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DE102008037347A1 - Verfahren und Steuereinrichtung zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems - Google Patents

Verfahren und Steuereinrichtung zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems Download PDF

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DE102008037347A1
DE102008037347A1 DE102008037347A DE102008037347A DE102008037347A1 DE 102008037347 A1 DE102008037347 A1 DE 102008037347A1 DE 102008037347 A DE102008037347 A DE 102008037347A DE 102008037347 A DE102008037347 A DE 102008037347A DE 102008037347 A1 DE102008037347 A1 DE 102008037347A1
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DE
Germany
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scan
image data
scan protocol
topogram
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Withdrawn
Application number
DE102008037347A
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English (en)
Inventor
Dieter Böing
Stefan KÄPPLINGER
Bernhard Dr. Krauß
Bernhard Dr. Schmidt
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Priority to US12/539,687 priority patent/US8000510B2/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems (13), bei dem zunächst ein Scanprotokoll (Px, Py, Pz) aus einer Anzahl von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn) ausgewählt wird und dann eine automatische Steuerung des Schnittbildaufnahmesystems (13) auf Basis des ausgewählten Scanprotokolls (Px, Py, Pz) erfolgt. Dabei durchläuft das Verfahren folgende Schritte: Automatische Entgegennahme (E) von Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) zum Untersuchungsobjekt (15a, 15b), automatischer Abgleich (A) der Vorinformation (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) mit Informationen (SPP) zu scanprotokollspezifischen Parametern der gespeicherten Scanprotokolle (P1, P2, P3, P4, ..., Pn) und automatische Auswahl (Z) eines Scanprotokolls (Px) aus der Anzahl von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn), dessen Parameter gemäß einer festgelegten Regel (R) eine höchste Kompatibilität mit den entgegengenommenen Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) aufweisen. Außerdem umfasst die Erfindung eine Steuereinrichtung zu einer solchen Steuerung und ein Verfahren zur Gewinnung von differenzierten Topogramm-Bilddaten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems. Außerdem betrifft sie eine Steuereinrichtung zu einer solchen Steuerung.
  • Scanprotokolle in Schnittbildaufnahmesystemen wie Computertomographiesystemen, Magnetresonanzanlagen, PET- bzw. SPECT-Scannern und ähnlich gearteten schnittbildbasierten Bildaufnahmesystemen dienen der einfacheren Steuerung eines Scans bestimmter Untersuchungsobjekte und/oder einer Bildaufarbeitung der durch den Scan generierten Rohbilddaten. Die Untersuchungsobjekte können dabei in einem sie umgebenden Körper positioniert sein. Dabei kann es sich um einen menschlichen oder tierischen Körper handeln, jedoch auch um unbelebte Körper wie beispielsweise Reifen oder andere Produkte, die zur Materialprüfung, etwa zur Untersuchung von Materialeinschlüssen, gescannt werden sollen.
  • In den Scanprotokollen sind u. a. scanprotokollspezifische Parameter hinterlegt. Im Gegensatz zu einfachen Angaben, wie beispielsweise einem Titel eines Scanprotokolls, sind scanprotokollspezifische Parameter technische Parameter, das heißt solche Parameter, die als Rahmendaten für die Steuerung des Schnittbildaufnahmesystems und/oder für die Aufarbeitung der gewonnenen Rohbilddaten fungieren. Diese Parameter sind üblicherweise optimiert für bestimmte Untersuchungsobjekte und/oder die Fragestellung, die einem Scanauftrag zugrunde liegt. Beispielsweise werden für Knochenuntersuchungen im Rahmen eines Computertomogramms vollkommen andere scanprotokollspezifische Parameter verwendet als für die Untersuchung von Koronargefäßen. Genauso unterscheiden sich die Parameter für eine Ganzkörperuntersuchung zur Prophylaxe signifikant von denen einer Detailuntersuchung eines bestimmten Organs.
  • Die Auswahl der entsprechenden Scanprotokolle geschieht derzeit durch den Benutzer eines Schnittbildaufnahmesystems. Er wählt typischerweise anhand der Titel von Scanprotokollen aus einer Liste aus, welches Scanprotokoll zur Untersuchung des von ihm zu untersuchenden Untersuchungsobjekts am besten geeignet ist.
  • Im Verlaufe der Zeit können sich hierdurch Bedienfehler ergeben, da Scanprotokolle von Benutzern selbstständig modifiziert und auch unter anderem Titel abgespeichert werden können: So kann es beispielsweise geschehen, dass ein Benutzer wahllos ein Scanprotokoll auswählt, das beispielsweise zur Untersuchung einer Knochenstruktur am Knie dient, und es fälschlicherweise zur Untersuchung eines Thorax anwendet. Wenn er dieses Scanprotokoll in der Folge unter einem neuen Titel abspeichert, in dem das Wort Thorax vorkommt, so wird ein folgender Benutzer irrigerweise davon ausgehen, dass dieses Scanprotokoll für Thoraxuntersuchungen tatsächlich geeignet sei. Umgekehrt kann es auch vorkommen, dass ein Benutzer ein für eine bestimmte Aufgabenstellung vorgesehenes Scanprotokoll, beispielsweise ein Protokoll zur Untersuchung eines Thorax, als Vorlage für eine andere Untersuchung verwendet und entsprechend abwandelt, beispielsweise zur Untersuchung eines Knies. Wenn dann vergessen wird, den Titel des Scanprotokolls abzuändern, werden nachfolgende Benutzer irrigerweise annehmen, dass es sich bei dem abgeänderten Protokoll immer noch um ein Scanprotokoll für das ursprünglich angegebene Anwendungsgebiet handelt.
