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Die
Erfindung betrifft eine Plattenaufteilanlage nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Die
DE 30 34 205 A1 und
die
DE 29 31 789 C2 beschreiben
jeweils eine Plattenaufteilanlage mit einer Längssäge
und einer zu dieser in einem Winkel von 90° angeordneten
Quersäge. Die plattenförmigen Werkstücke
werden von einer Fördereinrichtung zunächst über
die Längssäge hinweggefördert. Der Förderweg
knickt dann um 90° ab und führt zur Quersäge.
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Eine
derartige Plattenaufteilanlage wird auch als ”Winkelanlage” bezeichnet,
da ihre Fördereinrichtung einen abgewinkelten, in etwa
L-förmigen Förderweg beschreibt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Plattenaufteilanlage zu
schaffen, die flexibel aufstellbar ist, wenig Platz benötigt
und einfach zu bedienen ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Plattenaufteilanlage mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind
in Unteransprüchen genannt. Für die Erfindung
wichtige Merkmale finden sich darüber hinaus in der nachfolgenden
Beschreibung und in der Zeichnung. Die Merkmale können
sowohl in Alleinstellung als auch in unterschiedlichen Kombinationen
für die Erfindung wichtig sein, ohne dass hierauf nochmals
explizit hingewiesen wird.
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Ein
wichtiges Merkmal der erfindungsgemäßen Plattenaufteilanlage
ist, dass die Fördereinrichtung zu beiden Seiten der ersten
Bearbeitungseinrichtung angeordnet ist, derart, dass die erste Bearbeitungseinrichtung
von mindestens zwei Seiten beschickt werden kann. Hierdurch wird
die Flexibilität der Plattenaufteilanlage wesentlich verbessert.
Es ist beispielsweise im Falle einer Säge oder eines Fräsers
sogar eine Bearbeitung eines Werkstücks, welches von der
einen Seite zugeführt wurde, gleichzeitig (also mit einer
einzigen Werkzeugbewegung) mit der Bearbeitung eines Werkstücks,
welches von der anderen Seite zugeführt wurde, möglich.
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Sind
der Zuführbereich und der Entnahmebereich auf der gleichen
Seite der Anlage angeordnet, wird seitlich von der Anlage kein Platz
benötigt. Der für die Aufstellung der Plattenaufteilanlage
benötigte Raum ist daher vergleichsweise gering. Dies erhöht
wiederum die Flexibilität beim Aufstellen der erfindungsgemäßen
Plattenaufteilanlage beispielsweise in einem Eckbereich eines Raumes.
Darüber hinaus wird die Bedienung vereinfacht, da der Zuführbereich
und der Entnahmebereich vergleichsweise nahe zueinander angeordnet
sein können. In einem besonders einfachen Fall genügt
eine einzige Bedienperson, die sowohl den Zuführbereich
und den Entnahmebereich bedient. Möglich ist aber auch
die Integration der erfindungsgemäßen Plattenaufteilanlage
in eine automatische Fertigungslinie, ohne dass der insgesamt geradlinige
Materialfluss der Fertigungslinie unterbrochen wird.
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Eine
gemäß einer Weiterbildung vorgesehene Dreheinrichtung
hat den Vorteil, dass die Werkstücke am Entnahmebereich
eine um 90° gedrehte Orientierung aufweisen, im Vergleich
zur Orientierung am Zuführbereich. Dies erhöht
die Bearbeitungsmöglichkeiten am Werkstück.
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Dabei
sind unterschiedliche konkrete technische Ausgestaltungen der Dreheinrichtung
möglich. Eine horizontale, um eine vertikale Achse schwenkbare
Spannzange mit mindestens einem (im Allgemeinen angetriebenen) Reibrad
ist technisch einfach und daher preiswert. Auch ein Drehgitter ist
technisch einfach realisierbar. Eine Saugtraverse mit Linearachse
erfordert keine Maßnahmen am Auflagetisch und ist sehr
flexibel. Eine Saugtraverse mit Drehantrieb dagegen ist technisch
vergleichsweise einfach. Ein angetriebener Kurvenriemen gestattet
eine kontinuierliche Förderung.
