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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist ein wässriges Desinfektionsmittel,
das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält.
Dieses kann sowohl zur Desinfektion harter Oberflächen
als auch zur Hautdesinfektion verwendet werden und eignet sich zum
Einsatz in einem Reinigungsmittel.
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Zur
hygienischen Reinigung und Pflege sowohl harter Oberflächen
in Krankenhäusern und Privathaushalten als auch der Haut
bedient man sich desinfektionsmittelhaltiger Reinigungsmittel, zur
ausschließlich antimikrobiellen Behandlung wird auch das
reine Desinfektionsmittel verwendet. Gleichzeitig besteht aber auch
sowohl durch staatliche Vorgaben als auch durch den Wunsch der Verbraucher
nach „sanften” und gleichzeitig wirksamen Methoden
die Notwendigkeit, ein Desinfektionsmittel zu entwickeln, welches
einerseits eine gute Wirksamkeit gegenüber häufig
auftretenden Keimen aufweist und andererseits eine gute Umweltverträglichkeit
besitzt. Zugleich sind natürliche, nachwachsende Rohstoffe
aufgrund der zunehmenden Ausrichtung auf Nachhaltigkeit besonders
erwünscht.
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Die
fungizide und bakterizide Wirkung von Alkoholen wie Ethanol und
Propanol ist bereits bekannt. In wässrigen Mitteln können
diese Alkohole ihre Wirksamkeit jedoch erst ab einer Konzentration
von über 70 Gew.-% entfalten. Ein so hoher Alkoholgehalt
ist jedoch in der Regel aus verschiedenerlei Gründen nicht
erwünscht. Andererseits sind die Alkohole relativ preisgünstige
und aus nachwachsenden Rohstoffen erhältliche Wirkstoffe,
deren Einsatz prinzipiell durchaus von Vorteil ist. Daher war es
wünschenswert, durch die Kombination geeigneter Rohstoffe
die Wirksamkeitsgrenze des Alkohols deutlich zu reduzieren.
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Es
wurde nun gefunden, dass eine Kombination aus Ethanol und/oder Propanol
mit Teebaumöl eine gute Wirksamkeit gegenüber
verschiedenen Mikroorganismen aufweist, die durch den Zusatz von
Milchsäure weiter verbessert werden kann. So zeigt eine
solche Wirkstoffkombination sowohl eine deutlich verbesserte fungizide
Leistung, beispielsweise an Candida albicans als auch eine deutlich
verbesserte bakterizide Leistung, beispielsweise an Pseudomonas
aeruginosa.
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Gegenstand
dieser Anmeldung ist daher ein wässriges Desinfektionsmittel,
das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält.
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Dieses
Desinfektionsmittel eignet sich sowohl zur Desinfektion harter Oberflächen
als auch zur Hautdesinfektion. Weitere Gegenstände dieser
Anmeldung sind daher die Verwendung eines wässrigen Desinfektionsmittels,
das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält,
zur Desinfektion harter Oberflächen sowie die Verwendung
eines ebensolchen Mittels zur Hautdesinfektion.
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Es
hat sich gezeigt, dass dieses Desinfektionsmittel in ein Reinigungsmittel
eingearbeitet werden kann, welches weitere in Reinigungsmitteln übliche
Inhaltsstoffe beinhaltet. Ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung
ist daher ein Reinigungsmittel, welches ein wässriges Desinfektionsmittel
umfassend Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält.
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Sowohl
das Desinfektionsmittel selbst als auch das dieses enthaltende Reinigungsmittel
eignen sich zum Versprühen. Noch ein weiterer Gegenstand
dieser Anmeldung ist daher ein Erzeugnis aus einem wässrigen
Desinfektionsmittel umfassend Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl
oder einem Reinigungsmittel, das dieses Desinfektionsmittel enthält,
und einem Sprühspender.
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Das
Desinfektionsmittel kann in einem Verfahren zur Desinfektion harter
Oberflächen eingesetzt werden. Ein weiterer Gegenstand
dieser Anmeldung ist daher ein Verfahren zur Desinfektion harter
Oberflächen, bei dem ein Desinfektionsmittel, das Ethanol
und/oder Propanol sowie Teebaumöl enthält, auf
die zu desinfizierende Oberfläche aufgetragen wird und,
gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von 5 bis 15 Minuten, mit einer
Bürste, einem Schwamm, Tuch, Leder oder einem weiteren üblicherweise
zu Reinigungszwecken eingesetzten Utensil auf der Oberfläche
verrieben wird.
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In
einem Verfahren zur desinfizierenden Reinigung harter Oberflächen
findet schließlich das Reinigungsmittel, das das Desinfektionsmittel
enthält, seinen Einsatz. Ein letzter Gegenstand dieser
Anmeldung ist daher ein Verfahren zur desinfizierenden Reinigung
harter Oberflächen, bei dem ein Reinigungsmittel umfassend
ein Desinfektionsmittel, das Ethanol und/oder Propanol sowie Teebaumöl
enthält, auf die zu desinfizierende Oberfläche
aufgetragen wird und, gegebenenfalls nach einer Einwirkzeit von
5 bis 15 Minuten, mit einer Bürste, einem Schwamm, Tuch,
Leder oder einem weiteren üblicherweise zu Reinigungszwecken
eingesetzten Utensil auf der Oberfläche verrieben wird.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung stehen Fettsäuren bzw.
