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DE102008024918A1 - Schlingentisch - Google Patents

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DE102008024918A1
DE102008024918A1 DE102008024918A DE102008024918A DE102008024918A1 DE 102008024918 A1 DE102008024918 A1 DE 102008024918A1 DE 102008024918 A DE102008024918 A DE 102008024918A DE 102008024918 A DE102008024918 A DE 102008024918A DE 102008024918 A1 DE102008024918 A1 DE 102008024918A1
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Niemann-Bartels Claus Dipl-Industrie-Designer
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schlingentisch (1) zur therapeutischen Behandlung einer Person (61). Erfindungsgemäß besitzt der Schlingentisch (1) eine Tragstruktur (3), die mit einer Art Dr (1) ist leicht montierbar und demontierbar, so dass eine transportable Einheit geschaffen ist, die an vielfältigen Einsatzorten betreibbar ist. Der erfindungsgemäße Schlingentisch (1) eignet sich zur therapeutischen Behandlung, bspw. Tiefenentspannung.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft einen Schlingentisch zur therapeutischen Behandlung einer Person.
  • STAND DER TECHNIK
  • ”Schlingentische” dienen als therapeutisches Hilfsmittel, die es dem Therapeuten ermöglichen, Behandlungen des menschlichen Körpers durchzuführen, bei denen eine teilweise Entlastung des Körpers von dem Eigengewicht von Körperteilen wünschenswert ist. Für derart entlasteten Körper kann eine gezielte geführte Bewegung oder ein Ruhezustand durch den Schlingentisch herbeigeführt werden. Der Schlingentisch kann so insbesondere Einsatz finden für eine Tiefenentspannung, Lösung von physischen und psychischen Blockaden, bei schlaffen oder spastischen Paresen, Rheumatoidarthritis, Coxartrhrosen, für Endoprothesen, Gelenkerkrankungen, die einer Mobilisation bedürfen, insuffiziente Muskelgruppen und ungenügend koordinierten Muskelketten und Ähnliches. Ebenfalls möglich ist der Einsatz von Schlingentischen für die Craniosakral-Therapie aus der Osteopathie. Bevorzugten Einsatz finden Schlingentische der hier angesprochenen Art für eine Behandlung im Halswirbelbereich.
  • Unter einem Schlingentisch im Sinne der Erfindung werden sämtliche Einrichtungen verstanden, die zu dem zuvor genannten Zweck Einsatz finden können, ohne dass diese zwingend eine ”Schlinge” besitzen müssen oder als ”Tisch” ausgebildet sind. (Demgemäß wird in WO 99/60979 ein ”Schlingentisch” auch als ”Hochhaltevorrichtung” bezeichnet.)
  • DE 44 23 120 A1 beschreibt als Stand der Technik Schlingentische, die in einem besonderen Behandlungszimmer ortsfest als Standgerät, Deckengerät oder Wandgerät angeordnet sind.
  • Die Druckschrift schlägt einen fahrbar auf Rädern angeordneten Schlingentisch vor. Weitere ortsfeste Schlingentische sind beispielsweise aus DE 201 12 230 , DE 298 09 527 U1 und DE 299 23 510 U1 bekannt.