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Eine
ganz besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Plattenaufteilanlage sieht vor, dass die erste Bearbeitungseinrichtung
einen Werkzeugwagen, vorzugsweise einen Sägewagen mit einer
Sägeeinrichtung, umfasst, der wenigstens in etwa rechtwinklig
zu den beiden Schenkeln und über beide Schenkel des U des
Förderwegs hinweg verfahrbar ist. Mit ein und derselben
Bearbeitungseinrichtung kann daher das Werkstück bearbeitet
werden, sowohl wenn es sich gerade im Bereich des einen Schenkels
des U des Förderwegs befindet (bspw. zu einer Längsaufteilung),
als auch im Bereich des anderen Schenkels des U (bspw. zu einer
Queraufteilung). Hierdurch werden erhebliche Kosten gespart, was
insbesondere dann gilt, wenn es sich bei dem Werkzeug um eine Säge
handelt. Mit einer einzigen Verfahrbewegung des Sägewagens
kann ein auf dem einen Schenkel liegendes Werkstück als auch
ein auf dem anderen Schenkel des U liegendes Werkstück
nahezu zeitgleich bzw. parallel gesägt werden. Im Zusammenspiel
mit der oben erwähnten Dreheinrichtung kann so mit einer
einzigen Verfahrbewegung des Sägewagens sowohl ein Längsschnitt am
einen Werkstück als auch ein Querschnitt am anderen Werkstück
realisiert werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es ferner, wenn die Plattenaufteilanlage zusätzlich
zu der ersten Bearbeitungseinrichtung eine weitere Bearbeitungseinrichtung,
vorzugsweise einen Bohrer und/oder einen Fräser und/oder
eine Etikettiereinrichtung aufweist. In diesem Zusammenhang sind
verschiedene Fallgestaltungen, die auch miteinander beliebig kombinierbar
sind, denkbar:
Möglich ist beispielsweise, dass die
weitere Bearbeitungseinrichtung im Bereich einer Basis des U des Förderwegs
oder im Bereich des Beginns des in Förderrichtung gesehen
zweiten Schenkels des U des Förderwegs angeordnet ist.
In diesem Bereich hat es in vielen Fällen ausreichend Platz,
so dass die weitere Bearbeitungseinrichtung nicht mit anderen Einrichtungen
der Plattenaufteilanlage kollidiert und dennoch vergleichsweise
groß bauen kann.
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Ferner
kann die weitere Bearbeitungseinrichtung an einem Werkzeugwagen,
vorzugsweise demselben Werkzeugwagen von Anspruch 4 angeordnet sein,
der wenigstens in etwa rechtwinklig zu den beiden Schenkeln und über
beide Schenkel des U des Förderwegs hinweg verfahrbar ist.
In diesem Fall kann ein eigener Antrieb, der die weitere Bearbeitungseinrichtung
relativ zum Werkstück positioniert, entfallen, wodurch
Kosten und Komplexität der Plattenaufteilanlage gesenkt
werden. Außerdem ist eine Bearbeitung der Werkstücke
sowohl im Bereich des einen Schenkels des U als auch im Bereich
des anderen Schenkels des U des Förderwegs möglich. Eine
vertikale Werkzeugachse ermöglicht das Einbringen beispielsweise
von Bohrungen von unten in das Werkstück, wobei ggf. auch
eine weitere Bearbeitungsvorrichtung oberhalb des Werkstücks
angeordnet sein kann, mit der bspw. Bohrungen von oben in das Werkstück
eingebracht werden können. Ein Fräser gestattet
auch das Einbringen sog. ”Nachschnitte”, wodurch
auf einfache Weise ganz unterschiedliche Plattengeometrien hergestellt
werden können.
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Die
weitere Bearbeitungseinrichtung kann auch im Bereich des Entnahmetisches
angeordnet sein, entweder zum ”Inneren” der Plattenaufteilanlage
hin, oder wirklich direkt am Entnahmetisch. Im ersten Fall ist eine
Bearbeitung gleichzeitig mit der üblicherweise kurz vor
dem Entnahmetisch angeordneten ersten Bearbeitungseinrichtung möglich,
wodurch die Zeit bei der Bearbeitung der Werkstücke verkürzt
wird. Eine Anordnung direkt am Entnahmetisch wiederum hat den Vorteil,
dass dort oft vergleichsweise viel Platz zur Verfügung
steht, was die Integration der weiteren Bearbeitungseinrichtung
in die Plattenaufteilanlage vereinfacht.
