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Die
Erfindung betrifft ein Schloss mit einer Stützeinrichtung
für eine schwenkbare Tür oder Klappe eines Kraftfahrzeugs,
mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
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Ein
derartiges Schloss weist in der
DE 100 58 044 A1 ein elastisches Stützelement
auf, das beim Schließen des Schlosses mit dem Schließbolzen
zusammen wirkend elastisch vorgespannt wird und bei in Schließlage
von einer Sperrklinke verriegelter Drehfalle den Schließbolzen
gegen einen Schenkel der Drehfalle in Öffnungsrichtung
der Drehfalle belastet. In der von der Sperrklinke verriegelten
Schließlage der Drehfalle ist eine eventuelle Verlagerung
des von der Drehfalle hintergriffenen Schließbolzens gegenüber
der Drehfalle in beiden zur Schließrichtung entgegen gesetzten
Querrichtungen von der Drehfalle oder einem anderen Bauteil nicht
verhindert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Schloss mit den Merkmalen
im Oberbegriff des Patentanspruches 1 anzugeben, das in der von
der Sperrklinke verriegelten Schließlage der Drehfalle eine
Verlagerung des von einem Schenkel der Drehfalle hintergriffenen
Schließbolzens gegenüber der Drehfalle in zumindest
einer Querrichtung zur Schließrichtung des Schließbolzens
verhindert.
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Diese
Aufgabe ist durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
entnehmbar.
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Das
erfindungsgemäße Schloss für eine schwenkbare
Tür oder Klappe eines Kraftfahrzeugs weist eine schwenkbare
Drehfalle auf, die von einem Schließbolzen ge gen eine Federkraft
in eine Schließlage schwenkbar ist, in der eine Sperrklinke
vor eine Raste der Drehfalle in ihre Verriegelungslage einfällt. In
der von der Sperrklinke verriegelten Schließlage der Drehfalle
könnte der Schließbolzen in einer Querrichtung
zur Schließrichtung des Schließbolzens relativ
zur Drehfalle verstellt werden. Dies wird durch das Schloss in zumindest
einer Querrichtung zur Schließrichtung des Schließbolzens
verhindert. Hierzu weist das Schloss ein verstellbares Stützelement auf,
das von einem Federelement bei in Verriegelungslage die Drehfalle
verriegelnder Sperrklinke etwa in Öffnungsrichtung der
Tür oder Klappe belastet ist. Das Stützelement
ist mit einer Sperrfläche versehen, die bei in Schließlage
befindlicher Drehfalle und in Verriegelungslage befindlicher Sperrklinke etwa
in einer Verstellrichtung des Schließbolzens gegenüber
der verriegelten Drehfalle keinen oder einen geringen Abstand von
dem Schließbolzen oder von einem mit der Klappe verbundenen
Gegenstützelement aufweist. Bei einer beispielsweise unfallbedingten
oder durch ein Anschieben des Kraftfahrzeugs bewirkten Belastung
der Tür oder Klappe mit einer Kraftkomponente etwa in einer
Verstellrichtung des von der Drehfalle gefangenen Schließbolzens
relativ zur Drehfalle wirkt die Sperrfläche des Stützelements mit
dem Schließbolzen oder dem Gegenstützelement derart
kräftemäßig zusammen, dass die übertragene Kraft
entweder etwa durch die Stützachse des Stützelements
verläuft oder an dem Stützelement ein positives
Drehmoment bewirkt, das den Schließbolzen etwa in seiner Öffnungsrichtung
zu einem Schenkel der von der Sperrklinke verriegelten Drehfalle
belastet und zwischen diesem Schenkel und dem Stützelement
einklemmt. Ebenso kann dabei an dem Stützelement ein negatives
Drehmoment bewirkt sein, das den Schließbolzen etwa in
seiner Schließrichtung zu einem anderen Schenkel der von
der Sperrklinke verriegelten Drehfalle belastet, der beispielsweise
ausweichen kann, bis nach einem kleinen Verstellweg der Drehfalle über
ihre Schließlage hinaus ein Anschlag die Verstellbewegung
des Stützelements begrenzt, wodurch auch in diesem Fall
eine wesentliche Verlagerung des Schließbolzens relativ
zur Drehfalle in der zugeordneten Verstellrichtung verhindert ist.
