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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Griffeinheit für
einen beweglichen Teil eines Kraftfahrzeugs, insbesondere für
eine Tür oder eine Klappe, mit einem Schließzylinder,
der mittels einer Abdeckkappe in Richtung zur Außenseite
der Griffeinheit abgedeckt ist, wobei die Abdeckkappe lösbar an
wenigstens einem Teil der Griffeinheit angeordnet ist.
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Moderne
Griffeinheiten für Türen und Klappen eines Kraftfahrzeuges
werden überwiegend über elektronische Mittel per
Funk, per Infrarot oder mittels RFID-Technologie bedient. Daher
fällt dem konventionellen mechanischen Schließzylinder
der Griffeinheit nur eine sekundäre Bedeutung zu. Beispielsweise
gibt es Keyless-Go-Systeme, die selbst den Gebrauch der Fernbedienung
des Schließsystems über einen Senderschlüssel überflüssig
machen.
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Bei
Stromausfall im Kraftfahrzeug muss jedoch eine Möglichkeit
erhalten bleiben, das Kraftfahrzeug zu öffnen. Daher werden
die Schließzylinder einer derartigen Griffeinheit nur sehr
selten mit einem mechanischen Schlüssel bedient. Um den
Schließzylinder zu schützen und von außen
zu verdecken, sind Abdeckkappen bekannt, die auf der Griffeinheit
oder auf das Zylindergehäuse des Schließzylinders
lösbar befestigt werden. Die Abdeckkappen verdecken den Schließzylinder
in Richtung zur Außenseite der Griffeinheit bzw. der Tür
des Kraftfahrzeuges, und müssen dann entnommen werden,
wenn die Tür oder Klappe durch den Schließzylinder
mit einem mechanischen Schlüssel geöffnet werden
muss.
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Aus
der
EP 1 738 042 B1 ist
eine Griffeinheit für eine Tür oder eine Klappe
eines Kraftfahrzeuges bekannt, die einen Schließzylinder
aufweist, der mit einer Abdeckkappe versehen ist. Die Abdeckkappe befindet
sich in Verlängerung des Türgriffes und ist der
Formgebung des Türgriffes angepasst. Um das Erscheinungsbild
der Griffeinheit mit der Abdeckkappe hochwertig zu gestalten, ist
die Anbringung der Abdeckkappe verdeckt ausgeführt und über
innenliegende Rastgeometrien umgesetzt. Aufgrund der Ausführung
der Abdeckkappe als Kunststoff-Spritzgussbauteil ergibt sich aufgrund
der innenliegenden Geometrie mit den Rastmitteln in der Abdeckkappe das
Erfordernis, eine einfache und fertigungstechnisch umsetzbare Rastmöglichkeit
der Abdeckkappe zu schaffen. Bislang bekannte Lösungen
der Befestigung der Abdeckkappe über innenliegende Rastgeometrien
mit separat an die Abdeckkappe anklipsbare Rasten sind nicht hinreichend
belastbar, wenn die Abdeckkappe vom Schließzylinder entfernt
werden muss. Nachteilhafterweise ergibt sich eine komplexe Ausbildung
der inneren Rastgeometrie der Abdeckkappe und ein fertigungstechnisch
hoher Aufwand.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfach ausgeführte
Abdeckkappe für eine Griffeinheit für einen beweglichen
Teil eines Kraftfahrzeuges zu schaffen, die eine einfache Befestigung
an einem Teil der Griffeinheit ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend von einer Griffeinheit für ein Kraftfahrzeug
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 in Verbindung
mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben.
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Die
Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass ein Funktionskörper
mit zumindest einem Rasthaken zur lösbaren Anordnung der
Abdeckkappe vorgesehen ist, wobei der Funktionskörper einstückig
mit der Abdeckkappe ausgebildet ist und wobei die Abdeckkappe einen
ersten Kunststoffwerkstoff und der Funktionskörper einen
vom ersten Kunststoffwerkstoff abweichenden zweiten Kunststoffwerkstoff
aufweist.
