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Die
Erfindung betrifft eine Plattenaufteilanlage nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Vom
Markt her bekannt sind Plattenaufteilanlagen, mit denen plattenförmige
Werkstücke einzeln oder ganze Stapel von solchen Werkstücken
aufgeteilt werden können. Hierzu verfügt die Plattenaufteilanlage über
eine Sägeeinrichtung, die das auf einem Auflagetisch liegende
Werkstück längs einer Schnittrichtung aufteilt.
Für ein sukzessives Aufteilen verfügt die Plattenaufteilanlage über
eine Vorschubeinrichtung, die das Werkstück der Sägeeinrichtung
zuführt. Von der
DE
36 09 331 C1 ist eine solche Plattenaufteilanlage bekannt,
deren Sägeeinrichtung einen Sägewagen umfasst,
an dem zusätzlich noch ein Bohraggregat montiert ist. Dieses
gestattet das Einbringen von Bohrlöchern in das Werkstück.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Plattenaufteilanlage der
eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass sie kompakt baut
und gleichzeitig eine möglichst komplette und schnelle
Bearbeitung des Werkstücks gestattet.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Plattenaufteilanlage mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
sind in Unteransprüchen angegeben. Darüber hinaus
finden sich für die Erfindung wichtige Merkmale in der nachfolgenden
Beschreibung und in der Zeichnung. Dabei können die Merkmale
für die Erfindung sowohl in Alleinstellung als auch in
unterschiedlichen Kombinationen wichtig sein, ohne dass hierauf
nochmals hingewiesen wird.
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Durch
den Abstand zwischen der weiteren Bearbeitungseinrichtung und der
Schnittlinie der Sägeeinrichtung kann das Werkstück
zusätzlich von der weiteren Bearbeitungseinrichtung bearbeitet
werden, und entweder gleichzeitig oder kurz danach kann ein Schnitt
mittels der Sägeeinrichtung erfolgen. Dabei ist während
der Bearbeitung durch die weitere Bearbeitungseinrichtung das Werkstück
noch von der Vorschubeinrichtung gegriffen und möglicherweise
sogar noch durch einen üblicherweise vorhandenen Druckbalken
im Bereich der Sägelinie gehalten. Hierdurch ist ein präzises
und zeitsparendes zusätzliches Bearbeiten des Werkstücks
durch die weitere Bearbeitungseinrichtung möglich. Die
Erfindung macht darüber hinaus komplexe Änderungen
der Breite des Sägeschlitzes überflüssig,
denn die weitere Bearbeitungseinrichtung kann ganz unabhängig
vom Sägeschlitz betrieben werden.
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Durch
die vorzugsweise Anordnung der weiteren Bearbeitungseinrichtung
zwischen Sägeeinrichtung und Vorschubeinrichtung (also
von der Schnittlinie aus gesehen zur Vorschubeinrichtung hin bzw.
in Richtung Zuführtisch) bleibt die Länge der Plattenaufteilanlage
unbeeinflusst, die Anlage baut also vergleichsweise kurz. Grundsätzlich
denkbar ist aber auch eine Anordnung der zusätzlichen Bearbeitungseinrichtung
auf der anderen Seite der Sägeeinrichtung, also von der
Schnittlinie aus gesehen von der Vorschubrichtung weg bzw. in Richtung
Entnahmetisch.
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Vorzugsweise
umfasst die weitere Bearbeitungseinrichtung einen Fräser
und/oder Bohrer. Eine Kombination einerseits aus Sägeeinrichtung
und andererseits aus Fräser beziehungsweise Bohrer gestattet
eine weitgehend komplette Bearbeitung eines plattenförmigen
Werkstücks auf einer einzigen Anlage.
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Durch
eine mindestens mittelbare Halterung der weiteren Bearbeitungseinrichtung
an einem Träger und die Bewegbarkeit gegenüber
diesem werden die bei der weiteren Bearbeitung auftretenden Kräfte aufgenommen,
was zum einen das Werkzeug der weiteren Bearbeitungseinrichtung
schont und zum anderen eine exakte Positionierung und damit ein präzises
Arbeitsergebnis erleichtert.