  • Dies führt dann zu Bildqualitätsproblemen, die durch die ungeeigneten Parametereinstellungen hervorgerufen werden oder gar zu vollkommen unbrauchbaren Scanergebnissen. Derartige Fehlbedienungen durch falsche oder vergessene Umbenennungen von Scanprotokollen sind im Alltag nicht selten anzutreffen und solche falsch benannten Scanprotokolle nur schwer wieder herauszufiltern. Im Laufe der Zeit multipliziert sich daher dieser negative Effekt, und eine zunehmende Unsicherheit hinsichtlich der Qualität der Scanprotokolle unter dem untersu chenden Personal ist die Folge. Jedoch sogar bei perfekt gepflegten Datensätzen von Scanprotokollen können immer noch viele Bedienungsfehler unterlaufen, vor allem durch fehlerhafte Interpretation vorhandener Informationen zu Scanprotokollen. Bislang existiert kein zuverlässiges Verfahren, mit dem derartige Benutzerfehler ausgeschlossen werden können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, derartige Bedienungsfehler weitest möglich auszuschließen und eine möglichst sichere Methode zur Auswahl von Scanprotokollen eines Schnittbildaufnahmesystems bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems gelöst, bei dem zunächst ein Scanprotokoll aus einer Anzahl von Scanprotokollen ausgewählt wird und dann eine automatische Steuerung des Schnittbildaufnahmesystems auf Basis des ausgewählten Scanprotokolls erfolgt, wobei dieses Verfahren mindestens folgende Schritte umfasst:
    • –Automatische Entgegennahme von Vorinformationen zum Untersuchungsobjekt,
    • – automatischer Abgleich der Vorinformationen mit Informationen zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen und
    • – automatische Auswahl des Scanprotokolls aus der Anzahl von Scanprotokollen, dessen Parameter gemäß einer festgelegten Regel eine höchste Kompatibilität mit den entgegengenommenen Vorinformationen aufweist.
  • Die Erfindung basiert im Wesentlichen auf einem logischen Automatismus. Dabei können Teilschritte des Prozesses auch teil-automatisiert vonstatten gehen, d. h. beispielsweise durch Input eines Benutzers unterstützt oder angestoßen werden.
  • Der Automatismus leitet selbstständig aus den gegebenen Vorinformationen zu einem Untersuchungsobjekt im Abgleich mit Informationen zu den Parametern von Scanprotokollen jenes Scanprotokoll aus, das die höchste Vereinbarkeit der Parameter mit den entgegengenommenen Vorinformationen bietet. Dieser Automatismus basiert auf einer festgelegten Regel, in der Kriterien für die Kompatibilität von Vorinformationen und scanprotokollspezifischen Parametern hinterlegt sind. Dies bedeutet, dass z. B. in einer Datenbank, beispielsweise matrizenähnlich, jeweils zu bestimmten Vorinformationen bestimmte scanprotokollspezifische Parameter zugeordnet sind. Im erfindungsgemäßen Verfahren wird dann in der Regel abgefragt, welcher scanprotokollspezifische Parameter einer bestimmten Vorinformation zugeordnet ist. Dieser zugeordnete Parameter wird dann mit den entsprechenden scanprotokollspezifischen Parametern der Scanprotokolle aus der Auswahl von Scanprotokollen abgeglichen und klassifiziert, welche Scanprotokolle die höchste Übereinstimmung zwischen ihrem eigenen Parameter und dem der Vorinformation zugeordneten Parameter aufweisen.
  • Diese Prozedur kann für jede entgegengenommene Vorinformation wiederholt werden, so dass insgesamt ein Ranking der Kompatibilität von Scanprotokollen mit allen Vorinformationen entsteht. Hierzu kann zusätzlich optional eine Gewichtung im Hinblick auf die Relevanz unterschiedlicher Vorinformationen vorgenommen werden.
  • Weiterhin können Cluster bzw. Gruppen von Vorinformationen gebildet werden, denen dann gemeinsame scanprotokollspezifische Parameter zugeordnet sein können, und/oder es können einzelnen Vorinformationen oder Gruppen von Vorinformation wiederum Gruppen von scanprotokollspezifischen Parametern zugeordnet werden.
  • Die optimale Vereinbarkeit von Vorinformationen und scanprotokollspezifischen Parametern gewährleistet, dass ein Benutzer von vorneherein ein Scanprotokoll angeboten bekommt oder automatisch verwendet, das bestmöglich auf sein Untersuchungsobjekt und/oder seine Fragestellung abgestimmt ist. Insbesondere schließt das Verfahren aus, dass ein Benutzer zunächst selbstständig innerhalb der Scanprotokolle suchen muss, welches Scanprotokoll theoretisch für seine Aufgabenstellung nutzbar wäre. Dadurch können die beschriebenen typischen Benutzerfehler weitestgehend ausgeschlossen werden.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch eine Steuereinrichtung für ein Schnittbildaufnahmesystem gelöst, die so ausgebildet ist, dass darin zunächst ein Scanprotokoll aus einer Anzahl von Scanprotokollen ausgewählt wird und dann eine automatische Steuerung auf Basis des ausgewählten Scanprotokolls erfolgt, wobei die Steuereinrichtung mindestens aufweist:
    • – Eine Eingangsschnittstelle für Informationen zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen,
    • – eine Abgleichseinheit zum automatischen Abgleich der Vorinformationen mit Informationen zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen,
    • – eine Auswahleinheit zur automatischen Auswahl eines Scanprotokolls aus einer Anzahl von Scanprotokollen, deren Parameter gemäß einer in der Auswahleinheit oder in einem mit der Auswahleinheit verbundenen Speicher hinterlegten festgelegten Regel eine höchste Kompatibilität mit den entgegengenommenen Vorinformationen aufweist, und zur Ableitung von Auswahlinformationen aus dieser Auswahl und
    • – eine Ausgangsschnittstelle zur Weitergabe der Auswahlinformationen.
  • Eine derartige Auswahleinrichtung empfängt über die beiden Eingangsschnittstellen für Vorinformationen bzw. für Informationen zu scanprotokollspezifischen Parametern die notwendigen Eingangswerte, um in der Abgleichseinheit und der Auswahleinheit gemäß der oben beispielhaft ausgeführten Regel dasjenige Scanprotokoll zu identifizieren, das am besten für eine Anwendung am jeweiligen Untersuchungsobjekt geeignet ist. Die Auswahlinformationen aus dieser Auswahleinheit werden über eine Ausgangsschnittstelle an Weiterverarbeitungseinheiten, beispielsweise an Steuerungseinheiten für das Schnittbildaufnahmesystem und/oder für eine Bildverarbeitungseinheit weitergegeben.