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Der
Funktionskörper dient als Verbindungsglied der Abdeckkappe
mit einem Teil der Griffeinheit. Durch eine einstückige
Ausbildung der Abdeckkappe mit dem Funktionskörper wird
der Vorteil erreicht, dass eine aufwendige Verbindungsgeometrie
zwischen dem Funktionskörper und der Abdeckkappe entfällt
und zudem ein mechanischer Fügeschritt zum Fügen
des Funktionskörpers in der Abdeckkappe nicht weiter erforderlich
ist. Im Ergebnis wird ein einteiliges, einstückiges Bauteil
bereitgestellt, das zum Schutz des Schließzylinders in
der Griffeinheit auf den Trägerkörper außenseitig
aufgeklipst werden kann. Eine direkte und in einem Schritt ausgeführte Herstellung
einer Abdeckkappe mit dem Funktionskörper ist aufgrund
der komplexen Geometrie nicht möglich, da im Spritzgussverfahren
das Herstellen von Hinterschnitten einen erheblichen Werkzeugaufwand
erfordert oder häufig unmöglich ist. Andererseits
ist eine Klipsverbindung zwischen der Abdeckkappe und dem Funktionskörper
nachteilhaft, da zum Entnehmen der Abdeckkappe aus den Gegenrastmitteln
am Trägerkörper eine erhebliche Kraft auf den Funktionskörper
ausgeübt werden muss. Folglich entsteht das Problem, dass
eine Klipsverbindung zwischen dem Funktionskörper und der
Abdeckkappe diese Kräfte nicht aufnehmen kann, und es zu
einer Beschädigung der Abdeckkappe kommt. Ist jedoch erfindungsgemäß der
Funktionskörper mit der Abdeckkappe einstückig
ausgeführt, erübrigt sich eine entsprechende Dimensionierung
der Rastverbindung zwischen dem Funktionskörper und der
Abdeckkappe mittels einer formschlüssigen Klipsverbindung.
Folglich ist ein weiterer Vorteil erreicht, nach dem die Abdeckkappe
mit dem Funktionskörper erheblich robuster ausgebildet
werden kann.
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Vorzugsweise
umfasst die Abdeckkappe einen ersten Kunststoffwerkstoff, wobei
der Funktionskörper einen anderen, vom ersten Kunststoffwerkstoff
abweichenden zweiten Kunststoffwerkstoff aufweist. Der Kunststoffwerkstoff
des Funktionskörpers muss hohen Kräften standhalten
können und eine gewisse Elastizität aufweisen,
da insbesondere die Rasthaken bei Bedienung elastisch rückfedern
müssen. Der Kunststoffwerkstoff der Abdeckkappe kann hingegen
den gleichen Kunststoff aufweisen wie beispielsweise der Türgriff
oder der Trägerkörper, der eine geringere elastische
Nachgiebigkeit benötigt.
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Vorzugsweise
besitzt der Kunststoffwerkstoff der Abdeckkappe eine größere
Härte als der Kunststoffwerkstoff des Funktionskörpers,
wobei der Kunststoffwerkstoff des Funktionskörpers eine
höhere elastische Nachgiebigkeit aufweist als der Kunststoffwerkstoff
der Abdeckkappe. So kann der Werkstoff der Abdeckkappe ein Polyamid
PA6 und bevorzugt ein faserverstärktes Polyamid aufweisen,
wobei der Werkstoff des Funktionskörpers ein Polyamid PA12
und bevorzugt ebenfalls ein faserverstärktes Polyamid aufweist.
