfügung stehende Bauhöhe von 30 bis 35 mm ein.
  • Eine aus der DE 10 2006 042 403 A1 beschriebene motorische Antriebsvorrichtung wirkt auf eine Heckklappe eines Kraftfahrzeugs ebenfalls an einer von der Schwenkachse beabstandeten Stelle ein. Der Antrieb bewirkt die Drehung einer Spindel, auf der sich eine Spindelmutter bewegt, und die Spindelmutter ist mit der Heckklappe über einen verschiebbaren Käfig gekoppelt. Der Mechanismus aus der DE 10 2006 042 403 A1 bedingt eine lineare Bewegung des Käfigs gegenüber der Spindel. Diese lineare Bewegung kann lediglich relativ klein sein, so dass der Angriffspunkt des Mechanismus an der Heckklappe noch relativ nah an dem Scharnier liegt.
  • Eine weitere Konstruktion stellt die DE 10 2005 031 990 A1 vor: Anknüpfend an das Bereitstellen von Gasfedern, die den Vorgang des Öffnens der Klappe (nicht aber deren Schließens) unterstützen, schlägt die DE 10 2005 031 990 A1 vor, eine von einer Gasdruckfeder bewegte Kolbenstange mit einer von einem Antrieb bewegten Schub-/Zugstange über ein Verbindungsstück zu koppeln. Bei dem Antrieb kann eine Gewindespindel eingesetzt werden. Durch diese Ausgestaltung sollen möglichst wenig unsichere Abdichtungen benötigt werden. Andererseits erkauft man sich dies durch einen Verlust an Flexibilität bei der Anordnung der Gasfedern bzw. des Antriebsmechanismus. Der Mechanismus soll gerade bei Beginn des Öffnungsvorgangs unterstützend wirken, die Gasfeder, wenn der Öffnungsvorgang eingeleitet ist. Durch die parallele Anordnung von Gasfeder und in einer Hülle geführter Schub-/Zugstange ergeben sich Nachteile bei der Ausnutzung der bereitgestellten Kräfte. Da die Kräfte nicht optimal genutzt werden können, muss der Motor des Antriebs gegebenenfalls zu groß ausgelegt werden. Des Weiteren benötigt die Antriebsvorrichtung aufgrund der parallelen Anordnung von Gasfeder und in der Hülle geführter Schub-/Zugstange besonders viel Platz.
  • In der EP 1 026 070 B1 ist beschrieben, dass das Öffnen einer Heckklappe eines Kraftfahrzeugs durch einen Auswerfer und eine Gasfeder unterstützt wird. Der Auswerfer fährt eine Kolbenstange aus. Die Kolbenstange öffnet die Heckklappe etwas weiter in eine Stellung, in der die Gasfeder ein öffnendes Moment auf die Heckklappe ausübt. Der Auswerfer kann an ganz anderer Stelle als die Gasfeder angeordnet sein und ist bei der in der EP 1026070 B1 beschriebenen Ausführungsform auch fernab von der Drehachse der Heckklappe angeordnet. Naturgemäß unterstützt der Auswerfer jedoch nicht den Schließvorgang. Bei einem solchen muss eine Bedienperson die Gasfeder zusammendrücken und relativ große Kräfte aufwenden.
  • Die EP 1 276 624 B1 beschreibt einen Mechanismus, über den eine Heckklappe geöffnet und geschlossen wird, bei dem eine Koppelstange weit von der Drehachse der Heckklappe entfernt angreift. Die Koppelstange ist an ihrem von der Heckklappenseite verschiedenen Ende an einem Schlitten gelagert. Der Schlitten gleitet über Schienen vertikal. Kraft zum Heben des Schlittens mit der Koppelstange und der daran angelenkten Heckklappe wird über eine Kette auf den Schlitten übertragen, wobei im Bodenbereich des Innenraums des Kraftfahrzeugs ein Antrieb angeordnet ist, der die Kette bewegt. Der gesamte Mechanismus nimmt sehr viel Platz ein. Da die Koppelstange hauptsächlich in vertikaler Stellung hochgedrückt wird, muss zudem der Motor relativ groß sein, um hohe Kräfte bzw. Momente aufbringen zu können.
