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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung zum
Fixieren von Gewebe gemäß Anspruch 1.
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Aus
der Praxis sind zahlreiche medizinische oder chirurgische Instrumente
zum operativen Fixieren von Gewebe, beispielsweise mittels Nadel
und Faden, bekannt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine weitere Vorrichtung zum Fixieren von
Gewebe anzugeben.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe wird durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird
eine chirurgische (oder allgemein: medizinische) Vorrichtung vorgeschlagen,
mit der ein Gewebe zu dessen Fixieren angesaugt werden kann. Ihre
Verwendung ist nicht auf die Anwendung am Menschen beschränkt,
sie ist ebenso im veterinärmedizinischen Bereich einsetzbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann ausgestaltet
und vorgesehen sein für eine minimal invasive Fixierung
des Gewebes, sie kann jedoch auch ausgestaltet und geeignet sein,
um bei konventionellen Eingriffen, beispielsweise am offenen Herzen,
verwendet zu werden.
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Unter „Gewebe” ist
jeglicher bekannte Gewebstyp zu verstehen. Hierzu zählt
beispielsweise um Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe,
Muskelgewebe oder Nervengewebe, insbesondere Herzklappengewebe,
z. B. solches der Mitralklappe, oder Kombinationen hiervon.
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Die
Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes kann technisch auf jede dem
Fachmann bekannte Weise ausgeführt werden. Beispielsweise
kann mittels eines Schlauchs oder einer rohrförmigen Einrichtung
das Gewebe mittels Sog oder Unterdruck angesaugt werden. Der Sog
oder Unterdruck hat hierbei die Aufgabe, das Gewebe an eine Öffnung der
Einrichtung zum Ansaugen, an welcher Sog oder Unterdruck herrscht,
welche beispielsweise am Ende des Schlauchs oder der rohrförmigen
Einrichtung vorgesehen sein kann, derart heranzusaugen, dass das
Gewebe geeignet gehalten wird, um mittels der Einrichtung zum Fixieren
fixiert werden zu können. Vorzugsweise wird das Gewebe
dabei angesaugt ohne das Gewebe zu veränderen oder gar
zu beschädigen. Dazu kann der Sog oder Unterdruck in geeigneter
Weise vorbestimmbar oder mittels geeigneter Einrichtungen einstellbar
sein. Je nach Gewebeart kann die Höhe des Sogs oder Unterdrucks
somit entsprechend vorbestimmt oder mittels geeigneter Einrichtungen
einstellbar sein. Zu Saugeinrichtung, wie sie im Rahmen der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können, können die
aus dem Stand der Technik bekannten und in den Dokumenten
DE 102007006613 A1 ,
DE 102006058955 A1 ,
DE 102006014682 A1 ,
DE 000020107271 U1 ,
DE 000020014522 U1 ,
DE 000019647817 A1 ,
DE 000019637689 A1 ,
DE 000019624811 A1 ,
DE 000010061335 A1 ,
DE 000008909676 U1 ,
DE 000008216243 U1 ,
DE 000004103972 A1 ,
DE 000003705266 A1 ,
DE 000003309918 A1 offenbarten
zählen. Auf deren diesbezügliche Offenbarungen wird
an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
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Unter „Fixieren” des
Gewebes wird das vorübergehende oder anhaltende Halten
oder Befestigen des Gewebes im weitesten Sinne verstanden. Das Fixieren
ist vorzugsweise mechanischer Art, beispielsweise durch eine zangenförmige
Vorrichtung oder einen Greifmechanismus. Aber auch andere Prinzipien
zum Fixieren sind erfindungsgemäß berücksichtigt,
beispielsweise auf Basis elektrischer Kräfte oder chemischer
Reaktionen, Adhäsion und dergleichen. Auch ein Fixieren
durch Anbringen eines Fadens im angesaugten Gewebe oder damit direkt
oder indirekt verbundenen Gewebs- oder anderen Abschnitten wird
erfindungsgemäß unter „Fixieren” verstanden.
Ein Fixieren kann die Bewegungsfreiheit des fixierten Gewebes oder
Abschnitten hiervon bedeuten; es kann jedoch auch nur ein Anbringen
von einer Struktur am Gewebe bedeuten, ohne das Gewebe in seiner
Bewegungsfreiheit zu beschränken.
