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HINTERGRUND
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einlassvorrichtung eines Motors, die so konfiguriert ist, dass ein Luftfilter, ein Einlasskanal und eine (Zünd)Spulenabdeckung über einem Zylinderkopfdeckel angeordnet sind.
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Es sind einige Motoren bekannt, bei denen ein Luftfilter und ein Einlasskanal über einem Zylinderkopfdeckel angeordnet sind, und eine Spulenabdeckung, welche eine Zündspule abdeckt, an dem Zylinderkopfdeckel angebracht ist. Unter solchen Motoren wird in der
JP 2005-248779A ein Motor vorgeschlagen, bei dem die Spulenabdeckung in den Luftfilter als periphere Komponente desselben aufgenommen ist, um dadurch einen von den peripheren Komponenten der Spulenabdeckung eingenommenen Raum zu verringern.
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Wenn aber die Spulenabdeckung in den Luftfilter aufgenommen ist, wie in der
JP 2005-248779A vorgeschlagen ist, tritt ein Problem insofern auf, als der Luftfilter nicht allgemein für Motoren mit einer unterschiedlichen Anzahl von Zylindern verwendet werden kann und die Motorleistung gering ist.
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Der Luftfilter ist des weiteren mit dem Einlass- bzw. Ansaugkanal zum Einleiten von Atmosphärenluft verbunden. Obwohl es dabei einfach ist, Luft aus der Atmosphäre von der Vorderseite des Fahrzeugs in den Luftfilter einzuleiten, wenn der Einlasskanal über dem Zylinderkopfdeckel angeordnet ist, tritt ein Problem auf, dass ein Montagevorgang des Einlasskanals umständlich ist, weil viele Halterungspunkte für den Zylinderkopfdeckel vorgesehen werden müssen, um den Einlasskanal zu haltern.
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Aus der
DE 19952136 A1 ist ein Ansaugsystem zur Kühlung einer Batterie in einem Kraftfahrzeug bekannt. Das Ansaugsystem besitzt einen Einlasskanal für Luft, einen Auslasskanal für Luft und einen dazwischen in einem Gehäuse angeordneten Luftfilter. Das Gehäuse und der Luftfilter sind um ein Batteriegehäuse herum angeordnet.
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Aus der
EP 1394401 A2 ist ein Ansaugsystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem ein Lufteinlassverteiler integral mit einem Luftfiltergehäuse ausgebildet ist und an dieser Einheit eine Kraftstoffzufuhrvorrichtung des Motors angebracht ist. Die Einheit ist ferner über dem Motor angeordnet.
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Aus der
EP 1258614 A2 ist ein Ansaugsystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, das einen Verteiler mit mehreren gekrümmten Luftkanälen besitzt und das so an einer Seite des Zylinderkopfes angebracht ist, dass der Verteiler sich über dem Zylinderkopf befindet und Zündspulen zwischen den Luftkanälen liegen.
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Aus der
US 2007 0221182 A1 ist ein Ansaugsystem für ein Wasserfahrzeug bekannt, das einen Verteiler besitzt, der in einem Abstand über dem Zylinderkopf des Motors befestigt und bei dem der Lufteinlass an der dem Zylinderkopf zugewandten Seite des Verteilers vorgesehen ist.
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Aus der
US 2004/0149241 A1 ist ein Ansaugsystem für einen Außenbordmotor eines Bootes bekannt. Aus der
JP 2005 248779 A ist ein Ansaugsystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem ein Luftfiltergehäuse und eine Zündspulenabdeckung integral ausgebildet sind.
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Aus der
DE 60300487 T2 ist schließlich ein Ansaugsystem für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem ein Luftfiltergehäuse auf dem Zylinderkopf des Motors befestigt ist und sich entlang dem Zylinderkopf und über diesen endseitig hinaus erstreckt. An diesem erweiterten überstehenden Endbereich ist ein Luftfilter angeordnet und über einen von der Unterseite an dem überstehenden Endbereich angebauten Deckel zugänglich.