  • Die US 6 453 614 B1 beschreibt einen Mechanismus, über den eine Heckklappe eines Kraftfahrzeugs bewegt werden kann, von dem wesentliche Teile in einer zur Karosserie des Kraftfahrzeugs zugehörigen Säule angeordnet sind: In einem Kanal einer solchen Säule, der gekrümmte Abschnitte aufweisen darf, sind in Folge mehrere Zahnstangenglieder angeordnet, welche miteinander gekoppelt sind. An einem der Zahnstangenglieder ist ein Stift befestigt, der aus der Säule herausragt. An dem Stift wiederum ist eine Koppelstange befestigt, die mit der Heckklappe gekoppelt ist. Über eine weitere Öffnung in dem Pfeiler greift ein Ritzel, das von einem Motor gedreht wird, in die Zahnstangenglieder ein und bewegt diese in dem Kanal. Damit bewegt sich die Koppelstange mit, und die Heckklappe wird geöffnet. Dadurch, dass die Zahnstangenglieder in einem im Wesentlichen vertikal verlaufenden Kanal bewegt werden, muss die Koppelstange ebenfalls vertikal nach oben stehen und kann nur geringfügig verkippen. Die auf die Koppelstange wirkenden Kräfte werden daher nicht optimal zur Bereitstellung eines großen Moments auf die Heckklappe ausgenutzt, denn der Angriffswinkel ist ungünstig gewählt. Daher muss der Motor große Kräfte aufbringen, also entsprechend stark und damit auch groß und viel Platz einnehmend ausgelegt sein. Der Mechanismus aus der US 6 453 614 B1 kann daher insbesondere für die Bewegung besonders schwerer Heckklappen nicht eingesetzt werden.
  • In der US 2005/0275237 A1 ist ein Mechanismus zum Öffnen einer Heckklappe offenbart, bei dem eine Koppelstange an der Heckklappe angreift, die Koppelstange aber mit ihrer anderen Seite nicht unmittelbar mit dem Antrieb verbunden ist, sondern an einem Schwenkarm angelenkt ist, wobei der Schwenkarm durch den Antrieb angetrieben wird. In der Geschlossenstellung ist die Koppelstange zum Schwenkarm geklappt, bei Verbringen in die Offenposition klappt sie von diesem weg, wobei gleichzeitig der Schwenkarm vom Antrieb verschwenkt wird. Bei diesem Mechanismus muss der Antrieb relativ aufwendig ausgestaltet sein. Der Antrieb muss auch relativ hohe Kräfte erzeugen können, weil durch die Übertragung der Kraft in ungünstigen Winkeln ein erhöhter Kraftaufwand erforderlich ist. Aus diesen beiden Gründen muss der Antrieb relativ viel Platz einnehmen.
  • Damit die Fahrzeugentwickler eine größere Freiheit beim Entwurf eines Kraftfahrzeugs haben, wäre es wünschenswert, wenn durch die Kombination aus Motor und Mechanismus, über den der Motor auf eine Klappe (Heckklappe, Kofferraumdeckel) einwirkt, die Möglichkeit bestünde, eine solche Klappe bereitzustellen, die eine besonders große verschwenkbare Länge hat, z. B. von bis zu 1,30 m und 1,40 m. Die oben genannten und auch weitere Mechanismen des Standes der Technik sind nicht geeignet, die bei einer derart großen und daher auch (um z. B. 40 kg) schweren Klappe notwendigen Momente von bis zu 300 Nm in Verbindung mit einem Motor akzeptabler Größe bereitzustellen. Die Mechanismen versagen entweder bei Momenten oberhalb einer vorbestimmten Grenze, oder die Motoren müssten übermäßig leistungsfähig ausgebildet werden und nähmen daher besonders viel Platz in Anspruch. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Motoren und Mechanismen an solchen Stellen bereitgestellt wären, an denen sie besonders wenig stören, z. B. in einem durch eine Heckklappe oder einen Kofferraumdeckel öffenbaren Kofferraum dort angeordnet werden können, wo sie das Einbringen von Gegenständen in den Kofferraum nicht oder nur unwesentlich behindern.
  • Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Mechanismus bereitzustellen, über den eine Klappe eines Kraftfahrzeugs der eingangs genannten Gattung bewegt werden kann, der wenig Platz bevorzugt an solchen Stellen einnimmt, an denen es die Konstrukteure wünschen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist somit die mit der Klappe gekoppelte Zahnstange, die über ein mit einem Motor gekoppeltes Zahnrad, welches mit ihr kämmt, zur Öffnung der Heckklappe beweglich ist, in zumindest einer Stellung relativ zum Zahnrad auf zumindest zwei Arten verschwenkbar. Die Stellung der Zahnstange relativ zum Zahnrad bestimmt den Öffnungsgrad der Heckklappe. Bevorzugt ist die Zahnstange über einen ganzen Bereich von Stellungen relativ zum Zahnrad, der z. B. einem Bereich von Öffnungswinkeln bezogen auf eine Schwenkachse der Klappe entspricht, auf zumindest zwei Arten verschwenkbar, und besonders bevorzugt ist die Zahnstange in sämtlichen möglichen Stellungen auf zumindest zwei Arten verschwenkbar.
  • Während bei dem Mechanismus zum Öffnen der Heckklappe aus der gattungsbildenden US 2002/0032986 A1 eine Zahnstange lediglich auf eine Weise verschwenkbar ist, nämlich in jeder ihrer Stellungen um eine Achse parallel zur Drehachse und dadurch der Antrieb im Dachbereich des Kraftfahrzeugs angeordnet werden muss und lediglich leichte Heckklappen öffnen kann, ist durch die Schaffung der Möglichkeit, dass sich die Zahnstange auf eine zweite Art verschwenken lässt, ein zusätzlicher Freiheitsgrad gegeben. Ein solcher Freiheitsgrad bedingt, dass die Zahnstange ganz anders geführt werden kann als im Stand der Technik. Insbesondere lässt sich der Motor im Kraftfahrzeug an einer solchen Stelle mit solcher Orientierung unterbringen, von wo aus optimal Kräfte auf die Klappe übertragen werden. So lässt sich der Motor jenseits des Dachbereichs des Kraftfahrzeugs unterbringen, insbesondere auch im Bodenbereich des Kraftfahrzeugs bzw. in der unteren Hälfte, möglicherweise sogar im unteren Drittel des Fahrzeuginnenraums: Durch die Verschwenkbarkeit der Zahnstange auf zwei Arten muss die Folge der Zähne der Zahnstange nicht mehr im Wesentlichen horizontal verlaufen, sondern die Zahnstange kann so angeordnet werden, dass die Folge von Zähnen im Wesentlichen entlang der Vertikalen (also der Fahrzeughochachse bei eben stehendem Fahrzeug) steht bzw. zur Fahrzeughochachse einen nur geringen Winkel von bis zu 25° einnimmt.
  • Dass die Zahnstange auf zumindest zwei Arten verschwenkbar ist, lässt sich so definieren, dass ein der Heckklappe zugewandtes Ende der Zahnstange in zumindest einer Stellung der Zahnstange gemäß der einen Art in eine erste Richtung verschwenkbar ist und gemäß der zweiten Art in eine von der ersten Richtung und auch ihrer Gegenrichtung verschiedene Richtung verschwenkbar ist, wobei es sich um diese zweite Richtung bevorzugt um eine zwischen 80° und 100° zur ersten Richtung senkrechte Richtung handelt, damit die so geschaffenen Freiheitsgrade optimal ausnutzbar sind. Die Zahnstange soll insbesondere unabhängig in die erste und die zweite Richtung verschwenkbar sein, es kann also auch eine Bewegung der Zahnstange geben, bei der sie sich gleichzeitig in die erste und die zweite Richtung bewegt. Diese erleichtert das Anlenken der Zahnstange an der Heckklappe ungemein und vergrößert daher die Möglichkeiten der Anordnung von Zahnstange und Motor mit Zahnrad.
  • Bevorzugt ist, wie an sich aus dem Stand der Technik bekannt, die Zahnstange gemäß einer ersten Art der Verschwenkbarkeit in verschiedenen Stellungen relativ zum Zahnrad jeweils um eine zugehörige Drehachse (welche mit der jeweiligen Stellung variieren kann) verschwenkbar, die zu einer Drehachse, um die das Zahnrad drehbar ist, höchstens einen Winkel von 15° einnimmt und bevorzugt zu dieser Drehachse parallel ist. Diese Art der Verschwenkbarkeit lässt sich durch eine geeignete Ausbildung eines Gegenlagers zum Zahnrad einfach ermöglichen.
