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Die Erfindung betrifft einen Türaufbau für Fahrzeuge mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen und gemäß Anspruch 12 eine Tür für ein Fahrzeug mit einem solchen Türaufbau .
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Es ist bekannt, dass die aktiven und passiven Sicherheitssysteme der Fahrzeuge ständig weiterentwickelt werden, um Menschenleben in gefährdenden Situationen zu schützen. Unter anderem hat es sich herausgestellt, dass es bei seitlichen Zusammenstößen der Fahrzeuge sinnvoll ist, wenn die seitlichen Türen verschlossen bleiben. Eine durch einen seitlichen Aufprall selbstständig öffnende Tür birgt die Gefahr, dass der oder die Insassen aus dem Fahrzeuginneren herausgeschleudert werden können, bevor die auftretenden Bewegungsenergien der betroffenen beteiligten Fahrzeuge abgebaut worden sind. Eine Person wäre in diesem Fall sicherer innerhalb der Fahrzeugzelle untergebracht und geschützt als außerhalb des Fahrzeugs zwischen den noch bewegten Massen der beteiligten Fahrzeuge.
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Die vorhandenen Schließeinrichtungen der Fahrzeugtüren schließen gewöhnlich eine Schlosseinheit, einen Betätigungshebel und ein Übertragungselement wie zum Beispiel einen Bowdenzug oder ein Gestänge ein, mit dem die Schlosseinheit und der Betätigungshebel miteinander mechanisch verknüpft sind. Diese mechanischen Schließeinrichtungen schließen nur zuverlässig, wenn die Tür und gegebenenfalls die Fahrzeugkarosserie in einem intakten Zustand sind, können jedoch nicht immer nach einer Deformation der Tür oder der Karosserie diese Tür zuverlässig verschlossen halten.
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Die
DE 100 04 161 A1 offenbart eine adaptive Türsicherung für Kraftfahrzeuge mit einer Sicherungsvorrichtung, die abhängig von wenigstens einer sensorisch erfassten Fahrzeugumgebungssituation das Öffnen einer Fahrzeugtür freigibt oder verhindert, und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung das Türschließsystem, eine am/im Kraftfahrzeug vorgesehene Umgebungssensorik und auf das Türschließsystem einwirkende Überwachungsmittel umfasst, wobei die Umgebungssensorik Signale erzeugt, die den Überwachungsmitteln zugeführt werden, welche das Türschließsystem so ansteuern, dass dieses die Tür dauernd oder für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit geschlossen hält, wenn sie anhand der von der Umgebungssensorik gelieferten Signale beurteilen, dass die Sicherheit beim Öffnen der Tür durch die Fahrzeugumgebungssituation in Frage gestellt ist. Dieses System ist sehr aufwendig und ist darauf gerichtet, nicht nur einen Zusammenstoß, sondern auch Verkehrssituationen zu erkennen. Neben hohen Kosten ist es deshalb fraglich, ob mit diesem vorgeschlagenen System eine zuverlässige Türsicherung im Falle eines Zusammenpralls gewährleistet werden kann.
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Die
DE 10 2005 049 144 A1 offenbart einen Türgriff, in welchem eine so genannte Massensperre eingebaut ist, die im Falle eines Aufpralls aufgrund ihrer Massenträgheit in eine Sperrstellung gebracht wird. Die
DE 10 2005 049 142 A1 offenbart einen Türgriff, in welchem eine so genannte Massensperre eingebaut ist, die im Falle eines Aufpralls aufgrund ihrer Massenträgheit in eine Sperrstellung gebracht wird, wobei die Massensperre in diesem Fall mit einem Bowdenzug gemeinsam angeordnet ist. Die Betätigung durch die eigene Massenträgheit einer zusätzlichen Massensperre-Vorrichtung bedeutet eine Abhängigkeit von der Aufprallstärke und zum anderen eine Gewichtserhöhung des Fahrzeugs, was sich nachteilig auf die beabsichtigte Sicherheitsfunktion und auf die mit dem Gewicht des Fahrzeugs verknüpften Fahreigenschaften des Fahrzeugs auswirkt.
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Die
DE 10 2006 029 570 A1 setzt sich zum Ziel, eine verbesserte Betätigungseinrichtung einer Fahrzeugtür anzubieten, ohne hierbei das Problem eines seitlichen Aufpralls zu lösen, und ist daher in den technischen Hintergrund der vorliegenden Erfindung zu stellen.