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In
Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass eine Werkzeugachse
der weiteren Bearbeitungseinrichtung wenigstens in etwa horizontal
ist. Handelt es sich bei dem Werkzeug beispielsweise um einen Bohrer,
bedeutet dies, dass der Bohrer in eine seitliche Stirnseite der
Platte eindringt und diese bearbeitet. Auf diese Weise können
beispielsweise Bohrungen für Dübel oder, wenn
das Werkzeug ein Fräser ist, seitliche Nuten für
Nut-Feder-Verbindungen eingearbeitet werden.
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In
Förderrichtung gesehen hinter der ersten Bearbeitungseinrichtung
kann eine ansteuerbare Abfallklappe angeordnet sein, durch die von
der ersten Bearbeitungseinrichtung abgetrennte Reststücke entsorgt
werden können. Erstreckt sich die erste Bearbeitungseinrichtung über
beide Schenkel des U des Förderwegs, können zwei
ansteuerbare Abfallklappen vorgesehen sein, jeweils in Förderrichtung gesehen
hinter der ersten Bearbeitungseinrichtung.
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Zur
Förderung einer Platte kann eine auch als ”Mikroeinschub” bezeichnete
Technologie verwendet werden, bei welcher die Fördereinrichtung
für eine Bewegung längs eines Schenkels des U
des Förderwegs mindestens ein ausschließlich seitlich geführtes
Greifelement umfasst. Dies ist eine konstruktiv besonders einfache
Lösung, durch die die Gesamtkosten der Plattenaufteilanlage
gering gehalten werden.
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Vorteilhaft
ist ferner ein Pufferbereich durch den beispielsweise dann, wenn
mehrere Bearbeitungseinrichtungen vorgesehen sind, unterschiedliche
Verarbeitungsgeschwindigkeiten gepuffert werden können.
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Die
oben beschriebenen Anordnungen der Bearbeitungseinrichtungen in
Kombination mit Transport-, Puffer und Dreheinrichtungen ermöglicht
eine Komplettbearbeitung von gleichzeitig sogar 3 Werkstücken.
Dadurch kann ein kontinuierlicher harmonischer Teilefluss mit hoher
Stückzahlleistung realisiert werden. Außerdem
kann der Bediener kontinuierlich Teile abstapeln, ohne den Materialfluss
zu stören.
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Nachfolgend
werden Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme
auf die beiliegende Zeichnung erläutert. In der Zeichnung
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
einer Plattenaufteilanlage;
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2 eine
Darstellung ähnlich 1 einer zweiten
Ausführungsform;
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3 eine
Darstellung ähnlich 1 einer dritten
Ausführungsform;
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4 eine
Darstellung ähnlich 1 einer vierten
Ausführungsform;
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5 eine
Darstellung ähnlich 1 einer fünften
Ausführungsform;
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6 eine
Darstellung ähnlich 1 einer sechsten
Ausführungsform; und
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7 eine
Darstellung ähnlich 1 einer siebten
Ausführungsform.
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Eine
Plattenaufteilanlage trägt in 1 insgesamt
das Bezugszeichen 10. Sie umfasst einen Zuführbereich
in Form eines Zuführtisches 12, einen Entnahmebereich
in Form eines Entsorgungstisches 14, einer ersten Bearbeitungseinrichtung 16 und
einer Fördereinrichtung 18, mit der Werkstücke 20a–e vom
Zuführtisch 12 über die Säge 16 zum
Entsorgungstisch 14 gefördert werden können.
Die Fördereinrichtung 18 umfasst mehrere Unterkomponenten, auf
die weiter unten noch stärker im Detail eingegangen werden
wird.
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Der
Förderweg der Fördereinrichtung 18 ist in 1 durch
eine gestrichelte Linie 21 angedeutet, die Förderrichtung
durch mehrere Pfeile 22. Man erkennt, dass dieser Förderweg 21 in
etwa und insgesamt U-förmig ist, mit einem, in Förderrichtung 22 gesehen,
ersten Schenkel 24, einer Basis 26 und einem zweiten
Schenkel 28. Man erkennt in 1 ferner, dass
der Zuführtisch 12 und der Entsorgungstisch 14 auf
der gleichen Seite, nämlich in 1 unten,
der Plattenaufteilanlage 10 angeordnet sind.
