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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Verbinder, eine Verbinderanordnung
und ein Verfahren zum Zusammensetzen dafür.
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Verbinder,
die mit einer Drahtabdeckung versehen sind, sind üblicherweise
bekannt. Beispielsweise ist ein Verbinder, der in der nicht geprüften
japanischen Patentveröffentlichung
Nr. 2003-45554 offenbart ist, derart konstruiert, dass
eine Drahtabdeckung an einem hinteren Teil eines Gehäusehauptkörpers
montiert ist, und eine Gruppe von Drähten, die aus der
hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers
herausgezogen ist, ist in eine spezifizierte Richtung geführt,
während sie durch die Drahtabdeckung abgedeckt ist. Die
Drahtabdeckung enthält einen rückstellfähig
verformbaren Abdeckungsverriegelungsabschnitt, der Gehäusehauptkörper
enthält einen Abdeckungseingriffsabschnitt und die Drahtabdeckung
ist untrennbar auf bzw. an dem Gehäusehauptkörper
durch den gegenseitigen Eingriff des Abdeckungseingriffsabschnitts
und des Abdeckungsverriegelungsabschnitts gehalten.
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In
dem obigen Fall bestand die Wahrscheinlichkeit, dass, wenn eine
externe Kraft auf die Drahtabdeckung wirkt, der Abdeckungsverriegelungsabschnitt
rückstellfähig verformt wird, um mit dem Abdeckungseingriffsabschnitt
außer Eingriff zu gelangen, und die Drahtabdeckung von
dem Gehäusehauptkörper gelöst wird.
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Die
vorliegende Erfindung wurde angesichts der obigen Situation entwickelt
und es ist eine Aufgabe, das Lösen einer Drahtabdeckung
zu verhindern.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale
der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Gemäß der
Erfindung ist ein Verbinder vorgesehen, der umfasst:
ein Verbindergehäuse,
das mit einem zusammenpassenden bzw. dazugehörenden Verbindergehäuse dadurch
verbindbar ist, dass ein Gehäusehauptkörper des
Verbindergehäuses zumindest teilweise in eine Aufnahme
des zusammenpassenden bzw. dazugehörenden Verbindergehäuses
gepasst wird, wobei der Gehäusehauptkörper in
der Lage ist, ein oder mehr Anschlusspassstücke bzw. -kontakte,
die mit einem oder mehr Enden jeweiliger Drähte verbunden sind,
zumindest teilweise unterzubringen bzw. aufzunehmen, und
eine
Drahtabdeckung, die so an einem Teil des Gehäusehauptkörpers
zu montieren ist, dass sie zumindest teilweise die Drähte
be- bzw. abdeckt, die aus einer Herausziehfläche bzw. -oberfläche
des Gehäusehauptkörpers herausgezogen sind,
wobei
zumindest ein Teil der Drahtabdeckung so in der Aufnahme unterzubringen
ist, dass er keine losen bzw. lockeren Bewegungen macht, wenn das
Verbindergehäuse mit dem zusammenpassenden bzw. dazugehörenden
Verbindergehäuse verbunden ist.
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Da
der Teil der Drahtabdeckung so ist, dass er zumindest teilweise
in der Aufnahme unterbracht ist, um keine losen bzw. lockeren Bewegungen
zu machen, wenn das Verbindergehäuse mit dem zusammenpassenden
bzw. dazugehörenden Verbindergehäuse verbunden
ist, kann das Lösen der Drahtabdeckung von dem Gehäusehauptkörper
in dem Fall verhindert werden, wo eine externe Kraft auf die Drahtabdeckung
wirkt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zumindest
ein Abdeckungsverriegelungsabschnitt an zumindest einer Seitenwand
der Drahtabdeckung vorgesehen,
ist zumindest ein Abdeckungseingriffsabschnitt
an zumindest einer Seitenfläche bzw. -oberfläche
des Gehäusehauptkörpers vorgesehen und
sind
der Abdeckungsverriegelungsabschnitt und der Abdeckungseingriffsabschnitt
rückstellfähig miteinander in Eingriff, vorzugsweise
einhergehend mit der rückstellfähigen Verformung
der Seitenwand, wodurch die Drahtabdeckung untrennbar an dem Gehäusehauptkörper
gehalten werden kann.
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Vorzugsweise
stellt der Teil der Drahtabdeckung, der zumindest teilweise in der
Aufnahme unterzubringen ist, einen Teil der Seitenwand dar, der bzw.
die den Abdeckungsverriegelungsabschnitt aufweist.
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Wenn
die Seitenwand rückstellfähig durch eine externe
Kraft verformt wird, kann die Drahtabdeckung von dem Gehäusehauptkörper
dadurch gelöst werden, dass der Abdeckungsverriegelungsabschnitt und
der Abdeckungseingriffsabschnitt außer Eingriff gebracht
werden. Da die rückstellfähige Verformung der
Seitenwand dadurch verhindert wird, dass der Teil der Drahtabdeckung
zumindest teilweise in der Aufnahme untergebracht ist, werden jedoch
gemäß dem oben Beschriebenen der Abdeckungsverriegelungsabschnitt
und der Abdeckungseingriffsabschnitt in Eingriff gehalten, und das
Lösen der Drahtabdeckung kann zuverlässig verhindert
werden.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass das vordere Ende der Aufnahme mit
dem rückstellfähig verformten Teil der Seitenwand
in einem Verbindungsvorgang in Kontakt kommt, wenn die beiden Verbindergehäuse
mit der Drahtabdeckung verbunden sind bzw. werden, die unvollständig
montiert ist.
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Wenn
das Verbindergehäuse mit dem zusammenpassenden bzw. dazugehörenden
Verbindergehäuse verbunden ist, wobei die Drahtabdeckung
unvollständig montiert ist, kommt das vordere Ende der
Aufnahme in dem Verbindungsvorgang mit dem rückstellfähig
verformten Teil der Seitenwand in Kontakt. Somit wird die Drahtabdeckung
von dem Gehäusehauptkörper durch eine Aufschlags-
bzw. Stoßkraft gelöst, die aus dem Kontakt oder
durch den Kontakt resultiert, wodurch der unvollständig montierte
Zustand der Drahtabdeckung in Erfahrung gebracht werden kann.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass eine Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille in der Seitenfläche bzw. -oberfläche
des Gehäusehauptkörpers gebildet ist, in die eine
Rückhalteeinrichtung zum Zurückhalten des einen
oder der mehreren Anschlusspassstücke bzw. -kontakte einsetzbar
ist, so dass diese(s) nicht herausfallen/herausfällt und
der
Teil der Drahtabdeckung, der zumindest teilweise in der Aufnahme
unterzubringen ist, eine solche Tiefe aufweist, um in der Tiefe
der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille untergebracht
zu sein.
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Da
der Teil der Drahtabdeckung zumindest teilweise in der bestehenden
Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille untergebracht
sein kann, ist es nicht nötig, den Gehäusehauptkörper
mit einer speziellen Aufnahme- bzw. Unterbringungsstruktur zu versehen,
um den Teil der Drahtabdeckung aufzunehmen bzw. unterzubringen.
Da ferner der Teil der Drahtabdeckung eine solche Tiefe aufweist,
um in der Tiefe der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille
untergebracht zu sein, steht er nicht von der Seitenfläche
bzw. -oberfläche des Gehäusehauptkörpers
ab und es ist daher nicht nötig, die Aufnahme mit einer
Notstruktur zu versehen, um die Beeinträchtigung bzw. Kollision
mit dem Teil der Drahtabdeckung zu verhindern. Folglich kann die
Konstruktion des gesamten Verbinders vereinfacht werden bzw. sein.
