DE102008034384A1 - Absturzsicherung - Google Patents
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- E06C—LADDERS
- E06C7/00—Component parts, supporting parts, or accessories
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Abstract
Absturzsicherung für Zugänge zu hochgelegenen Arbeitsplätzen an Windenergieanlagen, Telekommunikationsmasten oder dergleichen, für Steigschutzeinrichtungen mit festen oder beweglichen Führungen und Kletterhilfen, dadurch gekennzeichnet, dass die Absturzsicherung (1) aus einem mitlaufenden Auffanggerät (2) besteht und dass das Auffanggerät (2) mit einem Anschlagpunkt (4) für die Verbindung (5) mit einer Kletterhilfe (6) versehen ist.
Description
- Zugänge zu hochgelegenen Arbeitsplätzen (Windenergieanlagen, Telekommunikationsmasten, usw.) sind vielfach mit stationären Absturzsicherungen (Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führungen) ausgerüstet, um ein Abstürzen von Personen zu verhindern.
- Die Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führungen nach EN 353-1, basieren auf einem schienen- oder drahtseilgeführten System, welches aus der Schiene bzw. dem Drahtseil und einem auf das System abgestimmten, geprüften und einem von einer unabhängigen Stelle zertifizierten mitlaufenden Auffanggerät besteht.
- Die Verwendung des Steigschutzsystems (Schiene/Drahtseil mit zugehörigen mitlaufenden Auffanggerät) ist ausschließlich mit einem Auffanggurt nach EN 361 mit vorderer Steigschutzöse gestattet. Der Auffanggurt wird nach Angaben des Steigschutzsystemherstellers, mit dem mitlaufenden Auffanggerät verbunden.
- Im Falle eines Abrutschen von der Leiter, bremst das Auffanggerät die stürzende Person. Der Bremsvorgang kann durch Einrasten in ein Profil oder durch Reibung in einer Schiene oder auf einem Drahtseil eingeleitet werden. Beim Fall in ein Steigschutzsystem, muß die medizinisch-ergonomischen Forderung nach einem maximalen Fangstoß von 6 kN eingehalten werden.
- Um einer raschen Ermüdung beim Auf- und Absteigen von Leitern über längere Strecken vorzubeugen, haben verschiedene Hersteller sogenannte „Kletterhilfen” entwickelt, die unabhängig vom oben beschriebenen Steigschutzsystem, Personen mit einer Zugkraft von ca. 40 kg beim vertikalen Steigen unterstützen.
- Die Kletterhilfe ist in diesem Fall keine Maschine zum Heben von Personen, sondern lediglich eine Maschine zur Erleichterung des Aufstiegs für Personen bei der Benutzung von ortsfesten Leitersystemen, die mit Steigschutzausrüstungen gem. EN 353-1:2002 ausgerüstet sind. Bei Arbeiten mit der Kletterhilfe ist jeder Benutzer zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gem. EN 361 und Sicherung an einer Steigschutzausrüstung (mitlaufendes Auffanggerät an fester Führung) gem. EN 353-1:2002 verpflichtet. Wichtig ist hierbei zu betonen, dass die Kletterhilfe kein Ersatz für die persönliche Schutzausrüstung und die Steigschutzausrüstung darstellt.
- Da die Verwendung von Kletterhilfen auch einen direkten negativen Einfluss auf den Bremsvorgang des Steigschutzsystems haben können, kann davon ausgegangen werden, dass sie ggf. kontraproduktiv wirken und den geforderten Fangstoß von 6 kN beim Absturz einer Person überschreiten bzw. total versagen.
- Die Aufgabe der Erfindung ist, diesen bekannten Nachteil zu vermeiden und eine Absturzsicherung zu offenbaren, die auch bei Einsatz einer Kletterhilfe sicher funktioniert.
- Zu diesem Zweck ist die Erfindung durch die im Hauptanspruch genannten Merkmale gekennzeichnet.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind aus den Merkmalen der Unteransprüche ersichtlich.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt.