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Ein
weiterer Vorteil wird dadurch erreicht, dass der Funktionskörper
wenigstens einen und bevorzugt zwei Rasthaken aufweist, die mit
Gegenrastmittein eine lösbare formschlüssige Verbindung
der Abdeckkappe mit dem Trägerkörper bilden. Die
Griffeinheit besitzt einen Trägerkörper zur Bildung
seiner Grundstruktur, wobei die Rasthaken in wenigstens ein am Trägerkörper
ausgebildetes Gegenrastmittel einrastbar ist, um eine lösbare
formschlüssige Verbindung der Abdeckkappe mit dem Trägerkörper
zu bilden. Alternativ kann das Gegenrastmittel am Gehäuse
des Schließzylinders angeordnet sein. Insbesondere können
die Rasthaken an die Abdeckkappe selbst angespritzt werden, so dass
der Funktionskörper die Struktur zwischen den Rasthaken
und der Abdeckkappe bildet. Die Rasthaken bezeichnen federelastische
Elemente, an denen endseitig jeweils eine Rastnase angeformt ist.
Die Gegenrastmittel können auf gleiche Weise ausgeführt
sein, und umfassen ebenfalls einen Hinterschnitt, der durch Rastnasen gebildet
sein kann. Wird die Abdeckkappe auf den Trägerkörper
aufgedrückt, so schnappen die Rasthaken des Abdeckelementes
in die Gegenrastmittel des Trägerkörpers ein.
Die Formschlussgeometrie zwischen den Rasthaken und den Gegenrastmittein kann
derart ausgeführt sein, dass die Rasthaken erst durch ein
weiteres Element aus der Rastposition federelastisch zurückgedrückt
werden müssen, um die Rastverbindung zu lösen
und die Abdeckkappe vom Trägerkörper bzw. vom
Zylindergehäuse entnehmen zu können.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Griffeinheit ist der Funktionskörper mit dem Werkstoff
der Abdeckkappe in einem Spritzgussverfahren umspritzt, derart,
dass der Werkstoff der Abdeckkappe den Funktionskörper im
Wesentlichen umschließt, um eine formumschließende
Verbindung zwischen dem Funktionskörper und der Abdeckkappe
zu schaffen. Der Werkstoff der Abdeckkappe umschließt den
Funktionskörper dann im Wesentlichen, wenn der Funktionskörper
derart überwiegend vom Werkstoff der Abdeckkappe formumschlossen
ist, dass der Funktionskörper in der Abdeckkappe gehalten
ist und von dieser nicht mehr gelöst werden kann. Das Umspritzen
des Werkstoffes der Abdeckkappe um den Funktionskörper
kann derart vollständig ausgeführt sein, dass
lediglich die Rasthaken aus dem Werkstoff der Abdeckkappe herausragen,
um ihre Funktion zu erfüllen. Das Spritzgussverfahren umfasst
dabei wenigstens zwei Verfahrensschritte, nämlich das Einlegen
des Funktionskörpers in die Spritzgussform und zweitens
den Schritt des Umspritzens des Funktionskörpers mit dem
Werkstoff der Abdeckkappe, wobei dabei die Formgebung der Abdeckkappe
selbst erfolgt. Der Funktionskörper und die Abdeckkappe
bilden vorteilhafterweise somit ein 2-Komponenten-Spritzgussteil.
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Vorteilhafterweise
können der Funktionskörper und die Abdeckkappe
auch eine stoffschlüssige Verbindung zueinander aufweisen,
um die einstückige Ausführung der Abdeckkappe
mit dem Funktionskörper zu bilden. Der Funktionskörper
weist einen Basisbereich mit einer Kontaktfläche auf, die
mit einer innenseitig in der Abdeckkappe ausgebildeten Gegenkontaktfläche
in Überdeckung gebracht wird. Die stoffschlüssige
Verbindung erfolgt dabei zwischen der Kontaktfläche des
Funktionskörpers und der Gegenkontaktfläche der
Abdeckkappe. Die stoffschlüssige Verbindung zwischen der
Abdeckkappe und dem Funktionskörper kann auf verschiedene Weise
hergestellt werden, wobei einige Möglichkeiten im Folgenden
aufgeführt sind.