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Eine
Anordnung der weiteren Bearbeitungseinrichtung oberhalb des Auflagetisches
hat den Vorteil, dass dort üblicherweise nur wenige Platzbeschränkungen
herrschen und man insoweit die Platzierung der weiteren Bearbeitungseinrichtung
sehr flexibel handhaben kann. Beispielsweise kann in einem solchen
Fall die weitere Bearbeitungseinrichtung sehr nahe zur Schnittlinie
der Sägeeinrichtung angeordnet sein. Eine Anordnung der
weiteren Bearbeitungseinrichtung unterhalb des Auflagetisches gestattet
dagegen eine günstige Erfassung und Entsorgung der bei
der weiteren Bearbeitung anfallenden Späne, was das gesamte
Anlagenkonzept vereinfacht und die Funktionssicherheit der Anlage
verbessert. Außerdem ist die Lagerung der weiteren Bearbeitungseinrichtung
unterhalb des Auflagetisches konstruktiv einfacher. Es versteht
sich jedoch, dass auch beide Anordnungen gleichzeitig realisiert
werden können, dann nämlich, wenn mindestens zwei weitere
Bearbeitungseinrichtungen vorgesehen sind.
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Die
Bewegbarkeit der weiteren Bearbeitungseinrichtung parallel zur Schnittrichtung
kann – wenn sie unterhalb der Ebene des Auflagetisches
angeordnet ist – auf konstruktiv besonders einfache Weise
dadurch realisiert werden, dass diese mit einem Sägewagen
der Sägeeinrichtung wenigstens zeitweise starr gekoppelt
ist. Ein eigener Antrieb der weiteren Bearbeitungseinrichtung, um
sie parallel zur Schnittlinie zu bewegen, ist in diesem Fall nicht
erforderlich. Die Länge des Sägewagens wird außerdem verkürzt
und somit dessen Aufbau und Lagerung vereinfacht, wenn die zusätzliche
Bearbeitungseinrichtung seitlich neben der Sägeeinrichtung
angeordnet ist.
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Das
Gleiche gilt auch für eine mit dem Sägewagen mittels
einer Kupplung koppelbare weitere Bearbeitungseinrichtung, wobei
die Flexibilität bei der Benutzung der Bearbeitungseinrichtung
durch die Kupplung erhöht wird. Außerdem wird
mindestens zeitweise die zu bewegende Masse reduziert, was einen
kleineren Antrieb ermöglicht.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Plattenaufteilanlage zeichnet sich durch eine zusätzliche
Bewegbarkeit der weiteren Bearbeitungseinrichtung in einer Richtung
parallel zur Vorschubrichtung aus. Dies gestattet es, die Positionierung
des plattenförmigen Werkstücks durch die Vorschubvorrichtung
im Wesentlichen auf den Trennschnitt durch die Sägeeinrichtung
auszurichten, wohingegen die weitere Bearbeitungseinrichtung unabhängig
hiervon den gewünschten Abstand zur Schnittlinie der Sägeeinrichtung
einnehmen kann.
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Die
Flexibilität und Arbeitsgeschwindigkeit einer solchen Plattenaufteilanlage
ist besonders hoch.
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Zur
Verbesserung des Arbeitsergebnisses durch die weitere Bearbeitungseinrichtung
kann in deren Bereich eine Andrückvorrichtung vorgesehen sein,
welche das Werkstück mindestens während der Bearbeitung
durch die weitere Bearbeitungseinrichtung nach unten gegen den Auflagetisch
drückt. Greift das Werkzeug der weiteren Bearbeitungseinrichtung
von unten an dem plattenförmigen Werkstück an,
kann durch eine solche Andrückeinrichtung darüber
hinaus die Arbeitsgeschwindigkeit der Plattenaufteilanlage sowie
die Bearbeitungsqualität verbessert werden, da aufgrund
der entgegen gerichteten Andrückkraft das Werkzeug mit
größerer Geschwindigkeit arbeiten kann.
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Um
auch bei aktivierter beziehungsweise abgesenkter Andrückvorrichtung
eine Bewegung des Werkstücks durch die Vorschubvorrichtung
zu ermöglichen, ist eine Rolle oder eine Walze vorteilhaft, mit
der die Andrückvorrichtung am Werkstück angreift.
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Eine
gute Kraftaufnahme der Andrückkräfte, die im Betrieb
der Andrückvorrichtung auftreten, wird durch eine Halterung
der Andrückvorrichtung an einem Träger erreicht.
Die Beweglichkeit parallel zur Schnittrichtung gestattet eine Positionierung
der Andrückvorrichtung sehr nahe zur Arbeitsposition der weiteren
Bearbeitungseinrichtung.
