DE20113500U1 - Gas- und insbesondere Luftleitungsanordnung - Google Patents
Gas- und insbesondere LuftleitungsanordnungInfo
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Description
Anwaltsakte: 46 456 VIII
Fränkische Rohrwerke Gebr. Kirchner GmbH + Co KG
Gas- und insbesondere Luftleitungsanordnung
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Leitung von Gasen und insbesondere Luft, bevorzugt bei geringen atmosphärischen Überdrücken gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
Im Stand der Technik gibt es eine große Einsatzvielfalt für Gas- bzw. Luftleitungsanordnungen. In Haushaltsgeräten beispielsweise, etwa in Wäschetrocknern, Geschirrspülmaschinen, usw., ist Luft, die gewärmt und/oder entfeuchtet ist, zu- bzw. abzuführen. In Kraftfahrzeugen wird Druckluft in Zentralverriegelungssystemen oder klimatisierte Luft in Klimaanlagen eingesetzt.
Bislang werden bei derlei Gelegenheiten Schläuche aus Gummi und PVC eingesetzt. Diese müssen mit Schlauchstellen und Fittingen mit Stützhülsen angebracht werden. Bei der Verlegung solcher Leitungen muss darauf geachtet werden, die Schläuche nicht abzuknicken und eine Fixierung der Schläuche muss so erfolgen, dass auch ein späteres Abknicken der Schläuche im Betrieb keine Gefahr bedeutet.
All diese Problemquellen und Mühen bedeuten einen hohen Kostenaufwand, verbunden mit einer Fehlfunktionsanfälligkeit und einer Teilevielfalt, die sich auch nachteilig auswirken.
Die vorliegende Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die oben aufgeführten Nachteile des Standes der Technik zu überwinden.
Eine Lösung dieser Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 bereitgestellt. Eine weitere Lösung ist dem Anspruch 12 zu entnehmen. Zweckmäßige Ausführungsformen gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die erfindungsgemäße Anordnung weist Vorteile auf, die darauf beruhen, dass der WeIlrohanschlussabschnitt einstückig mit dem Wellrohr und mit einem Auslassende ausgebildet ist, wobei das Auslassende zur Zusammenwirkung mit dem zugeordneten Ende des Bauteilanschlussabschnittes zur Bereitstellung einer gasdichten Verbindung ausgebildet ist. Hierdurch ist es möglich, einerseits das Einschießen eines Bauteilanschlussabschnittes in ein Wellrohrende abschaffen zu können und andererseits einfache Materialien einzusetzen, so dass eine entsprechende Anordnung wesentlich günstiger herstellbar wird. Dabei kann ferner der Einsatz eines oder mehrerer Dichtungen, etwa O-Ringe, vermieden werden.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn der Wellrohranschlussabschnitt eine radial auswärts erstreckte, umfängliche Dichtlippe aufweist, die in den Bauteilanschlussabschnitt unter dessen Aufweitung eingreift. Die Aufweitung kann dadurch beendet werden, dass die Dichtlippe des Wellrohranschlussabschnittes eine entsprechende Ausformung an der Innenwandung des Bauteilanschlussabschnittes erreicht, um damit in einen dichtenden Eingriff gelangen zu können. Andererseits ist es auch möglich, eine gewisse Aufweitung des Bauteilanschlussabschnittes im Bereich der Dichtlippe beizubehalten, um einem eventuellen Kriechen des Materials der Anordnung entgegenzuwirken. D.h., selbst wenn ein Kriechverhalten auftritt, verbleibt immer noch genug Spannung im Bereich der Dichtlippe, um eine gasdichte Verbindung zu schaffen, insbesondere wenn es sich bei dem Gas um gewärmte Luft, die eventuell entfeuchtet ist und unter einem geringen atmosphärischen Überdruck steht, oder um Luft mit geringem Über- oder Unterdruck handelt.