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ABRISS
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Daher ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Einlassvorrichtung eines Motors bereitzustellen, die so ausgestaltet ist, dass die Produktivität verbessert wird, indem der Luftfilter allgemein bei anderen Motoren mit einer unterschiedlichen Anzahl von Zylindern verwendbar ist, und einen Ablauf zu verbessern, bei dem der Einlasskanal, die Spulenabdeckung und der Luftfilter an dem Zylinderkopfdeckel angebracht werden.
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Um die oben beschriebenen Aufgaben zu erfüllen, wird gemäß einem Aspekt der Erfindung eine Einlassvorrichtung eines Motors mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 bereitgestellt.
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Diese Einlassvorrichtung umfasst: einen über einem Zylinderkopfdeckel angeordneten Luftfilter, einen über dem Zylinderkopfdeckel angeordneten Einlasskanal, und eine Spulenabdeckung, die an dem Zylinderkopfdeckel angebracht ist und eine Zündspule abdeckt, wobei der Einlasskanal integral mit der Spulenabdeckung ausgebildet ist, so dass der Einlasskanal und der Luftfilter in einer Richtung einer Zylinderbank des Motors angeordnet sind, wobei der Einlasskanal an einem Lufteinlass des Luftfilters eingesetzt ist, wobei die Spulenabdeckung mit dem Luftfilter durch Verriegelungsmittel verriegelt ist, und wobei Endabschnitte des Luftfilters in dem Zylinderkopfdeckel durch jeweils in dem Einlasskanal und der Spulenabdeckung vorgesehene Halterungsabschnitte gehaltert ist.
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Da bei der obigen Konfiguration die Spulenabdeckung zu einem von dem Luftfilter getrennten Element ausgebildet ist, ist es möglich, den Luftfilter allgemein bei Motoren mit unterschiedlicher Anzahl von Zylindern zu verwenden, wodurch die Produktivität des Motors verbessert wird. Da außerdem der integral mit der Spulenabdeckung ausgebildete Einlasskanal an dem Lufteinlass des Luftfilters angesetzt ist und die Spulenabdeckung mit dem Luftfilter durch das Verriegelungsmittel verriegelt ist, ist es möglich, drei Komponenten, nämlich den Einlasskanal, die Spulenabdeckung und den Luftfilter miteinander integral auszubilden, wodurch ein Ablauf verbessert wird, bei dem die diese Elemente aufweisende Einlassvorrichtung an dem Zylinderkopfdeckel angebracht wird.
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Da außerdem die Enden des Luftfilters in dem Zylinderkopfdeckel durch die Halterungsabschnitte gehaltert sind, die jeweils in dem Einlasskanal und der Spulenabdeckung ausgebildet sind, ist es möglich, die drei Komponenten, nämlich der Einlasskanal, die Spulenabdeckung und der Luftfilter, die integral miteinander ausgebildet sind, in dem Zylinderkopf auf stabile Weise mittels einer geringen Anzahl von Halterungsabschnitten zu haltern.
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Einer der Halterungsabschnitte kann an einem Ende des Einlasskanals von der Spulenabdeckung in der Richtung der Zylinderbank vorstehend vorgesehen sein.
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Da bei der obigen Konfiguration der Halterungsabschnitt an dem von der Spulenabdeckung des Einlasskanals in der Richtung der Zylinderbank vorstehenden Ende (überhängender Abschnitt) ausgebildet ist, ist es möglich, eine Vibration des Einlasskanals zu mindern. Außerdem ist es möglich, eine Stützweite des Halterungsabschnitts des Einlasskanals an dem Zylinderkopfdeckel zu vergrößern, und es ist möglich, die Einlassvorrichtung in dem Zylinderkopfdeckel mittels einer geringen Anzahl von Halterungspunkten zu haltern.
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Jeder der Halterungsabschnitte kann einen Zapfen aufweisen, der von dem Einlasskanal oder der Spulenabdeckung vorsteht, eine Tülle (”grommet”), die zu einer zylindrischen Form mit einem Zapfenloch ausgebildet ist, in das der Zapfen eingesetzt wird, und ein Tüllen-Einsetzloch, das in dem Zylinderkopfdeckel ausgebildet ist. Ferner kann ein Vorsprungsabschnitt an bzw. in einer Außenumfangsfläche der Tülle vorgesehen sein.
