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DE102008028256A1 - Schließvorrichtung mit zwei Sperrklinken und motorisch angetriebenen Stellantrieb - Google Patents

Schließvorrichtung mit zwei Sperrklinken und motorisch angetriebenen Stellantrieb Download PDF

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DE102008028256A1
DE102008028256A1 DE200810028256 DE102008028256A DE102008028256A1 DE 102008028256 A1 DE102008028256 A1 DE 102008028256A1 DE 200810028256 DE200810028256 DE 200810028256 DE 102008028256 A DE102008028256 A DE 102008028256A DE 102008028256 A1 DE102008028256 A1 DE 102008028256A1
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DE
Germany
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pawl
release lever
closing device
catch
drive wheel
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200810028256
Other languages
English (en)
Inventor
Thorsten Torkowski
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kiekert AG
Original Assignee
Kiekert AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
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Application filed by Kiekert AG filed Critical Kiekert AG
Priority to DE200810028256 priority Critical patent/DE102008028256A1/de
Priority to US12/997,591 priority patent/US9016734B2/en
Priority to CN2009801315862A priority patent/CN102084076B/zh
Priority to PCT/DE2009/000738 priority patent/WO2009149684A1/de
Priority to EP20090761306 priority patent/EP2291568B1/de
Priority to EP09761308.7A priority patent/EP2291571B1/de
Priority to US12/997,588 priority patent/US8757679B2/en
Priority to CN2009801315684A priority patent/CN102084073B/zh
Priority to PCT/DE2009/000740 priority patent/WO2009149686A1/de
Priority to PCT/EP2009/057287 priority patent/WO2009150225A2/de
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Priority to EP09761787.2A priority patent/EP2304139B1/de
Priority to EP11170170.2A priority patent/EP2400088B1/de
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Abstract

Schließvorrichtung (1), aufweisend zumindest ein Gesperre (2) mit einer Drehfalle (3), einer verschwenkbaren ersten Sperrklinke (4) sowie einer zweiten Sperrklinke (5), mit der das Verschwenken der ersten Sperrklinke (4) blockierbar ist, wobei die Schließvorrichtung (1) weiter einen motorisch angetriebenen Stellantrieb (6) hat, der zumindest einen Auslösehebel (7) so bewegt, dass der Auslösehebel (7) während seiner Bewegung mit beiden Sperrklinken (4, 5) nacheinander zusammenwirkt. Die Schließvorrichtung dient insbesondere zum Ver- bzw. Entriegeln von Sitzlehnen bei Kraftfahrzeugen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung aufweisend zumindest ein Gesperre mit einer Drehfalle, einer schwenkbaren ersten Sperrklinke sowie einer zweiten Sperrklinke, mit der das Verschwenken der ersten Sperrklinke blockierbar ist. Damit betrifft die Erfindung insbesondere ein Schließsystem mit einem vorzugsweise elektrisch öffenbaren Gesperre aus Drehfalle und mindestens zwei Sperrklinken, vorzugsweise zum Verriegeln und Entriegeln von Sitz-Rücklehnen in Kraftfahrzeugen, ganz besonders bei umklappbaren Rücklehnen von Fondsitzen.
  • Bekanntlich werden in Schlössern für Kraftfahrzeug-Türen mit einem Gesperre aus Drehfalle und einer Sperrklinke häufig auch solche Gesperre eingesetzt, bei denen die Sperrklinke über einen (oft auch zweite Sperrklinke) genannten Blockierhebel abgestützt bzw. blockiert wird. Der Blockierhebel hat dabei in der Regel den Zweck, die Schloss-Sicherheit vor unbeabsichtigtem Öffnen (Einbruch) zu erhöhen. Bei anderen Gesperren mit zwei Sperrklinken steht ein geräuscharmes Öffnen im Vordergrund (Vermeidung eines sogenannten Öffnungsknalls).
  • Darüber hinaus ist es aus dem Bereich der Kraftfahrzeugschlösser bekannt, die Sperrklinke mit motorischer, in der Regel elektromotorischer Kraft, zum Öffnen des Gesperres auszuheben, ein Schloss, das auch Servoschloss genannt wird. Es bedarf für den Kraftfahrzeugbenutzer demnach nur einer geringen Öffnungskraft am Innen- oder Außenbetätigungshebel, um dann Motor-unterstützt die Öffnung des Gesperres einzuleiten.
  • Darüber hinaus ist auch als bekannt anzusehen, dass generell Schließsysteme mit Gesperre auch an anderen Stellen von Kraftfahrzeugklappen zur Anwendung vorgeschlagen wurden, so beispielsweise für Heckklappen, Tankklappen und dergleichen.