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Besonders
günstig ist es, wenn der Träger, an dem die weitere
Bearbeitungseinrichtung und/oder die Andrückvorrichtung
gehalten sind, ein vertikal bewegbarer Druckbalken ist. Ein solcher
ist bei üblichen Plattenaufteilanlagen ohnehin vorhanden,
so dass auf zusätzliche Träger verzichtet werden
kann. Auch kann dessen ohnehin vorhandene vertikale Beweglichkeit
beispielsweise auch mindestens für einen Teil der Andrückbewegung
der Andrückvorrichtung ausgenutzt werden.
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Die
Flexibilität der Anlage wird zusätzlich verbessert,
wenn die weitere Bearbeitungseinrichtung und/oder die Andrückvorrichtung
vertikal aus dem Arbeitsbereich der Vorschubvorrichtung bewegbar
sind. Darüber hinaus können hierdurch Kollisionen
beispielsweise mit Spannzangen der Vorschubvorrichtung vermieden
werden.
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Eine
weitere Steigerung der Flexibilität der erfindungsgemäßen
Plattenaufteilanlage wird durch ein Werkzeugmagazin und einen automatischen Werkzeugwechsler
zum Wechseln des Werkzeugs der weiteren Bearbeitungseinrichtung
erreicht.
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Nachfolgend
werden Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme
auf die beiliegende Zeichnung erläutert. In der Zeichnung
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage;
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2 eine
vergrößerte Detaildarstellung eines Ausschnitts
der Plattenaufteilanlage von 1; und
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3 eine
Darstellung ähnlich 2 einer zweiten
Ausführungsform einer Plattenaufteilanlage.
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Eine
Plattenaufteilanlage trägt in 1 insgesamt
das Bezugszeichen 10. Sie umfasst einen Auflagetisch 12,
der wiederum unterteilt werden kann in einen Zuführtisch 14,
einen Maschinentisch 16 und einen Entnahmetisch 18.
Der Zuführtisch 14 ist als Rollentisch ausgeführt.
Auf dem Auflagetisch 12 liegt ein Stapel 20, der
aus einer Mehrzahl aufeinander liegender plattenförmiger
Werkstücke 22 gebildet wird.
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Im
Bereich des Maschinentisches 16 umfasst die Plattenaufteilanlage 10 eine
Sägeeinrichtung 24. Diese umfasst wiederum einen
Sägewagen 26, an dem ein Antriebsmotor 28 befestigt
ist, auf dessen Abtriebswelle ein Kreissägeblatt 30 befestigt ist.
Der Antriebsmotor 28 kann zusammen mit dem Kreissägeblatt 30 gegenüber
dem Sägewagen 26 in vertikaler Richtung bewegt
werden (Doppelpfeil 32 in 2). Der
Sägewagen ist auf Schienen 34 (2) beweglich
gelagert, die wiederum an einem Maschinenträger 36 befestigt
sind, der auch den Maschinentisch 16 trägt. Die
Schienen 34 und der Maschinenträger 36 erstrecken
sich senkrecht zur Zeichnungsebene der 1 und 2.
Durch die vertikale Bewegbarkeit des Kreissägeblattes 30 kann
dieses durch einen Sägeschlitz 31 im Maschinentisch 16 in die
in den 1 und 2 gezeigte obere Stellung verfahren
werden, oder kann so weit nach unten gefahren werden, dass das Kreissägeblatt 30 nicht mehr über
die Oberseite des Maschinentisches 16 übersteht.
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Die
Plattenaufteilanlage 10 verfügt ferner über
eine Vorschubvorrichtung 38. Diese umfasst ein auch als ”Programmschieber” bezeichnetes
verfahrbares Portal 40, welches sich senkrecht zur Zeichnungsebene
der 1 und 2 erstreckt. Der Programmschieber 40 ist
an seinen beiden Enden jeweils auf einer Schiene 42 gelagert,
von denen in den 1 und 2 jedoch
nur die jeweils hintere gezeichnet ist. An dem Programmschieber 40 sind mehrere
Spannzangen 44 befestigt, die im Betrieb einen hinteren
Rand des Stapels 20 greifen. Durch eine Bewegung des Programmschiebers 40 in
Vorschubrichtung (Pfeil 46) kann der Stapel 20 der
Sägeeinrichtung 24 zugeführt werden.
