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DE102008038031A1 - Verfahren zur Herstellung von Diarylcarbonaten - Google Patents

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DE102008038031A1
DE102008038031A1 DE200810038031 DE102008038031A DE102008038031A1 DE 102008038031 A1 DE102008038031 A1 DE 102008038031A1 DE 200810038031 DE200810038031 DE 200810038031 DE 102008038031 A DE102008038031 A DE 102008038031A DE 102008038031 A1 DE102008038031 A1 DE 102008038031A1
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DE
Germany
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pump
phosgene
monophenol
diaryl
diaryl carbonate
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200810038031
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English (en)
Inventor
Pieter Dr. Ooms
Helmut-Werner Dr. Heuer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Covestro Deutschland AG
Original Assignee
Bayer MaterialScience AG
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Publication date
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Priority to AT09001364T priority patent/ATE516316T1/de
Priority to EP09001364A priority patent/EP2090605B1/de
Priority to KR1020090011461A priority patent/KR101615756B1/ko
Priority to US12/370,182 priority patent/US7863403B2/en
Priority to SG200901039-8A priority patent/SG155134A1/en
Priority to JP2009031280A priority patent/JP5241552B2/ja
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C07ORGANIC CHEMISTRY
    • C07CACYCLIC OR CARBOCYCLIC COMPOUNDS
    • C07C68/00Preparation of esters of carbonic or haloformic acids
    • C07C68/02Preparation of esters of carbonic or haloformic acids from phosgene or haloformates

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Organic Low-Molecular-Weight Compounds And Preparation Thereof (AREA)

Abstract

Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Diarylcarbonaten nach der Methode des Phasengrenzflächenverfahrens, bei dem sowohl die Mischung der organischen und wässrigen Phase als auch der vorgelagerten Bildung von Chlorameisensäurearlylestern und/oder Diarylcarbonaten in einer speziellen Pumpe erfolgt.

Description

  • Verfahren zur Herstellung von Diarylcarbonaten
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Diarylcarbonaten durch Reaktion von Monophenolen und Phosgen in einem inerten Lösungsmittel in Gegenwart von Alkali und einem Katalysator nach der Methode des Phasengrenzflächenverfahrens, bei dem sowohl die Durchmischung der organischen und wässrigen Phase als auch die vorgelagerte Bildung von Chlorameisensäurearylestern und/oder Diarylcarbonaten in einer besonders geeigneten Pumpe erfolgt.
  • Die Herstellung von Diarylcarbonaten (wie z. B. Diphenylcarbonat) erfolgt üblicherweise durch ein kontinuierliches Verfahren, durch Herstellung von Phosgen und anschließende Reaktion von Monophenolen und Phosgen in einem inerten Lösungsmittel in Gegenwart von Alkali und einem Stickstoffkatalysator in der Grenzfläche.
  • Figure 00010001
  • Die Herstellung von Diarylcarbonaten z. B. durch den Phasengrenzflächenprozess ist prinzipiell in der Literatur beschrieben, siehe z. B. in Chemistry and Physics of Polycarbonates, Polymer Reviews, H. Schnell, Vol. 9, John Wiley and Sons, Inc. (1964), S. 50/51.
  • In der Offenlegungsschrift US-A-4 016 190 wird ein Herstellungsverfahren von Diarylcarbonaten beschrieben, das bei Temperaturen oberhalb 65°C betrieben wird. Der pH-Wert wird bei diesem Verfahren zunächst niedrig (pH = 8 bis 9) und anschließend hoch (pH = 10 bis 11) eingestellt.
  • Optimierungen des Verfahrens durch Verbesserung der Durchmischung und Einhaltung eines engen Temperatur- und pH-Profils als auch Isolierung des Produkts werden in EP 1219589 A1 , EP 1216981 A2 , EP 1216982 A2 und EP 784048 A1 beschrieben.
  • Zur Herstellung von Diarylcarbonat nach dem Phasengrenzflächenverfahren erfolgt die Phosgenierung eines in wässrig-alkalischer Lösung oder Suspension vorgelegten Natriumsalzes eines Monophenols oder eines Gemisches verschiedener Monophenole in Gegenwart eines inerten organischen Lösungsmittels oder Lösungsmittelgemisches, welches neben der wässrigen eine zweite organische Phase ausbildet. Die entstehenden, hauptsächlich in der organischen Phase vorliegenden, Chlorameisensäurearylester werden mit Hilfe geeigneter Katalysatoren zu, in der organischen Phase gelösten, Diarylcarbonaten umgesetzt. Die organische Phase wird schließlich abgetrennt und das Diarylcarbonat durch verschiedene Aufarbeitungsschritte daraus isoliert.
  • Die Durchführung der Diarylcarbonatsynthese kann kontinuierlich oder diskontinuierlich geschehen. Die Reaktion kann daher in Rührkesseln, Rohrreaktoren, Umpumpreaktoren oder Rührkesselkaskaden oder deren Kombinationen erfolgen, wobei durch Verwendung der bereits erwähnten Mischorgane sicherzustellen ist, dass wässrige und organische Phase sich möglichst erst dann entmischen, wenn das Synthesegemisch ausreagiert hat, d. h. kein verseifbares Chlor von Phosgen oder Chlorameisensäurearylestern mehr enthält.
