DE102008028754A1 - Vorrichtung zum Herstellen und Befüllen von Behältern - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Herstellen und Befüllen von Behältern, bei der zumindest ein Schlauch plastifizierten Kunststoffmaterials in eine geöffnete Form hinein extrudierbar ist, wobei mittels einer Fülleinrichtung, die mehrere voneinander getrennte Funktionskanäle (21, 39) aufweist, zumindest das Füllgut mittels eines einer betreffenden Form zugeordneten Fülldornes (11) in jeweilige Behälter einbringbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Dorn-Abschirmhaube (27) vorhanden ist, die mindestens einen Funktionsraum (31, 35) aufweist und die in ihrer Funktionsstellung eine medienführende Verbindung zwischen ihrem jeweiligen Funktionsraum (31, 35) und dem jeweils zuordenbaren Funktionskanal (21, 39) der Fülleinrichtung herstellt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen und Befüllen von Behältern, bei der zumindest ein Schlauch plastifizierten Kunststoffmaterials in eine geöffnete Form hinein extrudierbar ist, wobei mittels einer Fülleinrichtung, die mehrere voneinander getrennte Funktionskanäle aufweist, zumindest das Füllgut mittels eines einer betreffenden Form zugeordneten Fülldornes in jeweilige Behälter einbringbar ist.
- Im einschlägigen Stand der Technik ist unter der Markenangabe bottelpack® ein System bekannt, das ein automatisiertes Formen (Blasen oder Vakuumformen), Füllen und Verschließen von Behältnissen auf wirtschaftliche Art und Weise ermöglicht. Wenn hoch sensible Erzeugnisse in die genannten Behältnisse eingefüllt werden sollen, beispielsweise Pharmazeutika, sind die internationalen Standards für die aseptische Verpackung zu erfüllen. Um dem Genüge zu leisten befindet sich bei bekannten Lösungen die Form, wenn sie in die Füllposition verbracht ist, unter einem sogenannten Abfüll-Sterilraum (ASR), in welchem sterile Luft über die offene Füllöffnung der Behälter strömt und einen wirksamen Schutz gegen das Eindringen von Keimen bildet, bis nach Beendigen des Füllvorganges bewegliche Formteile geschlossen werden, um durch einen kombinierten Vakuum-Schweißvorgang den gewünschten Kopfverschluss des Behälters auszubilden. Derartige Abfüll-Sterilräume und ihre Einrichtungen zum sterilen Befüllen von Behältnissen sind im Stand der Technik bekannt, beispielsweise in Form der
DE 196 48 087 A1 oderUS 5,862,840 . - Als weitere Maßnahme, um bei der Herstellung eine Sterilität zu gewährleisten, die gemäß der internationalen Klassifizierung der Klasse 100 entspricht, wird turnusmäßig und in jedem Falle zu Beginn einer Herstellperiode eine sorgfältige Reinigung und Sterilisierung sowohl der Fülleinrichtung mit ihren Funktionskanälen als auch der damit zusammenwirkenden Teile durchgeführt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der betrachteten Art zur Verfügung zu stellen, bei der Reinigungs- und Sterilisiervorgänge besonders einfach und mit gegenüber dem Stand verbesserter Effizienz durchgeführt werden können.
- Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
- Danach besteht die Besonderheit der Erfindung darin, dass eine Fülldorn-Abschirmhaube mit mindestens einem Funktionsraum vorgesehen ist, wobei die Abschirmhaube in ihrer Funktionsstellung eine medienführende Verbindung zwischen ihrem jeweiligen Funktionsraum und dem jeweils zuordenbaren Funktionskanal der Fülleinrichtung herstellt. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, über einen jeweiligen Funktionskanal der Fülleinrichtung diejenigen Medien in den Funktionsraum oder die Funktionsräume innerhalb der Abschirmhaube einzuleiten, die für Reinigung, Sterilisierung, Abkühlung/Trocknung usw. in Frage kommen. Mit anderen Worten gesagt, bildet die Abschirmhaube Bestandteil einer Reinigungs-, Sterilisier- und/oder Trocknereinrichtung, die über entsprechende Medienzufuhr von der Fülleinrichtung her betreibbar ist, um die Vorrichtung für das Anfahren einer Herstellungsperiode in einen aseptischen Zustand zu bringen.
