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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Lagerung nach dem Oberbegriff von Anspruch
1, insbesondere eine Lagerung einer Fadenführungsrolle
einer Textilmaschine.
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Bei
Fadenführungsrollen für Textilmaschinen ist gewünscht,
dass die Lagerung der Fadenführungsrolle, die als hohlzylindrische
Welle ausgebildet ist, ein geringes Losbrechmoment aufweist, so
dass der Faden auf die Fadenführungsrolle ein geringes Drehmoment übertragen
muss, um die anfangs ruhende Fadenführungsrolle in Drehung
zu versetzen.
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Bei
der Lagerung von Wellen ist allgemein das Earnshaw-Theorem zu beachten,
dem zufolge eine Lagerung in allen drei Raumrichtungen nur mittels
passiver Magnetlager nicht möglich ist, sondern eine aktive
Ansteuerung der Magnetlager erforderlich macht oder zumindest in
einer Raumrichtung ein zusätzliches Lager zu den Magnetlagern
erfordert.
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DE 10 2006 009 306
A1 beschreibt eine Fadenüberlaufrolle mit einer
Achse und zwei Magnetlagern, wobei jeweils einer der Magnete der
Magnetlager an der Achse befestigt ist und der jeweils andere der
Magnete der Magnetlager an der Fadenüberlaufrolle befestigt
ist. Die beiden Magnetlager sind konisch ausgebildet, entweder in
X- oder in O-Anordnung. Eine radial auf die Achse wirkende Kraft
bewirkt dabei auch das Auftreten von in axialer Richtung wirkenden
Kräften.
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DE 197 33 239 A1 beschreibt
eine Lagerung einer Galette durch in radialer wie auch in axialer Richtung
wirkende Magnetlager. Eine derartige Anordnung ist nur dann stabil,
wenn für mindestens eine Richtung das Magnetlager als aktives
Lager ausgebildet ist, so dass hierzu eine Steuer-Regelungseinrichtung
erforderlich wird, die den Ausbau der Lagerung insgesamt aufwendig
macht.
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DE 197 07 790 A1 beschreibt
eine Lagerung einer Galette mit einem in radialer Richtung wirkenden
Magnetlager, wobei die Achse mittels eines Wälzlagers an
dem hohlzylindrischen Korpus der Galette abgestützt ist.
Aufgrund der Reibung in dem Wälzlagers ist eine hohe Kraft
erforderlich, um die Galette in Drehung zu versetzen, so dass diese
Lagerung ein hohes Losbrechmoment erfordert.
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DE 44 23 492 A1 beschreibt
eine permanentmagnetische Lagerung einer Welle, die sowohl in axialer
als auch in radialer Richtung durch ein Magnetlager gelagert ist.
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DE 23 12 001 C3 beschreibt
eine Lagerung einer Welle, die bezogen auf die Ruhelage in radialer Richtung
versetzt angeordnet ist. Eine derartige Lagerung kann nur solche
radialen Kräfte auffangen, die aus der Richtung einwirken,
in die die Welle versetzt ist.
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DE 42 08 039 A1 beschreibt
eine Lagerung einer Welle, deren Ende durch ein radial wirkendes und
durch ein axial wirkendes Magnetlager gelagert wird.
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DE 44 22 420 A1 beschreibt
eine Lagerung einer Achse mit einem ersten, radial aktiven und axial passiven
Magnetlager und einem zweiten, radial passiven und axial aktiven
Magnetlager.
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WO 02/068834 A1 beschreibt
eine Lagerung für eine Achse mit in Umfangsrichtung angeordneten Lagerpolwicklungen,
bei der mindestens eine der Lagerpolwicklungen von den übrigen
Lagerpolwicklungen abweicht.
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Aufgabe der Erfindung
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Lagerung, speziell eine Lagerung
einer Fadenführungsrolle einer Textilmaschine, mit mindestens
axial beabstandeten zwei Radial-Magnetlagern anzugeben, die ein
geringes Losbrechmoment aufweist.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Lagerung
nach Anspruch 1 gelöst.