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Bei der obigen Konfiguration ist es möglich, den Einlasskanal und die Spulenabdeckung, die integral miteinander ausgebildet sind, an dem Zylinderkopfdeckel mit einer Einzelbewegung zu befestigen, wodurch ein Ablauf verbessert ist, bei dem diese an dem Zylinderkopfdeckel angebracht werden. Wenn der Zapfen in das Tülleneinsetzloch eingesetzt ist bzw. wird, wird außerdem ein Vorsprungsabschnitt, der an bzw. in der Außenumfangsfläche der Tülle ausgebildet ist, durch Druck mit der Innenumfangsfläche des Tülleneinsetzlochs verbunden, wobei ein Entweichen bzw. ein Herauslösen des Zapfens aus diesem verhindert wird, wodurch der Einlasskanal und die Spulenabdeckung auf sichere Weise an dem Zylinderkopfdeckel befestigt sind. Ferner kann eine Vibration des Motors durch den Vorsprungsabschnitt absorbiert werden, wodurch eine Vibration der Einlassvorrichtung mit dem Luftfilter gemindert wird.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die obigen Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der detaillierten Beschreibung bevorzugter exemplarischer Ausführungsformen derselben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen klarer hervor, in denen zeigen:
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1 eine Draufsicht, die einen Motor mit einer Einlassvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung darstellt,
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2 eine Ansicht von rechts, die den Motor mit der Einlassvorrichtung gemäß der Ausführungsform darstellt,
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3 eine Vorderansicht, die den Motor mit der Einlassvorrichtung gemäß der Ausführungsform darstellt,
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4 eine Draufsicht, die einen Zustand veranschaulicht, bei dem eine Spulenabdeckung, ein Einlasskanal und ein stromaufwärtiges Gehäuse eines Luftfilters des Motors mit der Einlassvorrichtung gemäß der Ausführungsform abgenommen sind,
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5 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Linie A-A gemäß 3,
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6 eine Ansicht von rechts des Luftfilters, des Einlasskanals und der Spulenabdeckung der Einlassvorrichtung gemäß der Ausführungsform,
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7 eine Schnittansicht längs der Linie B-B gemäß 6, und
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8 eine Aufsicht, welche den Luftfilter, den Einlasskanal und die Spulenabdeckung der Einlassvorrichtung gemäß der Ausführungsform darstellt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachstehend wird eine exemplarische Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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Ein Motor 1 gemäß der Ausführungsform der Erfindung ist ein Vierzylinder-Reihenmotor für ein Fahrzeug, und ist an einem Fahrzeug derart angebracht, dass eine Kurbelwelle 2 (in einer Richtung senkrecht zu einer Blattebene von 2) in einer Breiten- bzw. Querrichtung eines Fahrzeugs angeordnet ist, wobei eine Zylinderachslinie L um θ in bezug auf eine Vertikallinie N geneigt ist, wie 2 zeigt.
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Wie in 2 gezeigt ist, ist die Kurbelwelle 2 durch einen Zylinderblock 3 drehbar gelagert, und vier Zylinder (nicht gezeigt) sind parallel in dem Zylinderblock 3 in der Breitenrichtung des Fahrzeugs angeordnet (in der Querrichtung gemäß 1). Außerdem ist, obwohl dies nicht gezeigt ist, ein Kolben gleitend in jeden Zylinder des Zylinderblocks eingesetzt, und jeder Kolben ist mit der Kurbelwelle 2 über eine Pleuelstange verbunden, so dass eine lineare Hin- und Herbewegung jedes Kolbens entlang dem Zylinder durch die Pleuelstange in eine Drehbewegung der Kurbelwelle 2 umgewandelt wird.
