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DE102008029009A1 - Teebaumölhaltiges Desinfektionsmittel - Google Patents

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DE102008029009A1
DE102008029009A1 DE200810029009 DE102008029009A DE102008029009A1 DE 102008029009 A1 DE102008029009 A1 DE 102008029009A1 DE 200810029009 DE200810029009 DE 200810029009 DE 102008029009 A DE102008029009 A DE 102008029009A DE 102008029009 A1 DE102008029009 A1 DE 102008029009A1
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DE
Germany
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aqueous disinfectant
hard surfaces
agents
propanol
cleaning
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Withdrawn
Application number
DE200810029009
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English (en)
Inventor
Mirko Dr. Weide
Maike Janssen
Stefan Karsten
Francesca Dr. Corbellini
Erik Dr. Brückner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Abstract

Ein wässriges Desinfektionsmittel, welches Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält, weist eine gute bakterizide und fungizide Wirksamkeit auf und erfüllt dabei den Wunsch des Verbrauchers nach einem effektiven, nachhaltigen und umweltverträglichen Desinfektionsmittel.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein wässriges Desinfektionsmittel, das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält. Dieses kann sowohl zur Desinfektion harter Oberflächen als auch zur Hautdesinfektion verwendet werden und eignet sich zum Einsatz in einem Reinigungsmittel.
  • Zur hygienischen Reinigung und Pflege sowohl harter Oberflächen in Krankenhäusern und Privathaushalten als auch der Haut bedient man sich desinfektionsmittelhaltiger Reinigungsmittel, zur ausschließlich antimikrobiellen Behandlung wird auch das reine Desinfektionsmittel verwendet. Gleichzeitig besteht aber auch sowohl durch staatliche Vorgaben als auch durch den Wunsch der Verbraucher nach „sanften” und gleichzeitig wirksamen Methoden die Notwendigkeit, ein Desinfektionsmittel zu entwickeln, welches einerseits eine gute Wirksamkeit gegenüber häufig auftretenden Keimen aufweist und andererseits eine gute Umweltverträglichkeit besitzt. Zugleich sind natürliche, nachwachsende Rohstoffe aufgrund der zunehmenden Ausrichtung auf Nachhaltigkeit besonders erwünscht.
  • Die fungizide und bakterizide Wirkung von Alkoholen wie Ethanol und Propanol ist bereits bekannt. In wässrigen Mitteln können diese Alkohole ihre Wirksamkeit jedoch erst ab einer Konzentration von über 70 Gew.-% entfalten. Ein so hoher Alkoholgehalt ist jedoch in der Regel aus verschiedenerlei Gründen nicht erwünscht. Andererseits sind die Alkohole relativ preisgünstige und aus nachwachsenden Rohstoffen erhältliche Wirkstoffe, deren Einsatz prinzipiell durchaus von Vorteil ist. Daher war es wünschenswert, durch die Kombination geeigneter Rohstoffe die Wirksamkeitsgrenze des Alkohols deutlich zu reduzieren.
  • Es wurde nun gefunden, dass eine Kombination aus Ethanol und/oder Propanol mit Teebaumöl eine gute Wirksamkeit gegenüber verschiedenen Mikroorganismen aufweist, die durch den Zusatz von Milchsäure weiter verbessert werden kann. So zeigt eine solche Wirkstoffkombination sowohl eine deutlich verbesserte fungizide Leistung, beispielsweise an Candida albicans als auch eine deutlich verbesserte bakterizide Leistung, beispielsweise an Pseudomonas aeruginosa.
  • Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein wässriges Desinfektionsmittel, das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält.
  • Dieses Desinfektionsmittel eignet sich sowohl zur Desinfektion harter Oberflächen als auch zur Hautdesinfektion. Weitere Gegenstände dieser Anmeldung sind daher die Verwendung eines wässrigen Desinfektionsmittels, das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält, zur Desinfektion harter Oberflächen sowie die Verwendung eines ebensolchen Mittels zur Hautdesinfektion.
  • Es hat sich gezeigt, dass dieses Desinfektionsmittel in ein Reinigungsmittel eingearbeitet werden kann, welches weitere in Reinigungsmitteln übliche Inhaltsstoffe beinhaltet. Ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein Reinigungsmittel, welches ein wässriges Desinfektionsmittel umfassend Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält.
  • Sowohl das Desinfektionsmittel selbst als auch das dieses enthaltende Reinigungsmittel eignen sich zum Versprühen. Noch ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein Erzeugnis aus einem wässrigen Desinfektionsmittel umfassend Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl oder einem Reinigungsmittel, das dieses Desinfektionsmittel enthält, und einem Sprühspender.
  • Das Desinfektionsmittel kann in einem Verfahren zur Desinfektion harter Oberflächen eingesetzt werden. Ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein Verfahren zur Desinfektion harter Oberflächen, bei dem ein Desinfektionsmittel, das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält, auf die zu desinfizierende Oberfläche aufgetragen wird und, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 5 bis 15 Minuten, mit einer Bürste, einem Schwamm, Tuch, Leder oder einem weiteren üblicherweise zu Reinigungszwecken eingesetzten Utensil auf der Oberfläche verrieben wird.