Fettalkohole bzw. deren Derivate – soweit nicht anders
angegeben – stellvertretend für verzweigte oder
unverzweigte Carbonsäuren bzw. Alkohole bzw. deren Derivate
mit vorzugsweise 6 bis 22 Kohlenstoffatomen. Erstere sind insbesondere
wegen ihrer pflanzlicher Basis als auf nachwachsenden Rohstoffen
basierend aus ökologischen Gründen bevorzugt,
ohne jedoch die erfindungsgemäße Lehre auf sie
zu beschränken. Insbesondere sind auch die beispielsweise
nach der ROELENschen Oxo-Synthese erhältlichen Oxo-Alkohole
bzw. deren Derivate entsprechend einsetzbar.
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Wann
immer im Folgenden Erdalkalimetalle als Gegenionen für
einwertige Anionen genannt sind, so bedeutet das, dass das Erdalkalimetall
natürlich nur in der halben – zum Ladungsausgleich
ausreichenden – Stoffmenge wie das Anion vorliegt.
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Stoffe,
die auch als Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln dienen, werden
nachfolgend gegebenenfalls gemäß der International
Nomenclature Cosmetic Ingredient-(INCI-)Nomenklatur bezeichnet.
Chemische Verbindungen tragen eine INCI-Bezeichnung in englischer
Sprache, pflanzliche Inhaltsstoffe werden ausschließlich
nach Linné in lateinischer Sprache aufgeführt.
Sogenannte Trivialnamen wie ”Wasser”, ”Honig” oder ”Meersalz” werden
ebenfalls in lateinischer Sprache angegeben. Die INCI-Bezeichnungen
sind dem ”International Cosmetic Ingredient Dictionary
and Handbook, Seventh Edition (1997)” zu entnehmen,
das von The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA),
1101, 17th Street NW, Suite 300, Washington,
DC 20036, U. S. A., herausgegeben wird und mehr als 9.000 INCI-Bezeichnungen
sowie Verweise auf mehr als 37.000 Handelsnamen und technische Bezeichnungen
einschließlich der zugehörigen Distributoren aus über
31 Ländern enthält. Das International Cosmetic
Ingredient Dictionary and Handbook ordnet den Inhaltsstoffen eine oder
mehrere chemische Klassen (Chemical Classes), beispielsweise ”Polymeric
Ethers”, und eine oder mehrere Funktionen (Functions),
beispielsweise ”Surfactants – Cleansing Agents”,
zu, die es wiederum näher erläutert. Auf diese
wird nachfolgend gegebenenfalls ebenfalls Bezug genommen.
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Die
Angabe CAS bedeutet, dass es sich bei der nachfolgenden Zahlenfolge
um eine Bezeichnung des Chemical Abstracts Service handelt.
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Die
Begriffe Desinfektion, Sanitation, antimikrobielle Wirkung und antimikrobieller
Wirkstoff haben im Rahmen der erfindungsgemäßen
Lehre die fachübliche Bedeutung, die beispielsweise von
K. H. Wallhäußer in "Praxis der
Sterilisation, Desinfektion – Konservierung: Keimidentifizierung – Betriebshygiene" (5.
Aufl. – Stuttgart; New York: Thieme, 1995) wiedergegeben
wird. Während Desinfektion im engeren Sinne der medizinischen
Praxis die Abtötung von – theoretisch allen – Infektionskeimen
bedeutet, ist unter Sanitation die möglichst weitgehende
Elimierung aller – auch der für den Menschen normalerweise
unschädlichen saprophytischen – Keime zu verstehen.
Hierbei ist das Ausmaß der Desinfektion bzw. Sanitation
von der antimikrobiellen Wirkung des angewendeten Mittels abhängig,
die mit abnehmendem Gehalt an antimikrobiellem Wirkstoff bzw. zunehmender
Verdünnung des Mittels zur Anwendung abnimmt.
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Alkohole
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Das
erfindungsgemäße Mittel enthält Ethanol
und/oder Propanol. Diese einwertigen Alkohole werden aufgrund ihrer
Lösemitteleigenschaften und ihrer keimtötenden
Wirkung häufig in Desinfektionsmitteln und auch in Reinigungsmitteln
allgemein eingesetzt. Dabei umfasst der Begriff „Propanol” sowohl
das 1-Propanol (n-Propanol) als auch das 2-Propanol („Isopropanol”).
Das erfindungsgemäße Mittel enthält Ethanol
und/oder Propanol in einer Menge von insgesamt 10 bis 65 Gew.-%,
vorzugsweise 25 bis 55 Gew.-%.