  • Die Schnittstellen müssen nicht zwangsläufig als Hardwarekomponenten ausgebildet sein, sondern können auch als Softwaremodule realisiert sein, beispielsweise wenn die Vorinformationen ganz oder teilweise von einer bereits auf dem gleichen Gerät realisierten anderen Komponente, wie zum Beispiel einer Bildrekonstruktionsvorrichtung für einen Topographiescan oder dergleichen, übernommen werden können oder an eine andere Komponente nur softwaremäßig übergeben werden müssen. Ebenso können die Schnittstellen auch aus Hardware- und Softwarekomponenten bestehen, wie zum Beispiel eine Standard-Hardwareschnittstelle, die durch Software für den konkreten Einsatzzweck speziell konfiguriert wird. Außerdem können beide Schnittstellen auch in einer gemeinsamen Schnittstelle, beispielsweise einer Input/Output-Schnittstelle zusammengefasst sein.
  • Insgesamt kann ein Großteil der Komponenten zur Realisierung der Steuereinrichtung in der erfindungsgemäßen Weise, insbesondere die Abgleichseinheit und die Auswahleinheit, ganz oder teilweise in Form von Softwaremodulen auf einem Prozessor realisiert werden.
  • Die Erfindung umfasst daher auch ein Computerprogrammprodukt, welches direkt in einem Prozessor eines programmierbaren Steuerungssystems ladbar ist, mit Programmcodemitteln, um alle Schritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens auszuführen, wenn das Programmprodukt auf dem Steuerungssystem ausgeführt wird.
  • Weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich auch aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung. Dabei kann die Auswahleinrichtung auch entsprechend den abhängigen Ansprüchen zum analogen Verfahren weitergebildet sein.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Vorinformationen die Angabe eines untersuchungsobjektspezifischen Erkenntnisinteresses umfassen. Im Falle eines medizintechnischen Scans können dies die klinische Überweisungsanforderung eines überweisenden Arztes, eine Angabe zur Indikation bzw. eine Verdachtsdiagnose sowie Angaben zu Ergebnissen von Voruntersuchungen sein. Im Falle von unbelebten Objekten, zum Beispiel eines Gummireifens, der auf Lufteinschlüsse überprüft werden soll, kann dies die Anforderung sein, dass die Größe und die Anzahl von Lufteinschlüssen ermittelt werden soll.
  • Die erfindungsgemäße Auswahleinrichtung ist so ausgebildet, dass in der Zuweisungseinheit ein Scanprotokoll gesucht wird, das dieses untersuchungsobjektspezifische Erkenntnisinteresse mit den scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokolls vergleicht, und auf Basis dieses Vergleichs das Scanprotokoll zuweist, das für eine derartige Untersuchung am besten geeignet ist. Die Angaben zum untersuchungsobjektspezifischen Erkenntnisinteresse sind für ein erfindungsgemäßes Verfahren deshalb besonders geeignet, weil ihnen üblicherweise einfach scanprotokollspezifische Parameter zugeordnet werden können.
  • Ein Kriterium für eine derartige Zuweisung ist beispielsweise, ob ein Untersuchungsobjekt stark bewegt, wie zum Beispiel ein menschliches Herz, oder eher unbewegt, wie beispielsweise ein Knie, das von einem Patienten ruhig gehalten werden kann, ist. In Abhängigkeit davon kann unter anderem ein scanprotokollspezifischer Parameter zur Bildaufnahmegeschwindigkeit variiert werden. Dies wirkt sich beispielsweise bei einem Computertomographiesystem auf die Umlaufgeschwindigkeit der Röntgenquelle und des ihr zugeordneten Röntgensensors aus.
  • Alternativ oder ergänzend zum untersuchungsobjektspezifischen Erkenntnisinteresse können weitere Vorinformationen herangezogen werden.
  • Besonders bevorzugt umfassen die Vorinformationen Bilddaten aus mindestens einem von einem Bildgebungssystem überstellten Topogramm. Ein Topogramm ist allgemein eine Übersichtsaufnahme eines Untersuchungsobjekt bzw. eines das Untersuchungsobjekt umfassenden Körpers, aus dem beispielsweise erste Rückschlüsse auf Lage, Größe oder Besonderheiten des Untersuchungsobjekt bzw. des das Untersuchungsobjekt umschließenden Körpers gezogen werden können. Im Rahmen der Erfindung können die Topogramme prinzipiell von beliebigen Bildgebungssystemen erstellt sein. Beispielsweise können Bilddaten aus Ultraschalluntersuchungen oder Fotoaufnahmen eines Untersuchungsobjekts verwendet werden.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorab durch das Schnittbildaufnahmesystem ein Topogramm erstellt, dessen Bilddaten als Vorinformationen verwendet werden. Der Vorteil der Verwendung eines Topogramms, das durch das Schnittbildaufnahmesystems selbst erstellt wurde, liegt vor allem darin, dass ein bekanntes gemeinsames Koordinatensystem des Topogramms und der Scanprotokolle vorliegt und somit keine Zusatzschritte zur Rückbeziehung von Topogrammdaten aus anderen Aufnahmesystemen auf die Scanprotokolle notwendig ist. Es lassen sich also Verfahrensschritte im Vergleich zur Aufnahme von Topogrammen mit anderen Bildaufnahmesystemen einsparen. Die Erstellung eines Topogramms durch das Schnittbildaufnahmesystem ist meist ohnehin standardmäßig vorgesehen, so dass dieser Verfahrensschritt vor Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens meist keinen Zusatzaufwand bedeutet.
  • Insbesondere kann auf Basis eines Topogramms mit einem geeigneten Objekterkennungsalgorithmus eine automatische Organerkennung durchgeführt werden, deren Ergebnis in Form von Organ-Bilddaten wiederum in dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems als Vorinformationen eingespeist werden können. Hierzu können algorithmusbasierte Objekterkennungsmethoden wie beispielsweise ActiveSha peModel, Active Contour, LevelsetSegmentation oder Correlation verwendet werden, wie sie dem Fachmann bekannt sind.
