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DE102008037112A1 - Vakuumschaltröhre - Google Patents

Vakuumschaltröhre Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vakuumschaltröhre mit einem ein erstes Gehäuseteil (1) und ein zweites Gehäuseteil (3) aufweisenden Röhrengehäuse und einem Dampfschirm zum Schutz von Innenflächen des Röhrengehäuses. Dabei weist der Dampfschirm ein erstes Schirmteil (21) auf, an dessen einem Ende ein erster radial verlaufender Flansch (201) angeordnet ist. Der Dampfschirm weist weiterhin ein zweites Schirmteil (23) auf, an dessen einem Ende ein zweiter radial verlaufender Flansch (205) angeordnet ist. Eine Stirnfläche des ersten Flansches (201) weist eine rotationssymmetrische Stufe (203) auf, die den zweiten Flansch (205) umgreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vakuumschaltröhre mit einem ein erstes Gehäuseteil und ein zweites Gehäuseteil aufweisenden Röhrengehäuse und mit einem Dampfschirm zum Schutz von Innenflächen des Röhrengehäuses, wobei der Dampfschirm ein erstes Schirmteil aufweist, an dessen einem Ende ein erster radial verlaufender Flansch angeordnet ist, und der Dampfschirm ein zweites Schirmteil aufweist, an dessen einem Ende ein zweiter radial verlaufender Flansch angeordnet ist.
  • Eine derartige Vakuumschaltröhre ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 195 17 288 A1 bekannt. Bei dieser bekannten Vakuumschaltröhre sind in dem einen Flansch am Umfang verteilte Löcher vorhanden, während der andere Flansch am Umfang verteilte, ausgestanzte Laschen trägt, die in die Löcher des anderen Flansches eingreifen. Dabei liegen die Laschen auf der Innenseite der Gehäuseteile des Röhrengehäuses an. Auf diese Art und Weise werden die Gehäuseteile und die Schirmteile zueinander zentriert. Bei dieser Vakuumschaltröhre liegen insbesondere an den ausgestanzten Laschen und an den durch die Ausstanzung der Laschen entstandenen Ausnehmungen scharfkantige Ecken vor, welche im elektrischen Feld zu unerwünschten Felderhöhungen und Durchschlägen führen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vakuumschaltröhre anzugeben, bei der die Schirmteile auf eine andere Weise zueinander ausgerichtet werden.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vakuumschaltröhre nach dem Anspruch 1.
  • In den abhängigen Patentansprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Vakuumschaltröhre angegeben.
  • Erfindungsgemäß weist bei einer Vakuumschaltröhre der eingangs genannten Art eine Stirnfläche des ersten Flansches eine rotationssymmetrische Stufe auf, die (zur Ausrichtung bzw. Zentrierung der beiden Schirmteile zueinander) den zweiten Flansch umgreift. Dabei sind vorteilhafterweise keine Löcher, Laschen oder dergleichen in den Flanschen notwendig, so dass scharfkantige oder punktförmig hervorstehende Elemente vermieden werden, an denen unerwünschte Erhöhungen der Feldstärke auftreten können. Durch die umgreifende Stufe wird eine zuverlässige Zentrierung (d. h. koaxiale Ausrichtung) der beiden Schirmteile zueinander sichergestellt.
  • Die Vakuumschaltröhre kann so ausgebildet sein, dass die innere umlaufende Fläche der rotationssymmetrischen Stufe an der äußeren umlaufenden Fläche der Schmalseite des zweiten Flansches anliegt. Dadurch hält die rotationssymmetrische Stufe (z. B. bei der Montage der Vakuumschaltröhre) den zweiten Flansch in der vorgesehenen Lage.
