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Die
Erfindung betrifft eine Lebensmittel-Schneidemaschine, umfassend
ein Schneidmesser, welches eine Schneidebene definiert, einen dem Schneidmesser
zugeordneter Messerschutzring, eine Anschlagplatte für
Schneidgut, deren Abstand zu der Schneidebene in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung
quer zur Schneidebene einstellbar ist, und eine Zuweisungseinrichtung,
durch welche Schnittgut nach dem Schneiden von dem Schneidmesser
abstreifbar ist.
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Durch
die Einstellbarkeit der Anschlagplatte in einer Verstellungsrichtung
quer zur Schneidebene lässt sich die Dicke von Lebensmittelscheiben,
welche geschnitten werden sollen, einstellen.
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Über
die Zuweisungseinrichtung, welche dem Schneidmesser benachbart angeordnet
ist und diesem zugewandt ist, lässt sich Schnittgut und
insbesondere Schnittgutscheiben von dem Schneidmesser abstreifen.
Eine entsprechende Zuweisungseinrichtung wird deshalb auch als Abstreifereinrichtung
bezeichnet.
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Aus
der
DE 24 26 383 A1 ist
eine Aufschnittschneidemaschine mit einem rotierenden Kreismesser,
einem hin- und herbeweglichen Zuführschlitten und einem
mit Stiften besetzten, die abgeschnittenen Scheiben nach dem Durchlaufen
der Abtrennstelle aufnehmenden, synchron mit der Hin- und Herbewegung
des Zuführschlittens drehbaren Aufnahmekörper
bekannt. Die Stifte des Aufnahmekörpers sind so lang, dass
mehrere Scheiben übereinander stapelförmig auf
ihm gesammelt werden können. In dem Aufnahmekörper
ist eine Abstreifvorrichtung zum Abstreifen des gesamten Scheibenstapels
von den Stiften vorgesehen.
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Aus
der
AT 137 545 ist eine
selbsttätige Ablegevorrichtung für Aufschnittschneidemaschinen
mit umlaufendem Kreismesser, einem die geschnittenen Scheiben aufnehmenden,
mit Nadeln besetzten Umdrehungskörper und einem an diesen
abgelenkten Abstreifer zum Ablegen der Scheiben bekannt. Die Nadeln
eines zylinderförmig ausgebildeten Umdrehungskörpers
greifen zwischen die Zinken eines exzentrisch zum Zylindermantel
liegenden, sich längs eines hinreichend langen Bogens erstreckenden Führungskammes,
der die abgeschnittenen Fleisch- oder sonstigen Scheiben in dem
sie verengenden Schlitz zwangsweise auf die Nadeln schiebt.
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Aus
der
WO 95/32846 ist
eine Schneidemaschine für Nahrungsmittel bekannt, welche
ein Kreismesser umfasst und einen vom Kreismesser wegschwenkbaren
Abstreifer. Der Abstreifer ist aus einer Arbeitsposition in eine
Reinigungsposition nach oben verschwenkbar gelagert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lebensmittel-Schneidemaschine
der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche auf einfache Weise
anpassbar ist.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Lebensmittel-Schneidemaschine
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Zuweisungseinrichtung mit einem ersten Bereich an dem Messerschutzring
oder an einer Maschinenbasis gehalten ist und mit einem zweiten
Bereich an der Anschlagplatte abgestützt ist, wobei die
Zuweisungseinrichtung feststellbar beweglich gegenüber
dem Schneidmesser ist.
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Grundsätzlich
ist der Abstand der Anschlagplatte zu dem Schneidmesser in einer
Abstandsrichtung parallel zur Schneidebene relevant. Ist dieser Abstand
zu groß, dann kann unter Umständen keine ausreichende
Abstreifung und/oder Abführung von Schnittgut mehr erfolgen.
Ist dieser Abstand zu klein, dann ist unter Umständen das
Schneidergebnis nicht genügend bzw. ein Abtransport von
Schnittgutscheiben ist erschwert oder nicht möglich. Deswegen ist der
entsprechende Abstand der Anschlagplatte zu dem Schneidmesser definiert
eingestellt.
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Wenn
das Schneidmesser nachgeschliffen wird, dann verkleinert sich dessen
Durchmesser und damit vergrößert sich der Abstand
zur Anschlagplatte. Der Abstand zwischen dem Schneidmesser und der
Anschlagplatte darf nach dem Schleifen des Schneidmessers aus Gründen
der Unfallsicherheit nicht über ein bestimmtes Maß gehen.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist
eine Nachstellung des Abstands zwischen dem Schneidmesser und der
Anschlagplatte möglich. Es wird dabei automatisch die Position
der Zuweisungseinrichtung mit verändert, so dass bei neuer
Positionierung der Anschlagplatte eine optimierte Umlenkung von
Schnittgut durch die Zuweisungseinrichtung realisiert ist, ohne
dass der Bediener bei der Neupositionierung der Anschlagplatte die
Zuweisungseinrichtung neu positionieren muss. Durch die Abstützung
der Zuweisungseinrichtung an der Anschlagplatte ist eine Beweglichkeit
der Zuweisungseinrichtung bei der Neueinstellung der Position der
Anschlagplatte relativ zu dem Kreismesser in einer Abstandsrichtung
parallel zur Schneidebene möglich. Durch die Abstützung
ist bei dem Schneidbetrieb die Funktionsweise der Zuweisungseinrichtung
garantiert.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform ist eine Beaufschlagungseinrichtung
vorgesehen, welche die Zuweisungseinrichtung im zweiten Bereich gegen
die Anschlagplatte drückt und dabei die Zuweisungseinrichtung
an der Anschlagplatte abstützt. Dadurch ist die Zuweisungseinrichtung
in einer Richtung parallel zur Schneidebene bezüglich der
Anschlagplatte fixiert, wobei eine Positionierung der Anschlagplatte
in einer Verstellungsrichtung quer zur Schneidebene zur Einstellung
der Dicke von Schnittgutscheiben ermöglicht ist.
