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Die
Erfindung betrifft einen Klemmenanschlußblock zum elektrischen
Anschluß eines elektrischen Geräts, insbesondere
eines elektrischen Motors, mit einem Gehäuse und mit einer
Mehrzahl von im Gehäuse angeordneten Anschlußkörpern
zum elektrischen Anschluß der geräteseitigen Leiter,
wobei in dem Gehäuse eine der Anzahl der Anschlußkörper
entsprechende Anzahl an Leitereinführungsöffnungen
ausgebildet ist und wobei die Anschlußkörper in
einzelnen Kammern im Gehäuse angeordnet sind.
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Klemmenanschlußblöcke
sind seit Jahrzehnten als sogenannte Motorklemmbretter bekannt.
Ein derartiges Motorklemmbrett wird in der Regel in einem hinsichtlich
der Abmessungen vorgegebenen Motorklemmkasten an einem Motor angebracht
und dient dem elektrischen Anschluß des Motors, meist eines
Drehstrommotors, an die Versorgungsleitungen. Das Motorklemmbrett
besteht aus einem plattenartigen Träger aus elektrisch
isolierendem Kunststoff oder Keramik, in dem mehrere Gewindebolzen als
elektrische Anschlußkörper eingelassen sind. Auf die
Gewindebolzen sind Unterlegscheiben aufgelegt und Befestigungsmuttern
aufgeschraubt, so daß die anzuschließenden elektrischen
Leiter, wie insbesondere die Spulenanfänge, die Spulenenden
und der PE-Leiter, mittels Ringkabelschuhen zwischen den Unterlegscheiben
und den Befestigungsmuttern festgeklemmt werden. Da ein üblicher
Drehstrommotor entweder im Stern oder im Dreieck geschaltet wird, werden
zusätzlich noch sogenannte Brückenlaschen auf
die jeweiligen Gewindebolzen aufgeschraubt. Obwohl derartige Motorklemmbretter
herstellungstechnisch, kostenmäßig und insbesondere
anschlußtechnisch sehr aufwendig sind, werden sie nach
wie vor noch in großem Umfang eingesetzt.
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Aus
der
DE 39 34 981 C2 ist
ein eingangs beschriebener Klemmenanschlußblock bekannt,
der insbesondere anschlußtechnisch dadurch verbessert ist,
daß der Klemmenanschlußblock nicht mehr als Motorklemmbrett
sondern als Reihenklemmenblock ausgeführt ist, wobei der
Reihenklemmenbiock ein geschlossenes Gehäuse aus Kunststoff
und darin reihenklemmenartig nebeneinander angeordnete Anschlußkörper
in Form von Schraubanschlußkörpern aufweist.
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Ein
aus der Praxis bekannter Klemmenanschlußblock (Motorklemmblock
MKB 4 der Firma Phoenix Contact) gemäß der
DE 39 34 981 C2 weist sechs
integrierte Reihenklemmen mit insgesamt zwölf Anschlußschrauben
auf, wodurch bei Elektromotoren eindeutig zwischen interner Wicklungs-
und externer Anschlußseite unterschieden werden kann. Die
Schraubanschlußkörper auf der internen Wicklungsseite
dienen dabei zum Anschluß der Spulenanfänge U,
V, W sowie der Spulenenden U1, V1, W1, während auf der
externen Anschlußseite die Leiter für die Energieeinspeisung
L1, L2 und L3 angeschlossen werden können. Über
eine Steckbrücke, die in die Schraubanschlußkörper
auf der externen Anschlußseite einsteckbar ist, ist eine
Verschaltung eines Drehstrommotors wahlweise in Sternschaltung oder
in Dreieckschaltung möglich. Die Steckbrücke weist
hierzu zwei unterschiedliche Einlegebrücken auf, die gemeinsam
in einem Isoliergehäuse, elektrisch voneinander isoliert,
angeordnet sind. Zur Befestigung des bekannten Klemmenanschlußblocks weist
das Gehäuse zwei Durchgangsbohrungen auf, so daß das
Gehäuse mittels zweier Befestigungsschrauben am Gehäuse
des Elektromotors festgeschraubt werden kann.
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Obwohl
der bekannte Motorklemmenblock gegenüber herkömmlichen
Motorklemmbrettern bereits eine Reihe von Vorteilen aufweist, so
ist der Anschluß der Leiter durch die sowohl auf der internen Wicklungsseite
als auch auf der externen Anschlußseite verwendeten Schraubklemmen
relativ zeitaufwendig.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen herstellungstechnisch,
kostenmäßig und insbesondere anschlußtechnisch
verbesserten Klemmenanschlußblock anzugeben, wobei der
Klemmenanschlußblock vorzugsweise an unterschiedliche Anwendungsfälle
anpaßbar und variabel einsetzbar sein soll.
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Diese
Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen Klemmenanschlußblock
dadurch gelöst, daß die Anschlußkörper
jeweils ein Leiteranschlußelement zum Anschluß eines
geräteseitigen Leiters und ein mit dem Leiteranschlußelement
elektrisch verbundenes Steckerteil aufweisen und daß die
Steckerteile derart im Gehäuse angeordnet sind, daß sie mit
korrespondierenden Kontakten von entsprechenden Anschlußsteckern
elektrisch verbindbar sind. Dadurch, daß die Anschlußkörper
einerseits ein Leiteranschlußelement zum Anschluß der
internen, geräteseitigen Leiter und andererseits ein Steckerteil aufweisen,
ist der Anschluß der externen Leiter besonders einfach
und universell möglich, da die externen Leiter über
entsprechende Anschlußstecker einfach in das Gehäuse
des Klemmenanschlußblocks eingesteckt werden können,
wobei dann die in den Anschlußsteckern angeordneten Kontakte
mit den Steckerteilen der Anschlußkörper kontaktieren.