  • In einem Verfahren zur desinfizierenden Reinigung harter Oberflächen findet schließlich das Reinigungsmittel, das das Desinfektionsmittel enthält, seinen Einsatz. Ein letzter Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein Verfahren zur desinfizierenden Reinigung harter Oberflächen, bei dem ein Reinigungsmittel umfassend ein Desinfektionsmittel, das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält, auf die zu desinfizierende Oberfläche aufgetragen wird und, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 5 bis 15 Minuten, mit einer Bürste, einem Schwamm, Tuch, Leder oder einem weiteren üblicherweise zu Reinigungszwecken eingesetzten Utensil auf der Oberfläche verrieben wird.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung stehen Fettsäuren bzw. Fettalkohole bzw. deren Derivate – soweit nicht anders angegeben – stellvertretend für verzweigte oder unverzweigte Carbonsäuren bzw. Alkohole bzw. deren Derivate mit vorzugsweise 6 bis 22 Kohlenstoffatomen. Erstere sind insbesondere wegen ihrer pflanzlicher Basis als auf nachwachsenden Rohstoffen basierend aus ökologischen Gründen bevorzugt, ohne jedoch die erfindungsgemäße Lehre auf sie zu beschränken. Insbesondere sind auch die beispielsweise nach der ROELENschen Oxo-Synthese erhältlichen Oxo-Alkohole bzw. deren Derivate entsprechend einsetzbar.
  • Wann immer im Folgenden Erdalkalimetalle als Gegenionen für einwertige Anionen genannt sind, so bedeutet das, dass das Erdalkalimetall natürlich nur in der halben – zum Ladungsausgleich ausreichenden – Stoffmenge wie das Anion vorliegt.
  • Stoffe, die auch als Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln dienen, werden nachfolgend gegebenenfalls gemäß der International Nomenclature Cosmetic Ingredient-(INCI-)Nomenklatur bezeichnet. Chemische Verbindungen tragen eine INCI-Bezeichnung in englischer Sprache, pflanzliche Inhaltsstoffe werden ausschließlich nach Linné in lateinischer Sprache aufgeführt. Sogenannte Trivialnamen wie ”Wasser”, ”Honig” oder ”Meersalz” werden ebenfalls in lateinischer Sprache angegeben. Die INCI-Bezeichnungen sind dem ”International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook, Seventh Edition (1997)” zu entnehmen, das von The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA), 1101, 17th Street NW, Suite 300, Washington, DC 20036, U. S. A., herausgegeben wird und mehr als 9.000 INCI-Bezeichnungen sowie Verweise auf mehr als 37.000 Handelsnamen und technische Bezeichnungen einschließlich der zugehörigen Distributoren aus über 31 Ländern enthält. Das International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook ordnet den Inhaltsstoffen eine oder mehrere chemische Klassen (Chemical Classes), beispielsweise ”Polymeric Ethers”, und eine oder mehrere Funktionen (Functions), beispielsweise ”Surfactants – Cleansing Agents”, zu, die es wiederum näher erläutert. Auf diese wird nachfolgend gegebenenfalls ebenfalls Bezug genommen.
  • Die Angabe CAS bedeutet, dass es sich bei der nachfolgenden Zahlenfolge um eine Bezeichnung des Chemical Abstracts Service handelt.
  • Die Begriffe Desinfektion, Sanitation, antimikrobielle Wirkung und antimikrobieller Wirkstoff haben im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre die fachübliche Bedeutung, die beispielsweise von K. H. Wallhäußer in "Praxis der Sterilisation, Desinfektion – Konservierung: Keimidentifizierung – Betriebshygiene" (5. Aufl. – Stuttgart; New York: Thieme, 1995) wiedergegeben wird. Während Desinfektion im engeren Sinne der medizinischen Praxis die Abtötung von – theoretisch allen – Infektionskeimen bedeutet, ist unter Sanitation die möglichst weitgehende Elimierung aller – auch der für den Menschen normalerweise unschädlichen saprophytischen – Keime zu verstehen. Hierbei ist das Ausmaß der Desinfektion bzw. Sanitation von der antimikrobiellen Wirkung des angewendeten Mittels abhängig, die mit abnehmendem Gehalt an antimikrobiellem Wirkstoff bzw. zunehmender Verdünnung des Mittels zur Anwendung abnimmt.
  • Alkohole
  • Das erfindungsgemäße Mittel enthält Ethanol und/oder Propanol. Diese einwertigen Alkohole werden aufgrund ihrer Lösemitteleigenschaften und ihrer keimtötenden Wirkung häufig in Desinfektionsmitteln und auch in Reinigungsmitteln allgemein eingesetzt. Dabei umfasst der Begriff „Propanol” sowohl das 1-Propanol (n-Propanol) als auch das 2-Propanol („Isopropanol”). Das erfindungsgemäße Mittel enthält Ethanol und/oder Propanol in einer Menge von insgesamt 10 bis 65 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 55 Gew.-%.
