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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuseteil für ein Kraftfahrzeugschloss
sowie ein Kraftfahrzeugschloss selbst. Die Erfindung findet insbesondere
Anwendung bei Schließsystemen
von Personenkraftfahrzeugen. Solche Kraftfahrzeugschlösser dienen
insbesondere zum Verriegeln von Türen und/oder Klappen eines
Automobils.
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Es
ist derzeit festzustellen, dass die Kraftfahrzeugschlösser zunehmend
komplexer und variantenreicher in der Ausgestaltung werden. Insbesondere
werden in verschiedenen Varianten optional zusätzliche Funktionen angeboten.
Um hierbei mit einer geringen Anzahl von Bauteilen auszukommen besteht
der Trend, eine Basisversion eines Schlossgehäuses auszubilden, in dem bereits
Raum und/oder Anschlüsse
für eine
Vielzahl von Komponenten vorgesehen sind, die dann optional, je
nach den zu verwirklichenden Funktionen, besetzt werden. Damit kann
zwar die Teilezahl reduziert werden, allerdings ist dann hinzunehmen,
dass für
eine große
Anzahl von Kraftfahrzeugschloss-Varianten unverbauter Raum im Gehäuse vorliegt.
Im Ergebnis ist hier also regelmäßig ein
relativ großer
Bauraum konstanter Größe erforderlich,
wobei die relativ großen
Gehäuse zudem
auch ein beachtliches Gewicht zur Folge haben.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die mit Bezug
auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu
lösen.
Insbesondere soll ein Gehäuseteil
bzw. ein Gehäuse
angegeben werden, das klein und/oder leicht ausgeführt ist
und gleichermaßen
die optionale Integration weiterer Komponenten des Kraftfahrzeugschlosses
erlaubt.
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Diese
Aufgaben werden gelöst
mit einem Gehäuseteil
gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gehäuseteils
bzw. des Kraftfahrzeugschlosses sind in den abhängig formulierten Patentansprüchen angegeben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Patentansprüchen aufgeführten Merkmale
in beliebiger, technologisch sinnvoller, Weise miteinander kombiniert
werden können
und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung,
insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren, erläutert die
Erfindung und gibt zusätzliche
Ausführungsbeispiele
an.
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Das
erfindungsgemäße Gehäseteil für ein Kraftfahrzeugschloss
ist mit einer Außenseite
und einer Innenseite ausgeführt,
wobei die Außenseite
wenigstens eine Konturaufnahme für
zumindest ein elektrisches oder elektronisches Bauteil aufweist.
Ein Gehäuse
für ein
Kraftfahrzeugschloss ist regelmäßig zweiteilig
ausgeführt,
nämlich
mit einer Gehäuse-Basis
und einem Gehäuse-Deckel.
Mit dem Gehäuseteil ist
insbesondere der Gehäuse-Deckel
gemeint. Das Gehäuseteil
ist dabei so anzuordnen, dass es teilweise einen Innenraum des Gehäuses begrenzt.
Hier wird nun also vorgeschlagen, dass das Gehäuseteil nicht auf der Innenseite,
das letztendlich hin zum Innenraum des Gehäuses zeigt, sondern auf der
Außenseite
wenigstens eine Konturaufnahme für
das Bauteil aufweist. Mit „Konturaufnahme” soll insbesondere
zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Art Passungsmulde auf der
Außenseite
ausgebildet ist, die in etwa dem Umriss bzw. der Kontur der dort optional
zu positionierenden elektrischen und/oder elektronischen Bauteile
und/oder weiterer Bauteile abbildet. Somit sind auf der Außenseite
insbesondere Vertiefungen in unterschiedlichen Ebenen vorgesehen,
die eine passgenaue Positionierung der Bauteile auf der Außenseite
ermöglichen.
Als elektrisches oder elektronisches Bauteil kommen insbesondere
Elektromotoren, Sensoren, Steuerungen, Schalter und dergleichen
in Betracht.