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Außerdem ist gemäß 2 ein Zylinderkopf 4 an der oberen Oberfläche des Zylinderblocks 3 angebracht, eine Ölwanne 5 ist an der unteren Oberfläche des Zylinderblocks 3 angebracht, und ein Zylinderkopfdeckel 6 ist am oberen Abschnitt des Zylinderkopfs 4 angebracht. Ferner sind jeweils eine Einlassöffnung und eine Auslassöffnung (die nicht gezeigt sind) in jedem Zylinder des Zylinderkopfs 4 ausgebildet, und ein Einlass- bzw. Ansaugkrümmer 7, der mit der Einlassöffnung in Verbindung steht, ist mit der Endfläche (der hinteren Endfläche) nahe dem Einlassabschnitt des Zylinderkopfs 4 verbunden, wie in 1 und 2 gezeigt ist. Hierbei sind vier Krümmer 7 zusammengefaßt und mit einem Ausgleichsbehälter 8 verbunden, und eine stromaufwärtige Seite des Ausgleichsbehälters 8 ist mit einem Luftfilter 9 verbunden, der über dem Zylinderkopfdeckel 6 angeordnet ist.
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Wie in 1 bis 3 gezeigt ist, ist die Endfläche (vordere Endfläche) des Zylinderkopfs 4 mit einem Abgaskrümmer 10 verbunden, der mit der Abgasöffnung verbunden ist, wobei vier Abgaskrümmer 10 zusammengefaßt und mit einem Katalysator 11 verbunden sind. Der Katalysator 11 ist mit einem Abgasrohr 12 verbunden, und das Abgasrohr 12 erstreckt sich zur Rückseite des Fahrzeugs und sein hinteres Ende mündet in die Atmosphäre.
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Ferner sind gemäß 2 Hilfseinrichtungen wie eine Wasserpumpe 13, eine Lichtmaschine 14 und ein Luftkompressor 15 am rechten Teil des Zylinderblocks 3 angeordnet, und Riemenscheiben 16, 17 und 18 sind auf Eingangswellen hiervon befestigt. Dabei ist eine Antriebsriemenscheibe 19 auf dem von dem Zylinderblock 3 vorstehenden rechten Ende der Kurbelwelle 2 befestigt. Hierbei ist ein Endlos-Antriebsriemen 20 um die Antriebsriemenscheibe 19, die Riemenscheibe 16 und die Riemenscheibe 17 herumgeführt, und ein Endlosantriebsriemen 22 ist um die Antriebsriemenscheibe 19, eine Lauf-Riemenscheibe oder -rolle 21 und die Riemenscheibe 18 herumgeführt.
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Wie in 4 gezeigt ist, ist eine Zündspule 23 am oberen Abschnitt des Zylinderkopfs 4 so vorgesehen, dass sie jedem Zylinder entspricht, und die Zündspulen 23 sind durch eine in 1 bis 3 gezeigte Spulenabdeckung 24 abgedeckt. Obwohl ein Einlasskanal 25, der mit dem Luftfilter 9 verbunden ist, quer über dem Zylinderkopfdeckel 6 und der Spulenabdeckung 24 angeordnet ist, sind der Einlasskanal 25 und ein Luftfilter 9 parallel über dem Zylinderkopfdeckel 6 in einer Richtung einer Zylinderbank (in der in 1 und 3 gezeigten Querrichtung) angeordnet.
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Der Einlasskanal 25 und die Spulenabdeckung 24 sind aus Kunststoff bzw. Harz integral miteinander ausgebildet, und ein Stift bzw. Zapfen 25a, der einen ersten Halterungsabschnitt S1 bildet, steht von der unteren Oberfläche des von der Spulenabdeckung 24 des Einlasskanals 25 in der Richtung der Zylinderbank vorstehenden Endes vor, wie 8 zeigt. Außerdem sind ein einen zweiten Halterungsabschnitt S2 bildender Zapfen 24a und ein kreisförmiges Loch 24b, das einen Verriegelungsabschnitt K bildet, an der unteren Oberfläche des Endes der Spulenabdeckung 24 (dem rechten Ende des Fahrzeugs) ausgebildet.