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Vorteilhafte
Weiterentwicklungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand der Unteransprüche.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform weist die Einrichtung
zum Fixieren des Gewebes mindestens eine Aufnahme für einen
chirurgischen Faden oder für entsprechendes Nahtmaterial
auf. Die Aufnahme für den Faden kann eine Öffnung,
eine Öse, ein Spalt, eine Klemmvorrichtung oder ähnliches sein.
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Unter
chirurgischem Faden werden alle Fäden, die in der Chirurgie
einsetzbar sind, und weiteres Nahtmaterial verstanden. Hierzu zählen
beispielsweise resorbierbare oder nicht-resorbierbare Fäden,
Fäden aus Kunststoffen, Naturseide oder Schafdarm, dicke
und dünne Fäden, monofile, geflochtene und pseudomonofile
Fäden oder beschichtete Fäden. Zu Nahtmaterial
im Sinne der vorliegenden Erfindung zählt u. a. das in
den Dokumenten
DE 102006051093
A1 ,
DE
102005006718 A1 ,
DE 000069934318 T2 ,
DE 000069834375 T2 ,
DE 000069729253 T2 ,
DE 000069728352 T2 ,
DE 000069720673 T2 ,
DE 000069712944 T2 ,
DE 000069629621 T2 ,
DE 000069531830 T2 ,
DE 000069521471 T2 ,
DE 000069319039 T2 ,
DE 000069316418 T2 ,
DE 000069119198 T2 ,
DE 000069111095 T2 ,
DE 000068907080 T2 ,
DE 000060208127 T2 offenbarte.
Auf die diesbezügliche Offenbarung dieser Dokumente wird
an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung
zum Fixieren von Gewebe einen Anker mit einer Aufnahme für
den chirurgischen Faden auf. Die Aufnahme für den Faden
ist Teil des Ankers, sie kann beispielsweise durch eine durch diesen
Anker hindurchführende Öse ausgeführt
sein. Bei einer solchen Ausführungsform kann der Faden
durch die Öse durchgezogen werden und vorzugsweise auf
der anderen Seite der Öse durch einen Knoten gegen ein
Zurückrutschen durch die Öse fixiert werden. Ebenfalls
möglich ist ein Zurückführen des Fadens
ausserhalb der Öse, um anschließend mit dem in
die Öse eintretenden Abschnitts des Fadens vor der Öse
verknotet zu werden. Weitere erfindungsgemäße
bevorzugte Ausführungsformen mit den oben genanten Aufnahmeformen
für eine Aufnahme des Fadens (oder eines Fixiermittels
allgemein) am Anker sind möglich. Aus diese Weise kann ein
chirurgischer Faden oder ein anderes Fixiermittel, das mit dem Anker
verbunden ist, durch das Gewebe hinein oder gar durch dieses hindurch
geführt werden.
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Der
Anker kann dabei beispielsweise wie in der
WO 2006/054071 beschrieben ausgeführt
werden. Auf die diesbezügliche Offenbarung dieses Dokuments
wird an dieser Stelle ausdrücklich Bezug genommen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Anker
in Form von Widerhaken, auffaltbaren Strukturen, als Knopf oder
mehrere Knöpfe bildenden Nadeln, Nietenköpfen
oder aus Kombinationen dieser Formen ausgeführt. Alle diese
Ausführungsformen haben die Aufgabe, ein Zurückziehen bzw.
Zurückrutschen des im Gewebe fixierten oder hinter dem
Gewebe liegenden Ankers und damit ein Lösen des Ankers
und eines hiermit verbundenen Fixiermittels wie einen Faden vom
Gewebe zu verhindern.
