DE102008036573B3 - Optische Vorrichtung und Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten - Google Patents
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Abstract
Eine optische Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten (12) auf ein Substrat (14), weist mindestens ein optisches Element (32), eine Tragstruktur (36, 38, 40) zum Abstützen des optischen Elements (32) gegenüber einem Fundament (42) und ein das optische Element (32) im Wesentlichen dicht umgebendes Gehäuse (50) auf. Die Tragstruktur (36, 38, 40) durchdringt das Gehäuse (50) an vorbestimmten Durchstoßpunkten (51) und ist im Bereich der Durchstoßpunkte (51) mit dem Gehäuse (50) kraftübertragungsarm verbunden. Bei d ein Laserstrahl (16) mittels einer Mehrzahl von optischen Elementen (32) geführt und zu einem im Querschnitt im Wesentlichen linienförmigen Laserstrahl (16) umgeformt. Das Gehäuse umschließt dabei lediglich einen vorbestimmten Teil der optischen Elemente (Fig. 1).
Description
- Die Erfindung betrifft eine optische Vorrichtung mit mindestens einem optischen Element, mit einer Tragstruktur zum Abstützen des optischen Elements gegenüber einem Fundament und mit einem das optische Element im Wesentlichen dicht umgebenden Gehäuse, wobei die Tragstruktur das Gehäuse an vorbestimmten Durchstoßpunkten durchdringt und im Bereich der Durchstoßpunkte mit dem Gehäuse kraftübertragend verbunden ist.
- Eine Vorrichtung der vorstehend genannten Art ist aus der
EP 1 533 832 A1 bekannt - Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten auf ein Substrat, bei der ein Laserstrahl mittels einer Mehrzahl von optischen Elementen geführt und zu einem im Querschnitt im Wesentlichen linienförmigen Laserstrahl umgeformt wird, mit einer Tragstruktur zum Abstützen der optischen Elemente gegenüber einem Fundament und mit einem Gehäuse.
- Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der
DE 10 2006 018 801 A1 bekannt. - Für das Aufschmelzen von Schichten auf ein Substrat, beispielsweise zum Aufschmelzen von Silizium-Schichten bei der Herstellung von elektronischen Displays, verwendet man einen Laserstrahl, der als sehr schmaler Linienstrahl auf die aufzuschmelzende Schicht fällt. Die Schicht und der Laserstrahl werden relativ zueinander quer zu der vom Laserstrahl gebildeten Linie verschoben, so dass der Laserstrahl flächig über das Substrat, das so genannte „Panel”, geführt wird. Ein Panel hat typischerweise eine Größe von 940 × 730 mm und der auftreffende Laserstrahl eine Länge von bis zu 730 mm. Darüber hinaus sind aber auch andere Größen von Panels bekannt, bei denen die Breite 1.500 mm beträgt. Man kann dabei den Laserstrahl auch pulsen. Durch das Aufschmelzen der Silizium-Schicht wird die zuvor ungeordnete Kristallschicht geordnet und damit die Elektronenmobilität, d. h. die elektrische Leitfähigkeit, erhöht.
- Bei dieser und bei anderen Anwendungen, beispielsweise bei der Halbleiterlithographie, ist es erforderlich, die zur Strahlführung und -formung verwendeten optischen Elemente, also im Wesentlichen Linsen und Spiegel, zu kapseln. Die Kapselung ist zweckmäßig, insbesondere als Schutz gegen Kontamination wie Staub und dgl., aber auch zum Schutz der mit den fraglichen Geräten arbeitenden Personen vor übermäßiger Bestrahlung mit UV-Laserlicht und dem dabei erzeugten Ozon.
- Aus den vorgenannten Gründen ist es meist zweckmäßig, die fraglichen optischen Elemente druckdicht zu kapseln. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die optischen Elemente in einer Schutzgasatmosphäre, beispielsweise einer Stickstoffatmosphäre, betrieben werden können. Ferner werden hochpräzise und große Optiken, wie sie im Rahmen der vorliegenden Erfindung von Interesse sind, vom Optik-Designer für eine bestimmte Umgebungsatmosphäre berechnet, und auch hier wird normalerweise eine Stickstoffatmosphäre bei der Berechnung vorausgesetzt.
