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DE102008030270A1 - Vorrichtung mit mindestens einer Kammer zur Aufnahme eines Medikaments oder eines Probenvolumens - Google Patents

Vorrichtung mit mindestens einer Kammer zur Aufnahme eines Medikaments oder eines Probenvolumens Download PDF

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DE102008030270A1
DE102008030270A1 DE102008030270A DE102008030270A DE102008030270A1 DE 102008030270 A1 DE102008030270 A1 DE 102008030270A1 DE 102008030270 A DE102008030270 A DE 102008030270A DE 102008030270 A DE102008030270 A DE 102008030270A DE 102008030270 A1 DE102008030270 A1 DE 102008030270A1
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DE
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reagents
piston element
chamber
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reaction
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DE102008030270A
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English (en)
Inventor
Frank Dr. Böttger
Benjamin Böbst
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Apotheker Vetter and Company Arzneimittel GmbH Ravensburg
Original Assignee
Apotheker Vetter and Company Arzneimittel GmbH Ravensburg
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Publication date
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung (1) mit mindestens einer Kammer (3) zur Aufnahme eines Medikaments (M) oder eines Probenvolumens und einem Kolbenelement (5), das in der Vorrichtung (1) verlagerbar ist, vorgeschlagen, die sich dadurch auszeichnet, dass in das Kolbenelement (5) Druckkräfte aufgrund einer chemischen Reaktion einleitbar sind, die eine Verlagerung des Kolbenelements (5) bewirken.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit mindestens einer Kammer zur Aufnahme eines Medikaments oder eines Probenvolumens gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Vorrichtungen der genannten Art sind bekannt. Aus der WO 03/039634 A1 geht ein pneumatischer Injektor hervor, der eine Kammer zur Aufnahme eines Medikaments aufweist. Außerdem ist ein Kolbenelement vorgesehen, das in dem Injektor verlagerbar ist. Wird der Injektor betätigt, bewirkt eine Verlagerung des Kolbenelements zuerst, dass eine Nadel die Haut eines Patienten durchdringen kann. Die nachfolgende Verlagerung des Kolbenelements führt zu einer Injektion des in der Kammer befindlichen Medikaments in den Körper des Patienten. Bei dieser Vorrichtung wird die Verlagerung des Kolbenelements dadurch bewirkt, dass ein zuvor geschlossenes Reservoir, das mit unter Druck stehendem Kohlendioxid gefüllt ist, mit einem Raum in Verbindung gebracht wird, in dem das Kolbenelement angeordnet ist, sodass das komprimierte Kohlendioxid einen Druck auf das Kolbenelement ausüben kann.
  • Nachteilig an einem solchen Mechanismus ist, dass der für eine hinreichend rasche Kolbenbewegung erforderliche Druck über die gesamte Lagerzeit der Vorrichtung vorgehalten werden muss. Dies stellt hohe Anforderungen an die Dichtigkeit des Reservoirs für das Kohlendioxid. Weist dieses auch nur geringfügige Undichtigkeiten auf, kann der Druck über eine Lagerzeit so weit abgebaut werden, dass eine Funktionsfähigkeit der Vorrichtung nicht mehr gegeben ist. Außerdem kann der Druckspeicher – also das Reservoir für das Kohlendioxid – nicht beliebig miniaturisiert werden und bedingt so auch eine Untergrenze für die Größe der Vorrichtung. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die zum Vortrieb des Kolbenelements erforderliche Kraft von verschiedenen Parametern abhängig ist. Sollen gleiche Volumina verschiedener Medikamente in der gleichen Zeit in den Körper eines Patienten eingebracht werden, bedarf es bei höherer Viskosität des Medikaments einer größeren Vortriebskraft für das Kolbenelement, während weniger viskose Medikamente eine geringere Vortriebskraft brauchen. Auch der Innendurchmesser der verwendeten Injektionsnadeln spielt hier eine Rolle: Es ist offensichtlich, dass eine größere Vortriebskraft nötig ist, um die gleiche Menge eines Medikaments in der gleichen Zeit durch eine Nadel geringeren Durchmessers zu befördern. Um die Vorrichtung flexibel auf diese unterschiedlichen Bedingungen anpassen zu können, wäre es erforderlich, den in dem Kohlendioxid-Reservoir herrschenden Druck auf die jeweiligen Bedingungen abzustimmen. Dies ist allerdings bei in Serie produzierten, vorgefertigten Kohlendioxid-Druckpatronen nur in sehr eingeschränktem Maß und höchstens in Form von zwangsläufigerweise recht grob gewählten Druckbereichen möglich.
  • Aus der WO 2007/051331 A1 geht ein Autoinjektor hervor, der ebenfalls eine Kammer zur Aufnahme eines Medikaments aufweist und ein Kolbenelement umfasst, das in dem Autoinjektor verlagerbar ist. Das Kolbenelement wird von einem Elastizitätselement, vorzugsweise einer Feder, angetrieben. Nachteilig bei federbetriebenen Vorrichtungen der genannten Art ist, dass die Kammer, welche das Medikament enthält, durch eine unzureichende Vorwärtsbewegung des Kolbenelements häufig nicht vollständig entleert wird. Die Ursache hierfür ist, dass die in das Kolbenelement eingeleitete Federkraft mit dem zurückgelegten Weg des Kolbenelements abnimmt. Es kann also leicht vorkommen, dass bei nahezu vollendeter Injektion die Federkraft nicht mehr ausreicht, um die Kammer vollständig zu entleeren. Hierbei kann es durch Toleranzen in den verwendeten Federn insbesondere zu beträchtlichen Schwankungen in der verabreichten Dosis kommen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die die genannten Nachteile nicht aufweist.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass in das Kolbenelement Druckkräfte aufgrund einer chemischen Reaktion einleitbar sind, die eine Verlagerung des Kolbenelements bewirken. Im Unterschied zu den als Stand der Technik genannten Vorrichtungen weist die beanspruchte Vorrichtung eine Kammer zur Aufnahme eines Medikaments oder eines Probenvolumens auf. Das bedeutet, dass auch Vorrichtungen angesprochen sind, die einer Probennahme dienen. Das Kolbenelement ist dabei in eine Richtung verlagerbar, die der Richtung entgegengesetzt ist, in die das Kolbenelement verlagert wird, wenn die Vorrichtung der Applikation eines Medikaments dient. Auf diese Weise kann eine Probe in die zuvor leere Kammer eingebracht werden, während bei bekannten Vorrichtungen, in denen die Kammer ein Medikament enthält, die zuvor gefüllte Kammer während der Anwendung der Vorrichtung entleert wird. Wesentlich für die erfindungsgemäße Vorrichtung ist der Mechanismus, mittels dessen das Kolbenelement in der Vorrichtung verlagerbar ist. Diese Verlagerung des Kolbenelements kann grundsätzlich in verschiedene Richtungen stattfinden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann also sowohl so ausgebildet sein, dass eine zuvor gefüllte Kammer bei der Anwendung entleert wird, sie kann aber auch so ausgebildet sein, dass ei ne zuvor leere Kammer bei der Anwendung gefüllt wird. Wesentlich ist, dass Druckkräfte aufgrund einer chemischen Reaktion in das Kolbenelement einleitbar sind. Dies bedeutet, dass die Druckkräfte, die eine Verlagerung des Kolbenelements bewirken, erst im Moment der Anwendung gebildet werden und nicht bereits im Lagerzustand der Vorrichtung vorliegen. Hierdurch kann vermieden werden, dass ein in der Vorrichtung vorhandener Druck während der Lagerzeit abgebaut wird, und die Vorrichtung so ihre Funktionsfähigkeit einbüßt. Die Forderungen an die Dichtigkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind also wesentlich geringer als diejenigen an Vorrichtungen, die eine Verlagerung des Kolbenelements durch bereits im Lagerzustand vorliegende Druckkräfte bewirken.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass für die Aufbewahrung der an der chemischen Reaktion beteiligten Stoffe deutlich weniger Raum zur Verfügung gestellt werden muss, als für eine übliche Kohlendioxid-Patrone oder ein sonstiges Druckreservoir. Damit kann auch die Gesamtgröße der Vorrichtung kleiner ausfallen. Außerdem können die durch die chemische Reaktion erzeugten Druckkräfte in einfacher Weise sehr fein auf die gewünschten Bedingungen abgestimmt werden. Dies kann beispielsweise durch Variation der chemischen Natur der verwendeten Stoffe, ihrer Gesamtmenge oder ihres Mischungsverhältnisses erreicht werden. Auf einer modernen Fertigungsstraße ist es sehr leicht möglich, diese Parameter computergesteuert zu variieren und somit eine nahezu kontinuierliche Variation der erzeugbaren Druckkräfte zu ermöglichen, sodass diese individuell auf die vorliegenden Bedürfnisse abstimmbar sind. Es entfallen auch weitestgehend bewegliche oder vorgespannte Teile, sodass auch insofern die erfindungsgemäße Vorrichtung weniger fehleranfällig und außerdem kleiner ist. Die Menge der benötigten Chemikalien ist typischerweise so gering, dass eine Integration des die Verlagerung des Kolbenelements bewirkenden Mechanismus in die nicht sterilen Bereiche der Vorrichtung sehr wohl möglich ist.
