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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Anschlusseinrichtung. Bei der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlusseinrichtung ist ein Klemmkörper vorgesehen, der wenigstens eine daran vorgesehene Leiteraufnahme sowie eine Klemmeinrichtung und eine Leiterschutzeinrichtung aufweist, um es zu ermöglichen, einen Leiter vor Beschädigungen geschützt an der Leiteraufnahme klemmend aufzunehmen.
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Im Stand der Technik sind unterschiedliche elektrische Anschlussklemmen bekannt geworden, die dazu geeignet sind, Leiter klemmend aufzunehmen. Im Stand der Technik werden die Klemmkörper der bekannten Anschlussklemmen beispielsweise aus Vollmaterial gefertigt. Der Klemmkörper wird mit einer Durchgangsbohrung zur Aufnahme des Leiters versehen und es wird beispielsweise auf der Oberseite des Klemmkörpers ein Gewindeloch gebohrt, durch welches eine Klemmschraube in das Innere des Klemmkörpers hinein ragt. Dort drückt die Klemmschraube gegen einen Leiterschutz, der im Gehäuse separat befestigt wird. Der Leiterschutz in der Leiteraufnahme verhindert, dass sich der Leiter beim Einschrauben der Klemmschraube mitdreht oder dass der Leiter beschädigt wird.
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Nachteilig bei diesem eingangs dargestellten Stand der Technik ist der massive Klemmkörper und die aufwändige Montage der Anschlussklemme, da neben dem Gehäuse und dem Klemmkörper auch noch die Schraube und der Leiterschutz jeweils einzeln montiert werden müssen.
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Weiterhin sind Klemmkörper bekannt geworden, bei denen der Klemmkörper aus einem Blechbiegeteil besteht, welches an den Enden zusammen geschweißt wird, um einen stabilen Klemmkörper zu bilden. Zum Schutz eines aufgenommenen Leiters wird bei der Montage ein Leiterschutzblech mitmontiert, auf welches die Klemmschraube drückt. Nachteilig bei dieser bekannten Anschlussklemme ist der erhebliche Montageaufwand.
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Aus der
DE 30 05 619 C2 geht eine elektrische Schraubenanschlussklemme hervor, bei der der einzuführende Leiter bzw. Draht durch einen streifenförmigen Drahtschutz geschützt wird, wenn mit einer Klemmschraube der Draht in der Klemme festgeklemmt wird. Der Drahtschutz ist zwischen sich überlappenden oberen Endabschnitten des Klemmkörpers der Klemme halternd aufgenommen. Durch diese Endabschnitte führt auch das Gewinde der Klemmschraube hindurch.
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Die
US 2 161 249 A zeigt in einer Ausführungsform wie ein flaches, oberes Teilstück eines zu einem Druckstück gehörendes Teiles sich zwischen sich überlappenden, obere Endteilen, die zu dem Klemmengehäuse gehören, befindet. Eine Stellschraube, die durch einen Gewindeabschnitt der oberen Endteile hindurchgeführt wird, wirkt das Druckstück ein, um einen in die Klemme eingeführten Leiter zu klemmen.
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In der
DE 1 262 400 A ist eine Leitungsklemme, insbesondere Lüsterklemme offenbart. Eine Drahtschutz- Blattfeder ist zwischen zwei sich überlappenden Enden, die die Deckwand eines aus Blech zusammen gebogenen Klemmkörpers bilden, gehalten.
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Das Gebrauchsmuster
DE 20 2006 018 023 U1 zeigt eine Klemmhülse für einen elektrischen Leiter aus einem Blechbiegeteil mit zwei übereinander angeordneten oberen Wandabschnitten, also einem ersten und einem zweiten oberen Wandabschnitt, wobei der erste obere Wandabschnitt mit dem ersten Seitenwandabschnitt und der zweite obere Wandabschnitt mit dem zweiten Seitenwandabschnitt verbunden sind, wobei hindurch durch die oberen Wandabschnitte mindestens ein durch Fließformtechnik hergestelltes Gewindeloch hindurchgeführt ist und diese miteinander verbindet. Das Gewindeloch weist nach oben und nach unten, also von dem Bodenwandabschnitt weg- und auf diesen zu- gerichtet, kragenförmige Ansätze auf.