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Die
Fügeverbindung zwischen der Kontaktfläche des
Funktionskörpers und der Gegenkontaktfläche der
Abdeckkappe kann mittels eines Ultraschallschweißverfahrens
erzeugt werden. Dabei wird sowohl der Funktionskörper als
auch die Abdeckkappe in eine jeweilige Aufnahme eingespannt, wobei zwischen
den Aufnahmen eine Ultraschallbewegung erzeugt wird. Durch die zwischen
der Kontaktfläche und der Gegenkontaktfläche entstehende
Reibwärme wird der Werkstoff des Funktionskörpers und/oder
der Abdeckkappe wenigstens oberflächennah aufgeschmolzen,
so dass eine Durchmischung der Werkstoffe erfolgt und die stoffschlüssige
Verbindung hergestellt ist. Dabei wird zwischen den Aufnahmen eine
Kontaktkraft aufgebracht, die über die Kontaktflächen
der Fügekomponenten geleitet wird. Durch das Aufschmelzen
des oder der Werkstoffe erfolgt ein Nachsetzen, so dass der Funktionskörper dabei
in der Abdeckkappe entsprechend ausgerichtet werden kann.
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Gemäß einer
weiteren möglichen Ausführungsform der Herstellung
der stoffschlüssigen Verbindung zwischen der Kontaktfläche
des Funktionskörpers und der Gegenkontaktfläche
der Abdeckkappe kann ein Laserstrahlschweißverfahren angewendet
werden. Beim Laserstrahlschweißverfahren ist eines der
beiden Fügepartner, vorliegend vorzugsweise die Abdeckkappe,
für die Laserstrahlung transparent, so dass diese in die
Kontaktebene zwischen dem Funktionskörper und der Abdeckkappe
eingestrahlt werden kann. Der nicht transparente Fügepartner
absorbiert die Laserstrahlung in der Ebene der Kontaktfläche,
so dass eine Wärme in die Kontaktfläche eingebracht
werden kann. Dadurch kann ein Aufschmelzen des Werkstoffes des nicht
transparenten Fügepartners erfolgen, wobei durch Wärmeübertragung
der Werkstoff des transparenten Fügepartners ebenfalls
aufgeschmolzen wird. Im Ergebnis entsteht eine gemeinsame Schmelze
beider Werkstoffe der Fügepartner, so dass nach Beenden
der Lasereinstrahlung eine stoffschlüssige Verbindung hergestellt
ist. Es sind Werkstoffe bekannt, die im visuellen Bereich nicht
transparente Eigenschaften aufweisen, jedoch für Laserstrahlung
bestimmter Wellenlänge eine Transparenz besitzen. Die Abdeckkappe
kann zur Verbesserung des Erscheinungsbildes wenigstens außenseitig
lackiert oder beschichtet werden, so dass der Werkstoff der Abdeckkappe
für das Aussehen eine sekundäre Rolle spielt.
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Gemäß einer
noch weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist zwischen der Kontaktfläche des Funktionskörpers
und der Gegenkontaktfläche der Abdeckkappe ein Klebemittel
vorgesehen, wobei dieses insbesondere als Zwei-Komponenten-Klebemittel
ausgeführt sein kann. Chemisch härtende Klebstoffe
werden auch als Reaktionsklebstoffe bezeichnet, die zwischen zwei-
oder mehrkomponentigen Klebstoffen unterschieden werden können.
Zwei-Komponenten-Klebstoffe bestehen aus einer ersten Komponente,
dem Binder, und einer zweiten Komponente, dem sogenannten Härter.
Vor der Anwendung der Klebstoffe wird der Binder mit dem Härter
in einem korrekten Verhältnis miteinander vermischt. Durch
das Vermischen startet eine chemische Reaktion und zwischen den
Komponenten erfolgt ein Aushärten innerhalb einer Abbindezeit.