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Es
ist ferner bevorzugt, dass an oder naher der führenden
Enden des Teils der Drahtabdeckung, der zumindest teilweise in der
Aufnahme unterzubringen ist, eine oder mehr verjüngte Schnittkanten
bzw. -ränder vorgesehen sind, um die Reibungs- bzw. Problemlosigkeit
der Einsetzoperation des Verbindergehäuses in die Aufnahme
während des Verbindungsvorgangs der beiden Verbindergehäuse
sicherzustellen.
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Es
ist am bevorzugtesten, dass die Abdeckung zumindest ein Spielunterdrückungsstück
umfasst, das zumindest teilweise in zumindest eine Eintrittsnut
bzw. -rille des Gehäusehauptkörpers eintreten
kann, während lose bzw. lockere Bewegungen da von verhindert
werden, um ein Spiel der Abdeckung zu verhindern, wobei das Spielunterdrückungsstück
beim zumindest teilweisen Einsetzen in die Eintrittsnut bzw. -rille
vorzugsweise an vier Seiten durch die Nut- bzw. Rillenflächen
bzw. -oberflächen der Eintrittsnut bzw. -rille zurückgehalten
bzw. beschränkt ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst
die Abdeckung zumindest eine vorstehende Wand mit einem dicken vorderen
Anschlags- bzw. Stoppabschnitt, der beim Montieren der Drahtabdeckung
auf bzw. an dem Gehäusehauptkörper im Wesentlichen
mit der Herausziehfläche bzw. -oberfläche des
Gehäusehauptkörpers in Kontakt kommt, und zumindest
ein dünnes Spielunterdrückungsstück,
das von dem vorderen Ende des vorderen Anschlags- bzw. Stoppabschnitts nach
vorne ragt.
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Vorzugsweise
ist ein Vorsprungsabstand des Spielunterdrückungsstücks
von dem vorderen Anschlags- bzw. Stoppabschnitt kürzer
als die Hälfte der Tiefe der Eintrittsnut bzw. -rille.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass ein Vorsprungsabstand des vorderen
Anschlags- bzw. Stoppabschnitts im Wesentlichen gleich demjenigen einer
Wand der Drahtabdeckung ist, so dass das vordere Ende des vorderen
Anschlags- bzw. Stoppabschnitts und das der Wand im Wesentlichen
mit dem Gehäusehauptkörper in Kontakt kommen können.
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Es
ist am bevorzugtesten, dass die Abdeckung eine Wand umfasst, die
zumindest mit einem Fensterloch gebildet ist, so dass der zumindest
teilweise eingesetzte Zustand des Spielunterdrückungsstücks
in der Eintrittsnut bzw. -rille durch das Fensterloch gesehen werden
kann.
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Gemäß der
Erfindung ist ferner eine Verbinderanordnung vorgesehen, die einen
Verbinder gemäß der Erfindung oder einer bevorzugten
Ausführungsform davon sowie einen zusammenpassenden bzw.
dazugehörenden Verbinder umfasst, der mit diesem verbindbar
ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst ein/eine
Verbinder (anordnung):
ein Paar Verbindergehäuse,
die miteinander verbindbar sind, wobei ein Verbindergehäuse
eine rohrförmige Aufnahme enthält und das andere
Verbindergehäuse einen Gehäusehauptkörper
enthält, der in die Aufnahme passbar ist und in der Lage
ist, Anschlusspassstücke bzw. -kontakte, die mit Enden
von Drähten verbunden sind, aufzunehmen bzw. unterzubringen,
eine
Drahtabdeckung, die so an einem hinteren Teil des Gehäusehauptkörpers
zu montieren ist, dass sie die Drähte abdeckt, die aus
der hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers
herausgezogen sind,
wobei ein Teil der Drahtabdeckung so in
der Aufnahme untergebracht ist, dass er keine losen bzw. lockeren
Bewegung macht, wenn die beiden Verbindergehäuse verbunden
sind.
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Da
der Teil der Drahtabdeckung so in der Aufnahme untergebracht ist,
dass er keine losen bzw. lockeren Bewegung macht, wenn die beiden
Verbindergehäuse verbunden sind, kann das Lösen
der Drahtabdeckung von dem Gehäusehauptkörper
in dem Fall verhindert werden, wo eine externe Kraft auf die Drahtabdeckung
wirkt.
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Es
ist bevorzugt, dass ein Abdeckungsverriegelungsabschnitt an einer
Seitenwand der Drahtabdeckung vorgesehen ist,
ein Abdeckungseingriffsabschnitt
an einer Seitenfläche bzw. -oberfläche des Gehäusehauptkörpers
vorgesehen ist,
der Abdeckungsverriegelungsabschnitt und der
Abdeckungseingriffsabschnitt rückstellfähig miteinander in
Eingriff sind, und zwar einhergehend mit der rückstellfähigen
Verformung der Seitenwand, wodurch die Drahtabdeckung untrennbar
an dem Ge häusehauptkörper gehalten ist, und
ein
Teil der Drahtabdeckung, der in der Aufnahme unterzubringen ist,
einen Teil der Seitenwand darstellt, der bzw. die den Abdeckungsverriegelungsabschnitt aufweist.
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Wenn
die Seitenwand rückstellfähig durch eine externe
Kraft verformt wird, kann die Drahtabdeckung von dem Gehäusehauptkörper
dadurch gelöst werden, dass der Abdeckungsverriegelungsabschnitt und
der Abdeckungseingriffsabschnitt außer Eingriff gebracht
werden. Da die rückstellfähige Verformung der
Seitenwand dadurch verhindert wird, dass der Teil der Drahtabdeckung
in der Aufnahme untergebracht ist, werden jedoch gemäß der
vorliegenden Erfindung der Abdeckungsverriegelungsabschnitt und
der Abdeckungseingriffsabschnitt in Eingriff gehalten, und das Lösen
der Drahtabdeckung kann zuverlässig verhindert werden.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass das vordere Ende der Aufnahme in einem
Verbindungsvorgang mit dem rückstellfähig verformten
Teil der Seitenwand in Kontakt kommt, wenn die beiden Verbindergehäuse
mit der Drahtabdeckung, die unvollständig montiert ist,
verbunden sind.
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Wenn
die beiden Verbindergehäuse verbunden sind, wobei die Drahtabdeckung
unvollständig montiert ist, kommt das vordere Ende der
Aufnahme mit dem rückstellfähig verformten Teil
der Seitenwand in dem Verbindungsvorgang in Kontakt. Somit wird
die Drahtabdeckung von dem Gehäusehauptkörper
durch eine Aufschlags- bzw. Stoßkraft gelöst, die
aus dem Kontakt oder durch den Kontakt resultiert, wodurch der unvollständig
montierte Zustand der Drahtabdeckung in Erfahrung gebracht werden kann.
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Es
ist am bevorzugtesten, dass eine Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille in der Seitenfläche bzw. -oberfläche
des Gehäusehauptkörpers gebildet ist, in die eine
Rückhalteeinrichtung zum Zurückhalten der Anschlusspassstücke
bzw. -kontakte einsetzbar ist, damit diese nicht rückwärts
bzw. hinten herauskommen, und der Teil der Drahtabdeckung, der in
der Aufnahme unterzubringen ist, eine solche Tiefe aufweist, um
in der Tiefe der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille
untergebracht zu sein und in der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw.
-rille untergebracht sein kann.