Man erkennt dabei, dass die durch die Bewegung des Sägewagens 26 auf
den Schienen 34 vorgegebene Schnittrichtung quer zur Vorschubrichtung 46 verläuft.
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Oberhalb
der Sägeeinrichtung 24 weist die Plattenaufteilanlage 10 einen
Druckbalken 47 auf, der in vertikaler Richtung (Doppelpfeil 49)
bewegbar ist. Der Druckbalken 47 erstreckt sich parallel
zur Schnittlinie, also senkrecht zur Zeichnungsebene der 1 und 2.
Während eines Schnittes des Stapels 20 durch die
Sägeeinrichtung 24 wird er auf die Oberseite des
Stapels 20 abgesenkt, wodurch dieser zwischen Druckbalken 47 und
Maschinentisch 16 verklemmt und hierdurch sicher gehalten
ist.
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Die
Plattenaufteilanlage 10 verfügt ferner über
zwei weitere Bearbeitungseinrichtungen, nämlich eine erste
weitere Bearbeitungseinrichtung 48 und eine zweite weitere
Bearbeitungseinrichtung 50.
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Die
erste weitere Bearbeitungseinrichtung 48 ist oberhalb des
Maschinentisches 16 angeordnet und an dem Druckbalken 47 auf
nicht näher gezeigte Art und Weise vertikal beweglich (Doppelpfeil 52 in 2)
befestigt. Der Druckbalken 47 ist also für die erste
weitere Bearbeitungseinrichtung 48 insoweit ein Träger.
Die erste weitere Bearbeitungseinrichtung 48 ist gegenüber
dem Druckbalken 47 darüber hinaus in einer Richtung
parallel zur Schnittrichtung, also in einer Richtung senkrecht zur
Darstellungsebene der 1 und 2 beweglich.
Die erste weitere Bearbeitungseinrichtung 48 umfasst einen
Aggregatträger 54, der zur zumindest mittelbaren
Befestigung am Druckbalken 47 dient, und ein rotierendes
Werkzeug 56, vorliegend einen Fräser. Man erkennt
ohne weiteres, dass die erste weitere Bearbeitungseinrichtung 48 vollkommen
unabhängig vom Sägeschlitz 31 arbeiten
kann.
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Die
zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 ist ganz ähnlich
aufgebaut: Sie ist jedoch unterhalb des Auflagetisches 12, zwischen
Zuführtisch 14 und Maschinentisch 16 angeordnet.
Auch sie umfasst einen Halterungskörper 58 und
ein rotierendes Werkzeug 60, vorliegend einen Bohrer. Die
zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 ist über
den Halterungskörper 58 an einem Träger 62 befestigt,
der als Ausleger des Sägewagens 26 ausgebildet
ist, wodurch die zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 starr
mit dem Sägewagen 26 der Sägeeinrichtung 24 gekoppelt
ist. Die zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 ist
also seitlich neben der Sägeeinrichtung 24 angeordnet. ”Neben” heißt
in diesem Fall, dass praktisch kein Versatz zwischen Sägeeinrichtung 24 bzw.
Sägewagen 26 und zweiter weiterer Bearbeitungseinrichtung 50 parallel
zur Sägelinie vorliegt. Man erkennt, dass die zweite weitere
Bearbeitungseinrichtung 50 so weit von der Sägeeinrichtung 24 und
dem Kreissägeblatt 30 beabstandet ist, dass die
weitere Bearbeitungseinrichtung 50 nicht nur nicht durch
den Sägeschlitz 31 am Werkstück 22 angreifen
muss, sondern neben dem Maschinentisch 16 bzw. zwischen
Maschinentisch 16 und Zuführtisch 14 am
Werkstück 22 angreifen kann. Der Sägeschlitz 31 ist
daher von den weiteren Bearbeitungseinrichtungen 48 und 50 unbeeinflusst.
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Die
Ausführung der zweiten weiteren Bearbeitungseinrichtung
hängt vom technologischen Ablauf bzw. von den notwendigen
bearbeitungsschritten ab und kann ein Fräser und/oder ein
Bohrer sein. So kann beispielsweise bei der Einzelplattenbearbeitung die
zweite weitere Bearbeitungseinrichtung als Bohraggregat ausgeführt
sein.
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Damit
können die Werkstücke von unten mit sog. ”Topfbandlöchern” oder
mit Bohrungen gefertigt werden.