Natürlich kann gemäß der Erfindung auch der Bauteilanschlussabschnitt so ausgebildet sein, dass er von dem Wellrohranschlussabschnitt nach der Installation umgeben wird. Dabei können sämtliche Ausformungen, die nachfolgend für den Wellrohranschlussabschnitt beschrieben werden, am Außenumfang des Bauteilanschlussabschnittes vorgesehen sein und umgekehrt.
Die Materialien, die für den Wellrohranschlussabschnitt und/oder den Bauteilanschlussabschnitt zum Einsatz kommen können, sollten aufgrund der eingesetzten Geometrien der Bestandteile der Anordnung unabhängig von den Materialeigenschaften des Wellrohranschlussabschnittes bzw. des Bauteilanschlussabschnittes die Kriechfestigkeit der Erfindung zwischen diesen Elementen sicherstellen.
Natürlich können auch andere Materialien zum Einsatz gelangen, die keine Kriechfestigkeit der Kunstmaterialien gewährleisten, insbesondere wenn unkritische Gase und unkritische Drücke zu bewältigen sind.
Bevorzugt können die Bestandteile der hier beschriebenen Anordnung aus einem Standardkunststoff gefertigt sein, etwa aus PP, PA, PA6, PA12 oder TPE oder auch aus POM. Diese Materialien sind einerseits sehr kostengünstig und lassen sich auch leicht zu den gewünschten Abschnitten verarbeiten.
Besondere Vorteile können sich auch ergeben, wenn der einen Anschlag aufweisende Bauteilanschlussabschnitt an seinem Innenumfang wenigstens eine Eingriffsausformung hat, die einen dichtenden und bevorzugt auch rastenden Eingriff mit korrespondierend ausgebildeten Ausformungsbereichen des Bauteilanschlussabschnitts ergeben. Die eingesetzte Geometrie kann dabei die Dichtwirkung ganz erheblich steigern, wobei auch die Kriecheigenschaften des Material Berücksichtigung finden können.
Bevorzugt kann der Abstand zwischen einer Dichtlippe und einer Eingr iff ser Streckung so gewählt werden, dass in Bezug auf die korrespondierenden Ausformungsbereiche des Bauteilanschlusses der Dichtlippenbereich unter einer materialbedingten mechanischen Vorspannung gehalten wird. D.h., ein mechanisches Verrastungselement am Wellrohranschlussabschnitt hintergreift eine entsprechende etwa umfängliche Eingriffsnut in dem Bauteilanschlussabschnitt derart, dass ein Dichtbereich der Dichtlippe des Wellrohranschlussabschnittes gegenüber der korrespondierenden Dichtfläche des Bauteilanschlussabschnittes unter Spannung gehalten wird, so dass eine Anpresskraft bewirkt wird, die die Dichtwirkung der Dichtflächen erhöht. Auch hier kann irgendwelchen Kriecheigenschaften der gewählten Materialien entgegengewirkt werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich, wenn die Rastabschnitte entgegen der Aufschubrichtung mit einer Schräge versehen sind. Die Schräge ist auch entgegengesetzt zu der Neigung bzw. dem Konus der Spitze des Wellrohranschlussabschnittes geneigt. Hierdurch kann durch die entgegengesetzte Neigung der erwähnten Ausformung der Eingriff unter Spannung gehalten werden, was für eine günstige Verklemmung und damit für eine hohe mechanische Belastbarkeit der Verbindung sorgen kann, kombiniert mit einer sehr vorteilhaften und zuverlässigen Dichtigkeit. Auf der Öffnungsseite des Bauteilanschlussabschnittes kann auch eine Eingriffslippe ausgebildet sein, die etwa in ein Wellental des anschließenden Wellrohres einzugreifen vermag, um den Wellrohranschlussabschnitt und damit begleitend natürlich auch das Wellrohr mechanisch an dem Bauteilanschlussabschnitt festzuhalten. Auch eine beispielsweise im Querschnitt zangenartige Ausbildung dieser Eingriffslippe kann für eine auf die Dichtflächen wirkende Haltekraft sorgen, die die Dichtwirkung