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DE102008034049A1 - Plattenaufteilzentrum zur Komplettbearbeitung von plattenförmigen Werkstücken, insbesondere Möbelstücken - Google Patents

Plattenaufteilzentrum zur Komplettbearbeitung von plattenförmigen Werkstücken, insbesondere Möbelstücken Download PDF

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Publication number
DE102008034049A1
DE102008034049A1 DE102008034049A DE102008034049A DE102008034049A1 DE 102008034049 A1 DE102008034049 A1 DE 102008034049A1 DE 102008034049 A DE102008034049 A DE 102008034049A DE 102008034049 A DE102008034049 A DE 102008034049A DE 102008034049 A1 DE102008034049 A1 DE 102008034049A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
processing device
panel
panel splitter
conveying
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008034049A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Gröning
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Homag Plattenaufteiltechnik GmbH
Original Assignee
Holzma Plattenaufteiltechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Holzma Plattenaufteiltechnik GmbH filed Critical Holzma Plattenaufteiltechnik GmbH
Priority to DE102008034049A priority Critical patent/DE102008034049A1/de
Priority to EP09005402.4A priority patent/EP2147760B1/de
Publication of DE102008034049A1 publication Critical patent/DE102008034049A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B5/00Sawing machines working with circular or cylindrical saw blades; Components or equipment therefor
    • B27B5/02Sawing machines working with circular or cylindrical saw blades; Components or equipment therefor characterised by a special purpose only
    • B27B5/06Sawing machines working with circular or cylindrical saw blades; Components or equipment therefor characterised by a special purpose only for dividing plates in parts of determined size, e.g. panels
    • B27B5/065Sawing machines working with circular or cylindrical saw blades; Components or equipment therefor characterised by a special purpose only for dividing plates in parts of determined size, e.g. panels with feedable saw blades, e.g. arranged on a carriage
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B31/00Arrangements for conveying, loading, turning, adjusting, or discharging the log or timber, specially designed for saw mills or sawing machines

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Forests & Forestry (AREA)
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Abstract

Eine Plattenaufteilanlage (10) dient zum Aufteilen plattenförmiger Werkstücke (20). Sie umfasst einen Zuführbereich (12), einen Entnahmebereich (14), mindestens eine erste Bearbeitungseinrichtung (16) und eine Fördereinrichtung (18), die die Werkstücke (20) vom Zuführbereich (12) längs eines abgewinkelten Förderwegs (21) über die erste Bearbeitungseinrichtung (16) zum Entnahmebereich (14) fördert. Es wird vorgeschlagen, dass die Fördereinrichtung (18) zu beiden Seiten der ersten Bearbeitungseinrichtung (16) angeordnet ist, derart, dass die erste Bearbeitungseinrichtung (16) von mindestens zwei Seiten beschickt werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Plattenaufteilanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die DE 30 34 205 A1 und die DE 29 31 789 C2 beschreiben jeweils eine Plattenaufteilanlage mit einer Längssäge und einer zu dieser in einem Winkel von 90° angeordneten Quersäge. Die plattenförmigen Werkstücke werden von einer Fördereinrichtung zunächst über die Längssäge hinweggefördert. Der Förderweg knickt dann um 90° ab und führt zur Quersäge.
  • Eine derartige Plattenaufteilanlage wird auch als ”Winkelanlage” bezeichnet, da ihre Fördereinrichtung einen abgewinkelten, in etwa L-förmigen Förderweg beschreibt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Plattenaufteilanlage zu schaffen, die flexibel aufstellbar ist, wenig Platz benötigt und einfach zu bedienen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Plattenaufteilanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen genannt. Für die Erfindung wichtige Merkmale finden sich darüber hinaus in der nachfolgenden Beschreibung und in der Zeichnung. Die Merkmale können sowohl in Alleinstellung als auch in unterschiedlichen Kombinationen für die Erfindung wichtig sein, ohne dass hierauf nochmals explizit hingewiesen wird.
  • Ein wichtiges Merkmal der erfindungsgemäßen Plattenaufteilanlage ist, dass die Fördereinrichtung zu beiden Seiten der ersten Bearbeitungseinrichtung angeordnet ist, derart, dass die erste Bearbeitungseinrichtung von mindestens zwei Seiten beschickt werden kann. Hierdurch wird die Flexibilität der Plattenaufteilanlage wesentlich verbessert. Es ist beispielsweise im Falle einer Säge oder eines Fräsers sogar eine Bearbeitung eines Werkstücks, welches von der einen Seite zugeführt wurde, gleichzeitig (also mit einer einzigen Werkzeugbewegung) mit der Bearbeitung eines Werkstücks, welches von der anderen Seite zugeführt wurde, möglich.
