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Die
Erfindung betrifft eine Auspuffblende für ein Kraftfahrzeug
mit einer Einführöffnung zum Einführen
eines Auspuffrohrs und einer Auslassöffnung für
Auspuffgase Gattungsgemäße Auspuffblenden weisen
insbesondere eine gestalterische Funktion auf und können
auch zur Führung von Abgasen hinter einem Auspuffrohr dienen.
Sie werden nicht als Teil des Auspuffs angesehen, sondern stellen
ein eigenständiges Bauteil dar. Für eine hochwertige
Anmutung kann der Bereich welcher die Auslassöffnung für
Auspuffgase aufweist, verchromt sein. Der verchromte Bereich ist
meist als einziger sichtbar, die anderen Bereiche sind typischerweise
hinter einer Schürze oder einer anderen Abdeckung versteckt und
weisen beispielsweise Halterungen zur Anlenkung an das Fahrzeug
auf. Bisherige Auspuffblenden sind aus Metall gefertigt, in der
Herstellung aufwändig und daher kostenintensiv, und zudem
mit typischerweise ca. 700 g Gewicht schwer.
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DE 203 18 085 U1 offenbart
Auspuffendstücke aus Faserverbundwerkstoff für
Kraftfahrzeuge, bei denen mindestens ein Teil oder eine Wand aus Faserverbundwerkstoff
hergestellt ist.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Auspuffblende bereitzustellen,
welche einfacher zu fertigen und leichter als bisher bekannt ist.
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Diese
Aufgabe wird mittels einer Auspuffblende und eines Verfahrens zum
Herstellen einer Auspuffblende nach dem jeweiligen unabhängigen Anspruch
gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere
den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
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Die
Auspuffblende für ein Kraftfahrzeug weist eine Einführöffnung
zum losen oder dichten Einführen eines Auspuffrohrs auf,
als auch und eine Auslassöffnung für Auspuffgase.
Die Auspuffblende ist aus mindestens zwei Teilen zusammengesetzt von
denen mindestens ein Teil aus Thermoplast hergestellt ist.
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Durch
eine Verwendung eines Thermoplastes zumindest für einen
Teil der Auspuffblende lässt sich eine erhebliche Gewichtsersparnis
erreichen. Zudem ist ein thermoplastisches Teil einfach und preiswert
herstellbar, z. B. mittel Spritzgießens oder Extrusion.
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Als
Thermoplast wird vorzugsweise PEEK, insbesondere faserverstärktes
PEEK, speziell glasfaserverstärktes PEEK verwendet. Alternativ
können andere Verbindungen oder Verbindungsgruppen der PEK-Gruppe
bevorzugt sein.
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Die
mindestens zwei Teile können lösbar und/oder nicht
lösbar miteinander verbunden sein. Beispielsweise können
die mindestens zwei Teile durch Stecken, Rasten, Kleben, Schrauben
oder jede andere geeignete mechanische Verbindung, oder eine Kombination
davon, zusammengesetzt sein.
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In
einer Ausgestaltung weist das erste Teil die Auslassöffnung
auf und das zweite Teil weist die Einführöffnung
auf und ist aus Thermoplast hergestellt. Das erste Teil, das hauptsächlich
sichtbar ist, kann beispielsweise aus Metallblech gefertigt sein.
In dieser Ausgestaltung kann eine erhebliche Gewichtsersparnis und
Kostenersparnis in einem Bereich erreicht werden, der nach Einbau
in einem Fahrzeug nicht oder nur kaum sichtbar ist.
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Es
ist zur Erreichung einer hochwertigen Anmutung vorteilhaft, wenn
das erste Teil verchromt oder verchrombar ist.
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Es
ist zur besonders einfachen und kostengünstigen Herstellung
als auch für eine besonders hohe Gewichtsersparnis vor teilhaft,
wenn auch das erste Teil aus Thermoplast hergestellt ist.
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In
einer Ausgestaltung kann eine Auspuffblende bevorzugt sein, die
ein drittes aus Thermoplast hergestelltes Teil aufweist, das zwischen
dem ersten Teil und dem zweiten Teil angebracht ist, z. B. durch
Stecken, Rasten, Kleben, Schrauben oder jede andere geeignete mechanische
Verbindung, oder eine Kombination davon, wobei bezüglich
des ersten und des zweiten Teils keine gleiche Verbindungsart verwendet
zu werden braucht. Eine solche Herstellung kann besonders einfach
sein.
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Zur
Verringerung eines Aufwands beim Zusammenbau bei gleichzeitig einfacher
Herstellung kann es vorteilhaft sein, wenn das zweite Teil zwei Bereiche
aufweist, die teilweise mittels eines Filmscharniers und teilweise
mittels einer weiteren mechanischen Verbindung, insbesondere Steckverbindung,
verbunden sind. Die weitere mechanische Verbindung dient dabei zu
Verbinden, insbesondere Schließen der beiden Bereiche nach
einem Zusammenklappen um das Filmscharnier. Die beiden Bereiche
können in einem Herstellungsschritt in einer Form hergestellt
werden.