  • Teebaumöl
  • Das erfindungsgemäße Mittel enthält weiterhin Teebaumöl. Hierbei handelt es sich um das ätherische Öl des Australischen Teebaums (Melaleuca alternifolia), einem in New South Wales und Queensland beheimateten immergrünen Strauch aus der Gattung Myrtenheiden (Melaleuca), sowie weiterer Teebaum-Arten aus verschiedenen Gattungen (z. B. Baeckea, Kunzea und Leptospermum) in der Familie der Myrtengewächse (Myrtaceae). Das Teebaumöl wird durch Wasserdampfdestillation aus den Blättern und Zweigspitzen dieser Bäume gewonnen und ist ein Gemisch aus ca. 100 Substanzen; zu den Hauptbestandteilen zählen (+)-Terpinen-4-ol, α-Terpinen, Terpinolen, Terpineol, Pinen, Myrcen, Phellandren, p-Cymen, Limonen und 1,8-Cineol. Es kommt bereits unter anderem in kosmetischen Präparaten zur Anwendung und wird seit langem von den australischen Ureinwohnern zur Behandlung verschiedener Erkrankungen verwendet. Das erfindungsgemäße Mittel enthält Teebaumöl bevorzugt in einer Menge von 0,05 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5,0 Gew.-%.
  • Milchsäure
  • Weiterhin kann das erfindungsgemäße Mittel Milchsäure enthalten. Die Milchsäure oder 2-Hydroxypropionsäure ist ein Gärungsprodukt, das von verschiedenen Mikroorganismen erzeugt wird. Sie ist schwach antibiotisch aktiv. Das erfindungsgemäße Mittel kann Milchsäure in Mengen von bis zu 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 5,0 Gew.-% enthalten.
  • Alkali
  • Das erfindungsgemäße Mittel kann zudem Alkalien enthalten. Als solche können Ammoniak bzw. Ammoniumhydroxid und/oder Alkanolamine, die bis zu 9 C-Atome im Molekül enthalten können, beispielsweise Ethanolamine, verwendet werden. Bevorzugte Basen stammen weiterhin aus der Gruppe der Alkali- und Erdalkalimetallhydroxide und -carbonate, insbesondere der Alkalimetallhydroxide, besonders bevorzugt Kaliumhydroxid und vor allem Natriumhydroxid. Vorzugsweise werden die Alkalien ausgewählt aus der Gruppe umfassend Alkalimetallhydroxide, insbesondere Natriumhydroxid, und Alkanolamine. Die Alkalien werden vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-% eingesetzt, besonders bevorzugt 0,1 bis 2 Gew.-%.
  • Verdickungsmittel Das erfindungsgemäße Mittel kann weiterhin Viskositätsregulatoren als Verdickungsmittel enthalten. Geeignete Viskositätsregulatoren sind beispielsweise organische natürliche Verdickungsmittel (Agar-Agar, Carrageen, Tragant, Gummi arabicum, Alginate, Pektine, Polyosen, Guar-Mehl, Johannisbrotbaumkernmehl, Stärke, Dextrine, Gelatine, Casein), organische abgewandelte Naturstoffe (Carboxymethylcellulose und andere Celluloseether, Hydroxyethyl- und -propylcellulose und dergleichen, Kernmehlether), organische vollsynthetische Verdickungsmittel (Polyacryl- und Polymethacryl-Verbindungen, Vinylpolymere, Polycarbonsäuren, Polyether, Polyimine, Polyamide) und anorganische Verdickungsmittel (Polykieselsäuren, Tonmineralien wie Montmorillonite, Zeolithe, Kieselsäuren).
  • Zu den Polyacryl- und Polymethacryl-Verbindungen zählen beispielsweise die hochmolekularen mit einem Polyalkenylpolyether, insbesondere einem Allylether von Saccharose, Pentaerythrit oder Propylen, vernetzten Homopolymere der Acrylsäure (INCI-Bezeichnung gemäß International Dictionary of Cosmetic Ingredients der The Cosmetic, Toiletry, and Fragrance Association (CTFA): Carbomer), die auch als Carboxyvinylpolymere bezeichnet werden. Solche Polyacrylsäuren sind u. a. von der Fa. 3 V Sigma unter dem Handelsnamen Polygel®, z. B. Polygel® DA, und von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich, z. B. Carbopol® 940 (Molekulargewicht ca. 4.000.000), Carbopol® 941 (Molekulargewicht ca. 1.250.000) oder Carbopol® 934 (Molekulargewicht ca. 3.000.000), weiterhin von der Firma Lubrizol unter dem Handelsnamen Carbopol Ultrez sowie von der Firma ISP unter dem Handelsnamen Stabileze. Weiterhin fallen darunter folgende Acrylsäure-Copolymere: (i) Copolymere von zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates Copolymer), zu denen etwa die Copolymere von Methacrylsäure, Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS-Bezeichnung gemäß Chemical Abstracts Service: 25035-69-2) oder von Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS 25852-37-3) gehören und die beispielsweise von der Fa. Rohm & Haas unter den Handelsnamen Aculyn® und Acusol® sowie von der Firma Degussa (Goldschmidt) unter dem Handelsnamen Tego® Polymer erhältlich sind, z. B. die anionischen nicht-assoziativen Polymere Aculyn® 22, Aculyn® 28, Aculyn® 33 (vernetzt), Acusol® 810, Acusol® 823 und Acusol® 830 (CAS 25852-37-3); (ii) vernetzte hochmolekulare Acrylsäurecopolymere, zu denen etwa die mit einem Allylether der Saccharose oder des Pentaerythrits vernetzten Copolymere von C10-30-Alkylacrylaten mit einem oder mehreren Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure, Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) gehören und die beispielsweise von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich sind, z. B. das hydrophobierte Carbopol® ETD 2623 und Carbopol® 1382 (INCI Acrylates/C10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer) sowie Carbopol® AQUA 30 (früher Carbopol® EX 473).
