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DE102008033379A1 - Lebensmittel-Schneidemaschine - Google Patents

Lebensmittel-Schneidemaschine Download PDF

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DE102008033379A1
DE102008033379A1 DE102008033379A DE102008033379A DE102008033379A1 DE 102008033379 A1 DE102008033379 A1 DE 102008033379A1 DE 102008033379 A DE102008033379 A DE 102008033379A DE 102008033379 A DE102008033379 A DE 102008033379A DE 102008033379 A1 DE102008033379 A1 DE 102008033379A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting
machine according
stop plate
slicing machine
food slicing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008033379A
Other languages
English (en)
Inventor
Nikolaus Koch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bizerba SE and Co KG
Original Assignee
Bizerba SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bizerba SE and Co KG filed Critical Bizerba SE and Co KG
Priority to DE102008033379A priority Critical patent/DE102008033379A1/de
Publication of DE102008033379A1 publication Critical patent/DE102008033379A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/27Means for performing other operations combined with cutting
    • B26D7/32Means for performing other operations combined with cutting for conveying or stacking cut product

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Abstract

Um eine Lebensmittel-Schneidmaschine, umfassend ein Schneidmesser, welches eine Schneidebene definiert, ein dem Schneidmesser zugeordneter Messerschutzring, eine Anschlagplatte für Schneidgut, deren Abstand zu der Schneidebene in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung quer zur Schneidebene einstellbar ist, und eine Zuweisungseinrichtung, durch welche Schnittgut nach dem Schneiden von dem Schneidmesser abstreifbar ist, bereitzustellen, welche auf einfache Weise anpassbar ist, ist vorgesehen, dass die Zuweisungseinrichtung mit einem ersten Bereich an dem Messerschutzring oder einer Maschinenbasis gehalten ist und mit einem zweiten Bereich an der Anschlagplatte abgestützt ist, wobei die Zuweisungseinrichtung feststellbar beweglich gegenüber dem Schneidmesser ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lebensmittel-Schneidemaschine, umfassend ein Schneidmesser, welches eine Schneidebene definiert, einen dem Schneidmesser zugeordneter Messerschutzring, eine Anschlagplatte für Schneidgut, deren Abstand zu der Schneidebene in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung quer zur Schneidebene einstellbar ist, und eine Zuweisungseinrichtung, durch welche Schnittgut nach dem Schneiden von dem Schneidmesser abstreifbar ist.
  • Durch die Einstellbarkeit der Anschlagplatte in einer Verstellungsrichtung quer zur Schneidebene lässt sich die Dicke von Lebensmittelscheiben, welche geschnitten werden sollen, einstellen.
  • Über die Zuweisungseinrichtung, welche dem Schneidmesser benachbart angeordnet ist und diesem zugewandt ist, lässt sich Schnittgut und insbesondere Schnittgutscheiben von dem Schneidmesser abstreifen. Eine entsprechende Zuweisungseinrichtung wird deshalb auch als Abstreifereinrichtung bezeichnet.
  • Aus der DE 24 26 383 A1 ist eine Aufschnittschneidemaschine mit einem rotierenden Kreismesser, einem hin- und herbeweglichen Zuführschlitten und einem mit Stiften besetzten, die abgeschnittenen Scheiben nach dem Durchlaufen der Abtrennstelle aufnehmenden, synchron mit der Hin- und Herbewegung des Zuführschlittens drehbaren Aufnahmekörper bekannt. Die Stifte des Aufnahmekörpers sind so lang, dass mehrere Scheiben übereinander stapelförmig auf ihm gesammelt werden können. In dem Aufnahmekörper ist eine Abstreifvorrichtung zum Abstreifen des gesamten Scheibenstapels von den Stiften vorgesehen.
  • Aus der AT 137 545 ist eine selbsttätige Ablegevorrichtung für Aufschnittschneidemaschinen mit umlaufendem Kreismesser, einem die geschnittenen Scheiben aufnehmenden, mit Nadeln besetzten Umdrehungskörper und einem an diesen abgelenkten Abstreifer zum Ablegen der Scheiben bekannt. Die Nadeln eines zylinderförmig ausgebildeten Umdrehungskörpers greifen zwischen die Zinken eines exzentrisch zum Zylindermantel liegenden, sich längs eines hinreichend langen Bogens erstreckenden Führungskammes, der die abgeschnittenen Fleisch- oder sonstigen Scheiben in dem sie verengenden Schlitz zwangsweise auf die Nadeln schiebt.
  • Aus der WO 95/32846 ist eine Schneidemaschine für Nahrungsmittel bekannt, welche ein Kreismesser umfasst und einen vom Kreismesser wegschwenkbaren Abstreifer. Der Abstreifer ist aus einer Arbeitsposition in eine Reinigungsposition nach oben verschwenkbar gelagert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lebensmittel-Schneidemaschine der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche auf einfache Weise anpassbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Lebensmittel-Schneidemaschine erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Zuweisungseinrichtung mit einem ersten Bereich an dem Messerschutzring oder an einer Maschinenbasis gehalten ist und mit einem zweiten Bereich an der Anschlagplatte abgestützt ist, wobei die Zuweisungseinrichtung feststellbar beweglich gegenüber dem Schneidmesser ist.
  • Grundsätzlich ist der Abstand der Anschlagplatte zu dem Schneidmesser in einer Abstandsrichtung parallel zur Schneidebene relevant. Ist dieser Abstand zu groß, dann kann unter Umständen keine ausreichende Abstreifung und/oder Abführung von Schnittgut mehr erfolgen. Ist dieser Abstand zu klein, dann ist unter Umständen das Schneidergebnis nicht genügend bzw. ein Abtransport von Schnittgutscheiben ist erschwert oder nicht möglich. Deswegen ist der entsprechende Abstand der Anschlagplatte zu dem Schneidmesser definiert eingestellt.