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Die
Fördereinrichtung 18 umfasst zunächst im
Bereich des Zuführtisches 12 einen Programmschieber 30 mit
Spannzangen 32.
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In
nicht gezeigten Ausführungsformen können an Stelle
von Spannzangen auch Schiebestücke oder Schiebeklinken
zum Einstz kommen. Ferner umfasst die Fördereinrichtung 18,
in Förderrichtung 22 gesehen hinter der Säge 16 eine
Dreheinrichtung 34, die in der in 1 gezeigten
Ausführungsform durch eine Saugtraverse mit Drehantrieb
gebildet ist. Eine solche umfasst einen sich im Wesentlichen horizontal
erstreckenden Träger 36, der an einem Ende horizontal
schwenkbar gelagert ist (vertikale Drehachse 38). An dem
Träger 36 sind mehrere Saugeinrichtungen 40 vorhanden.
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Die
Fördereinrichtung 18 umfasst ferner im Bereich
der Basis 26 des U-förmigen Förderwegs 21 einen
Riemenförderer 42, dessen Förderrichtung
orthogonal zu den beiden Schenkeln 24 und 28 des U-förmigen
Förderwegs 21 verläuft. Anstelle des
Riemenförderers wird bei einer nicht gezeigten Ausführungsform
eine Mehrzahl heb- und senkbarer Röllchen zusammen mit
einem Materialschieber verwendet. Schließlich umfasst die
Fördereinrichtung 18 noch einen Schlitten (nicht
sichtbar), mit einer Spannzange 44, wobei der Schlitten
seitlich an einer Schiene 46, die parallel zum zweiten
Schenkel 28 des U-förmigen Förderwegs 21 verläuft,
gelagert ist. Die Spannzange 44 bildet ein Greifelement.
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Die
Säge 16 umfasst einen Maschinentisch 48,
an dem ein Sägewagen 50 längs einer strichpunktiert
dargestellten Sägelinie 52 verfahrbar gelagert
ist. An dem Sägewagen 50 ist eine nicht dargestellte
Sägeeinrichtung in Form eines Kreissägeblattes
vorhanden, so dass bei einer Bewegung des Sägewagens 50 längs
der Sägelinie 52 ein Schnitt längs der
Sägelinie 52 durchgeführt werden kann.
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Der
Betrieb der Plattenaufteilanlage 10 wird von einer nicht
dargestellten Steuer- und Regeleinrichtung 10 vollautomatisch
gesteuert beziehungsweise geregelt. Die Steuerung erfolgt auf der
Basis von Eingaben durch eine Bedienperson oder auf der Basis automatisch übermittelter
Daten, die im Allgemeinen einen Schnittplan, also die Art und Weise, wie
eine Platte aufgeteilt werden soll, beinhaltet.
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Die
Plattenaufteilanlage 10 arbeitet folgendermaßen:
Eine auf dem Zuführtisch 12 liegende großformatige
Platte 20a wird von den Spannzangen 32 des Programmschiebers 30 gegriffen.
Durch eine Bewegung des Programmschiebers 30 in Förderrichtung 21 wird
die großformatige Platte 20a relativ zur Sägelinie 52 positioniert.
Nach erfolgter Positionierung wird ein in 1 nicht
gezeigter Druckbalken, der oberhalb des Maschinentisches 48 angeordnet ist,
auf die großformatige Platte abgesenkt, wodurch diese zwischen
Druckbalken und Maschinentisch 48 verklemmt ist. Nun wird
die Säge 16 betätigt, indem der Sägewagen 50 längs
der Sägelinie 52 bewegt und hierdurch ein Schnitt
in die großformatige Platte 20a eingebracht wird.
Dies wird als ”Längsschnitt” bezeichnet.
Durch diesen entsteht erster Zwischenstreifen 20b.