  • Auch wenn die Entwicklung von Schließsystemen mit Bezug auf die Kraftfahrzeugtür bereits sehr weit fortgeschritten ist, insbesondere auch, weil in der Kraftfahrzeugtür eine Reihe elektrischer Verbraucher und Funktionen integriert sind, wurde bislang die Gestalt von Schließvorrichtungen für andere Kraftfahrzeugklappen möglichst einfach gehalten, so dass insbesondere auch aufgrund der zumeist schwierigen Zugänglichkeit eine lange Lebensdauer bei häufiger Betätigung erreicht wird.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schließvorrichtung anzugeben, die die mit Bezug auf den Stand der Technik bekannten Probleme zumindest teilweise löst. Dabei werden insbesondere Schließvorrichtungen betrachtet, die zum Verriegeln und Entriegeln von Sitz-Rückenlehnen in Kraftfahrzeugen einsetzbar sind. Hierbei soll eine komfortable und sichere Betätigung der Sitze gewährleistet werden, wobei gleichzeitig auch Sicherheitskriterien in besonderem Maße Berücksichtigung finden. Zusätzlich soll die Schließvorrichtung mit einem geringem Bauraum, einer geringen Geräuschentwicklung und einer schnellen Reaktionszeit ausgeführt sein.
  • Diese Aufgaben werden gelöst mit einer Schließvorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Schließvorrichtung sind in den abhängig formulierten Patentansprüchen angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technologisch sinnvoller, Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung, insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren, veranschaulicht die Erfindung weiter und führt zusätzliche Ausführungsbeispiele an.
  • Die erfindungsgemäße Schließvorrichtung weist zumindest ein Gesperre mit einer Drehfalle, einer schwenkbaren ersten Sperrklinke sowie einer zweiten Sperrklinke auf, mit der das Verschwenken der ersten Sperrklinke blockierbar ist. Die Schließvorrichtung hat weiter einen motorisch angetriebenen Stellantrieb, der zumindest einen Auslösehebel so bewegt, dass der Auslösehebel während seiner Bewegung mit beiden Sperrklinken nacheinander zusammenwirkt.
  • Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, dass die zwei Sperrklinken jeweils gezielt zum sicheren Ausheben bzw. Abheben von der Drehfalle geräuscharm angefahren werden.
  • Das Gesperre ist hierbei bevorzugt mindestens dreiteilig ausgeführt. Die Drehfalle ist (federbelastet) um eine Drehachse drehbar und weist ein Öffnungsmaul auf, in der die Drehfalle einen Haltebolzen aufnehmen kann. Durch das Verschwenken der Drehfalle wird die Lage des Haltebolzens in der Schließvorrichtung fixiert. Um nunmehr zu verhindern, dass die Drehfalle wieder in die geöffnete Position verschwenkt, ist diese mit der ersten Sperrklinke bewegungsarretiert. Zu diesem Zweck ist die erste Sperrklinke um einen anderen Drehpunkt gelagert und kommt in einem Umfangsbereich der Drehfalle zur Anlage. Damit übt diese eine Kraft auf die Drehfalle aus, die eine Rotation hin in die geöffnete Position verhindert. Dieser Kontakt zwischen der ersten Sperrklinke und der Drehfalle ist dabei bevorzugt so, dass die Kraft nicht durch den Drehpunkt der ersten Sperrklinke verläuft, sondern vielmehr ein Moment bereitgestellt wird, mit dem die Drehfalle die erste Sperrklinke bei der federbelasteten Rotation in Richtung der geöffneten Position wegdrückt. Um nunmehr gleichwohl eine sichere Arretierung der Drehfalle zu gewährleisten, wird die erste Sperrklinke mit einer zweiten Sperrklinke blockiert.
  • Diese zweite Sperrklinke ist ebenfalls drehbar gelagert, wobei die Drehpunkte von Drehfalle, erster Sperrklinke und zweiter Sperrklinke im Wesentlichen ein Dreieck aufspannen und sich die erste Sperrklinke zwischen einer Verbindungslinie zwischen den Drehpunkteen der Drehfalle und der zweiten Sperrklinke hinein erstreckt und dort blockiert ist.
  • Grundsätzlich wäre es auch möglich, eine solche Schließvorrichtung rein mechanisch anzutreiben, beispielsweise über geeignete Hebel- und/oder Baudenzüge, die bis zum Griff für den Benutzer führen, hier wird jedoch ein motorisch angetriebener Stellantrieb vorgeschlagen. Damit ist insbesondere gemeint, dass die Bewegung des Auslösehebels von einem Motor veranlasst wird. Der Motor wird hierzu entsprechend angesteuert, wobei auch unterschiedliche Tasten, Sensoren oder sonstige Erfassungsmittel zur Realisierung eines Öffnungswunsches herangezogen werden können. Mit der Bereitstellung eines motorisch angetriebenen Stellantriebes können die Antriebe auch unter beengten Einbausituationen sicher untergebracht werden. Außerdem werden damit der Komfort des Betriebes der Schließvorrichtung und gegebenenfalls auch die Geräuschentwicklung verbessert.