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Ein
Widerhaken weist Strukturen gegen ein Lösen oder Zurückrutschen
bzw. Zurückziehen des Ankers vom Gewebe auf. Auffaltbare
Strukturen sind beispielsweise Schirme, die sich nach dem Fixieren am
Gewebe entfalten und ein Zurückziehen und Lösen
aus dem Gewebe verhindern. Eine Möglichkeit des Entfaltens
kann durch eine Formgedächtnis-Legierung erfolgen, die
bedingt durch wechselnde physikalische Parameter wie beispielsweise
der Temperatur ihre Form verändern. Diese Formwandlung kann
auf der temperaturabhängigen Gitterumwandlung zweier verschiedener
Kristallstrukturen eines Werkstoffes basieren. Auch die Ausführungsform
in Form von Knopf bildenden Nadeln kann auf dieser Formumwandlung
einer Formgedächtnis-Legierung basieren und ganz oder teilweise
hierauf basierend nach der Gewebefixierung ein Zurückführen
bzw. Zurückziehen des Ankers und damit des chirurgischen Fadens
bzw. des Fixiermittels bewirken. Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
des Ankers ist durch einen Niet gegeben, der durch ein plastisch
verformbares Verbindungselement eine formschlüssige Verbindung
herstellt und somit ebenfalls eine Sicherung gegen Zurückziehen
darstellt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch
eine Kombination der beschriebenen und weiterer Ankerformen erfindungsgemäß ausführbar
sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Anker
mit einer Einrichtung versehen, welche ein Durchdringen des Gewebes
oder Abschnitte hiervon ermöglicht oder erleichtert. Vorzugsweise
ist der Anker an einem Ende mit einer Spitze versehen, die ein Durchdringen
des Gewebes durch mechanische Wirkung wie Drücken, Schneiden
oder dergleichen erleichtert. Auch ein Durchdringen des Gewebes
mittels Wärme- oder Energieeintrag wie Vibration ist erfindungsgemäß möglich.
Entsprechende Einrichtungen können vorgesehen sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Anker
wenigstens eine Querschnittsformen aus folgender Gruppe auf: kreisrunde
Form, elliptische Form, eckige Form, rechteckige Form oder mehreckige
Form.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Einrichtung
zum Fixieren der erfindungsgemäßen Vorrichtung
derart ausgeführt, dass mit ihr das Gewebe nur von einer
Ansaugseite aus durchdrungen wird. Insbesondere ist sie derart ausgestaltet,
um beispielsweise einen Anker, eine Nadel, einen Widerhaken oder
dergleichen von einer ersten Seite des Gewebes (z. B. eines Mitralklappensegels),
auf welcher die Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes vorliegt, durch
das Gewebe hindurch oder in dieses hinein zu führen. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform derart ausgestaltet sein, dass die Einrichtung
zum Ansaugen des Gewebes einen breiteren Durchmesser als die Einrichtung
zum Fixieren des Gewebes aufweist. Einer der mit den zuletzt genannten
Ausführungsformen erzielbarer Vorteil besteht darin, dass
ein Zugang zu dem zu fixierende Gewebe (z. B. ein Mitralklappensegel)
von einer Seite hiervon ausreicht. Dies ist nicht der Fall, wenn
nach den Fixieren des Gewebes ein Teil der Vorrichtung über
einen zweiten Zugang zum Gewebe entfernt werden muss, weil z. B.
Abschnitte der Einrichtung zum Fixieren durch das fixierte – z.
B. vernähte – Gewebe zur Entnahme der Vorrichtung
aus dem Gewebe oder aus einem Zugang zu diesem nicht wieder zurückgeführt
werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine Führungseinrichtung zum Halten und gezielten
Bewegen oder Führen der Vorrichtung und zur lösbaren Aufnahme
des Ankers auf.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine Fadenführung zum Führen des Fadens
an einer äusseren Umfangsfläche der Führungseinrichtung
auf. Eine Fadenführung zum Führen des Fadens kann
alternativ oder zusätzlich in einem inneren Abschnitt der
Führungseinrichtung vorgesehen sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine Kippeinrichtung zum Abwinkeln des Ankers gegenüber
einer Längsachse der Führungseinrichtung aus einer
ersten Stellung in eine zweite Stellung auf. Unter einer Kippeinrichtung
wird erfindungsgemäß eine Einrichtung verstanden,
welche einen Anker, welcher in einer ersten Stellung oder Ausrichtung
bezogen auf eine Längsachse der Führungseinrichtung
an dieser angeordnet oder mit dieser verbunden ist, derart aufnehmen
kann, dass dieser – insbesondere bei oder zu seinem Lösen
von der Einrichtung zum Fixieren oder der Vorrichtung insgesamt – in
eine zweite Stellung oder Ausrichtung bezogen auf eine Längsachse
der Führungseinrichtung übergehen und damit vorteilhaft
seine Verriegelung im Gewebe durch sein „Querstellen” oder
Verkanten bewirken kann. Die Kippeinrichtung kann erfindungsgemäß auch
derart ausgestaltet sein, dass ein gezieltes Verursachen einer Kippbewegung
des Ankers bezogen auf die Führungseinrichtung dessen Lösen
von der Führungseinrichtung bewirkt oder dazu beiträgt.