  • Vorteilhafterweise kann die Vakuumschaltröhre so ausgestaltet sein, dass der erste Flansch und/oder der zweite Flansch durchbrechungsfrei sind. Bei der Ausgestaltung des ersten Flansches und/oder des zweiten Flansches als durchbrechungsfreie Flansche (d. h. Flansche ohne Bohrungen, Ausstanzlöcher oder andere Durchbrechungen) wird zum einen wirkungsvoll eine unerwünschte Feldstärkeüberhöhung aufgrund scharfer Kanten oder Grate vermieden und zum anderen die Stabilität der Flansche erhöht.
  • Die Vakuumschaltröhre kann so aufgebaut sein, dass die Dicke des zweiten Flanschs kleiner oder gleich der Höhe der Stufe ist. Dadurch wird ermöglicht, dass der zweite Flansch vollständig von der Stufe umgriffen wird, so dass eine besonders gute Zentrierung der Schirmteile zueinander ermöglicht ist. Weiterhin wird dadurch sichergestellt, dass der zweite Flansch nicht über die Stufe des ersten Flansches hinausragt, so dass eine flächige Verbindung beider Seiten des ersten Flansches jeweils mit einem Gehäuseteil ermöglicht wird.
  • Die Vakuumschaltröhre kann auch so ausgestaltet sein, dass das erste Schirmteil radial nach außen gerichtete Ausbeulungen aufweist, die an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils anliegen und/oder das zweite Schirmteil radial nach außen gerichtete Ausbeulungen aufweist, die an der Innenfläche des zweiten Gehäuseteils anliegen. Die Ausbeulungen des ersten Schirmteils ermöglichen eine Zentrierung bzw. Ausrichtung des ersten Schirmteils bezüglich des ersten Gehäuseteils. Ebenso ermöglichen alternativ oder zusätzlich die Ausbeulungen des zweiten Schirmteils eine Zentrierung bzw. Ausrichtung des zweiten Schirmteils bezüglich des zweiten Gehäuseteils.
  • Dabei kann die Vakuumschaltröhre so aufgebaut sein, dass die Ausbeulungen des ersten Schirmteils und/oder die Ausbeulungen des zweiten Schirmteils runde Konturen aufweisen. Dadurch werden vorteilhafterweise scharfe Kanten oder spitze bzw. punktförmige Erhebungen auf den Schirmteilen vermieden, so dass dadurch Feldstärkeüberhöhungen, die zu unerwünschten Überschlägen führen können, vermieden werden.
  • Die Vakuumschaltröhre kann so realisiert sein, dass der erste Flansch sowohl mit dem ersten Gehäuseteil als auch mit dem zweiten Gehäuseteil vakuumdicht verbunden, insbesondere vakuumdicht verlötet, ist. Dadurch wird vorteilhafterweise eine besonders zuverlässige vakuumdichte Verbindung zwischen dem ersten Gehäuseteil und dem zweiten Gehäuseteil hergestellt, weil das erste Gehäuseteil unmittelbar mit dem ersten Flansch und dieser erste Flansch wieder unmittelbar mit dem zweiten Gehäuseteil vakuumdicht verbunden ist. So sind zur vakuumdichten Verbindung der beiden Gehäuseteile miteinander lediglich zwei Verbindungsstellen notwendig. Dadurch ergibt sich eine höhere Zuverlässigkeit der Verbindung als beispielsweise bei drei oder mehr Verbindungsstellen.
  • Die Vakuumschaltröhre kann insbesondere so aufgebaut sein, dass das erste Schirmteil und/oder das zweite Schirmteil aus Metall, insbesondere aus Kupfer oder Edelstahl (z. B. aus einem Cr-Ni-Stahl), bestehen. Insbesondere der Einsatz von Edelstahl ist aufgrund des geringeren Preises und/oder des geringeren Gewichts von Edelstahl gegenüber Kupfer vorteilhaft.
  • Die Vakuumschaltröhre kann auch so ausgebildet sein, dass das erste Schirmteil und/oder das zweite Schirmteil eine Materialdicke d gemäß 0,9 mm <= d <= 2,1 mmaufweisen. Bei solchen Materialdicken wird vorteilhafterweise die entstehende Wärme ausreichend abgeleitet und der Einsatz an Material und das dadurch entstehende Gewicht hält sich in vertretbaren Grenzen.