  • Wenn das Schneidmesser nachgeschliffen wird, dann verkleinert sich dessen Durchmesser und damit vergrößert sich der Abstand zur Anschlagplatte. Der Abstand zwischen dem Schneidmesser und der Anschlagplatte darf nach dem Schleifen des Schneidmessers aus Gründen der Unfallsicherheit nicht über ein bestimmtes Maß gehen. Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist eine Nachstellung des Abstands zwischen dem Schneidmesser und der Anschlagplatte möglich. Es wird dabei automatisch die Position der Zuweisungseinrichtung mit verändert, so dass bei neuer Positionierung der Anschlagplatte eine optimierte Umlenkung von Schnittgut durch die Zuweisungseinrichtung realisiert ist, ohne dass der Bediener bei der Neupositionierung der Anschlagplatte die Zuweisungseinrichtung neu positionieren muss. Durch die Abstützung der Zuweisungseinrichtung an der Anschlagplatte ist eine Beweglichkeit der Zuweisungseinrichtung bei der Neueinstellung der Position der Anschlagplatte relativ zu dem Kreismesser in einer Abstandsrichtung parallel zur Schneidebene möglich. Durch die Abstützung ist bei dem Schneidbetrieb die Funktionsweise der Zuweisungseinrichtung garantiert.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist eine Beaufschlagungseinrichtung vorgesehen, welche die Zuweisungseinrichtung im zweiten Bereich gegen die Anschlagplatte drückt und dabei die Zuweisungseinrichtung an der Anschlagplatte abstützt. Dadurch ist die Zuweisungseinrichtung in einer Richtung parallel zur Schneidebene bezüglich der Anschlagplatte fixiert, wobei eine Positionierung der Anschlagplatte in einer Verstellungsrichtung quer zur Schneidebene zur Einstellung der Dicke von Schnittgutscheiben ermöglicht ist.
  • Insbesondere ist die Beaufschlagungseinrichtung am Messerschutzring angeordnet. Der Messerschutzring, welcher zum Schutz eines Bedieners vor dem Messer dient, ist grundsätzlich fest bezüglich einer Drehachse des Schneidmessers angeordnet. Dadurch ist er eine optimale Basis für die Druckbeaufschlagung der Zuweisungseinrichtung zur Abstützung an der Anschlagplatte.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel weist die Beaufschlagungseinrichtung mindestens einen beweglichen Stempel auf, durch welchen eine Druckkraft auf die Zuweisungseinrichtung ausübbar ist. Dieser Stempel drückt die Zuweisungseinrichtung gegen die Anschlagplatte. Dadurch ist die Zuweisungseinrichtung in einer Richtung parallel zur Schneidebene an der Anschlagplatte abgestützt und in dieser Richtung relativ zu dieser fixiert. Eine Beweglichkeit der Anschlagplatte in einer Querrichtung dazu ist möglich, um die Dicke von Lebensmittelscheiben einstellen zu können.
  • Insbesondere ist der mindestens eine Stempel an einer Führungseinrichtung gehalten. Der mindestens eine Stempel ist beweglich. Dadurch ist bei einer Verschiebung der Anschlagplatte in einer Richtung parallel zur Schneidebene zur Neueinstellung des Abstands zwischen dem Schneidmesser und der Anschlagplatte eine Beweglichkeit der Anschlagplatte relativ zum Schneidmesser ermöglicht.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn der mindestens eine Stempel mindestens teilweise eine Welle für eine Schwenkbewegung der Zuweisungseinrichtung bildet. An dieser Welle ist die Zuweisungseinrichtung schwenkbar gelagert. Sie lässt sich dann in einer Nichtbetriebsphase der Lebensmittel-Schneidemaschine nach oben aus einer Arbeitsposition in eine Reinigungsposition verschwenken, in welcher sowohl die Zuweisungseinrichtung als auch der Rest der Lebensmittel-Schneidemaschine für einen Reinigungsvorgang zugänglich ist.
  • Beispielsweise ist der mindestens eine Stempel federbeaufschlagt. Dadurch kann der Stempel eine Kraftbeaufschlagung der Zuweisungseinrichtung durchführen, um diese an der Anschlagplatte abzustützen. Durch entsprechende Kraftausübung auf die Anschlagplatte entgegen der Federrichtung lässt sich der Abstand der Anschlagplatte relativ zum Schneidmesser (in einer Richtung parallel zur Schneidebene) auf einfache Weise neu einstellen, wobei dann automatisch die Position der Zuweisungseinrichtung neu eingestellt wird.
  • Insbesondere ist an der Anschlagplatte eine Anlagefläche für die Zuweisungseinrichtung angeordnet. Die Zuweisungseinrichtung kann sich an dieser Anlagefläche abstützen.
  • Beispielsweise ist die Anlagefläche an einer Nase angeordnet, welche eine Erstreckungsrichtung parallel zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung der Anschlagplatte relativ zur Schneidebene aufweist, wobei die Zuweisungseinrichtung in allen Positionen der Anschlagplatte an der Nase abgestützt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass bei allen Positionen der Anschlagplatte quer zur Schneidebene (zur Einstellung der Dicke von Lebensmittelscheiben) eine Abstützung der Zuweisungseinrichtung an der Anschlagplatte erfolgt.
  • Insbesondere weist die Zuweisungseinrichtung am zweiten Bereich eine erste Anlagefläche zur Abstützung an der Anschlagplatte und eine zweite Anlagefläche zum Einwirken einer Beaufschlagungseinrichtung auf. Durch die zweite Anlagefläche muss die Beaufschlagungseinrichtung nicht direkt an der Zuweisungseinrichtung fixiert werden, sondern eine Kraftbeaufschlagung ohne beispielsweise formschlüssige Fixierung reicht aus. Über die erste Anlagefläche lässt sich die Zuweisungseinrichtung an der Anschlagplatte ohne direkte Fixierung wie beispielsweise Formschlussfixierung abstützen. Letzteres ermöglicht eine Verschieblichkeit der Anschlagplatte in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung quer zur Schneidebene. Ersteres ermöglicht auf einfache Weise eine Neupositionierung der Zuweisungseinrichtung, wenn die Position der Anschlagplatte relativ zu dem Schneidmesser in einer Richtung parallel zur Schneidebene neu eingestellt werden muss.