verbessert. Natürlich kann die Eingriffslippe auch separat vorgesehene Bereiche des Wellrohranschlussabschnittes hintergreifen, beispielsweise eine Ansatzerstreckung. Es ist auch möglich, den Wellrohr anschlussabschnitt mit einer Dichterstreckung zu versehen, die keine oder eine unvollständige Entsprechung am Innenumfang des Bauteilanschlusses aufweist. Auf diese Weise wird von der Dichter Streckung auf den Innenumfang des Bauteilanschlussabschnittes fortwährend ein Anpressdruck aufrechterhalten, der gleichermaßen dazu führt, dass ohne Aufwändung zusätzlicher Dichteinrichtungen, wie etwa einem O-Ring oder dgl., eine verbesserte Dichtwirkung und eine erhöhte Haltekraft aufgebracht werden.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Anordnung beruhen gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung darauf, dass der Verbindungsanschlussabschnitt an dem einen Ende dem Wellrohranschlussabschnitt und an dem anderen Ende dem Bauteilanschlussabschnitt zugeordnet ist, wobei der Wellrohranschlussabschnitt einstückig mit dem Wellrohr und als Glattbereich mit einem Auslassende ausgebildet ist, das zur Zusammenwirkung mit dem zugeordneten Ende des Verbindungsanschlussabschnitts zur Herstellung einer gas- bzw. luftdichten Verbindung ausgebildet ist. Hierdurch lässt sich ein günstigerer Wellrohrwerkstoff verwenden und die Montierbarkeit bei einer Bandfertigung gestaltet sich einfach.
Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat der Wellrohranschlussabschnitt eine radial auswärts erstreckte, umfängliche Dichtlippe, die in einen Anschlussstutzen des
Verbindungsanschlussabschnittes unter Aurweitung des Anschlussstutzens eingreift, während der Wellrohranschlussabschnitt in den Anschlussstutzen eingeführt wird. Hierdurch wird optimale Dichtigkeit, Kriechfestigkeit und ein optimaler Halt gewährleistet.
Andererseits besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Wellrohranschlussabschnitt als Stutzen auszubilden, der auf einen Anschlussabschnitt des Verbindungsanschluss-abschnittes aufgeschoben wird.
Bei beiden obigen Ausführungsformen ist es möglich, den Bauteilanschlussabschnitt mit einer sich radial auswärts erstreckenden, umfänglichen Dichtlippe auszustatten, die in einen Anschlussstutzen des Verbindungsanschlussabschnittes unter Aufweitung des Anschlussstutzens eingreift, während der Bauteilanschlussabschnitt in den Anschlussstutzen eingeführt wird. Auch hier ergeben sich wieder die oben schon angesprochenen Vorteile hinsichtlich der Dichtigkeit, der Haltbarkeit der Verbindung und eventuell der Kriechfestigkeit.
Ausserdem ist es natürlich ebenfalls möglich, die Anordnung so auszugestalten, dass der Bauteilanschlussabschnitt als Stutzen ausgebildet ist, der auf einen Anschlussbereich des Verbindungsanschlussabschnittes aufgeschoben wird.
Die oben beschriebene Aufgabe lässt sich erfmdungsgemäß ferner dadurch lösen, dass bei einer Gas- und insbesondere Luftleitungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 der Verbindungsanschlussabschnitt einstückig mit dem Wellrohranschluss-abschnitt ausgebildet ist. Bevorzugt weist hierbei der Verbindungsanschlussabschnitt einen zylindrischen Bereich mit einer sich radial nach außen erstreckenden, umfänglichen Dichtlippe auf, die in den Bauteilanschlussabschnitt einschiebbar ist; wobei letzterer dichtend aufgeweitet bzw. aufgedornt wird.
In alternativer Ausführungsform kann der Verbindungsanschlussabschnitt auch als Stutzen ausgebildet werden, der auf dem Bauteilanschlussabschnitt dichtend aufschiebbar ist, wobei letzterer den ersteren dichtend aufweitet bzw. aufdornt.
