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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Filter für ein Blutgefäß mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Ein Filter dieser
Gattung ist beispielsweise aus
WO 2007/047818 A1 bekannt. Dabei handelt
es sich um einen invertierbaren Schutzfilter für Plaque,
der mit einem Ende in einem Katheter gehalten ist. Das andere Ende
des Filters ist mit Steuerdrähten verbunden, die durch
den Operateur bedienbar sind. Durch die Steuerdrähte ist
das freie Filterende in proximaler Richtung umgeklappt, so dass
eine konkave Filtertasche gebildet wird, in der im Blut befindliches
Plaque gefangen wird. Dazu wird der Außendurchmesser des
Filters mittels der Steuerdrähte so eingestellt, dass dieser
an der Gefäßwand anliegt. Wenn die Tasche des
Filters mit Plaque-Partikeln gefüllt ist, wird dieser zusammen
mit dem darin gefangenen Plaque durch den Katheter entfernt.
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Der
bekannte Filter hat also den Vorteil, dass dieser nur temporär
eine Filterfunktion ausübt, so lange zu filterndes Plaque
im Blut befindlich ist. Danach wird der Filter komplett aus dem
Körper entfernt. Die taschenförmige Ausbildung
des Filters birgt das Risiko, dass darin befindliches Plaque nicht
sicher zurückgehalten wird, sondern beim Entfernen des
Filters wieder in den Blutkreislauf gelangen kann. Außerdem
ist die Steuerung des Filters mittels der Drähte aufwändig.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Filter für
ein Blutgefäß anzugeben, der einfach aufgebaut
ist und eine temporäre Filterfunktion gestattet.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch einen Filter mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Die
Erfindung beruht auf dem Gedanken, einen Filter für ein
Blutgefäß anzugeben, der einen Halteabschnitt
zum Fixieren des Filters an einer Gefäßwand aufweist.
Der Filter weist ferner einen Filterabschnitt auf, der mit dem Halteabschnitt
verbunden ist und im implantierten Zustand den Querschnitt des Blutgefäßes
zumindest bereichsweise überdeckt. Der Filterabschnitt
ist aus einer Schließstellung, in der der Filterabschnitt
den Querschnitt des Blutgefäßes zumindest bereichsweise überdeckt,
in eine Offenstellung radial nach außen bewegbar. In der
Offenstellung liegt der Filterabschnitt zumindest bereichsweise
an der Gefäßwand an bzw. ist angepasst dazu, um
bereichsweise an der Gefäßwand anzuliegen, und
gibt den Querschnitt des Blutgefäßes frei. Der
Filterabschnitt weist ein Verschlusselement auf, das den Filterabschnitt
in der Schließstellung geschlossen hält und zum Öffnen
des Filterabschnitts betätigbar ist.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, dass der Filter so ausgestaltet ist,
dass dessen Filterfunktion temporär steuerbar ist. Das
bedeutet, dass die Filterfunktion gezielt beendet werden kann, wenn
diese nicht mehr benötigt wird, beispielsweise wenn kein
Plaque mehr im Blut zu entfernen ist. Im Unterschied zu dem gattungsgemäßen
bekannten Filter muss der erfindungsgemäße Filter
nicht aus dem Körper entfernt werden, sondern kann in diesem
verbleiben, wenn dessen Filterfunktion beendet ist. Dazu ist vorgesehen,
dass der Filterabschnitt aus einer Schließstellung in eine
Offenstellung bewegbar ist, wobei der Filterabschnitt in der Schließstellung
den Querschnitt des Blutgefäßes zumindest bereichsweise überdeckt.
In der Offenstellung ist der Filterabschnitt so angepasst, dass
dieser zumindest bereichsweise an der Gefäßwand
anliegt und den Querschnitt des Blutgefäßes freigibt.
