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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung aufweisend zumindest
ein Gesperre mit einer Drehfalle, einer schwenkbaren ersten Sperrklinke
sowie einer zweiten Sperrklinke, mit der das Verschwenken der ersten
Sperrklinke blockierbar ist. Damit betrifft die Erfindung insbesondere ein
Schließsystem
mit einem vorzugsweise elektrisch öffenbaren Gesperre aus Drehfalle
und mindestens zwei Sperrklinken, vorzugsweise zum Verriegeln und Entriegeln
von Sitz-Rücklehnen
in Kraftfahrzeugen, ganz besonders bei umklappbaren Rücklehnen
von Fondsitzen.
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Bekanntlich
werden in Schlössern
für Kraftfahrzeug-Türen mit
einem Gesperre aus Drehfalle und einer Sperrklinke häufig auch
solche Gesperre eingesetzt, bei denen die Sperrklinke über einen
(oft auch zweite Sperrklinke) genannten Blockierhebel abgestützt bzw.
blockiert wird. Der Blockierhebel hat dabei in der Regel den Zweck,
die Schloss-Sicherheit vor unbeabsichtigtem Öffnen (Einbruch) zu erhöhen. Bei
anderen Gesperren mit zwei Sperrklinken steht ein geräuscharmes Öffnen im
Vordergrund (Vermeidung eines sogenannten Öffnungsknalls).
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Darüber hinaus
ist es aus dem Bereich der Kraftfahrzeugschlösser bekannt, die Sperrklinke
mit motorischer, in der Regel elektromotorischer Kraft, zum Öffnen des
Gesperres auszuheben, ein Schloss, das auch Servoschloss genannt
wird. Es bedarf für den
Kraftfahrzeugbenutzer demnach nur einer geringen Öffnungskraft
am Innen- oder Außenbetätigungshebel,
um dann Motor-unterstützt
die Öffnung des
Gesperres einzuleiten.
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Darüber hinaus
ist auch als bekannt anzusehen, dass generell Schließsysteme
mit Gesperre auch an anderen Stellen von Kraftfahrzeugklappen zur
Anwendung vorgeschlagen wurden, so beispielsweise für Heckklappen,
Tankklappen und dergleichen.
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Auch
wenn die Entwicklung von Schließsystemen
mit Bezug auf die Kraftfahrzeugtür
bereits sehr weit fortgeschritten ist, insbesondere auch, weil in
der Kraftfahrzeugtür
eine Reihe elektrischer Verbraucher und Funktionen integriert sind,
wurde bislang die Gestalt von Schließvorrichtungen für andere
Kraftfahrzeugklappen möglichst
einfach gehalten, so dass insbesondere auch aufgrund der zumeist
schwierigen Zugänglichkeit
eine lange Lebensdauer bei häufiger
Betätigung
erreicht wird.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schließvorrichtung
anzugeben, die die mit Bezug auf den Stand der Technik bekannten
Probleme zumindest teilweise löst.
Dabei werden insbesondere Schließvorrichtungen betrachtet,
die zum Verriegeln und Entriegeln von Sitz-Rückenlehnen in Kraftfahrzeugen
einsetzbar sind. Hierbei soll eine komfortable und sichere Betätigung der Sitze
gewährleistet
werden, wobei gleichzeitig auch Sicherheitskriterien in besonderem
Maße Berücksichtigung
finden. Zusätzlich
soll die Schließvorrichtung
mit einem geringem Bauraum, einer geringen Geräuschentwicklung und einer schnellen
Reaktionszeit ausgeführt
sein.
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Diese
Aufgaben werden gelöst
mit einer Schließvorrichtung
gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Schließvorrichtung
sind in den abhängig
formulierten Patentansprüchen
angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale
in beliebiger, technologisch sinnvoller, Weise miteinander kombiniert
werden können
und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung, insbesondere
im Zusammenhang mit den Figuren, veranschaulicht die Erfindung weiter
und führt
zusätzliche
Ausführungsbeispiele
an.
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Die
erfindungsgemäße Schließvorrichtung weist
zumindest ein Gesperre mit einer Drehfalle, einer schwenkbaren ersten
Sperrklinke sowie einer zweiten Sperrklinke auf, mit der das Verschwenken der
ersten Sperrklinke blockierbar ist. Die Schließvorrichtung hat weiter einen
motorisch angetriebenen Stellantrieb, der zumindest einen Auslösehebel
so bewegt, dass der Auslösehebel
während
seiner Bewegung mit beiden Sperrklinken nacheinander zusammenwirkt.