  • Sind der Zuführbereich und der Entnahmebereich auf der gleichen Seite der Anlage angeordnet, wird seitlich von der Anlage kein Platz benötigt. Der für die Aufstellung der Plattenaufteilanlage benötigte Raum ist daher vergleichsweise gering. Dies erhöht wiederum die Flexibilität beim Aufstellen der erfindungsgemäßen Plattenaufteilanlage beispielsweise in einem Eckbereich eines Raumes. Darüber hinaus wird die Bedienung vereinfacht, da der Zuführbereich und der Entnahmebereich vergleichsweise nahe zueinander angeordnet sein können. In einem besonders einfachen Fall genügt eine einzige Bedienperson, die sowohl den Zuführbereich und den Entnahmebereich bedient. Möglich ist aber auch die Integration der erfindungsgemäßen Plattenaufteilanlage in eine automatische Fertigungslinie, ohne dass der insgesamt geradlinige Materialfluss der Fertigungslinie unterbrochen wird.
  • Eine gemäß einer Weiterbildung vorgesehene Dreheinrichtung hat den Vorteil, dass die Werkstücke am Entnahmebereich eine um 90° gedrehte Orientierung aufweisen, im Vergleich zur Orientierung am Zuführbereich. Dies erhöht die Bearbeitungsmöglichkeiten am Werkstück.
  • Dabei sind unterschiedliche konkrete technische Ausgestaltungen der Dreheinrichtung möglich. Eine horizontale, um eine vertikale Achse schwenkbare Spannzange mit mindestens einem (im Allgemeinen angetriebenen) Reibrad ist technisch einfach und daher preiswert. Auch ein Drehgitter ist technisch einfach realisierbar. Eine Saugtraverse mit Linearachse erfordert keine Maßnahmen am Auflagetisch und ist sehr flexibel. Eine Saugtraverse mit Drehantrieb dagegen ist technisch vergleichsweise einfach. Ein angetriebener Kurvenriemen gestattet eine kontinuierliche Förderung.
  • Eine ganz besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Plattenaufteilanlage sieht vor, dass die erste Bearbeitungseinrichtung einen Werkzeugwagen, vorzugsweise einen Sägewagen mit einer Sägeeinrichtung, umfasst, der wenigstens in etwa rechtwinklig zu den beiden Schenkeln und über beide Schenkel des U des Förderwegs hinweg verfahrbar ist. Mit ein und derselben Bearbeitungseinrichtung kann daher das Werkstück bearbeitet werden, sowohl wenn es sich gerade im Bereich des einen Schenkels des U des Förderwegs befindet (bspw. zu einer Längsaufteilung), als auch im Bereich des anderen Schenkels des U (bspw. zu einer Queraufteilung). Hierdurch werden erhebliche Kosten gespart, was insbesondere dann gilt, wenn es sich bei dem Werkzeug um eine Säge handelt. Mit einer einzigen Verfahrbewegung des Sägewagens kann ein auf dem einen Schenkel liegendes Werkstück als auch ein auf dem anderen Schenkel des U liegendes Werkstück nahezu zeitgleich bzw. parallel gesägt werden. Im Zusammenspiel mit der oben erwähnten Dreheinrichtung kann so mit einer einzigen Verfahrbewegung des Sägewagens sowohl ein Längsschnitt am einen Werkstück als auch ein Querschnitt am anderen Werkstück realisiert werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es ferner, wenn die Plattenaufteilanlage zusätzlich zu der ersten Bearbeitungseinrichtung eine weitere Bearbeitungseinrichtung, vorzugsweise einen Bohrer und/oder einen Fräser und/oder eine Etikettiereinrichtung aufweist. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Fallgestaltungen, die auch miteinander beliebig kombinierbar sind, denkbar:
    Möglich ist beispielsweise, dass die weitere Bearbeitungseinrichtung im Bereich einer Basis des U des Förderwegs oder im Bereich des Beginns des in Förderrichtung gesehen zweiten Schenkels des U des Förderwegs angeordnet ist. In diesem Bereich hat es in vielen Fällen ausreichend Platz, so dass die weitere Bearbeitungseinrichtung nicht mit anderen Einrichtungen der Plattenaufteilanlage kollidiert und dennoch vergleichsweise groß bauen kann.
  • Ferner kann die weitere Bearbeitungseinrichtung an einem Werkzeugwagen, vorzugsweise demselben Werkzeugwagen von Anspruch 4 angeordnet sein, der wenigstens in etwa rechtwinklig zu den beiden Schenkeln und über beide Schenkel des U des Förderwegs hinweg verfahrbar ist. In diesem Fall kann ein eigener Antrieb, der die weitere Bearbeitungseinrichtung relativ zum Werkstück positioniert, entfallen, wodurch Kosten und Komplexität der Plattenaufteilanlage gesenkt werden. Außerdem ist eine Bearbeitung der Werkstücke sowohl im Bereich des einen Schenkels des U als auch im Bereich des anderen Schenkels des U des Förderwegs möglich. Eine vertikale Werkzeugachse ermöglicht das Einbringen beispielsweise von Bohrungen von unten in das Werkstück, wobei ggf. auch eine weitere Bearbeitungsvorrichtung oberhalb des Werkstücks angeordnet sein kann, mit der bspw. Bohrungen von oben in das Werkstück eingebracht werden können. Ein Fräser gestattet auch das Einbringen sog. ”Nachschnitte”, wodurch auf einfache Weise ganz unterschiedliche Plattengeometrien hergestellt werden können.