Um von der Schließstellung in die Offenstellung zu gelangen,
ist der Filterabschnitt radial nach außen bewegbar. Damit
wird auf einfache und wirkungsvolle Weise erreicht, dass der Filter zwei
verschiedene Zustände einnehmen kann, nämlich
einen Filterzustand (Schließstellung) und einen Durchlasszustand
(Offenstellung).
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Die
gezielte Überführung des Filters vom Filterzustand
in den Durchlasszustand wird durch das Verschlusselement erreicht,
das den Filterabschnitt in der Schließstellung geschlossen
hält. Zum Öffnen des Filterabschnitts, d. h. zum Überführen
des Filterabschnitts in die Offenstellung, ist das Verschlusselement
betätigbar. Dadurch wird der Filterabschnitt freigegeben
und radial nach außen in die Offenstellung bewegt.
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Die
Kombination des radial nach außen bewegbaren Filterabschnitts
zusammen mit dem Verschlusselement ermöglicht eine konstruktiv
einfach realisierbare Filterfunktion, die nach einer gewissen Zeit,
also mit zeitlicher Verzögerung aktivierbar ist.
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Vorzugsweise
ist der Filterabschnitt in der Schließstellung mit einer
radial nach außen wirkenden Vorspannkraft beaufschlagt
derart, dass der Filterabschnitt durch Betätigung des Verschlusselements
in die Offenstellung bewegbar ist. Durch die radial nach außen
wirkende Vorspannkraft wird auf einfache Weise der für
die Bewegung des Filterabschnitts in die Offenstellung erforderliche
Antrieb bewirkt.
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Der
Filterabschnitt kann schirmartig, insbesondere mit einer konkaven
oder konvexen Wölbung ausgebildet sein, was im Hinblick
auf die Filterfunktion einerseits und andererseits im Hinblick auf
die Überführung des Filterabschnitts von der Schließstellung
in die Offenstellung vorteilhaft ist.
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Der
Filterabschnitt weist bei einer bevorzugten Ausführungsform
mehrere Filtersegmente auf, die einerseits mit dem Verschlusselement
und andererseits mit dem Halteabschnitt verbunden sind. Die Filtersegmente
sind bei dieser Ausführungsform zum Öffnen des
Filterabschnitts relativ zueinander bewegbar. Dadurch wird erreicht,
dass eine mit der Öffnungsbewegung einhergehende Durchmesseränderung
des Filterabschnittes bewirkt wird.
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Der
Filterabschnitt kann koaxial zum Halteabschnitt angeordnet sein,
wodurch eine einfache Platzierung des Filters ermöglicht
wird. Der Filterabschnitt kann ferner an einem proximalen oder an
einem distalen Ende des Halteabschnitts oder im Bereich zwischen
dem proximalen und dem distalen Ende angeordnet sein, wodurch verschiedene
Konstruktionsmöglichkeiten für den Filterabschnitt
eröffnet werden. Beispielsweise kann der in Strömungsrichtung
konvex gebildete Filterabschnitt am proximalen Ende oder der in
Strömungsrichtung konkav gebildete Filterabschnitt am distalen
Ende des Halteabschnitts angeordnet bzw. verbunden sein. Es ist auch
möglich, dass der Filterabschnitt in einem mittleren Bereich,
insbesondere mittig, zwischen dem proximalen und dem distalen Ende
angeordnet bzw. verbunden ist.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Verschlusselement
eine Öffnung für einen Führungsdraht
auf, so dass der Filter einfach im Blutgefäß platziert
werden kann. Die Öffnung des Verschlusselements kann durch
eine klappbare Membran ver schließbar sein, wodurch zweckmäßigerweise
vermieden wird, dass Plaque durch die Öffnung des Verschlusselements
in die Blutbahn gelangt.
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Das
Verschlusselement kann aus einem biodegradierbaren Material gebildet
sein, so dass nach einem materialabhängigen, vorbestimmten
Zeitwert das Verschlusselement zersetzt wird und den Filterabschnitt
freigibt. Dadurch erfolgt eine automatische Überführung
des Filterabschnitts aus der Schließstellung in die Offenstellung.