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Ferner ist eine Lösung zum zusätzlichen Verriegeln einer Tür bei einem Aufprall bekannt, bei der ein rheopexes Medium als ein Dämpfungsmechanismus verwendet ist, welches die Eigenschaft aufweist, dass bei langsamen Bewegungen des Griffs, wie sie durch einen Benutzer hervorgerufen werden, der Dämpfungsmechanismus einen sehr geringen Dämpfungswiderstand entgegensetzt und bei einer sehr schnellen Bewegung, die im Falle eines Seitenaufpralls vorkommt, das rheopexe Medium einen sehr großen Dämpfungswiderstand entgegensetzt, wodurch die Verriegelung der Tür aufrechterhalten wird, bis die Aufprallkräfte abgebaut sind. Das rheopexe Medium ist beispielsweise eine hydraulische Flüssigkeit in einem Zylinder, wodurch die Nachteile dieser Lösung zum Augenschein kommen, komplex und anfällig zu sein, da eine Undichtheit des Zylinders zum Ausfall des Sicherheitssystems führen kann.
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Die
JP 2002-213 131 A1 beschreibt eine Verriegelungsstruktur einer Fahrzeugtür mit einer Betätigungsstange, die zwischen zwei Klammerelementen geführt ist. Im Falle eines Zusammenstoßes wird durch Verformung des Außenbleches der Fahrzeugtür ein Klammerelement gegen das andere Klammerelement bewegt und so die Betätigungsstange geklemmt und an einer axialen Bewegung, die ein Öffnen der Fahrzeugtür bewirken würde, gehindert. Die
DE 101 14 965 A1 beschreibt eine Sperreinrichtung an einem Fahrzeug-Türschloss mit einem Sperrelement mit mehreren Sperrflächen (Zähnen), das bei einer unfallbedingten Beschleunigung des Fahrzeugs oder eines Handgriffes der Fahrzeugtür durch Massenträgheitswirkung gegen die Kraft eines Federelements in eine Sperrlage gelangt. Die
DE 198 28 444 A1 beschreibt ein Seitenaufprallschutzsystem für Fahrzeuge im Innenbereich einer Fahrzeugtür, mit zwei Bolzen, die sich an den Enden eines Rohres befinden und bei geschlossener Fahrzeugtür in seitlich der Tür liegende Holme einfahren und dort verankern. Bei Betätigung eines inneren oder äußeren Türöffners werden die Bolzen wieder eingefahren und geben die Fahrzeugtür frei.
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Mit den vorbeschriebenen Mitteln ist es offenbar nicht möglich, im Falle eines auf eine Fahrzeugtür gerichteten Zusammenstoßes die betreffende Tür zuverlässig gegen ein Öffnen abzusichern und dennoch eine gewollte Öffnung dieser Tür nach dem Zusammenstoß sowohl von innen als auch von außen zu ermöglichen.
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Demgegenüber beschreibt die
GB 2 353 771 A eine Fahrzeugtür mit Haltemitteln zum Geschlossenhalten der Fahrzeugtür im Falle eines Zusammenstoßes, wobei es sich bei besagten Haltemitteln um Bolzen handelt, welche mittels Federkraft oder durch Fluiddruck gegen eine Federkraft in eine Verriegelungsposition bewegt werden. Letztere Variante erlaubt es, durch kontrollierte Leckage den Bolzen infolge Federkraft wieder in seine Ausgangslage zu befördern und so die Fahrzeugtür nach dem Zusammenstoß zu öffnen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde zu gewährleisten, dass im Falle eines auf eine Fahrzeugtür gerichteten Zusammenstoßes die betreffende Tür zuverlässig gegen ein Öffnen abgesichert ist und dennoch eine gewollte Öffnung dieser Tür nach dem Zusammenstoß sowohl von innen als auch von außen möglich ist.