Vorzugsweise sind dabei die Kontakte der Anschlußstecker
als Buchsenkontakte ausgebildet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Steckerteile als
Stiftkontakte bzw. Rundkontakte oder als Schwert- bzw. Messerkontakte
und die Leiteranschlußelemente als Federkraftanschlüsse
ausgebildet, die jeweils eine Klemmfeder aufweisen. Durch die Ausbildung
der Steckerteile als Stiftkontakte oder als Schwert- bzw. Messerkontakte
können herkömmliche Anschlußstecker mit zumeist
tulpenförmigen Buchsenkontakten zur Verbindung mit den
Steckerteilen verwendet werden. Sind die Steckerteile als Rundkontakte,
insbesondere als gerollte oder gedrehte Rundstifte ausgebildet, so
können die Kontakte der Anschlußstecker als gerollte
oder gedrehte Rundbuchsenkontakte ausgebildet sein. Derartige Anschlußstecker
werden unter anderem von der Anmelderin in einer Vielzahl von unterschiedlichen
Ausführungsvarianten angeboten, die sich insbesondere durch
die unterschiedlichen Anschlußmöglichkeiten für
die anzuschließenden Leiter unterscheiden. So sind Anschlußstecker
mit Schraub-, Federkraft-, Crimp- und Schneidklemmkontakten bekannt.
Da die Anschlußstecker darüber hinaus genormte
Rastermaße aufweisen, können bei Einhaltung dieser
Rastermaße bzw. bei Ausbildung entsprechender Steckgesichter
wahlweise eine Vielzahl unterschiedlicher Anschlußstecker
an den Klemmenanschlußblock angeschlossen werden.
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Die
bevorzugte Ausbildung der Leiteranschlußelemente als Federkraftanschlüsse
ermöglich es, daß insbesondere mit Aderendhülsen
vorbereite Leiter auf der internen Wicklungsseite, d. h. Leiter, die
vom anzuschließenden elektrischen Motor kommen, direkt
in die Federkraftanschlüsse eingesteckt werden können,
ohne daß diese vorher geöffnet oder – wie
bei Shraubanschlüssen – nach dem Einführen der
Leiter geschlossen werden müssen. Durch die bevorzugte
Ausgestaltung sowohl der Steckerteile als auch der Leiteranschlußelemente
ist somit eine deutliche Reduzierung der zum elektrischen Anschluß eines
elektrischen Geräts, insbesondere eines elektrischen Motors,
benötigten Zeit erreichbar.
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Die
zuvor beschriebene bevorzugte Ausgestaltung des Leiteranschlußelements
als Federkraftanschluß, insbesondere als ein Federkraftanschluß, bei
dem ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug
in die Klemmfeder einsteckbar ist, wird gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung dadurch realisiert, daß die Klemmfeder
einen Klemmschenkel, einen Anlageschenkel und einen den Klemmschenkel
mit dem Anlageschenkel verbindenden Rücken aufweist, wobei
in dem Anlageschenkel eine Ausnehmung zum Einstecken des anzuschließenden
elektrischen Leiters ausgebildet ist und der Klemmschenkel und der
Anlageschenkel der Klemmfeder derart aufeinander zugebogen sind,
daß sich das Ende des Klemmschenkels durch die Ausnehmung
hindurch erstreckt.
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Bei
einem derartig ausgebildeten Leiteranschlußelement bzw.
einer derartigen Klemmfeder weist der Anschlußkörper
neben der Klemmfeder vorzugsweise ein Metallteil auf, wobei das
Metallteil einen Kontaktschenkel, einen gegenüberliegenden Halteschenkel
und einen die Schenkel verbindenden Steg aufweist. Das Ende des
Klemmschenkels der Klemmfeder und der Kontaktschenkel des Metallteils bilden
dabei einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden
elektrischen Leiter. Bei einem derartigen Anschlußkörper,
bestehend aus einer Klemmfeder und einem Metallteil ist das Steckerteil des
Anschlußkörpers an der der Klemmfeder abgewandten
Seite des Metallteils ausgebildet. Ein derartiger, bevorzugt verwendeter
Anschlußkörper ist aus der
DE 10 2004 046 471 B3 bekannt,
so daß bezüglich weiterer Einzelheiten hinsichtlich
der Ausgestaltung des Anschlußkörpers auf diese
Druckschrift verwiesen wird.
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Eingangs
ist ausgeführt worden, daß der erfindungsgemäße
Klemmenanschlußblock vorzugsweise zum Anschluß eines
elektrischen Motors, insbesondere eines Drehstrommotors vorgesehen
ist. In diesem Fall weist der Klemmenanschlußblock zumindest
drei Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der
Spulenanfänge und drei Anschlußkörper
zum elektrischen Anschluß der Spulenenden des Drehstrommotors
auf, wobei vorteilhafterweise vorgesehen ist, daß die drei
Anschlußkörper für die Spulenanfänge
nebenein ander in einer ersten Reihe und die drei Anschlußkörper
für die Spulenenden nebeneinander in einer zweiten Reihe
im Gehäuse angeordnet sind. Die beiden Reihen von Anschlußkörpern
sind dabei übereinander angeordnet, wobei die einzelnen Anschlußkörper
durch entsprechende Trennwände voneinander isoliert sind.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Klemmenanschlußblocks ist bei diesem im Grundzustand, d.
h. im Auslieferungszustand, ein Brückenmetall derart im
Gehäuse angeordnet, daß die drei Steckerteile der
Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der Spulenenden
U1, V1, W1 über das Brückenmetall elektrisch leitend
miteinander verbunden sind. Entsprechend einer Sternschaltung sind
somit die Spulenenden eines angeschlossenen Drehstrommotors durch
das eingelegte Brückenmetall elektrisch leitend miteinander
verbunden. Zusätzlich ist auf den drei Steckerteilen der
Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der
Spulenanfänge jeweils ein Metallteil derart angeordnet,
insbesondere aufgesteckt, daß die drei Steckerteile der
Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der
Spulenanfänge über die Metallteile jeweils mit
einem in der zweiten Reihe angeordneten Steckerteil eines Anschlußkörpers
für die Spulenenden elektrisch leitend verbunden sind.
Dadurch ist ein an den Klemmenanschlußblock angeschlossener
Spulenanfang einer Wicklung mit dem Spulenende einer anderen Wicklung
gemäß einer Dreieckschaltung elektrisch leitend
verbunden. Im Grundzustand sind somit die Anschlußkörper
innerhalb des Klemmenanschlußblocks durch das Brückenmetall
entsprechend einer Sternschaltung und durch die drei Metallteile
entsprechend einer Dreieckschaltung miteinander verbunden.
