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DE102008045877A1 - Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe unter Unterdruck - Google Patents

Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe unter Unterdruck Download PDF

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DE102008045877A1
DE102008045877A1 DE200810045877 DE102008045877A DE102008045877A1 DE 102008045877 A1 DE102008045877 A1 DE 102008045877A1 DE 200810045877 DE200810045877 DE 200810045877 DE 102008045877 A DE102008045877 A DE 102008045877A DE 102008045877 A1 DE102008045877 A1 DE 102008045877A1
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tissue
fixing
contraption
anchor
thread
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Withdrawn
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DE200810045877
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English (en)
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Robert Bauernschmitt
Ruediger Lange
Domenico Mazzitelli
Ulrich Schreiber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lange Ruediger Prof Dr
Mazzitelli Domenico Dr
Schreiber Ulrich Dr-Ing
Original Assignee
Lange Ruediger Prof Dr
Mazzitelli Domenico Dr
Schreiber Ulrich Dr-Ing
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Publication date
Application filed by Lange Ruediger Prof Dr, Mazzitelli Domenico Dr, Schreiber Ulrich Dr-Ing filed Critical Lange Ruediger Prof Dr
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Abstract

Die vorliegende Erfindung schlägt eine medizinische Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe mit einer Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes und einer Einrichtung zum Fixieren des Gewebes vor.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe gemäß Anspruch 1.
  • Aus der Praxis sind zahlreiche medizinische oder chirurgische Instrumente zum operativen Fixieren von Gewebe, beispielsweise mittels Nadel und Faden, bekannt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine weitere Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe anzugeben.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß wird eine chirurgische (oder allgemein: medizinische) Vorrichtung vorgeschlagen, mit der ein Gewebe zu dessen Fixieren angesaugt werden kann. Ihre Verwendung ist nicht auf die Anwendung am Menschen beschränkt, sie ist ebenso im veterinärmedizinischen Bereich einsetzbar. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ausgestaltet und vorgesehen sein für eine minimal invasive Fixierung des Gewebes, sie kann jedoch auch ausgestaltet und geeignet sein, um bei konventionellen Eingriffen, beispielsweise am offenen Herzen, verwendet zu werden.
  • Unter „Gewebe” ist jeglicher bekannte Gewebstyp zu verstehen. Hierzu zählt beispielsweise um Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe oder Nervengewebe, insbesondere Herzklappengewebe, z. B. solches der Mitralklappe, oder Kombinationen hiervon.
  • Die Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes kann technisch auf jede dem Fachmann bekannte Weise ausgeführt werden. Beispielsweise kann mittels eines Schlauchs oder einer rohrförmigen Einrichtung das Gewebe mittels Sog oder Unterdruck angesaugt werden. Der Sog oder Unterdruck hat hierbei die Aufgabe, das Gewebe an eine Öffnung der Einrichtung zum Ansaugen, an welcher Sog oder Unterdruck herrscht, welche beispielsweise am Ende des Schlauchs oder der rohrförmigen Einrichtung vorgesehen sein kann, derart heranzusaugen, dass das Gewebe geeignet gehalten wird, um mittels der Einrichtung zum Fixieren fixiert werden zu können. Vorzugsweise wird das Gewebe dabei angesaugt ohne das Gewebe zu veränderen oder gar zu beschädigen. Dazu kann der Sog oder Unterdruck in geeigneter Weise vorbestimmbar oder mittels geeigneter Einrichtungen