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Die vorliegende Erfindung geht von einem Türaufbau für Fahrzeuge aus, aufweisend einen Türgrundkörper mit einer die Außenseite der Tür bildenden Abdeckungsfläche, eine Sperr-/Schließvorrichtung, einen Betätigungshebel der Sperr-/Schließvorrichtung und ein den Betätigungshebel und die Sperr-/Schließvorrichtung verbindendes erstes Übertragungs-/Verbindungsmittel. Ferner kann der Türaufbau einen optionalen Innenverriegelungshebel aufweisen, der mit der gleichen Sperr-/Schließvorrichtung mithilfe des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels oder eines zusätzlichen zweiten Übertragungs-/Verbindungsmittels verbunden ist. Als eine Sperr-/Schließvorrichtung kann hierbei eine Schlossvorrichtung und als optionaler Innenverriegelungshebel eine manuelle Innenverriegelung nach einer der bekannten Arten verwendet werden. Bei einer Hecktür kann eine Innenverriegelung beispielsweise fehlen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass an der türinnenseitigen Fläche der Abdeckungsfläche der Tür oder in ihrer unmittelbaren Nähe wenigstens ein erfindungsgemäßes Verriegelungs-Betätigungsmittel angeordnet ist, das mit der Sperr-/Schließvorrichtung derart verknüpft verbunden ist, dass die Sperr-/Schließvorrichtung beim Betätigen des Verriegelungs-Betätigungsmittels zusätzlich gegen ein Öffnen blockiert ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Verriegelungs-Betätigungsmittel über ein zusätzliches drittes Übertragungs-/Verbindungsmittel derart mit der Sperr-/Schließvorrichtung verknüpft verbunden ist, dass die Sperr-/Schließvorrichtung bei Betätigung des Verriegelungs-Betätigungsmittels zusätzlich gegen ein Öffnen blockiert ist, dass das zusätzliche dritte Übertragungs-/Verbindungsmittel an wenigstens einem im Inneren des Türgrundkörpers beabstandet von der türinnenseitigen Fläche der Abdeckungsfläche der Tür positionierten Halterelement befestigt ist, dass zwischen dem Halterelement und einem druckaufnehmenden Abschnitt des Verriegelungs-Betätigungsmittels ein Spannmittel derart angeordnet ist, dass das zusätzliche dritte Übertragungs-/Verbindungsmittel aufgespannt ist, und dass das Spannmittel eine Vorspannkraft aufweist, die dazu ausreicht, die nach einem Aufprall eingedrückte Abdeckungsfläche zurückzudrücken, so dass die Sperr- oder Schließvorrichtung wieder freigegeben ist.
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Hierdurch kann das bei einem normalen täglichen Einsatz verwendete erste und/oder zweite Übertragungs-/Verbindungsmittel ungeklemmt durch das Verriegelungs-Betätigungsmittel wie in einer vorhergehend beschriebenen Ausgestaltung gelassen bleiben. Das bietet den Vorteil, dass diese bei einem normalen täglichen Einsatz verwendeten ersten und/oder zweiten Übertragungs-/Verbindungsmittel unbeeinträchtigt durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen bleiben und daher im Falle eines Defektes der erfindungsgemäßen Mittel oder Maßnahmen ihre vorgesehene normale Funktion beibehalten können. Ferner kann die auf dieses zusätzliche dritte Übertragungs-/Verbindungsmittel bei einem Zusammenstoß einwirkende mechanische Bewegung als ein Bewegungsweg weitergeleitet sein, um eine effektivere aktive Betätigung der Sperr-/Schließvorrichtung ausführen zu können. Die zumeist aus Metallblech hergestellte Abdeckungsfläche der Tür kann im Falle eines Aufprall durch eine eigene Elastizität Rückstellkräfte aufbringen. Die vorgegebene Vorspannkraft des Spannmittels, bevorzugt einer Spiralfeder, die auf Zug- oder Druckbeanspruchung ausgelegt ist, je nachdem wie das Übertragungs-/Verbindungsmittel ausgelegt wird, gewährleistet jedoch, dass das erfindungsgemäße Verriegelungs-Betätigungsmittel während eines Aufpralls in der beabsichtigten Weise zum Sperren der Tür gegen ein Öffnen wirkt und sich bereits unmittelbar nach dem Aufprall selbsttätig automatisch unwirksam macht, so dass ein Insasse von innen oder eine Person von außen die Tür in gewohnter Weise öffnen kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird das Blockieren der Sperr-/Schließvorrichtung durch das Verriegelungs-Betätigungsmittel mithilfe einer auf das zusätzliche dritte Übertragungs-/Verbindungsmittel übertragenen Bewegung erreicht, die in der Sperr-/Schließvorrichtung eine Sperr-/Schließvorrichtungs-Funktion ausführt.
