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Die
Erfindung betrifft eine magnetische Haltevorrichtung zum Halten
eines Gegenstandes an einem Trägerbauteil, das einen flächenhaften
magnetisierbaren Abschnitt aufweist, mit einem Permanentmagneten
und einer Haftfläche, die zur Befestigung der Haltevorrichtung
mit dem Trägerbauteil in Kontakt bringbar ist. Derartige
Haltevorrichtungen können durch magnetische Haftkräfte
an Unterlagen mit einer magnetisierbaren Befestigungsoberfläche
befestigt werden. An den Haltevorrichtungen können wiederum
Gegenstände gehalten werden, beispielsweise Papier bei
einem Einsatz als Büromagnet, aber auch schwerere Gegenstände.
Gerade bei schweren von der Vorrichtung zu haltenden Gegenständen
sind starke Magneten erforderlich. Diese sind zum einen aufgrund
ihrer Magnetfeldstärke mit Vorsicht zu behandeln. Außerdem
sind Vorrichtungen mit solchen Magneten schwer von den jeweiligen
Trägerbauteilen zu entfernen.
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Zur
Lösung dieses Problems wird in
JP 2005 107 243 vorgeschlagen,
den Magneten mittels eines Betätigungshebels zwischen einer
Befestigungsposition, in der die Vorrichtung magnetisch an der Oberfläche
eines Trägerbauteils haftet, und einer gelösten Position,
in der der Magnet von der Oberfläche des Trägerbauteils
entfernt ist, zu verkippen. In der entfernten Position ist die Haltevorrichtung
leicht von dem Trägerbauteil entfernbar. In
DE 103 21 622 A1 wird für
ein Magnetpinnwandsystem vorgeschlagen, einen Magneten rotierbar
in einem Gehäuse auszubilden, wobei der Magnet über
ein Betätigungselement aus einer Freigabeposition, in der
die Wirkung der Magnetkräfte aufgehoben ist, in eine Klemmposition
rotierbar ist, in der der Magnet durch Magnetkräfte an
die Oberfläche eines Trägerbauteils gezogen wird.
In
JP 2001 175 207
A wird eine Haltevorrichtung beschrieben, die Betätigungselemente
aufweist, bei deren Pressen durch einen Benutzer die von der Haltevorrichtung
auf ein Trägerbauteil ausgeübte magnetische Kraft
so verringert wird, dass die Haltevorrichtung in einfacher Weise
von dem Trägerbauteil entfernt werden kann.
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Je
nach Art des von der Haltevorrichtung zu haltenden Gegenstandes
bestehen unterschiedliche Anforderungen an die magnetischen Haftkräfte.
Daher sind die Haltevorrichtungen meist individuell an ihren jeweiligen
Einsatzzweck angepasst. Dies verringert den Einsatzbereich. In
DE 201 195 9597 U1 wird
daher ein Organisationsmagnet vorgeschlagen, der zwei gegenüberliegende
Haftflächen besitzt, die einen unterschiedlichen Abstand
zu einem Magneten der Vorrichtung aufweisen. Auf diese Weise sind
zwei unterschiedliche Haftkräfte auswählbar. Dazu
ist jedoch ein aufwendiges Abnehmen und Umdrehen der Vorrichtung
erforderlich. Außerdem ist die mit der bekannten Vorrichtung
erreichbare Flexibilität in der Praxis nicht immer zufriedenstellend.
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Ausgehend
von dem erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung der eingangsgenannten
Art bereitzustellen, die bei einfacher Bedienung eine große Flexibilität
hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten bietet.
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Diese
Aufgabe wird durch eine magnetische Haltevorrichtung gemäß Anspruch
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den
abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie
den Figuren.
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Für
eine magnetische Haltevorrichtung der eingangs genannten Art wird
die Aufgabe dadurch gelöst, dass der Permanentmagnet verschiebbar
in der Haltevorrichtung gelagert ist und eine Verstelleinrichtung
vorgesehen ist, mit der der Permanentmagnet so verschiebbar und
damit der Abstand des Permanentmagneten zu der Haftfläche
so veränderbar ist, dass die senkrecht zu der Haftfläche
verlaufende magnetische Kraftkomponente des Permanentmagneten veränderbar
ist.