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Insbesondere
ist die Beaufschlagungseinrichtung am Messerschutzring angeordnet.
Der Messerschutzring, welcher zum Schutz eines Bedieners vor dem
Messer dient, ist grundsätzlich fest bezüglich einer
Drehachse des Schneidmessers angeordnet. Dadurch ist er eine optimale
Basis für die Druckbeaufschlagung der Zuweisungseinrichtung
zur Abstützung an der Anschlagplatte.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel weist die Beaufschlagungseinrichtung
mindestens einen beweglichen Stempel auf, durch welchen eine Druckkraft
auf die Zuweisungseinrichtung ausübbar ist. Dieser Stempel
drückt die Zuweisungseinrichtung gegen die Anschlagplatte.
Dadurch ist die Zuweisungseinrichtung in einer Richtung parallel
zur Schneidebene an der Anschlagplatte abgestützt und in
dieser Richtung relativ zu dieser fixiert. Eine Beweglichkeit der
Anschlagplatte in einer Querrichtung dazu ist möglich, um
die Dicke von Lebensmittelscheiben einstellen zu können.
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Insbesondere
ist der mindestens eine Stempel an einer Führungseinrichtung
gehalten. Der mindestens eine Stempel ist beweglich. Dadurch ist
bei einer Verschiebung der Anschlagplatte in einer Richtung parallel
zur Schneidebene zur Neueinstellung des Abstands zwischen dem Schneidmesser
und der Anschlagplatte eine Beweglichkeit der Anschlagplatte relativ
zum Schneidmesser ermöglicht.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn der mindestens eine Stempel mindestens
teilweise eine Welle für eine Schwenkbewegung der Zuweisungseinrichtung
bildet. An dieser Welle ist die Zuweisungseinrichtung schwenkbar
gelagert. Sie lässt sich dann in einer Nichtbetriebsphase
der Lebensmittel-Schneidemaschine nach oben aus einer Arbeitsposition
in eine Reinigungsposition verschwenken, in welcher sowohl die Zuweisungseinrichtung
als auch der Rest der Lebensmittel-Schneidemaschine für
einen Reinigungsvorgang zugänglich ist.
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Beispielsweise
ist der mindestens eine Stempel federbeaufschlagt. Dadurch kann
der Stempel eine Kraftbeaufschlagung der Zuweisungseinrichtung durchführen,
um diese an der Anschlagplatte abzustützen. Durch entsprechende
Kraftausübung auf die Anschlagplatte entgegen der Federrichtung lässt
sich der Abstand der Anschlagplatte relativ zum Schneidmesser (in
einer Richtung parallel zur Schneidebene) auf einfache Weise neu
einstellen, wobei dann automatisch die Position der Zuweisungseinrichtung
neu eingestellt wird.
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Insbesondere
ist an der Anschlagplatte eine Anlagefläche für
die Zuweisungseinrichtung angeordnet. Die Zuweisungseinrichtung
kann sich an dieser Anlagefläche abstützen.
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Beispielsweise
ist die Anlagefläche an einer Nase angeordnet, welche eine
Erstreckungsrichtung parallel zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung der
Anschlagplatte relativ zur Schneidebene aufweist, wobei die Zuweisungseinrichtung
in allen Positionen der Anschlagplatte an der Nase abgestützt
ist. Dadurch ist sichergestellt, dass bei allen Positionen der Anschlagplatte
quer zur Schneidebene (zur Einstellung der Dicke von Lebensmittelscheiben)
eine Abstützung der Zuweisungseinrichtung an der Anschlagplatte
erfolgt.
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Insbesondere
weist die Zuweisungseinrichtung am zweiten Bereich eine erste Anlagefläche
zur Abstützung an der Anschlagplatte und eine zweite Anlagefläche
zum Einwirken einer Beaufschlagungseinrichtung auf. Durch die zweite
Anlagefläche muss die Beaufschlagungseinrichtung nicht
direkt an der Zuweisungseinrichtung fixiert werden, sondern eine Kraftbeaufschlagung
ohne beispielsweise formschlüssige Fixierung reicht aus. Über
die erste Anlagefläche lässt sich die Zuweisungseinrichtung
an der Anschlagplatte ohne direkte Fixierung wie beispielsweise
Formschlussfixierung abstützen. Letzteres ermöglicht
eine Verschieblichkeit der Anschlagplatte in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung
quer zur Schneidebene. Ersteres ermöglicht auf einfache
Weise eine Neupositionierung der Zuweisungseinrichtung, wenn die
Position der Anschlagplatte relativ zu dem Schneidmesser in einer
Richtung parallel zur Schneidebene neu eingestellt werden muss.