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Alternativ kann in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung das Blockieren der Sperr-/Schließvorrichtung durch das Verriegelungs-Betätigungsmittel mithilfe des zusätzlichen dritten Übertragungs-/Verbindungsmittels durch ein Eintreten des Verriegelungs-Betätigungsmittels in einen festen Eingriff mit dem zusätzlichen dritten Übertragungs-/Verbindungsmittel erreicht werden. In diesem Fall wird zu der Sperr-/Schließvorrichtung keine Bewegung übertragen, sondern diese nur blockiert.
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Eine bevorzugte Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass wenigstens eines des ersten, zweiten oder dritten Übertragungs-/Verbindungsmittels als ein Bowdenzug mit einem Mantelelement und einem im Mantelelement hindurchgeleiteten Seilzug ausgeführt ist, wobei der Seilzug für eine Zug- und/oder eine Druckwirkung ausgelegt ist.
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Alternativ ist nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wenigstens eines des ersten, zweiten oder dritten Übertragungs-/Verbindungsmittels als ein Stangenelement ausgeführt, wobei das Stangenelement für eine Zug- und/oder eine Druckwirkung ausgelegt ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist mehr als ein Verriegelungs-Betätigungsmittel innerhalb des Türgrundkörpers angeordnet und über ein gemeinsames oder ein jeweils eigenes zusätzliches Übertragungs-/Verbindungsmittel mit der Sperr-/Schließvorrichtung der Tür verbunden.
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Vorzugsweise ist die Sperr-/Schließvorrichtung als ein Schloss ausgeführt.
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Gemäß einer besonders bevorzugten weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist das Verriegelungs-Betätigungsmittel auf eine zusätzliche Sperreinrichtung wirkbar angeordnet. Dadurch kann die standardmäßige, gewöhnlich als ein Schloss ausgeführte Sperr-/Schließvorrichtung entweder ganz unbeeinflusst bleiben oder ein erfindungsgemäßes Zusammenwirken beider Sperr-/Schließvorrichtungen erreicht werden.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist das Halterelement an einem in dem Türgrundkörper innenliegenden Aufprallträger oder einem anderen türfesten Abschnitt des Türgrundkörpers angeordnet. Ein solcher Aufprallträger kann in einer Fahrzeugtür zum Auffangen seitlicher Stoßenergie vorgesehen sein und ist dann eine geeignete Befestigungsgrundlage.
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Vorzugsweise ist eine Betätigung des Verriegelungs-Betätigungsmittels durch eine deformierende mechanische Einwirkung auf die, die Außenseite der Tür bildende Abdeckungsfläche ausgeführt, was einem Aufprall in einer im Wesentlichen zur Tür senkrechten Richtung entspricht.
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Die Erfindung betrifft auch eine Tür für ein Fahrzeug mit einem Türaufbau nach einer der oben beschriebenen bevorzugten Ausgestaltungen. Vorzugsweise ist diese Tür eine schwenkbar oder verschiebbar gelagerte Seitentür, eine Hintertür, eine Heckklappe oder ein Heckdeckel eines Fahrzeuges.
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Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
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Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung mit aktiver blockierender Druck-Betätigung;
- 2 eine schematische Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung mit aktiver blockierender Zug-Betätigung;
- 3 eine schematische Querschnittsansicht einer Ausgestaltung mit passiver blockierender Betätigung;
- 4 eine schematische Querschnittsansicht einer weiterführenden Ausgestaltung nach 3;
- 5 eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung;
- 6 eine schematische Draufsicht einer weiterführenden Ausgestaltung;
- 7 eine schematische Querschnittsansicht noch einer weiteren Ausgestaltung;
- 8 eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung;
- 9 eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung;
- 10 eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung;
- 11 eine schematische Querschnittsansicht einer alternativen weiteren Ausgestaltung und
- 12 eine schematische Querschnittsansicht einer der Ausgestaltungen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung:
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1 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausgestaltung mit einer aktiven blockierenden Druck-Betätigung der (siehe 3) Sperr-/Schließvorrichtung 40, die als ein Schloss einer Fahrzeugtür ausgeführt ist.
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Hierzu ist unmittelbar an der türinnenseitigen Fläche der Abdeckungsfläche 18 der Tür oder in ihrer unmittelbaren Nähe wenigstens ein Verriegelungs-Betätigungsmittel 33 angeordnet, das mit der Sperr-/Schließvorrichtung 40 derart verknüpft verbunden ist, dass die Sperr-/Schließvorrichtung beim Betätigen des Verriegelungs-Betätigungsmittels 33 zusätzlich gegen ein Öffnen blockiert ist.