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Auf
den Zwischenstreifen 20b wird nun der Träger 36 mit
den Saugeinrichtungen 40 abgesenkt, wodurch die Saugeinrichtungen 40 an
dem Zwischenstreifen 20b angreifen können. Dann
wird der Träger 36 leicht angehoben, wodurch auch
der Zwischenstreifen 20b angehoben wird. Jetzt wird der Träger 36 um
die vertikale Drehachse 38 in die gestrichelt gezeichnete
Position geschwenkt. Das entsprechend um 90° gedrehte Werkstück
ist nun mit 20c bezeichnet. Es wird von dem Träger 36 auf
den Riemenförderer 42 abgesenkt und freigegeben.
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Der
Riemenförderer 42 transportiert den Zwischenstreifen 20c nun
in Richtung zur Schiene 46, die insoweit auch als Anschlaglineal
bezeichnet werden kann. Ein an der Schiene 46 anliegendes
Werkstück ist in 1 mit 20d bezeichnet.
Dieses wird nun von der Spannzange 44 gegriffen und in
Richtung zur Säge 16 transportiert und positioniert.
Durch eine Bewegung des Sägewagens 50 wird der
Zwischenstreifen 20d in einzelne Stücke 20e aufgeteilt. Diese
Aufteilung wird auch als ”Querschnitt” bezeichnet.
Die aufgeteilten Werkstücke 20e werden vom jeweils
nachfolgenden Werkstück mittels der Spannzange 44 auf
den Entsorgungstisch 14 geschoben, der vorliegend als Luftkissentisch
ausgebildet ist. Von dort werden sie beispielsweise von einer Bedienperson
entnommen.
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Es
versteht sich, dass die Plattenaufteilanlage 10 in einem
kontinuierlichen Verfahren betrieben werden kann, bei dem die Aufteilung
der großformatigen Platte 20a in die Zwischenstreifen 20b und
die endgültige Aufteilung des Zwischenstreifens 20d in die
Werkstücke 20e gleichzeitig durch eine einzige Bewegung
des Sägewagens 50 erzielt wird. Längsschnitte
und Querschnitte werden also von der gleichen Säge 16 durchgeführt,
und sie erfolgen vorzugsweise gleichzeitig.
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Nun
wird unter Bezugnahme auf 2 eine weitere
Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage 10 erläutert.
Dabei gilt hier wie nachfolgend, dass solche Elemente und Bereiche,
die äquivalente Funktionen zu bereits beschriebenen Elementen
und Bereichen aufweisen, die gleichen Bezugszeichen tragen und im
Normalfall nicht nochmals im Detail erläutert werden.
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Ein
Unterschied der in 2 dargestellten Plattenaufteilanlage 10 zu
jener von 1 betrifft die Dreheinrichtung 34:
Diese umfasst bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
eine um eine vertikale Achse 38 schwenkbare Spannzange 54,
die seitlich am Zwischenstreifen 20b angreift. Zu der Dreheinrichtung 34 gehören
ferner Reibräder 56, von denen nur eines mit einem
Bezugszeichen versehen ist und die in Linien angeordnet sind, wobei
die Linien einen Bogen von 90° beschreiben.
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Außerdem
verfügt die Plattenaufteilanlage 10 von 2 über
eine weitere Bearbeitungseinrichtung in Form eines Bohrers 58,
der im Bereich des Entnahmetisches 14 seitlich angeordnet
ist. Eine Werkzeugachse 60 des Bohrers 58 ist
in etwa horizontal und parallel zur Sägelinie 52.
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Bei
der Plattenaufteilanlage 10 von 2 wird der
Zwischenstreifen 20b von der Dreheinrichtung 34 um
90° gedreht, indem er von der Spannzange 54 gegriffen
und dann die Reibräder 56 angetrieben werden.
Auf diese Weise gelangt der Zwischenstreifen 20b in die
Position des Zwischenstreifens 20c.
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Durch
den Bohrer 58 können Löcher in die seitlichen
Stirnseiten der fertigen Werkstücke 20e eingebracht
werden, beispielsweise für die spätere Einbringung
von Dübeln. Anstelle eines Bohrers 58 kann auch
ein Fräser vorgesehen sein, durch den in die seitliche
Stirnseite des entsprechenden fertigen Werkstücks 20e eine
Nut eingebracht wird.
