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DE102008025432A1 - KLemmenanschlußblock - Google Patents

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DE102008025432A1
DE102008025432A1 DE102008025432A DE102008025432A DE102008025432A1 DE 102008025432 A1 DE102008025432 A1 DE 102008025432A1 DE 102008025432 A DE102008025432 A DE 102008025432A DE 102008025432 A DE102008025432 A DE 102008025432A DE 102008025432 A1 DE102008025432 A1 DE 102008025432A1
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DE
Germany
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housing
connection
conductor
connector
terminal block
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DE102008025432A
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English (en)
Inventor
Udo Hoppe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Phoenix Contact GmbH and Co KG
Original Assignee
Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist ein Klemmenanschlussblock zum elektrischen Anschluss eines elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Motors, mit einem Gehäuse (3) und mit einer Mehrzahl von im Gehäuse (3) angeordneten Anschlusskörpern (4) zum elektrischen Anschluss der geräteseitigen Leiter, wobei in dem Gehäuse (3) eine der Anzahl der Anschlusskörper (4) entsprechende Anzahl an Leitereinführungsöffnungen (5) ausgebildet ist und wobei die Anschlusskörper (4) in einzelnen Kammern (6) im Gehäuse (3) angeordnet sind.
Der erfindungsgemäße Klemmenanschlussblock ist dadurch herstellungstechnisch, kostenmäßig und insbesondere anschlusstechnisch verbessert, dass die Anschlusskörper (4) jeweils ein Leiteranschlusselement (7) zum Anschluss eines geräteseitigen Leiters und ein mit dem Leiteranschlusselement (7) elektrisch verbundenes Steckerteil (8) aufweisen, und dass die Steckerteile (8) derart im Gehäuse (3) angeordnet sind, dass sie mit korrespondierenden Buchsenkontakten von Anschlusssteckern (9) elektrisch verbindbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Klemmenanschlußblock zum elektrischen Anschluß eines elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Motors, mit einem Gehäuse und mit einer Mehrzahl von im Gehäuse angeordneten Anschlußkörpern zum elektrischen Anschluß der geräteseitigen Leiter, wobei in dem Gehäuse eine der Anzahl der Anschlußkörper entsprechende Anzahl an Leitereinführungsöffnungen ausgebildet ist und wobei die Anschlußkörper in einzelnen Kammern im Gehäuse angeordnet sind.
  • Klemmenanschlußblöcke sind seit Jahrzehnten als sogenannte Motorklemmbretter bekannt. Ein derartiges Motorklemmbrett wird in der Regel in einem hinsichtlich der Abmessungen vorgegebenen Motorklemmkasten an einem Motor angebracht und dient dem elektrischen Anschluß des Motors, meist eines Drehstrommotors, an die Versorgungsleitungen. Das Motorklemmbrett besteht aus einem plattenartigen Träger aus elektrisch isolierendem Kunststoff oder Keramik, in dem mehrere Gewindebolzen als elektrische Anschlußkörper eingelassen sind. Auf die Gewindebolzen sind Unterlegscheiben aufgelegt und Befestigungsmuttern aufgeschraubt, so daß die anzuschließenden elektrischen Leiter, wie insbesondere die Spulenanfänge, die Spulenenden und der PE-Leiter, mittels Ringkabelschuhen zwischen den Unterlegscheiben und den Befestigungsmuttern festgeklemmt werden. Da ein üblicher Drehstrommotor entweder im Stern oder im Dreieck geschaltet wird, werden zusätzlich noch sogenannte Brückenlaschen auf die jeweiligen Gewindebolzen aufgeschraubt. Obwohl derartige Motorklemmbretter herstellungstechnisch, kostenmäßig und insbesondere anschlußtechnisch sehr aufwendig sind, werden sie nach wie vor noch in großem Umfang eingesetzt.
  • Aus der DE 39 34 981 C2 ist ein eingangs beschriebener Klemmenanschlußblock bekannt, der insbesondere anschlußtechnisch dadurch verbessert ist, daß der Klemmenanschlußblock nicht mehr als Motorklemmbrett sondern als Reihenklemmenblock ausgeführt ist, wobei der Reihenklemmenbiock ein geschlossenes Gehäuse aus Kunststoff und darin reihenklemmenartig nebeneinander angeordnete Anschlußkörper in Form von Schraubanschlußkörpern aufweist.
  • Ein aus der Praxis bekannter Klemmenanschlußblock (Motorklemmblock MKB 4 der Firma Phoenix Contact) gemäß der DE 39 34 981 C2 weist sechs integrierte Reihenklemmen mit insgesamt zwölf Anschlußschrauben auf, wodurch bei Elektromotoren eindeutig zwischen interner Wicklungs- und externer Anschlußseite unterschieden werden kann. Die Schraubanschlußkörper auf der internen Wicklungsseite dienen dabei zum Anschluß der Spulenanfänge U, V, W sowie der Spulenenden U1, V1, W1, während auf der externen Anschlußseite die Leiter für die Energieeinspeisung L1, L2 und L3 angeschlossen werden können. Über eine Steckbrücke, die in die Schraubanschlußkörper auf der externen Anschlußseite einsteckbar ist, ist eine Verschaltung eines Drehstrommotors wahlweise in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung möglich. Die Steckbrücke weist hierzu zwei unterschiedliche Einlegebrücken auf, die gemeinsam in einem Isoliergehäuse, elektrisch voneinander isoliert, angeordnet sind. Zur Befestigung des bekannten Klemmenanschlußblocks weist das Gehäuse zwei Durchgangsbohrungen auf, so daß das Gehäuse mittels zweier Befestigungsschrauben am Gehäuse des Elektromotors festgeschraubt werden kann.
  • Obwohl der bekannte Motorklemmenblock gegenüber herkömmlichen Motorklemmbrettern bereits eine Reihe von Vorteilen aufweist, so ist der Anschluß der Leiter durch die sowohl auf der internen Wicklungsseite als auch auf der externen Anschlußseite verwendeten Schraubklemmen relativ zeitaufwendig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen herstellungstechnisch, kostenmäßig und insbesondere anschlußtechnisch verbesserten Klemmenanschlußblock anzugeben, wobei der Klemmenanschlußblock vorzugsweise an unterschiedliche Anwendungsfälle anpaßbar und variabel einsetzbar sein soll.