- Bei für eine rationelle Fertigung ausgelegten Bauformen der Vorrichtung ist der zumindest eine Fülldorn durch Längsverschiebung in gewählte Betriebsstellungen einstellbar und bei der mit der Abschirmhaube zusammenwirkenden Betriebsstellung mit einem Längenabschnitt in zumindest einem Funktionsraum der in der Funktionsstellung befindlichen Abschirmhaube aufgenommen. Dadurch kann das für einen durchzuführenden Reinigungs-, Sterilisierungs- oder Trocknungs/Kühlungsvorgang vorgesehene Medium unmittelbar über betreffende Funktionskanäle, die innerhalb oder entlang des jeweiligen Fülldornes verlaufen, in den betreffenden Raum innerhalb der Abschirmhaube eingeströmt werden. Dadurch wird nicht nur die Reinigung, Sterilisierung und Trocknung der von den Medien durchströmten Funktionskanäle des Systems bewirkt, sondern die entsprechenden Medien beaufschlagen auch die Außenseite des sich im Funktionsraum der Abschirmhaube befindenden Fülldornes, so dass die Vorgänge der Reinigung, Sterilisierung und Trocknung sich auch auf die Außenflächen der jeweiligen Fülldornabschnitte, die in der Abschirmhaube aufgenommen sind, auswirken.
- Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen weist die Abschirmhaube einen ersten und einen zweiten Funktionsraum auf, die in Richtung der Längsverschiebung des jeweiligen Fülldornes zueinander versetzt sind und von denen der erste denjenigen Endabschnitt des jeweiligen Fülldornes aufnimmt, an dem sich der Austritt des im Fülldorn zentral verlaufenden Funktionskanales befindet, der bei der Befüllung als Füllkanal dient. Durch den Füllkanal durchströmende, aus dem Füllgutaustritt abströmende Medien ist daher der Endabschnitt des Fülldornes unmittelbar umspült, so dass bei der Herstellung des aseptischen Zustandes des Füllkanales selbst gleichzeitig die Außenseite des Endabschnittes des jeweiligen Fülldornes behandelt wird.
- Vorzugsweise ist der zweite Funktionsraum der Abschirmhaube zur Aufnahme des sich an den Endabschnitt anschließenden Längenabschnittes des jeweiligen Fülldornes bestimmt und weist eine Eingangsöffnung auf, durch die hindurch sich bei entsprechender Betriebsstellung und bei der Funktionsstellung der Abschirmhaube sich der jeweilige Fülldorn erstreckt und über die die Verbindung zwischen zweitem Funktionsraum und einem weiteren Funktionskanal der Fülleinrichtung herstellbar ist. Derartige Kanäle können beispielsweise zur Zufuhr von steriler Luft, die beim Vorgang der Schlauchbildung als Stützluft dient, oder als Zuführkanal für Kühlmedien vorgesehen sein. Dadurch, dass zwischen dem im zweiten Funktionsraum der Abschirmhaube aufgenommenen Längenabschnitt des Fülldornes und dem zumindest einen solchen Medienzuführkanal eine Verbindung hergestellt ist, führt die Zufuhr von Reinigungs-, Sterilisier- und Trocknungsmedien nicht nur zur entsprechenden Behandlung der Medienzuführkanäle, sondern wirkt sich wiederum auf die im zweiten Funktionsraum der Abschirmhaube aufgenommene Außenseite des betreffenden Fülldornes aus.
- Bei Bauweisen, bei denen sich der jeweilige Fülldorn durch einen Extruderkopf erstreckt, der vorzugsweise eine langgestreckte Bauform mit in einer Reihe angeordneten schlauchbildenden Extruderaustrittsdüsen aufweist, denen eine entsprechende Reihe von Fülldornen zugeordnet ist, weist der Extruderkopf vorzugsweise eine Stirnfläche auf, an der die die Eingangsöffnung des jeweiligen zweiten Funktionsraumes aufweisende Deckwand der Abschirmhaube in ihrer Funktionsstellung ebenflächig anliegt. Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist die Anordnung hierbei so getroffen, dass der weitere Funktionskanal sich entlang der Außenseite des Fülldornes durch den Extruderkopf erstreckt und an dessen Stirnfläche derart mündet, dass über die Eingangsöffnung in der anliegenden Deckwand der Abschirmhaube die Verbindung zu deren zweitem Funktionsraum gebildet ist, nämlich indem sich der weitere Funktionskanal entlang der Au ßenseite des Fülldornes durch die Eingangsöffnung hindurch ins Innere der Abschirmhaube fortsetzt.