  • Günstig ist es, wenn die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche einander abgewandt sind. Dadurch lässt sich über Kraftbeaufschlagung der zweiten Anlagefläche die erste Anlagefläche an die Anschlagplatte drücken und damit die Zuweisungseinrichtung über Kraftbeaufschlagung an der zweiten Anlagefläche an der Anschlagplatte abstützen.
  • Insbesondere sind der erste Bereich und der zweite Bereich der Zuweisungseinrichtung auf unterschiedlichen Seiten bezogen auf das Schneidmesser angeordnet. Dadurch lässt sich zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich Schnittgut an der Zuweisungseinrichtung führen, um die Umlenkwirkung zu erreichen.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn ein Abstand der Anschlagplatte relativ zu dem Schneidmesser in einer Verstellungsrichtung parallel zur Schneidebene feststellbar einstellbar ist. Dadurch lässt sich insbesondere nach dem Schleifen des Schneidmessers ein optimierter Abstand der Anschlagplatte neu einstellen.
  • Vorteilhafterweise ist dazu die Anschlagplatte an einer Führungseinrichtung angeordnet, an welcher sie in der Verstellungsrichtung parallel zur Schneidebene feststellbar verschieblich ist. Im normalen Betrieb ist die Anschlagplatte in dieser Führungseinrichtung festgestellt. Eine Neueinstellung ist nur nach dem Messerschleifen bzw. nach dem Einsetzen eines neuen Schneidmessers notwendig.
  • Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zuweisungseinrichtung mindestens eine Gleitfläche für Schnittgut aufweist. An dieser Gleitfläche kann das Schnittgut gleiten und entsprechend umgelenkt werden.
  • Vorteilhafterweise liegt die mindestens eine Gleitfläche zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich. Dadurch kann Schnittgut nicht in Kontakt mit dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich kommen, welche Fixierungsbereiche bzw. Abstützungsbereiche sind.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel weist die Lebensmittel-Schneidemaschine eine Schnittgut-Transporteinrichtung auf, durch welche Schnittgut von der Schneidebene weg transportierbar ist, wobei die Schnittgut-Transporteinrichtung eine Mehrzahl von beabstandeten Mitnehmerelementen mit Spießen aufweist. Durch die Schnittgut-Transporteinrichtung kann über die Mitnehmerelemente unmittelbar nach dem Schneiden Schnittgut bereits als Teilscheibe mitgenommen und abgeführt werden. Die Zuweisungseinrichtung unterstützt die Umlenkung. Über die Spieße lässt sich auch fetthaltiges Schnittgut wie insbesondere Wurst mitnehmen.
  • Günstig ist es, wenn die Zuweisungseinrichtung der Schnittgut-Transporteinrichtung zugewandt und so angeordnet und ausgebildet ist, dass die Umlenkung von Schnittgut nach dem Schneiden in eine Richtung quer zur Schneidebene mindestens unterstützt wird. Die Zuweisungseinrichtung hat dann vorteilhafterweise zusätzlich zur Aufgabe des Abstreifens von Schnittgut vom Schneidmesser eine Unterstützungsaufgabe für die Umlenkung von Schnittgutscheiben, welche durch die Schnittgut-Transporteinrichtung transportiert werden, in eine Transportrichtung quer zur Schneidebene. Darüber hinaus kann dann die Zuweisungseinrichtung dafür sorgen, dass Schnittgutscheiben während eines Umlenkvorgangs an der Schnittgut-Transporteinrichtung an dieser gehalten werden, d. h. nicht von dieser abfallen können.
  • Es ist dann günstig, wenn die Zuweisungseinrichtung Nuten zum Durchführen von Spießen aufweist. Dadurch wird die Bewegung von Mitnehmerelementen durch die Zuweisungseinrichtung nicht behindert. Es lässt sich ein relativ geringer Abstand zwischen der Schnittgut-Transporteinrichtung und der Zuweisungseinrichtung einstellen, so dass die Schnittgut-Transporteinrichtung und die Zuweisungseinrichtung optimiert kooperieren können, um Schnittgut von dem Schneidmesser abführen zu können.
  • Insbesondere sind Nuten an einer Gleitfläche der Zuweisungseinrichtung angeordnet. Sie sind dabei als Vertiefungen an der Gleitfläche ausgebildet. Dadurch kann mitgenommenes Schnittgut zwischen den Nuten an der Gleitfläche zur Umlenkung geführt werden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Mitnehmerelemente als Endlosbänder wie beispielsweise Kettenbänder ausgebildet, welche angetrieben sind. Dadurch lässt sich Schnittgut in einer Transportrichtung mitnehmen.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist die Zuweisungseinrichtung an dem Messerschutzring oder der Maschinenbasis in dem ersten Bereich insbesondere lösbar angelenkt. Dadurch ist eine Beweglichkeit der Zuweisungseinrichtung bei einer notwendigen Neueinstellung auch in dem ersten Bereich realisiert. Durch eine lösbare Anlenkung lässt sich die Fixierung der Zuweisungseinrichtung in dem ersten Bereich lösen. Dadurch kann die Zuweisungseinrichtung beispielsweise für einen Reinigungsvorgang (während einer Nichtbetriebsphase der Lebensmittel-Schneidemaschine) nach oben verschwenkt werden. Eine entsprechende Zuweisungseinrichtung, welche dort als Abstreifer bezeichnet ist, ist in der WO 95/32846 A1 beschrieben, auf die ausdrücklich Bezug genommen wird. Insbesondere ist dann eine Schwenkachse bzw. Schwenkwelle an einer Beaufschlagungseinrichtung gebildet bzw. angeordnet.