Der Vorteil vom Verkippen ist, dass es genügen kann, mit
nur einem Zugang das Gewebe zum Platzieren des Ankers zu durchdringen,
dann den Anker platziert und ausgehend vom ersten Anker durch den
gleichen Zugang die anderen Anker definiert platzieren kann. Dieses
Vorgehen ist vergleichsweise nur wenig traumatisch.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine weitere Einrichtung zum Fixieren des Gewebes zwischen
dieser und dem Anker auf. Mittels der weiteren Einrichtung kann
beispielsweise ein zum Fixieren des Gewebes verwendeter Faden (in
der vorliegenden Anmeldung auch allgemein als Fixiermittel bezeichnet)
derart mit dem Gewebe verbunden werden, dass eine Relativbewegung
zwischen Faden (bzw. allgemein dem Fixiermittel) in einer räumlichen
Dimension – beispielsweise der Längsrichtung – des Fadens
bzw. Fixiermittels unterbunden ist. Anders ausgedrückt
liegen Anker und Gewebe derart formschlüssig miteinander
verbunden, dass mittels der weiteren Einrichtung, dem Fixiermittel
und dem Anker eine unerwünschte Bewegung des Gewebes, des Fixiermittels
oder des Ankers – d. h über ein zulässiges
Maß hinaus – vermieden werden kann. Dies kann
vorteilhaft ein Beschädigen von Gewebe, Anker oder anderen
Strukturen beispielsweise durch Strömungseffekte eines
im Blutstrom liegenden Gewebes oder durch andere Bewegungen des
Gewebes oder an diesem wirkenden Kräften verhindern.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist die Einrichtung zum Fixieren von Gewebe in einem
Inneren der Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes angeordnet. Es
ist daher für die Einrichtung zum Fixieren von Gewebe vorteilhaft
kein Platz oder Bauraum vorzusehen über den bereits für
die Einrichtung zum Ansaugen des Gewebes erforderlichen. Dabei kann
die Einrichtung zum Ansaugen im wesentlichen durch zwei konzentrische
oder anderweitig ineinander eingeführte im Rohre begrenzt
sein. Die Rohre können im Querschnitt rund sein, eckig
oder einen anderen Querschnitt aufweisen. Die Einrichtung zum Fixieren von
Gewebe kann in einem Sogbereich liegen. Sie kann jedoch auch in
einem eigenen Segment innerhalb der Einrichtung zum Ansaugen angeordnet
sein, in welchem kein Sog herrscht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße
Vorrichtung eine Führungseinrichtung mit mehreren hieran
lösbar angeordneten Ankern und mehreren Einrichtungen zum Aufnehmen
von mehreren Fäden bzw. Fixiermitteln, oder mindestens
zwei Anker und eine Einrichtung zum separaten Lösen der
Anker, insbesondere nacheinander, von der Führungseinrichtung,
auf. Eine Fixierung des Gewebes mittels nur einer entsprechenden
Vorrichtung unter Erzeugen von mehreren Fixierpunkten ist somit
vorteilhaft möglich. Dazu kann ein einziger Zugang mittels
der erfindungsgemäßen Vorrichtung genügen,
was für den Patienten schonend sein kann. Es kann zudem
ausreichen, ohne Zurückziehen der Vorrichtung mehrere Fixierungen
herzustellen. Auch die trägt zur Zeitersparnis beim Eingriff bei
und kann zum Senken des mit dem Eingriff verbundenen Risikos für
den Patienten (Infektionsrisiko, Wundheilrisiko und dergleichen)
beitragen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einer weiter
bevorzugten Ausführungsform für bildgebende Verfahren
wie Röntgenstrahlung, Kernsein oder dergleichen nachweisbar
markiert sein. Die Markierung kann an jedem beliebigen Abschnitt
der Vorrichtung, einschließlich dem Anker, vorgesehen sein.
Sie kann röntgensichtbar oder röntgendicht ausgestaltet
sein, beispielsweise mittels einer röntgendichten Markierung.