  • Diese Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen Klemmenanschlußblock dadurch gelöst, daß die Anschlußkörper jeweils ein Leiteranschlußelement zum Anschluß eines geräteseitigen Leiters und ein mit dem Leiteranschlußelement elektrisch verbundenes Steckerteil aufweisen und daß die Steckerteile derart im Gehäuse angeordnet sind, daß sie mit korrespondierenden Kontakten von entsprechenden Anschlußsteckern elektrisch verbindbar sind. Dadurch, daß die Anschlußkörper einerseits ein Leiteranschlußelement zum Anschluß der internen, geräteseitigen Leiter und andererseits ein Steckerteil aufweisen, ist der Anschluß der externen Leiter besonders einfach und universell möglich, da die externen Leiter über entsprechende Anschlußstecker einfach in das Gehäuse des Klemmenanschlußblocks eingesteckt werden können, wobei dann die in den Anschlußsteckern angeordneten Kontakte mit den Steckerteilen der Anschlußkörper kontaktieren. Vorzugsweise sind dabei die Kontakte der Anschlußstecker als Buchsenkontakte ausgebildet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Steckerteile als Stiftkontakte bzw. Rundkontakte oder als Schwert- bzw. Messerkontakte und die Leiteranschlußelemente als Federkraftanschlüsse ausgebildet, die jeweils eine Klemmfeder aufweisen. Durch die Ausbildung der Steckerteile als Stiftkontakte oder als Schwert- bzw. Messerkontakte können herkömmliche Anschlußstecker mit zumeist tulpenförmigen Buchsenkontakten zur Verbindung mit den Steckerteilen verwendet werden. Sind die Steckerteile als Rundkontakte, insbesondere als gerollte oder gedrehte Rundstifte ausgebildet, so können die Kontakte der Anschlußstecker als gerollte oder gedrehte Rundbuchsenkontakte ausgebildet sein. Derartige Anschlußstecker werden unter anderem von der Anmelderin in einer Vielzahl von unterschiedlichen Ausführungsvarianten angeboten, die sich insbesondere durch die unterschiedlichen Anschlußmöglichkeiten für die anzuschließenden Leiter unterscheiden. So sind Anschlußstecker mit Schraub-, Federkraft-, Crimp- und Schneidklemmkontakten bekannt. Da die Anschlußstecker darüber hinaus genormte Rastermaße aufweisen, können bei Einhaltung dieser Rastermaße bzw. bei Ausbildung entsprechender Steckgesichter wahlweise eine Vielzahl unterschiedlicher Anschlußstecker an den Klemmenanschlußblock angeschlossen werden.
  • Die bevorzugte Ausbildung der Leiteranschlußelemente als Federkraftanschlüsse ermöglich es, daß insbesondere mit Aderendhülsen vorbereite Leiter auf der internen Wicklungsseite, d. h. Leiter, die vom anzuschließenden elektrischen Motor kommen, direkt in die Federkraftanschlüsse eingesteckt werden können, ohne daß diese vorher geöffnet oder – wie bei Shraubanschlüssen – nach dem Einführen der Leiter geschlossen werden müssen. Durch die bevorzugte Ausgestaltung sowohl der Steckerteile als auch der Leiteranschlußelemente ist somit eine deutliche Reduzierung der zum elektrischen Anschluß eines elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Motors, benötigten Zeit erreichbar.
  • Die zuvor beschriebene bevorzugte Ausgestaltung des Leiteranschlußelements als Federkraftanschluß, insbesondere als ein Federkraftanschluß, bei dem ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug in die Klemmfeder einsteckbar ist, wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung dadurch realisiert, daß die Klemmfeder einen Klemmschenkel, einen Anlageschenkel und einen den Klemmschenkel mit dem Anlageschenkel verbindenden Rücken aufweist, wobei in dem Anlageschenkel eine Ausnehmung zum Einstecken des anzuschließenden elektrischen Leiters ausgebildet ist und der Klemmschenkel und der Anlageschenkel der Klemmfeder derart aufeinander zugebogen sind, daß sich das Ende des Klemmschenkels durch die Ausnehmung hindurch erstreckt.
  • Bei einem derartig ausgebildeten Leiteranschlußelement bzw. einer derartigen Klemmfeder weist der Anschlußkörper neben der Klemmfeder vorzugsweise ein Metallteil auf, wobei das Metallteil einen Kontaktschenkel, einen gegenüberliegenden Halteschenkel und einen die Schenkel verbindenden Steg aufweist. Das Ende des Klemmschenkels der Klemmfeder und der Kontaktschenkel des Metallteils bilden dabei einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter. Bei einem derartigen Anschlußkörper, bestehend aus einer Klemmfeder und einem Metallteil ist das Steckerteil des Anschlußkörpers an der der Klemmfeder abgewandten Seite des Metallteils ausgebildet. Ein derartiger, bevorzugt verwendeter Anschlußkörper ist aus der DE 10 2004 046 471 B3 bekannt, so daß bezüglich weiterer Einzelheiten hinsichtlich der Ausgestaltung des Anschlußkörpers auf diese Druckschrift verwiesen wird.
  • Eingangs ist ausgeführt worden, daß der erfindungsgemäße Klemmenanschlußblock vorzugsweise zum Anschluß eines elektrischen Motors, insbesondere eines Drehstrommotors vorgesehen ist. In diesem Fall weist der Klemmenanschlußblock zumindest drei Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge und drei Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden des Drehstrommotors auf, wobei vorteilhafterweise vorgesehen ist, daß die drei Anschlußkörper für die Spulenanfänge nebenein ander in einer ersten Reihe und die drei Anschlußkörper für die Spulenenden nebeneinander in einer zweiten Reihe im Gehäuse angeordnet sind. Die beiden Reihen von Anschlußkörpern sind dabei übereinander angeordnet, wobei die einzelnen Anschlußkörper durch entsprechende Trennwände voneinander isoliert sind.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Klemmenanschlußblocks ist bei diesem im Grundzustand, d. h. im Auslieferungszustand, ein Brückenmetall derart im Gehäuse angeordnet, daß die drei Steckerteile der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden U1, V1, W1 über das Brückenmetall elektrisch leitend miteinander verbunden sind. Entsprechend einer Sternschaltung sind somit die Spulenenden eines angeschlossenen Drehstrommotors durch das eingelegte Brückenmetall elektrisch leitend miteinander verbunden. Zusätzlich ist auf den drei Steckerteilen der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge jeweils ein Metallteil derart angeordnet, insbesondere aufgesteckt, daß die drei Steckerteile der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge über die Metallteile jeweils mit einem in der zweiten Reihe angeordneten Steckerteil eines Anschlußkörpers für die Spulenenden elektrisch leitend verbunden sind. Dadurch ist ein an den Klemmenanschlußblock angeschlossener Spulenanfang einer Wicklung mit dem Spulenende einer anderen Wicklung gemäß einer Dreieckschaltung elektrisch leitend verbunden. Im Grundzustand sind somit die Anschlußkörper innerhalb des Klemmenanschlußblocks durch das Brückenmetall entsprechend einer Sternschaltung und durch die drei Metallteile entsprechend einer Dreieckschaltung miteinander verbunden.
  • Eine Verschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors in Dreieckschaltung kann nun dadurch besonders einfach erfolgen, daß ein Umschaltelement in das Gehäuse in einer ersten Position eingesteckt wird, wodurch die elektrisch leitende Verbindung des Brückenmetalls mit den drei Steckerteilen der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden getrennt wird. Durch Einstecken des Umschaltelements in der ersten Position wird somit die im Grundzustand – zusätzlich – vorliegende Brückung zur Sternschaltung aufgehoben. Zur Verschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors in Sternschaltung kann ebenfalls ein Umschaltelement in das Gehäuse eingesteckt werden, wodurch die elektrisch leitende Verbindung der drei Metallteile mit den drei Steckerteilen der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden getrennt wird. In diesem Fall wird somit die im Grundzustand – zusätzlich – vorhandene Brückung zur Dreieckschaltung aufgehoben.
  • Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß zur wahlweisen Verschaltung des Drehstrommotors in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung dasselbe Umschaltelement verwendet werden kann, wobei durch Einstecken des Umschaltelements in das Gehäuse in einer ersten Position ein Drehstrommotor in Dreieckschaltung und durch Einstecken des Umschaltelements in das Gehäuse in einer zweiten, um 180° gedrehten Position der Drehstrommotor in Sternschaltung verschaltbar ist.