- Vorzugsweise weist jeder Funktionsraum der Abschirmhaube einen Medienausgang auf, über den jeweilige, durch die Verbindung mit Funktionskanälen der Fülleinrichtung zugeführte Medien, beispielsweise Reinigungs- und/oder Sterilisiermedien und/oder Kühlungs-/Trocknungsmedien, nach außen abführbar sind.
- Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen kann die Anordnung so getroffen sein, dass die Abschirmhaube einen Abschirmkörper bildet, an dessen jeweilige Eingangsöffnung sich der zweite Funktionsraum anschließt, der vom koaxial folgenden ersten Funktionsraum durch einen Dichtungseinsatz getrennt ist, der einen zentralen Durchgang für den Eintritt des den Füllgutaustritt bildenden, füllnadelartigen Endabschnittes des Fülldornes in den ersten Funktionsraum hinein bildet.
- Die Abschirmhaube kann durch Verschieben ihrer Deckwand längs der Stirnfläche des Extruderkopfes in die und aus der Funktionsstellung bewegbar angeordnet sein, was eine einfache Bauweise dadurch ermöglicht, dass lediglich ein Linearantrieb für eine Verschiebebewegung der Abschirmhaube erforderlich ist.
- Bei Ausführungsformen, die sich durch einen besonders kompakten Aufbau auszeichnen, weist die Fülleinrichtung zusätzlich zu der dem zentralen Füllgutkanal des jeweiligen Fülldornes zugeordneten Dosiereinrichtung auch die Versorgungseinrichtungen auf, durch die sowohl der Füllgutkanal als auch die übrigen Funktionskanäle mit den gewünschten Behandlungs- und/oder Arbeitsmedien wahlweise versorgbar sind, also beispielsweise mit Reinigungsmedien, Sterilisiermedien, Trocknungsmedien oder Kühlmedien.
- Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist zumindest ein außerhalb des Fülldornes entlang dessen Außenseite verlaufender Funktionskanal mit einem sterilen, gasförmigen Medium versorgbar, das im Zuge des den Schlauch bildenden Extrusionsvorganges an der Stirnseite des Extruderkopfes ausströmbar ist und an der Schlauchinnenseite als den Schlauch stabilisierende Stützluft dient. Dadurch wird nicht nur ein Zusammenfallen des Schlauches vor dem Formvorgang des Behälters verhindert, sondern die sterile Luft bildet im Schlauchinnern einen Sterilraum. Genauer gesagt, befinden sich das Innere des Schlauches sowie die Form, wenn sie in die Füllposition verbracht ist, in einem sogenannten Abfüll-Sterilraum (ASR), in welchem sterile Luft über die offene Füllöffnung des jeweiligen Behälters strömt und einen wirksamen Schutz gegen das Eindringen von Keimen bildet, bis nach Beendigen des Füllvorganges bewegliche Kopfbacken der Form geschlossen werden, um durch einen kombinierten Vakuum-Schweißvorgang den gewünschten Kopfverschluss des Behälters auszubilden.
- Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
-
1 eine stark schematisch vereinfacht und teilweise vertikal aufgeschnitten gezeichnete Gesamtdarstellung eines Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Herstellvorrichtung, wobei ein Betriebszustand innerhalb eines Herstellungsvorganges gezeigt ist, bei dem sich der einzige sichtbare Fülldorn mit seinem füllnadelartigen Ende in eine Form mit beweglichen Formteilen erstreckt; -
2 eine gegenüber1 leicht vergrößert und teilweise im Vertikalschnitt gezeichnete Darstellung lediglich des Extruderkopfes und eines Fülldornes mit zugehöriger Fülleinrichtung, wobei der Fülldorn in einer Betriebsstellung gezeigt ist, in der er mit einem Längenabschnitt in einer Abschirmhaube aufgenommen ist, die sich an der Stirnfläche des Extruderkopfes in ihrer Funktionsstellung befindet; -
3 eine der2 entsprechende Darstellung, wobei jedoch der Fülldorn in eine Betriebsstellung in den Extruderkopf hinein zurückgezogen ist, wobei die Abschirmhaube aus ihrer Funktionsstellung heraus bewegt werden kann; -
4 einen gegenüber2 und3 stark vergrößert und teilweise abgebrochen gezeichneten, vertikalen Teilschnitt, wobei die in2 dargestellten Betriebs- und Funktionsstellungen gezeigt sind, und -