Auf diese Weise kann während und nach dem Eingriff zum
Fixieren des Gewebes die Position der Vorrichtung und/oder beispielsweise
des Ankers vorteilhaft möglich sein.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung einschließlich
des Ankers oder der Anker kann in einer weiter bevorzugten Ausführungsform
aus einem oder mehreren Materialien gefertigt sein, welche bei Anwendung
bildgebender Verfahren keine Artefakte z. B. in einem Röntgenbild
oder in Computertomographie- oder Kernspinschnitten oder bei Untersuchung mittels
weiterer bildgebenden Verfahren wie Ultraschall ergeben. Kombinationen
von Materialen, welche sich in einem bestimmten bildgebenden Verfahren
darstellen lassen und solchen, für welche das nicht gilt
oder welche zumindest zu keinen Artefakten führen, sind
für die erfindungsgemäße Vorrichtung ebenfalls
angedacht. So können bestimmte Abschnitte aus einem ersten
Material, andere aus einem zweiten Material gefertigt sein, wobei
z. B. das erste Material röntgendicht sein kann, das zweite
hingegen nicht.
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Die
vorliegende Erfindung ist in einer weiter bevorzugten Ausführungsform
ausgestaltet, um durch das Gewebe eines einzelnen Segels einer Herzklappe
(z. B. Mitralklappe) hindurch unter Verletzung oder Zerstörung
von Abschnitten des Gewebes eine Fixierung des Gewebes zu dessen
Verbindung mit einem Papillarmuskel zum Ersatz für oder
zur Unterstützung von nativen Papillarmuskelfäden
(Chordae tendineae) anzubringen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann ausgestaltet und/oder vorgesehen sein, nur ein Herzklappensegel,
bevorzugt nicht aber zwei Herklappensegel, in einem Fixierschritt
fixieren zu können.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung flexibel und/oder biegsam ausgestaltet sein, insbesondere derart,
dass die Flexibilität oder Biegsamkeit erlaubt, dass sich
z. B. ein angesaugtes Mitralklappensegel im angesaugten Zustand
mit der Herztätigkeit zum Öffnen, vor allem aber
zum Schließen der Herzklappe bewegen kann. Dies erlaubt
vorteilhaft ein probeweises Ansaugen des Gewebes, insbesondere des Klappensegels,
um – z. B. unter Schallkontrolle (Ultraschall, Doppler,
etc.) – zunächst die Lage der Einrichtung zum
Fixieren bezogen auf das Gewebe bzw. das Klappensegel festzustellen,
und die Lage ggf. zu ändern, bevor das Gewebe mittels der
Einrichtung zum Fixieren schließlich fixiert wird. Dabei
können wahlweise die gesamte erfindungsgemäße
Vorrichtung oder nur Abschnitte hiervon flexibel oder biegsam ausgestaltet
sein. Beispielsweise kann die Einrichtung zum Ansaugen flexibel
ausgestaltet sein – beispielsweise mit einem flexiblen
Schlauch – um dem angesaugten Gewebe bei dessen Bewegung folgen
zu können.
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Die
mittels der vorliegenden Erfindung erzielbaren Vorteile umfassen
ohne sich hierauf zu beschränken die Möglichkeit,
mit nur einem Instrument – nämlich der erfindungsgemäßen
Vorrichtung – ein zu fixierendes Gewebe sowohl halten als
auch fixieren zu können. Hierzu sind im Stand der Technik üblicherweise
wenigstens zwei getrennte Vorrichtungen erforderlich, was zu erhöhtem
Platzbedarf am Ort ihrer Anwendung führt. Zudem erhöht
sich der Bedienaufwand beim Einsatz von mehr als nur einem Instrument,
was einen weiteren Vorteil der vorliegenden Erfindung zeigt. Bei
Einsatz der vorliegenden Erfindung kann in einer Reihe von Anwendungen
auf einen weiteren oder größeren Zugang zum Gewebe
vorteilhaft verzichtet werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten schematisch
vereinfachten Zeichnung beispielhaft erklärt. Dabei bezeichnen
gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Strukturen.