  • Die Druckkräfte, die aufgrund der chemischen Reaktion in das Kolbenelement einleitbar sind und die eine Verlagerung des Kolbenelements bewirken, nehmen aufgrund der Kinetik der chemischen Reaktion exponentiell zu. Im Gegensatz zu einem Elastizitätselement beziehungsweise einer Feder, die zum Ende einer Injektion hin nur noch eine geringe Federkraft bereitstellt, nehmen also die aufgrund der chemischen Reaktion einleitbaren Druckkräfte zum Ende der Injektion hin zu. Auf diese Weise wird gut reproduzierbar gewährleistet, dass dem Patienten stets der gesamte Inhalt der Kammer verabreicht wird. Umgekehrt ist bei einem Befüllen der Kammer im Sinne einer Probennahme gewährleistet, dass stets das komplette Kammervolumen gefüllt wird.
  • Die chemische Reaktion läuft unabhängig von der Geometrie der die Reagenzien umschließenden Wandung ab, sodass die Form der Vorrichtung sehr flexibel den gewünschten Bedingungen angepasst werden kann. Demgegenüber muss die Form bekannter Vorrichtungen stets Geometrien berücksichtigen, die durch die Feder oder eine CO2-Patrone vorgegeben sind.
  • Es wird eine Vorrichtung bevorzugt, die als Spritze oder Karpule, als Mehrkammer-, vorzugsweise Doppelkammersystem, als Autoinjektor oder als Pen ausgebildet ist. Solche selbstinjizierenden Vorrichtungen haben Vorteile für Patienten, die sich aufgrund von Spritzenangst oder sonstigen Hemmungen oder Gebrechen nur schwer selbst Injektionen verabreichen können. Die angesprochenen Sys teme sind häufig so ausgebildet, dass der Patient die in der Vorrichtung vorhandene Nadel nicht zu Gesicht bekommt, sodass die üblichen Angstreaktionen, die allein der Anblick einer Injektionsnadel auslöst, vermieden werden können. Vor allem Autoinjektoren oder Pens besitzen diesen Vorteil. Hierbei spricht der Begriff Autoinjektor allgemein selbstinjizierende Systeme an, wird aber auch häufig für Vorrichtungen verwendet, die in der Lage sind, mehrere Dosen sequenziell hintereinander zu verabreichen. Der Pen kann im Vergleich dazu nur eine einzige Dosis verabreichen. Sowohl Autoinjektoren als auch Pens können als Spritzen oder Karpulenspritzen ausgebildet sein. Möglich ist auch, dass die Einrichtung, die eine Verlagerung des Kolbenelements bewirkt, von der restlichen Vorrichtung trennbar ist, sodass die Vorrichtung also zwei separate Teile aufweist. Beispielsweise kann ein Teil der Vorrichtung die Kammer zur Aufnahme eines Medikaments oder eines Probenvolumens sowie das Kolbenelement umfassen, während der andere Teil die Einrichtung umfasst, die die Verlagerung des Kolbenelements bewirkt. Dieser zweite Teil kann so ausgebildet sein, dass der erste Teil aus einer handelsüblichen Spritze oder Karpule bestehen kann, der dann mit dem zweiten Teil verbindbar ist. Bei dem ersten Teil kann es sich auch um ein Doppelkammersystem handeln. Auf diese Weise können handelsübliche Spritzen, Karpulen oder Doppelkammersysteme mit dem zweiten Teil der Vorrichtung so in Verbindung gebracht werden, dass beide Teile gemeinsam die erfindungsgemäße Vorrichtung realisieren.
  • Bevorzugt wird außerdem eine Vorrichtung, die sich dadurch auszeichnet, dass im Verlauf der chemischen Reaktion mindestens ein Gas freigesetzt wird, welches Druckkräfte in das Kolbenelement einleitet, die dessen Verlagerung bewirken. Es ist dabei prinzipiell aus reichend, dass während der chemischen Reaktion ein Gas freigesetzt wird, das aufgrund seines Drucks eine Verlagerung des Kolbenelements bewirken kann. Es ist jedoch auch möglich, eine chemische Reaktion auszuwählen, bei der mehr als ein Gas freigesetzt wird, sodass die entstehenden Gase gemeinsam die Druckkräfte in das Kolbenelement einleiten, die dessen Verlagerung bewirken.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen die einzelnen Figuren:
  • 1 eine schematische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung in ihrem Lagerzustand;
  • 2 das Ausführungsbeispiel gemäß 1 während der Initialisierung der chemischen Reaktion;
  • 3 das Ausführungsbeispiel gemäß 1 während des Verlaufs der chemischen Reaktion;
  • 4 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 5 eine schematische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 6 eine schematische Darstellung eines vierten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 7 eine schematische Darstellung eines fünften Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Vorrichtung 1 in ihrem Lagerzustand. Die Vorrichtung 1 ist hier als Spritze dargestellt. Genauso gut ist es allerdings möglich, dass es sich bei der Vorrichtung 1 um eine Karpule, eine Karpulenspritze, ein Mehr- oder Doppelkammersystem, einen Autoinjektor oder einen Pen handelt. Prinzipiell kann es sich bei der Vorrichtung 1 um eine beliebige Vorrichtung handeln, die eine Kammer aufweist, die wahlweise der Aufnahme eines Medikaments oder eines Probenvolumens dient und die ein Kolbenelement aufweist, das in der Vorrichtung verlagerbar ist, sodass die Kammer durch die Bewegung des Kolbenelements wahlweise entleert oder befüllt wird.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung 1 eine Kammer 3 auf, die ein nicht dargestelltes Medikament umfasst. Die Kammer 3 ist also im Lagerzustand der Vorrichtung 1 befüllt, sodass sie bei Betätigung der Vorrichtung 1 entleert werden kann. Dazu ist ein Kolbenelement 5 vorgesehen, das in der Vorrichtung 1 verlagerbar ist. Bei dem Kolbenelement 5 kann es sich beispielsweise um einen Elastomerstopfen handeln, der die Kammer 3 zu ihrer einen Seite hin dichtend abschließt, indem der Elastomerstopfen die innere Mantelfläche 7 der Kammer 3 zumindest bereichsweise abdichtend berührt. Ganz allgemein wird bevorzugt, dass das Kolbenelement 5 wenigstens im Bereich seines der Kammer 3 zugewandten Endes die innere Mantelfläche 7 der Kammer 3 abdichtend be rührt, sodass die Kammer 3 gegenüber den Bereichen der Vorrichtung 1 abgedichtet ist, die ihr auf der ihr abgewandten Seite des Kolbenelements 5 gegenüberliegen.