Die Festigkeit der Klebeverbindung kann derart hoch sein, dass auch
bei einem Lösen der Abdeckkappe mit einem Werkzeug und
gleichzeitiger Krafteinleitung in den Funktionskörper ein
Bruch der Klebeverbindung nicht erfolgt. Weitere mögliche Klebstoffe
sind in Cyanacrylat-Klebstoffen, in Methylmetacrylat-Klebstoffen,
in anaerob härtenden-Klebstoffen, in strahlenhärtenden
Klebstoffen, in Phenol-Formaldehyd-Klebstoffen und in Silikonen
zu sehen. Ebenfalls können physikalisch abbindende Klebstoffe
wie lösemittelhaltige Nassklebstoffe, Dispersionsklebstoffe
oder Schnellst- und Kontaktklebstoffe Anwendung finden.
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Des
Weiteren ist es von Vorteil, dass in der Abdeckkappe eine Öffnung
eingebracht ist, von der ausgehend sich ein fiktiver Führungskanal
durch das Funktionselement hindurch erstreckt und durch den ein
Werkzeug hinein führbar ist, mit dem die Rasthaken derart
aus der Raststellung drückbar sind, dass die Abdeckkappe
aus den Gegenrastmitteln des Trägerkörpers lösbar
ist. Als Werkzeug kann der Zündschlüssel oder
der Notschlüssel des Kraftfahrzeuges verwendet werden.
Folglich weist die Öffnung eine längliche Erstreckung
auf, die gemäß der Erstreckungsrichtung der Rasthaken
verläuft. Wird der meist flach ausgebildete Zündschlüssel
in die Öffnung eingeführt, kann durch einfaches Einführen oder
zusätzlich durch eine leichte Hebelbewegung eine Kraft
auf die Rasthaken ausgeübt werden. Diese kann die Rasthaken
aus der Rastverbindung mit dem Gegenrastmittel im Trägerkörper
lösen, und die Abdeckkappe kann entnommen werden. Im montierten Zustand
befindet sich die Öffnung der Abdeckkappe vorzugsweise
auf der Unterseite der Griffeinheit, damit diese von der Außenseite
nur bedingt sichtbar ist.
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Vorteilhafterweise
weist der Funktionskörper eine Stützstruktur mit
einer an den Führungskanal angrenzenden Führungsfläche
auf, um die Wechselwirkung des Werkzeuges mit den Rasthaken mechanisch
zu unterstützen. Das Werkzeug wird zwischen die Rasthaken
und der Führungsfläche der Stützstruktur
durch die Öffnung eingeführt, so dass das Werkzeug
auf der gegenüberliegenden Seite der Rasthaken mechanisch
unterstützt ist. Durch eine leichte Hebel- bzw. Drehbewegung
des Zündschlüssels können die Rasthaken
elastisch in die der Stützstruktur abgewandten Richtung
elastisch verbogen werden, um die Rastverbindung zu lösen.
Dabei unterstützt die Stützstruktur die Handhabung
des Werkzeuges.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend
gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es
zeigt:
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1 die
Schnittdarstellung der Anordnung einer Griffeinheit in einer Tür
oder einer Klappe eines Kraftfahrzeuges mit einem Schließzylinder,
wobei eine Abdeckkappe vorgesehen ist, um den Schließzylinder
abzudecken;
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2 die
Schnittansicht der Abdeckkappe mit einem Funktionskörper,
der innenseitig innerhalb der Abdeckkappe angeordnet ist;
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3a die
perspektivische Ansicht eines Funktionskörpers zur Anordnung
innerhalb einer Abdeckkappe;
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3b die
perspektivische Ansicht einer Abdeckkappe und
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4 die
perspektivische Ansicht einer Abdeckkappe mit einem innenseitig
in dieser angeordneten Funktionskörper.
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1 zeigt
die Anordnung einer Griffeinheit 1 innerhalb einer Türe 2 oder
einer Klappe 2 eines Kraftfahrzeuges, wobei die Tür 2 oder
die Klappe 2 als Blechaußenhaut des Kraftfahrzeugs
mit einer strichpunktierten Linie angedeutet ist. Die Griffeinheit 1 weist
einen Trägerkörper 3 auf, der im Wesentlichen
innenseitig in der Tür 2 eingebracht ist. Die
Tür 2 besitzt mehrere Öffnungen und Durchgänge,
so dass die Bedienelemente der Griffeinheit 1 außenseitig
an der Tür 2 angebracht sind, und durch die Öffnungen
mit dem Trägerkörper 3 verbunden werden können.