- Es zeigen:
-
1 eine Absturzsicherung, in perspektivischer Ansicht, -
2 die Absturzsicherung von1 , eingebaut in dem Schienenprofil einer Steigleiter, in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, -
3 das Schienenprofil einer Steigleiter, in Draufsicht, im Schnitt. - Die Absturzsicherung (
1 ) besteht aus einem mitlaufenden Auffanggerät (2 ), das in einem Schienenprofil (3 ), an einem Sicherungsseil oder dergl. geführt ist. - Das Auffanggerät (
2 ) ist mit einem Anschlagpunkt (4 ) versehen. Der Anschlagpunkt (4 ) für die Verbindung (5 ) mit der Kletterhilfe (6 ) kann z. B. aus einem Schäkel, einer Schraubverbindung, einem Loch, einer Ring-Öse (7 ) oder dergl. bestehen. - Die Kletterhilfe (
6 ) besteht bei dem in der2 gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem umlaufenden Endlosseil, das über eine Steigklemme (8 ), die Verbindung (5 ) und die Ring-Öse (7 ) mit dem Auffanggerät (2 ) verbunden ist. - Die zu sichernde Person ist über die vordere zentrale Steigschutz-Öse (
9 ) des nicht gezeichneten Auffanggurtes seiner persönlichen Schutzausrüstung und die Verbindung (10 ) mit der Verbindungsbohrung (11 ) der Klinke (12 ) verbunden. - Die Steig-Leiter (
13 ) kann z. B. aus dem als Mittelholm dienenden Schienenprofil (3 ) und den Leitersprossen (14 ) bestehen. - Im Boden (
15 ) des Schienenprofils (3 ) können z. B. Durchbrüche (16 ) und/oder Ausklinkungen (17 ) angeordnet sein. - Um die Absturzsicherung (
1 ) zu benutzen, führt die zu sichernde Person das Auffanggerät (2 ) an einer nicht gezeichneten Einführungsstelle in das Schienenprofil (3 ) ein und verbindet die Steigschutz-Öse (9 ) seiner persönlichen Schutzausrüstung über die Verbindung (10 ) mit der Verbindungsbohrung (11 ) der Klinke (12 ). - Außerdem verbindet die zu sichernde Person den Anschlagpunkt (
4 ) über die Verbindung (5 ) und die Steigklemme (8 ) mit dem umlaufenden Seil (18 ) der Kletterhilfe (6 ). - Durch ein leichtes Hochschieben des Auffanggerätes (
2 ) im Schienenprofil (3 ) wird die Rastnase (19 ) aus dem Durchbruch (16 ) gelöst. - Gleichzeitig zieht die über eine Rutschkupplung und/oder eine entsprechende Steuerung arbeitende Kletterhilfe (
6 ) über die am Seil (18 ) befestigte Seilklemme (8 ) und die Verbindung (5 ) das Auffanggerät (2 ) nach oben und unterstützt so den Aufstieg der zu sichernden Person mit einer Entlastungskraft vom z. B. 40 kg. - Bei einem Absturz wird die Rastnase (
19 ) der Klinke (12 ) über die Verbindung (10 ) und die Steigschutz-Öse (9 ) der persönlichen Schutzausrüstung durch das Gewicht der zu sichernden Person gegen den Boden (15 ) gedrückt und rastet in einem Durchbruch (16 ) oder einer Ausklinkung (17 ) ein. - Da die Kletterhilfe (
6 ) über die Verbindung (5 ) direkt mit dem Anschlagpunkt (4 ) des Auffanggerätes (2 ) verbunden ist, wird das Gewicht der zu sichernden Person bei einem Absturz vollständig für das Einrasten der Klinke (12 ) in einem Durchbruch (16 ) oder einer Ausklinkung (17 ) wirksam, so dass immer eine einwandfreie Funktion der Absturzsicherung (1 ) gewährleistet ist. - Das Auffanggerät (
2 ) selbst kann z. B. aus dem Gehäuse (20 ), den Kugellagern (21 ), den Lagerachsen (22 ), der Klinke (12 ), dem Lagerbolzen (23 ), dem Lagerring (24 ), der Spurrolle (25 ) und dem Bolzen (26 ) bestehen. - Durch den Bolzen (
26 ) und einer entsprechenden Einrichtung an der Einführungsstelle des Schienenprofils (3 ) wird sichergestellt, dass das Auffanggerät (2 ) nicht um 180 Grad verdreht – und damit unwirksam- in das Schienenprofil (3 ) eingeführt werden kann. - Durch die Spurrollen (
25 ) wird ein – durch den seitlichen Zug der Kletterhilfe (6 ) bedingtes – Verkanten des Auffanggerätes (2 ) in dem Schienenprofil (3 ) vermieden. Außerdem wird die Reibung vermindert, so dass die Zugkraft der Kletterhilfe (6 ) als Aufstiegsentlastung voll wirksam wird. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - EN 353-1 [0002]
- - EN 361 [0003]
- - EN 353-1:2002 [0006]
- - EN 361 [0006]
- - EN 353-1:2002 [0006]
Claims (3)
- Absturzsicherung für Zugänge zu hochgelegenen Arbeitsplätzen an Windenergieanlagen, Telekommunikationsmasten oder dergleichen, für Steigschutzeinrichtungen mit festen oder beweglichen Führungen und Kletterhilfen, dadurch gekennzeichnet, dass die Absturzsicherung (
1 ) aus einem mitlaufenden Auffanggerät (2 ) besteht und dass das Auffanggerät (2 ) mit einem Anschlagpunkt (4 ) für die Verbindung (5 ) mit einer Kletterhilfe (6 ) versehen ist. - Absturzsicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagpunkt (
4 ) für die Verbindung (5 ) mit der Kletterhilfe (6 ) aus einem Schäkel, einer Schraubverbindung, einem Loch, einer Ring-Öse (7 ) oder dergleichen besteht. - Absturzsicherung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffanggerät (
2 ) ein oder zwei Spurrollen (25 ) für die Aufnahme von Seitenkräften besitzt und dass die den Anschlagpunkt (4 ) bildende Ring-Öse (7 ) als Lagerachse (27 ) für die Spurrolle (25 ) ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102008034384A DE102008034384A1 (de) | 2008-07-23 | 2008-07-23 | Absturzsicherung |
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|---|---|---|---|
| DE102008034384A DE102008034384A1 (de) | 2008-07-23 | 2008-07-23 | Absturzsicherung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102008034384A1 true DE102008034384A1 (de) | 2010-01-28 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE102008034384A Ceased DE102008034384A1 (de) | 2008-07-23 | 2008-07-23 | Absturzsicherung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102008034384A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN116411789A (zh) * | 2023-04-13 | 2023-07-11 | 中铁一局集团有限公司 | 一种安全防护笼梯 |
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-
2008
- 2008-07-23 DE DE102008034384A patent/DE102008034384A1/de not_active Ceased
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| Title |
|---|
| EN 353-1 |
| EN 353-1:2002 |
| EN 361 |
Cited By (2)
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| CN116411789B (zh) * | 2023-04-13 | 2025-08-08 | 中铁一局集团有限公司 | 一种安全防护笼梯 |
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