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Gemäß der
Erfindung sind für die Lagerung zwei axial beabstandete
Magnetlager vorgesehen, die als Radiallager wirken und so ausgestaltet
sind, dass die gelagerte Hohlwelle in axialer Richtung vorgespannt
ist und einen Gleitkontakt zwischen der Achse und der Hohlwelle,
speziell der Fadenführungsrolle, ermöglichen.
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Aufgrund
des Gleitkontaktes zwischen der Achse und der Welle ist die Möglichkeit
der Lagerung der Welle an der Achse nur mit passiven, radial wir kenden
Magnetlagern gegeben, da passive Magnetlager ansonsten alleine keine
dauerhafte Lagerung ermöglichen (Earnshaw-Theorem).
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Insbesondere
wird die Welle in der axialen Stellung stabilisiert, was insbesondere
bei geringen Drehzahlen vorteilhaft ist, so dass ein Austarieren
der Welle bei Anlaufen nicht weiter erforderlich ist. Das Gleitlager
kann so ausgebildet sein, dass der Gleitkontakt nur geringe Anpresskräfte
erfordert, so dass, speziell für Fadenführungsrollen
von Textilmaschinen, nur geringe Kräfte erforderlich sind,
um die anfangs stehende Welle bzw. Fadenführungsrolle in Drehung
zu versetzen, und ein geringes Losbrechmoment erzielt werden kann.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Welle als einseitig geschlossene Hohlwelle
ausgebildet ist und eine Bodenfläche aufweist, an der der
Gleitkontakt des Gleitlagers auftritt Damit kann der Gleitkontakt
des Gleitlagers in der axialen Verlängerung der Achse der
Lagerung ausgebildet werden, außerdem lassen sich Hohlwellen
mit einer Bodenfläche einfach herstellen, beispielsweise
durch Tiefziehen.
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Weist
die Hohlwelle eine Bodenfläche auf, ist vorzugsweise vorgesehen,
dass an einem Ende der Achse ein kalottenförmiger Abschnitt
angeordnet ist, der den Gleitkontakt des Lagers mit der Bodenfläche der
Hohlwelle bildet. Der kalottenförmige Abschnitt bildet
mit der Bodenfläche einen im wesentlichen punktförmigen
Kontakt mit nur sehr geringer Reibung aus, so dass nur geringe Drehmomente
erforderlich sind, um die Hohlwelle gegenüber der Achse
in Drehung zu versetzen.
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Weiter
kann hinsichtlich der Bodenfläche der Hohlwelle vorzugsweise
vorgesehen sein, dass die die Bodenfläche im Bereich des
Gleitkontaktes eben ausgebildet ist. Bei radialer Krafteinleitung
auf die Hohlwelle treten keine zu der radialen Richtung senkrechten
Kräfte auf, die eine Verkippung der Welle bewirken könnten,
da der kalottenförmige Abschnitt bzw. der Gleitpartner
der Bodenfläche auf dieser in einer Ebene gleiten kann.
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Hinsichtlich
der Ausgestaltung des kalottenförmigen Abschnitts an dem
Ende der Achse ist vorgesehen, dass der kalottenförmige
Abschnitt der Achse einen relativ großen Krümmungsradius
(also geringe Krümmung) aufweist, so dass auf die Welle in
radialer Richtung einwirkende Kräfte besonders gut durch
den Gleitkontakt aufgefangen werden und eine Verkippung der Welle
verhindert wird. Bezüglich der Ausgestaltung des kalottenförmigen
Abschnittes ist zu beachten, dass sowohl die Reibung als auch der
Verschleiß jeweils minimiert werden. Ein sehr spitzer,
nadelförmiger kalottenförmiger Abschnitt bietet
zwar nur geringe Reibung, verschleißt jedoch sehr stark
bzw. bohrt sich in die Bodenfläche ein. Bezogen auf den
zur Verfügung stehenden Bauraum ist dann ein solcher kalottenförmiger
Abschnitt bevorzugt, dessen Durchmesser sich an dem Durchmesser
der Welle orientiert. Es hat sich speziell für Fadenführungsrollen
als günstig erwiesen, wenn der Krümmungsradius
des kalottenförmigen Abschnittes im wesentlichen etwas
geringer als der Radius der Achse ausgelegt ist.