  • Nachfolgend werden anhand eines Ausführungsbeispiels vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung näher erläutert. Dazu ist in
  • 1 in einer Teilschnittdarstellung eine Vakuumschaltröhre und in
  • 2 ein vergrößerter Ausschnitt aus der 1 dargestellt.
  • In 1 ist in einer Teilschnittdarstellung eine Vakuumschaltröhre dargestellt. Ein Röhrengehäuse dieser Vakuumschaltröhre weist ein erstes Gehäuseteil 1 und ein zweites Gehäuseteil 3 auf. Das erste Gehäuseteil 1 und das zweite Gehäuseteil 3 ist jeweils als ein Keramik-Hohlzylinder realisiert. Das erste Gehäuseteil 1 und das zweite Gehäuseteil 3 umschließen ein Kontaktsystem der Vakuumschaltröhre, welches aus einem Festkontakt und einem Bewegkontakt besteht. Der Festkontakt weist ein festes Kontaktstück 5 auf, das mittels eines festen (feststehenden) Kontaktbolzens 9 mit einer Gehäusekappe 11 verbunden ist. Die Gehäusekappe ist mit dem ersten Gehäuseteil 1 vakuumdicht verbunden, im Ausführungsbeispiel verlötet. Der Bewegkontakt weist ein bewegliches Kontaktstück 7 auf, das von einem axial beweglichen Kontaktbolzen 13 getragen wird. Der axial bewegliche Kontaktbolzen 13 ist in einem Gleitlager 15 axial schiebebeweglich geführt. Das Gleitlager 15 ist auf einer zweiten Gehäusekappe 17 angeordnet. Diese zweite Gehäusekappe 17 ist einerseits vakuumdicht mit dem zweiten Gehäuseteil 3 verbunden; andererseits ist die zweite Gehäusekappe 17 vakuumdicht mit einem Faltenbalg 19 verbunden. Der Faltenbalg 19 ist ebenfalls vakuumdicht mit dem beweglichen Kontaktbolzen 13 verbunden. Der Faltenbalg 13 ermöglicht die axiale Verschiebung des beweglichen Kontaktbolzens 13. Die vakuumdichten Verbindungen sind als Lötverbindungen ausgeführt.
  • Zwischen dem (aus Bewegkontakt und Festkontakt bestehenden) Kontaktsystem und dem ersten Gehäuseteil 1 bzw. zweiten Gehäuseteil 3 ist ein Dampfschirm angeordnet, der ein erstes Schirmteil 21 und ein zweites Schirmteil 23 aufweist. Das erste Schirmteil 21 und das zweite Schirmteil 23 sind zwischen den aufeinander zuweisenden Stirnflächen des ersten Gehäuseteils 1 und des zweiten Gehäuseteils 3 befestigt. Der Dampfschirm dient zum Schutz von Innenflächen des ersten Gehäuseteils 1 und des zweiten Gehäuseteils 3 vor bei Schaltvorgängen entstehenden Metalldampfabscheidungen: das erste Schirmteil 21 schirmt die Innenfläche des ersten Gehäuseteils 1 ab, das zweite Schirmteil 23 schirmt die Innenfläche des zweiten Gehäuseteils 3 ab.
  • Außer dem ersten Schirmteil 21 und dem zweiten Schirmteil 23 weist die Vakuumschaltröhre noch ein drittes Schirmteil 25 und ein viertes Schirmteil 27 auf, welche insbesondere das von dem Kontaktsystem wegweisende Ende des ersten Gehäuseteils 1 und des zweiten Gehäuseteils 3 vor Metalldampf abschirmen.
