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Die
Erfindung betrifft eine Rohrschelle umfassend ein Befestigungselement
zur Festlegung der Rohrschelle an einer Hauswand sowie zwei Schellenbügel.
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Die
senkrecht zum Erdboden verlaufenden Fallrohre zur Dachentwässerung
von Gebäuden müssen gegen vertikales Abrutschen
gesichert werden. Dabei kommen üblicherweise Fallrohrschellen zum
Einsatz, die in der Hauswand verankert und unterhalb einer auf dem
Fallrohr aufgelöteten Zinkwulst geschlossen werden.
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Das
Schließen der Schellen erfolgt üblicherweise mittels
einer oder zweier Schrauben. In der Ausführungsform mit
einer Schraube sind die beiden Schellenhälften bereits
an einer Seite über ein Scharnier verbunden. Häufiger
werden jedoch Rohrschellen verwendet, die in zwei Hälften
vorliegen und mit zwei Schrauben geschlossen werden müssen.
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Daher
müssen bei der praktischen Ausführung der Installationsarbeiten
entsprechendes Werkzeug und die nötigen Verbrauchsmaterialien
in ausreichender Menge von dem Monteur mitgeführt werden.
Insbesondere bei Arbeiten auf Gerüsten besteht dabei die
Gefahr, dass Materialien nicht zur Hand sind oder dem Monteur während
der Installationsarbeiten entgleiten. Zudem ist die herkömmliche
Montage von Rohrschellen zeitaufwändig. Der geübte
Installateur benötigt für die Monatage einer Rohrschelle
immerhin ungefähr zwei Minuten. Somit besteht der Bedarf
nach einer vereinfachten Rohrschelle.
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Ein
weiterer Nachteil bei der herkömmlichen Montage von Fallrohren
ist die Zinkwulst, die zur Sicherung gegen vertikales Abrutschen
auf das Rohr aufgelötet wird. Neben der ästhetischen
Beeinträchtigung werden für den Lötvorgang
ebenfalls Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge sowie weitere Hilfsmittel
benötigt, die die damit verbundenen Nachteile mit sich
bringen. Die
DE 102 60 375.8 offenbart eine
alternative Sicherung gegen vertikales Abrutschen, wobei ein Halteelement
einen Haltestift aufweist, der das zu sichernde Rohr durchstößt
und somit in seiner Position fixiert. Eine neue und vereinfachte
Rohrschelle sollte sowohl mit derartigen als auch mit herkömmlichen
Abrutschsicherungen kombinierbar sein.
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Es
ist somit die Aufgabe der Erfindung eine Rohrschelle zur Verfügung
zu stellen, die ohne zusätzliche Materialien und Werkzeuge
einfach und mit wenigen Handgriffen geschlossen werden kann.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird in vorteilhafter Weise mit einer Rohrschelle
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere bevorzugte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
Erfindung betrifft eine Rohrschelle umfassend ein Befestigungselement
zur Festlegung der Rohrschelle an einer Hauswand sowie zwei Schellenbügel,
wobei ein erster Schellenbügel und ein zweiter Schellenbügel
eine konkave Krümmung besitzen, die im wesentlichen einen
Halbkreis beschreibt und zur Aufnahme eines Rohres dient und dass
der erste Schellenbügel und der zweite Schellenbügel
an den Enden der konkaven Krümmung beidseitig jeweils einen
korrespondierenden Teil einer Steckverbindung aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Rohrschelle besteht also aus
zwei Schellenbügeln, die jeweils eine konkave Innenkrümmung
aufweisen. Im geschlossenen Zustand der Rohrschelle bilden die beiden
konkaven Innenkrümmungen eine zentrale Öffnung,
die das zu montierende Rohr aufnimmt. Vorzugsweise ist der erste
Schellenbügel, der der Hauswand zugewandte Teil der Rohrschelle
und der zweite Schellenbügel der der Hauswand abgewandte
Teil der Rohrschelle. Erfindungsgemäß können
die Schellenhälften allerdings auch in umgekehrter Reihenfolge
an der Hauswand montiert werden. Befestigungselemente einer Rohrschelle
zur Befestigung an der Hauswand sind dem Fachmann bekannt. Die erfindungsgemäße Rohrschelle
kann mit allen gängigen Befestigungsmitteln an der Hauswand
montiert werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Befestigungselement an dem
ersten Schellenbügel und zwar vorzugsweise zentral an der
Außenseite der konkaven Krümmung befestigt.