Das Verschlusselement kann einen mikromechanischen Schalter umfassen, der
durch elektromagnetische Wellen betätigbar ist. Auf diese
Weise kann das Verschlusselement von außen zum Öffnen
des Filterabschnitts bedient werden (remote control). Das Verschlusselement
kann mechanisch betätigbar sei, insbesondere durch einen
Führungsdraht oder durch ein katheterfähiges Öffnungswerkzeug.
Das mechanisch betätigbare Verschlusselement ist einfach
aufgebaut.
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Der
Filterabschnitt kann eine Filtermembran aus einem degradierbaren
Werkstoff aufweisen, so dass die Möglichkeit gegeben ist,
dass sich der Filter bzw. einzelne Filterteile in der Offenstellung
zersetzen, so dass der Filter dann vollständig vom Körper abgebaut
wird.
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Der
Filter kann eine abgeschlossene Einheit bilden. Dies bedeutet, dass
der Filter mit keinen weiteren medizinischen Vorrichtungen verbunden
ist, sondern als selbstständige Einheit handhabbar ist. Der
Filter kann mit einem Stent oder mit einem Ballon verbunden sein,
so dass die temporäre Filterwirkung im Zusammenhang mit
weiteren medizinischen Implantaten bzw. Geräten nutzbar
ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezug auf die beigefügten schematischen Zeichnungen
näher erläutert.
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In
diesen zeigen:
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1a einen
Filter nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
in der Schließstellung;
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1b den
Filter gemäß 1a in
der Offenstellung;
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1c eine
Detailansicht des Filters gemäß 1a;
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1d eine
Detailansicht eines Filters nach einem weiteren Ausführungsbeispiel;
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1e eine
Draufsicht auf die Filter gemäß den 1c, 1d in
Strömungsrichtung und in der Schließstellung;
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2a einen
Filter nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
in Verbindung mit einem Ballon;
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2b den
Filter gemäß 2a in
der Offenstellung und in der Schließstellung;
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3a einen
Filter nach einem weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel,
der mit einem in einem Katheter befindlichen, teilweise expandiertem
Stent verbunden ist;
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3b den
Filter gemäß 3a mit
expandiertem Stent;
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3c den
Filter gemäß 3b in
der Offenstellung.
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In 1 ist ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Filters 1 dargestellt,
der in einem Blutgefäß angeordnet ist. Der in 1a dargestellte Filter 1 befindet
sich in der Schließstellung und filtert im Blutgefäß befindliche
Plaquepartikel 6, die sich in Strömungsrichtung
(Pfeil S) bewegen. Der Filter 1 umfasst einen Halteabschnitt 10,
der bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a einen
Haltering bildet. Der Haltering ist ähnlich wie ein kurzer
Stent aufgebaut bzw. strukturiert. Der Halteabschnitt 10 ist dazu
angepasst und dient dazu, den Filter im implantierten Zustand an
der Gefäßwand 5 des Blutgefäßes zu
fixieren.
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Der
Halteabschnitt 10 ist mit einem Filterabschnitt 11 verbunden.
Der Filterabschnitt 11 umfasst eine poröse Filtermembran
mit Öffnungen zwischen etwa 50 μm und 100 μm,
wobei je nach Einsatzbedingungen andere Öffnungsdurchmesser
bzw. eine andere Porosität der Filtermembran möglich
sind. Die Filtermembran kann beispielsweise als Polyurethanmembran
oder als Dünnfilmnitinilmembran ausgebildet sein. Andere
Materialien sind möglich. Die Filtermembran und/oder weitere
Filterteile, bzw. allgemein der Filterabschnitt 11 können
aus einem degradierbaren Werkstoff aufgebaut sein, so dass der deaktivierte
Filter vollständig oder zumindest nahezu vollständig
vom Körper abgebaut wird, wenn dieser nicht mehr benötigt
wird.