  • Beispielsweise ist eine Anlenkeinrichtung für die Anlenkung der Zuweisungseinrichtung vorgesehen, welche einen Stift aufweist, welcher in eine Ausnehmung eintaucht. Der Stift kann dabei an dem Messerschutzring oder der Maschinenbasis angeordnet sein oder an dem ersten Bereich der Zuweisungseinrichtung. Die Ausnehmung kann entsprechend an dem ersten Bereich der Zuweisungseinrichtung angeordnet sein oder an dem Messerschutzring. Es kann dabei grundsätzlich vorgesehen sein, dass die Stift-Ausnehmung-Anlenkung als Exzenter ausgebildet ist, wobei der Stift ein Exzenterstift sein kann und/oder die Ausnehmung eine Exzenterausnehmung sein kann. Dadurch ergibt sich bei geringem Spiel eine optimierte translatorische Beweglichkeit der Zuweisungseinrichtung an einer entsprechenden Anlenkungsstelle. Die Ausnehmung und der Stift können zusätzlich durch eine entsprechende Einrichtung gegeneinander festgehalten werden. Diese Einrichtung umfasst beispielsweise einen Magneten, welcher für eine relative Fixierung sorgt, wobei diese Fixierung lösbar ist.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine schematische (Teil-)Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine;
  • 2 eine schematische Teilansicht der Lebensmittel-Schneidemaschine gemäß 1 in der Richtung A;
  • 3 eine schematische Teilansicht der Lebensmittel-Schneidemaschine gemäß 1 in der Richtung B;
  • 4 eine schematische Teilansicht der Lebensmittel-Schneidemaschine gemäß 1 als Schnittansicht längs der Linie 4-4 während eines Schneidvorgangs;
  • 5 die gleiche Ansicht wie 4 bei weiterem Fortschritt des Schneidvorgangs; und
  • 6 eine vergrößerte Ansicht des Bereichs C gemäß 1.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lebensmittel-Schneidemaschine, welche in 1 in einer Teildarstellung gezeigt und dort mit 10 bezeichnet ist, umfasst eine Maschinenbasis 12. An der Maschinenbasis 12 ist ein Schneidmesser 14 angeordnet, welches um eine Drehachse 16 rotierbar ist. Eine Rotationsbewegung des Schneidmessers 14 ist durch einen Antrieb, welcher insbesondere einen Elektromotor umfasst, angetrieben (in den Zeichnungen nicht gezeigt).
  • Das Schneidmesser 14 ist insbesondere ein Kreismesser 18, welches mindestens näherungsweise die Form eines Kegelstumpfs aufweist. Dieses Kreismesser 18 hat einen mittleren Bereich 20a, welcher die Form einer Kreisscheibe aufweist, wobei dieser mittlere Bereich 20a von einem Ringbereich 20b umgeben ist, welcher keilförmig ausgebildet ist. Der Ringbereich 20b läuft in einer Schneidkante 22 aus, welche die Form eines Kreisrings hat. Im Be reich der Schneidkante 22 weist das Kreismesser 18 einen größeren Durchmesser auf als an dem mittleren Bereich 20a am Übergang zum Ringbereich 20b. Der Ringbereich 20b und der mittlere Bereich 20a sind dabei vorzugsweise einstückig miteinander verbunden.
  • An der Maschinenbasis 12 ist ein Messerschutzring 24 angeordnet, welcher die Schneidkante 22 des Schneidmessers 14 an einer Seite 26 abdeckt. Die Seite 26 liegt dabei einer Seite 28 gegenüber, auf welcher Schneidgut 30 dem Schneidmesser 14 zugeführt wird. Zwischen der Seite 26 und der Seite 28 liegt das Schneidmesser 14. Eine Abstandsrichtung zwischen der Seite 26 und der Seite 28 ist parallel zur Drehachse 16 des Schneidmessers 14.
  • Die Schneidkante 22 liegt näher zu der Seite 28 als zu der Seite 26.
  • Das Schneidmesser 14 definiert eine Schneidebene 32 (4, 5), in welcher die Schneidkante 22 liegt. Die Schneidebene 32 ist senkrecht zu der Drehachse 16 orientiert.
  • An der Maschinenbasis 12 ist eine Anschlagplatte 34 angeordnet, welche eine Anlagefläche 36 für Schneidgut 30 aufweist. Die Anschlagplatte 34 ist an einer Führungseinrichtung 38 (2) feststellbar verschieblich in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 geführt. Durch entsprechende Positionierung der Anschlagplatte 34 an der Führungseinrichtung 38 ist ein Abstand der Anlagefläche 36 zu der Schneidebene 32 in der Verstellungsrichtung 40 einstellbar, wobei die Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 quer und insbesondere senkrecht zur Schneidebene 32 liegt.
  • Über entsprechende Positionseinstellung der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 lässt sich die Dicke von Schnittgutscheiben, welche von dem Schneidgut 30 geschnitten werden, einstellen.
  • An der Seite 28 der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 ist an der Maschinenbasis 12 eine Aufnahmeeinrichtung 42 angeordnet. Die Aufnahmeeinrichtung 42 kann Schneidgut 30 zum Schneiden mit dem Schneidmesser 14 aufnehmen.
  • Die Aufnahmeeinrichtung 42 umfasst insbesondere einen Schlitten 44, welcher in einer Verschiebungsrichtung 46 relativ zum Schneidmesser 14 hin und her beweglich ist. Diese Verschiebungsrichtung 46 liegt dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Drehachse 16 und liegt quer und insbesondere senkrecht zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40. Vorzugsweise ist die Verstellungsrichtung 40 parallel zu der Drehachse 16.
  • Auf den Schlitten 44 lässt sich Schneidgut 30 auflegen und an dem Schneidmesser 14 vorbeiführen. Schnittgut wird dabei an die Anlagefläche 36 der Anschlagplatte 34 angedrückt. Wenn Schneidgut 30 auf das Schneidmesser 14 an dem Schlitten 44 zubewegt wird, dann kann das Schneidmesser 14 in das Schneidgut 30 eindringen. Bei weiterer Bewegung kann eine Schnittgutscheibe von dem Schneidgut 30 abgeschnitten werden. Der Schlitten 44 kann dann bei einer Rückbewegung von dem Schneidmesser 14 entfernt werden und es kann bei einer erneuten Zubewegung eine weitere Scheibe abgeschnitten werden.
