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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein System aus einer Schalt-/Wählhebeleinheit
in einem Kraftfahrzeug und einer Schlüsseleinheit, und
einen abnehmbaren Schaltknauf mit Schlüsselfunktion.
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Hintergrund der Erfindung
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Mechanische
Schlüssel zum Ver-/Entriegeln eines Fahrzeugs und zum Starten
des Motors verlieren mehr und mehr an Bedeutung. Zentralverriegelungen
von Klappen und Türen können durch Fernbedienungen
und Keycards bedient werden. Motoren werden immer häufiger
durch Start-Stopp-Knöpfe gestartet (Keyless-go).
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Die
Kontrolle über den Fahrzeugzugang stellt einerseits ein
immanentes Bedürfnis des Menschen dar, andererseits aber
auch ein rechtliches Problem. Der Schlüssel dient zur Identifizierung
des Nutzers und wird dabei als Identifikations- und „Macht”-Symbol
(Insignie) verstanden. Schließsystemen ohne Sender und
Empfänger, die auf der Erkennung biometrischer Daten (Fingerabdruck,
Retina usw.) direkt am Fahrzeug beruhen, mangelt es an dieser Symbolik.
Ferner sind solche Schließsysteme an einen Nutzer gebunden und
für eine Fernbedienung nicht geeignet. Ein Entfallen des
Schlüssels ist in absehbarer Zukunft daher nicht zu erwarten.
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Vielmehr
wird erwartet, dass Sekundärfunktionen in den Vordergrund
treten. Der Schlüssel kann hierbei als Accessoire, Lifestyle-Produkt
oder Statussymbol angesehen werden. Eine fortschreitende Integration
von Funktionen in den Fahrzeugschlüssel hat zur Folge,
dass die eigentliche Funktion des Schließens in den Hintergrund
tritt.
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Programmierbare
Schlüssel mit Datenspeichern können zukünftig
stärker zur Individualisierung und Personalisierung genutzt
werden. Die geometrische Form des Schlüssels spielt kaum
noch eine Rolle, so dass Schlüsselkollektionen denkbar
sind. Mit Hilfe eines Datenspeichers im Schlüssel könnten persönliche
Daten, zum Beispiel bevorzugte Fahrzeugeinstellungen, gespeichert
und von einem Fahrzeug auf ein anderes übertragen werden.
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Eine
Zünd-Anlassschalteinrichtung mit einer Keycard ist aus
der
DE 10 2005
062 162 A1 bekannt, bei der eine Handhabe in eine Aufnahme
in einer Einsteckrichtung bewegbar einbringbar ist, wobei eine an
der Aufnahme angeordnete mechanische Kopplungseinrichtung mit der
Handhabe koppelbar ist. Durch einen Schleifkontakt und eine Kontaktfläche wird
ein primärer Stromkreis einer Schaltung des Kraftfahrzeugs
direkt geschlossen.
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Ferner
sind Schalt-/Wählhebel aus dem Stand der Technik bekannt,
die neben der Fahrmoduswahl bzw. Gangwahl weitere Funktionen aufweisen.
Beispielsweise beschreibt die
DE 100 02 441 B4 eine Vorrichtung zur Übergabe
von Fahrerwünschen an eine Steuereinrichtung eines Fahrzeugs.
Hierbei weist der Schaltknauf zumindest ein Betätigungsorgan
auf, um beispielsweise den Motor zu starten. Ähnlich funktionalisierte
Wähleinrichtungen sind aus der
DE 197 14 495 A1 und der
EP 1 502 802 A1 bekannt.
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Bisher
wird zum Starten eines Fahrzeugs nach dem Türöffnen
ein Schlüssel in ein Zündschloss gesteckt und
gedreht bzw. in einen Einschub geschoben und ein Start-Stopp-Knopf
gedrückt. Weiterhin muss die Parkbremse mechanisch durch
Ausrasten eines Hand- oder Fußhebels oder elektronisch
durch Knopfdruck gelöst und anschließend der gewünschte Gang
eingelegt werden. Die Bedienelemente zu diesem Startvorgang sind über
das Cockpit inklusive Lenkrad und Fußraum sowie die Mittelkonsole
verteilt. Mit der Zunahme an Fahrzeugfunktionen besteht daher ein
Bedarf an einer ergonomischeren Gestaltung von Bedienfunktionen
und Bedienvorgängen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, Bedienvorgänge eines
Fahrzeugs ergonomischer zu gestalten.