  • Der Stellantrieb bewegt nun den Auslösehebel (insbesondere wird der Auslösehebel um einen Drehpunkt verschwenkt) so, dass die Sperrklinken (zeitlich) nacheinander freigegeben bzw. betätigt werden. Insbesondere wird beim Öffnen des Gesperres zunächst die zweite Sperrklinke von dem Auslösehebel verschwenkt, so dass die Blockade der ersten Sperrklinke aufgehoben ist. Zu einem späteren Zeitpunkt, also insbesondere nachdem eine Zeitspanne vergangen ist, nachdem die erste Sperrklinke freigegeben wurde, wird der Auslösehebel nun auch noch mit der anderen Sperrklinke, nämlich mit der ersten Sperrklinke, in Kontakt gebracht, so dass die erste Sperrklinke mit dem Auslösehebel (weiter) verschwenkt wird.
  • Gemäß einer Weiterbildung wird auch vorgeschlagen, dass der Stellantrieb mit einem Elektromotor mit einer Abtriebswelle und einem mit der Abtriebswelle zusammenwirkenden Antriebsrad ausgeführt ist. Der Elektromotor ist mit einer geeigneten Steuerung und Stromversorgung kontaktiert, so dass dieser bedarfsgerecht in Gang gesetzt werden kann. Das im Elektromotor erzeugte Drehmoment wird über eine Abtriebswelle, beispielsweise nach Art eines Schneckenrades, an ein Abtriebsrad, beispielsweise mit einer Außenverzahnung, übertragen. Das Abtriebsrad, das drehbar gelagert ist, weist nun Mittel auf, die mit dem Auslösehebel interagieren und diesen in die gewünschte Bewegung versetzen. Bevorzugt ist, dass die Abtriebswelle und das Antriebsrad aus Kunststoff und/oder mit Geräusch dämmenden Materialien gebildet sind.
  • Außerdem wird in diesem Zusammenhang als vorteilhaft angesehen, dass das Antriebsrad mit der ersten Sperrklinke oder der zweiten Sperrklinke eine gemeinsame Lagerung bildet. Das heißt mit anderen Worten, dass die erste Sperrklinke und das Antriebsrad beispielsweise auf einer gemeinsamen Drehachse bzw. einem dort gebildeten Wellenstutzen drehbar gelagert sind. Dies kann alternativ in gleicher Weise in Kombination mit der zweiten Sperrklinke ausgebildet sein. Somit kann beispielsweise auch ein gezielter Eingriff in die Bewegungen der ersten Sperrklinke und/oder der zweiten Sperrklinke über den Auslösehebel erreicht werden. Zudem wird so eine platzsparende Anordnung der Komponenten der Schließvorrichtung erreicht.
  • Darüber hinaus wird hier auch als vorteilhaft erachtet, dass das Antriebsrad mit dem Auslösehebel einstückig ausgeführt ist. Damit kann insbesondere die Teilezahl reduziert werden. Außerdem ist möglich, dass auch hier Geräusch dämmende Materialien eingesetzt werden. Optional kann auch ein Bewegungsdampfer zwischen dem Auslösehebel und dem Antriebsrad ausgebildet sein, z. B. nach Art eines einstückigen flexiblen bzw. kompressiblen Abschnittes der Bauteile. Außer dem ist die Herstellung aus einem Material in einem Fertigungsprozess bevorzug. Dabei ist bevorzugt, dass das Antriebsrad und der Auslösehebel eine gemeinsame Lagerung mit der ersten Sperrklinke oder der zweiten Sperrklinke ausbilden, wobei das Antriebsrad oberhalb des Auslösehebels und der Auslösehebel oberhalb der jeweiligen Sperrklinke angeordnet ist.
  • Gemäß einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung ist das Antriebsrad mit einer Rückstellfeder ausgeführt. Das bedeutet insbesondere, dass die Bewegung des Antriebsrades mit dem Elektromotor gegen die Kraft einer Rückstellfeder ausgeführt wird. Dies führt dazu, dass die Rückstellfeder nach dem Ende des Betriebes des Elektromotors eine Rückwärtsbewegung des Antriebsrades und somit auch der Antriebswelle des Elektromotors veranlasst. Damit wird auf besonders einfache Weise der Ausgangszustand für den motorisch angetriebenen Stellantrieb realisiert, wobei dies insbesondere wenigstens teilweise zeitlich mit dem Schließvorgang der Schließvorrichtung abläuft. Somit kann auch eine Geräusch verursachende Rückstellung des Elektromotors vermieden werden und gleichermaßen die Funktionalität des motorisch angetriebenen Stellantriebes zur Öffnung des Gesperres wieder hergestellt werden.