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Das Verriegelungs-Betätigungsmittel 33 weist in dieser Ausgestaltung einen druckaufnehmenden Abschnitt 32 zum Aufnehmen einer die Abdeckungsfläche im Falle eines Aufpralls deformierenden Krafteinwirkung 20, eine Druckstange 34, die auf einen auf Druckwirkung ausgelegten Bowdenzug 38 wirkt, ein Halterelement 30 und eine Spiralfeder 36, die den druckaufnehmenden Abschnitt 32 gegen die türinnenseitigen Fläche der Abdeckungsfläche 18 der Tür oder bis in ihre unmittelbare Nähe vorspannt, auf.
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Beispielhaft ist hierbei die Anordnung des Halterelementes 30 des Verriegelungs-Betätigungsmittels 33 an einem innerhalb der Tür vorhandenen Aufprallträger 16, wobei jedoch ein beliebiger anderer feststehender Abschnitt innerhalb des Hohlraums 12 der Tür hierzu verwendbar ist.
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Wenn eine Krafteinwirkung 20, die bei einem Seitenaufprall im Wesentlichen senkrecht zur Abdeckungsfläche 18 der Tür verläuft, die meistens aus einem dünnen Metallblech hergestellte Abdeckungsfläche 18 eindrückt, ist der druckaufnehmende Abschnitt 32 des Verriegelungs-Betätigungsmittels 33 in ein an dem Halterelement 30 festgehaltenes Mantelelement des Bowdenzuges 38 hineingedrückt. Ein in diesem Mantelelement des Bowdenzuges 38 untergebrachter, auf eine Druckwirkung ausgelegter Seilzug 39 des Bowdenzuges 38, beispielsweise aus einem vollen Metalldraht, überträgt die so erzeugte mechanische Bewegung zum Beispiel zu der vorzugsweise als ein Schloss ausgeführten Sperr-/Schließvorrichtung 40 (siehe 3) oder zu einer nicht zeichnerisch dargestellten zusätzlichen Sperr-/Schließvorrichtung.
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Hierdurch ist es möglich, eine zusätzliche Sperr-/Schließvorrichtungs-Funktion in einer Sperr-/Schließvorrichtung 40 in Gang zu setzen, was zu einem zuverlässigeren Sichern der Fahrzeugtür im Falle eines Aufpralls verhelfen kann.
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Die Spiralfeder 36 weist eine derart hohe Vorspannkraft auf, dass diese ausreicht, nach einem erfolgten Seitenaufprall die Abdeckungsfläche 18 wieder nach außen zu drücken und dadurch die Druckstange 34 und mit ihr den Bowdenzug 38 wieder in ihre Ausgangslage zu bringen. Nachdem der Bowdenzug 38 in seine Ausgangslage zurück gebracht ist, wird dadurch die Sperr-/Schließvorrichtung 40 wieder freigegeben. Hierdurch wirkt das erfindungsgemäße Verriegelungs-Betätigungsmittel 33 während eines Aufpralls in der beabsichtigten Weise zum Sperren der Tür gegen ein Öffnen und bereits unmittelbar nach dem Aufprall macht sich das erfindungsgemäße Verriegelungs-Betätigungsmittel 33 selbsttätig automatisch unwirksam, so dass ein Insasse von innen oder eine Person von außen die Tür öffnen kann.
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2 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausgestaltung mit aktiver blockierender Betätigung wie in 1, jedoch in einer vorteilhaften, auf eine Zugwirkung ausgelegten Ausgestaltung.
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Hierzu wird die beim Aufprall entstehende Bewegung von dem druckaufnehmenden Abschnitt 32 auf die Druckstange 34 übertragen, die mit einem auf Zugwirkung ausgelegten Seilzug 39 verbunden ist. Der Seilzug 39 ist an einer Umlenkrolle 43 umgelenkt, wodurch eine Druckbewegung in eine Zugbewegung umgesetzt ist. Das Verwenden einer Zugbewegung anstelle einer Druckbewegung ermöglicht es, den Vorteil zu nutzen, dass die auf Zug beanspruchten Elemente wesentlich dünner, das heißt auch mit einem leichteren Gewicht hergestellt sein können als die gleichen Elemente beim Übertragen einer gleichen Kraft durch eine Druckbeanspruchung.