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Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform der erfindungsgemäßen Anordnung ist der Verbindungsanschlussabschnitt aus einem Kunststoffrnaterial hergestellt, das unabhängig von den Materialeigenschaften des Wellrohranschlussabschnittes bzw. des Bauteilanschlussabschnittes die Kriechfestigkeit zwischen diesen Elementen sicherstellt. Der Verbindungsanschlussabschnitt kann aus einem Standardkunststoff gefertigt sein, beispielsweise PP, PA, PA6, PA12 oder TPE.
Die Erfindung wird im Weiteren anhand der beiliegenden Figuren näher erläutert, wobei weitere Merkmale, Vorteile sowie Zielsetzungen gemäß der vorliegenden Erfindung offenbart werden, die eine Kraftfahrzeugsichtscheibenspritzwasserzuführanordnung gemäß einer erfindungsgemäßen Ausführungsform zeigen. In den Darstellungen, die mehrere Ausführungsformen gemäß der Erfindung wiedergeben zeigen:
Fig. 1 einen ersten Aspekt gemäß der Erfindung in einer teilweise längsgeschnittenen
Darstellung;
Fig. 2 eine Ausführungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Fig. 2 eine Ausführungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Erfindung in einer teilweise längsgeschnittenen Ansicht; Fig. 2a entspricht der Ansicht gemäß Fig. 2, wobei die einzelnen Bestandteile jedoch
angeordnet sind;
Fig. 3 eine Ausführungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Fig. 3 eine Ausführungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Erfindung in einer teilweise längsgeschni^tenen Ansicht; Fig. 3a entspricht der Ansicht gemäß Fig. 3, wobei die einzelnen Bestandteile jedoch
angeordnet sind;
Fig. 4 eine Ausruhrungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Fig. 4 eine Ausruhrungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Erfindung in einer teilweise längsgeschnittenen Ansicht; Fig. 4a entspricht der Ansicht gemäß Fig. 4, wobei die einzelnen Bestandteile jedoch
angeordnet sind;
Fig. 5 eine Ausführungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Fig. 5 eine Ausführungsform gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden
Erfindung in einer teilweise längsgeschnittenen Ansicht; Fig. 5a entspricht der Ansicht gemäß Fig. 5, wobei die einzelnen Bestandteile jedoch angeordnet sind.
• ·
Die in der Figur 1 dargestellte Anordnung umfasst eine Verbindung zwischen einem Wellrohr 1 und beispielsweise einer Warmluftpumpe eines Haushaltgeräts oder eines Druckluftgenerators eines Kraftfahrzeuges. Durch das Wellrohr 1 wird die Flüssigkeit, die von der Einrichtung 4 gefördert wird, zu einem Bestimmungsort gefördert.
Das Wellrohr 1 weist einen Wellrohrstutzen 2 auf, der einteilig mit dem Wellrohr 1 ausgebildet und im Wesentlichen als glattes Bauteil ausgeführt ist. An seinem Ende weist der Wellrohrstutzen 2 den Auslassansatz 6 auf, und dieser ist in der Figur in zwei Stellungen gezeigt, nämlich in der linken Stellung beim Einführen und in der rechten Stellung in eingeführter Position im Verbindungsanschlussabschnitt 3.
Dieser Verbindungsanschlussabschnitt 3 ist bei der vorliegenden Ausführungsform zu seinem Mitteilteil hin spiegelbildlich ausgestaltet und weist einen linken Stutzen 8 und einen rechten Stutzen 10 auf. Die Stutzen 8 und 10 sind jeweils hohl ausgebildet und durch die Mitte des Verbindungsanschlussbauteils 3 hin über eine Bohrung verbunden, so dass ein Gas hindurchströmen kann.