einstellbar sein. Je nach Gewebeart kann die Höhe des Sogs oder Unterdrucks somit entsprechend vorbestimmt oder mittels geeigneter Einrichtungen einstellbar sein. Zu Saugeinrichtung, wie sie im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, können die aus dem Stand der Technik bekannten und in den Dokumenten DE 102007006613 A1 , DE 102006058955 A1 , DE 102006014682 A1 , DE 000020107271 U1 , DE 000020014522 U1 , DE 000019647817 A1 , DE 000019637689 A1 , DE 000019624811 A1 , DE 000010061335 A1 , DE 000008909676 U1 , DE 000008216243 U1 , DE 000004103972 A1 , DE 000003705266 A1 , DE 000003309918 A1 offenbarten zählen. Auf deren diesbezügliche Offenbarungen wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
  • Unter „Fixieren” des Gewebes wird das vorübergehende oder anhaltende Halten oder Befestigen des Gewebes im weitesten Sinne verstanden. Das Fixieren ist vorzugsweise mechanischer Art, beispielsweise durch eine zangenförmige Vorrichtung oder einen Greifmechanismus. Aber auch andere Prinzipien zum Fixieren sind erfindungsgemäß berücksichtigt, beispielsweise auf Basis elektrischer Kräfte oder chemischer Reaktionen, Adhäsion und dergleichen. Auch ein Fixieren durch Anbringen eines Fadens im angesaugten Gewebe oder damit direkt oder indirekt verbundenen Gewebs- oder anderen Abschnitten wird erfindungsgemäß unter „Fixieren” verstanden. Ein Fixieren kann die Bewegungsfreiheit des fixierten Gewebes oder Abschnitten hiervon bedeuten; es kann jedoch auch nur ein Anbringen von einer Struktur am Gewebe bedeuten, ohne das Gewebe in seiner Bewegungsfreiheit zu beschränken.
  • Vorteilhafte Weiterentwicklungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Einrichtung zum Fixieren des Gewebes mindestens eine Aufnahme für einen chirurgischen Faden oder für entsprechendes Nahtmaterial auf. Die Aufnahme für den Faden kann eine Öffnung, eine Öse, ein Spalt, eine Klemmvorrichtung oder ähnliches sein.
  • Unter chirurgischem Faden werden alle Fäden, die in der Chirurgie einsetzbar sind, und weiteres Nahtmaterial verstanden. Hierzu zählen beispielsweise resorbierbare oder nicht-resorbierbare Fäden, Fäden aus Kunststoffen, Naturseide oder Schafdarm, dicke und dünne Fäden, monofile, geflochtene und pseudomonofile Fäden oder beschichtete Fäden. Zu Nahtmaterial im Sinne der vorliegenden Erfindung zählt u. a. das in den Dokumenten DE 102006051093 A1 , DE 102005006718 A1 , DE 000069934318 T2 , DE 000069834375 T2 , DE 000069729253 T2 , DE 000069728352 T2 , DE 000069720673 T2 , DE 000069712944 T2 , DE 000069629621 T2 , DE 000069531830 T2 , DE 000069521471 T2 , DE 000069319039 T2 , DE 000069316418 T2 , DE 000069119198 T2 , DE 000069111095 T2 , DE 000068907080 T2 , DE 000060208127 T2 offenbarte. Auf die diesbezügliche Offenbarung dieser Dokumente wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe einen Anker mit einer Aufnahme für den chirurgischen Faden auf. Die Aufnahme für den Faden ist Teil des Ankers, sie kann beispielsweise durch eine durch diesen Anker hindurchführende Öse ausgeführt sein. Bei einer solchen Ausführungsform kann der Faden durch die Öse durchgezogen werden und vorzugsweise auf der anderen Seite der Öse durch einen Knoten gegen ein Zurückrutschen durch die Öse fixiert werden. Ebenfalls möglich ist ein Zurückführen des Fadens ausserhalb der Öse, um anschließend mit dem in die Öse eintretenden Abschnitts des Fadens vor der Öse verknotet zu werden. Weitere erfindungsgemäße bevorzugte Ausführungsformen mit den oben genanten Aufnahmeformen für eine Aufnahme des Fadens (oder eines Fixiermittels allgemein) am Anker sind möglich. Aus diese Weise kann ein chirurgischer Faden oder ein anderes Fixiermittel, das mit dem Anker verbunden ist, durch das Gewebe hinein oder gar durch dieses hindurch geführt werden.
