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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Daten- und Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern, die an einem Kran angeordnet sind.
Die vorliegende Erfindung kann insbesondere zur autarken Energieversorgung
von Messgeräten auf
Krantraversen an Pfannengießkränen sowie
an anderen mit Sensor- oder Wägetechnik
ausgestatteten Kränen
im Bereich der Stahlherstellung oder Stahlbearbeitung eingesetzt
oder nachgerüstet
werden.
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Üblicherweise
umfassen Gießkräne einen
im Wesentlichen waagrecht ausgerichteten Kranarm, der auch als Krantraverse
bezeichnet wird. Beispielsweise bei Turmdrehkränen ist die Krantraverse gegenüber dem
Kranmast drehbar oder schwenkbar befestigt, um mit dem Kran einen
möglichst
großen Arbeitsbereich
abdecken zu können.
Ferner kann auf der Krantraverse eine Krankatze vorgesehen sein, die
auf der Krantraverse fahrbar verschoben werden kann. Zur Beförderung
von Lasten mit Hilfe von Kränen
werden üblicherweise
Stahlseile verwendet, die von einem Antriebsmotor über Seilwinden
umgelenkt werden.
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Sowohl
an der Krantraverse als auch an einer Krankatze können Messgeräte bzw.
Sensoren vorgesehen sein, um Betriebsparameter des Krans zu ermitteln,
wie z. B. die Gewichtsbelastung oder die Lastenverteilung des Krans.
Die Sensorik bzw. Wägetechnik
kann dabei beispielsweise Dehnungsmessstreifen, Piezo-Sensoren,
sogenannte Wägedisks
sowie Wägezellen
oder Kombinationen unterschiedlicher Sensortechniken umfassen. Es
können beispielsweise
direkt in der Krantraverse Sensoren eingebaut werden, um verschiedene
Betriebsparameter, z. B. sogenannte Prozessgewichtswerte des Krans
während
des Betriebs zu ermitteln. Dabei werden beispielsweise Wägesensoren
eingesetzt zur Ermittlung der Gewichtsbelastung des Krans und insbesondere
von dessen Kranarm bzw. Traverse.
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Bei
Pfannengießkränen im Bereich
der Stahlherstellung oder Stahlbearbeitung wird zur Erfassung des
Pfannengewichts unter anderem die sogenannte komplette Katzverwägung eingesetzt.
Dabei werden zwischen dem Fahrzeugrahmen und den Fahrschemeln des
Krans an mehreren Punkten sogenannte Wägesandwiches eingebaut, um
die Kranbelastung zu ermitteln. Die Kosten für die Komponenten dieser Lösung und
im Falle einer Produktionsunterbrechung sind jedoch außerordentlich
hoch. Ferner ist hierbei eine eichfähige Anwendung nicht möglich, da
nur Wägebalken
eingesetzt werden können. Eine
weitere bekannte Möglichkeit
besteht in dem Einbau eines zusätzlichen
Wägerahmens
unter den Seilwinden des Krans. Die ist jedoch bei großen Pfannenkränen auf
Grund der Komplexität
vieler verschiedener Aggregate nicht möglich. Eine überwiegend
angewendete Möglichkeit
zur Lastenermittlung eines Krans ist der sogenannte Traverseneinbau,
bei dem die Messgeräte
auf der Krantraverse angeordnet werden. Dabei kann ein komplettes
Sensorportfolio zu Anwendung kommen, vom Radialkraftaufnehmer über Wägebalken
und Wägedisk
bis hin zu höheren
Anforderungen mit Wägezellen.
Diese Messgeräte
bedürfen
einer entsprechenden Energieversorgung.
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Über ein
Daten- und Energieversorgungskabel werden die ermittelten Betriebsparameter
von den an der Krantraverse angeordneten Messgeräten bzw. Sensoren beispielsweise
an eine Steuerungseinheit übermittelt,
in der die erfassten Betriebsparameter oder Prozessgewichtswerte
ausgewertet werden, um den Produktionsprozess und/oder den Betrieb
des Krans zu überwachen
und zu steuern. Das Daten- und Energieversorgungskabel dient neben der Übermittlung
von Messdaten oder Steuerungssignalen auch zur Energieversorgung
der Messgeräte bzw.
Wägesensoren
auf der Krantraverse. Das Daten- und Energieversorgungskabel ist
jedoch durch die relativen Bewegungen der Krantraverse gegenüber dem
Krankatze (welche auf der Katzbahn fährt) besonderen Beanspruchungen
ausgesetzt, was zur Störung
der Datenübertragung
oder der Energieversorgung bis zur Zerstörung des Daten- und Energieversorgungskabels
führen
kann.