  • Gemäß einer Weiterbildung weist die zweite Sperrklinke einen Blockadeschenkel für die erste Sperrklinke, einen Anschlagschenkel für einen Verschwenkungsbegrenzer und einen Mitnehmerschenkel für den Auslösehebel auf. Bevorzugt ist dabei, dass die zweite Sperrklinke einen metallischen Grundkörper hat und zumindest der Blockadeschenkel im Kontaktbereich hin zur ersten Sperrklinke ebenfalls eine metallische Oberfläche aufweist. Dagegen ist bevorzugt, bei dem Anschlagschenkel und dem Mitnehmerschenkel Dämpfungsmaterial vorzusehen, so dass ein möglichst geräuscharmer Kontakt dieser Schenkel mit dem Verschwenkungsbegrenzer und/oder dem Auslösehebel realisiert ist. Bevorzugt ist dabei, dass sich der Anschlagschenkel und der Mitnehmerschenkel im Wesentlichen gegenüberliegend zum Drehpunkt der zweiten Sperrklinke befinden, während der Blockadeschenkel dazwischen auf der Seite hin zur ersten Sperrklinke angeordnet ist. Der Verschwenkungsbegrenzer kann beispielsweise ortsfest mit dem Gehäuse einer solchen Schließvorrichtung verbunden sein und gegebenenfalls auch zur Lagerung einer Rückstellfeder, beispielsweise für die zweite Sperrklinke, dienen.
  • Darüber hinaus wird zudem vorgeschlagen, dass der Auslösehebel aus Kunststoff ist. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass relativ kleine Kräfte für die Bewegung des Auslösehebels erforderlich sind, außerdem fungiert der Auslösehebel dann auch als geräuscharmer Vermittler für die Bewegungen der beiden Sperrklinken. Folglich ist die Möglichkeit eröffnet, die Sperrklinken mit einer kleineren Ummantelung zu versehen und damit die Herstellungskosten und die Baugröße für die solche Sperrklinken zu reduzieren. Durch den Kontakt Kunststoff/Metall ist dann ebenfalls eine geräuscharme Betätigung der Schließvorrichtung ermöglicht.
  • Zudem wird auch als vorteilhaft erachtet, dass das Gesperre in einer ersten Ebene, der Auslösehebel in einer zweiten Ebene und der Stellantrieb in einer dritten Ebene angeordnet sind, wobei die Komponenten benachbarter Ebenen mittels zumindest eines Mitnehmerzapfens interagieren. Eine solche kompakte Ausgestaltung der Schließvorrichtung ermöglicht beispielsweise die Integration der Schließvorrichtung in ein einzelnes Gehäuse bzw. in einen gemeinsamen Gehäusedeckel. Ausgehend von einer Gehäusegrundplatte ist zunächst beispielsweise das Gesperre in der ersten Ebene angeordnet. Dabei umfasst das Gesperre die Drehfalle und die beiden Sperrklinken. Eine Ebene darüber, in der zweiten Ebene, ist der Auslösehebel vorgesehen. Der Auslösehebel weist dabei einen oder mehrere Mitnehmerzapfen auf, der sich nach unten in die erste Ebene hinein erstreckt und insbesondere so die erste Sperrklinke und die zweite Sperrklinke kontaktiert. Selbstverständlich kann der Auslösehebel hierbei auch mehrere Mitnehmerzapfen aufweisen. Ebenso ist es möglich, dass wenigstens eine Sperrklinke einen Mitnehmer zapfen aufweist, der mit einer Umfangskante des Auslösehebels interagiert. Weiter oberhalb ist dann noch der Stellantrieb in der dritten Ebene angeordnet. Damit überdeckt der Stellantrieb zumindest teilweise den Auslösehebel der zweiten Ebene und einen Teil des Gesperres in der ersten Ebene. Ganz besonders bevorzugt ist dabei die Ausgestaltung, bei der der Stellantrieb mit einem Antriebsrad ausgeführt ist und die erste Sperrklinke, der Auslösehebel und das Antriebsrad auf einer gemeinsamen Drehachse gelagert sind.
  • Darüber hinaus wird als vorteilhaft angesehen, dass der Auslösehebel mit der ersten Sperrklinke eine gemeinsame Lagerung bildet. Dies kann insbesondere auch dann vorgesehen sein, wenn das Antriebsrad des Stellantriebes mit der zweiten Sperrklinke eine gemeinsame Lagerung bildet.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung der Schließvorrichtung hat die Drehfalle einen Vorsprung und die erste Sperrklinke eine zur Aufnahme des Vorsprungs geeignete Einbuchtung. Üblicher Weise ist die Drehfalle mit einer Rast ausgebildet, die (einseitig) zur Anlage der ersten Sperrklinke dient. Hier wird nun aber vorgeschlagen, dass eine Art (zweiseitige) Umschließung des Vorsprungs der Drehfalle (mit etwas Spiel) erzielt wird. Zu diesem Zweck ist die Sperrklinke mit einer relativ großen Einbuchtung ausgeführt, wobei die Einbuchtung insbesondere mit einem U-förmigen Abschnitt der ersten Sperrklinke gebildet ist. Dabei ist eine besonders sichere Aufnahme der Drehfalle in der ersten Sperrklinke realisiert, so dass insbesondere die Bewegung der Drehfalle in beide Umdrehungsrichtungen durch die erste Sperrklinke blockiert ist.