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Aus der Gebrauchmusterschrift
DE 203 10 459 U1 geht ein Klemmkörper für eine Lüsterklemme hervor. Der Klemmkörper wird aus einem Stanzbiegeteil gebildet, dessen räumliche Ausbildung durch form- oder stoffschlüssige Verbindung der Enden des Blechbiegeteils erreicht wird. Im Bereich von Gewindeöffnungen für jeweilige Klemmschrauben werden kragenförmige Ansätze durch Fließformtechnik gebildet, die auch einen Teil des Innengewindes mit umfassen.
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Aus dem Gebrauchsmuster
DE 20 2004 013 761 U1 geht der Metalleinsatz für eine Lüsterklemme zum Verbinden zweier Leiter hervor. Der Metalleinsatz besteht aus einem gebogenen Stanzteil. Ein oberer Wandbereich von zwei sich überlappenden oberen Wandteilen, durch die wenigsten ein Gewindeloch hindurchführt, ist zweilagig ausgeführt, so dass der obere Wandabschnitt des Metalleinsatzes bzw. Klemmrahmens dieses Gebrauchsmusters sogar dreilagig ausgebildet ist.
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Die
DE 30 03 140 A1 zeigt eine Klemme mit Klemmschraube. Das Klemmenteil wird durch Stanzen und Metallverformen aus einem Metallband ausgebildet. An einem Ende des Metallbandes wird ein Stutzen gebildet, der in eine Öffnung am anderen Ende des Metallbandes eingeführt wird und durch weitere Metallverformung wird diese Verbindung verfestigt und sodann die Gewindebohrung eingebracht.
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Vor dem beschriebenen Stand der Technik ist es deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Anschlusseinrichtung zur Verfügung zu stellen, bei welchem eine einfache Herstellbarkeit und Montierbarkeit der elektrischen Anschlusseinrichtung ermöglicht werden kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch das Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Weitere vorteilhafte Merkmale und Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus dem Ausführungsbeispiel.
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Die Aufgabenlösung der Erfindung erfolgt durch ein Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Anschlusseinrichtung mit den Schritten:
- - biegen eines Blechbiegeteils (8), um einen Bodenwandabschnitt (9), einen ersten und ein zweiten Seitenwandabschnitt (10, 11) und einen ersten oberen und zweiten oberen Wandabschnitt (12, 13) einer Leiteraufnahme (4) eines Klemmkörpers (3) zu bilden,
- - positionieren eines Aufnahmeabschnitts (14) einer Leiterschutzeinrichtung (6) zwischen dem ersten oberen Wandabschnitt (12) und dem zweiten oberen Wandabschnitt (13), und
- - verbinden von dem ersten oberen und dem zweiten oberen Wandabschnitt (12, 13) und dem Aufnahmeabschnitt (14) mit einer Fließformverbindung (15), um es mittels der Leiterschutzeinrichtung (6) zu ermöglichen, einen Leiter (7) vor Beschädigung geschützt mit einer Klemmeinrichtung (5) an der Leiteraufnahme (4) klemmend aufzunehmen, wobei bei der Verbindung durch die Fließformtechnik eine Öffnung (17) in den ersten oberen Wandabschnitt (12), den zweiten oberen Wandabschnitt (13) und den Aufnahmeabschnitt (14) eingebracht wird, welche wenigstens teilweise mit einem Gewinde (19) versehen wird, in welches die Klemmeinrichtung einschraubbar ist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren hat viele Vorteile. Ein erheblicher Vorteil des Verfahrens zur Herstellung einer elektrischen Anschlusseinrichtung ist, dass bei der Montage nur wenig Teile separat montiert werden müssen. Der Klemmkörper der elektrischen Anschlussklemme wird durch ein Blechbiegeteil geformt, an dem durch Umbiegen entsprechender Abschnitte die Seitenwände, die Bodenwand und der wenigstens eine obere Wandabschnitt gebildet werden. Schon dadurch wird eine einfachere Herstellung ermöglicht.
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Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Aufnahmeabschnitt der Leiterschutzeinrichtung mit dem wenigstens einen oberen Wandabschnitt verbunden wird. Dadurch ergibt sich ein insgesamt einstückiges Teil, sodass die Leiterschutzeinrichtung verliersicher an dem Klemmkörper aufgenommen ist.
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Durch die beanspruchten Schritte bei dem Fließformverfahren, kann ein ringsum geschlossener Klemmkörper realisiert werden. Durch eine Verbindung des ersten oberen Wandabschnitts und des zweiten oberen Wandabschnitts mit den Schritten des mit beanspruchten Fließformverfahrens wird ein belastbarer Klemmkörper zur Verfügung gestellt, der auch bei hohen Klemmkräften der Klemmeinrichtung seine Funktion zuverlässig erfüllt.