  • In das Kolbenelement 5 sind Druckkräfte aufgrund einer chemischen Reaktion einleitbar, die dessen Verlagerung bewirken. Hierzu umfasst die Vorrichtung 1 mindestens einen Raum, der mindestens ein Reagenz für die chemische Reaktion aufnimmt. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Vorrichtung 1 einen ersten Raum 9 und einen zweiten Raum 11. Die Räume 9 und 11 sind durch ein Trennelement 13 voneinander getrennt. Das Trennelement 13 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Stopfen ausgebildet, der in der Vorrichtung 1 verlagerbar ist. Möglich ist allerdings auch, das Trennelement als dichtenden Stempel, als durchstechbares Septum oder als zerreiß- oder zerbrechbare Membran auszubilden. Wesentlich ist, dass die beiden Räume 9, 11 im Lagerzustand der Vorrichtung 1 durch ein Trennelement 13 sicher und dauerhaft voneinander getrennt sind, und dass sie zur Aktivierung der Vorrichtung 1 miteinander verbindbar sind, indem das Trennelement 13 beispielsweise verlagert, durchstochen, zerrissen oder zerbrochen werden kann.
  • Der erste Raum 9 umfasst mindestens ein Reagenz 15. Das mindestens eine Reagenz 15 kann dabei in flüssiger oder in fester Form vorliegen, es kann beispielsweise pulverisiert sein. Selbstverständlich können mehrere Reagenzien 15 gemeinsam in dem ersten Raum 9 vorliegen, es muss allerdings sichergestellt sein, dass diese zumindest in dem Zustand, in dem sie in dem ersten Raum 9 vorliegen, während der Lagerzeit der Vorrichtung 1 nicht miteinander reagieren. Der zweite Raum 11 umfasst mindestens einen Stoff 17, bei dem es sich um mindestens ein weiteres Reagenz, aber auch um ein Lösungsmittel, ein Lösungsmittelgemisch, eine Lösung oder um mindestens einen Katalysator handeln kann. Es ist auch denkbar, dass der erste Raum 9 den mindestens einen Stoff 17 umfasst, während der zweite Raum 11 das mindestens eine Reagenz 15 umfasst. Wesentlich bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel, dass zwei Räume 9, 11 umfasst, ist, dass eine chemische Reaktion erst dann stattfindet, wenn das mindestens eine Reagenz 15 mit dem mindestens einen Stoff 17 in Kontakt gebracht wird.
  • Es sind auch andere Ausführungsbeispiele möglich, in denen beispielsweise nur ein Raum 9 vorgesehen ist, der mindestens ein Reagenz 15 umfasst. Dabei kann es sich bei dem mindestens einen Reagenz 15 um ein Stoffgemisch handeln, das erst nach Überwindung einer Energiebarriere miteinander reagiert. Die chemische Reaktion kann dann beispielsweise thermisch, photochemisch, elektrochemisch und/oder durch Einwirkung einer mechanischen Kraft beziehungsweise durch Einleitung von kinetischer Energie in das Stoffgemisch startbar sein. Es kann sich bei dem mindestens einen Reagenz 15 aber auch um einen Reinstoff handeln, der durch Überwindung einer Energiebarriere einer Zersetzung zuführbar ist, wobei sich mindestens ein Gas entwickeln kann, das Druckkräfte in das Kolbenelement 5 einleitet.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kann das Reagenz 15 ein Reinstoff sein, der beispielsweise mit einem weiteren Stoff 17 unter Entwicklung eines Gases reagieren kann. Aufgrund der höheren Reaktionsgeschwindigkeiten wird bevorzugt, dass das mindestens eine Reagenz 15 oder der mindestens eine Stoff 17 in flüssiger Phase vorliegen. Der mindestens eine andere Reaktionspartner, der sich in einem separaten Raum befindet, kann dann als Feststoff, beispiels weise als Pellet gepresst oder in Pulverform vorliegen. Es ist auch möglich, dass alle an der Reaktion teilnehmenden Substanzen in flüssiger Phase oder in Lösung vorliegen. Prinzipiell können auch alle Reaktionsteilnehmer in fester Phase vorliegen, dies bedeutet aber unter Umständen eine verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit.
  • Bei dem mindestens einen Reagenz 15 kann es sich um ein Carbonat, beispielsweise um Natriumhydrogencarbonat handeln. In diesem Fall wird bevorzugt, dass der Stoff 17 eine Säure, vorzugsweise eine organische Säure oder eine Mineralsäure umfasst. Der Stoff 17 kann beispielsweise Salzsäure umfassen, er kann aber auch eine Zintronensäurelösung umfassen. Im letzten Fall würde durch eine Vermischung des mindestens einen Reagenz 15 mit dem mindestens einen Stoff 17 eine Neutralisationsreaktion in Gang gesetzt, bei der Kohlendioxid freigesetzt würde.
  • Generell wird bevorzugt, dass es sich bei dem freigesetzten Gas um ein inertes und/oder nichttoxisches Gas handelt. Beispielsweise können Kohlendioxid, Stickstoff, Sauerstoff, Wasserstoff oder Methan gebildet werden.
  • Umfasst das mindestens eine Reagenz 15 eine Mischung von Reagenzien, kann der mindestens eine Stoff 17 beispielsweise ein Lösungsmittel umfassen, in dem die Reagenzien 15 löslich sind. Es ist dann möglich, dass die Reagenzien 15, wenn sie in fester Phase durchmischt vorliegen, nicht miteinander reagieren, während sie unter Gasentwicklung reagieren, wenn sie in einem Lösungsmittel 17 gelöst werden. Selbstverständlich ist auch möglich, dass der mindestens eine Stoff 17 eine Lösung umfasst, in der weitere Reagenzien gelöst sind, die mit dem mindestens einen Reagenz 15 unter Gas entwicklung reagieren. Es kann auch in mindestens einem der Räume 9, 11 mindestens ein Katalysator vorgesehen sein, der eine Energiebarriere für eine Reaktion zwischen den in den separaten Räumen vorliegenden Reagenzien beziehungsweise Stoffe so weit herabsetzen kann, dass die Reaktion bei Durchmischung der Reagenzien und Stoffe startbar ist. Ein solcher Katalysator kann ein Metall, eine metallische Verbindung oder ein Biokatalysator, beispielsweise ein Enzym, sein.