  • Die weitere Bearbeitungseinrichtung kann auch im Bereich des Entnahmetisches angeordnet sein, entweder zum ”Inneren” der Plattenaufteilanlage hin, oder wirklich direkt am Entnahmetisch. Im ersten Fall ist eine Bearbeitung gleichzeitig mit der üblicherweise kurz vor dem Entnahmetisch angeordneten ersten Bearbeitungseinrichtung möglich, wodurch die Zeit bei der Bearbeitung der Werkstücke verkürzt wird. Eine Anordnung direkt am Entnahmetisch wiederum hat den Vorteil, dass dort oft vergleichsweise viel Platz zur Verfügung steht, was die Integration der weiteren Bearbeitungseinrichtung in die Plattenaufteilanlage vereinfacht.
  • In Weiterbildung hierzu wird vorgeschlagen, dass eine Werkzeugachse der weiteren Bearbeitungseinrichtung wenigstens in etwa horizontal ist. Handelt es sich bei dem Werkzeug beispielsweise um einen Bohrer, bedeutet dies, dass der Bohrer in eine seitliche Stirnseite der Platte eindringt und diese bearbeitet. Auf diese Weise können beispielsweise Bohrungen für Dübel oder, wenn das Werkzeug ein Fräser ist, seitliche Nuten für Nut-Feder-Verbindungen eingearbeitet werden.
  • In Förderrichtung gesehen hinter der ersten Bearbeitungseinrichtung kann eine ansteuerbare Abfallklappe angeordnet sein, durch die von der ersten Bearbeitungseinrichtung abgetrennte Reststücke entsorgt werden können. Erstreckt sich die erste Bearbeitungseinrichtung über beide Schenkel des U des Förderwegs, können zwei ansteuerbare Abfallklappen vorgesehen sein, jeweils in Förderrichtung gesehen hinter der ersten Bearbeitungseinrichtung.
  • Zur Förderung einer Platte kann eine auch als ”Mikroeinschub” bezeichnete Technologie verwendet werden, bei welcher die Fördereinrichtung für eine Bewegung längs eines Schenkels des U des Förderwegs mindestens ein ausschließlich seitlich geführtes Greifelement umfasst. Dies ist eine konstruktiv besonders einfache Lösung, durch die die Gesamtkosten der Plattenaufteilanlage gering gehalten werden.
  • Vorteilhaft ist ferner ein Pufferbereich durch den beispielsweise dann, wenn mehrere Bearbeitungseinrichtungen vorgesehen sind, unterschiedliche Verarbeitungsgeschwindigkeiten gepuffert werden können.
  • Die oben beschriebenen Anordnungen der Bearbeitungseinrichtungen in Kombination mit Transport-, Puffer und Dreheinrichtungen ermöglicht eine Komplettbearbeitung von gleichzeitig sogar 3 Werkstücken. Dadurch kann ein kontinuierlicher harmonischer Teilefluss mit hoher Stückzahlleistung realisiert werden. Außerdem kann der Bediener kontinuierlich Teile abstapeln, ohne den Materialfluss zu stören.
  • Nachfolgend werden Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage;
  • 2 eine Darstellung ähnlich 1 einer zweiten Ausführungsform;
  • 3 eine Darstellung ähnlich 1 einer dritten Ausführungsform;
  • 4 eine Darstellung ähnlich 1 einer vierten Ausführungsform;
  • 5 eine Darstellung ähnlich 1 einer fünften Ausführungsform;
  • 6 eine Darstellung ähnlich 1 einer sechsten Ausführungsform; und
  • 7 eine Darstellung ähnlich 1 einer siebten Ausführungsform.
  • Eine Plattenaufteilanlage trägt in 1 insgesamt das Bezugszeichen 10. Sie umfasst einen Zuführbereich in Form eines Zuführtisches 12, einen Entnahmebereich in Form eines Entsorgungstisches 14, einer ersten Bearbeitungseinrichtung 16 und einer Fördereinrichtung 18, mit der Werkstücke 20a–e vom Zuführtisch 12 über die Säge 16 zum Entsorgungstisch 14 gefördert werden können. Die Fördereinrichtung 18 umfasst mehrere Unterkomponenten, auf die weiter unten noch stärker im Detail eingegangen werden wird.
  • Der Förderweg der Fördereinrichtung 18 ist in 1 durch eine gestrichelte Linie 21 angedeutet, die Förderrichtung durch mehrere Pfeile 22. Man erkennt, dass dieser Förderweg 21 in etwa und insgesamt U-förmig ist, mit einem, in Förderrichtung 22 gesehen, ersten Schenkel 24, einer Basis 26 und einem zweiten Schenkel 28. Man erkennt in 1 ferner, dass der Zuführtisch 12 und der Entsorgungstisch 14 auf der gleichen Seite, nämlich in 1 unten, der Plattenaufteilanlage 10 angeordnet sind.
