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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine mit einem Elektronikbauelement
versehene Einheit, die ein elektronisches Bauelement innerhalb eines
Gehäusekörpers aufweist, und im mittleren Abschnitt
eines Kabels angebracht ist.
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Beispielsweise
werden bei verschiedenen Sensoren, die bei einem Automobil oder
dergleichen vorgesehen sind, Rauschen von einer Rauschquelle, die
eine Hochfrequenzkomponente aufweist, beispielsweise von einer Hupe
oder einem Kabel, und Rauschen von außen von einer Neonbeleuchtung oder
dergleichen, induktives Rauschen oder dergleichen, an die Sensoren über
ein Kabel weitergeleitet, wobei die Befürchtung besteht,
dass hierdurch ein Fehler im Betrieb auftritt. Um das Rauschen auszuschalten,
wurde daher die Entwicklung einer mit einem Elektronikbauelement
versehenen Einheit (Rauschverhinderungsteil) gefördert.
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In 5 bezeichnet
das Bezugszeichen 1 ein Kabel. Darüber hinaus
bezeichnet ein Bezugszeichen 2 eine mit einem Elektronikbauelement
versehene Einheit, die an einen mittleren Abschnitt 3 des Kabels 1 angeschlossen
ist. Die mit einem Elektronikbauelement versehene Einheit 2 weist
einen Gehäusekörper 4 auf, der einen
Aufnahmevertiefungsabschnitt für ein Elektronikbauelement
aufweist, und einen Befestigungsverbindungs-Aufnahmeabschnitt, eine
Aufnahmevertiefungs-Abschnittsabdeckung 6, die anschließend
an den Gehäusekörper 4 über
ein Scharnier 5 zur Abdeckung des Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitts
ausgerichtet ist, einen Harzverriegelungsabschnitt 7, der
an der Aufnahmevertiefungs-Abschnittsabdeckung 6 vorgesehen
ist, und mit einem Befestigungsgegenstück verriegelt ist,
ein Elektronikbauelement 9, das in dem Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt
vorgesehen ist, und bei welchem zwei Leitungen 8a und 8b sich
zum Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt erstrecken, eine
Relaisklemme 10, die an einer Seite in Kontakt mit der
Leitung 8a versetzt ist, eine Masseklemme 2, die
aus Metall besteht, und in Kontakt mit der Leitung 8b an der
anderen Seite versetzt wird, und in welcher ein Abschnitt, der gegenüber
dem Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt vorsteht, als ein
Masseabschnitt 11 ausgebildet ist, und eine an einem Deckel
angebrachte Leitung 15, die eine leitungsseitige Klemme 13 und
ein Deckelteil 14 aufweist, und an dem mittleren Abschnitt
der Leitung 1 angebracht ist, wobei die leitungsseitige
Klemme 13 in Kontakt mit der Relaisklemme 10 versetzt
wird, und das Deckelteil 14 an dem Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt
angebracht ist.
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Bei
der mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 2 sind
der Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt und das Deckelteil 14, das
daran angebracht ist, zwischen dem Harzverriegelungsabschnitt 7 und
dem Masseabschnitt 11 angeordnet. Das Deckelteil 14 und
der Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt sind aneinander durch
einen deckelseitigen Befestigungsabschnitt 16 und einen
vorstehenden Verriegelungsabschnitt 17 befestigt.
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Wenn
die mit einem Elektronikbauelement versehene Einheit 2 an
einem Fahrzeug angebracht wird, wird zuerst der Harzverriegelungsabschnitt 7 in eine
Sitzoberfläche eingeführt, die aus Metall besteht,
eines Befestigungsgegenstücks, um vorläufig befestigt
zu werden, und wird dann der Masseabschnitt 11 der Masseklemme 12 durch
eine Schraube befestigt, damit er insgesamt durch eine Befestigung angeschlossen
wird.
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Weiterhin
wird als Vorgehensweise in Bezug auf die mit einem Elektronikbauelement
versehene Einheit 2 beispielsweise eine Vorgehensweise
gemäß Patentdokument 1 nachstehend geschildert.
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Um
bei der mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 2 den
Zustand der Verbindung der einen Leitung 8a des Elektronikbauelements 8 und
der Relaisklemme 10 zu stabilisieren, wird darüber
hinaus, um den Zustand der Verbindung der anderen Leitung 8b des
Elektronikbauelements 9 und die Masseklemme 12 zu
stabilisieren, überlegt, vorzugsweise Schweißen
einzusetzen. Obwohl es erforderlich ist, ein Durchgangsloch zum
Schweißen (ein Schweißloch) an der unteren Wand
des Gehäusekörpers 4 an einem Ort des
Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts einzusetzen, muss
das Schweißloch nach dem Schweißen nicht geöffnet
gehalten werden. Daher ist das Problem vorhanden, dass nach Anbringung
der mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 2 an
einem Fahrzeug dann, wenn ein Fremdkörper, der leitfähig
ist, in Kontakt mit dem verschweißten Abschnitt und einer Sitzoberfläche,
die aus dem Metall des Fahrzeugs besteht, versetzt wird, ein Kurzschluss
hervorgerufen wird.