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Da
der Teil der Drahtabdeckung in der bestehenden der Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille untergebracht sein kann, ist es nicht nötig,
den Gehäusehauptkörper mit einer speziellen Aufnahme- bzw.
Unterbringungsstruktur zu versehen, um den Teil der Drahtabdeckung
aufzunehmen bzw. unterzubringen. Da ferner der Teil der Drahtabdeckung
eine solche Tiefe aufweist, um in der Tiefe der Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille untergebracht zu sein, steht er nicht von der Seitenfläche
bzw. -oberfläche des Gehäusehauptkörpers
ab und es ist daher nicht nötig, die Aufnahme mit einer
Notstruktur zu versehen, um die Beeinträchtigung bzw. Kollision
mit dem Teil der Drahtabdeckung zu verhindern. Folglich kann die
Konstruktion des gesamten Verbinders vereinfacht werden.
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Gemäß der
Erfindung ist ferner ein Verfahren zum Zusammensetzen einer Verbinderanordnung vorgesehen,
und zwar insbesondere gemäß der Erfindung oder
einer bevorzugten Ausführungsform davon, wobei das Verfahren
die folgenden Schritte umfasst:
Bereitstellen eines Verbindergehäuses
und eines zusammenpassenden bzw. dazugehörenden Verbindergehäuses,
zumindest
teilweises Aufnehmen bzw. Unterbringen eines oder mehr Anschlusspassstücke
bzw. -kontakte, die mit einem oder mehreren Enden jeweiliger Drähte
verbunden sind, in einem zusammenpassenden bzw. dazugehörenden
Verbindergehäuse des Verbindergehäuses,
Montieren
einer Drahtabdeckung an einem Teil des Gehäusehauptkörpers
derart, dass sie zumindest teilweise die Drähte be- bzw.
abdeckt, die aus einer Herausziehfläche bzw. -oberfläche
des Gehäusehauptkörpers herausgezogen sind, und
Verbinden
des Verbindergehäuses mit dem zusammenpassenden bzw. dazugehörenden
Verbindergehäuse durch zumindest teilweises Passen des
Gehäusehauptkörpers des Verbindergehäuses
in eine Aufnahme des zusammenpassenden bzw. dazugehörenden
Verbindergehäuses, wodurch zumindest ein Teil der Drahtabdeckung
so in der Aufnahme untergebracht ist, dass er bzw. sie keine losen
bzw. lockeren Bewegung macht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Verfahren
ferner einen Schritt des rückstellfähig Ineingriffbringens
zumindest eines Abdeckungsverriegelungsabschnitts, der an zumindest
einer Seitenwand der Drahtabdeckung vorgesehen ist, mit zumindest
einem Abdeckungseingriffsabschnitt, der an zumindest einer Seitenfläche
bzw. -oberfläche des Gehäusehauptkörpers
vorgesehen ist, und zwar vorzugsweise einhergehend mit einem Schritt
des rückstellfähigen Verformens der Seitenwand,
wodurch die Drahtabdeckung untrennbar an dem Gehäusehauptkörper
gehalten wird.
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Vorzugsweise
stellt der Teil der Drahtabdeckung, der zumindest teilweise in der
Aufnahme unterzubringen ist, einen Teil der Seitenwand dar, der bzw.
die den Abdeckungsverriegelungsabschnitt aufweist.
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Diese
und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden aus dem Studium der folgenden detaillierten Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen und der beiliegenden Zeichnungen
deutlicher. Es ist ersichtlich, dass, obwohl Ausführungsformen
separat beschrieben werden, einzelne Merkmale daraus zu zusätzlichen
Ausführungsformen verbunden werden können.
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1 ist
eine Seitenansicht, die einen Zustand zeigt, bevor eine Drahtabdeckung
an einem Gehäusehauptkörper in einer Ausführungsform
montiert ist,
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2 ist
eine Seitenansicht, die einen Zustand zeigt, in dem die Drahtabdec kung
an dem Gehäusehauptkörper montiert ist,
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3 ist
eine Rückansicht, die den Zustand zeigt, in dem die Drahtabdeckung
an dem Gehäusehauptkörper montiert ist,
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4 ist
eine Draufsicht, die den Zustand zeigt, in dem die Drahtabdeckung
an dem Gehäusehauptkörper montiert ist,
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5 ist
eine Vorderansicht des Gehäusehauptkörpers,
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6 ist
eine Draufsicht der Drahtabdeckung,
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7 ist
eine Draufsicht mit einem wesentlichen Abschnitt im Schnitt, die
einen Zustand zeigt, in dem zwei Verbindergehäuse ordnungsgemäß verbunden
sind,
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8 ist
eine Draufsicht mit einem wesentlichen Abschnitt im Schnitt, die
den Zustand zeigt, in dem die beiden Verbindergehäuse ordnungsgemäß verbunden
sind, und
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9 ist
eine Seitenansicht im Schnitt, die einen Zustand zeigt, in dem die
Drahtabdeckung an dem Gehäusehauptkörper montiert
ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist
mit Bezug auf 1 bis 9 beschrieben.
Ein Verbinder dieser Ausführungsform ist mit zumindest
einem Paar Vater- bzw. Stecker- und Mutter- bzw. Buchsenverbindergehäuse 10, 20, die
miteinander verbindbar sind, und einer Drahtabdeckung 60 versehen,
die auf oder an dem Mutter- bzw. Buchsenverbindergehäuse 20 (das
einem bevorzugten anderen Verbindergehäuse entspricht)
zu montieren ist. In der folgenden Beschreibung werden Seiten der
beiden zu verbindenden Verbindergehäuse 10, 20 als
Vorderseiten bezüglich Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen
bezeichnet.
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Das
Vater- bzw. Steckerverbindergehäuse 10 (das einem
bevorzugten einen Verbinder entspricht) besteht beispielsweise aus
Kunstharz und enthält eine Aufnahme 11 vorzugsweise
in der Form eines seitlich langen bzw. länglichen, rechteckigen Rohrs,
wie es in 7 und 8 gezeigt
ist, und ein oder mehr Fortsätze bzw. Dorne bzw. Nasen
bzw. Flachstecker eines oder mehrerer jeweiliger Vater- bzw. Steckeranschlusspassstücke
bzw. -kontakte (nicht gezeigt) ragen in die Aufnahme 11 hinein.
Zumindest ein Verriegelungsabschnitt (nicht gezeigt) ragt von bzw.
aus der Aufnahme 11 hervor.
