Nach
dem gegenwärtigen
Stand der Technik erfolgen Verbindungen von Bauteilen insbesondere durch
Verwendung von Gewindeschrauben, durch selbstschneidende Holz-,
Blech- oder ähnliche Schrauben,
durch Nieten, durch Schweißen
und durch Kleben und Verklemmen. Bekannt ist ferner, dass es für die Verbindung
von Bauteilen erforderlich ist, dass man
- – entweder
freien Zugang zur Vor- und Rückseite der
zu verbindenden Werkstücke
hat, um sie dann zum Beispiel durch eine Schrauben/Mutterkombination
zu verbinden, indem man zum Beispiel auf einer Seite einen Schraubendreher
an der Schraube und auf der Gegenseite einen Maulschlüssel an
der Mutter ansetzt;
- – oder,
wenn freier Zugang zu einer Seite später nicht möglich ist, auf der Rückseite
eine Vorrichtung vorhanden ist (wie zum Beispiel ein vorher eingeschnittenes
Gewinde, eine aufgeschweißte Mutter
oder ein durch eine selbstschneidende Holz-/Blechschraube erfolgter
Anschluß),
an der man wieder in der ursprünglichen
vorgegebenen Technik ansetzen kann;
- – oder,
wenn freier Zugang zu eines Seite nicht möglich ist, durch nieten, kleben,
schweißen
o.ä. eine
Verbindung geschaffen wird;
- – oder,
wenn freier Zugang zu einer Seite nicht möglich ist, durch einen sich
spreizenden Clip, meist aus Kunststoff, o.ä. das vordere Bauteil an das
hintere Bauteil angesetzt wird;
- – oder,
wenn freier Zugang zu einer Seite nicht möglich ist, durch Verwendung
eines Hohlraumdübels
das vordere Teil an das hintere Teil angesetzt wird.
Zu
einer Verbindung von Bauteilen mit Schrauben und Muttern ist es
erforderlich, dass die ausführende
Person räumlich
Zugang zu der Vorder- und der Rückseite
der zu verbinden Bauteile hat; befindet man sich auf der Vorderseite
und gelangt nicht an die Rückseite,
um dort ein Werkzeug anzusetzen, ist es nicht möglich, die Befestigung durch
Schraube und Mutter auszuführen.
Selbst wenn man an die Rückseite
gelangt, muß erst
die Schraube axial korrekt an das Gewinde angesetzt werden, bevor
sie eingedreht werden kann, was in zeitkritischen Produktionsprozessen
(Fließbandproduktion)
oder bei schwer während
der Montage zu positionierenden Bauteilen (z.B. Montage von Windkraftanlagen,
Antennenmasten, Brückenträger, Träger von
Liftanlagen) eine Behinderung des Arbeitsablaufs und damit eine
Erhöhung
der Kosten darstellen kann.
Bei
vor Verbindung vorhandenen Gewinden ist es nachträglich meist
nicht möglich,
zusätzliche Befestigungspunkte
in gleicher Technik einzurichten; mit der Zerstörung zum Beispiel nur einen
Gewindes müssen
an mehreren Punkten miteinander verbundene Bauteile meist vollständig an
allen Verbindungsstellen getrennt werden, um Zugang zum defekten
Gewinde zu erhalten, welches dann ausgetauscht oder nachgeschnitten
werden muß.
Alternativ muß eine
andere technische Verbindung (kleben, schweißen, Nieten, Schraube mit selbstschneidendem
Gewinde) eingesetzt werden. Der Wechsel der Technik geht in der
Regel mit Änderungen
der optischen Anmutung und/oder mit einer erheblichen Veränderung
der Festigkeit der Verbindung einher, die meist als nachteilig empfunden
wird (Sichtbarkeit der geänderte
Technik gegenüber
bestehen bleibenden Verbindungen) oder auch aus technischer Sicht
objektiv nachteilig (weil zum Beispiel geringer belastbar) ist.
Die
Verbindung durch Kleben, Schweißen und ähnlichen
Techniken führt
dazu, dass die Teile nicht ohne Zerstörung der Verbindungsstelle,
die meist mit einer Beschädigung
der verbundenen Teile einhergeht, voneinander getrennt werden können. Bei
Zerstörung
der Verbindung hat man zumeist Kleberückstände zu beseitigen bzw. Schweißnähte nachzuarbeiten
und für
die erneute Verbindung vorzubereiten, was erheblichen Material-
und Arbeitsaufwand erfordert.