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Dabei
wird insbesondere das Ziel verfolgt, dass die zwei Sperrklinken
jeweils gezielt zum sicheren Ausheben bzw. Abheben von der Drehfalle
geräuscharm
angefahren werden.
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Das
Gesperre ist hierbei bevorzugt mindestens dreiteilig ausgeführt. Die
Drehfalle ist (federbelastet) um eine Drehachse drehbar und weist
ein Öffnungsmaul
auf, in der die Drehfalle einen Haltebolzen aufnehmen kann. Durch
das Verschwenken der Drehfalle wird die Lage des Haltebolzens in
der Schließvorrichtung
fixiert. Um nunmehr zu verhindern, dass die Drehfalle wieder in
die geöffnete
Position verschwenkt, ist diese mit der ersten Sperrklinke bewegungsarretiert.
Zu diesem Zweck ist die erste Sperrklinke um einen anderen Drehpunkt
gelagert und kommt in einem Umfangsbereich der Drehfalle zur Anlage.
Damit übt
diese eine Kraft auf die Drehfalle aus, die eine Rotation hin in
die geöffnete
Position verhindert. Dieser Kontakt zwischen der ersten Sperrklinke
und der Drehfalle ist dabei bevorzugt so, dass die Kraft nicht durch
den Drehpunkt der ersten Sperrklinke verläuft, sondern vielmehr ein Moment bereitgestellt
wird, mit dem die Drehfalle die erste Sperrklinke bei der federbelasteten
Rotation in Richtung der geöffneten
Position wegdrückt.
Um nunmehr gleichwohl eine sichere Arretierung der Drehfalle zu gewährleisten,
wird die erste Sperrklinke mit einer zweiten Sperrklinke blockiert.
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Diese
zweite Sperrklinke ist ebenfalls drehbar gelagert, wobei die Drehpunkte
von Drehfalle, erster Sperrklinke und zweiter Sperrklinke im Wesentlichen
ein Dreieck aufspannen und sich die erste Sperrklinke zwischen einer
Verbindungslinie zwischen den Drehpunkteen der Drehfalle und der
zweiten Sperrklinke hinein erstreckt und dort blockiert ist.
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Grundsätzlich wäre es auch
möglich,
eine solche Schließvorrichtung
rein mechanisch anzutreiben, beispielsweise über geeignete Hebel- und/oder Baudenzüge, die
bis zum Griff für
den Benutzer führen,
hier wird jedoch ein motorisch angetriebener Stellantrieb vorgeschlagen.
Damit ist insbesondere gemeint, dass die Bewegung des Auslösehebels
von einem Motor veranlasst wird. Der Motor wird hierzu entsprechend
angesteuert, wobei auch unterschiedliche Tasten, Sensoren oder sonstige
Erfassungsmittel zur Realisierung eines Öffnungswunsches herangezogen
werden können.
Mit der Bereitstellung eines motorisch angetriebenen Stellantriebes
können
die Antriebe auch unter beengten Einbausituationen sicher untergebracht
werden. Außerdem
werden damit der Komfort des Betriebes der Schließvorrichtung und
gegebenenfalls auch die Geräuschentwicklung verbessert.
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Der
Stellantrieb bewegt nun den Auslösehebel
(insbesondere wird der Auslösehebel
um einen Drehpunkt verschwenkt) so, dass die Sperrklinken (zeitlich)
nacheinander freigegeben bzw. betätigt werden. Insbesondere wird
beim Öffnen
des Gesperres zunächst
die zweite Sperrklinke von dem Auslösehebel verschwenkt, so dass
die Blockade der ersten Sperrklinke aufgehoben ist. Zu einem späteren Zeitpunkt,
also insbesondere nachdem eine Zeitspanne vergangen ist, nachdem
die erste Sperrklinke freigegeben wurde, wird der Auslösehebel
nun auch noch mit der anderen Sperrklinke, nämlich mit der ersten Sperrklinke,
in Kontakt gebracht, so dass die erste Sperrklinke mit dem Auslösehebel
(weiter) verschwenkt wird.