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In den übrigen Details entspricht diese Lösung der in 1 dargestellten, mit der Ausnahme, dass auch die zusätzliche Sperr-/Schließvorrichtungs-Funktion in der Sperr-/Schließvorrichtung 40 auf Zugbeanspruchung ausgelegt sein muss.
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Ausführungsbeispiele, die nicht unter dem Gegenstand der Erfindung stehen:
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3 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Ausgestaltung mit passiver blockierender Betätigung in einer Gesamtansicht des Türaufbaus 10.
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Der Türaufbau 10 weist eine Tür auf, die ihrerseits aufweist: einen Türgrundkörper mit einer die Außenseite der Tür bildenden Abdeckungsfläche 18, eine als ein Schloss ausgeführte Sperr-/Schließvorrichtung 40, einen Betätigungshebel 42 der Sperr-/Schließvorrichtung 40 und ein den Betätigungshebel 42 und die Sperr-/Schließvorrichtung 40 verbindendes erstes Übertragungs-/Verbindungsmittel 45 mit einem Mantelelement, welches in Mantelelemente 441 und 442 aufgetrennt ist.
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Der Türaufbau weist vorzugsweise einen (nicht dargestellten) optionalen Innenverriegelungshebel auf, der mit der Sperr-/Schließvorrichtung 40 mithilfe des gleichen ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 oder eines zusätzlichen (nicht dargestellten) zweiten Übertragungs-/Verbindungsmittels verbunden ist.
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Das Übertragungs-/Verbindungsmittel 45 ist gewöhnlich entweder als ein Bowdenzug 38 oder als ein Gestänge ausgeführt und überträgt die manuelle Betätigung des Betätigungshebels 42 durch den Benutzer zur als Schloss ausgebildeten Sperr-/Schließvorrichtung 40, um diese/s zwecks Öffnen der Tür zu entriegeln.
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Dieser Bowdenzug 38 ist ungefähr in dem mittleren Abschnitt der Tür durch ein Verriegelungs-Betätigungsmittel 33 hindurchgeführt. Hierzu ist das Mantelelement des Bowdenzuges 38 in zwei Mantelelemente 441 und 442 aufgetrennt, so dass dazwischen der Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 zum Vorschein kommt, auf welche Elemente des Verriegelungs-Betätigungsmittels 33 im Falle eines Aufpralls einwirken können.
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Die beiden Mantelelemente 441 und 442 sind jeweils an ihrem Ende in einem Befestigungselement 461 und 462 an einem feststehenden Abschnitt des Türaufbaus festgehalten. Zwischen den Befestigungselementen 461 und 462 ist am Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 ein Einklemmmittel 50 kraftschlüssig angeordnet. Das Einklemmmittel 50 ist hierbei in Form eines Nockens ausgeführt, der beispielsweise als eine Scheibe gestaltet ist, welcher in einen zu ihm korrespondierenden Schlitz eines Gegen-Einklemmmittels 48 eingreift, wenn im Falle eines Aufpralls die Abdeckungsfläche 18 in Richtung der Kraftwirkung 20 deformiert wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die Tür verriegelt und der Betätigungshebel 42 unbetätigt, so dass das Einklemmmittel 50 und das Gegen-Einklemmmittel 48 sich gegenüber angeordnet sind und somit in einen Eingriff miteinander gebracht werden können.
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Bei normalem Betrieb greift das Einklemmmittel 50 nicht in das Gegen-Einklemmmittel 48 ein, wenn der Benutzer den Betätigungshebel 42 betätigt, weil das Einklemmmittel 50 von dem Schlitz des Gegen-Einklemmmittels 48 entsprechend beabstandet angeordnet ist.
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In einer bevorzugten weiterentwickelten Ausgestaltung kann das Einklemmmittel 50 auf dem Seilzug 39 mit einer definierten Reibungskraft angebracht sein, so dass nach einem Zusammenstoß die Tür durch das Aufbringen einer erhöhten Öffnungskraft auf den Betätigungshebel 42 dennoch geöffnet werden kann, um die oder den Insassen aus dem Fahrzeug freizulassen.