  • DE 90 03 949 U1 offenbart einen als Selbstbedienungs-Hängevorrichtung bezeichneten Schlingentisch, der insbesondere zum Strecken des Rückens dienen soll. Dieser Schlingentisch ist so groß ausgebildet, dass hierin der gesamte Körper der zu behandelnden Person angeordnet werden kann. Der Schlingentisch ist mit zwei U-förmigen Trägern ausgebildet, die ca. 2 m hoch sind. Die parallelen Grundschenkel der beiden U-förmigen Träger sind benachbart zueinander angeordnet und miteinander über ein Scharnier verbunden, während jeweils die beiden Seitenschenkel der U-förmigen Träger leicht auseinandergespreizt sind, so dass die derart gebildete Tragkonstruktion mit den vier Endbereichen der Träger als Aufstandspunkte am Boden abgestützt ist. Die auseinandergeklappte Endstellung der U-förmigen Träger wird durch zwei Distanzbänder vorgegeben.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schlingentisch vorzuschlagen, der hinsichtlich
    • – des Montageaufwands,
    • – der Vielfältigkeit der Einsatzorte,
    • – den Transportmöglichkeiten und des Platzbedarfs,
    • – des Gewichts,
    • – der Verbreitung der Therapieform,
    • – der Kostenreduktion der Krankenkassen zur Selbstbehandlung und Prävention und/oder
    • – der anfallenden Kosten für Produktion, Logistik und Vertrieb
    verbessert ist.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit einem Schlingentisch gemäß den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere erfindungsgemäße Ausge staltungen eines Schlingentischs ergeben sich entsprechend den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 27.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß ist der Schlingentisch wahlweise in eine Arbeitsstellung und eine Transportstellung bringbar. In der Arbeitsstellung dient der Schlingentisch der therapeutischen Behandlung der Person. Hingegen kann der Schlingentisch in der Transportstellung von einem Einsatzort zu einem anderen Einsatzort transportiert werden, von der zu behandelnden Person mit sich geführt werden oder verstaut werden. Gemäß dem Vorschlag der Erfindung erfolgt eine Überführung von der Arbeitsstellung in die Transportstellung (und umgekehrt), ohne dass hierzu ein besonderes Werkzeug Einsatz finden muss. Somit muss mit dem Schlingentisch nicht immer ein besonderes Werkzeug mitgeführt werden, sondern die Veränderung zwischen der Arbeitsstellung der Transportstellung kann ohne Werkzeug bedarfsgerecht durch die Person erfolgen. Durch den Entfall des Werkzeugs kann für einen Transport des Schlingentisches Gewicht und Raum eingespart werden.
  • Der erfindungsgemäße Schlingentisch besitzt eine Tragstruktur, die mit drei oder mehr Beinen gebildet ist. Die drei oder mehr Beine bilden in der Arbeitsstellung des Schlingentisches mindestens drei voneinander beabstandete Aufstandspunkte, so dass der Schlingentisch sicher auf einer Unterlage, beispielsweise dem Boden, einem Tisch oder Ähnlichem, stehen kann.
  • Für den Stand der Technik gemäß DE 90 03 949 U1 können zwar die U-förmigen Träger aufeinander zu verschwenkt werden, so dass diese in parallelen Ebenen angeordnet sind. Auch in dieser Stellung sind allerdings die Endbereiche von zwei Beinen eines Trägers entsprechend ihrem Abstand in dem U voneinander beabstandet, so dass auch in derart verschwenktem Zustand die Tragstruktur ein verhältnismäßig großes Volumen einnimmt und sperrig ist. Im Gegensatz hierzu sind erfindungsgemäß die drei oder mehr Beine für die Veränderung von der Arbeitsstellung in die Transportstellung so aufeinander zu bewegbar, dass diese benachbart zueinander angeordnet werden können. Damit ist eine Transportstellung gegeben, die minimalen Raum erfordert und nicht sperrig ist.
  • Schließlich ist der erfindungsgemäße Schlingentisch in der Transportstellung derart dimensioniert, dass dieser durch eine Person transportierbar ist, also ein Gewicht besitzt, welches von der Person getragen werden kann, und handhabbare Abmaße besitzt, die einen Transport ermöglichen.
  • Für einen weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Beine der Tragstruktur über ein Verbindungselement miteinander verbunden oder verbindbar.
  • Beispielsweise kann dass Verbindungselement eine Steckverbindung, insbesondere eine Rastverbindung oder Klemmverbindung, mit den Beinen bilden, wobei das Verbindungselement eine oder mehrere Relativstellungen der Beine, insbesondere Ausrichtungen der Beine, ermöglicht. Für einen anderen Vorschlag der Erfindung sind die Beine an dem Verbindungselement verschwenkbar angelenkt, so dass ein Überführen der Tragstruktur aus der Arbeitsstellung in die Transportstellung durch ein Verschwenken der Beine herbeiführbar ist, ohne dass die Beine von dem Verbindungselement gelöst werden müssen. Damit können Beine und Verbindungselement sowohl in der Arbeitsstellung als auch in der Transportstellung eine Einheit bilden, wodurch letztendlich der Aufwand für die Veränderung der Transportstellung in die Arbeitsstellung und umgekehrt verringert werden kann. Das Verbindungselement schafft somit einen Zusammenhalt der Beine sowohl in der Arbeitsstellung als auch in der Transportstellung.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Abmessungen des Schlingentisches bzw. der Tragstruktur in der Transportstellung maßgeblich beeinflusst werden können durch die Länge der Beine. Hierbei kann eine besonders platzsparende Anordnung in der Transportstellung ermöglicht werden, wenn die Beine teleskopierbar, zerlegbar oder zusammenklappbar sind, so dass die axiale Erstreckung der Beine in der Transportstellung verringert werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schlingentisches ist ein Spreizungswinkel der Beine in der Arbeitsstellung durch eine Begrenzungseinrichtung begrenzt, so dass ein definierter Zustand der Tragstruktur gegeben ist. Hierbei kann die Begrenzungseinrichtung auch Kräfte der Tragstruktur aufnehmen, so dass eine zusätzliche Versteifung durch die Begrenzungseinrichtung erfolgen kann.