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Die
Aufgabe wird mit einem System aus einer Schalt-/Wählhebeleinheit
und einer Schlüsseleinheit nach Anspruch 1 und einem abnehmbaren Schaltknauf
nach Anspruch 10 gelöst.
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Danach
ist die Schalt-/Wählhebeleinheit in einem Fahrzeug mit
der Schlüsseleinheit verbindbar und lösbar. In
dem verbundenen Zustand bilden die Schalt-/Wählhebeleinheit
und die Schlüsseleinheit den Schalt-/Wählhebel
des Fahrzeugs. Die Schlüsseleinheit kann hierbei die gängigen
Funktionen zum Öffnen und Schließen von Klappen
bzw. Türen des Fahrzeugs von außen übernehmen.
Ferner können durch das Anbringen der Schlüsseleinheit
an die Schalt-/Wählhebeleinheit eine oder mehrere Fahrzeugfunktionen
entriegelt bzw. freigegeben und/oder ausgeführt werden.
Es ist hierbei unerheblich, ob es sich um einen Schalthebel für
die Gangwahl oder um einen Wählhebel bei einem Automatikgetriebe
handelt. Die Schalt-/Wählhebeleinheit wird sowohl beim Starten
als auch beim Ausschalten des Motors bedient. Durch das Verlagern
der Zündungsfreigabe mittels des Schlüssels hin
zur Schalt-/Wählhebeleinheit wird eine ergonomischere Bedienung
des Fahrzeugs ermöglicht. Eine solche Zentralisierung von Funktionen
kann die Anzahl der Handgriffe zum Starten und/oder Bedienen des
Fahrzeugs verringern. Anders ausgedrückt, die Integration
von Start-Stopp-Knopf, Parkbremse und/oder Schlüsseleinheit
in die Schalt-/Wählhebeleinheit bzw. deren unmittelbare
Umgebung hat den Vorteil, dass grundlegende Bedienfunktionen räumlich
zusammengelegt werden und so eine ergonomische und intuitive Bedienung
ermöglicht wird. Die Schlüsseleinheit kann auf
verschiedene Weise, beispielsweise in mehreren Stufen, an der Schalt-/Wählhebeleinheit anbringbar
sein, um verschiedene Funktionsgruppen unabhängig voneinander
zu verriegeln und freizugeben.
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Durch
die elektronische Identifizierung, die mehr und mehr den klassischen
mechanischen Schlüssel ablöst, ergeben sich weitere
Design- und Gestaltungsspielräume für den Schlüssel.
Diese können genutzt werden, um den Schaltknauf vorzugsweise
direkt als Schlüsseleinheit vorzusehen. Denkbar ist auch,
dass ein Teil des Schaltknaufs, beispielsweise die obere Halbschale,
als Schlüsseleinheit dient.
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Vorzugsweise
umfasst die Schlüsseleinheit eine Fernbedienungselektronik,
um Sekundärfunktionen einfacher in die Schlüsseleinheit
integrieren zu können. Es ist bei dieser Ausführungsform
nicht notwendig, mittels einer mechanischen Verbindung der Schlüsseleinheit
mit der Schalt-/Wählhebeleinheit für eine Signalverbindung
zwischen einer Fahrzeugelektronik und der Schlüsseleinheit
zu sorgen. Indem ein Sensor im Cockpit des Fahrzeugs integriert
ist, können Informationen beispielsweise über
eine Infrarotschnittstelle zwischen der Fahrzeugelektronik und der
Schlüsseleinheit ausgetauscht werden.
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Vorzugsweise
wird der Startvorgang des Fahrzeugs durch eine Verbindung der Schalt-/Wählhebeleinheit
mit der Schlüsseleinheit und eine mechanische und/oder
elektronische Identifikation der Schlüsseleinheit freigegeben,
um das Starten des Fahrzeugs ergonomischer zu gestalten. Das Starten und
Stoppen des Motors kann über einen Start-Stopp-Knopf auf
der Schlüsseleinheit, auf der Schalt-/Wählhebeleinheit
oder auf der Mittelkonsole des Fahrzeugs durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
enthält die Schlüsseleinheit eine Schlüsselelektronik
mit Datenspeicher und Übertragungseinheit, wobei die Schlüsselelektronik mit
einer Fahrzeugelektronik physisch oder drahtlos verbindbar ist und
mit dieser kommunizieren kann. Auf diese Weise können Nutzereinstellungen
des Fahrzeugs, wie beispielsweise Sitzpositionen oder Einstellungen
der Bordelektronik, einfach personalisiert werden. Die Schlüsseleinheit
dient als Informationsträger. Die Übertragung
von Informationen zwischen Schlüsseleinheit und Bordelektronik
kann physisch über eine direkte elektrische Verbindung
oder drahtlos erfolgen.