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Dieser
Einsatzort an bzw. auf der Krantraverse eines Pfannengießkrans stellt
hohe Anforderungen an das Daten- und
Energieversorgungskabel, das auch die Verbindung von der Krantraverse
zu einer darüber
liegenden Krankatze und Kranführerhaus
herstellt.
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Neben
der translatorischen oder rotierenden Bewegungen der in der Krantraverse
befindlichen Umlenkrollen gegenüber
der Krankatze bzw. gegenüber
der Krantraverse und besonders wegen der hohen thermischen und mechanischen
Belastung im Bereich der Stahlherstellung, wird das Daten- und Energieversorgungskabel
mechanisch und thermisch stark belastet und dadurch häufig zerstört. Dies
kann zu Unterbrechungen des Informationsaustauschs bezüglich der
Prozessgewichtswerte führen bis
hin zu Produktionsunterbrechungen, was die Kosten bei einem Produktionsausfall
schnell ansteigen lässt.
Es besteht daher ein großer
Bedarf nach einer technischen Lösung
zur Energieversorgung und Datenaustausch von Krantraversen, mit
der die oben beschriebenen Probleme beseitigt werden.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgabe durch ein System zur Energieversorgung von Stromverbrauchern
am Kran, insbesondere an Krantraversen, bei der auf ein Kabel zur Übermittlung
von Daten oder Energie zur Krantraverse vollständig verzichtet werden kann.
Mit der neuen Technik bzw. Lösung
nach der vorliegenden Erfindung kann sowohl die Datenübermittlung
als auch die Energieversorgung der Sensorik bzw. Wägetechnik
an der Krantraverse kabellos („wireless”) erfolgen.
Im Prinzip löst die
vorliegende Erfindung die oben genannte Aufgabe, indem der Antrieb
des Kranarms bzw. der Krantraverse oder der Krankatze zur Energiegewinnung für die Stromversorgung
der Sensoren auf der Krantraverse oder auf der Krankatze genutzt
wird. Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden
die von den Sensoren am Kran oder auf der Krantraverse ermittelten
Daten kabellos per Funk an eine Steuerungseinheit übermittelt,
die sich üblicherweise
an einer Bodenstation befindet. Auf diese Weise können die
am Kran, Krantraverse oder Krankatze angeordneten Messgeräte bzw.
Sensoren ohne eine Kabelverbindung betrieben werden.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgabe durch ein System zur Energieversorgung von Stromverbrauchern,
die an einem Kran angeordnet sind, indem Stromerzeugungsmittel vorgesehen sind,
die durch Bewegung eines oder mehrerer beweglicher bzw. rotierender
Teile des Krans erfasst und zur Energiegewinnung genutzt werden.
Dazu wird durch die Bewegung eines oder mehrerer beweglicher Teile
des Krans metallisches oder ferromagnetisches Material im Wirkungsbereich
induktiver Stromerzeugungsmittel bewegt, so dass ein elektrischer
Strom erzeugt wird. Der Wirkungsbereich der induktiven Stromerzeugungsmittel
ist dabei als der Bereich zu verstehen, dass in den induktiven Stromerzeugungsmittel
ein elektrischer Strom induziert wird, wenn sich innerhalb Wirkungsbereich
der induktiven Stromerzeugungsmittel ein elektrischer Leiter aus
metallischem oder ferromagnetischem Material bewegt. Diese Induktion
von elektrischem Strom ergibt sich aus der Bewegung elektrischer
Leiter aus metallischem oder ferromagnetischen Material in einem
Magnetfeld nach der sogenannten Lorentzkraft.
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Die
induktiven Stromerzeugungsmittel können insbesondere einen Stromgenerator
oder einen Synchrongenerator umfassen, der durch Bewegung eines
oder mehrerer beweglicher Teile des Krans angetrieben wird und dadurch
elektrischen Strom zur Energieversorgung von Stromverbrauchern auf
dem Kran erzeugt. Ferner kann der Kran Seilrollen oder Umlenkrollen
aufweist, durch deren Rotation ein Stromgenerator bzw. Synchrongenerator
betrieben wird. Dazu kann der Stromgenerator oder Synchrongenerator über einen
Riemenantrieb oder über
ein Getriebe von einer Seilscheibe des Krans angetrieben werden.