Die
Verbindung durch Nieten kann nicht zerstörungsfrei gelöst werden
und führt
im Reparaturfall dazu, dass ein Ausbohren der Verbindungsstelle
erforderlich ist, was die Gefahr einer Beschädigung der Bauteile, insbesondere
durch Vergrößerung der
Anschlußöffnung,
in sich birgt und in der Regel bedeutet, dass der im hinteren Bereich
befindliche hintergreifende Teil der Niete als Abfall anfällt und
zudem – bei
Unzugänglichkeit – im Montageobjekt
verbleibt. Bei Beschädigung
der Befestigungsöffnung
muß einer
Niete höherer
Baugrößen verwendet
werden, was zu optischen Beeinträchtigungen
und Änderungen
der technischen Festigkeit führen
kann (wenn sich zum Beispiel die Öffnung am Rande eines Bleches
oder eines tragenden Rahmenteils befindet und durch Vergrößerung der Öffnung die
Materialstärke zum
Rand des Bleches bzw. des Rahmens durch aufbohren verringert).
Die
Verwendung von sich spreizenden Clips ist vorwiegend für die Verbindung
von Bauteilen geeignet, die zumeist eine relativ (z.B. gegenüber der Schraubverbindung)
geringere Festigkeit und höhere Toleranz
von Verschiebungen der Bauteile zueinander an der Befestigungsstelle
erlaubt. Derartige Clips sind zudem entweder gar nicht oder nur
sehr beschränkt
häufig
wiederverwendbar, verschiedene Clips werden bei Trennung der Bauteile
bestimmungsgemäß zerstört, was
den Verlust des Bauteils und auch hier oft Bauteilreste im Montageobjekt
nach sich zieht. Ferner sind derartige Bauteile meist individuelle
Spezialanfertigungen (z.B. für
die Montage von Innenverkleidungen oder sonstigen Bauteilen in Kraftfahrzeugen),
für die
der Verwender zuweilen nur zeitlich bzw. händlerseitig beschränkt Ersatz
erlangen kann.
Die
Verwendung von Hohlraumdübeln
bekannter Bauformen führt
dazu, dass dort im unzugänglichen
oder nur durch die Bohröffnung
zugänglichen
Hohlraum aufgespreizte Teile der Anker-/Dübelkonstruktion nicht mehr
aus dem Hohlraum entfernt werden können. Die Aufspreizung führt nämlich regelmäßig dazu,
dass die aufgespreizten Teile mit dem Lösen der Verbindung nicht mehr
in ihre Ausgangslage zurückkehren
können,
ohne dass man unmittelbaren Zugriff auf die Teile hat. So wird bei
bekannten Federspreizdübeln
die Ankerarme an die Gewindeachse geklappt, um mit geringem Querschnitt
durch die Bohröffnung
gesteckt werden zu können
und nach dem durchstecken spreizen sich die Ankerarme durch Federkraft
in ihre Endposition. Ein erneutes Anklappen (Zurückklappen) der Ankerarme an
die Gewindeachse ist nicht mehr möglich. Man kann die Verbindung
lösen,
indem man die Gewindeachse herausdreht; dann lösen sich im Hohlraum die Ankerarme
nebst Feder von der Achse und fallen in den Hohlraum. Man kann auch
den Dübel
an der Gewindeachse vollständig
in das Bohrloch stecken; in beiden vorgenannten Fällen sind
die im Hohlraum verbleibenden Teile endgültig unzugänglicher Abfall im Montageobjekt
oder müssen
durch schwer kontrollierbares, meist zeitaufwendiges und Geduld
abforderndes Suchen und Greifen („angeln") zurückzuerlangen versucht werden.
Ähnlich ist
die Lage im Ergebnis bei bekannten Kunststoffdübeln, in denen eine an der
Halteachse angebrachte zweite Achse abgeklappt wird, um im Hohlraum
die Montageöffnung
zu hintergreifen. Diese Teile kehren bei Lösung der Verbindung regelmäßig nicht,
jedenfalls nicht vollständig,
in ihre Ausgangslage zurück
und können
daher nur unter besonderem Aufwand aus dem Hohlraum entfernt und auch
wiederverwendet werden.
