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Die
Erfindung betrifft eine kombinierte Lagerungs- und Entnahmevorrichtung
für einen
oder mehrere Behälter
mit flüssigem
oder schüttfähigem Inhalt.
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Handelsübliche Ölfässer im
Kfz-Bereich sowie Fässer
mit anderen Flüssigkeiten,
beispielsweise Verdünner
oder Frostschutzmittel, in den Größen typischerweise zwischen
50 Liter und 200 Liter sind in der Regel mit Auslaufhähnen versehen,
die häufig nicht
richtig abdichten, so daß Flüssigkeit
austritt und die Umwelt verschmutzt wird, wenn die Fässer liegend
gelagert werden.
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Um
ein unkontrolliertes Auslaufen zu verhindern, könnten Fässer zwar auch aufrecht gelagert werden.
Dann wäre
aber eine Entnahme des Inhalts sehr aufwendig, da das Faß hierzu
gekippt werden müßte, nachdem
es zuvor ggf. aus einem Lagerregal oder dergleichen entnommen wurde.
Daher hat sich bei Fässern,
denen häufig
Inhalt entnommen werden muß,
eine aufrechte Lagerung bisher nicht durchgesetzt.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereitzustellen,
die eine aufrechte Lagerung von Behältern mit flüssigem oder
schüttfähigem Inhalt
und gleichzeitig eine sehr einfache Entnahme des Inhalts ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine kombinierte Lagerungs- und Entnahmevorrichtung
nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Lagerungs- und Entnahmevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie ein
Gestell sowie wenigstens eine mit dem Gestell verbundene und um eine
horizontale Achse schwenkbare Behälteraufnahme aufweist derart,
daß der
in der Behälteraufnahme
angeordnete Behälter
von einer Lagerposition in eine Entnahmeposition und zurück verschwenkt werden
kann, wodurch in der Lagerposition auch bei einer defekten oder
fehlenden Entnahmeeinrichtung kein Inhalt aus dem Behälter austreten
kann und in der Entnahmeposition der Inhalt aus dem Behälter bei
geöffneter
Entnahmeeinrichtung selbstständig austritt.
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Um
ein Tropfen zu verhindern, kann der Behälter nach der Entnahme sofort
von der Entnahmeposition in die Lagerposition gebracht werden. Der Kraftaufwand
hierfür
ist aufgrund der vorgeschlagenen Konstruktion auf bei vollständig gefüllten größeren Fässern gering,
so daß ein
Verschwenken in der Regel manuell, häufig auch nur mit einer Hand
erfolgen kann.
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Die
Erfindung ist nicht auf Ölfässer beschränkt. Sie
kann vielmehr mit Behältern
aller Art angewandt werden, Bei den Behältern kann es sich beispielsweise
um zylindrische oder anders geformte Fässer oder aber auch um Kisten
usw. handeln. Der Inhalt der Behälter
muß nicht
flüssig
sein. Die Behälter
können
auch schüttfähige Inhalte
aufweisen, beispielsweise pulver- oder sandförmige Stoffe. Bei der Entnahmeeinrichtung
muß es
sich auch nicht um einen Auslaufhahn handeln. Andere Beispiele für Entnahmeeinrichtungen
sind beispielsweise Schieber oder Klappen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Hierbei
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht,
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2 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Vorderansicht.
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Sämtliche
Figuren zeigen die Erfindung lediglich schematisch und mit ihren
wesentlichen Bestandteilen. Gleiche Bezugszeichen entsprechen dabei
Elementen gleicher oder vergleichbarer Funktion.
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Die
Vorrichtung umfaßt
im wesentlichen ein Gestell 1 sowie mehrere, nebeneinander
und übereinander
angeordnete und mit dem Gestell 1 verbundene sowie um horizontale
Achsen 2 schwenkbare Behälteraufnahmen 3 für Ölfässer 4.
Dabei weist jedes Ölfaß an seiner
Vorderseite einen Auslaufhahn auf.
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In
Fig. ist ein Gestell 1 mit vier Lagerplätzen abgebildet. Dabei ist
der Lagerplatz links oben mit einer Behälteraufnahme 3 versehen.
Der Lagerplatz links unten ist frei. In dem Lagerplatz rechts oben
befindet sich ein Ölfaß 4 in
einer Entnahmeposition (E). In dem Lagerplatz rechts unten befindet
sich ein Ölfaß 4 in
einer Lagerposition (L).
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Das
Gestell 1 ist aus mehreren vorderen Standpfosten 5 und
einer entsprechenden Anzahl hinterer Standpfosten 6 aufgebaut,
die durch Querstreben 7 miteinander verbunden sind. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit
sind in den Zeichnungen nicht alle Querstreben 7 dargestellt.