  • In 2 ist in einer Schnittdarstellung ein Ausschnitt aus der 1 vergrößert dargestellt. Dabei ist insbesondere dargestellt, wie das erste Schirmteil 21 und das zweite Schirmteil 23 mit dem ersten Gehäuseteil 1 und dem zweiten Gehäuseteil 3 verbunden sind. Das erste Schirmteil 21 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch und weist eine im Wesentlichen hülsenförmige Gestalt auf. An einem Ende des ersten Schirmteils 21 ist ein erster Flansch 201 angeordnet, welcher radial von dem hülsenförmigen Bereich des ersten Schirmteils 21 absteht. Dieser erste Flansch 201 weist auf seiner endseitigen Stirnfläche eine rotationssymmetrische Stufe 203 auf. Im Bereich dieser Stufe ist der erste Flansch 201 sowohl mit dem ersten Gehäuseteil 1 als auch mit dem zweiten Gehäuseteil 3 vakuumdicht verbunden, beispielsweise verlötet. Das zweite Schirmteil 23 hat ebenfalls eine im Wesentlichen hülsenförmige Gestalt, an dem auf das erste Schirmteil 21 zuweisenden Ende des zweiten Schirmteils 23 ist ein in radialer Richtung abstehender zweiter Flansch 205 angeordnet. Der zweite Flansch 205 wird von der Stufe 203 des ersten Flansches 201 umgriffen, dadurch werden das erste Schirmteil 21 und das zweite Schirmteil 23 zueinander zentriert; d. h. das erste Schirmteil 21 und das zweite Schirmteil 23 werden so ausgerichtet, dass sie koaxial angeordnet sind. (Mit anderen Worten gesagt, weist der erste Flansch 201 eine von der Stufe 203 begrenzte kreisringförmige Ausnehmung (z. B. eine Ausdrehung) auf, in die der zweite Flansch 205 eingreift.) Die innere umlaufende Fläche 207 der rotationssymmetrischen Stufe 203 liegt an der äußeren umlaufenden Fläche 209 der Schmalseite des zweiten Flansches 205 an.
  • Die Stufe 203 kann beispielsweise dadurch hergestellt sein, dass bei dem ersten Flansch 201 ein innerer kreisringförmiger Bereich der Flanschscheibe abgedreht bzw. ausgedreht ist. Alternativ kann die Stufe 203 auch während eines Tiefziehvorganges durch entsprechende Ausgestaltung der Tiefziehform hergestellt sein. Bis auf die Ausgestaltung des ersten Flansches 201 und des zweiten Flansches 205 sind das erste Schirmteil 21 und das zweite Schirmteil 23 im Wesentlichen gleichartig ausgestaltet.
  • Die auf den ersten Flansch 201 zuweisende Stirnfläche des zweiten Flansches 205 ist zumindest teilweise mit der Stirnfläche des ersten Flansches 201 verbunden, beispielsweise verlötet. Die Dicke des zweiten Flansches 205 ist dabei im Allgemeinen kleiner (oder gleich) der Höhe der Stufe 203; im Ausführungsbeispiel ist die Dicke des zweiten Flansches 205 geringfügig kleiner als die Höhe der Stufe 203. Dadurch wird sichergestellt, dass der zweite Flansch 205 vollständig von der Stufe 203 umgriffen wird und der zweite Flansch 205 nicht über die Stufe 203 in axialer Richtung hinausragt. Dadurch lässt sich eine langzeitstabile vakuumdichte Verbindung zwischen dem ersten Flansch 201 und dem zweiten Gehäuseteil 3 (genauer gesagt zwischen der Stufe 203 des ersten Flansches 201 und dem zweiten Gehäuseteil 3) beispielsweise durch Löten herstellen. Für die Befestigung des ersten Schirmteils 21 und des zweiten Schirmteils 23 ist insbesondere kein zusätzlicher Haltering (Mittelring) notwendig.
  • Der erste Flansch 201 und/oder der zweite Flansch 205 bestehen aus massivem Schirmmaterial und sind durchbrechungsfrei, d. h. sie weisen keine Bohrungen, Ausstanzungen oder ähnliches auf.