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Eine
Verschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors in Dreieckschaltung
kann nun dadurch besonders einfach erfolgen, daß ein Umschaltelement
in das Gehäuse in einer ersten Position eingesteckt wird,
wodurch die elektrisch leitende Verbindung des Brückenmetalls
mit den drei Steckerteilen der Anschlußkörper
zum elektrischen Anschluß der Spulenenden getrennt wird.
Durch Einstecken des Umschaltelements in der ersten Position wird
somit die im Grundzustand – zusätzlich – vorliegende
Brückung zur Sternschaltung aufgehoben. Zur Verschaltung
eines angeschlossenen Drehstrommotors in Sternschaltung kann ebenfalls
ein Umschaltelement in das Gehäuse eingesteckt werden,
wodurch die elektrisch leitende Verbindung der drei Metallteile mit den
drei Steckerteilen der Anschlußkörper zum elektrischen
Anschluß der Spulenenden getrennt wird. In diesem Fall
wird somit die im Grundzustand – zusätzlich – vorhandene
Brückung zur Dreieckschaltung aufgehoben.
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Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, daß zur wahlweisen Verschaltung des
Drehstrommotors in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung dasselbe Umschaltelement
verwendet werden kann, wobei durch Einstecken des Umschaltelements
in das Gehäuse in einer ersten Position ein Drehstrommotor
in Dreieckschaltung und durch Einstecken des Umschaltelements in
das Gehäuse in einer zweiten, um 180° gedrehten
Position der Drehstrommotor in Sternschaltung verschaltbar ist.
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Eine
Verschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors im Endmontagebetrieb
in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung kann somit einfach dadurch
realisiert werden, daß das Umschaltelement in einer von
zwei möglichen Positionen auf der dem anzuschließenden
Motor abgewandten, externen Anschlußseite in das Gehäuse
des Klemmenanschlußblocks eingesteckt wird. Vorzugsweise
besteht das Umschaltelement vollständig aus einem Isoliermaterial,
insbesondere aus Kunststoff, so daß keine Gefahr der Berührung
von spannungsführenden Teilen besteht.
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Vorzugsweise
weist das Brückenmetall drei Federschenkel und einen die
Federschenkel verbindenen Rücken auf, wobei das Brückenmetall
derart im Gehäuse des Klemmenanschlußblocks angeordnet
ist, daß die Federschenkel im Grundzustand jeweils ein
Steckerteil eines Anschlußkörpers zum elektrischen
Anschluß der Spulenenden kontaktieren und sich der Rücken
der Brückenmetalls im Inneren des Gehäuses abstützt.
Bei einer derartigen Ausgestaltung des Brückenmetalls als
Federkontakt kann die elektrisch leitende Verbindung zwischen den
Federschenkeln und den Steckerteilen besonders einfach durch Einstecken
des Umschaltelements aufgehoben werden.
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Auch
die Metallteile zur Realisierung der Dreieckschaltung sind vorzugsweise
als Federkontakte ausgebildet, wozu jedes Metallteil einen Kontaktabschnitt
mit einer Öffnung zum Aufstecken auf ein Steckerteil eines
Anschlußkörpers zum elektrischen Anschluß eines
Spulenanfangs und einen Federschenkel aufweist, der im Grundzustand
ein Steckerteil eines Anschlußköpers zum elektrischen
Anschluß eines Spulenendes kontaktiert. Sind die Steckerteile
als Schwert- bzw. Messerkontakt ausgebildet, so ist die Öffnung
in Kontaktabschnitt der des Metallteils als Längsschlitz
ausgebildet. Haben die Steckerteile dagegen die Form von Stift-
oder Rundkontakten, so sind die Kontaktabschnitte als Federelemente,
beispielsweise als buchsenförmige Kontakte ausgebildet.
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Das
Umschaltelement ist nun vorzugsweise so ausgebildet, daß es
drei im eingesteckten Zustand in das Innere des Gehäuses
ragende Zungen aufweist. Die drei Zungen sind in der ersten Position
des Umschaltelements zwischen den drei Federschenkeln des Brückenmetalls
und den drei Steckerteilen der Anschlußkörper
zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. In
der zweiten Position des Umschaltelements ist jeweils eine Zunge
des Umschaltelements zwischen dem Federschenkel eines Metallteils
und dem Steckerteil eines der drei Anschlußkörper
zum elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. Je
nachdem, in welcher Orientierung das Umschaltelement in das Gehäuse
des Klemmenanschlußblocks eingesteckt wird, werden somit
entweder die Federschenkel des Brückenmetalls oder die
Federschenkel der einzelnen Metallteile von den Steckerteilen der
Anschlußkörper zum elektrischen Anschluß der
Spulenenden durch die in das Gehäuse ragenden Zungen abgehoben
und damit elektrisch getrennt.
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Um
zu verhindern, daß das Umschaltelement durch eine Unachtsamkeit
des Benutzers verkehrt in das Gehäuse eingesteckt wird
oder beim Einstecken in das Gehäuse verkantet, sind seitlich
an dem Umschaltelement Führungsnuten und in den korrespondierenden
Seitenwänden des Gehäuses entsprechende Führungsstege
ausgebildet. Selbstverständlich können auch an
dem Umschaltelement seitliche Führungsstege und in den
Seitenwänden des Gehäuses entsprechende Führungsnuten
ausgebildet sein. Außerdem ist gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß das Umschaltelement
ein Griffstück aufweist, wodurch ebenfalls das Einstecken
des Umschaltelements bzw. der Zungen des Umschaltelements in das
Gehäuse erleichtert wird.
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Darüber
hinaus ist zur Vermeidung eines fehlerhaften Einsteckens des Umschaltelements
in das Gehäuse eine Kennzeichnung vorgesehen, wozu vorzugsweise
auf der externen Anschlußseite des Gehäuses ein
Symbol für eine Dreieckschaltung und ein Symbol für
eine Sternenschaltung aufgebracht ist und die dem Gehäuse
abgewandte Rückseite des Umschaltelements eine Markierung
aufweist. Die Markierung zeigt in der ersten Position des Umschaltelements
auf das Symbol für eine Dreieckschaltung und in der zweiten
Position des Umschaltelements auf das Symbol für eine Sternschaltung.