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Die
zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 kann gegenüber
dem Träger 62 sowohl vertikal (Doppelpfeil 64)
als auch in einer Richtung parallel zur Vorschubrichtung (Doppelpfeil 66)
bewegt werden. Durch die Kopplung mit dem Sägewagen 26 kann
die zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 darüber
hinaus in einer Richtung senkrecht zur Darstellungsebene der 1 und 2,
also parallel zur Schnittrichtung, bewegt werden.
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Die
Plattenaufteilanlage 10 verfügt ferner über
eine erste Andrückvorrichtung 68 und eine zweite
Andrückvorrichtung 70. Die erste Andrückvorrichtung 68 umfasst
eine Walze 72 und einen Haltekörper 74,
an dem die Walze die 72 drehbar gelagert ist. Der Haltekörper 74 wiederum
ist am Druckbalken 47 befestigt und kann gegenüber
diesem vertikal bewegt werden (Doppelpfeil 76 in 2).
Die zweite Andrückvorrichtung 70 besteht ebenfalls
aus einer Walze 78 und einem Haltekörper 80.
Sie ist ebenfalls oberhalb des Auflagetisches 12 angeordnet,
wobei der Haltekörper 80 jedoch an einem eigenen
Portalträger 82 befestigt ist. Der Portalträger 82 erstreckt sich
senkrecht zur Zeichnungsebene der 1 und 2 und
ist starr. Der Haltekörper 80 ist gegenüber dem
Portalträger 82 vertikal beweglich (Doppelpfeil 84 in 2),
und kann längs des Portalträgers 82, also
in einer Richtung parallel zur Schnittrichtung bewegt werden.
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Es
versteht sich, dass sämtliche Bewegungen (Pfeile 32, 46, 49, 52, 64, 66, 76 und 84)
motorisch angetrieben erfolgen und von einer nicht dargestellten
Steuer- und Regeleinrichtung gemäß einem vorgegebenen
Programmablauf gesteuert beziehungsweise geregelt werden. Ein solcher
Programmablauf kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Zunächst
befinden sich die erste weitere Bearbeitungseinrichtung 48,
die erste Andrückvorrichtung 68 und die zweite
Andrückvorrichtung 70 in ihren oberen Endstellungen,
in denen sie aus dem Arbeitsbereich der Spannzangen 44 herausgefahren
sind, und die zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 befindet sich
in ihrer unteren Endstellung. Auch das Kreissägeblatt 30 befindet
sich in seiner unteren Endstellung. Von der Vorschubvorrichtung 38 wird
der Stapel 20 in Vorschubrichtung 46 bewegt, bis
er gegenüber der Sägeeinrichtung 24 in
einer gewünschten Position ist. Nach dieser Positionierung
wird der Druckbalken 47 auf den Stapel 20 abgesenkt.
Nun führt die Sägeeinrichtung 24 einen
Sägeschnitt durch, in dem das Kreissägeblatt 30 nach
oben in die in den 1 und 2 dargestellte
Position bewegt wird, und in dem anschließend der Sägewagen 26 in
Schnittrichtung bewegt wird. Auf diese Weise kann beispielsweise
ein Kopfschnitt ausgeführt werden.
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Nach
dem Anheben des Druckbalkens 47 wird der Reststapel 20 von
der Vorschubvorrichtung 38 gegenüber den beiden
weiteren Bearbeitungseinrichtungen 48 und 50 durch
eine Bewegung in Vorschubrichtung 46 oder entgegen dieser
positioniert. Gleichzeitig werden auch die beiden weiteren Bearbeitungseinrichtungen 48 und 50 durch
Bewegungen parallel zur Schnittlinie in Stellung gebracht, parallel hierzu
auch die beiden Andrückvorrichtungen 68 und 70 so,
dass sie im Bereich der beiden weiteren Bearbeitungseinrichtungen 48 und 50 liegen.
Dabei sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Positionierung
der zweiten weiteren Bearbeitungseinrichtung 50 parallel
zur Schnittlinie durch eine Bewegung des Sägewagens 26 erfolgt.
Nun werden die Werkzeuge 56 und 60 angetrieben
und längs der Richtungen 52 und 64 in
den Stapel 20 der plattenförmigen Werkstücke 22 getrieben.