Zusätzlich
oder alternativ kann am Kran zumindest ein Stahlseil im Wirkungsbereich
der induktiven Mittel derart angeordnet sein, dass bei Bewegung
des Stahlseils in den induktiven Stromerzeugungsmitteln elektrischer
Strom erzeugt wird.
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Die
induktiven Stromerzeugungsmittel können Magnete und/oder Induktionsspulen
umfassen. Die Bewegung eines oder mehrerer beweglicher Teile des
Krans verursacht somit die Bewegung elektrischer Leiter aus metallischem
oder ferromagnetischen Material im Wirkungsbereich der induktiven Stromerzeugungsmittel,
wodurch ein elektrischer Strom in den induktiven Stromerzeugungsmitteln
induziert wird. Die beweglichen Teile des Krans können Antriebsteile
sein, durch die eine gewünschte
Position des Krans einstellbar ist, durch die zumindest Teile des
Krans bewegbar sind und/oder durch die der Kran Lasten transportieren
kann. Beispielsweise umfassen die beweglichen Teile des Krans Seilrollen, Seilscheiben
und/oder Stahlseile, durch die der Kran bewegt oder Lasten transportieren
kann.
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Die
beweglichen Teile des Krans können Seilscheiben
und/oder Stahlseile umfassen, an denen eine Anzahl von Magneten
derart angeordnet ist, dass die Anzahl von Magneten durch Bewegung
der Seilscheibe oder des Stahlseils im Wirkungsbereich der induktiven
Stromerzeugungsmittel bewegt wird, so dass ein elektrischer Strom
erzeugt wird. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist ein Akkumulator vorgesehen, der mit
dem durch die induktiven Stromerzeugungsmittel erzeugten Strom aufgeladen
wird. Der so aufgeladene Akkumulator kann die elektrische Energie
auch dann an die Stromverbraucher abgeben, wenn die Stromerzeugungsmittel
keinen Strom erzeugen. Ferner kann ein Funkdatenübertragungsmodul zum kabellosen Übertragung
Austausch von Messdaten und/oder Steuerungssignalen zwischen den
Messgeräten
und einer Steuerungseinheit vorgesehen sein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Rotation einer der Seilscheiben
ausgenutzt, um durch induktive Stromerzeugungsmittel einen Strom
zu erzeugen, der zur Energieversorgung der Messgeräte verwendet
werden kann. Da sich die Seilscheiben während einer Hebe- und Senkbewegung
der Krantraverse und/oder der Krankatze immer auch in einer Rotationsbewegung befinden,
können
die Seilscheiben als Antrieb genutzt werden, um einen Generator
zur Energiegewinnung anzutreiben. Diese so gewonnene Energie kann
für die
Versorgung der Sensorik bzw. Wägetechnik
auf der Krantraverse genutzt werden. Ferner wird ein Teil der gewonnen
Energie zur Ladung eines Akkus genutzt. Dadurch kann die Notwendigkeit
des Verbindungskabels zur Energieversorgung der Messgeräte bzw.
Wägetechnik
auf der Krantraverse eliminiert werden.
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Dazu
kann beispielsweise ein Synchrongenerator über einen Keilriemen direkt
von der Seilrolle oder Seilscheiben angetrieben werden, der dadurch die
erforderliche Energie bzw. Stromversorgung für die an der Krantraverse angeordneten
Sensoren liefert. Die Seilrolle ist mit einer zusätzlichen
Riemenscheibe ausgestattet, um die Antriebsbewegung an die Achse
des Synchrongenerators abzugeben. Alternativ kann die Seilscheibe
selbst als Ferritanker eines induktiven Stromgenerators bzw. eines
Dynamos dienen kann, der den für
den Betrieb der Messgeräte auf
der Krantraverse erforderlichen Strom liefert. Dazu muss eine oder
mehrere Seilscheiben zumindest teilweise aus ferromagnetisches Material
gefertigt sein oder solches Material aufweisen, das durch die Rotation
der Seilscheibe im Wirkungsbereich oder zwischen den induktiven
Stromerzeugungsmitteln oder Magneten bewegt wird und nach dem Prinzip
eines Dynamos einen elektrischen Strom induziert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Bewegung der Zugseile des Krans
ausgenutzt, um durch induktive Mittel einen Strom zu erzeugen, der
zur Energieversorgung der Messgeräte verwendet werden kann. Da
sich die Zugseile während
einer Hebe- und Senkbewegung des Krans ebenfalls in Bewegung befinden,
können die
Zugseile als Antrieb genutzt werden, um einen Generator zur Energiegewinnung
anzutreiben. Diese so gewonnene Energie kann für die Versorgung der Sensorik bzw.