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Bei
den bisher gezeigten Ausführungsformen erfolgte die Beschickung
des Zuführtisches 12 manuell. Bei der in 3 gezeigten
Ausführungsform umfasst der Zuführtisch 12 eine
Rollenbahn, welche durch strichpunktierte Linien 62 längs
des Pfeils 63 angedeutet ist. Dies gestattet eine automatische
Beschickung des Zuführtisches 12 zum Beispiel
dann, wenn die Plattenaufteilanlage 10 in eine Gesamt-Fertigungslinie
eingebunden ist.
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Ferner
verfügt die in 3 gezeigte Plattenaufteilanlage über
eine Abfallklappe 63, die im Bereich des ersten Schenkels 24 des
U-förmigen Förderwegs 21 unmittelbar
hinter der Sägelinie 52 angeordnet ist. Weiterhin
verfügt der Zuführtisch 12 über eine
Dreheinrichtung, er ist also als Ganzes drehbar, was durch den Doppelpfeil 65 angedeutet
ist.
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Die
Dreheinrichtung 34 ist bei der in 3 gezeigten
Plattenaufteilanlage 10 durch ein Drehgitter 64 gebildet,
welches um eine vertikale Achse 38 geschwenkt werden kann
und längs einer Schiene 66, die bogenförmig
um 90° gekrümmt ist, geführt ist.
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Ferner
verfügt die Plattenaufteilanlage 10 über
eine erste weitere Bearbeitungseinrichtung in Form eines oberhalb
des Riemenförderers angeordneten Bohraggregats 68 mit
mehreren vertikalen Bohrspindeln (ohne Bezugszeichen). In einer
nicht gezeigten Ausführungsform ist zusätzlich
oder alternativ ein Bohraggregat unterhalb des Riemenförderers
angeordnet. Der Bereich unterhalb des Bohraggregats 68 bildet
darüber hinaus, wie weiter unten noch dargelegt werden
wird, einen Pufferbereich 70.
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Am
Sägewagen 50 ist eine zweite weitere Bearbeitungseinrichtung
in Form einer vertikal angeordneten Frässpindel 72 vorhanden.
Der Entnahmetisch 14 ist ebenfalls als Rollenbahn ausgebildet,
was durch entsprechende strichpunktierte Linien 74 angedeutet
ist. Außerdem ist zwischen Maschinentisch 48 und
Rollenbahn 74 des Entnahmetischs 14 eine weitere
Abfallklappe 76 angeordnet.
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Die
funktionalen Unterschiede der in 3 gezeigten
Plattenaufteilanlage 10 zu denen der 1 und 2 sind
folgende: Der Zufuhrtisch 12 ermöglicht aufgrund
der Rollenbahn 62, wie bereits dargelegt wurde, eine automatische
Beschickung des Zuführtisches 12, ohne dass eine
Bedienperson die großformatige Platte 20a auf
dem Zufuhrtisch 12 ausrichten muss. Die Abfallklappe 63 gestattet
beispielsweise nach einem Besäumschnitt, bei dem ein erster
Besäumstreifen (nicht dargestellt) von der großformatigen
Platte 20a abgetrennt wird, diesen Besäumstreifen über
die Abfallklappe 63 in einen unterhalb der Abfallklappe 63 vorhandene
Behälter zu entsorgen.
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Die
Drehung des Werkstücks um 90° wird einfach durch
ein Schwenken des Drehgitters 64 bewirkt. Im Pufferbereich 70 wird
der Reststreifen 20c zunächst stationär
gehalten, gegebenenfalls durch entsprechende und nicht dargestellte
Niederdrückvorrichtungen auch verklemmt. Mittels des Bohraggregats 68 kann
nun ein entsprechendes Bohrbild in den Zwischenstreifen 20c eingebracht
werden. Es versteht sich, dass hierfür das Bohraggregat 68 und/oder
das auf dem Riemenförderer 42 liegende Werkstück 20c entsprechend
bewegt werden können. Beispielsweise kann das Bohraggregat 68 oberhalb
des Riemenförderers 42 an einem entsprechenden
Portal in horizontaler Richtung und auch in vertikaler Richtung
verschieblich angeordnet sein.
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Zum
Einbringen von Nuten in die Unterseite des Werkstücks 20c wird
dieses von der Spannzange 44 längs der Schiene 46 relativ
zum Sägewagen 50 positioniert, und dann wird der
Sägewagen 50 relativ zum Werkstück 20c positioniert.