  • Die Erfindung findet insbesondere Anwendung bei einem Kraftfahrzeug aufweisend einen Sitz mit einer klappbaren Lehne, wobei die Lehne mit einer Schließvorrichtung der hier erfindungsgemäß beschriebenen Art in einer Position verriegelbar ist. Bei dem Sitz handelt es sich insbesondere um einen Fondsitz, dessen Rückenlehne klappbar ist, so dass ein Zugang zum Kofferraum bzw. dem Heckbereich ermöglicht ist. Zu diesem Zweck kann die Schließvorrichtung an der Lehne selbst, dem Sitz oder einem Befestigungsbauteil der Karosserie angebracht sein und mit einem Haltebolzen interagieren, der an einer anderen der vorgenannten Komponenten angebracht ist.
  • Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren besonders bevorzugte Ausführungsvarianten der Erfindung zeigen, diese jedoch nicht darauf beschränkt ist. Es zeigen schematisch:
  • 1: eine erste Ausführungsvariante einer Schließvorrichtung in der Draufsicht in geschlossener Position,
  • 2: die Schließvorrichtung aus 1 in seitlicher Ansicht,
  • 3: eine reduzierte Ansicht der Ausführungsvariante aus 1 in geschlossener Position,
  • 4: die Schließvorrichtung aus 3 während des Öffnungsvorganges,
  • 5: die Schließvorrichtung aus 4 in geöffneter Position bei geringer Rückstellkraft der Drehfalle,
  • 6: die Schließvorrichtung aus 4 bei einer hohen Rückstellkraft der Drehfalle,
  • 7: eine weitere Ausführungsvariante einer Schließvorrichtung, und
  • 8: ein Kraftfahrzeug mit einem Sitz.
  • 1 zeigt eine Schließvorrichtung 1, bei der ein Gesperre 2 mit einer Drehfalle 3 und zwei veschwenkbaren Sperrklinken, nämlich der ersten Sperrklinke 4 und der zweiten Sperrklinke 5, ausgeführt ist. Diese drei Bauteile sind drehbar auf einer Grundplatte des Gehäuses 27 fixiert. Dargestellt ist hier eine Draufsicht auf eine solche Schließvorrichtung 1, wobei der Gehäusedeckel weggelassen wurde. In dem Gehäuse 27 ist links ein Einlauf 25 zu erkennen, in den ein Haltebolzen 26 einlaufen kann. In der verriegelten Position wird der Haltebolzen 26 von der drehbar gelagerten Drehfalle 3 umschlossen, so dass dieser den Einlauf 25 nicht mehr verlassen kann. Die Drehfalle 3 ist mit dem Federelement 28 vorgespannt und daher bestrebt, wieder (hier im Uhrzeigersinn) in die geöffnete Position zu verschwenken. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass meistens Sitzpolster, Dichtungen und dergleichen zwischen der Schließvorrichtung und dem zu verriegelnden Bauteil existieren, so dass auch der Haltebolzen 26 eine Rückstellkraft auf die Drehfalle 3 ausübt.
  • Um nunmehr zu verhindern, dass diese Drehfalle 3 in die geöffnete Position zurückschwenkt, ist die erste Sperrklinke 4 vorgesehen. Die Sperrklinke 4 umgreift die Drehfalle 3 teilweise und blockiert diese hinsichtlich ihrer Öffnungsbewegung. Die erste Sperrklinke 4 ist über die Lagerung 11 am Gehäuse 27 gelagert. Auf der, der Drehfalle 3 gegenüber liegenden Seite der ersten Sperrklinke 4 ist nun die zweite Sperrklinke 5 positioniert, die hier teilweise von dem darüber liegenden Elektromotor 8, der Teil des Stellantriebes 6 ist, verdeckt wird. Die Interaktion von Drehfalle 3, erster Sperrklinke 4 und zweiter Sperrklinke 5 wird nachher noch im Detail erläutert.
  • An der Lagerung 11 ist dann oberhalb der ersten Sperrklinke 4 ein Auslösehebel 7 vorgesehen. Zu dessen Funktion wird nachfolgend auch im Detail Stellung ge nommen. Ebenfalls auf dieser Lagerung 11 ist oberhalb des Auslösehebels 7 ein Antriebsrad 10 des Stellantriebes 6 angeordnet. Der Elektromotor 6 weist dabei ein nach Art eines Schneckenritzels ausgeführte Abtriebswelle 9 auf, die mit der Verzahnung am Umfang des Antriebsrades 10 zusammenwirken kann.
