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DE102007006645A1 - Elektrischer Steckverbinder - Google Patents

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DE102007006645A1
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Robert Müller
Helmut Schöpplein
Michael Burger
Christian Süss
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Wieland Electric GmbH
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Wieland Electric GmbH
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Abstract

Elektrischer Steckverbinder mit einem einen Steckerkontakt (23) oder einen Buchsenkontakt (15) und mindestens einen Federkontakt als Kontaktanschluss für einen elektrischen Leiter (7) aufnehmenden Steckverbindergehäuse (6) mit . einem zumindest teilweise elektrisch leitenden Halterahmen (21), . einem im Halterahmen (21) gehaltenen Federelement (20) zur Ausbildung einer Federklemmstelle für den Leiter (7) gemeinsam mit dem Halterahmen (21) und . einem mit dem Halterahmen (21) verbundenen Steckerkontakt (23) oder Buchsenkontakt (15).

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Elektrische Steckverbinder weisen zunächst mindestens einen Kontaktanschluss auf, an welchen ein elektrischer Leiter angeschlossen werden kann. Dieser Kontaktanschluss ist üblicherweise als Krimpanschluss, Schraubanschluss oder Federkraftanschluss ausgebildet. Mit Hilfe des Kontaktanschlusses wird der zu einer elektrischen Leitung gehörende elektrische Leiter mit dem Steckverbinder kontaktmäßig verbunden. Der Steckverbinder weist darüber hinaus einen Stecker- oder Buchsenkontakt auf. Mit diesem Stecker- oder Buchsenkontakt wird der Steckverbinder mit einem anderen Steckverbinder zusammengesteckt. Die elektrischen Steckverbinder sind in der Regel deshalb paarweise derart ausgebildet, dass der Steckerkontakt eines Steckverbinders zum Buchsenkontakt eines entsprechenden anderen Steckverbinders steckkompatibel ausgebildet ist. Mit Hilfe derartiger Steckverbinder-Paare ist es möglich, elektrische Leiter miteinander zu verbinden, wobei die Verbindung jederzeit lösbar ist. Hierfür muss das Steckverbinder-Paar einfach wieder voneinander entkoppelt werden.
  • Üblicherweise sind Steckverbinder so ausgebildet, dass an der einen Stirnseite des Steckverbindergehäuses Einführöffnungen für einen Leiteranschluss ausgebildet sind und an der gegenüberliegenden Stirnseite die Steckerkontakte bzw. Buchsenkontakte angeordnet sind. Hierbei sind verschiedene Bauformen möglich. So kann ein einziger Kontaktanschluss für einen einzigen Leiter vorgesehen sein. Es können aber auch mehrere Kontaktanschlüsse für mehrere Leiter vorgesehen sein. Ebenso kann nur ein einziger Buchsenkontakt oder Steckerkontakt vorgesehen sein oder auch entsprechend mehrere Buchsen- oder Steckerkontakte. Weiterhin als Sonderbauform sind sogenannte hermaphroditische Steckverbinder bekannt, bei welchen dasselbe Kontaktteil sowohl als Steckerkontakt als auch als Buchsenkontakt letztlich wirksam ist.
  • In der heutigen Anschlusstechnik ist es häufig erwünscht, ein elektrisches Gerät vom Leitungsnetz trennen zu können. Für diese Spannungstrennung verwendet man vorzugsweise die vorerwähnten Steckverbinder. Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, ein oder mehrere Leuchtelemente in einem Bürogebäude, die vorzugsweise in eine Decke eingelassen sind, vorübergehend vom Netz zu trennen. Hierbei ist es auch Gründen des Einbauraums oder der Ästhetik häufig erwünscht, den Steckverbinder in das Gehäuse des Beleuchtungselements einbringen zu können und ihn aus dem Gehäuse durch eine Gehäuseöffnung wieder herausziehen zu können. Um die Steckverbinder problemlos so in ein Gehäuse einbringen zu können, sollen sie möglichst platzsparend ausgestaltet sein.
  • Da Steckverbinder hierbei in der Regel sehr einfach und preisgünstig zu fertigende Schraubklemmen substituieren, sollen auch die Steckverbinder entsprechend preisgünstig sein. Hierfür ist es vorteilhaft, wenn der Steckverbinder konstruktiv einfach aufgebaut und auch einfach zu fertigen ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen derart konstruktiv einfach gehaltenen Steckverbinder anzugeben. Diese Aufgabe ist durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1 in erfinderischer Weise gelöst. Die rückbezogenen Ansprüche enthalten teilweise für zweckmäßige und teilweise für sich selbst erfinderische Weiterbildungen des erfindungsmäßigen Steckverbinders.
