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DE102008034777A1 - Luftkanalanordnung für ein Luftleitungssystem eines Flugzeugs - Google Patents

Luftkanalanordnung für ein Luftleitungssystem eines Flugzeugs Download PDF

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DE102008034777A1
DE102008034777A1 DE200810034777 DE102008034777A DE102008034777A1 DE 102008034777 A1 DE102008034777 A1 DE 102008034777A1 DE 200810034777 DE200810034777 DE 200810034777 DE 102008034777 A DE102008034777 A DE 102008034777A DE 102008034777 A1 DE102008034777 A1 DE 102008034777A1
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air duct
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air
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air channel
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Abstract

Eine Luftkanalanordnung für ein Luftleitungssystem eines Flugzeugs umfasst zwei längs einer Kanalachse mit axialem Abstand einander stirnseitig zugewandte, durch eine Verbindermanschette luftdicht verbundene Luftkanalrohre. Mindestens eines der Luftkanalrohre (100) weist an seiner dem anderen Luftkanalrohr (300) zugewandten Stirnseite eine in Umfangsrichtung umlaufende, stirnseitig offene Aufnahmetasche (110) auf, in welche ein axialer Endabschnitt der Verbindermanschette (200) eingesteckt ist. Dem in der Aufnahmetasche (110) steckenden Endabschnitt (210) der Verbindermanschette (200) sind dabei Dichtmittel (410) zugeordnet, welche eine luftdichte Abdichtung des Endabschnitts gegenüber den Taschenwänden (111, 112) gewährleisten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftkanalanordnung für ein Luftleitungssystem eines Flugzeugs.
  • Luftleitungssysteme in Flugzeugen, etwa zur Führung von Versorgungsluft, sind üblicherweise aus einer Vielzahl hintereinander angeordneter Luftkanalrohre aufgebaut. Für eine luftdichte Verbindung aufeinander folgender dieser Luftkanalrohre ist es bekannt, eine Überwurfmanschette zu verwenden, die über die benachbarten axialen Endabschnitte der zu verbindenden Luftkanalrohre gestülpt wird und mittels Rohrschellen oder Schlauchbändern an den Rohren fixiert wird. Diese Art der Montage ist aufwendig. Zudem wird eine starke radiale Klemmkraft auf die Rohre ausgeübt, was es besonders bei Flachprofilrohren erforderlich macht, die Enden speziell auszugestalten, damit sie den einwirkenden Kräften widerstehen und das Rohr nicht zusammengequetscht wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, Luftkanalrohre eines Flugzeug-Luftleitungssystems einfacher miteinander verbinden zu können und die radialen Verbindungskräfte zu verringern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß eine Luftkanalanordnung für ein Luftleitungssystem eines Flugzeugs vorgesehen, umfassend zwei längs einer Kanalachse mit axialem Abstand einander stirnseitig zugewandte, durch eine Verbindermanschette luftdicht verbundene Luftkanalrohre, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Luftkanalrohre an seiner dem anderen Luftkanalrohr zugewandten Stirnseite eine in Umfangsrichtung umlaufende, stirnseitig offene Aufnahmetasche aufweist, in welche ein axialer Endabschnitt der Verbindermanschette eingesteckt ist, und dass dem in der Aufnahmetasche steckenden Endabschnitt der Verbindermanschette Dichtmittel zugeordnet sind, welche eine luftdichte Abdichtung des Endabschnitts gegenüber den Taschenwänden gewährleisten.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lösung ist das Einstecken der Verbindermanschette in die Aufnahmetasche mit wenig Mühe möglich. Für die Dichtigkeit der Verbindung müssen auch keine radialen Spannkräfte auf die Luftkanalrohre ausgeübt werden; die Dichtigkeit wird durch die innerhalb der Tasche befindlichen Dichtmittel gewährleistet. Besonders vorteilhaft ist die Erfindung dort, wo die Verbindermanschette keine Haltefunktion zur Stützung der Luftkanalrohre übernehmen muss, sondern allein der luftdichten Verbindung dient.