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Zur
sicheren Positionierung eines Herstellungswerkzeugs, insbesondere
Spritzgußwerkzeugs, im Bereich des Filmscharniers durch
Bereitstellung eines ausreichenden Positionierungsvolumens wird es
bevorzugt, wenn der die Einführöffnung aufweisende
Bereich, insbesondere Randbereich, in der Nähe des Filmscharniers
stärker angeschrägt ist als, insbesondere der
Randbereich, in der Nähe der mechanischen Verbindung.
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Das
Verfahren zum Herstellen einer Auspuffblende für ein Kraftfahrzeug
mit einer Einführöffnung zum Einführen
eines Auspuffrohrs und einer Auslassöffnung für
Auspuffgase weist mindestens die folgenden Schritte auf: Herstellen
eines ersten Teils, insbesondere mit einem Thermoplast, das die
Auslassöffnung aufweist, ferner Herstellen eines zweiten Teils mit
einem Thermoplast, das die Einführöffnung aufweist
und (direktes oder indirektes) Zusammensetzen mindestens des ersten
Teils und des zweiten Teils.
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Vorzugsweise
weist das Herstellen des zweiten Teils die Schritte des Herstellens
zweier durch ein Filmscharnier verbundener Bereiche und des Zusammenklappens
der zwei Bereiche um das Filmscharnier herum auf.
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Vorzugsweise
weist das Verfahren ferner ein Herstellen eines dritten Teils mit
einem Thermoplast und ein Zusammensetzen des ersten Teils und des zweiten
Teils mit dem dritten Teil dazwischen auf.
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In
den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
schematisch genauer beschrieben. Dabei können zur besseren Übersichtlichkeit
gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen
versehen sein.
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1 zeigt
als Schnittdarstellung in seitlicher Schrägansicht eine
Aufpuffblende nach dem Stand der Technik;
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2 zeigt
als Schnittdarstellung in seitlicher Schrägansicht eine
Aufpuffblende gemäß einer ersten Ausführungsform;
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3 zeigt
als Schnittdarstellung in Aufsicht einen separat hergestellten Teil
einer Aufpuffblende gemäß einer zweiten Ausführungsform;
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4 zeigt
als Schnittdarstellung in seitlicher Schrägansicht die
Aufpuffblende mit dem Teil aus 3.
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1 zeigt
als Schnittdarstellung in seitlicher Schrägansicht eine
Auspuffblende B nach dem Stand der Technik. Die Auspuffblende B
ist aus drei einzeln gefertigten schalenför migen Metallteilen
T1, T2 und T3 zusammengesetzt. Das erste, vordere Teil T1, das auch
Blendenaufsatz genannt wird, weist eine Auslassöffnung
A für Auspuffgase auf und ist verchromt. Typischerweise
ist nach Einbau der Auspuffblende B in ein Fahrzeug nur das verchromte
Teil sichtbar; die beiden anderen Teile T2 und T3 sind typischerweise
hinter einer Schürze versteckt. Das zweite, hintere Teil
T2 weist eine Einführöffnung E zum lockeren Einführen
eines Auspuffrohres in die Auspuffblende B auf. Die beiden endständigen
Teile T1 und T2 sind über das vergleichsweise große
mittlere Teil T3 miteinander verbunden. Im Einzelnen werden zum
Zusammensetzen der Blende B das erste, vordere Teil T1 auf das dritte
Teil T3 kragenförmig aufgesteckt und dann an vorbestimmten
Schweißpunkten S durch Punktschweißen miteinander
verbunden. Auf gleiche Weise wird das zweite, hintere Teil T3 auf
das Mittelteil T2 aufgesteckt und punktverschweißt.
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Die
vorliegende herkömmliche Aufpuffblende B weist den Nachteil
auf, dass ein Formen der einzelnen Teile T1, T2 und T3 vergleichsweise
aufwendig ist; auch ist ein Verbinden der Metallteile mit einem
hohen maschinellen Aufwand verbunden. Zudem wiegt eine solche Auspuffblende
B typischerweise 700 g und mehr, was bei dem Wunsch nach einer Gewichtsverringerung
von Fahrzeugen höchst unerwünscht ist.
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2 zeigt
eine Auspuffblende 1, die aus drei schalenförmigen
Einzelteilen 2, 3, 4 zusammengesetzt
ist, welche mit Thermoplast hergestellt sind, welches PEEK aufweist.