  • Das Schneidmesser 14 muss nach einer gewissen Einsatzzeit nachgeschärft werden; dazu wird das Schneidmesser 14 geschliffen. Beim Schleifen wird eine geeignete Schneidkante 22 wiederhergestellt. Durch den Schleifvorgang verringert sich der Durchmesser des Schneidmessers 14 an der Schneidkante 22.
  • Die Anschlagplatte 34 ist an einer weiteren Führungseinrichtung 48 feststellbar verschieblich gehalten mit einer Verstellungrichtung 50 (Verschiebungsrichtung 50), welche quer und insbesondere senkrecht zu der Drehachse 16 liegt und welche quer und insbesondere senkrecht zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 liegt. Die Verstellungsrichtung 50 liegt mindestens näherungsweise parallel zur Schneidebene 32. Wenn der Durchmesser des Schneidmessers 14 durch Messerschleifen verkleinert wird, dann lässt sich die Anschlagplatte 34 in eine neue Position in der Verstellungsrichtung 50 bringen, um beispielsweise einen sonst vergrößerten Abstand zwischen der Schneid kante 22 und einer entsprechenden Stirnseite 52 der Anschlagplatte 34 zu verkleinern. Während des Betriebs der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 ist die Position der Anschlagplatte 34 in der Verstellungsrichtung 50 festgelegt. Eine Neueinstellung erfolgt höchstens nach dem Schleifen des Schneidmessers 14. Während des Betriebs der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 kann die Position der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 variiert werden, um die Dicke von Schnittgutscheiben zu variieren.
  • In den 1 und 2 ist eine Änderung des Abstands der Schneidkante 22 zu der Stirnseite 52 der Anschlagplatte 34 durch den Abstand x angedeutet.
  • Zwischen dem Schneidmesser 14 und insbesondere dessen Schneidkante 22 und der Stirnseite 52 ist ein schlitzförmiger Durchgang 54 angeordnet, über den Schnittgut beim Schneiden von der Seite 28 zu der Seite 26 gelangt. Prinzipiell ist die Breite dieses Durchgangs 54 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 einstellbar.
  • Vor dem Schneiden liegt das Schneidgut 30 auf der Seite 28 der Lebensmittel-Schneidemaschine 10. Das Schneidmesser 14 dringt in das Schneidgut 30 in der Schneidebene 32 ein. Durch die keilförmige Ausbildung des Schneidmessers 14 mit dem Ringbereich 20b und dem mittleren Bereich 20a erfolgt beim Schneiden, wie in 4 angedeutet, eine durch das Schneidmesser 14 verursachte Umlenkung von Schnittgut (Bezugszeichen 56) von der Schneidebene 32 weg.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 10 weist eine an der Seite 26 angeordnete Zuweisungseinrichtung 58 auf, an welcher Schnittgut 56 nach dem Schneiden entlanggleiten kann und dabei Schnittgutscheiben umlenkbar sind in eine Richtung quer zur Schneidebene 32 bis in eine Transportrichtung 60, welche insbesondere senkrecht zur Schneidebene 32 ist. In der Transportrichtung 60 lassen sich Schnittgutscheiben von dem Schneidmesser 14 weg abführen.
  • Die Zuweisungseinrichtung 58 weist einen ersten Bereich 62 auf, mittels welchem sie an dem Messerschutzring 24 gehalten ist. Der Messerschutzring 24 weist dazu einen Haltebereich 64 auf. Dieser Haltebereich 64 liegt bezogen auf die Schwerkraftrichtung g unterhalb einer Ebene, welche die Drehachse 16 enthält.
  • Die Zuweisungseinrichtung 58 ist in dem ersten Bereich 62 insbesondere an den Messerschutzring 24 angelenkt. Beispielsweise ist dazu an dem Messerschutzring 24 ein Stift 66 angeordnet, welcher von dem Messerschutzring 24 beispielsweise parallel zur Drehachse in eine Richtung parallel zur Abstandsrichtung zwischen der Seite 28 und der Seite 26 weg ragt. (Der Stift 66 ist auf der Seite 26 positioniert.)
  • Bei einer alternativen Ausführungsform ist die Zuweisungseinrichtung 58 an der Maschinenbasis 12 angelenkt.
  • Der Stift 66 kann als Rundstift ausgebildet sein oder auch als Exzenterstift ausgebildet sein mit einer kantenfreien äußeren Oberfläche, wobei der Durchmesser in einer Richtung kleiner ist als in eine andere.
  • Die Zuweisungseinrichtung 58 weist an einem ersten Bereich 62 eine Ausnehmung 68 auf, in welche der Stift 66 eingetaucht ist. Die Ausnehmung 68 ist in Relation zu dem Stift 66 so ausgebildet, dass eine Beweglichkeit der Zuweisungseinrichtung 58 in der Verstellungsrichtung 50 ermöglicht ist.
  • Die Ausnehmung 68 kann grundsätzlich rotationssymmetrisch ausgebildet sein oder kann exzentrisch ausgebildet sein.
  • Es ist auch möglich, dass ein Stift an dem ersten Bereich 62 der Zuweisungseinrichtung 58 angeordnet ist und eine entsprechende Ausnehmung, in welche der Stift eintaucht, an dem Messerschutzring 24 angeordnet ist (in der Zeichnung nicht gezeigt).
  • Hinter dem Stift 66 sitzt ein Halteelement wie ein Permanentmagnet (in den Zeichnungen nicht gezeigt), welches eine Herausbewegung des Stifts 66 aus der Ausnehmung 68 parallel zur Drehungsrichtung 40 sperrt. Der Permanentmagnet ist dabei abnehmbar, so dass grundsätzlich die Verbindung der Zuweisungseinrichtung 58 in dem ersten Bereich 62 an dem Messerschutzring 24 (bzw. der Maschinenbasis 12) lösbar ist, um beispielsweise eine Wegschwenkbewegung während eines Reinigungsvorgangs zu ermöglichen.