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Erfindungsgemäß sind
im an das Trägerbauteil angesetzten Zustand der Haltevorrichtung
unterschiedliche Abstände des Permanentmagneten zu der
Haftfläche und damit zu der Oberfläche des Trägerbauteils
einstellbar. Auf diese Weise ist die Haltevorrichtung mit unterschiedlichen
magnetischen Haftkräften entsprechend den unterschiedlichen
Abständen selbsthaltend an dem Trägerbauteil mit
seinem flächenhaften magnetisierbaren Abschnitt befestigbar.
Die Einstellung des Abstands des Permanentmagneten kann beispielsweise
durch einen Bediener erfolgen. Die magnetische Haftkraft, die die Haltevorrichtung
durch den Permanentmagneten, der insbesondere kein Elektromagnet
ist, bereitstellen kann, ist die zum Entfernen der Haltevorrichtung senkrecht
zur Befestigungsoberfläche erforderliche Kraft. Sie hängt
insbesondere vom Abstand des Permanentmagneten von der Oberfläche
des Trägerbauteils ab. Zwischen dem Magneten und dieser Oberfläche
kann ein Luftspalt bestehen. Darüber hinaus hängt
die Haftkraft von der Größe der jeweiligen Kontaktfläche
zwischen der Vorrichtung und dem Trägerbauteil, den Werkstoffeigenschaften
und der Rauheit der Kontaktfläche ab.
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Im
auf das Trägerbauteil aufgesetzten Zustand der Vorrichtung
dient die Haftfläche als Abstandhalter.
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Die
Haltevorrichtung kann zum Halten von unterschiedlichen Gegenständen
dienen, beispielsweise Leuchten, Möbel, insbesondere Kleinmöbel, Haken,
Kleider etc. Die Vorrichtung ist auch als Büromagnet verwendbar,
beispielsweise zur Befestigung von Papier durch Einklemmen zwischen
der Haltevorrichtung und dem Trägerbauteil.
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Durch
die erfindungsgemäße Verschiebbarkeit des Permanentmagneten
und damit der Einstellbarkeit der von ihm ausgeübten magnetischen
Kraft können auch sehr starke Magnete in weiten Bereichen
gefahrlos eingesetzt werden. So ist das Entfernen der Magnete von
Trägerbauteilen in einfacher Weise möglich, da
der Permanentmagnet in eine weitgehend lastfreie Einstellung gebracht
werden kann, in der nur eine geringe magnetische Kraft wirkt. Gleichzeitig
können von der Vorrichtung auch schwere Lasten gehalten
werden, indem der Permanentmagnet mit einem entsprechend geringen
Abstand zu der Haftfläche und damit zu dem Trägerbauteil eingestellt
wird. Es kann somit in einfacher Weise eine Art Haltevorrichtung
für eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzzwecke genutzt
werden.
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Es
ist erfindungsgemäß möglich, dass das Trägerbauteil
selbst den flächenhaften magnetisierbaren Abschnitt aufweist.