  • Der erfindungsmäßige Steckverbinder weist hierfür das übliche Gehäuse auf, welches den Kontaktanschluss für den elektrischen Leiter und den Steckerkontakt bzw. Buchsenkontakt aufnimmt. Der Kontaktanschluss ist gemäß der Erfindung als Federkontakt ausgestaltet. Der Federkontakt besteht hierbei aus einem Federelement und einem das Federelement sowohl fixierenden als auch elektrisch leitenden Halterahmen. Auf diese Weise ist eine besonders gute Federklemmstelle zum Anschluss des elektrischen Leiters ausgebildet. Auch die elektrischen Eigenschaften, insbesondere die elektrische Leitung innerhalb des Steckverbinders genügt so sämtlichen Anforderungen. Zur weiteren Optimierung der Leitei genschaften des Steckverbinders ist auch der Steckerkontakt bzw. der Buchsenkontakt mit dem Halterahmen verbunden.
  • Wegen der Wichtigkeit der elektrischen Leitfähigkeit des Halterahmens, ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, den Halterahmen insgesamt aus elektrisch leitendem Material zu fertigen. Die positiven Auswirkungen auf die elektrische Leitfähigkeit des Halterahmens ist evident.
  • Besonders vorteilhaft ist die im Anspruch 3 vorgeschlagene Ausgestaltung des gesamten Halterahmens als Blechbiegeteil. Dieses Blechbiegeteil weist zunächst eine Grundplatte als Basisteil auf. Zwei einander gegenüberliegende Schmalseiten dieser Grundplatte sind einfach, vorzugsweise rechtwinklig ausgebogen und bilden so ein Stützlager für das Federelement. Besonders gut eignet sich das in Anspruch 4 vorgeschlagene, V-förmige Federelement zur Kombination mit dem vorerwähnten Blechbiegeteil. Das V-förmige Federelement weist zwei gegeneinander verfederbare Federschenkel auf. Diese Federschenkel liegen in ihrer Montageendposition mit ihren Stirnseiten vorteilhaft an den Innenseiten der als Widerlager ausgestalteten Seitenwangen des Blechbiegeteils an, so dass die Seitenwangen die Federschenkel klammerartig umfassen, was in den Ansprüchen 5 und 6 wiedergegeben ist. Zu dem ist in Anspruch 6 vorgeschlagen, in den Seitenwangen noch Sicken einzuformen, wodurch eine kombinierte form- und federkraftschlüssige Verbindung von Blechbiegeteil und Federelement realisiert ist. Ein großer Vorteil dieser Variante in der Tatsache, dass über das Blechbiegeteil einerseits und das Federelement andererseits hinaus keine weiteren Teile benötigt werden, um die Federklemmstelle, also den Kontaktanschluss für den elektrischen Leiter zu realisieren. Um das Federelement weiter zu sichern, ist im Anspruch 7 ein als Ausbiegung ausgestalteter Anschlag eine auf der Grundplatte vorgesehen.
  • Konsequent fortgesetzt ist der Erfindungsgedanke durch die Verwendung weniger, im Optimalfall zweier Bauteile durch die im Anspruch 8 und/oder 9 vorgeschlagenen Maßnahmen. Hier wird der Gedanke, möglichst wenige im Optimalfall nur zwei Bauteile zu verwenden dahingehend fortgesetzt, dass zur Realisierung des Steckerkontakts bzw. zur Realisierung des Buchsenkontakts kein weiteres Bauteil nötig ist. Steckerkontakt und Buchsenkontakt sind hiernach nämlich als Blechlappen ausgestaltet, die aus einer bzw. beiden Seitenwangen des Blechbiegeteils ihrerseits einfach ausgebogen sind. Anspruch 10 betrifft schließlich eine konsequente Weiterbildung des im Anspruch 9 beanspruchten Buchsenkontakts. Dort bilden zwei aufeinander liegende Blechlappen ein Aufnahmemaul zum Einschieben eines als Blechlappen ausgestalteten Steckerkontakts eines steckkompatiblen Steckverbinders. Der Blechlappen des Steckers wird einfach zwischen die beiden Blechlappen der Buchse geschoben. Vorzugsweise federn die beiden Blechlappen der Buchse auseinander und bilden so ein Aufnahmemaul für den Steckerkontakt mit Einführschrägen für den Steckerkontakt infolge der maulartigen Ausbildung.