  • Weitere Verdickungsmittel sind die Polysaccharide und Heteropolysaccharide, insbesondere die Polysaccharidgummen, beispielsweise Gummi arabicum, Agar, Alginate, Carrageene und ihre Salze, Guar, Guaran, Traganth, Gellan, Ramsan, Dextran oder Xanthan und ihre Derivate, z. B. propoxyliertes Guar, sowie ihre Mischungen. Andere Polysaccharidverdicker, wie Stärken oder Cellulosederivate, können alternativ, vorzugsweise aber zusätzlich zu einem Polysaccharidgummi eingesetzt werden, beispielsweise Stärken verschiedensten Ursprungs und Stärkederivate, z. B.
  • Hydroxyethylstärke, Stärkephosphatester oder Stärkeacetate, oder Carboxymethylcellulose bzw. ihr Natriumsalz, Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl-, Hydroxypropyl-, Hydroxypropyl-methyl- oder Hydroxyethyl-methyl-cellulose oder Celluloseacetat. Ein besonders bevorzugter Polysaccharidverdicker ist das mikrobielle anionische Heteropolysaccharid Xanthan Gum, das von Xanthomonas campestris und einigen anderen Spezies unter aeroben Bedingungen mit einem Molekulargewicht von 2 – 15 × 106 produziert wird und beispielsweise von der Fa. Kelco unter den Handelsnamen Keltrol® und Kelzan® oder auch von der Firma Rhodia unter dem Handelsnamen Rhodopol® erhältlich ist.
  • Als Verdickungsmittel können weiterhin Schichtsilikate eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die unter dem Handelsnamen Laponite® erhältlichen Magnesium- oder Natrium-Magnesium-Schichtsilikate der Firma Solvay Alkali, insbesondere das Laponite® RD oder auch Laponite® RDS, sowie die Magnesiumsilikate der Firma Süd-Chemie, vor allem das Optigel® SH.
  • Vorzugsweise enthält das erfindungsgemäße Mittel jedoch Verdickungsmittel auf Acrylatbasis in Mengen von 0,10 bis 2,0 Gew.-%.
  • Weitere Inhaltsstoffe Neben den bisher genannten Komponenten kann das erfindungsgemäße Mittel weitere in Reinigungsmitteln für harte Oberflächen üblicherweise einsetzbare Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend Tenside, Lösungsmittel, Komplexbildner, hydrophilierende Agenzien, Schaumbildner, Netzmittel, Farbstoffe, Duftstoffe, Antistatikstoffe, Konservierungsmittel, Korrosionsinhibitoren, Enzyme, Bleichsysteme, UV-Absorber, Elektrolytsalze, UV-Stabilisatoren, oberflächenmodifizierende Wirkstoffe, Builderkomponenten sowie Gemische derselben. Für den einzelnen Inhaltsstoff ist die Einsatzmenge dabei abhängig von der Art des Zusatzstoffes und kann vom Fachmann anhand seines Fachwissens bestimmt werden. Insgesamt sollten nicht mehr als 20 Gew.-% weitere Inhaltsstoffe enthalten sein, vorzugsweise 0,01 bis 15 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 8 Gew.-%.
  • Tenside Das erfindungsgemäße Mittel kann oberflächenaktive Substanzen enthalten. Als oberflächenaktive Substanzen eignen sich für die erfindungsgemäßen Mittel Tenside aus den Klassen der anionischen, nichtionischen, kationischen und amphoteren Tenside.
  • Als anionische Tenside eignen sich vorzugsweise C8-C18-Alkylbenzolsulfonate, insbesondere mit etwa 12 C-Atomen im Alkylteil, C8-C20-Alkansulfonate, C8-C18-Monoalkylsulfate, C8-C18-Alkylpolyglykolethersulfate mit 2 bis 6 Ethylenoxideinheiten (EO) im Etherteil sowie Sulfobernsteinsäuremono- und -di-C8-C18-Alkylester. Weiterhin können auch C8-C18-α- Olefinsulfonate, sulfonierte C8-C18-Fettsäuren, insbesondere Dodecylbenzolsulfonat, C8-C22-Carbonsäureamidethersulfate, C8-C18-Alkylpolyglykolethercarboxylate, C8-C18-N-Acyltauride, C8-C18-N-Sarkosinate und C8-C18-Alkylisethionate bzw. deren Mischungen verwendet werden. Die anionischen Tenside werden vorzugsweise als Natriumsalze eingesetzt, können aber auch als andere Alkali- oder Erdalkalimetallsalze, beispielsweise Magnesiumsalze, sowie in Form von Ammonium- oder Mono-, Di-, Tri- bzw. Tetraalkylammoniumsalzen enthalten sein, im Falle der Sulfonate auch in Form ihrer korrespondierenden Säure, z. B. Dodecylbenzolsulfonsäure. Beispiele derartiger Tenside sind Natriumkokosalkylsulfat, Natrium-sec.-Alkansulfonat mit ca. 15 C-Atomen sowie Natriumdioctylsulfosuccinat.