  • Die Dichtmittel können beispielsweise einen radial innen und radial außen an den Taschenwänden anliegenden Dichtring umfassen, welcher auf den Stirnrand des in der Aufnahmetasche steckenden Endabschnitts der Verbindermanschette aufgesetzt ist und so den Stirnrand radial innen und außen umgreift. In diesem Fall kommt man mit einem einzigen Dichtring pro Tasche aus. Alternativ ist es vorstellbar, radial beidseits des in die Tasche ragenden Manschettenendabschnitts je einen Dichtring vorzusehen. Als Dichtring kann beispielsweise ein O-Ring oder ein Lippendichtring verwendet werden. Ein solcher Dichtring kann abnehmbar auf die Verbindermanschette aufgesetzt oder in die Tasche eingesetzt sein oder er kann fest mit der Manschette oder der Tasche verbunden sein, etwa durch Kleben oder Schweißen. Denkbar ist es auch, ein oder mehrere einstückig mit der Verbindermanschette oder der Tasche ausgeführte Dichtelemente, etwa in Form eines umlaufenden Dichtwulstes, vorzusehen.
  • Die radial innere/oder und die radial äußere Wand der Aufnahmetasche kann mit einer gewissen radialen Flexibilität ausgeführt sein.
  • Zweckmäßigerweise weist jedes der beiden Luftkanalrohre eine Aufnahmetasche auf, in welche die Verbindermanschette mit je einem ihrer axialen Endabschnitte eingesteckt ist.
  • Um Relativbewegungen in axialer oder/und in radialer Richtung zwischen den beiden Luftkanalrohren zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn die Verbindermanschette in einem axialen Bereich zwischen den beiden Luftkanalrohren mindestens eine Balgenfalte aufweist. Dabei kann die Verbindermanschette beispielsweise insgesamt eine oder insgesamt zwei Balgenfalten aufweisen. Es versteht sich, dass alternativ auch mehr als zwei Balgenfalten vorhanden sein können. Die mindestens eine Balgenfalte kann etwaige relative Längsbewegungen, Winkelbewegungen und Bewegungen, die einen Achsversatz der beiden Luftkanalrohre verursachen, kompensieren. Solche Bewegungen können durch unvermeidliche Vibrationseinflüsse hervorgerufen werden, aber auch durch temperaturbedingt sein. Der Manschettenbereich zwischen den Luftkanalrohren kann dabei elastisch biegsame Materialien umfassen, z. B. ein Textilmaterial, einen Kunststoff oder/und einen Gummiwerkstoff.
  • Für ein erleichtertes Einschieben der Manschette in die Aufnahmetasche ist die Verbindermanschette in einem axial außerhalb der mindestens einen Balgenfalte liegenden Bereich bevorzugt verformungssteifer ausgeführt als im Bereich der mindestens einen Balgenfalte. Dabei kann die Verbindermanschette axial außerhalb der mindestens einen Balgenfalte wenigstens eine umlaufende Aussteifungslage aufweisen, etwa in Form einer Gewebelage ausreichender Steifigkeit oder einer metallischen oder zumindest einen Metallwerkstoff enthaltenden Einlage. Eine solche Aussteifungslage kann in die Manschette eingebettet sein oder außen aufgelegt sein. Alternativ oder zusätzlich kann die Verbindermanschette axial außerhalb der mindestens einen Balgenfalte wenigstens eine außen aufgesetzte, in Umlaufrichtung verlaufende Winkelleiste aufweisen. Eine solche Winkelleiste kann auch zur Begrenzung der Einstecktiefe der Verbindermanschette in die Aufnahmetasche dienen.
  • Die Verbindermanschette ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wenigstens teilweise aus einem Gewebematerial gefertigt. Beispielsweise kann es sich hierbei um ein ein- oder mehrlagiges textiles Geflecht aus einer Kunst- oder Naturfaser handeln.