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Vorzugsweise
wird das Fahrzeug über ein Bedienelement an der Schlüsseleinheit
oder der Schalt-/Wählhebeleinheit gestartet. Indem die
Verbindung des Schlüssels mit der Schalt-/Wählhebeleinheit
und ggf. mit einer Identifikation des Schlüssels an der
Schalt-/Wählhebeleinheit erfolgt, ist es sinnvoll, die
Funktion des Startens des Fahrzeugs entweder an der Schlüsseleinheit
oder der Schalt-/Wählhebeleinheit vorzusehen, um den Start- bzw.
Stopp-Vorgang des Fahrzeugs ergonomischer zu gestalten.
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Vorzugsweise
umfasst die Schlüsseleinheit weitere Bedieneinheiten, Displays
und/oder Kombinationen, wie beispielsweise ein Touchscreen, um weitere
Funktionen in der Schlüsseleinheit zusammenzufassen.
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Vorzugsweise
umfasst die Schlüsseleinheit einen Sender, der mit einem
Fahrzeugempfänger über Ver-/Entriegelungssignale
zusammenwirkt, um das Fahrzeug verschließen und öffnen
zu können, auch wenn die Schlüsseleinheit nicht
mit der Schalt-/Wählhebeleinheit verbunden ist. Bestimmte Funktionen,
wie beispielsweise das Öffnen und Schließen des
Fahrzeugs, sollen auch dann zur Verfügung stehen und über
die Schlüsseleinheit bedient werden können, wenn
die Schlüsseleinheit nicht mit der Schalt-/Wählhebeleinheit
verbunden ist.
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Vorzugsweise
ist die Schlüsseleinheit in die Schalt-/Wählhebeleinheit
einschiebbar und herausziehbar, um eine sichere aber lösbare
Verbindung zu schaffen. Die Verbindung der Schlüsseleinheit
mit der Schalt-/Wählhebeleinheit kann über einen
Reibschluss, Formschluss oder mittels Hilfselementen erfolgen. Eine
sichere aber lösbare Verbindung ist auch dann notwendig,
wenn der Schaltknauf die Schlüsseleinheit ist. Welcher
Verbindungsmechanismus sinnvoll verwendet wird, hängt unter
anderem von der konkreten Ausgestaltung der Schlüsseleinheit
relativ zur Schalt-/Wählhebeleinheit ab.
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Die
Aufgabe wird ferner mit einem abnehmbaren Schaltknauf mit Schlüsselfunktion
gelöst, der als Schlüsseleinheit dient und mit
einer Schalt-/Wählhebeleinheit verbindbar und von dieser
lösbar ist. Der „Schaltknauf” ist in
der Anmeldung so zu verstehen, dass er zumindest als wesentlicher
Bestandteil des Schalt-/Wählhebels erkennbar ist. Unter
dem Begriff des „Schaltknaufs” soll insbesondere
auch ein Kugelabschnitt oder Kugelausschnitt einer Schaltknaufeinheit
mit umfasst sein.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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1A und 1B zeigen
schematisch die Funktion eines Schaltknaufs als Schlüsseleinheit
außerhalb und innerhalb des Fahrzeugs.
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2 zeigt
schematisch den Aufbau und die Komponenten des abnehmbaren Schaltknaufs.
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3A und 3B zeigen
weitere Integrationskonzepte.
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4A bis 4C zeigen
schematisch Mechanismen für eine mechanische Verbindung
zwischen Schlüsseleinheit und Schalt-/Wählhebeleinheit durch
Reibschluss.
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5A bis 5D zeigen
schematisch Mechanismen für eine mechanische Verbindung
zwischen Schlüsseleinheit und Schalt-/Wählhebeleinheit durch
Formschluss.