  • Der Anker kann dabei beispielsweise wie in der WO 2006/054071 beschrieben ausgeführt werden. Auf die diesbezügliche Offenbarung dieses Dokuments wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Anker in Form von Widerhaken, auffaltbaren Strukturen, als Knopf oder mehrere Knöpfe bildenden Nadeln, Nietenköpfen oder aus Kombinationen dieser Formen ausgeführt. Alle diese Ausführungsformen haben die Aufgabe, ein Zurückziehen bzw. Zurückrutschen des im Gewebe fixierten oder hinter dem Gewebe liegenden Ankers und damit ein Lösen des Ankers und eines hiermit verbundenen Fixiermittels wie einen Faden vom Gewebe zu verhindern.
  • Ein Widerhaken weist Strukturen gegen ein Lösen oder Zurückrutschen bzw. Zurückziehen des Ankers vom Gewebe auf. Auffaltbare Strukturen sind beispielsweise Schirme, die sich nach dem Fixieren am Gewebe entfalten und ein Zurückziehen und Lösen aus dem Gewebe verhindern. Eine Möglichkeit des Entfaltens kann durch eine Formgedächtnis-Legierung erfolgen, die bedingt durch wechselnde physikalische Parameter wie beispielsweise der Temperatur ihre Form verändern. Diese Formwandlung kann auf der temperaturabhängigen Gitterumwandlung zweier verschiedener Kristallstrukturen eines Werkstoffes basieren. Auch die Ausführungsform in Form von Knopf bildenden Nadeln kann auf dieser Formumwandlung einer Formgedächtnis-Legierung basieren und ganz oder teilweise hierauf basierend nach der Gewebefixierung ein Zurückführen bzw. Zurückziehen des Ankers und damit des chirurgischen Fadens bzw. des Fixiermittels bewirken. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Ankers ist durch einen Niet gegeben, der durch ein plastisch verformbares Verbindungselement eine formschlüssige Verbindung herstellt und somit ebenfalls eine Sicherung gegen Zurückziehen darstellt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch eine Kombination der beschriebenen und weiterer Ankerformen erfindungsgemäß ausführbar sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Anker mit einer Einrichtung versehen, welche ein Durchdringen des Gewebes oder Abschnitte hiervon ermöglicht oder erleichtert. Vorzugsweise ist der Anker an einem Ende mit einer Spitze versehen, die ein Durchdringen des Gewebes durch mechanische Wirkung wie Drücken, Schneiden oder dergleichen erleichtert. Auch ein Durchdringen des Gewebes mittels Wärme- oder Energieeintrag wie Vibration ist erfindungsgemäß möglich. Entsprechende Einrichtungen können vorgesehen sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Anker wenigstens eine Querschnittsformen aus folgender Gruppe auf: kreisrunde Form, elliptische Form, eckige Form, rechteckige Form oder mehreckige Form.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Einrichtung zum Fixieren der erfindungsgemäßen Vorrichtung derart ausgeführt, dass mit ihr das Gewebe nur von einer Ansaugseite aus durchdrungen wird. Insbesondere ist sie derart ausgestaltet, um beispielsweise einen Anker, eine Nadel, einen Widerhaken oder dergleichen von einer ersten Seite des Gewebes (z. B. eines Mitralklappensegels), auf welcher die Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes vorliegt, durch das Gewebe hindurch oder in dieses hinein zu führen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform derart ausgestaltet sein, dass die Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes einen breiteren Durchmesser als die Einrichtung zum Fixieren des Gewebes aufweist. Einer der mit den zuletzt genannten Ausführungsformen erzielbarer Vorteil besteht darin, dass ein Zugang zu dem zu fixierende Gewebe (z. B. ein Mitralklappensegel) von einer Seite hiervon ausreicht. Dies ist nicht der Fall, wenn nach den Fixieren des Gewebes ein Teil der Vorrichtung über einen zweiten Zugang zum Gewebe entfernt werden muss, weil z. B. Abschnitte der Einrichtung zum Fixieren durch das fixierte – z. B. vernähte – Gewebe zur Entnahme der Vorrichtung aus dem Gewebe oder aus einem Zugang zu diesem nicht wieder zurückgeführt werden kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Führungseinrichtung zum Halten und gezielten Bewegen oder Führen der Vorrichtung und zur lösbaren Aufnahme des Ankers auf.