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Als
Bedienelement ist eine Handhabe 12 zum manuellen Bedienen
der Griffeinheit 1 dargestellt, die in Form eines Türgriffes 12 ausgeführt
ist und mit einer Hand umschlossen werden kann. Der Türgriff 12 wirkt
mit einem Schließzylinder 4 zusammen, so dass
bei verriegeltem Schließzylinder 4 der Türgriff 12 nicht
wirksam bedient werden kann. Der Schließzylinder 4 ist
innenseitig in der Tür 2 des Kraftfahrzeuges angeordnet
und ist selbst in einem Zylindergehäuse 20 aufgenommen.
Der Trägerkörper 3 besitzt einen Durchgang 13,
durch den dann ein Schlüssel hindurch geführt
werden kann, wenn der Schließzylinder 4 beispielsweise
bei Stromausfall des Kraftfahrzeuges mit einem mechanischen Schlüssel
betätigt werden muss. Der Schließzylinder 4 kann
auch direkt innerhalb des Trägerkörpers 3 eingebracht
sein, so dass dieser etwa mit der Tür 2 des Kraftfahrzeuges
bündig abschließt oder der Schließzylinder 4 ist
in einem Teil des Trägerkörpers 3 integriert,
so dass ein direkter Durchgang 13 entfallen kann.
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Um
einen Schutz des Schließzylinders 4 sowie der
Innenseite der Tür 2 zu schaffen, ist es vorteilhaft,
den Durchgang 13 mittels einer Abdeckkappe 5 zu
verschließen. Die Abdeckkappe 5 erstreckt sich über
der gesamten Öffnung des Durchgangs 13, und kann
ferner mit einem Dichtelement gegen die Tür 2 bzw.
gegen den Trägerkörper 3 abdichten. Die Abdeckkappe 5 ist
schalenförmig ausgebildet und besitzt einen Innenraum,
der in Richtung zur Tür 2 bzw. in Richtung zum
Trägerkörper 3 weist. Um eine lösbare
Verbindung der Abdeckkappe 5 am Trägerkörper 3 zu
ermöglichen, ist ein Funktionskörper 6 vorgesehen,
der innerhalb der Abdeckkappe 5 angeordnet ist. Der Funktionskörper 6 dient
zur Verrastung mit am Trägerkörper 3 angeordneten
Gegenrastmitteln 18, wobei auch eine Verrastung gegen die Tür 2 bzw.
die Klappe 2 des Kraftfahrzeuges möglich ist.
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Ist
es erforderlich, den Schließzylinder 4 mittels
eines Schlüssels zu bedienen, kann die Abdeckkappe 5 vorübergehend
abgenommen werden. Daher ist die Rastverbindung durch den Funktionskörper 6 am
Trägerkörper 3 lösbar ausgeführt.
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2 zeigt
eine Querschnittsansicht durch die Abdeckkappe 5 mit einem
innenseitig in dieser angeordneten Funktionskörper 6.
Sowohl die Abdeckkappe 5 als auch der Funktionskörper 6 sind
aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, wobei der Werkstoff des
Kunststoffmaterials der Abdeckkappe 5 vom Werkstoff des
Kunststoffmaterials des Funktionskörpers 6 abweicht.
Der Funktionskörper 6 besitzt zwei Rasthaken 7,
die federelastisch ausgeführt sind und eine Rastnase umfassen,
die in Gegenrastmittel 18 einrasten kann, die am Trägerkörper
angeordnet sind. Durch eine weitere Raststruktur 16, die
direkt an der Abdeckkappe 5 angebracht ist, kann durch
ein weiteres Gegenrastmittel 18 zumindest eine Verrastung
der Abdeckkappe 5 an zwei räumlich voneinander
getrennten Stellen erfolgen.