Bei einer Bearbeitung (Fräsen) der plattenförmigen
Werkstücke 22 durch die erste weitere Bearbeitungsvorrichtung 48 in
einer Richtung parallel zur Schnittrichtung (”Längsfräsen”) ist
der Druckbalken 47 in der unteren Position und drückt
die Werkstücke 22 gegen den Auflagetisch 12. Bei
einer Bearbeitung (Fräsen) in einer Richtung quer zur Schnittrichtung
(”Querfräsen”) mit gleichzeitiger Bewegung
des Werkstücks 22 in oder entgegen der Vorschubrichtung 46 ist
der Druckbalken 47 angehoben, und das Werkstück 22 wird
durch die abgesenkte Andrückvorrichtung 68 auf
den Auflagetisch 12 gedrückt.
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Möglich
ist ferner, dass bei der Queraufteilung der Werkstücke 22 der
Fräser 56 zuerst positioniert und dann um eine
bestimmte Strecke auf eine gewünschte ”Bearbeitungstiefe” abgesenkt
wird. Danach wird das zu bearbeitende Werkstück 22 in
oder entgegen der Vorschubrichtung 46 bewegt. Durch eine
Kombination der Abläufe für das Längsfräsen und
das Querfräsen können sog. ”Nachschnitte” ohne
Drehen des Werkstücks 22 realisiert werden, wodurch
ein zusätzlicher Bearbeitungsschritt eingespart wird.
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Dieser
Vorgang wird sukzessive wiederholt, gegebenenfalls nach einer Neupositionierung
des Stapels 20 durch die Vorschubvorrichtung 38,
bis ein gewünschtes Bohr- und Fräsbild erreicht
ist. Gegebenenfalls kann der Stapel 20 auch während
der Bearbeitung durch den Fräser 56 oder auch 60 (je
nach Ausführung) vom Programmschieber 40 hin-
und herbewegt werden, um beliebige gekrümmte Konturen in
den Stapel 20 einzufräsen. Wenn das gewünschte
Bohr- und Fräsbild erzeugt ist, werden die Bearbeitungseinrichtungen 48 und 50 und
die Andrückvorrichtungen 68 und 70 zurückgezogen,
und der Stapel 20 wird von der Vorschubvorrichtung 38 wieder
gegenüber der Sägeeinrichtung 24 so positioniert,
dass diese das mit dem Bohr- und Fräsbild versehene Werkstück
vom Reststapel abtrennen kann.
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Nun
wird eine weitere Ausführungsform unter Bezugnahme auf
die 3 erläutert. Dabei gilt, dass solche
Elemente und Bereiche, die äquivalente Funktionen zu bereits
im Zusammenhang mit den 1 und 2 erläuterten
Elementen und Bereichen aufweisen, nicht nochmals im Detail erläutert werden,
und dass diese in allen Figuren die gleichen Bezugszeichen tragen.
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Die
in 3 dargestellte Plattenaufteilanlage 10 unterscheidet
sich zunächst im Hinblick auf die Ankoppelung der zweiten
weiteren Bearbeitungseinrichtung 50 an den Sägewagen 26:
Diese Ankoppelung ist nämlich nicht starr beziehungsweise
ständig, sondern mittels einer Kupplung 86, die
von der bereits oben erwähnten Steuer- und Regeleinrichtung angesteuert
wird, herstellbar beziehungsweise lösbar. Dies impliziert
jedoch, dass der Träger 62, an dem der Halterungskörper 58 der
zweiten weiteren Bearbeitungseinrichtung 50 befestigt ist, über
ein Schienensystem 88 direkt am Maschinenträger 36 abgestützt
ist. Insbesondere bei einem Sägeschnitt durch die Sägeeinrichtung 24 wird
die zweite weitere Bearbeitungseinrichtung 50 abgekoppelt,
wodurch die zu bewegende Masse reduziert und die erreichbare Schnittgeschwindigkeit
erhöht wird.
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Ein
weiterer Unterschied betrifft die erste weitere Bearbeitungseinrichtung 48,
die nicht am Druckbalken 47, sondern am Portalträger 82 gehalten
ist. Auf eine erste Andrückvorrichtung wird bei der in 3 gezeigten
Ausführungsform verzichtet.
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Bei
einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform ist
ferner für jede weitere Bearbeitungseinrichtung ein Werkzeugmagazin
und ein automatischer Werkzeugwechsler vorgesehen. Hierdurch kann
während der Bearbeitung eines Stapels von plattenförmigen
Werkstücken das Werkzeug der jeweiligen weiteren Bearbeitungseinrichtung
ausgetauscht werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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