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DE102008030531A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Entfernung von Gas, insbesondere Luft aus Flotationsschaum und ihre Verwendung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Entfernung von Gas, insbesondere Luft aus Flotationsschaum und ihre Verwendung Download PDF

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DE102008030531A1
DE102008030531A1 DE200810030531 DE102008030531A DE102008030531A1 DE 102008030531 A1 DE102008030531 A1 DE 102008030531A1 DE 200810030531 DE200810030531 DE 200810030531 DE 102008030531 A DE102008030531 A DE 102008030531A DE 102008030531 A1 DE102008030531 A1 DE 102008030531A1
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DE
Germany
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flotation
wall
chamber
rotor
foam
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Withdrawn
Application number
DE200810030531
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English (en)
Inventor
Wolfgang Mannes
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
Priority to DE200810030531 priority Critical patent/DE102008030531A1/de
Priority to CN2008801212043A priority patent/CN101918099A/zh
Priority to EP08862354A priority patent/EP2225008A1/de
Priority to PCT/EP2008/009161 priority patent/WO2009077037A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Das Verfahren dient zur Entfernung von Gas, insbesondere von Luft aus Flotationsschaum, der z.B. beim Deinken von einer Altpapiersuspension anfällt. Zur Entgasung dient eine z.B. rotationssymmetrische Kammer (5), innerhalb der ein Rotor (3) angeordnet und in der Lage ist, den zufließenden Flotationsschaum (1) in Rotation zu versetzen und an die Innenwand (2) der Kammer (5) als rotierenden Flüssigkeitsring (13) anzulegen. Der entgaste Flotationsschaum (1') wird durch eine sich in der Innenwand (2), im Boden (6) oder in der oberen Wandung (7) der Kammer (5) befindendem Abzugsöffnung (8) entnommen. Das abgeschiedene Gas kann sich dabei radial innerhalb des Flüssigkeitsrings (13) ansammeln und abgeleitet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie Vorrichtungen zu seiner Durchführung.
  • Die Abtrennung von Luft aus Flotationsschaum, der bei der Flotation von Faserstoffsuspensionen, z. B. in der Altpapieraufbereitung anfällt, ist u. a. deshalb erforderlich, um den Flotationsschaum weiterbehandeln zu können. Flotationsschaum, der bei der Flotation einer papierfaserhaltigen Suspension gebildet wird, ist bekanntlich besonders schwierig zu handhaben, da er schlecht zu entlüften oder zu entwässern ist. Ein solcher Flotationsschaum ist nur eingeschränkt fließ- und pumpfähig und neigt dazu, sich an den Wandungen festzusetzen.
  • Aus der DE 40 09 042 C2 ist eine Vorrichtung zur Abtrennung von Luft aus Flotationstrüben bekannt. Diese Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus einem Hydrozyklon, der zwar zur Entlüftung von Flüssigkeiten und Schäumen gut geeignet ist, aber als hydraulische Maschine im geschlossenen System arbeitet, was entsprechend apparative Einrichtung erfordert und zumindest eine gewisse Fließfähigkeit des Schaumes voraussetzt.
  • Aus der EP-A2-1 350 887 ist eine Vorrichtung bekannt, bei der ein mit Flügeln versehener Rotor von einer nicht mitrotierenden Wand umgeben ist. Der zufließende Schaum wird in Rotation versetzt und so bearbeitet, dass ein großer Teil der Luft entweichen kann. Anschließend kann er nach unten direkt abfließen, z. B. in einen Schaumsammeltank. Diese Vorrichtung ist einfach, kompakt und zuverlässig.