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6 zeigt
schematisch einen Mechanismus einer mechanischen Verbindung mittels
eines Bajonettverschlusses.
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7A bis 7C zeigen
schematisch Mechanismen für eine mechanische Verbindung
zwischen Schlüsseleinheit und Schalt-/Wählhebeleinheit mittels
reversibel verformbarer Elemente.
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8A bis 8D zeigen
schematisch Mechanismen zum Lösen des Schlüssels.
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9A und 9B zeigen
schematisch Mechanismen für das Verbinden und Lösen
speziell von Knäufen.
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Wege zur Ausführung
der Erfindung
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1A zeigt
die Funktion der Schlüsseleinheit außerhalb des
Fahrzeugs. Hier ist die Schlüsseleinheit ein Schaltknauf 1.
Der Schaltknauf weist einen Identifikationscode auf und sendet ein
Signal (permanent oder auf Knopfdruck), das von einem Lesegerät,
das in der Fahrertür 100 vorgesehen sein kann,
empfangen wird. Das Lesegerät erkennt den Code bei Annäherung
des Schlüssels 1 und öffnet als Folge
eines Signals die Zentralverrieglung.
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1B zeigt
die Funktion des Schaltknaufs 1 innerhalb des Fahrzeugs.
Der Schaltknauf 1 ist bereits an der Schalt-/Wählhebeleinheit 2 angebracht. Beispielhaft
erfolgt in der Ausführungsform die Kommunikation zwischen
dem Schaltknauf 1 und dem Fahrzeug über einem
Sensor/Sender 300. Der Sensor/Sender 300 erfasst
den gewählten Gang und sendet den gewählten Gang
an den Knauf 1, um diesen beispielsweise auf einem Display
anzeigen zu können. Ferner ist in der Mittelkonsole 200 ein
so genannter Keyless-go-Taster 400 vorgesehen, der in der
Lage ist, den Identifikationscode des Schaltknaufs 1 zu
erkennen, die Zündung freizugeben und durch Knopfdruck
den Motor zu starten. In der Ausführungsform ist der Schaltknauf 1 mechanisch
mit der Schalt-/Wählhebeleinheit 2 verbunden.
Die Informationsübertragung erfolgt verschleißarm
und kostengünstig auf eine drahtlose Weise.
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2 zeigt
schematisch den Aufbau des Schaltknaufs 1. Der Schaltknauf 1 steht
beispielhaft für die Schlüsseleinheit. Es sei
bemerkt, dass ein solcher oder ähnlicher Aufbau auch in
einem abnehmbaren Teil – der Schlüsseleinheit – des
Schalt-/Wählhebels vorgesehen sein kann.
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Referenzzeichen 10 bezeichnet
einen Datenträger/Transponder mit Identifikationscode.
Vorzugsweise ist der Datenträger/Transponder 10 ein RFID.
Ein RFID-Tag wird in Drucktechnik hergestellt und ist daher dünn,
flexibel und preiswert. Ein RFID wird passiv betrieben, d. h. es
ist dafür kein Energiespeicher notwendig. Der RFID wird
vom Schreibgerät/Sender versorgt. Da eine Reichweite unter
6 m ausreichend ist, liegen übliche Frequenzen bei 13, 56,
433 oder 868 MHz. Der Datenspeicher im Datenträger/Transponder 10 enthält
einen Identifikationscode, ggf. den gewählten Gang, ergonomische
Daten des Fahrers oder bevorzugte Fahrzeugeinstellungen. Der zum
Türöffnen notwendige Identifikationscode ist auf
dem RFID gespeichert. Ein aktives Entriegelungssignal kann ggf. über
einen Sender abgegeben werden. Zum Motorstart ist das Vorhandensein
des Identifikationscodes auf dem RFID ausreichend.
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Eine
Elektronik 20 liest den Datenträger/Transponder 10 aus
und steuert ggf. ein Display 60. Vorzugsweise ist die Elektronik
eine gedruckte (Polymer-)Elektronik, da diese dünn, flexibel
und preiswert ist und eine Integration des Transponders ermöglicht.