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Das
Mutter- bzw. Buchsenverbindergehäuse 20 besteht
gleichermaßen beispielsweise aus einem Kunstharz und enthält
einen Gehäusehauptkörper 21 (vorzugsweise
im Wesentlichen in der Form eines seitlich langen bzw. länglichen
Blocks und/oder mit einer Form, die im Wesentlichen derjenigen der
Aufnahme 11 entspricht), um zumindest teilweise in die Aufnahme 11 gepasst
oder eingesetzt zu sein, und zumindest einen Verriegelungsarm 22,
der an der seitlichen (vorzugsweise oberen) Oberfläche
bzw. Fläche des Gehäusehauptkörpers 21 vorragt,
wie es in 1 und 5 gezeigt
ist. Der Verriegelungsarm 22 erstreckt sich im Wesentlichen
in Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen,
ist rückstellfähig verformbar, und verriegelt
die beiden Verbindergehäuse 10, 20 durch
den rückstellfähigen Eingriff mit dem zusammenpassenden
bzw. dazugehörenden Verriegelungsabschnitt in einem verbundenen
Zustand. Dieser Verriegelungsarm 22 ist an der seitlichen
(unteren) Oberfläche bzw. Fläche einer vertieften
Nut bzw. Rille 23 vorgesehen, die in einem breitenmäßigen Zwischenteil
(vorzugsweise im Wesentlichen in einem breitenmäßigen
zentralen Teil) des Gehäusehauptkörpers 21 gebildet
ist, und ist so angeordnet, dass er (vorzugsweise vollständig)
in der vertieften Nut bzw. Rille 23 aufgenommen bzw. untergebracht
ist. Ein bedienbarer Abschnitt 24, der beim Außereingriffbringen
des Verriegelungsarms 22 von dem Verriegelungsabschnitt
zu drücken ist, ist an oder nahe dem hinteren Ende des
Verriegelungsarms 22 vorgesehen. Ein Überbrückungs-
bzw. Brückenabschnitt 25, der die vertiefte Nut
bzw. Rille 23 kreuzt bzw. überquert, während
er zumindest einen Fingereintrittsbereich zu dem bedienbaren Abschnitt 24 lässt,
ist vorzugsweise an oder nahe dem hinteren Ende des Gehäusehauptkörpers 21 vorgesehen,
wodurch er verhindert, dass eine unbeabsichtigte Ver riegelungsoperation
bei bzw. an dem bedienbaren Abschnitt 24 durchgeführt
wird. Der Überbrückungs- bzw. Brückenabschnitt 25 ist
ein Teil einer umgebenden bzw. umliegenden Rippe 26, die
sich (vorzugsweise im Wesentlichen mit der gleichen Höhe)
im Wesentlichen entlang den gegenüberliegenden bzw. entgegegesetzten
Kanten bzw. Rändern und/oder der hinteren Endkante bzw.
-rand der seitlichen (unteren) Oberfläche bzw. Fläche
des Gehäusehauptkörpers 21 erstreckt.
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Ein
oder mehr, vorzugsweise eine Mehrzahl von Hohlräumen 27,
die in der Lage sind, zumindest teilweise ein oder mehr jeweilige
Mutter- bzw. Buchsenanschlusspassstücke bzw. -kontakte
(nicht gezeigt) aufzunehmen bzw. unterzubringen, sind in dem Gehäusehauptkörper 21 gebildet.
Insbesondere ist eine Mehrzahl (z. B. drei) der Hohlräume 27 im Wesentlichen
symmetrisch und seitlich Seite an Seite an jeder der linken und
rechten Seite der vertieften Nut bzw. Rille 23 angeordnet.
Eine Verriegelungslanze 28 ist rückstellfähig
verformbar an oder auf einer Innenwand jedes Hohlraums 27 vorgesehen,
und das Mutter- bzw. Buchsenanschlusspassstück bzw. -kontakt,
das ordnungsgemäß in den Hohlraum 27 eingesetzt
ist, wird hauptsächlich durch die Verriegelungslanze 28 gehalten.
Die Mutter- bzw. Buchsenanschlusspassstücke bzw. -kontakte
sind mit Enden von Drähten 50 verbunden (vorzugsweise
in Verbindung gecrimpt) und sind vorzugsweise in einer Eins-zu-Eins-Entsprechung
mit den Drähten 50 vorgesehen. Die jeweiligen
Drähte 50 (im Folgenden „Drahtgruppen 50A")
sind aus bzw. von einer Herausziehfläche bzw. -oberfläche
(vorzugsweise der hinteren Fläche bzw. Oberfläche)
des Gehäusehauptkörpers 21 herausgezogen
und die herausgezogenen Drahtgruppen 50A sind in einer
spezifizierten (vorbestimmten oder vorbestimmbaren) Richtung (einer
Richtung mit einem Winkel, der nicht 0° oder 180° ist,
vorzugsweise senkrecht zu der Längsrichtung der jeweiligen
Anschlusspassstücke bzw. -kontakte, in dem gezeigten Fall
einer im Wesentlichen nach unten gerichteten Richtung) durch die Drahtabdeckung 60 gebogen,
wodurch eine Herausziehrichtung der Drahtgruppen 50A spezifiziert
ist oder definiert werden kann.
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In
der hinteren Oberfläche bzw. Fläche des Gehäusehauptkörpers 21,
ist eine Eintrittsnut bzw. -rille 29, in die ein Spielunterdrückungsstück 69 (Beschreibung
folgt) der Drahtabdeckung 60 zumindest teilweise einsetzbar
ist, als ein seitlich langer bzw. länglicher Schlitz in
einem Zwischenteil (vorzugsweise im Wesentlichen einem zentralen
Teil) unterhalb oder angrenzend bzw. benachbart zu oder einwärts der
vertieften Nut bzw. Rille 23 und im Wesentlichen zwischen
den seitlichen (linken und rechten) Gruppen von Hohlräumen 27 gebildet,
wie es in 3 und 9 gezeigt
ist. Die Eintrittsnut bzw. -rille 29 weist vorzugsweise
ein geschlossenes Ende an einer Tiefe auf, die sich weiter vorne
befindet als eine Mitte des Gehäusehauptkörpers 21 in
Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen, und
das Spielunterdrückungsstück 69 kann
zumindest teilweise darin aufgenommen sein, während lose
bzw. lockere Bewegungen desselben verhindert werden.
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Eine
Rückhalteeinrichtung 30 (vorzusweise der vorderen
Art) ist vorzugsweise zumindest teilweise in dem Gehäusehauptkörper 21 (vorzugsweise der
vorderen Fläche Oberfläche davon) montiert. Ein oder
mehr Begrenzungsstücke (nicht gezeigt) stehen von der Rückhalteeinrichtung 30 hervor
und (treten vorzugsweise zumindest teilweise von vorne in Verformungsräume
für die Verriegelungslanzen 28 ein, wodurch sie
rückstellfähige Verformungen der Verriegelungslanzen 28 in
einer Entriegelungsrichtung verhindern,) um in zweiter Linie das
eine oder die mehreren Mutter- bzw. Buchsenanschlusspassstücke bzw.
-kontakte zurückzuhalten. Eine Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille 31, die bezüglich des umliegenden
bzw. umgebenden Teils vertieft ist, ist so in dem Gehäusehauptkörper 21 gebildet,
dass sie sich im Wesentlichen von der vorderen Fläche bzw. Oberfläche
zu den gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seitenflächen
bzw. -oberflächen erstreckt. Ein Vorderteil der Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille 31 kommuniziert bzw. ist in Verbindung mit
den Verformungsräumen für die Verriegelungslanzen 28,
und die gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seitenteile
davon erstrecken sich mit der gleichen Breite in Vorwärts-
und Rückwärtsrichtungen im Wesentlichen in unteren
Hälften der gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten
Seitenflächen bzw. -oberflächen des Gehäusehauptkörpers 21,
so dass gegenüberliegende bzw. entgegengesetzte Seitenwände 32 der
Rückhalteeinrichtung 32 zumindest teilweise passbar
oder einsetzbar sind, und machen bzw. bilden Öffnungen
in der hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers 21.
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An
der/den (vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten) Seitenfläche(n) bzw. -oberfläche(n)
des Gehäusehauptkörpers 21 sind ein oder
mehr, vorzugsweise ein Paar von seitlichen (linken und/oder rechten)
Abdeckungseingriffsabschnitten 33 zum Halten der Drahtabdeckung 60 oberhalb
oder angrenzend bzw. benachbart zu der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw.