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Fadenführung zum Führen des Fadens an einer äusseren Umfangsfläche der Führungseinrichtung auf. Eine Fadenführung zum Führen des Fadens kann alternativ oder zusätzlich in einem inneren Abschnitt der Führungseinrichtung vorgesehen sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Kippeinrichtung zum Abwinkeln des Ankers gegenüber einer Längsachse der Führungseinrichtung aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung auf. Unter einer Kippeinrichtung wird erfindungsgemäß eine Einrichtung verstanden, welche einen Anker, welcher in einer ersten Stellung oder Ausrichtung bezogen auf eine Längsachse der Führungseinrichtung an dieser angeordnet oder mit dieser verbunden ist, derart aufnehmen kann, dass dieser – insbesondere bei oder zu seinem Lösen von der Einrichtung zum Fixieren oder der Vorrichtung insgesamt – in eine zweite Stellung oder Ausrichtung bezogen auf eine Längsachse der Führungseinrichtung übergehen und damit vorteilhaft seine Verriegelung im Gewebe durch sein „Querstellen” oder Verkanten bewirken kann. Die Kippeinrichtung kann erfindungsgemäß auch derart ausgestaltet sein, dass ein gezieltes Verursachen einer Kippbewegung des Ankers bezogen auf die Führungseinrichtung dessen Lösen von der Führungseinrichtung bewirkt oder dazu beiträgt. Der Vorteil vom Verkippen ist, dass es genügen kann, mit nur einem Zugang das Gewebe zum Platzieren des Ankers zu durchdringen, dann den Anker platziert und ausgehend vom ersten Anker durch den gleichen Zugang die anderen Anker definiert platzieren kann. Dieses Vorgehen ist vergleichsweise nur wenig traumatisch.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine weitere Einrichtung zum Fixieren des Gewebes zwischen dieser und dem Anker auf. Mittels der weiteren Einrichtung kann beispielsweise ein zum Fixieren des Gewebes verwendeter Faden (in der vorliegenden Anmeldung auch allgemein als Fixiermittel bezeichnet) derart mit dem Gewebe verbunden werden, dass eine Relativbewegung zwischen Faden (bzw. allgemein dem Fixiermittel) in einer räumlichen Dimension – beispielsweise der Längsrichtung – des Fadens bzw. Fixiermittels unterbunden ist. Anders ausgedrückt liegen Anker und Gewebe derart formschlüssig miteinander verbunden, dass mittels der weiteren Einrichtung, dem Fixiermittel und dem Anker eine unerwünschte Bewegung des Gewebes, des Fixiermittels oder des Ankers – d. h über ein zulässiges Maß hinaus – vermieden werden kann. Dies kann vorteilhaft ein Beschädigen von Gewebe, Anker oder anderen Strukturen beispielsweise durch Strömungseffekte eines im Blutstrom liegenden Gewebes oder durch andere Bewegungen des Gewebes oder an diesem wirkenden Kräften verhindern.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Einrichtung zum Fixieren von Gewebe in einem Inneren der Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes angeordnet. Es ist daher für die Einrichtung zum Fixieren von Gewebe vorteilhaft kein Platz oder Bauraum vorzusehen über den bereits für die Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes erforderlichen. Dabei kann die Einrichtung zum Ansaugen im wesentlichen durch zwei konzentrische oder anderweitig ineinander eingeführte im Rohre begrenzt sein. Die Rohre können im Querschnitt rund sein, eckig oder einen anderen Querschnitt aufweisen. Die Einrichtung zum Fixieren von Gewebe kann in einem Sogbereich liegen. Sie kann jedoch auch in einem eigenen Segment innerhalb der Einrichtung zum Ansaugen angeordnet sein, in welchem kein Sog herrscht.