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Der
Filterabschnitt 11 überdeckt in der Schließstellung
den Querschnitt des Blutgefäßes, wie in 1a zu
erkennen. Der Filterabschnitt 11 erstreckt sich dabei vom
Halteabschnitt 10 weg in proximaler Richtung, d. h. entgegen
der Strömungsrichtung des Blutes und bildet dabei eine
schirmartige Wölbung 13. Der Filterabschnitt 11 ist
koaxial zum Halteabschnitt 10 angeordnet. Eine dezentrale
Anordnung des Filterabschnitts 11 bezüglich des
Halteabschnitts 10 bzw. bezüglich der Mittelachse
des Blutgefäßes ist möglich. Bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß 1a ist
der Filterabschnitt 11 an einem proximalen Ende 10a des
Halteabschnitts 10 angeordnet. Eine andere Anordnung bzw.
Verbindung des Filterabschnitts 11 mit dem Halteabschnitt 10 ist
möglich und wird im Zusammenhang mit 1d näher
erläutert.
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Der
Filterabschnitt 10 weist ein Verschlusselement 12 auf,
das in den Filterabschnitt 11 integriert ist. Das Verschlusselement 12 ist
dazu angepasst, den Filterabschnitt 11 in der Schließstellung
geschlossen zu halten. Zum Öffnen des Filterabschnitts 11 ist
das Verschlusselement 12 betätigbar. Dabei ist der
Filterabschnitt 11 so angepasst, dass dieser aus einer
Schließstellung in eine Offenstellung überführbar
ist. In der Schließstellung, die in 1a dargestellt
ist, überdeckt der Filterabschnitt den Querschnitt des
Blutgefäßes zumindest bereichsweise. Der Filterabschnitt 11 ist
ferner so angepasst, dass dieser radial nach außen in die
Offenstellung bewegbar ist. Die Öffnungsbewegung des Filterabschnittes ist
durch den Pfeil O in 1a dargestellt.
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Die
Offenstellung des Filters 1 ist in 1b gezeigt.
Darin ist erkennbar, dass der Filterabschnitt 11 in der
Offenstellung im Wesentlichen an der Gefäßwand 5 anliegt
und dabei den Querschnitt des Blutgefäßes freigibt.
Das bedeutet, dass der Filterabschnitt 11 in der Offenstellung
im Wesentlichen auf einem imaginären zylindrischen Umfang
angeordnet ist, wobei die Stirnflächen des imaginären
Zylinders den geöffneten Filterdurchlass bilden. Es ist
auch möglich, dass der Filterabschnitt 11 einen
anderen Grad der Offenstellung einnimmt, wobei beispielsweise der
Filterabschnitt nicht unmittelbar an der Gefäßwand
anliegt, sondern noch etwas in das Blutgefäß hineinragt,
beispielsweise auf dem imaginären Umfang eines Kegelstumpfes.
Ein Vorteil der Erfindung, der durch das Anliegen des Filterabschnitts 10 an
der Gefäßwand erreicht wird, besteht darin, dass
die in der Schließstellung gemäß 1a vom
Filter 1 zurückgehaltenen Plaque-Partikel in der
Offenstellung gemäß 1b zwischen
dem Filterabschnitt 11 und der Gefäßwand 5 eingeschlossen
sind. Dadurch wird sicher erreicht, dass die Plaque-Partikel nicht
in die Blutbahn gelangen, wenn die Filterfunktion deaktiviert ist.
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Die 1c, 1d zeigen
zwei verschiedene Möglichkeiten, wie der Filterabschnitt 11 konzipiert
sein kann. Gemäß 1c bildet
der Filterabschnitt 11 eine in Strömungsrichtung
S vorstehende konvexe Wölbung 13. Der Filterabschnitt 11 ist
dabei am proximalen Ende 10a des Halteelementes 10 befestigt.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 1d bildet
der Filterabschnitt 11 eine in Strömungsrichtung
S konkav vorstehende Wölbung 13. Der Filterabschnitt 11 ist
in diesem Fall mit dem distalen Ende 10b des Halteelements 10 verbunden.