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Der
erfindungsgemäße erste Schellenbügel weist
an den Enden der konkaven Innenkrümmung jeweils einen abgekanteten
Abschnitt auf und der zweite Schellenbügel besitzt an den
beiden Enden der konkaven Innenkrümmung jeweils einen komplementären
abgekanteten Abschnitt. Der abgekantete und der komplementäre
abgekantete Abschnitt sind derart ausgestaltet, dass der komplementäre
abgekantete Abschnitt mindestens zwei weitere Abkantungen aufweist,
so dass der komplementäre abgekantete Abschnitt im geschlossenen
Zustand der Rohrschelle den abgekanteten Abschnitt formschlüssig
umgreift.
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Die
erfindungsgemäße Rohrschelle kann also durch ein
einfaches Einschieben des abgekanteten Abschnitts in den komplementären
abgekanteten Abschnitt geschlossen werden. Somit handelt es sich
bei dem Verschluss der erfindungsgemäßen Rohrschelle
um eine einfache Steckverbindung, für deren Verschluss
weder zusätzliches Werkzeug noch weiteres Verbrauchsmaterial
benötigt werden. Gerade im täglichen Arbeitsablauf
auf Gerüsten ist dies von großem Vorteil, da weder
Werkzeug noch Verbrauchsmaterialien dem Monteur fehlen oder entgleiten
können. Die Montagezeit wird somit in vorteilhafter Weise
auf bis zu fünf Sekunden verkürzt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
abgekanteten Abschnitte rechteckig ausgestaltet. Dabei sind die
abgekanteten Abschnitte derart angeordnet, dass sie von dem Mittelpunkt
des von der konkaven Krümmung definierten Kreises fortweisen
und vorzugsweise parallel zur Längsachse des zu montierenden
Rohres verlaufen. Somit sind die abgekanteten Abschnitte in der
geschlossenen Form der Rohrschelle parallel zur Hauswand ausgerichtet.
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Vorteilhafterweise
wird der erste Schellenbügel bestehend aus der konkaven
Krümmung und je einem abgekanteten Abschnitt an den beiden
Enden der Krümmung an einem Stück gefertigt. Insbesondere
kann der erste Schellenbügel gestanzt oder geprägt
werden. Alternativ kann der abgekantete Abschnitt auch an die konkave
Krümmung angesetzt, vorzugsweise angeschweißt
oder angelötet werden. Dabei sind der abgekantete Abschnitt
und die Rohrschelle vorzugsweise gleich dick, weisen also eine gleiche
Wandstärke auf.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind die abgekanteten Abschnitte gegenüber
der Längsachse des zu montierenden Rohres um 1° bis
20°, vorzugsweise um 5° bis 15°, noch
bevorzugter um 10° geneigt. In einem ersten Fall, bei dem
der erste Schellenbügel der der Hauswand zugewandte Schellenbügel
ist, ist die Neigung der abgekanteten Abschnitte derart ausgelegt,
dass der untere Rand des abgekanteten Abschnitts von der Senkrechten
in Richtung der konkaven Krümmung zurückverlagert
ist. Ist der erste Schellenbügel der der Hauswand abgewandte Schellenbügel,
so ist die Neigung der abgekanteten Abschnitte derart ausgelegt,
dass der untere Rand der abgekanteten Abschnitte von der Senkrechten der
konkaven Krümmung wegverlagert ist. Mittels dieser Neigung
wird im geschlossenen Zustand ein erhöhter Druck auf das
Rohr ausgeübt, wodurch zusätzlich zu anderen Sicherungen
gegen vertikales Abrutschen eine Klemmkraft auf das Rohr aufgebracht
wird. Zudem kann die Rohrschelle bei einem geneigten abgekanteten
Abschnitt nur von oben geschlossen und auch nur nach oben wieder
geöffnet werden. Eine Schwerkraft bedingte, ungewollte Öffnung
der Rohrschelle wird dadurch vermieden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die abgekanteten
Abschnitte an einem der freien Enden rechteckige Aussparungen auf.
Dabei sind die Aussparungen vorzugsweise genauso tief, wie die abgekanteten
Abschnitte breit sind, d. h. die Tiefe der Aussparungen entspricht
vorzugsweise der Wandstärke der abgekanteten Abschnitte.