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Führungseinrichtung mit mehreren hieran lösbar angeordneten Ankern und mehreren Einrichtungen zum Aufnehmen von mehreren Fäden bzw. Fixiermitteln, oder mindestens zwei Anker und eine Einrichtung zum separaten Lösen der Anker, insbesondere nacheinander, von der Führungseinrichtung, auf. Eine Fixierung des Gewebes mittels nur einer entsprechenden Vorrichtung unter Erzeugen von mehreren Fixierpunkten ist somit vorteilhaft möglich. Dazu kann ein einziger Zugang mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung genügen, was für den Patienten schonend sein kann. Es kann zudem ausreichen, ohne Zurückziehen der Vorrichtung mehrere Fixierungen herzustellen. Auch die trägt zur Zeitersparnis beim Eingriff bei und kann zum Senken des mit dem Eingriff verbundenen Risikos für den Patienten (Infektionsrisiko, Wundheilrisiko und dergleichen) beitragen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einer weiter bevorzugten Ausführungsform für bildgebende Verfahren wie Röntgenstrahlung, Kernsein oder dergleichen nachweisbar markiert sein. Die Markierung kann an jedem beliebigen Abschnitt der Vorrichtung, einschließlich dem Anker, vorgesehen sein. Sie kann röntgensichtbar oder röntgendicht ausgestaltet sein, beispielsweise mittels einer röntgendichten Markierung. Auf diese Weise kann während und nach dem Eingriff zum Fixieren des Gewebes die Position der Vorrichtung und/oder beispielsweise des Ankers vorteilhaft möglich sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung einschließlich des Ankers oder der Anker kann in einer weiter bevorzugten Ausführungsform aus einem oder mehreren Materialien gefertigt sein, welche bei Anwendung bildgebender Verfahren keine Artefakte z. B. in einem Röntgenbild oder in Computertomographie- oder Kernspinschnitten oder bei Untersuchung mittels weiterer bildgebenden Verfahren wie Ultraschall ergeben. Kombinationen von Materialen, welche sich in einem bestimmten bildgebenden Verfahren darstellen lassen und solchen, für welche das nicht gilt oder welche zumindest zu keinen Artefakten führen, sind für die erfindungsgemäße Vorrichtung ebenfalls angedacht. So können bestimmte Abschnitte aus einem ersten Material, andere aus einem zweiten Material gefertigt sein, wobei z. B. das erste Material röntgendicht sein kann, das zweite hingegen nicht.
  • Die vorliegende Erfindung ist in einer weiter bevorzugten Ausführungsform ausgestaltet, um durch das Gewebe eines einzelnen Segels einer Herzklappe (z. B. Mitralklappe) hindurch unter Verletzung oder Zerstörung von Abschnitten des Gewebes eine Fixierung des Gewebes zu dessen Verbindung mit einem Papillarmuskel zum Ersatz für oder zur Unterstützung von nativen Papillarmuskelfäden (Chordae tendineae) anzubringen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ausgestaltet und/oder vorgesehen sein, nur ein Herzklappensegel, bevorzugt nicht aber zwei Herklappensegel, in einem Fixierschritt fixieren zu können.
  • In einer weiter bevorzugten Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Vorrichtung flexibel und/oder biegsam ausgestaltet sein, insbesondere derart, dass die Flexibilität oder Biegsamkeit erlaubt, dass sich z. B. ein angesaugtes Mitralklappensegel im angesaugten Zustand mit der Herztätigkeit zum Öffnen, vor allem aber zum Schließen der Herzklappe bewegen kann. Dies erlaubt vorteilhaft ein probeweises Ansaugen des Gewebes, insbesondere des Klappensegels, um – z. B. unter Schallkontrolle (Ultraschall, Doppler, etc.) – zunächst die Lage der Einrichtung zum Fixieren bezogen auf das Gewebe bzw. das Klappensegel festzustellen, und die Lage ggf. zu ändern, bevor das Gewebe mittels der Einrichtung zum Fixieren schließlich fixiert wird. Dabei können wahlweise die gesamte erfindungsgemäße Vorrichtung oder nur Abschnitte hiervon flexibel oder biegsam ausgestaltet sein. Beispielsweise kann die Einrichtung zum Ansaugen flexibel ausgestaltet sein – beispielsweise mit einem flexiblen Schlauch – um dem angesaugten Gewebe bei dessen Bewegung folgen zu können.