Wie oben bemerkt, ist im linken Stutzen 8, nämlich im Wellrohranschlussstutzen 8, der Wellrohrstutzen 2 auch in vollständig eingeführter Position gezeigt. Hierbei wird deutlich, dass die äußere Dichtlippe 7 des Auslassansatzes 6 die Innenwand des Stutzens 8 aufweitet und damit dichtend abschließt, um so eine gasdichte Strömungsverbindung zwischen Wellrohr 1 und Verbindungsanschlussabschnitt 3 herzustellen, wenigstens für geringe Drücke bzw. Unterdrücke von ± 1 Bar um den Atmosphärendruck herum.
Auf der anderen Seite des Verbindungsanschlussabschnittes 3 liegt dieselbe Situation vor, nur dass hier der Bauteilanschlussabschnitt 5, also der Pumpenstutzen 5 mit seinem vorderen Auslassansatz im rechten Stutzen 10 zu liegen kommt, wobei seine Dichtlippe 9 den Stutzen 10 aufweitet und auch hier eine gasdichte Verbindung herstellt.
Auf beiden Seiten werden die Anschlussabschnitte 2 und 5 jeweils so weit in dem Verbindungsanschlussabschnitt 3 eingeschoben, bis sie vorne an einem Absatz anstoßen und damit positionsbestimmt sind.
Ist eine solche Verbindung hergestellt, kann nunmehr ein Gas, insbesondere Luft von dem Druckluftgenerator 4 oder dergleichen über den Anschlussabschnitt 5 in den Verbindungsanschlussabschnitt 3, von dort aus in den Wellrohrstutzen 3 und schließlich in das Wellrohr 1 gefördert werden, ohne dass Leckage entsteht. Die Einrichtung 4 kann beispielsweise auch ein Warmluftgebläse oder dergleichen sein.
Gemäß der vorliegenden Erfindung in der dargestellten Ausfuhrungsform ist die Materialauswahl so getroffen worden, dass eine ausreichende Kriechfestigkeit und eine hohe Maßhaltigkeit bereitgestellt werden können, und zwar bei der Möglichkeit der Verwendung des günstigen Wellrohrwerkstoffes und bei einer leichten Montierbarkeit in der Bandfertigung. Der Verbindungsanschlussabschnitt 3 ist nämlich aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, das unabhängig von den Materialeigenschaften des Wellrohranschlussabschnittes, d.h. des Wellrohrstutzens 2, bzw. des Bauteilanschlussabschnittes, d.h. des Pumpenstutzens 5, die Kriechfestigkeit der Verbindung zwischen diesen Elementen sicherstellt. Mögliche Werkstoffe für den Verbindungsanschlussabschnitt 3 sind beispielsweise PP, PA, PA6, PA12 oder TPE.
In den nachfolgend erörterten Figuren sind gleiche oder wenigstens funktionsgleiche Bestandteile mit den gleichen Bezugszeichen wiedergegeben, so dass eine sich wiederholende Beschreibung der einzelnen Bestandteile erübrigt werden kann.
Die Fig. 2 zeigt ein Bauteil 12, das bevorzugt wiederum durch einen Druckluftgenerator, etwa einen Kompressor, ein Warmluftgebläse oder dergleichen, repräsentiert wird. Unmittelbar an dem Bauteil 12 schließt ein Bauteilanschlussabschnitt 14 an, der ausgebildet ist, um in diesen einen Wellrohranschlussabschnitt 31 einführen zu können.
Der Bauteilanschlussabschnitt 14 weist eine von dem Bauteil 12 abgewandte Öffnung 23 auf, in die der Wellrohranschlussabschnitt 31 eingeführt wird. Am Rand der Öffnung 23 ist eine das Einführen begünstigende Schräge 21 umfänglich vorgesehen. Diese Schräge hilft auch dabei, den Bauteilanschlussabschnitt 14 während des Einfuhrens des Wellrohranschlussabschnittes 31 aufzuweiten und die Kräfte, die für das Einführen des Wellrohranschlussabschnittes 31 erforderlich sind, anfänglich in Grenzen zu halten. Zudem kann auch
eine Beschädigung von Dichtflächen des Wellrohranschlussabschnittes 31 auf diese Weise vermieden werden.