  • Der erste Schritt zum Aufbau der Chlorameisensäurearylester und/oder Diarylcarbonate wird gemäß Stand der Technik beispielsweise in einem Umpumpreaktor durchgeführt; siehe z. B. EP 1 249 463 A1 , US 2004/0158026 A1 , US 6,613,868 B2 . Im Umpumpreaktor erfolgen dabei das Mischen des eingebrachten Phosgens mit ebenfalls eingebrachtem Natriumsalz eines Monophenols (oder eines Gemisches verschiedener Monophenole) zu Chlorameisensäurearylestern und/oder Diarylcarbonaten. Ein gewisser Anteil des eingebrachten Monophenols befindet sich noch unreagiert im Gemisch. Zwar weist der Umpumpreaktor dahingehend Vorteile auf, dass Dosier- oder Konzentrationsschwankungen nicht ungedämpft bis zum Endprodukt durchschlagen können, sondern vielmehr durch Rückvermischung bei eingestelltem Umpumpverhältnis zu Zu- bzw. Ablauf der Reaktionsmischung eine Äquilibrierung von Schwankungen erreicht wird. Jedoch besteht ein signifikanter Nachteil darin, dass für großtechnisch vorteilhafte Parametereinstellungen noch erhebliche nicht vollständig umgesetzte Anteile Chlorameisensäurearylester in der Produktzusammensetzung vorhanden sind. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass Umpumpreaktoren relativ voluminöse Baugruppen darstellen.
  • Bei diesen bekannten Verfahren bereitet jedoch ein hoher Restphenolwert im Abwasser dieser Prozesse erhebliche Nachteile. Phenole können die Umwelt belasten und die Klärwerke vor eine erhöhte Abwasserproblematik stellen und machen aufwendige Reinigungsoperationen erforderlich.
  • So beschreibt WO 03/070639 A1 eine Entfernung der organischen Verunreinigungen im Abwasser durch eine Extraktion mit Methylenchlorid.
  • Üblicherweise wird die Natriumchlorid-haltige Lösung von Lösungsmitteln und organischen Resten befreit und muss dann entsorgt werden.
  • Bekannt ist aber auch, dass die Reinigung der Natriumchlorid-haltigen Abwasser gemäß der EP 1200359 B1 ( WO 2000078682 A1 ) oder US-A-6340736 durch Ozonolyse erfolgen kann und dann zum Einsatz bei der Natriumchlorid-Elektrolyse geeignet ist. Nachteil der Ozonolyse ist, dass dieses Verfahren sehr kostenintensiv ist.
  • Es bestand daher Bedarf an einem kontinuierlichen Phasengrenzflächenverfahren zur Herstellung von Diarylcarbonat, welches die Herstellung von Diarylcarbonaten ermöglicht, ohne dass Konzentrationsschwankungen der Chlorameisensäurearylester ungedämpft bis zum Endprodukt durchschlagen können (kein plug-flow Verhalten). Des Weiteren bestand Bedarf, die Belastung des aus diesem Verfahren resultierenden Monophenol-Gehaltes im Abwasser weiter zu verringern.
  • Überraschend wurde gefunden, dass eine signifikante Reduktion der Monophenol-Belastung des Abwassers erreicht werden kann, wenn im Phasengrenzflächenverfahren zur Herstellung von Diarylcarbonaten sowohl die Mischung der organischen und wässrigen Phase als auch die vorgelagerte Chlorameisensäurearylesterbildung in einer speziellen Pumpe erfolgt. Vorteilhafterweise schlagen auch bei diesem Verfahren Konzentrationsschwankungen der Chlorameisensäurearylester nicht ungedämpft bis zum Endprodukt durch, so dass das erfindungsgemäße Verfahren die Vorteile des bekannten Verfahrens gemäß Stand der Technik beibehält, dessen Nachteile jedoch beseitigt. Durch die effizientere Umsetzung nimmt die Chlorameisensäurearylestermenge ab, was eine geringere Aminkatalysatormenge erforderlich macht und somit zu einer Reduzierung der Urethannebenprodukte führt.
  • Eine erhöhte Monophenol-Belastung des Abwassers erfordert bekanntermaßen als Gegenmaßnahme eine aufwendige Reinigung durch Ozonolyse oder Extraktion. Aufgrund der deutlich reduzierten Monophenol-Belastung des Abwassers gemäß erfindungsgemäßem Verfahren kann eine solche Reinigung, die die Wirtschaftlichkeit reduziert, vermieden werden.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Diarylcarbonaten nach dem Phasengrenzflächenverfahren aus wenigstens einem Monophenol, Phosgen und wenigstens einem Katalysator, wobei
    • (a) kontinuierlich eine Mischung der organischen und wässrigen Phase erzeugt wird, wobei die organische Phase wenigstens ein für das Diarylcarbonat geeignetes Lösungsmittel und ganz oder teilweise das Phosgen enthält und die wässrige Phase das oder die Monophenol(e), Wasser und Alkalilauge enthält,
    • (b) eine Umsetzung des oder der Monophenol(e) und Phosgen zu Chlorameisensäurearylestern oder Diarylcarbonaten oder einer Mischung aus Chlorameisensäurearylestern und Diarylcarbonaten erfolgt,
    • (c) die Chlorameisensäurearylester und/oder Diarylcarbonate anschließend in wenigstens einem Reaktor unter Zugabe von weiterer Alkalilauge, und gegebenenfalls wenigstens eines weiteren Katalysators umgesetzt werden,
    und dadurch gekennzeichnet, dass die kontinuierliche Mischung der organischen und wässrigen Phase unter (a) und die Umsetzung zu Chlorameisensäurearylestern und/oder Diarylcarbonaten unter (b) in einer oder mehreren Pumpe(n) erfolgen, die
    • – nach dem Stator-Rotor-Peripheralrad-Prinzip arbeitet (arbeiten)
    • – thermostatisierbar ist (sind) und
    • – wenigstens jeweils einen Zugang für die organische und die wässrige Phase und gegebenenfalls weitere Zugänge für Katalysator und/oder zusätzlich Alkalilauge sowie wenigstens einen Ausgang für die Chlorameisensäurearylester-Diarylcarbonat Mischung aufweist (aufweisen).