  • Eine Verschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors im Endmontagebetrieb in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung kann somit einfach dadurch realisiert werden, daß das Umschaltelement in einer von zwei möglichen Positionen auf der dem anzuschließenden Motor abgewandten, externen Anschlußseite in das Gehäuse des Klemmenanschlußblocks eingesteckt wird. Vorzugsweise besteht das Umschaltelement vollständig aus einem Isoliermaterial, insbesondere aus Kunststoff, so daß keine Gefahr der Berührung von spannungsführenden Teilen besteht.
  • Vorzugsweise weist das Brückenmetall drei Federschenkel und einen die Federschenkel verbindenen Rücken auf, wobei das Brückenmetall derart im Gehäuse des Klemmenanschlußblocks angeordnet ist, daß die Federschenkel im Grundzustand jeweils ein Steckerteil eines Anschlußkörpers zum elektrischen Anschluß der Spulenenden kontaktieren und sich der Rücken der Brückenmetalls im Inneren des Gehäuses abstützt. Bei einer derartigen Ausgestaltung des Brückenmetalls als Federkontakt kann die elektrisch leitende Verbindung zwischen den Federschenkeln und den Steckerteilen besonders einfach durch Einstecken des Umschaltelements aufgehoben werden.
  • Auch die Metallteile zur Realisierung der Dreieckschaltung sind vorzugsweise als Federkontakte ausgebildet, wozu jedes Metallteil einen Kontaktabschnitt mit einer Öffnung zum Aufstecken auf ein Steckerteil eines Anschlußkörpers zum elektrischen Anschluß eines Spulenanfangs und einen Federschenkel aufweist, der im Grundzustand ein Steckerteil eines Anschlußköpers zum elektrischen Anschluß eines Spulenendes kontaktiert. Sind die Steckerteile als Schwert- bzw. Messerkontakt ausgebildet, so ist die Öffnung in Kontaktabschnitt der des Metallteils als Längsschlitz ausgebildet. Haben die Steckerteile dagegen die Form von Stift- oder Rundkontakten, so sind die Kontaktabschnitte als Federelemente, beispielsweise als buchsenförmige Kontakte ausgebildet.
  • Das Umschaltelement ist nun vorzugsweise so ausgebildet, daß es drei im eingesteckten Zustand in das Innere des Gehäuses ragende Zungen aufweist. Die drei Zungen sind in der ersten Position des Umschaltelements zwischen den drei Federschenkeln des Brückenmetalls und den drei Steckerteilen der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. In der zweiten Position des Umschaltelements ist jeweils eine Zunge des Umschaltelements zwischen dem Federschenkel eines Metallteils und dem Steckerteil eines der drei Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. Je nachdem, in welcher Orientierung das Umschaltelement in das Gehäuse des Klemmenanschlußblocks eingesteckt wird, werden somit entweder die Federschenkel des Brückenmetalls oder die Federschenkel der einzelnen Metallteile von den Steckerteilen der Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden durch die in das Gehäuse ragenden Zungen abgehoben und damit elektrisch getrennt.
  • Um zu verhindern, daß das Umschaltelement durch eine Unachtsamkeit des Benutzers verkehrt in das Gehäuse eingesteckt wird oder beim Einstecken in das Gehäuse verkantet, sind seitlich an dem Umschaltelement Führungsnuten und in den korrespondierenden Seitenwänden des Gehäuses entsprechende Führungsstege ausgebildet. Selbstverständlich können auch an dem Umschaltelement seitliche Führungsstege und in den Seitenwänden des Gehäuses entsprechende Führungsnuten ausgebildet sein. Außerdem ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das Umschaltelement ein Griffstück aufweist, wodurch ebenfalls das Einstecken des Umschaltelements bzw. der Zungen des Umschaltelements in das Gehäuse erleichtert wird.
  • Darüber hinaus ist zur Vermeidung eines fehlerhaften Einsteckens des Umschaltelements in das Gehäuse eine Kennzeichnung vorgesehen, wozu vorzugsweise auf der externen Anschlußseite des Gehäuses ein Symbol für eine Dreieckschaltung und ein Symbol für eine Sternenschaltung aufgebracht ist und die dem Gehäuse abgewandte Rückseite des Umschaltelements eine Markierung aufweist. Die Markierung zeigt in der ersten Position des Umschaltelements auf das Symbol für eine Dreieckschaltung und in der zweiten Position des Umschaltelements auf das Symbol für eine Sternschaltung. Dadurch ist für einen Monteur eindeutig erkennbar, wie ein angeschlossener Drehstrommotor aufgrund der Einsteckposition des Umschaltelements verschaltet ist.
  • Der erfindungsgemäße Klemmenanschlußblock bietet die Möglichkeit, eine Mehrzahl von Anschlußkörpern im Gehäuse anzuordnen, ohne daß der Klemmenanschlußblock insgesamt so groß wird, daß er nicht mehr auf einem herkömmlichen Motorgehäuse befestigt werden kann. Vorzugsweise weist der Klemmenanschlußblock dabei neben den drei Anschlußkörpern zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge und den drei Anschlußkörpern zum elektrischen Anschluß der Spulenenden eines Motors, insbesondere eines Drehstrommotors, noch weitere Anschlußkörper auf. Insbesondere ist in dem Gehäuse des Klemmenanschlußblocks noch ein Anschlußkörper für einen vom Motor kommenden PE-Leiter angeordnet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Klemmenanschlußblocks, der einen Anschlußkörper für den vom Motor kommenden PE-Leiter aufweist, ist ein elektrisches leitendes PE-Anschlußteil in dem Gehäuse verrastbar, wobei das PE-Anschlußteil so ausgebildet ist, daß es im montierten Zustand einerseits mit dem Anschlußkörper für den vom Motor kommenden PE-Leiter und andererseits mit Erde, insbesondere mit dem Motorgehäuse elektrisch leitend verbunden ist.