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Die
Erfindung wurde angesichts der voranstehend geschilderten Situation
entwickelt, und ihr Vorteil besteht in der Bereitstellung einer
mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit, welche die Funktionsweise
der Verhinderung eines Kurzschlusses aufweist.
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Um
den voranstehend geschilderten Vorteil zu erzielen, wird gemäß der
vorliegenden Erfindung eine mit einem Elektronikbauelement versehene
Einheit zur Verfügung gestellt, bei welcher vorgesehen sind:
ein
Gehäusekörper, der einen ersten Vertiefungsabschnitt
zur Aufnahme eines Elektronikbauelements und einen zweiten Vertiefungsabschnitt
zur Aufnahme einer Relaisklemme sowie eine Masseklemme aufweist,
die mit dem Elektronikbauelement über Leitungen verbunden
sind;
eine leitungsseitige Klemme, an welcher ein mittlerer Abschnitt
einer Leitung angebracht ist;
ein Deckelteil, an welchem die
leitungsseitige Klemme angebracht ist; und
ein Kurzschlussverhinderungsdeckel,
der eine untere Wand und eine Seitenwand des Gehäusekörpers
an einem Ort entsprechend dem zweiten Vertiefungsabschnitt abdeckt,
wobei
die leitungsseitige Klemme in Kontakt mit der Relaisklemme versetzt
wird, wenn das Deckelteil, an welchem die leitungsseitige Klemme
angebracht ist, an dem zweiten Vertiefungsabschnitt des Gehäusekörpers
befestigt wird.
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Bei
der voranstehend geschilderten Konstruktion wird selbst dann, wenn
ein Durchgangsloch, das mit einem inneren Abschnitt des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts
in Verbindung steht, bei dem Gehäusekörper vorhanden
ist, das Durchgangsloch durch den Kurzschlussverhinderungsdeckel
abgedeckt, und nach außen hin abgeschirmt. Daher kann ein Fremdkörper,
der leitfähig ist, nicht durch das Durchgangsloch hindurchgelangen,
nach dem Anbringen der mit einem Elektronikbauelement versehenen
Einheit, so dass der Nachteil eines Kurzschlusses nicht hervorgerufen
wird.
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Vorzugsweise
weist der Kurzschlussverhinderungsdeckel einen Einführungsabschnitt
auf, der durch die Seitenwand des Gehäusekörpers
hindurchgeht, und deckt einen Verbindungsabschnitt ab, in welchem
eine der Leitungen mit der Masseklemme verbunden ist. Ein Abschnitt
des Kurzschlussverhinderungsdeckels gegenüberliegend der
unteren Wand deckt ein Schweißloch ab, das an der unteren
Wand des Gehäusekörpers vorgesehen ist.
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Bei
der voranstehend geschilderten Konstruktion wird der Einführungsabschnitt
des Kurzschlussverhinderungsdeckels in den Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt
eingeführt, um den Verbindungsabschnitt der Leitung des
Elektronikbauelements und der Masseklemme abzudecken, so dass selbst
dann, falls ein Fremdkörper an einem inneren Abschnitt
des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts vorhanden ist,
verhindert wird, dass ein Nachteil infolge des verbundenen Abschnitts
hervorgerufen wird. Weiterhin deckt gemäß der
Erfindung der Abschnitt des Kurzschlussverhinderungsdeckels gegenüberliegend
der unteren Wand das Schweißloch ab, das an der unteren
Wand vorhanden ist, so dass der Fremdkörper nicht in den
inneren Abschnitt des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts über
das Schweißloch hineingelangt.
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Gemäß der
Erfindung wird der Vorteil erzielt, dass ermöglicht wird,
einen Kurzschluss an der Innenseite und Außenseite des
Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts zu verhindern, durch Abdecken
des Gehäusekörpers durch den Kurzschlussverhinderungsdeckel.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile
und Merkmale der Erfindung hervorgehen. Es zeigt:
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1 eine
Perspektivansicht im zerlegten Zustand einer mit einer Elektronikbauelement
versehenen Einheit gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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2 eine
Perspektivansicht, die einen Zustand vor dem Anbringen eines Kurzschlussverhinderungsdeckels
zeigt (einschließlich einer Schnittansicht; eine Ansicht
der an dem Deckel angebrachten Leitung ist weggelassen);
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3 eine
Perspektivansicht, die einen Zustand zeigt, bei welchem der Kurzschlussverhinderungsdeckel
angebracht ist (mit einer Schnittansicht; eine Ansicht der an dem
Deckel angebrachten Leitung ist weggelassen);
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4 eine
Perspektivansicht, die den Kurzschlussverhinderungsdeckel bei Betrachtung
von einer Seite einer unteren Wand eines Gehäuses zeigt (eine
Ansicht der an dem Deckel angebrachten Leitung ist weggelassen);
und
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5 eine
Perspektivansicht einer mit einem Elektronikbauelement versehenen
Einheit im auseinander gebauten Zustand nach dem Stand der Technik.