Wägetechnik
auf der Krantraverse genutzt werden. Dadurch ist ebenfalls die Notwendigkeit
eines Verbindungskabel zur Energieversorgung der Messgeräte bzw.
Wägetechnik
auf der Krantraverse beseitigt.
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Dazu
kann beispielsweise das Zugseil selbst als Ferritanker eines induktiven
Stromgenerators bzw. eines Dynamos dienen, der den für den Betrieb der
Messgeräte
auf der Krantraverse erforderlichen Strom erzeugt. Es können ein
oder mehrere Zugseile zumindest teilweise aus ferromagnetischem
Material gefertigt sein oder ferromagnetisches Material enthalten,
das durch die Rotation der Seilscheibe zwischen induktiven Stromerzeugungsmittel
oder Magneten hindurch bewegt wird. Da die Zugseile in der Regel
aus Stahl gefertigt sind, weisen die üblicherweise verwendeten Zugseile
bereits ferromagnetisches Material auf.
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Es
ist wäre
auch möglich,
dass an einem Zugseil oder an einer Umlenkrolle des Krans induktive
Stromerzeugungsmittel oder Magnete angeordnet sind, die bei Bewegung
in den Wirkungsbereich von ferromagnetischem Material bewegt werden.
Durch die Bewegung des Zugseils mit ferromagnetischem Material zwischen
induktiven Stromerzeugungsmitteln oder Magneten wird wiederum nach
dem Prinzip eines Dynamos aufgrund der wirkenden Lorentzkraft ein
elektrischer Strom induziert, der zur Energieversorgung der Messgeräte bzw.
Sensoren verwendet werden kann. Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
dass zur Stromerzeugung keinerlei Riemenantrieb oder Getriebe zur Übertragung
der Bewegung der beweglichen Teile des Krans, wie z. B. Seilscheiben
oder Zugseilen, auf die stromerzeugenden Stromerzeugungsmittel erforderlich
sind. Stattdessen erfolgt die Stromerzeugung durch die berührungslose
Wechselwirkung zwischen den beweglichen Teilen des Krans und den
induktiven Stromerzeugungsmitteln, wie z. B. Spulen oder Magneten.
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Die
somit gewonnene elektrische Energie kann über eine akkuspezifische Ladeelektronik
beispielsweise einem Silizium Ionen-Akkumulator zugeführt werden,
der die Stromversorgung für
alle Komponenten der Messgeräte
bzw. der Sensorik bereitstellt. Während durch die Bewegung des
Krans, seiner Zugseile und Umlenkrollen auf die oben beschriebenen
Weise Strom erzeugt wird, können
die Messgeräte
mit elektrischer Energie versorgt und/oder Akkumulatoren aufgeladen
werden. Wenn der Kran nicht bewegt, aber dennoch Messdaten von den Messgeräten angefordert
werden, kann die elektrische Energieversorgung durch einen oder
mehrere zuvor aufgeladene Akkumulatoren bereitgestellt werden. Auf
diese Weise ist die Energieversorgung der Messgeräte am Kran
auch dann sichergestellt, wenn sich der Kran nicht bewegt und damit
weder durch Seilscheiben noch durch Zugseile des Krans ein Stromgenerator
bewegt wird.
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Nach
einem weiten Aspekt der vorliegenden Erfindung können die Daten der Messgeräte durch eine
schnurlose Funkdatenübertragung
an eine Steuerungseinheit oder an eine Analyseeinheit übermittelt
werden. Ferner können
Steuerungssignale von der Steuerungseinheit über die kabellose Funkdatenübertragung
an die Messgeräte übermittelt
werden. Es kann sich dabei um eine bidirektionale Funkdatenübertragung
handeln, bei der über
einen oder mehrere Kanäle
in beiden Richtungen Daten oder Steuerungssignale seriell oder parallel
zwischen der Steuerungseinheit und den Messgeräten übermittelt werden.
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Die
oben genannte Aufgabe wird mit der vorliegenden Erfindung ferner
gelöst
durch ein Verfahren zur Energieversorgung von Stromverbrauchern, die
an einem Kran angeordnet sind, bei dem über Stromerzeugungsmittel durch
die Bewegung eines oder mehrerer beweglicher Teile des Krans elektrischer
Strom erzeugt wird, der zur Energieversorgung der Stromverbraucher
verwendet werden kann. Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform
des Verfahrens wird mit dem durch die Stromerzeugungsmittel erzeugten
Strom ein Akkumulator aufgeladen, aus dem die Energieversorgung
der am Kran angeordneten Stromverbraucher bereitgestellt wird. Mit
dem erfindungsgemäß erzeugten
Strom können
am Kran angeordnete Messgeräte,
Messsensoren, Funkdatenübertragungsmodule
oder Steuerungsmodule mit elektrischer Energie versorgt werden.