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4 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer weiterführenden Ausgestaltung nach 3. Zusätzlich zur in 3 dargestellten Ausgestaltung verfügt das Gegen-Einklemmmittel 48 in dieser Ausgestaltung über zwei Gegen-Einklemmmittel 481 und 482. Durch das Eingreifen des Einklemmmittels 50 von zwei Seiten im Falle eines Aufpralls wird es ganz besonders zuverlässig festgehalten. Die übrige Funktionalität entspricht der der bereits unter 3 dargestellten, weshalb auf eine wiederholende Beschreibung an dieser Stelle verzichtet worden ist.
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5 zeigt eine schematische Querschnittsansicht noch einer weiterführenden Ausgestaltung. Insbesondere ist hierbei auf ein spezielles, am Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 angebrachtes Einklemmmittel 50 verzichtet worden und statt dessen wirkt ein zweiteiliges Gegen-Einklemmmittel 481 und 482 direkt auf den Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45, um sie beispielsweise mit einem zahnförmigen Gegen-Einklemmmittel 481 in die Verzahnung des gegenüber angeordneten zweiten Gegen-Einklemmmittels 482 hineinzuschieben. Wenn die Tiefe dieser beiden Verzahnungselemente entsprechend tief konfiguriert wird, kann neben einem bloßen Einklemmen zusätzlich auch eine Zugwirkung auf den Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 übertragen sein, wodurch eine aktive Betätigung ähnlich der in 1 und 2 beschriebenen erreicht sein kann.
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6 zeigt eine schematische Draufsicht einer weiterführenden Ausgestaltung. Abweichend von den vorher beschriebenen Ausgestaltungen ist hierbei das Einklemmmittel 50 als ein dünnes Blechteil ausgeführt, das mit dem Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 fest verbunden ist. Das Gegen-Einklemmmittel ist hierbei in Form von mindestens einem, hier beispielsweise durch drei nagelartige Stifte 51, ausgeführt, welche beispielsweise an der Abdeckungsfläche 18 der Tür angebracht sind und im Falle eines Aufpralls durch die Deformationsbewegung dieser Abdeckungsfläche 18 in das dünne Blech des Einklemmmittels 50 ein- und hindurchgesteckt werden. Hierbei kann es sowohl dafür vorgesehene Öffnungen geben, als auch alternativ ohne solche ausgeführt sein, wobei dann ein Durchstechen des Blechteils durch die Aufprallwirkung erreichbar ist.
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Die Krafteinwirkung 20 ist in dieser Darstellung in oder aus der Zeichnungsebene weisend gerichtet. Die übrige Funktionalität entspricht der der bereits unter vorhergehenden Figuren dargestellten, weshalb auf eine wiederholende Beschreibung an dieser Stelle verzichtet worden ist.
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7 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung.
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Hierbei sind das Einklemmmittel 50 und ein einteilig ausgeführtes Gegen-Einklemmmittel 48 als ineinander eingreifende, konisch geformte Teile mit geneigten, ineinander eingreifenden Rückhalteflächen ausgeführt. Diese geneigten Rückhalteflächen sorgen dafür, dass auch bei geringen Positionsabweichungen, die zum Beispiel auf Fertigungstoleranzen zurückzuführen sind, im Falle eines Aufpralls die zueinander korrespondierenden Einklemmmittel 50 und Gegen-Einklemmmittel 48 automatisch ausgerichtet und positioniert werden.
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8 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer weiterführenden Ausgestaltung. Hierbei ist das Gegen-Einklemmmittel 48 wieder zweiteilig, jedoch als zwei ineinander eingreifende Zahnleisten 481 und 482 ausgeführt, die ein auf dem Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 befestigtes Einklemmmittel 50 im Falle eines Aufpralls einklemmen können.
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9 zeigt eine zusätzliche schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung.
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Hierbei ist das Gegen-Einklemmmittel dreiteilig 481, 482 und 483 ausgeführt und in eine konisch zulaufende Wellenfalte des Aufprallträgers 16 so eingebaut, dass die geneigten Seitenflächen der Wellenfalte als Gleitflächen für die keilförmigen Gegen-Einklemmmittel 482 und 483 dienen, die im Falle eines Aufpralls in die Wellenfalte des Aufprallträgers 16 hineingedrückt werden, und im Zusammenspiel mit dem gegenüber angeordneten Gegen-Einklemmmittel 481 den Seilzug 39 direkt ohne eines darauf angebrachten Einklemmmittels festklemmen können.