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Nachstehend
erfolgt eine Erläuterung der Zeichnungen. 1 ist
eine Perspektivansicht im auseinander gebauten Zustand, die eine
mit einem Elektronikbauelement versehene Einheit gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung zeigt. 2 ist eine
Perspektivansicht, die einen Zustand zeigt, bevor ein Kurzschlussverhinderungsdeckel
angebracht ist, 3 ist eine Perspektivansicht,
die einen Zustand zeigt, wenn der Kurzschlussverhinderungsdeckel
angebracht ist, und 4 ist eine Perspektivansicht,
die den Kurzschlussverhinderungsdeckel bei Betrachtung von einer
Seite einer unteren Wand eines Gehäuses zeigt. Weiterhin
ist in den 2 bis 4 eine an
dem Deckel angebrachte Leitung weggelassen, zur Vereinfachung der
Beschreibung.
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In 1 bezeichnet
das Bezugszeichen 21 eine Leitung (die gleiche Leitung 1 wie
in 5). Weiterhin bezeichnet das Bezugszeichen 22 eine
mit einem Elektronikbauelement versehene Einheit, die an einem mittleren
Abschnitt 23 der Leitung 21 angeschlossen ist.
Die mit einem Elektronikbauelement versehene Einheit 22 weist
eine an einem Deckel angebrachte Leitung 24 auf, die vorher
an dem mittleren Abschnitt 23 der Leitung 21 befestigt
wird, einen Einheitshauptkörper 25, der elektrisch
mit der an dem Deckel angebrachten Leitung 21 verbunden
und an dieser befestigt ist, und einen Kurzschlussverhinderungsdeckel 101,
der an dem Einheitshauptkörper 25 später
angebracht wird.
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Die
an dem Deckel angebrachte Leitung 24 weist eine leitungsseitige
Klemme 26 und ein Deckelteil 27 zusätzlich
zu der Leitung 21 auf. Weiterhin weist der Einheitshauptkörper 25,
der mit der an dem Deckel angebrachten Leitung 24 zusammengepasst ist,
einen Gehäusekörper 28 auf, ein Elektronikbauelement 29,
eine Relaisklemme 30, eine Masseklemme 31, und
eine Klemme 32. Der Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 stellt
ein Teil eines einzigen Bauteils bei der eine Charakteristik der
Erfindung bildenden Ausführungsform dar. Die jeweiligen
Konstruktionen werden nachstehend erläutert (es erfolgt
eine Er läuterung des zusammengebauten Zustands nach einer
Erläuterung der Konstruktion).
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Zur
Erläuterung der Ausführungsform ist die Leitung 21 an
einem Fahrzeug oder dergleichen vorgesehen, obwohl insoweit keine
Beschränkung vorhanden ist (es ist auch ein Einsatz nicht
nur bei einem Fahrzeug möglich). Die mit einem Elektronikbauelement
versehene Einheit 22 ist an einer vorbestimmten Sitzoberfläche
einer Fahrzeugkarosserie verriegelt und an dieser befestigt.
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Die
Leitung 21 ist ein Teil von mehreren Leitungen, die einen
Kabelbaum oder eine einzelne Leitung bilden, und weist einen Leiter
und einen Isolierabdeckungsabschnitt auf, welcher den Leiter abdeckt.
Der mittlere Abschnitt 23 der Leitung 21 ist elektrisch
an die leitungsseitige Klemme 26 angeschlossen.
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Die
leitungsseitige Klemme 26 besteht aus leitfähigem
Metall, und weist einen Leitungsverbindungsabschnitt 33 auf,
der direkt mit dem Leiter verbunden ist, und einen Abschnitt 34 für
einen elektrischen Kontakt, der sich durchgehend zur Vorderseite des
Leitungsverbindungsabschnitts 33 erstreckt. Das Bezugszeichen 35 bezeichnet
einen unteren Abschnitt (eine Unterseite) der leitungsseitigen Klemme 26.
Der Leitungsverbindungsabschnitt 33 weist zwei Leiterbefestigungsteile 36 zur
Befestigung des Leiters auf, der durch Abschälen einer
Umhüllung des mittleren Abschnitts 23 des Kabels 21 freigelegt
ist, sowie zwei Deckelbefestigungsabschnitte 37 zur Befestigung
des Deckelabschnitts.
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Der
Abschnitt 34 für elektrischen Kontakt weist einen
Basisabschnitt 38 auf, eine Verbindungszunge 39,
die aufeinander folgend mit einem Seitenabschnitt des Basisabschnitts 38 aus gerichtet
ist, einen Verriegelungsabschnitt 40, der aufeinander folgend
mit dem anderen Seitenabschnitt des Basisabschnitts 38 ausgerichtet
ist, und einen Rippenkontaktabschnitt 41, der aufeinander
folgend mit dem Verriegelungsabschnitt 40 ausgerichtet
ist. Der Abschnitt 34 für elektrischen Kontakt
wird durch einen Faltvorgang ausgebildet. Der Basisabschnitt 38,
die Verbindungszunge 39, und der Verriegelungsabschnitt 40 werden
durch einen Faltvorgang U-förmig ausgebildet. Das Kabel 21 wird
durch einen Abschnitt zwischen der Verbindungszunge 39 und
dem Verriegelungsabschnitt 40 hindurchgeführt.