  • Das PE-Anschlußteil ist vorzugsweise etwa U-förmig ausgebildet, wobei an den beiden U-Schenkeln Rastnasen zur Verrastung mit im Gehäuse ausgebildeten korrespondierenden Rastausnehmungen ausgebildet sind, so daß das PE-Anschlußteil mittels der Rastnasen in dem Gehäuse befestigt werden kann. Der U-Rücken des PE-Anschlußteils weist dabei ein etwa gabelförmiges Kontaktelement auf, das im montierten Zustand den Anschlußkörper für den vom Motor kommenden PE-Leiter form- und/oder kraftschlüssig kontaktiert. Dadurch besteht die Möglichkeit, den vom Motor kommenden PE-Leiter einfach in das Leiteranschlußelement des entsprechenden Anschlußkörpers einzustec ken und über das PE-Anschlußteil elektrisch leitend mit dem Motorgehäuse zu verbinden. Darüber hinaus ist der so realisierte PE-Anschluß über den Anschlußkörper mit der externen Anschlußseite verbunden, so daß das Potential des PE-Anschlusses aus dem Klemmenanschlußblock herausgeführt werden kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Klemmenanschlußblock derart ausgestaltet, daß an dem Gehäuse ein separater Anschlußstecker mit einem aus Isolierstoff bestehenden Steckergehäuse befestigbar ist, wobei der Anschlußstecker mindestens ein Leiteranschlußelement zum Anschluß mindestens eines externen Leiters und mindestens ein mit dem Leiteranschlußelement elektrisch verbundenes Kontaktelement aufweist. Zum Anschließen des externen Leiters ist darüber hinaus in dem Steckergehäuse mindestens eine Leitereinführungsöffnung ausgebildet. Durch die Möglichkeit, einen separaten Anschlußstecker an dem Gehäuse des Klemmenanschlußblocks zu befestigen, kann der Klemmenanschlußblock einfach an unterschiedliche Anwendungsfälle angepaßt werden. Der separate Anschlußstecker kann dabei insbesondere zum Anschluß von Leitern für Temperaturfühler, Bremskontakte oder Daten- oder Signalleitungen vorgesehen sein. Darüber hinaus kann der Anschlußstecker je nach Anwendungsfall eine unterschiedliche Anzahl an Leiteranschlußelementen aufweisen. Auch können Anschlußstecker mit unterschiedlichen Arten von Leiteranschlußkontakten, beispielsweise Schraub-, Federkraft-, Crimp- oder Schneidklemmkontakten verwendet werden.
  • Vorteilhafterweise ist der externe Anschlußstecker derart ausgebildet und am Gehäuse befestigbar, daß die Leitereinführungsöffnungen des Anschlußsteckers senkrecht zu den Leitereinführungsöffnungen im Gehäuse ausgerichtet sind. Durch die Ausbildung derartiger seitlicher Leiterabgänge ist die Möglichkeit gegeben, bei einem bereits am Statorgehäuse eines Motors befestigten Klemmenanschlußblock nachträglich noch externe Leiter an den Anschlußstecker anzuschließen. Die Verbindung des Anschlußsteckers mit dem Gehäuse des Klemmenanschlußblocks erfolgt vorzugsweise über eine Rastverbindung, wobei vorzugsweise im Steckergehäuse zwei Löcher und am Gehäuse des Klemmenanschlußblocks zwei Raststifte ausgebildet sind.
  • Gemäß einer letzten vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Klemmenanschlußblocks, die hier noch kurz erläutert werden soll, weist das Gehäuse ein erstes Gehäuseteil, insbesondere einen Gehäusedeckel, und ein zweites Gehäuseteil, insbesondere einen kastenförmigen Gehäusegrundkörper auf, so daß das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist. Durch die zweiteilige Ausbildung des Gehäuses kann sowohl das Gehäuse selber sehr einfach hergestellt als auch der Zusammenbau des Klemmenanschlußblocks, insbesondere das Einsetzen der einzelnen Anschlußkörper in das Gehäuse einfach durchgeführt werden. Vorzugsweise können dabei die beiden Gehäuseteile durch entsprechende Rastelemente einfach miteinander verrastet werden. Der Klemmenanschlußblock ist vorzugsweise am Motor befestigt, insbesondere verschraubt oder verrastet.
  • Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen Klemmenanschlußblock auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche als auch auf die nachfolgende Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Klemmenanschlußblocks, von der dem anzuschließenden Motor zugewandten Seite,
  • 2 eine Explosionsdarstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 1, zusammen mit einem Anschlußstecker und einer Anschlußklemme, bestehend aus einem Anschlußstecker und einem Grundkörper,
  • 3 eine vergrößerte Darstellung eines Anschlußkörpers,
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 1, schräg von der Seite, mit einer weggeschnittenen Seitenwand und einem nicht eingesteckten Umschaltelement,
  • 5 eine perspektivische Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 4, mit einem eingesteckten Umschaltelement zur Verschaltung des Motors in Dreieckschaltung,
  • 6 eine perspektivische Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 4, mit einem eingesteckten Umschaltelement zur Verschaltung des Motors in Sternschaltung,
  • 7 eine Darstellung des Klemmenanschlußblocks, von der dem anzuschließenden Motor abgewandten, externen Anschlußseite, mit einem angeschlossenem Anschlußstecker,
  • 8 eine Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 7, mit eingestecktem Umschaltelement,
  • 9 eine vergrößerte Darstellung eines Brückenmetalls,
  • 10 eine vergrößerte Darstellung dreier Metallteile, und
  • 11 eine vergrößerte Darstellung eines PE-Anschlußteils mit kontaktiertem Anschlußkörper.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Klemmenanschlußblocks 1 von der dem anzuschließenden Drehstrommotor zugewandten Seite. Von dem anzuschließenden Drehstrommotor ist dabei lediglich in 1 ausschnittsweise ein Teil des Statorgehäuses 2 dargestellt, an das der Klemmenanschlußblock 1 bzw. dessen Gehäuse 3 befestigt wird.
  • Zum elektrischen Anschluß des Drehstrommotors sind in dem Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 eine Mehrzahl von Anschlußkörpern 4 (in den dargestellten Ausführungsbeispielen sieben Anschlußkörper 4) angeordnet, wie insbesondere aus der Explosionsdarstellung gemäß 2 erkennbar ist. Zum Anschließen der vom Drehstrommotor kommenden bzw. dem Drehstrommotor zugeordneten Leiter sind in dem Gehäuse 3 eine der Anzahl der Anschlußkörper 4 entsprechende Anzahl an Leitereinführungsöffnungen 5 ausgebildet, durch die die einzelnen Leiter in die Anschlußkörper 4 eingeführt werden können, die in einzelnen Kammern 6 im Gehäuse 3 angeordnet sind.
  • Insbesondere aus der vergrößerten Darstellung eines Anschlußkörpers 4 gemäß 3 ist erkennbar, daß der Anschlußkörper 4 ein Leiteranschlußelement 7 zum Anschluß eines vom Drehstrommotor kommenden Leiters und ein mit dem Leiteranschlußelement 7 elektrisch verbundenes Steckerteil 8 aufweist. Die einzelnen Anschlußkörper 4 sind dabei derart in dem Gehäuse 3 angeordnet, daß auf der dem anzuschließenden Motor abgewandten, externen Anschlußseite ein Anschlußstecker 9 mit dem Klemmenanschlußblock 1 verbunden werden kann, wobei dann die in dem Anschlußstecker 9 angeordneten korrespondierenden Buchsenkontakte die Steckerteile 8 der Anschlußkörper 4 elektrisch kontaktieren.
  • Bei der in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausgestaltung der Anschlußkörper 4 sind die Steckerteile 8 als Messerkontakte und die Leiteranschlußelemente 7 als Federkraftanschlüsse ausgebildet. Die Leiteranschlußelemente 7 weisen jeweils eine Klemmfeder 10 auf, die derart im Gehäuse 3 angeordnet ist, daß ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug in die Klemmfeder 10 eingesteckt werden kann. Die Klemmfeder 10 besteht aus einem Klemmschenkel 11, einem Anlageschenkel 12 und einem den Klemmschenkel 11 und den Anlageschenkel 12 verbindenden Rücken 13. Wie aus 2 ersichtlich ist, ist der Anlageschenkel 12 der Klemmfeder 10 im wesentlichen senkrecht zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters ausgerichtet. In dem Anlageschenkel 12 ist dabei eine Ausnehmung 14 zum Einstecken des Leiters ausgebildet. Der Klemmschenkel 11 und der Anlageschenkel 12 sind dabei derart aufeinander zugebogen, daß sich das Ende 15 des Klemmschenkels 11 durch die Ausnehmung 14 hindurch erstreckt.