Der umfängliche Rand 18, durch den die Öffnung 23 gebildet wird, kann auch als Anschlag für einen korrespondierenden Anschlagabschnitt 30 des Wellrohranschlussabschnittes dienen. An diesen Anschlagabschnitt 30 schließt dann das einstückig mit angeformte Wellrohr 16 an.
Innerhalb des Bauteilanschlussabschnittes 14 ist gleichermaßen ein Anschlag 18 vorgesehen, an den der Wellrohranschlussabschnitt 31 mit einem äußersten Ende 24 anstoßen kann. In der Regel wird hier nach der Anordnung jedoch eine geringe Beabstandung bevorzugt werden, wie dies auch aus Fig. 2a ersichtlich ist, so dass nur während des Einfahrens des Wellrohranschlussabschnittes 31 der Anschlag 18 zum Einsatz gelangen kann. Am Innenumfang des Bauteilanschlussabschnittes 14 ist eine Aumahmenut 20 vorgesehen, die eine Dichtfläche 26 des Abschnittes 31 wenigstens teilweise aufzunehmen vermag. Eine hintere Schulter dieser umfänglichen Nut 20 kann mit einem entsprechenden Widerlager des Dicht- und Rastabschnittes 26 in Eingriff gelangen. Des Weiteren kann eine Wiederholungsnut 20 in der Form einer entsprechenden Nut 22 vorgesehen sein, die entweder nur in einen Rasteingriff zur mechanischen Stabilisierung mit einer Rasterstreckung 28 einzutreten vermag oder die ebenfalls mit einer Fläche versehen ist, die zur Dichtigkeit der Gesamtanordnung beiträgt.
Die Fig. 2a zeigt die gemäß Fig. 2 noch getrennt dargestellten Bestandteile in ihrer montierten Endlage. Zu erkennen ist, dass zwischen der Schulter 18 und dem Mündungsende 24 ein geringer Abstand eingehalten ist, während der Anschlag 30 unmittelbar an den Rand 18 der Öffnung 23 anschlägt.
In Bezug auf die Fig. 3 und 3a ist lediglich zu bemerken, dass die Dicht- und Rasterstreckung 20 des Wellrohranschlussabschnittes 31 zwar im Prinzip ausgebildet ist, wie dies bereits gemäß den Fig. 1 und 2 bzw. 2a der Fall ist, jedoch die zur mechanischen Verfestigung der Anordnung dienenden Rastabschnitte 28' eine entgegengesetzte Schräge zu der Schräger der Erstreckung bzw. Dichtlippe 26 aufweisen. Hierdurch kann, ejne.mechanische
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Verspannung zwischen den besagten Strukturen erzeugt werden, die zu einer zusätzlichen Verfestigung der Anordnung in der montierten Lage führen kann.
Gemäß den Fig. 4 und 4a ist der Bauteilanschlussabschnitt 14 mit einer umfänglich glatten Wandung versehen, die lediglich in dem Bereich der Dichtlippe 26 des Wellrohranschlussäbschnittes 31 mit einer Eingriffs struktur 20 versehen ist.
Um hier für eine mechanische Stabilisierung und eine zusätzliche Dichtwirkung zu sorgen, ist der Wellrohranschlussabschnitt 31 mit einer umfänglichen Erstreckung 42 ausgestattet, die gegenüber der ansonsten umfänglich glatten Innenwandung des Bauteilanschlussabschnittes 14 in der Montagelage zu liegen kommt, wie dies in Fig. 4a dargestellt ist. Durch die Struktur 42 wird die Wandung des Bauteilanschlussabschnittes 14 aufgeweitet und es wird hierdurch eine zusätzliche mechanische Stabilität und eine ergänzende Dichtwirkung aufgebracht. Der Eingriff ist an einer Aufweitung 40' am Außenumfang des Bauteilanschlussabschnittes 14 zu erkennen. Natürlich kann auch an dem Aufweitungsabschnitt 42 noch zusätzlich eine Struktur bzw. können mehrere Strukturen vorgesehen sein, beispielsweise wie sie in den Fig. 2 und 3 dargestellt sind.