  • Die DE 35 19 374 A1 beschreibt einen mechanischen Schaumzerstörer, der direkt in die obere Schaumschicht eingetaucht werden kann. Derartige mechanische Schaumzerstörer können z. B. in einem Schaumsammeltank einer Flotationsanlage eingesetzt werden. Die Schaumzerstörer erfassen nur die obere, stark lufthaltige Schaumschicht, saugen diese an und schleudern den Flüssigkeitsanteil radial weg, wobei die Flüssigkeitstropfen sekundär mithelfen, die Oberflächenschaumblasen zum Platzen zu bringen. Tiefere Schaumschichten werden von diesem System nicht erfasst. In den tieferen Schichten entsteht ein sehr schwerer, nasser Schaum, der keiner Zwangsentlüftung unterzogen wird. Die Entlüftung dieses nassen Schaumes geschieht nur durch Sedimentation, was langer Verweilzeit bedarf. Diese Vorrichtung ist sowohl in ihrem konstruktiven Aufbau, dem erforderlichen Platzbedarf als auch bezüglich des Energieverbrauchs relativ aufwändig.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein entsprechendes Verfahren zu schaffen, mit der ohne großen Aufwand eine Abtrennung von Luft aus dem abfließenden Schaum ermöglich wird, die zumindest so weit geht, dass der Schaum pumpfähig ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 beschriebenen Merkmale gelöst. Geeignete Entgasungsvorrichtungen werden in Unteransprüchen beschrieben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die dazu verwendete Vorrichtung stellen bezüglich der Beschaffenheit des Flotationsschaumes relativ wenig Ansprüche. Die Entgasungsvorrichtung kann mit Vorteil an der Schaumsammelrinne einer Flotationsanlage eingesetzt werden, und zwar insbesondere an deren Abflussöffnung. Dort wird die horizontal, bzw. leicht schräg verlaufende Strömungsrichtung des Flotationsschaumes in eine nahezu senkrechte, abwärts führende umgelenkt. Die Wirkung des Rotors besteht dann im Wesentlichen darin, den abfließenden Schaum in Rotation zu versetzen, so dass sie einen Flüssigkeitsring an der den Rotor umgebenden Wand bildet, wobei die Luft nach radial innen wandert. Sie kann dann z. B. nach oben abströmen. Der Abzug des entgasten Schaumes erfolgt dann aus diesem Flüssigkeitsring heraus, mit Vorteil durch einen tangentialen Abzugstutzen. Durch diese Fahrweise lässt sich ein relativ hoher Entlüftungsgrad erreichen, z. B. ein Restluftgehalt unter 10%.
  • Eventuell kann ein Druckaufbau, z. B. von 0,5 bis 0,8 bar genutzt werden, der unter Umständen ausreicht, den Schaum bis in den Einlauf einer Flotationsanlage zu führen. Der Rotor wird mit Vorteil so angetrieben, dass eine äußere Umfangsgeschwindigkeit zwischen 8 und 25 m/s erreicht wird. Die Zentrifugalbeschleunigung im Flüssigkeitsring entspricht vorteilhafter Weise mindestens dem 100-Fachen der Erdbeschleunigung.
  • Die Erfindung und ihre Vorteile werden erläutert an Hand von Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 Schnitt-Darstellung der erfindungsgemäßen Entgasungsvorrichtung;
  • 2 eine Flotationszelle mit angebauter Entgasungsvorrichtung;
  • 3 Schnitt-Darstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Entgasungsvorrichtung;
  • 46 je eine Draufsicht auf eine weitere erfindungsgemäße Entgasungsvorrichtung;
  • 79 weitere Skizzen zum Anbau der erfindungsgemäßen Entgasungsvorrichtung an eine Flotationszelle (Varianten zur 2).