  • Die Zahnstange soll nun gemäß einer zweiten Art der Verschwenkbarkeit in verschiedenen Stellungen der Zahnstange zum Zahnrad jeweils um eine (gegebenenfalls bei verschiedenen Stellungen verschiedene) Drehachse verschwenkbar sein, die zu einer Fahrzeuglängsachse höchstens einen Winkel von 45°, bevorzugt höchstens einen Winkel von 30°, besonders bevorzugt höchstens einen Winkel von 15° einnimmt. Die Fahrzeuglängsachse ist die zum Fahrzeug definierte Achse, die die Fahrtrichtung des Fahrzeugs bei Geradeausfahrt definiert. Durch die Definition ist ausgesagt, dass die Zahnstange im Kraftfahrzeug seitlich verkippbar ist. Der Mechanismus funktioniert wegen der seitlichen Verkippbarkeit daher auch zuverlässig, wenn das Kraftfahrzeug auf unebenem Boden steht und insbesondere mit seiner einen Seite höher steht als mit der anderen. Dann gleicht die seitliche Verkippbarkeit der Zahnstange ein seitliches Verkipptsein der Karosserie und damit auch der Heckklappe aus.
  • Die seitliche Verkippbarkeit lässt sich auf viele mögliche Arten konstruktiv verwirklichen. Bei einer besonders einfachen Ausführungsform ist ermöglicht, dass das Zahnrad verkippbar ist und die Zahnstange mit dem Zahnrad mitgeführt wird. Dieses Mitführen kann bewirkt werden, wenn ein Gegenelement zum Zahnrad auf der dem Zahnrad abwandten Seite der Zahnstange bereitgestellt ist und dieses Gegenelement mit dem Zahnrad mechanisch gekoppelt ist, wobei Kopplungselemente typischerweise an der Zahnstange vorbeizuführen sind. Wenn dann Zahnrad und Gegenelement zu einer Einheit gehören, die als Ganzes verschwenkbar ist, kann diese Einheit die Zahnstange mitführen oder die Zahnstange die Einheit mitführen, die Einheit ist also mit der Zahnstange verschwenkbar. Eine Kraftübertragung von der Einheit auf die Zahnstange und umgekehrt kann gegebenenfalls über die Elemente erfolgen, über die Zahnrad und Gegenelement miteinander gekoppelt sind.
  • Bei geeigneter Ausbildung eines zum Zahnrad führenden Getriebes kann der Motor fest in der Karosserie angeordnet sein. Das Getriebe kann jedoch auf herkömmliche Weise ausgebildet sein, wenn vorgesehen ist, dass der Motor mit dem Zahnrad verschwenkt wird, also Teil der verschwenkbaren Einheit ist.
  • Die Zahnstange kann in herkömmlicher Weise eine geradlinig hintereinander angeordnete Folge von Zähnen aufweisen. Eine solche Zahnstange ist besonders stabil. Wenn das Kraftfahrzeug in seiner Karosserie einen Wasserablauf aufweist, der typischerweise zu beiden Seiten des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist und zum Abführen von an der Klappe vorbei eintretendem Wasser dient, lässt sich die Zahnstange grundsätzlich neben dem Wasserablauf vorsehen, bevorzugt durchdringt die Zahnstange jedoch den Wasserablauf, also die Karosserie dort, wo sie den Wasserablauf bildet. Geeignete Dichtungen sind dann bereitzustellen. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Zahnstange nicht zusätzlichen Platz wegnimmt und die Durchladebreite in einem durch die Klappe öffenbaren Stauraum für Gegenstände verringert.
  • Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die Zahnstange gekrümmt. Die Krümmung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn auch die Zähne nicht geradlinig angeordnet sind, sondern die Zahnstange eine entlang einer Kurve (keiner geraden Linie) hintereinander angeordnete Folge von Zähnen aufweist. Bei Verwendung einer gekrümmten Zahnstange bedarf es einer geringeren Bewegung der Zahnstange, um eine Verschwenkbewegung des Zahnstangenendes, welches mit der Heckklappe gekoppelt ist, zu bewirken. Daher ist mit weniger Aufwand ein diesbezüglicher Freiheitsgrad herstellbar, was zum Öffnen der Klappe bei nicht auf ebenem Grund stehenden Kraftfahrzeug hilfreich sein kann.