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In
beiden Fällen ist der Filterabschnitt 11 mit einer
radial nach außen wirkenden Vorspannkraft beaufschlagt.
Durch Lösen des den Filterabschnitt 11 in der
Schließstellung haltenden Verschlusselements 12 bewirkt
die radial nach außen wirkende Vorspannkraft eine in Pfeilrichtung
O erfolgende Bewegung des Filterabschnitts 11 radial nach
außen in die Offenstellung. Dabei wird vom Filter 1 gefangenes Plaque
zwischen der Gefäßwand 5 und dem Filterabschnitt 11 eingeklemmt
bzw. zurückgehalten.
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Die
Bewegbarkeit des Filterabschnitts 11 radial nach außen
bedeutet, dass zumindest ein Teil des Filterabschnittes 11 sich
bei der Überführung in die Offenstellung vom Inneren
des Gefäßes in Richtung der Gefäßwand
bewegt. Dies ist beispielsweise bei dem Teil des Filterabschnitts 11 der
Fall, der in der Schließstellung mit dem Verschlusselement 12 zusammenwirkt
und, nachdem das Verschlusselement 12 betätigt
wurde, freigegeben ist. Wenigstens dieser Teil des Filterabschnitts 11 bewegt
sich durch die Vorspannkraft nach außen in Richtung der
Gefäßwand. Der Begriff „radial nach außen” ist
daher sehr weit zu interpretieren. Beispielsweise ist es auch möglich,
den Filter bzw. den Filterabschnitt deckelartig auszubilden, wobei
der Filter an einer Umfangsstelle mit dem Halteabschnitt beweglich,
insbesondere klappbar verbunden ist. In der Schließstellung überdeckt
der deckelartige Filter den Querschnitt des Blutgefäßes.
In der Offenstellung wird der Filter an die Gefäßwand
geklappt und gibt das Blutgefäß frei. Die der
Verbindungs- bzw. Gelenkstelle zwischen dem Filterabschnitt und
dem Halteabschnitt gegenüber angeordnete Stelle des deckelartigen
Filterabschnitts beschreibt bei der Überführung
von der Schließstellung in die Offenstellung eine Bewegung radial
nach außen, d. h. eine Bewegung von der einen Gefäßwand
zur gegenüberliegenden Gefäßwand, wo
der Filterabschnitt in der Offenstellung anliegt.
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Eine
Möglichkeit, wie die radial nach außen gerichtete Öffnungsbewegung
des Filterabschnitts 11 und die damit einhergehende Vergrößerung
des Filterdurchmessers bzw. die Bildung des Durchlasses erreicht
wird, ist in 1e dargestellt. Dort ist zu erkennen,
dass der Filterabschnitt 11 mehrere Filtersegmente 14 umfasst,
die einerseits mit dem Verschlusselement 12 und andererseits
mit dem Halteabschnitt 10 verbunden sind. Die Filtersegmente 14 weisen
Schnittstellen 14a auf, an denen die einzelnen Filtersegmente 14 nicht
miteinander seitlich verbunden sind. Durch die Schnittstellen 14a wird
erreicht, dass die Filtersegmente zum Öffnen des Filterabschnitts 11 relativ
zueinander bewegbar sind. Andere Anordnungen der Filtersegmente 14 sind möglich.