5 einen schematisch vereinfacht gezeichneten Vertikalschnitt, in dem wie in1 die Füllposition des einzigen, sichtbaren Fülldornes gezeigt ist und ein sich längs dessen Außenseite zwischen Extruderkopf und Form innerhalb des Schlauches erstreckender Sterilraum verdeutlicht ist. - In
1 ist ein Vorrichtungsgestell als Ganzes mit1 bezeichnet. An dessen Grundrahmen3 ist ein Extruderkopf5 gelagert, der in bei derartigen Vorrichtungen an sich bekannter Weise zumindest eine Extrusionsdüse (50 in4 und5 ) aufweist, aus der an einer Stirnfläche7 des Extruderkopfes5 im Betrieb ein Schlauch (52 in5 ) austritt, der aus dem dem Extruderkopf5 zugeführtem plastifizierten Kunststoffmaterial gebildet ist. Da derartige Extrudereinrichtungen, beispielsweise in Form von nach dem bottelpack®-Verfahren arbeiteten Einrichtungen, an sich bekannt sind, erübrigt sich eine nähere Erläuterung der Einzelheiten des Extruderkopfes5 . Es sei lediglich bemerkt, dass eine Fülleinrichtung9 mit zumindest einem Fülldorn11 vorhanden ist, der sich im Extruderkopf5 in einer Längsrichtung erstreckt. Während in den Fig. jeweils lediglich eine Fülleinrichtung9 mit einem Fülldorn11 dargestellt ist, versteht sich, dass der Extruderkopf5 vorzugsweise in der zur Zeichnungsebene senkrechten Richtung langgestreckt ist, und dass eine Mehrzahl von in einer zur Zeichnungsebene senkrechten Reihe angeordneter Fülleinrichtungen9 mit Fülldornen11 vorhanden sein kann. - In der bei derartigen Vorrichtungen üblichen Weise ist der jeweilige Fülldorn
11 in Längsrichtung in unterschiedliche, gewählte Betriebsstellungen verfahrbar, beispielsweise in der Weise, dass er mit seiner Fülleinrichtung9 am Gestellträger13 verfahrbar gelagert ist. In jedem Fall sind die Fülldorne11 taktgesteuert in die für Herstell- und Füllvorgang sowie für Reinigung, Sterilisierung und Trocknung erforderlichen Betriebsstellungen taktgesteuert einstellbar. - Die
1 und5 zeigen den Fülldorn11 in einer vorgeschobenen Betriebsstellung für einen Füllvorgang, wobei der füllnadelartig verjüngte Endabschnitt15 in eine kopfseitig noch nicht geschlossene Form17 vorgeschoben ist. In einer Art Karussell-Anordnung werden hierbei Einzel-Formteile19 auf einer fiktiven Kreisbogenbahn paarweise aufeinander zu bewegt, um eine geschlossene Herstellform zu bilden, und zum Öffnen der Form wieder auseinanderbewegt. Für eine dosierte Abgabe von Füllgut aus dem Endabschnitt15 weist jeder Fülldorn11 einen zentral gelegenen Funktionskanal in Form des in4 und5 mit21 bezeichneten Füllkanales auf. Von einer zentralen Füllgutleitung23 her sind steuerbare Dosiereinheiten25 jeder Fülleinrichtung9 mit dem einzufüllenden Erzeugnis belieferbar. Die Dosiereinheiten25 geben die jeweils für jeden Füllvorgang benötigten Dosismengen taktgesteuert an den zugehörigen Füllkanal21 ab. - Im Gegensatz zu
1 und5 zeigen die2 bis4 Betriebsstellungen, die der betreffende Fülldorn11 einnimmt, während vorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden, bevor ein Herstellungsbetrieb aufgenommen wird. Diesbezüglich zeigen die2 und4 eine Betriebsstellung, bei der der Fülldorn11 , der aus dem Bereich der Form17 heraus zurückgezogen ist, mit einem Längenbereich innerhalb einer Abschirmhaube27 aufgenommen ist. Dabei handelt es sich, wie am Besten aus4 zu ersehen ist, um den füllnadelartigen Endabschnitt15 mit dem Füllgutaustritt und einen daran anschließenden Längenabschnitt29 (4 ). Der Endabschnitt15 befindet sich in einem ersten Funktionsraum31 innerhalb der Abschirmhaube27 , wobei ein Ausgangskanal33 einen Medienaustritt aus dem Raum31 bildet. Der an den Endabschnitt15 anschließende Längenabschnitt29 ist in der Abschirmhaube27 in einem zweiten Funktionsraum35 aufgenommen, aus dem ebenfalls ein (nicht dargestellter) Ausgangskanal eine Medienabfuhr nach außen ermöglicht. Die Räume31 und35 sind durch einen Dichtungseinsatz37 voneinander getrennt, durch den hindurch sich der füllnadelartige Endabschnitt15 in den ersten Raum31 erstreckt, wenn der Fülldorn11 