  • Insbesondere lässt sich aber auch, wenn in der Karosserie ein Wasserablauf bereitgestellt ist, die Zahnstange am Wasserablauf vorbeibewegen: Die Zahnstange fährt bei Bewegung der Klappe aus, und sie muss dann den Wasserablauf nicht durchdringen, sondern kann ihn umgreifen und bewegt sich hier über einen Teilbereich Abschnitt für Abschnitt am Wasserablauf vorbei, also neben dem Wasserablauf entlang. Dadurch kann das Problem vermieden werden, Dichtungen im Wasserablauf bereitstellen zu müssen.
  • Sowohl bei der Ausführungsform mit der den Wasserablauf durchdringenden geradlinigen Zahnstange als auch bei der den Wasserablauf umgreifenden gekrümmten Zahnstange ist es möglich, den Motor unterhalb des Wasserablaufs anzuordnen. Dort ist typischerweise an eine Stelle, an der der Motor besonders wenig stört, nämlich die Durchladebreite in einen durch die Klappe zu öffnenden Stauraum kaum verringert. Beispielsweise lässt sich der Motor oberhalb eines Radkastens des Kraftfahrzeugs anordnen.
  • Grundsätzlich genügen ein einziger Antrieb mit Motor, gegebenenfalls Kupplung und Getriebe, und zugehörigem Zahnrad und Zahnstange zum Öffnen der Heckklappe. Bevorzugt sind jedoch ein Motor, ein Zahnrad einer Zahnstange an zwei Seiten des Kraftfahrzeugs vorgesehen, insbesondere unterhalb der Klappe an einer linken und einer rechten Seite der Klappe, wobei die Angaben „links” und „rechts” die typischen Benennungen bei einem Kraftfahrzeug als Ganzes sind, bei der man längs der Fahrzeuglängsachse, also in Fahrtrichtung, schaut.
  • Die Klappe ist als Kofferraum ausführbar, der bei der Erfindung bereitgestellte Mechanismus ist aber besonders vorteilhaft bei einer Heckklappe einsetzbar, weil gerade bei einer solchen eine im Wesentlichen vertikal stehende Zahnstange gewünscht ist, ein diesbezüglicher Mechanismus bisher aber nicht verwirklichbar war.
  • Durch die Erfindung wird es unter anderem auch ermöglicht, eine solche Klappe einzusetzen, die senkrecht zur Fahrzeugquerachse (typischerweise senkrecht zur Schwenkachse) eine Länge von mindestens 1,15 m, bevorzugt von mindestens 1,20 m, besonders bevorzugt von mindestens 1,25 m und ganz besonders bevorzugt von mindestens 1,30 m hat. Dies eröffnet den Fahrzeugkonstrukteuren neue Möglichkeiten: Sie können ein anderes Aussehen des Kraftfahrzeugs aus ästhetischen oder auch aerodynamischen Gründen vorsehen.
  • Der erfindungsgemäße Mechanismus ermöglicht es, wenn die Klappe um eine (z. B. durch ein Scharnier) definierte Achse verschwenkbar ist, an einer solchen Stelle an der Klappe anzugreifen, die um einen Abstand aus dem Intervall von 120 bis 400 mm, bevorzugt aus dem Intervall von 150 bis 250 mm und besonders bevorzugt aus dem Intervall von 180 bis 250 mm von der Achse beabstandet ist. Bei einem solchen fernab von der Schwenkachse liegenden Angriffspunkt müssen nicht übermäßig große Kräfte aufgebracht werden, damit ein zum Klappenöffnen ausreichendes Moment erzeugt wird. Der Mechanismus erlaubt das Durchlaufen des hierfür notwendigen Verschwenkweges.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, wobei
  • 1 eine perspektivische Ansicht auf einen Mechanismus zum Öffnen einer Heckklappe in einem durch einige seiner Bauteile angedeuteten Kraftfahrzeug, wie er bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung eingesetzt wird,
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Mechanismus in dem Kraftfahrzeug aus 1 aus anderer Perspektive,
  • 3 eine Schnittansicht des Mechanismus aus 1 und 2,
  • 4 eine perspektivische Ansicht auf einen Mechanismus zum Öffnen einer Heckklappe in einem durch einige Bauteile angedeuteten Kraftfahrzeug, wie er bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung eingesetzt wird,
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Mechanismus in dem Kraftfahrzeug aus 4 aus anderer Perspektive,
  • 6 eine Schnittansicht des Mechanismus aus 4 und 5,
  • 7 eine weitere Schnittansicht des Mechanismus aus 4 und 5,
  • 8 eine Schnittansicht ausschließlich des Mechanismus im Detail, wie er bei der Ausführungsform gemäß 4 bis 7 einsetzbar ist und
  • 9 eine weitere Schnittansicht des Mechanismus im Detail, wie er bei der Ausführungsform gemäß 4 bis 7 einsetzbar ist.