  • Neben der Klemmfeder 10 gehört zu dem Anschlußkörper 4 noch ein Metallteil 16, das einen Kontaktschenkel 17, einen gegenüberliegenden Halteschenkel 18 und einen die Schenkel 17, 18 verbindenden Steg 19 aufweist. Der Kontaktschenkel 17 verläuft dabei im wesentlichen parallel zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters, so daß das Ende 15 des Klemmschenkels 11 der Klemmfeder 10 und der Kontaktschenkel 17 des Metallteils 16 einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter bilden. Die Klemmfeder 10 und das Metallteil 16 sind darüber hinaus so ausgebildet, daß die Klemmfeder 10 durch Aufstecken auf das Metallteil 16 an dem Metallteil 16 befestigbar ist, wobei sich das freie Ende des Kontaktschenkels 17 durch die Ausnehmung 15 im Anlageschenkel 12 er streckt Das der Klemmfeder 10 abgewandte Ende des Metallteils 16 ist als Steckerteil 8 ausgebildet.
  • Die derart ausgebildeten Anschlußkörper 4 ermöglichen ein werkzeugloses Einführen und Anschließen von starren oder mit Aderendhülsen versehenen Leitern an die Anschlußkörper 4. Die in dem Gehäuse 3 ober- bzw. unterhalb der Leitereinführungsöffnungen 5 angeordneten Betätigungsöffnungen 20 dienen zum Einführen eines Betätigungswerkzeugs, beispielsweise der Spitze eines Schraubendrehers, wodurch die Klemmfeder 10 geöffnet und damit ein angeschlossener Leiter wieder aus der Leitereinführungsöffnung 5 herausgezogen werden kann. Darüber hinaus bietet die Betätigungsöffnung 20 auch die Möglichkeit, flexible Leiter an den Anschlußkörper 4 anzuschließen, für deren Anschluß zunächst die Klemmfeder 10 mittels des Betätigungswerkzeugs geöffnet werden muß.
  • Wie zuvor bereits ausgeführt worden ist, weist der in den Figuren dargestellte Klemmenanschlußblock 1 zum Anschluß eines Drehstrommotors insgesamt sieben Anschlußkörper 4 auf. Die Anschlußkörper 4 sind dabei in zwei übereinander angeordneten Reihen aufgeteilt, wobei in der ersten, oberen Reihe 21 drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge (U, V, W) und in der zweiten Reihe 22 drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenenden (U1, V1, W1) des Drehstrommotors angeordnet sind. In der oberen Reihe 21 ist zusätzlich noch ein Anschlußkörper 4 zum Anschluß eines vom Drehstrommotor kommenden PE-Leiters (PE) vorgesehen.
  • Bei der zuvor beschriebenen Anordnung der drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge (U, V, W) in der ersten Reihe 21 und der drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenenden (U1, V1, W1) in der zweiten Reihe 22 ist eine wahlweise Verschaltung des Drehstrommotors in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung besonders einfach möglich, wie nachfolgend erläutert wird.
  • Wie insbesondere aus 2 und der Schnittdarstellung gemäß 4 ersichtlich ist, sind in dem Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 auf der dem Motor abgewandten Seite ein Brückenmetall 23 und drei einzelne Metallteile 24 angeordnet. Das in 9 vergrößert dargestellte Brückenmetall 23 ist da bei in dem in 4 dargestellten Grundzustand des Klemmenanschlußblocks 1, der dem Auslieferungszustand entspricht, derart angeordnet, daß die in der zweiten Reihe 22 nebeneinander angeordneten drei Steckerteile 8 der Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenenden durch das Brückenmetall 23 elektrisch leitend miteinander verbunden sind. Zusätzlich ist auf den in der ersten Reihe 21 angeordneten Steckerteilen 8 der drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge jeweils ein Metallteile 24 derart aufgesteckt, daß jeweils ein Steckerteil 8 der ersten Reihe 21 mit dem darunter angeordneten Steckerteil 8 der zweiten Reihe 22 elektrisch leitend verbunden ist.
  • Dadurch wird bei einem Anschluß eines Drehstrommotors an den Klemmenanschlußblock 1 entsprechend der in 1 gezeigten Beschriftung der Leitereinführungsöffnungen 5 über das erste Metallteil 24 der Spulenanfang U mit dem Spulenende W1, über das zweite Metallteil 24 der Spulenanfang V mit dem Spulenende U1 und über das dritte Metallteil 24 der Spulenanfang W mit dem Spulenende V1 verbunden, so daß die durch die drei Metallteile 24 realisierte Brückung zu einer Dreieckschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors führt.
  • Im Endmontagebetrieb kann der Monteur durch Einstecken eines Umschaltelements 25 nun wahlweise die im Grundzustand vorgesehene Brückung in Sternschaltung oder die Brückung in Dreieckschaltung aufheben. Durch Einstecken des Umschaltelements 25 in der in 5 dargestellten, ersten Position in das Gehäuse 3 wird die Brückung der Sternschaltung aufgehoben, so daß ein dann an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener Drehstrommotor in Dreieckschaltung verschaltet ist. Wird das Umschaltelement 25 in der in 6 dargestellten zweiten Position, bei der das Umschaltelement 25 um 180° gedreht ist, in das Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 eingesteckt, so wird durch das Umschaltelement 25 die Brückung in Dreieckschaltung aufgehoben, so daß ein dann an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener Drehstrommotor in Sternschaltung verschaltet ist.
  • Aus der 9 ist erkennbar, daß das Brückenmetall 23 drei Federschenkel 26 und einen die Federschenkel 26 verbindenden Rücken 27 aufweist. Das Brückenmetall 23 kann dabei als einfaches Stanz-Biegeteil ausgebildet sein. Das Brückenmetall 23 ist derart im Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 eingesetzt, daß sich der Rücken 27 an der Gehäuseinnenwand 28 abstützt, während die drei Federschenkel 26 mit ihren abgebogenen Kontaktbereichen aufgrund der Federkraft des Brückenmetalls 23 jeweils einen der drei nebeneinander angeordneten Steckerteile 8 der in der zweiten Reihe 22 angeordneten Anschlußkörper 4 kontaktieren.
  • Die in 10 vergrößert dargestellten drei Metallteile 24 weisen jeweils einen Kontaktabschnitt mit einer Öffnung 29 auf, so daß jedes Metallteil 24 mit der Öffnung 29 auf ein Steckerteil 8 eines Anschlußkörpers 4 aufgesteckt werden kann. Darüber hinaus weisen die Metallteile 24 jeweils einen Federschenkel 30 auf, der derart abgebogen ist, daß der Federschenkel 30 ein Steckerteil 8 eines in der zweiten Reihe 22 angeordneten Anschlußkörpers 4 unter Federkraft kontaktiert, wenn das Metallteil 24 mit seiner Öffnung 29 auf dem darüber angeordneten Steckerteil 8 des Anschlußkörpers 4 in der ersten Reihe 21 aufgesteckt ist.