  • Die mittels der vorliegenden Erfindung erzielbaren Vorteile umfassen ohne sich hierauf zu beschränken die Möglichkeit, mit nur einem Instrument – nämlich der erfindungsgemäßen Vorrichtung – ein zu fixierendes Gewebe sowohl halten als auch fixieren zu können. Hierzu sind im Stand der Technik üblicherweise wenigstens zwei getrennte Vorrichtungen erforderlich, was zu erhöhtem Platzbedarf am Ort ihrer Anwendung führt. Zudem erhöht sich der Bedienaufwand beim Einsatz von mehr als nur einem Instrument, was einen weiteren Vorteil der vorliegenden Erfindung zeigt. Bei Einsatz der vorliegenden Erfindung kann in einer Reihe von Anwendungen auf einen weiteren oder größeren Zugang zum Gewebe vorteilhaft verzichtet werden.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten schematisch vereinfachten Zeichnung beispielhaft erklärt. Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Strukturen. In der Zeichnung gilt:
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Einrichtung zum Ansaugen von Gewebe und einer Einrichtung zum Fixieren des Gewebes sowie ein zu fixierendes Gewebe;
  • 2 zeigt eine rechteckige Führungseinrichtung der Einrichtung zum Fixieren von Gewebe im Querschnitt, mit einer runden Fadenführung an einer äusseren Umfangsfläche;
  • 3 zeigt eine runde Führungseinrichtung der Einrichtung zum Fixieren von Gewebe im Querschnitt, mit einer runden Fadenführung in einem inneren Abschnitt der Führungseinrichtung;
  • 4 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Einrichtung zum Ansaugen von Gewebe und einer verbundenen Einrichtung zum Fixieren des Gewebes mit mehreren Ankern sowie das zu fixierende Gewebe;
  • 5 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung zum Fixieren von Gewebe mit mehreren Ankern und einem Stößel;
  • 6 zeigt einen Anker nach dem Durchstossen des Gewebes mit einem Faden sowie eine weitere Fixiereinrichtung für Anker und Faden;
  • 7 zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung in der Anwendung am Herzgewebe sowie einen an einem Mitralklappensegel fixierten Anker;
  • 8 zeigt ein Mitralklappensegel, welches mit drei Ankern fixiert ist;
  • 9 zeigt im Längsschnitt eine innerhalb einer Einrichtung zum Ansaugen gelegene Einrichtung zum Fixieren, welche eine Knopf bildende Nadel aufweist; und
  • 10 zeigt eine als Klemmvorrichtung ausgeführte Aufnahmeeinrichtung für einen Anker.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit einer kanülenförmigen, im Schnitt dargestellten und sich an einem Ende aufweitende Einrichtung 5 zum Ansaugen von Gewebe 3. Die Einrichtung 5 zum Ansaugen ist schematisch dargestellt durch zwei Stege 6 mit der Einrichtung 7 zum Fixieren von Gewebe verbunden ist. Die Einrichtung 7 zum Fixieren von Gewebe zeigt an einem unteren Ende einen Handgriff 8 als Teil einer Führungsvorrichtung zum Halten und gezielten Bewegen oder Führen der Vorrichtung 1 mit einem Abschnitt 17 als einer Aufnahmeeinrichtung für einen Anker 11. Die Aufnahmeeinrichtung 17 ist hier als Klemmvorrichtung zur Aufnahme des Ankers 11 ausgestaltet.
  • Der Anker 11 weist mittig eine Öffnung 13 zum Aufnehmen eines Fadens 9 sowie den Faden 9 auf. Der Faden ist aussen am Abschnitt 17 der Führungseinrichtung 7 zum Handgriff 8 zurückgeführt.