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Insgesamt wird mit den mit berücksichtigten Herstellungsschritten eine elektrische Anschlusseinrichtung geschaffen, die wegen der speziell erreichten Vorzüge auch zur Charakterisierung der Vorrichtung als solcher, diese Bezugname auf Herstellungs- schritte rechtfertigt.
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Im Zusammenhang mit der Erfindung kann ein erster oberer und ein zweiter oberer Wandabschnitt vorgesehen sein. Dabei kann der Aufnahmeabschnitt der Leiterschutzeinrichtung sowohl mit dem ersten oberen Wandabschnitt und/oder mit dem zweiten oberen Wandabschnitt verbunden werden. So wird ein stabiler und insbesondere kastenförmiger Klemmkörper bereit gestellt, in den in die Leiteraufnahme von der Seite ein anzuschließender Leiter einsteckbar ist.
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Ferner kann im Zusammenhang mit der Erfindung vorgesehen sein, dass der erste obere Wandabschnitt und der zweite obere Wandabschnitt übereinander angeordnet sind. Dadurch ergibt sich eine besonders feste Verbindung des Klemmkörpers.
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Ferner ist im Zusammenhang mit der Erfindung vorgesehen, dass der Aufnahmeabschnitt der Leiterschutzeinrichtung zwischen dem ersten oberen Wandabschnitt und dem zweiten oberen Wandabschnitt angeordnet ist, wodurch eine zusätzliche Stabilisierung der Leiterschutzeinrichtung und des Klemmkörpers insgesamt erreicht wird.
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Vorteilhaft ist, wenn bei der erfindungsgemäßen Anschlusseinrichtung die Leiterschutzeinrichtung aus einem streifenförmigen Teil besteht, welches insbesondere etwa U-förmig gestaltet ist. Dadurch wird es ermöglicht, dass ein Schenkel des U's als Aufnahmeabschnitt zwischen dem ersten oberen und dem zweiten oberen Wandabschnitt eingeführt wird, während der zweite Schenkel den an der Leiteraufnahme aufgenommenen Leiter vor Beschädigungen schützt.
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Ferner ist es weiterhin vorteilhaft, wenn die Leiterschutzeinrichtung einen Klemmabschnitt umfasst, der in der Leiteraufnahme angeordnet ist, welcher Klemmabschnitt insbesondere etwa V-förmig gestaltet ist, um einen definierten Klemmspalt zu gewährleisten und um den Klemmdruck effektiv auf den Leiter auszuüben.
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Es ist vorgesehen, in dem ersten oberen Wandabschnitt, dem zweiten oberen Wandabschnitt und dem Aufnahmeabschnitt der Leiterschutzeinrichtung eine fluchtende Öffnung vorzusehen, durch die ein Teil der Klemmeinrichtung durchführbar ist, wobei die Öffnung wenigstens teilweise ein Gewinde aufweist, in welches die Klemmeinrichtung einschraubbar ist.
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Erfindungsgemäß ist die fluchtende Öffnung an der Fließformverbindung vorgesehen und wird bei der Herstellung der Fließformverbindung eingebracht.
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Vorteilhaft ist auch, an dem ersten oberen Wandabschnitt und dem zweiten oberen Wandabschnitt wenigstens einen kragenförmigen Ansatz auszubilden, der wenigstens einen oberen Wandabschnitt mit dem Aufnahmeabschnitt der Leiterschutzeinrichtung verbindet.
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In allen Ausgestaltungen kann ein den Klemmkörper umgebendes Gehäuse vorgesehen sein, welches wenigstens teilweise aus einem nicht-leitenden Material und insbesondere wenigstens teilweise oder im Wesentlichen aus Kunststoff besteht.
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Zur Herstellung der Fließformverbindung des Aufnahmeabschnitts der Leiterschutzeinrichtung mit wenigstens einem oberen Wandabschnitt wird vorzugsweise ein Fließbohrer oder Fließfräser eingesetzt. Es kann vor der Durchführung des Fließformverfahrens eine Bohrung oder sonstige fluchtende Öffnung in die miteinander zu verbindenden Teile eingebracht werden, die anschließend über das Fließformverfahren vergrößert wird, während gleichzeitig eine Fließformverbindung entsteht.