  • Die Zuweisungseinrichtung 58 hat ferner einen zweiten Bereich 70, welcher an oder in der Nähe eines anderen Endes der Zuweisungseinrichtung 58 bezogen auf den ersten Bereich 62 liegt. Bezogen auf die Schwerkraftrichtung g liegt der zweite Bereich 70 oberhalb der Ebene, in welcher die Drehachse 16 liegt.
  • Der zweite Bereich 70 umfasst eine erste Anlagefläche 72, welche der Anschlagplatte 34 zugewandt ist, und eine zweite Anlagefläche 74, welche der Anschlagplatte 34 abgewandt ist. Die erste Anlagefläche 72 und die zweite Anlagefläche 74 liegen auf einander abgewandten Seiten der Zuweisungseinrichtung 58 in dem zweiten Bereich 70.
  • An dem Messerschutzring 24 ist eine Beaufschlagungseinrichtung 76 angeordnet, welche auf die zweite Anlagefläche 74 wirkt und dabei die erste Anlagefläche 72 der Zuweisungseinrichtung 58 gegen die Anschlagplatte 34 drückt. Die Anschlagplatte 34 umfasst dazu eine Anlagefläche 78, welche in Sperrkontakt mit der ersten Anlagefläche 72 der Zuweisungseinrichtung 58 kommt.
  • Die Anlagefläche 78 ist an einer Nase 80 gebildet, welche an der Anschlagplatte 34 angeordnet bzw. gebildet ist. Die Nase 80 weist eine Erstreckung in der Richtung 40 auf. Ihre Länge ist derart, dass in jeder Position der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 die Beaufschlagungseinrichtung 76 die Zuweisungseinrichtung 58 in dem zweiten Bereich 70 gegen die Anschlagplatte 34 drückt und sich damit die Zuweisungseinrichtung 58 in dem zweiten Bereich 70 bei jeder Position der Anschlagplatte 34 an der Anschlagplatte 34 abstützen kann.
  • Bei der Verstellung der Position der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungseinrichtung 40 durch Verschiebung der Anschlagplatte 34 an der Führungseinrichtung 38 gleitet die Anlagefläche 78 an der ersten Anlagefläche 72 der Zuweisungseinrichtung 58. Es kann vorgesehen sein, dass die Anlagefläche 78 und die erste Anlagefläche 72 reibungsminimiert ausgebildet sind. Beispielsweise kann mindestens eine dieser Anlageflächen mit einer gleitreibungsmindernden Beschichtung versehen sein.
  • Es ist dabei grundsätzlich möglich, dass die Verstellung der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 handbetätigt erfolgt oder motorisch erfolgt.
  • Die Beaufschlagungseinrichtung 76 umfasst (mindestens) einen Stempel 82, welcher auf die zweite Anlagefläche der Zuweisungseinrichtung 58 wirkt. Dieser Stempel 82 ist an einer Führungseinrichtung 84 gehalten, welche wiederum an dem Messerschutzring 24 angeordnet ist. Der Stempel 82 ist in der Führungseinrichtung 84 beweglich. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Stempel 82 in der Führungseinrichtung 84 translationsverschieblich. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass der Stempel 82 schwenkbar an einer entsprechenden Führungseinrichtung angeordnet ist oder eine Kombination von Schwenkbeweglichkeit und Translationsbeweglichkeit vorgesehen ist.
  • Der Stempel 82 übt eine Druckkraft auf die Zuweisungseinrichtung 58 an der zweiten Anlagefläche 74 auf. Dazu ist der Stempel 82 federbeaufschlagt. An ihm sitzt eine Feder 86, welche so angeordnet und ausgebildet ist, dass sie den Stempel 82 gegen die Zuweisungseinrichtung 58 drückt. Beispielsweise stützt sich dazu die Feder 86 an einem Element 88 der Führungseinrichtung 84 ab und ist an dem Stempel 82 angeordnet, um diesen in Richtung der Zuweisungseinrichtung 58 zu drücken.
  • Die Zuweisungseinrichtung 58 weist beispielsweise dem Stempel 82 zugewandt eine Ausnehmung 91 auf, in welcher der Stempel 82 eintauchbar ist.
  • Die zweite Anlagefläche 74 ist dann an einem Boden der Ausnehmung 91 gebildet.
  • Der Stempel 82 kann eingetaucht in die Ausnehmung 91 die Zuweisungseinrichtung 58 kraftbeaufschlagen. Wenn die Fixierung der Zuweisungseinrichtung 58 an dem ersten Bereich 62 mit dem Messerschutzring 24 (bzw. der Maschinenbasis 12) gelöst wird, dann kann die Zuweisungseinrichtung 58 als Ganzes nach oben verschwenkt werden um eine Schwenkachse 93. Dadurch kann die Zuweisungseinrichtung 58 zur leichteren Reinigung während einer Nichtbetriebsphase nach oben verschwenkt werden.
  • In diesem Fall bildet der Stempel 82 eine (Außen-)Welle, an welcher die Schwenkachse 93 definiert ist, um welche die Zuweisungseinrichtung 58 als Ganzes schwenkbar ist.
  • Während des Betriebs der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 ist die Zuweisungseinrichtung 58 um diese Schwenkachse 93 nicht schwenkbar, da sie in dem ersten Bereich 62 an dem Messerschutzring 24 bzw. an die Maschinenbasis 12 angelenkt ist.