  • Vorteilhaft an der gesamten Erfindung ist die Möglichkeit, den Halterahmen als Stanz-Biegeteil in einem einzigen Fertigungsgang herzustellen. Aus einer Blechtafel muss lediglich das entsprechende Blechstanzteil ausgestanzt werden. Sodann werden die beiden Seitenwangen, der Anschlag sowie die Blechlappen ausgebogen. In einem weiteren Fertigungsgang muss nur noch das Federelement in den so gefertigten Halterahmen eingeschnappt werden. Die aus Federelement und Halterahme auf diese Weise gefertigte Baugruppe kann dann einfach in ein Gehäuse eingeschoben werden und das Gehäuse mit Hilfe eines aufrastbaren Gehäusedeckels verschlossen werden.
  • Anhand eines Ausführungsbeispiels wird die Erfindung und der geschilderte einfache konstruktive Aufbau des elektrischen Steckverbinders mit weiteren Vorteilen geschildert. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsmäßigen, als Stecker ausgestalteten Steckverbinder einerseits und einen hierzu steckkompatiblen, als Buchsenverbinder ausgestalteten Steckverbinder andererseits in nicht gestecktem Zustand;
  • 2 eine aus zwei steckkompatiblen Steckverbindern zusammengesetzte Stecker-Buchsenkombination;
  • 3 die Explosionszeichnung eines als Buchsenverbinder ausgestalteten Steckverbinders;
  • 4 die Explosionszeichnung eines als Steckerverbinder ausgestalteten Steckverbinder;
  • 5 den Halterahmen eines Buchsenverbinders mit eingesetztem Federelement;
  • 6 den Halterahmen eines Steckerverbinders mit eingesetztem Federelement;
  • 7 die geschnittene Darstellung eines als Buchsenverbinder ausgestalteten Steckverbinders mit kontaktierten Leitern;
  • 1 zeigt einen Buchsenverbinder 1, ein Gehäuseteil 2 und einen Steckerverbinder 3. Das Gehäuseteil 2 kann beispielsweise die Gehäusewand eines Leuchtengehäuses sein. Es ist im Zusammenhang mit dem hiesigen Ausführungsbeispiel lediglich schematisch angedeutet. Das Gehäuseteil 2 weist einen Durchbruch 4 auf. Durch den Durchbruch 4 ist sowohl der kompakt bauende Buchsenverbinder 1 als auch der ebenso kompakt bauende Steckerverbinder 3 hindurchschiebbar. Es ist auch möglich, am Buchsenverbinder 1 oder Steckerverbinder 3 Elemente vorzusehen, die den jeweiligen Verbinder 1, 3 am Gehäuseteil 2 halten, wodurch dann der Buchsenverbinder 1 oder Steckerverbinder 3 als Gehäusestecker ausgestaltet ist.
  • Am Buchsenverbinder 1 erkennbar sind die in Längsrichtung 5 aus dem Steckverbindergehäuse 6 hinausführenden elektrischen Leiter 7. Weiterhin erkennbar ist ein Verriegelungszapfen 8 am Buchsenverbinder 1. Aus der Darstellung der 2 ist erkennbar, dass bei gestecktem Buchsenverbinder 1 und Steckerverbinder 3 der Verriegelungszapfen 8 in einer Verriegelungstasche 9 am Steckerverbinder 3 einliegt und so eine Schnappverbindung zwischen den Steckverbindergehäusen 6 des Buchsenverbinders 1 und des Steckerverbinders 3 herstellt. Diese Schnappverbindung dient zur Verriegelung der Steckverbindung des Buchsenverbinders 1 mit dem Steckerverbinder 3. Zum Lösen der in 2 dargestellten Steckverbindung wird einfach mit einem Werkzeug beispielsweise der Klinge eines Schraubendrehers auf den in Längsrichtung 5 endseitig am Verriegelungs zapfen 8 angeformten Rasthaken 10 gedrückt. Wird der Rasthaken 10 in der zur Längsrichtung 5 rechtwinklig verlaufenden Querrichtung 11 verfahren, gibt er den mit der Verriegelungstasche 9 gebildeten Hintergriff frei, so dass sich die Steckverbindung durch ein Auseinanderziehen der Steckverbindergehäuse 6 des Buchsenverbinders 1 und des Steckerverbinders 3 in Längsrichtung 5 wieder voneinander lösen lässt. Es ist klar, dass sowohl der Buchsenverbinder 1 als auch der Steckerverbinder 3 in gleicher Weise ein Steckverbindergehäuse 6 aufweisen und jeweils an einen oder mehrere Leiter 7 angeschlossen sind. Im Ausführungsbeispiel ist der Steckverbinder 3 mit zwei elektrischen Leitern 7 verbunden, die den Potentialabgriff zum elektrishen Verbrauchsmittel, beispielsweise einer Leuchte darstellen, während am Buchsenverbinder 1 mindestens zwei Klemmstellen pro Potential vorhanden sind, wobei der eine Leiter 10 zum Abgriff des Verbrauchsmittels, beispielweise einer Leuchte dient, und der zweite mit gleichen Potential vorhandene Leiter, für das Durchschleifen weiterer Verbrauchsmittel vorgesehen ist. Die elektrischen Leiter 7 bestehen ihrerseits aus einer elektrisch leitenden Kupferlitze 12 und einem die Kupferlitze 12 jeweils elektrisch isolierenden und ummantelnden Isoliermantel 13.