  • 2 zeigt einen im Querschnitt rechteckigen Abschnitt 17 der Führungseinrichtung der Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe in einer Querschnittansicht, wobei die Führungseinrichtung innen hohl ausgeführt ist und unterschiedliche Wandstärken aufweist. Auf der rechten Seite der Darstellung der 2 ist eine runde, rohrförmige Fadenführung 19 mittig an der äusseren Umfangsfläche 21 dargestellt.
  • 3 zeigt einen im Querschnitt runden, rohrförmigen Abschnitt 17 der Führungseinrichtung der Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe. Auf der in 3 rechts gelegenen Innenseite 25 des rohrförmigen Abschnitts 17 der Führungseinrichtung ist eine runde, rohrförmige Fadenführung 23 dargestellt.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Fixieren von Gewebe mit einer Einrichtung 5 zum Ansaugen von Gewebe und einer Einrichtung 7 zum Fixieren von Gewebe mit mehr als einem Anker 11. Gegenüber der Ausführungsform der 1 weist die Führungseinrichtung ein Kippgelenk 27 aus, das über zwei Kippzügel 28 aussen an der Führungseinrichtung zurück zum Handgriff 8 geführt wird. Die Kippzügel 28 können vom Handgriff 8 aus bedient bzw. ausgelöst werden.
  • 5 zeigt eine Einrichtung 7 zum Fixieren von Gewebe einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit mehreren Ankern 11 und einem Stößel 12. Zunächst wird der Anker 11 an der Spitze der Einrichtung 7 durch das Gewebe 3 durchgestoßen und am Gewebe durch eine Kippbewegung angelegt. Anschließend wird die Spitze der Einrichtung 7 durch das Gewebe 3 zurückgezogen. Jetzt kann ein Stößel 12 den nächsten Anker 11' nach Auslösung des Kippgelenks 27 durch die Kippzüge 28 am Handgriff 8 vorschieben. Anschließend wird der Anker 11' an anderer Stelle durch das Gewebe 3 vorgeschoben und in gleicher Weise wie zuvor der Anker 11 gekippt und am Gewebe 3 angelegt. Dieser Vorgang kann mit dem Anker 11'' und weiteren, nicht gezeigten Ankern wiederholt werden.
  • 6 zeigt einen Anker 11, der nach dem Durchstossen des Gewebes 3 um 90° gedreht wurde und am Gewebe 3 anliegt. Der Faden 9, der mittig im Anker 11 an der Fadenaufnahme dienenden Öffnung 13 fixiert ist, wird durch das Gewebe 3 zu dessen unterer Seite zurückgeführt. Zusätzlich ist als weitere Fixierung eine Faden- und/oder Ankerfixierung 29 zum Fixieren von Faden 9 und/oder Anker 11 im Gewebe 3 schematisch im Schnitt dargestellt. Sie verhindert ein weiteres Durchrutschen des Fadens und ein zumindest vorübergehendes, ggf. auch nur geringfügiges Loslösen des Ankers 11 vom Gewebe 3. Die Faden- und/oder Ankerfixierung 29 wird hier als Niet bzw. Öse ausgeführt, die innen hohl ist und nach der Positionierung im Gewebe 3 an beiden Seiten hiervon fest fixiert wird, beispielsweise durch Umbiegen des Lochrandes, ähnlich wie mittels einer Ösenzange. Mittig wird der Faden 9 ebenfalls gegen weiteres Verrutschen festgeklemmt. Dieser Klemmmechanismus wird bei der Positionierung des Nietes/der Öse ausgelöst
  • 7 zeigt schematisch ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 an einem Mitralklappensegel als Beispiel für das Gewebe 3. Die Einrichtung 7 zum Fixieren des Gewebes wird durch die Herzspitze hindurch bis zum Mitralklappensegel vorgeschoben (7a). Nach dem Ansaugen des Mitralklappensegels durch die Ansaugeinrichtung 5 – welche um die Einrichtung 7 zum Fixieren herum angeordnet ist und mit einer Vakuumquelle 31 verbunden ist, wird der Anker 11 durch das Segel hindurch gestoßen, und der Anker 11 wird um einen Winkel von ca. 90° gedreht und an das Segel angelegt. Anschließend wird die Vorrichtung 1 zum Fixieren des Gewebes zurückgezogen und der Faden an der Herzspitze oder einem anderen Abschnitt fixiert (7b).