  • Besonders bevorzugt wird in diesem Rahmen das Topogramm, dessen Bilddaten als Vorinformationen verwendet werden, als Multiple-Energy-Computertomogramm erstellt.
  • Die Multiple-Energy-Computertomographie wird bisher zur Durchführung von Scandurchläufen verwendet, aus denen detailgenaue Bilddaten gewonnen werden, die für eine Weiterverwendung durch einen Endnutzer vorgesehen sind. Dabei wird gemäß einer ersten Variante mit Strahlungen unterschiedlicher Energien, das heißt mit Röntgenstrahlung mit verschiedenen Energiespektren gearbeitet. Eine zweite Variante sieht vor, dass Röntgenstrahlung mit einem breiten Energiespektrum ausgesandt und energieselektiv vom Detektor gemessen wird. Derzeit werden bereits häufiger „Dual-Energy”-Methoden mit einer Unterscheidung von zwei unterschiedlichen Energien eingesetzt. Solche Multiple-Energy-Verfahren (bzw. auch „Dual-Energy”-Methoden, die als eine einfache Variante der Multiple-Energy-Verfahren zu sehen sind) bieten gegenüber Verfahren, bei denen nur Strahlung einer Energie ausgesendet bzw. die Strahlung nur über die Energie integriert vom Detektor erfasst wird, den Vorteil eines deutlich höheren nutzbaren Bildkontrastes. Insbesondere beim Scannen von organischen Weichteilen im medizintechnischen Bereich können so unterschiedliche Gewebearten besser voneinander diskriminiert werden.
  • Eine solche Multiple-Energy-Methode wird nun zur Durchführung eines Topogramm-Scans durchgeführt, um die Möglichkeiten des höheren Bildkontrasts bereits im Rahmen dessen nutzen zu können. Daraus ergibt sich beispielsweise der Vorteil, dass deutliche genauere Topogramm-Bilddaten zur Verfügung stehen als üblicherweise zu erwarten wäre. Es wird dadurch möglich, aus diesen Topogramm-Bilddaten separate Weichteil-Bilddaten und Knochen-Bilddaten zu erzeugen.
  • Aufgrund des Multiple-Energy-Verfahrens im Topogramm ist es somit möglich, die Überlagerung von Knochen und Weichteilen signifikant zu minimieren oder gar ganz aufzuheben. Dadurch können gesuchte Strukturen in den Bilddaten wesentlich einfacher und schneller gefunden werden. Beispielsweise ist die Erkennung einer Lunge in einem herkömmlichen (Single-Energy-)Topogramm wegen der Überlagerung der Rippen über die Lungenstruktur mit einem automatischen Objekterkennungsverfahren nahezu unmöglich. In einem auf Basis der Multiple-Energy-Methode erzeugten Weichteilbild ist dies hingegen problemlos möglich.
  • In ähnlicher Weise ist es vorteilhaft, wenn auch bei Verwendung anderer bildgebender Systeme, z. B einem Magnetresonanztomographen, aus den Bilddaten des Topogramms Weichteil-Bilddaten, die Weichteile repräsentieren, und Knochen-Bilddaten, die Knochen repräsentieren, voneinander diskriminiert werden.
  • Auf Basis der z. B. wie zuvor beschrieben vordifferenzierten Bilddaten, beispielsweise einem „Weichteiltopogramm” und einem „Knochentopogramm”, wird daher vorzugsweise eine automatische Organerkennung durchgeführt, deren Ergebnis in Form von Organ-Bilddaten wiederum in eine erfindungsgemäße Steuereinrichtung zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems als Vorinformationen eingespeist werden können. Hierzu können die oben beschriebenen Objekterkennungsmethoden genutzt werden.
  • Das zuvor beschriebene Verfahren zur Identifizierung von Objekten mittels eines Topogramms, bei dem ein Topogramm als Multiple-Energy-Computertopogramm erstellt wird und auf Basis der Multiple-Energy-Topogramm-Bilddaten Weichteil-Bilddaten, die Weichteile repräsentieren, und Knochen-Bilddaten, die Knochen repräsentieren, voneinander diskriminiert werden und dann auf Basis der Weichteil-Bilddaten und/oder den Knochen-Bilddaten eine automatische Objekterkennung durchgeführt wird, wird zwar vorzugsweise zur Weiterbildung des erfin dungsgemäßen Verfahren genutzt. Jedoch kann dieses Verfahren auch in anderen Anwendungen gewinnbringend genutzt werden.
  • Es kann auch vorteilhaft sein, mehrere Topogramme desselben Untersuchungsobjektes aus verschiedenen Richtungen aufzunehmen. Einerseits können dadurch Objekte räumlich getrennt werden, z. B. kann Kontrastmittel im Darm durch eine Lateral-Aufnahme von der dahinter liegenden Wirbelsäule getrennt werden. Andererseits kann bei der Aufnahme der Topogramme durch das Tomographie-System z. B. die korrekte Lagerung des Patienten überprüft werden. Insbesondere lassen sich auf CT-Systemen solche Topogramme auch gleichzeitig aufnehmen, wenn entweder ein CT-System mit mehreren Röhren verwendet wird, oder eine einzelne Röhre bei gleichzeitigem Tischvorschub nur in den benötigten Richtungen eingeschaltet wird (Spiraltopogramm).
  • Weiterhin können die Vorinformationen vorzugsweise eine oder mehrere der folgenden Angaben bzw. Daten umfassen:
    • – Angaben zur Lagerung des Untersuchungsobjekts und/oder eines das Untersuchungsobjekt umschließenden Körpers,
    • – Angaben zur Größe und/oder zum Gewicht des Untersuchungsobjekt oder eines das Untersuchungsobjekt umschließenden Körper und/oder weitere untersuchungsobjektspezifische Daten und
    • – Scanauftragsdaten.