  • Die Fördereinrichtung 18 umfasst zunächst im Bereich des Zuführtisches 12 einen Programmschieber 30 mit Spannzangen 32.
  • In nicht gezeigten Ausführungsformen können an Stelle von Spannzangen auch Schiebestücke oder Schiebeklinken zum Einstz kommen. Ferner umfasst die Fördereinrichtung 18, in Förderrichtung 22 gesehen hinter der Säge 16 eine Dreheinrichtung 34, die in der in 1 gezeigten Ausführungsform durch eine Saugtraverse mit Drehantrieb gebildet ist. Eine solche umfasst einen sich im Wesentlichen horizontal erstreckenden Träger 36, der an einem Ende horizontal schwenkbar gelagert ist (vertikale Drehachse 38). An dem Träger 36 sind mehrere Saugeinrichtungen 40 vorhanden.
  • Die Fördereinrichtung 18 umfasst ferner im Bereich der Basis 26 des U-förmigen Förderwegs 21 einen Riemenförderer 42, dessen Förderrichtung orthogonal zu den beiden Schenkeln 24 und 28 des U-förmigen Förderwegs 21 verläuft. Anstelle des Riemenförderers wird bei einer nicht gezeigten Ausführungsform eine Mehrzahl heb- und senkbarer Röllchen zusammen mit einem Materialschieber verwendet. Schließlich umfasst die Fördereinrichtung 18 noch einen Schlitten (nicht sichtbar), mit einer Spannzange 44, wobei der Schlitten seitlich an einer Schiene 46, die parallel zum zweiten Schenkel 28 des U-förmigen Förderwegs 21 verläuft, gelagert ist. Die Spannzange 44 bildet ein Greifelement.
  • Die Säge 16 umfasst einen Maschinentisch 48, an dem ein Sägewagen 50 längs einer strichpunktiert dargestellten Sägelinie 52 verfahrbar gelagert ist. An dem Sägewagen 50 ist eine nicht dargestellte Sägeeinrichtung in Form eines Kreissägeblattes vorhanden, so dass bei einer Bewegung des Sägewagens 50 längs der Sägelinie 52 ein Schnitt längs der Sägelinie 52 durchgeführt werden kann.
  • Der Betrieb der Plattenaufteilanlage 10 wird von einer nicht dargestellten Steuer- und Regeleinrichtung 10 vollautomatisch gesteuert beziehungsweise geregelt. Die Steuerung erfolgt auf der Basis von Eingaben durch eine Bedienperson oder auf der Basis automatisch übermittelter Daten, die im Allgemeinen einen Schnittplan, also die Art und Weise, wie eine Platte aufgeteilt werden soll, beinhaltet.
  • Die Plattenaufteilanlage 10 arbeitet folgendermaßen: Eine auf dem Zuführtisch 12 liegende großformatige Platte 20a wird von den Spannzangen 32 des Programmschiebers 30 gegriffen. Durch eine Bewegung des Programmschiebers 30 in Förderrichtung 21 wird die großformatige Platte 20a relativ zur Sägelinie 52 positioniert. Nach erfolgter Positionierung wird ein in 1 nicht gezeigter Druckbalken, der oberhalb des Maschinentisches 48 angeordnet ist, auf die großformatige Platte abgesenkt, wodurch diese zwischen Druckbalken und Maschinentisch 48 verklemmt ist. Nun wird die Säge 16 betätigt, indem der Sägewagen 50 längs der Sägelinie 52 bewegt und hierdurch ein Schnitt in die großformatige Platte 20a eingebracht wird. Dies wird als ”Längsschnitt” bezeichnet. Durch diesen entsteht erster Zwischenstreifen 20b.
  • Auf den Zwischenstreifen 20b wird nun der Träger 36 mit den Saugeinrichtungen 40 abgesenkt, wodurch die Saugeinrichtungen 40 an dem Zwischenstreifen 20b angreifen können. Dann wird der Träger 36 leicht angehoben, wodurch auch der Zwischenstreifen 20b angehoben wird. Jetzt wird der Träger 36 um die vertikale Drehachse 38 in die gestrichelt gezeichnete Position geschwenkt. Das entsprechend um 90° gedrehte Werkstück ist nun mit 20c bezeichnet. Es wird von dem Träger 36 auf den Riemenförderer 42 abgesenkt und freigegeben.
  • Der Riemenförderer 42 transportiert den Zwischenstreifen 20c nun in Richtung zur Schiene 46, die insoweit auch als Anschlaglineal bezeichnet werden kann. Ein an der Schiene 46 anliegendes Werkstück ist in 1 mit 20d bezeichnet. Dieses wird nun von der Spannzange 44 gegriffen und in Richtung zur Säge 16 transportiert und positioniert. Durch eine Bewegung des Sägewagens 50 wird der Zwischenstreifen 20d in einzelne Stücke 20e aufgeteilt. Diese Aufteilung wird auch als ”Querschnitt” bezeichnet. Die aufgeteilten Werkstücke 20e werden vom jeweils nachfolgenden Werkstück mittels der Spannzange 44 auf den Entsorgungstisch 14 geschoben, der vorliegend als Luftkissentisch ausgebildet ist. Von dort werden sie beispielsweise von einer Bedienperson entnommen.