Dadurch ist für einen Monteur eindeutig erkennbar, wie
ein angeschlossener Drehstrommotor aufgrund der Einsteckposition
des Umschaltelements verschaltet ist.
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Der
erfindungsgemäße Klemmenanschlußblock
bietet die Möglichkeit, eine Mehrzahl von Anschlußkörpern
im Gehäuse anzuordnen, ohne daß der Klemmenanschlußblock
insgesamt so groß wird, daß er nicht mehr auf
einem herkömmlichen Motorgehäuse befestigt werden
kann. Vorzugsweise weist der Klemmenanschlußblock dabei
neben den drei Anschlußkörpern zum elektrischen
Anschluß der Spulenanfänge und den drei Anschlußkörpern
zum elektrischen Anschluß der Spulenenden eines Motors,
insbesondere eines Drehstrommotors, noch weitere Anschlußkörper
auf. Insbesondere ist in dem Gehäuse des Klemmenanschlußblocks
noch ein Anschlußkörper für einen vom
Motor kommenden PE-Leiter angeordnet.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Klemmenanschlußblocks, der einen Anschlußkörper
für den vom Motor kommenden PE-Leiter aufweist, ist ein
elektrisches leitendes PE-Anschlußteil in dem Gehäuse
verrastbar, wobei das PE-Anschlußteil so ausgebildet ist,
daß es im montierten Zustand einerseits mit dem Anschlußkörper
für den vom Motor kommenden PE-Leiter und andererseits
mit Erde, insbesondere mit dem Motorgehäuse elektrisch
leitend verbunden ist.
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Das
PE-Anschlußteil ist vorzugsweise etwa U-förmig
ausgebildet, wobei an den beiden U-Schenkeln Rastnasen zur Verrastung
mit im Gehäuse ausgebildeten korrespondierenden Rastausnehmungen ausgebildet
sind, so daß das PE-Anschlußteil mittels der Rastnasen
in dem Gehäuse befestigt werden kann. Der U-Rücken
des PE-Anschlußteils weist dabei ein etwa gabelförmiges
Kontaktelement auf, das im montierten Zustand den Anschlußkörper
für den vom Motor kommenden PE-Leiter form- und/oder kraftschlüssig
kontaktiert. Dadurch besteht die Möglichkeit, den vom Motor
kommenden PE-Leiter einfach in das Leiteranschlußelement
des entsprechenden Anschlußkörpers einzustec ken
und über das PE-Anschlußteil elektrisch leitend
mit dem Motorgehäuse zu verbinden. Darüber hinaus
ist der so realisierte PE-Anschluß über den Anschlußkörper
mit der externen Anschlußseite verbunden, so daß das
Potential des PE-Anschlusses aus dem Klemmenanschlußblock
herausgeführt werden kann.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Klemmenanschlußblock
derart ausgestaltet, daß an dem Gehäuse ein separater
Anschlußstecker mit einem aus Isolierstoff bestehenden
Steckergehäuse befestigbar ist, wobei der Anschlußstecker
mindestens ein Leiteranschlußelement zum Anschluß mindestens
eines externen Leiters und mindestens ein mit dem Leiteranschlußelement
elektrisch verbundenes Kontaktelement aufweist. Zum Anschließen
des externen Leiters ist darüber hinaus in dem Steckergehäuse
mindestens eine Leitereinführungsöffnung ausgebildet.
Durch die Möglichkeit, einen separaten Anschlußstecker
an dem Gehäuse des Klemmenanschlußblocks zu befestigen,
kann der Klemmenanschlußblock einfach an unterschiedliche
Anwendungsfälle angepaßt werden. Der separate
Anschlußstecker kann dabei insbesondere zum Anschluß von
Leitern für Temperaturfühler, Bremskontakte oder
Daten- oder Signalleitungen vorgesehen sein. Darüber hinaus
kann der Anschlußstecker je nach Anwendungsfall eine unterschiedliche
Anzahl an Leiteranschlußelementen aufweisen. Auch können
Anschlußstecker mit unterschiedlichen Arten von Leiteranschlußkontakten,
beispielsweise Schraub-, Federkraft-, Crimp- oder Schneidklemmkontakten
verwendet werden.
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Vorteilhafterweise
ist der externe Anschlußstecker derart ausgebildet und
am Gehäuse befestigbar, daß die Leitereinführungsöffnungen
des Anschlußsteckers senkrecht zu den Leitereinführungsöffnungen
im Gehäuse ausgerichtet sind. Durch die Ausbildung derartiger
seitlicher Leiterabgänge ist die Möglichkeit gegeben,
bei einem bereits am Statorgehäuse eines Motors befestigten
Klemmenanschlußblock nachträglich noch externe
Leiter an den Anschlußstecker anzuschließen. Die
Verbindung des Anschlußsteckers mit dem Gehäuse
des Klemmenanschlußblocks erfolgt vorzugsweise über
eine Rastverbindung, wobei vorzugsweise im Steckergehäuse zwei
Löcher und am Gehäuse des Klemmenanschlußblocks
zwei Raststifte ausgebildet sind.