Gemäß den Fig. 5 und 5a ist der Bauteilanschlussabschnitt mit einer im Längsschnitt zangenartig erscheinenden Eingriffslippe 44, 46, 48 versehen, die beispielsweise mit der Ansatzerstreckung 30 in Eingriff treten kann, um das Wellrohr 16 bzw. den damit einstückig verbundenen Wellrohranschlussabschnitt 31 festzuhalten. Um die nötige Haltekraft aufbringen zu können ist es von Vorteil, wenn eine umfängliche Verstärkung der Wandung des Bauteilanschlussbereiches 14 im Fortsetzungsbereich 44 zu den Schenkeln 46 der Haltelippe 48 vorgesehen ist.
In Fig. 5a ist dargestellt, wie die Haltelippe 48 in das erste Wellental hinter der Ansatzerstreckung 30 eingreift.
Der Bereich 50 hinter der Dichtlippe 26 ist hier glatt ausgebildet, kann jedoch gleichermaßen mit Strukturen versehen sein, wie dies gemäß den Fig. 2 bis 4 der Fall ist.
Claims (21)
1. Gas- bzw. Luftleitungsanordnung mit einem anzuschließenden Bauteil (4; 12), etwa einem Gas- bzw. Luftkompressor, einem Warmluftgebläse oder dgl., mit einem Bauteilanschlussabschnitt (5; 14) mit einem Wellrohr (1; 16) zur Leitung des Gases bzw. der Luft mit einem Wellrohanschlussabschnitt (2; 31), über den das Wellrohr (1; 16) an das Bauteil (4; 12) anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt (2; 31) einstückig mit dem Wellrohr (1) und mit einem Auslassende (6; 24) ausgebildet ist, das zur Zusammenwirkung mit dem zugeordneten Ende des Bauteilanschlusses (5; 14) zur Herstellung einer gasdichten Verbindung ausgebildet ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt (2; 31) eine radial auswärts erstreckte, umfängliche Dichtlippe (7; 26) hat, die in den Bauteilanschlussabschnitt (8; 14) unter Aufweitung dessen (8, 14) eingreift, bevorzugt während der Wellrohranschlussabschnitt (2) in den Anschlussstutzen (8) eingeführt wird.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt als Stutzen ausgebildet ist, der auf den Bauteilanschlussabschnitt (5, 14) aufgeschoben wird.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bauteilanschlussabschnitt (5; 14) als Stutzen (2, 31) ausgebildet ist, der auf den Anschlussbereich des Wellrohranschlussabschnittes (2; 31) aufgeschoben wird.
5. Anordnung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt (2; 31) und/oder der Bauteilanschlussabschnitt aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sind, das unabhängig von den Materialeigenschaften des Wellrohranschlussabschnitts (2; 31) bzw. des Bauteilanschlussabschnitts (5; 14) die Kriechfestigkeit der Verbindung zwischen diesen Elementen sicherstellt.
6. Anordnung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt (2; 31) und/oder (bzw.) aus dem Bauteilanschlussabschnitt (5; 14) einem Standardkunststoff gefertigt ist, beispielsweise aus PP, PA, PA6, PA12 oder TPE.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der einen Anschlag (18) aufweisende Bauteilanschlussabschnitt (14) an seinem Innenumfang wenigstens eine Eingriffsausformung (20, 22) hat, dei einen dichtenden und bevorzugt auch rastenden Eingriff mit korrespondierend ausgebildeten Ausformungsbereichen (26, 28) des Bauteilanschlussabschnitts (14) ergeben.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen einer Dichtlippe (26) und einer Eingriffserstreckung (28) so gewählt ist, dass in Bezug auf die korrespondierenden Ausformungsbereiche (20, 22) des Bauteilanschlusses der Dichtlippenbereich unter einer materialbedingten mechanischen Vorspannung gehalten ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingriffsausformung(en) in Aufschubrichtung und/oder entgegen der Aufschubrichtung mit einer wenigstens abschnittweise umfänglich schrägen Fläche versehen sind.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Bauteilanschlussabschnitt (14) öffnungsseitig (23) mit einer Eingriffslippe (48) ausgebildet ist, die eine Ansatzerstreckung (30) am Wellrohranschlussabschnitt (31) hintergreift bzw. eine Wellung eines Wellrohres (16) hintergreift.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt (31) eine Dichterstreckung (42) aufweist, die keine oder eine unvollständige Entsprechung am Innenumfang des Bauteilanschlussabschnitts (14) hat.