-rille 31 vorgesehen. Der/Die (vorzugsweise beiden) Abdeckungseingriffsabschnitt(e) 33 ist/sind
an dem hintersten Ende des Gehäusehauptkörpers 21 angeordnet
und steht/stehen nach außen in einer Breitenrichtung hervor.
Wie es in 7 gezeigt ist, ist/sind die
hintere(n) Fläche(n) des/der Abdeckungseingriffsabschnitt(e) 33 in
(eine) abgeschrägte Fläche(n) bzw. Oberfäche(n) 33A hinein
gebildet, die nach vorne zu dem/den hervorstehenden Ende(n) hin
geneigt ist/sind, und ein Montiervorgang der Drahtabdeckung 60 wird
durch diese abgeschrägte(n) Fläche(n) bzw. Oberfläche(n) 33A geführt.
Die vordere Fläche(n) bzw. Oberfläche(n) des/der
Abdeckungseingriffsabschnitt(e) 33 ist/sind in (eine) Verriegelungsfläche(n)
bzw. -oberfläche(n) 33B hinein gebildet, die sich
vorzugsweise in einer überhängenden oder unter-
bzw. hinterschnittenen Weise zu den hervorstehenden Enden hin biegt/biegen,
und die Montierkraft bzw. -festigkeit der Drahtabdeckung 60 ist
durch diese Verriegelungsflächen bzw. -oberflächen 33B verstärkt.
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Als
nächstes wird die Drahtabdeckung 60 beschrieben.
Die Drahtabdeckung 60 ist gleichermaßen beispielsweise
aus Kunstharz hergestellt, separat von den beiden Verbindergehäusen 10, 20,
und ist lösbar an oder auf dem Gehäusehauptkörper 21 (vorzugsweise
dem hinteren Teil davon) montiert. Wie es in 1, 3 und 6 gezeigt
ist, ist die Drahtabdeckung 60 als Ganzes im Wesentlichen
kappenförmig und enthält einen Drahtdrück-
bzw. -pressabschnitt 61 (vorzugsweise im Wesentlichen in
der Form einer seitlich langen bzw. länglichen Platte),
der in der Lage ist, zumindest teilweise die Herausziehfläche
bzw. -oberfläche, vorzugsweise im Wesentlichen die gesamte
hintere Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers 21 abzudecken,
eine oder mehr, vorzugsweise ein Paar von seitlichen (linken und/oder
rechten) Seitenwänden 62, die im Wesentlichen
von (den vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten seitlichen Kanten bzw. Rändern des)
dem Drahtdrück- bzw. -pressabschnitt(s) 61 nach
vorne ragen, eine obere Wand, die von dem Drahtdrück- bzw.
-pressabschnitts 61 (vorzugsweise dem oberen Ende davon) (vorzugsweise
dem oberen Ende) nach vorne ragt, und/oder eine hervorstehende Wand 64,
die im Wesentlichen von einem Zwischenteil (vorzugsweise einem im
Wesentlichen breitenmäßigen zentralen Teil) des
Drahtdrück- bzw. -pressabschnitts 61 (vorzugsweise
dem unteren Ende davon) nach vorne ragt, und/oder ein oder mehr,
vorzugsweise ein Paar von seitlichen (linken und/oder rechten) Schlitzen 65 ist zwischen
der oberen Wand 63 und der/den gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten Seitenwand/Seitenwänden 62 gebildet.
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Die
vordere Fläche bzw. Oberfläche des Drahtdrück-
bzw. -pressabschnitts 61 dient vorzugsweise als Führungsfläche
bzw. -oberfläche (nicht gezeigt), um mit den Drahtgruppen 50A in
Kontakt zu kommen, die von bzw. aus der hinteren Fläche
bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers 21 herausgezogen
sind, und die Drahtgruppen 50A in einem Winkel, der nicht
0° oder 180° ist, vorzugsweise im Wesentlichen
senkrecht oder nach unten gerichtet zu biegen, und die hintere oder äußere
Fläche bzw. Oberfläche des Drahtdrück-
bzw. -pressabschnitts 61 dient als (vorzugsweise im Wesentlichen
flache) Drück- bzw. Pressfläche bzw. -oberfläche 61A,
die beim Montieren der Drahtabdeckung 60 auf den Gehäusehauptkörper 21 (z.
B. durch eine Hand oder Finger) drückbar bzw. pressbar
ist. Beim Montieren der Drahtabdeckung 60 auf dem Gehäusehauptkörper 21 sind
eine oder mehr Drahtherausziehöffnungen 66 mit
offenen seitlichen oder unteren Seiten an der/den (vorzugsweise
im Wesentlichen gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten)
Seite(n) der hervorstehenden Wand 64 vorzugsweise zwischen
dem Drahtdrück- bzw. -pressabschnitt 61 und dem
Gehäusehauptkörper 21 definiert, und
die Drahtgruppen 50A erstrecken sich seitlich oder nach
unten davon. Ein versenkter Abschnitt 67, der im Wesentlichen durchgängig
mit der vertieften Nut bzw. Rille 23 des Gehäusehauptkörpers 21 ist,
ist in dem Drahtdrück- bzw. -pressabschnitt 61 (vorzugsweise
dem oberen Ende davon) und (vorzugsweise dem im Wesentlichen breitenmäßigen
zentralen Teil) der oberen Wand 63 gebildet, wodurch vorzugsweise
ein Fingereintrittsbereich dadurch sichergestellt ist, dass die Finger
in diesen versenkten Abschnitt 67 zum Zeitpunkt der Bedienung
des bedienbaren Abschnitts 24 des Verriegelungsarms 24 eintreten
können.
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Die
vorstehende Wand 64 besteht aus einem dicken vorderen Anschlags-
bzw. Stoppabschnitt 68, der beim Montieren der Drahtabdeckung 60 auf
dem Gehäusehauptkörper 21 im Wesentlichen
mit der Herausziehfläche bzw. -oberfläche (vorzugsweise
der hinteren Fläche bzw. Oberfläche) des Gehäusehauptkörpers 21 in
Kontakt kommt, und dem dünnen Spielunterdrückungsstück 69,
das von dem vorderen Ende des vorderen Anschlags- bzw. Stoppabschnitts 68 nach
vorne ragt.
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Das
Spielunterdrückungsstück 69 ist vorzugsweise
als Ganzes in der Form einer seitlich langen bzw. länglichen
Platte mit einem Querschnitt, der im Wesentlichen der Eintrittsnut
bzw. -rille 29 des Gehäusehauptkörpers 21 entspricht.
Wie es in 9 gezeigt ist, ist ein Hervorstehabstand
bzw. -entfernung des Spielunterdrückungsstücks 69 von
dem vorderen Anschlags- bzw. Stoppabschnitt 68 vorzugsweise
kürzer als die Hälfte der Tiefe der Eintrittsnut
bzw. -rille 29, und/oder das Spielunterdrückungsstück 69 ist
beim zumindest teilweisen Einsetzen in die Eintrittsnut bzw. -rille 29 an
einer oder mehr, vorzugsweise an vier Seiten durch die Nut- bzw.
Rillenflächen bzw. -oberflächen der Eintrittsnut
bzw. -rille 29 begrenzt. Ein Vorsprungsabstand des vorderen Anschlags-
bzw. Stoppabschnitts 68 (Vorsprungsabstand von der vorderen
Fläche bzw. Oberfläche des Drahtdrück-
bzw. -pressabschnitts 61) ist vorzugsweise im Wesentlichen
gleich demjenigen der oberen Wand 63, so dass das vordere
Ende des vorderen Anschlags- bzw. Stoppabschnitts 68 und
dasjenige der Wand 63 im Wesentlichen mit der hinteren
Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers 21 in Kontakt
kommen können. Die obere Wand 63 ist mit einem
Fensterloch 71 an einer Position gebildet, die im Wesentlichen
der hervorstehenden Wand 64 entspricht, und der zumindest
teilweise eingesetzte Zustand des Spielunterdrückungsstücks 69 in
der Eintrittsnut bzw. -rille 29 kann durch dieses Fensterloch 71 gesehen
werden.