  • Das in 3 dargestellte Steckverbindergehäuse 6 des Buchsenverbinders 1 weist an seiner Stirnseite mit dem Verriegelungszapfen 8 noch zwei Berührungsschutzhülsen 14 auf. Jede dieser Berührungsschutzhülsen 14 nimmt im Montageendzustand jeweils einen Buchsenkontakt 15 auf. Die in Längsrichtung 5 den Berührungsschutzhülsen 14 abgewandte Stirnseite des Steckverbindergehäuses 6 ist mittels eines Verschlussstopfens 16 im Montageendzustand verschlossen. Der Verschlussstopfen 16 weist seinerseits in Längsrichtung 5 verlaufende Durchleitungsöffnungen 17 zur Durchleitung der Leiter 7 auf. Zur Verriegelung der Verschlussstopfen 16 am Steckverbindergehäuse 6 weist jeder Verschlussstopfen 16 einen oder mehrere, im Ausführungsbeispiel der 3 und 4 vier Rastnocken 18 auf. Die Rastnocken 18 greifen im Montageendzustand in Rastöffnungen 19, welche ihrerseits das jeweilige Steckverbindergehäuse 6 an seiner oberen und unteren Wand durchbrechen.
  • Im Steckverbindergehäuse 6 zwischen dem eigentlichen Steckverbindergehäuse 6 und dem Verschlussstopfen 16 liegt die aus dem Federelement 20 und dem Halterahmen 21 gebildete Baugruppe ein.
  • Von dem vorstehend anhand der Explosionszeichnung in 3 beschriebenen Buchsenverbinder 1 unterscheidet sich der in 4 dargestellte Steckerverbinder 3 dadurch, dass er eine im gesteckten Zustand die Berührungsschutzhülsen 14 aufnehmende Berührungsschutzkammer 22 aufweist und dass anstelle der Buchsenkontakte 15 der Steckerkontakt 23 am Halterahmen 21 ausgebildet sind.
  • Anhand der 5 und 6 werden die aus Halterahmen 21 und Federelement 20 bestehenden Baugruppen mit Buchsenkontakt 15 einerseits und Steckerkontakt 23 andererseits näher erläutert. Am Halterahmen 21 bildet eine Grundplatte 24 das Basisteil des Halterahmens 21. Aus den einander in Querrichtung 11 gegenüberliegenden Seiten der Grundplatte 24 sind jeweils etwa rechtwinklig Seitenwangen 25 in gleicher Richtung aufgebogen. Die Seitenwangen 25 und die Grundplatte 24 bilden so einen etwa C-förmigen Querschnitt. In Längsrichtung 5 sind die Seitenwangen 25 über die Grundplatte 24 hinaus verlängert und aus ihnen sind Blechlappen 26 ausgebogen. Im Falle des in 5 dargestellten Buchsenkontakts 15 ist aus jeder Seitenwange 25 ein Blechlappen 26 ausgebogen. Die Blechlappen 26 sind in Längsrichtung 5 einander konvergierend angeordnet, so dass sie ein Aufnahmemaul 27 für einen Steckerkontakt 23 eines entsprechenden Steckerverbinders 3 ausbilden. Die Blechlappen 26 laufen in Längsrichtung 5 schräg aufeinander zu, berühren einander mit ihren Kontaktbereichen 28, an welche sich in Längsrichtung 5 das Aufnahmemaul 27 anschließt.