  • Es versteht sich, dass die Plattenaufteilanlage 10 in einem kontinuierlichen Verfahren betrieben werden kann, bei dem die Aufteilung der großformatigen Platte 20a in die Zwischenstreifen 20b und die endgültige Aufteilung des Zwischenstreifens 20d in die Werkstücke 20e gleichzeitig durch eine einzige Bewegung des Sägewagens 50 erzielt wird. Längsschnitte und Querschnitte werden also von der gleichen Säge 16 durchgeführt, und sie erfolgen vorzugsweise gleichzeitig.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf 2 eine weitere Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage 10 erläutert. Dabei gilt hier wie nachfolgend, dass solche Elemente und Bereiche, die äquivalente Funktionen zu bereits beschriebenen Elementen und Bereichen aufweisen, die gleichen Bezugszeichen tragen und im Normalfall nicht nochmals im Detail erläutert werden.
  • Ein Unterschied der in 2 dargestellten Plattenaufteilanlage 10 zu jener von 1 betrifft die Dreheinrichtung 34: Diese umfasst bei der in 2 gezeigten Ausführungsform eine um eine vertikale Achse 38 schwenkbare Spannzange 54, die seitlich am Zwischenstreifen 20b angreift. Zu der Dreheinrichtung 34 gehören ferner Reibräder 56, von denen nur eines mit einem Bezugszeichen versehen ist und die in Linien angeordnet sind, wobei die Linien einen Bogen von 90° beschreiben.
  • Außerdem verfügt die Plattenaufteilanlage 10 von 2 über eine weitere Bearbeitungseinrichtung in Form eines Bohrers 58, der im Bereich des Entnahmetisches 14 seitlich angeordnet ist. Eine Werkzeugachse 60 des Bohrers 58 ist in etwa horizontal und parallel zur Sägelinie 52.
  • Bei der Plattenaufteilanlage 10 von 2 wird der Zwischenstreifen 20b von der Dreheinrichtung 34 um 90° gedreht, indem er von der Spannzange 54 gegriffen und dann die Reibräder 56 angetrieben werden. Auf diese Weise gelangt der Zwischenstreifen 20b in die Position des Zwischenstreifens 20c.
  • Durch den Bohrer 58 können Löcher in die seitlichen Stirnseiten der fertigen Werkstücke 20e eingebracht werden, beispielsweise für die spätere Einbringung von Dübeln. Anstelle eines Bohrers 58 kann auch ein Fräser vorgesehen sein, durch den in die seitliche Stirnseite des entsprechenden fertigen Werkstücks 20e eine Nut eingebracht wird.
  • Bei den bisher gezeigten Ausführungsformen erfolgte die Beschickung des Zuführtisches 12 manuell. Bei der in 3 gezeigten Ausführungsform umfasst der Zuführtisch 12 eine Rollenbahn, welche durch strichpunktierte Linien 62 längs des Pfeils 63 angedeutet ist. Dies gestattet eine automatische Beschickung des Zuführtisches 12 zum Beispiel dann, wenn die Plattenaufteilanlage 10 in eine Gesamt-Fertigungslinie eingebunden ist.
  • Ferner verfügt die in 3 gezeigte Plattenaufteilanlage über eine Abfallklappe 63, die im Bereich des ersten Schenkels 24 des U-förmigen Förderwegs 21 unmittelbar hinter der Sägelinie 52 angeordnet ist. Weiterhin verfügt der Zuführtisch 12 über eine Dreheinrichtung, er ist also als Ganzes drehbar, was durch den Doppelpfeil 65 angedeutet ist.
  • Die Dreheinrichtung 34 ist bei der in 3 gezeigten Plattenaufteilanlage 10 durch ein Drehgitter 64 gebildet, welches um eine vertikale Achse 38 geschwenkt werden kann und längs einer Schiene 66, die bogenförmig um 90° gekrümmt ist, geführt ist.
  • Ferner verfügt die Plattenaufteilanlage 10 über eine erste weitere Bearbeitungseinrichtung in Form eines oberhalb des Riemenförderers angeordneten Bohraggregats 68 mit mehreren vertikalen Bohrspindeln (ohne Bezugszeichen). In einer nicht gezeigten Ausführungsform ist zusätzlich oder alternativ ein Bohraggregat unterhalb des Riemenförderers angeordnet. Der Bereich unterhalb des Bohraggregats 68 bildet darüber hinaus, wie weiter unten noch dargelegt werden wird, einen Pufferbereich 70.