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Die
(vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten)
Seitenwand/Seitenwände 62 ist/sind vorzugsweise
plattenartig und/oder beim Vorgang des Montierens der Drahtabdeckung 60 auf
dem Gehäusehauptkörper 21 vollständig
rückstellfähig nach außen in im Wesentlichen
einer Breitenrichtung verformbar. Ein oder mehr, vorzugsweise ein
Paar von seitlichen (linken und/oder rechten) Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72,
welche die Drahtabdeckung 60 durch den gegenseitigen Eingriff
mit dem/den Abdeckungseingriffsabschnitt(en) 33 untrennbar
an dem Gehäusehauptkörper 21 halten,
ist/sind an oder nahe (eines) oberen Teils/Teilen der (vorzugsweise
im Wesentlichen gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten)
Seitenwand/Seitenwände 62 vorgesehen. Der eine
oder die mehreren Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 sind
vorzugsweise im Wesentlichen in der Form von rechteckigen Rahmen
und ragen im Wesentlichen nach vorne, so dass sich die vorderen
Enden davon weiter vorne befinden als die hinteren Enden der oberen
Wand 63 und der vorstehenden Wand 64. Eine Verriegelungsnut
bzw. -rille 73 mit einer offenen hinteren Seite, in die
der Abdeckungseingriffsabschnitt 33 zumindest teilweise
rückstellfähig gepasst ist, ist in (vorzugsweise
jedem) Abdeckungsverriegelungsabschnitt 72 gebildet. Ein Hauptverriegelungsteil 74,
das der Verriegelungsfläche bzw. -oberfläche 33B des
Abdeckungseingriffsabschnitts 33 in einer Löserichtung
der Drahtabdeckung 60 beim Montieren der Drahtabdeckung 60 auf
dem Gehäusehauptkörper 21 zugewandt sein soll,
erstreckt sich im Wesentlichen in vertikaler Richtung (Höhenrichtung)
an einem Teil des Abdeckungsverriegelungsabschnitts 72 vor
der Verriegelungsnut bzw. -rille 73.
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Eine
oder mehr, vorzugsweise ein Paar von seitlichen (linken und/oder
rechten) Rippen 75, die sich im Wesentlichen parallel zu
den Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72 erstrecken, während
sie vertikal (in Höhenrichtung) von den Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72 beabstandet
sind, sind an der/den (vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten) Seitenwand/Seitenwänden 62 vorgesehen.
Ein Hervorstehabstand der Rippen 75 ist vorzugsweise im
Wesentlichen gleich demjenigen der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72,
und die vorderen Enden der Rippen 75 und der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 sind vorzugsweise
im Wesentlichen an derselben Position in Vorwärts- und
Rückwärtsrichtungen ausgerichtet bzw. in eine
Linie gebracht. Wenn die beiden Verbindergehäuse 10, 20 ordnungsgemäß verbunden
sind, kann das vordere Ende der Aufnahme 11 im Wesentlichen
simultan mit den vorderen Enden der Rippen 75 und denjenigen
der Hauptverriegelungsteile 74 in Kontakt kommen.
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Ferner
sind ein oder mehr ein Lösen verhindernde Stücke 76 (die
einem bevorzugten „Teil der Drahtabdeckung, das zumindest
teilweise in der Aufnahme unterzubringen ist" entsprechen) direkt
unterhalb oder angrenzend bzw. benachbart zu und/oder im Wesentlichen
parallel zu den Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72 an
der/den (vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten) Seitenwand/Seitenwänden 62 vorgesehen.
Die ein Lösen verhindernden Abschnitte 76 ragen
derart hervor, dass sich ihre vorderen Enden vorzugsweise weiter
vorne befinden als diejenigen der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72,
sie im Wesentlichen plattenartig als Ganzes sind und mit bzw. bei
Bewegungen der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 miteinander
verriegelt sind bzw. werden. Diese ein Lösen verhindernden
Stücke 76 sind vorzugsweise an weiter einwärts
gelegenen Positionen angeordnet als die Rippen 75 und die
Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72, und zwar vorzugsweise während
sie Stufen 77 zusammen mit den Rippen 75 und den
Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72 definieren. Solche
ein Lösen verhindernden Stücke 76 können
zumindest teilweise in die gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten
Seitenteile der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 des Gehäusehauptkörpers 21 beim
Montieren der Drahtabdeckung 60 auf dem Gehäusehauptkörper 21 eintreten,
wohingegen sie zumindest teilweise so in der Aufnahme 11 untergebracht
sind, dass sie keine losen bzw. lockeren Bewegungen beim ordnungsgemäßen
Verbinden der beiden Verbindergehäuse 10, 20 machen.
Die Plattendicke (maximale Plattendicke) der ein Lösen
verhindernden Stücke 76 ist vorzugsweise im Wesentlichen
so festgelegt, dass sie gleich oder etwas geringer als die Tiefe
der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 ist
(Abstand von der Öffnungsfläche bzw. -oberfläche
der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 in
der Seitenfläche bzw. -oberfläche des Gehäusehauptkörpers
zu der Nut- bzw. Rillenbodenfläche bzw. -oberfläche),
so dass die ein Lösen verhindernden Stücke 76 vorzugsweise
im Wesentlichen vollständig in ihrer Gesamtheit in der
Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 untergebracht
sind. Ferner sind eine oder mehrere verjüngte Schnittkanten
bzw. -ränder 76A zum Reduzieren der Plattendicke
an oder nahe den führenden Enden der ein Lösen
verhindernden Stücke 76 gebildet, um den reibungslosen
Ablauf des Einsetzens des Verbindergehäuses 20 in
die Aufnahme 11 während des Verbindungsvorgangs
der beiden Verbindergehäuse 10, 20 sicherzustellen.
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Als
nächstes werden Funktionen dieser Ausführungsform
beschrieben.
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Zunächst
werden das eine oder die mehreren Mutter- bzw. Buchsenanschlusspassstücke
bzw. -kontakte, die mit dem einen oder den mehreren jeweiligen Drähten 50 verbunden
sind, alle zumindest teilweise so in die Hohlräume 27 des
Gehäusehauptkörpers 21 eingesetzt, dass
sie zumindest teilweise in dem Gehäusehauptkörper 21 untergebracht
sind. Danach wird die Drahtabdeckung 60 auf oder an dem Gehäusehauptkörper 21 vorzugsweise
im Wesentlichen von hinten montiert. Bei dem Montiervorgang werden
die Drahtgruppen 50A mit einem Winkel, der nicht 0° oder
180° ist, vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht oder nach
unten entlang der Führungsfläche bzw. -oberfläche
des Drahtdrück- bzw. -pressabschnitts 61 gebogen
und in einer solchen Richtung (z. g. nach unten) durch die eine
oder die mehreren Herausziehöffnungen 66 herausgezogen.
Während des Montiervorgangs bewegen sich ferner das eine
oder die mehreren Hauptverriegelungsteile 74 der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 auf
den einen oder die mehreren Abdeckungseingriffsabschnitte 33,
wodurch im Wesentlichen die vollständige(n) Seitenwand/Seitenwände 62 einschließlich
des/der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 rückstellfähig nach
außen in einer Breitenrichtung mit den verbundenen Enden
davon verformt wird/werden, und zwar mit dem Drahtdrück-
bzw. -Pressabschnitt 61 als Stütz- bzw. Trägerpunkte.