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Hierbei ist der Luftfilter 9 zu einer rechteckigen Kastenform ausgebildet, die in zwei Teile unterteilt ist, d. h. ein stromaufwärtiges Gehäuseteil 9A und ein stromabwärtiges Gehäuseteil 9B, die aus Kunststoff bzw. Harz so hergestellt sind, dass sie zusammengefügt und durch einen Bügel 26 mit Blattfederform aneinander befestigt werden können, und bei dem ein Filterelement 27 (in 4 gezeigt) darin aufgenommen ist. Dabei steht gemäß 8 ein Zapfen 9a, der einen dritten Halterungsabschnitt S3 bildet, von der Mitte der unteren Oberfläche des stromaufwärtigen Gehäuseteils 9A des Luftfilters 9 vor, und ein einen vierten Halterungsabschnitt S4 bildendes kreisförmiges Loch 9b ist am Ende des stromabwärtigen Gehäuseteils 9B ausgebildet. Ferner ist ein kreisförmiger Lufteinlaß 9c, der zur rechten Seite des Fahrzeugs hin offen ist (in der Richtung nach links gemäß 1), integral mit dem Ende des stromaufwärtigen Gehäuseteils 9A nahe der Vorderseite des Fahrzeugs ausgebildet.
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Somit umfasst die Einlassvorrichtung gemäß der Erfindung die Spulenabdeckung 24, den Einlasskanal 25 und den Luftfilter 9, wobei die Spulenabdeckung 24, der Einlasskanal 25 und der Luftfilter 9 an dem Zylinderkopfdeckel 6 auf folgende Weise angebracht werden.
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Zunächst werden die Spulenabdeckung 24 und der Einlasskanal 25, die integral miteinander ausgebildet sind, am Luftfilter 9 so angebracht, dass das stromabwärtige Ende des Einlasskanals 25 an dem Lufteinlass 9c des Luftfilters 9 angesetzt wird und dann mit dem Luftfilter 9 durch den in der Spulenabdeckung 24 ausgebildeten Verriegelungsabschnitt K verriegelt wird. Da hierbei in dem in 5 gezeigten Verriegelungsabschnitt K eine Tülle 28 von unten in das in der Spulenabdeckung 24 ausgebildete kreisförmige Loch 24b und ein an der Bodenwand des Luftfilters 9 ausgebildetes kreisförmiges Loch 9d eingesetzt wird und dann ein Stift bzw. Zapfen 29 von unten her in die Tülle 28 gedrückt wird, um dadurch Druck auf die Tülle 28 auszuüben und diese aufzuweiten, werden die Spulenabdeckung 24 und der Einlasskanal 25, die integral miteinander ausgebildet sind, an dem Luftfilter 9 verriegelt und befestigt, wodurch drei Komponenten, d. h. die Spulenabdeckung 24, der Einlasskanal 25 und der Luftfilter 9 integral miteinander ausgebildet werden.
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Als nächstes werden, wie oben beschrieben wurde, die Spulenabdeckung 24, der Einlasskanal 25 und der Luftfilter 9, die integral miteinander ausgebildet sind, an dem Zylinderkopfdeckel 6 durch den ersten, an dem Einlasskanal 25 ausgebildeten Halterungsabschnitt S1, den an bzw. in der Spulenabdeckung 24 ausgebildeten zweiten Halterungsabschnitt S2 und den an bzw. in dem Luftfilter 9 (an dem stromaufwärtigen Gehäuseteil 9A) ausgebildeten dritten Halterungsteil S3 durch einen einzelnen Handgriff bzw. eine Einzelbewegung angebracht.
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In den 6 und 7 ist eine Struktur, bei der der Einlasskanal 25 an dem Zylinderkopfdeckel 6 durch den ersten Halterungsabschnitt S1 angebracht ist, dargestellt. Hierbei ist ein Tülleneinsetzloch 6a in der oberen Oberfläche des Zylinderkopfdeckels 6 ausgebildet, und eine Tülle 30 ist in das Tülleneinsetzloch 6a von oben her eingesetzt. Ein Zapfenloch 30a ist in der Mitte der Tülle 30 ausgebildet, und drei Stufen von Vorsprungsabschnitten 30b mit einer Sägezahnform sind an der Außenumfangsfläche hiervon ein einer Vertikalrichtung ausgebildet.