  • Am Sägewagen 50 ist eine zweite weitere Bearbeitungseinrichtung in Form einer vertikal angeordneten Frässpindel 72 vorhanden. Der Entnahmetisch 14 ist ebenfalls als Rollenbahn ausgebildet, was durch entsprechende strichpunktierte Linien 74 angedeutet ist. Außerdem ist zwischen Maschinentisch 48 und Rollenbahn 74 des Entnahmetischs 14 eine weitere Abfallklappe 76 angeordnet.
  • Die funktionalen Unterschiede der in 3 gezeigten Plattenaufteilanlage 10 zu denen der 1 und 2 sind folgende: Der Zufuhrtisch 12 ermöglicht aufgrund der Rollenbahn 62, wie bereits dargelegt wurde, eine automatische Beschickung des Zuführtisches 12, ohne dass eine Bedienperson die großformatige Platte 20a auf dem Zufuhrtisch 12 ausrichten muss. Die Abfallklappe 63 gestattet beispielsweise nach einem Besäumschnitt, bei dem ein erster Besäumstreifen (nicht dargestellt) von der großformatigen Platte 20a abgetrennt wird, diesen Besäumstreifen über die Abfallklappe 63 in einen unterhalb der Abfallklappe 63 vorhandene Behälter zu entsorgen.
  • Die Drehung des Werkstücks um 90° wird einfach durch ein Schwenken des Drehgitters 64 bewirkt. Im Pufferbereich 70 wird der Reststreifen 20c zunächst stationär gehalten, gegebenenfalls durch entsprechende und nicht dargestellte Niederdrückvorrichtungen auch verklemmt. Mittels des Bohraggregats 68 kann nun ein entsprechendes Bohrbild in den Zwischenstreifen 20c eingebracht werden. Es versteht sich, dass hierfür das Bohraggregat 68 und/oder das auf dem Riemenförderer 42 liegende Werkstück 20c entsprechend bewegt werden können. Beispielsweise kann das Bohraggregat 68 oberhalb des Riemenförderers 42 an einem entsprechenden Portal in horizontaler Richtung und auch in vertikaler Richtung verschieblich angeordnet sein.
  • Zum Einbringen von Nuten in die Unterseite des Werkstücks 20c wird dieses von der Spannzange 44 längs der Schiene 46 relativ zum Sägewagen 50 positioniert, und dann wird der Sägewagen 50 relativ zum Werkstück 20c positioniert. Möglich ist auch, dass eine Freiformkontur in das Werkstück 20c eingebracht wird, indem einerseits der Sägewagen 50 bei in Betrieb genommener Frässpindel 72 und die Spannzange 44 in koordinierter Weise gleichzeitig bewegt werden. Dabei gestattet die Spannzange 44 durch ihre freie Beweglichkeit längs der Schiene 46 sowohl eine Vorwärtsbewegung als auch eine Rückwärtsbewegung des von ihr gehaltenen Werkstücks 20c. Möglich ist dabei auch, dass zuerst ein Schnitt durch die am Sägewagen 50 angebrachte Säge realisiert wird, und dass das entstehende Abfallstück durch die Abfallklappe 76 entsorgt wird.
  • Man erkennt, dass durch die in 3 dargestellte Plattenaufteilanlage 10 eine Komplettbearbeitung eines Werkstücks 20, beispielsweise eines Möbelteils, möglich ist, einschließlich des Einbringens von Bohrungen, Nuten, Freiformen, sowie eine Aufteilung durch Längs- und Querschnitte bzw. Fräsbearbeitungen.
  • Bei der in 4 gezeigten Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage 10 erfolgt die Beschickung des Zuführtisches 12 nicht mittels einer Rollenbahn, sondern durch eine Saugtraverse 78. Diese umfasst einen Träger 80, an dem ein Schlitten 82 verschieblich gehalten ist. An dem Schlitten sind wiederum mehrere Saugeinrichtungen 84 angeordnet, von denen in 4 nur eine mit einem Bezugszeichen versehen ist. Die Saugeinrichtungen 84 können auf ein Werkstück 20a abgesenkt werden, wodurch dieses in 4 von links auf den Zuführtisch 12 transportiert und dort abgelegt wird. Dort kann es dann von dem Programmschieber 30 mit den Spannzangen 32 zur Längsaufteilung in Förderrichtung 22 bewegt werden.
  • Als Dreheinrichtung 34 ist eine Saugtraverse 86 mit Dreheinrichtung vorgesehen. Die Saugtraverse 86 umfasst einen ersten Träger 36, an dem mehrere Saugeinrichtungen 40 angeordnet sind. Der Träger 36 ist an einem Träger 88 längs verschieblich (Pfeil 90) und drehbar (Pfeil 92) gelagert.
  • Auch die Entnahme und Abförderung der fertig bearbeiteten Werkstücke vom Entnahmetisch 14 erfolgt durch eine Saugtraverse 94, die längs eines Trägers 96 verschieblich ist. Von der Saugtraverse 94 werden die fertigen Werkstücke 20e auf eine Rollenbahn 74 abgelegt, mit der die Werkstücke 20e schließlich abtransportiert werden.