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Gemäß einer
Weiterbildung wird auch vorgeschlagen, dass der Stellantrieb mit
einem Elektromotor mit einer Abtriebswelle und einem mit der Abtriebswelle
zusammenwirkenden Antriebsrad ausgeführt ist. Der Elektromotor ist
mit einer geeigneten Steuerung und Stromversorgung kontaktiert,
so dass dieser bedarfsgerecht in Gang gesetzt werden kann. Das im
Elektromotor erzeugte Drehmoment wird über eine Abtriebswelle, beispielsweise
nach Art eines Schneckenrades, an ein Abtriebsrad, beispielsweise mit
einer Außenverzahnung, übertragen.
Das Abtriebsrad, das drehbar gelagert ist, weist nun Mittel auf,
die mit dem Auslösehebel
interagieren und diesen in die gewünschte Bewegung versetzen.
Bevorzugt ist, dass die Abtriebswelle und das Antriebsrad aus Kunststoff
und/oder mit Geräusch
dämmenden Materialien
gebildet sind.
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Außerdem wird
in diesem Zusammenhang als vorteilhaft angesehen, dass das Antriebsrad
mit der ersten Sperrklinke oder der zweiten Sperrklinke eine gemeinsame
Lagerung bildet. Das heißt
mit anderen Worten, dass die erste Sperrklinke und das Antriebsrad
beispielsweise auf einer gemeinsamen Drehachse bzw. einem dort gebildeten
Wellenstutzen drehbar gelagert sind. Dies kann alternativ in gleicher Weise
in Kombination mit der zweiten Sperrklinke ausgebildet sein. Somit
kann beispielsweise auch ein gezielter Eingriff in die Bewegungen
der ersten Sperrklinke und/oder der zweiten Sperrklinke über den
Auslösehebel
erreicht werden. Zudem wird so eine platzsparende Anordnung der
Komponenten der Schließvorrichtung
erreicht.
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Darüber hinaus
wird hier auch als vorteilhaft erachtet, dass das Antriebsrad mit
dem Auslösehebel
einstückig
ausgeführt
ist. Damit kann insbesondere die Teilezahl reduziert werden. Außerdem ist möglich, dass
auch hier Geräusch
dämmende
Materialien eingesetzt werden. Optional kann auch ein Bewegungsdampfer
zwischen dem Auslösehebel
und dem Antriebsrad ausgebildet sein, z. B. nach Art eines einstückigen flexiblen
bzw. kompressiblen Abschnittes der Bauteile. Außer dem ist die Herstellung aus
einem Material in einem Fertigungsprozess bevorzug. Dabei ist bevorzugt,
dass das Antriebsrad und der Auslösehebel eine gemeinsame Lagerung mit
der ersten Sperrklinke oder der zweiten Sperrklinke ausbilden, wobei
das Antriebsrad oberhalb des Auslösehebels und der Auslösehebel
oberhalb der jeweiligen Sperrklinke angeordnet ist.
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Gemäß einer
Weiterbildung dieser Ausgestaltung ist das Antriebsrad mit einer
Rückstellfeder ausgeführt. Das
bedeutet insbesondere, dass die Bewegung des Antriebsrades mit dem
Elektromotor gegen die Kraft einer Rückstellfeder ausgeführt wird. Dies
führt dazu,
dass die Rückstellfeder
nach dem Ende des Betriebes des Elektromotors eine Rückwärtsbewegung
des Antriebsrades und somit auch der Antriebswelle des Elektromotors
veranlasst. Damit wird auf besonders einfache Weise der Ausgangszustand
für den
motorisch angetriebenen Stellantrieb realisiert, wobei dies insbesondere
wenigstens teilweise zeitlich mit dem Schließvorgang der Schließvorrichtung
abläuft.
Somit kann auch eine Geräusch
verursachende Rückstellung
des Elektromotors vermieden werden und gleichermaßen die Funktionalität des motorisch
angetriebenen Stellantriebes zur Öffnung des Gesperres wieder
hergestellt werden.