- Es ist in diesem Zusammenhang im Stand der Technik bekannt, die optischen Elemente jeweils einzeln zu umhausen und dann die diversen Umhausungen mittels eines Abdichtsystems aus Rohren und Balgen, die den Lichtstrahl zwischen den optischen Elementen umgeben, zu verbinden.
- Diese bekannte Vorgehensweise hat jedoch den Nachteil, dass der Aufbau relativ komplex ist. Durch die Vielzahl von Rohranschlüssen besteht die Gefahr von Leckagen. Ferner sind die optischen Elemente bei einem derart komplexen Aufbau gar nicht oder nur sehr schwer zugänglich, was Wartungs- und Reparaturarbeiten behindert. Zudem werden die Abdichtvorrichtungen bei großen Strahlquerschnitten mit einer Strahllänge von bis zu 1 m und mehr sehr komplex und teuer.
- Vor allem aber sind im Stand der Technik die umhausten optischen Elemente mit ihrer jeweiligen Umhausung starr verbunden. Dadurch übertragen sich Schwingungen und Verformungen von einem optischen Element zum anderen. Insbesondere gilt dies für Schallschwingungen und Verformungen und für thermisch verursachte Verformungen der Umhausungen, aber auch der optischen Elemente und ihrer Tragstrukturen. Die dadurch entstehenden optischen Fehler sind in Anbetracht der geforderten hohen Präzision nicht unerheblich und erfordern aufwendige Gegenmaßnahmen. So verwendet man beispielsweise federnde Aufhängungen der optischen Elemente, die dadurch jedoch schwierig dauerhaft zu justieren sind. Um dem thermischen Problem zu begegnen, ist es bekannt, für die Umhausungen den Werkstoff Invar zu verwenden, der aber sehr teuer ist.
- Das aus der eingangs genannten
EP 1 533 832 A1 bekannte optische System dient zum Belichten mittels Röntgenstrahlung. Der Röntgenstrahl wird innerhalb eines geschlossenen Gehäuses über mehrere nicht-ebene Spiegel geleitet. Die Spiegel sind an einer im Gehäuse befindlichen Tragstruktur befestigt, die durch Öffnungen im Gehäuse ragt und außerhalb des Gehäuses mit einer äußeren Tragstruktur verbunden ist. Der Durchtritt der Tragstruktur ist mit dem Gehäuse über eine Balgenanordnung elastisch und abdichtend verbunden. Das Gehäuse hat eine im Wesentlichen würfelförmige Gestalt und weist ein relativ großes Volumen auf. - Aus der
EP 1 339 099 A1 ist eine optische Vorrichtung bekannt, die ähnliche Tragstrukturen mit kraftarmer Verbindung an den Durchstoßpunkten der Tragstruktur durch das Gehäuse aufweist. Diese bekannte Vorrichtung ist mit einer Einrichtung versehen, die es gestattet, das Gehäuse mittels eines Spülgases zu spülen. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die vorgenannten Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll ein kompakterer Aufbau erzielt werden.
- Bei einer Vorrichtung der eingangs als erstes genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Gehäuse in mindestens einer Ansicht eine trapezförmige Gestalt aufweist.
- Bei einer Vorrichtung der eingangs als zweites genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Gehäuse lediglich einen vorbestimmten Teil der optischen Elemente umschließt, dass der den vorbestimmten Teil der optischen Elemente abstützende Teil der Tragstruktur das Gehäuse an vorbestimmten Durchstoßpunkten durchdringt und im Bereich der Durchstoßpunkte mit dem Gehäuse kraftübertragungsarm verbunden ist und dass das Gehäuse in mindestens einer Ansicht eine trapezförmige Gestalt aufweist.
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
- Die Erfindung sieht nämlich eine Gehäuseform vor, die an die Strahlform angepasst ist und damit einen kompakten Aufbau ermöglicht.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Tragstruktur mit dem Gehäuse druckdicht verbunden.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass innerhalb des Gehäuses in an sich bekannter Weise mit Unterdruck oder mit einem Schutzgas gearbeitet werden kann.