Diese Aussparung ist geeignet einen Steg des komplementären
abgekanteten Abschnitts des zweiten Schellenbügels aufzunehmen.
Im geschlossenen Zustand der Rohrschelle ist der komplementäre
abgekantete Abschnitt in der rechteckigen Aussparung des abgekanteten
Abschnitts eingerastet. Vorzugsweise weist der abgekantete Abschnitt
am äußeren Ende der rechteckigen Aussparung eine
weitere rechteckige Aussparung oder Abschrägung auf. Die
zweite rechteckige Aussparung bzw. Abschrägung dient dazu,
einen zum Öffnen der Rohrschelle geeigneten Hebel anzusetzen
oder mit einer entsprechenden Zange unter den komplementären
abgekanteten Abschnitt greifen zu können.
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Vorzugsweise
besitzen die abgekanteten Abschnitte eine raue Oberfläche
oder sind mit einem Material beschichtet, das eine raue oder stumpfe Oberfläche aufweist.
Insbesondere soll dadurch die Haftreibung zwischen dem abgekanteten
Abschnitt und dem komplementären abgekanteten Abschnitt erhöht
werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht der komplementäre
abgekantete Abschnitt aus zwei rechteckigen Teilabschnitten und
einem die Teilabschnitte verbindenden Steg. Teilabschnitte und Steg
sind dabei derart angeordnet, dass sie eine U-förmige Öffnung
bilden. Im geschlossenen Zustand der Rohrschelle ist der abgekantete
Abschnitt des ersten Schellenbügels in der U-förmigen Öffnung
des komplementären abgekanteten Abschnitts des zweiten
Schellenbügels positioniert.
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Erfindungsgemäß sind
komplementären abgekanteten Abschnitte derart ausgestaltet,
dass die U-förmige Öffnung von dem Mittelpunkt
des von der Rohrschelle im geschlossenen Zustand gebildeten Kreises
fortweist. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung verlaufen
die Teilabschnitte parallel zur Längsachse des zu montierenden
Rohres und damit im geschlossenen Zustand der Rohrschelle auch parallel
zur Hauswand. In einer weiteren Ausgestaltung sind die Teilabschnitte
gegenüber der Längsachse des zu montierenden Rohres
um 1° bis 20°, vorzugsweise um 5° bis
15°, noch bevorzugter um 10° geneigt. Wenn der
zweite Schellenbügel der der Hauswand abgewandte Schellenbügel
ist, ist die Neigung derart ausgelegt, dass der untere Rand des komplementären
abgekanteten Abschnitts von der Senkrechten der konkaven Krümmung
wegverlagert ist. Ist der zweite Schellenbügel der der
Hauswand zugewandte Schellenbügel, ist die Neigung der
Teilabschnitte derart ausgelegt, dass der untere Rand des komplementären
abgekanteten Abschnitts von der Senkrechten in Richtung der konkaven
Krümmung zurückverlagert. Erfindungsgemäß sind
die Neigungswinkel der abgekanteten Abschnitte der komplementären
abgekanteten Abschnitte bei den beiden Schellenbügel einer
Rohrschelle gleich.
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Vorzugsweise
sind die beiden Teilabschnitte der komplementären abgekanteten
Abschnitte gleichgroß. Die Verbindung der beiden Teilabschnitte mittels
des Stegs erfolgt vorzugsweise über die lange Seite der
rechteckigen Teilabschnitte. Insbesondere wird bei gleichgroßen
Teilabschnitten und einer Verbindung über die lange Seite
ein komplementärer abgekanteter Abschnitt realisiert, der
von oben auf den abgekanteten Abschnitt des ersten Schellenbügels aufgesteckt
wird. Vorzugsweise entspricht die Länge des Stegs der Länge
der rechteckige Aussparung des abgekanteten Abschnitts, so dass
der Steg im geschlossenen Zustand der Rohrschelle in der erfindungsgemäßen
rechteckige Aussparung positioniert ist. Der komplementäre
abgekantete Abschnitt greift also von oben um den abgekanteten Abschnitt
herum.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden Teilabschnitte
auf beiden Seiten des Stegs unterschiedlich groß. Vorzugsweise
ist der Teilabschnitt kleiner, welche dem anderen Schellenbügel
zugewandt ist. Die Verbindung der beiden Teilabschnitte mittels
des Stegs erfolgt vorzugsweise über die kurze Seite der
rechteckigen Teilabschnitte. In dieser Ausgestaltung wird vorzugsweise
ein komplementärer abgekanteter Abschnitt realisiert, bei dem
die beiden Teilabschnitte seitlich um den abgekanteten Abschnitt
herumgreifen. Der Steg des komplementären abgekanteten
Abschnitts ist dann an der Außenseite der Rohrschelle positioniert
und der Schellenverschluss ist nach oben nicht abgeschlossen. Insbesondere
weisen abgekantete und komplementär abgekantete Abschnitte
in dieser Form eine Neigung auf, um ein Durchrutschen der zweiten Halbschelle
nach unten und dadurch ein unabsichtliches Öffnen der Rohrschelle
zu verhindern.