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10 zeigt eine weitere schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausgestaltung.
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Alternativ zu vorherigen Ausgestaltungen ist hierbei ein zweiteilig ausgeführtes Gegen-Einklemmmittel 481 und 482 an der türinnenseitigen Fläche der Abdeckungsfläche 18 der Tür angeordnet. Diese zwei Gegen-Einklemmmittel 481 und 482 sind als Zahnleisten gestaltet und drücken im Falle eines Aufpralls direkt auf den Seilzug 39 des ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 und mit diesem zusammen auf jeweils eine gegenüberliegende Fläche eines Aufprallträgers 16. Durch die doppelte Ausführung ist zum einen mehr Sicherheit gewährleistet und zum anderen können verschiedene Abschnittsbereiche einer Tür als die Bewegung ausführende Abschnitte verwendet werden, so dass beispielsweise nicht nur ein mittlerer Türabschnitt zur erfindungsgemäßen Betätigung beziehungsweise Blockierung eines Türschlosses verwendet wird.
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11 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer alternativen weiteren Ausgestaltung.
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In dieser Ausgestaltung wird, ähnlich wie in den in 1 und 2 dargestellten Ausgestaltungen, ein zusätzlicher Bowdenzug 38 verwendet (korrespondierend zum dritten Übertragungs-/Verbindungsmittel in den Ansprüchen). Dieser führt jedoch im Falle eines Aufpralls wie in 1 und 2 keine aktive Bewegung aus, sondern dient lediglich einem Blockieren des Türschlosses (nicht dargestellt) wie in den Ausgestaltungen nach 3 bis 10 beschrieben. Deswegen endet der Seilzug 39 des als Bowdenzug 38 ausgebildeten ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 mit einem Endstück 47. Ein einteiliges Gegen-Einklemmmittel 48 ist gegenüber einer Fläche des Aufprallträgers 16 angeordnet und als eine Zahnleiste ausgebildet, deren Zähne im Falle eines Aufpralls den Seilzug 39 einklemmen können.
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12 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer der Ausgestaltungen, in der die Ausgestaltung aus 11 dadurch weiter verbessert ist, dass der Seilzug 39 des als Bowdenzug 38 ausgebildeten ersten Übertragungs-/Verbindungsmittels 45 mit einem als eine Spiralfeder 36 ausgeführten Spannmittel aufgespannt ist, damit die Betätigung der als Schloss ausgebildeten Sperr-/Schließvorrichtung 40 im Falle eines Aufpralls möglichst direkt ohne Spiel eintreten kann.
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Hierzu wird der Bowdenzug 38 inklusive Seilzug 39 in zwei Halterelementen 301 und 302 festgehalten und es wirkt wie in 10 beschrieben ein zweiteilig ausgeführtes Gegen-Einklemmmittel 481 und 482 an zwei gegenüberliegenden Flächen eines Aufprallträgers 16.
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Die vorangehenden Ausführungen sind lediglich beispielhaft und nicht als die vorliegende Erfindung einschränkend auszulegen. Die vorliegende Erfindungslehre kann leicht auf andere Anwendungen übertragen werden. Die Beschreibung des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels ist zur Veranschaulichung vorgesehen und nicht, um den Schutzbereich der Patentansprüche einzuschränken. Viele Alternativen, Modifikationen und Varianten sind für einen durchschnittlichen Fachmann offensichtlich, ohne dass er hierfür den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung verlassen müsste, der in den nachfolgenden Ansprüchen definiert ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Türaufbau
- 12
- Hohlraum
- 14
- Türinnenseite
- 16
- Aufprallträger
- 18
- Abdeckungsfläche
- 20
- Krafteinwirkung
- 30, 301, 302
- Halterelement
- 32
- druckaufnehmender Abschnitt
- 33
- Verriegelungs-Betätigungsmittel
- 34
- Druckstange
- 36
- Spiralfeder
- 38
- Bowdenzug
- 39
- Seilzug
- 40
- Sperr-/Schließvorrichtung
- 42
- Betätigungshebel
- 43
- Umlenkrolle
- 441, 442
- Mantelelemente
- 45
- ersten Übertragungs-/Verbindungsmittel
- 46, 461, 462
- Befestigungselement/e
- 47
- Endstück
- 48, 481-3
- Gegen-Einklemmmittel
- 50
- Einklemmmittel
- 51
- nagelartiger Stift