  • Die Luftkanalrohre können Flachprofilrohre sein, beispielsweise mit einem Querschnitt von mindestens 450 × 130 mm oder größer. Die Erfindung ist freilich gleichermaßen anwendbar bei Rohren mit einer anderen Profilform, insbesondere auch bei Rohren mit Kreisquerschnitt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es stellen dar:
  • 1 eine Perspektivansicht einer Luftkanalanordnung mit einer Verbindermanschette gemäß einer ersten Ausführungsform,
  • 2 die Luftkanalanordnung der 1 in aufgeschnittener Perspektive,
  • 3 einen Axiallängsschnitt der Luftkanalanordnung der 1,
  • 4 eine Luftkanalanordnung mit einer Verbindermanschette gemäß einer zweiten Ausführungsform.
  • 1 zeigt eine Luftkanalanordnung 1 in zusammengesteckter Konfiguration. 1 zeigt einen ersten Endabschnitt 100 eines ersten Luftkanalrohres, eine Verbindermanschette 200 und einen zweiten Endabschnitt 300 eines zweiten Luftkanalroh res. Der erste Endabschnitt 100 weist eine erste Aufnahmetasche 110 auf, die in Umfangsrichtung und um den ersten Endabschnitt 100 umlaufend ausgeformt ist. Der zweite Endabschnitt 300 weist eine zweite Aufnahmetasche 310 auf, die in Umfangsrichtung und umlaufend um den zweiten Endabschnitt 300 des zweiten Luftkanalrohrs ausgeformt ist. Die erste Aufnahmetasche 110 und die zweite Aufnahmetasche 310 am zweiten Endabschnitt 300 sind jeweils zur Stirnseite des jeweiligen Luftkanalrohrs offen.
  • Die Verbindermanschette 200 weist einen ersten Bereich 210 mit einem axialen Endabschnitt, einen zweiten Bereich 220 (gezeigt in 2) mit einem axialen Endabschnitt, und einen dritten Bereich 230 (gezeigt in 2) auf. Wie in 1 gezeigt, ist im zusammengesteckten Zustand der Luftkanalanordnung mindestens ein Teil des ersten Bereiches 210 in die erste Aufnahmetasche 110 am ersten Endabschnitt 100 eingesteckt. Ebenso ist im zusammengesteckten Zustand der dritte Bereich 230 zumindest teilweise in die zweite Aufnahmetasche 310 am zweiten Endabschnitt 300 eingesteckt.
  • Der zwischen den Endabschnitten 100, 300 der Luftkanalrohre liegende zweite Bereich 220 der Verbindermanschette 200 ist in 1 beispielhaft als Balgenfalte ausgeformt. Die Balgenfalte ist dabei so gestaltet, dass Bewegungen des ersten Luftkanalrohrs relativ zu dem zweiten Luftkanalrohr kompensiert werden, so dass diese Bewegungen keinen Einfluss auf die Luftdichtigkeit der Verbindung der Luftkanalrohre haben. Natürlich kann die Verbindermanschette je nach Bedarf, z. B. abhängig von dem Abstand der beiden Luftkanalrohre, der Position der beiden Luftkanalrohre zueinander oder den zu erwartenden relativen Bewegungen, auch mehr als eine Balgenfalte aufweisen.
  • In der perspektivischen Schnittansicht der Luftkanalanordnung 1 aus 1 zeigt 2, wie der erste Bereich 210 der Verbindermanschette 200 mit seinem Endabschnitt in die erste Aufnahmetasche 110 des ersten Endabschnitts 100 des ersten Luftkanalrohrs eingeführt ist und wie der dritte Bereich 230 der Verbindermanschette 200 mit seinem Endabschnitt in die Aufnahmetasche 310 des zweiten Endabschnitts 300 des zweiten Luftkanalrohrs eingesteckt ist. Die Verbindermanschette 200 weist dabei an den den Stirnseiten der Luftkanalrohre zugewandten Enden des ersten bzw. dritten Bereichs 210, 230 jeweils ein Dichtmittel 410, 430 auf. Sowohl das Dichtmittel 410 am Endabschnitt des ersten Bereichs 210 als auch das Dichtmittel 430 am Endabschnitt des dritten Bereichs 230 sind jeweils umlaufend in Umfangsrichtung der Verbindermanschette angeordnet.