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Vorteilhafterweise
wird der zweite Schellenbügel bestehend aus der konkaven
Krümmung und je einem komplementäre abgekanteten
Abschnitt an den beiden Enden der Krümmung an einem Stück gefertigt.
Insbesondere kann der zweite Schellenbügel gestanzt, geprägt
oder gebogen werden. Alternativ kann der komplementäre
abgekantete Abschnitt auch an die konkave Krümmung angesetzt,
vorzugsweise angeschweißt oder angelötet werden.
Dabei sind komplementärer abgekanteter Abschnitt und Rohrschelle
vorzugsweise gleich dick, weisen also die gleiche Wandstärke
auf.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der abgekantete
Abschnitt eine weitere Abkantung auf, die vorzugsweise rechteckig
ausgestaltet ist. Der komplementäre mehrfach abgekantete Abschnitt
weist erfindungsgemäß ebenfalls eine zusätzliche
Abkantung auf, die vorzugsweise rechteckig ausgestaltet ist.
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Die
beschriebenen Abkantungsformen des abgekanteten und des komplementären
abgekanteten Abschnitts sind Beispiele, welche die erfindungsgemäße
Steckverbindung erläutern aber den Umfang der Erfindung
nicht beschränken sollen. Erfindungsgemäß sind
alle Kombinationen aus abgekantetem und komplementärem
abgekanteten Abschnitt umfasst, bei denen die beiden Teile formschlüssig
ineinander greifen, das Schließen der Schelle durch ein
ineinander stecken/schieben oder ähnliches erfolgt und
zum Schließen keine weiteren Hilfsmittel benötigt
werden. Die genaue Anzahl der Abkantungen und deren Winkel sind
im Rahmen verschiedener Ausführungsformen frei zu wählen.
Insbesondere sind auch runde Abkantungen erfindungsgemäß mit umfasst,
solange die beiden Hälften des Steckverschlusses formschlüssig
ineinander greifen.
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Vorzugsweise
wird die Rohrschelle aus allen dem Fachmann bekannten geeigneten
Materialien gefertigt. Insbesondere wird die erfindungsgemäße Rohrschelle
aus Stahl, vorzugsweise aus verzinktem Stahl hergestellt. Alternativ
kann die erfindungsgemäße Rohrschelle auch aus
Kunststoff oder jedem anderen geeigneten Material gefertigt werden,
das eine geeignete Härte aufweist und entsprechend geformt
werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist an dem ersten
Schellenbügel ein Dorn positioniert, der dazu geeignet
ist, das Rohr zu durchstechen und in der vertikalen Position zu
fixieren. Vorzugsweise ist der Dorn aus einem beliebigen harten Material
gefertigt, das geeignet ist, das Fallrohr zu durchstoßen,
insbesondere Stahl, vorzugsweise Edelstahl.
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Die
Befestigung des Rohres mittels eines das Rohr durchstoßenden
Dorns bietet gegenüber allen bekannten Befestigungsvorrichtungen
den Vorteil, dass deutlich weniger Material verbraucht wird. Dadurch
wird gleichzeitig eine Reduzierung der Produktionskosten erreicht.
Ein direkt im ersten Schellenbügel positionierter Dorn
reduziert weiterhin die Montagehandgriffe und die Gefahr benötigtes
Werkzeug oder Zubehör während der Montage nicht
zur Hand zu haben.