Beispielsweise können die Filtersegmente 14 miteinander
durch flexible Folienelemente verbunden sein, die sich auf dem Umfang
des Filterabschnitts 14 in der Offenstellung aufspannen,
so dass der geöffnete Filterabschnitt 11 bzw.
die Filtersegmente zusammen mit den flexiblen Zwischenfolien einen
geschlossenen zylindrischen Mantel bilden, der an der Gefäßwand
durchgehend anliegt. Die Filtersegmente 14 sind ähnlich
wie Blendenlamellen ausgebildet und weisen jeweils eine radial nach
innen spitz zulaufende Form auf.
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Wie
in 1e zu erkennen, ist das radial innen angeordnete
Ende der einzelnen Segmente 14 mit dem Verschlusselement 12 verbunden.
Das andere Ende der Filtersegmente 14a ist mit dem Halteelement 10 verbunden.
Ferner sind in 1e die Filteröffnungen 14b dargestellt,
die in der als porösen Filtermembran ausgebildeten Folie
des Filterabschnitts 11 vorgesehen sind.
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Die
Filterelemente, insbesondere die Filtermembrane können
mit antithrombogenen Substanzen beschichtet sein und/oder antithrombogene
Medikamente freisetzen. Die Filterelemente und/oder die Filtermembrane
können aus bioabbaubaren Materialien, insbesondere bioabbaubaren
Kunststoffen bzw. aus Dünnschichtfilmen auf Magnesium-
oder Eisenbasis aufgebaut sein.
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Das
Verschlusselement 12 weist eine Öffnung 15 auf,
die so angepasst ist, dass der Filter mit Hilfe eines Führungsdrahtes
platziert bzw. ein Führungsdraht 16 durch diese
hindurchgeführt werden kann. Die Öffnung 15 kann
mit einer (nicht dargestellten) klappbaren Membran verschlossen
sein, damit nach Entfernen des Führungsdrahtes keine Plaque-Partikel
durch die Öffnung gelangen können. Das Verschlusselement 12 ist
bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a bis 1e als
mechanisch betätigbares Verschlusselement 12 ausgebildet.
Zum Betätigen des Verschlusselementes 12 wird
der in den 1a bis 1e nicht
dargestellte Führungsdraht 16 verwendet, der durch
eine geeignete Bewegung das Verschlusselement 12 von den
Filtersegmenten 14a löst, so dass der Filterabschnitt 14 freigegeben
wird. Aufgrund der Vorspannung der einzelnen Filtersegmente 14a bzw.
des Filterabschnitts 14 bewegt sich dieser in die Offenstellung.
Andere Möglichkeiten, das betätigbare Verschlusselement 12 zu realisieren,
umfassen einen mikromechanischen Schalter, der durch elektromagnetische
Wellen betätigbar ist und die Filtersegmente 14a freigibt.
Es ist auch möglich, die Betätigung des Filterelements 12 dadurch
zu bewirken, dass das Verschlusselement 12 aus einem biodegradierbaren
Material hergestellt ist, das sich nach einer bestimmten Zeit auflöst
und ebenfalls die Filtersegmente 14a freigibt.
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In 2a ist
ein weiterer Einsatzzweck des Filters gemäß 1 dargestellt. Dabei ist der Filter mit
einem Ballonkatheter kombiniert. Konkret ist der Filter während
der Ballondilatation mit dem Ballonkatheter, insbesondere mit dem
Katheterschaft 19 verbunden. Etwaige Plaque-Partikel, die
sich bei der Dilatation ablösen, werden vom Filter 1 aufgefangen. Nach
der Dilatation wird der Ballon 18 entfernt und der Filter 1 verbleibt
im Gefäß. Dabei klappt der Filterabschnitt 11 in
der vorbeschriebenen Weise radial nach außen und liegt,
wie in 2b schematisch angezeigt, an
der Gefäßwand an.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel ist der Filter mit einem
Stent kombiniert, insbesondere mit dem Stent fest verbunden. Dieses
Ausführungsbeispiel ist in den 3a, 3b und 3c dargestellt.