  • Wie in 2 gezeigt, kann jeder der Endabschnitte der Verbindermanschette 200 in eine Ausnehmung, z. B. eine Nut, des jeweiligen Dichtmittels 410, 430 eingefügt sein, die sich entlang einer Achse des Dichtmittels 410, 430 erstreckt. Das Dichtmittel 410, 430 umgreift dabei zumindest teilweise den Endabschnitt des ersten Bereichs 210 bzw. den Endabschnitt des dritten Bereichs 230 der Verbindermanschette 200. Das Dichtmittel 410, 430 kann jedoch auch an der Innenseite oder der Außenseite umlaufend und in Umfangsrichtung der Verbindermanschette 200 im ersten bzw. dritten Bereich 210, 230 der Verbindermanschette 200 angeordnet sein. Zudem kann das Dichtmittel 410, 430 aus zwei oder mehr Dichtelementen bestehen, die sich sowohl an der Innenseite als auch an der Außenseite des ersten bzw. dritten Bereichs 210, 230 der Verbindermanschette 200 in Umfangsrichtung und darum umlaufend erstrecken. Das Dichtmittel 410, 430 kann dabei eine umlaufende Lippe, ein umlaufender Wulst oder ein umlaufender Dichtring sein.
  • 2 zeigt weiter, wie das Dichtmittel 410 am ersten Bereich 210 der Verbindermanschette 200 bzw. wie das Dichtmittel 430 am dritten Bereich 230 der Verbindermanschette 200 in die erste Aufnahmetasche 110 des ersten Endabschnitts 100 bzw. in die zweite Aufnahmetasche 310 des zweiten Endabschnitts 300 aufgenommen ist. Die Aufnahmetasche 110 weist dabei mindestens zwei Taschenwände 111, 112 auf, von denen die erste Taschenwand 111 durch die Außenwand des ersten Luftkanalrohrs im ersten Endabschnitt 100 gebildet ist und die zweite Taschenwand 112 sich im Wesentlichen schräg von der Außenwand des Luftkanalrohrs zu der stirnseitigen Öffnung des Luftkanalrohrs erstreckt. Analog dazu weist die zweite Aufnahmetasche 310, die am zweiten Endabschnitt 300 ausgeformt ist, mindestens eine erste Taschenwand 311 auf, die durch die Außenwand des zweiten Luftkanalrohrs im zweiten Endabschnitt 300 gebildet ist, und eine zweite Taschenwand 312 auf, die sich im Wesentlichen schräg von der Außenwand des Luftkanalrohrs zu der stirnseitigen Öffnung des Luftkanalrohrs erstreckt.
  • Beim Einstecken des ersten Bereichs 210 der Verbindermanschette 200 in die erste Aufnahmetasche 110 am ersten Endabschnitt 100 wird das am ersten Bereich 210 angeordnete Dichtmittel 410 durch die Taschenwände 111, 112 komprimiert, um so eine luftdichte Verbindung zwischen Verbindermanschette 200 und dem ersten Endabschnitt 100 herzustellen. Ebenso wird das Dichtmittel 430 beim Einstecken des dritten Bereichs 230 der Verbindermanschette 200 in die zweite Aufnahmetasche 310 am zweiten Endabschnitt 300 komprimiert, um auch hier eine luftdichte Verbindung zwischen Verbindermanschette 200 und dem zweiten Endabschnitt 300 herzustellen. Die Verbindermanschette 200 verbindet so beide Luftkanalrohre luftdicht miteinander.