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Entgasungsvorrichtung im Schnitt dargestellt, wobei diese Zeichnung nur die wesentlichen Funktionsteile ohne konstruktive Details enthält. Die Vorrichtung weist eine Kammer 5 auf, die eine im Wesentlichen rotationssymmetrische runde Innenwand 2 enthält und mit einem Boden 6 nach unten abgeschlossen ist. Die Innenwand 2 der Kammer 5 ist bei dem hier gezeigten Beispiel zylindrisch, sie kann aber auch konisch sein und/oder Rinnen, Leisten oder Nuten aufweisen. Der Boden 6 verhindert den unkontrollierten Austritt der in der Kammer geführten Flüssigkeit nach unten. Die Kammer kann innen einen Durchmesser D zwischen 100 und 1000 mm und eine axiale Erstreckung H zwischen 100 mm und 600 mm aufweisen. Konzentrisch mit der zylindrischen Innenwand 2 ist ein Rotor 3 angeordnet, dessen hydraulisch wirksamer Teil, insbesondere die Rotorflügel 4 sich innerhalb der Kammer 5 befindet. Der rechte Rotorflügel 4 ist nur teilweise gezeichnet. Der Rotor 3 wird durch einen Antrieb 14 in Rotation versetzt, vorzugsweise so, dass er außen mit einer Umfangsgeschwindigkeit zwischen 8 und 25 m/s umläuft.
  • Bei der bevorzugten Gebrauchslage der Vorrichtung mit vertikal stehender Mittelachse 11 tritt der zu entgasende Flotationsschaum 1 von oben in den zentralen Bereich der Kammer 5 ein. Er wird von den Rotorflügeln 4 erfasst und in Rotation versetzt, so dass er sich als Flüssigkeitsring 13 (siehe 2) an die Innenwand 2 des Behälters anlegt. In Folge der Zentrifugalkräfte wandern die Gase, insbesondere die Luft, radial nach innen, was zur gewünschten Entgasung des Flotationsschaumes 1 führt. Im Allgemeinen können die Gase nach oben entweichen, wobei eine Entgasungsleitung 20, die sich hier im Zentrum befindet, hilfreich ist, weil dadurch eine unnötige Rückvermischung der ausgetretenen Gase mit dem zufließenden Flotationsschaum 1 vermieden wird. Selbstverständlich können die Gase auch abgesaugt werden, z. B. durch einen hohlen Rotor. In der Wand der Kammer 5 befindet sich hier eine Abzugsöffnung 8, die in den Abzugsstutzen 9 mündet. In anderen hier nicht gezeigten Fällen kann der entlüftete Flotationsschaum 1' auch durch eine oder mehrere Öffnungen im Boden 6 oder in der den oberen Abschluss der Kammer 5 bildenden Wandung 7 abgeleitet werden. Auf diese Weise kann die in einer Flüssigkeitsschicht an der Innenwand 2 rotierende Suspension aus der Kammer 5 abgeführt werden, so dass sie als entgaster Flotationsschaum 1' den Abzugsstutzen 9 passiert.
  • Die Umfangsgeschwindigkeit des Rotors 3 wird sinnvollerweise so gewählt, dass die Zentrifugalkräfte ausreichen, um einen Flüssigkeitsring an der Innenwand 2 zu bilden. In Abhängigkeit vom Durchmesser der Innenwand 2 sind das etwa 8 bis 25 m/s.
  • Zur Erläuterung der Anwendungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt 2 in seitlicher geschnittener Ansicht eine Flotationsvorrichtung 10 für eine Altpapiersuspension. Diese enthält einen im Wesentlichen geschlossenen Behälter, der von oben durch eine Mischvorrichtung 12 mit der zu flotierenden papierfaserhaltigen Suspension S versorgt wird. In an sich bekannter Weise wird die Suspension S mit Luft L zu einer belüfteten Suspension S' vermischt, aus der innerhalb der Flotationsvorrichtung 10 die faserfremden, hydrophoben Bestandteile, wie z. B. Farbpartikel und klebende Teilchen (stickies) in den Flotationsschaum 1 aufsteigen. Der Gutstoff 15, der am Boden der Flotationsvorrichtung 10 abgezogen wird, enthält den überwiegenden Teil der Papierfasern und des Wassers.