die in2 und4 gezeigte Betriebsstellung einnimmt. Außer den bei derartigen Vorrichtungen in an sich bekannten Weise im Fülldorn11 verlaufenden Funktionskanälen, wie dem zentralen Füllkanal21 , ist mindestens ein weiterer Funktionskanal, der als Medienzuführkanal dient, vorgesehen, wie er lediglich in4 und5 näher erkennbar ist, wo dieser Kanal mit39 bezeichnet ist. Dieser weitere Funktionskanal39 erstreckt sich entlang der Außenseite der betreffenden Fülldorne11 , wie aus4 und5 erkennbar ist, ausgehend von einem Einström-Versorgungsanschluss41 (5 ), durchgehend bis zu einer Austrittsmündung40 an der Stirnfläche7 des Extruderkopfes5 . Für ggf. vorhandene zusätzliche Funktionskanäle vorgesehene Anschlüsse, etwa für Dornkühlung-Eingang und Dornkühlung-Ausgang, sind in5 mit42 und44 bezeichnet. - Bei dem in
2 und4 gezeigten Betriebszustand liegt der Haubenkörper45 der Abschirmhaube27 mit seiner Deckwand47 ebenflächig an der Stirnfläche7 des Extruderkopfes5 an. Dabei ist der Rand der Eingangsöffnung51 in der Deckwand47 des Haubenkörpers45 auf die Mündung40 des Funktionskanales39 ausgerichtet, sodass sich der Funktionskanal39 über die Eingangsöffnung51 ins Innere des zweiten Funktionsraumes35 hinein fortsetzt. Gleichzeitig ist der erste Funktionsraum31 der Abschirm haube27 über die Füllgutöffnung am Endabschnitt15 mit dem Füllkanal21 in Verbindung. - Bei dem in
2 und4 gezeigten Zustand liegt der Haubenkörper45 der Abschirmhaube27 mit seiner Deckwand47 ebenflächig an der Stirnfläche7 des Extruderkopfes5 an, und zwar innerhalb des Randes der betreffenden Extrusionsdüsenöffnung50 , gegenüber der er durch eine in der Deckwand47 aufgenommene Dichtungsanordnung49 abgedichtet ist. Innerhalb der Dichtungsanordnung49 weist die Deckwand47 des Körpers45 eine Eingangsöffnung51 auf, durch die hindurch sich der Längenabschnitt29 des Fülldornes11 in die Abschirmhaube27 erstreckt. Die Größe der Eingangsöffnung51 ist so bemessen, dass die Mündung40 des Medienzuführkanals39 am Rand der Eingangsöffnung51 mit dem zweiten Funktionsraum35 in der Abschirmhaube27 in Verbindung ist. Gleichzeitig ist der erste Funktionsraum31 der Abschirmhaube27 über die Füllgutöffnung am Endabschnitt15 mit dem Füllkanal21 in Verbindung. - Bei diesem Betriebszustand lassen sich sämtliche mit Reinigung und Sterilisierung zusammenhängenden Maßnahmen über die Verbindung zwischen den Kanälen
21 ,39 des Fülldornes11 mit den Räumen31 und35 der Abschirmhaube27 durchführen. Hierbei kann so vorgegangen werden, dass über den Versorgungsanschluss23 und die in einen Durchflusszustand geschaltete Dosiereinrichtung25 Reinigungsflüssigkeit, die den Füllkanal21 reinigt, in den Funktionsraum31 eingeströmt wird, aus dem die Flüssigkeit über den Kanal33 austritt. Über die Verbindung zwischen dem Medienzuführkanal39 und dem zweiten Funktionsraum35 ist vom Versorgungsanschluss41 der Fülleinrichtung9 her eine weitere Medienzufuhr möglich, wodurch der Längenabschnitt29 des Fülldornes11 umfangsseitig gereinigt oder sterilisiert wird. In der gleichen Betriebsstellung des Fülldornes11 und bei in Funktionsstellung befindlicher Abschirmhaube27 kann anschließend an die Reinigung des Füllkanales21 der Sterilisiervorgang eingeleitet wer den, indem über die Fülleinrichtung9 Heißdampf von mindestens 121°C über den Füllkanal21 einströmt, der nicht nur die Innenseite des Füllkanals21 sondern innerhalb des Raumes31 der Abschirmhaube27 auch die Außenseite des Endabschnittes15 sterilisiert. In entsprechender Weise kann über den Medienzuführkanal39 sterilisierender Heißdampf in den Raum35 der Abschirmhaube27 eingeströmt werden, so dass auch die Außenseite des Abschnittes29 sterilisiert wird. - In bei Reinigungs- und Sterilisiervorgängen üblicher Weise kann anschließend über die gleichen Medienverbindungen das entsprechende Trocknungs-/Kühlverfahren durchgeführt werden, wobei Kondensat des vorausgehenden Sterilisierdampfes durch Zufuhr steriler Luft ausgeblasen wird.