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Günstig
ist es, wenn die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche
einander abgewandt sind. Dadurch lässt sich über
Kraftbeaufschlagung der zweiten Anlagefläche die erste
Anlagefläche an die Anschlagplatte drücken und
damit die Zuweisungseinrichtung über Kraftbeaufschlagung
an der zweiten Anlagefläche an der Anschlagplatte abstützen.
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Insbesondere
sind der erste Bereich und der zweite Bereich der Zuweisungseinrichtung
auf unterschiedlichen Seiten bezogen auf das Schneidmesser angeordnet.
Dadurch lässt sich zwischen dem ersten Bereich und dem
zweiten Bereich Schnittgut an der Zuweisungseinrichtung führen,
um die Umlenkwirkung zu erreichen.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Abstand der Anschlagplatte
relativ zu dem Schneidmesser in einer Verstellungsrichtung parallel
zur Schneidebene feststellbar einstellbar ist. Dadurch lässt
sich insbesondere nach dem Schleifen des Schneidmessers ein optimierter
Abstand der Anschlagplatte neu einstellen.
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Vorteilhafterweise
ist dazu die Anschlagplatte an einer Führungseinrichtung
angeordnet, an welcher sie in der Verstellungsrichtung parallel
zur Schneidebene feststellbar verschieblich ist. Im normalen Betrieb
ist die Anschlagplatte in dieser Führungseinrichtung festgestellt.
Eine Neueinstellung ist nur nach dem Messerschleifen bzw. nach dem
Einsetzen eines neuen Schneidmessers notwendig.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zuweisungseinrichtung mindestens
eine Gleitfläche für Schnittgut aufweist. An dieser
Gleitfläche kann das Schnittgut gleiten und entsprechend
umgelenkt werden.
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Vorteilhafterweise
liegt die mindestens eine Gleitfläche zwischen dem ersten
Bereich und dem zweiten Bereich. Dadurch kann Schnittgut nicht in Kontakt
mit dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich kommen, welche Fixierungsbereiche
bzw. Abstützungsbereiche sind.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel weist die Lebensmittel-Schneidemaschine
eine Schnittgut-Transporteinrichtung auf, durch welche Schnittgut
von der Schneidebene weg transportierbar ist, wobei die Schnittgut-Transporteinrichtung
eine Mehrzahl von beabstandeten Mitnehmerelementen mit Spießen
aufweist. Durch die Schnittgut-Transporteinrichtung kann über
die Mitnehmerelemente unmittelbar nach dem Schneiden Schnittgut
bereits als Teilscheibe mitgenommen und abgeführt werden.
Die Zuweisungseinrichtung unterstützt die Umlenkung. Über
die Spieße lässt sich auch fetthaltiges Schnittgut
wie insbesondere Wurst mitnehmen.
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Günstig
ist es, wenn die Zuweisungseinrichtung der Schnittgut-Transporteinrichtung
zugewandt und so angeordnet und ausgebildet ist, dass die Umlenkung
von Schnittgut nach dem Schneiden in eine Richtung quer zur Schneidebene
mindestens unterstützt wird. Die Zuweisungseinrichtung
hat dann vorteilhafterweise zusätzlich zur Aufgabe des
Abstreifens von Schnittgut vom Schneidmesser eine Unterstützungsaufgabe
für die Umlenkung von Schnittgutscheiben, welche durch
die Schnittgut-Transporteinrichtung transportiert werden, in eine
Transportrichtung quer zur Schneidebene. Darüber hinaus
kann dann die Zuweisungseinrichtung dafür sorgen, dass Schnittgutscheiben
während eines Umlenkvorgangs an der Schnittgut-Transporteinrichtung
an dieser gehalten werden, d. h. nicht von dieser abfallen können.
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Es
ist dann günstig, wenn die Zuweisungseinrichtung Nuten
zum Durchführen von Spießen aufweist. Dadurch
wird die Bewegung von Mitnehmerelementen durch die Zuweisungseinrichtung nicht
behindert. Es lässt sich ein relativ geringer Abstand zwischen
der Schnittgut-Transporteinrichtung und der Zuweisungseinrichtung
einstellen, so dass die Schnittgut-Transporteinrichtung und die
Zuweisungseinrichtung optimiert kooperieren können, um Schnittgut
von dem Schneidmesser abführen zu können.
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Insbesondere
sind Nuten an einer Gleitfläche der Zuweisungseinrichtung
angeordnet. Sie sind dabei als Vertiefungen an der Gleitfläche
ausgebildet. Dadurch kann mitgenommenes Schnittgut zwischen den
Nuten an der Gleitfläche zur Umlenkung geführt
werden.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel sind die Mitnehmerelemente als
Endlosbänder wie beispielsweise Kettenbänder ausgebildet,
welche angetrieben sind. Dadurch lässt sich Schnittgut
in einer Transportrichtung mitnehmen.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel ist die Zuweisungseinrichtung
an dem Messerschutzring oder der Maschinenbasis in dem ersten Bereich
insbesondere lösbar angelenkt. Dadurch ist eine Beweglichkeit
der Zuweisungseinrichtung bei einer notwendigen Neueinstellung auch
in dem ersten Bereich realisiert. Durch eine lösbare Anlenkung
lässt sich die Fixierung der Zuweisungseinrichtung in dem
ersten Bereich lösen. Dadurch kann die Zuweisungseinrichtung
beispielsweise für einen Reinigungsvorgang (während
einer Nichtbetriebsphase der Lebensmittel-Schneidemaschine) nach
oben verschwenkt werden. Eine entsprechende Zuweisungseinrichtung, welche
dort als Abstreifer bezeichnet ist, ist in der
WO 95/32846 A1 beschrieben,
auf die ausdrücklich Bezug genommen wird. Insbesondere
ist dann eine Schwenkachse bzw. Schwenkwelle an einer Beaufschlagungseinrichtung
gebildet bzw. angeordnet.