  • Der Flotationsschaum 1 fließt in die Schaumsammelrinne 16 ab und durch ein z. B. 200 bis 600 mm weites Fallrohr 17 in die schon beschriebene Kammer 5, in der er sich als rotierender Flüssigkeitsring 13 an die Innenwand 2 anlegt. Durch diese Anwendung der Entgasungsvorrichtung wird der schmierige stark lufthaltige Flotationsschaum 1 so weit entgast, dass er als Flotationsschaum 1' durch den Schaum-Abzugsstutzen 9 abgezogen in einer hier nicht gezeigten Kreiselpumpe weiter transportiert werden kann.
  • In vielen Fällen wird der Gutstoff erneut einem anderen Teil der Flotationsvorrichtung 10 oder einer weiteren Flotationsvorrichtung zugeführt, so lange, bis die Reinigung so weit erfolgt ist, dass der Gutstoff weiterverarbeitet werden kann. Oft werden verschiedene Teile der Flotationsvorrichtung als Zellen ausgebildet, die von der Suspension nacheinander durchströmt werden. Wenn solche Zellen nebeneinander angeordnet sind, können sie eine gemeinsame Schaumsammelrinne 16 haben, in die der Flotationsschaum 1 abfließt, gesammelt und dann durch ein Fallrohr 17 zur Kammer 5 geführt wird.
  • Die erfindungsgemäße Entgasungsvorrichtung kann auch so ausgeführt sein, dass, anders als in 2 gezeigt, die Entgasungsleitung 20 nicht zentral, also konzentrisch mit der Mittellinie 11 angeordnet wird. So befindet sich gemäß 3 außerhalb des Fallrohrs 17 eine Entgasungsöffnung 18 in der die Kammer nach oben abschließenden Wandung 7. An die Entgasungsöffnungen 18 ist eine Entgasungsleitung 19 angeschlossen. Durch den Radialabstand der Entgasungsöffnung 18 von der Mittellinie 11 des Rotors 3 kann dessen Pumpwirkung genutzt werden Die radial inneren Bereiche der Schaufeln 4 können dann als Pumpschaufeln für das frei werdende Gas wirken und dessen Abzug aus der Kammer 5 beschleunigen.
  • Infolge der Rotation bildet sich der Flüssigkeitsring 13 an der Innenwand 2 aus mit einer Niveauhöhe N, die vorzugsweise zwischen 80 und 120 mm ihrer kleinsten Stelle beträgt.
  • Die Entgasungsöffnung 18 liegt dann einige Millimeter näher zum Zentrum (z. B. 10 bis 50 mm), so dass keine Vermischung von Gas und Schaum eintritt. Der Rotor 3 taucht in den Flüssigkeitsring 13 ein. Sein minimaler Abstand zur Innenwand 2 beträgt vorzugsweise 10 bis 40 mm. Der Abstand zum Boden 6 sowie zur die Kammer 5 nach oben abschließenden Wandung 7 beträgt jeweils 3 bis 50 mm, vorzugsweise 10 bis 30 mm.
  • Es können eine oder mehrere Entgasungsleitungen 19 vorhanden sein. Bei völlig symmetrischen Strömungsverhältnissen des Schaumzuflusses wären sie zweckmäßigerweise gleichmäßig auf den Umfang zu verteilen. Wie 4 zeigt, können die Entgasungsleitungen 19 auch innerhalb des Fallrohres 17 angeordnet sein, wobei sie so geführt sind, dass sie die Rückvermischung von Schaum und Luft verhindern. Es ist auch denkbar, wie 5 zeigt, die Entgasungsleitung 19' als radiale Ausbuchtung im Fallrohr 17 auszugestalten, also derart, dass sie einen axial aufwärts fördernden Kanal bildet. Diese radiale Ausbuchtung kann weiter oben in eine radiale Einbuchtung 19'' übergehen, d. h. dass die Luft/das Gas oberhalb dieses Überganges innerhalb des Fallrohres 17 weiter geführt wird (s. 6). Insbesondere dann, wenn der Schaum nicht zentral in das Fallrohr 17 eingeführt wird, würde die Entgasungsleitung 19' an der dem Schaumfluss eher gegenüberliegenden Seite anzuordnen sein.