  • In 2 ist eine seitliche Ansicht der Schließvorrichtung 1 aus 1 dargestellt, wobei hier ausgehend vom Boden des Gehäuses 27 drei Ebenen eingezeichnet sind. Nahe dem Gehäuse 27 ist zunächst die erste Ebene 17 angedeutet, in der das Gesperre 2 aus den beiden Sperrklinken 4, 5 und der Drehfalle 3 angeordnet ist. In der darüber liegenden zweiten Ebene 18 ist der Auslösehebel 7 vorgesehen. Weiter oben ist dann die dritte Ebene 19 gekennzeichnet, in der die Wirkungskette des Stellantriebes 6 realisiert ist. Links in 2 ist auch dargestellt, dass eine gemeinsame Lagerung 11 für die erste Sperrklinke 4, den Auslösehebel 7 und das Antriebsrad 10 ausgebildet ist. Das Antriebsrad 10 und der Auslösehebel 7 sind ebenso über einen Mitnehmerzapfen 20 miteinander (teilweise) bewegungsgekoppelt, wie der Auslösehebel 7 und die zweite Sperrklinke 5.
  • 3 zeigt noch einmal die Schließvorrichtung 1 aus 1, wobei hier insbesondere Teile des Stellantriebes weggelassen wurden, um den Blick auf die zweite Sperrklinke 5 freizugeben. Insbesondere ist hieraus noch einmal zu erkennen, dass die Drehfalle 3 mit einem Vorsprung 21 ausgeführt ist, der in einer U-förmige Einbuchtung 22 der ersten Sperrklinke 4 eingreift. Um die Öffnungsdrehung der Drehfalle 3 bzw. der ersten Sperrklinke 4 zu blockieren, liegt die zweite Sperrklinke 5 mit einem Blockadeschenkel 13 an der ersten Sperrklinke 4 gegenüberliegend zu der Drehfalle 3 an. Damit ist die Position der Drehfalle 3 bzw. der ersten Sperrklinke 4 gesichert.
  • Die zweite Sperrklinke 5 weist nunmehr zwei weitere Schenkel auf. Der Anschlagschenkel 14, der hier an einem Verschwenkungsbegrenzer 15 anliegt, defi niert die genaue Lage des Blockadeschenkels 13 zur ersten Sperrklinke 4. Wie hieraus erkennbar ist, weist der Anschlagschenkel 14 ein Dämpfungsmaterial 32 außen auf, um einen geräuscharmen Anschlag an dem Verschwenkungsbegrenzer 15 zu realisieren. Gegenüberliegend zum Anschlagschenkel 14 ist ein Mitnehmerschenkel 16 ausgebildet, der ebenfalls teilweise von einem Dämpfungsmaterial ummantelt ist. Dieser Mitnehmerschenkel 16 interagiert insbesondere mit einem Mitnehmerzapfen 20 des Auslösehebels 7, der hier unterhalb des Antriebsrades 10 angedeutet ist. Dabei liegt der Mitnehmerzapfen 20 des Auslösehebels 7 in der geschlossenen bzw. verriegelten Position vorteilhafter weise am Mitnehmerschenkel 16 der zweiten Sperrklinke 5 an.
  • In 4 hat nunmehr der Öffnungsvorgang begonnen. Der hier (nicht dargestellte) Stellantrieb wurde aktiviert, so dass sich das Antriebsrad 10 in Uhrzeigerrichtung gedreht hat. Über den Mitnehmerzapfen 20 wird dabei auch der Auslösehebel 7 im Uhrzeigersinn verschwenkt. Aufgrund dieser Drehbewegung drückt der Mitnehmerzapfen 20 den Mitnehmerschenkel 16 der zweiten Sperrklinke 5 in Richtung gegen den Uhrzeigersinn um deren Drehpunkt. Damit wird automatisch der Kontakt zwischen dem Blockadeschenkel 13 und der zweiten Sperrklinke 5 gelöst. Dies führt nun aufgrund des von der Drehfalle 3 auf die erste Sperrklinke 4 erzeugten Momentes zu einer Verschwenkbewegung der ersten Sperrklinke 4 gegen den Uhrzeigersinn und eine Öffnungsbewegung der Drehfalle im Uhrzeigersinn.
  • Je nachdem, wie stark dieses Moment der Drehfalle 3 ist, das über ein entsprechendes Federelement 28 (dargestellt in den 5 und 6) und/oder durch externe Dichtungen, Polster etc. erzeugt wird, wird die erste Sperrklinke 4 unterschiedlich weit ausgelenkt. 5 veranschaulicht nun den Fall, bei dem das Rückstellmoment der Drehfalle 3 gering ist und 6 den Fall, bei dem ein großes Rückstellmoment gegeben ist.