In der Zeichnung gilt:
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Einrichtung
zum Ansaugen von Gewebe und einer Einrichtung zum Fixieren des Gewebes sowie
ein zu fixierendes Gewebe;
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2 zeigt
eine rechteckige Führungseinrichtung der Einrichtung zum
Fixieren von Gewebe im Querschnitt, mit einer runden Fadenführung
an einer äusseren Umfangsfläche;
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3 zeigt
eine runde Führungseinrichtung der Einrichtung zum Fixieren
von Gewebe im Querschnitt, mit einer runden Fadenführung
in einem inneren Abschnitt der Führungseinrichtung;
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4 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Einrichtung
zum Ansaugen von Gewebe und einer verbundenen Einrichtung zum Fixieren des
Gewebes mit mehreren Ankern sowie das zu fixierende Gewebe;
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5 zeigt
eine erfindungsgemäße Einrichtung zum Fixieren
von Gewebe mit mehreren Ankern und einem Stößel;
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6 zeigt
einen Anker nach dem Durchstossen des Gewebes mit einem Faden sowie
eine weitere Fixiereinrichtung für Anker und Faden;
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7 zeigt
schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
in der Anwendung am Herzgewebe sowie einen an einem Mitralklappensegel
fixierten Anker;
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8 zeigt
ein Mitralklappensegel, welches mit drei Ankern fixiert ist;
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9 zeigt
im Längsschnitt eine innerhalb einer Einrichtung zum Ansaugen
gelegene Einrichtung zum Fixieren, welche eine Knopf bildende Nadel aufweist;
und
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10 zeigt
eine als Klemmvorrichtung ausgeführte Aufnahmeeinrichtung
für einen Anker.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit
einer kanülenförmigen, im Schnitt dargestellten
und sich an einem Ende aufweitende Einrichtung 5 zum Ansaugen
von Gewebe 3. Die Einrichtung 5 zum Ansaugen ist
schematisch dargestellt durch zwei Stege 6 mit der Einrichtung 7 zum
Fixieren von Gewebe verbunden ist. Die Einrichtung 7 zum
Fixieren von Gewebe zeigt an einem unteren Ende einen Handgriff 8 als
Teil einer Führungsvorrichtung zum Halten und gezielten
Bewegen oder Führen der Vorrichtung 1 mit einem
Abschnitt 17 als einer Aufnahmeeinrichtung für
einen Anker 11. Die Aufnahmeeinrichtung 17 ist
hier als Klemmvorrichtung zur Aufnahme des Ankers 11 ausgestaltet.
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Der
Anker 11 weist mittig eine Öffnung 13 zum
Aufnehmen eines Fadens 9 sowie den Faden 9 auf.
Der Faden ist aussen am Abschnitt 17 der Führungseinrichtung 7 zum
Handgriff 8 zurückgeführt.
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2 zeigt
einen im Querschnitt rechteckigen Abschnitt 17 der Führungseinrichtung
der Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe in einer Querschnittansicht,
wobei die Führungseinrichtung innen hohl ausgeführt
ist und unterschiedliche Wandstärken aufweist. Auf der
rechten Seite der Darstellung der 2 ist eine
runde, rohrförmige Fadenführung 19 mittig
an der äusseren Umfangsfläche 21 dargestellt.
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3 zeigt
einen im Querschnitt runden, rohrförmigen Abschnitt 17 der
Führungseinrichtung der Vorrichtung zum Fixieren von Gewebe.
Auf der in 3 rechts gelegenen Innenseite 25 des
rohrförmigen Abschnitts 17 der Führungseinrichtung
ist eine runde, rohrförmige Fadenführung 23 dargestellt.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 zum Fixieren von Gewebe mit einer Einrichtung 5 zum
Ansaugen von Gewebe und einer Einrichtung 7 zum Fixieren von
Gewebe mit mehr als einem Anker 11. Gegenüber
der Ausführungsform der 1 weist
die Führungseinrichtung ein Kippgelenk 27 aus,
das über zwei Kippzügel 28 aussen an
der Führungseinrichtung zurück zum Handgriff 8 geführt
wird. Die Kippzügel 28 können vom Handgriff 8 aus
bedient bzw. ausgelöst werden.
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5 zeigt
eine Einrichtung 7 zum Fixieren von Gewebe einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit mehreren Ankern 11 und einem Stößel 12.
Zunächst wird der Anker 11 an der Spitze der Einrichtung 7 durch
das Gewebe 3 durchgestoßen und am Gewebe durch
eine Kippbewegung angelegt. Anschließend wird die Spitze
der Einrichtung 7 durch das Gewebe 3 zurückgezogen.