  • Aus dem in Längsrichtung 5 dem Aufnahmemaul 27 abgewandten Ende der Grundplatte 24 ist in die gleiche Richtung wie die Seitenwangen 25 noch ein Anschlag 29 für das Federelement 20 ausgebogen. Der Anschlag 29 sichert das Federelement 20 gegen Verschiebung in Längsrichtung 5 Das Federelement 20 ist etwa V-förmig ausgestaltet und weist so zwei voneinander divergierende Federschenkel 30 auf. Die Federschenkel 30 liegen mit ihren Stirnenden 31 an den In nenseiten der Seitenwangen 25 an. In die Seitenwangen 25 sind des weiteren Sicken 32 eingeformt, welche die Stirnenden 31 der Federschenkel 30 formschlüssig hintergreifen. Die Federelemente 20 sind mit den Stirnenden 31 der Federschenkel 30 gleichsam im Bereich der Sicken 32 formschlüssig gesichert.
  • Von der in 5 dargestellten Baugruppe für den Buchsenverbinder 1 unterscheidet sich die in 6 dargestellte Baugruppe für den Steckerverbinder 3 im Wesentlichen durch die veränderte Ausgestaltung des Steckerkontakts 23 gegenüber dem als Aufnahmemaul 27 ausgestalteten Buchsenkontakt 15 am Buchsenverbinder 1. Beim Steckerverbinder 3 ist lediglich eine Seitenwange 25, im Ausführungsbeispiel der 6 die obere Seitenwange 25 in Längsrichtung 5 über die Grundplatte 24 hinaus verlängert. Aus der verlängerten Seitenwange 25 ist wiederum ein Blechlappen 26 ausgebogen. Dieser Blechlappen 26 bildet beim Steckerverbinder 3 den Steckerkontakt 23. Der Steckerkontakt 23 ist also als Flachstecker ausgestaltet. Aus der gemeinsamen Betrachtung der 5 und der 6 ist leicht und deutlich ersichtlich, dass der als Flachstecker ausgestaltete Steckerkontakt 23 einfach in das Aufnahmemaul 27 des Buchsenkontakts 15 einschiebbar ist und so eine wirksame Steckverbindung und auch elektrische Verbindung zwischen dem Buchsenverbinder 1 und dem Steckerverbinder 3 ausbildet.
  • 7 zeigt exemplarisch eine geschnittene Darstellung des Buchsenverbinders 1 im zusammengebauten Zustand. Auf eine entsprechende Darstellung eines Steckerverbinders wird hier verzichtet, weil sie nur im Bereich des Steckerkontakts 23 von der hier dargestellten Variante mit dem Buchsenkontakt 15 abweicht. Aus 7 ist der Anschluss der Leiter 7 an der vom Halterahmen 21 und vom Federelement 20 gebildeten Klemmstelle sichtbar. Die vom Isoliermantel 13 befreite Kupferlitze 12 liegt zwischen einer Seitenwange 25 und Federschenkel 30 des Federelements 20 kraftschlüssig gesichert ein. Besonders gut ist die Auflage der Kupferlitze 12 gegen die in der Seitenwange 25 ausgebildete Sicke 32. Mit einer Dreh-Ziehbewegung ist der Leiter 7 aus dieser Federklemmung wieder zu lösen. Die Federklemmung eignet sich sehr gut für einen Bemessungsquerschnitt des Leiters 7 größer oder gleich 4 mm2. Des weiteren erkennbar ist die Fixierung des Feder elements 20 in Längsrichtung 5. Das Federelement 20 liegt nämlich zwischen dem Anschlag 29 einerseits und dem mittels der Rastnocken 18 in den Rastöffnungen 19 des Steckverbindergehäuses 6 fixierten Verschlussstopfen 16 lagegesichert ein. Anhand der Darstellung der 7 wird auch unmittelbar klar, dass zur Herstellung sowohl des Buchsenverbinders 1 als auch des Steckerverbinders 3 ein hoher Anteil von Gleichteilen verwendet werden kann. Für beide Verbinder 1, 3 können identische Federelemente 20 und identische Verschlussstopfen 16 verwenden. Die Halterahmen 21 unterscheiden sich nur durch die Ausgestaltung der Blechlappen 26 bzw. der Kontakte 15, 23. Lediglich die Steckverbindergehäuse 6 weichen voneinander ab. Aus der zusammenschauenden Betrachtung der 1 bis 7 wird auch klar, dass die aus Federelement 20 und Halterahmen 21 bestehende Baugruppe sowohl als Einzelbaugruppe mit einem Halterahmen 21 und einem Federelement 20 ausgebildet sein kann als auch als Zwillingsbaugruppe, wo an einem Halterahmen 21 beidseitig zwei Federelemente 20 adaptiert sind. Wegen der beiden am Federelement 20 ausgebildeten Federschenkel 30 können mit dem selben Federelement 20 sowohl ein Leiter 7 als auch zwei Leiter 7 angeschlossen werden.