  • Als nichtionische Tenside sind vor allem C8-C18-Alkoholpolyglykolether, d. h. ethoxylierte und/oder propoxylierte Alkohole mit 8 bis 18 C-Atomen im Alkylteil und 2 bis 15 Ethylenoxid- (EO) und/oder Propylenoxideinheiten (PO), C8-C18-Carbonsäurepolyglykolester mit 2 bis 15 EO, beispielsweise Talgfettsäure + 6-EO-ester, ethoxylierte Fettsäureamide mit 12 bis 18 C-Atomen im Fettsäureteil und 2 bis 8 EO, langkettige Aminoxide mit 14 bis 20 C-Atomen und langkettige Alkylpolyglycoside mit 8 bis 14 C-Atomen im Alkylteil und 1 bis 3 Glycosideinheiten zu erwähnen. Beispiele derartiger Tenside sind Oleyl-Cetyl-Alkohol mit 5 EO, Nonylphenol mit 10 EO, Laurinsäurediethanolamid, Kokosalkyldimethylaminoxid und Kokosalkylpolyglucosid mit im Mittel 1,4 Glucoseeinheiten. Besonders bevorzugt werden C8-18-Fettalkoholpolyglykolether mit insbesondere 2 bis 8 EO, sowie C8-10-Alkylpolyglucoside mit 1 bis 2 Glycosideinheiten eingesetzt.
  • Geeignete Amphotenside sind beispielsweise Betaine der Formel (Rii)(Riii)(Riv)N+CH2COO, in der Rii einen gegebenenfalls durch Heteroatome oder Heteroatomgruppen unterbrochenen Alkylrest mit 8 bis 25, vorzugsweise 10 bis 21 Kohlenstoffatomen und Riii sowie Riv gleichartige oder verschiedene Alkylreste mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen bedeuten, insbesondere C10-C18-Alkyldimethylcarboxymethylbetain und C11-C17-Alkylamidopropyl-dimethylcarboxymethylbetain.
  • Geeignete Kationtenside sind u. a. die quartären Ammoniumverbindungen der Formel (Rv)(Rvi)(Rvii)(Rviii)N+X, in der Rv bis Rviii für vier gleich- oder verschiedenartige, insbesondere zwei lang- und zwei kurzkettige, Alkylreste und X für ein Anion, insbesondere ein Halogenidion, stehen, beispielsweise Didecyl-dimethyl-ammoniumchlorid, Alkyl-benzyl-didecyl-ammoniumchlorid und deren Mischungen.
  • Die Menge an anionischem und/oder nichtionischem Tensid liegt im erfindungsgemäßen Mittel jeweils üblicherweise nicht über 10 Gew.-%, vorzugsweise jeweils zwischen 0,5 und 7 Gew.-%, insbesondere jeweils zwischen 1 und 6 Gew.-%. Sofern die Mittel kationische und/oder amphotere Tenside enthalten, liegt deren Konzentration im erfindungsgemäßen Mittel jeweils üblicherweise nicht über 3 Gew.-%, vorzugsweise jeweils zwischen 0,001 und 2 Gew.-%. Als besonders vorteil haft hat es sich weiterhin erwiesen, wenn der Tensidgehalt insgesamt im erfindungsgemäßen Mittel nicht mehr als 8 Gew.-% beträgt.
  • Lösungsmittel Als weitere Komponente enthält das erfindungsgemäße Reinigungsmittel ein oder mehrere wasserlösliche organische Lösungsmittel. Geeignete Lösungsmittel sind beispielsweise gesättigte oder ungesättigte, vorzugsweise gesättigte, verzweigte oder unverzweigte C1-20-Kohlenwasserstoffe, bevorzugt C2-15-Kohlenwasserstoffe, mit mindestens einer Hydroxygruppe und gegebenenfalls einer oder mehreren Etherfunktionen C-O-C, d. h. die Kohlenstoffatomkette unterbrechenden Sauerstoffatomen. Bevorzugte Lösungsmittel sind die – gegebenenfalls einseitig mit einem C1-6-Alkanol veretherten – C2-6-Alkylenglykole und Poly-C2-3-alkylenglykolether mit durchschnittlich 1 bis 9 gleichen oder verschiedenen, vorzugsweise gleichen, Alkylenglykolgruppen pro Molekül wie auch die C1-6-Alkohole. Beispielhafte Lösungsmittel sind die folgenden gemäß INCI benannten Verbindungen: Buteth-3, Butoxydiglycol, Butoxyethanol, Butoxyisopropanol, Butoxypropanol, n-Butyl Alcohol, t-Butyl Alcohol, Butylene Glycol, Butyloctanol, Diethylene Glycol, Dimethoxydiglycol, Dimethyl Ether, Dipropylene Glycol, Ethoxydiglycol, Ethoxyethanol, Ethyl Hexanediol, Glycol, Hexanediol, 1,2,6-Hexanetriol, Hexyl Alcohol, Hexylene Glycol, Isobutoxypropanol, Isopentyldiol, 3-Methoxybutanol, Methoxydiglycol, Methoxyethanol, Methoxyisopropanol, Methoxymethylbutanol, Methoxy PEG-10, Methylal, Methyl Alcohol, Methyl Hexyl Ether, Methylpropanediol, Neopentyl Glycol, PEG-4, PEG-6, PEG-7, PEG-8, PEG-9, PEG-6 Methyl Ether, Pentylene Glycol, PPG-7, PPG-2-Buteth-3, PPG-2 Butyl Ether, PPG-3 Butyl Ether, PPG-2 Methyl Ether, PPG-3 Methyl Ether, PPG-2 Propyl Ether, Propanediol, Propylene Glycol, Propylene Glycol Butyl Ether, Propylene Glycol Propyl Ether, Tetrahydrofurfuryl Alcohol, Trimethylhexanol.