  • Zur Verbesserung des elektrischen Kontakts zwischen den einzelnen Steckerteilen 8 und einem aufgesteckten Metallteil 24 sind in der als Längsschlitz ausgebildeten Öffnung 29 vier paarweise einander gegenüberliegende Kontaktpunkte 31 ausgebildet. Darüber hinaus können die Kontaktbereiche bzw. die Öffnungen 29 in den Metallteilen 24 auf ihrer beim Aufstecken den Steckerteilen 8 zugewandten Seite Radien oder Phasen aufweisen, wodurch sowohl das Aufstecken der Metallteile 24 auf die Steckerteile 8 erleichtert als auch eine Beschädigung der Oberfläche der Steckerteile 8 beim Aufstecken verhindert wird.
  • Wie beispielsweise aus 4 ersichtlich ist, weist das vollständig aus Kunststoff bestehende Umschaltelement 25 drei im eingesteckten Zustand in das Innere des Gehäuses 3 ragende Zungen 32 auf. In der in 5 dargestellten ersten Position des Umschaltelements 25 sind die drei Zungen 32 zwischen den drei Federschenkeln 26 des Brückenmetalls 23 und den drei Steckerteilen 8 der Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. Wird das Umschaltelement 25 um 180° gedreht und dann in den Klemmenanschlußblocks 1 eingesteckt (6), so sind die drei Zungen 32 des Umschaltelements 25 jeweils zwischen dem Federschenkel 30 eines Metallteils 24 und einem Steckerteil 8 der drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. Durch ein entsprechendes Einstecken des Umschaltelements 25 in der ersten oder der zweiten Position in das Gehäuse 3 werden somit entweder die Federschenkel 26 des Brückenteils 23 von der Unterseite der Steckerteile 8 oder die Federschenkel 30 der drei Metallteile 24 von der Oberseite der Steckerteile 8 abgehoben.
  • Zur Erhöhung der Luft- und Kriechstrecken schließen sich an die drei Zungen 32 des Umschaltelements 25 jeweils auf beiden Längsseiten Trennwände 33 an, so daß das Umschaltelement 25 insgesamt drei U-förmige Abschnitte aufweist, die die einzelnen Federschenkel 26, 30 vom Kontakt mit dem Steckerteil 8 abheben und seitlich gegen benachbarte Metallteile isolieren. Damit nicht durch eine Unachtsamkeit des Monteurs beim Einstecken des Umschaltelements 25 in das Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 die falschen Federschenkel 26, 30 vom Steckerteil 8 abgehoben werden, sind an dem Umschaltelement 25 seitliche Führungsnuten 34 und in den korrespondierenden Seitenwänden des Gehäuses 3 entsprechende Führungsstege 35 ausgebildet. Dadurch ist eine sichere Führung des Umschaltelements 25 beim Einstecken in das Gehäuse 3 gewährleistet, lange bevor das freie Ende der Zungen 32 die Federschenkel 26 des Brückenmetalls 23 oder die Federschenkel 30 der drei Metallteile 24 von den Steckerteilen 8 abhebt. Zur Erleichterung des Einsteckens des Umschaltelements 25 in das Gehäuse 3 weist das Umschaltelement 25 darüber hinaus ein Griffstück 36 auf, welches in seiner Form so ausgebildet ist, daß es beim Einschieben des Umschaltelements 25 in das Gehäuse 3 gut mit zwei Fingern geführt werden kann.
  • Aus den 7 und 8 ist ersichtlich, daß auf der externen Anschlußseite des Gehäuses 3 ein Symbol 37 für eine Dreieckschaltung und ein Symbol 38 für eine Sternschaltung aufgebracht bzw. ausgeprägt ist. Auf der dem Gehäuse 3 abgewandten Rückseite des Umschaltelements 25 ist dazu korrespondierend eine Markierung 39 in Form eines Pfeils aufgebracht, so daß für einen Monteur sofort erkennbar ist, ob ein an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener Drehstrommotor in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung verschaltet ist. 8 zeigt dabei ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Umschaltelement 25 in der zweiten Position in das Gehäuse 3 eingesteckt ist, so daß ein an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener Drehstrommotor in Sternschaltung verschaltet ist. Entsprechend weist die Markierung 39 auf der Rückseite des Umschaltelements 25 auf das Symbol 38 für die Sternschaltung.
  • Aus der 2 ist erkennbar, daß der Klemmenanschlußblock 1 zusätzlich ein elektrisch leitendes PE-Anschlußteil 40 aufweisen kann, welches in 11 dargestellt ist. Durch Verwendung des PE-Anschlußteils 40 kann auf besonders einfache Art und Weise ein vom Drehstrommotor kommender PE-Leiter, der an den entsprechenden Anschlußkörper 4 angeschlossen ist, mit dem Motorgehäuse als Erdanschluß verbunden werden. Das PE-Anschlußteil 40 ist dabei etwa U-förmig ausgebildet, wobei an den beiden U-Schenkeln 41 jeweils eine Rastnase 42 ausgebildet ist, mit deren Hilfe das PE-Anschlußteil 40 in einer Aufnahme 43 am Gehäuse 3 verrastet werden kann. In der Aufnahme 43 sind dafür – hier nicht dargestellte – korrespondierende Rastausnehmungen zur Verrastung der Rastnasen 42 ausgebildet. Herstellungstechnisch kann das PE-Anschlußteil 40 einfach als Stanzteil ausgebildet sein.
  • Zur einfachen und sicheren Realisierung der elektrischen Verbindung zwischen dem für den Anschluß eines PE-Leiters vorgesehenen Anschlußkörper 4 und dem PE-Anschlußteil 40 ist am U-Rücken 44 des PE-Anschlußteils 40 ein etwa gabelförmiges Kontaktelement 45 angeformt, das im eingerasteten Zustand des PE-Anschlußteils 40 den Anschlußkörper 4 im Bereich des Metallteils 16 klemmend kontaktiert. Die elektrische leitende Verbindung zwischen dem PE-Anschlußteil 40 und dem Statorgehäuse 2 erfolgt einfach dadurch, daß das PE-Anschlußteil 40 – und damit auch Gehäuse 3 – mit Hilfe zweier Schrauben 46 am Statorgehäuse 2 festgeschraubt wird. Die Befestigung des Gehäuses 3 am Statorgehäuse 2 kann alternativ oder zusätzlich auch über eine Rastverbindung erfolgen.
  • Aus den 2, 7 und 8 ist erkennbar, daß an dem Klemmenanschlußblock 1 bzw. an dessen Gehäuse 3 ein separater Anschlußstecker 47 befestigt werden kann. Hierzu sind im Steckergehäuse 48 des Anschlußsteckers 47 seitlich zwei Löcher 49 ausgebildet, die mit am Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 angeordneten Raststiften 50 verrasten können. Alternativ kann die Verrastung von Anschlußstecker 47 und Gehäuse 3 auch über eine Nut-Federverbindung erfolgen. Der separate Anschlußstecker 47, der beispielsweise zum Anschluß von Leitern für Temperaturfühler, Bremskontakte oder Daten- oder Signalleitungen vorgesehen sein kann, kann je nach Anwendungsfall eine unterschiedliche Anzahl an Leiteranschlußelementen aufweisen.