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Ein
Energiespeicher 30 (Knopfzellen, Li-Ionen-Akku, Brennstoffzelle)
versorgt die Elektronik 20 und ein Display 60 mit
Strom. Gegebenfalls ist der Energiespeicher 30 auch für
das aktive Senden von Signalen notwendig. Vorzugsweise ist der Energiespeicher
ein Akku mit hoher Energiedichte, so dass bei geringem Bauraum lange
Standzeiten/Wechselzyklen möglich sind. Ferner kann der
Akku drahtlos (beispielsweise über Wechselfelder) aufladbar
sein, so dass kein Auswechseln des Akkus zum Aufladen während
der Lebenszeit notwendig ist.
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Referenzzeichen 40 bezeichnet
einen Schnellverschluss zum einfachen Abnehmen des Schaltknaufs,
beispielsweise einen Bajonettverschluss. Ein mechanischer Ersatzschlüssel 50 kann als
Notschlüssel vorgesehen sein. Zum Anzeigen des gewählten
Ganges oder anderer Informationen oder als Beleuchtungselement ist
in der Ausführungsform ein Display 60 vorgesehen.
Das Display 60 ist vorzugsweise ein stromsparendes, biegsames und/oder
transparentes Display (beispielsweise ein OLED, elektrochromes Display
oder E-Ink- bzw. Electronic-Paper-Display). Ein solches Display
weist die folgenden Eigenschaften und Vorteile auf:
- – in Drucktechnik herstellbar -> dünn, flexibel, preiswert
- – Anforderungen an Anzahl der Farben, Auflösung
und Reaktionszeit gering, wenn keine Animationen gefordert sind
- – auf transparenten Trägerfolien -> transparent/unsichtbar
im ausgeschalteten Zustand
- – kratzfeste Beschichtung -> Schutz vor mechanischer Einwirkung (Fingernägel,
Ringe)
- – Antireflexion -> bessere
Sichtbarkeit
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Alternativ
oder zusätzlich zum Display 60 können
ein oder mehrere Knöpfe (zum Beispiel Touchscreen, Piezo-Schalter)
zum aktiven Senden eines Ver-/Entriegelungssignals oder eines Motor-Start-Stopp-Signals
vorgesehen sein.
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Die
Schlüsseleinheit kann so ausgeführt sein, dass
diese nicht den gesamten Schaltknauf umfasst, sondern nur ein Bestandteil
desselben oder des Schalt-/Wählhebels ist. Eine solche
Ausführungsform ist in den 3A und 3B gezeigt.
Es sind Patronenlösungen, Einschübe oder andere
Teilelemente denkbar. In 3A befindet
sich der Start-Stopp-Knopf 400 an der Wählhebeleinheit 2. Die
Wählhebeleinheit 2 weist eine Aufnahme 3 für
die Schlüsseleinheit 1 auf. 3B zeigt
eine ähnliche Integrationslösung für
eine Schalteinheit 2. Die Anordnung der Bedieneinheiten
und die Funktionalität sind lediglich beispielhaft.
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Für
die Erfindung ist eine leichte Lösbarkeit der Schlüsseleinheit 1 trotz
sicherer mechanischer Verbindung mit der Schalt-/Wählhebeleinheit
von großer Bedeutung. Im Folgenden sollen daher beispielhaft
einige Verbindungstechniken genannt werden, die für die
Erfindung geeignet sind.
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In
den 4A bis 4C sind
schematisch sichere, mechanische Verbindungsmechanismen mittels
Fixieren des Schlüssels 1 durch Reibschluss (elastische
oder starre Elemente) gezeigt. In 4A wird
die Schlüsseleinheit 1 in den Einschub 3 eingeschoben
und mittels O-Ringen 4 gesichert. Die O-Ringe können
an der Schlüsseleinheit oder am Einschub angebracht sein.
In 4B wird die Fixierung und Sicherung mittels eines
Stellelements 4' bewerkstelligt, das eine Feder oder einen
Aktuator umfassen kann. In 4C wird
die Schlüsseleinheit 1 mittels Lamellen 4'' gesichert.
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Eine
Fixierung der Schlüsseleinheit 1 an der Schalt-/Wählhebeleinheit 2 kann
durch Formschluss erzielt werden. Beispiele davon sind in den 5A bis 5D gezeigt.
In 5A wird der Schlüssel 1 durch
ein Zusammenwirken eines Stellelements 5 (Feder oder Aktuator)
mit einer Rille 6 gesichert. Die Rille kann in Form einer
Nut, eines Absatzes oder einer umlaufenden Bohrung ausgebildet sein.