- Ferner ist bevorzugt, wenn das Gehäuse gegenüber dem Fundament abgestützt ist.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass eine einfache Abstützung des Gehäuses möglich ist.
- Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Gehäuse an den Durchstoßpunkten mit der Tragstruktur über Bälge verbunden.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass ein bewährtes, mit einer typischen axialen Federrate von 1 bis 10 N/mm kraftübertragendes Element verwendet werden kann, das einerseits eine Druckdichtigkeit ermöglicht und andererseits eine mechanische Entkopplung darstellt. Bälge wirken darüber hinaus infolge ihrer geringen Wandstärke auch als thermische Entkopplung, so dass sich Temperaturänderungen ebenfalls nicht von der Tragstruktur auf das Gehäuse übertragen oder umgekehrt.
- Bei einer praktischen Ausführungsform der Erfindung weist die Tragstruktur eine innere Tragstruktur innerhalb des Gehäuses und eine äußere Tragstruktur außerhalb des Gehäuses auf, und die innere Tragstruktur ist mit der äußeren Tragstruktur über Stangen verbunden, die das Gehäuse an den Durchstoßpunkten durchdringen.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Durchführungen am Gehäuse konstruktiv einfach ausgebildet werden können und gleichzeitig innerhalb und außerhalb des Gehäuses bewährte Tragstrukturen verwendet werden können.
- Bei dem vorgenannten Ausführungsbeispiel ist ferner bevorzugt, wenn die Stangen räumlich unterschiedlich ausgerichtet sind.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Steifigkeit in allen Richtungen gegeben ist.
- Insoweit ist weiter von Vorteil, wenn die äußere Tragstruktur ein äußeres Fachwerk aufweist, und dass das äußere Fachwerk äußere optische Komponenten trägt.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass optische Elemente oder Baugruppen, die außerhalb des Gehäuses angeordnet sind, an bewährten Tragstrukturen angeordnet werden können.
- Alternativ kann aber auch die äußere Tragstruktur mindestens einen Knoten aufweisen, an dem jeweils mindestens zwei Stangen befestigt sind.
- Diese Variante ist von Vorteil, wenn die Stangen außerhalb des Gehäuses an einem Ort angeschlagen werden, der keine Tragstruktur für weitere optische Elemente oder Baugruppen bilden muss.
- Weiterhin ist bevorzugt, wenn die innere Tragstruktur als inneres Fachwerk und vorzugsweise das innere Fachwerk aus mit Ausschnitten versehenen Blechen ausgebildet ist. Diese Bleche bestehen bevorzugt aus einem Material mit einem niedrigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten wie z. B. Invar.
- Wie bereits erwähnt, ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht mehr nötig, das Gehäuse aus einem hochwertigen Werkstoff herzustellen. Es ist daher bevorzugt, wenn das Gehäuse aus einem Werkstoff aus der Gruppe: Aluminium, Edelstahl, Kunststoff ausgebildet ist.
- Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung betrifft den Fall, dass ein in dem Gehäuse mittels des mindestens einen optischen Elements geführter Lichtstrahl von einem im Wesentlichen quadratischen Querschnitt in einen im Wesentlichen linienförmigen Querschnitt umgewandelt wird.
- Dabei weist der im Wesentlichen quadratische Querschnitt eine Breite zwischen 10 und 50 mm sowie eine Länge zwischen 10 und 50 mm und der im Wesentlichen linienförmige Querschnitt eine Länge zwischen 50 mm und 1.500 mm auf. Das Längen/Breitenverhältnis kann zwischen 5:1 und über 1.00:1 liegen.
- Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn das mindestens eine optisches Element in dem Gehäuse lösbar, insbesondere justierbar befestigt ist.
- Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass Wartungs- und Reparaturarbeiten erleichtert werden.
- Zu diesem Zweck weist bevorzugt das Gehäuse im Bereich des mindestens einen optischen Elements eine verschließbare Öffnung auf, durch die hindurch das mindestens eine optische Element zugänglich, insbesondere austauschbar ist.
- Wie bereits erwähnt, können vorzugsweise Mittel zum Evakuieren des Gehäuses und/oder zum Spülen des Gehäuses mit einem Schutzgas vorgesehen sein.
- Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in dem Gehäuse mindestens ein Fenster zum Eintritt bzw. Austritt eines in dem Gehäuse mittels des mindestens einen optischen Elements geführten Lichtstrahls vorgesehen, das alternativ als optisch nicht wirksames oder als optisch wirksames Element ausgebildet sein kann.
- Weiter Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine äußerst schematisierte Frontansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten; -
2 eine Seitenansicht eines zweiten, praktischen Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung; -
3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung von2 ; -
4 in vergrößertem Maßstab Details einer kraftübertragungsarmen Anbindung eines Gehäuses an eine Tragstruktur. - In
1 bezeichnet10 als Ganzes eine Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten, insbesondere zum Aufschmelzen einer Silizium-Schicht12 auf ein Substrat14 , ein so genanntes Panel. Derartige Panels von beispielsweise 940 × 730 mm Größe werden insbesondere für die Herstellung von Halbleiter-Displays benötigt, wie man sie in elektronischen Geräten unterschiedlicher Art benötigt. - Zum Aufschmelzen der Schicht
12 wird ein Laserstrahl16 verwendet, der in Form einer Linie von beispielsweise 730 mm Länge auf die Schicht12 auftrifft. Das Substrat14 liegt dabei auf einem beweglichen Träger18 , der bei der in1 dargestellten Frontansicht in einer Richtung19 senkrecht zur Zeichenebene der1 quer zur Länge des Laserstrahls16 verfahrbar ist. Der Laserstrahl wird dabei vorzugsweise gepulst, und zwar mit einer Frequenz von beispielsweise 1 kHz oder höher. Bei jedem Puls wird demnach eine streifenförmige Fläche von 730 mm Länge aufgeschmolzen, und der Vorschub in der Richtung19 ist so eingestellt, dass die aufgeschmolzenen Streifen homogen ineinander übergehen. - Mit
20 ist in1 ein Laser angedeutet, der den Laserstrahl16 erzeugt. Der Laserstrahl16 hat eine Wellenlänge, die vorzugsweise im UV-Bereich liegt. Der Laserstrahl16 hat am Austritt22 des Lasers20 einen Querschnitt von im Wesentlichen quadratischer Form mit einer Länge typischerweise zwischen 10 und 50 mm sowie einer Breite zwischen 10 und 50 mm. Dieser Laserstrahl16 wird in einer optischen Einheit30 umgeformt, bis er den bereits erwähnten linienförmigen Querschnitt von beispielsweise 730 mm Länge aufweist. Zu diesem Zweck sind innerhalb der optischen Einheit30 optische Elemente32a ,32b vorgesehen, die in1 nur schematisch angedeutet und in praktischen Ausführungsbeispielen vorzugsweise als Spiegel ausgebildet sind, wie anhand2 und3 noch erläutert werden wird. - Die optischen Elemente
32a ,32b werden von einer inneren Tragstruktur36 gehalten. Eine äußere Tragstruktur38a ,38b ist mit der inneren Tragstruktur36 über Stangen40a ,40b verbunden. Die äußere Tragstruktur38a ,38b stützt sich gegen ein Fundament42 ab. Die Verbindungen zwischen den Elementen32 ,36 ,40 und38 sind vorzugsweise starr ausgebildet. Die Tragstrukturen, insbesondere die innere Tragstruktur36 , bestehen vorzugsweise aus Invar, also einer Eisen-Nickel-Legierung (FeNi36), die sich durch einen besonders niedrigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten auszeichnet. - Die optische Einheit
30 befindet sich in einem Gehäuse50 . Das Gehäuse50 ist vorzugsweise druckdicht ausgebildet. Es schützt einerseits die optischen Elemente32a ,32b vor Kontamination z. B. durch Staub, andererseits schützt es auch Personen, die mit der Vorrichtung10 arbeiten, gegen das UV-Laserlicht. Das Gehäuse50 besteht vorzugsweise aus Aluminium, Edelstahl oder Kunststoff, also relativ einfachen und kostengünstigen Materialien. - Die Stangen