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Gemäß einer
Weiterbildung weist die zweite Sperrklinke einen Blockadeschenkel
für die
erste Sperrklinke, einen Anschlagschenkel für einen Verschwenkungsbegrenzer
und einen Mitnehmerschenkel für
den Auslösehebel
auf. Bevorzugt ist dabei, dass die zweite Sperrklinke einen metallischen Grundkörper hat
und zumindest der Blockadeschenkel im Kontaktbereich hin zur ersten
Sperrklinke ebenfalls eine metallische Oberfläche aufweist. Dagegen ist bevorzugt,
bei dem Anschlagschenkel und dem Mitnehmerschenkel Dämpfungsmaterial
vorzusehen, so dass ein möglichst
geräuscharmer
Kontakt dieser Schenkel mit dem Verschwenkungsbegrenzer und/oder
dem Auslösehebel
realisiert ist. Bevorzugt ist dabei, dass sich der Anschlagschenkel
und der Mitnehmerschenkel im Wesentlichen gegenüberliegend zum Drehpunkt der
zweiten Sperrklinke befinden, während
der Blockadeschenkel dazwischen auf der Seite hin zur ersten Sperrklinke
angeordnet ist. Der Verschwenkungsbegrenzer kann beispielsweise ortsfest
mit dem Gehäuse
einer solchen Schließvorrichtung
verbunden sein und gegebenenfalls auch zur Lagerung einer Rückstellfeder,
beispielsweise für die
zweite Sperrklinke, dienen.
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Darüber hinaus
wird zudem vorgeschlagen, dass der Auslösehebel aus Kunststoff ist.
Dies hat nicht nur den Vorteil, dass relativ kleine Kräfte für die Bewegung
des Auslösehebels
erforderlich sind, außerdem
fungiert der Auslösehebel
dann auch als geräuscharmer
Vermittler für
die Bewegungen der beiden Sperrklinken. Folglich ist die Möglichkeit
eröffnet, die
Sperrklinken mit einer kleineren Ummantelung zu versehen und damit
die Herstellungskosten und die Baugröße für die solche Sperrklinken zu
reduzieren. Durch den Kontakt Kunststoff/Metall ist dann ebenfalls
eine geräuscharme
Betätigung
der Schließvorrichtung
ermöglicht.
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Zudem
wird auch als vorteilhaft erachtet, dass das Gesperre in einer ersten
Ebene, der Auslösehebel
in einer zweiten Ebene und der Stellantrieb in einer dritten Ebene
angeordnet sind, wobei die Komponenten benachbarter Ebenen mittels
zumindest eines Mitnehmerzapfens interagieren. Eine solche kompakte
Ausgestaltung der Schließvorrichtung ermöglicht beispielsweise
die Integration der Schließvorrichtung
in ein einzelnes Gehäuse
bzw. in einen gemeinsamen Gehäusedeckel.
Ausgehend von einer Gehäusegrundplatte
ist zunächst
beispielsweise das Gesperre in der ersten Ebene angeordnet. Dabei
umfasst das Gesperre die Drehfalle und die beiden Sperrklinken.
Eine Ebene darüber,
in der zweiten Ebene, ist der Auslösehebel vorgesehen. Der Auslösehebel
weist dabei einen oder mehrere Mitnehmerzapfen auf, der sich nach
unten in die erste Ebene hinein erstreckt und insbesondere so die erste
Sperrklinke und die zweite Sperrklinke kontaktiert. Selbstverständlich kann
der Auslösehebel
hierbei auch mehrere Mitnehmerzapfen aufweisen. Ebenso ist es möglich, dass
wenigstens eine Sperrklinke einen Mitnehmer zapfen aufweist, der
mit einer Umfangskante des Auslösehebels
interagiert. Weiter oberhalb ist dann noch der Stellantrieb in der
dritten Ebene angeordnet. Damit überdeckt
der Stellantrieb zumindest teilweise den Auslösehebel der zweiten Ebene und
einen Teil des Gesperres in der ersten Ebene. Ganz besonders bevorzugt
ist dabei die Ausgestaltung, bei der der Stellantrieb mit einem
Antriebsrad ausgeführt
ist und die erste Sperrklinke, der Auslösehebel und das Antriebsrad
auf einer gemeinsamen Drehachse gelagert sind.