  • Die Angaben zur Lagerung des Untersuchungsobjekt bzw. des das Untersuchungsobjekt umschließenden Körpers können beispielsweise Angaben zur Position und/oder Ausrichtung des Untersuchungsobjekts gegenüber einem festen Koordinatensystem sein und/oder einfache Angaben zu einem Patienten, beispielsweise, ob er in Kopf- oder in Fußlage in einen Tomographen gefahren wird. Weitere untersuchungsobjektspezifische Daten können beispielweise Materialangaben umfassen oder im Falle eines belebten Untersuchungsobjekts das Geschlecht des Patienten.
  • Je mehr Vorinformationen der Auswahleinrichtung zur Verfügung gestellt werden, desto genauer kann mit den scanprotokollspezifischen Parametern abgeglichen werden, welches Scanprotokoll am geeignetsten für einen nachfolgenden Scan des Schnittbildaufnahmesystems ist.
  • Prinzipiell ist es möglich, jegliche Art scanprotokollspezifischer Parameter heranzuziehen. Vorzugsweise umfassen in einem ersten Anwendungsbereich die scanprotokollspezifischen Parameter jedoch mindestens einen der folgenden Parameter:
    • – eine anzulegende Strahlungsquellenspannung einer Strahlungsquelle des Schnittbildaufnahmesystems und
    • – einen zu erzielenden Spannungsquellenstrom einer Strahlungsquelle des Schnittbildaufnahmesystems
  • Diese Parameter beziehen sich im Wesentlichen auf Röntgen- und/oder radioaktive Strahlung emittierende Strahlungsquellen, d. h. vor allem auf die Anwendung in Computertomographiesystemen. Eine Strahlungsquelle kann in diesem Falle eine Röntgenquelle oder eine Quelle sein, die radioaktive Strahlung aussendet. Die dort angelegte Strahlungsquellenspannung bzw. der zu erzielende Strahlungsquellenstrom definieren die Strahlungsdosis, die in das Untersuchungsobjekt bzw. in einen das Untersuchungsobjekt umschließenden Körper eingebracht wird.
  • In einem zweiten Anwendungsbereich umfassen die scanprotokollspezifischen Parameter mindestens eine Angabe zu einer Sendesequenz, beispielsweise eine Pulssequenz von Hochfrequenz- und/oder Gradientenpulsen und/oder eine Pulsauslesesequenz, eines ein Feld emittierenden Schnittbildaufnahmesystems wie z. B. einen Magnetresonanztomographen, der üblicherweise in Abhängigkeit von einem Scanprotokoll unterschiedliche Sendesequenzen aussendet, um Magnetresonanzsignale und somit Bildrohdaten zu akquirieren.
  • Für alle Anwendungsbereiche umfassen die scanprotokollspezifischen Parameter außerdem zusätzlich oder alternativ zu den vorgenannten Parametern:
    • – einen Rekonstruktionsparameter für eine Bildauswertung und
    • – einen den Vorschub einer Objektlagerungseinrichtung repräsentierenden Wert.
  • Durch den Vorschub einer Objektlagerungseinrichtung wird z. B. die Qualität und die Schnelligkeit einer Schnittbildaufnahmen mit bestimmt. Je langsamer der Vorschub erfolgt, desto höher ist die Dosis und damit die erreichbare Bildqualität der Bilddaten. Dies kann weiterhin auch ggf. zusätzlich durch die Umdrehungsgeschwindigkeit einer Strahlungsquelle geregelt werden.
  • Rekonstruktionsparameter für eine Bildauswertung umfassen beispielsweise Schwellenwerte oder ähnliche Angaben zur Filterung der Rohbilddaten oder weitere Parameter, die sich auf die Umwandlung der gewonnen Rohbilddaten in eine bildliche Darstellung auswirken.
  • Die hier aufgezählten Parameter variieren wesentlich in Abhängigkeit vom Erkenntnisinteresse, bzw. von anderen Vorinformationen zum Untersuchungsobjekt. Sie repräsentieren daher indirekt diese Vorinformationen, wenn sie auf diese abgestimmt sind. Insofern lässt sich mit ihrer Hilfe eine möglichst zielgerichtete Zuweisung eines Scanprotokolls in Abhängigkeit von den Vorinformationen erreichen.
  • Als Beispiel von scanprotokollspezifischen Parametern seien hier die Voreinstellungen eines typischen Scanprotokolls zur Durchführung einer sogenannten 4D-Herzuntersuchung in einem Computertomographen, d. h. einer dreidimensionalen Darstellung eines Herzens in zeitlicher Bewegungsabfolge, kurz erläutert:
    Parameter Einstellung
    Modus Spiralscan
    Spannung 120 KV
    Effektiver Leistungseintrag 160 mAs
    Röhrenstrom 533 mA
    Röhrenleistung 64 kW
    Anfangsverzögerung 0 s
    Rotationszeit 0,33 s
    Anzahl der Kollimationsflächen 64
    Flächenbreite der Kollimationsflächen 0,6 mm
    Vorschub Lagerungseinrichtung pro Ro 6,9 mm
    tation
    Schrittfaktor des Vorschubs 0,18
    Gantry Neigung
  • Die Anforderungen einer 4D-Herzuntersuchung bestehen im Wesentlichen in einer hohen Bildauflösung, d. h. Genauigkeit. Daher wird im vorliegenden Fall ein Scanprotokoll ausgewählt, das den Computertomographen so steuert, dass ein Spiralscan mit einem vergleichsweise hohen Strahlungseintrag und einen sehr geringen Tischvorschub durchgeführt wird. Eine Neigung der Gantry, d. h. der Umlaufbahn der Röntgenröhre zur Einschubrichtung des Untersuchungsobjekts ist hier nicht vorgesehen, während sie bei anderen Organen, beispielsweise bei der Untersuchung eines Hirns, oftmals angewandt wird. Da im Falle der hier angestrebten Herzuntersuchung kein Kontrastmittel gegeben wird, wurde weiterhin keine Anfangsverzögerung vorgesehen, wie es beispielsweise angebracht wäre, wenn die Kontrastmittelverteilung in einer bestimmten Phase betrachtet werden soll.