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Der
Rippenkontaktabschnitt 41 wird durchgehend mit dem Verriegelungsabschnitt 40 durch den
Faltvorgang ausgebildet. Weiterhin wird der Rippenkontaktabschnitt 41 so
ausgebildet, dass er parallel zum Basisabschnitt 38 verläuft.
Der Rippenkontaktabschnitt weist eine solche Breite auf, dass eine Bedienungsperson
keine Schmerzen an einem Finger erleidet, wenn der Rippenkontaktabschnitt
durch den Finger mit Druck beaufschlagt wird.
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Der
Verriegelungsabschnitt 40 weist ein Verriegelungsloch 44 zum
Verriegeln auf. Das Verriegelungsloch 44 ist so ausgebildet,
dass verhindert wird, dass die kabelseitige Klemme 26 von
dem Deckelteil 27 abgenommen wird. Die Verbindungszunge 39 ist zungenförmig
ausgebildet, und als ein Abschnitt zur Durchführung einer
elektrischen Verbindung ausgebildet, durch Einführen in
die Relaisklemme 30 des Einheitshauptkörpers 25.
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Die
kabelseitige Klemme 26 wird ins Innere des Deckelteils 27 von
einer Seite des unteren Abschnitts 35 der kabelseitigen
Klemme 26 in einem solchen Zustand eingeführt,
dass die kabelseitige Klemme 26 mit dem mittleren Abschnitt 23 des
Ka bels 21 verbunden wird. Wenn die kabelseitige Klemme 26 durch
das Deckelteil 27 verriegelt ist, kann darüber
hinaus die kabelseitige Klemme 26 nicht davon entfernt
werden. Die kabelseitige Klemme 26 wird einfach ins Innere
des Deckelteils 27 dadurch eingeführt, dass der
Rippenkontaktabschnitt 41 zum Deckelteil 27 durch
den Finger einer Bedienungsperson mit Druck beaufschlagt wird.
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Das
Deckelteil 27 ist aus einem isolierenden Kunstharz hergestellt,
und so ausgebildet, dass es eine Form zum Verriegeln der kabelseitigen
Klemme 26 und zur Befestigung an dem Gehäusekörper 28 des
Einheitshauptkörpers 25 aufweist. Das Deckelteil 27 weist
eine Deckenwand 26 und stetig in die Deckenwand 46 übergehende
Seitenwände auf. Bei den Seitenwänden ist die
Innenseite der Seitenwände so ausgebildet, dass ein Kabelaufnahmeabschnitt 47 ausgebildet
wird. Bei den Seitenwänden ist darüber hinaus
deren Außenseite (Seitenwand an sich) so ausgebildet, dass
ein Gehäusekörper-Einführungsführungsabschnitt 48 ausgebildet
wird, der als eine Führung dient, wenn das Deckelteil 27 in
den Gehäusekörper 28 eingeschoben wird.
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Weiterhin
ist eine Seitenwand mit einem Verriegelungsvorsprung 49 in
Form eines Arms versehen, der flexibel ist. Darüber hinaus
sind die Seitenwände mit mehreren deckelseitigen Befestigungsabschnitten 50 im
Wesentlichen in Form eines Vorsprungs ausgebildet. Der Verriegelungsvorsprung 49 ist
so ausgebildet, dass er die kabelseitige Klemme 26 verriegelt,
die ins Innere des Deckelteils 27 eingeführt ist.
Der deckelseitige Verriegelungsabschnitt 50 ist so ausgebildet,
dass er zum Gehäusekörper 28 passt.
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Weiterhin
ist die Seitenwand mit zwei Kabelhalterungsabschnitten 51 versehen,
die U-förmig sind, zum Haltern des Kabels 21 in
einem Druckpassungszustand (obwohl das Kabel 21 vorzugsweise
in einem Druckpasszustand gehaltert wird, ist auch eine andere Konstruktion
geeignet, soweit die Konstruktion einen horizontalen Zustand des
Kabels 21 aufrechterhalten kann, wenn das Deckelteil 27 angebracht
ist. Die Konstruktion trägt vorzugsweise dazu bei, eine
Verbiegung, ein schräges Einführen oder dergleichen
des Kabels 21 zu verhindern). Weiterhin ist die Seitenwand
mit einem vorstehenden Abschnitt 55 entsprechend der Verbindungszunge 39 der
kabelseitigen Klemme 26 versehen.
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Der
Gehäusekörper 28 des Einheitshauptkörpers 25 ist
aus einem isolierenden Kunstharz hergestellt, und weist einen Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 und
einen Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 auf,
der stetig in den Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 übergeht.
Der Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 und
der Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 sind so
ausgebildet, dass sie von einer unteren Wand 58, einer
Seitenwand 59, die an einem Randabschnitt der unteren Wand 58 vorgesehen
ist, und einer Trennwand 60 umgeben sind. Der Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 ist
als ein vertiefter Abschnitt zur Aufnahme des Elektronikbauelements 29 ausgebildet.