  • Das erfindungsgemäße Mittel enthält weitere wasserlösliche organische Lösungsmittel vorzugsweise in Mengen von bis zu 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 20 Gew.-%, insbesondere 2 bis 10 Gew.-%.. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Mittel jedoch frei von weiteren organischen Lösemitteln.
  • Komplexbildner
  • Komplexbildner (INCI Chelating Agents), auch Sequestriermittel genannt, sind Inhaltsstoffe, die Metallionen zu komplexieren und inaktivieren vermögen, um ihre nachteiligen Wirkungen auf die Stabilität oder das Aussehen der Mittel, beispielsweise Trübungen, zu verhindern. Einerseits ist es dabei wichtig, die mit zahlreichen Inhaltsstoffen inkompatiblen Calcium- und Magnesiumionen der Wasserhärte zu komplexieren. Die Komplexierung der Ionen von Schwermetallen wie Eisen oder Kupfer verzögert andererseits die oxidative Zersetzung der fertigen Mittel. Zudem unterstützen die Komplexbildner die Reinigungswirkung. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das erfindungsgemäße Mittel daher einen oder mehrere Komplexbildner. Geeignet sind beispielsweise die folgenden, nach Möglichkeit gemäß INCI bezeichneten, Komplexbildner: Aminotrimethylene phosphonic acid, Beta-Alanine Diacetic Acid, Calcium Disodium EDTA, Citric Acid, Cyclodextrin, Cyclohexanediamine Tetraacetic Acid, Diammonium Citrate, Diammonium EDTA, Diethylenetriamine Pentamethylene Phosphonic Acid, Dipotassium EDTA, Disodium Azacycloheptane Diphosphonate, Disodium EDTA, Disodium Pyrophosphate, EDTA, Etidronic Acid (HEDP, Hydroxyethylidene diphosphonic acid), Galactaric Acid, Gluconic Acid, Glucuronic Acid, HEDTA, Hydroxypropyl Cyclodextrin, Methyl Cyclodextrin, Pentapotassium Triphosphate, Methyl glycine diacetic acid (MGDA), Pentasodium Aminotrimethylene Phosphonate, Pentasodium Ethylenediamine Tetramethylene Phosphonate, Pentasodium Pentetate, Pentasodium Triphosphate, Pentetic Acid, Phytic Acid, Polyamine, Potassium Citrate, Potassium EDTMP, Potassium Gluconate, Potassium Polyphosphate, Potassium Trisphosphonomethylamine Oxide, Ribonic Acid, Sodium Chitosan Methylene Phosphonate, Sodium Citrate, Sodium Diethylenetriamine Pentamethylene Phosphonate, Sodium Dihydroxyethylglycinate, Sodium EDTMP, Sodium Gluceptate, Sodium Gluconate, Sodium Glycereth-1 Polyphosphate, Sodium Hexametaphosphate, Sodium Metaphosphate, Sodium Metasilicate, Sodium Phytate, Sodium Polydimethylglycinophenolsulfonate, Sodium Trimetaphosphate, TEA-EDTA, TEA-Polyphosphate, Tetrahydroxyethyl Ethylenediamine, Tetrahydroxypropyl Ethylenediamine, Tetrapotassium Etidronate, Tetrapotassium Pyrophosphate, Tetrasodium EDTA, Tetrasodium Etidronate, Tetrasodium Pyrophosphate, Tripotassium EDTA, Trisodium Dicarboxymethyl Alaninate, Trisodium EDTA, Trisodium HEDTA, Trisodium MGDA, Trisodium NTA und Trisodium Phosphate. Geeignete Komplexbildner sind beispielsweise von der Firma BASF unter dem Handelsnamen Trilon® kommerziell erhältlich. Bevorzugt enthält das erfindungsgemäße Mittel einen oder mehrere Komplexbildner ausgewählt aus der Gruppe umfassend Methylglycindiessigsäure, Nitrilotriessigsäure, Hydroxyethylidendiphosphonsäure, Ethylendiamintetraessigsäure, Polyamine, anionisch modifizierte Polyamine sowie Gemische derselben, wobei unter den Säuren gegebenenfalls auch die korrespondierenden Natriumsalze zu verstehen sind. Komplexbildner werden vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-% eingesetzt.