  • Es ist prinzipiell möglich, das erfindungsgemäße Verfahren ohne Einwirkung durch einen Nutzer vollautomatisiert ablaufen zu lassen. Bevorzugt wird jedoch das ausgewählte Scanprotokoll einem Benutzer zur Modifikation und/oder zur Bestätigung übergeben, wobei Bestätigungs- bzw. Modifikationssignale vom Benutzer über eine Benutzerschnittstelle eingegeben werden, die mit der erfindungsgemäßen Steuerungseinrichtung verbunden bzw. in diese integriert ist. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass das Erfahrungswissen von langjährig geschultem Bedienungspersonal nicht außen vor bleibt und dass ggf. ein zusätzliches Finetuning des ausgewählten Scanprotokolls, d. h. beispielsweise die Abänderung einzelner Scanprotokoliparameter, ermöglicht wird. Speziell im medizintechnischen Bereich ist es weiterhin notwendig, dass ein medizintechnisch geschultes Personal letztendlich die Entscheidung trifft, dass ein Scan mit einer bestimmten ausgewählten Scanmethode durchgeführt wird. Hierzu dient die Möglichkeit der Rückbestätigung.
  • Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden Informationen zum ausgewählten Scanprotokoll gemeinsam mit in einem Scan des Schnittbildaufnahmesystems gewonnenen Bilddaten hinterlegt werden. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, dass den im sogenannten DICOM-Format (Digital Imaging and Communications in Medicine) abgespeicherten Bilddaten im DICOM-Header der Titel und ggf. andere Angaben zum Scanprotokoll beigegeben wird. Diese DICOM-Daten können beispielsweise bei der Darstellung der Bilddaten auf Bildschirmen oder in Ausdrucken mit dargestellt werden und sind in der Bilddaten-Datei mit hinterlegt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Dabei sind in den verschiedenen Figuren gleiche Komponenten mit identischen Bezugsziffern versehen. Es zeigen:
  • 1 ein schematisches Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 2 eine schematische Blockdarstellung einer erfindungsgemäßen Steuerreinrichtung und
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Tomographiegeräts mit einer dazugehörigen Blockdarstellung seines Steuerungssystems und weiterer elektronischer Komponenten.
  • 1 zeigt ein schematisches Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Es besteht aus den prinzipiellen Verfahrensschritten einer Entgegennahme E von Vorinformationen, eines Abgleichs A der Vorinformationen mit Informationen zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen, einer Auswahl Z eines Scanprotokolls mit einer höchsten Kompatibilität seiner Parameter mit den entgegengenommenen Vorinformationen, der Durchführung eines Scans S und der bildlichen Darstellung B der jeweiligen Scanergebnisse.
  • Im Detail gestaltet sich das Verfahren wie folgt:
    Vorinformationen wie Angaben V1 zur Lagerung eines Untersuchungsobjekts und/oder eines das Untersuchungsobjekt umschließenden Körpers, Angaben V2 zur Größe und Angaben V3 zum Gewicht eines Untersuchungsobjekts und/oder eines das Untersuchungsobjekt umschließenden Körpers sowie Scanauftragsdaten V4 werden einzeln oder gesammelt entgegengenommen. Zusätzlich können unter Zuhilfenahme dieser Vorinformationen V1, V2, V3, V4 Topogrammdurchführungsbefehle TB generiert werden, die dazu dienen, die Durchführung eines Topogramms T des Untersuchungsobjekts bzw. eines das Untersuchungsobjekt umschließenden Körpers zu steuern. Aus einem solchen Topogramm T resultieren Topogrammdaten TD, die als weitere Vorinformationen verwendet werden können. Es können dabei auch mehrere Topogramme aus verschiedenen Richtungen aufgenommen werden. Die Vorinformationen V1, V2, V3, V4, TD werden beispielsweise gebündelt als gesammelte Vorinformationen Vges zum Abgleich A weitergegeben. In den Abgleich A fließen Informationen SPP zu scanprotokollspezifischen Parametern von in einem Speicher 41 vorgehaltenen Scanprotokollen P1, P2, P3, P4 ein. Aus dem Abgleich A resultieren Abgleichsdaten AD, aus denen ermittelt werden kann, welches Scanprotokoll Px die höchste Kompatibilität seiner Parameter mit den entgegengenommenen Vorinforma tionen Vges aufweist, sodass dieses ausgewählte Scanprotokoll Px im Folgenden für einen Scan S ausgewählt wird.
  • Die so generierten Auswahlinformationen ZIx bzw. das dazugehörige Scanprotokoll Px können einem Nutzer über eine Nutzerschnittstelle UI zur Rückbestätigung bzw. Modifikation ausgegeben werden. Der Nutzer gibt zur Bestätigung bzw. Modifizierung eines Protokolls Auswahlinformationen ZIv bzw. ein bestätigtes bzw. modifiziertes Scanprotokoll Py zurück. Die Auswahlinformationen ZIy können auch in einem einfachen Bestätigungssignal des Nutzers bestehen, so dass das ursprünglich ausgewählte Scanprotokoll Px ausgewählt bleibt. Ein letztendlich ausgewähltes, ggf. modifiziertes Scanprotokoll Pz – dies entspricht in der Regel entweder dem ursprünglich automatisch ausgewählten Scanprotokoll Px oder einem von einem Nutzer modifizierten Scanprotokoll Py – wird für den Scan S bereitgestellt und ggf. an den Speicher 41 zur Abspeicherung weitergeleitet. In der Folge werden im Scan S gewonnene Scanrohbilddaten zur Bildverarbeitung B weitergeleitet und dort gemäß den Rekonstruktionsparametern des ausgewählten Scanprotokolls Pz bearbeitet. Mit den so generierten Bilddaten können auch Informationen zum ausgewählten Scanprotokoll Pz abgespeichert und beispielsweise in einem DICOM-Header mit angegeben werden.