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Beispielsweise
ist eine Anlenkeinrichtung für die Anlenkung der Zuweisungseinrichtung
vorgesehen, welche einen Stift aufweist, welcher in eine Ausnehmung
eintaucht. Der Stift kann dabei an dem Messerschutzring oder der
Maschinenbasis angeordnet sein oder an dem ersten Bereich der Zuweisungseinrichtung.
Die Ausnehmung kann entsprechend an dem ersten Bereich der Zuweisungseinrichtung
angeordnet sein oder an dem Messerschutzring. Es kann dabei grundsätzlich
vorgesehen sein, dass die Stift-Ausnehmung-Anlenkung als Exzenter
ausgebildet ist, wobei der Stift ein Exzenterstift sein kann und/oder
die Ausnehmung eine Exzenterausnehmung sein kann. Dadurch ergibt
sich bei geringem Spiel eine optimierte translatorische Beweglichkeit
der Zuweisungseinrichtung an einer entsprechenden Anlenkungsstelle.
Die Ausnehmung und der Stift können zusätzlich
durch eine entsprechende Einrichtung gegeneinander festgehalten
werden. Diese Einrichtung umfasst beispielsweise einen Magneten,
welcher für eine relative Fixierung sorgt, wobei diese
Fixierung lösbar ist.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
schematische (Teil-)Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine;
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2 eine
schematische Teilansicht der Lebensmittel-Schneidemaschine gemäß 1 in
der Richtung A;
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3 eine
schematische Teilansicht der Lebensmittel-Schneidemaschine gemäß 1 in
der Richtung B;
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4 eine
schematische Teilansicht der Lebensmittel-Schneidemaschine gemäß 1 als Schnittansicht
längs der Linie 4-4 während eines Schneidvorgangs;
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5 die
gleiche Ansicht wie 4 bei weiterem Fortschritt des
Schneidvorgangs; und
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6 eine
vergrößerte Ansicht des Bereichs C gemäß 1.
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Ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Lebensmittel-Schneidemaschine, welche in 1 in einer
Teildarstellung gezeigt und dort mit 10 bezeichnet ist,
umfasst eine Maschinenbasis 12. An der Maschinenbasis 12 ist
ein Schneidmesser 14 angeordnet, welches um eine Drehachse 16 rotierbar ist.
Eine Rotationsbewegung des Schneidmessers 14 ist durch
einen Antrieb, welcher insbesondere einen Elektromotor umfasst,
angetrieben (in den Zeichnungen nicht gezeigt).
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Das
Schneidmesser 14 ist insbesondere ein Kreismesser 18,
welches mindestens näherungsweise die Form eines Kegelstumpfs
aufweist. Dieses Kreismesser 18 hat einen mittleren Bereich 20a,
welcher die Form einer Kreisscheibe aufweist, wobei dieser mittlere
Bereich 20a von einem Ringbereich 20b umgeben
ist, welcher keilförmig ausgebildet ist. Der Ringbereich 20b läuft
in einer Schneidkante 22 aus, welche die Form eines Kreisrings
hat. Im Be reich der Schneidkante 22 weist das Kreismesser 18 einen größeren
Durchmesser auf als an dem mittleren Bereich 20a am Übergang
zum Ringbereich 20b. Der Ringbereich 20b und der
mittlere Bereich 20a sind dabei vorzugsweise einstückig
miteinander verbunden.
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An
der Maschinenbasis 12 ist ein Messerschutzring 24 angeordnet,
welcher die Schneidkante 22 des Schneidmessers 14 an
einer Seite 26 abdeckt. Die Seite 26 liegt dabei
einer Seite 28 gegenüber, auf welcher Schneidgut 30 dem
Schneidmesser 14 zugeführt wird. Zwischen der
Seite 26 und der Seite 28 liegt das Schneidmesser 14.
Eine Abstandsrichtung zwischen der Seite 26 und der Seite 28 ist parallel
zur Drehachse 16 des Schneidmessers 14.
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Die
Schneidkante 22 liegt näher zu der Seite 28 als
zu der Seite 26.
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Das
Schneidmesser 14 definiert eine Schneidebene 32 (4, 5),
in welcher die Schneidkante 22 liegt. Die Schneidebene 32 ist
senkrecht zu der Drehachse 16 orientiert.
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An
der Maschinenbasis 12 ist eine Anschlagplatte 34 angeordnet,
welche eine Anlagefläche 36 für Schneidgut 30 aufweist.
Die Anschlagplatte 34 ist an einer Führungseinrichtung 38 (2)
feststellbar verschieblich in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 geführt.
Durch entsprechende Positionierung der Anschlagplatte 34 an
der Führungseinrichtung 38 ist ein Abstand der
Anlagefläche 36 zu der Schneidebene 32 in
der Verstellungsrichtung 40 einstellbar, wobei die Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 quer
und insbesondere senkrecht zur Schneidebene 32 liegt.