- Anschließend an die Trocknung wird der betreffende Fülldorn
11 in die in3 gezeigte Betriebsstellung zurückgezogen, so dass die Abschirmhaube27 aus der in2 bis4 gezeigten Funktionsstellung heraus bewegt wird, wobei die Abschirmhaube27 beispielsweise in zur Zeichnungsebene senkrechter Richtung an der Stirnfläche7 des Extruderkopfes5 verschoben wird. - Nach Entfernen der Abschirmhaube
27 aus der Funktionsstellung ist die Vorrichtung für den Beginn einer Herstellungsperiode bereit. Dadurch, dass während der in1 und5 gezeigten Produktionsphase die Mündung40 des längs der Außenseite des Fülldornes11 verlaufenden Funktionskanales39 innerhalb des aus der Extrusionsdüsenöffnung50 austretenden Schlauches52 (5 ) gelegen ist, strömt das über den Funktionskanal39 zugeführte Medium ins Innere des Schlauches52 . Dieser bildet in seinem Verlauf vom Extruderkopf5 bis in die Form17 hinein somit einen abgeschlossenen Raum. Bei Einströmen steriler Luft über den Funktionskanal39 ist somit ein Abfüll-Sterilraum53 gebildet, innerhalb dem der gesamte Produktionsvorgang durchgeführt wird, das heißt bis zur Bildung des Kopfver schlusses am befüllten Behälter, was durch Schließen der betreffenden Kopfbacken der Form17 durchgeführt wird. Da entsprechende Mechanismen der Form an sich bekannt sind, ist in der Zeichnung die als Ganzes mit17 bezeichnete Form lediglich schematisch vereinfacht, also ohne gesonderte Darstellung von Hauptformteilen und Kopfformteilen, wiedergegeben. Dank der erfindungsgemäßen Ausbildung erreicht man daher über die Austrittsmündung40 nicht nur eine Stabilisierung des Schlauches mittels zugeführter Stützluft, sondern, indem sterile Luft eingeblasen wird, die Ausbildung einer Sterilzone, sodass die Vorrichtung den internationalen Standards hinsichtlich der Aseptik (Klasse 100) in besonderem Maße gerecht wird. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19648087 A1 [0002]
- - US 5862840 [0002]
Claims (10)
- Vorrichtung zum Herstellen und Befüllen von Behältern, bei der zumindest ein Schlauch plastifizierten Kunststoffmaterials in eine geöffnete Form (
17 ) hinein extrudierbar ist, wobei mittels einer Fülleinrichtung (9 ), die mehrere voneinander getrennte Funktionskanäle (21 ,39 ) aufweist, zumindest das Füllgut mittels eines einer betreffenden Form (17 ) zugeordneten Fülldornes (11 ) in jeweilige Behälter einbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dorn-Abschirmhaube (27 ) vorhanden ist, die mindestens einen Funktionsraum (31 ,35 ) aufweist und die in ihrer Funktionsstellung eine medienführende Verbindung zwischen ihrem jeweiligen Funktionsraum (31 ,35 ) und dem jeweils zuordenbaren Funktionskanal (21 ,39 ) der Fülleinrichtung (9 ) herstellt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Fülldorn (
11 ) durch Längsverschiebung in gewählte Betriebsstellungen einstellbar ist und bei der mit der Abschirmhaube (27 ) zusammenwirkenden Betriebsstellung mit einem Längenabschnitt (15 ,29 ) in zumindest einem Funktionsraum (31 ,35 ) der in der Funktionsstellung befindlichen Abschirmhaube (27 ) aufgenommen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmhaube (
27 ) einen ersten (31 ) und einen zweiten Funktionsraum (35 ) aufweist, die in Richtung der Längsverschiebung des jeweiligen Fülldornes (11 ) zueinander versetzt sind und von denen der erste (31 ) denjenigen Endabschnitt (15 ) des jeweiligen Fülldornes (11 ) aufnimmt, an dem sich der Austritt des im Fülldorn (11 ) zentral verlaufenden Funktionskanales befindet, der bei der Befüllung als Füllkanal (21 ) dient. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Funktionsraum (