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Um
zu verhindern, dass nach dem Durchstoßen Wasser aus dem
Rohr austritt, ist auf dem Dorn vorzugsweise eine Dichtung positioniert,
die das Rohr nach dem Durchstoßen abdichtet. Diese Dichtung
ist vorteilhafterweise als Kugel ausgestaltet, die auf der Spitze
des Dorns positioniert ist und während des Transports des
Schellenbügels gleichzeitig als Sicherung gegen Verletzungen
wirkt. Bei der Montage des Rohres wird dann zuerst die Sicherung
und anschließend das Rohr durchstoßen, wobei die
Sicherung auf dem Dorn als Dichtung in Richtung der Halbschelle
gedrückt wird. Eine erfindungsgemäße Sicherung
besteht vorzugsweise aus Gummi, Silikon, PTFE oder anderen geeigneten
Kunststoffen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der der Hauswand
zugewandte Schellenbügel in der Mitte der das Rohr aufnehmenden
konkaven Krümmung eine zentrale Einkerbung auf. In der
zentralen Einkerbung ist vorzugsweise ein Dorn zum Durchstoßen
des Rohres montiert.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist der Dorn auf einem Halteelement
angebracht, das komplementär zu der zentralen Einkerbung
in dem der Hauswand zugewandten Schellenbügel ausgebildet ist.
Insbesondere besitzt das Halteelement im Abstand der Wandstärke
der Rohrschelle jeweils einen Quersteg, wobei jeweils ein Quersteg
auf beiden Seiten des der Hauswand zugewandten Schellenbügels positioniert
ist, wenn das Halteelement in der zentralen Einkerbung liegt. Durch
dieses Ausgestaltung des Halteelements wird der Dorn beim Durchstoßen des
Rohres von der Rohrschelle abgestützt und in seiner Position
fixiert.
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Vorteilhafterweise
werden bei der Verwendung des Dorns keine Zinkwülste mehr
zur Sicherung gegen ein vertikales Verrutschen des Rohres benötigt.
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Bei
der Verwendung einer Rohrschelle mit einer zentralen Einkerbung
und dem darin positionierten Dorn, ist das Rohr auch ohne Zinkwülste
gegen ein vertikales Abrutschen gesichert. Mit dieser Ausführungsform
werden sowohl Material und Zeit gespart als auch gestalterische
Möglichkeiten eröffnet. In die erfindungsgemäße
Rohrschelle können zur Gestaltung des Fallrohrs Ornamente verschiedener Art
integriert werden. Dabei sind die Ornamente nicht an die Breite
der Rohrschelle gebunden, sondern können nach oben oder
unten über diese hinausragen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung kann der Quersteg verbreitert sein
und eine zusätzliche Wulst aufweisen. Dabei ist die Wulst
an dem der Hauswand zugewandten Quersteg positioniert. Ferner erfolgt die
Verbreiterung vorzugsweise zu der unteren Seite des der Hauswand
zugewandten Schellenbügels hin, d. h. zu der der zentralen
Einkerbung gegenüberliegenden Seite hin. Die Wulst ist
derart ausgestaltet, dass sie den der Hauswand zugewandten Schellenbügel
auf der unteren Seite umfasst. Dies verhindert, dass das Halteelement
aus der zentralen Einkerbung des der Hauswand zugewandten Schellenbügels nach
oben verschoben werden kann. Insbesondere ist dies wichtig, wenn
das Halteelement auf der dem Dorn gegenüberliegenden Seite
als Vorrichtung zur Verankerung, d. h. als Befestigungselement ausgelegt
ist. in einer bevorzugten Ausgestaltung ist der der Hauswand zugewandte
Schellenbügel der erste Schellenbügel. In einer
weiteren Ausgestaltung kann der der Hauswand zugewandte Schellenbügel
auch der zweite Schellenbügel sein.
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Im
folgenden wird die Erfindung an Hand von Beispielen und Figuren
näher beschrieben, soll aber nicht auf diese beschränkt
werden.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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1 zeigt
die erfindungsgemäße Rohrschelle im geschlossenen
Zustand im Überblick
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Rohrschelle mit einem komplementären
abgekanteten Abschnitt am zweiten Schellenbügel, der von
oben den abgekanteten Abschnitt des ersten Schellenbügels
formschlüssig umgreift.