Es ist aber auch denkbar, dass der magnetisierbare Abschnitt von
der Haltevorrichtung bereitgestellt wird, insbesondere einen Teil der
Haltevorrichtung bildet. Auf diese Weise können mit der
Haltevorrichtung auch Gegenstände an nicht magnetisierbaren
Trägerbauteilen befestigt werden. Flächenhaft
bedeutet in diesem Zusammenhang eine flächenhafte Ausdehnung
aufweisend, wobei diese Fläche eben oder in beliebiger
Weise gekrümmt sein kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung kann der Permanentmagnet in Richtung seiner
maximalen Magnetkraft verschiebbar sein. Dies kann insbesondere
in Richtung einer Verbindungsachse zwischen den Polen des Magneten
sein. Beispielsweise bei zylindrischen Magneten mit an gegenüberliegenden
Enden des Zylinders angeordneten magnetischen Polen kann die Verschiebung
also in Richtung der Zylinderachse erfolgen. Auf diese Weise wird
ein besonders geringer Bauraum durch die Vorrichtung beansprucht.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann durch das Verschieben des Permanentmagneten eine
Vielzahl unterschiedlicher Abstände des Permanentmagneten
zu der Haftfläche einstellbar sein. Die Flexibilität
der Vorrichtung wird auf diese Weise erhöht. Für
eine besonders genaue Einstellbarkeit kann der Permanentmagnet stufenlos
verschiebbar sein. Es ist aber auch denkbar, den Permanentmagneten
stufenweise verschiebbar auszubilden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann die von dem Permanentmagneten auf das
Trägerbauteil ausgeübte magnetische Haltekraft
in jeder Verschiebeposition ausreichend hoch sein, um die Haltevorrichtung
selbsthaltend an dem Trägerbauteil zu befestigen. Au diese
Weise wird ein besonders ergonomischer Gebrauch erreicht, wobei
keine zusätzliche Ablagefläche für den
Nichtgebrauch der Vorrichtung erforderlich ist. Um sicherzustellen,
dass die Haltevorrichtung auch bei Verwendung starker Magneten und
von Personen mit geringer Körperkraft auch von massiven
magnetisierbaren Metallflächen von Trägerbauteilen
sicher entfernt werden kann, kann die von dem Permanentmagneten
auf das Trägerbauteil ausgeübte magnetische Haltekraft
bei dem größten einzustellenden Abstand des Permanentmagneten
ausreichend gering sein, so dass die Haltevorrichtung manuell von
dem Trägerbauteil entfernt werden kann. Sofern eine Verwendung
als Sicherungsmagnet (Vandalismusschutz) gewünscht ist,
kann vorgesehen sein, dass die von dem Permanentmagneten auf das
Trägerbauteil ausgeübte magnetische Haltekraft
bei dem geringsten einzustellenden Abstand des Permanentmagneten
ausreichend hoch ist, so dass die Haltevorrichtung nicht manuell von
dem Trägerbauteil entfernt werden kann.
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Für
eine vorteilhafte Ästhetik, aber auch zum Schutz der Vorrichtung,
kann diese ein Gehäuse aufweisen, in dem der Permanentmagnet
verschiebbar gelagert ist. Es ist jedoch auch ein (z. B. abschirmendes)
Gehäuse denkbar, das mit dem Permanentmagneten gemeinsam
verschoben werden kann. Um auch eine innerhalb des Gehäuses
vorgesehene Befestigungsfläche zu ermöglichen,
kann das Gehäuse eine Öffnung aufweisen, die im
an das Trägerbauteil angesetzten Zustand der Vorrichtung
dem Trägerbauteil zugewandt ist. Zum Schutz der Vorrichtung und
insbesondere des Magneten vor Verschmutzung und Beschädigung
kann das Gehäuse den Permanentmagneten aber auch allseitig
umschließen. Auf diese Weise wird auch sichergestellt,
dass beispielsweise ein als Metallgewebe ausgebildeter magnetisierbarer
Abschnitt des Trägerbauteils beim Anheben des Magneten
nicht in das Gehäuse hinein gezogen wird. Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann das Gehäuse zumindest teilweise
aus einem magnetisierbaren Material bestehen. Auf diese Weise wird eine
Abschirmung des Magnetfelds des Permanentmagneten ermöglicht.
Das Gehäuse kann in jeder Verschiebeposition des Permanentmagneten
seine Form und Dimension beibehalten. Dadurch wird eine gleichmäßige
Optik erreicht und es besteht ein größerer Schutz
gegen Vandalismus, da die Funktion der Vorrichtung verborgen ist.
Das Gehäuse kann beispielsweise die Form eines Kegels,
eines Kegelabschnitts oder eines Kugelabschnitts oder ähnliche Formen
besitzen. Insbesondere durch ein verjüngendes Gehäuse,
wobei bei einer Ausgestaltung als Kegel oder Kugelabschnitt die
Basis jeweils an einer Oberfläche des Trägerbauteils
anliegt, wird ein guter Schutz vor Vandalismus erreicht, da die
Vorrichtung kaum greif- oder verschiebbar ist. Ebenfalls für
einen Vandalismusschutz durch Verbergen der Funktion der Vorrichtung
kann das Gehäuse selbst zumindest einen Teil der Verstelleinrichtung
bilden. Die Verstelleinrichtung kann aus dem gesamten Gehäuse,
jedoch auch nur aus einem Teil des Gehäuses bestehen. Ebenso
kann das Gehäuse selbst einen Teil eines von der Haltevorrichtung
zu haltenden Gegenstands bilden. Damit ist die Vorrichtung in eine
Vielzahl unterschiedlicher Gegenstände, beispielsweise Uhren,
Schilder, Möbelplatten, Radios etc. integrierbar.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann die Verstelleinrichtung zumindest teilweise
manuell betätigbar sein. Auf diese Weise wird eine einfache Verstellbarkeit
erreicht. Wiederum zum Erreichen eines hohen Schutzes vor Vandalismus
kann die Verstelleinrichtung mit einem Werkzeug betätigbar
sein. Selbstverständlich kann die Verstelleinrichtung auch nur
teilweise mit dem Werkzeug betätigt werden, beispielsweise
bei einer kombinierten manuellen Betätigung und Werkzeugbetätigung.