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Die zur Durchführung des Verfahrens benötigten Fließbohrer werden insbesondere aus gesintertem, hitzebeständigem und hochverschleißfestem Hartmetall hergestellt. Dabei hat der reibende Arbeitsteil des Fließbohrers vorzugsweise einen Querschnitt mit einer mehreckigen Struktur oder einer Polygonform, die zwei, drei, vier, fünf oder mehr mit vier Ecken, Reibkanten oder Reibstollen aufweist. Die reibenden Kanten sind vorzugsweise mittels eines Schleifverfahrens eingebracht. Die Gestalt ist wichtig für die Erzeugung der für den Fließbohrprozess benötigten Reibungshitze.
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Die eingesetzten Fließbohrer können durch ein Sinterverfahren hergestellt werden und bestehen vorzugsweise vollständig aus Hartmetall. Die Fließbohrer weisen insbesondere eine Zentrierspitze, einen konischen oder zylindrischen Körper, einen Kragen- und/oder einen Schneidabschnitt, sowie einen Aufnahmeschaft auf.
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Durch die Reibungshitze wird das bearbeitete Material so heiß, dass es teigig und fließfähig wird. Dadurch entsteht nach Abkühlung eine feste und dauerhafte Verbindung der einzelnen Komponenten.
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Der Klemmkörper kann ebenfalls aus einem streifenförmigen Teil gebildet werden, welches z.B. etwa rechteckigförmig gestaltet ist. Das rechteckigförmige Blechteil wird entsprechend umgebogen, sodass der Bodenabschnitt, die seitlichen und die oberen Wandabschnitte gebildet werden. Mit rechteckigen Blechstreifen sind geringe Verschnitte möglich.
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Nach der Herstellung der Verbindung weisen einzelne Teile insbesondere kragenförmige Ansätze auf, an denen die Teile miteinander verschmolzen sind.
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Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt die schnelle, einfache und kostengünstige Herstellung von elektrischen Anschlusseinrichtungen, bei denen die Leiterschutzeinrichtung verliersicher an dem Klemmkörper befestigt ist. Der Klemmkörper kann ohne separaten Schweißvorgang aus einem Blechbiegeteil hergestellt werden.
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Mit zum Verfahren nach der Erfindung gehören, dass ein erster oberer Wandabschnitt und ein zweiter oberer Wandabschnitt umgebogen und insbesondre miteinander verbunden werden, um einen stabilen und belastbaren Klemmkörper zu bilden. Das bietet den Vorteil, dass bei der Klemmung eines aufgenommenen Leiters der Klemmkörper fest bleibt und nicht federnd nachgibt. Ansonsten könnte bei einem aus einem Biegeteil bestehenden Klemmkörper das Problem entstehen, dass sich in dem überlappenden Bereich beim Anziehen der Klemmschraube die oberen Wandabschnitte voneinander wegbiegen, sodass sich die Blechlaschen verformen. Dadurch würden sich die beiden Achsen des Gewindes verschieben, wodurch die Montage erschwert würde.
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Gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten aus Vollmaterial bestehenden Klemmkörper wird erheblich Material und Fertigungsaufwand eingespart. Ein weiterer erheblicher Vorteil ist, dass man die Klemmeinrichtung in Form einer Klemmschraube vormontieren kann, sodass nur noch der Leiter eingeführt und festgeklemmt werden muss. Der in dem Klemmkörper angeordnete und damit fest verbundene Klemmschenkel der Leiterschutzeinrichtung verhindert, dass sich der Leiter verdreht oder dass der Leiter beschädigt wird.
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Im Stand der Technik war mit der Leiterschutzeinrichtung wenigstens ein Teil mehr vorhanden, was den Montageaufwand erhöht. Weiterhin wird durch den aus Blech bestehenden Klemmkörper Material eingespart. Es entsteht bei der Herstellung praktisch kein Abfall, was die Herstellkosten senkt. Bei der erfindungsgemäßen Herstellung durch ein Fließformen wird hingegen soviel Reibung erzeugt, dass das Material des Klemmkörpers örtlich teigig wird und sich beim Fließen verformt. Dadurch werden die beiden oberen Wandabschnitte bzw. Laschen vernietet, sodass insgesamt ein seitlich ringsum geschlossener Klemmkörper mit einer Leiteraufnahme zur Kontaktierung des Leiters entsteht.
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Insgesamt entsteht ein einfach herstellbares Teil, bei dem der Leiterschutz verliersicher aufgenommen ist.
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Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus dem Ausführungsbeispiel, welches im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert wird.