  • Die Anpassungsmöglichkeiten des Schlingentisches können dadurch vergrößert werden, dass die Begrenzungseinrichtung nicht einen festen Spreizungswinkel der Beine vorgibt. Vielmehr kann die Begrenzungseinrichtung einstellbar gestaltet werden, so dass unterschiedliche Spreizungswinkel ermöglicht sind. Hierdurch kann beispielsweise eine Anpassung des Schlingentisches an unterschiedliche zu behandelnde Körperteile oder unterschiedliche Größen der zu behandelnden Person erfolgen.
  • Für eine besonders einfache Ausgestaltungsform der Erfindung ist die Begrenzungseinrichtung mit mindestens einem Seil oder Band gebildet, welches an Beinen beabstandet von dem Verbindungselement angeordnet ist.
  • Für einen weiteren Vorschlag der Erfindung ist das Seil oder Band an mindestens einem Bein in einem dem Verbindungselement abgewandten Endbereich des Beins angebunden. In diesem Fall kann das Seil oder Band seine maximale Wirkung entfalten, da dieses einen maximalen Hebelarm bezüglich des Beins mit maximalem Abstand vom Verbindungselement bewirken kann. Andererseits kann das Seil oder Band als zusätzliche Abstützung auf einer Unterlage dienen, die zusätzlich wirkt zu den durch das Bein bereitgestellten Aufstandspunkten. Im Extremfall ist es vorstellbar, dass die Aufstandspunkte der Beine eine größere Fläche überdecken als durch die Unterlage zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall kann der Schlingentisch zumindest teilweise an dem Seil oder Band abgestützt sein.
  • Weiterhin beruht die Erfindung auf der Erkenntnis, dass für eine feste Abstützung eines Schlingentisches im Raum tatsächlich lediglich drei Aufstandspunkte oder Beine erforderlich sind. Während gemäß DE 90 03 949 U1 eine Abstützung an vier Punkten erfolgt, was eine komplexere und sperrigere Tragstruktur erfordert, kann somit erfindungsgemäß der Bauaufwand für die Tragstruktur verringert werden. Die Ausbildung der Tragstruktur mit lediglich drei Aufstandspunkten hat weiterhin den Vorteil, dass sich die drei Aufstandspunkte beliebig an einen auch unebenen Untergrund anpassen können, während die vier aus DE 90 03 949 U1 bekannten Aufstandspunkte eine Aufstandsebene vorgeben, die zwingend von der Unterlage bereitgestellt werden muss, wenn der Schlingentisch nicht ”kippeln” soll.
  • Für einen weiteren Vorschlag der Erfindung ist neben der Tragstruktur der Schlingentisch mit mindestens einem Auflageelement ausgestattet, auf welchem ein Körperteil der therapeutisch zu behandelnden Person aufgelegt und abgestützt werden kann, so dass das Eigengewicht dieses Körperteils zumindest teilweise durch den Schlingentisch aufgenommen wird. Das Auflageelement ist pendelnd gegenüber der Tragstruktur des Schlingentisches gelagert, so dass der Freiheitsgrad des Auflageelements und damit des hierauf aufliegenden Körperteils eingeschränkt ist auf eine pendelnde Bewegung im Raum, wobei sich das Auflageelement unter beispielhafter Annahme starrer Bauelemente des Schlingentisches auf einer Teilkugeloberfläche bewegen kann. Selbstverständlich kann der Schlingentisch mit elastischen Bauelementen ausgebildet sein, so dass sich Abweichungen gegenüber der Bewegung auf der Teilkugeloberfläche ergeben können.