Das Werkzeug kann ein speziell für die Verstelleinrichtung
angepasstes Werkzeug, beispielsweise ein Dreikant, ein Mehrlochschlüssel
oder ähnliches sein. Die Verstelleinrichtung kann dann
nur mit diesem Spezialwerkzeug betätigt werden. Dies bietet
einen hohen Vandalismusschutz, so dass die Vorrichtung auch an frei
zugänglichen, in Außenbereichen angeordneten Trägerbauteilen
vorgesehen sein kann.
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Zum
Erreichen maximaler Haftkräfte kann der Permanentmagnet
in seiner geringsten Abstandseinstellung in Kontakt mit dem Trägerbauteil
bringbar sein.
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Um
in besonders platzsparender Weise hohe Verstellkräfte aufbringen
zu können, kann die Verstelleinrichtung ein Gewinde aufweisen,
wobei der Permanentmagnet durch Verdrehen des Gewindes verschiebbar
ist. Die Verstelleinrichtung kann dann eine Gewindebohrung sowie
eine Schraube oder einen Gewindebolzen aufweisen, wobei der Permanentmagnet
durch Verdrehen der Schraube oder des Gewindebolzens in der Gewindebohrung
verschiebbar ist. So kann beispielsweise in der einfachsten Form
eine Gewindebohrung vorgesehen sein, in die ein Schaft mit einem
Außengewinde eingreift, der den Permanentmagneten trägt.
Durch ein Verdrehen des Schafts in der Gewindebohrung kann der Abstand
des Magneten eingestellt werden. Die Schraube oder der Gewindebolzen
können also mit dem Permanentmagneten verbunden sein.
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Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung kann die Verstelleinrichtung eine Flüssigkeit
aufweisen, die zwischen einem ersten Raum und einem zweiten Raum
verlagert werden kann, wobei der Permanentmagnet durch das Verlagern
der Flüssigkeit verschiebbar ist. In diesem Fall ist also
beispielsweise ein hydraulisches Verschieben des Magneten möglich.
Außerdem sind dabei in einfacher Weise Kraftübersetzungen
und Kraftumlenkungen möglich. Um zusätzlich einen
Kurzschluss des magnetischen Feldes zu erreichen und damit den erforderlichen Verstellweg
des Magneten zu verkürzen, kann die Flüssigkeit
ein Ferrofluid sein.
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Für
einen besseren Halt der Vorrichtung auf dem Trägerbauteil
und einen erhöhten Oberflächenschutz kann zumindest
ein Teil der Haftfläche eine reibungsfördernde
Oberfläche aufweisen.
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Die
Haltevorrichtung kann weiterhin eine Positionsanzeige aufweisen,
die eine Verschiebeposition des Permanentmagneten anzeigt. Anhand
der Verschiebeposition kann auf die von dem Magneten ausgeübte
Magnetkraft geschlossen werden. Gerade bei in einem Gehäuse
angeordneten Magneten steht sonst keine Information zu der jeweiligen
Verschiebeposition zur Verfügung. Es ist auch möglich,
dass die Haltevorrichtung die aufgrund der jeweiligen Verschiebeposition
des Permanentmagneten eingestellte magnetische Haltekraft anzeigt.