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In den Figuren zeigen:
- 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen elektrischen Anschlussklemme;
- 2 einen Schnitt durch die elektrische Anschlussklemme nach 1 mit einem eingeführten Leiter;
- 3 die Leiterschutzeinrichtung und den Klemmkörper vor deren Verbindung;
- 4 den Klemmkörper mit eingeschobener Leiterschutzeinrichtung vor der Verbindung; und
- 5 den fertigen Klemmkörper mit daran befestigter Leiterschutzeinrichtung.
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In den 1-5 ist eine erfindungsgemäße und als elektrische Anschlussklemme 2 ausgeführte elektrische Anschlusseinrichtung 1 schematisch dargestellt.
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Die in 1 dargestellte elektrische Anschlussklemme 2 umfasst einen Klemmkörper 3, der im Wesentlichen aus einem Blechbiegeteil 8 besteht. Das ursprünglich etwa rechteckige Blech wird umgebogen, sodass neben einem Bogenwandabschnitt 9 seitliche Wandabschnitte 10 und 11 sich hier etwa rechtwinklig anschließen, an die sich wiederum rechtwinklig obere Wandabschnitte 12 und 13 anschließen, sodass insgesamt ein etwa kastenförmiges Hohlprofil entsteht, welches im Wesentlichen den Klemmkörper 3 bildet. Von der Seite ist in dem Hohlprofil des Klemmkörpers 3 eine Öffnung vorgesehen, die als Leiteraufnahme 4 dient und zur Aufnahme eines Leiters geeignet ist.
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In 2 ist klar ersichtlich, dass der Aufnahmeabschnitt 14 der Leiterschutzeinrichtung 6 zwischen dem oberen Wandabschnitt 12 und dem oberen Wandabschnitt 13 angeordnet ist. Dazu wird der Aufnahmeabschnitt 14 nach dem Umbiegen der seitlichen Wandabschnitte 10 und 11 und der oberen Wandabschnitte 12 und 13 zwischen den oberen Wandabschnitt 12 und den oberen Wandabschnitt 13 mit dem Aufnahmeabschnitt 14 eingeschoben. Zuvor wurde das Teil 21, welches ursprünglich ein Blechstreifen ist, U-förmig umgebogen, um die Leiterschutzeinrichtung 6 mit dem Aufnahmeabschnitt 14 und dem Klemmabschnitt 16 zu bilden.
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Der Klemmabschnitt 16 kann an einer oder mehreren Stellen nochmals umgebogen werden und beispielsweise etwa V-förmig gestaltet werden, um einen definierten Klemmabschnitt zur Verfügung zu stellen.
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Nach dem Einschieben des Aufnahmeabschnitts 14 zwischen den oberen Wandabschnitt 12 und den oberen Wandabschnitt 13 wird die Fließformverbindung 15 hergestellt, die den Klemmkörper 3 insgesamt stabilisiert und die Leiterschutzeinrichtung 6 verliersicher und fest an dem Klemmkörper 3 sichert.
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Bei der Herstellung der Fließformverbindung 15 durch ein Fließformverfahren wird eine Öffnung oder ein Loch 17 in die oberen Wandabschnitte 12 und 13 und den dazwischen liegenden Aufnahmeabschnitt 14 eingebracht oder vergrößert. Das erfolgt hier dadurch, dass ein Fließformwerkzeug mit entsprechenden Reibungskanten die Öffnung 17 herstellt oder vergrößert, wobei durch die entstehende Reibung das Material des Blechbiegeteils 8 bzw. des Klemmkörpers 3 aufweicht und verdrängt wird, sodass der kragenförmige Ansatz 20 auf der Oberseite des oberen Wandabschnitts 12 und auf der Unterseite des oberen Wandabschnitts 13 entsteht. Gleichzeitig wird der obere Wandabschnitt 12 mit dem oberen Wandabschnitt 13 und dem dazwischen liegenden Aufnahmeabschnitt 14 fest und einstückig verbunden. Nach dem Abkühlen der Fließformverbindung 15 steht so eine belastbare und dauerhaft stabile Verbindung zur Verfügung, die den Klemmkörper 3 insgesamt erheblich stabilisiert, sodass er zur Aufnahme der vorgesehenen Klemmkräfte geeignet ist.
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Vorzugsweise wird während der Herstellung der Fließformverbindung 15 in die Öffnung 17 ein Gewinde 19 eingebracht, welches im Anschluss zur Aufnahme einer Schraube 22 dient, die als Klemmeinrichtung 5 eingesetzt wird. Möglich ist es aber auch, dass das Gewinde 19 erst nach der Herstellung der Fließformverbindung 15 eingebracht wird.