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Darüber hinaus
wird als vorteilhaft angesehen, dass der Auslösehebel mit der ersten Sperrklinke
eine gemeinsame Lagerung bildet. Dies kann insbesondere auch dann
vorgesehen sein, wenn das Antriebsrad des Stellantriebes mit der
zweiten Sperrklinke eine gemeinsame Lagerung bildet.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausgestaltung der Schließvorrichtung hat die Drehfalle
einen Vorsprung und die erste Sperrklinke eine zur Aufnahme des
Vorsprungs geeignete Einbuchtung. Üblicher Weise ist die Drehfalle
mit einer Rast ausgebildet, die (einseitig) zur Anlage der ersten
Sperrklinke dient. Hier wird nun aber vorgeschlagen, dass eine Art (zweiseitige)
Umschließung
des Vorsprungs der Drehfalle (mit etwas Spiel) erzielt wird. Zu
diesem Zweck ist die Sperrklinke mit einer relativ großen Einbuchtung
ausgeführt,
wobei die Einbuchtung insbesondere mit einem U-förmigen Abschnitt der ersten Sperrklinke
gebildet ist. Dabei ist eine besonders sichere Aufnahme der Drehfalle
in der ersten Sperrklinke realisiert, so dass insbesondere die Bewegung
der Drehfalle in beide Umdrehungsrichtungen durch die erste Sperrklinke
blockiert ist.
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Die
Erfindung findet insbesondere Anwendung bei einem Kraftfahrzeug
aufweisend einen Sitz mit einer klappbaren Lehne, wobei die Lehne
mit einer Schließvorrichtung
der hier erfindungsgemäß beschriebenen
Art in einer Position verriegelbar ist. Bei dem Sitz handelt es
sich insbesondere um einen Fondsitz, dessen Rückenlehne klappbar ist, so
dass ein Zugang zum Kofferraum bzw. dem Heckbereich ermöglicht ist.
Zu diesem Zweck kann die Schließvorrichtung
an der Lehne selbst, dem Sitz oder einem Befestigungsbauteil der
Karosserie angebracht sein und mit einem Haltebolzen interagieren,
der an einer anderen der vorgenannten Komponenten angebracht ist.
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Die
Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand
der Figuren näher
erläutert.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren besonders bevorzugte
Ausführungsvarianten
der Erfindung zeigen, diese jedoch nicht darauf beschränkt ist.
Es zeigen schematisch:
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1:
eine erste Ausführungsvariante
einer Schließvorrichtung
in der Draufsicht in geschlossener Position,
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2:
die Schließvorrichtung
aus 1 in seitlicher Ansicht,
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3:
eine reduzierte Ansicht der Ausführungsvariante
aus 1 in geschlossener Position,
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4:
die Schließvorrichtung
aus 3 während
des Öffnungsvorganges,
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5:
die Schließvorrichtung
aus 4 in geöffneter
Position bei geringer Rückstellkraft
der Drehfalle,
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6:
die Schließvorrichtung
aus 4 bei einer hohen Rückstellkraft der Drehfalle,
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7:
eine weitere Ausführungsvariante
einer Schließvorrichtung,
und
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8:
ein Kraftfahrzeug mit einem Sitz.
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1 zeigt
eine Schließvorrichtung 1,
bei der ein Gesperre 2 mit einer Drehfalle 3 und
zwei veschwenkbaren Sperrklinken, nämlich der ersten Sperrklinke 4 und
der zweiten Sperrklinke 5, ausgeführt ist. Diese drei Bauteile
sind drehbar auf einer Grundplatte des Gehäuses 27 fixiert. Dargestellt
ist hier eine Draufsicht auf eine solche Schließvorrichtung 1, wobei
der Gehäusedeckel
weggelassen wurde. In dem Gehäuse 27 ist
links ein Einlauf 25 zu erkennen, in den ein Haltebolzen 26 einlaufen
kann. In der verriegelten Position wird der Haltebolzen 26 von der
drehbar gelagerten Drehfalle 3 umschlossen, so dass dieser
den Einlauf 25 nicht mehr verlassen kann. Die Drehfalle 3 ist
mit dem Federelement 28 vorgespannt und daher bestrebt,
wieder (hier im Uhrzeigersinn) in die geöffnete Position zu verschwenken.
Außerdem
ist zu berücksichtigen,
dass meistens Sitzpolster, Dichtungen und dergleichen zwischen der
Schließvorrichtung
und dem zu verriegelnden Bauteil existieren, so dass auch der Haltebolzen 26 eine
Rückstellkraft
auf die Drehfalle 3 ausübt.
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Um
nunmehr zu verhindern, dass diese Drehfalle 3 in die geöffnete Position
zurückschwenkt, ist
die erste Sperrklinke 4 vorgesehen. Die Sperrklinke 4 umgreift
die Drehfalle 3 teilweise und blockiert diese hinsichtlich
ihrer Öffnungsbewegung.