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Über
entsprechende Positionseinstellung der Anschlagplatte 34 in
der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 lässt
sich die Dicke von Schnittgutscheiben, welche von dem Schneidgut 30 geschnitten
werden, einstellen.
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An
der Seite 28 der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 ist
an der Maschinenbasis 12 eine Aufnahmeeinrichtung 42 angeordnet.
Die Aufnahmeeinrichtung 42 kann Schneidgut 30 zum
Schneiden mit dem Schneidmesser 14 aufnehmen.
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Die
Aufnahmeeinrichtung 42 umfasst insbesondere einen Schlitten 44,
welcher in einer Verschiebungsrichtung 46 relativ zum Schneidmesser 14 hin
und her beweglich ist. Diese Verschiebungsrichtung 46 liegt
dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Drehachse 16 und
liegt quer und insbesondere senkrecht zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40.
Vorzugsweise ist die Verstellungsrichtung 40 parallel zu
der Drehachse 16.
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Auf
den Schlitten 44 lässt sich Schneidgut 30 auflegen
und an dem Schneidmesser 14 vorbeiführen. Schnittgut
wird dabei an die Anlagefläche 36 der Anschlagplatte 34 angedrückt.
Wenn Schneidgut 30 auf das Schneidmesser 14 an
dem Schlitten 44 zubewegt wird, dann kann das Schneidmesser 14 in
das Schneidgut 30 eindringen. Bei weiterer Bewegung kann
eine Schnittgutscheibe von dem Schneidgut 30 abgeschnitten
werden. Der Schlitten 44 kann dann bei einer Rückbewegung
von dem Schneidmesser 14 entfernt werden und es kann bei
einer erneuten Zubewegung eine weitere Scheibe abgeschnitten werden.
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Das
Schneidmesser 14 muss nach einer gewissen Einsatzzeit nachgeschärft
werden; dazu wird das Schneidmesser 14 geschliffen. Beim
Schleifen wird eine geeignete Schneidkante 22 wiederhergestellt.
Durch den Schleifvorgang verringert sich der Durchmesser des Schneidmessers 14 an
der Schneidkante 22.
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Die
Anschlagplatte 34 ist an einer weiteren Führungseinrichtung 48 feststellbar
verschieblich gehalten mit einer Verstellungrichtung 50 (Verschiebungsrichtung 50),
welche quer und insbesondere senkrecht zu der Drehachse 16 liegt
und welche quer und insbesondere senkrecht zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 liegt.
Die Verstellungsrichtung 50 liegt mindestens näherungsweise
parallel zur Schneidebene 32. Wenn der Durchmesser des Schneidmessers 14 durch
Messerschleifen verkleinert wird, dann lässt sich die Anschlagplatte 34 in eine
neue Position in der Verstellungsrichtung 50 bringen, um
beispielsweise einen sonst vergrößerten Abstand
zwischen der Schneid kante 22 und einer entsprechenden Stirnseite 52 der
Anschlagplatte 34 zu verkleinern. Während des
Betriebs der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 ist die Position
der Anschlagplatte 34 in der Verstellungsrichtung 50 festgelegt.
Eine Neueinstellung erfolgt höchstens nach dem Schleifen
des Schneidmessers 14. Während des Betriebs der
Lebensmittel-Schneidemaschine 10 kann die Position der
Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 variiert
werden, um die Dicke von Schnittgutscheiben zu variieren.
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In
den 1 und 2 ist eine Änderung des
Abstands der Schneidkante 22 zu der Stirnseite 52 der
Anschlagplatte 34 durch den Abstand x angedeutet.
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Zwischen
dem Schneidmesser 14 und insbesondere dessen Schneidkante 22 und
der Stirnseite 52 ist ein schlitzförmiger Durchgang 54 angeordnet, über
den Schnittgut beim Schneiden von der Seite 28 zu der Seite 26 gelangt.
Prinzipiell ist die Breite dieses Durchgangs 54 in der
Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 einstellbar.
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Vor
dem Schneiden liegt das Schneidgut 30 auf der Seite 28 der
Lebensmittel-Schneidemaschine 10. Das Schneidmesser 14 dringt
in das Schneidgut 30 in der Schneidebene 32 ein.
Durch die keilförmige Ausbildung des Schneidmessers 14 mit
dem Ringbereich 20b und dem mittleren Bereich 20a erfolgt
beim Schneiden, wie in 4 angedeutet, eine durch das Schneidmesser 14 verursachte
Umlenkung von Schnittgut (Bezugszeichen 56) von der Schneidebene 32 weg.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 10 weist eine an der Seite 26 angeordnete
Zuweisungseinrichtung 58 auf, an welcher Schnittgut 56 nach dem
Schneiden entlanggleiten kann und dabei Schnittgutscheiben umlenkbar
sind in eine Richtung quer zur Schneidebene 32 bis in eine
Transportrichtung 60, welche insbesondere senkrecht zur
Schneidebene 32 ist. In der Transportrichtung 60 lassen
sich Schnittgutscheiben von dem Schneidmesser 14 weg abführen.
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Die
Zuweisungseinrichtung 58 weist einen ersten Bereich 62 auf,
mittels welchem sie an dem Messerschutzring 24 gehalten
ist. Der Messerschutzring 24 weist dazu einen Haltebereich 64 auf.