  • Weiterhin macht der Vergleich der 4 und 5 deutlich, dass die Schaufeln 4 des Rotors 3 nicht nur streng radial, sondern ähnlich wie bei Kreiselpumpen auch gebogen ausgeführt sein können. Die Drehrichtung ist in diesen beiden Darstellungen jeweils durch einen Pfeil angedeutet. Der Abzugsstutzen 9 kann z. B. tangential (4) oder radial (5) angeschlossen sein.
  • Eine günstige Anordnung der erfindungsgemäßen Entgasungsvorrichtung bei Anschluss an eine Flotationsvorrichtung 10 ist bereits in der 2 gezeigt worden. Wenn keine zentrale Entgasungsleitung (wie Entgasungsleitung 20 in 2) verwendet werden soll, sondern stattdessen Varianten gemäß den 3 bis 5, ergeben sich auch andere Anbausituationen.
  • So zeigt die 7 die Flotationsvorrichtung 10 mit einem Fallrohr 17 für den Flotationsschaum 1. Die Entgasungsleitung 19' ist, ähnlich wie in 5, als radiale Ausbuchtung im Fallrohr 17 ausgeführt und mündet oben in den Gasraum der Flotationsvorrichtung 10. Eine weitere Möglichkeit besteht gemäß 8 darin, die Entgasungsleitung 19 (eine oder mehrere) außerhalb des Fallrohres 17 von der Kammer 5 der Entgasungsvorrichtung direkt in den Gasraum der Flotationsvorrichtung 10 zu führen. Gemäß 9 können die Entgasungsöffnungen 18 radial außerhalb des Fallrohres 17 liegen und mit im Fallrohr 17 liegenden Entgasungsleitungen 19 verbunden sein, wodurch die Vorrichtung wesentlich kompakter wird.
  • Im Regelfall wird die Entgasungsleitung, wie sie auch immer ausgeführt sein mag, vorteilhafterweise im Gasraum der Flotationsvorrichtung 10 münden. Dadurch kann das Freiwerden des Gases G, insbesondere Luft, gleich wieder angesaugt und daher zur Flotation erneut genutzt werden. Schwaden in der Umgebung, Feuchtigkeitsverluste und Kosten für die Luftaufbereitung werden vermieden. Zweckmäßigerweise ist die Flotation 10 als geschlossene Zelle ausgeführt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4009042 C2 [0003]
    • - EP 1350887 A2 [0004]
    • - DE 3519374 A1 [0005]

Claims (25)

  1. Verfahren zur Entfernung von Gas, insbesondere von Luft aus bei der Flotation einer papierfaserhaltigen Suspension (S) gebildetem Flotationsschaum (1), bei dem der Flotationsschaum (1) durch mindestens einen angetriebenen Rotor (3) in Rotation versetzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Flotationsschaum (1) innerhalb einer mit einer Innenwand (2) versehenen mit einem Boden (6) nach unten abgeschlossenen Kammer (5) durch den Rotor (3) so in Rotation versetzt wird, dass sich an der Innenwand (2) ein Flüssigkeitsring (13) ausbildet und dass sich Gas, insbesondere Luft, radial innerhalb dieses Flüssigkeitsringes ansammelt und dass der zumindest teilweise entgaste Flotationsschaum (1') aus dem Flüssigkeitsring (13) abgezogen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest teilweise entgaste Flotationsschaum (1') durch mindestens eine Abzugsöffnung (8) durch die die Innenwand (2) aufweisende Wandung hindurch abgezogen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest teilweise entgaste Flotationsschaum (1') durch mindestens eine Abzugsöffnung im Boden (6) der Kammer (5) oder in der die Kammer (5) nach oben abschließende Wandung (7) hindurch abgezogen wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (3) so angetrieben wird, dass sein radial äußerster Teil eine Umfangsgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 m/sec, vorzugsweise 7 und 12 m/sec, hat.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Flüssigkeitsring (13) über der Innenwand (2) eine Niveauhöhe (N) zwischen 50 und 200 mm, vorzugsweise 80 bis 120 mm, aufweist.