Ist die Tür oder Klappe eine Frontklappe eines Kraftfahrzeugs
und mit einer Aufschlagschutzeinrichtung und/oder Fußgängerschutzeinrichtung
versehen, die bei einem von einem Sensor erfassten eingetretenen oder
bevorstehenden Aufprall beispielsweise eines Fußgängers
und von der verriegelten Drehfalle gefangenem Schließbolzen
einen von dem Schloss an einem in eine Schutzlage hochstellbaren
Schlossträger verriegelten Bereich und/oder einen von dem Schloss
entfernten Bereich der Frontklappe oder beide Bereiche gemeinsam
in eine Schutzlage hochstellt, kann eine an der Frontklappe wirkende
Kraft durch das zumindest bereichsweise Hochstellen der Frontklappe
und/oder den unfallbedingten Aufprall auf die Frontklappe oder bei
einem Anschieben des Kraftfahrzeugs bewirkt sein. Diese Kraft kann
an der Frontklappe in der Querrichtung zur Schließrichtung des
Schließbolzens eine Kraftkomponente aufweisen, die zur
Vermeidung einer Querbewegung des in Schließlage von einem
Schenkel der Drehfalle hintergriffenen Schließbolzens gegenüber
der von der Sperrklinke verriegelten Drehfalle über die
Sperrfläche des Stützelements und eventuell einem
Schenkel der Drehfalle abgestützt wird. Eine wesentliche Verlagerung
der Frontklappe gegenüber der Karosserie des Kraftfahrzeugs
beispielsweise in Fahrtrichtung oder entgegen der Fahrtrichtung
oder bei Verwendung von zwei entgegen gesetzt angeordneten Stützelementen
in Fahrtrichtung und entgegen der Fahrtrichtung ist jeweils zuverlässig
verhindert. Damit der Schließbolzen oder das Gegenstützelement bei
in Schließlage befindlicher Drehfalle und in Verriegelungslage
befindlicher Sperrklinke etwa in einer Querrichtung zur Schließrichtung
des Schließbolzens keinen oder einen geringen Abstand von
der Sperrfläche des Stützelements aufweist, ist
das beispielsweise um eine Stützachse schwenkbare Stützelement
von einem Federelement etwa in Öffnungsrichtung der Tür
oder Klappe belastet und dadurch zumindest in der letzten Schließphase
der Frontklappe entsprechend nah an dem Schließbolzen bzw. Gegenstützelement
angeordnet. Um dies auch beim Auftreten von größeren
Bauteiltoleranzen sicher zu stellen, kann vorgesehen sein, dass
das Stützelement in verschiedenen radialen Abständen
von seiner Stützachse mehrere Sperrflächen aufweist,
die beispielsweise durch wenigstens einen treppenförmigen
Umfangsbereich des Stützelements gebildet sind. Das von
dem Federelement zum Schließbolzen bzw. zum Gegenstützelement
belastete Stützelement kann sich in diesem Fall selbsttätig
so auf den Schließbolzen bzw. das Gegenstützelement
einstellen, dass in der verriegelten Schließlage der Drehfalle
eine nächstkommende Sperrfläche des Stützelements
etwa in der Querrichtung zur Schließrichtung des Schließbolzens
keinen oder einen geringen Abstand von dem Schließbolzen
bzw. dem Gegenstützelement aufweist und beim Auftreten
der an der Tür oder Klappe bzw. an der Frontklappe wirkenden
Kraft bzw. Kraftkomponente allein oder zusätzlich sperrend
wirkt. Völlige Spielfreiheit zwischen dem Stützelement
und dem Schließbolzen bzw. der Gegenstützfläche
wird erreicht, wenn die Sperrfläche durch einen zur Schwenkach se
des Stützelements exzentrischen Umfangsbereich des Stützelements
gebildet ist, der in einem letzten Schließbereich beim
Schließen der Tür oder Klappe bzw. Frontklappe
unter der Kraft des vorgespannten Federelements an dem Schließbolzen
bzw. an dem Gegenstützelement anliegt.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung
mit einer einzigen Figur näher erläutert, die
einen vereinfachten Querschnitt durch ein zur Verriegelung einer
geschlossenen Frontklappe eines Kraftfahrzeugs vorgesehenes Schloss
in seiner Schließlage darstellt.
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In
der einzigen Figur ist ein Schloss mit einer Stützeinrichtung
für eine schwenkbare Frontklappe 1 eines Kraftfahrzeugs
dargestellt, die eine um eine Achse 2 schwenkbare Drehfalle 3 aufweist,
die von einem Schließbolzen 4, der von dem vorderen
Bereich der Frontklappe 1 nach unten absteht, gegen eine
Federkraft in die dargestellte Schließlage schwenkbar ist,
in der eine um eine Schwenkachse 6 schwenkbare und von
einem nicht dargestellten Federteil federbelastete Sperrklinke 5 vor
eine Raste 7 der Drehfalle 3 in die dargestellte
Verriegelungslage selbsttätig einfällt.