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Hinsichtlich
der Ausbildung des kalottenförmigen Abschnitts ist vorzugsweise
vorgesehen, dass dieser durch eine Kugel ausgebildet ist, die in
den Endabschnitt der Achse eingepresst ist. Als Kugel kann speziell
ein Wälzkörper eines Kugellagers vorgesehen sein,
der mit hoher Präzision und Reproduzierbarkeit als Massenartikel
gefertigt wird. Speziell ist der Durchmesser der Kugel vorzugsweise
etwas geringer als der Durchmesser der Welle an deren Ende.
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Als
Reibpartner für Stahl ist insbesondere Keramik geeignet,
speziell kann der kalottenförmige Abschnitt durch einen
keramischen, mindestens abschnittweise kugelförmigen Wälzkörper
gebildet sein, der in der Welle aufgenommen ist.
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Unabhängig
von der konkreten Ausgestaltung der Gleitpartner des Gleitlagers
im Einzelfall ist vorzugsweise vorgesehen, dass als Gleitpartner
im Bereich des Gleitlagers Stahl und Keramik vorgesehen sind, die
sowohl eine geringe Reibung als auch einen geringen Verschleiß aufweisen.
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Alternativ
oder ergänzend zu der genannten Materialauswahl für
die Gleitpartner des Gleitlagers ist vorzugsweise vorgesehen, dass
mindestens einer der Gleitpartner des Gleitlagers eine reibungsmindernde
Beschichtung, beispielsweise aus Teflon, aufweist.
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Wiederum
alternativ oder ergänzend hierzu ist vorzugsweise vorgesehen,
dass im Bereich des Gleitlagers eine Schmierung vorgesehen ist,
speziell eine Schmierung mit einem Feststoff. Alternativ oder ergänzend
zu dem Feststoff-Schmiermittel kann ein flüssiges Schmiermittel
wie Schmieröl vorgesehen sein. Wiederum alternativ oder
ergänzend hierzu kann einer der beiden Gleitpartner des
Gleitlagers, beispielsweise der kalottenförmige Abschnitt
der Achse, aus einem selbstschmierenden Material bestehen.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass mindestens ein Magnet mindestens eines der
beiden Radiallager als Sinterkörper, insbesondere als Pressling aus
NdFeB, ausgebildet ist. Derartige Magnete lassen sich schnell in
großer Zahl mit hoher Reproduzierbarkeit herstellen und
leicht auf der Achse des Lagers festlegen.
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Alternativ
oder ergänzend zu der Ausgestaltung eines Magneten durch
einen Sinterkörper ist vorzugsweise vorgesehen, dass mindestens
ein Magnet mindestens eines der beiden Radiallager als Kunststoff-Formteil
ausgebildet ist, in das magnetische Partikel eingelagert sind. Derartige
Magnet lassen sich einfach in beliebigen Formen herstellen und bieten
die Möglichkeit, durch Änderung der Dichte der
magnetischen Partikel das Magnetfeld des Magneten räumlich
variieren zu können.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen sowie aus der Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels.
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Die
Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die anliegende
Zeichnung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher beschrieben und erläutert.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Lagerung einer Fadenführungsrolle für
eine Textilmaschine.
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Detaillierte Beschreibung
der Zeichnung
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1 zeigt
eine Lagerung 1 für eine als Hohlwelle 2 ausgebildeten
Welle an einer Achse 3. Die Achse 3 definiert
eine axiale Richtung 4. Die Lagerung 1 umfasst
ein erstes magnetisches Radiallager 5 und ein zweites,
von dem ersten Radiallager 5 axial beabstandetes magnetisches
Radiallager 6. Die Lagerung 1 umfasst weiter ein
Gleitlager 7 an einem Endabschnitt der Achse 3.
Die Achse 3 ist an einer nicht weiter dargestellten Lageraufnahme
fest angeordnet. Bezüglich der Achse 3 ist die
Hohlwelle 2 um die axiale Richtung 4 drehbar mittels
der Lagerung 1 gelagert. Die Lagerung 1 ist insgesamt
um die Richtung 4 drehsymmetrisch ausgebildet.