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Teebaumöl
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Das
erfindungsgemäße Mittel enthält weiterhin
Teebaumöl. Hierbei handelt es sich um das ätherische Öl
des Australischen Teebaums (Melaleuca alternifolia), einem in New
South Wales und Queensland beheimateten immergrünen Strauch
aus der Gattung Myrtenheiden (Melaleuca), sowie weiterer Teebaum-Arten
aus verschiedenen Gattungen (z. B. Baeckea, Kunzea und Leptospermum)
in der Familie der Myrtengewächse (Myrtaceae). Das Teebaumöl
wird durch Wasserdampfdestillation aus den Blättern und
Zweigspitzen dieser Bäume gewonnen und ist ein Gemisch
aus ca. 100 Substanzen; zu den Hauptbestandteilen zählen
(+)-Terpinen-4-ol, α-Terpinen, Terpinolen, Terpineol, Pinen,
Myrcen, Phellandren, p-Cymen, Limonen und 1,8-Cineol. Es kommt bereits
unter anderem in kosmetischen Präparaten zur Anwendung
und wird seit langem von den australischen Ureinwohnern zur Behandlung
verschiedener Erkrankungen verwendet. Das erfindungsgemäße Mittel
enthält Teebaumöl bevorzugt in einer Menge von
0,05 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 5,0 Gew.-%.
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Milchsäure
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Weiterhin
kann das erfindungsgemäße Mittel Milchsäure
enthalten. Die Milchsäure oder 2-Hydroxypropionsäure
ist ein Gärungsprodukt, das von verschiedenen Mikroorganismen
erzeugt wird. Sie ist schwach antibiotisch aktiv. Das erfindungsgemäße
Mittel kann Milchsäure in Mengen von bis zu 10 Gew.-%,
vorzugsweise 0,2 bis 5,0 Gew.-% enthalten.
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Alkali
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Das
erfindungsgemäße Mittel kann zudem Alkalien enthalten.
Als solche können Ammoniak bzw. Ammoniumhydroxid und/oder
Alkanolamine, die bis zu 9 C-Atome im Molekül enthalten
können, beispielsweise Ethanolamine, verwendet werden.
Bevorzugte Basen stammen weiterhin aus der Gruppe der Alkali- und
Erdalkalimetallhydroxide und -carbonate, insbesondere der Alkalimetallhydroxide,
besonders bevorzugt Kaliumhydroxid und vor allem Natriumhydroxid.
Vorzugsweise werden die Alkalien ausgewählt aus der Gruppe
umfassend Alkalimetallhydroxide, insbesondere Natriumhydroxid, und
Alkanolamine. Die Alkalien werden vorzugsweise in Mengen von 0,01
bis 5 Gew.-% eingesetzt, besonders bevorzugt 0,1 bis 2 Gew.-%.
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Verdickungsmittel
Das erfindungsgemäße Mittel kann weiterhin Viskositätsregulatoren
als Verdickungsmittel enthalten. Geeignete Viskositätsregulatoren
sind beispielsweise organische natürliche Verdickungsmittel
(Agar-Agar, Carrageen, Tragant, Gummi arabicum, Alginate, Pektine,
Polyosen, Guar-Mehl, Johannisbrotbaumkernmehl, Stärke,
Dextrine, Gelatine, Casein), organische abgewandelte Naturstoffe
(Carboxymethylcellulose und andere Celluloseether, Hydroxyethyl-
und -propylcellulose und dergleichen, Kernmehlether), organische
vollsynthetische Verdickungsmittel (Polyacryl- und Polymethacryl-Verbindungen,
Vinylpolymere, Polycarbonsäuren, Polyether, Polyimine,
Polyamide) und anorganische Verdickungsmittel (Polykieselsäuren,
Tonmineralien wie Montmorillonite, Zeolithe, Kieselsäuren).
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Zu
den Polyacryl- und Polymethacryl-Verbindungen zählen beispielsweise
die hochmolekularen mit einem Polyalkenylpolyether, insbesondere
einem Allylether von Saccharose, Pentaerythrit oder Propylen, vernetzten
Homopolymere der Acrylsäure (INCI-Bezeichnung gemäß International
Dictionary of Cosmetic Ingredients der The Cosmetic, Toiletry, and
Fragrance Association (CTFA): Carbomer), die auch als Carboxyvinylpolymere
bezeichnet werden. Solche Polyacrylsäuren sind u. a. von
der Fa. 3 V Sigma unter dem Handelsnamen Polygel®,
z. B. Polygel® DA, und von der
Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich, z.
B. Carbopol® 940 (Molekulargewicht
ca. 4.000.000), Carbopol® 941 (Molekulargewicht
ca. 1.250.000) oder Carbopol® 934
(Molekulargewicht ca. 3.000.000), weiterhin von der Firma Lubrizol
unter dem Handelsnamen Carbopol Ultrez sowie von der Firma ISP unter
dem Handelsnamen Stabileze. Weiterhin fallen darunter folgende Acrylsäure-Copolymere:
(i) Copolymere von zwei oder mehr Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure,
Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates
Copolymer), zu denen etwa die Copolymere von Methacrylsäure,
Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS-Bezeichnung gemäß Chemical
Abstracts Service: 25035-69-2) oder von Butylacrylat und Methylmethacrylat (CAS
25852-37-3) gehören und die beispielsweise von der Fa.