  • Im erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Diarylcarbonat kann mindestens ein Teil der dabei anfallenden Alkalichlorid-haltigen Lösung in einer nachgeschalteten Alkalichlorid-Elektrolyse rückgeführt werden.
  • Die erfindungsgemäß verwendete(n) Pumpe(n) sind bevorzugt nach dem Ein- oder Mehrkammerprinzip aufgebaut.
  • Die organische Phase kann das erforderliche Phosgen vor der Mischung mit der wässrigen Phase bereits ganz oder teilweise enthalten. Bevorzugt enthält die organische Phase vor der Mischung bereits das gesamte erforderliche Phosgen inklusive des verwendeten Phosgenüberschusses.
  • Der Eintrag des Phosgens in die organische Phase kann gasförmig oder flüssig erfolgen. Der verwendete Überschuss an Phosgen, bezogen auf die Summe der eingesetzten Monophenole, liegt bevorzugt zwischen 1 und 100 Mol-%, besonders bevorzugt zwischen 2 und 50 Mol-%.
  • Der pH-Wert der wässrigen Phase kann gegebenenfalls über einmalige oder mehrfache Nachdosierung von Alkalilauge während und nach der Phosgendosierung im alkalischen Bereich bevorzugt zwischen 8,5 und 12 gehalten werden, während er nach der Katalysatorzugabe bei 10 bis 14 liegen sollte.
  • Die Phosgendosierung erfolgt vor der Mischung mit der wässrigen Phase ganz oder teilweise direkt in die organische Phase. Etwaige Teilmengen Phosgen können auch vor der Mischung mit der wässrigen Phase in die wässrige Phase oder aber nach der Mischung mit der wässrigen Phase in die resultierende Emulsion eindosiert werden. Weiterhin kann das Phosgen ganz oder teilweise in einen rückgeführten Teilstrom des Synthesegemisches aus beiden Phasen dosiert werden, wobei dieser Teilstrom vorzugsweise vor der Katalysatorzugabe rückgeführt wird. Besonders bevorzugt erfolgt die vollständige Phosgendosierung vor der Mischung mit der wässrigen Phase direkt in die organische Phase. In allen diesen Ausführungsformen sind die oben beschriebenen pH- Wertbereiche zu beachten und gegebenenfalls durch einmalige oder mehrfache Nachdosierung von Alkalilauge oder entsprechende Nachdosierung von Monophenol(at)lösung einzuhalten. Ebenso muss der Temperaturbereich gegebenenfalls durch Kühlung oder Verdünnung eingehalten werden.
  • Die Synthese von Diarylcarbonaten aus Monophenolen und Phosgen im alkalischen Milieu ist eine exotherme Reaktion und wird in einem Temperaturbereich von –5°C bis 100°C, bevorzugt 15°C bis 80°C, ganz besonders bevorzugt 25 bis 65°C durchgeführt.
  • Daher ist es erforderlich, dass die erfindungsgemäß für die Mischung und den vorgelagerten Chlorameisensäurearylesterbildung eingesetzte(n) Pumpe(n) auf eine Temperatur von –5°C bis 100°C, bevorzugt von 15°C bis 80°C, besonders bevorzugt von 25°C bis 65°C thermostatisierbar ist (sind).
  • Je nach Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch kann unter Normaldruck oder unter Überdruck gearbeitet werden. Die erfindungsgemäß verwendete(n) Pumpe(n) können für Systemdrücke und Temperaturen bis 350 bar und 450°C ausgelegt werden. Sie sind somit für den Einsatz in einem breiten Verfahrensfenster geeignet.
  • Beim Phasengrenzflächenverfahren wird vorzugsweise in Druckbereichen von 1 bis 50 bar, besonders bevorzugt in Bereichen von 1 bis 10 bar, gearbeitet.
  • Besonders geeignete Monophenole zum Einsatz in dem neuen Verfahren sind Phenole der Formel (I)
    Figure 00050001
    worin
    R Wasserstoff, Halogen oder ein verzweigter oder unverzweigter C1- bis C9-Alkylrest oder Alkoxycarbonylrest ist.
  • Bevorzugt sind also Phenol, Alkylphenole wie Kresole, p-tert.-Butylphenol, p-Cumyl-phenol, p-n-Octylphenol, p-iso-Octylphenol, p-n-Nonylphenol und p-iso-Nonylphenol, Halogenphenole wie p-Chlorphenol, 2,4-Dichlorphenol, p-Bromphenol und 2,4,6-Tribromphenol oder Salicylsäuremethylester. Besonders bevorzugt ist Phenol.
  • Das eingesetzte Alkali zur Bildung des Phenolats kann eine Alkalilauge mit Hydroxiden aus der Reihe: Na-, K-, Li-Hydroxid sein. Bevorzugt ist Natronlauge, und wird im neuen Verfahren vorzugsweise als 10 bis 55 Gew.-%-ige Lösung eingesetzt. Das eingesetzte Alkalihydroxid bzw. die Alkalilauge kann im Falle von Natriumhydroxid bzw. Natronlauge beispielsweise nach dem Amalgamverfahren oder dem sogenannten Membranverfahren hergestellt worden sein. Beide Verfahren werden seit langer Zeit benutzt und sind dem Fachmann geläufig. Bevorzugt wird im Falle von Natronlauge solche hergestellt nach dem Membranverfahren verwendet.
  • Die Reaktion b) kann durch Katalysatoren, wie tertiäre Amine, N-Alkylpiperidine oder Oniumsalze beschleunigt werden. Bevorzugt werden Tributylamin, Triethylamin und N-Ethylpiperidin verwendet.