  • Ein im Ganzen mit 10 bezeichnetes Kraftfahrzeug weist eine in den Figuren nicht dargestellte Heckklappe auf, welche durch einen Mechanismus zu öffnen ist. Die Heckklappe soll eine Verschwenklänge von 1,30 m haben und ist besonders schwer. Zum Öffnen der Heckklappe ist ein Antrieb 12 bereitgestellt, der einen Motor, eine Kupplung und ein Getriebe umfasst, über das der Motor ein Zahnrad 14 antreibt. Das Zahnrad 14 kämmt mit einer Zahnstange 16, die bei der Ausführungsform gemäß 1 bis 3 geradlinig ist, d. h. dass sie eine Folge von Zähnen aufweist, die entlang einer geraden Linie hintereinander angeordnet sind. Die Zahnstange 16 ist durch ein Gegenlager 18, das als Rad ausgebildet ist, abgestützt, wobei das Gegenlager 18 auf gleicher Höhe wie das Zahnrad 14 angeordnet ist. Die Zahnstange ist in den Figuren nicht gezeigter Weise an der Heckklappe angelenkt. Zum Anlenken dient insbesondere ein Kugelkopf 20, der an dem der Heckklappe zugewandten Ende der Zahnstange 16 ausgebildet ist. Die Zahnstange 16 steht in einem Winkel von höchstens 20° zur Fahrzeughochachse z, wobei dieser Winkel auf die durch die Folge der Zähne definierter gerade Linie bezogen ist. Dadurch, dass die Zahnstange 16 quasi vertikal steht, ist der Antrieb 12 relativ weit unten im Kraftfahrzeug angeordnet, und zwar oberhalb eines Radkastens 22 und unterhalb eines in der Karosserie des Kraftfahrzeugs bereitgestellten Wasserablaufs 24. Die Zahnstange 16 durchdringt die Karosserie im Bereich des Wasserablaufs 24, wobei zur Abdichtung Dichtungen 26 bereitgestellt sind.
  • Die quasi vertikale Stellung der Zahnstange ermöglicht es, in optimaler Weise Kräfte auf die Heckklappe zu übertragen, insbesondere an einer fernab von einer Schwenkachse der Heckklappe liegenden Stelle. Dadurch kann ein relativ großes Moment zum Öffnen der vorliegend schweren Heckklappe bereitgestellt werden.
  • Die Bereitstellung eines stabilen Mechanismus, bei dem die Zahnstange 16 quasi vertikal steht, wird vorliegend dadurch ermöglicht, dass die Zahnstange 16 auf zwei Arten verschwenkbar ist. 1 bis 3 zeigen die Zahnstange 16 jeweils in der Geschlossenstellung der Heckklappe mit durchgezogener Linie und in einer Offenstellung der Heckklappe mit strichpunktierter Linie. Wie in 1 zu sehen ist, ist die Zahnstange 16 beim Übergang von der Geschlossenstellung in die Offenstellung um eine Achse verkippt, die im Wesentlichen parallel zur Drehachse des Zahnrads 14 ist. Wie 3 zu entnehmen, ist die Zahnstange 16 gleichzeitig in seitlicher Richtung verkippt, vorliegend von einer leicht gegenüber der vertikalen abweichenden Stellung in eine Stellung, in der sie fast vertikal steht.