Die erste Sperrklinke 4 ist über die Lagerung 11 am
Gehäuse 27 gelagert.
Auf der, der Drehfalle 3 gegenüber liegenden Seite der ersten
Sperrklinke 4 ist nun die zweite Sperrklinke 5 positioniert,
die hier teilweise von dem darüber
liegenden Elektromotor 8, der Teil des Stellantriebes 6 ist,
verdeckt wird. Die Interaktion von Drehfalle 3, erster
Sperrklinke 4 und zweiter Sperrklinke 5 wird nachher
noch im Detail erläutert.
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An
der Lagerung 11 ist dann oberhalb der ersten Sperrklinke 4 ein
Auslösehebel 7 vorgesehen. Zu
dessen Funktion wird nachfolgend auch im Detail Stellung ge nommen.
Ebenfalls auf dieser Lagerung 11 ist oberhalb des Auslösehebels 7 ein
Antriebsrad 10 des Stellantriebes 6 angeordnet.
Der Elektromotor 6 weist dabei ein nach Art eines Schneckenritzels ausgeführte Abtriebswelle 9 auf,
die mit der Verzahnung am Umfang des Antriebsrades 10 zusammenwirken
kann.
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In 2 ist
eine seitliche Ansicht der Schließvorrichtung 1 aus 1 dargestellt,
wobei hier ausgehend vom Boden des Gehäuses 27 drei Ebenen
eingezeichnet sind. Nahe dem Gehäuse 27 ist
zunächst
die erste Ebene 17 angedeutet, in der das Gesperre 2 aus
den beiden Sperrklinken 4, 5 und der Drehfalle 3 angeordnet
ist. In der darüber
liegenden zweiten Ebene 18 ist der Auslösehebel 7 vorgesehen.
Weiter oben ist dann die dritte Ebene 19 gekennzeichnet,
in der die Wirkungskette des Stellantriebes 6 realisiert
ist. Links in 2 ist auch dargestellt, dass
eine gemeinsame Lagerung 11 für die erste Sperrklinke 4,
den Auslösehebel 7 und
das Antriebsrad 10 ausgebildet ist. Das Antriebsrad 10 und der
Auslösehebel 7 sind
ebenso über
einen Mitnehmerzapfen 20 miteinander (teilweise) bewegungsgekoppelt,
wie der Auslösehebel 7 und
die zweite Sperrklinke 5.
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3 zeigt
noch einmal die Schließvorrichtung 1 aus 1,
wobei hier insbesondere Teile des Stellantriebes weggelassen wurden,
um den Blick auf die zweite Sperrklinke 5 freizugeben.
Insbesondere ist hieraus noch einmal zu erkennen, dass die Drehfalle 3 mit
einem Vorsprung 21 ausgeführt ist, der in einer U-förmige Einbuchtung 22 der
ersten Sperrklinke 4 eingreift. Um die Öffnungsdrehung der Drehfalle 3 bzw.
der ersten Sperrklinke 4 zu blockieren, liegt die zweite
Sperrklinke 5 mit einem Blockadeschenkel 13 an
der ersten Sperrklinke 4 gegenüberliegend zu der Drehfalle 3 an.
Damit ist die Position der Drehfalle 3 bzw. der ersten
Sperrklinke 4 gesichert.
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Die
zweite Sperrklinke 5 weist nunmehr zwei weitere Schenkel
auf. Der Anschlagschenkel 14, der hier an einem Verschwenkungsbegrenzer 15 anliegt, defi niert
die genaue Lage des Blockadeschenkels 13 zur ersten Sperrklinke 4.
Wie hieraus erkennbar ist, weist der Anschlagschenkel 14 ein
Dämpfungsmaterial 32 außen auf,
um einen geräuscharmen
Anschlag an dem Verschwenkungsbegrenzer 15 zu realisieren.
Gegenüberliegend
zum Anschlagschenkel 14 ist ein Mitnehmerschenkel 16 ausgebildet,
der ebenfalls teilweise von einem Dämpfungsmaterial ummantelt ist.