  • Das erste Schirmteil 21 weist radial nach außen gerichtete Ausbeulungen (z. B. Noppen) 211 auf, die an der Innenfläche (innere Mantelfläche) des ersten hohlzylinderförmigen Gehäuseteils 1 anliegen. Ebenso weist das zweite Schirmteil 23 radial nach außen gerichtete Ausbeulungen 213 (z. B. Noppen) auf, die an der Innenfläche (innere Mantelfläche) des zweiten hohlzylinderförmigen Gehäuseteils 3 anliegen. Das erste Schirmteil 21 trägt beispielsweise sechs gleichmäßig am Umfang verteilte Ausbeulungen 211, und das zweite Schirmteil 23 weist z. B. sechs gleichmäßig am Umfang verteilte Ausbeulungen 213 auf. Die Ausbeulungen 211 und 213 weisen jeweils runde Konturen auf, dadurch werden scharfkantige Vorsprünge oder Spitzen vermieden, so dass Überhöhungen der elektrischen Feldstärke wirksam verhindert werden. In der 2 ist ein Spalt zwischen Ausbeulung und Gehäuseteil abgebildet, um deutlich sichtbar zu machen, dass es sich z. B. bei dem zweiten Gehäuseteil 3 und zweitem Schirmteil 23 um eigenständige Bauteile handelt. Dieser Spalt dient der Berücksichtigung der unterschiedlich starken Wärmeausdehnungen von dem aus Keramik bestehenden Gehäuseteil und dem aus Metall bestehenden Schirmteil.
  • Das erste Schirmteil und das zweite Schirmteil bestehen im Ausführungsbeispiel aus Metall, beispielsweise aus Kupfer oder aus Edelstahl. Die Materialstärke (Materialdicke) des ersten Schirmteils 21 und des zweiten Schirmteils 23 beträgt im Ausführungsbeispiel 1 mm. Allgemein kann diese Materialstärke vorteilhafterweise zwischen 0,9 mm und 2,1 mm betragen. Es hat sich herausgestellt, dass bei solchen Materialstärken vorteilhafterweise ein Optimum besteht zwischen den einander entgegen gesetzten Forderungen nach guter Wärmeableitungsfähigkeit des Schirms einerseits und einem geringen Materialverbrauch verbunden mit einem geringen Gewicht andererseits.
  • Beim Zusammenbau der Vakuumschaltröhre wird zuerst das erste Gehäuseteil 1 in die in der 2 dargestellte Stellung gebracht. Die metallisierte Stirnfläche des ersten Gehäuseteils 1 wird mit einer kreisringförmigen Lötfolie belegt, wobei die Breite dieser Lötfolie in etwa der Breite der waagerecht verlaufenden Stirnfläche des ersten Gehäuseteils 1 entspricht. Auf die Lötfolie wird daraufhin der erste Flansch 201 des ersten Schirmteils 21 aufgelegt. Die Ausbeulung 211 dient dabei der Zentrierung des ersten Schirmteils 21 innerhalb des ersten Gehäuseteils 1. Daraufhin wird der zweite Flansch 205 des zweiten Schirmteils 23 in die von der Stufe 203 umgebene Ausnehmung des ersten Flansches 201 eingelegt, so dass die Stufe 203 den zweiten Flansch 205 umgreift. Durch dieses Umgreifen, d. h. durch das Zusammenwirken von Stufe 203 und zweitem Flansch 205, wird das zweite Schirmteil 23 bezüglich des ersten Schirmteils 21 zentriert, d. h. koaxial ausgerichtet. Nun wird auf die von dem ersten Gehäuseteil 1 wegweisende Seite des ersten Flansches 201 und auch auf die von dem ersten Gehäuseteil 1 wegweisende Seite des zweiten Flansches 205 ein weiterer Lötfolienring aufgelegt, dessen Breite in etwa der Breite der waagerecht verlaufenden Stirnfläche des zweiten Isolierteils 3 entspricht. Schließlich wird das zweite Isolierteil 3 auf den ersten Flansch 201 und den zwei ten Flansch 205 aufgesetzt. Dabei dient die Ausbeulung 213 als Zentrierhilfe.