  • 3 zeigt in der Querschnittansicht der Luftkanalanordnung 1 aus 1 und 2, wie der erste Bereich 210 und der dritte Bereich 230 in die Aufnahmetaschen 110, 310 des ersten und zweiten Luftkanalrohrs eingesteckt ist. 3 zeigt außerdem Winkelleisten 511, 512, 531, 532, die optional an der Verbindermanschette 200 angebracht sein können. Die Winkelleisten 511, 512, 531, 532 können einerseits zur Versteifung des ersten bzw. dritten Bereichs 210, 230 der Verbindermanschette 200 dienen und andererseits zum Begrenzen der Einstecktiefe des ersten Bereichs 210 und des zweiten Bereichs 230 der Verbindermanschette 200 in die jeweiligen Aufnahmetaschen 110, 310. Jeweils eine Winkelleiste der Winkelleisten 511, 512, 531, 532 kann auch umlaufend an der Außenseite der Verbindermanschette 200 im ersten und zweiten Bereich 210,230 der Verbindermanschette 200 ausgeformt sein.
  • 4 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die Verbindermanschette 200 mit zwei Balgenfalten im zweiten Bereich 220 dargestellt ist. Zudem sind Versteifungsmittel 610, 630 gezeigt, die zur Versteifung des ersten und zweiten Bereiches 210, 230 der Verbindermanschette 200 dienen. Die Versteifungsmittel 610, 630 sind dabei als umlaufende Stahlbänder im ersten und zweiten Bereich angebracht. Obwohl die Versteifungsmittel 610, 630 in 4 an der Oberfläche der Verbindermanschette 200 im ersten oder dritten Bereich angebracht sind, können die Versteifungsmittel 610, 630 auch in die Verbindermanschette 200 eingebettet sein oder an der Innenseite der Verbindermanschette 200 angebracht sein. Das Material der Versteifungsmittel 610, 630 ist dabei nicht auf Stahl eingeschränkt. Es kann ebenso ein beliebiger Kunststoff oder ein beliebiges Metall zum Einsatz kommen, dass die gewünschten Eigenschaften im Bezug auf Steifigkeit und/oder Gewicht erfüllt.
  • Generell ist der zwischen den Luftkanalrohren liegende zweite Bereich 220 der Verbindermanschette 200 mit der mindestens einen Galgenfalte weniger steif ausgeführt ist als der erste Bereich 210 und der zweite Bereich 230 der Verbindermanschette 200. Das heißt, axial zwischen den Einsteckabschnitten 210, 230 besitzt die Manschette 200 solche Flexibilität, dass sie nachgiebig ist für relative Lageänderungen der beiden Rohrendabschnitte 100, 300 in jedweder Richtung, seien diese in axialer Richtung, in radialer Richtung oder in Drehrichtung. Auch ein relatives Verkippen der beiden Rohre kann durch diese Flexibilität der Manschette 200 ohne Verlust an Dichtigkeit ermöglicht werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Verbindermanschette 200 einstückig mit einem der Luftkanalrohre ausgeformt sein. Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Ausführungsformen muss die Verbindermanschette 200 dann nicht von beiden Luftkanalrohren abgezogen werden, sondern lediglich von einem der Luftkanalrohre, um beispielsweise die Reparatur oder Wartung eines der Luftkanalrohre zu erlauben. Natürlich kann die Verbindermanschette 200 auch bei den anderen Ausführungsformen an einem der Luftkanalrohre verbleiben und muss nur von einem Luftkanalrohr abgezogen werden, wenn ein mit der Verbindermanschette 200 verbundenes Luftkanalrohr z. B. im Rahmen von Wartungsarbeiten aus- oder eingebaut wird.
  • Die erfindungsgemäße Luftkanalanordnung für ein Luftversorgungssystem eines Flugzeugs, wie sie oben beschrieben wurde, ermöglicht ein schnelles Verbinden und Trennen der beteiligten Luftkanalrohre. Die Verbindermanschette muss lediglich aus der Aufnahmetasche eines der Luftkanalrohre herausgezogen werden, um die Verbindung zu trennen, bzw. in die Aufnahmetaschen der beteiligten Luftkanalrohre eingesteckt werden, um eine luftdichte Verbindung herzustellen. Durch die Komprimierung der Dichtmittel in den Aufnahmetaschen wird die Verbindermanschette durch Kraftschluss bzw. Reibschluss an den Luftkanalrohren gesichert.