Dieser Mitnehmerschenkel 16 interagiert insbesondere mit
einem Mitnehmerzapfen 20 des Auslösehebels 7, der hier
unterhalb des Antriebsrades 10 angedeutet ist. Dabei liegt
der Mitnehmerzapfen 20 des Auslösehebels 7 in der
geschlossenen bzw. verriegelten Position vorteilhafter weise am
Mitnehmerschenkel 16 der zweiten Sperrklinke 5 an.
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In 4 hat
nunmehr der Öffnungsvorgang begonnen.
Der hier (nicht dargestellte) Stellantrieb wurde aktiviert, so dass
sich das Antriebsrad 10 in Uhrzeigerrichtung gedreht hat. Über den
Mitnehmerzapfen 20 wird dabei auch der Auslösehebel 7 im Uhrzeigersinn
verschwenkt. Aufgrund dieser Drehbewegung drückt der Mitnehmerzapfen 20 den
Mitnehmerschenkel 16 der zweiten Sperrklinke 5 in
Richtung gegen den Uhrzeigersinn um deren Drehpunkt. Damit wird
automatisch der Kontakt zwischen dem Blockadeschenkel 13 und
der zweiten Sperrklinke 5 gelöst. Dies führt nun aufgrund des von der
Drehfalle 3 auf die erste Sperrklinke 4 erzeugten
Momentes zu einer Verschwenkbewegung der ersten Sperrklinke 4 gegen
den Uhrzeigersinn und eine Öffnungsbewegung
der Drehfalle im Uhrzeigersinn.
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Je
nachdem, wie stark dieses Moment der Drehfalle 3 ist, das über ein
entsprechendes Federelement 28 (dargestellt in den 5 und 6) und/oder
durch externe Dichtungen, Polster etc. erzeugt wird, wird die erste
Sperrklinke 4 unterschiedlich weit ausgelenkt. 5 veranschaulicht
nun den Fall, bei dem das Rückstellmoment
der Drehfalle 3 gering ist und 6 den Fall,
bei dem ein großes Rückstellmoment
gegeben ist.
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5 zeigt
im unteren Teil nunmehr die Position des Gesperres bei einem geringen
Rückstellmoment
der Drehfalle 3. Dabei wird die erste Sperrklinke 4 über den
Auslösehebel 7,
der von dem (hier nicht dargestellten) Antriebsrad 10 verschwenkt
wird, in die gewünschte
Position bewegt. Dies erfolgt dadurch, dass der Auslösehebel 7 mit
einem Mitnehmerzapfen 20 der ersten Sperrklinke 4 in
Kontakt gebracht wird und so die erste Sperrklinke 4 aufgrund der
angetriebenen Bewegung des Auslösehebels 7 über den
(mit einem Dämpfungsmaterial
versehenen) Mitnehmerzapfen 20 verschwenkt wird. Bei der hier
gezeigten Version führt
der Auslösehebel 7 gegen
Ende der Öffnungsbewegung
sowohl die erste Sperrklinke 4 als auch die zweite Sperrklinke 5,
wobei die Bewegung für
die erste Sperrklinke 4 zeitlich nachgelagert ist.
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In 6 ist
nun die Situation dargestellt, wenn (ausnahmsweise bzw. im Neuzustand
des Sitzes) noch relativ hohe Rückstellmomente
der Drehfalle 3 und damit eine hohe Krafteinwirkung auf
die erste Sperrklinke 4 einwirken. In diesem Fall wird
die erste Sperrklinke 4 durch die Drehfalle 3 so
weit ausgelenkt, dass es keiner und/oder einer verzögerten bzw.
verspäteten
Bewegung der ersten Sperrklinke 4 durch den Auslösehebel 7 bedarf.
Das heißt
beispielsweise mit anderen Worten, dass ein größerer Verschwenkweg für den Auslösehebel
realisiert werden muss, bis dieser gegebenenfalls mit dem Mitnehmerzapfen 20 der
ersten Sperrklinke 4 in Kontakt kommt.
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7 veranschaulicht
die geschlossene Position einer weiteren Ausführungsvariante der Schließvorrichtung 1.
Dargestellt ist erneut die Bodenplatte des Gehäuses 27, auf der die
Drehfalle 3 und die erste Sperrklinke 4 und die
zweite Sperrklinke 5 (verdeckt durch das Antriebsrad 10 des
Stellantriebs 6) gelagert sind. Die Ausgangsposition des
Gesperres 2 ist im Wesentlichen gleich zur Ausgangsposition
der Schließvorrichtung
aus 1.