  • Der eingesetzte Amin-Katalysator kann offenkettig oder cyclisch sein, besonders bevorzugt ist Triethylamin und Ethylpiperidin. Der Katalysator wird im neuen Verfahren vorzugsweise als 1 bis 55 Gew.-%-ige Lösung eingesetzt.
  • Unter Oniumsalzen werden hier Verbindungen wie NR4X verstanden, wobei R ein Alkyl und/oder Arylrest und/oder ein H sein kann und X ein Anion ist.
  • Phosgen kann in dem Verfahrensschritt b) flüssig, gasförmig oder gelöst in einem inerten Lösungsmittel eingesetzt werden.
  • In dem neuen Verfahren in Schritt b) bevorzugt verwendbare inerte organische Lösungsmittel sind beispielsweise Dichlormethan, Toluol, die verschiedenen Dichlorethane und Chlorpropanverbindungen, Chlorbenzol und Chlortoluol. Vorzugsweise wird Dichlormethan eingesetzt.
  • Die Reaktionsführung für Schritt b) erfolgt bevorzugt kontinuierlich und besonders bevorzugt in einer Pfropfenströmung mit geringer Rückvermischung. Dies kann somit beispielsweise in Rohrreaktoren geschehen. Die Durchmischung der zwei Phasen (wässrige und organische Phase) kann durch eingebaute Rohrblenden, statische Mischer und/oder beispielsweise Pumpen realisiert werden.
  • Die Reaktion gemäß Schritt b) erfolgt besonders bevorzugt zweistufig.
  • In der ersten Stufe des bevorzugten Verfahrens wird die Reaktion durch Zusammenbringen der Edukte Phosgen, des inerten Lösungsmittels, welches bevorzugt erst als Lösungsmittel für das Phosgen dient, und des Monophenols, welches vorzugsweise zuvor bereits in der Alkalilauge gelöst ist, gestartet. Die Verweilzeit liegt typischerweise in der ersten Stufe im Bereich von 2 Sekunden bis 300 Sekunden, besonders bevorzugt im Bereich von 4 Sekunden bis 200 Sekunden. Der pH-Wert der ersten Stufe wird durch das Verhältnis von Alkalilauge/Monophenol/Phosgen bevorzugt so eingestellt, dass der pH-Wert im Bereich von 11,0 bis 12,0, bevorzugt 11,2 bis 11,8, besonders bevorzugt bei 11,4 bis 11,6 liegt. Die Reaktionstemperatur der ersten Stufe wird durch Kühlung bevorzugt unterhalb von 40°C, besonders bevorzugt unterhalb von 35°C gehalten.
  • In der zweiten Stufe des bevorzugten Verfahrens wird die Reaktion zum Diarylcarbonat komplettiert. Die Verweilzeit beträgt beim bevorzugten Prozess 1 Minute bis 2 Stunden, bevorzugt 2 Minuten bis 1 Stunde, ganz besonders bevorzugt 3 Minuten bis 30 Minuten. In der zweiten Stufe des bevorzugten Verfahrens wird durch permanente Kontrolle des pH-Werts (wird im kontinuierlichen Verfahren bevorzugt Online nach grundsätzlich bekannten Verfahren gemessen) und entsprechende Einstellung des pH-Wertes durch Zugabe der Alkalilauge geregelt. Die Menge zugeführten Alkalilauge wird insbesondere so eingestellt, dass der pH-Wert der Reaktionsmischung in der zweiten Verfahrensstufe im Bereich von 7,5 bis 10,5, bevorzugt 8 bis 9,5, ganz besonders bevorzugt 8,2 bis 9,3 liegt. Die Reaktionstemperatur der zweiten Stufe wird durch Kühlung bei bevorzugt unterhalb von 50°C, besonders bevorzugt unterhalb von 40°C, ganz besonders bevorzugt unterhalb von 35°C gehalten.
  • Die in dieser Anmeldung aufgeführten allgemeinen oder in Vorzugsbereichen aufgeführten Parameter bzw. Erläuterungen können jedoch auch untereinander, also zwischen den jeweiligen Bereichen und Vorzugsbereichen beliebig kombiniert werden.
  • Im bevorzugten Verfahren wird in Schritt b) Phosgen in Bezug auf das Monophenol im Mol-Verhältnis von 1:2 bis 1:2,2 eingesetzt. Das Lösungsmittel wird so zugemischt, dass das Diarylcarbonat in einer 5 bis 60%igen Lösung, bevorzugt 20 bis 45%igen Lösung nach der Reaktion vorliegt.