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Die
Verwendung von Thermoplastteilen 2, 3, 4 bringt
eine erhebliche Gewichtseinsparung. Zudem ist eine Herstellung der
Thermoplastteile 2, 3, 4 beispielsweise
durch Spritzgießen mit geringem Aufwand erreichbar.
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Zum
Zusammenbau der Auspuffblende 1 wird das erste, vordere
Teil 2, der Blendenaufsatz, auf das dritte Teil 4 aufgeschoben
bzw. aufgesteckt, und weiter werden das zweite, hintere Teil 3 und
das dritte, mittlere Teil 4 aufeinander aufgesteckt. Jedoch unterscheidet
sich die Art der Steckverbindung. Das erste Teil 2 weist
einen Anschlag 5 auf, bis zu welchem er auf das dritte
Teil 4 aufgesteckt werden kann. Ferner weist das erste
Teil 2 mehrere Rastnasen 6 in Form von Klipsen
auf, welche beim Zusammenschieben des ersten Teils 2 und
des dritten Teils 4 in einer entsprechenden Rastvertiefung 7 des
dritten Teils 4 einrasten. Eine feste mechanische Verbindung
zwischen dem ersten Teil 2 und dem dritten Teil 4 kann
somit durch ein einfaches Aufstecken erreicht werden. Zum Zusammenstecken
des zweiten, hinteren Teils 3 und des dritten, mittleren
Teils 4 weist das zweite Teil 3 eine randständig
umlaufende Klemmaufnahme 8 zur klemmenden Aufnahme des
zugehörigen Rands des dritten Teils 4 auf. Im
einfachsten Fall ist die Stärke der Klemmung so bemessen,
dass sich über sie eine sichere Verbindung ergibt. Optional kann
beim Zusammenbau die mechanische Verbindung zwischen dem zweiten
Teil 3 und dem dritten Teil 4 durch Aufbringen
eines Klebstoffs unterstützt werden. Alternativ mag die
Aufnahme nicht klemmend sein, sondern ein Klebstoff zur sicheren
Verbindung verwendet werden. In einer weiteren Alternative mögen
auch das zweite Teil 3 und das dritte Teil 4 durch
Rastverbindungen mechanisch sicher zusammengesteckt werden. In einer
weiteren Alternative können benachbarte Teile 2, 4 bzw. 3, 4 auch
verschraubt werden. Allgemein kann jegliches geeignete mechanische
Verbindungsmittel verwendet werden. Allgemein kann eine Verbindung
zwischen zwei Teilen 2, 4 bzw. 3, 4 lösbar
oder nicht lösbar sein. Auch bei dieser Auspuffblende 1 ist
das erste Teil (Blendenaufsatz) 2, das die Auslassöffnung 9 für
Abgase umfasst, zumindest äußerlich verchromt.
Das hintere Teil 3, welches die Einführöffnung 10 aufweist,
und das mittlere Teil 4, sind vorzugsweise schwarz eingefärbt.
Dies kann beispielsweise durch Zusatz von Rußpartikeln
zum Thermoplast erreicht werden. Das Auspuffrohr kann locker oder
dicht anliegend in die Einführöffnung 10 eingeführt
sein.
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In
einer alternativen Ausgestaltung mag auf das erste Teil 2 ein
verchromter Blechring aufgesetzt sein.
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In
einer weiteren alternativen Ausgestaltung mag das erste Teil (Blendenaufsatz)
ein Metallteil sein, insbesondere ein verchromtes Metallteil. Dann kann
eine Rastnase an oder aus einer Lasche des Blendenaufsatzes geformt
werden.
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Zur
Befestigung der Auspuffblende 1 am Fahrzeug befindet sich
am dritten, mittleren Teil 4 mindestens ein Halter (nicht
dargestellt). Der Halter ist vorzugsweise angespritzt.
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3 zeigt
eine weitere Ausgestaltung eines zweiten, hinteren Teils 11 eines
nun lediglich zweiteiligen Auspufftopfs 15, wie er weiter
unten in 4 beschrieben ist. Der zweite
Teil 11 wird einstückig im Spritzgussverfahren
mit zwei Bereichen 12, 13 hergestellt, welche über
ein biegsames Filmscharnier 14 miteinander verbunden sind.
Die beiden Bereiche 12, 13 werden im gleichen
Arbeitsgang hergestellt. Der erste Bereich 12 dient zur
Anlenkung an den ersten Teil 2 der Auspuffblende und weist
dazu beispielsweise die Rastvertiefungen 7 auf. Der zweite
Bereich 13 des zweiten Teils 11 weist die Einführöffnung 10 auf. Während
ein Teil des freien Randes des zweiten Bereichs 13 mit
dem Filmscharnier 14 verbunden ist, ist ein weiterer Abschnitt
des Randes, insbesondere ein dem Filmscharnier 14 gegenüberliegender Randabschnitt
mit einer Klemmaufnahme 8 versehen.