  • Bei der in 5 gezeigten Plattenaufteilanlage 10 werden die großformatigen Platten 20a dem Zuführtisch 12 durch eine Schiebeeinrichtung 98 von einem Hubtisch 100 zugeführt. Die Schiebeeinrichtung 98 umfasst einen portalartigen Träger 102, an dem Schiebeelemente 104 befestigt sind und der an seitlichen Schienen 106 verfahrbar gelagert ist. Durch eine entsprechende Höheneinstellung des Hubtisches und durch in 5 nicht gezeigte Gegenhalter auf der von den Schiebeelementen 104 abgewandten Seite des Stapels 108 von Platten 20a kann eine gewünschte Anzahl von Platten 20a abgestapelt und auf den Zuführtisch 12 geschoben werden.
  • Die Dreheinrichtung 34 umfasst bei der in 5 gezeigten Plattenaufteilanlage 10 ein System aus Kurvenriemen 110. Hierbei handelt es sich um Riemen, welche in einer Nut in einem nicht gezeigten Tisch geführt sind und etwas über die Oberseite des Tisches überstehen. Die Nuten sind bogenförmig um 90° gekrümmt, wodurch das Werkstück 20b in die Position des Werkstücks 20c gefördert und gedreht wird.
  • Ähnlich zu der Ausführungsform von 3 umfasst auch die in 5 gezeigte Plattenaufteilanlage 10 eine Frässpindel 72 die vertikal ist und das Werkstück von unten bearbeitet. Sie ist an einem eigenen Wagen 116 angeordnet und gestattet aber durch eine unabhängige Bewegung längs der Sägelinie 52 im koordinierten Zusammenspiel mit dem Vorschub mittels der Spannzange 44 das Einbringen von Freiformen, das Runden von Ecken, etc..
  • Der Abtransport der fertig bearbeiteten Werkstücke 20e vom Entnahmetisch 14 wird durch einen Riemenförderer 114 sichergestellt, der die Werkstücke 20e auf eine Rollenbahn 74 fördert.
  • Die in 6 gezeigte Plattenaufteilanlage 10 ist ähnlich wie jene von 3 aufgebaut. Im Unterschied zu dieser umfasst die Fördereinrichtung 18 jedoch im Bereich des zweiten Schenkels 28 des U ein beidseitig an Schienen 46 geführtes Portal 118, an dem mehrere Spannzangen 44 befestigt sind.
  • Aus 6 geht außerdem eine mögliche Betriebsweise hervor, die jedoch auch bei den Plattenaufteilanlagen 10 der 3 und 5 (Fräser 72) realisierbar wäre: Bei der in 6 gezeigten Anlage wird der Fräser 72 nämlich dazu verwendet, während des Vorschubs durch die Spannzangen 44 eine Seitenfläche des Werkstücks 20d über eine gewisse Länge zu bearbeiten, was auch als ein ”Nachschnitt” bezeichnet wird. Anschließend erfolgt der Querschnitt durch die Säge 16. Hierdurch entsteht ein Werkstück 23e3 , welches eine geringere Breite hat als die nachfolgenden beiden Werkstücke 20e1 und 20e2 .
  • Die Plattenaufteilanlage 10 von 7 entspricht in vielen Bereichen jener von 1, jedoch mit der Dreheinrichtung 34 von 5 und den Abfallklappen 63 und 76 und dem Fräser 72 von 3. Außerdem ist an Stelle des Riemenförderers 42 eine Wendeeinrichtung 120 vorhanden, die das Werkstück 20c um eine zur Sägelinie 52 orthogonale Achse wendet. Das gewendete Werkstück ist mit 20d bezeichnet.
  • Die im Zusammenhang mit 7 gezeigte Betriebsweise weist Ähnlichkeiten zu jener von 6 auf: Allerdings wirkt der Fräser 72 während des Vorschubs durch die Spannzangen 32 im Bereich des ersten Schenkels 24 des U des Förderwegs 21: Zunächst wird ein erster Besäumschnitt am in Vorschubrichtung gesehen vorderen Rand des Werkstücks 20a durch die Säge 16 eingebracht (Rand 124a am Werkstück 20b). Dann wird der Fräser 72 in eine in 7 vergleichsweise linke Position gebracht und das Werkstück 72 durch die Spannzangen 32 vorgeschoben, wodurch im Rahmen eines ”Nachschnitts” der seitliche Rand 124b am Werkstück 20b entsteht. Eine nachfolgende Bearbeitung mit dem Fräser 72 erzeugt den Rand 124c. Nun wird das Werkstück 20a vorgeschoben, wodurch mittels des Fräsers 72 der seitliche Rand 124d entsteht, usw.