  • 5 zeigt im unteren Teil nunmehr die Position des Gesperres bei einem geringen Rückstellmoment der Drehfalle 3. Dabei wird die erste Sperrklinke 4 über den Auslösehebel 7, der von dem (hier nicht dargestellten) Antriebsrad 10 verschwenkt wird, in die gewünschte Position bewegt. Dies erfolgt dadurch, dass der Auslösehebel 7 mit einem Mitnehmerzapfen 20 der ersten Sperrklinke 4 in Kontakt gebracht wird und so die erste Sperrklinke 4 aufgrund der angetriebenen Bewegung des Auslösehebels 7 über den (mit einem Dämpfungsmaterial versehenen) Mitnehmerzapfen 20 verschwenkt wird. Bei der hier gezeigten Version führt der Auslösehebel 7 gegen Ende der Öffnungsbewegung sowohl die erste Sperrklinke 4 als auch die zweite Sperrklinke 5, wobei die Bewegung für die erste Sperrklinke 4 zeitlich nachgelagert ist.
  • In 6 ist nun die Situation dargestellt, wenn (ausnahmsweise bzw. im Neuzustand des Sitzes) noch relativ hohe Rückstellmomente der Drehfalle 3 und damit eine hohe Krafteinwirkung auf die erste Sperrklinke 4 einwirken. In diesem Fall wird die erste Sperrklinke 4 durch die Drehfalle 3 so weit ausgelenkt, dass es keiner und/oder einer verzögerten bzw. verspäteten Bewegung der ersten Sperrklinke 4 durch den Auslösehebel 7 bedarf. Das heißt beispielsweise mit anderen Worten, dass ein größerer Verschwenkweg für den Auslösehebel realisiert werden muss, bis dieser gegebenenfalls mit dem Mitnehmerzapfen 20 der ersten Sperrklinke 4 in Kontakt kommt.
  • 7 veranschaulicht die geschlossene Position einer weiteren Ausführungsvariante der Schließvorrichtung 1. Dargestellt ist erneut die Bodenplatte des Gehäuses 27, auf der die Drehfalle 3 und die erste Sperrklinke 4 und die zweite Sperrklinke 5 (verdeckt durch das Antriebsrad 10 des Stellantriebs 6) gelagert sind. Die Ausgangsposition des Gesperres 2 ist im Wesentlichen gleich zur Ausgangsposition der Schließvorrichtung aus 1.
  • Ein Unterschied ist jedoch im Hinblick auf die Lage des Stellantriebes 6 sowie die Positionierung des Stellantriebes 6 und des Auslösehebels 7 festzustellen. Auch wenn bei dieser Ausführungsvariante die Drei-Ebenen-Aufteilung eingehalten wird, ist hier das Antriebsrad 10 auf der gleichen Drehachse wie die zweite Sperrklinke 5 gelagert. Der Auslösehebel 7 ist gleichwohl auf der Drehachse der ersten Sperrklinke 4 gelagert und mit einer Rückstellfeder 12 gespannt. Soll nunmehr die Schließvorrichtung 1 geöffnet werden, setzt der Elektromotor 8 die Antriebscheibe 10 in Gang, so dass sich diese gegen den Uhrzeigersinn bewegt. Dabei ist ein Mitnehmerzapfen 20 ausgebildet, der in einer Führung 31 des Auslösehebels 7 geführt ist. Über diesen Mitnehmerzapfen 20 bzw. den Auslösehebel 7 wird dann zunächst die zweite Sperrklinke 5 ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt, so dass diese die erste Sperrklinke 4 freigibt. Auch in diesem Fall öffnet die Drehfalle 3 aufgrund des Rückstellmoments die erste Sperrklinke 4 wenigstens teilweise, so dass diese im Uhrzeigersinn 4 verschwenkt wird. Je nach Stärke des Rückstellmoments bzw. des Verschwenkweges der ersten Sperrklinke 4 ist gegebenenfalls eine gezielte Anlenkung der ersten Sperrklinke 4 durch den Auslösehebel 7 erforderlich. Dies tritt ein, wenn das Antriebsrad 10 weiter gegen den Uhrzeigersinn gedreht wird und der Auslösehebel 7 mit dem Mitnehmerzapfen 20 der ersten Sperrklinke 4 in Kontakt kommt.