Die Filter-Stent-Anordnung bzw. die Filter-Stent-Kombination ist
besonders vorteilhaft beim Setzen eines Stents, da die meisten Plaque-Partikel beim
Freisetzen des Stents im Blutgefäß in die Blutbahn
gelangen. Das bedeutet, dass die Filterfunktion nur während
eines relativ kurzen Zeitraumes erforderlich ist. Im Stand der Technik
wird daher beim so genannten Stenting, insbesondere in der Halsschlagader,
in der Regel vor der eigentlichen Stentprozedur der so genannte
distal protection filter gesetzt. Der Vorteil der Kombination bestehend
aus Stent und Filter ist es, dass das Setzen des Stents und des
Filters in einem Schritt vereint sind und somit Zeit und Kosten
spart. Der nach Gebrauch deaktivierte Filter verhält sich
danach wie eine Verlängerung des eigentlichen Stents, so
dass sein Verbleiben im Gefäß nicht stört.
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Dabei
ist der Filter am distalen Ende des Systems bzw. des Stents 17 angeordnet
und mit diesem fest verbunden. Die Verbindung zwischen dem Stent
und dem Filter erfolgt durch Verbindungsarme 20. Die Stent-Filter-Kombination
umfassend den Stent 17 und den Filter 1 wird mittels
eines Katheters (in 3a ist der Katheterschaft 19 dargestellt)
im Gefäß platziert, wobei der Filter 1 bereits
im Gefäß expandiert ist, bevor der Stent 17 sich
zu expandieren beginnt (3a). Dabei
ist in 3a ferner zu erkennen, dass
der Füh rungsdraht 16 durch das Verschlusselement 12 hindurchgeführt
ist. Die Verbindungsarme 20 sind dabei angepasst und insbesondere
so lang, dass der Filter beim Freisetzen der Filter-Stent-Kombination
zuerst vollständig expandiert und das Blutgefäß abdeckt,
bevor der Stent freigesetzt wird. Damit wird erreicht, dass die
beim (zeitlich nachfolgenden) Setzen des Stents freiwerdenden Plaque-Partikel
durch den Filter zurückgehalten werden.
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In 3b ist
dargestellt, dass der Stent 17 und der Filter 1 im
Blutgefäß geöffnet sind, wobei Plaque-Partikel
vom Filter 1 gefiltert werden. In 3b ist
die Verbindung zwischen dem Filter 1 und dem Stent 17 mittels
der Verbindungsarme 20 gut erkennbar. Der Filter 1 gemäß 3 befindet sich in der Schließstellung.
Durch Betätigen des Verschlusselements 12, beispielsweise
durch Zurückziehen des Führungsdrahtes 16 wird
das Verschlusselement 12 entfernt bzw. so manipuliert,
dass der Filterabschnitt 11 bzw. die Filtersegmente 14a freigegeben werden.
Hierzu kann der Führungsdraht 16 so profiliert
sein, dass dieser beim Zurückziehen durch das Verschlusselement
mit diesem entsprechend zusammenwirkt. Durch die Vorspannung des
Filterabschnitts 11 wird dieser nach Betätigung
des Verschlusselements 12 radial nach außen bewegt (3c).
Dabei ist der Filterabschnitt 11 über den Verbindungsarmen 20 angeordnet
und schließt die mit dem Filter 1 abgefangenen
Plaque-Partikel mit der Gefäßwand 5 ein.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehend erläuterten Kombinationsmöglichkeiten
beschränkt, sondern umfasst auch alle anderen Kombinationen, bei
denen der temporär geschlossene Filter mit anderen Implantaten
kombiniert ist.
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- 1
- Filter
- 10
- Halteabschnitt
- 11
- Filterabschnitt
- 12
- Verschlusselement
- 13
- Wölbung
- 14
- Filtersegmente
- 15
- Öffnung
- 16
- Führungsdraht
- 17
- Stent
- 18
- Ballon
- 19
- Katheterschaft
- 20
- Verbindungsarme
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/047818
A1 [0001]