Vorzugsweise im Wesentlichen simultan mit dem Beginn der Reit- bzw. Rutsch-
bzw. Gleitbewegungen der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 auf
die Abdeckungseingriffsabschnitte 33 tritt das Spielunterdrückungsstück 69 zumindest
teilweise in die Eintrittsnut bzw. -rille 29 ein, während
lose bzw. lockere Bewegungen davon verhindert werden, wodurch die
Stabilität der Montierstellung bzw. -haltung der Drahtabdeckung 60 sichergestellt
ist.
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Wenn
die Drahtabdeckung 60 ordnungsgemäß montiert
ist, wird/werden die (vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten) Seitenwand/Seitenwände 62 zumindest teilweise
rückstellfähig zurückgesetzt und der
eine oder die mehreren Abdeckungseingriffsabschnitte 33 sind
bzw. werden zumindest teilweise in die Verriegelungsnuten bzw. -rillen 73 der
Abdeckungsverriege lungsabschnitte 72 gepasst, um mit den
Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72 in Eingriff zu gelangen,
wie es in 2 bis 4 gezeigt
ist. In diesem Zustand wird jede weitere Vorwärtsbewegung der
Drahtabdeckung 60 durch den (vorzugsweise im Wesentlichen
simultanen) Kontakt des vorderen Endes der obere Wand 63 und
demjenigen des vorderen Anschlags- bzw. Stoppabschnitts 68 mit
der hinteren Fläche bzw. Oberfläche des Gehäusehauptkörpers 21 verhindert,
wodurch die Montierstellung bzw. -haltung der Drahtabdeckung 60 spezifiziert
ist. Wenn die (vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzten) Seitenwand/Seitenwände 62 zurückgesetzt
wird/werden, treten die ein Lösen verhindernden Stücke 76 zumindest
teilweise in die Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 des
Gehäusehauptkörpers 21 von der/den äußeren
Seite(n) ein, um zumindest teilweise darin untergebracht zu sein.
Wenn das eine oder die mehreren ein Lösen verhindernden
Stücke 76 auf diese Weise in der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw.
-rille 31 montiert werden bzw. sind, kommen die oberen
und/oder unteren Endflächen bzw. -oberflächen
der ein Lösen verhindernden Stücke 76 mit
den oberen und unteren Endflächen bzw. -oberflächen der
Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 in Kontakt,
um vertikale, lose bzw. lockere Bewegungen der ein Lösen
verhindernden Stücke 76 zu verhindern.
-
Nachfolgend
wird der Gehäusehauptkörper 21, der mit
der Drahtabdeckung 60 montiert ist, zumindest teilweise
in die Aufnahme 11 des Vater- bzw. Steckerverbindergehäuses 10 eingesetzt,
wodurch der Verbindungsvorgang der beiden Verbindergehäuse 10, 20 gestartet
wird. Wenn die beiden Verbindergehäuse 10, 20 eine
ordnungsgemäße bzw. geeignete Verbindungsposition
erreichen, wird der Gehäusehauptkörper 21 zumindest
teilweise auf bzw. bis zu einer ordnungsgemäßen
bzw. geeigneten Tiefe in die Aufnahme 11 gepasst oder eingesetzt
und der vordere Endabschnitt der Aufnahme 11 bedeckt zumindest
einen Teil der ein Lösen verhindernden Stücke 76,
vorzugsweise die gesamten ein Lösen verhindernden Stücke 76,
von den äußeren Seiten. Wie es in 7 und 8 gezeigt
ist, sind die äußeren Flächen bzw. Oberflächen
der ein Lösen verhindernden Stücke 76 so
angeordnet, dass sie in der Lage sind, im Wesentlichen mit den inneren
Flächen bzw. Oberflächen der Aufnahme 11 in
Kontakt zu kommen, und/oder sind die inneren Flächen bzw. Ober flächen
davon so angeordnet, dass sie in der Lage sind, im Wesentlichen
mit den Nut- bzw. Rillenbodenflächen bzw. -oberflächen
der Rückhalteeinrichtungsmontiernut bzw. -rille 31 in
Kontakt zu kommen, mit dem Ergebnis, dass die ein Lösen
verhindernden Stücke 76 zumindest teilweise so
zwischen der Aufnahme 11 und dem Gehäusehauptkörper 21 angeordnet
sind, dass sie keine losen bzw. lockeren Bewegungen machen.
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Wenn
eine externe Kraft in solch eine Richtung auf die Drahtabdeckung 60 wirkt,
dass sie die Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 von den
Abdeckungseingriffsabschnitten 33 löst, wobei
die beiden Verbindergehäuse 10, 20 ordnungsgemäß verbunden
sind, dann beeinträchtigen die ein Lösen verhindernden
Stücke 76 die Aufnahme 11 bzw. kollidieren
mit dieser, um Verformungen der Seitenwände 62 in
Richtungen voneinander weg zu verhindern, wodurch die Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 und
die Abdeckungseingriffsabschnitte 33 in Eingriff gehalten
werden.
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Da
die Drahtabdeckung 60 bis zu einer im Wesentlichen geeigneten
bzw. ordnungsgemäßen Tiefe an dem Gehäusehauptkörper 21 montiert
ist und die ein Lösen verhindernden Stücke 76 im
Wesentlichen ordnungsgemäß bzw. auf geeignete
Weise zumindest teilweise in die Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille 31 des Gehäusehauptkörpers 21 gepasst
sind, beeinträchtigen sich die Aufnahme 11 und
die ein Lösen verhindernden Stücke 76 in dem
Verbindungsvorgang der beiden Verbindergehäuse 10, 20 nicht
gegenseitig bzw. kollidieren nicht miteinander und die Verbindungsoperation
der beiden Verbindergehäuse 10, 20 geht
reibungslos bzw. problemlos weiter.
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Wenn
die Drahtabdeckung 60 im Gegensatz dazu unvollständig
an dem Gehäusehauptkörper 21 montiert
ist, ohne die geeignete bzw. ordnungsgemäße Tiefe
zu erreichen, werden die Hauptverriegelungsteile 74 der
Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 vorzugsweise an den
Abdeckungseingriffsabschnitten 33 belassen und die führenden
Enden der ein Lösen verhindernden Stücke 76 ragen
in der Breitenrichtung von den Seitenflächen bzw. -oberflächen des
Gehäusehauptkörpers 21 nach außen.
Wenn die Verbindungsoperation der beiden Verbindergehäuse 10, 20 in
diesem Zustand weitergeht, kommt das vordere Ende der Aufnahme 11 in
dem Verbindungsvorgang im Wesentlichen mit den ein Lösen
verhindernden Stücken 76 in Kontakt und eine resultierende Aufschlags-
bzw. Stoßkraft bewirkt das Lösen der Drahtabdeckung 60 von
dem Gehäusehauptkörper 21 oder dergleichen.
Da der unvollständig montierte Zustand der Drahtabdeckung 60 auf
diese Weise in Erfahrung gebracht werden kann, wird die Drahtabdeckung 60 wieder
an dem Gehäusehauptkörper 21 montiert
und die Verbindungsoperation der beiden Verbindergehäuse 10, 20 wird
wieder aufgenommen.
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Wie
oben beschrieben erzielt diese Ausführungsform die folgenden
Wirkungen.