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Die
Hohlwelle 2 besteht aus einem Ziehstahl, der mit einer
definierten Hartchrom-Schicht beschichtet ist und ist als Tiefziehteil
ausgebildet. Die Hohlwelle 2 umfasst eine Bodenfläche 8 und
eine Mantelfläche 9. Die nach innen, auf die Achse 3 zu weisende
Fläche 10 der Bodenfläche 8 ist
einer der beiden Gleitpartner des Gleitlagers 7.
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Der
weiterer Gleitpartner des Gleitlager 7 wird durch einen
kalottenförmigen Abschnitt 11 gebildet, der an
dem Ende der Achse 3 angeordnet ist. Der kalottenförmige
Abschnitt 11 ist durch eine Keramikkugel, speziell einen
keramischen Wälzkörper eines Wälzlagers,
gebildet, die in den Endabschnitt des Achse 3 eingepresst
ist. Zwischen dem keramischen Material des kalottenförmigen
Abschnitts 11 und dem beschichteten Stahl der Fläche 10 der
Bodenfläche 8 der Hohlwelle 2 entsteht
dann ein verschleiß- und reibungsverminderter Reibkontakt,
der, aufgrund der kalottenförmigen Ausbildung des Abschnitts 11,
im wesentlichen als Punktkontakt auftritt.
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Der
Durchmesser des kalottenförmigen Abschnitts 11 ist
etwas geringer als der Durchmesser der Achse 3 im Bereich
von deren Endabschnitt. Die Fläche 10 der Bodenfläche 8 im
Bereich des Gleitkontaktes zwischen dem kalottenförmigen
Abschnitt 11 und der Bodenfläche 10 ist
im wesentlichen eben ausgestaltet, wobei die Ebene annähernd
senkrecht auf der axialen Richtung 4 steht.
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Das
erste magnetische Radiallager 5 umfasst einen ersten Magneten 12 und
einen zweiten Magneten 13. Der erste Magnet 12 ist
an der Innenseite der Hohlwelle 2 befestigt, während
der zweite Magnet 13 an der Achse 3 befestigt
ist. Die beiden Magneten 12, 13 schließen
untereinander einen Spalt 14 ein, der im wesentlichen senkrecht
zu der axialen Richtung 4 der Achse 3 gerichtet
ist.
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Das
zweite magnetische Radiallager 6 umfasst einen ersten Magneten 15,
der an der Innenfläche der Hohlwelle 2 befestigt
ist, und einen zweiten Magneten 16, der an der Achse 3 befestigt
ist. Die Magneten 15, 16 schließen untereinander
einen Spalt 17 ein, der im wesentlichen senkrecht zu der axialen
Richtung 4 der Achse 3 gerichtet ist.
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Die
Befestigung der Magnete 13, 16 an der Achse 3 erfolgt
durch ein an der Achse 3 befestigtes Koppelteil 18.
Die Befestigung der Magnete 12, 15 an der Innenseite
der Hohlwelle 2 umfasst zwei Koppelteile 19, 20.
Die Koppelteile 18, 19 und 20 sind aus einem
magnetisierbaren Material ausgebildet; speziell sind die an der
Innenseite der Hohlwelle 2 befestigten Koppelteile 19, 20 aus
dem gleichen Material wie die Hohlwelle. Das Koppelteil 18,
die Magnete 13, 12 des ersten Radiallagers 5,
das Koppelteil 19 des Magneten 12, das Material
der Hohlwelle 2 zwischen den beiden Koppelteilen 19, 20,
das Koppelteil 20 des Magneten 15 des zweiten
Radiallagers 6 sowie der Magnet 16 an dem Koppelteil 18 schließen damit
einen magnetischen Kreis. Die Koppelteile 18, 19 und 20 dienen
damit nicht nur zur Anbindung der Magnete 12, 13, 15, 16 an
die Achse 3 bzw. an die Hohlwelle 2, sondern auch
zum Schließen des magnetischen Kreises, so dass die Koppelteile 18, 19 und 20 aus
einem weichmagnetischen Material gefertigt sind. Insbesondere können
die Koppelteile 18, 19 und 20 aus dem
gleichen Material wie die Hohlwelle 2 ausgebildet sein.