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Wenn der von dem Einlasskanal 25 vorstehende Zapfen 25a von oben in das Zapfenloch 30a der in das Tülleneinsetzloch 6a des Zylinderkopfdeckels 6 eingesetzten Tülle 30 eingesetzt wird, wird ein Entweichen des Zapfens 25a aus diesem verhindert, da die Tülle 30 so gedrückt und aufgeweitet wird, dass die Vorsprungsabschnitte 30b, die an deren Außenumfangsfläche ausgebildet sind, durch Druck mit der Innenumfangsfläche des Tülleneinsetzlochs 6a verbunden sind, wodurch der Einlasskanal 25 und die Spulenabdeckung 24 sicher am Zylinderkopfdeckel 6 befestigt sind. Ferner wird eine Motorschwingung durch die Vorsprungsabschnitte 30b absorbiert, wodurch eine Schwingung bzw. Vibration der Einlassvorrichtung einschließlich dem Luftfilter 9 auf ein geringes Maß gemindert werden kann. Außerdem sind, obwohl dies nicht dargestellt ist, die Spulenabdeckung 24 und der Luftfilter 9 an dem Zylinderkopfdeckel 6 auf die gleiche Weise durch den zweiten Halterungsabschnitt S2 und den dritten Halterungsabschnitt S3 mit der gleichen Montagestruktur wie der des in 7 gezeigten ersten Halterungsabschnitts S1 befestigt.
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Demgemäß werden die Spulenabdeckung 24, der Einlasskanal 25 und der Luftfilter 9, die integral miteinander ausgebildet sind, auf einfache Weise an dem Zylinderkopfdeckel 6 durch den einzelnen Handgriff bzw. die Einzelbewegung nach obiger Beschreibung ohne Werkzeug angebracht und werden schließlich durch einen Bolzen an dem Ansaugkrümmer 7 montiert, der durch das kreisförmige Loch 9b eingesetzt wird und so den vierten im Luftfilter 9 ausgebildeten Halterungsabschnitt S4 bildet (in dem stromabwärtigen Gehäuseteil 9B).
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Um eine Wartung durchzuführen, bei der das Filterelement 27 ausgetauscht oder die Zündspule 23 inspiziert wird, können, wenn der Bügel 26 von diesem in dem Zustand losgelöst wird, dass das stromabwärtige Gehäuseteil 9B des Luftfilters 9 festgestellt ist und dann das stromabwärtige Gehäuseteil 9A, der Einlasskanal 25 und die Spulenabdeckung 24 einfach nach oben herausgezogen werden, diese Elemente auf einfache Weise von dem Zylinderkopfdeckel 6 abgenommen und die notwendige Wartung in einem solchen Zustand vorgenommen werden. Wenn dann die Wartung beendet ist, werden das stromaufwärtige Gehäuseteil 9A des Luftfilters 9, der Einlasskanal 25 und die Spulenabdeckung 24 auf die oben beschriebene Weise wieder an dem Zylinderkopfdeckel 6 angebracht. Wenn anschließend das stromaufwärtige Gehäuseteil 9A wieder an dem stromabwärtigen Gehäuseteil 9B angebracht ist, so dass sie durch den Bügel 26 aneinander befestigt sind, kann die Einlassvorrichtung wieder verwendet werden.
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Wenn der Motor 1 gestartet wird, saugt ein von jedem Zylinder des Zylinderkopfs 4 erzeugter Unterdruck frische Luft von dem stromaufwärtigen Öffnungsende des Einlasskanals 25 in den Einlasskanal 25 an. Dann wird die in den Einlasskanal 25 angesaugte frische Luft in den Luftfilter 9 eingeleitet und durchströmt das in dem Luftfilter 9 aufgenommene Filterelement 27, um dadurch gereinigt zu werden. Anschließend wird die gereinigte Luft durch eine Drosselklappe (nicht gezeigt) bemessen und dann aus dem Ausgleichsbehälter 8 über den Ansaugkrümmer 7 in jeden Zylinder des Zylinderkopfs 4 eingeleitet.