  • Bei einer abgewandelten Ausführungsform des Kraftfahrzeugs als erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 10' ist eine Zahnstange 16' gekrümmt ausgebildet, d. h. die Zähne der Zahnstange folgen einander auf einer Kurve, insbesondere also keiner geraden Linie. Auch die Zahnstange 16' steht im Wesentlichen vertikal. Auch hier ist der Antrieb 12 oberhalb des Radkastens 22 angeordnet und unterhalb eines Wasserablaufs 24. Die Zahnstange 16' durchdringt jedoch anders als die Zahnstange 16 nicht den Wasserablauf 24: Dadurch, dass die Zahnstange 16' gekrümmt ist, kann sie sich am Wasserablauf 24 vorbeibewegen, dann allerdings auch Kraft auf die Heckklappe an Stellen oberhalb des Wasserablaufs 24 bereitstellen.
  • Auch bei dieser Ausführungsform arbeitet der Mechanismus deswegen stabil, weil die Zahnstange 16' gemäß zwei Arten verschwenkbar ist, nämlich auch hier einerseits in jeder ihrer Stellungen zwischen Geschlossenstellung (mit durchgezogener Linie gezeichnet) und Offenstellung (mit strichpunktierter Linie gezeichnet) um eine Schwenkachse senkrecht zur Drehachse des Zahnrads 14, und gleichzeitig ist sie seitlich verkippbar.
  • Ein Verschwenken der jeweiligen Zahnstangen 16 bzw. 16' um eine Schwenkachse parallel zur Drehachse des Zahnrads 14 ist konstruktiv einfach bereitstellbar und ergibt sich quasi von selbst durch Bereitstellen des Rads 18 als Gegenlager. Das seitliche Verschwenken wird jedoch nur durch eine gesonderte Maßnahme in definierter Form ermöglicht. Dies wird nun unter Bezug auf die 8 und 9 erläutert, in denen die Zahnstange 16' gezeigt ist, die an einer Heckklappe 28 an einem Anlenkpunkt 30 angelenkt ist, wobei der in den 8 und 9 gezeigte Mechanismus jedoch genauso oder in gegebenenfalls angepasster Weise in Zusammenwirken mit der Zahnstange 16 aus den 1 bis 3 einsetzbar ist.
  • Der Antrieb 12 treibt vorliegend über eine Welle 32 ein Kegelrad 34 an. Diese Kegelrad 34 kämmt mit einem weiteren Kegelrad 36, das senkrecht zu diesem orientiert ist, und das Zahnrad 14 ist ein Stirnrad am Kegelrad 36, das sich mit diesem dreht. Die Zähne des Zahnrads 14 sind vorliegend aus Gründen der Vereinfachung der Darstellung nicht gezeigt. Mit einem Lager 38 des Zahnrads 14 verbunden ist an jeder Seite eine Schwinge 40, und an der der Zahnstange 16' abgewandten Seite der Schwingen 40 ist an den Schwingen 40 ein Lager 42 angeordnet, in dem das Rad 18 gelagert ist.
  • Um das Lager 38 ist die Schwinge 40 und damit auch das Rad 18 gemäß dem Pfeil 44 verschwenkbar. Dadurch lässt sich die Zahnstange 16' um eine Achse parallel zur Drehachse des Zahnrads 14 verschwenken, siehe den Pfeil 46.
  • Nun ist die gesamte Einheit aus Antrieb 12 (in 8 und 9 nicht gezeigt), den Kegelrädern 34 und 36, dem Zahnrad 14, den Schwingen 40 und dem Rad 18 an einem Körper 48 auf einer Seite der Zahnstange 16' und gleichzeitig an dem Körper 50 auf der anderen Seite der Zahnstange 16' befestigt, und die Körper 48 und 50 sind als Ganzes in Zapfen 52, 54 drehbar gelagert. Drehen sich die Körper 48 und 50, so wird gleichzeitig die Zahnstange 16' verkippt und umgekehrt: wird durch die Heckklappe 28 der Zahnstange 16' eine Kippbewegung gemäß dem Pfeil 56 aufgezwungen, so dreht sich die Einheit an den Körpern 48 und 50 um die Zapfen 52 und 54 gemäß den Pfeilen 58, so dass ein Verkippen der Zahnstange 16' ermöglicht ist, wie dies oben anhand von 3 für die geradlinige Zahnstange erläutert und für die gekrümmte Zahnstange ebenfalls erwähnt wurde.
  • Es sind andere Mechanismen denkbar, wie ein Verkippen der Zahnstange 16 bzw. 16' in zwei, z. B. im Wesentlichen senkrecht zueinander stehenden Richtungen, ermöglicht werden kann.