Speziell können die Koppelteile 19 und 20 als
Verprägung oder Ausformung der Hohlwelle 2 bei
deren Herstellung, beispielsweise durch Tiefziehen, hergestellt
werden. Die Achse 3 besteht aus einem nicht-magnetischen
Material.
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Die
Flächen der Magnete 12, 13 und 15, 16 der
beiden Radiallager 5, 6 stehen einander im wesentlichen
parallel gegenüber. Die Spalte 14, 17 weisen
für beide Radiallager 5, 6 im wesentlichen
die gleiche Spaltbreite in Richtung der Achse 3 auf.
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Beide
Radiallager 5, 6 sind als anziehende Radiallager
ausgebildet. Damit wirkt auf die Hohlwelle 2 eine im wesentlichen
entlang der axialen Richtung 4 in der Darstellung von 1 nach
rechts wirkenden Kraft, die die Fläche 10 der
Bodenfläche 8 der Hohlwelle 2 gegen den
kalottenförmigen Abschnitt 11 der Achse 3 drückt
und derart den Gleitkontakt des Gleitlagers 7 herstellt
und auch bei Betrieb der Lagerung 1 aufrecht erhält.
Damit ist eine axial definierte Lagerung der Hohlwelle 2 an
der Achse 3 sichergestellt. Treten radiale Kräfte
auf die Lagerung 1 auf, werden diese radialen Kräfte
von den Radiallagern 5, 6 aufgefangen und ausgeglichen;
hierbei gleitet der kalottenförmige Abschnitt 11 auf
der ebenen Fläche 10 der Bodenfläche 8,
ohne dass eine wesentliche Verkippung der Hohlwelle 2 relativ
zu der axialen Richtung 4 möglich ist.
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Die
Hohlwelle 2 ist als Fadenführungsrolle einer Textilmaschine
ausgebildet, d. h. im Betrieb laufen Textilfäden auf der
Mantelfläche 9 der Hohlwelle 2 ab. Diese
Textilfäden setzen die Hohlwelle 2 relativ zu
der Achse 3 in Drehung um die axiale Richtung 4, wobei
nur der geringe Widerstand aufgrund des Gleitkontaktes zwischen
der Fläche 10 und dem kalottenförmigen
Abschnitt 11 zu überwinden ist. Insbesondere ist
nur eine geringe Kraft erforderlich, um die Hohlwelle 2 in
Drehung zu versetzen, so dass das Losbrechmoment deutlich reduziert
ist. Insbesondere wird der Faden, der die Hohlwelle 2 nur
ca. drei- bis viermal umläuft, mechanisch nur gering belastet,
so dass ein Ausfall (Reißen des Fadens) vermieden werden
kann. Die Erfindung ist jedoch nicht auf Fadenführungsrollen
beschränkt, sondern kann auch für Galetten und
andere Möglichkeiten zur Führung des Fadens in
Textilmaschinen, speziell in Texturier-, Spinn- oder Zwirnmaschinen,
vorgesehen sein.
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Die
Erfindung kann auch in anderen industriellen Gebieten, außerhalb
des Bereichs der Textilmaschinen, angewendet werden und betrifft
allgemein die Lagerung einer Welle 2, z. B. einer hohlzylindrischen
Welle, mittels mindestens zweier magnetischer Radiallager 5, 6,
die in der durch die Achse 3 definierten Richtung beabstandet
angeordnet sind.
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Speziell
kann, abweichend von dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel,
die Welle 2 als Vollwelle ausgebildet sein, die an einer
als Hohlachse ausgebildeten Achse gelagert ist.
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Bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel weisen
die beiden Radiallager 5, 6 eine annähernd
identische radial wirkenden Rückstellkraft auf. Alternativ
hierzu kann vorgesehen sein, dass eines der beiden Radiallager,
beispielsweise das erste Radiallager 5, eine etwas stärkere Rückstellkraft
aufweist, um insbesondere die an dem Gleitlager 7 in der
Nähe des zweiten Radiallagers 6 auftretende zusätzliche
Reibung derart zu kompensieren, dass eine Verkippung der Hohlwelle 2 relativ
zu der Achse 3 verhindert wird.