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Gemäß einer
letzten vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Klemmenanschlußblocks, die hier noch kurz erläutert
werden soll, weist das Gehäuse ein erstes Gehäuseteil,
insbesondere einen Gehäusedeckel, und ein zweites Gehäuseteil, insbesondere
einen kastenförmigen Gehäusegrundkörper
auf, so daß das Gehäuse zweiteilig ausgebildet
ist. Durch die zweiteilige Ausbildung des Gehäuses kann
sowohl das Gehäuse selber sehr einfach hergestellt als
auch der Zusammenbau des Klemmenanschlußblocks, insbesondere
das Einsetzen der einzelnen Anschlußkörper in
das Gehäuse einfach durchgeführt werden. Vorzugsweise
können dabei die beiden Gehäuseteile durch entsprechende Rastelemente
einfach miteinander verrastet werden. Der Klemmenanschlußblock
ist vorzugsweise am Motor befestigt, insbesondere verschraubt oder
verrastet.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten,
den erfindungsgemäßen Klemmenanschlußblock
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf
die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche
als auch auf die nachfolgende Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Klemmenanschlußblocks,
von der dem anzuschließenden Motor zugewandten Seite,
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2 eine
Explosionsdarstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 1,
zusammen mit einem Anschlußstecker und einer Anschlußklemme, bestehend
aus einem Anschlußstecker und einem Grundkörper,
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3 eine
vergrößerte Darstellung eines Anschlußkörpers,
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4 eine
perspektivische Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 1,
schräg von der Seite, mit einer weggeschnittenen Seitenwand und
einem nicht eingesteckten Umschaltelement,
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5 eine
perspektivische Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 4,
mit einem eingesteckten Umschaltelement zur Verschaltung des Motors
in Dreieckschaltung,
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6 eine
perspektivische Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 4,
mit einem eingesteckten Umschaltelement zur Verschaltung des Motors
in Sternschaltung,
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7 eine
Darstellung des Klemmenanschlußblocks, von der dem anzuschließenden
Motor abgewandten, externen Anschlußseite, mit einem angeschlossenem
Anschlußstecker,
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8 eine
Darstellung des Klemmenanschlußblocks gemäß 7,
mit eingestecktem Umschaltelement,
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9 eine
vergrößerte Darstellung eines Brückenmetalls,
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10 eine
vergrößerte Darstellung dreier Metallteile, und
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11 eine
vergrößerte Darstellung eines PE-Anschlußteils
mit kontaktiertem Anschlußkörper.
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1 zeigt
eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
eines Klemmenanschlußblocks 1 von der dem anzuschließenden
Drehstrommotor zugewandten Seite. Von dem anzuschließenden
Drehstrommotor ist dabei lediglich in 1 ausschnittsweise
ein Teil des Statorgehäuses 2 dargestellt, an
das der Klemmenanschlußblock 1 bzw. dessen Gehäuse 3 befestigt
wird.
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Zum
elektrischen Anschluß des Drehstrommotors sind in dem Gehäuse 3 des
Klemmenanschlußblocks 1 eine Mehrzahl von Anschlußkörpern 4 (in
den dargestellten Ausführungsbeispielen sieben Anschlußkörper 4)
angeordnet, wie insbesondere aus der Explosionsdarstellung gemäß 2 erkennbar
ist. Zum Anschließen der vom Drehstrommotor kommenden bzw.
dem Drehstrommotor zugeordneten Leiter sind in dem Gehäuse 3 eine
der Anzahl der Anschlußkörper 4 entsprechende
Anzahl an Leitereinführungsöffnungen 5 ausgebildet,
durch die die einzelnen Leiter in die Anschlußkörper 4 eingeführt werden
können, die in einzelnen Kammern 6 im Gehäuse 3 angeordnet
sind.
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Insbesondere
aus der vergrößerten Darstellung eines Anschlußkörpers 4 gemäß 3 ist
erkennbar, daß der Anschlußkörper 4 ein
Leiteranschlußelement 7 zum Anschluß eines
vom Drehstrommotor kommenden Leiters und ein mit dem Leiteranschlußelement 7 elektrisch
verbundenes Steckerteil 8 aufweist. Die einzelnen Anschlußkörper 4 sind
dabei derart in dem Gehäuse 3 angeordnet, daß auf
der dem anzuschließenden Motor abgewandten, externen Anschlußseite
ein Anschlußstecker 9 mit dem Klemmenanschlußblock 1 verbunden
werden kann, wobei dann die in dem Anschlußstecker 9 angeordneten
korrespondierenden Buchsenkontakte die Steckerteile 8 der
Anschlußkörper 4 elektrisch kontaktieren.
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Bei
der in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausgestaltung der Anschlußkörper 4 sind
die Steckerteile 8 als Messerkontakte und die Leiteranschlußelemente 7 als
Federkraftanschlüsse ausgebildet. Die Leiteranschlußelemente 7 weisen
jeweils eine Klemmfeder 10 auf, die derart im Gehäuse 3 angeordnet
ist, daß ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug
in die Klemmfeder 10 eingesteckt werden kann. Die Klemmfeder 10 besteht
aus einem Klemmschenkel 11, einem Anlageschenkel 12 und
einem den Klemmschenkel 11 und den Anlageschenkel 12 verbindenden
Rücken 13. Wie aus 2 ersichtlich
ist, ist der Anlageschenkel 12 der Klemmfeder 10 im
wesentlichen senkrecht zur Einsteckrichtung des anzuschließenden
elektrischen Leiters ausgerichtet. In dem Anlageschenkel 12 ist dabei
eine Ausnehmung 14 zum Einstecken des Leiters ausgebildet.
Der Klemmschenkel 11 und der Anlageschenkel 12 sind
dabei derart aufeinander zugebogen, daß sich das Ende 15 des
Klemmschenkels 11 durch die Ausnehmung 14 hindurch
erstreckt.
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Neben
der Klemmfeder 10 gehört zu dem Anschlußkörper 4 noch
ein Metallteil 16, das einen Kontaktschenkel 17,
einen gegenüberliegenden Halteschenkel 18 und
einen die Schenkel 17, 18 verbindenden Steg 19 aufweist.
Der Kontaktschenkel 17 verläuft dabei im wesentlichen
parallel zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen
Leiters, so daß das Ende 15 des Klemmschenkels 11 der Klemmfeder 10 und
der Kontaktschenkel 17 des Metallteils 16 einen
Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden
elektrischen Leiter bilden. Die Klemmfeder 10 und das Metallteil 16 sind
darüber hinaus so ausgebildet, daß die Klemmfeder 10 durch Aufstecken
auf das Metallteil 16 an dem Metallteil 16 befestigbar
ist, wobei sich das freie Ende des Kontaktschenkels 17 durch
die Ausnehmung 15 im Anlageschenkel 12 er streckt
Das der Klemmfeder 10 abgewandte Ende des Metallteils 16 ist
als Steckerteil 8 ausgebildet.