  • In Rütteltisch-Versuchen wurde bestätigt, dass diese Sicherung den Anforderungen und Vorschriften für Verbindermanschetten von Luftversorgungssystemen in Flugzeugen genügt und keine weiteren Sicherungsvorkehrungen getroffen werden müssen, um die Verbindermanschette an den Luftkanalrohren zu sichern. Insbesondere ist die Verwendung von Rohrschellen oder Schlauchbändern zur Sicherung der Verbindermanschette nicht notwendig. Da keine Rohrschellen oder Schlauchbänder verwendet werden, verringern sich die an den Endabschnitten der Luftkanalrohre wirkenden Kräfte deutlich. Die Rohre müssen deshalb im Wesentlichen in ihrem Anschlussbereich nicht besonders ausgeformt sein, z. B. zum Erzeugen einer Balligkeit, oder besonders verstärkt sein. So können auch Kosten und Gewicht gespart werden.

Claims (10)

  1. Luftkanalanordnung (1) für ein Luftleitungssystem eines Flugzeugs, umfassend zwei längs einer Kanalachse mit axialem Abstand einander stirnseitig zugewandte, durch eine Verbindermanschette (200) luftdicht verbundene Luftkanalrohre (100, 300), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Luftkanalrohre (100) an seiner dem anderen Luftkanalrohr (300) zugewandten Stirnseite eine in Umfangsrichtung umlaufende, stirnseitig offene Aufnahmetasche (110) aufweist, in welche ein axialer Endabschnitt der Verbindermanschette (200) eingesteckt ist, und dass dem in der Aufnahmetasche (110) steckenden Endabschnitt (210) der Verbindermanschette (200) Dichtmittel (410) zugeordnet sind, welche eine luftdichte Abdichtung des Endabschnitts gegenüber den Taschenwänden (111, 112) gewährleisten.
  2. Luftkanalanordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der beiden Luftkanalrohre eine Aufnahmetasche (110, 310) aufweist, in welche die Verbindermanschette (200) mit je einem ihrer axialen Endabschnitte eingesteckt ist.
  3. Luftkanalanordnung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, das die Verbindermanschette (200) in einem axialen Bereich (220) zwischen den beiden Luftkanalrohren eine oder mehrere Balgenfalten aufweist.
  4. Luftkanalanordnung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindermanschette (200) insgesamt eine oder insgesamt zwei Balgenfalten aufweist.
  5. Luftkanalanordnung (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindermanschette (200) in einem axial außerhalb der mindestens einen Balgenfalte liegenden Bereich (210, 230) verformungssteifer ausgeführt ist als im Bereich (220) der mindestens einen Balgenfalte.
  6. Luftkanalanordnung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindermanschette (200) axial außerhalb der mindestens einen Balgenfalte wenigstens eine umlaufende Aussteifungslage aufweist.
  7. Luftkanalanordnung (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindermanschette (200) axial außerhalb der mindestens einen Balgenfalte wenigstens eine außen aufgesetzte, in Umlaufrichtung verlaufende Winkelleiste (511, 512, 531, 531) aufweist.
  8. Luftkanalanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindermanschette (200) wenigstens teilweise aus einem Gewebematerial gefertigt ist.
  9. Luftkanalanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftkanalrohre (100, 300) Flachprofilrohre sind.
  10. Luftkanalanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel (410, 430) einen radial innen und radial außen an den Taschenwänden anliegenden Dichtring umfassen, welcher auf den Stirnrand des in der Aufnahmetasche (110, 310) steckenden Endabschnitts der Verbindermanschette (200) aufgesetzt ist.
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