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Da
die ein Lösen verhindernden Stücke 76 vorzugsweise
zumindest teilweise so in der Aufnahme 11 untergebracht
sind, dass sie keine losen bzw. lockeren Bewegungen machen, wenn
die beiden Verbindergehäuse 10, 20 ordnungsgemäß verbunden
sind, kann das Lösen der Drahtabdeckung 60 von
dem Gehäusehauptkörper 21 in dem Fall
verhindert werden, in dem eine externe Kraft auf die Drahtabdeckung 60 wirkt.
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In
diesem Fall kann das Außereingriffbringen der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 von
den Abdeckungseingriffsabschnitten 33 behindert werden,
da das eine oder die mehreren ein Lösen verhindernden Stücke 76 an
der/den Seitenwand/Seitenwänden 62 vorgesehen
ist/sind, welche den/die Abdeckungsverriegelungsabschnitt(e) 72 enthält/enthalten
und die Verformung(en) der Seitenwand/Seitenwände 62 wird/werden
durch die gegenseitige Beeinträchtigung bzw. Kollision
der ein Lösen verhindernden Stücke 76 und
der Aufnahme 11 verhindert.
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Falls
die beiden Verbindergehäuse 10, 20 verbunden
sind, wenn die Drahtabdeckung 60 unvollständig
montiert ist, kommt das vordere Ende der Aufnahme 11 in
dem Verbindungsvorgang im Wesentlichen mit den rückstellfähig
verformten, ein Lösen verhindernden Stücken 76 in
Kontakt. Somit wird die Drahtabdeckung 60 durch eine Aufschlags-
bzw. Stoßkraft von dem Gehäusehauptkörper 21 gelöst, die
aus dem Kontakt oder durch den Kontakt resultiert, wodurch der unvollständig
mon tierte Zustand der Drahtabdeckung 60 in Erfahrung gebracht
werden kann. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Drahtabdeckung 60 unvollständig
montiert belassen wird.
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Da
das eine oder die mehreren ein Lösen verhindernden Stücke 76 zumindest
teilweise in der existierenden Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille 31 untergebracht sind, ist es nicht notwendig, den
Gehäusehauptkörper 21 mit einer speziellen Aufnahme-
bzw. Unterbringungsstruktur zum Aufnehmen bzw. Unterbringen der
ein Lösen verhindernden Stücke 76 zu
versehen. Da das eine oder die mehreren ein Lösen verhindernden
Stücke 76 eine solche Tiefe aufweisen, dass sie
im Wesentlichen innerhalb der Tiefe der Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille 31 untergebracht ins, stehen sie vorzugsweise
nicht von den Seitenflächen bzw. -oberflächen
des Gehäusehauptkörpers 21 hervor und
somit ist es nicht notwendig, die Aufnahme 11 mit einer Notstruktur
zu versehen, um die Beeinträchtigung bzw. Kollision mit
den ein Lösen verhindernden Stücken 76 zu
verhindern. Folglich kann die Konstruktion des gesamten Verbinders
vereinfacht werden bzw. sein.
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Da
ferner das Spiel der Drahtabdeckung 60 durch das Eintreten
des Spielunterdrückungsstücks 69 in die
Eintrittsnut bzw. -rille 29 unterdrückt wird,
ist es unwahrscheinlicher, dass die Drahtabdeckung 60 von
dem Gehäusehauptkörper 21 gelöst
wird. In diesem Fall tritt das Spielunterdrückungsstück 69 in
die Eintrittsnut bzw. -rille 29 ein, während lose
bzw. lockere Bewegungen davon verhindert werden, und zwar im Wesentlichen
simultan mit der Beeinträchtigung bzw. Kollision der Abdeckungsverriegelungsabschnitte 72 und
der Abdeckungseingriffsabschnitte 33, weshalb die Montieroperation
der Drahtabdeckung 60 geführt wird, um einen Verriegelungseindruck
zu verbessern.
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Um
folglich das Lösen einer Drahtabdeckung zu verhindern,
ist eine Drahtabdeckung 60 so an einem hinteren Teil eines
Gehäusehauptkörpers 21 montiert, dass
sie zumindest teilweise einen oder mehr Drähte 50 abdeckt,
die aus der Herausziehfläche bzw. -oberfläche
(vorzugsweise der hinteren Fläche bzw. Oberfläche)
des Gehäusehauptkörpers 21 herausgezogen
sind. Ein oder mehr Abdeckungsverriegelungsab schnitte 72 sind
an einer oder mehr Seitenwänden 62 der Drahtabdeckung 60 vorgesehen und
einer oder mehr Abdeckungseingriffsabschnitte 33 sind an
einer oder mehr Seitenflächen bzw. -oberflächen
des Gehäusehauptkörpers 21 vorgesehen. Der/Die
Abdeckungsverriegelungsabschnitt(e) 72 und der/die Abdeckungseingriffsabschnitt(e) 33 werden
rückstellfähig miteinander in Eingriff gebracht, wenn
die Seitenwände 62 verformt werden, wodurch die
Drahtabdeckung 60 auf dem Gehäusehauptkörper 21 gehalten
oder fest an diesem montiert ist. Ein oder mehr ein Lösen
verhindernde Stücke 76 sind vorzugsweise im Wesentlichen
parallel zu den Abdeckungsverriegelungsabschnitten 72 an
der/den Seitenwand/Seitenwänden 62 vorgesehen.
Wenn die beiden Verbindergehäuse 10, 20 ordnungsgemäß verbunden
sind, sind die ein Lösen verhindernden Stücke 76 zumindest
teilweise so in der Aufnahme aufgenommen, dass sie lose bzw. lockere
Bewegungen machen.
-
<Andere
Ausführungsformen>
-
Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene und dargestellte
Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise sind
die folgenden Ausführungsformen ebenfalls durch den technischen Rahmen
der vorliegenden Erfindung umfasst, wie er durch die Ansprüche
definiert ist.
- (1) Die ein Lösen verhindernden
Stücke können an anderen Teilen der Drahtabdeckung
als den Seitenwänden vorgesehen sein.
- (2) Die ein Lösen verhindernden Stücke können an
den Abdeckungsverriegelungsabschnitten vorgesehen sein.
- (3) Die ein Lösen verhindernden Stücke können mit
anderen Teilen der Seitenflächen bzw. -oberflächen
des Gehäusehauptkörpers als der Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille in Kontakt gebracht werden.
- (4) Im Gegensatz zu der obigen Ausführungsform können
die Abdeckungseingriffsabschnitte rückstellfähig
verformbar und die Abdeckungsverriegelungs abschnitte fixiert sein.
- (5) Die Rückhalteeinrichtung kann vom Seitentyp sein,
um in eine Seitenfläche bzw. -oberfläche des Gehäusehauptkörpers
montiert zu werden.
-
- 10
- Vater-
bzw. Steckerverbindergehäuse (das eine Verbindergehäuse)
- 11
- Aufnahme
- 20
- Mutter-
bzw. Buchsenverbindergehäuse (das andere Verbindergehäuse)
- 21
- Gehäusehauptkörper
- 30
- Rückhalteeinrichtung
- 31
- Rückhalteeinrichtungsmontiernut
bzw. -rille
- 33
- Abdeckungseingriffsabschnitt
- 50
- Draht
- 60
- Drahtabdeckung
- 62
- Seitenwand
- 72
- Abdeckungsverriegelungsabschnitt
- 76
- ein
Lösen verhinderndes Stück (Teil der Drahtabdeckung,
der in der Aufnahme aufzunehmen bzw. unterzubringen ist)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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