Weitere
bekannte Dübel
können
zwar gespreizt werden und bis zu einem gewissen Winkel auch hintergreifen,
aber kehren ebenfalls nicht mehr unzerstört oder nicht ohne erhebliche
Beeinträchtigung
in der Substanz (z.B. Abknicken des Materials an Sollstellen, bei
wiederholter Spreizung u.a. durch Materialermüdung Abbruch der Sollknickstellen
in Metall) in ihre Ausgangsposition zurück.
Die Aufgabe
der Erfindung
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche Vorrichtung zu
schaffen, dass bei der Verbindung von Bauteilen insbesondere vor
einem Hohlraum oder bei kritischer Zugänglichkeit der Rückseite
oder bei einer nicht konstanten Befestigungsöffnung ein Spreizen und Hintergreifen
des Befestigungsteils im Hohlraum ermöglicht ist und bei Lösen der
Verbindung die Vorrichtung unzerstört, ohne Abtrennung oder Verlust
von Einzelteilen des Befestigungsteils und ohne Änderung des Querschnitts der Montageöffnung aus
dieser vollständig
schnell herausgezogen und ohne weiteren Aufwand häufig bestimmungsgemäß wieder
eingesetzt werden kann, ohne dass ein Zugang zur Hohlraumseite erforderlich ist.
Die
Erfindung beruht auf dem Gedanken, die zu spreizenden und hintergreifenden
Ankerarme in einem axial auf der Ankerstange verschiebbar angeordneten
Klemmblock zusammenzufassen und durch Federkraft der elastischen
Halteringe zunächst in
der eng anliegenden Ausgangsposition zuhalten, die das leichte Einführen in
die und das leichte Herausnehmen des Ankerbolzens aus der Montageöffnung ermöglichen,
während
bei dem Vorgang der Befestigung durch Ziehen des Klemmblocks auf
den am Ansatz konisch geformten Spreizring eine der Federkraft entgegenwirkende
Kraft eingesetzt wird, die durch Umlenkung auf die Ankerarme zu
einem nahezu gleichzeitigem Spreizen und Hintergreifen der Ankerarme
sowie bei Fortsetzung der Krafteinwirkung („Befestigen") zu einem Verbinden
der Bauteile durch Verkürzung
der Strecke zwischen dem Klemmblock und der Unterlegscheibe – deren
gegenüber
dem Bolzenkopf größerer Durchmesser
mit dem Durchmesser des Klemmblocks in gespreizter Position korrespondiert
und die damit am äußeren Bauteil
den Anschlag für
den in die Montageöffnung
eingeführten Ankerbolzen
bildet – sowie
der Mutter führt,
die bei Umkehr der Krafteinwirkung („Lösen") wiederum dazu führt, dass die Verbindung der
Bauteile gelöst und
die hintergreifende Spreizung durch Rückkehr der Ankerarme mittels
der Rückstellkraft
der Halteringe in die Ausgangsposition aufgehoben wird, indem der
Klemmblock vom Spreizring abgezogen wird. Durch das Heranziehen
des Bolzenkopfes der Ankerstange, bewirkt durch Drehung im Gewinde,
erfolgt eine Verkürzung
der Strecke zwischen Bolzenkopf und Mutter, wodurch die dazwischen
auf der Ankerstange angeordneten Ankerarme des Klemmblocks – die durch
die elastischen Halteringe in Richtung der Achse der Ankerstange
zusammengedrückt
werden – auf
den ebenfalls auf der Ankerstange angeordneten am Ansatz konisch
geformten Spreizring geschoben und dadurch auf der umlaufenden schiefen
Ebene des Spreizrings von der Mittelachse der Ankerstange weg radial
nach außen
verschoben werden. Durch das Wegdrehen des Bolzenkopfs (Drehung der
Ankerstange in Gegenrichtung), wird die Strecke zwischen Bolzenkopf
und Mutter wieder verlängert, wodurch
die Ankerarme des Klemmblocks über
die zur Achse wirkende Kraft der Halteringe wieder an die Ankerstange
heran- und von der Kegelfläche
des Spreizrings herabgezogen werden und sich dadurch in die eng
an der Ankerstange liegende Ausgangsposition zurückbegeben können.