40a ,40b verlaufen an Durchstoßpunkten51a ,51b durch die Wandung des Gehäuses50 hindurch. Die Verbindung zwischen den Stangen40a ,40b und der Wandung ist über Bälge56a ,56b hergestellt. Die Verbindung ist daher kraftübertragungsarm, also nachgiebig, und überträgt Schwingungen und Verformungen nur in einem für den vorliegenden Zweck vernachlässigbaren Maße. Da die Bälge56a ,56b dünnwandig ausgebildet sind, stellen sie auch eine thermische Isolierung dar. Alternativ zu Bälgen können selbstverständlich auch andere geeignete Elemente, beispielsweise Membranen verwendet werden. - Im Gehäuse
50 sind ferner Fenster52 für den Eintritt des Laserstrahls16 sowie54 für dessen Austritt vorgesehen. Die Fenster52 und54 sind in ihrer Größe an die jeweilige Querschnittsform des Laserstrahls16 angepasst. Sie können optisch nicht wirksam, also als planparallele Glasplatte, oder optisch wirksam, also als Linse, ausgebildet sein. - Das Gehäuse
50 kann gegen ein Fundament58 abgestützt sein, das mit dem Fundament42 zusammenhängt oder zusammenfällt, wie in1 angedeutet. - Um das Gehäuse
50 ggf. im Innenraum mit Unterdruck betreiben zu können, kann eine mit60 schematisch angedeutete Evakuiereinheit vorgesehen sein. Will man den Innenraum des Gehäuses50 mit Schutzgas betreiben oder spülen, ist eine Spüleinheit62 vorgesehen. Die Einheiten60 ,62 sind mit entsprechenden Rohrleitungen an den Innenraum des Gehäuses50 angeschlossen, wie dies dem Fachmann bekannt ist. - Die
2 und3 zeigen eine praktische Ausführungsform einer Vorrichtung110 . In den2 und3 sind Elemente, die denjenigen in1 entsprechen, mit einem um100 erhöhten Bezugszeichen bezeichnet. - Die Vorrichtung
110 dient somit zum Aufschmelzen einer Schicht112 , insbesondere Silizium-Schicht, auf ein Substrat114 mittels eines Laserstrahls116 . Das Substrat114 befindet sich auf einem beweglichen Träger118 , der in einer Richtung119 verschiebbar ist. Da2 eine Seitenansicht zeigt, bewegt sich der Träger118 in der Zeichenebene von rechts nach links bzw. umgekehrt. - Ein Laser
120 erzeugt den Laserstrahl116 , der hier in einer Richtung nach oben verläuft. Der Laserstrahl116 wird von einem Spiegel124 umgelenkt und durchläuft eine nur schematisch angedeutete erste optische Einheit126 , in der der Laserstrahl116 geformt, jedoch in seinem Querschnitt noch nicht wesentlich verändert wird. Der Laserstrahl116 verlässt die erste optische Einheit126 mit dem bereits erwähnten, etwa briefmarkengroßen Querschnitt. Die erste optische Einheit126 ist in herkömmlicher Weise in sich gekapselt. Auf die selbe Art kann der Laserstrahl durch mehrere optische Einheiten laufen, die vor der zweiten optischen Einheit130 angeordnet sind. - Die erste optische Einheit
126 ist direkt an eine zweite optische Einheit130 gekoppelt, die prinzipiell der optischen Einheit30 von1 entspricht. Die zweite optische Einheit130 enthält im dargestellten Beispiel zwei optische Elemente132a ,132b , die als Spiegel ausgebildet sind. Die Spiegel sind teilweise als reine Umlenkspiegel eben oder als strahlformende Spiegel gewölbt ausgebildet. Sie haben eine im Wesentlichen rechteckförmige Spiegelfläche. Durch die viermalige Reflektion an den Spiegeln wird der Laserstrahl116 von seinem briefmarkenförmigen Querschnitt am Eintritt in die zweite optische Einheit130 in den erwähnten linienförmigen Querschnitt an dessen Austritt umgeformt. - Die optischen Elemente