Rohm & Haas unter
den Handelsnamen Aculyn® und Acusol® sowie von der Firma Degussa (Goldschmidt)
unter dem Handelsnamen Tego® Polymer
erhältlich sind, z. B. die anionischen nicht-assoziativen
Polymere Aculyn® 22, Aculyn® 28, Aculyn® 33
(vernetzt), Acusol® 810, Acusol® 823 und Acusol® 830
(CAS 25852-37-3); (ii) vernetzte hochmolekulare Acrylsäurecopolymere,
zu denen etwa die mit einem Allylether der Saccharose oder des Pentaerythrits
vernetzten Copolymere von C10-30-Alkylacrylaten
mit einem oder mehreren Monomeren aus der Gruppe der Acrylsäure,
Methacrylsäure und ihrer einfachen, vorzugsweise mit C1-4-Alkanolen gebildeten, Ester (INCI Acrylates/C10-30
Alkyl Acrylate Crosspolymer) gehören und die beispielsweise
von der Fa. BFGoodrich unter dem Handelsnamen Carbopol® erhältlich
sind, z. B. das hydrophobierte Carbopol® ETD
2623 und Carbopol® 1382 (INCI Acrylates/C10-30
Alkyl Acrylate Crosspolymer) sowie Carbopol® AQUA
30 (früher Carbopol® EX
473).
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Weitere
Verdickungsmittel sind die Polysaccharide und Heteropolysaccharide,
insbesondere die Polysaccharidgummen, beispielsweise Gummi arabicum,
Agar, Alginate, Carrageene und ihre Salze, Guar, Guaran, Traganth,
Gellan, Ramsan, Dextran oder Xanthan und ihre Derivate, z. B. propoxyliertes
Guar, sowie ihre Mischungen. Andere Polysaccharidverdicker, wie
Stärken oder Cellulosederivate, können alternativ,
vorzugsweise aber zusätzlich zu einem Polysaccharidgummi
eingesetzt werden, beispielsweise Stärken verschiedensten
Ursprungs und Stärkederivate, z. B.
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Hydroxyethylstärke,
Stärkephosphatester oder Stärkeacetate, oder Carboxymethylcellulose
bzw. ihr Natriumsalz, Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl-, Hydroxypropyl-,
Hydroxypropyl-methyl- oder Hydroxyethyl-methyl-cellulose oder Celluloseacetat.
Ein besonders bevorzugter Polysaccharidverdicker ist das mikrobielle
anionische Heteropolysaccharid Xanthan Gum, das von Xanthomonas
campestris und einigen anderen Spezies unter aeroben Bedingungen
mit einem Molekulargewicht von 2 – 15 × 106 produziert wird und beispielsweise von
der Fa. Kelco unter den Handelsnamen Keltrol® und
Kelzan® oder auch von der Firma
Rhodia unter dem Handelsnamen Rhodopol® erhältlich
ist.
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Als
Verdickungsmittel können weiterhin Schichtsilikate eingesetzt
werden. Hierzu zählen beispielsweise die unter dem Handelsnamen
Laponite® erhältlichen
Magnesium- oder Natrium-Magnesium-Schichtsilikate der Firma Solvay
Alkali, insbesondere das Laponite® RD
oder auch Laponite® RDS, sowie
die Magnesiumsilikate der Firma Süd-Chemie, vor allem das
Optigel® SH.
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Vorzugsweise
enthält das erfindungsgemäße Mittel jedoch
Verdickungsmittel auf Acrylatbasis in Mengen von 0,10 bis 2,0 Gew.-%.
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Weitere
Inhaltsstoffe Neben den bisher genannten Komponenten kann das erfindungsgemäße
Mittel weitere in Reinigungsmitteln für harte Oberflächen üblicherweise
einsetzbare Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, vorzugsweise ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Tenside, Lösungsmittel, Komplexbildner,
hydrophilierende Agenzien, Schaumbildner, Netzmittel, Farbstoffe,
Duftstoffe, Antistatikstoffe, Konservierungsmittel, Korrosionsinhibitoren,
Enzyme, Bleichsysteme, UV-Absorber, Elektrolytsalze, UV-Stabilisatoren,
oberflächenmodifizierende Wirkstoffe, Builderkomponenten
sowie Gemische derselben. Für den einzelnen Inhaltsstoff
ist die Einsatzmenge dabei abhängig von der Art des Zusatzstoffes
und kann vom Fachmann anhand seines Fachwissens bestimmt werden.
Insgesamt sollten nicht mehr als 20 Gew.-% weitere Inhaltsstoffe
enthalten sein, vorzugsweise 0,01 bis 15 Gew.-%, insbesondere 0,1
bis 8 Gew.-%.
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Tenside
Das erfindungsgemäße Mittel kann oberflächenaktive
Substanzen enthalten. Als oberflächenaktive Substanzen
eignen sich für die erfindungsgemäßen
Mittel Tenside aus den Klassen der anionischen, nichtionischen,
kationischen und amphoteren Tenside.