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Die
derart ausgebildeten Anschlußkörper 4 ermöglichen
ein werkzeugloses Einführen und Anschließen von
starren oder mit Aderendhülsen versehenen Leitern an die
Anschlußkörper 4. Die in dem Gehäuse 3 ober-
bzw. unterhalb der Leitereinführungsöffnungen 5 angeordneten
Betätigungsöffnungen 20 dienen zum Einführen
eines Betätigungswerkzeugs, beispielsweise der Spitze eines
Schraubendrehers, wodurch die Klemmfeder 10 geöffnet und
damit ein angeschlossener Leiter wieder aus der Leitereinführungsöffnung 5 herausgezogen
werden kann. Darüber hinaus bietet die Betätigungsöffnung 20 auch
die Möglichkeit, flexible Leiter an den Anschlußkörper 4 anzuschließen,
für deren Anschluß zunächst die Klemmfeder 10 mittels
des Betätigungswerkzeugs geöffnet werden muß.
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Wie
zuvor bereits ausgeführt worden ist, weist der in den Figuren
dargestellte Klemmenanschlußblock 1 zum Anschluß eines
Drehstrommotors insgesamt sieben Anschlußkörper 4 auf.
Die Anschlußkörper 4 sind dabei in zwei übereinander
angeordneten Reihen aufgeteilt, wobei in der ersten, oberen Reihe 21 drei
Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der
Spulenanfänge (U, V, W) und in der zweiten Reihe 22 drei
Anschlußkörper 4 zum elektrischen Anschluß der
Spulenenden (U1, V1, W1) des Drehstrommotors angeordnet sind. In
der oberen Reihe 21 ist zusätzlich noch ein Anschlußkörper 4 zum
Anschluß eines vom Drehstrommotor kommenden PE-Leiters
(PE) vorgesehen.
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Bei
der zuvor beschriebenen Anordnung der drei Anschlußkörper 4 zum
elektrischen Anschluß der Spulenanfänge (U, V,
W) in der ersten Reihe 21 und der drei Anschlußkörper 4 zum
elektrischen Anschluß der Spulenenden (U1, V1, W1) in der
zweiten Reihe 22 ist eine wahlweise Verschaltung des Drehstrommotors
in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung besonders einfach möglich,
wie nachfolgend erläutert wird.
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Wie
insbesondere aus 2 und der Schnittdarstellung
gemäß 4 ersichtlich ist, sind in dem
Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 auf
der dem Motor abgewandten Seite ein Brückenmetall 23 und
drei einzelne Metallteile 24 angeordnet. Das in 9 vergrößert
dargestellte Brückenmetall 23 ist da bei in dem
in 4 dargestellten Grundzustand des Klemmenanschlußblocks 1,
der dem Auslieferungszustand entspricht, derart angeordnet, daß die
in der zweiten Reihe 22 nebeneinander angeordneten drei
Steckerteile 8 der Anschlußkörper 4 zum elektrischen
Anschluß der Spulenenden durch das Brückenmetall 23 elektrisch
leitend miteinander verbunden sind. Zusätzlich ist auf
den in der ersten Reihe 21 angeordneten Steckerteilen 8 der
drei Anschlußkörper 4 zum elektrischen
Anschluß der Spulenanfänge jeweils ein Metallteile 24 derart
aufgesteckt, daß jeweils ein Steckerteil 8 der
ersten Reihe 21 mit dem darunter angeordneten Steckerteil 8 der zweiten
Reihe 22 elektrisch leitend verbunden ist.
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Dadurch
wird bei einem Anschluß eines Drehstrommotors an den Klemmenanschlußblock 1 entsprechend
der in 1 gezeigten Beschriftung der Leitereinführungsöffnungen 5 über
das erste Metallteil 24 der Spulenanfang U mit dem Spulenende W1, über
das zweite Metallteil 24 der Spulenanfang V mit dem Spulenende
U1 und über das dritte Metallteil 24 der Spulenanfang
W mit dem Spulenende V1 verbunden, so daß die durch die
drei Metallteile 24 realisierte Brückung zu einer
Dreieckschaltung eines angeschlossenen Drehstrommotors führt.
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Im
Endmontagebetrieb kann der Monteur durch Einstecken eines Umschaltelements 25 nun wahlweise
die im Grundzustand vorgesehene Brückung in Sternschaltung
oder die Brückung in Dreieckschaltung aufheben. Durch Einstecken
des Umschaltelements 25 in der in 5 dargestellten,
ersten Position in das Gehäuse 3 wird die Brückung
der Sternschaltung aufgehoben, so daß ein dann an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener
Drehstrommotor in Dreieckschaltung verschaltet ist. Wird das Umschaltelement 25 in
der in 6 dargestellten zweiten Position, bei der das
Umschaltelement 25 um 180° gedreht ist, in das
Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 eingesteckt,
so wird durch das Umschaltelement 25 die Brückung
in Dreieckschaltung aufgehoben, so daß ein dann an den
Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener Drehstrommotor
in Sternschaltung verschaltet ist.
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Aus
der 9 ist erkennbar, daß das Brückenmetall 23 drei
Federschenkel 26 und einen die Federschenkel 26 verbindenden
Rücken 27 aufweist. Das Brückenmetall 23 kann
dabei als einfaches Stanz-Biegeteil ausgebildet sein. Das Brückenmetall 23 ist
derart im Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 eingesetzt,
daß sich der Rücken 27 an der Gehäuseinnenwand 28 abstützt,
während die drei Federschenkel 26 mit ihren abgebogenen
Kontaktbereichen aufgrund der Federkraft des Brückenmetalls 23 jeweils
einen der drei nebeneinander angeordneten Steckerteile 8 der
in der zweiten Reihe 22 angeordneten Anschlußkörper 4 kontaktieren.
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Die
in 10 vergrößert dargestellten
drei Metallteile 24 weisen jeweils einen Kontaktabschnitt mit
einer Öffnung 29 auf, so daß jedes Metallteil 24 mit
der Öffnung 29 auf ein Steckerteil 8 eines
Anschlußkörpers 4 aufgesteckt werden
kann. Darüber hinaus weisen die Metallteile 24 jeweils
einen Federschenkel 30 auf, der derart abgebogen ist, daß der Federschenkel 30 ein
Steckerteil 8 eines in der zweiten Reihe 22 angeordneten
Anschlußkörpers 4 unter Federkraft kontaktiert,
wenn das Metallteil 24 mit seiner Öffnung 29 auf
dem darüber angeordneten Steckerteil 8 des Anschlußkörpers 4 in
der ersten Reihe 21 aufgesteckt ist.