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Im
Seitenbereich der Abdeckkappe 5 ist eine Öffnung 10 vorgesehen,
durch die ein Werkzeug in einen fiktiven Führungskanal 21,
der in 4 angedeutet ist, im Inneren der Abdeckkappe 5 hineingeführt
werden kann, um die Rasthaken 7 zum Lösen der
Abdeckkappe 5 elastisch zu verformen und aus der Verrastung
mit den Gegenrastmitteln 18 zu lösen. Um eine
Führung des Werkzeuges zu schaffen, das durch die Öffnung 10 in
der Abdeckkappe 5 einführbar ist, besitzt der
Funktionskörper 6 eine Stützstruktur 11 mit
einer Führungsfläche 22. Diese ist in
Richtung des fiktiven Führungskanals 21 um einen
Schrägungswinkel geneigt und ragt auf der hinteren, der Öffnung 10 abgewandten
Seite in den Führungskanal 21 teilweise hinein.
Wenn das Werkzeug in die Öffnung hineingeführt
wird, entsteht eine Druckwirkung auf das Werkzeug in Richtung der
Rasthaken 7, sodass diese aus der Verrastung gelöst
werden. Die Führungsfläche 22 kann dabei
eine schräge Planfläche, eine ballige oder eine
kurvenartig gekrümmte Fläche aufweisen. Das Werkzeug
kann in Form des Zündschlüssels oder des Notschlüssels
des Kraftfahrzeugs durch die Öffnung 10 eingeführt
werden.
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Um
die Wechselwirkung zwischen dem Werkzeug und den Rasthaken 7 zu
verbessern, ist ein Druckkörper 14 am Hals der
Rasthaken 7 angeformt, wobei der Druckkörper 14 zumindest
bereichsweise in den fiktiven Führungskanal 21 hineinragt. Sowohl
der Funktionskörper 6 als auch die Abdeckkappe 5 sind
mittels eines Kunststoff-Spritzgussverfahrens hergestellt, wobei
der Funktionskörper 6 und die Abdeckkappe 5 einstückig
ausgeführt sind. Zur einstückigen Ausbildung der
Abdeckkappe 5 mit dem Funktionskörper 6 können
die Rasthaken 7 über den Funktionskörper 6 an
die Abdeckkappe 5 mittels eines Spritzgussschrittes angespritzt
werden. Ferner kann der Funktionskörper 6 mit
dem Werkstoff der Abdeckkappe 5 in einem Spritzgussverfahren umspritzt
werden, derart, dass der Werkstoff der Abdeckkappe 5 den
Funktionskörper 6 im Wesentlichen umschließt,
um eine formumschließende Verbindung zwischen dem Funktionskörper 6 und
der Abdeckkappe 5 zu schaffen. Der Funktionskörper 6 und
die Abdeckkappe 5 können darüber hinaus
eine stoffschlüssige Verbindung zueinander aufweisen, wobei die
Verbindung über Kontaktflächen erfolgt, die im Folgenden
näher beschrieben sind.
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In
der 3a ist die perspektivische Ansicht eines Funktionskörpers 6 gezeigt,
der zwei Rasthaken 7 aufweist. Ferner umfasst der Funktionskörper 6 eine
Stützstruktur 11, um die Wechselwirkung des Werkzeuges
mit den Druckkörpern 14 an den Rasthaken 7 zu
unterstützen, indem eine Gegenstruktur zu den Rasthaken 7 gebildet
wird. Die Druckkörper 14 besitzen eine trapezartige
Form mit einer länglichen Erstreckung in Längsrichtung
der Rasthaken 7. Durch die trapezartige Form der Druckkörper 14 ist eine
Schräge der Druckkörper 14 in Richtung
zum Werkzeug gerichtet, das durch die Öffnung in der Abdeckkappe
hinein führbar ist. Folglich verbiegt das Werkzeug die
Rasthaken 7 nicht in Einführrichtung des Werkzeugs,
sondern die Rasthaken 7 werden quer zur Einführungsrichtung
gedrückt, sodass ein zuverlässiges Lösen
der Rastverbindung der Rasthaken 7 ermöglicht
wird. Die Stützstruktur 11 und die Rasthaken 7 sind
einstückig mit einem Basisbereich 19 des Funktionskörpers 6 im
Spritzguss hergestellt, wobei an der Stützstruktur 11 zur
Steigerung der Belastbarkeit Stützrippen 15 ausgebildet
sind. Unterseitig besitzt der Funktionskörper 6 eine
Kontaktfläche 8, die mit einer Gegenkontaktfläche
innerhalb der Abdeckkappe in Überdeckung gebracht wird.