Der Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 ist
als ein Abschnitt mit vertiefter Form ausgebildet, an welchem das
Kabel 24 mit daran befestigtem Deckel angebracht ist, um
eine elektrische Verbindung zu erzielen. Der Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 und
der Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 werden
durch die Trennwand 60 getrennt.
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Die
Seitenwand 59 ist mit einem Verriegelungsvorsprung 61 und
einem Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 versehen. Weiterhin weist
die Seitenwand 59 zwei Kabelhalterungsabschnitte 63 auf. Der
Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 ist als ein Abschnitt
zur Befestigung des an dem Kabel 24 angebrachten Deckels
ausgebildet. Weiterhin weist der Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 ein
Loch auf, so dass ein Abschnitt des Kurzschlussverhinderungsdeckels 101 in
die Innenseite des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 eingeführt
ist. Der Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 ist so ausgebildet,
dass er sich in Richtung nach oben und unten erstreckt.
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Die
beiden Kabelhalterungsabschnitte 63 werden so ausgebildet,
dass eine Vertiefung mit U-Form bei Abschnitten des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 ausgebildet
wird. Die beiden Kabelhalterungsabschnitte 63 sind so ausgebildet,
dass sie mit dem Kabel 21 eingeführt werden können,
um das Kabel 21 bei der Befestigung des an dem Deckel angebrachten
Kabels 24 zu haltern.
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Die
Trennwand 60 ist mit einem Vorsprungsverriegelungsabschnitt 64 versehen,
Leitungshalterungsabschnitten 65, 66, und mit
einem vorspringenden Abschnitt 67. Der Vorsprungsverriegelungsabschnitt 64 ist
als ein Abschnitt zur Befestigung des an dem Deckel angebrachten
Kabels 24 ausgebildet. Die Leitungshalterungsabschnitte 65, 66 sind
so ausgebildet, dass sie Leitungen 68, 69 des
Elektronikbauelements 29 haltern, das in dem Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 enthalten ist,
und sich zum Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 erstreckt.
Die Leitungshalterungsabschnitte 65, 66 sind schlitzförmig
ausgebildet.
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Die
untere Wand 58 weist Schweißlöcher 102, 103 (siehe 4)
auf, die bis zum Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 hindurchgehen. Die
Schweißlöcher 102, 103 sind
so ausgebildet, dass die Leitung 69 des Elektronikbauelements 29 und
ein Schweißabschnitt 75, der nachstehend genauer
erläutert wird, der Relaisklemme 30 verschweißt
werden, und die Leitung 68 des Elektronikbauelements 29 und
ein nachstehend erläuterter Schweißabschnitt 85 der
Masseklemme 31 miteinander verschweißt werden.
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Die
Relaisklemme 30 weist einen festen Plattenabschnitt 72 in
Form einer Sammelschiene auf, der aus Metall besteht, das leitfähig
ist, und einen Zungenverbindungsabschnitt 73, der daran
anschließend an einem Seitenabschnitt des festen Plattenabschnitts 72 ausgerichtet
ist, und zusammen mit der Verbindungszunge 39 der kabelseitigen
Klemme 26 eingeführt wird. Der feste Plattenabschnitt 72 ist
so ausgebildet, dass er an der Unterseite (der unteren Wand 58)
des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 angebracht
und dort befestigt wird.
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Der
feste Plattenabschnitt 72 ist mit mehreren Befestigungsplatten 74 versehen,
die durch die Unterseite des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 festgehalten
werden, um eine Abnahme der Relaisklemme 30 zu verhindern.
Weiterhin ist der feste Plattenabschnitt 72 mit einem Schweißabschnitt 75 versehen,
der in Kontakt mit der Leitung 69 des Elektronikbauelements 29 versetzt wird,
und durch Schweißen hiermit vereinigt wird. Das Bezugszeichen 76 bezeichnet
ein Durchgangsloch, das in dem Befestigungsabschnitt (nicht dargestellt)
des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 vorgesehen
ist, zum Positionieren.
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Der
Zungenverbindungsabschnitt 73 ist kastenartig ausgebildet.
Im Inneren des Zungenverbindungsabschnitts 73 ist ein elastisches
Kontaktteil (nicht dargestellt) vorgesehen, wel ches elastisch in Kontakt
mit der Verbindungszunge 39 der kabelseitigen Klemme 26 versetzt
wird.
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In
den 1, 2 und 7 weist
die Masseklemme 31 einen Masseabschnitt 78 auf,
der aus leitfähigem Metall besteht, und ein Durchgangsloch 77 zur
Befestigung durch eine Schraube aufweist, einen Basisabschnitt 79,
der in Form eines Deckels zum Abdecken eines Öffnungsabschnitts
des Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitts 56 ausgebildet
ist, und einen Verbindungsschenkelabschnitt 80, der stetig
in den Basisabschnitt 79 übergeht.
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Der
Basisabschnitt 79 weist die Funktionalität des
Deckels wie voranstehend geschildert auf, und ist mit Befestigungsabschnitten 81 und 82 versehen,
die durch den Verriegelungsvorsprung 61 des Gehäusekörpers 28 festgehalten
werden sollen. Weiterhin weist der Basisabschnitt 79 einen
Klemmanbringungs- und Abnehmabschnitt 83 auf, zum Anbringen
der Klemme 32, die in die Sitzoberfläche der Fahrzeugkarosserie
eingeführt und mit dieser verriegelt ist. Der Basisabschnitt 79 weist
eine solche Form auf, dass das Elektronikbauelement 29 mit
Druck beaufschlagt werden kann, nachdem es in dem Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 aufgenommen
wurde.