  • Insgesamt ist festzuhalten, dass in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 verschiedene Reagenzien 15 gemeinsam in einem Raum 9 vorliegen können. Es kann auch ein einzelnes Reagenz 15 in einem Raum 9 vorliegen. Dabei kann ein einziger Raum 9 vorgesehen sein, es können aber auch weitere Räume 9, 11 mit weiteren Reagenzien 15 und/oder Stoffen 17 vorgesehen sein. Dabei können verschiedene Reagenzien 15 beziehungsweise Stoffe 17 zumindest teilweise getrennt voneinander in mindestens zwei Räumen 9, 11 vorliegen. Es können auch mindestens ein Lösungsmittel und/oder mindestens ein Katalysator vorgesehen sein. Dieser Katalysator kann in mindestens einem Raum 9, 11 vorliegen, er kann allerdings auch in einem separaten Raum vorgesehen sein. Die chemische Reaktion kann gestartet werden, indem die Reagenzien 15 beziehungsweise Stoffe 17 vermischt werden und/oder indem die Reagenzien 15 beziehungsweise Stoffe 17 mit mindestens einem Lösungsmittel und/oder mindestens einem Katalysator gemischt werden. Die Reaktion kann auch durch Überwindung einer Energiebarriere startbar sein. Sie kann thermisch, photochemisch, elektrochemisch und/oder durch Einwirkung einer mechanischen Kraft beziehungsweise Einleitung von kinetischer Energie in das Reaktionssystem gestartet werden.
  • Aus 1 ist deutlich erkennbar, dass der zweite Raum 11 von einem Grundkörper 19 der Vorrichtung und dem Kolbenelement 5 begrenzt wird. Dies ist vorteilhaft, da in dem Fall, dass die Reaktion zumindest im Wesentlichen in dem zweiten Raum 11 abläuft, das freigesetzte Gas unmittelbar Druckkräfte in das Kolbenelement 5 einleiten und dieses so verlagern kann.
  • An einem Ende der Kammer 3 ist ein Ansatz 21 für eine Einrichtung vorgesehen, die mit der Kammer 3 verbunden werden und als Abgabeeinrichtung für ein in der Kammer 3 befindliches Medikament oder als Aufnahmeeinrichtung für eine in die Kammer 3 strömende Probe wirken kann. Die Einrichtung kann beispielsweise eine Spritzennadel, eine Kanüle oder eine Braunüle umfassen. An dem dem Ansatz 21 abgewandten Ende der Vorrichtung 1 ist ein Betätigungsmechanismus 23 angeordnet, mittels dessen die Vorrichtung 1 aktivierbar ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Betätigungsmechanismus 23 stempelförmig ausgebildet und in der Vorrichtung 1 verlagerbar. Im Lagerzustand der Vorrichtung 1 befindet sich der Betätigungsmechanismus 23 in maximaler Distanz zum Ansatz 21. Um die Vorrichtung 1 zu betätigen, kann der Betätigungsmechanismus 23 in Richtung auf den Ansatz 21 in der Vorrichtung 1 verlagert werden.
  • Die Funktionsweise des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1 wird nun im Folgenden anhand der 2 und 3 näher erläutert.
  • 2 zeigt eine schematische Ansicht des Ausführungsbeispiels gemäß 1 der Vorrichtung 1. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Hier ist der Betätigungsmechanismus 23 durch einen Benutzer von seiner maximal von dem Ansatz 21 entfernten Lagerposition in eine Aktivierungsposition verlagert. Durch die Verlagerung wird der Druck in dem ersten Raum 9 erhöht, sodass auch das Trennelement 13, das hier als verlagerbarer Stopfen ausgebildet ist, in der Vorrichtung 1 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert wird. Der Grundkörper 19 der Vorrichtung 1 weist einen in Umfangsrichtung nur einen kleinen Winkelbereich überdeckenden Bereich größeren Innendurchmessers auf, der einen Bypass 25 bildet. Dieser Bypass 25 weist entlang der Längsachse der Vorrichtung 1 eine Erstreckung auf, die größer ist als die Erstreckung des Trennelements 13 in der gleichen Richtung. In dem in 1 dargestellten Lagerzustand ist das Trennelement 13 so im Bereich des Bypasses 25 angeordnet, dass es den Zugang zu dem Bypass 25 von der Kammer 9 her dichtend verschließt. Wird nun – wie in 2 gezeigt – das Trennelement 13 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert, gelangt es in eine Position, in der der Bypass 25 sowohl mit dem ersten Raum 9 als auch mit dem zweiten Raum 11 verbunden ist. Dadurch, dass der Bypass 25 in Umfangsrichtung nur einen kleinen Winkelbereich überstreicht, also segmentartig ausgebildet ist, wird das Trennelement 13 auch in diesem Bereich von der inneren Mantelfläche 7 der Vorrichtung 1 sicher geführt.
  • Durch die Freigabe des Bypasses 25, der den ersten Raum 9 mit dem zweiten Raum 11 verbindet, kann das mindestens eine Reagenz 15 aus dem ersten Raum 9 in den zweiten Raum 11 übergehen, und sich dabei mit dem mindestens einen Stoff 17 vermischen. Hierdurch ist die chemische Reaktion startbar.
  • Anstelle eines – wie beschrieben – außenliegenden Bypasses 25 ist es auch möglich, die Räume 9, 11 durch einen Bypass 25 zu verbinden, der im Inneren der Vorrichtung 1 angeordnet ist.
  • 3 zeigt schematisch das Ausführungsbeispiel der Vorrichtung gemäß 1 während des Fortschritts der chemischen Reaktion. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Durch die Durchmischung des mindestens einen Reagenz 15 mit dem mindestens einen Stoff 17 in dem zweiten Raum 11 wird eine chemische Reaktion in Gang gesetzt, während deren Verlauf ein vorzugsweise inertes und/oder nichttoxisches Gas freigesetzt wird. Die Freisetzung dieses Gases lässt den Druck in dem zweiten Raum 11 ansteigen, sodass Druckkräfte in das Kolbenelement 5 eingeleitet werden, welches dadurch in der Vorrichtung 1 in Richtung der Einrichtung 21 verlagert wird. Dies führt dazu, dass auch der Druck in der Kammer 3 ansteigt, sodass das in der Kammer 3 enthaltene Medikament über den Ansatz 21 und die damit verbundene Einrichtung abgegeben wird.
  • Die Geschwindigkeit, mit der das Kolbenelement 5 in der Vorrichtung 1 verlagert wird, hängt von der Kinetik der chemischen Reaktion ab. Auch ist die Kraft, die durch den Druck des bei der Reaktion entstehenden Gases in das Kolbenelement 5 eingeleitet wird, abhängig von der pro Zeiteinheit entstehenden Gasmenge. Je nach Viskosität des von der Kammer 3 umfassten Medikaments, des Innendurchmessers der Einrichtung 21 sowie der gewünschten Menge des Medikaments, die pro Zeiteinheit appliziert werden soll, kann der Vortrieb des Kolbenelements 5 auf die vorliegenden Bedürfnisse fein eingestellt werden. Hierzu kann beispielsweise die Art der chemi schen Reaktion beziehungsweise die beteiligten Reagenzien variiert werden. Außerdem können bei einer bestimmten Reaktion die Mengen der eingesetzten Substanzen variiert werden. Hierbei können sowohl die Gesamtmenge der Substanzen als auch die unterschiedlichen Mengenverhältnisse variiert werden. So ist es möglich, den Vortrieb des Kolbenelements 5 auf einfache Weise sehr fein an die individuellen Erfordernisse anzupassen. Auch ist der Antriebsmechanismus beispielsweise durch die Wahl der Menge der eingesetzten Chemikalien beliebig skalierbar und kann so für sehr kleine Vorrichtungen wie auch für sehr große Vorrichtungen eingesetzt werden.