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Mittels der mit einem Schraubenkopf 24 und einem Außengewinde 23 versehenen Schraube 22 und des Klemmteils bzw. Teils 18 wird der gewünschte Druck auf den Klemmabschnitt 16 der Leiterschutzeinrichtung 6 ausgeübt, um den Leiter 7 sicher an der Leiteraufnahme 4 aufzunehmen.
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Durch den Klemmabschnitt 16 wird zuverlässig vermieden, dass sich der Leiter 7 oder einzelne Adern des Leiters 7 bei der Drehung der Schraube 22 mitdrehen oder das der Leiter 7 an der Klemmstelle beschädigt wird.
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Die Herstellung der elektrischen Anschlussklemme 2 erfolgt, wie in den 3 - 5 dargestellt.
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Zunächst wird das Blechbiegeteil 8 aus einem rechteckigen Streifen Blech gebildet, indem seitliche und obere Wandabschnitte 10 - 13 entsprechend umgebogen werden. Außerdem wird die Leiterschutzeinrichtung 6 aus einem streifenförmigen Teil 21 durch Umbiegen des Abnahmeabschnitts 14 und des Klemmabschnitts 16 zu einem U-förmigen Teil geformt.
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Im Anschluss daran wird die Leiterschutzeinrichtung 6 mit dem Aufnahmeabschnitt 14 zwischen die oberen Wandabschnitte 12 und 13 eingeschoben, sodass sich der in 4 dargestellte Zustand ergibt, indem der Aufnahmeabschnitt 14 zwischen den oberen Wandabschnitten 12 und 13 vorgesehen ist, während der Klemmabschnitt 16 in der Leiteraufnahme 4 angeordnet ist.
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Nach dem Einschieben der Leiterschutzeinrichtung 6 wird die Fließformverbindung 15 der beiden oberen Wandabschnitt 12 und 13 und des Aufnahmeabschnitts 14 der Leiterschutzeinrichtung 6 hergestellt, indem durch die übereinanderliegenden Abschnitte 12, 13 und 14 eine Öffnung 17 über ein reibendes Verdrängungsverfahren eingebracht wird, bei dem das Material der oberen Wandabschnitte 12 und 13 und der Aufnahmeabschnitts 14 stark erhitzt und verdrängt wird, sodass unter Ausbildung des kragenförmigen Ansatzes 20 die Öffnung 17 entsteht, in der vorzugsweise im gleichen Arbeitsgang ein Gewinde 19 erzeugt wird.
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Durch die starke Erhitzung und durch die Verdrängung des Materials entsteht nach dem Abkühlen eine Verbindung der oberen Wandabschnitte 12 und 13 und des Abnahmeabschnitts 14, sodass insgesamt ein einstückiger Klemmkörper 3 gebildet wird, der mit einer Leiterschutzeinrichtung versehen ist, die einen in einer daran angeordneten Leiteraufnahme aufgenommenen Leiter vor Verdrehen und Beschädigungen beim Festlegen des Leiters 7 schützt.
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Insgesamt stellt die Erfindung über einfache Mittel eine elektrische Anschlussklemme 2 zur Verfügung, die einfach herzustellen und leicht zu montieren ist. Durch die Verbindung rechteckiger Streifen aus Blech zur Herstellung des Klemmkörpers und der Leiterschutzeinrichtung sinkt der Verschnitt, sodass die Herstellkosten abnehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Elektrische Anschlusseinrichtung
- 2
- Elektrische Anschlussklemme
- 3
- Klemmkörper
- 4
- Leiteraufnahme
- 5
- Klemmeinrichtung
- 6
- Leiterschutzeinrichtung
- 7
- Leiter
- 8
- Blechbiegeteil
- 9
- Bodenwandabschnitt
- 10
- seitlicher Wandabschnitt
- 11
- seitlicher Wandabschnitt
- 12
- oberer Wandabschnitt
- 13
- oberer Wandabschnitt
- 14
- Aufnahmeabschnitt
- 15
- Fließformverbindung
- 16
- Klemmabschnitt
- 17
- Öffnung
- 18
- Teil
- 19
- Gewinde
- 20
- kragenförmiger Ansatz
- 21
- streifenförmiges Teil
- 22
- Schraube
- 23
- Außengewinde
- 24
- Schraubenkopf