  • 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Steuereinrichtung 1 in Blockdarstellung. Sie umfasst neben weiteren Komponenten 4 zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems zwei Eingangsschnittstellen 3, 5 und eine Ausgangsschnittstelle 11. Die erste Eingangsschnittstelle 3 dient der Entgegennahme von Vorinformationen Vges, während die zweite Eingangsschnittstelle 5 der Entgegennahme von Informationen SPP zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen P1, P2, ... Pn sowie der Entgegennahme dieser Scanprotokolle P1, P2, ... Pn selbst dient. Dieser Input wird in eine Abgleichseinheit 7 zum Abgleich A eingespeist. Die Abgleichseinheit 7 generiert hieraus Abgleichsdaten AD, die gemeinsam mit den Scanprotokollen P1, P2, ... Pn an eine Auswahleinheit 9 weitergegeben werden, die hieraus Auswahlinformationen ZI ableitet, die über die Ausgangsschnittstelle 11 an die weiteren Komponenten 4 der Steuerungseinheit geleitet werden. Die Auswahleinheit 9 und ggf. auch die Abgleicheinheit greifen zur Durchführung der Auswahl Z und ggf. des Abgleichs A auf eine festgelegte Regel R zurück, die festlegt, welche scanprotokollspezifischen Parameter welchen Vorinformationen zuzuordnen und ggf. wie die Vorinformationen in ihrer Bedeutung zu gewichten sind.
  • Durch die weiteren Komponenten 4, die beispielsweise eine Ausgangsschnittstelle zur Weiterleitung von Steuerbefehlen an ein Tomographiegerät und/oder an eine Bildverarbeitungseinheit umfassen, wird der restliche Ablauf des im Zusammenhang mit 1 beschriebenen Verfahrens gesteuert.
  • In 3 ist ein Schnittbildaufnahmesystem 13 in Form eines Computertomographen darstellt. Er ist verbunden mit einem elektronischen Steuerungssystem 25. Das Computertomographiesystem 13 umfasst im Wesentlichen eine Untersuchungsobjektlagerungseinheit 23, die in Form eines Patiententisches ausgeführt ist, und eine Untersuchungskammer 12, um die ringförmig eine Gantry 14 mit einer Röntgenquelle 19 und einer auf einer der Umlaufbahn der Röntgenquelle 19 gegenüberliegenden Sensoreinheit 21, wobei die Röntgenquelle 19 und die Sensoreinheit 21 rotierend an Gantry 14 angeordnet sind. Der Patiententisch 23 kann hier in die Untersuchungskammer 12 eingefahren werden – alternativ ist es auch möglich, die Gantry mitsamt ihrem Gehäuse in Richtung des Patiententischs 23 zu bewegen. Auf dem Patiententisch 23 ist ein Körper 17 eines Patienten gelagert. Zwei seiner Organe sind als Untersuchungsobjekte definiert: Das Herz 15a und die Niere 15b.
  • Zur Durchführung eines Tomographiescans mit Hilfe des Computertomographen 13 wird das Steuerungssystem 25 verwendet. Es umfasst Ein- bzw. Ausgangsschnittstellen 27, 29, 31, 33, 35, 37, über die Steuerungsdaten SD1, SD2, SD3 ausgegeben bzw. Bildinformationen BI. entgegengenommen werden. Das Steue rungssystem 25 umfasst weiterhin eine zentrale, auf einem Prozessor angeordnete erfindungsgemäße Steuereinrichtung 1 und einen damit in Verbindung stehenden Scanprotokollspeicher 41. Die Steuereinrichtung 1 ist hier nur als einzelner Block dargestellt, doch umfasst sie insbesondere alle Komponenten, die in Zusammenhang mit 2 bereits erläutert wurden. Sie generiert Steuerungsdaten SD1, SD2, SD3 zur Steuerung des Computertomographen 13. Über die Ausgangsschnittstelle 31 werden Steuerungsdaten SD1 zur Steuerung der Sensoreinheit 21 ausgesandt. Von der Sensoreinheit 21 gelangen Bildinformationen BI über die Eingangsschnittstelle 27 in die Steuereinheit 1. Diese generiert weiterhin Steuerungsdaten SD2, die über die Ausgangsschnittstelle 29 an die Röntgenquelle 19 zur Steuerung derselben weitergeleitet werden. Weitere Steuerungsdaten SD3 gehen über die Ausgangsschnittstelle 33 an die Untersuchungsobjektlagerungseinheit 23, wodurch deren Vorschub gesteuert wird.
  • Die Steuereinrichtung 1 ist über eine Ausgangsschnittstelle 35 mit einem Terminal 43 verbunden. Hierüber können Auswahl- und Steuerungsinformationen in der Interaktion mit einem Benutzer ein- und ausgegeben werden. Hierzu zählen u. a. die ausgewählten Scanprotokolle Px, (vgl. 1). Ein Nutzer kann über die graphische Benutzeroberfläche des Terminals 43 die Scanprotokollauswahl bestätigen bzw. modifizieren und erhält sie ggf. visualisiert. Mit Hilfe der Steuerungsrichtung 1 ist es möglich, automatisiert das Scanprotokoll Px auszuwählen, das auf Basis von Vorinformationen Vges, die wiederum unter anderem über das Terminal 43 in die Steuereinrichtung 1 eingespeist werden, abgeleitet werden können.
  • Eine zweite Ausgangsschnittstelle 37 ist mit einem Bus 45 eines radiologischen Informations- und Bildgebungssystems verknüpft. Über die Ausgangsschnittstelle 37 können beispielsweise Bilddaten, Bildverarbeitungsbefehle und weitere Informationen weitergeleitet werden, die einer Nachbearbeitung, Abspeicherung oder Weiterleitung an weitere Bilddatennutzer zugeführt werden sollen.
  • In den 2 und 3 sind nur ausgewählte, zur Verdeutlichung der Erfindung besonders geeignete Komponenten eines Steuerungssystems 25 und des Computertomographen dargestellt. Selbstverständlich umfassen beide Geräte noch eine Vielzahl weiterer Funktionsbestandteile.
  • Es wird außerdem abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorhergehend detailliert beschriebenen Verfahren sowie bei der dargestellten Vorrichtung lediglich um Ausführungsbeispiele handelt, welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Weiterhin schließt die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein” bzw. „eine” nicht aus, dass die betreffenden Merkmale auch mehrfach vorhanden sein können.