Möglich ist auch, dass eine Freiformkontur in das Werkstück 20c eingebracht
wird, indem einerseits der Sägewagen 50 bei in
Betrieb genommener Frässpindel 72 und die Spannzange 44 in
koordinierter Weise gleichzeitig bewegt werden. Dabei gestattet
die Spannzange 44 durch ihre freie Beweglichkeit längs
der Schiene 46 sowohl eine Vorwärtsbewegung als
auch eine Rückwärtsbewegung des von ihr gehaltenen
Werkstücks 20c. Möglich ist dabei auch,
dass zuerst ein Schnitt durch die am Sägewagen 50 angebrachte
Säge realisiert wird, und dass das entstehende Abfallstück durch
die Abfallklappe 76 entsorgt wird.
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Man
erkennt, dass durch die in 3 dargestellte
Plattenaufteilanlage 10 eine Komplettbearbeitung eines
Werkstücks 20, beispielsweise eines Möbelteils,
möglich ist, einschließlich des Einbringens von
Bohrungen, Nuten, Freiformen, sowie eine Aufteilung durch Längs-
und Querschnitte bzw. Fräsbearbeitungen.
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Bei
der in 4 gezeigten Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage 10 erfolgt
die Beschickung des Zuführtisches 12 nicht mittels
einer Rollenbahn, sondern durch eine Saugtraverse 78. Diese
umfasst einen Träger 80, an dem ein Schlitten 82 verschieblich
gehalten ist. An dem Schlitten sind wiederum mehrere Saugeinrichtungen 84 angeordnet,
von denen in 4 nur eine mit einem Bezugszeichen
versehen ist. Die Saugeinrichtungen 84 können
auf ein Werkstück 20a abgesenkt werden, wodurch
dieses in 4 von links auf den Zuführtisch 12 transportiert und
dort abgelegt wird. Dort kann es dann von dem Programmschieber 30 mit
den Spannzangen 32 zur Längsaufteilung in Förderrichtung 22 bewegt
werden.
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Als
Dreheinrichtung 34 ist eine Saugtraverse 86 mit
Dreheinrichtung vorgesehen. Die Saugtraverse 86 umfasst
einen ersten Träger 36, an dem mehrere Saugeinrichtungen 40 angeordnet
sind. Der Träger 36 ist an einem Träger 88 längs
verschieblich (Pfeil 90) und drehbar (Pfeil 92)
gelagert.
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Auch
die Entnahme und Abförderung der fertig bearbeiteten Werkstücke
vom Entnahmetisch 14 erfolgt durch eine Saugtraverse 94,
die längs eines Trägers 96 verschieblich
ist. Von der Saugtraverse 94 werden die fertigen Werkstücke 20e auf
eine Rollenbahn 74 abgelegt, mit der die Werkstücke 20e schließlich
abtransportiert werden.
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Bei
der in 5 gezeigten Plattenaufteilanlage 10 werden
die großformatigen Platten 20a dem Zuführtisch 12 durch
eine Schiebeeinrichtung 98 von einem Hubtisch 100 zugeführt.
Die Schiebeeinrichtung 98 umfasst einen portalartigen Träger 102,
an dem Schiebeelemente 104 befestigt sind und der an seitlichen
Schienen 106 verfahrbar gelagert ist. Durch eine entsprechende
Höheneinstellung des Hubtisches und durch in 5 nicht
gezeigte Gegenhalter auf der von den Schiebeelementen 104 abgewandten
Seite des Stapels 108 von Platten 20a kann eine
gewünschte Anzahl von Platten 20a abgestapelt und
auf den Zuführtisch 12 geschoben werden.
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Die
Dreheinrichtung 34 umfasst bei der in 5 gezeigten
Plattenaufteilanlage 10 ein System aus Kurvenriemen 110.
Hierbei handelt es sich um Riemen, welche in einer Nut in einem
nicht gezeigten Tisch geführt sind und etwas über
die Oberseite des Tisches überstehen. Die Nuten sind bogenförmig
um 90° gekrümmt, wodurch das Werkstück 20b in
die Position des Werkstücks 20c gefördert
und gedreht wird.