130a ,130b sind jeweils an einer inneren Tragstruktur136 befestigt, und zwar vorzugsweise lösbar bzw. justierbar. Eine äußere Tragstruktur unterteilt sich in eine erste äußere Tragstruktur138a , die in2 links von der zweiten optischen Einheit130 angeordnet ist und die erste optische Einheit126 trägt, sowie in eine zweite äußere Tragstruktur138b , die in2 rechts von der zweiten optischen Einheit130 angeordnet ist. Die erste äußere Tragstruktur128a ist über Stangen140a ,140b ,140c und140d , und die zweite äußere Tragstruktur138b ist über Stangen140e ,140f ,140g und140h mit der inneren Tragstruktur136 verbunden. Die Stangen140a –140d und140h sind dabei einzeln an den äußeren Tragstrukturen138a und138b angeschlagen, während die Stangen140e –g in einem Knoten141 an der zweiten äußeren Tragstruktur138b befestigt sind. Beide äußere Tragstrukturen138a und138b sind an einem gemeinsamen Fundament142 , nämlich dem Maschinenbett, abgestützt. - Die Stangen
140a –h sind im Raum unterschiedlich ausgerichtet, um alle Freiheitsgrade der Verformung (drei kartesische Achsrichtungen und drei Biegemomente um diese Achsrichtungen) aufzufangen. - Wie bereits zu
1 erläutert, durchdringen die Stangen140a –h ein Gehäuse150 , das die zweite optische Einheit130 umhaust. Einzelheiten dazu werden weiter unten zu4 erläutert werden, wo die entsprechenden Durchstoßpunkte beispielhaft als151c und151d für die Stangen140c und140d dargestellt sind. -
2 zeigt noch ein Eintrittsfenster152 sowie ein Austrittsfenster154 für den Laserstrahl116 . Das Eintrittsfenster152 ist, wie bereits erwähnt, vorzugsweise direkt an den Austritt der ersten optischen Einheit126 angeschlossen, kann aber auch am Eintritt der ersten optischen Einheit126 angebracht sein, wenn die beiden Einheiten gasdicht miteinander verbunden sind. - In den
2 und3 sind ferner verschließbare Öffnungen164a ,164b und164c im Gehäuse150 eingezeichnet. Durch diese Öffnungen164a –d kann auf die optischen Elemente132a ,132b zugegriffen werden, sei es zur Wartung oder zur Reparatur. - Man erkennt aus
3 ferner, dass das Gehäuse150 mindestens in der Draufsicht trapezförmig ausgebildet ist. Damit folgt die Form des Gehäuses150 der Querschnittsform des sich in der zweiten optischen Einheit130 linienförmig aufweitenden Laserstrahls116 . -
4 zeigt schließlich Einzelheiten der Verbindung zwischen dem Gehäuse150 und den Stangen, dargestellt am Beispiel der Stangen140c und140d . - Die Stange
140d ist mit einem äußeren, flachen Flansch166 an die erste äußere Tragstruktur138 angeschraubt. Ein innerer, ebenfalls flacher Flansch168 ist in gleicher Weise an die innere Tragstruktur136 angeschraubt, wodurch die gewünschte starre und stabile Verbindung zwischen den Tragstrukturen138a und136 erreicht ist. - Ein Metallbalg
170 ist mittels eines ersten Ringflansches172 an eine Ringschulter174 der Stange140d und mittels eines zweiten Ringflansches176 an eine Ringschulter178 eines Stutzens180 des Gehäuses150 angeschraubt. Der Metallbalg170 bildet damit eine kraftübertragungsarme Verbindung zwischen der Stange140d und dem Gehäuse150 . - Man erkennt aus
4 ferner, dass die innere Tragstruktur136 als inneres Fachwerk182 und die erste äußere Tragstruktur138a als äußeres Fachwerk184 ausgebildet sind. Die Fachwerke182 und184 können als klassische Balkengitter ausgebildet sein. Im dargestellten Beispiel werden sie jedoch durch Bleche, vorzugsweise Invar-Bleche, gebildet, die mit Ausschnitten186 versehen sind, wodurch ebenfalls eine räumliche Gitterstruktur entsteht. -
- 10
- Pulse-Stretcher
- 12
- erster Spiegel
- 13
- Symmetrieebene
- 14
- zweiter Spiegel
- 15
- Schnittpunkt
- 16
- Krümmungsmittelpunkt
von
12 - 17
- Krümmungsmittelpunkt
von
14 - 18
- halbdurchlässiger Spiegel
- 19
- Raum
- 20
- ankommender Lichtstrahl (Laser)
- 22
- Eingangspuls
- 24
- erster Teilstrahl
- 26
- erster Ausgangspuls
- 27
- Ausgang
- 28
- zweiter Teilstrahl
- 29–32
- Strahlen
- 38
- zweiter Ausgangspuls
- 39
- abgehender Lichtstrahl
- 40
- Pulse-Stretcher
- 41
- erster Spiegel
- 42
- zweiter Spiegel
- 43
- dritter Spiegel
- 44
- vierter Spiegel
- 45
- Krümmungsmittelpunkt
von
41 - 46
- Krümmungsmittelpunkt