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3 zeigt
eine erfindungsgemäße Rohrschelle mit einem komplementären
abgekanteten Abschnitt am zweiten Schellenbügel, der seitlich
den abgekanteten Abschnitt des ersten Schellenbügels formschlüssig
umgreift.
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4 zeigt
einen ersten Schellenbügel mit einer zentralen Einkerbung
in der ein Dorn zur vertikalen Abrutschsicherung des Rohres positioniert
ist.
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Ausführliche Beschreibung
der Figuren
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1 zeigt
eine Übersicht einer erfindungsgemäßen
Rohrschelle 10 im geschlossenen Zustand. Die Rohrschelle 10 besteht
aus einem ersten Schellenbügel 12 und einem zweiten
Schellenbügel 14. Beide Schellenbügel
besitzen eine konkave Krümmung 18, die geeignet
ist, ein Rohr aufzunehmen. An dem Ende der konkaven Krümmung 18 des ersten
Schellenbügels 12 befindet sich ein abgekanteter
Abschnitt 20. Der zweite Schellenbügel 14 weist an
dem Ende der konkaven Krümmung 18 einen komplementären
abgekanteten Abschnitt 30 auf, wobei der komplementäre
abgekantete Abschnitt 30 den abgekanteten Abschnitt 20 im
geschlossenen Zustand der Rohrschelle 10 formschlüssig
umgreift.
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Eine
Vorrichtung zur Verankerung 60 der Rohrschelle 10 in
der Hauswand ist mittig auf der Rückseite des ersten Schellenbügels 12 positioniert.
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2A zeigt
eine Detailansicht des erfindungsgemäßen Steckverschlusses
der Rohrschelle 10. Die Bezugszeichen gelten analog wie
in 1. Der abgekantete Abschnitt 20 des ersten
Schellenbügels 12 wird von oben von dem komplementären abgekanteten
Abschnitt 30 am zweiten Schellenbügel 14 formschlüssig
umgriffen.
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Der
komplementäre abgekantete Abschnitt 30 besteht
aus zwei Teilabschnitten 32a und 32b und einem
die Teilabschnitte 32 verbindenden Steg 34. Der
Steg 34 erstreckt sich nicht über die gesamte
lange Seite 40 der Teilabschnitte 32a, sondern
endet mit der Länge 44 vor dem Übergang
auf die konkave Krümmung 18. Der Teilabschnitt 32b besitzt
dieselbe Länge 44, wie der Steg 34. Die
beiden Teilabschnitte 32a und 32b und der Steg 34 bilden
eine U-förmige Öffnung 36 aus, in der
der abgekantete Abschnitt 20 im geschlossenen Zustand der
Rohrschelle 10 liegt. Der komplementäre abgekantete
Abschnitt 30 ist derart ausgestaltet, dass er von oben
den abgekanteten Abschnitt 20 umfasst. Abgekanteter Abschnitt 20 und
erster Schellenbügel 12 sowie komplementärer
abgekanteter Abschnitt 30 und zweiter Schellenbügel 14 weisen
die gleiche Wandstärke 28 auf.
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2B zeigt
den ersten Schellenbügel 12 in der Außenansicht.
An der konkaven Krümmung 18 liegt das zu montierende
Rohr 16 an. Der abgekantete Abschnitt 20 ist als
rechteckiger Teilabschnitt mit der langen Seite 40 und
der kurzen Seite 42 ausgestaltet. An der oberen langen
Seite 40 weist der abgekantete Abschnitt 20 eine
rechteckige Aussparung 26 auf. Die rechteckige Aussparung 26 erstreckt
sich nicht über die gesamte lange Seite 40 des
abgekanteten Abschnitts 20. Die Länge 44 der
rechteckigen Aussparung 26 entspricht der Länge 44 des
Stegs 34 in 2A. Am Ende der rechteckigen
Aussparung 26 ist eine weitere rechteckige Aussparung angeordnet, die
in diesem Falle schräg nach unten ausläuft. Abgekanteter
Abschnitt 20 und erster Schellenbügel 12 weisen
die gleiche Wandstärke 28 auf.
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In 3 ist
eine alternative Ausführungsform der Rohrschelle 10 mit
dem erfindungsgemäßen Schellenverschluss gezeigt.