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Ähnlich
zu der Ausführungsform von 3 umfasst
auch die in 5 gezeigte Plattenaufteilanlage 10 eine
Frässpindel 72 die vertikal ist und das Werkstück
von unten bearbeitet. Sie ist an einem eigenen Wagen 116 angeordnet
und gestattet aber durch eine unabhängige Bewegung längs
der Sägelinie 52 im koordinierten Zusammenspiel
mit dem Vorschub mittels der Spannzange 44 das Einbringen von
Freiformen, das Runden von Ecken, etc..
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Der
Abtransport der fertig bearbeiteten Werkstücke 20e vom
Entnahmetisch 14 wird durch einen Riemenförderer 114 sichergestellt,
der die Werkstücke 20e auf eine Rollenbahn 74 fördert.
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Die
in 6 gezeigte Plattenaufteilanlage 10 ist ähnlich
wie jene von 3 aufgebaut. Im Unterschied
zu dieser umfasst die Fördereinrichtung 18 jedoch
im Bereich des zweiten Schenkels 28 des U ein beidseitig
an Schienen 46 geführtes Portal 118,
an dem mehrere Spannzangen 44 befestigt sind.
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Aus 6 geht
außerdem eine mögliche Betriebsweise hervor, die
jedoch auch bei den Plattenaufteilanlagen 10 der 3 und 5 (Fräser 72)
realisierbar wäre: Bei der in 6 gezeigten
Anlage wird der Fräser 72 nämlich dazu
verwendet, während des Vorschubs durch die Spannzangen 44 eine
Seitenfläche des Werkstücks 20d über
eine gewisse Länge zu bearbeiten, was auch als ein ”Nachschnitt” bezeichnet
wird. Anschließend erfolgt der Querschnitt durch die Säge 16.
Hierdurch entsteht ein Werkstück 23e3 ,
welches eine geringere Breite hat als die nachfolgenden beiden Werkstücke 20e1 und 20e2 .
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Die
Plattenaufteilanlage 10 von 7 entspricht
in vielen Bereichen jener von 1, jedoch mit
der Dreheinrichtung 34 von 5 und den
Abfallklappen 63 und 76 und dem Fräser 72 von 3.
Außerdem ist an Stelle des Riemenförderers 42 eine Wendeeinrichtung 120 vorhanden,
die das Werkstück 20c um eine zur Sägelinie 52 orthogonale
Achse wendet. Das gewendete Werkstück ist mit 20d bezeichnet.
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Die
im Zusammenhang mit 7 gezeigte Betriebsweise weist Ähnlichkeiten
zu jener von 6 auf: Allerdings wirkt der
Fräser 72 während des Vorschubs durch
die Spannzangen 32 im Bereich des ersten Schenkels 24 des
U des Förderwegs 21: Zunächst wird ein
erster Besäumschnitt am in Vorschubrichtung gesehen vorderen
Rand des Werkstücks 20a durch die Säge 16 eingebracht
(Rand 124a am Werkstück 20b). Dann wird
der Fräser 72 in eine in 7 vergleichsweise
linke Position gebracht und das Werkstück 72 durch
die Spannzangen 32 vorgeschoben, wodurch im Rahmen eines ”Nachschnitts” der
seitliche Rand 124b am Werkstück 20b entsteht.
Eine nachfolgende Bearbeitung mit dem Fräser 72 erzeugt
den Rand 124c. Nun wird das Werkstück 20a vorgeschoben,
wodurch mittels des Fräsers 72 der seitliche Rand 124d entsteht,
usw.
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Es
versteht sich, dass als weitere Bearbeitungseinrichtungen nicht
nur Bohrer oder Fräser, sondern beispielsweise auch eine
Etikettiereinrichtung verwendet werden können, durch die
ein Etikett auf das Werkstück aufgebracht wird. Außerdem
versteht sich, dass auch Fräs- und Bohrspindeln vorgesehen
sein können, die die Werkstücke von oben oder
von der Seite bearbeiten. Letztlich wird durch die in den 1 bis 7 gezeigte
Plattenaufteilanlage 10 nicht nur ein Aufteilen mittels
Säge, sondern eine Komplettbearbeitung der Werkstücke 20 ermöglicht,
also auch das Einbringen von Bohrungen an beliebigen Stellen, das
Einbringen von Nuten, und das ”Frässchneiden” beliebig
geformter Werkstücke.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3034205
A1 [0002]
- - DE 2931789 C2 [0002]