Es wird also abhängig von dem jeweils eingestellten Abstand
des Permanentmagneten zu der Haftfläche und damit dem Trägerbauteil
eine relative Haftkraft angezeigt. Dazu kann beispielsweise eine
Skala vorgesehen sein. Dies verbessert die Ergonomie der Vorrichtung. Es
ist auch möglich, eine Anzeigeeinrichtung vorzusehen, die
die zum Lösen der Haltevorrichtung von dem Trägerbauteil
bei dem kleinsten einzustellenden Abstand des Permanentmagneten
erforderliche Kraft anzeigt. Die Messung dieser Kraft kann beim
Anheben des Magneten innerhalb der Haltevorrichtung aus seiner geringsten
Abstandseinstellung, also seiner stärksten Stellung, gemessen
werden. Dazu kann die auf die Verstelleinrichtung, beispielsweise eine
Schraube, zum Anheben des Magneten aus seiner geringsten Abstandseinstellung
aufzubringende Kraft festgestellt werden. Die Kraft kann beispielsweise
durch eine elastische Verformung gemessen werden und in üblichen
Einheiten angezeigt werden. Somit kann eine maximale Haftkraft der
Haltevorrichtung an jedem beliebigen Befestigungsort angezeigt werden,
bevor eine Last angebracht wird. Dies erhöht die Betriebssicherheit.
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In
besonders einfacher Weise insbesondere hinsichtlich der Herstellung
kann der Permanentmagnet ein handelsüblicher Standardpermanentmagnet sein.
Um auch bei kleinen Größen der Vorrichtung hohe
Magnetkräfte ausüben zu können, kann
es sich bei dem Permanentmagneten auch um einen Selten–Erden-Magneten
handeln, beispielsweise einen Neodym-Magneten (zum Beispiel Neodym-Eisen-Bor-Magneten)
oder andere seltene Erden.
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Die
Haltevorrichtung kann Verbindungsmittel zur Befestigung einer Vielzahl
unterschiedlicher Aufsätze zum Halten von Gegenständen
an der Haltevorrichtung aufweisen. Bei den Verbindungsmitteln kann
es sich beispielsweise um Gewindebohrungen handeln, in die Schrauben,
Haken etc. eingesetzt werden können. Die Verbindungsmittel übernehmen die
Funktion eines Dübels, ohne dass eine Bohrung in dem Trägerbauteil
vorgesehen werden muss. Es kann dieselbe Festigkeit wie bei einer
Dübelverbindung erreicht werden, ohne dass das Trägerbauteil verändert
werden muss. Außerdem ist die Vorrichtung jederzeit einfach
lösbar.
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Es
ist auch möglich, dass die Haltevorrichtung ein einen flächenhaften
magnetisierbaren Abschnitt aufweisendes Bauteil besitzt, das an
einem nicht magnetisierbaren Trägerbauteil befestigbar
ist. In diesem Fall kann mit der Haltevorrichtung also ein Bauteil
mitgeliefert werden, das auch an nicht magnetisierbaren Trägerbauteilen
befestigbar ist. Durch eine Befestigung des Bauteils in konventioneller
Weise auf dem nicht magnetisierbaren Trägerbauteil, beispielsweise
mit Schrauben oder in Bohrungen o. ä., kann die Vorrichtung
dann auf beliebigen, auch nicht magnetisierbaren Untergründen
befestigt werden. Auf diese Weise ist eine Vielzahl unterschiedlicher
Verbindungen möglich, beispielsweise Holzmöbelverbindungen,
Verbindungen im Ladenbau, Messebau etc. Das magnetisierbare Bauteil
dient als Adapter zwischen dem nicht magnetisierbaren Trägerbauteil
und der magnetischen Haltevorrichtung.
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Die
Erfindung löst die Aufgabe auch durch ein Haltesystem umfassend
mindestens ein Trägerbauteil mit einem flächenhaften
magnetisierbaren Abschnitt und mindestens einer erfindungsgemäßen Haltevorrichtung.
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Erfindungsgemäß kann
der flächenhafte magnetisierbare Abschnitt des Trägerbauteils
eine magnetisierbare Schicht sein, beispielsweise eine massive Metallschicht.
Die magnetisierbare Schicht kann die Oberfläche des Trägerbauteils
bilden. Es ist aber auch denkbar, die magnetisierbare Schicht unter
einer magnetisch permeablen, die Oberfläche des Trägerbauteils
bildenden Schicht anzuordnen.