Claims (16)

  1. Verfahren zur Steuerung eines Schnittbildaufnahmesystems (13), bei dem zunächst ein Scanprotokoll (Px, Py, Pz) aus einer Anzahl von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn) ausgewählt wird und dann eine automatische Steuerung des Schnittbildaufnahmesystems (13) auf Basis des ausgewählten Scanprotokolls (Px, Py, Pz) erfolgt, gekennzeichnet durch folgende Schritte: – Automatische Entgegennahme (E) von Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) zum Untersuchungsobjekt (15a, 15b), - automatischer Abgleich (A) der Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) mit Informationen (SPP) zu scanprotokollspezifischen Parametern der gespeicherten Scanprotokolle (P1, P2, P3, P4, ..., Pn) und – automatische Auswahl (Z) eines Scanprotokolls (Px) aus der Anzahl von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn), dessen Parameter gemäß einer festgelegten Regel (R) eine höchste Kompatibilität mit den entgegengenommenen Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) aufweisen.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) die Angabe eines untersuchungsobjektspezifischen Erkenntnisinteresses umfassen.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) Bilddaten aus mindestens einem von einem Bildgebungssystem (13) erstellten Topogramm (TD) umfassen.
  4. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) eine oder mehrere der folgenden Angaben bzw. Daten umfassen: – Angaben (V1) zur Lagerung des Untersuchungsobjekts (15a, 15b) und/oder eines das Untersuchungsobjekt (15a, 15b) umschließenden Körpers (17), – Angaben (V2) zu Größe und/oder Angaben (V3) zum Gewicht des Untersuchungsobjekts (15a, 15b) und/oder eines das Untersuchungsobjekt (15a, 15b) umschließenden Körpers (17) und/oder weitere untersuchungsobjektspezifische Daten und – Scanauftragsdaten (V4).
  5. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die scanprotokollspezifischen Parameter mindestens einen der folgenden Parameter umfassen: – eine anzulegende Strahlungsquellenspannung einer Strahlungsquelle (19) des Schnittbildaufnahmesystems (13) und – einen zu erzielenden Spannungsquellenstrom einer Strahlungsquelle (19) des Schnittbildaufnahmesystems (13).
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die scanprotokollspezifischen Parameter mindestens eine Angabe zu einer Sendesequenz eines ein Feld emittierenden Schnittbildaufnahmesystems umfassen.
  7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die scanprotokollspezifischen Parameter mindestens einen der folgenden Parameter umfassen: – einen den Vorschub einer Objektlagerungseinrichtung (23) repräsentierenden Wert und – einen Rekonstruktionsparameter für eine Bildauswertung,
  8. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vorab durch das Schnittbildaufnahmesystem (13) ein Topogramm (T) erstellt wird, dessen Bilddaten (TD) als Vorinformationen verwendet werden.
  9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Topogramm (T), dessen Bilddaten (TD) als Vorinformationen verwendet werden, als Multiple-Energy-Topogramm erstellt wird.
  10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis der Bilddaten (TD) des Topo gramms (T) separate Weichteil-Bilddaten, die Weichteile repräsentieren, und Knochen-Bilddaten, die Knochen repräsentieren, erzeugt werden.
  11. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis der Weichteil-Bilddaten und/oder der Knochen-Bilddaten eine automatische Organerkennung durchgeführt wird und die automatische Auswahl eines Scanprotokolls auf die Erfassung eines erkannten Organs dadurch abgestimmt wird, dass die Bilddaten des erkannten Organs als Vorinformationen verwendet werden.
  12. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte Scanprotokoll (Px) einem Nutzer zur Modifikation und/oder Bestätigung übergeben wird.
  13. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Informationen zum ausgewählten Scanprotokoll (Px, Py, Pz) gemeinsam mit in einem Scan des Schnittbildaufnahmesystems (13) gewonnenen Bilddaten hinterlegt werden.
  14. Verfahren zur Identifizierung von Objekten mittels eines Topogramms, vorzugsweise für ein Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem ein Topogramm (T) als Multiple-Energy-Computertopogramm erstellt wird und auf Basis der Multiple-Energy-Topogramm-Bilddaten (TD) Weichteil-Bilddaten, die Weichteile repräsentieren, und Knochen-Bilddaten, die Knochen repräsentieren, voneinander diskriminiert werden und dann auf Basis der Weichteil-Bilddaten und/oder den Knochen-Bilddaten eine automatische Objekterkennung durchgeführt wird.
  15. Steuereinrichtung (1) für ein Schnittbildaufnahmesystem (13), die so ausgebildet ist, dass darin zunächst ein Scanprotokoll (Px, Py, Pz) aus einer Anzahl von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn) ausgewählt wird und dann eine automa tische Steuerung auf Basis des ausgewählten Scanprotokolls (Px, Py, Pz) erfolgt, dadurch gekennzeichnet dass die Steuereinrichtung mindestens aufweist: – Eine Eingangsschnittstelle (3) für Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) zum Untersuchungsobjekt (15a, 15b), – eine Eingangsschnittstelle (5) für Informationen (SPP) zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn) – eine Abgleichseinheit (7) zum automatischen Abgleich (A) der Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) mit Informationen (SPP) zu scanprotokollspezifischen Parametern von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn), – eine Auswahleinheit (9) zur automatischen Auswahl eines Scanprotokolls (Px, Py, Pz) aus einer Anzahl von Scanprotokollen (P1, P2, P3, P4, ..., Pn), deren Parameter gemäß einer in der Auswahleinheit (9) oder in einem mit der Auswahleinheit (9) verbundenen Speicher hinterlegten festgelegten Regel (R) eine höchste Kompatibilität mit den entgegengenommenen Vorinformationen (V1, V2, V3, V4, V5, TD, Vges) aufweist, und zur Ableitung von Auswahlinformationen (ZI) aus dieser Auswahl (Z) und – eine Ausgangsschnittstelle (11) zur Weitergabe der Auswahlinformationen (ZI).
  16. Computerprogrammprodukt, welches direkt in einen Prozessor eines programmierbaren Steuerungssystems (25) ladbar ist, mit Programmcode-Mitteln, um alle Schritte eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 15 auszuführen, wenn das Programmprodukt auf dem Steuerungssystem (25) ausgeführt wird.
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