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Ein
Unterschied ist jedoch im Hinblick auf die Lage des Stellantriebes 6 sowie
die Positionierung des Stellantriebes 6 und des Auslösehebels 7 festzustellen.
Auch wenn bei dieser Ausführungsvariante die
Drei-Ebenen-Aufteilung eingehalten wird, ist hier das Antriebsrad 10 auf
der gleichen Drehachse wie die zweite Sperrklinke 5 gelagert.
Der Auslösehebel 7 ist
gleichwohl auf der Drehachse der ersten Sperrklinke 4 gelagert
und mit einer Rückstellfeder 12 gespannt.
Soll nunmehr die Schließvorrichtung 1 geöffnet werden,
setzt der Elektromotor 8 die Antriebscheibe 10 in
Gang, so dass sich diese gegen den Uhrzeigersinn bewegt. Dabei ist
ein Mitnehmerzapfen 20 ausgebildet, der in einer Führung 31 des
Auslösehebels 7 geführt ist. Über diesen
Mitnehmerzapfen 20 bzw. den Auslösehebel 7 wird dann
zunächst die
zweite Sperrklinke 5 ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn
bewegt, so dass diese die erste Sperrklinke 4 freigibt.
Auch in diesem Fall öffnet
die Drehfalle 3 aufgrund des Rückstellmoments die erste Sperrklinke 4 wenigstens
teilweise, so dass diese im Uhrzeigersinn 4 verschwenkt
wird. Je nach Stärke
des Rückstellmoments
bzw. des Verschwenkweges der ersten Sperrklinke 4 ist gegebenenfalls
eine gezielte Anlenkung der ersten Sperrklinke 4 durch
den Auslösehebel 7 erforderlich.
Dies tritt ein, wenn das Antriebsrad 10 weiter gegen den
Uhrzeigersinn gedreht wird und der Auslösehebel 7 mit dem
Mitnehmerzapfen 20 der ersten Sperrklinke 4 in
Kontakt kommt.
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Wie
bereits angeführt,
findet die Schließvorrichtung
bevorzugt Einsatz als Schließsystem
zum Verriegeln und Entriegeln von Sitz-Rückenlehnen in Kraftfahrzeugen,
ganz besonders von umklappbaren Rückenlehnen bei Fondsitzen.
Dies ist nunmehr in 8 veranschaulicht. Dargestellt
ist schematisch ein Kraftfahrzeug 23 mit einem Sitz 29.
Die Lehne 24 des Sitzes 29 ist dabei verschwenkbar
bzw. umklappbar (gestrichelte Position). Damit dies nur zu gewünschten
Zeitpunkten erfolgt, ist die Lehne 24 mittels der hier
beschriebenen erfindungsgemäßen Schließvorrichtung 1 an
einem (oder mehreren) Befestigungsbauteil(en) 30, beispielsweise
einer Komponente der Karosserie des Fahrzeugs 23, fixiert. Der
Haltebolzen kann dabei ebenso wie die Schließvorrichtung entweder an der
Lehne 24 oder an dem Befestigungsbauteil 30 angeordnet
sein. Es ist auch möglich
mehrere solcher Schließvorrichtungen 1 bezüglich eines
solchen Sitzes 29 vorzusehen.
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- 1
- Schließvorrichtung
- 2
- Gesperre
- 3
- Drehfalle
- 4
- erste
Sperrklinke
- 5
- zweite
Sperrklinke
- 6
- Stellantrieb
- 7
- Auslösehebel
- 8
- Elektromotor
- 9
- Abtriebswelle
- 10
- Antriebsrad
- 11
- Lagerung
- 12
- Rückstellfeder
- 13
- Blockadeschenkel
- 14
- Anschlagschenkel
- 15
- Verschwenkungsbegrenzer
- 16
- Mitnehmerschenkel
- 17
- erste
Ebene
- 18
- zweite
Ebene
- 19
- dritte
Ebene
- 20
- Mitnehmerzapfen
- 21
- Vorsprung
- 22
- Einbuchtung
- 23
- Kraftfahrzeug
- 24
- Lehne
- 25
- Einlauf
- 26
- Haltebolzen
- 27
- Gehäuse
- 28
- Federelement
- 29
- Sitz
- 30
- Befestigungsbauteil
- 31
- Führung
- 32
- Dämpfungsmaterial