  • 8 zeigt ein Gewebe 3, z. B. ein Mitralklappensegel, welches mit drei Ankern 11, 11' und 11'' mit drei unabhängigen Fäden 9 fixiert ist.
  • 9 zeigt im Längsschnitt eine innerhalb einer Einrichtung 5 zum Ansaugen gelegene Einrichtung 7 zum Fixieren, welche eine Knopf bildende Nadel 9 aufweist. In 9a erstreckt sich die Nadel 9 noch nicht über den oberen Rand der Einrichtung 7 zum Fixieren hinaus und ist noch gerade gestreckt. In 9b befindet sich das obere Ende der Nadel 9 ausserhalb der Einrichtung 7 und hat sich nach Durchstossen des Gewebes 3 zu einem Kopf 33 aufgerollt, welche das Gewebe von oben her fixiert.
  • 10 zeigt eine als Klemmvorrichtung 35 ausgeführte Aufnahmeeinrichtung für den Anker 11. Dabei ist in 10 die Führungseinrichtung, welche den Anker 11 mittels der Klemmvorrichtung 35 aufnimmt, im Querschnitt mit U-Profil dargestellt. Jedes andere offene Profil ist ebenfalls für einen Klemmmechanismus geeignet.
  • Die Einrichtung 7 zum Fixieren trägt auf ihrer in 10 rechts dargestellten Seite eine aussen an der Führungseinrichtung vorgesehene Fadenrinne 37.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. Medizinische Vorrichtung (1) zum Fixieren von Gewebe (3) mit einer Einrichtung (5) zum Ansaugen des Gewebes (3); und einer Einrichtung (7) zum Fixieren des Gewebes (3).
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, wobei die Einrichtung (7) zum Fixieren des Gewebes (3) wenigstens eine Aufnahme für einen chirurgischen Faden (9) aufweist.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 mit wenigstens einem Anker (11) mit mindestens einer Aufnahme (13) für den Faden (9).
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, wobei der Anker (11) ausgewählt ist aus Widerhaken, auffaltbaren Strukturen, einen Knopf (33) bildenden Nadeln, Nietenknöpfen sowie Kombinationen derselben.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einem Anker (11), der mit einer Einrichtung zum Durchdringen des Gewebes (3) ausgestaltet ist.
  6. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einem Anker (11), der einen kreisrunden, ovalen, elliptischen, eckigen, rechteckigen oder mehreckigen Querschnitt aufweist.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer Führungseinrichtung für den Anker (11) zu dessen lösbaren Aufnahme an der Vorrichtung (1).
  8. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer Fadenführung (19, 35) zum Führen des Fadens (9) an einer äusseren Umfangsfläche der Führungseinrichtung.
  9. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer Fadenführung (23) zum Führen des Fadens (9) in einem inneren Abschnitt (25) der Führungseinrichtung.
  10. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer Führungseinrichtung mit mehreren hieran lösbar angeordneten Ankern (11, 11', 11'') und mehreren Einrichtungen (13, 13' 13'') zum Aufnehmen von mehreren Fäden (9, 9', 9'').
  11. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit einer Kippeinrichtung (27) zum Abwinkeln des Ankers (11) gegenüber einer Längsachse der Führungseinrichtung aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 11 mit einer weiteren Einrichtung (29) zum Fixieren des Gewebes (3) zwischen dieser und dem Anker (11).
  13. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche mit mindestens zwei Ankern (11, 11, 11'') und einer Einrichtung zum separaten Lösen der Anker (11) nacheinander von der Führungseinrichtung.
  14. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit wenigstens einem chirurgischen Faden (9).
  15. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Gewebe Herzgewebe ist.
  16. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Herzgewebe ein Mitralklappensegel ist.
  17. Vorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, welche zur minimal-invasiven Verwendung ausgestaltet ist.
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