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3b zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Abdeckkappe 5 mit der
Gegenkontaktfläche 9. Die Abdeckkappe 5 ist
halbschalenförmig ausgeführt, wobei die Gegenkontaktfläche 9 zur
Anordnung des Funktionskörpers innenseitig in der Abdeckkappe 5 ausgebildet
ist. Die Abdeckkappe 5 besitzt zur unterstützenden
Verrastung der Abdeckkappe 5 mit dem Trägerkörper
eine Raststruktur 16, die gemeinsam mit den Rasthaken des
Funktionskörpers die Abdeckkappe 5 am Trägerkörper
sicher anordnet.
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Zur
einstückigen Ausführung des Funktionskörpers 6 mit
der Abdeckkappe 5 können verschiedene stoffschlüssige
Verbindungen vorgesehen sein, die mittels eines Laserstrahlschweißverfahrens,
eines Ultraschallschweißverfahrens, eines Reibschweißverfahrens
oder eines Klebeverfahrens hergestellt werden.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Abdeckkappe 5 mit einem
einteilig mit diesem ausgebildeten Funktionskörper 6.
Ferner ist die Anordnung der Öffnung 10 gezeigt,
um ein Werkzeug in den innenseitig in der Abdeckkappe 5 ausgebildeten
fiktiven Führungskanal 21 einzuführen,
das mit den Rasthaken 7 zusammenwirken kann. Die stoffschlüssige
Verbindung zwischen der Abdeckkappe 5 und dem Funktionskörper 6 ist
durch einen Verbindungsbereich 17 angedeutet. Dieser befindet
sich sowohl zwischen den Kontaktflächen – hier
nicht weiter erkennbar – als auch im Randbereich des Funktionskörpers 6 in
Richtung zur Abdeckkappe 5.
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Die
Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung
nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung
auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen
Gebrauch macht. Insbesondere ist die Art der einstückigen
Ausführung zwischen dem Funktionskörper 6 und
der Abdeckkappe 5 im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht
auf die voranstehend angegebene Weise begrenzt, sodass die Rasthaken 7 auch
auf andere Weise in der Innenseite der Abdeckkappe 5 angespritzt
werden können, und der Funktionskörper 6 ist
auf einen Basisbereich 19 zur Verbindung der Rasthaken 7 mit
der Abdeckkappe 5 beschränkt. Insbesondere ist
trotz der einstückigen Ausbildung des Funktionskörpers 6 mit
der Abdeckkappe 5 der Werkstoff des Funktionskörpers 6 vom Werkstoff
der Abdeckkappe 5 zu unterscheiden.
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- 1
- Griffeinheit
- 2
- Tür,
Klappe
- 3
- Trägerkörper
- 4
- Schließzylinder
- 5
- Abdeckkappe
- 6
- Funktionskörper
- 7
- Rasthaken
- 8
- Kontaktfläche
- 9
- Gegenkontaktfläche
- 10
- Öffnung
- 11
- Stützstruktur
- 12
- Handhabe,
Türgriff
- 13
- Durchgang
- 14
- Druckkörper
- 15
- Stützrippe
- 16
- Raststruktur
- 17
- Verbindungsbereich
- 18
- Gegenrastmittel
- 19
- Basisbereich
- 20
- Zylindergehäuse
- 21
- fiktiver
Führungskanal
- 22
- Führungsfläche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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