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Als
anionische Tenside eignen sich vorzugsweise C8-C18-Alkylbenzolsulfonate, insbesondere mit
etwa 12 C-Atomen im Alkylteil, C8-C20-Alkansulfonate, C8-C18-Monoalkylsulfate, C8-C18-Alkylpolyglykolethersulfate mit 2 bis
6 Ethylenoxideinheiten (EO) im Etherteil sowie Sulfobernsteinsäuremono-
und -di-C8-C18-Alkylester. Weiterhin
können auch C8-C18-α- Olefinsulfonate,
sulfonierte C8-C18-Fettsäuren,
insbesondere Dodecylbenzolsulfonat, C8-C22-Carbonsäureamidethersulfate,
C8-C18-Alkylpolyglykolethercarboxylate,
C8-C18-N-Acyltauride, C8-C18-N-Sarkosinate
und C8-C18-Alkylisethionate
bzw. deren Mischungen verwendet werden. Die anionischen Tenside
werden vorzugsweise als Natriumsalze eingesetzt, können
aber auch als andere Alkali- oder Erdalkalimetallsalze, beispielsweise
Magnesiumsalze, sowie in Form von Ammonium- oder Mono-, Di-, Tri-
bzw. Tetraalkylammoniumsalzen enthalten sein, im Falle der Sulfonate
auch in Form ihrer korrespondierenden Säure, z. B. Dodecylbenzolsulfonsäure.
Beispiele derartiger Tenside sind Natriumkokosalkylsulfat, Natrium-sec.-Alkansulfonat
mit ca. 15 C-Atomen sowie Natriumdioctylsulfosuccinat.
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Als
nichtionische Tenside sind vor allem C8-C18-Alkoholpolyglykolether, d. h. ethoxylierte
und/oder propoxylierte Alkohole mit 8 bis 18 C-Atomen im Alkylteil
und 2 bis 15 Ethylenoxid- (EO) und/oder Propylenoxideinheiten (PO),
C8-C18-Carbonsäurepolyglykolester
mit 2 bis 15 EO, beispielsweise Talgfettsäure + 6-EO-ester,
ethoxylierte Fettsäureamide mit 12 bis 18 C-Atomen im Fettsäureteil
und 2 bis 8 EO, langkettige Aminoxide mit 14 bis 20 C-Atomen und
langkettige Alkylpolyglycoside mit 8 bis 14 C-Atomen im Alkylteil
und 1 bis 3 Glycosideinheiten zu erwähnen. Beispiele derartiger
Tenside sind Oleyl-Cetyl-Alkohol mit 5 EO, Nonylphenol mit 10 EO,
Laurinsäurediethanolamid, Kokosalkyldimethylaminoxid und
Kokosalkylpolyglucosid mit im Mittel 1,4 Glucoseeinheiten. Besonders
bevorzugt werden C8-18-Fettalkoholpolyglykolether
mit insbesondere 2 bis 8 EO, sowie C8-10-Alkylpolyglucoside
mit 1 bis 2 Glycosideinheiten eingesetzt.
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Geeignete
Amphotenside sind beispielsweise Betaine der Formel (Rii)(Riii)(Riv)N+CH2COO–,
in der Rii einen gegebenenfalls durch Heteroatome
oder Heteroatomgruppen unterbrochenen Alkylrest mit 8 bis 25, vorzugsweise
10 bis 21 Kohlenstoffatomen und Riii sowie
Riv gleichartige oder verschiedene Alkylreste
mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen bedeuten, insbesondere C10-C18-Alkyldimethylcarboxymethylbetain und C11-C17-Alkylamidopropyl-dimethylcarboxymethylbetain.
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Geeignete
Kationtenside sind u. a. die quartären Ammoniumverbindungen
der Formel (Rv)(Rvi)(Rvii)(Rviii)N+X–, in
der Rv bis Rviii für
vier gleich- oder verschiedenartige, insbesondere zwei lang- und zwei
kurzkettige, Alkylreste und X für ein Anion, insbesondere
ein Halogenidion, stehen, beispielsweise Didecyl-dimethyl-ammoniumchlorid,
Alkyl-benzyl-didecyl-ammoniumchlorid und deren Mischungen.
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Die
Menge an anionischem und/oder nichtionischem Tensid liegt im erfindungsgemäßen
Mittel jeweils üblicherweise nicht über 10 Gew.-%,
vorzugsweise jeweils zwischen 0,5 und 7 Gew.-%, insbesondere jeweils zwischen
1 und 6 Gew.-%. Sofern die Mittel kationische und/oder amphotere
Tenside enthalten, liegt deren Konzentration im erfindungsgemäßen
Mittel jeweils üblicherweise nicht über 3 Gew.-%,
vorzugsweise jeweils zwischen 0,001 und 2 Gew.-%. Als besonders
vorteil haft hat es sich weiterhin erwiesen, wenn der Tensidgehalt insgesamt
im erfindungsgemäßen Mittel nicht mehr als 8 Gew.-%
beträgt.