Dieser Haltebereich 64 liegt bezogen auf die Schwerkraftrichtung
g unterhalb einer Ebene, welche die Drehachse 16 enthält.
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Die
Zuweisungseinrichtung 58 ist in dem ersten Bereich 62 insbesondere
an den Messerschutzring 24 angelenkt. Beispielsweise ist
dazu an dem Messerschutzring 24 ein Stift 66 angeordnet,
welcher von dem Messerschutzring 24 beispielsweise parallel zur
Drehachse in eine Richtung parallel zur Abstandsrichtung zwischen
der Seite 28 und der Seite 26 weg ragt. (Der Stift 66 ist
auf der Seite 26 positioniert.)
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Bei
einer alternativen Ausführungsform ist die Zuweisungseinrichtung 58 an
der Maschinenbasis 12 angelenkt.
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Der
Stift 66 kann als Rundstift ausgebildet sein oder auch
als Exzenterstift ausgebildet sein mit einer kantenfreien äußeren
Oberfläche, wobei der Durchmesser in einer Richtung kleiner
ist als in eine andere.
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Die
Zuweisungseinrichtung 58 weist an einem ersten Bereich 62 eine
Ausnehmung 68 auf, in welche der Stift 66 eingetaucht
ist. Die Ausnehmung 68 ist in Relation zu dem Stift 66 so
ausgebildet, dass eine Beweglichkeit der Zuweisungseinrichtung 58 in der
Verstellungsrichtung 50 ermöglicht ist.
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Die
Ausnehmung 68 kann grundsätzlich rotationssymmetrisch
ausgebildet sein oder kann exzentrisch ausgebildet sein.
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Es
ist auch möglich, dass ein Stift an dem ersten Bereich 62 der
Zuweisungseinrichtung 58 angeordnet ist und eine entsprechende
Ausnehmung, in welche der Stift eintaucht, an dem Messerschutzring 24 angeordnet
ist (in der Zeichnung nicht gezeigt).
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Hinter
dem Stift 66 sitzt ein Halteelement wie ein Permanentmagnet
(in den Zeichnungen nicht gezeigt), welches eine Herausbewegung
des Stifts 66 aus der Ausnehmung 68 parallel zur
Drehungsrichtung 40 sperrt. Der Permanentmagnet ist dabei
abnehmbar, so dass grundsätzlich die Verbindung der Zuweisungseinrichtung 58 in
dem ersten Bereich 62 an dem Messerschutzring 24 (bzw.
der Maschinenbasis 12) lösbar ist, um beispielsweise
eine Wegschwenkbewegung während eines Reinigungsvorgangs
zu ermöglichen.
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Die
Zuweisungseinrichtung 58 hat ferner einen zweiten Bereich 70,
welcher an oder in der Nähe eines anderen Endes der Zuweisungseinrichtung 58 bezogen
auf den ersten Bereich 62 liegt. Bezogen auf die Schwerkraftrichtung
g liegt der zweite Bereich 70 oberhalb der Ebene, in welcher
die Drehachse 16 liegt.
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Der
zweite Bereich 70 umfasst eine erste Anlagefläche 72,
welche der Anschlagplatte 34 zugewandt ist, und eine zweite
Anlagefläche 74, welche der Anschlagplatte 34 abgewandt
ist. Die erste Anlagefläche 72 und die zweite
Anlagefläche 74 liegen auf einander abgewandten
Seiten der Zuweisungseinrichtung 58 in dem zweiten Bereich 70.
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An
dem Messerschutzring 24 ist eine Beaufschlagungseinrichtung 76 angeordnet,
welche auf die zweite Anlagefläche 74 wirkt und
dabei die erste Anlagefläche 72 der Zuweisungseinrichtung 58 gegen
die Anschlagplatte 34 drückt. Die Anschlagplatte 34 umfasst
dazu eine Anlagefläche 78, welche in Sperrkontakt
mit der ersten Anlagefläche 72 der Zuweisungseinrichtung 58 kommt.
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Die
Anlagefläche 78 ist an einer Nase 80 gebildet,
welche an der Anschlagplatte 34 angeordnet bzw. gebildet
ist. Die Nase 80 weist eine Erstreckung in der Richtung 40 auf.
Ihre Länge ist derart, dass in jeder Position der Anschlagplatte 34 in
der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 die
Beaufschlagungseinrichtung 76 die Zuweisungseinrichtung 58 in dem
zweiten Bereich 70 gegen die Anschlagplatte 34 drückt
und sich damit die Zuweisungseinrichtung 58 in dem zweiten
Bereich 70 bei jeder Position der Anschlagplatte 34 an
der Anschlagplatte 34 abstützen kann.
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Bei
der Verstellung der Position der Anschlagplatte 34 in der
Schnittstärken-Verstellungseinrichtung 40 durch
Verschiebung der Anschlagplatte 34 an der Führungseinrichtung 38 gleitet
die Anlagefläche 78 an der ersten Anlagefläche 72 der
Zuweisungseinrichtung 58. Es kann vorgesehen sein, dass die
Anlagefläche 78 und die erste Anlagefläche 72 reibungsminimiert
ausgebildet sind. Beispielsweise kann mindestens eine dieser Anlageflächen
mit einer gleitreibungsmindernden Beschichtung versehen sein.