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Zur
Verbesserung des elektrischen Kontakts zwischen den einzelnen Steckerteilen 8 und
einem aufgesteckten Metallteil 24 sind in der als Längsschlitz
ausgebildeten Öffnung 29 vier paarweise einander
gegenüberliegende Kontaktpunkte 31 ausgebildet.
Darüber hinaus können die Kontaktbereiche bzw.
die Öffnungen 29 in den Metallteilen 24 auf
ihrer beim Aufstecken den Steckerteilen 8 zugewandten Seite
Radien oder Phasen aufweisen, wodurch sowohl das Aufstecken der
Metallteile 24 auf die Steckerteile 8 erleichtert
als auch eine Beschädigung der Oberfläche der
Steckerteile 8 beim Aufstecken verhindert wird.
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Wie
beispielsweise aus 4 ersichtlich ist, weist das
vollständig aus Kunststoff bestehende Umschaltelement 25 drei
im eingesteckten Zustand in das Innere des Gehäuses 3 ragende
Zungen 32 auf. In der in 5 dargestellten
ersten Position des Umschaltelements 25 sind die drei Zungen 32 zwischen den
drei Federschenkeln 26 des Brückenmetalls 23 und
den drei Steckerteilen 8 der Anschlußkörper 4 zum
elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. Wird
das Umschaltelement 25 um 180° gedreht und dann
in den Klemmenanschlußblocks 1 eingesteckt (6),
so sind die drei Zungen 32 des Umschaltelements 25 jeweils
zwischen dem Federschenkel 30 eines Metallteils 24 und
einem Steckerteil 8 der drei Anschlußkörper 4 zum
elektrischen Anschluß der Spulenenden angeordnet. Durch
ein entsprechendes Einstecken des Umschaltelements 25 in
der ersten oder der zweiten Position in das Gehäuse 3 werden
somit entweder die Federschenkel 26 des Brückenteils 23 von
der Unterseite der Steckerteile 8 oder die Federschenkel 30 der
drei Metallteile 24 von der Oberseite der Steckerteile 8 abgehoben.
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Zur
Erhöhung der Luft- und Kriechstrecken schließen
sich an die drei Zungen 32 des Umschaltelements 25 jeweils
auf beiden Längsseiten Trennwände 33 an,
so daß das Umschaltelement 25 insgesamt drei U-förmige
Abschnitte aufweist, die die einzelnen Federschenkel 26, 30 vom
Kontakt mit dem Steckerteil 8 abheben und seitlich gegen
benachbarte Metallteile isolieren. Damit nicht durch eine Unachtsamkeit
des Monteurs beim Einstecken des Umschaltelements 25 in
das Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 die
falschen Federschenkel 26, 30 vom Steckerteil 8 abgehoben
werden, sind an dem Umschaltelement 25 seitliche Führungsnuten 34 und in
den korrespondierenden Seitenwänden des Gehäuses 3 entsprechende
Führungsstege 35 ausgebildet. Dadurch ist eine
sichere Führung des Umschaltelements 25 beim Einstecken
in das Gehäuse 3 gewährleistet, lange
bevor das freie Ende der Zungen 32 die Federschenkel 26 des
Brückenmetalls 23 oder die Federschenkel 30 der
drei Metallteile 24 von den Steckerteilen 8 abhebt.
Zur Erleichterung des Einsteckens des Umschaltelements 25 in
das Gehäuse 3 weist das Umschaltelement 25 darüber
hinaus ein Griffstück 36 auf, welches in seiner
Form so ausgebildet ist, daß es beim Einschieben des Umschaltelements 25 in
das Gehäuse 3 gut mit zwei Fingern geführt
werden kann.
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Aus
den 7 und 8 ist ersichtlich, daß auf
der externen Anschlußseite des Gehäuses 3 ein Symbol 37 für
eine Dreieckschaltung und ein Symbol 38 für eine
Sternschaltung aufgebracht bzw. ausgeprägt ist. Auf der
dem Gehäuse 3 abgewandten Rückseite des
Umschaltelements 25 ist dazu korrespondierend eine Markierung 39 in
Form eines Pfeils aufgebracht, so daß für einen
Monteur sofort erkennbar ist, ob ein an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener
Drehstrommotor in Sternschaltung oder in Dreieckschaltung verschaltet
ist. 8 zeigt dabei ein Ausführungsbeispiel,
bei dem das Umschaltelement 25 in der zweiten Position
in das Gehäuse 3 eingesteckt ist, so daß ein
an den Klemmenanschlußblock 1 angeschlossener
Drehstrommotor in Sternschaltung verschaltet ist. Entsprechend weist die
Markierung 39 auf der Rückseite des Umschaltelements 25 auf
das Symbol 38 für die Sternschaltung.
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Aus
der 2 ist erkennbar, daß der Klemmenanschlußblock 1 zusätzlich
ein elektrisch leitendes PE-Anschlußteil 40 aufweisen
kann, welches in 11 dargestellt ist. Durch Verwendung
des PE-Anschlußteils 40 kann auf besonders einfache Art
und Weise ein vom Drehstrommotor kommender PE-Leiter, der an den
entsprechenden Anschlußkörper 4 angeschlossen
ist, mit dem Motorgehäuse als Erdanschluß verbunden
werden. Das PE-Anschlußteil 40 ist dabei etwa
U-förmig ausgebildet, wobei an den beiden U-Schenkeln 41 jeweils
eine Rastnase 42 ausgebildet ist, mit deren Hilfe das PE-Anschlußteil 40 in
einer Aufnahme 43 am Gehäuse 3 verrastet werden
kann. In der Aufnahme 43 sind dafür – hier nicht
dargestellte – korrespondierende Rastausnehmungen zur Verrastung
der Rastnasen 42 ausgebildet. Herstellungstechnisch kann
das PE-Anschlußteil 40 einfach als Stanzteil ausgebildet
sein.