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Lösungsmittel
Als weitere Komponente enthält das erfindungsgemäße
Reinigungsmittel ein oder mehrere wasserlösliche organische
Lösungsmittel. Geeignete Lösungsmittel sind beispielsweise
gesättigte oder ungesättigte, vorzugsweise gesättigte,
verzweigte oder unverzweigte C1-20-Kohlenwasserstoffe,
bevorzugt C2-15-Kohlenwasserstoffe, mit
mindestens einer Hydroxygruppe und gegebenenfalls einer oder mehreren Etherfunktionen
C-O-C, d. h. die Kohlenstoffatomkette unterbrechenden Sauerstoffatomen.
Bevorzugte Lösungsmittel sind die – gegebenenfalls
einseitig mit einem C1-6-Alkanol veretherten – C2-6-Alkylenglykole und Poly-C2-3-alkylenglykolether
mit durchschnittlich 1 bis 9 gleichen oder verschiedenen, vorzugsweise
gleichen, Alkylenglykolgruppen pro Molekül wie auch die
C1-6-Alkohole. Beispielhafte Lösungsmittel
sind die folgenden gemäß INCI benannten Verbindungen:
Buteth-3, Butoxydiglycol, Butoxyethanol, Butoxyisopropanol, Butoxypropanol,
n-Butyl Alcohol, t-Butyl Alcohol, Butylene Glycol, Butyloctanol,
Diethylene Glycol, Dimethoxydiglycol, Dimethyl Ether, Dipropylene
Glycol, Ethoxydiglycol, Ethoxyethanol, Ethyl Hexanediol, Glycol,
Hexanediol, 1,2,6-Hexanetriol, Hexyl Alcohol, Hexylene Glycol, Isobutoxypropanol,
Isopentyldiol, 3-Methoxybutanol, Methoxydiglycol, Methoxyethanol,
Methoxyisopropanol, Methoxymethylbutanol, Methoxy PEG-10, Methylal,
Methyl Alcohol, Methyl Hexyl Ether, Methylpropanediol, Neopentyl
Glycol, PEG-4, PEG-6, PEG-7, PEG-8, PEG-9, PEG-6 Methyl Ether, Pentylene
Glycol, PPG-7, PPG-2-Buteth-3, PPG-2 Butyl Ether, PPG-3 Butyl Ether,
PPG-2 Methyl Ether, PPG-3 Methyl Ether, PPG-2 Propyl Ether, Propanediol,
Propylene Glycol, Propylene Glycol Butyl Ether, Propylene Glycol
Propyl Ether, Tetrahydrofurfuryl Alcohol, Trimethylhexanol.
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Das
erfindungsgemäße Mittel enthält weitere
wasserlösliche organische Lösungsmittel vorzugsweise in
Mengen von bis zu 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 20 Gew.-%,
insbesondere 2 bis 10 Gew.-%.. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das erfindungsgemäße Mittel jedoch frei von
weiteren organischen Lösemitteln.
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Komplexbildner
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Komplexbildner
(INCI Chelating Agents), auch Sequestriermittel genannt, sind Inhaltsstoffe,
die Metallionen zu komplexieren und inaktivieren vermögen,
um ihre nachteiligen Wirkungen auf die Stabilität oder
das Aussehen der Mittel, beispielsweise Trübungen, zu verhindern.
Einerseits ist es dabei wichtig, die mit zahlreichen Inhaltsstoffen
inkompatiblen Calcium- und Magnesiumionen der Wasserhärte
zu komplexieren. Die Komplexierung der Ionen von Schwermetallen
wie Eisen oder Kupfer verzögert andererseits die oxidative
Zersetzung der fertigen Mittel. Zudem unterstützen die Komplexbildner
die Reinigungswirkung. In einer bevorzugten Ausführungsform
enthält das erfindungsgemäße Mittel daher
einen oder mehrere Komplexbildner. Geeignet sind beispielsweise
die folgenden, nach Möglichkeit gemäß INCI
bezeichneten, Komplexbildner: Aminotrimethylene phosphonic acid,
Beta-Alanine Diacetic Acid, Calcium Disodium EDTA, Citric Acid,
Cyclodextrin, Cyclohexanediamine Tetraacetic Acid, Diammonium Citrate,
Diammonium EDTA, Diethylenetriamine Pentamethylene Phosphonic Acid,
Dipotassium EDTA, Disodium Azacycloheptane Diphosphonate, Disodium
EDTA, Disodium Pyrophosphate, EDTA, Etidronic Acid (HEDP, Hydroxyethylidene
diphosphonic acid), Galactaric Acid, Gluconic Acid, Glucuronic Acid,
HEDTA, Hydroxypropyl Cyclodextrin, Methyl Cyclodextrin, Pentapotassium Triphosphate,
Methyl glycine diacetic acid (MGDA), Pentasodium Aminotrimethylene
Phosphonate, Pentasodium Ethylenediamine Tetramethylene Phosphonate,
Pentasodium Pentetate, Pentasodium Triphosphate, Pentetic Acid,
Phytic Acid, Polyamine, Potassium Citrate, Potassium EDTMP, Potassium