  • Durch die Kinetik der ablaufenden chemischen Reaktion nimmt die pneumatische Kraft, die durch das als Treibmittel eingesetzte Gas in das Kolbenelement 5 eingeleitet wird, exponentiell zu, sodass im Gegensatz zu bekannten Systemen eine vollständige Entleerung der Kammer 3 stets gewährleistet ist. Aus dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird auch klar, dass weitestgehend auf bewegliche, mechanische und vorgespannte Teile verzichtet werden kann. Hierdurch entfallen aufwendige, fehleranfällige und raumfordernde Komponenten. Die benötigte Menge an Chemikalien zur Durchführung der Reaktion ist im Allgemeinen so gering, dass der Antriebsmechanismus nahezu beliebig an bestehende Systeme angepasst beziehungsweise in diese integriert werden kann. Insbesondere kann der Antrieb völlig losgelöst von der aseptischen Technologie gefertigt und montiert werden, die für den Rest der Vorrichtung unabdingbar ist. Zu keinem Zeitpunkt kommt nämlich der Antriebsmechanismus in irgendeiner Weise mit den Elementen in Kontakt, die ihrerseits mit einem Patienten in Kontakt kommen.
  • Deutlich erkennbar ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1, dass die Räume 9, 11 einstückig mit der Vorrichtung 1 ausgebildet sind. Es ist aber auch möglich, das den Antrieb bewirkende Teilelement der Vorrichtung 1 zumindest teilweise von dem Rest der Vorrichtung 1 zu separieren. In diesem Fall ist mindestens ein Raum zur Aufnahme der Reagenzien separat von der Vorrichtung 1 ausgebildet und mit der Vorrichtung 1 verbindbar, vorzugsweise lösbar verbindbar.
  • 4 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel der Vorrichtung, bei dem ein Raum des den Antrieb bewirkenden Teilelements der Vorrichtung 1 separat ausgebildet und lösbar mit dem Rest der Vorrichtung 1 verbunden ist, während ein zweiter Raum des den Antrieb bewirkenden Teilelements einstückig mit der Vorrichtung 1 ausgebildet ist. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Das den Antrieb bewirkende Teilelement umfasst hier ein Halteelement 27, das mit dem Grundkörper 19 der Vorrichtung 1 vorzugsweise lösbar verbindbar ist. Dadurch kann beispielsweise der das Medikament enthaltende Teil der Vorrichtung 1 getrennt von dem das Halteelement 27 umfassenden Teil gelagert werden. Der das Halteelement 27 umfassende Teil kann dann beispielsweise nachgefüllt und wiederverwendet werden, wobei er kurz vor der Verwendung der Vorrichtung 1 beispielsweise auf den das Medikament enthaltenden Teil der Vorrichtung 1 aufgeklipst oder in anderer Weise befestigt wird. Auf diese Weise zerfällt die Vorrichtung 1 in zwei Teile: Einen – vom Betrachter aus gesehen – oberen Teil 29 und einen – vom Betrachter aus gesehen – unteren Teil 31.
  • Der erste Raum 9 ist in dem oberen Teil 29 der Vorrichtung 1 angeordnet. Er umfasst in diesem Ausführungsbeispiel mindestens einen Stoff 17, der ein Lösungsmittel, eine Lösung, ein Lösungsmittelgemisch oder mindestens ein Reagenz sein kann. Der zweite Raum 11 ist in dem unteren Teil 31 der Vorrichtung 1 angeordnet und umfasst mindestens ein Reagenz 15. Der Raum 11 wird von dem Grundkörper 19 der Vorrichtung und dem Kolbenelement 5 gebildet. Eine äußere Mantelfläche 33 des Kolbenelements 5 weist hier Ausnehmungen und Vorsprünge auf, wobei die Vorsprünge dichtend an der inneren Mantelfläche 7 des Grundkörpers 19 der Vorrichtung 1 anliegen. Das mindestens eine Reagenz 15 liegt auch in diesem Ausführungsbeispiel unmittelbar auf dem Kolbenelement 5 auf. Prinzipiell kann auch ein Trennelement zwischen dem mindestens einen Reagenz 15 und dem Kolbenelement 5 vorgesehen sein, sodass das mindestens eine Reagenz 15 nicht auf dem Kolbenelement 5 aufliegt. Das zusätzliche Trennelement wird in diesem Fall beim Einsetzen der chemischen Reaktion entfernt, indem es beispielsweise durch die in es eingeleiteten Druckkräfte zerreißt, sodass die Druckkräfte in das Kolbenelement 5 eingeleitet werden können.
  • Die Räume 9, 11 sind durch ein Trennelement 13 voneinander separiert. Dieses ist hier als dichtender Stempel ausgebildet, wobei der Stempel in seinem – vom Betrachter aus gesehen unteren Bereich – einen Dichtwulst 35 aufweist, der den ersten Raum 9 dichtend verschließt. Das stempelförmige Trennelement 13 weist außerdem eine Kolbenstange 37 auf, über die es mit dem Betätigungsmechanismus 23 verbunden ist. In dem Betätigungsmechanismus 23 ist eine Ringnut 39 vorgesehen, in die ein Dichtmittel, beispielsweise ein O-Ring einbringbar ist, sodass der Raum 9 gegenüber dem Betätigungsmechanismus 23 abdichtbar ist.
  • Die chemische Reaktion wird ausgelöst, indem der Betätigungsmechanismus 23 in Richtung der Einrichtung 21 verlagert wird. In diesem Fall wird auch das stempelförmige Trennelement 13 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert, sodass der Raum 9 zu dem Raum 11 hin geöffnet wird. der in dem Raum 9 enthaltene mindestens eine Stoff 17 kann sich dann mit dem in dem Raum 11 enthaltenen mindestens einen Reagenz 15 durchmischen, sodass die chemische Reaktion gestartet wird. Im Zuge der chemischen Reaktion wird mindestens ein Gas freigesetzt, durch das Druckkräfte in das Kolbenelement 5 eingeleitet werden, welches hierdurch in der Vorrichtung 1 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert wird. Auf diese Weise steigt auch der Druck in der Kammer 3, sodass das von dieser umfasste Medikament M über den Ansatz 21 abgegeben wird.
  • 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Auch in diesem Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung 1 einen ersten Raum 9 und einen zweiten Raum 11 auf. Die Räume 9, 11 sind durch ein Trennelement 13 voneinander separiert, das hier als durchstechbares Septum ausgebildet ist. In dem oberen Raum 9 ist eine Hohlnadel 41 angeordnet, die mit dem Betätigungsmechanismus 23 verbunden ist. Die Hohlnadel 41 weist in ihrem oberen Bereich eine Bohrung 43 auf, durch die das Innere der Hohlnadel 41 mit dem die Hohlnadel 41 umgebenden Raum 9 verbunden ist.