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Ebenfalls
ist es möglich, dass der flächenhafte magnetisierbare
Abschnitt ein magnetisierbares Netz ist. Durch eine solche Gitterstruktur
des magnetisierbaren Abschnitts kann das Gewicht der Trägerbauteile
minimiert werden. Wiederum kann dann das magnetisierbare Netz unter
einer magnetisch permeablen, die Oberfläche des Trägerbauteils
bildenden Schicht angeordnet sein.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen schematisch:
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1 eine
erfindungsgemäße Haltevorrichtung gemäß einer
ersten Ausgestaltung in einer perspektivischen Ansicht,
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2 die
Haltevorrichtung aus 1 in einem Querschnitt,
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3 eine
erfindungsgemäße Haltevorrichtung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel in einer Schnittdarstellung,
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4 eine
erfindungsgemäße Haltevorrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel in einer teilgeschnittenen
perspektivischen Ansicht,
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5 eine
erfindungsgemäße Haltevorrichtung gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel in einem Querschnitt, und
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6 eine
erfindungsgemäße Haltevorrichtung gemäß einem
fünften Ausführungsbeispiel in einem Querschnitt.
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Soweit
nichts anderes bestimmt ist, bezeichnen in den Figuren gleiche Bezugszeichen
gleiche Gegenstände. In 1 und 2 ist
eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung 10 mit
einem Gehäuse 12 dargestellt. Das Gehäuse 12 besitzt
an seiner Unterseite eine Haftfläche 14, mit der
die Haltevorrichtung 10 an einem Trägerbauteil 16,
vorliegend einem Trägerbauteil 16 aus einer magnetisierbaren Metallschicht
anbringbar ist. Dazu ist die Haftfläche 14 mit
der Oberfläche des Trägerbauteils 16 in
Kontakt bringbar. Das Gehäuse 12 besitzt eine Öffnung 18 an
seiner dem Trägerbauteil 16 im angesetzten Zustand
zugewandten Unterseite. Die Haltevorrichtung 10 besitzt
weiterhin einen in dem Gehäuse 12 angeordneten
zylinderförmigen Permanentmagneten 20, vorliegend
einen Neodymmagneten 20. Der Magnet 20 weist in
dem Beispiel zwei in Zylinderachsrichtung hintereinander angeordnete,
magnetische Pole (Nord- und Südpol) auf. Der Magnet 20 ist über
eine Schraube 22 in einer Verstelleinrichtung 24 gehalten.
Die Verstelleinrichtung 24 ist ebenfalls als Schraube mit
einem Außengewinde 26 und einem Schraubenkopf 28 ausgebildet.
Das Außengewinde 26 der Verstelleinrichtung 24 greift
in ein korrespondierendes Innengewinde des Gehäuses 12 ein. Durch
ein Verdrehen der Verstelleinrichtung 24 kann auf diese
Weise der Magnet 20 in dem Gehäuse 12 in
Richtung seiner maximalen Magnetkraft stufenlos verschoben werden,
wie schematisch durch den Pfeil 25 in 1 angedeutet.
Der Magnet 20 wird also in Richtung seiner Polachse verschoben.
Dadurch kann der Abstand des Magneten 20 zu der Haftfläche 14 und
der Oberfläche des Trägerbauteils 16 stufenlos verändert
werden. Auf diese Weise ist die senkrecht zu der Haftfläche 14 verlaufende
magnetische Kraftkomponente des Magneten 20 ebenfalls stufenlos veränderbar.
Dadurch wiederum kann die Haltevorrichtung 10 mit einer
Vielzahl unterschiedlicher Haftkräfte an dem Trägerbauteil 16 selbsthaltend
gehalten werden, sei dies an einer horizontalen (über Kopf oder
nicht), vertikalen oder anders orientierten Trägerbauteiloberfläche.
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In
dem Gehäuse 12 ist außerdem eine Gewindebohrung
vorgesehen, in die ein Haken 29 eingesetzt ist. An dem
Haken 29 kann ein gewünschter Gegenstand von der
Haltevorrichtung 10 gehalten werden.