Gluconate, Potassium Polyphosphate, Potassium Trisphosphonomethylamine
Oxide, Ribonic Acid, Sodium Chitosan Methylene Phosphonate, Sodium
Citrate, Sodium Diethylenetriamine Pentamethylene Phosphonate, Sodium
Dihydroxyethylglycinate, Sodium EDTMP, Sodium Gluceptate, Sodium
Gluconate, Sodium Glycereth-1 Polyphosphate, Sodium Hexametaphosphate,
Sodium Metaphosphate, Sodium Metasilicate, Sodium Phytate, Sodium
Polydimethylglycinophenolsulfonate, Sodium Trimetaphosphate, TEA-EDTA,
TEA-Polyphosphate, Tetrahydroxyethyl Ethylenediamine, Tetrahydroxypropyl
Ethylenediamine, Tetrapotassium Etidronate, Tetrapotassium Pyrophosphate,
Tetrasodium EDTA, Tetrasodium Etidronate, Tetrasodium Pyrophosphate,
Tripotassium EDTA, Trisodium Dicarboxymethyl Alaninate, Trisodium
EDTA, Trisodium HEDTA, Trisodium MGDA, Trisodium NTA und Trisodium
Phosphate. Geeignete Komplexbildner sind beispielsweise von der
Firma BASF unter dem Handelsnamen Trilon® kommerziell
erhältlich. Bevorzugt enthält das erfindungsgemäße
Mittel einen oder mehrere Komplexbildner ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Methylglycindiessigsäure, Nitrilotriessigsäure,
Hydroxyethylidendiphosphonsäure, Ethylendiamintetraessigsäure,
Polyamine, anionisch modifizierte Polyamine sowie Gemische derselben,
wobei unter den Säuren gegebenenfalls auch die korrespondierenden
Natriumsalze zu verstehen sind. Komplexbildner werden vorzugsweise
in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-% eingesetzt.
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Hydrophilierende Agenzien
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Das
erfindungsgemäße Mittel kann auch Mittel zur Hydrophilierung
von Oberflächen enthalten. Zur Hydrophilierung eignen sich
insbesondere kolloidale Silica-Sole, in denen das Siliciumdioxid
vorzugsweise nanopartikulär vorliegt. Kolloidale nanopartikuläre
Silica-Sole im Sinne dieser Erfindung sind stabile Dispersionen von
amorphem partikulärem Siliciumdioxid SiO2 mit
Partikelgrößen im Bereich von 1 bis 100 nm. Vorzugsweise liegen
die Teilchengrößen dabei im Bereich 3 bis 50 nm,
besonders bevorzugt 4 bis 40 nm. Ein Beispiel für ein Silica-Sol,
welches geeignet ist, im Sinne dieser Erfindung eingesetzt zu werden,
ist das unter dem Handelsnamen Bindzil® 30/360
von der Firma Akzo erhältliche Silica-Sol mit einer Partikelgröße
von 9 nm. Weitere geeignete Silica-Sole sind Bindzil® 15/500,
30/220, 40/200 (Akzo), Nyacol® 215,
830, 1430, 2034DI sowie Nyacol® DP5820,
DP5480, DP5540 etc. (Nyacol Products), Levasil® 100/30,
100F/30, 100S/30, 200/30, 200F/30, 300F/30, VP 4038, VP 4055 (H.
C. Starck/Bayer) oder auch CAB-O-SPERSE® PG
001, PG 002 (wäßrige Dispersionen von CAB-O-SIL®, Cabot), Quartron PL-1, PL-3 (FusoChemical
Co.), Köstrosol 0830, 1030, 1430 (Chemiewerk Bad Köstritz).
Bei den eingesetzten Silica-Solen kann es sich auch um oberflächenmodifiziertes Silica
handeln, das mit Natriumaluminat behandelt wurde (Alumina-modifiziertes
Silica).
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Daneben
lassen sich auch bestimmte Polymere zur Hydrophilierung von Oberflächen
einsetzen. Als hydrophilierende Polymere sind insbesondere amphotere
Polymer geeignet, beispielsweise Copolymere aus Acryl- oder Methacrylsäure
und MAPTAC, DADMAC oder einer anderen polymerisierbaren quaternären
Ammoniumverbindung. Weiterhin können auch Copolymere mit
AMPS (2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure) verwendet
werden. Polyethersiloxane, also Copolymere von Polymethylsiloxanen
mit Ethylenoxid- oder Propylenoxidsegmenten sind weitere geeignete
Polymere. Ebenfalls einsetzbar sind Acrylpolymere, Maleinsäure-Copolymere
und Polyurethane mit PEG(Polyethylenglykol)-Einheiten. Geeignete
Polymere sind beispielsweise unter den Handelsnamen Mirapol Surf-S
100, 110, 200, 210, 400, 410, A 300, A 400 (Rhodia), Tegopren 5843
(Goldschmidt), Sokalan CP 9 (BASF) oder Polyquart Ampho 149 (Cognis)
kommerziell erhältlich.