Der erste Schellenbügel 12 weist am Ende der konkaven
Krümmung 18, in der das Rohr 16 geführt
wird, den abgekanteten Abschnitt 20 auf. Der abgekantete
Abschnitt 20 ist rechteckig ausgestaltet. Am Ende der konkaven
Krümmung 18 des zweiten Schellenbügels 14 befindet sich
ein komplementärer abgekanteter Abschnitt 30. Der
komplementäre abgekantete Abschnitt 30 besteht
aus zwei Teilabschnitten 32a und 32b sowie dem
die Teilabschnitte 32 verbindenden Steg 34. Die beiden
Teilabschnitte 32a und 32b sowie der Steg 34 bilden
eine U-förmige Öffnung 36. Der komplementäre
abgekantete Abschnitt 30 ist derart ausgestaltet, dass
er seitlich den abgekanteten Abschnitt 20 umfasst. Das
bedeutet, der Steg 34 befindet sich auf der kurzen Seite 42 des
abgekanteten Abschnitts 20. Der erste Teilabschnitt 32b ist
kleiner als der zweite Teilabschnitt 32a, damit der erste
Teilabschnitt 32b im geschlossenen Zustand der Rohrschelle 10 nicht
an den ersten Schellenbügel 12 stößt.
Die Wandstärken 28 der Schellenbügel
(12 und 14) sind gleich und entsprechen den Wandstärken 28 der
abgekanteten Abschnitte 20 und der komplementären
abgekanteten Abschnitte 30.
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3B zeigt
einen ersten Schellenbügel 12 in der Außenansicht,
der die bevorzugte Neigung des abgekanteten Abschnitts 20 aufweist.
Von der Senkrechten ausgehend sind die abgekanteten Abschnitte 20 im
unteren Bereich in Richtung der konkaven Krümmung 18 zurückversetzt.
Das führt zu einer Gesamtneigung des abgekanteten Abschnitts 20.
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4A zeigt
eine weitere Ausgestaltung des ersten Schellenbügels 12 mit
der konkaven Krümmung 18 und den beiden abgekanteten
Abschnitten 20. In der Mitte der konkaven Krümmung 18 weist
der erste Schellenbügel 12 eine zentrale Einkerbung 50 auf.
Diese zentrale Einkerbung 50 dient dazu, eine alternative
Sicherung gegen vertikales Abrutschen aufzunehmen.
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4B zeigt
den ersten Schellenbügel 12 mit der zentralen
Einkerbung 50 in der Aufsicht. In der zentralen Einkerbung 50 ist
ein Halteelement 54 positioniert, das auf der Seite der
konkaven Krümmung 18 einen Dorn 52 besitzt.
Der Dorn 52 durchstößt das Rohr 16 im
montierten Zustand und dient somit als Sicherung gegen vertikales
Abrutschen. Um den Austritt von Wasser aus dem durchstoßenen Rohr 16 zu
verhindern, ist am Ende des Dorns 52 auf dem Halteelement 54 eine
Dichtung 62 positioniert. Das Halteelement 54 weist
ferner zwei Querstege 56 auf, die auf beiden Seiten des
ersten Schellenbügels 12 positioniert sind. Mittels
der Querstege 56 ist der Dorn 52 beim Durchstoßen
des Rohres 16 fixiert und nach hinten abgestützt.
An dem dem Dorn 52 gegenüber liegenden Ende des
Halteelements 54 befindet sich eine Vorrichtung zur Verankerung 60.
Mittels dieser Vorrichtung zur Verankerung 60 kann die
Rohrschelle 10 direkt, beispielsweise in der Hauswand, befestigt
werden.
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- 10
- Rohrschelle
- 12
- erster
Schellenbügel
- 14
- zweiter
Schellenbügel
- 16
- montiertes
Rohr
- 18
- konkave
Krümmung
- 20
- abgekanteter
Abschnitt
- 26
- rechteckige
Aussparung
- 28
- Wandstärke
- 30
- komplementär
abgekanteter Abschnitt
- 32
- Teilabschnitt
- 34
- Steg
- 36
- U-förmige Öffnung
- 40
- lange
Seite
- 42
- kurze
Seite
- 44
- Länge
- 50
- zentrale
Einkerbung
- 52
- Dorn
- 54
- Halteelement
- 56
- Quersteg
- 60
- Vorrichtung
zur Verankerung
- 62
- Dichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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