  • Der in 2 und in den 7 und 8 dargestellte Anschlußstecker 7 ist als Federkraftanschluß ausgebildet, so daß er Klemmfedern als Leiteranschlußelemente aufweist, die so ausgebildet und im Steckergehäuse 48 angeordnet sind, daß ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug in die Klemmfeder einsteckbar ist. Außerdem sind die Klemmfedern sowie die im Steckergehäuse 48 ausgebildeten Leitereinführungsöffnungen bei dem in den Figuren dargestellten Anschlußstecker 47 so angeordnet, daß die anzuschließenden Leiter – bei der in den Figuren dargestellten Ausrichtung des Klemmenanschlußblocks 1 – von unten in den Anschlußstecker 47 eingesteckt werden. Die Leitereinführungsrichtung verläuft beim Anschlußstecker 47 somit senkrecht zur Leitereinführungsrichtung des Klemmenanschlußblocks 1. Durch die Realisierung derartiger seitlicher Leiterabgänge bzw. Leiterzuführungen besteht die Möglichkeit, auch bei einem bereits am Statorgehäuse 2 eines Motors befestigten Klemmenanschlußblock 1 noch nachträglich externe Leiter an den Anschlußstecker 47 anzuschließen. Ebenso kann auch ein bereits vorverdrahteter Anschlußstecker 47 nachträglich an einen bereits am Statorgehäuse 2 befestigten Klemmenanschlußblock 1 angerastet werden.
  • An den separaten Anschlußstecker 47 kann entweder ein korrespondierender Anschlußstecker zum Anschluß weiterer Leitungen oder ein Grundkörper 51 angeschlossen werden, der zum einen mit den Kontaktelementen des Anschlußsteckers zusammensteckbare Gegenkontaktelemente aufweist, zum anderen über entsprechende Stiftkontakte direkt auf einer Leiterplatte befestigbar ist. Ein derartiger Grundkörper 51 mit als Stiftkontakte 52 ausgebildeten Gegenkontakten ist in 2 dargestellt.
  • Zum einfachen Zusammenbau des Klemmenanschlußblocks 1 weist das Gehäuse 3 einen Gehäusedeckel 53 und einen kastenförmigen Gehäusegrundkörper 54 auf, die über entsprechende Rastelemente miteinander verbunden werden können. In dem Gehäusedeckel 53 sind die Leitereinführungsöffnungen 5 und die Betätigungsöffnungen 20 ausgebildet, während in dem Gehäusegrundkörper 54 die einzelnen Anschlußkörper 4 sowie das Brückenmetall 23, die Metallteils 24 und das PE-Anschlußteil 40 eingesetzt werden. Außerdem wird in den Gehäusegrundkörper 54 auch das Umschaltelement 25 eingesteckt.
  • Wie aus 2 erkennbar ist, kann auf der externen Anschlußseite des Klemmenanschlußblocks 1 ein Anschlußstecker 9 zum Anschluß von vier externen Leitern – Versorgungsleitungen L1, L2 und L3 sowie PE-Leiter – in das Gehäuse 3 eingesteckt und mit den entsprechenden Steckerteilen 8 der Anschlußkörper 4 der ersten Reihe 21 elektrisch leitend verbunden werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von Ausführungsformen der möglichen Anschlußstecker 9, die sich insbesondere durch die unterschiedlichen Anschlußmöglichkeiten für die anzuschließenden externen Leiter unterscheiden. So können Anschlußstecker mit Schraub-, Federkraft-, Crimp- und Schneidklemmkontakten verwendet werden. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß die Anschlußstecker 9 direkt mit entsprechenden Kontakten einer Leiterplatte verbunden werden, so daß die Anschlußstecker keine Anschlußkontakte für anzuschließende Leiter sondern Stiftkontakte zur Verbindung mit Leiterbahnen der Leiterplatte aufweisen, wie dies bei dem Grundkörper 51 der Fall ist, der mit dem separaten Anschlußstecker 47 verbindbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3934981 C2 [0003, 0004]
    • - DE 102004046471 B3 [0011]

Claims (26)

  1. Klemmenanschlußblock zum elektrischen Anschluß eines elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Motors, mit einem Gehäuse (3) und mit einer Mehrzahl von im Gehäuse (3) angeordneten Anschlußkörpern (4) zum elektrischen Anschluß der geräteseitigen Leiter, wobei in dem Gehäuse (3) eine der Anzahl der Anschlußkörper (4) entsprechende Anzahl an Leitereinführungsöffnungen (5) ausgebildet ist und wobei die Anschlußkörpern (4) in einzelnen Kammern (6) im Gehäuse (3) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkörper (4) jeweils ein Leiteransehlußelement (7) zum Anschluß eines geräteseitigen Leiters und ein mit dem Leiteranschlußelement (7) elektrisch verbundenes Steckerteil (8) aufweisen, und daß die Steckerteile (8) derart im Gehäuse (3) angeordnet sind, daß sie mit korrespondierenden Kontakten von Anschlußsteckern (9) elektrisch verbindbar sind.
  2. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckerteile (8) als Stiftkontakt bzw. Rundkontakte oder als Schwert- bzw. Messerkontakt ausgebildet sind.
  3. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteranschlußelemente (7) als Federkraftanschlüsse ausgebildet sind und eine Klemmfeder (10) aufweisen.
  4. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfeder (10) derart im Gehäuse (3) angeordnet ist, daß ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug in die Klemmfeder (10) einsteckbar ist, wobei die Klemmfeder (10) einen Klemmschenkel (11), einen Anlageschenkel (12) und einen den Klemmschenkel (11) mit dem Anlageschenkel (12) verbindenden Rücken (13) aufweist, in dem Anlageschenkel (12) eine Ausnehmung (14) zum Einstecken des anzuschließenden elektrischen Leiters ausgebildet ist, und der Klemmschenkel (11) und der Anlageschenkel (12) der Klemmfeder (10) derart aufeinander zugebogen sind, daß sich das Ende (15) des Klemmschenkels (11) durch die Ausnehmung (14) hindurcherstreckt.
  5. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkörper (4) jeweils ein Metallteil (16) aufweisen, daß das Metallteil (16) einen Kontaktschenkel (17), einen gegenüberliegenden Halteschenkel (18) und einen die Schenkel (17, 18) verbindenden Steg (19) aufweist, wobei das Ende (15) des Klemmschenkels (11) der Klemmfeder (10) und der Kontaktschenkel (17) des Metallteils (16) einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter bildenden, und daß an der der Klemmfeder (10) abgewandten Seite des Metallteils (16) das Steckerteil (8) ausgebildet ist.
  6. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis 5, mit drei Anschlußkörpern (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge und mit drei Anschlußkörpern (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden eines Motors, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Anschlußkörper (4) für die Spulenanfänge nebeneinander in einer ersten Reihe (21) und die drei Anschlußkörper (4) für die Spulenenden nebeneinander in einer zweiten Reihe (22) im Gehäuse (3) angeordnet sind, und daß die beiden Reihen (21, 22) übereinander angeordnet sind.