  • Es versteht sich, dass als weitere Bearbeitungseinrichtungen nicht nur Bohrer oder Fräser, sondern beispielsweise auch eine Etikettiereinrichtung verwendet werden können, durch die ein Etikett auf das Werkstück aufgebracht wird. Außerdem versteht sich, dass auch Fräs- und Bohrspindeln vorgesehen sein können, die die Werkstücke von oben oder von der Seite bearbeiten. Letztlich wird durch die in den 1 bis 7 gezeigte Plattenaufteilanlage 10 nicht nur ein Aufteilen mittels Säge, sondern eine Komplettbearbeitung der Werkstücke 20 ermöglicht, also auch das Einbringen von Bohrungen an beliebigen Stellen, das Einbringen von Nuten, und das ”Frässchneiden” beliebig geformter Werkstücke.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3034205 A1 [0002]
    • - DE 2931789 C2 [0002]

Claims (15)

  1. Plattenaufteilanlage (10) zum Aufteilen plattenförmiger Werkstücke (20), mit einem Zuführbereich (12), einem Entnahmebereich (14), mindestens einer ersten Bearbeitungseinrichtung, vorzugsweise einer Säge (16), und einer Fördereinrichtung (18), die die Werkstücke (20) mindestens vom Zuführbereich (12) über die erste Bearbeitungseinrichtung (16) zum Entnahmebereich (14) fördert, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (18) zu beiden Seiten der ersten Bearbeitungseinrichtung (16) angeordnet ist, derart, dass die erste Bearbeitungseinrichtung (16) von mindestens zwei Seiten beschickt werden kann.
  2. Plattenaufteilanlage (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Förderweg (21) der Fördereinrichtung (18) wenigstens bereichsweise und wenigstens in etwa U-förmig ist, derart, dass Zuführbereich (12) und Entnahmebereich (14) auf der gleichen Seite der Anlage (10) angeordnet sind.
  3. Plattenaufteilanlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung eine Dreheinrichtung umfasst, die die Werkstücke zwischen Zuführbereich und Entnahmebereich mindestens in etwa um 90° dreht.
  4. Plattenaufteilanlage (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dreheinrichtung (34) eine horizontal schwenkbare Spannzange (54) mit mindestens einem Reibrad (56), ein Drehgitter (64), eine Saugtraverse (86) mit Linearachse (88), eine Saugtraverse (36) mit Drehantrieb (38) oder mindestens einen angetriebenen Kurvenriemen (110) umfasst.
  5. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung eine Wendeeinrichtung umfasst.
  6. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Bearbeitungseinrichtung (16) einen Werkzeugwagen, vorzugsweise einen Sägewagen (50) mit einer Sägeeinrichtung, umfasst, der wenigstens in etwa rechtwinklig zu den beiden Schenkeln (24, 28) und über beide Schenkel (24, 28) des U des Förderwegs hinweg verfahrbar ist.
  7. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine weitere Bearbeitungseinrichtung, vorzugsweise einen Bohrer und/oder einen Fräser und/oder eine Etikettiereinrichtung, umfasst, die im Bereich einer Basis des U des Förderwegs oder im Bereich des Beginns des in Förderrichtung gesehen zweiten Schenkels des U des Förderwegs angeordnet ist.
  8. Plattenaufteilanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine weitere Bearbeitungseinrichtung (72), vorzugsweise einen Bohrer und/oder einen Fräser und/oder eine Etikettiereinrichtung, umfasst, die an einem Werkzeugwagen (50; 116), vorzugsweise dem selben Werkzeugwagen von Anspruch 4, angeordnet ist, der wenigstens in etwa rechtwinklig zu den beiden Schenkeln (24, 28) und über beide Schenkel (24, 28) des U des Förderwegs (21) hinweg verfahrbar ist, wobei die Werkzeugachse der weiteren Bearbeitungseinrichtung (72) vorzugsweise wenigstens in etwa vertikal ist.
  9. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine weitere Bearbeitungseinrichtung (58), vorzugsweise einen Bohrer und/oder einen Fräser und/oder eine Etikettiereinrichtung, umfasst, die im Bereich des Entnahmetisches (14) angeordnet ist.
  10. Plattenaufteilanlage (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Werkzeugachse (60) der weiteren Bearbeitungseinrichtung (58) wenigstens in etwa horizontal ist.
  11. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine weitere Bearbeitungseinrichtung (72) umfasst, die, in Förderrichtung (21) gesehen, unmittelbar vor der ersten Bearbeitungseinrichtung (16) im Bereich des zweiten Schenkels (28) des U des Förderwegs (21) angeordnet ist.
  12. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Förderrichtung (21) gesehen hinter der ersten Bearbeitungseinrichtung (16) eine ansteuerbare Abfallklappe (63, 76) angeordnet ist.
  13. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (18) für eine Bewegung längs eines Schenkels (28) des U des Förderwegs (21) mindestens ein ausschließlich seitlich geführtes Greifelement (44) umfasst.
  14. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie Fördereinrichtung (18) für eine Bewegung längs eines Schenkels (28) des U des Förderwegs (21) ein beidseitig geführtes Greifelement (44) umfasst.
  15. Plattenaufteilanlage (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (18) im Bereich des Beginns des in Förderrichtung (21) gesehen zweiten Schenkels des U des Förderwegs (21) einen Pufferbereich (70) umfasst.
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