  • Die Funktionsweise des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die Folgende: Wird der Betätigungsmechanismus 23 in der Vorrichtung 1 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert, durchsticht die Hohlnadel 41 das Septum 13 und dringt so von dem oberen Raum 9 in den unteren Raum 11 ein. Dabei liegt das Septum dichtend an der Umfangsfläche der Hohlnadel 41 an, sodass eine Verbindung zwischen den Räumen 9, 11 nur über das Innere der Hohlnadel 41 besteht. Wird die Hohlnadel 41 über den Betätigungsmechanismus 23 weiter in Richtung des Ansatzes 21 verlagert, kommt an einem bestimmten Punkt die Bohrung 43 in Kontakt mit dem in dem ersten Raum 9 vorhandenen mindestens einen Stoff 17. Dieser kann durch die Bohrung 43 in das Innere der Hohlnadel 41 gelangen und erreicht auf diesem Weg den zweiten Raum 11, wo er mit dem mindestens einen Reagenz 15 in Kontakt tritt. Auf diese Weise ist die chemische Reaktion startbar, die zur Freisetzung mindestens eines Gases führt, wodurch Druckkräfte in das Kolbenelement 5 eingeleitet werden.
  • Das Trennelement 13 kann auch als zerreiß- oder zerbrechbare Membran ausgebildet sein. In diesem Fall kann statt der Hohlnadel 41 eine massive Nadel vorgesehen sein, die ein Zerreißen der zerreißbaren Membran herbeiführt, wenn sie über den Betätigungsmechanismus 23 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert wird. Ist eine zerbrechbare Membran als Trennelement 13 vorgesehen, kann auch entweder eine massive Nadel oder ein massives Zerbrechelement vorgesehen sein, das beispielsweise kein spitzes Ende aufweist. Die massive Nadel oder das Zerbrechelement sind ebenfalls mit dem Betätigungselement 23 verbunden, sodass ein Benutzer das Trennelement 13 zerbrechen kann, wenn er über den Betätigungsmechanismus 23 vermittelt über die massive Nadel oder das Zerbrechelement eine hinreichend große Kraft in das Trennelement 13 einleitet.
  • 6 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind alle Elemente der den Antrieb des Kolbenelements 5 bewirkenden Einrichtung in den – vom Betrachter aus gesehen – oberen Teil 29 der Vorrichtung 1 integriert. Dieser ist mit dem – vom Betrachter aus gesehen – unteren Teil 31 verbunden, vorzugsweise sind die beiden Teile 29, 31 lösbar miteinander verbunden.
  • Aus diesem und den vorangegangenen Ausführungsbeispielen zeigt sich, dass der Antriebsmechanismus für das Kolbenelement 5 sowohl integral mit dem Rest der Vorrichtung 1 vorliegen kann (1), als auch vollständig separat (6). Es kann aber auch ein Teilelement des Antriebsmechanismus in den unteren Teil 31 der Vorrichtung 1 integriert werden, während ein anderer Teil in den oberen Teil 29 der Vorrichtung 1 integriert wird (5). Ist der Antriebsmechanismus von dem Rest der Vorrichtung 1 vollständig separierbar, kann dieser auch in einer separaten Fertigungseinrichtung hergestellt werden. Die Fertigungseinrichtung für den unteren Teil 31 der Vorrichtung 1 kann dann aspetisch gehalten werden, während dies für die Einrichtung zur Fertigung des oberen Teils 29 nicht notwendig ist. Auf diese Weise findet eine vollständige Trennung von der aseptischen Technologie einerseits und der nicht notwendigerweise aseptischen Technologie andererseits statt. Eine lösbare Verbindung der beiden Teile 29, 31 der Vorrichtung 1 bei vollständiger Integration des Antriebsmechanismus in den oberen Teil 29 ermöglicht es weiterhin, den oberen Teil 29 und damit den dort integrierten Antriebsmechanismus mehrfach zu verwenden, während der untere Teil 31 zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist. Es ist beispielsweise möglich, nach Verwendung der Vorrichtung 1 den oberen Teil 29 vom unteren Teil 31 abzutrennen und die verbrauchten Chemikalien – gegebenenfalls nach einer Reinigung – wieder aufzufüllen. Der obere Teil 29 kann dann mit einem neuen unteren Teil 31 wiederverwendet werden.
  • Wie bereits gesagt, sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel alle Elemente des Antriebsmechanismus in den oberen Teil 29 integriert. Insbesondere bildet hier das Halteelement 27 einen Grundkörper des Teils 29. Dieser weist eine erste Kammer 9 auf, die mindestens einen Stoff 17 umfasst. Er weist weiterhin eine zweite Kammer 11 auf, die mindestens ein Reagenz 15 umfasst. Die beiden Kammern 9, 11 sind durch ein Trennelement 13 voneinander separiert, wobei das Trennelement 13 hier Teil einer Kolbenstange 37 eines Verschlusselements 45 ist. Das Verschlusselement 45 ist im Wesentlichen stempelförmig und umfasst die Kolbenstange 37, die einen Bereich 47 größeren Durchmessers und einen Bereich 49 kleineren Durchmessers aufweist. Der Bereich 47 größeren Durchmessers greift in eine in dem als Grundkörper dienenden Halteelement 27 angeordnete Ausnehmung 51 ein und bildet so ein Trennelement 13, das den Raum 9 von dem Raum 11 separiert. An seinem der Einrichtung 21 zugewandten Ende weist das Verschlusselement 45 einen Ringwulst 35 auf, der den Raum 11 gegenüber einem dritten Raum 53 abdichtet, wobei der dritte Raum 53 einerseits von dem Grundkörper 19 der Vorrichtung 1 und andererseits von dem Kolbenelement 5 begrenzt wird. Der Bereich 49 kleineren Durchmessers des Verschlusselements 45 ist mit dem Betätigungsmechanismus 23 verbunden.
  • Wird der Betätigungsmechanismus 23 in der Vorrichtung 1 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert, bewegt sich der Bereich 47 größeren Durchmessers des Verschlusselements 45 aus der Ausnehmung 51 heraus. Ab einer gewissen Position befindet sich nur noch der Bereich 49 kleineren Durchmessers innerhalb der Ausnehmung 51. Da der Außendurchmesser des Bereichs 49 kleineren Durchmessers kleiner ist als der Innendurchmesser der Ausnehmung 51, sind auf diese Weise die Räume 9 und 11 miteinander verbunden, sodass der mindestens eine Stoff 17 in den Raum 11 gelangen und sich dort mit dem mindestens einen Reagenz 15 vermischen kann.
  • Gleichzeitig wird während der Verlagerung des Betätigungsmechanismus 23 in Richtung des Ansatzes 21 auch das diesem zugewandte Ende des Verschlusselements 45 in dieselbe Richtung bewegt. Dadurch gibt auch das untere Ende des Verschlusselements 45 den Raum 11 frei, sodass dieser mit dem Raum 53 in Verbindung steht. Der mindestens eine Stoff 17 und das mindestens eine Reagenz 15 gelangen so auch in den Raum 53, beziehungsweise es gelangt auch das bei der möglicherweise bereits gestarteten Reaktion freigesetzte mindestens eine Gas in den Raum 53. Auf diese Weise werden Druckkräfte in das Kolbenelement 5 eingeleitet, woraufhin sich dieses in Richtung des Ansatzes 21 verlagert. Hierdurch wird auch der Druck in der Kammer 3 erhöht, sodass ein von dieser umfasstes Medikament M durch den Ansatz 21 abgegeben wird.