Claims (15)

  1. Kraftfahrzeug (10, 10') mit einer Klappe (28), die von einer Geschlossenstellung gegen die Schwerkraft in eine Offenstellung verbringbar ist, wobei mit der Klappe (28) eine Zahnstange (16, 16') gekoppelt ist und ein Motor (12) bereit gestellt ist, der mit einem Zahnrad (14) gekoppelt ist, das mit der Zahnstange (16, 16') kämmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (16, 16') in zumindest einer Stellung relativ zum Zahnrad (14) auf zumindest zwei Arten verschwenkbar ist.
  2. Kraftfahrzeug (10, 10') nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein der Heckklappe zugewandtes Ende der Zahnstange in zumindest einer Stellung gemäß der einen Art in eine erste Richtung (46) und gemäß der zweiten Art in eine von der ersten Richtung und ihrer Gegenrichtung verschiedene zweite Richtung (56) verschwenkbar ist.
  3. Kraftfahrzeug (10, 10') nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (16, 16') gemäß einer ersten Art der Verschwenkbarkeit in verschiedenen Stellungen jeweils um eine zugehörige Drehachse verschwenkbar ist, die zu einer Drehachse, um die das Zahnrad (14) drehbar ist, höchstens einen Winkel von 15° einnimmt und bevorzugt zu dieser Drehachse parallel ist.
  4. Kraftfahrzeug (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (16, 16') gemäß einer zweiten Art der Verschwenkbarkeit in verschiedenen Stellungen jeweils um eine Drehachse verschwenkbar ist, die zu einer Fahrzeuglängsachse höchstens einen Winkel von 45°, bevorzugt höchstens einen Winkel von 30° und besonders bevorzugt höchstens einen Winkel von 15° einnimmt.
  5. Kraftfahrzeug (10, 10') nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Zahnrad (14) abgewandten Seite der Zahnstange (16, 16') ein Gegenelement (18) zum Zahnrad angeordnet ist, das mit dem Zahnrad (14) gekoppelt ist, wobei Zahnrad (14) und Gegenelement (18) zu einer Einheit gehören, die mit der Zahnstange (16, 16') verschwenkbar ist.
  6. Kraftfahrzeug (10, 10') nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass auch der Motor (12) Teil der verschwenkbaren Einheit ist.
  7. Kraftfahrzeug (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (16) eine geradlinig hintereinander angeordnete Folge von Zähnen aufweist.
  8. Kraftfahrzeug (10) nach Anspruch 7, das eine Karosserie aufweist, in der ein Wasserablauf (24) bereitgestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (16) die Karosserie dort, wo sie den Wasserablauf (24) bildet, durchdringt.
  9. Kraftfahrzeug (10') nach einem Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (16') gekrümmt ist und vorzugsweise eine entlang einer Kurve hintereinander angeordnete Folge von Zähnen aufweist.
  10. Kraftfahrzeug (10') nach Anspruch 9, das eine Karosserie aufweist, in der ein Wasserablauf (24) bereitgestellt ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zahnstange (16') bei Bewegung der Klappe (28) neben dem Wasserablauf (24) entlangbewegt.
  11. Kraftfahrzeug (10') nach Anspruch 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (12) unterhalb des Wasserablaufs (24) angeordnet ist.
  12. Kraftfahrzeug (10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Motor (12), ein Zahnrad (14) und eine Zahnstange (16, 16') an zwei Seiten des Kraftfahrzeugs (10, 10').
  13. Kraftfahrzeug (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe eine Heckklappe (28) ist.
  14. Kraftfahrzeug (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Klappe (18) senkrecht zu einer zum Fahrzeug definierten Fahrzeugquerachse eine Länge von mindestens 1,15 m, bevorzugt von mindestens 1,20 m, besonders bevorzugt von mindestens 1,25 m und ganz besonders bevorzugt von mindestens 1,30 m hat.
  15. Kraftfahrzeug (10, 10') nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Klappe um eine definierte Achse verschwenkbar ist und die Zahnstange (16, 16') an einer Stelle an der Klappe angreift, die um einen Abstand aus dem Intervall von 120 bis 400 mm, bevorzugt aus dem Intervall von 150 bis 250 mm und besonders bevorzugt aus dem Intervall von 180 bis 220 mm von der Achse beabstandet ist.
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