In 5B wird das Stellelement bei einem Einbringen des
Schlüssels 1 mittels einer Feder in ein Andrückelement 6' gedrückt
und sichert dadurch den Schlüssel 1 in der Schalt-/Wählhebeleinheit 2.
In 5C greift ein Haken 5'' in die Rille 6 ein
und sichert dadurch den Schlüssel 1. Die Verbindung
wird mittels eines Druckknopfes 7 gelöst. In 5D wird
ein Splint 5' in eine Bohrung 6'' eingeschoben.
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6 zeigt
schematisch einen Formschluss mittels eines Bajonettverschlusses.
Die Zustände vor und nach dem Verbinden sind ebenfalls
in der Figur gezeigt.
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In
den 7A bis 7C sind
Fixierungsmöglichkeiten mittels eines reversibel verformbaren (Spreiz-)Elements 8 gezeigt.
Die Sicherung erfolgt mittels eines Reib- und/oder Formschlusses.
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In
den 8A bis 8D sind
Mechanismen schematisch dargestellt, die sich für das Lösen des
Schlüssels 1 von der Schalt-/Wählhebeleinheit 2 eignen.
In 8A sind zwei Alternativen für das Lösen
mittels eines Druckknopfs 7 dargestellt. In 8B wird
der Schlüssel 1 mittels eines Hebels, der mehrachsig
oder mehrgelenkig ausgebildet sein kann, gelöst. Ferner
kann, wie es in 8D gezeigt ist, eine Spiralfeder
vorgesehen sein, um den Hebel in einen Ausgangszustand zurückzubringen.
In 8C ist ein Zahnelement 7'' oder Reibelement 7'' dargestellt.
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Obwohl
die vorgenannten Befestigungsverfahren und Einrichtung prinzipiell
auch für einen Schaltknauf geeignet sind, seien beispielhaft
zwei weitere Fixierungsmechanismen speziell für die Verbindung
eines Schaltknaufs mit der Schalt-/Wählhebeleinheit in
den 9A und 9B gezeigt.
In 9A wird die Schlüsseleinheit (der Knauf) 1 über einen
Zapfen (oval, eckig oder konisch) in die Aufnahme 3 eingebracht.
Es sind zwei Ausgestaltungen des Verbindungsabschnitts des Knaufs
links und rechts in der 9A gezeigt.
In 9B befindet sich der Zapfen an der Schaltstange.
Hierbei wird ein Splint/Schieber durch eine Nut/Bohrung in den Zapfen
geschoben, um den Knauf 1 zu fixieren.
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Die
Anforderungen an einen Verbindungsmechanismus für die Schlüsseleinheit
bzw. den Knauf oder Knaufteile 1 mit der Schalt-/Wählhebeleinheit 2 sind
die Folgenden:
- – leicht arretier/lösbar,
wenn Verbinden/Trennen gewollt ist;
- – Verdrehsicher beim Schaltvorgang;
- – Widerstand gegen ungewolltes Lösen/Missbrauch;
- – keine scharfen Ecken und Kanten bei Trennung wegen
Verletzungsgefahr;
- – Schaltfunktion auch bei Verlust des Knaufs weiterhin
zeitweise möglich (zum Beispiel bei Verwendung eines mechanischen
Ersatzschlüssels) -> ausreichender
Restgriff oder Ersatzknauf im Fahrzeug.
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Weitere,
nicht rein mechanische Lösungen sind zur Fixierung/Bewegung
des Schlüssels oder zur Betätigung der Schieber,
Zahn- oder Reibepaarungen, Hebel, (Schnapp-)Haken grundsätzlich
auch denkbar:
- – Piezoaktoren: könnten
auch direkt als Schieber benutzt werden, zum Beispiel Stapelaktoren;
- – Formgedächtniselemente;
- – (Elektro-)Magnete;
- – Elektromotoren;
- – Luft-/Unterdruck (Einsaugen/Ausdrücken des Schlüssels)
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Nachteilig
bei nicht rein mechanischen Lösungen ist:
- – Energie wird benötigt, beispielsweise aus
Bordnetz oder Energiespeicher des Schlüssels;
- – unter Umständen Kontaktierung/Stromleitung über
bewegte Teile notwendig
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005062162
A1 [0006]
- - DE 10002441 B4 [0007]
- - DE 19714495 A1 [0007]
- - EP 1502802 A1 [0007]