Ein
Kerngedanke der Erfindung liegt außerdem darin, dass die Krafteinwirkung
auf den zu drehenden Bolzen (hier: die Ankerstange) nicht – wie bei Bolzen üblich – auf den
Kopf erfolgen muß,
sondern auf das gegenüberliegende
Fußteil
erfolgen kann, an welchem eine Vorrichtung zum Krafteinsatz ähnlich wie
bei einer Madenschraube angebracht wird, die in einer Innenkantausführung, der
Schlitzung wie bei einer Schlitz- oder Kreuzschlitzschraube oder
einer beliebigen Außenmehrkantgestaltung
ausgestaltet werden kann. Gleichwohl kann auch der Kopf der Ankerstange
in besonderen Gestaltungen auch mit Kantungen oder Schlitzungen
versehen werden, um auch dort den Ansatz von Werkzeugen zu ermöglichen.
Durch
die Spreizung und Heranziehung der vorzugsweise gleichförmigen und
ringartig um die Ankerstange angeordneten Ankerarme eignet sich der
Ankerbolzen nicht nur im Einsatz an Hohlräumen, sondern kann z.B. auch
bei zylindrischen Bohrlöchern
in massiven Materialien, in ungleichmäßig ausgestalteten Befestigungsöffnungen – z.B. bei
porösen – und in
weichen Materialien eingesetzt werden.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
wird darin liegen, eine Unterlegscheibe mit dem Durchmesser des
Kopfes der Ankerstange und des Klemmblocks auf der Ankerstange zwischen
dem Kopf und dem Klemmblock anzuordnen, um die bei der Drehung des
Kopfes auftretenden Kräfte
nicht unmittelbar auf den Klemmblock zu übertragen.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird weiter darin liegen, dass die auf der Ankerstange
und der Mutter befindlichen Gewinde nach einschlägigen Normen gefertigt werden,
wodurch wesentliche Teile der Produktion auf Maschinen erfolgen
können,
die z.B. auch für
die Produktion von Schrauben und Muttern eingesetzt werden.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird darin bestehen, einen Klemmblock bestehend aus
drei zusammengesetzten gleichförmigen Ankerarmen
zu verwenden, da hierdurch eine relativ geringe Anzahl von Bauteilen
des Ankerbolzens bei gleichzeitig gewährleisteter gleichmäßiger und
stabiler Lastverteilung (ähnlich
wie bei einem Dreibeinstativ) um die Achse der Ankerstange und damit
um die Montageöffnung
herum erzielt wird.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird darin bestehen, einen Klemmblock bestehend aus
vier zusammengesetzten gleichförmigen Ankerarmen
zu verwenden, da hierdurch der Klemmblock aus einer relative geringen
Anzahl von standardisierten Halbfertigerzeugnissen als kostengünstiges Ausgangsprodukt
(Viertelstäben)
hergestellt werden kann.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird weiter darin liegen, dass die Anzahl der Ankerarme
des Klemmblocks erhöht
wird, um dadurch die Angriffsfläche
des Klemmblocks auf das Bauteil zu erhöhen.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird weiter darin liegen, dass die Ankerarme an der
Angriffsfläche
des Klemmblocks auf das zu verbindende Bauteil eine Profilierung – zum Beispiel
in Form von Nuten, Rastern oder Riffelungen – erhalten, wodurch eine höhere Fixierkraft
am Anlenkpunkt erreicht wird.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird ferner darin liegen, dass der Klemmblock eine
oder mehrere Nuten erhält,
in dem die elastischen Halteringe (z.B. aus Gummi oder Federstahl) angeordnet
werden, durch welche die Ankerarme des Klemmblocks in Richtung des
Ankerbolzens gedrückt
werden; die Nuten verhindern einerseits ein verrutschen der Halteringe
des Klemmblocks und ermöglichen
andererseits, dass der Durchmesser des Klemmblocks nicht, jedenfalls
nicht wesentlich, über den
Gesamtdurchmesser des Klemmblocks hinausgeht.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
wird weiter darin liegen, dass der Klemmblock ohne Nuten ausgeführt und
dieser an Stelle der Verwendung von Federringen weitflächig von
einem elastischen Schlauch umfasst wird, der dann die Wirkung mehrerer
nebeneinander angeordneter Halteringe ersetzt.