  • Als Katalysatoren für das erfindungsgemäße Verfahren eignen sich bevorzugt tertiäre Amine, wie z. B. Triethylamin, Tributylamin, Trioctylamin, N-Ethylpiperidin, N-Methylpiperidin oder N-i/n-Propylpiperidin, quartäre Ammoniumsalze wie z. B. Tetrabutylammonium-, Tributylbenzylammonium-, Tetraethylammoniumhydroxid, -chlorid, -bromid, -hydrogensulfat oder -tetrafluoroborat sowie die den vorangehend genannten Ammoniumverbindungen entsprechenden Phosphoniumverbindungen. Diese Verbindungen sind als typische Phasengrenzflächenkatalysatoren in der Literatur beschrieben, kommerziell erhältlich und dem Fachmann geläufig. Die Katalysatoren können einzeln, im Gemisch oder auch neben- und nacheinander dem erfindungsgemäßen Verfahren zugesetzt werden, gegebenenfalls auch vor der Phosgenierung, bevorzugt sind jedoch Dosierungen nach der Phosgeneintragung, es sei denn, es wird eine Oniumverbindung – d. h. Ammonium- oder Phosphoniumverbindung – oder Gemische aus Oniumverbindungen als Katalysatoren verwendet. Im Falle einer solchen Oniumsalzkatalyse ist eine Zugabe vor der Phosgendosierung bevorzugt. Die Dosierung des Katalysators oder der Katalysatoren kann in Substanz, in einem inerten Lösungsmittel, vorzugsweise dem oder einem derer der organischen Phase bei der Diarylcarbonatsynthese, oder auch als wässrige Lösung erfolgen. Im Falle der Verwendung von tertiären Aminen als Katalysator kann beispielsweise deren Dosierung in wässriger Lösung als deren Ammoniumsalze mit Säuren, bevorzugt Mineralsäuren, insbesondere Salzsäure, erfolgen. Bei Verwendung mehrerer Katalysatoren oder der Dosierung von Teilmengen der Katalysatorgesamtmenge können auch unterschiedliche Dosierungsweisen an verschiedenen Orten oder zu verschiedenen Zeiten vorgenommen werden. Die Gesamtmenge der verwendeten Katalysatoren liegt zwischen 0,0001 und 1,0 Mol-%, bevorzugt zwischen 0,001 und 0,2 Mol-%, bezogen auf Mole eingesetzte Monophenole.
  • Zur Bildung des Phenolats wird bevorzugt 1 mol Alkali/mol Monophenol bis 5,00 mol Alkali/mol Monophenol, besonders bevorzugt von 1,1 bis 2,5 Mol Alkali/mol Monophenol eingesetzt. Die Lösevorgänge können von festem Phenol oder auch von geschmolzenem Phenol ausgehen. Das eingesetzte Alkalihydroxid bzw. die Alkalilauge kann im Falle von Natriumhydroxid bzw. Natronlauge beispielsweise nach dem Amalgamverfahren oder dem sogenannten Membranverfahren hergestellt worden sein. Beide Verfahren werden seit langer Zeit benutzt und sind dem Fachmann geläufig. Bevorzugt wird im Falle von Natronlauge solche hergestellt nach dem Membranverfahren verwendet.
  • In einer solchen wässrigen Lösung und/oder der wässrigen Phase liegen das oder die Monophenol(e) ganz oder teilweise in Form der entsprechenden Alkalisalze vor.
  • Im erfindungsgemäßen Verfahren werden für die Mischung der organischen und wässrigen Phase und dem vorgelagerten Chlorameisensäurearylesterherstellungsschritt eine oder mehrere Pumpe(n) verwendet. Mehrere Pumpen können insbesondere im industriellen Maßstab aus Kapazitätsgründen verwendet werden. Im Falle des Einsatzes mehrerer Pumpen können diese sowohl parallel als auch in Reihe geschaltet sein. Bevorzugt ist eine Parallelschaltung mehrerer Pumpen.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Pumpen arbeiten nach dem Stator-Rotor-Prinzip. Hierdurch wird bei der Mischung der beiden Phasen insbesondere Energie über Scherung in das Reaktionsgemisch eingetragen. Dadurch weist die resultierende Emulsion eine ausreichend große Phasengrenzfläche auf, so dass eine optimale Reaktion an dieser Phasengrenzfläche erfolgen kann.
  • Bei den erfindungsgemäß verwendeten Pumpen stellt das Pumpengehäuse vorzugsweise den Stator dar und im Inneren der Pumpe befinden sich ein oder mehrere Rotoren. Im Falle mehrerer Rotoren sind diese vorzugsweise auf der gleichen Rotorachse aufgebracht. Bei den erfindungsgemäß verwendeten Pumpen handelt es sich vorzugsweise um Kreiselpumpen. In bevorzugten Ausführungsformen sind dies solche Kreiselpumpen, deren Laufrad (Rotor) eine peripherale Bauform aufweist (Peripheralradpumpe). In weiteren bevorzugten Ausführungsformen sind dies solche Kreiselpumpen, deren Laufrad (Rotor) eine radiale Bauform aufweist (Radialradpumpe). Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind Pumpen, die nach dem Prinzip der Peripheralradpumpe arbeiten. Solche Kreiselpumpen und deren Funktionsweise sind dem Fachmann bekannt (vgl. z. B. DE 42 20 239 A1 ) und kommerziell erhältlich. Das Prinzip einer solchen erfindungsgemäß verwendeten Pumpe ist beispielhaft und schematisch in 1 gezeigt. Es sind sowohl Ausführungsformen mit einfachen oder Mehrfachspalttöpfen, wie z. B. Doppelspalttöpfen, geeignet.
  • 1: Schematische Darstellung des Prinzips einer Peripheralradpumpe mit rotierender Innenvorrichtung
  • Die in 1 verwendeten Abkürzungen stehen für
  • 1
    Phosgen/Lösungsmittel-Zustrom
    2
    Zustrom wässrig/alkalische Natriummonophenolat-Lösung
    3
    Natronlauge-Zustrom (NaOH-Zustrom)
    4
    Abgeführtes Reaktionsgemisch
    R
    Rotierende Innenvorrichtung
    S
    Schaufeln an der rotierenden Innevorrichtung
    K
    Umlaufkanal
    RZ
    Reaktionszulaufseite (Saugseite)
    RA
    Reaktionsablaufseite (Druckseite)
    P
    Statisches Gehäuse der Peripheralradpumpe mit rotierender Innenvorrichtung
  • Die in 1 dargestellte Peripheralradpumpe weist ein statisches Gehäuse P, eine rotierende Innenvorrichtung R mit Schaufeln S (hier als Schaufelrad ausgebildet) und einen daraus resultierenden im Gehäuse umlaufenden Kanal K von der Saug- bis zur Druckseite hin auf. Die Peripheralpumpe kann für eine Strömungspumpe relativ hohe Drücke bei kleinen Fördermengen und kleiner Bauform schaffen. Während der Förderung gibt das transportierte Reaktionsgemisch zwischen den Schaufeln S seine Energie an das im Umlaufkanal geförderte Reaktionsgemisch ab. Die Druckerhöhung erfolgt durch Impulsaustausch, indem die mit größerer Geschwindigkeit strömende Flüssigkeit in den Schaufeln des Laufrades die Energie an die mit geringerer Geschwindigkeit rotierende Flüssigkeit im Umlaufkanal abgibt.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Pumpen sind thermostatisierbar, d. h. weisen einen Ein- und Auslass für eine Thermostatisierflüssigkeit auf. Durchflussraum für diese Thermostatisierflüssigkeit und Reaktionsraum für das Reaktionsgut sind dabei derart voneinander getrennt, dass kein Stoffaustausch, aber ein Wärmeaustausch erfolgen kann.