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Die
Befestigungsabschnitte 81 und 82 weisen im Wesentlichen
eine rahmenartige Form auf, so dass sie von dem jeweiligen Seitenabschnitt
des Basisabschnitts 79 herunterhängen. Die Befestigungsabschnitte 81 und 82 weisen
die erforderliche Flexibilität auf, die dazu benötigt
wird, dass sie über die Verriegelungsvorsprünge 61 des
Gehäusekörpers 28 hinüber gelangen
können. Der Klemmenanbringungs- und -abnehmabschnitt 83 ist
schlitzförmig ausgebildet, durch Ausbildung einer Vertiefung
im Basisabschnitt 79. Der Klemmenanbringungs- und -abnehmabschnitt 83 ist
so ausgebildet, dass er gleiten kann, um die Klemme 32 nach
dem Einführen der Klemme 32 festzulegen. Ein Abschnitt
des Klemmenanbringungs- und -abnehmabschnitts 83 zum Einführen
der Klemme 32 wird darauf mit dem Befestigungsabschnitt 82 ausgerichtet.
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Der
Verbindungsschenkelabschnitt 80 ist ein Abschnitt, der
in den Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 eingeführt
wird, und ist so ausgebildet, dass ein Streifenteil so gebogen ist,
dass es in Form eines L gebogen ist. Der Abschnitt der Abbiegung
zum Verbiegen des Verbindungsschenkelabschnitts 80 ist
mit einem Schlitz 84 versehen, um der Leitung 68 des
Elektronikbauelements 29 auszuweichen. Weiterhin ist ein
Abschnitt von diesem entsprechend der Unterseite des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 mit
einem Schweißabschnitt 85 in vorspringender Form
versehen, der in Kontakt mit der Leitung 68 versetzt und
mit dieser verschweißt wird.
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Die
Klemme 32 ist ein Teil, das aus Kunstharz hergestellt ist,
und durch eine Konstruktion gebildet wird, welche an der Masseklemme 31 angebracht
und von dieser entfernt werden kann, und eine Konstruktion, die
in die Sitzoberfläche der Fahrzeugkarosserie eingeführt
werden kann, um durch den Abschnitt verriegelt zu werden. Die Klemme 32 ist
mit der Funktionalität eines Verriegelungsabschnitts versehen.
Die Klemme 32 weist eine Basisplatte 86 parallel
zum Basisabschnitt 79 der Masseklemme 31 auf,
eine Strebe 87, die an einer Oberfläche der Basisplatte 86 vorgesehen
ist, und zwei Verriegelungsklingen 88, die flexibel ausgebildet
sind, und aufeinander folgend mit der Strebe 87 ausgerichtet
sind. Die Klemme 32 ist so ausgebildet, dass sie die jeweiligen
Endabschnitte der Verriegelungsklingen 88 ausbildet, die
durch einen Öff nungsrand eines Klemmlochs festgehalten
werden, durch Einführen der beiden Verriegelungsklingen 88 in
das Klemmloch, das an der Sitzoberfläche der Fahrzeugkarosserie
vorgesehen ist.
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In 2 weist
das Elektronikbauelement 29 einen Hauptkörper 89 und
zwei Leitungen 68 und 69 auf. Obwohl bei der Ausführungsform
ein bekannter Kondensator als das Elektronikbauelement 29 als Rauschfilter
vorgesehen ist, kann auch eine Diode oder ein Widerstand bei einem
anderen Einsatzzweck vorgesehen sein.
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In
den 1 bis 4 ist der Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 ein
Teil, das aus einem isolierenden Kunstharz besteht, und so ausgebildet
ist, dass es die untere Wand 58 und die Seitenwand 59 des
Gehäusekörpers 28 an dem Ort des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 abdeckt.
Der Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 weist einen der
unteren Wand gegenüberliegenden Abschnitt 104 mit
Rechteckform auf, einen der Seitenwand gegenüberliegenden
Abschnitt 105 in Form eines Kanals, der aufeinander folgend
mit drei Seitenabschnitten des der unteren Wand gegenüberliegenden
Abschnitts 104 ausgerichtet ist, und Einführungsabschnitte 106, 107,
die gegenüber einer inneren Oberfläche des der
Seitenwand gegenüberliegenden Abschnitts 105 vorstehen.
Der der unteren Wand gegenüberliegende Abschnitt 104 deckt
die untere Wand 58 des Gehäusekörpers 28 ab,
und der der Seitenwand gegenüberliegende Abschnitt 105 bei
der kanalartigen Form deckt die Seitenwand 59 des Gehäusekörpers 28 ab.