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In dem Zylinderkopf 4 wird eine vorbestimmte Kraftstoffmenge von einem Injektor (nicht gezeigt), der in jedem Zylinder ausgebildet ist, in die Frischluft gesprüht, um dadurch ein Gemisch mit einem vorbestimmten Luft-/Kraftstoffverhältnis (A/F = ”air/fuel”) zu bilden, und das zur Verbrennung verwendete Gemisch wird einer Verbrennungskammer jedes Zylinders zugeführt. Dann wird ein Teil der bei der Verbrennung des Gemischs erzeugten Wärme in Drehenergie der Kurbelwelle umgewandelt, und bei der Verbrennung des Gemischs erzeugtes Abgas wird aus dem Abgaskrümmer 10 in den Katalysator 11 eingeleitet, um gereinigt zu werden. Anschließend wird das gereinigte Gas über das Abgasrohr 12 in die Atmosphäre abgeführt.
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Der oben beschriebene Zyklus wird wiederholt, um den Motor 1 kontinuierlich anzutreiben, wobei eine Drehbewegung der Kurbelwelle 2 zu der Wasserpumpe 13, der Lichtmaschine 14 und dem Luftkompressor 15 über die Antriebsriemen 20 und 22 übertragen wird, um dadurch diese Hilfseinrichtungen anzutreiben.
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Da die Spulenabdeckung 24 zu einem von dem Luftfilter 9 getrennten Element ausgebildet ist, ist es bei der Einlassvorrichtung gemäß der Erfindung nach obiger Beschreibung möglich, den Luftfilter 9 allgemein bei Motoren mit einer unterschiedlichen Anzahl von Zylindern zu verwenden, wodurch die Produktivität des Motors 1 verbessert wird.
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Da außerdem der Einlass 25, der integral mit der Spulenabdeckung 24 ausgebildet ist, an den Lufteinlass 9c des Luftfilters 9 angesetzt ist und die Spulenabdeckung 24 mit dem Luftfilter 9 durch den Verriegelungsabschnitt K verriegelt ist, sind die drei Komponenten, d. h. der Einlasskanal 25, die Spulenabdeckung 24 und der Luftfilter 9 integral miteinander ausgebildet, wodurch ein Vorgang, bei dem die Einlassvorrichtung an dem Zylinderkopfdeckel 6 angebracht ist, verbessert wird.
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Da ferner das Ende des Luftfilters 9 in dem Zylinderkopfdeckel 6 durch die ersten bis dritten Halterungsabschnitte S1, S2 und S3, die jeweils an bzw. in dem Einlasskanal 25 und der Spulenabdeckung 24 ausgebildet sind, gehaltert ist, ist es möglich, die drei Komponenten, nämlich den Einlasskanal 25, die Spulenabdeckung 24 und den Luftfilter 9 auf stabile Weise an dem Zylinderkopfdeckel 9 unter Verwendung einer geringen Anzahl von Halterungsabschnitten S1 bis S3 zu haltern.
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Da ferner der erste Halterungsabschnitt S1 an dem aus der Spulenabdeckung 24 des Einlasskanals 25 in Richtung der Zylinderbank vorstehenden Ende (dem überhängenden Abschnitt) ausgebildet ist, ist es möglich, eine Schwingung des Einlasskanals 25 zu mindern. Ferner ist es möglich, eine Stützweite bzw. eine Halteabstand des Halterungsabschnitts des Einlasskanals 25 an dem Zylinderkopfdeckel 6 bezüglich den anderen Halterungsabschnitten zu vergrößern, wodurch es möglich ist, die Einlassvorrichtung an dem Zylinderkopfdeckel 6 auf stabile Weise mittels einer geringen Anzahl von Halterungspunkten zu haltern.
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Die bevorzugte Ausführungsform wurde zwar hinsichtlich der exemplarischen Einlassvorrichtung des Vierzylindermotors für ein Fahrzeug beschrieben, die Erfindung kann natürlich auch auf beliebige Einlassvorrichtungen eines Mehrzylindermotors auf gleiche Weise angewandt werden.