  • Daraufhin wird die Vakuumschaltröhre nach Montage des an den Kontaktbolzen befestigten festen Kontaktstücks 5 und des beweglichen Bewegkontaktstücks 7 sowie der übrigen Teile im Vakuumlötofen verlötet. Dabei wird das erste Gehäuseteil dauerhaft mit dem ersten Flansch 201 verbunden; das zweite Gehäuseteil 3 wird dauerhaft mit dem ersten Flansch 201 verbunden.
  • Es wurde eine Vakuumschaltröhre beschrieben, welche einen aus zwei Schirmteilen bestehenden Mittelschirm als Dampfschirm aufweist. Jedes dieser Schirmteile weist jeweils einen radial abstehenden Flansch auf; beide Flansche sind zwischen dem ersten Gehäuseteil und dem zweiten Gehäuseteil dauerhaft festgelötet. Der erste Flansch weist eine Stufe auf, welche den zweiten Flansch umgreift, dadurch werden die Flansche bzw. die zugehörigen Schirmteile bei der Montage zueinander zentriert. Durch die Ausbildung des ersten Flansches mit einer Stufe treten nur zwei Lötflächen beim vakuumdichten Verbinden des ersten Gehäuseteils mit dem zweiten Gehäuseteil auf.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19517288 A1 [0002]

Claims (9)

  1. Vakuumschaltröhre mit einem ein erstes Gehäuseteil (1) und ein zweites Gehäuseteil (3) aufweisenden Röhrengehäuse, einem Dampfschirm zum Schutz von Innenflächen des Röhrengehäuses, wobei der Dampfschirm ein erstes Schirmteil (21) aufweist, an dessen einem Ende ein erster radial verlaufender Flansch (201) angeordnet ist, und der Dampfschirm ein zweites Schirmteil (23) aufweist, an dessen einem Ende ein zweiter radial verlaufender Flansch (205) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stirnfläche des ersten Flansches (201) eine rotationssymmetrische Stufe (203) aufweist, die den zweiten Flansch (205) umgreift.
  2. Vakuumschaltröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die innere umlaufende Fläche (207) der rotationssymmetrischen Stufe (203) an der äußeren umlaufenden Fläche (209) des zweiten Flansches (205) anliegt.
  3. Vakuumschaltröhre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Flansch (201) und/oder der zweite Flansch (205) durchbrechungsfrei sind.
  4. Vakuumschaltröhre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des zweiten Flanschs (205) kleiner oder gleich der Höhe der Stufe (203) ist.
  5. Vakuumschaltröhre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schirmteil (21) radial nach außen gerichtete Ausbeulungen (211) aufweist, die an der Innenfläche des ersten Gehäuseteils (1) anliegen und/oder das zweite Schirmteil (23) radial nach außen gerichtete Ausbeulungen (213) aufweist, die an der Innenfläche des zweiten Gehäuseteils (3) anliegen.
  6. Vakuumschaltröhre nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbeulungen (211) des ersten Schirmteils (21) und/oder die Ausbeulungen (213) des zweiten Schirmteils (23) runde Konturen aufweisen.
  7. Vakuumschaltröhre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Flansch (201) sowohl mit dem ersten Gehäuseteil (1) als auch mit dem zweiten Gehäuseteil (3) vakuumdicht verbunden, insbesondere vakuumdicht verlötet, ist.
  8. Vakuumschaltröhre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schirmteil (21) und/oder das zweite Schirmteil (23) aus Metall, insbesondere aus Kupfer oder Edelstahl, bestehen.
  9. Vakuumschaltröhre nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schirmteil (21) und/oder das zweite Schirmteil (23) eine Materialdicke d gemäß 0,9 mm <= d <= 2,1 mmaufweisen.
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