Genauer gesagt, deckt der der unteren Wand gegenüberliegende
Abschnitt 104 die Schweißlöcher 102, 103 der
unteren Wand 58 ab (vergleiche 4), und
deckt der der Seitenwand gegenüberliegende Abschnitt 105 bei
der kanalartigen Form den Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 der
Seitenwand 59 ab.
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Die
Einführungsabschnitte 106, 107 sind als solche
Abschnitte ausgebildet, dass sie in den Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 eingeführt
werden können, durch den Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62,
der an der Seitenwand 59 des Gehäusekörpers 28 vorgesehen
ist. Der Einführungsabschnitt 106 ist so ausgebildet,
dass er den Abschnitt zum Verschweißen der Leitung 68 des
Elektronikbauelements 29 und den Verbindungsschenkelabschnitt 80 der
Masseklemme 31 abdecken kann, unter Druckbeaufschlagung
von oben aus. Der Einführungsabschnitt 106 weist
die Form einer Rippe auf, die eine beträchtliche Länge
aufweist (oder die Form eines schlanken, kurzen Streifens). Der
Einführungsabschnitt 106 ist mehr oder weniger
elastisch ausgebildet. Im Gegensatz hierzu, ist der Einführungsabschnitt 107 in
Form eines kurzen vorspringenden Abschnitts ausgebildet, der nur
in den Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 eingeführt
wird, der an der Seite der Relaisklemme 30 vorgesehen ist.
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Der
Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 klemmt den Schweißabschnitt
ein, so dass der Einführungsabschnitt 106 und
der entgegengesetzte Abschnitt 104 zur unteren Wand hierdurch
befestigt werden. Weiterhin führt der Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 den
Einführungsabschnitt 107 in den Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 ein,
um hierdurch befestigt zu werden.
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Als
nächstes erfolgt eine Erläuterung der Vereinigung
des an dem Deckel angebrachten Kabels 24, der Vereinigung
des Einheitshauptkörpers 25, der Vereinigung der
mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 22, und
der Anbringung der mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 22 auf
Grundlage des voranstehend geschilderten Aufbaus.
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In
Bezug auf das an dem Deckel angebrachte Kabel 24 wird zuerst
im mittleren Abschnitt 23 des Kabels 21, der eine
gewünschte Position darstellt, ein Vorgang zum Entfernen
des Deckelabschnitts des Kabels 21 in einem vorbestimmten
Bereich zum Freilegen des Leiters und zum Verbinden der kabelseitigen
Klemme 26 mit dem freiliegenden Leiter durchgeführt.
Dann wird ein Vorgang des Einführens der kabelseitigen
Klemme 26 ins Innere des Deckelteils 27 von der
Seite des unteren Abschnitts 35 durchgeführt,
um die kabelseitige Klemme 26 zu verriegeln. Wenn die kabelseitige
Klemme 26 durch das Deckelteil 27 verriegelt wurde,
ist die Vereinigung in Bezug auf das an dem Deckel angebrachte Kabel 24 fertig
gestellt.
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Die
kabelseitige Klemme 26 ist in dem Kabelaufnahmeabschnitt 47 des
Deckelteils 27 aufgenommen, und wird durch das Deckelteil 27 geschützt. Das
Kabel 21 ist durch den Kabelhalterungsabschnitt 51 des
Deckelteils 27 gehaltert. Die Vereinigung des an dem Deckel
angebrachten Kabels 24 ist dadurch beendet, dass der horizontale
Zustand des Kabels 21 beibehalten wird.
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In
Bezug auf den Einheitshauptkörper 25 wird zuerst
ein Vorgang des Aufnehmens des Hauptkörpers 89 des
Elektronikbauelements 29 bei dem Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56 des
Gehäusekörpers 28 und des Anbringens
der jeweiligen Vorderendseiten der Leitungen 68 und 69 an
der Unterseite des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 an
ihrem Ort, während mittlere Abschnitte der Leitungen 68 und 69 des Elektronikbauelements 29 bei
den Leitungshalterungsabschnitten 65 und 66 eingeführt
werden, durchgeführt. Dann werden die Relaisklemme 30 und der
Verbindungsschenkelabschnitt 80 der Masseklemme 31 jeweils
an ihrem vorbestimmten Ort in Bezug auf den Befestigungsverbindungs- Vertiefungsabschnitt 57 angebracht.
Hierbei wird der Basisabschnitt 79 der Masseklemme 31 an
dem Gehäusekörper 38 befestigt, während
der Elektronikbauelement-Aufnahmevertiefungsabschnitt 56,
der den Hauptkörper 89 des Elektronikbauelements 29 enthält,
abgedeckt wird. Dann wird ein Vorgang des jeweiligen Verschweißens
der Relaisklemme 30 und des Verbindungsschenkelabschnitts 80 und
des Befestigens der jeweiligen Schweißabschnitte 85 und 75 mit
vorspringender Form und der Leitungen 68 und 69 durchgeführt.
Hierdurch wird der Vorgang der Vereinigung in Bezug auf den Einheitshauptkörper 25 fertig
gestellt.