  • 1
    Buchsenverbinder
    2
    Gehäuseteil
    3
    Steckerverbinder
    4
    Durchbruch
    5
    Längsrichtung
    6
    Steckverbindergehäuse
    7
    Leiter
    8
    Verriegelungszapfen
    9
    Verriegelungstasche
    10
    Rasthaken
    11
    Querrichtung
    12
    Kupferlitze
    13
    Isoliermantel
    14
    Berührungsschutzhülse
    15
    Buchsenkontakt
    16
    Verschlussstopfen
    17
    Durchleitungsöffnung
    18
    Rastnocken
    19
    Rastöffnung
    20
    Federelement
    21
    Halterahmen
    22
    Berührungsschutzkammer
    23
    Steckerkontakt
    24
    Grundplatte
    25
    Seitenwange
    26
    Blechlappen
    27
    Aufnahmemaul
    28
    Kontaktbereich
    29
    Anschlag
    30
    Federschenkel
    31
    Stirnseite
    32
    Sicke
    33
    Inneres Ende

Claims (10)

  1. Elektrischer Steckverbinder mit einem einen Steckerkontakt (23) oder einen Buchsenkontakt (15) und mindestens einen Federkontakt als Kontaktanschluss für einen elektrischen Leiter (7) aufnehmenden Steckverbindergehäuse (6) gekennzeichnet durch – einen zumindest teilweise elektrisch leitenden Halterahmen (21), – ein im Halterahmen (21) gehaltenes Federelement (20) zur Ausbildung einer Federklemmstelle für den Leiter (7) gemeinsam mit dem Halterahmen (21) und – einen mit dem Halterahmen (21) verbundenen Steckerkontakt (23) oder Buchsenkontakt (15).
  2. Steckverbinder nach Anspruch 1 gekennzeichnet durch einen Halterahmen (21) aus elektrisch leitendem Material.
  3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2 gekennzeichnet durch einen als Blechbiegeteil ausgebildeten Halterahmen (21) mit einer Grundplatte (24) als Basisteil und mit zwei aus einander gegenüberliegenden Grundplattenseiten ausgebogenen Seitenwangen (25) als Widerlager für das Federelement (20).
  4. Steckverbinder nach Anspruch 3 gekennzeichnet durch ein im Wesentlichen V-förmiges Federelement (20) mit zwei gegeneinander reversibel verformbaren Federschenkeln (30).
  5. Steckverbinder nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwangen (25) die Federschenkel (30) klammerartig umfassen.
  6. Steckverbinder nach Anspruch 4 oder 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Federschenkel (30) mit ihren Stirnenden (31) an den Innenflächen der Seitenwangen (25) anliegen und dass in die Seitenwangen (25) die Stirnenden (31) formschlüssig hintergreifende Sicken (32) eingeformt sind.
  7. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 3 bis 6 gekennzeichnet durch mindestens einen aus der Grundplatte (24) ausgebogenen Anschlag (29) zur Arretierung des Federelements (20) am Halterahmen (21).
  8. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gekennzeichnet durch einen aus einer Seitenwange (25) ausgebogenen Blechlappen (26) als Steckerkontakt (23).
  9. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gekennzeichnet durch jeweils einen aus jeder der beiden Seitenwangen (25) ausgebogenen Blechlappen (26) derart, dass die Blechlappen (26) mit ihren den Seitenwangen (25) abgewandten Enden zumindest teilweise aneinander liegen und einen Aufnahmeschlitz zwischen sich bilden als Buchsenkontakt (15).
  10. Steckverbinder nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dass die beiden aneinander liegenden Enden der Blechlappen (26) ein Aufnahmemaul (27) für einen als Steckerkontakt (23) ausgebildeten Blechlappen (26) bilden.
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