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In 3 ist
eine Haltevorrichtung 30 nach einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung gezeigt. Die Haltevorrichtung 30, die in 3 an
einer vertikalen Wand als Trägerbauteil 36 befestigt
ist, weist ein Gehäuse 32 auf, in dem ein zylindrischer Magnet 33 wiederum
in Richtung seiner maximalen Magnetkraft verschiebbar angeordnet
ist. Über eine Schraube 34 als Verstelleinrichtung 34 kann
der Magnet 33 verschoben werden. Im Gegensatz zu der Vorrichtung 10 aus 1 und 2,
die vollständig manuell betätigbar ist, ist zum
Verschieben des Magneten 33 bei der Vorrichtung 30 aus 3 ein
Werkzeug erforderlich, vorliegend ein Sechskantschlüssel.
Dazu weist die Schraube 34 einen entsprechenden Sechskanteingriff 35 auf.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Vorrichtung 30 nicht
manuell von dem Trägerbauteil 36 entfernt werden
kann, wenn der Magnet 33 in seiner stärksten Stellung steht.
Dies ist insbesondere bei offen zugänglich angeordneten
Haltevorrichtungen vorteilhaft. In dem in 3 dargestellten
Beispiel ist weiterhin ein mit dem Magneten 33 verschiebbares
magnetisierbares Gehäuse in Form eines Topfmagneten 37 vorgesehen. Der
Topfmagnet 37 besitzt an seinem in 3 oberen
Ende einen Vorsprung 38, der sich bei einem Verschieben
des Magneten 33 und des verschiebbaren Gehäuses 37 entlang
einer relativen Anzeigevorrichtung 39 ebenfalls verschiebt.
Die Anzeigevorrichtung 39 kann beispielsweise eine Skala
oder ähnliches aufweisen, auf der der Abstand des Magneten 33 und damit
die von der Vorrichtung ausgeübte Haltekraft abgelesen
werden kann. Schließlich ist bei dem in 3 gezeigten
Beispiel die Haltevorrichtung 30 mit dem zu haltenden Gegenstand 31,
vorliegend einem Kerzenhalter 31, integriert ausgebildet.
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4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung 40. Die Haltevorrichtung 40 ist
weitgehend ähnlich aufgebaut wie die Haltevorrichtung 10 aus
den 1 und 2. Sie weist ebenfalls ein Gehäuse 42 auf,
in dem ein Permanentmagnet 50 vorgesehen ist. Das Gehäuse 42 besitzt
einen zylindrischen Innenteil 41, in dem der Magnet 50 angeordnet
ist. Der zylindrische Innenteil 41 geht am oberen Ende
in ein Gehäuseoberteil 43 über, welches
eine überstehende Griffplatte 43 bildet. Der Gehäuseinnenteil 41 bildet
gemeinsam mit der Griffplatte 43 eine Verstelleinrichtung 54 zum
Verstellen des Magneten 50. Die Verstellung kann manuell über
die Griffplatte 43 erfolgen. Außerdem besitzt
das Gehäuse 42 einen ebenfalls zylindrischen Außenteil 45,
der ein grobes Innengewinde 56 aufweist. Der Magnet 50 ist
auf eine Grundplatte 51 aufgeklebt, die drei im Abstand
von 120° zueinander angeordnete Stifte 53 aufweist,
die durch entsprechende Schlitze in dem Gehäuseinnenteil 41 geführt
sind. Die Stifte 53 greifen in das Innengewinde 56 ein.
Durch Drehen der Griffplatte 43 gegen das Gehäuseaußenteil 45 wird
die Grundplatte 51 mitgenommen und dadurch gemeinsam mit
dem Magneten 50 hoch oder herunter geschraubt. Mit einer
Haftfläche 44 kann die Haltevorrichtung 40 an
einem in 4 nicht näher dargestellten
Trägerbauteil befestigt werden.