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Zum
Einsatz in der Auspuffblende wird der zweite Bereich 13 um
das Filmscharnier 14 herum umgeklappt bzw. verschwenkt,
wie durch den Pfeil angedeutet, so dass die Klemmaufnahme 8 auf
den entsprechenden Randabschnitt des zweiten Bereichs 12 aufgesteckt
ist. Der zweite Bereich 13 wird somit am ersten Bereich 12 einerseits
durch das Filmscharnier 14 und andererseits durch die Klemmaufnahme 8 gehalten.
Auch hier können statt der Klemmaufnahme 8 andere
mechanische Verbindungselemente verwendet werden.
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Alternativ
mag das Filmscharnier 14 nach Aufstecken der beiden Bereiche 12, 13 keine
oder keine wesentliche Kraft mehr übertragen, z. B. weil es
gebrochen oder gerissen ist. Das Filmscharnier 14 dient
dann im Wesentlichen zur Bewegungsführung der Bereiche 12, 13 während
eines Verbindens.
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Um
das Filmscharnier 14 mit geringen Fehlerraten herstellen
zu können, wird das Spritzgusswerkzeug möglichst
nahe an den Ort des Filmscharniers 14 geführt.
Dazu ist der Rand- bzw. Wandabschnitt 16 im Bereich des
Filmscharniers 14 im Vergleich zu anderen Rand- bzw. Wandabschnitten 17 stärker
geneigt.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform eines Auspufftopfs 15,
welcher nun aus zwei Teilen 2, 11 besteht, nämlich
dem Blendenaufsatz 2 aus 2 und dem
zweiten Teil 11 nach 3. Das erste
Teil 2 und das zweite Teil 11 sind analog zum
ersten Teil 2 und dritten Teil 4 aus 2 aufeinander
aufgesteckt und durch Rastverbindungen 6, 7 mechanisch
fest verbunden. 4 zeigt weiter, dass im zusammengeklapptem
Zustand des zweiten Teils 11 ein Teilabschnitt des hinteren
Randes des ersten Bereichs 12 klemmend in die Klemmaufnahme 8 des
dritten Bereichs 13 eingesteckt ist.
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Selbstverständlich
ist die vorliegende Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel/die gezeigten
Ausführungsbeispielen beschränkt.
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So
können außer Polyetheretherketon (PEEK) auch andere
Polyetherketone (PEK) verwendet werden, wie PEEEK, PEEKEK und PEKK
usw., oder auch andere geeignete Kunststoffe. Es kann insbesondere
ein faserverstärkter thermoplastischer Werkstoff verwendet
werden, insbesondere ein glas- oder keramikfaserverstärkter
Werkstoff.
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Zur
Herstellung der thermoplastischen Teile kann außer einem
Spritzgießverfahren beispielsweise auch ein Extrusionsverfahren
oder auch ein Blasformen verwendet werden.
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Der
Anschlag kann beispielsweise auch umlaufend ausgestaltet sein und
sogar wegfallen.
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Die
Klemmaufnahme zum Zusammenstecken des zweiten, hinteren Teils und
des dritten, mittleren Teils braucht nicht umlaufend zu sein, es
kann beispielsweise eine einzige, örtlich begrenzte Klemmaufnahme
vorhanden sein, oder es können mehrere örtlich
begrenzte Klemmaufnahmen vorhanden sein.
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Das
beschriebene Filmscharnier kann so ausgelegt sein, dass es beim
Fügen des Mittelteils und des hinteren Teils bricht oder
einreißt. Die Scharnierfunktion muss nicht gewährleistet
sein. In einer weiteren Ausführungsform kann das Filmscharnier
in seinen Abmessungen so reduziert oder verändert werden,
dass lediglich die Positionierung des Mittelteils und des hinteren
Teils zueinander zum Verbinden zu einem Körper erreicht
wird. Insbesondere umfasst diese Ausführungsform die Verwendung
des Angusses für die Funktion der Positionierung.
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- 1
- Auspuffblende
- 2
- erstes,
vorderes Teil
- 3
- zweites,
hinteres Teil
- 4
- drittes,
mittleres Teil
- 5
- Anschlag
- 6
- Rastnase
- 7
- Rastvertiefung
- 8
- Klemmaufnahme
- 9
- Auslassöffnung
- 10
- Einführöffnung
- 11
- zweiter
Teil
- 12
- erster
Bereich
- 13
- zweiter
Bereich
- 14
- Filmscharnier
- 15
- Auspuffblende
- A
- Auslassöffnung
- B
- Auspuffblende
- E
- Einführöffnung
- T1
- Blendenaufsatz
- T2
- Mittelteil
- T3
- hinteres
Teil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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