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Es
ist dabei grundsätzlich möglich, dass die Verstellung
der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 handbetätigt
erfolgt oder motorisch erfolgt.
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Die
Beaufschlagungseinrichtung 76 umfasst (mindestens) einen
Stempel 82, welcher auf die zweite Anlagefläche
der Zuweisungseinrichtung 58 wirkt. Dieser Stempel 82 ist
an einer Führungseinrichtung 84 gehalten, welche
wiederum an dem Messerschutzring 24 angeordnet ist. Der
Stempel 82 ist in der Führungseinrichtung 84 beweglich.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Stempel 82 in
der Führungseinrichtung 84 translationsverschieblich.
Es ist grundsätzlich auch möglich, dass der Stempel 82 schwenkbar
an einer entsprechenden Führungseinrichtung angeordnet
ist oder eine Kombination von Schwenkbeweglichkeit und Translationsbeweglichkeit
vorgesehen ist.
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Der
Stempel 82 übt eine Druckkraft auf die Zuweisungseinrichtung 58 an
der zweiten Anlagefläche 74 auf. Dazu ist der
Stempel 82 federbeaufschlagt. An ihm sitzt eine Feder 86,
welche so angeordnet und ausgebildet ist, dass sie den Stempel 82 gegen
die Zuweisungseinrichtung 58 drückt. Beispielsweise
stützt sich dazu die Feder 86 an einem Element 88 der
Führungseinrichtung 84 ab und ist an dem Stempel 82 angeordnet,
um diesen in Richtung der Zuweisungseinrichtung 58 zu drücken.
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Die
Zuweisungseinrichtung 58 weist beispielsweise dem Stempel 82 zugewandt
eine Ausnehmung 91 auf, in welcher der Stempel 82 eintauchbar
ist.
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Die
zweite Anlagefläche 74 ist dann an einem Boden
der Ausnehmung 91 gebildet.
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Der
Stempel 82 kann eingetaucht in die Ausnehmung 91 die
Zuweisungseinrichtung 58 kraftbeaufschlagen. Wenn die Fixierung
der Zuweisungseinrichtung 58 an dem ersten Bereich 62 mit
dem Messerschutzring 24 (bzw. der Maschinenbasis 12)
gelöst wird, dann kann die Zuweisungseinrichtung 58 als
Ganzes nach oben verschwenkt werden um eine Schwenkachse 93.
Dadurch kann die Zuweisungseinrichtung 58 zur leichteren
Reinigung während einer Nichtbetriebsphase nach oben verschwenkt
werden.
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In
diesem Fall bildet der Stempel 82 eine (Außen-)Welle,
an welcher die Schwenkachse 93 definiert ist, um welche
die Zuweisungseinrichtung 58 als Ganzes schwenkbar ist.
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Während
des Betriebs der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 ist die
Zuweisungseinrichtung 58 um diese Schwenkachse 93 nicht
schwenkbar, da sie in dem ersten Bereich 62 an dem Messerschutzring 24 bzw.
an die Maschinenbasis 12 angelenkt ist.
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Zwischen
dem ersten Bereich 62 und dem zweiten Bereich 70 der
Zuweisungseinrichtung 58 ist ein mittlerer Bereich 90 angeordnet.
In diesem mittleren Bereich 90 kann Schnittgut 56 in
Kontakt mit der Zuweisungseinrichtung 58 kommen. Dementsprechend
weist der mittlere Bereich 90 eine Gleitfläche 92 auf,
an welcher Schnittgut 56 entlanggleiten kann. Die Gleitfläche 92 ist
entsprechend ausgebildet. Sie weist auch eine solche geometrische
Gestalt auf, dass die Umlenkwirkung der Zuweisungseinrichtung 58 erreicht
ist.
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Die
Gleitfläche 92 liegt benachbart zu dem Durchgang 54.
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In
der Gleitfläche 92 sind parallel beabstandete
nutenförmige Ausnehmungen 94 gebildet, durch die,
wie weiter unten stehend noch erläutert wird, Spieße
von Mitnehmerelementen durchtransportierbar sind.
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Die
Lebensmittel-Schneidemaschine 10 umfasst eine Schnittgut-Transporteinrichtung 96, über welche
Schnittgutscheiben nach dem Schneiden von dem Schneidmesser 14 in
der Transportrichtung 60 abtransportierbar sind (3 bis 5).
Die Schnittgut-Transporteinrichtung 96 umfasst eine erste
Walze 98a und eine zweite Walze 98b. Eine oder
beide der Walzen 98a, 98b sind rotatorisch angetrieben
mit einer solchen Drehrichtung, dass ein Abtransport von Schnittgut 56 in
der Transportrichtung 60 realisiert ist. Die jeweilige
Drehachse der Walzen 98a, 98b ist dabei quer und
insbesondere senkrecht zu der Drehachse 16 des Schneidmessers 14 angeordnet.
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An
den Walzen 98a, 98b sind beabstandete Mitnehmerelemente 100 geführt.
Die Mitnehmerelemente 100 sind insbesondere in Form von
Endlosbändern ausgebildet. Sie weisen Spieße 102 auf, welche
nach außen ragen und auf die Schnittgutscheiben 56 zur
Mitnahme aufspießbar sind.
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Insbesondere
sind die Mitnehmerelemente 100 als Ketten mit daran angeordneten
insbesondere metallischen Spießen 102 ausgebildet.