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Nach
der Fertigstellung zur Vereinigung des an dem Deckel angebrachten
Kabels 24 und der Vereinigung des Einheitshauptkörpers 25 wird
zuerst ein Vorgang der Anbringung des an dem Deckel angebrachten
Kabels 24 an dem Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 des
Einheitshauptkörpers 25 und Ausbildung eines gleichzeitigen
elektrischen Verbindungszustands durchgeführt. Hierdurch wird
die Vereinigung eines Abschnitts fertig gestellt, welcher eine grundlegende
Funktion der mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 22 aufweist.
Dann wird ein Vorgang der Bereitstellung einer Kurzschlussverhinderungsfunktion
bei der mit einem Elektronikbauelement versehenen Einheit 22 dadurch
durchgeführt, dass der Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 angebracht
wird. Wenn der Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 angebracht
wird, deckt der der unteren Wand gegenüberliegende Abschnitt 104 des
Kurzschlussverhinderungsdeckels 101 die Schweißlöcher 102, 103 der
unteren Wand 58 des Gehäusekörpers 23 ab,
und deckt darüber hinaus der der Seitenwand gegenüberliegende
Abschnitt 105 bei der kanalartigen Form des Kurzschlussverhinderungsdeckels 101 den
Vorsprungsverriegelungsabschnitt 62 der Sei tenwand 59 des Gehäusekörpers 28 ab.
Daher wird ein Abschnitt, der durch den Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 abgedeckt
wird, nach außen hin abgeschirmt. Weiterhin wird hierbei
an der Innenseite des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 der
Abschnitt zum Verschweißen der Leitung 68 des
Elektronikbauelements 29 und der Verbindungsschenkelabschnitt 80 der
Masseklemme 81 abgedeckt, und durch den Einführungsabschnitt 106 des
Kurzschlussverhinderungsdeckels 101 geschützt.
Der Vorgang der Vereinigung der mit einem Elektronikbauelement versehenen
Einheit wird wie voranstehend geschildert fertig gestellt.
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In
Bezug auf die Anbringung der mit einem Elektronikbauelement versehenen
Einheit 22 wird zuerst ein Vorgang durchgeführt,
bei welchem vorläufig die mit einem Elektronikbauelement
versehene Einheit 22 befestigt wird, durch Einführen
der Klemme 32 in das Klemmloch, das an der Sitzoberfläche der
Fahrzeugkarosserie vorgesehen ist. Dann wird ein Vorgang durchgeführt,
bei welchem das Durchgangsloch 77 zur Schraubenbefestigung
der Masseklemme 31 an dem Schraubenloch, das an der Sitzoberfläche
vorgesehen ist, positioniert wird, und der Masseabschnitt 78 der
Masseklemme 31 an der Sitzoberfläche durch Festziehen
der Schraube befestigt wird. Weiterhin wird in diesem Moment ein Drehmoment,
das durch das Anziehen der Schraube erzeugt wird, durch die Klemme 32 aufgenommen, welche
direkt an der Masseklemme 31 befestigt ist. Wenn der Masseabschnitt 78 der
Masseklemme 31 befestigt wurde, ist der Vorgang des Anbringens
der mit einem Elektronikbauteil versehenen Einheit 22 fertig
gestellt.
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Wie
unter Bezugnahme auf die 1 bis 4, wie voranstehend
geschildert beschrieben, werden gemäß der Erfindung
selbst dann, wenn die Schweißlöcher 102, 103,
die mit dem Inneren des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 in
Verbindung stehen, in dem Gehäusekörper vorhanden
sind, die Schweißlöcher 102, 103 durch
den Kurzschlussverhinderungsdeckel 101 abgedeckt, so dass
sie nach außen hin abgeschlossen sind. Daher gelangt ein
Fremdkörper, der leitfähig ist, nicht zu den Schweißlöchern 102, 103,
nach dem Anbringen der mit einem Elektronikbauelement versehenen
Einheit 22, was dazu führt, dass verhindert werden
kann, dass ein Kurzschluss hervorgerufen würde.
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Weiterhin
wird gemäß der Erfindung der Einführungsabschnitt 106 des
Kurzschussverhinderungsdeckels 101 in den Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitt 57 eingeführt,
um den Abschnitt der Verschweißung der Leitung 68 des Elektronikbauelements
und des Verbindungsschenkelabschnitts 80 der Masseklemme 31 (des
Verbindungsabschnitts) abzudecken, so dass selbst dann, wenn angenommen
wird, dass ein Fremdkörper ins Innere des Befestigungsverbindungs-Vertiefungsabschnitts 57 hineingelangt,
verhindert werden kann, dass ein Nachteil infolge des Verschweißungsabschnitts
hervorgerufen wird.
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Die
Erfindung erzielt den Vorteil, dass ermöglicht wird, die
mit einem Elektronikbauelement versehene Einheit 22 bereitzustellen,
welche die Kurzschlussverhinderungsfunktion aufweist.
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Selbstverständlich
kann die Erfindung abgeändert werden, auf verschiedene
Arten und Weisen, innerhalb des Umfangs der Erfindung.
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Die
vorliegende Anmeldung beruht auf der
japanischen Patentanmeldung Nr. 2007-182311 ,
eingereicht am 11. Juli 2008, de ren Inhalt durch Bezugnahme in die
vorliegende Anmeldung eingeschlossen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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