12. Gas- bzw. Luftleitungsanordnung mit einem anzuschließenden Bauteil (4), etwa einem Kompressor, einem Warmluftgebläse oder dgl., mit einem Bauteilanschlussabschnitt (5) mit einem Wellrohr (1) zur Leitung des Gases mit einem Wellrohanschlussabschnitt (2), und mit einem Verbindungsanschlussabschnitt (3), über den das Wellrohr (1) an das Bauteil (4) anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsanschlussabschnitt (3) an dem einen Ende dem Wellrohranschlussabschnitt (2) und an dem anderen Ende dem Bauteilanschlussabschnitt (5) zugeordnet ist, wobei der Wellrohranschlussabschnitt (2) einstückig mit dem Wellrohr (1) und als Glattbereich mit einem Auslassende (6) ausgebildet ist, das zur Zusammenwirkung mit dem zugeordneten Ende des Verbindungsanschlussabschnittes (3) zur Herstellung einer gasdichten Verbindung ausgebildet ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt (2) eine radial auswärts erstreckte, umfängliche Dichtlippe (7) hat, die in einen Anschlussstutzen (8) des Verbindungsanschlussabschnittes (3) unter Aufweitung des Anschlussstutzens (8) eingreift, während der Wellrohranschlussabschnitt (2) in den Anschlussstutzen (8) eingeführt wird.
14. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Wellrohranschlussabschnitt als Stutzen ausgebildet ist, der auf einen Anschlussbereich des Verbindungsanschlussabschnittes aufgeschoben wird.
15. Anordnung nach den Ansprüchen 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bauteilanschlussabschnitt (5) eine radial auswärts erstreckte, umfängliche Dichtlippe (9) hat, die in einen Anschlussstutzen (10) des Verbindungsanschlussabschnittes (3) unter Aufweitung des Anschlussstutzens (10) eingreift, während der Bauteilanschlussabschnitt (5) in den Anschlussstutzen (10) eingeführt wird.
16. Anordnung nach den Ansprüchen 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bauteilanschlussabschnitt als Stutzen ausgebildet ist, der auf einen Anschlussbereich des Verbindungsanschlussabschnittes aufgeschoben wird.
17. Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsanschlussabschnitt einstückig mit dem Wellrohranschlussabschnitt ausgebildet ist.
18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsanschlussabschnitt einen zylindrischen Bereich mit einer sich radial nach außen erstreckenden umfänglichen Dichtlippe aufweist, die in den Bauteilanschlussabschnitt einschiebbar ist, wobei letzterer dichtend aufgeweitet bzw. aufgedornt wird.
19. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsanschlussabschnitt als Stutzen ausgebildet ist, der auf den Bauteilanschlussabschnitt dichtend aufschiebbar ist, wobei letzterer den ersteren dichtend aufweitet bzw. aufdornt.
20. Anordnung nach den Ansprüchen 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsanschlussabschnitt (3) aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist, das unabhängig von den Materialeigenschaften des Wellrohranschlussabschnitts (2) bzw. des Bauteilanschlussabschnitts (5) die Kriechfestigkeit der Verbindung zwischen diesen Elementen sicherstellt.
21. Anordnung nach den Ansprüchen 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsanschlussabschnitt (3) aus einem Standardkunststoff gefertigt ist, beispielsweise aus PP, PA, PA6, PA12 oder TPE, bzw. POM.
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