Jetzt kann ein Stößel 12 den nächsten
Anker 11' nach Auslösung des Kippgelenks 27 durch
die Kippzüge 28 am Handgriff 8 vorschieben.
Anschließend wird der Anker 11' an anderer Stelle
durch das Gewebe 3 vorgeschoben und in gleicher Weise wie
zuvor der Anker 11 gekippt und am Gewebe 3 angelegt.
Dieser Vorgang kann mit dem Anker 11'' und weiteren, nicht
gezeigten Ankern wiederholt werden.
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6 zeigt
einen Anker 11, der nach dem Durchstossen des Gewebes 3 um
90° gedreht wurde und am Gewebe 3 anliegt. Der
Faden 9, der mittig im Anker 11 an der Fadenaufnahme
dienenden Öffnung 13 fixiert ist, wird durch das
Gewebe 3 zu dessen unterer Seite zurückgeführt.
Zusätzlich ist als weitere Fixierung eine Faden- und/oder
Ankerfixierung 29 zum Fixieren von Faden 9 und/oder
Anker 11 im Gewebe 3 schematisch im Schnitt dargestellt.
Sie verhindert ein weiteres Durchrutschen des Fadens und ein zumindest
vorübergehendes, ggf. auch nur geringfügiges Loslösen
des Ankers 11 vom Gewebe 3. Die Faden- und/oder
Ankerfixierung 29 wird hier als Niet bzw. Öse
ausgeführt, die innen hohl ist und nach der Positionierung
im Gewebe 3 an beiden Seiten hiervon fest fixiert wird,
beispielsweise durch Umbiegen des Lochrandes, ähnlich wie
mittels einer Ösenzange. Mittig wird der Faden 9 ebenfalls
gegen weiteres Verrutschen festgeklemmt. Dieser Klemmmechanismus
wird bei der Positionierung des Nietes/der Öse ausgelöst
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7 zeigt
schematisch ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 an einem Mitralklappensegel als Beispiel
für das Gewebe 3. Die Einrichtung 7 zum
Fixieren des Gewebes wird durch die Herzspitze hindurch bis zum
Mitralklappensegel vorgeschoben (7a).
Nach dem Ansaugen des Mitralklappensegels durch die Ansaugeinrichtung 5 – welche
um die Einrichtung 7 zum Fixieren herum angeordnet ist
und mit einer Vakuumquelle 31 verbunden ist, wird der Anker 11 durch
das Segel hindurch gestoßen, und der Anker 11 wird
um einen Winkel von ca. 90° gedreht und an das Segel angelegt.
Anschließend wird die Vorrichtung 1 zum Fixieren
des Gewebes zurückgezogen und der Faden an der Herzspitze
oder einem anderen Abschnitt fixiert (7b).
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8 zeigt
ein Gewebe 3, z. B. ein Mitralklappensegel, welches mit
drei Ankern 11, 11' und 11'' mit drei
unabhängigen Fäden 9 fixiert ist.
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9 zeigt
im Längsschnitt eine innerhalb einer Einrichtung 5 zum
Ansaugen gelegene Einrichtung 7 zum Fixieren, welche eine
Knopf bildende Nadel 9 aufweist. In 9a erstreckt
sich die Nadel 9 noch nicht über den oberen Rand
der Einrichtung 7 zum Fixieren hinaus und ist noch gerade gestreckt.
In 9b befindet sich das obere Ende
der Nadel 9 ausserhalb der Einrichtung 7 und hat
sich nach Durchstossen des Gewebes 3 zu einem Kopf 33 aufgerollt,
welche das Gewebe von oben her fixiert.
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10 zeigt
eine als Klemmvorrichtung 35 ausgeführte Aufnahmeeinrichtung
für den Anker 11. Dabei ist in 10 die
Führungseinrichtung, welche den Anker 11 mittels
der Klemmvorrichtung 35 aufnimmt, im Querschnitt mit U-Profil
dargestellt. Jedes andere offene Profil ist ebenfalls für
einen Klemmmechanismus geeignet.
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Die
Einrichtung 7 zum Fixieren trägt auf ihrer in 10 rechts
dargestellten Seite eine aussen an der Führungseinrichtung
vorgesehene Fadenrinne 37.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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