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Das
Schloss weist ein um eine Stützachse 8 schwenkbares
Stützelement 9 auf, das von einem vorgespannten
Federelement 10 bei in der Verriegelungslage befindlicher
Sperrklinke 5 gegen den Schließbolzen 4 in Öffnungsrichtung
der Frontklappe 1 belastet ist. Das Stützelement 9 weist
mehrere Sperrflächen 11 auf, die in der Figur
sehr vereinfacht durch parallele Flächen dargestellt sind,
die durch wenigstens einen treppenförmigen Umfangsbereich des
Stützelements 9 gebildet sind.
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Bei
in der Schließlage befindlicher Drehfalle 3 und
in der Verriegelungslage befindlicher Sperrklinke 5 weist
eine dem Schließbolzen 4 nächstkommende
Sperrfläche 11 etwa in einer Querrichtung 14 zur Schließrichtung 13 des
Schließbolzens 4 gegenüber dem Schließbolzen 3 keinen
oder einen geringen Abstand auf, wodurch eine wesentliche Verlagerung des
von der verriegelten Drehfalle 3 gefangenen Schließbolzens 4 relativ
zur Drehfalle 3 in einer zugeordneten Verstellrichtung 14,
bei dem Ausführungsbeispiel etwa in Fahrtrichtung oder
entgegen der Fahrtrichtung verhindert ist, wenn an der Frontklappe beispielsweise
unfallbedingt oder durch das Hochstellen zumindest eines Bereiches
der Frontklappe in eine hochgestellte Schutzlage oder beim Anschieben des
Kraftfahrzeugs eine Kraft an der Frontklappe wirkt, die eine Kraftkomponente
in der relativen Verstellrichtung des Schließbolzens gegenüber
der Drehfalle quer zur Schließrichtung des Schließbolzens
aufweist.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel weist die Frontklappe 1 eine
nicht dargestellte Aufschlagschutzeinrichtung und/oder Fußgängerschutzeinrichtung auf,
die bei einem von einem Sensor erfassten eingetretenen oder bevorstehenden
Aufprall beispielsweise eines Fußgängers und von
der verriegelten Drehfalle 3 gefangenem Schließbolzen 4 einen
von dem Schloss nicht verriegelten hinteren Bereich der Frontklappe 1 in
eine Schutzlage hochstellt. Entweder durch das Hochstellen der Frontklappe 1 bei
weiterhin geschlossenem Schloss und/oder den Aufprall auf die Frontklappe 1 oder
beim Anschieben des Kraftfahrzeugs wird an der Frontklappe 1 eine
Kraft mit einer Kraftkomponente in Verstellrichtung des Schließbolzens 4 bewirkt,
die durch das Zusammenwirken einerseits einer Sperrfläche 11 des
Stützelements 9 mit dem ein Gegenstützelement
bildenden Schließbolzen 4 und andererseits eines
Schenkels 12 der Drehfalle 3 mit dem Schließbolzen 4 keine
wesentliche Verlagerung des Schließbolzens 4 gegenüber
der Drehfalle 3 in der vorgesehenen Verstellrichtung 14,
bei dem Ausführungsbeispiel in Fahrtrichtung bzw. entgegen
der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs bewirkt. Auf diese Weise ist
zuminderst in diesen Fällen ein Anschlagen der Frontklappe 1 an
einem benachbarten Bauteil des Kraftfahrzeugs zuverlässig
verhindert. Beim Hochstellen lediglich des hinteren Bereiches der
Frontklappe 1 wirkt der von der verriegelten Drehfalle 3 gefangene
Schließbolzen 4 etwa als vordere Schwenkachse
der Frontklappe 1.
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Bei
der Belastung der Frontklappe 1 mit einer Kraftkomponente
etwa in einer Verstellrichtung des von der Drehfalle 3 gefangenen
Schließbolzens 4 gegenüber der Drehfalle 3 wirkt
eine Sperrfläche 11 des Stützelements 9 mit
dem Schließbolzen 4 zusammen. Das Stützelement 9 wird
dadurch um die Stützachse 8 in der Figur im Uhrzeigersinn
um die Stützachse 8 drehbelastet, wodurch der
ein Gegenstützelement bildende Schließbolzen 4 gegen
den Schenkel 12 der Drehfalle 3 in Öffnungsrichtung
der Drehfalle 3 belastet ist. Auf diese Weise verhindern das
Stützelement 9 und der von der Sperrklinke 5 verriegelte
Schenkel 12 der Drehfalle 3, die den Schließbolzen 4 einklemmen,
gemeinsam eine wesentliche Verlagerung des Schließbolzens 4 in
der vorgegebenen Querrichtung 14 zur Schließrichtung des
Schließbolzens 4.