Um eine bessere Standfestigkeit des Gestells 1 zu erreichen,
sind die vorderen und hinteren Standpfosten 5, 6 derart schräg aufeinander
zu weisend angeordnet, daß das Gestell 1 unten
breiter als oben ist. Alternativ zu einer Ausführung des Gestells 1 mit
Standpfosten 5, 6 und Querstreben 7 aus
Vierkantrohr oder dergleichen ist es ebenso möglich, das Gestell 1 derart
auszubilden, daß es
im wesentlichen aus zwei seitlichen Tragwänden aus gekantetem Blech und
entsprechenden Verbindungselementen besteht. Die Verbindungselemente
können
dann wiederum aus einer Kombination von Standposten und Querstreben
bestehen.
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Die
Behälteraufnahmen 3 sind
schwenkbar mit dem Gestell 1 verbunden, so daß die in
den Behälteraufnahmen 3 angeordneten Ölfässer 4 von
einer Lagerposition (unterbrochene Linien) in eine Entnahmeposition
(durchgehende Linien) und zurück verschwenkt
werden können.
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An
dem Gestell 1 sind Anschlagelemente 8 zum Begrenzen
der Schwenkbewegungen der Ölfässer 4 in
ihren Entnahmepositionen und Anschlagelemente 9 zum Begrenzen
der Schwenkbewegungen der Ölfässer 4 in
ihren Lagerpositionen vorgesehen. Die Anschlagelemente 8, 9 sind
als parallel zu den Schwenkachsen 2 der Behälteraufnahmen 3 verlaufende
Leisten ausgebildet. Dabei sind die Anschlagelemente 8 für die Entnahmeposition
an den vorderen Standpfosten 5 angebracht. Unterhalb hiervon und
in Richtung der hinteren Standpfosten 6 versetzt befinden
sich die Anschlagelemente 9 für die Lagerposition. Diese
sind über
Winkel (nicht abgebildet) ebenfalls an den vorderen Standpfosten 5 angebracht.
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Die
hinteren Anschlagelemente 9 sind derart angeordnet, daß die Ölfässer 4 in
der Lagerposition nahezu aufrecht stehen. Daher kann auch bei defekten
oder fehlenden Auslaufhähnen 10 kein
Inhalt aus den Ölfässern austreten.
Die vorderen Anschlagelemente 8 sind hingegen derart angeordnet,
daß die Ölfässer 4 bei
dem Überführen in
die Entnahmeposition über
die Horizontale hinaus verschwenkt werden können und in einer solchen liegenden
Position verbleiben, in welcher der Inhalt aus den Ölfässern bei geöffneten
Auslaufhähnen 10 selbstständig austritt. Das
hintere Ende 11 der Ölfässer 4 ist
dann höher
als deren vorderes Ende 12.
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Die
Behälteraufnahmen 3 sind
als Aufnahmerahmen ausgebildet und weisen seitlich angebrachte Schwenkbolzen 13 auf,
die schwenkbar an Schwenkträgern
(nicht abgebildet) befestigt sind. Die Aufnahmerahmen sind in den
Figuren lediglich stark vereinfacht dargestellt.
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Die
Schwenkträger,
an denen die Behälteraufnahmen 3 schwenkbar
angeordnet sind, können als
horizontale Querstreben zwischen den vorderen und hinteren Standpfosten 5, 6 des
Gestells 1 ausgebildet sein, wie es in 1 durch
die mit „ST1” bezeichneten
Linien angedeutet ist. Alternativ dazu können die Schwenkträger auch
als mittig zwischen den vorderen und hinteren Standpfosten 5, 6 des
Gestells 1 angeordnete vertikale Träger ausgebildet sein, wie es
in 1 durch die mit „ST2” bezeichneten Linien angedeutet
ist.
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Die Ölfässer 4 sind
auf den Behälteraufnahmen 3 mit
Spanngurten (nicht abgebildet) fixiert. Alternativ zu der Verwendung
zusätzlicher
Befestigungselemente in Form von Spann- oder Verzurrelementen können die
Behälteraufnahmen 3 auch
zur selbstständigen
Halterung der Ölfässer 4 ausgebildet ist.
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In
weiteren, nicht abgebildeten Ausführungsformen der Erfindung
sind anstelle der Aufnahmerahmen Aufnahmewannen mit flächigen Auflagen
für die Ölfässer 4 vorgesehen.
Sowohl Aufnahmerahmen, als auch Aufnahmewannen sind vorzugsweise
der Form der darin anzuordnenden Behälter angepaßt.