  • Wie bereits angeführt, findet die Schließvorrichtung bevorzugt Einsatz als Schließsystem zum Verriegeln und Entriegeln von Sitz-Rückenlehnen in Kraftfahrzeugen, ganz besonders von umklappbaren Rückenlehnen bei Fondsitzen. Dies ist nunmehr in 8 veranschaulicht. Dargestellt ist schematisch ein Kraftfahrzeug 23 mit einem Sitz 29. Die Lehne 24 des Sitzes 29 ist dabei verschwenkbar bzw. umklappbar (gestrichelte Position). Damit dies nur zu gewünschten Zeitpunkten erfolgt, ist die Lehne 24 mittels der hier beschriebenen erfindungsgemäßen Schließvorrichtung 1 an einem (oder mehreren) Befestigungsbauteil(en) 30, beispielsweise einer Komponente der Karosserie des Fahrzeugs 23, fixiert. Der Haltebolzen kann dabei ebenso wie die Schließvorrichtung entweder an der Lehne 24 oder an dem Befestigungsbauteil 30 angeordnet sein. Es ist auch möglich mehrere solcher Schließvorrichtungen 1 bezüglich eines solchen Sitzes 29 vorzusehen.
  • 1
    Schließvorrichtung
    2
    Gesperre
    3
    Drehfalle
    4
    erste Sperrklinke
    5
    zweite Sperrklinke
    6
    Stellantrieb
    7
    Auslösehebel
    8
    Elektromotor
    9
    Abtriebswelle
    10
    Antriebsrad
    11
    Lagerung
    12
    Rückstellfeder
    13
    Blockadeschenkel
    14
    Anschlagschenkel
    15
    Verschwenkungsbegrenzer
    16
    Mitnehmerschenkel
    17
    erste Ebene
    18
    zweite Ebene
    19
    dritte Ebene
    20
    Mitnehmerzapfen
    21
    Vorsprung
    22
    Einbuchtung
    23
    Kraftfahrzeug
    24
    Lehne
    25
    Einlauf
    26
    Haltebolzen
    27
    Gehäuse
    28
    Federelement
    29
    Sitz
    30
    Befestigungsbauteil
    31
    Führung
    32
    Dämpfungsmaterial

Claims (11)

  1. Schließvorrichtung (1) aufweisend zumindest ein Gesperre (2) mit einer Drehfalle (3), einer verschwenkbaren ersten Sperrklinke (4) sowie einer zweiten Sperrklinke (5), mit der das Verschwenken der ersten Sperrklinke (4) blockierbar ist, wobei die Schließvorrichtung (1) weiter einen motorisch angetriebenen Stellantrieb (6) hat, der zumindest einen Auslösehebel (7) so bewegt, dass der Auslösehebel (7) während seiner Bewegung mit beiden Sperrklinken (4, 5) nacheinander zusammenwirkt.
  2. Schließvorrichtung (1) nach Patentanspruch 1, bei der der Stellantrieb (6) mit einem Elektromotor (8) mit einer Abtriebswelle (9) und einem mit der Abtriebswelle (9) zusammenwirkenden Antriebsrad (10) ausgeführt ist.
  3. Schließvorrichtung (1) nach Patentanspruch 2, bei der das Antriebsrad (10) mit der ersten Sperrklinke (4) oder der zweiten Sperrklinke (5) eine gemeinsame Lagerung (11) bildet.
  4. Schließvorrichtung (1) nach Patentanspruch 2 oder 3, bei der das Antriebsrad (10) mit dem Auslösehebel (7) einstückig ausgeführt ist.
  5. Schließvorrichtung (1) nach Patentanspruch 2, 3 oder 4, bei der das Antriebsrad (10) mit einer Rückstellfeder (12) ausgeführt ist.
  6. Schließvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei der die zweite Sperrklinke (5) einen Blockadeschenkel (13) für die erste Sperrklinke (4), einen Anschlagschenkel (14) für einen Verschwenkungsbegrenzer (15) und einen Mitnehmerschenkel (16) für den Auslösehebel (7) aufweist.
  7. Schließvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei der der Auslösehebel (7) aus Kunststoff ist.
  8. Schließvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei der das Gesperre (2) in einer ersten Ebene (17), der Auslösehebel (7) in einer zweiten Ebene (18) und der Stellantrieb (6) in einer dritten Ebene (19) angeordnet sind, wobei die Komponenten benachbarter Ebenen mittels zumindest eines Mitnehmerzapfens (20) interagieren.
  9. Schließvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei der Auslösehebel (7) mit der ersten Sperrklinke (4) eine gemeinsame Lagerung (11) bildet.
  10. Schließvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, bei der die Drehfalle (3) einen Vorsprung (21) und die erste Sperrklinke (4) eine zur Aufnahme des Vorsprungs (22) geeignete Einbuchtung (22) hat.
  11. Kraftfahrzeug (23) aufweisend einen Sitz (29) mit einer klappbaren Lehne (24), wobei die Lehne (24) mit einer Schließvorrichtung (1) gemäß einem der vorhergehenden Patentansprüche in einer Position verriegelbar ist.
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