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Die
Erfindung kann auch von dem Ausführungsbeispiel abweichend
realisiert werden. Das Stützelement ist über eine
beliebige Kinematik beliebig beispielsweise gerade oder auf einer
Kreisbahn verstellbar. Ist das Stützelement wie bei dem
Ausführungsbeispiel um eine Stützachse schwenkbar,
so kann die Schwenkachse an einer beliebigen Stelle ausgebildet
und beispielsweise ortsfest angeordnet und/oder durch die Achse
der Drehfalle oder durch die Schwenkachse der Sperrklinke gebildet
sein. Die Tür oder Klappe kann an einem beliebigen Wandbereich,
beispielsweise an einem Kraftfahrzeug vorgesehen sein. Um den Schließbolzen
bei geschlossenem Schloss in zwei entgegen gesetzten Querrichtungen
gegenüber der Schließrichtung des Schließbolzens
zu fixieren, können zwei verstellbare Stützelemente
mit jeweils wenigstens einer Sperrfläche vorgesehen sein,
die jeweils von einem zugeordneten oder gemeinsamen Gegenstützelement,
das durch den Schließbolzen oder ein anderes, mit der Tür
oder Klappe verbundenes Bauteil gebildet sein kann, keinen oder
einen geringen Abstand aufweisen. Die Sperrfläche kann
einen beliebigen geraden und/oder gekrümmten Verlauf aufweisen
und beispielsweise durch eine zur Schwenkachse des Stützelements
exzentrisch ausgebildete Sperrfläche gebildet sein, die selbsteinstellend
und damit spielfrei eine Fixierung des Schließbolzens in
einer zur Schließrichtung des Schließbolzens vorgegebenen
Querrichtung ermöglicht. Das Stützelement kann
geradlinig oder auf einer beispielsweise gekrümmten Bahn
verstellbar oder um eine Stützachse schwenkbar sein. Das
Stützelement kann bei einer Belastung der Tür
oder Klappe mit einer Kraftkomponente etwa in einer Verstellrichtung
des von der Drehfalle gefangenen Schließbolzens relativ
zur Drehfalle über seine Sperrfläche mit dem Schließbolzen
oder dem Gegenstützelement derart kräftemäßig
zusammen wirken, dass die übertragene Kraft entweder etwa
durch die Stützachse des Stützelements verläuft
oder an dem Stützelement ein positives oder negatives Drehmoment
bewirkt, das den Schließbolzen etwa in seiner Öffnungsrichtung
oder in seiner Schließrichtung zu einem Schenkel der von
der Sperrklinke verriegelten Drehfalle belastet und zwischen diesem
Schenkel und dem Stützelement einklemmt oder fixiert. Im
erstgenannten Fall verhindert das Sperrelement allein und in den
beiden anderen Fällen gemeinsam mit der Drehfalle eine
Verlagerung des Schließbolzens in der vorgegebenen Querrichtung.
Bewirkt die an der Sperrfläche des Sperrelements übertragene
Kraft ein negatives Drehmoment, das den Schließbolzen etwa in
seiner in seiner Schließrichtung zu einem Schenkel der
von der Sperrklinke verriegelten Drehfalle belastet, ist zum Fixieren
des Schließbolzens durch diesen Schenkel der Drehfalle
und das Stützelement ein Anschlag erforderlich, an dem
das Stützelement zumindest nach einem kleinen Verstellweg
der Drehfalle über ihre Schließlage hinaus zur
Anlage kommt. In all diesen Fällen ist eine wesentliche
Verlagerung des Schließbolzens relativ zur Drehfalle in
der zugeordneten Verstellrichtung verhindert. Die Sperrfläche des
Stützelements kann beliebig, beispielsweise eben oder gekrümmt
ausgebildet sein und/oder durch mehrere Sperrflächen gebildet
sein die in verschiedenen radialen Abständen von der Stützachse des
Stützelements ausgebildet sein können. Die Sperrfläche
kann auch durch eine zur Stützachse des Stützelements
exzentrische Sperrfläche gebildet sein, die eine spielfreie
Fixierung der geschlossenen Tür oder Klappe bzw. Frontklappe
in zumindest einer Querrichtung zur Schließrichtung des
Schließbolzens ermöglicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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