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In
diesem Zusammenhang wird als vorteilhaft angesehen, dass die wenigstens
eine Konturaufnahme zumindest eines der folgenden Elemente aufweist:
Durchgang hin zur Innenseite, Lagerstelle, Arretierungseinrichtung,
Anschluss, Führung,
Dichtungssilhouette. Mit einem Durchgang ist insbesondere eine Öffnung gemeint,
die im Gehäuseteil
ausgebildet ist und damit ermöglicht,
dass das in der Konturaufnahme positionierte Bauteil auf Komponenten
im Innenraum des Gehäuses
einwirken kann. Für den
Fall, dass bei einer Kraftfahrzeugschloss-Variante kein entsprechendes
elektrisches oder elektronisches Bauteil vorzusehen ist, kann dieser
Durchgang einfach feuchtigkeitsdicht verschlossen werden. Gegebenenfalls
ist auch möglich,
in diese Konturaufnahme Drehteile einzubringen, so dass hier auch
bereits entsprechende Lagerstutzen, beispielsweise im Umfangsbereich
des Durchgangsbereichs, vorgesehen sein können. Es ist auch möglich, mit
der Konturaufnahme Federelemente, Clipse und dergleichen auszubilden,
die eine Arretierung bzw. Fixierung der optional anzubringenden
Bauteile erlauben. Gerade bei der Positionierung von elektrischen
und/oder elektronischen Bauteilen auf der Außenseite des Gehäuseteils
ist es sinnvoll, hier bereits Anschlüsse für Strom, Daten und dergleichen
auszubilden, so dass insbesondere eine elektrische Verbindung hin
zum Innenraum des Gehäuses
realisiert ist. Für
die Montage und/oder die gewünschte
Lage des elektrischen und/oder elektronischen Bauteils und/oder
zusätzlicher
Bauteile können
auch Führungen
vorgesehen sein. Auch kann bereits eine Dichtungssilhouette beispielsweise
nach Art eines umlaufenden Kragens ausgebildet sein, die im Falle
der optionalen Positionierung beispielsweise eines zusätzlichen
Antriebes im Bereich der Konturaufnahme mit Dichtungsmitteln und/oder
einem zusätzlichen
Deckel zusammenwirken können.
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Die
Ausbildung einer solchen Konturaufnahme auf der Außenseite
des Gehäuses
führt nun
dazu, dass beispielsweise im Innenraum des Gehäuses tatsächlich nur die Basis-Komponenten
positioniert werden, die optional anzubringenden Komponentensätze werden
also außen
angefügt.
Dabei kann auf die bislang übliche Bauraum-Bevorratung
im Innenraum des Gehäuses
verzichtet werden. Auch wird durch die konkrete Ausgestaltung der
Konturaufnahme auf der Außenseite
erreicht, dass die Bauteile direkt auf der Außenseite des Gehäuseteils
positioniert werden können.
Damit wird auch für
den Fall der Montage eines solchen zusätzlichen Bauteil-Satzes wenig
zusätzlicher
Bauraum im äußeren Umfeld
des Gehäuses
benötigt.
Auf diese Weise kann also die Teilezahl für unterschiedliche Varianten
solcher Kraftfahrzeugschlösser
weiter gering gehalten werden, wobei gleichzeitig leicht und klein
gebaut werden kann. Regelmäßig wird
es ausreichend sein, eine Konturaufnahme auf der Außenseite
des Gehäuseteils
vorzusehen, gegebenenfalls können
aber auch mehrere Konturaufnahmen auf einem Gehäuseteil oder mindestens eine
Konturaufnahme auf mehreren bzw. allen Gehäuseteilen eines Gehäuses eines Kraftfahrzeugschlosses
vorgesehen sein.
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Des
Weiteren wird ein Kraftfahrzeugschloss mit einem Gehäuse vorgeschlagen,
in dem zumindest ein Gesperre vorgesehen ist und das ein Gehäuseteil
der hier erfindungsgemäß beschriebenen
Art aufweist. Mit Gesperre wird insbesondere eine Drehfalle und
eine Sperrklinke bezeichnet, die sich in konkreten Positionen zueinander
bewegungsblockieren und für
die sichere Aufnahme eines karosserieseitig angebrachten Schließbolzens
Sorge tragen. Ein solches Kraftfahrzeugschloss wird insbesondere
im Bereich der Kraftfahrzeugtüren
eingesetzt, gleichfalls können
aber auch andere Klappen und/oder Deckel mit einem solchen Kraftfahrzeugschloss
gesichert werden. Darüber
hinaus können
im Inneren eines solchen Kraftfahrzeugschlosses noch Antriebe, Sensoren,
Stecker, Schalter, Leitungsverbindungen, Steuerungen, Hebel-Mechaniken,
Dämpfungselemente
und vieles mehr angeordnet sein.
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Bei
einem solchen Kraftfahrzeugschloss wird nun auch vorgeschlagen,
dass in der Konturaufnahme wenigstens ein Antriebsmotor zur Betätigung von Komponenten
in einem Innenraum des Gehäuses vorgesehen
ist. Bei dem Antriebsmotor handelt es sich insbesondere um einen
Elektromotor, der beispielsweise vom Innenraum des Gehäuses her
bedarfsorientiert mit Strom versorgt werden kann, und somit das
Drehmoment bzw. die Bewegung des Antriebsmotors von der Außenseite
des Gehäuseteils wieder
in den Innenraum des Gehäuses übertragen wird,
so dass dort z. B. eine der vorstehend genannten Komponenten im
Innenraum des Gehäuses
bewegt bzw. betätigt
wird. Dies kann dabei direkt und/oder mittelbar erfolgen. Da ein
solcher Antriebsmotor je nach Funktion relativ große Bauteile
in einem Kraftfahrzeugschloss sind, müsste für deren optionale Positionierung
im Gehäuse
selbst ein relativ großer
Raum bevorratet werden. Dies wird hier vermieden, weil der Antriebsmotor
bei einer entsprechenden Kraftfahrzeugschloss-Variante passgenau und
platzsparend direkt auf der Außenseite
des Gehäuseteils
positionierbar ist.