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In 5 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung 60 dargestellt. Die Haltevorrichtung 60 besitzt
ein kegelförmiges Gehäuse 62, dessen
Basis eine Haftfläche 64 aufweist, die mit der
Oberfläche eines Trägerbauteils 66 in
Kontakt bringbar ist. Die Haftfläche 64 wird bei dem
Ausführungsbeispiel gemäß 5 jedoch
durch eine aus einem magnetisch permeablen Material bestehende Grundplatte 65 gebildet,
die einen eingelassenen, das Gehäuse abschließenden
Boden darstellt. Die Grundplatte 65 wird beispielsweise
an das Gehäuse 62 geklebt. An ihrer Unterseite
kann die Grundplatte 65 eine reibungsfördernde
Schicht aufweisen. Die Haltevorrichtung 60 wird durch die
von dem Magneten 70 ausgeübte magnetische Haltekraft an
dem Trägerbauteil 66 gehalten.
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In
dem Gehäuse 62 ist wiederum ein zylindrischer
Permanentmagnet 70 verschiebbar gelagert. Dazu ist als
Verstelleinrichtung 74 eine Sechskantschraube vorgesehen,
durch deren Drehung der Magnet 70 in Richtung seiner maximalen
Magnetkraft stufenlos in dem Gehäuse 62 verschiebbar
ist. Zur Betätigung der Verstelleinrichtung 74 ist
ein Werkzeug, vorliegend ein Sechskantschlüssel 75 erforderlich.
Ein weiterer Sechskantschlüssel 77 kann in das
Gehäuse 62 eingebracht werden. Mit diesem kann
das schwer greifbare Gehäuse 62 beim Verdrehen
der Schraube 74 festgehalten werden.
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6 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung 80, das zur Verbindung von Möbeln
dient. In dem dargestellten Beispiel werden durch die Vorrichtung 80 zwei
die Ecke eines Möbelstücks bildende Platten 100, 103 verbunden.
Dabei bildet die zweite Platte 103 beispielsweise einen
an der ersten Platte 100 als Trägerbauteil zu
befestigenden Gegenstand. Die erste Platte 100 weist ein
Sackloch 101 auf, in das ein Stift 82 aus magnetisierbarem
Material eingesetzt ist. Senkrecht zu dem Sackloch 101 weist
die erste Platte 100 eine zweite seitlich in dem Sackloch
mündende Bohrung 102 auf. Der Stift 82 besitzt
eine Ausnehmung, die verhindert, dass dieser im montierten Zustand
verrutscht. Durch die zweite Platte 103 ist ein Loch 104 mit
Senkung gebohrt, das im an die erste Platte 100 angesetzten
Zustand mit der Bohrung 102 in der ersten Platte 100 fluchtet.
In dem Loch 104 sitzt eine Hülse 84 mit
Innengewinde und einem Senkkopf 86 mit Sechskantantrieb.
In dem Innengewinde ist eine Schraube 88 geführt,
die sich an ihrem der Hülse 84 abgewandten Ende
verdickt und einen Permanentmagneten 90 trägt,
der an seinem Ende eine querzylindrische Ausnehmung besitzt. Mit
dieser Ausnehmung sitzt der Magnet 90 auf dem Stift 82. Die
Hülse 84 bildet dabei gemeinsam mit der Schraube 88 eine
Verstelleinrichtung zum Verstellen des Magneten 90. Durch
ein Drehen der Hülse 84 über den Kopf 86 lässt
sich der Magnet 90 von dem Stift 82 abziehen und
die Verbindung der Platten 100, 103 dosieren bzw.
lösen. In dem in 6 dargestellten Zustand
ist die Haltekraft maximal und die Möbelverbindung nicht
oder nur schwer per Hand lösbar. Bei dieser Ausgestaltung
wird der flächenhafe magnetisierbare Abschnitt der Platte 100 als
Trägerbauteil durch den Stift 82 gebildet und
somit von der Haltevorrichtung zur Verfügung gestellt.
Mit der Haltevorrichtung 80 aus 6 können
also auch nicht magnetiserbare Platten 100, 103,
beispielsweise Holzplatten 100, 103 verbunden
werden.
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Sämtliche
der in den Figuren dargestellten Trägerbauteile 16, 36, 66,
mit Ausnahme des Trägerbauteils 100 aus 6,
weisen jeweils selbst einen magnetisierbaren Abschnitt auf, insbesondere
sind sie mit einer magnetisierbaren Schicht versehen, die die Oberfläche
der Trägerbauteile bildet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 2005107243 [0002]
- - DE 10321622 A1 [0002]
- - JP 2001175207 A [0002]
- - DE 2011959597 U1 [0003]