  • 7 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird. Auch in diesem Ausführungsbeispiel ist der Antriebsmechanismus vollständig in den oberen Teil 29 der Vorrichtung 1 integriert. Der obere Teil 29 umfasst hier einen einzigen Raum 9, in dem mindestens ein Reagenz 15 angeordnet ist. Der Raum 9 ist durch ein Verschlusselement 45 von einem Raum 53 separiert, der außerdem von dem Grundkörper 19 der Vorrichtung 1 und dem Kolbenelement 5 definiert wird. Die chemische Reaktion des mindestens einen Reagenz 15 ist durch eine Energiebarriere gehemmt, die hier beispielsweise thermisch überwindbar ist. Zu diesem Zweck ist ein Heizelement 55 in dem Raum 9 angeordnet, das zwei Elektroden 57, 59 umfasst. Der Betätigungsmechanismus 23 weist eine Spannungsquelle 61 auf. Diese Spannungsquelle 61 kann beispielsweise durch eine Batterie, vorzugsweise eine Knopfzelle, gebildet sein. Möglich ist auch ein Akkumulator, der wiederaufladbar ist. Vorzugweise können in die Vorrichtung 1 Solarzellen integriert sein, die dafür sorgen, dass die Spannungsquelle 61 bei ausreichendem Lichteinfall stets ihre Nennspannung aufweist. Da auch in diesem Ausführungsbeispiel bevorzugt wird, dass der Antriebsmechanismus mit dem oberen Teil 29 von dem unteren Teil 31 der Vorrichtung 1 trennbar ist, kann der Antriebsmechanismus hell gelagert werden, während der untere Teil 31, der das Medikament M umfasst, unter Lichtauschluss gelagert werden kann.
  • Die Elektrode 57 ist mit dem einen Pol der Spannungsquelle 61 dauerhaft verbunden, während die Elektrode 59 mit dem anderen Pol der Spannungsquelle 61 verbindbar ist. Sie ist dabei im Lagerzustand der Vorrichtung 1 beziehungsweise des oberen Teils 29 nicht mit dem ihr zugeordneten Pol der Spannungsquelle 61 verbunden. Ein Federelement 63 leitet eine Vorspannkraft in den Betätigungsmechanismus 23 ein, sodass der der Elektrode 59 zugeordnete Pol der Spannungsquelle 61 im Lagerzustand stets einen Abstand zu dem der Elektrode 59 zugeordneten Kontakt 65 aufweist. Wird der Betätigungsmechanismus 23 in Richtung des Ansatzes 21 verlagert, berührt der der Elektrode 59 zugeordnete Pol der Spannungsquelle 61 den Kontakt 65. Auf diese Weise wird der Stromkreis durch das Heizelement 55 geschlossen, und dieses kann Heizleistung an das mindestens eine Reagenz abgeben. Dadurch ist die Aktivierungsbarriere der chemischen Reaktion überwindbar, und die Reaktion wird gestartet. Das mindestens eine durch die Reaktion freigesetzte Gas erzeugt einen Druck in dem Raum 9, der bei Erreichen eines gewissen Grenzdrucks dazu führt, dass das Verschlusselement 45 eine Verbindung zwischen dem Raum 9 und dem Raum 53 freigibt. Dies kann beispielsweise durch Zerreißen oder Zerbrechen des Verschlusselements 45 geschehen. Es ist aber auch möglich, dass das Verschlusselement 45 sich von dem oberen Teil 29 löst, und in den Raum 53 hineinfällt. Wesentlich ist, dass eine Verbindung zwischen dem Raum 9 und dem Raum 53 geschaffen wird, sodass das mindestens eine durch die Reaktion freigesetzte Gas in den letzteren gelangen und so Druckkräfte in das Kolbenelement 5 einleiten kann.
  • Es ist auch möglich, die chemische Reaktion nicht thermisch, sondern beispielsweise elektrochemisch zu aktivieren. Hierzu wäre kein Heizelement 55 vorgesehen, sondern die Elektroden 57 und 59 würden in das mindestens eine Reagenz 15 hineinragen und bei Betätigung des Betätigungsmechanismus 23 zunächst einen offenen Stromkreis bilden. Durch das an den Elektroden 57, 59 anliegende Potential kann dann eine elektrochemische Reaktion gestartet werden, sodass der Stromkreis letztendlich durch Diffusion beziehungsweise Wanderung von Ladungsträgern entlang eines Potentialgefälles in dem mindestens einen Reagenz 15 geschlossen wird. Durch die elektrochemischen Reaktionen an den Elektroden 57, 59 ist dann eine Reaktion startbar, durch die mindestens ein Gas freigesetzt wird. Wahlweise kann auch direkt durch die elektrochemischen Reaktionen mindestens ein Gas freigesetzt werden.
  • Den vorgestellten Ausführungsbeispielen ist gemein, dass es sich um Einkammersysteme handelt, in dem Sinne, dass nur eine Kammer 3 vorgesehen ist, in der ein Medikament M angeordnet ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist jedoch nicht auf solche Einkammersysteme beschränkt. Es ist genauso gut möglich, den beschriebenen Antriebsmechanismus mit einem Zweikammersystem zu verbinden, bei dem die Wirk- und/oder Hilfsstoffe in separaten Kammern vorliegen, oder in denen die Wirk- und/oder Hilfsstoffe von einem Lösungsmittel getrennt in separaten Kammern vorliegen. Die Kammern sind vorzugsweise bei Betätigung der Vorrichtung 1 miteinander verbindbar, sodass die von ihnen umfassten Stoffe miteinander mischbar sind, bevor die Mischung über einen Ansatz 21 und geeignete Einrichtungen an einen Patienten abgebbar ist. Typischerweise wird auch diese Verbindung der beiden Kammern mittelbar oder unmittelbar durch Verlagerung mindestens eines Stopfens realisiert, in den Druckkräfte einleitbar sind. Es ist offensichtlich, dass diese Druckkräfte auch aufgrund einer chemischen Reaktion eingeleitet werden können. Besonders bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel, bei dem ein zweistufiger Antriebsmechanismus für ein Zweikammersystem vorgesehen ist. Der Antriebsmechanismus ist dabei so aufgebaut, dass ein zweimaliges Auslösen möglich ist. Das erste Auslösen setzt Druckkräfte frei, die zu einer Vermischung des Inhalts der beiden Kammern des Zweikammersystems führen. Ein zweites Auslösen setzt Druckkräfte frei, die zu einem Austreiben des durchmischten Inhalts der miteinander verbundenen Kammern über den Ansatz 21 führt.
  • Die bisher beschriebenen Ausführungsbeispiele haben lediglich die Abgabe eines in einer Kammer 3 angeordneten Medikaments M zum Gegenstand. Es ist aber offensichtlich, dass die Vorrichtung 1 durch relativ einfache Modifikation ihres Aufbaus so verändert werden kann, dass ein Kolbenelement 5 durch aufgrund einer chemischen Reaktion entstehende Druckkräfte in die einem Ansatz 21 gegenüberliegende Richtung verlagerbar ist. Auf diese Weise wird in einer Kammer 3 ein Unterdruck erzeugt, sodass über den Ansatz 21 und geeignete Einrichtungen ein Probenvolumen in die Kammer 3 einbringbar ist. Auf diese Weise kann die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zur Probennahme eingesetzt werden. Im medizinischen Bereich ist dies zum Beispiel für die rasche Entnahme von Blutproben zweckmäßig. Patienten, die an einer starken Spritzenphobie leiden, oder auch Kindern könnte so durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 beispielsweise über eine Fingerkuppe eine Blutprobe entnommen werden, wobei die Nadel durch entsprechende Ausbildung der Vorrichtung 1 während des gesamten Entnahmeprozesses dem Patienten verborgen bliebe. Die Vorrichtung 1 kann aber auch zur Probennahme im Umweltbereich oder im Bereich der chemischen Industrie sowie in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. Die Einsatzmöglichkeiten sind hierbei in keiner Weise beschränkt, und es lassen sich vielfältige Situationen denken, in denen eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zur schnellen, sicheren und definierten Probennahme einsetzbar ist. Durch die Wahl der chemischen Reaktion, der Gesamtmenge oder des Mischungsverhältnisses der beteiligten Chemikalien kann nämlich das zu entnehmende Probenvolumen sehr fein eingestellt werden.