35 ) der Abschirmhaube (27 ) zur Aufnahme des sich an den Endabschnitt (15 ) anschließenden Längenabschnitts (29 ) des jeweiligen Fülldornes (11 ) bestimmt ist und eine Eingangsöffnung (51 ) aufweist, durch die hindurch sich bei entsprechender Betriebsstellung und bei der Funktionsstellung der Abschirmhaube (27 ) der jeweilige Fülldorn (11 ) erstreckt und über die die Verbindung zwischen dem zweiten Funktionsraum (35 ) und einem weiteren Funktionskanal (39 ) der Fülleinrichtung (9 ) herstellbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich der jeweilige Fülldorn (
11 ) durch einen Extruderkopf (5 ) erstreckt, der eine Stirnfläche (7 ) aufweist, an der die die Eingangsöffnung (51 ) des jeweiligen zweiten Funktionsraumes (35 ) aufweisende Deckwand (47 ) der Abschirmhaube (27 ) in ihrer Funktionsstellung ebenflächig anliegt, und dass der weitere Funktionskanal (39 ) sich entlang der Außenseite des Fülldornes (11 ) durch den Extruderkopf (5 ) erstreckt und an dessen Stirnfläche (7 ) derart mündet, dass über die Eingangsöffnung (51 ) in der anliegenden Deckwand (47 ) der Abschirmhaube (27 ) die Verbindung zu deren zweitem Funktionsraum (35 ) gebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Funktionsraum (
31 ,35 ) der Abschirmhaube (27 ) einen Medienausgang (33 ) aufweist, über den jeweilige, durch die Verbindung mit Funktionskanälen (21 ,39 ) der Fülleinrichtung (9 ) zugeführte Medien, beispielsweise Reinigungs- und/oder Sterilisiermedien und/oder Kühlungs-/Trocknungsmedien, nach außen abführbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmhaube (
27 ) einen Abschirmkörper (45 ) bildet, an dessen jeweilige Eingangsöffnung (51 ) sich der zweite Funktionsraum (35 ) anschließt, der vom koaxial folgenden ersten Funktionsraum (31 ) durch einen Dichtungseinsatz (37 ) getrennt ist, der einen zentralen Durchgang für den Eintritt des den Füllgutaustritt bildenden, füllnadelartigen Endabschnittes (15 ) des Fülldornes (11 ) in den ersten Funktionsraum (31 ) hinein bildet. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmhaube (
27 ) durch Verschieben ihrer Deckwand (47 ) längs der Stirnfläche (7 ) des Extruderkopfes (5 ) in die und aus der Funktionsstellung bewegbar ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fülleinrichtung (
9 ) zusätzlich zu der dem zentralen Füllgutkanal des jeweiligen Fülldornes zugeordneten Dosiereinrichtung (25 ) auch die Versorgungseinrichtungen (23 ,41 ) aufweist, durch die sowohl der Füllgutkanal (21 ) als auch die übrigen Funktionskanäle (39 ) wahlweise mit Reinigungsmedien, Sterilisiermedien, Trocknungsmedien oder Kühlmedien versorgbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein außerhalb des Fülldornes (
11 ) befindlicher Funktionskanal (39 ), der einen entlang der Außenseite des Fülldornes (11 ) geführten Strömungsweg bildet, mit einem sterilen gasförmigen Medium versorgbar ist, das im Zuge des den Schlauch (52 ) bildenden Extrusionsvorganges an der Stirnseite (7 ) des Extruderkopfes (5 ) ausströmbar ist und an der Schlauchinnenseite sowohl als den Schlauch (52 ) stabilisierende Stützluft dient als auch in diesem eine Sterilzone bildet.
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