  • Hydrophilierende Agenzien
  • Das erfindungsgemäße Mittel kann auch Mittel zur Hydrophilierung von Oberflächen enthalten. Zur Hydrophilierung eignen sich insbesondere kolloidale Silica-Sole, in denen das Siliciumdioxid vorzugsweise nanopartikulär vorliegt. Kolloidale nanopartikuläre Silica-Sole im Sinne dieser Erfindung sind stabile Dispersionen von amorphem partikulärem Siliciumdioxid SiO2 mit Partikelgrößen im Bereich von 1 bis 100 nm. Vorzugsweise liegen die Teilchengrößen dabei im Bereich 3 bis 50 nm, besonders bevorzugt 4 bis 40 nm. Ein Beispiel für ein Silica-Sol, welches geeignet ist, im Sinne dieser Erfindung eingesetzt zu werden, ist das unter dem Handelsnamen Bindzil® 30/360 von der Firma Akzo erhältliche Silica-Sol mit einer Partikelgröße von 9 nm. Weitere geeignete Silica-Sole sind Bindzil® 15/500, 30/220, 40/200 (Akzo), Nyacol® 215, 830, 1430, 2034DI sowie Nyacol® DP5820, DP5480, DP5540 etc. (Nyacol Products), Levasil® 100/30, 100F/30, 100S/30, 200/30, 200F/30, 300F/30, VP 4038, VP 4055 (H. C. Starck/Bayer) oder auch CAB-O-SPERSE® PG 001, PG 002 (wäßrige Dispersionen von CAB-O-SIL®, Cabot), Quartron PL-1, PL-3 (FusoChemical Co.), Köstrosol 0830, 1030, 1430 (Chemiewerk Bad Köstritz). Bei den eingesetzten Silica-Solen kann es sich auch um oberflächenmodifiziertes Silica handeln, das mit Natriumaluminat behandelt wurde (Alumina-modifiziertes Silica).
  • Daneben lassen sich auch bestimmte Polymere zur Hydrophilierung von Oberflächen einsetzen. Als hydrophilierende Polymere sind insbesondere amphotere Polymer geeignet, beispielsweise Copolymere aus Acryl- oder Methacrylsäure und MAPTAC, DADMAC oder einer anderen polymerisierbaren quaternären Ammoniumverbindung. Weiterhin können auch Copolymere mit AMPS (2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure) verwendet werden. Polyethersiloxane, also Copolymere von Polymethylsiloxanen mit Ethylenoxid- oder Propylenoxidsegmenten sind weitere geeignete Polymere. Ebenfalls einsetzbar sind Acrylpolymere, Maleinsäure-Copolymere und Polyurethane mit PEG(Polyethylenglykol)-Einheiten. Geeignete Polymere sind beispielsweise unter den Handelsnamen Mirapol Surf-S 100, 110, 200, 210, 400, 410, A 300, A 400 (Rhodia), Tegopren 5843 (Goldschmidt), Sokalan CP 9 (BASF) oder Polyquart Ampho 149 (Cognis) kommerziell erhältlich.
  • Daneben kann das erfindungsgemäße Mittel weitere der genannten Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten. Der pH-Wert der erfindungsgemäßen Mittel kann über einen weiten Bereich variiert werden, bevorzugt ist jedoch ein Bereich von 2,5 bis 12. Für das Desinfektionsmittel ist dabei ein neutraler oder schwach saurer pH-Wert, vorzugsweise 6 bis 7,5, insbesondere 6,5 bis 7, bevorzugt. Desinfizierende Reinigungsmittel für harte Oberflächen haben vorzugsweise einen pH-Wert von 7,5 bis 10, vorzugsweise 8 bis 9,5, und Mittel zur Hautdesinfektion sind bevorzugt auf einen schwach sauren pH-Wert von 5,0 bis 6,0, vorzugsweise 5,5 eingestellt. Sofern Verdickungsmittel im erfindungsgemäßen Mittel eingesetzt werden, liegt der pH-Wert vorzugsweise im neutralen Bereich (pH 6,5 bis 7,5).
  • Ausführungsbeispiele
  • Es wurden zwei erfindungsgemäße Desinfektionsmittel E1 und E2 sowie zwei teebaumölfreie Vergleichsrezepturen V1 und V2 hergestellt und die antibakterielle Wirksamkeit in verschiedenen Suspensionstests geprüft. Die Rezepturen sind in nachfolgender Tabelle wiedergegeben, wobei alle Mengen in Gew.-% angegeben sind.
    E1 E2 V1 V2
    Ethanol 63,5 63,5 64,5 64,5
    Teebaumöl 1 1 - -
    Milchsäure 0,35 - 0,35 -
    Natronlauge 0,1 0,1 0,1 -
    Wasser ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    pH 6,5 6,5 6,5 7,5
  • Die antibakterielle Wirksamkeit wurde mittels der Suspensionstests nach DIN EN 1040 (Basistest:) und DIN EN 1276 (quantitativer Suspensionsversuch zur Bestimmung der bakteriziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel und Antiseptika in den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen) untersucht. Als Prüfkeime dienten dabei Staphylococcus aureus (DSM 799, ATCC 6538), Pseudomonas aeruginosa (DSM 939, ATCC 15442), Enterococcus hirae (DSM 3320, ATCC 10541) und Escherichia coli (DSM 682, ATCC 10536). Zur Bestimmung der fungiziden Wirkung wurden entsprechend die Suspensionstests nach DIN EN 1275 (Basistest) und DIN EN 1650 (quantitativer Suspensionsversuch zur Bestimmung der fungiziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel und Antiseptika in den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen) an den Prüfkeimen Candida albicans (DSM 1386, ATCC 10231) und Aspergillus niger (DSM 1988, ATCC 16404) durchgeführt. Dabei wurde das Desinfektionsmittel jeweils unverdünnt sowie als 50%ige und als 20%ige oder 10%ige Lösung eingesetzt.