In diesem Fall ist die Schnittgut-Transporteinrichtung 96 in Form
eines Kettenrahmens ausgebildet.
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Die
Spieße 102 ragen über eine Begrenzungsfläche
der Mitnehmerelemente 100 hinaus. Durch die nutenförmigen
Ausnehmungen 94 können die Spieße 102 ohne
Kontakt mit der Gleitfläche 92 durchgeführt
werden, so dass die Zuweisungseinrichtung 58 die Beweglichkeit
der Mitnehmerelemente 100 nicht behindert.
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Die
Walze 98b ist benachbart dem Durchgang 54 angeordnet,
so dass beim Eintauchen von Schnittgut 56 in die Seite 26 unmittelbar
nach dem Schneiden Schnittgut 56 aufgenommen werden kann und
mitgeführt werden kann. Die Zuweisungseinrichtung 58 unterstützt
die Mitnahme und Umlenkung in die Transportrichtung 60.
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Die
erfindungsgemäße Lebensmittel-Schneidemaschine 10 funktioniert
wie folgt:
Nach dem Messerschleifen wird entsprechend den Abmessungen
des Schneidmessers 14 der Abstand der Anschlagplatte 34 zu
dem Schneidmesser 14 in der Verstellungsrichtung 50 eingestellt.
Wenn beispielsweise eine Neueinstellung nach dem Schleifen des Schneidmessers 14 notwendig
ist, dann wird die Anschlagplatte 34 nach Lösung
einer Fixierung in Richtung des Schneidmessers 14 verschoben,
um den Durchgang 54 zu verkleinern. Die Zuweisungseinrichtung 58 ist
dabei mittels der Beaufschlagungseinrichtung 76 an der
Anschlagplatte 34 abgestützt. Durch Verschiebung
der Anschlagplatte 34 in der Verstellungsrichtung 50 wird
die Zuweisungseinrichtung 58 mit verschoben und damit automatisch
in die für die Umlenkung optimale Position mit verschoben.
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Nachdem
die gewünschte Position der Anschlagplatte 34 relativ
zu dem Schneidmesser 14 erreicht ist, wird die Anschlagplatte 34 an
der Führungseinrichtung 48 wiederum fixiert. Durch
die Beaufschlagungseinrichtung 76, welche dabei die Beweglichkeit
der Anschlagplatte relativ zu dem Schneidmesser 14 zulässt,
wird die Zuweisungseinrichtung 58 gegen die Anschlagplatte 34 gedrückt und
dabei dort abgestützt. Die Zuweisungseinrichtung 58 ist
dadurch funktionsfähig, wobei die für die Umlenkung
effektive Position automatisch eingestellt ist.
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Durch
die Fixierung der Zuweisungseinrichtung 58 in dem ersten
Bereich 62 an dem Messerschutzring 24 über
den Stift 66 und die Ausnehmung 68 ist auch in
diesem Bereich die Beweglichkeit erlaubt, wobei durch eine exzentrische
Ausbildung des Stifts 66 und/oder der Ausnehmung 68 eine
Translationsverschieblichkeit mit geringer Spielfreiheit ermöglicht
ist.
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Nach
Feststellung der relativen Position der Anschlagplatte 34 zu
dem Schneidmesser 14 ist ein Schneidbetrieb möglich.
Vor dem Schneiden wird die Position der Anschlagplatte 34 in
der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 eingestellt,
um dadurch die Dicke von geschnittenen Lebensmittelscheiben einzustellen.
Schneidgut 30 wird an der Aufnahmeeinrichtung 42 positioniert.
Durch Hin- und Herbewegung des Schlittens 44 werden Lebensmittelscheiben
abgeschnitten. Diese werden durch die Zuweisungseinrichtung 58 und
durch Mitnahme über die Schnittgut-Transporteinrichtung 96 in
der Transportrichtung 60 abgeführt. Sie können
dann von der Schnittgut-Transporteinrichtung 96 beispielsweise mittels
eines Abschlägers (in den Zeichnungen nicht gezeigt) auf
einem Ablagetisch, welcher beispielsweise an der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 angeordnet
ist, abgelegt werden.
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Wenn
das Schneidmesser 14 nach einer gewissen Betriebsdauer
neu geschliffen werden muss, kann die Anschlagplatte 34 wiederum
an die neuen Abmessungen des Schneidmessers 14 angepasst werden.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist
eine Anpassung der Position der Anschlagplatte 34 an das
Schneidmesser 14 in Abhängigkeit von den Abmessungen
des Schneidmessers 14 möglich. Es wird dabei automatisch
eine richtige Positionierung der Zuweisungseinrichtung 58 garantiert,
da die Zuweisungseinrichtung 58 relativ zu der Anschlagplatte 34 feststellbar
beweglich ist.
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Durch
die Abstützung der Zuweisungseinrichtung 58 an
der Anschlagplatte 34 über die Beaufschlagungseinrichtung 76 sitzt
bei dem Schneidebetrieb der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 die
Zuweisungseinrichtung 58 fixiert und erfüllt ihre
Umlenkaufgaben. Die Anpassung an die jeweilige Position der Anschlagplatte 34 in
der Verstellungsrichtung 50 erfolgt automatisch.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2426383
A1 [0004]
- - AT 137545 [0005]
- - WO 95/32846 [0006]
- - WO 95/32846 A1 [0031]