  • Zwischen dem ersten Bereich 62 und dem zweiten Bereich 70 der Zuweisungseinrichtung 58 ist ein mittlerer Bereich 90 angeordnet. In diesem mittleren Bereich 90 kann Schnittgut 56 in Kontakt mit der Zuweisungseinrichtung 58 kommen. Dementsprechend weist der mittlere Bereich 90 eine Gleitfläche 92 auf, an welcher Schnittgut 56 entlanggleiten kann. Die Gleitfläche 92 ist entsprechend ausgebildet. Sie weist auch eine solche geometrische Gestalt auf, dass die Umlenkwirkung der Zuweisungseinrichtung 58 erreicht ist.
  • Die Gleitfläche 92 liegt benachbart zu dem Durchgang 54.
  • In der Gleitfläche 92 sind parallel beabstandete nutenförmige Ausnehmungen 94 gebildet, durch die, wie weiter unten stehend noch erläutert wird, Spieße von Mitnehmerelementen durchtransportierbar sind.
  • Die Lebensmittel-Schneidemaschine 10 umfasst eine Schnittgut-Transporteinrichtung 96, über welche Schnittgutscheiben nach dem Schneiden von dem Schneidmesser 14 in der Transportrichtung 60 abtransportierbar sind (3 bis 5). Die Schnittgut-Transporteinrichtung 96 umfasst eine erste Walze 98a und eine zweite Walze 98b. Eine oder beide der Walzen 98a, 98b sind rotatorisch angetrieben mit einer solchen Drehrichtung, dass ein Abtransport von Schnittgut 56 in der Transportrichtung 60 realisiert ist. Die jeweilige Drehachse der Walzen 98a, 98b ist dabei quer und insbesondere senkrecht zu der Drehachse 16 des Schneidmessers 14 angeordnet.
  • An den Walzen 98a, 98b sind beabstandete Mitnehmerelemente 100 geführt. Die Mitnehmerelemente 100 sind insbesondere in Form von Endlosbändern ausgebildet. Sie weisen Spieße 102 auf, welche nach außen ragen und auf die Schnittgutscheiben 56 zur Mitnahme aufspießbar sind.
  • Insbesondere sind die Mitnehmerelemente 100 als Ketten mit daran angeordneten insbesondere metallischen Spießen 102 ausgebildet. In diesem Fall ist die Schnittgut-Transporteinrichtung 96 in Form eines Kettenrahmens ausgebildet.
  • Die Spieße 102 ragen über eine Begrenzungsfläche der Mitnehmerelemente 100 hinaus. Durch die nutenförmigen Ausnehmungen 94 können die Spieße 102 ohne Kontakt mit der Gleitfläche 92 durchgeführt werden, so dass die Zuweisungseinrichtung 58 die Beweglichkeit der Mitnehmerelemente 100 nicht behindert.
  • Die Walze 98b ist benachbart dem Durchgang 54 angeordnet, so dass beim Eintauchen von Schnittgut 56 in die Seite 26 unmittelbar nach dem Schneiden Schnittgut 56 aufgenommen werden kann und mitgeführt werden kann. Die Zuweisungseinrichtung 58 unterstützt die Mitnahme und Umlenkung in die Transportrichtung 60.
  • Die erfindungsgemäße Lebensmittel-Schneidemaschine 10 funktioniert wie folgt:
    Nach dem Messerschleifen wird entsprechend den Abmessungen des Schneidmessers 14 der Abstand der Anschlagplatte 34 zu dem Schneidmesser 14 in der Verstellungsrichtung 50 eingestellt. Wenn beispielsweise eine Neueinstellung nach dem Schleifen des Schneidmessers 14 notwendig ist, dann wird die Anschlagplatte 34 nach Lösung einer Fixierung in Richtung des Schneidmessers 14 verschoben, um den Durchgang 54 zu verkleinern. Die Zuweisungseinrichtung 58 ist dabei mittels der Beaufschlagungseinrichtung 76 an der Anschlagplatte 34 abgestützt. Durch Verschiebung der Anschlagplatte 34 in der Verstellungsrichtung 50 wird die Zuweisungseinrichtung 58 mit verschoben und damit automatisch in die für die Umlenkung optimale Position mit verschoben.
  • Nachdem die gewünschte Position der Anschlagplatte 34 relativ zu dem Schneidmesser 14 erreicht ist, wird die Anschlagplatte 34 an der Führungseinrichtung 48 wiederum fixiert. Durch die Beaufschlagungseinrichtung 76, welche dabei die Beweglichkeit der Anschlagplatte relativ zu dem Schneidmesser 14 zulässt, wird die Zuweisungseinrichtung 58 gegen die Anschlagplatte 34 gedrückt und dabei dort abgestützt. Die Zuweisungseinrichtung 58 ist dadurch funktionsfähig, wobei die für die Umlenkung effektive Position automatisch eingestellt ist.
  • Durch die Fixierung der Zuweisungseinrichtung 58 in dem ersten Bereich 62 an dem Messerschutzring 24 über den Stift 66 und die Ausnehmung 68 ist auch in diesem Bereich die Beweglichkeit erlaubt, wobei durch eine exzentrische Ausbildung des Stifts 66 und/oder der Ausnehmung 68 eine Translationsverschieblichkeit mit geringer Spielfreiheit ermöglicht ist.
  • Nach Feststellung der relativen Position der Anschlagplatte 34 zu dem Schneidmesser 14 ist ein Schneidbetrieb möglich. Vor dem Schneiden wird die Position der Anschlagplatte 34 in der Schnittstärken-Verstellungsrichtung 40 eingestellt, um dadurch die Dicke von geschnittenen Lebensmittelscheiben einzustellen. Schneidgut 30 wird an der Aufnahmeeinrichtung 42 positioniert. Durch Hin- und Herbewegung des Schlittens 44 werden Lebensmittelscheiben abgeschnitten. Diese werden durch die Zuweisungseinrichtung 58 und durch Mitnahme über die Schnittgut-Transporteinrichtung 96 in der Transportrichtung 60 abgeführt. Sie können dann von der Schnittgut-Transporteinrichtung 96 beispielsweise mittels eines Abschlägers (in den Zeichnungen nicht gezeigt) auf einem Ablagetisch, welcher beispielsweise an der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 angeordnet ist, abgelegt werden.