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Daneben
kann das erfindungsgemäße Mittel weitere der genannten
Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten. Der pH-Wert der erfindungsgemäßen
Mittel kann über einen weiten Bereich variiert werden,
bevorzugt ist jedoch ein Bereich von 2,5 bis 12. Für das
Desinfektionsmittel ist dabei ein neutraler oder schwach saurer pH-Wert,
vorzugsweise 6 bis 7,5, insbesondere 6,5 bis 7, bevorzugt. Desinfizierende
Reinigungsmittel für harte Oberflächen haben vorzugsweise
einen pH-Wert von 7,5 bis 10, vorzugsweise 8 bis 9,5, und Mittel
zur Hautdesinfektion sind bevorzugt auf einen schwach sauren pH-Wert
von 5,0 bis 6,0, vorzugsweise 5,5 eingestellt. Sofern Verdickungsmittel
im erfindungsgemäßen Mittel eingesetzt werden,
liegt der pH-Wert vorzugsweise im neutralen Bereich (pH 6,5 bis
7,5).
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Ausführungsbeispiele
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Es
wurden zwei erfindungsgemäße Desinfektionsmittel
E1 und E2 sowie zwei teebaumölfreie Vergleichsrezepturen
V1 und V2 hergestellt und die antibakterielle Wirksamkeit in verschiedenen
Suspensionstests geprüft. Die Rezepturen sind in nachfolgender
Tabelle wiedergegeben, wobei alle Mengen in Gew.-% angegeben sind.
| | E1 | E2 | V1 | V2 |
| Ethanol | 63,5 | 63,5 | 64,5 | 64,5 |
| Teebaumöl | 1 | 1 | - | - |
| Milchsäure | 0,35 | - | 0,35 | - |
| Natronlauge | 0,1 | 0,1 | 0,1 | - |
| Wasser | ad
100 | ad
100 | ad
100 | ad
100 |
| | | | | |
| pH | 6,5 | 6,5 | 6,5 | 7,5 |
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Die
antibakterielle Wirksamkeit wurde mittels der Suspensionstests nach DIN
EN 1040 (Basistest:) und DIN EN 1276 (quantitativer
Suspensionsversuch zur Bestimmung der bakteriziden Wirkung chemischer Desinfektionsmittel
und Antiseptika in den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt
und öffentliche Einrichtungen) untersucht. Als Prüfkeime
dienten dabei Staphylococcus aureus (DSM 799, ATCC 6538), Pseudomonas
aeruginosa (DSM 939, ATCC 15442), Enterococcus hirae (DSM 3320,
ATCC 10541) und Escherichia coli (DSM 682, ATCC 10536). Zur Bestimmung
der fungiziden Wirkung wurden entsprechend die Suspensionstests
nach DIN EN 1275 (Basistest) und DIN EN
1650 (quantitativer Suspensionsversuch zur Bestimmung der fungiziden
Wirkung chemischer Desinfektionsmittel und Antiseptika in den Bereichen
Lebensmittel, Industrie, Haushalt und öffentliche Einrichtungen)
an den Prüfkeimen Candida albicans (DSM 1386, ATCC 10231)
und Aspergillus niger (DSM 1988, ATCC 16404) durchgeführt.
Dabei wurde das Desinfektionsmittel jeweils unverdünnt
sowie als 50%ige und als 20%ige oder 10%ige Lösung eingesetzt.
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Es
hat sich gezeigt, dass die erfindungsgemäßen Rezepturen
E1 und E2, insbesondere E1, die Lebendkeimzahl der verschiedenen
Prüfkeime in stärkerem Maße zu reduzieren
vermochten als die teebaumölfreien Vergleichsrezepturen.
So konnte beispielsweise selbst mit der 20%igen Lösung
von E1 im Test gemäß DIN EN 1040 eine
Suspensionsleistung von log 5 an Pseudomonas aeruginosa erzielt
werden, während die Vergleichsrezepturen keinerlei Suspensionsleistung
aufwiesen. Auch die fungizide Wirkung gegenüber Aspergillus
niger und Candida albicans ist signifikant besser. So betrug die
Suspensionsleistung 50%iger Lösungen von E1 und E2 gegenüber
Candida albicans jeweils log 4 im Test nach DIN EN 1275,
während mit V1 und V2 nur log 1,4 bzw. log 2,6 erzielt
werden konnten, und die 100%ige Lösung von E1 zeigte gegenüber
Aspergillus niger im Test nach DIN EN 1650 einen
Wert von log 4, verglichen mit 0 für die Rezeptur V2.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - International
Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook, Seventh Edition (1997) [0013]
- - ”Praxis der Sterilisation, Desinfektion – Konservierung:
Keimidentifizierung – Betriebshygiene” (5. Aufl. – Stuttgart;
New York: Thieme, 1995) [0015]
- - DIN EN 1040 [0040]
- - DIN EN 1276 [0040]
- - DIN EN 1275 [0040]
- - DIN EN 1650 [0040]
- - DIN EN 1040 [0041]
- - DIN EN 1275 [0041]
- - DIN EN 1650 [0041]