  6. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrifugalbeschleunigung im Flüssigkeitsring (13) mindestens das 100-Fache der Erdbeschleunigung beträgt.
  7. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der abgeführte Flotationsschaum (1') einen Überdruck gegenüber dem Umgebungsdruck von zwischen 0,5 bar und 1,5 bar, vorzugsweise 0,5 bis 0,8 bar, aufweist.
  8. Verfahren nach einem der voran stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flotationsschaum (1) so weit entgast wird, dass der Restgasgehalt des teilentgasten Flotationsschaum (1') höchstens 10% beträgt.
  9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der voran stehenden Ansprüche, welche einen angetriebenen Rotor (3) enthält, um den Flotationsschaum (1) in Rotation zu versetzen, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (3) innerhalb einer mit einer Innenwand (2) versehenen Kammer (5) angeordnet ist, die mit einem Boden (6) nach unten abgeschlossen ist und in deren Innenwand (2) sich mindestens eine Abzugsöffnung (8) zur Abführung des Flotationsschaumes (1') befindet.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (5) eine zylindrische Innenwand (2) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser (D) der Innenwand (2) zwischen 100 mm und 1200 mm, vorzugsweise 300 mm bis 800 mm, beträgt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwand (2) der Kammer (5) konzentrisch mit dem Rotor ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwand (2) der Kammer (5) nicht konzentrisch mit dem Rotor ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Axialerstreckung (H) der Kammer (5) zwischen 100 mm und 600 mm, vorzugsweise 150 bis 400 mm, beträgt.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebrauchslage der Vorrichtung die mit senkrecht stehender Mittelachse (11) ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebrauchslage der Vorrichtung die mit waagerechter oder schräg stehender Mittelachse (11) ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (3) mit Rotorflügeln (4) versehen ist und dass der kleinste Abstand zwischen den Rotorflügeln (4) und der Innenwand (2) der Kammer (5) einen Wert zwischen 10 mm und dem des Außendurchmessers der Rotorflügel (4) hat.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung über ein Fallrohr (17) mit einer Flotationsvorrichtung (10) so verbunden ist, dass der darin gebildete Flotationsschaum (11) in die Kammer (5) abfließen kann.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass für die Abführung der Gase aus der Kammer (5) mindestens eine nicht mit dem Rotor (3) konzentrische Entgasungsöffnung (18) in der die Kammer nach oben abschließenden Wandung (7) vorhanden ist, welche in eine Entgasungsleitung (19) mündet.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass für die Abführung der Gase aus der Kammer (5) mindestens eine nicht mit dem Rotor (3) konzentrische Entgasungsleitung (19', 19'') vorhanden ist, die am oder im Fallrohr (17) verläuft.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass für die Abführung der Gase aus der Kammer (5) eine zentrale Entgasungsleitung (20) vorhanden ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18, 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Entgasungsleitung (19, 20) an eine Flotationsvorrichtung (10) angeschlossen ist und dabei in den Gasraum der Flotationsvorrichtung (10) mündet.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 sowie 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Entgasungsleitung (19, 19', 20) in das Fallrohr (17) mündet.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (3) mit einem Antrieb (14) versehen ist, der den radial äußeren Teil des Rotors (3) mit einer Umfangsgeschwindigkeit zwischen 8 m/s und 25 m/s antreiben kann.
  25. Verwendung der Vorrichtung gemäß einem der voran stehenden Ansprüche bei der Entgasung des bei der Flotation einer papierfaserhaltigen Suspension (S) anfallenden Flotationsschaumes (1), wobei die Flotation zur Entfernung von Störstoffpartikeln, insbesondere Druckfarbenpartikel, aus der Suspension (S) dient und in mindestens einer Flotationsvorrichtung (10) durchgeführt wird.
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