Eine
weitere Ausführungsform
wird die Verbindung der Ankerarme durch elastische Materialien (zum
Beispiel Moosgummi) vorsehen, die zwischen die untereinander bestehenden
Kontaktflächen
der Ankerarme – beispielsweise
durch Aufkleben eingesetzt werden können.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird weiter darin liegen, dass eine Profilierung sowohl
des Spreizringes als auch des Klemmblocks dergestalt erfolgt, dass
bei der Montage die Ankerarme vom Spreizring nach außen gedrückt werden
und gleichzeitig in eine Nut am Spreizring greifen; dadurch werden
die Ankerarme des Klemmblocks in eine definierte Position geführt, aus
der ein weiteres Aufspreizen verhindert wird. Eine solche Ausführung wird
man wählen,
wenn die Fläche
und oder das Material, an welche die Ankerarme am Montageteil angreifen,
relativ geringen Halt gegen Verschieben bieten.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird ferner darin liegen, dass der auf der Ankerstange
angeordnete Spreizring eine angearbeitete oder integrierte Unterlegscheibe
erhält;
die Unterlegscheibe kann als Schutz des zu verbindenden Bauteils
vor Beschädigung
durch die bei Montage angreifende Mutter und als definierter Anschlagpunkt
für den
in die Montageöffnung
eingeführten
Ankerbolzen dienen; gleichzeitig wird damit die Anzahl der erforderlichen
Bauteile für
die konkrete Anwendungsform des Ankerbolzens gesenkt. Ebenso können Spreizring
und/oder Unterlegscheibe bereits konstruktiv in das zu montierende
Bauteil integriert werden.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird ferner darin liegen, dass der auf der Ankerstange
angeordnete Spreizring eine angearbeitete oder integrierte Mutter
erhält,
wodurch die Anzahl der Bauteile gesenkt wird.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird ferner darin liegen, dass der auf dem Ankerbolzen
angeordnete Spreizring nicht nur eine angearbeitete oder integrierte
Unterlegscheibe sondern auch darüber
hinaus angearbeitete oder integrierte Mutter erhält, wodurch die Anzahl der
Bauteile weiter gesenkt wird. Es genügt für die Funktionsfähigkeit der
Erfindung, dass das Bauteil, welches das Innengewinde zur Aufnahme
der Ankerstange trägt,
vor einem Mitdrehen gegenüber
der Ankerstange bewahrt werden kann, sei es durch eine Außenkantausführung, durch
Bohrungen zum Ansatz eines Werkzeugs oder auch durch Ausbildung
von Spitzen ähnlich
einer Einschlagmutter, bei der Erhebungen in das Material des äußeren Montageteils
eindringen und dadurch ein Mitdrehen mit dem Ankerbolzen verhindert wird.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird ferner darin liegen, dass der Spreizring seinerseits
nicht unmittelbar auf der Ankerstange, sondern auf einem Tragelement
drehbar angeordnet wird, wodurch auf den Spreizring die bei Drehung
des Ankerbolzens und der Mutter auftretenden Kräfte nicht mehr unmittelbar übertragen
werden können, was
die durch Drehung entstehende Reibung des Spreizrings gegenüber den
Ankerarmen des Klemmblocks minimiert.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird weiter darin liegen, dass die Unterseite des Bolzenkopfes
der Ankerstange eine Profilierung in Form einer Krümmung oder
der Ausgestaltung einer Kante erhält, die ein die ebenfalls profilierten
Ankerarme des Klemmblocks in einem enger definierten Bewegungsbereich
halten, wenn durch Anziehen des Ankerbolzens der Bolzenkopf die
Kraft auf den Klemmblock überträgt.
Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung wird darin liegen, dass der Klemmblock nur aus einem Teil
gefertigt wird, wobei der Klemmblock aus einem bei Krafteinwirkungen
verformbaren, sich aber bei Beendigung der Krafteinwirkung in die
Ausgangsform rückstellenden
Material – beispielsweise
Hartgummi – herzustellen
ist. Geringere Herstellungskosten können hier mit einer geringeren Belastbarkeit
und mit einer Beschränkung
der Wiederverwendbarkeit einhergehen, wenn und soweit durch die
Verformung des Materials eine Materialermüdung erfolgt. Bei dieser Ausführungsform
kann auf die Verwendung von Halteringen verzichtet werden. Die radiale
Verformbarkeit eines solchen Klemmblocks kann durch Kerbungen, die
prinzipiell die Ausbildung von Ankerarmen andeuten, erhöht werden.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird weiter darin liegen, dass der Spreizring in dem
Bereich, in dem die Öffnungen
der zu verbindenden Bauteile bei Befestigung anliegen, durchgängig so
zylindrisch ausgeführt
wird, dass die über
die Gesamtmaterialstärke
der durchbohrten Bauteile die Kanten ihrer Öffnungen eng am Spreizring
anliegen, um so ein Verschieben der Bauteile gegeneinander zu verhindern,
wenn die Bauteile in ihrer Materialstärke bekannt sind.
Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird außerdem
darin liegen, den Klemmblock als mehrfach unterbrochene Unterlegscheibe
auszubilden, deren Ringsegmente die Ankerarme bilden, und die durch
Aufkleben auf eine elastische Trägereinheit
aufgebracht radial zur Ankerstange nach außen gespreizt werden können. Dadurch
wird eine besonders geringe Bautiefe des Klemmblocks ermöglicht.
Für mechanisch
stabilere Ausführungsformen wird
man Ringsegmente auf Vorder- und Rückseite der Trägereinheit
anordnen, wobei die auf der Vorder- und Rückseite jeweils gegenüberliegend
angeordneten Ringsegmente zur weiteren Stabilisierung auch miteinander
verbunden werden können.
In
weiteren besonderen Ausführungsformen wird
man steilere Steigungen der Gewindekonstruktion wählen, um
mit weniger Umdrehungen in die Befestigungsposition zu gelangen.
Bei hohen Steigungswinkeln wird eine bevorzugte Ausführungsform in
der Endstellung des festangezogenen Ankerbolzens eine Raststellung
vorsehen, die überwunden werden
muß, um
ein selbständiges
lockern zu vermeiden, das auftreten kann, wenn hohe Kräfte dem angezogenen
Bolzen entgegenwirken.
Einsatzbereiche
Der
Erfindung eignet sich für
den Einsatz in allen Bereichen der Verbindungstechnik, in denen eine
schnelle und/oder zerstörungsfrei öffnende
und schließende
Verbindung zwischen Bauteilen erfolgen soll und/oder die Zugänglichkeit
(z.B. vor Hohlräumen)
nur von der Außenseite
her erfolgen kann. Wesentliche Einsatzbeispiele sind die Befestigung
von Teilen an Hohldecken oder Hohlwänden an Gebäuden, die Befestigung von Teilen
im Kraftfahrzeugbau, die Befestigung von Teilen bei Elektro-Geräten und die
Befestigung von Teilen im Möbelbau.
Ebenso kommt der Reparatureinsatz in den oben genannten Bereichen
in Betracht; insbesondere, wenn Teile betroffen sind, die nur an
einigen Stellen lose geworden sind, jedoch (noch) nicht abgenommen
werden können
(oder sollen) und eine Befestigung so erfolgen soll, dass eine zerstörungsfrei
zu öffnende
Verbindung geschaffen wird; eine Beschränkung der Erfindung auf diese
Einsatzbeispiele erfolgt nicht. Die Erfindung erfordert für die Verbindung
grundsätzlich
nur das Bestehen einer jeweils im wesentlichen gleichgroßen Öffnung der
zu verbindenden Bauteile, durch die der Ankerbolzen geschoben und
sogleich befestigt werden kann. Wird nicht mit schon vorhandenen Bohrungen/Öffnungen
gearbeitet, so genügt
zum Beispiel das Übereinanderpositionieren
der Bauteile in der gewünschten
Position, die Erstellung einer Bohrung o.ä. an der gewünschten
Stelle (von einer Seite), um sodann durch Einsatz der Erfindung
die beiden Bauteile endgültig
in der bestimmungsgemäßen Position
zu verbinden.