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Besondere
Ausgestaltungen und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
angegeben. Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
und der beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
Zu den Zeichnungen:
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Systems zur Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Systems zur Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern, insbesondere Messgeräten an einem
Kran gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung; und
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3 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Systems zur Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern an einem Kran gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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In 1 ist
eine schematische Darstellung eines Systems zur Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist lediglich eine Seilscheibe bzw. Umlenkrolle 3 eines
Krans gezeigt, an der eine Riemenscheibe 4 angeordnet ist,
die einen wesendlich geringeren Durchmesser aufweist als die Seilscheibe
bzw. Umlenkrolle 3. Sowohl die Riemenscheibe 4 als
auch die Seilscheibe 3 haben somit eine gemeinsame Achse 8.
Die Seilscheibe 3 dient der Umlenkung eines Antriebsseiles 2,
das zur Bewegung beweglicher Teile des Krans (nicht dargestellt) dient.
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Das
Antriebsseil 2 besteht häufig aus einem oder mehreren
parallel angetriebenen Stahlseilen und kann beispielsweise zur Bewegung
eines Lasthakens des Krans oder zur Schwenkbewegung eines Kranarms
dienen. Dazu wird das Antriebsseil 2 von einem Antriebsmotor
(nicht dargestellt), der auf der Krankatze angeordnet ist, angetrieben
und über
eine Anzahl von Seilscheiben 3 umgelenkt, wobei die Seilscheiben 3 von
dem angetriebenen Stahlseil 3 in Rotation versetzt wird.
Da an der Seilscheibe bzw. Umlenkrolle 3 die Riemenscheibe 4 angeordnet
ist, wird diese ebenfalls in Rotation um die Achse 8 versetzt. Auf
der Riemenscheibe 4 ist ein Riemen 5 aufgelegt, der
mit der Antriebsachse eines Stromgenerators oder Synchrongenerators 1 verbunden
ist. Wenn die Seilscheibe 3 und die Riemenscheibe 4 von
dem Stahlseil 3 in Rotation versetzt wird, dann wird auch der
Stromgenerator 1 angetrieben, wodurch der Stromgenerator 1 elektrischen
Strom erzeugt.
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Der
von dem Generator 1 erzeugte elektrischen Strom kann zur
Energieversorgung von Stromverbrauchern, wie z. B. Messsensoren,
verwendet werden, die am Kran, insbesondere auf der Krantraverse
oder auf der Krankatze angeordnet sind. Gemäß dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird folglich die Rotationsbewegung einer
Seilscheiben oder Umlenkrollen 3 für ein Antriebsseil 2 ausgenutzt,
die beispielsweise die Krantraverse und/oder die Krankatze antreiben,
um einen Stromgenerator 1 zur Energiegewinnung anzutreiben.
Die gewonnene Energie kann für
die Versorgung der Wägetechnik
oder Sensorik auf der Krantraverse verwendet werden, wodurch die
Notwendigkeit des Verbindungskabels zu einer externen Stromversorgung eliminiert
ist. Der für
die Energieversorgung der Wägetechnik
oder Sensorik auf der Krantraverse erforderliche Strom wird somit
in unmittelbarer Nähe
zu den Stromverbrauchern auf der Krantraverse selbst erzeugt und
muss daher nicht über
ein störungsanfälliges Kabel
von einer weit entfernten Stromquelle zugeführt werden.
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In 2 ist
eine schematische Darstellung eines Systems zur Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern, insbesondere Messgeräten an einem
Kran gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die in 2 dargestellte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der in 1 gezeigten
Ausführungsform
im Prinzip ähnlich.
Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
sind gegenüber
der in 1 gezeigten Ausführungsform weitere Komponenten
für einen
notwendigen Einsatz der vorliegenden Erfindung dargestellt.
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Bei
der in 2 gezeigten Ausführungsform wird wiederum die
Achse 6 eines Stromgenerators 1 über einen
Antriebsriemen 5 angetrieben, der auf einer Riemenscheibe 4 aufliegt,
die über
eine gemeinsame Achse 8 mit einer Seilscheibe bzw. Umlenkrolle 3 gekoppelt
ist, die ihrerseits durch Antriebsseile bzw. Stahlseile 2 angetrieben
werden. Der Stromgenerator 1 erzeugt elektrischen Strom,
der in einen Akkumulator 12 eingespeist wird.