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Darüber hinaus
wird auch als vorteilhaft angesehen, dass in der Konturaufnahme
wenigstens ein Getriebe zur Betätigung
von Komponenten in einem Innenraum des Gehäuses vorgesehen ist. Damit
ist beispielsweise auch ein Übersetzungsgetriebe gemeint,
mit dem die Bewegung eines Stellgliedes und/oder Antriebsmotors
so umgewandelt wird, dass die auf das Getriebe einwirkende Bewegung
bedarfsgerecht eine Betätigung
einer Komponente im Innenraum des Gehäuses zur Folge hat.
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Darüber hinaus
wird als vorteilhaft angesehen, dass die Konturaufnahme mit einem
Deckel versehen ist. Das heißt
mit anderen Worten, dass dann, wenn ein elektrisches und/oder elektronisches
Bauteil in die Konturaufnahme eingebracht und/oder elektrisch mit
dem Innenraum des Gehäuses
verbunden ist, ein die Konturaufnahme überdeckender bzw. verschließender Deckel
(bevorzugt lösbar)
angebracht ist. Der Deckel dient insbesondere dem Schutz der in
der Konturaufnahme positionierten Bauteile vor Schmutz, Feuchtigkeit
und dergleichen.
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Die
Erfindung findet insbesondere Einsatz bei einem Kraftfahrzeug aufweisend
zumindest ein Kraftfahrzeugschloss der hier beschriebenen Art, wobei
die Konturaufnahme einen Apparat für eine elektrische Öffnungshilfe
des Gesperres oder einen Apparat für eine Zentralverriegelung
aufweist. Ein Apparat für
eine elektrische Öffnungshilfe
des Gesperres umfasst regelmäßig einen
Elektromotor, mit dem letztendlich die Öffnungsbewegung der Sperrklinke von
der Drehfalle unterstützt
wird.
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Die
Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand
der Figuren näher
erläutert.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren besonders bevorzugte
Ausführungsvarianten
der Erfindung zeigen, diese jedoch nicht darauf beschränkt ist.
Es zeigen schematisch:
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1:
einen Teil eines Gehäuseteils
in perspektivischer Darstellung mit einer Konturaufnahme,
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2:
einen Teil eines Kraftfahrzeugschlosses mit einer Konturaufnahme,
wobei bereits Bauteile positioniert sind,
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3:
einen Teil eines Kraftfahrzeugschlosses, wobei die Konturaufnahme
verschlossen ist, und
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4:
ein Kraftfahrzeug mit einem Kraftfahrzeugschloss.
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1 zeigt
einen Teil eines Gehäuseteils 1 als
perspektivische Draufsicht auf eine Außenseite 3. Auf dieser
Außenseite 3 des
Gehäuseteils 1 ist
eine Konturaufnahme 5 für
zumindest ein elektrisches oder elektronisches Bauteil vorgesehen.
Die Konturaufnahme 5 umfasst hierbei eine Mehrzahl von
Funktionselementen, nämlich
einen Durchgang 7, über den
optional vorzusehenden Bauteile mechanisch mit den innen liegenden
Komponenten zusammenwirken können,
eine Lagerstelle 8 für
beispielsweise ein Zahnrad und/oder Welle, Führungen 11 zur gezielten
Ausrichtung beispielsweise eines Elektromotors (hier nach Art von
Schienen) sowie elektrische Anschlüsse 10 fit den optionalen
Betrieb eines Elektromotors. Die Konturen dieser Funktionselemente sind
für den
Fachmann klar erkennbar auf der Außenseite 3 des Gehäuseteils 1 ausgeformt.
Für Kraftfahrzeugschloss-Varianten, bei denen
hier kein zusätzliches
elektrisches und/oder elektronisches Bauteil vorzusehen ist, wird
der Durchgang 7 verschlossen und der Anschluss 10 ebenfalls
abgedichtet und bedeckt. Eines zusätzlichen Deckels für die gesamte Konturaufnahme 5 bedarf
es in diesem Fall nicht.
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In
der 2 ist nun ein teilmontiertes Kraftfahrzeugschloss 2 veranschaulicht.