  • Die erfindungsgemäß verwendeten Pumpen weisen als Zuführung zum Reaktionsraum wenigstens jeweils einen Zugang für die organische und die wässrige Phase sowie wenigstens einen Ausgang für die in der 1. Stufe gebildete Reaktionsmischung auf (vgl. 1). In bevorzugten Ausführungsformen sind weitere Zugänge für zusätzliche Alkalilauge und/oder Monophenol(at)lösung bevorzugt. Der Katalysator wird bevorzugt zu einem späteren Zeitpunkt einem nachgeschalteten Verweilreaktor zugegeben. Ein schematischer beispielhafter Aufbau für eine solche erfindungsgemäße Reaktionsführung ist in 2 dargestellt. Die Darstellung in 2 ist hinsichtlich der Anzahl der nachgeschalteten Verweilreaktoren lediglich als beispielhaft zu betrachten. Es können auch mehr oder weniger als zwei Verweilreaktoren nachgeschaltet werden.
  • 2: Schematischer Aufbau für die Herstellung von Diarylcarbonat nach dem Phasengrenzflächenverfahren unter Verwendung einer Peripheralradpumpe
  • Die in 2 verwendeten Abkürzungen stehen für
  • 1
    Phosgen/Lösungsmittel-Zustrom
    2
    Zustrom wässrig/alkalische Natriummonophenolat-Lösung
    3
    Erster Natronlauge-Zustrom (NaOH-Zustrom 1)
    4
    Abgeführtes Reaktionsgemisch
    5
    Zweiter Natronlauge-Zustrom (NaOH-Zustrom 2)
    6
    Katalysator
    Pp
    Peripheralradpumpe
    ST
    Statikmischer
    VR1
    Verweilreaktor 1
    VR2
    Verweilreaktor 2 (optional)
    WT
    Wärmetauscher
    DEH
    Druckerhöhungspumpe
    TG
    Trenngefäß
    W
    nachträgliche Wäsche
  • In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der erfindungsgemäß verwendeten Pumpe auch ein Umpumpreaktor anstelle eines Verweilreaktors nachgeschaltet sein. Diese Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Verfahrens hätte den Vorteil, dass bestehende Anlagen durch Vorschalten einer erfindungsgemäß verwendeten Pumpe genutzt werden könnten, ohne dass weitreichende Umbauten an den Anlagen erforderlich wären. Ein schematischer beispielhafter Aufbau für eine solche erfindungsgemäße Reaktionsführung ist in 2a dargestellt. Die Darstellung in 2a ist hinsichtlich der Anzahl der nachgeschalteten Verweilreaktoren lediglich als beispielhaft zu betrachten. Es können auch mehr oder weniger als zwei Verweilreaktoren nachgeschaltet werden.
  • In einer Verfahrensvariante mit der erfindungsgemäß verwendeten Pumpe nachgeschaltetem Umpumpreaktor können die Edukte, wie z. B. die Monophenolatlösung oder der erste Natronlauge-Zustrom, entweder vollständig der Pumpe zugegeben oder gegebenenfalls anteilig erst dem nachgeschalteten Umpumpreaktor zugeführt werden.
  • 2a: Schematischer Aufbau für die Herstellung von Diarylcarbonat nach dem Phasengrenzflächenverfahren unter Verwendung einer Peripheralradpumpe mit nachgeschaltetem Umpumpreaktor.
  • Die in 2a zusätzlich zu den in 2 verwendeten Abkürzungen stehen für
  • 2'
    optionaler Zustrom eines Anteils wässrig/alkalischer Natriummonophenolat-Lösung
    3'
    optionaler Zustrom eines Anteils des ersten Natronlauge-Zustrom (NaOH-Zustrom 1')
    EG
    Entgasungsgefäß
    UR
    Umpumpreaktor
    AT
    Austragspumpe
    P
    Pumpe zur Aufrechterhaltung des Umlaufs
  • Die Verweilzeit der Reaktionsmischung in der erfindungsgemäß verwendeten Pumpe beträgt bevorzugt 20 Sekunden bis 10 Minuten, besonders bevorzugt 30 Sekunden bis 5 Minuten und ganz besonders bevorzugt 30 Sekunden bis 3 Minuten.
  • Aus der oder den Pumpen wird die Chorameisensäurearylester- und/oder Diarylcarbonathaltige Reaktionsmischung in wenigstens einem Reaktor unter Zugabe von weiterer Alkalilauge, sowie gegebenenfalls wenigstens eines weiteren Katalysators zu Diarylcarbonaten umgesetzt. In bevorzugten Ausführungsformen erfolgt diese Umsetzung in einer Kaskade von mehreren hintereinander geschalteten Reaktoren. Als geeignete Reaktoren für diese Umsetzung kommen beliebige Reaktorausführungen, wie z. B. Rührkessel, Rohrreaktoren, Umpumpreaktoren, deren Kaskaden oder deren Kombinationen in Frage (vgl. z. B. 2).