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Die
Schwenkachsen 2 der Behälteraufnahmen 3 verlaufen
in der dargestellten Ausführungsform
mittig zwischen den vorderen und hinteren Standpfosten 5, 6 des
Gestells 1 und damit aufgrund der symmetrischen Anordnung
der Ölfässer 4 im
Gestell 1 auch in der Mitte der Ölfässer 4, d. h. mittig
zwischen den hinteren Enden 11 und den vorderen Enden 12 der Ölfässer 4.
Zugleich verlaufen die Schwenkachsen 2 der Behälteraufnahmen 3 quer
zu den Mittellängsachsen 14 der
in den Behälteraufnahmen 3 angeordneten Ölfässer 4,
so daß diese
nicht schräg,
sondern stets gerade gekippt werden. Behälteraufnahmen 3, Schwenkträger und
Schwenkbolzen 13 sind zudem derart aufeinander abgestimmt
und angeordnet, daß die
Schwenkachsen 2 stets unterhalb der Mittellängsachsen 14 der
in den Behälteraufnahmen 3 angeordneten Ölfässer 4 verlaufen.
Durch diese konstruktive Gestaltung ist ohne großen Kraftaufwand ein besonders
leichtes Verschwenken der Ölfässer 4 von
der Lagerposition in die Entnahmeposition und zurück möglich.
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Die
Lage der Schwenkachsen 2 ist vorzugsweise derart variabel
einstellbar, daß diese
nicht nur in den Faßmitten
verlaufen, sondern auch in Richtung der vorderen Enden 11 und/oder
der hinteren Enden 12 verschoben sein können. Das bedeutet, daß – je nachdem,
wie voll die Ölfässer 4 sind – durch eine Änderung
der Schwenkachsenposition stets ein besonders leichtes Kippen möglich ist.
Variabel einstellbare Schwenkachsenpositionen sind besonders einfach
bei der oben erwähnten
Ausführungsform
realisierbar, bei der Bleche als seitliche Tragwände sowie ggf. auch als Verbindungselemente
und damit zugleich als Schwenkträger
verwendet werden. In den Blechen können dann beispielsweise auf
einer horizontalen Linie seitlich versetzt voneinander angeordnete
Bohrungen vorgesehen sein, in welche die Schwenkbolzen 13 der
Behälteraufnahmen 3 eingreifen.
Eine Änderung
der Position der Schwenkbolzen 13 in den Bohrungen kann
dadurch erfolgen, daß die Behälteraufnahme 3 samt Ölfaß 4 zunächst auf
einer Seite ausgehängt
und der Schwenkbolzen dann in eine andere Bohrung eingesteckt wird.
Anschließend erfolgt
das Umstecken der Schwenkbolzen 13 auf der gegenüberliegenden
Seite der Behälteraufnahme 3. Das
hierzu benötigte
Spiel zwischen Behälteraufnahmen 3,
Schwenkträgern
und Schwenkbolzen 13 beeinträchtigt die Stabilität des Gestells 1 nicht.
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Die
Behälteraufnahmen 3 weisen
an ihren vorderen Enden Betätigungselemente
in Gestalt von Handgriffen 15 auf, die zum einen die Handhabung der Ölfässer 4 erleichtern
und zum anderen den Schwenkhebel weiter vergrößern.
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Um
aus den Ölfässern 4 in
der Entnahmeposition unbeabsichtigt austretendes Öl aufzufangen, ist
für jedes Ölfaß 4 eine
Auffangwanne 16 vorgesehen. Diese sind an den vorderen
Standpfosten 5 angebracht und zwar an der den vorderen
Anschlagelementen 8 gegenüberliegenden Seite der Standpfosten 5.
Damit für
die Entnahme von Öl
mittels Entnahmebehältern,
wie beispielsweise Kanistern, Literbechern oder dergleichen, noch
ausreichend Platz zur Verfügung
steht, sind die Auffangwannen 16 in ausreichendem Maße von den
Auslaufhähnen 10 beabstandet.
Alternativ zu der Verwendung einzelner Auffangwannen 16 für jedes
der Ölfässer 4 kann
eine größere Schutzwanne
(nicht abgebildet) vorgesehen sein, in die das gesamte Gestell 1 hineingestellt
wird.
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Alle
in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten
Merkmale können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
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- 1
- Gestell
- 2
- Schwenkachse
- 3
- Behälteraufnahme
- 4
- Ölfaß
- 5
- vorderer
Standpfosten
- 6
- hinterer
Standpfosten
- 7
- Querstrebe
- 8
- vorderer
Anschlag
- 9
- hinterer
Anschlag
- 10
- Auslaufhahn
- 11
- hinteres
Ende des Ölfasses
- 12
- vorderes
Ende des Ölfasses
- 13
- Schwenkbolzen
- 14
- Mittellängsachse
des Ölfasses
- 15
- Handgriff
an Behälteraufnahme
- 16
- Öl-Auffangwanne