von
42 - 47
- Krümmungsmittelpunkt
von
43 - 48
- Krümmungsmittelpunkt
von
44 - 49a, b
- Schnittpunkt
- 50
- zweiter Teilstrahl
- 51–62
- Strahlen
- 60; 60a
- Pulse-Stretcher
- 62, 62'; 62a, 62a'
- erster Spiegel
- 64, 64'; 64a
- zweiter Spiegel
- 66
- dritter Spiegel
- 68; 68a
- vierter Spiegel
- 70
- erste Achse
- 72
- zweite Achse
- 74
- Doppelpfeil
- 76
- Doppelpfeil
- 79
- erster Teilstrahl
- 80
- zweiter Teilstrahl
- 82–92
- Strahlen
- 100
- Pulse-Stretcher
- 102
- erster Spiegel
- 104
- zweiter Spiegel
- 105
- Achse
- 106
- dritter Spiegel
- 108
- vierter Spiegel
- 110
- fünfter Spiegel
- 112
- sechster Spiegel
- 120
- zweiter Teilstrahl
- 122–140
- Strahlen
Claims (23)
- Optische Vorrichtung mit mindestens einem optischen Element (
32 ;132 ), mit einer Tragstruktur (36 ,38 ,40 ;136 ,138 ,140 ) zum Abstützen des optischen Elements (32 ;132 ) gegenüber einem Fundament (42 ;142 ) und mit einem das optische Element (32 ;132 ) im Wesentlichen dicht umgebenden Gehäuse (50 ;150 ), wobei die Tragstruktur (36 ,38 ,40 ;136 ,138 ,140 ) das Gehäuse (50 ;150 ) an vorbestimmten Durchstoßpunkten (51 ;151 ) durchdringt und im Bereich der Durchstoßpunkte (51 ;151 ) mit dem Gehäuse (50 ;150 ) kraftübertragungsarm verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (150 ) in mindestens einer Ansicht eine trapezförmige Gestalt aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (
36 ,38 ,40 ;136 ,138 ,140 ) mit dem Gehäuse (50 ;150 ) druckdicht verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
50 ;150 ) gegenüber dem Fundament (42 ;142 ) abgestützt ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
50 ;150 ) das optische Element (32 ;132 ) druckdicht abdichtet. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
50 ;150 ) an den Durchstoßpunkten (51 ;151 ) mit der Tragstruktur (36 ,38 ,40 ;136 ,138 ,140 ) über Balge (56 ;170 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstruktur (
36 ,38 ,40 ;136 ,138 ,140 ) eine innere Tragstruktur (36 ;136 ) innerhalb des Gehäuses (50 ;150 ) und eine äußere Tragstruktur (38 ;138 ) außerhalb des Gehäuses (50 ;150 ) aufweist, und dass die innere Tragstruktur (36 ;136 ) mit der äußeren Tragstruktur (38 ;138 ) über Stangen (40 ;140 ) verbunden ist, die das Gehäuse (50 ;150 ) an den Durchstoßpunkten (51 ;151 ) durchdringen. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stangen (
40 ;140 ) räumlich unterschiedlich ausgerichtet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Tragstruktur (
36 ;136 ) ein äußeres Fachwerk (184 ) aufweist, und dass das äußere Fachwerk (184 ) äußere optische Komponenten (124 ,126 ) trägt. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Tragstruktur (
136 ) mindestens einen Knoten (141 ) aufweist, an dem jeweils mindestens zwei Stangen (140e ,140f ,140g ) befestigt sind. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Tragstruktur (
36 ;136 ) als inneres Fachwerk (182 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Fachwerk (
182 ) aus mit Ausschnitten (186 ) versehenen Invar-Blechen ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
50 ;150 ) aus einem Werkstoff aus der Gruppe: Aluminium, Edelstahl, Kunststoff ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein in dem Gehäuse (
150 ) mittels des mindestens einen optischen Elements (132 ) geführter Lichtstrahl (116 ) von einem im Wesentlichen quadratischen Querschnitt in einen im Wesentlichen linienförmigen Querschnitt umgewandelt wird. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der im Wesentlichen quadratische Querschnitt eine Länge zwischen 10 und 50 mm sowie eine Breite zwischen 10 und 50 mm und der im Wesentlichen linienförmige Querschnitt eine Länge zwischen 50 mm und 1.500 mm aufweist.