  • Zur Aufarbeitung des ausreagierten, höchstens noch Spuren, bevorzugt weniger als 2 ppm an Chlorameisensäurearylestern enthaltende, mindestens zweiphasige Reaktionsgemisch lässt man zur Phasentrennung absitzen. Die wässrige alkalische Phase wird gegebenenfalls ganz oder teilweise vereinigt mit Waschphasen der Abwasseraufarbeitung zugeführt, wo Lösungsmittel- und Katalysatoranteile durch Strippen abgetrennt und gegebenenfalls in die Diarylcarbonatsynthese rückgeführt werden. In einer anderen Variante der Aufarbeitung wird nach Abtrennung der organischen Verunreinigungen, insbesondere von Lösungsmitteln und Katalysatorresten, und gegebenenfalls nach der Einstellung eines bestimmten pH-Wertes, z. B. durch Salzsäurezugabe, die Salzlösung abgetrennt, welches z. B. der Chloralkali-Elektrolyse zugeführt werden kann, während die wässrige Phase gegebenenfalls wieder der Diarylcarbonatsynthese zugeführt wird.
  • Die organische, Diarylcarbonat enthaltende Phase kann anschließend zur Entfernung der Kontaminationen alkalischer, ionischer oder katalytischer Natur auf verschiedene, dem Fachmann bekannte Weisen gereinigt werden.
  • Die organische Phase enthält in der Regel auch nach einem oder mehreren Absetzvorgängen, gegebenenfalls unterstützt durch Durchläufe durch Absetzkessel, Rührkessel, Coalescer oder Separatoren bzw. Kombinationen aus diesen Maßnahmen – wobei gegebenenfalls Wasser in jedem oder einigen Trennschritten unter Umständen unter Verwendung von aktiven oder passiven Mischorganen zudosiert werden kann – noch Anteile der wässrigen alkalischen Phase in feinen Tröpfchen sowie des oder der Katalysator(en). Nach dieser groben Abtrennung der alkalischen, wässrigen Phase kann die organische Phase ein oder mehrmals mit verdünnten Säuren, Mineral-, Carbon- Hydroxycarbon- und/oder Sulfonsäuren gewaschen werden. Bevorzugt sind wässrige Mineralsäuren, insbesondere Salzsäure, Schwefelsäure oder Mischungen dieser Säuren. Die Konzentration dieser Säuren sollte dabei vorzugsweise im Bereich 0,001 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 5 Gew.-% liegen. Weiterhin kann die organische Phase mit entsalztem oder destilliertem Wasser wiederholt gewaschen werden. Die Abtrennung der, gegebenenfalls mit Teilen der wässrigen Phase dispergierten, organischen Phase nach den einzelnen Waschschritten geschieht mittels Absetzkessel, Rührkessel, Coalescer oder Separatoren bzw. Kombinationen aus diesen Maßnahmen, wobei das Waschwasser zwischen den Waschschritten gegebenenfalls unter Verwendung von aktiven oder passiven Mischorganen zudosiert werden kann.
  • Die Isolierung des Diarylcarbonats aus der Lösung kann durch Verdampfen des Lösungsmittels mittels Temperatur, Vakuum oder eines erhitzten Schleppgases oder bevorzugt Destillation erfolgen.
  • Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Diarylcarbonate zeichnen sich durch besonders hohe Reinheit (GC > 99,95%) und sehr gutes Umesterungsverhalten aus, so dass hieraus anschließend ein Polycarbonat in exzellenter Qualität hergestellt werden kann.
  • Die Verwendung der Diarylcarbonate zur Herstellung von aromatischen Oligo-/Polycarbonaten nach dem Schmelzumesterungsverfahren ist literaturbekannt und beispielsweise in der Encyclopedia of Polymer Science, Vol. 10 (1969), Chemistry and Physics of Polycarbonates, Polymer Reviews, H. Schnell, Vol. 9, John Wiley and Sons, Inc. (1964) oder der US-A-5 340 905 beschrieben.
  • Überraschend konnte zudem mit dem erfindungsgemäßen Verfahren die Monophenol-Belastung des Abwassers reduziert werden.
  • Die Verwendung von Pumpen mit dreifacher Funktion als Mischaggregat, Reaktionsraum für den vorgelagerten Chlorameisensäurearylester- und/oder Diarylcarbonatherstellungsschritt sowie Förderaggregat ist für das Phasengrenzflächenverfahren zur Herstellung von Diarylcarbonaten in der Literatur nicht beschrieben. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher weiterhin die Verwendung einer oder mehrerer Pumpe(n) zur kontinierlichen Herstellung von Diarylcarbonat nach dem Phasengrenzflächenverfahren, wobei die Pumpe(n)
    • – nach dem Stator-Rotor-Peripheralrad-Prinzip arbeitet (arbeiten)
    • – thermostatisierbar ist (sind) und
    • – wenigstens jeweils einen Zugang für eine organische und eine wässrige Phase und gegebenenfalls weitere Zugänge für Katalysator und/oder zusätzlich Alkalilauge sowie wenigstens einen Ausgang für die Chlorameisensäurearylester- und/oder Diarylcarbonathaltige Mischung aufweist (aufweisen),
  • In dieser/diesen Pumpe(n) kann sowohl die kontinuierliche Mischung der organischen und wässrigen Phase, wobei die organische Phase wenigstens ein für das Diarylcarbonat geeignetes Lösungsmittel und ganz oder teilweise das Phosgen enthält und die wässrige Phase das oder die Monophenol(e), Wasser und Alkalilauge enthält, als auch die Umsetzung des oder der Monophenol(e) und Phosgen zu Chlorameisensäurearylester- und/oder Diarylcarbonaten erfolgen.