  • Für einen Vorschlag der Erfindung ist das Auflageelement mit einer eigensteifen Platte gebildet, die beliebig geformt, beispielsweise gewölbt, sein kann und beispielsweise als Holzplatte oder als Kunststoffformteil ausgebildet sein kann. Während eine derartige Platte lediglich begrenzt nachgiebig ist unter der Belastung der Person, kann auch ein flexibler Auflagekörper Einsatz finden, der sich beispielsweise gut der Form des Körperteils der zu behandelnden Person anpassen kann und sich verhältnismäßig großflächig an diesen anlegt. Hierbei kann sich die Form des flexiblen Auflagekörpers je nach Belastung durch die zu behandelnde Person verändern.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Schlingentisch sind dem Auflageelement außen liegend zwei Anschlagelemente für eine Pendeleinrichtung zugeordnet. Die Anschlagelemente können hierbei für eine einfache Montage und Demontage mit der Pendeleinrichtung ausgebildet sein.
  • Weiterhin schlägt die Erfindung vor, dass die Anschlagelemente im Endbereich eines Gurts vorgesehen sind. Der Gurt hält somit die Anschlagelemente zunächst in einer definierten Lage zueinander. Andererseits dient der Gurt zu einer Unterstützung des Auflageelements von der Unterseite, so dass dieser multifunktional eingesetzt ist.
  • Für eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schlingentisches erstrecken sich Anschlagelemente durch Ausnehmungen des Auflageelementes nach oben, so dass diese hier mit der Pendeleinrichtung in Wirkverbindung treten können.
  • Sowohl für eine flexible als auch eine eigensteife Ausbildung des Auflageelements ist es möglich, dass ein zusätzliches Kissenelement vorgesehen ist, welches beispielsweise mit einem Schaumstoff, einem federnden Material, einem Gelkissen, einem antiseptischen Kontaktbereich oder Ähnlichem ausgebildet sein kann und den Kontaktbereich zwischen dem Körperteil der zu behandelnden Person und dem Auflageelement verbessern soll, insbesondere hinsichtlich der Flächenpressungen und der Reibung zwischen Körperteil und Auflageelement.
  • Weiterhin schlägt die Erfindung vor, eine Pendeleinrichtung vorzusehen, über die das Auflageelement an der Tragstruktur pendelnd gehalten ist. Eine derartige Pendeleinrichtung stellt eine besonders einfache Art der Abstützung des Eigengewichts des Körperteils dar, wobei die Pendeleinrichtung gleichzeitig eine gute Führung der Bewegung ungefähr auf einer Teilkugeloberfläche ermöglicht. Eine Pendeleinrichtung ist kostengünstig herstellbar und gewährleistet den vorgenannten Freiheitsgrad auf der Teilkugeloberfläche unter geringer Reibung. Die Pendeleinrichtung kann hierbei beliebig ausgebildet sein, beispielsweise über eine starre Pendelstange, die mit einem räumlichen Schwenkfreiheitsgrad gegenüber der Tragstruktur gelagert ist. Ebenfalls möglich ist der Einsatz einer Kette, eines Seils oder Bands für die Pendeleinrichtung, welche(s) an der Tragstruktur angelenkt ist.
  • Die Erfindung schlägt auch vor, dass die Pendeleinrichtung höhenverstellbar ausgebildet sein kann. Eine derartige Höhenverstellung kann genutzt werden zur Anpassung des Schlingentisches an zu behandelnde Personen unterschiedlicher Körpergröße und/oder für die Behandlung unterschiedlicher Körperteile mit dem Schlingentisch.
  • Vorzugsweise ist die Pendeleinrichtung in Anschlagelemente einklippsbar, die in dem Auflageelement vorgesehen sind oder diesem zugeordnet sind. Ein derartiges Einklippsen stellt eine einfach montierbare und demontierbare Verbindungsmöglichkeit dar.
  • Für die Höhenverstellung kann gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung eine Art Flaschenzug eingesetzt werden. Dieser ermöglicht für die Ausbildung der Pendeleinrichtung mit einem Seil eine besonders einfache Höhenverstellung. Weiterhin kann durch Einsatz eines Flaschenzugs eine erforderliche Betätigungskraft zur Höhenverstellung übersetzt werden. Dies kann unter Umständen dazu genutzt werden, dass die Höhenverstellung auch erfolgt, wenn das Körperteil der zu behandelnden Person bereits auf dem Auflageelement aufliegt. Hierbei kann die Höhenverstellung durch den Therapeuten oder die behandelnde Person selbst erfolgen.