  • Es hat sich gezeigt, dass die erfindungsgemäßen Rezepturen E1 und E2, insbesondere E1, die Lebendkeimzahl der verschiedenen Prüfkeime in stärkerem Maße zu reduzieren vermochten als die teebaumölfreien Vergleichsrezepturen. So konnte beispielsweise selbst mit der 20%igen Lösung von E1 im Test gemäß DIN EN 1040 eine Suspensionsleistung von log 5 an Pseudomonas aeruginosa erzielt werden, während die Vergleichsrezepturen keinerlei Suspensionsleistung aufwiesen. Auch die fungizide Wirkung gegenüber Aspergillus niger und Candida albicans ist signifikant besser. So betrug die Suspensionsleistung 50%iger Lösungen von E1 und E2 gegenüber Candida albicans jeweils log 4 im Test nach DIN EN 1275, während mit V1 und V2 nur log 1,4 bzw. log 2,6 erzielt werden konnten, und die 100%ige Lösung von E1 zeigte gegenüber Aspergillus niger im Test nach DIN EN 1650 einen Wert von log 4, verglichen mit 0 für die Rezeptur V2.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook, Seventh Edition (1997) [0013]
    • - ”Praxis der Sterilisation, Desinfektion – Konservierung: Keimidentifizierung – Betriebshygiene” (5. Aufl. – Stuttgart; New York: Thieme, 1995) [0015]
    • - DIN EN 1040 [0040]
    • - DIN EN 1276 [0040]
    • - DIN EN 1275 [0040]
    • - DIN EN 1650 [0040]
    • - DIN EN 1040 [0041]
    • - DIN EN 1275 [0041]
    • - DIN EN 1650 [0041]

Claims (15)

  1. Wässriges Desinfektionsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass es Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält.
  2. Wässriges Desinfektionsmittel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es zudem bis zu 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 5,0 Gew.-% Milchsäure enthält.
  3. Wässriges Desinfektionsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass es Ethanol und/oder Propanol in einer Menge von insgesamt 10 bis 65 Gew.-%, vorzugsweise 25 bis 55 Gew.-% enthält.
  4. Wässriges Desinfektionsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es Teebaumöl in einer Menge von 0,05 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5,0 Gew.-% enthält.
  5. Wässriges Desinfektionsmittel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es weiterhin Alkali enthält, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend Alkalimetallhydroxide, insbesondere Natriumhydroxid, und Alkanolamine.
  6. Wässriges Desinfektionsmittel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es weiterhin ein oder mehrere Verdickungsmittel enthält, vorzugsweise auf Acrylatbasis.
  7. Wässriges Desinfektionsmittel, bestehend aus Ethanol und/oder Propanol, Teebaumöl, Milchsäure, Wasser sowie gegebenenfalls Alkali und/oder Verdickungsmittel.
  8. Verwendung eines wässrigen Desinfektionsmittels gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche zur Desinfektion harter Oberflächen.
  9. Verwendung eines wässrigen Desinfektionsmittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 zur Hautdesinfektion.
  10. Reinigungsmittel für harte Oberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass es ein wässriges Desinfektionsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 enthält.
  11. Reinigungsmittel gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es weitere in Reinigungsmitteln für harte Oberflächen üblicherweise einsetzbare Hilfs- und Zusatzstoffe enthält, vorzugsweise solche ausgewählt aus der Gruppe umfassend Tenside, Lösungsmittel, Komplexbildner, hydrophilierende Agenzien, Schaumbildner, Netzmittel, Farbstoffe, Duftstoffe, Antistatikstoffe, Konservierungsmittel, Korrosionsinhibitoren, Enzyme, Bleichsysteme, UV-Absorber, Elektrolytsalze und UV-Stabilisatoren sowie Gemische derselben.
  12. Erzeugnis aus einem Desinfektionsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 oder einem Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 10 bis 11 und einem Sprühspender.
  13. Erzeugnis gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich beim eingesetzten Sprühspender vorzugsweise um eine Triggerflasche, gegebenenfalls mit Schaumdüse, eine Aerosoldose oder einen Pumpschaumspender handelt.
  14. Verfahren zur Desinfektion harter Oberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Desinfektionsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 auf die zu desinfizierende Oberfläche aufgetragen wird und, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 5 bis 15 Minuten, mit einer Bürste, einem Schwamm, Tuch, Leder oder einem weiteren üblicherweise zu Reinigungszwecken eingesetzten Utensil auf der Oberfläche verrieben wird.
  15. Verfahren zur desinfizierenden Reinigung harter Oberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Reinigungsmittel gemäß einem der Ansprüche 10 bis 11 auf die zu desinfizierende Oberfläche aufgetragen wird und, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 5 bis 15 Minuten, mit einer Bürste, einem Schwamm, Tuch, Leder oder einem weiteren üblicherweise zu Reinigungszwecken eingesetzten Utensil auf der Oberfläche verrieben wird.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2012128629A1 (en) * 2011-03-23 2012-09-27 Simus B.V. Cleaning composition for dental objects, kit and method
GB2523340A (en) * 2014-02-20 2015-08-26 Sheikha Fatima Al Thani Composition

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"Praxis der Sterilisation, Desinfektion - Konservierung: Keimidentifizierung - Betriebshygiene" (5. Aufl. - Stuttgart; New York: Thieme, 1995)
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