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In
Abhängigkeit
des Designs der Krantraverse können
die Sensoren 10 auf unterschiedliche Weise an der Krantraverse
angeordnet sein, um das Gewicht der am Kranhaken 9 hängenden
Masse zu ermitteln. Die Messdaten werden über Datenleitungen 11 an
ein Steuerungsmodul 13 übermittelt,
wo die Messdaten gesammelt und ausgewertet werden können. Die
von den Messsensoren 10 erfassten Messdaten können ferner über Datenleitungen 11 an
ein Funkdatenübertragungsmodul 14 weitergeleitet
werden, das die Messdaten per Funkdatenübertragung an eine externe
Steuerungseinheit (nicht gezeigt) übermitteln kann. Über das
Funkdatenübertragungsmodul 14 können ferner
Steuerungssignale zwischen den Komponenten der Wägetechnik bzw. Sensorik auf
der Krantraverse und der externen Steuerungseinheit ausgetauscht
werden.
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Sowohl
das Steuerungsmodul 13 als auch das Funkdatenübertragungsmodul 14 sind über Stromversorgungsleitungen 15 mit
dem Akkumulator 12 verbunden. Dadurch können das Steuerungsmodul 13,
das Funkdatenübertragungsmodul 14 und über das
Steuerungsmodul 13 die Messsensoren 10 vom Akkumulator 12 mit
Strom versorgt werden. Durch die Pufferwirkung des Akkumulators 12 können die
Stromverbraucher 10, 12, 13 und 14 auch dann
mit elektrischer Energie versorgt werden, wenn die Seilscheibe bzw.
Umlenkrolle 3 und damit der Stromgenerator 1 stillstehen.
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In 3 ist
eine perspektivische Darstellung eines Systems zur Energieversorgung
von elektrischen Stromverbrauchern an einem Kran gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die in 3 dargestellte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung funktioniert ebenfalls nach dem Prinzip
der in 1 gezeigten Ausführungsform. In 3 ist
eine Einbausituation der vorliegenden Erfindung auf einer Krankonstruktion
bzw. auf der Krantraverse 7 eines Krans dargestellt. Dazu
ist auf der Krankonstruktion bzw. auf der Krantraverse 7 ein
Tragegestell 16 befestigt, auf der ein Stromgenerator bzw.
Synchrongenerator 1 angeordnet ist. Die um ihre Achse 8 rotierende
Seilscheibe 3 treibt über den
Riemen 5 die Achse 6 des Stromgenerators 1 an, der
dadurch elektrischen Strom erzeugt. Die so erzeugte Energie kann
einem Akkumulator zugeführt und
damit für
die Versorgung der Stromverbraucher bzw. der Sensorik auf der Krantraverse 7 verwendet werden,
wodurch die Notwendigkeit des Verbindungskabels zu einer externen
Stromversorgung eliminiert ist.
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In
der vorliegenden Beschreibung wurden exemplarische Ausführungsformen
im Detail beschrieben und in der beigefügten Zeichnung dargestellt.
Solche Ausführungsbeispiele
sind lediglich illustrativ zu verstehen und nicht einschränkend für den Schutzbereich
der Erfindung auszulegen. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass
verschiedene Modifikationen an den beschriebenen, dargestellten oder
anderen Ausführungsformen
der Erfindung vorgenommen werden können, ohne von dem durch die beigefügten Ansprüche definierten Schutzumfang und
dem Kern der Erfindung abzuweichen.
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- 1
- Stromgenerator
bzw. Synchrongenerator
- 2
- Antriebsseile
bzw. Stahlseile
- 3
- Seilscheiben
bzw. Umlenkrollen
- 4
- Riemenscheibe
- 5
- Antriebsriemen
- 6
- Achse
des Stromgenerators bzw. Synchrongenerators 1
- 7
- Krankonstruktion
bzw. Krantraverse
- 8
- Achse
der Seilscheibe 3 und Riemenscheibe 4
- 9
- Kranhaken
- 10
- Messsensor
- 11
- Messdatenleitungen
- 12
- Akkumulator
- 13
- Steuerungseinheit
- 14
- Funkdatenübertragungseinheit
- 15
- Stromversorgungsleitungen
- 16
- Tragegestell
für den
Stromgenerator bzw. Synchrongenerator 1