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Zur
einfachen und sicheren Realisierung der elektrischen Verbindung
zwischen dem für den Anschluß eines PE-Leiters
vorgesehenen Anschlußkörper 4 und dem
PE-Anschlußteil 40 ist am U-Rücken 44 des
PE-Anschlußteils 40 ein etwa gabelförmiges Kontaktelement 45 angeformt,
das im eingerasteten Zustand des PE-Anschlußteils 40 den
Anschlußkörper 4 im Bereich des Metallteils 16 klemmend
kontaktiert. Die elektrische leitende Verbindung zwischen dem PE-Anschlußteil 40 und
dem Statorgehäuse 2 erfolgt einfach dadurch, daß das
PE-Anschlußteil 40 – und damit auch Gehäuse 3 – mit
Hilfe zweier Schrauben 46 am Statorgehäuse 2 festgeschraubt wird.
Die Befestigung des Gehäuses 3 am Statorgehäuse 2 kann
alternativ oder zusätzlich auch über eine Rastverbindung
erfolgen.
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Aus
den 2, 7 und 8 ist erkennbar,
daß an dem Klemmenanschlußblock 1 bzw.
an dessen Gehäuse 3 ein separater Anschlußstecker 47 befestigt
werden kann. Hierzu sind im Steckergehäuse 48 des
Anschlußsteckers 47 seitlich zwei Löcher 49 ausgebildet,
die mit am Gehäuse 3 des Klemmenanschlußblocks 1 angeordneten
Raststiften 50 verrasten können. Alternativ kann
die Verrastung von Anschlußstecker 47 und Gehäuse 3 auch über
eine Nut-Federverbindung erfolgen. Der separate Anschlußstecker 47,
der beispielsweise zum Anschluß von Leitern für
Temperaturfühler, Bremskontakte oder Daten- oder Signalleitungen
vorgesehen sein kann, kann je nach Anwendungsfall eine unterschiedliche
Anzahl an Leiteranschlußelementen aufweisen.
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Der
in 2 und in den 7 und 8 dargestellte
Anschlußstecker 7 ist als Federkraftanschluß ausgebildet,
so daß er Klemmfedern als Leiteranschlußelemente
aufweist, die so ausgebildet und im Steckergehäuse 48 angeordnet
sind, daß ein anzuschließender Leiter ohne Betätigungswerkzeug in
die Klemmfeder einsteckbar ist. Außerdem sind die Klemmfedern
sowie die im Steckergehäuse 48 ausgebildeten Leitereinführungsöffnungen
bei dem in den Figuren dargestellten Anschlußstecker 47 so
angeordnet, daß die anzuschließenden Leiter – bei
der in den Figuren dargestellten Ausrichtung des Klemmenanschlußblocks 1 – von
unten in den Anschlußstecker 47 eingesteckt werden.
Die Leitereinführungsrichtung verläuft beim Anschlußstecker 47 somit
senkrecht zur Leitereinführungsrichtung des Klemmenanschlußblocks 1.
Durch die Realisierung derartiger seitlicher Leiterabgänge
bzw. Leiterzuführungen besteht die Möglichkeit,
auch bei einem bereits am Statorgehäuse 2 eines
Motors befestigten Klemmenanschlußblock 1 noch
nachträglich externe Leiter an den Anschlußstecker 47 anzuschließen. Ebenso
kann auch ein bereits vorverdrahteter Anschlußstecker 47 nachträglich
an einen bereits am Statorgehäuse 2 befestigten
Klemmenanschlußblock 1 angerastet werden.
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An
den separaten Anschlußstecker 47 kann entweder
ein korrespondierender Anschlußstecker zum Anschluß weiterer
Leitungen oder ein Grundkörper 51 angeschlossen
werden, der zum einen mit den Kontaktelementen des Anschlußsteckers
zusammensteckbare Gegenkontaktelemente aufweist, zum anderen über
entsprechende Stiftkontakte direkt auf einer Leiterplatte befestigbar
ist. Ein derartiger Grundkörper 51 mit als Stiftkontakte 52 ausgebildeten
Gegenkontakten ist in 2 dargestellt.
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Zum
einfachen Zusammenbau des Klemmenanschlußblocks 1 weist
das Gehäuse 3 einen Gehäusedeckel 53 und
einen kastenförmigen Gehäusegrundkörper 54 auf,
die über entsprechende Rastelemente miteinander verbunden
werden können. In dem Gehäusedeckel 53 sind
die Leitereinführungsöffnungen 5 und
die Betätigungsöffnungen 20 ausgebildet,
während in dem Gehäusegrundkörper 54 die
einzelnen Anschlußkörper 4 sowie das
Brückenmetall 23, die Metallteils 24 und
das PE-Anschlußteil 40 eingesetzt werden. Außerdem wird
in den Gehäusegrundkörper 54 auch das
Umschaltelement 25 eingesteckt.
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Wie
aus 2 erkennbar ist, kann auf der externen Anschlußseite
des Klemmenanschlußblocks 1 ein Anschlußstecker 9 zum
Anschluß von vier externen Leitern – Versorgungsleitungen
L1, L2 und L3 sowie PE-Leiter – in das Gehäuse 3 eingesteckt
und mit den entsprechenden Steckerteilen 8 der Anschlußkörper 4 der
ersten Reihe 21 elektrisch leitend verbunden werden. Dabei
gibt es eine Vielzahl von Ausführungsformen der möglichen
Anschlußstecker 9, die sich insbesondere durch
die unterschiedlichen Anschlußmöglichkeiten für
die anzuschließenden externen Leiter unterscheiden. So
können Anschlußstecker mit Schraub-, Federkraft-, Crimp-
und Schneidklemmkontakten verwendet werden. Darüber hinaus
besteht jedoch auch die Möglichkeit, daß die Anschlußstecker 9 direkt
mit entsprechenden Kontakten einer Leiterplatte verbunden werden,
so daß die Anschlußstecker keine Anschlußkontakte
für anzuschließende Leiter sondern Stiftkontakte
zur Verbindung mit Leiterbahnen der Leiterplatte aufweisen, wie
dies bei dem Grundkörper 51 der Fall ist, der
mit dem separaten Anschlußstecker 47 verbindbar
ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3934981
C2 [0003, 0004]
- - DE 102004046471 B3 [0011]