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Bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel war der
Gleitkontakt durch eine Keramik-Stahl-Materialpaarung ausgebildet.
Es versteht sich, dass auch andere Materialpaarungen, speziell ein
Stahl-Stahl-Kontakt zwischen dem kalottenförmigen Abschnitt 11 und
der Fläche 10 der Bodenfläche 8,
vorgesehen sein können. Es versteht sich ferner, dass eine
ein Gleiten fördernde Beschichtung auf mindestens einem
der Gleitpartner oder eine Schmierung zusätzlich oder ergänzend
hierzu vorgesehen sein kann.
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Beide
magnetischen Radiallager 5, 6 des oben beschriebenen
Ausführungsbeispiels weisen je zwei Magnete 12, 13 bzw. 15, 16 mit
einander gegenüberliegenden ebenen Flächen auf.
Alternativ zu dem dargestellten Ausführungsbeispiel können
die beiden gegenüberliegenden Magnete mindestens eines
der beiden Magnetlager 5, 6 auch Nuten aufweisen,
so dass sich der magnetische Fluss zwischen den an die Nuten angrenzende
Bereiche konzentriert und insgesamt eine hohe Rückstellkraft
in radialer Richtung zu erreichen ist. Auch kann vorgesehen sein,
dass bei einem oder beiden der mindestens zwei magnetischen Radiallager 5, 6 die
magnetische Flussdichte in radialer Richtung veränderlich
ist.
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Die
Erfindung wurde vorstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben, bei dem der kalottenförmige Abschnitt 11 im
Bereich des Gleitkontaktes einen im wesentlichen sphärische
Geometrie aufweist. Es versteht sich, dass der Gleitpartner der
Fläche 10 der Bodenfläche 8 auch
eine hiervon abweichende geometrische Ausgestaltung aufweisen kann,
speziell kann eine abgeflachte Ausgestaltung des Endabschnittes
der Achse 3 vorgesehen sein.
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Bezüglich
der Ausgestaltung des kalottenförmigen Abschnittes 11 des
obigen Ausführungsbeispiels bzw. allgemeiner des Gleitpartners
der Fläche 10 ist zu beachten, dass sowohl die
Reibung als auch der Verschleiß jeweils minimiert werden.
Ein sehr spitzer, nadelförmiger Endabschnitt der Achse 3 bietet
zwar nur geringe Reibung, verschleisst jedoch sehr stark bzw. bohrt
sich in die Bodenfläche 8 ein. Bezogen auf den
zur Verfügung stehenden Bauraum ist ein solcher kalottenförmiger
Abschnitt bzw. Endabschnitt der Achse 3 bevorzugt, dessen
Durchmesser sich an dem Durchmesser der Achse 3 orientiert,
also nicht deutlich größer oder kleiner als der Durchmesser
der Achse 3 an deren Endabschnitt ist.
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- 1
- Lagerung
- 2
- Hohlwelle
- 3
- Achse
- 4
- axiale
Richtung
- 5
- erstes
Radiallager
- 6
- zweites
Radiallager
- 7
- Gleitlager
- 8
- Bodenfläche
der Hohlwelle 2
- 9
- Mantelfläche
der Hohlwelle 2
- 10
- Fläche
der Bodenfläche 8
- 11
- kalottenförmiger
Abschnitt
- 12
- erster
Magnet des ersten Radiallagers
- 13
- zweiter
Magnet des ersten Radiallagers
- 14
- Spalt
- 15
- erster
Magnet des zweiten Radiallagers
- 16
- zweiter
Magnet des zweiten Radiallagers
- 17
- Spalt
- 18
- Koppelteil
- 19
- Koppelteil
- 20
- Koppelteil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006009306
A1 [0004]
- - DE 19733239 A1 [0005]
- - DE 19707790 A1 [0006]
- - DE 4423492 A1 [0007]
- - DE 2312001 C3 [0008]
- - DE 4208039 A1 [0009]
- - DE 4422420 A1 [0010]
- - WO 02/068834 A1 [0011]