  • Für diese Verwendung eignen sich die vorangehend für das erfindungsgemäße Verfahren bereits beschriebenen Pumpen. Insbesondere eignen sich hierfür Kreiselpumpen, besonders bevorzugt Peripheralradpumpen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - EP 1200359 B1 [0012]
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    • - DE 4220239 A1 [0046]
    • - US 5340905 A [0065]
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    • - Encyclopedia of Polymer Science, Vol. 10 (1969), Chemistry and Physics of Polycarbonates, Polymer Reviews, H. Schnell, Vol. 9, John Wiley and Sons, Inc. (1964) [0065]

Claims (15)

  1. Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Diarylcarbonaten nach dem Phasengrenzflächenverfahren aus wenigstens einem Monophenol und Phosgen in Gegenwart eines inerten Lösungsmittel und in Gegenwart von Alkali und einem Stickstoffkatalysator, wobei (a) kontinuierlich eine Mischung der organischen und wässrigen Phase erzeugt wird, wobei die organische Phase wenigstens ein für das Diarylcarbonat geeignetes Lösungsmittel und ganz oder teilweise das Phosgen enthält und die wässrige Phase das oder die Monophenol(e), Wasser und Alkali enthält, (b) eine Umsetzung des oder der Monophenol(e) und des Phosgens zu Chlorameisensäurearylestern oder Diarylcarbonaten oder einer Mischung aus Chlorameisensäurearylestern und Diarylcarbonaten erfolgt, (c) die Chlorameisensäurearylester oder Diarylcarbonaten oder einer Mischung aus Chlorameisensäurearylestern und Diarylcarbonaten anschließend in wenigstens einem Reaktor unter Zugabe von weiterer Alkalilauge, umgesetzt werden, und dadurch gekennzeichnet, dass die kontinuierliche Mischung der organischen und wässrigen Phase unter (a) und die Umsetzung zu Chlorameisensäurearylestern und/oder Diarylcarbonaten unter (b) in einer oder mehreren Pumpe(n) erfolgen, die – nach dem Stator-Rotor-Peripheralrad-Prinzip arbeitet (arbeiten) – thermostatisierbar ist (sind) und – wenigstens jeweils einen Zugang für die organische und die wässrige Phase aufweist.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass im Schritt (c) wenigstens ein weiterer Katalysator eingesetzt wird.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe(n) weitere Zugänge für zusätzlich Alkalilauge sowie wenigstens einen Ausgang für die Chlorameisensäurearylester und/oder Diarylcarbonat-haltige Mischung aufweist (aufweisen).
  4. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe(n) einen oder mehrere Rotoren aufweist (aufweisen).
  5. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe(n) auf eine Temperatur von –5°C bis 100°C thermostatisierbar ist (sind).
  6. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Monophenol(e) Verbindungen der Formel (I) eingesetzt werden:
    Figure 00150001
    in welcher R = Wasserstoff, Halogen oder ein verzweigter oder unverzweigter C1- bis C9-Alkylrest oder Alkoxycarbonylrest ist.
  7. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass als Monophenol(e) Phenol, Kresole, p-tert.-Butylphenol, p-Cumylphenol, p-n-Octylphenol, p-iso-Octylphenol, p-n-Nonylphenol und p-iso-Nonylphenol, p-Chlorphenol, 2,4-Dichlorphenol, p-Bromphenol und 2,4,6-Tribromphenol oder Salicylsäuremethylester oder eine Mischung dieser Verbindungen eingesetzt werden.
  8. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Pumpe bzw. den Pumpen, die in (a) und/oder (b) eingesetzt werden, um eine Kreiselpumpe handelt.
  9. Verfahren gemäß Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Kreiselpumpe um eine Peripheralradpumpe handelt.
  10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe nach dem Ein- oder Mehrkammerprinzip aufgebaut ist.
  11. Verwendung einer oder mehrerer Pumpe(n) zur kontinierlichen Herstellung von Diarylcarbonat nach dem Phasengrenzflächenverfahren, wobei die Pumpe(n) – nach dem Stator-Rotor-Peripheralrad-Prinzip arbeitet (arbeiten) – thermostatisierbar ist (sind) und – wenigstens jeweils einen Zugang für eine organische und eine wässrige Phase aufweist.
  12. Verwendung einer oder mehrerer Pumpe(n) gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe(n) weitere Zugänge für Katalysator und/oder zusätzlich Alkalilauge sowie wenigstens einen Ausgang für die Chlorameisensäurearylester und/oder Diarylcarbonathaltige Mischung aufweist (aufweisen).
  13. Verwendung einer oder mehrerer Pumpe(n) gemäß Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, dass in dieser/diesen Pumpen sowohl die kontinuierliche Mischung der organischen und wässrigen Phase, wobei die organische Phase wenigstens ein für das Diarylcarbonat geeignetes Lösungsmittel und ganz oder teilweise das Phosgen enthält und die wässrige Phase das oder die Monophenol(e), Wasser und Alkali enthält, als auch die Umsetzung des oder der Monophenol(e) und Phosgen zu Chlorameisensäurearylestern oder Diarylcarbonaten oder einer Mischung aus Chlorameisensäurearylestern und Diarylcarbonaten erfolgt.
  14. Verwendung einer oder mehrerer Pumpe(n) gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der oder den Pumpe(n) um Kreiselpumpen handelt.
  15. Verwendung einer oder mehrerer Pumpe(n) gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der oder den Kreiselpumpe(n) um Peripheralradpumpen handelt.
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