  • Wenn das Schneidmesser 14 nach einer gewissen Betriebsdauer neu geschliffen werden muss, kann die Anschlagplatte 34 wiederum an die neuen Abmessungen des Schneidmessers 14 angepasst werden. Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist eine Anpassung der Position der Anschlagplatte 34 an das Schneidmesser 14 in Abhängigkeit von den Abmessungen des Schneidmessers 14 möglich. Es wird dabei automatisch eine richtige Positionierung der Zuweisungseinrichtung 58 garantiert, da die Zuweisungseinrichtung 58 relativ zu der Anschlagplatte 34 feststellbar beweglich ist.
  • Durch die Abstützung der Zuweisungseinrichtung 58 an der Anschlagplatte 34 über die Beaufschlagungseinrichtung 76 sitzt bei dem Schneidebetrieb der Lebensmittel-Schneidemaschine 10 die Zuweisungseinrichtung 58 fixiert und erfüllt ihre Umlenkaufgaben. Die Anpassung an die jeweilige Position der Anschlagplatte 34 in der Verstellungsrichtung 50 erfolgt automatisch.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2426383 A1 [0004]
    • - AT 137545 [0005]
    • - WO 95/32846 [0006]
    • - WO 95/32846 A1 [0031]

Claims (23)

  1. Lebensmittel-Schneidemaschine, umfassend ein Schneidmesser (14), welches eine Schneidebene (32) definiert, ein dem Schneidmesser (14) zugeordneter Messerschutzring (24), eine Anschlagplatte (34) für Schneidgut (30), deren Abstand zu der Schneidebene (32) in einer Schnittstärken-Verstellungsrichtung (40) quer zur Schneidebene (32) einstellbar ist, und eine Zuweisungseinrichtung (58), durch welche Schnittgut (56) nach dem Schneiden von dem Schneidmesser (14) abstreifbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisungseinrichtung (58) mit einem ersten Bereich (62) an dem Messerschutzring (24) oder einer Maschinenbasis (12) gehalten ist und mit einem zweiten Bereich (70) an der Anschlagplatte (34) abgestützt ist, wobei die Zuweisungseinrichtung (58) feststellbar beweglich gegenüber dem Schneidmesser (14) ist.
  2. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Beaufschlagungseinrichtung (76), welche die Zuweisungseinrichtung (58) im zweiten Bereich (70) gegen die Anschlagplatte (34) drückt.
  3. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungseinrichtung (76) am Messerschutzring (24) angeordnet ist.
  4. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagungseinrichtung (76) mindestens einen beweglichen Stempel (82) aufweist, durch welchen eine Druckkraft auf die Zuweisungseinrichtung (58) ausübbar ist.
  5. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Stempel (82) an einer Führungseinrichtung (84) gehalten ist.
  6. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Stempel (82) federbeaufschlagt ist.
  7. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Stempel (82) mindestens teilweise eine Welle für eine Schwenkbewegung der Zuweisungseinrichtung (58) bildet.
  8. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anschlagplatte (34) eine Anlagefläche (78) für die Zuweisungseinrichtung (58) angeordnet ist.
  9. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (78) an einer Nase (80) angeordnet ist, welche eine Erstreckungsrichtung parallel zu der Schnittstärken-Verstellungsrichtung (40) der Anschlagplatte (34) relativ zur Schneidebene (32) aufweist, wobei die Zuweisungseinrichtung (58) in allen Positionen der Anschlagplatte (34) an der Nase (80) abgestützt ist.
  10. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisungseinrichtung (58) am zweiten Bereich (70) eine erste Anlagefläche (72) zur Abstützung an der Anschlagplatte (34) und eine zweite Anlagefläche (74) zum Einwirken einer Beaufschlagungseinrichtung (76) aufweist.
  11. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anlagefläche (72) und die zweite Anlagefläche (74) einander abgewandt sind.
  12. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (62) und der zweite Bereich (70) auf unterschiedlichen Seiten bezogen auf das Schneidmesser (14) angeordnet sind.
  13. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand der Anschlagplatte (34) relativ zu dem Schneidmesser (14) in einer Verstellungsrichtung (50) parallel zur Schneidebene (32) feststellbar einstellbar ist.
  14. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagplatte (34) an einer Führungseinrichtung (48) angeordnet ist, an welcher sie in der Verstellungsrichtung (50) parallel zur Schneidebene (32) feststellbar verschieblich ist.
  15. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisungseinrichtung (58) mindestens eine Gleitfläche (92) für Schnittgut (56) aufweist.
  16. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Gleitfläche (92) zwischen dem ersten Bereich (62) und dem zweiten Bereich (70) liegt.
  17. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schnittgut-Transporteinrichtung (96), durch welche Schnittgut (56) von der Schneidebene (32) weg transportierbar ist, welche eine Mehrzahl von beabstandeten Mitnehmerelementen (100) mit Spießen aufweist.
  18. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisungseinrichtung (58) der Schnittgut-Transporteinrichtung (96) zugewandt und so angeordnet und ausgebildet ist, dass die Umlenkung von Schnittgut nach dem Schneiden in eine Richtung quer zur Schneidebene (32) mindestens unterstützt wird.
  19. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisungseinrichtung (58) Nuten (94) zum Durchführen von Spießen (102) aufweist.
  20. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (94) an einer Gleitfläche (92) der Zuweisungseinrichtung (58) angeordnet sind.
  21. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerelemente (100) als Endlosbänder ausgebildet sind, welche angetrieben sind.
  22. Lebensmittel-Schneidemaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuweisungseinrichtung (58) an dem Messerschutzring (24) in dem ersten Bereich (62) angelenkt ist.
  23. Lebensmittel-Schneidemaschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anlenkeinrichtung für die Anlenkung der Zuweisungseinrichtung (58) einen Stift (66) aufweist, welcher in eine Ausnehmung (68) eingetaucht ist.
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