In die Konturaufnahme 5 auf der Außenseite 3 ist nun
ein Antriebsmotor 15 als Bauteil 6 angeordnet
worden. Der Antriebsmotor 15 passt in die Konturaufnahme 5.
Dabei werden über
Anpressflächen
bzw. Rastaufnahmen eine Arretierungseinrichtung 9 ausgestaltet,
die den Antriebsmotor 15 in der Konturaufnahme 5 hält. Von dem
Antriebsmotor 15 geht eine Antriebswelle 22 ab, auf
der ein Ritzel 23 vorgesehen ist. Das Ritzel 23 greift
in ein Zahnrad 24, das auf einer Abtriebswelle 25 angeordnet
ist. Dadurch kann die vom Antriebsmotor 25 erzeugte Bewegung über das
Getriebe 17 aus Ritzel 23 und Zahnrad 24 auf
die Abtriebswelle 25 übertragen
werden, die sich durch den Durchgang 7 des Gehäuses 13 hindurch
erstreckt und damit auf die auf der Innenseite 4 angeordneten
Komponenten einwirken kann. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf
hingewiesen, dass die Bauteile 6 erforderlichenfalls auch
in bzw. an der Konturaufnahme bzw. dem Gehäuseteil 1 verschraubt,
vernietet und/oder verclipst sein können.
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Wie
aus der 2 erkennbar ist, wird die Konturaufnahme 5 umlaufend
von einer Dichtungssilhouette 12 nach Art eines Kragens
umgeben. Um hier nun die angeordneten elektrischen bzw. elektronischen
Bauteile zu schützen,
wird auf diese Dichtungssilhouette 12 ein Deckel 18 feuchtigkeitsdicht positioniert,
wie es in 3 veranschaulicht ist. Der Deckel 18 kann über vorzugsweise
lösbare
Verbindungselemente 29 auf der Außenseite 3 des Gehäuseteils 1 positioniert
werden, wie beispielsweise Clipse, Schrauben, Nieten oder dergleichen.
Damit ist eine optionale, raumsparende Anordnung eines solchen Antriebsmotors
für eine
besondere Funktion des Kraftfahrzeugschlosses anordenbar.
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Mit 4 soll
die grundsätzliche
Funktionsweise eines Kraftfahrzeugschlosses 2 bei einem Kraftfahrzeug 19 veranschaulicht
werden. Das Kraftfahrzeugschloss 2 wird regelmäßig von
einem Gehäuse 13 umgeben,
so dass ein darin befindlicher Innenraum 16 begrenzt ist.
In diesem Innenraum 16 ist das Gesperre 14 aus
Drehfalle 20 und Sperrklinke 21 vorgesehen. Mit
dem Gesperre 14 wird die sichere Fixierung eines karosserieseitig
angeordneten Schließbolzens 26 erreicht,
indem die Drehfalle 20 und die Sperrklinke 21 in
der angedeuteten Bewegungsrichtung verfahren werden. In der verriegelten Position
liegen Drehfalle 20 und Sperrklinke 21 in Bereichen
der sogenannten Hauptrast 28 an, so dass die Drehfalle 20 in
die (entgegen den Pfeilen gerichtete) Öffnungsrichtung bewegungsblockiert
ist. Um nunmehr beispielsweise ein geräuscharmes und/oder kraftarmes
Abheben der Sperrklinke 21 von der Drehfalle 20 zu
erreichen, kann diese mit einem Hebel 27 zur Betätigung verbunden
sein, der ein elektromotorisches Öffnen bei Bedarf realisiert.
Dieser Hebel 27 kann nun von einem entsprechenden Betriebsmotor
verfahren werden, der außen
am Gehäuse
im Bereich der hier angedeuteten Konturaufnahme 5 optional
vorgesehen ist.
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- 1
- Gehäuseteil
- 2
- Kraftfahrzeugschloss
- 3
- Außenseite
- 4
- Innenseite
- 5
- Konturaufnahme
- 6
- Bauteil
- 7
- Durchgang
- 8
- Lagerstelle
- 9
- Arretierungseinrichtung
- 10
- Anschluss
- 11
- Führung
- 12
- Dichtungssilhouette
- 13
- Gehäuse
- 14
- Gesperre
- 15
- Antriebsmotor
- 16
- Innenraum
- 17
- Getriebe
- 18
- Deckel
- 19
- Kraftfahrzeug
- 20
- Drehfalle
- 21
- Sperrklinke
- 22
- Antriebswelle
- 23
- Ritzel
- 24
- Zahnrad
- 25
- Abtriebswelle
- 26
- Schließbolzen
- 27
- Hebel
- 28
- Hauptrast
- 29
- Verbindungselement