  7. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Grundzustand (Auslieferungszustand) ein Brückenmetall (23) derart im Gehäuse (3) angeordnet ist, daß die drei Steckerteile (8) der Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden durch das Brückenmetall (23) elektrisch leitend miteinander verbunden sind, daß im Grundzustand (Auslieferungszustand) zusätzlich auf den drei Steckerteilen (8) der Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge jeweils ein Metallteil (24) derart aufgesteckt ist, daß die drei Steckerteile (8) der Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge über die Metallteile (24) jeweils mit dem darunter oder darüber angeordneten Steckerteil (8) eines Anschlußkörpers (4) zum elektrischen Anschluß eines Spulenendes elektrisch leitend verbunden sind, und daß im Endmontagebetrieb durch Einstecken eines Umschaltelements (25) in das Gehäuse (3) in einer ersten Position die elektrisch leitende Verbindung des Brückenmetalls (23) mit den drei Steckerteile (8) der Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden trennbar ist, oder durch Einstecken eines zweiten Umschaltelements oder des ersten Umschaltelements (25) in einer zweiten Position die elektrisch leitenden Verbindungen der drei Metallteile (24) mit den drei Steckerteilen (8) der Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden trennbar sind.
  8. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Brückenmetall (23) drei Federschenkel (26) und einen die Federschenkel (26) verbindenden Rücken (27) aufweist, wobei die Federschenkel (26) im Grundzustand jeweils ein Steckerteil (8) eines Anschlußkörpers (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden kontaktieren und sich der Rücken (27) im Inneren der Gehäuses (3) an einer Gehäuseinnenwand (28) abstützt.
  9. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallteile (24) jeweils einen Kontaktabschnitt mit einer Öffnung (29) zum Aufstecken auf ein Steckerteil (8) eines Anschlußkörpers (4) und einen Federschenkel (30) aufweisen, wobei der Federschenkel (30) im Grundzustand das Steckerteil (8) eines Anschlußkörpers (4) zum elektrischen Anschluß eines Spulenendes kontaktiert.
  10. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 9, wobei die Steckerteile (8) als Schwert- bzw. Messerkontakt ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (29) im Kontaktbereich als Längsschlitz ausgebildet ist und vorzugsweise mindestens zwei definierte Kontaktpunkte (31) aufweist.
  11. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß durch Einstecken des Umschaltelements (25) in das Gehäuse (3) in einer ersten Position ein Drehstrommotor in Dreieckschaltung und durch Einstecken des Umschaltelements (25) in das Gehäuse (3) in einer zweiten, vorzugsweise um 180° gedrehten Position der Drehstrommotor in Sternschaltung verschaltbar ist.
  12. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Umschaltelement (25) aus einem Isoliermaterial, insbesondere aus Kunststoff besteht, und drei im eingesteckten Zustand in das Innere des Gehäuses (3) ragende Zungen (32) aufweist, wobei die drei Zungen (32) in der ersten Position des Umschaltelements (25) zwischen den drei Federschenkeln (26) des Brückenmetalls (23) und den drei Steckerteilen (8) der Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden und in der zweiten Position des Umschaltelements (25) jeweils zwischen dem Federschenkel (30) eines Metallteils (24) und einem Steckerteil (8) der drei Anschlußkörper (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet sind.
  13. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Zungen (32) des Umschaltelements (25) jeweils auf beiden Längsseiten Trennwände (33) aufweisen.
  14. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich an dem Umschaltelement (25) Führungsnuten (34) und in den korrespondierenden Seitenwänden des Gehäuses (3) entsprechende Führungsstege (35) oder seitlich an dem Umschaltelement Führungsstege und in den Seitenwänden des Gehäuses (3) entsprechende Führungsnuten ausgebildet sind.
  15. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Umschaltelement (25) ein Griffstück (36) aufweist
  16. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die externe Anschlußseite des Gehäuses (3) ein Symbol (37) für eine Dreieckschaltung und ein Symbol (38) für eine Sternschaltung aufweist, und daß auf die dem Gehäuse (3) abgewandten Rückseite des Umschaltelements (25) eine Markierung (39) aufweist, die in der ersten Position des Umschaltelements (25) auf das Symbol (37) für eine Dreieckschaltung und in der zweiten Position des Umschaltelements (25) auf das Symbol (38) für eine Sternschaltung deutet.
  17. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 6 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß neben den drei Anschlußkörpern (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenanfänge und den drei Anschlußkörpern (4) zum elektrischen Anschluß der Spulenenden eines Motors noch mindestens ein weiterer Anschlußkörper (4) in dem Gehäuse (3) angeordnet ist, insbesondere eine Anschlußkörper (4) für den vom Motor kommenden PE-Leiter
  18. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 17, mit einem Anschlußkörper (4) für den vom Motor kommenden PE-Leiter, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektrisch leitendes PE-Anschlußteil (40) in dem Gehäuse (3) verrastbar ist, wobei das PE-Anschlußteil (40) so ausgebildet ist, daß es im montierten Zustand einerseits mit dem Anschlußkörper (4) für den vom Motor kommenden PE-Leiter und andererseits mit Erde, insbesondere mit dem Motorgehäuse elektrisch leitend verbunden ist.
  19. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das PE-Anschlußteil (40) etwa U-förmig ausgebildet ist, wobei an den beiden U-Schenkeln (41) Rastnasen (42) zur Verrastung mit im Gehäuse (3) ausgebildeten korrespondierenden Rastausnehmungen ausgebildet sind und der U-Rücken (44) ein etwa gabelförmiges Kontaktelement (45) aufweist, das zur Kontaktierung des Anschlußkörpers (4) für den vom Motor kommenden PE-Leiter dient.
  20. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (3) ein Anschlußstecker (47) mit einem aus einem Isolierstoff bestehenden Steckergehäuse (48) befestigbar ist, wobei der Anschlußstecker (47) mindestens ein Leiteranschlußelement zum Anschluß mindestens eines externen Leiters und mindestens ein mit dem Leiteranschlußelement elektrisch verbundenes Kontaktelement aufweist, und in dem Steckergehäuse (48) mindestens eine Leitereinführungsöffnung zum Einführen des anzuschließenden Leiters ausgebildet ist.
  21. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das bzw. die Leiteranschlußelemente des Anschlußsteckers (47) als Federkraftanschlüsse ausgebildet sind, die jeweils eine Klemmfeder aufweisen, wobei die Klemmfeder derart ausgebildet und im Steckergehäuse (48) angeord net ist, daß ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug in die Klemmfeder einsteckbar ist.
  22. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußstecker (47) derart ausgebildet und am Gehäuse (3) befestigbar ist, daß die Leitereinführungsöffnung bzw. die Leitereinführungsöffnungen des Anschlußsteckers (47) senkrecht zu den Leitereinführungsöffnungen (5) im Gehäuse (3) ausgerichtet sind.
  23. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußstecker (47) am Gehäuse (3), vorzugsweise an der externen Anschlußseite des Gehäuses (3) anrastbar ist, wobei vorzugsweise im Steckergehäuse (48) zwei Löcher (49) und am Gehäuse (3) zwei Raststifte (50) ausgebildet sind.
  24. Klemmenanschlußblock nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) zweiteilig ausgebildet ist, insbesondere einen Gehäusedeckel (53) und einen kastenförmigen Gehäusegrundkörper (54) aufweist.
  25. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäusedeckel (53) die Leitereinführungsöffnungen (5) ausgebildet und im kastenförmige Gehäusegrundkörper (54) die Kammern (6) ausgebildet sind.
  26. Klemmenanschlußblock nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel (53) und der kastenförmige Gehäusegrundkörper (54) miteinander verrastbar sind.
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