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine optische Element (
132 ) in dem Gehäuse (150 ) lösbar befestigt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine optische Element (
132 ) in dem Gehäuse (150 ) justierbar befestigt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
150 ) im Bereich des mindestens einen optischen Elements (132 ) eine verschließbare Öffnung (164 ) aufweist, durch die hindurch das mindestens eine optische Element (132 ) zugänglich ist. - Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine optische Element (
132 ) durch die verschließbare Öffnung (164 ) hindurch austauschbar ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (
60 ) zum Evakuieren des Gehäuses (50 ) vorgesehen sind. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (
62 ) zum Spülen des Gehäuses (50 ) mit einem Schutzgas vorgesehen sind. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (
50 ;150 ) mindestens ein Fenster (52 ,54 ;152 ,154 ) zum Eintritt bzw. Austritt eines in dem Gehäuse (50 ;150 ) mittels des mindestens einen optischen Elements (32 ;132 ) geführten Lichtstrahls (16 ;116 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster als optisch wirksames Element ausgebildet ist.
- Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten (
12 ;112 ) auf ein Substrat (14 ;114 ), bei der ein Laserstrahl (16 ;116 ) mittels einer Mehrzahl von optischen Elementen (32 ;124 ,126 ,132 ) geführt und zu einem im Querschnitt im Wesentlichen linienförmigen Laserstrahl (16 ;116 ) umgeformt wird, mit einer Tragstruktur (36 ,38 ,40 ;136 ,138 ,140 ) zum Abstützen der optischen Elemente (32 ;132 ) gegenüber einem Fundament (42 ;142 ) und mit einem Gehäuse (50 ;150 ), dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (150 ) lediglich einen vorbestimmten Teil (132 ) der optischen Elemente (124 ,126 ,132 ) umschließt, dass der den vorbestimmten Teil (132 ) der optischen Elemente (124 ,126 ,132 ) abstützende Teil (140 ) der Tragstruktur (136 ,138 ,140 ) das Gehäuse (150 ) an vorbestimmten Durchstoßpunkten (151 ) durchdringt und im Bereich der Durchstoßpunkte (151 ) mit dem Gehäuse (150 ) kraftübertragungsarm verbunden ist, und dass das Gehäuse (150 ) in mindestens einer Ansicht eine trapezförmige Gestalt aufweist.
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|---|---|---|---|
| DE102008036573A DE102008036573B3 (de) | 2008-07-31 | 2008-07-31 | Optische Vorrichtung und Vorrichtung zum Aufschmelzen von Schichten |
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2008
- 2008-07-31 DE DE102008036573A patent/DE102008036573B3/de not_active Expired - Fee Related
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- 2009-07-31 KR KR1020090070659A patent/KR20100014182A/ko not_active Withdrawn
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| US12031813B2 (en) | 2019-05-28 | 2024-07-09 | Etel S.A. | Support element for a precision device, support frame for a precision device and precision device having such a support element or support frame |
Also Published As
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| KR20100014182A (ko) | 2010-02-10 |
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