  • Es ist auch denkbar, die chemische Reaktion so auszuwählen, dass sie durch radioaktive Strahlung startbar ist. Dies kann vor allem im militärischen Bereich günstig sein. So ist es möglich, einen Soldaten mit der Vorrichtung 1 derart auszustatten, dass er die Vorrichtung 1 injektionsbereit unmittelbar auf dem Körper trägt. Findet ein Kampf mitteleinsatz unter Verwendung radioaktiver Strahlung statt, kann die Vorrichtung 1 durch die freigesetzte Strahlung gestartet werden, ohne dass der Soldat hierfür etwas unternehmen muss. So kann dem Soldaten automatisch eine Substanz – beispielsweise ein Jodpräparat – injiziert werden, wenn die Umstände des Kampfeinsatzes dieses verlangen.
  • Die Vorrichtung ist ganz offensichtlich nicht auf eine bestimmte Art medizinischer Vorrichtung oder sonstiger Vorrichtung oder gar Spritze beschränkt. Sie ist stattdessen sehr vielfältig und in weiten Bereichen einsetzbar. Die genannten Beispiele einer Spritze, Karpule, Karpulenspritze, eines Mehr- oder Doppelkammersystems, eines Autoinjektors oder Pen sind hier beispielhaft und nicht einschränkend zu verstehen.
  • Nach allem zeigt sich, dass der Vorrichtung ein einfaches Prinzip zugrunde liegt, das große Vorteile gegenüber den bekannten Antriebsmechanismen ähnlicher herkömmlicher Vorrichtungen aufweist. Insbesondere ist die auf die konkreten Bedingungen angepasste Entwicklung der bekannten Antriebsmechanismen sehr aufwendig und teuer. So ist es beispielsweise schwierig, den Druck von Kohlendioxidpatronen auf das konkret vorliegende Ausführungsbeispiel eines Injektors mit einem Medikament bestimmter Viskosität und einer Kanüle bestimmten Durchmessers so anzupassen, dass eine bestimmte Dosis des Medikaments pro Zeiteinheit abgebbar ist. Ein Elastizitäts- oder Federelement, das leichter auf diese Bedürfnisse anpassbar ist, hat dagegen den Nachteil, dass die Federkraft gegen Ende der Betätigung aufgrund der Ausdehnung der Feder nachlässt und so eine vollständige Funktion der Vorrichtung nicht sichergestellt ist. Beide bekannten Mechanismen zeichnen sich durch eine Viel zahl komplizierter mechanischer Bauelemente aus, die eine Miniaturisierung schwierig machen und darüber hinaus eine komplexe und fehleranfällige Bauweise bedingen. Weiterhin sind die bekannten Mechanismen nicht sehr beständig gegenüber einer Lagerung der Vorrichtung. So kann beispielsweise der Druck in einem Kohlendioxidreservoir abgebaut werden, indem Kohlendioxid durch undichte Stellen entweicht. Eine stark vorgespannte Feder kann im Verlauf der Lagerung ermüden, sodass nicht mehr die ursprünglich vorgesehene Kraft zur Verfügung steht, wenn die Vorrichtung zur Anwendung kommen soll.
  • Aus der vorangegangenen Beschreibung ist offensichtlich, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung diese Nachteile nicht aufweist. Sie ist im Gegensatz dazu sehr flexibel einsetzbar, stellt keine besonderen Forderungen an Größe oder Geometrie des den Antriebsmechanismus aufnehmenden Bauraums, ist ohne weiteres auf die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes anpassbar und weist eine hohe Beständigkeit gegenüber einer auch längeren Lagerzeit auf. Außerdem wird der durch die Reaktion erzeugte Gasdruck mit fortschreitender Reaktionszeit größer, sodass auch bei nahezu vollendeter Betätigung der Vorrichtung 1 noch ausreichend Kraft zur Verfügung steht, um die gewünschte Operation – also Injektion oder Probennahme – vollständig abschließen zu können. Nicht zuletzt sind sehr einfache und übliche Chemikalien wie beispielsweise eine Zitronensäurelösung und Carbonat-haltiges Backpulver als Reagenzien denkbar. Weiterhin kann der erfindungsgemäße Antriebsmechanismus vollständig von der aseptischen Technologie getrennt werden, die zur Fertigung der restlichen Vorrichtung 1 notwendig ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 03/039634 A1 [0002]
    • - WO 2007/051331 A1 [0004]

Claims (18)

  1. Vorrichtung mit – mindestens einer Kammer (3) zur Aufnahme eines Medikaments (M) oder eines Probenvolumens, und – einem Kolbenelement (5), das in der Vorrichtung (1) verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass in das Kolbenelement (5) Druckkräfte aufgrund einer chemischen Reaktion einleitbar sind, die eine Verlagerung des Kolbenelements (5) bewirken.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine Spritze oder eine Karpule, ein Mehr- oder Doppelkammersystem, ein Autoinjektor oder Pen ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Verlauf der chemischen Reaktion mindestens ein Gas freigesetzt wird, das Druckkräfte in das Kolbenelement (5) einleitet.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mindestens einen Raum (9, 11) zur Aufnahme von mindestens einem Reagenz (15, 17) für die chemische Reaktion aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Raum (9, 11) einstückig mit der Vorrichtung (1) ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Raum (9, 11) separat von der übrigen Vorrichtung (1) ist und mit der übrigen Vorrichtung (1) verbindbar, vorzugsweise lösbar verbindbar, ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Reagenzien (15, 17) gemeinsam in mindestens einem Raum (9, 11) vorliegen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Reagenzien (15, 17) zumindest teilweise getrennt voneinander in mindestens zwei Räumen (9, 11) vorliegen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Lösungsmittel und/oder mindestens ein Katalysator in mindestens einem vorzugsweise separaten Raum (9, 11) vorgesehen sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktion durch Durchmischen von Reagenzien (15, 17) und/oder von Reagenzien (15, 17) und mindestens einem Lösungsmittel und/oder mindestens einem Katalysator startbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktion durch Überwindung einer Energiebarriere startbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktion thermisch, photochemisch, elektrochemisch, durch radioaktive Strahlung, und/oder durch Einwirkung einer mechanischen Kraft startbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Raum (9, 11) für die Reagenzien (15, 17) von einem Grundkörper (19) der Vorrichtung (1) und dem Kolbenelement (5) gebildet wird.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Räume (9, 11) für Reagenzien (15, 17) durch einen als Trennelement (13) wirkenden dichtenden Stempel voneinander trennbar sind.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Räume (9, 11) für Reagenzien (15, 17) durch ein als Trennelement (13) wirkendes durchstechbares Septum voneinander trennbar sind.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Räume (9, 11) für Reagenzien (15, 17) durch eine als Trennelement (13) wirkende zerreiss- oder zerbrechbare Membran voneinander trennbar sind.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Räume (9, 11) für Reagenzien (15, 17) durch einen als Trennelement (13) wirkenden verlagerbaren Stopfen voneinander trennbar sind.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Räume (9, 11) für Reagenzien (15, 17) durch einen Bypass (25) verbindbar sind.
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