  • Für eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Schlingentisches besitzt das Auflageelement und/oder die Pendeleinrichtung eine Fixiereinrichtung. Über die Fixiereinrichtung kann der pendelnde Freiheitsgrad der Pendeleinrichtung und des Auflageelements selektiv eingeschränkt werden, so dass das Körperteil der zu behandelnden Person nicht mehr auf der Teilkreisoberfläche bewegt werden kann, sondern lediglich eine Bewegung in Vorzugsrichtungen erfolgt je nach therapeutischem Zweck. Im Extremfall kann die Fixiereinrichtung für ausgewählte Behandlungsmethoden die pendelnde Bewegung von Auflageelement und Pendeleinrichtung vollständig zu beseitigen.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass das Auflageelement und/oder die Pendeleinrichtung eine Auslenkeinrichtung besitzt. Mittels der Auslenkeinrichtung ist eine Beaufschlagung des Auflageelements mit einer Kraft oder einem Weg in Richtung eines Freiheitsgrads des Auflageelements herbeiführbar. Konkret kann dies bedeuten, dass mit Betätigung der Auslenkeinrichtung für auf das Auflageelement aufgelegtes Körperteil das Auflageelement mit einer Kraft oder einem Weg beaufschlagt wird, so dass eine definierte Dehnung oder Verschiebung erzeugt wird, von der eine besondere therapeutische Wirkung erwartet wird. Hierbei kann die Auslenkeinrichtung separat betätigt werden über ein Betätigungsorgan, eine Einstelleinrichtung oder Ähnliches. Eine besondere Ausführungsform der Erfindung betrifft die automatische Betätigung der Auslenkeinrichtung durch Belastung des Auflageelements und der Tragstruktur mit der Gewichtskraft des auf dem Auflageelement aufliegenden Körperteils.
  • Für einen weiteren Vorschlag der Erfindung passt der Schlingentisch in demontiertem, zusammengeklapptem oder zusammengelegtem Zustand in ein Transportbehältnis, so dass zusammen mit dem Transportbehältnis eine Art Einheit geschaffen ist, die platzsparend gut transportierbar ist. Beispielsweise handelt es sich bei dem Transportbehältnis um eine Tasche, einen Beutel oder einen Sack oder eine Art Kiste.
  • Für den Fall, dass das Transportbehältnis als Tasche, Beutel oder Sack ausgebildet ist, ist dieser vorzugsweise zur Bildung eines Kissens oder einer Auflage befüllbar. Hierzu besitzt die Tasche, der Beutel oder ein Sack beispielsweise einen geeigneten Verschluss, der das Kissen oder die Auflage verschließen kann. Zur Bildung des Kissens oder der Auflage können am Einsatzort des Schlingentisches vorhandene weiche Elemente wie Bettdecken, Decken, Kissen oder Ähnliches in die Tasche, den Beutel oder den Sack eingefüllt werden. Ein derart gebildetes Kissen kann als Unterlage, beispielsweise für die Unterschenkel genutzt werden, insbesondere im Zusammenhang mit einem Einsatz des Schlingentisches zur Entlastung der Lendenwirbelsäule für eine Entspannung des Kopfes.
  • In einer besonderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung wiegt der Schlingentisch mit dem Auflageelement, der Pendeleinrichtung und der Tragstruktur weniger als zwei Kilogramm, insbesondere weniger als ein Kilogramm. Hierdurch ist eine leichte transportable Einrichtung ge schaffen, die leicht an unterschiedliche Einsatzorte mitgeführt werden kann. Im Extremfall kann ein derartiger Schlingentisch beispielsweise mit einem Fahrrad transportiert werden.
  • Die Einsatzmöglichkeiten des Schlingentisches können vervielfältigt werden, wenn dieser wahlweise mit unterschiedlichen Auflageelementen betreibbar ist. Diese können unterschiedliche Kontaktbedingungen zwischen Auflageelement und demselben Körperteil bereitstellen je nach Vorliebe der zu behandelnden Person und/oder je nach therapeutischem Zweck. Andererseits können unterschiedliche Auflageelemente eingesetzt werden je nach dem zu behandelndem Körperteil.
  • Bisherige Schlingentische waren hinsichtlich Ausgestaltung und Dimensionierung stationär, was auch dadurch bedingt war, dass diese vorrangig der Ganzkörpertherapie dienen sollten, was eine schwere und steife Konstruktion erfordert hat sowie die aufwändige Bedienung über zusätzliches Bedienpersonal. Hier war eine Vereinfachung im Stand der Technik nur durch rollbare oder schiebbare Schlingentische möglich oder aber selektiv durch Werkzeuge ankoppelbare Zusatzeinrichtungen. Sämtliche der vorgenannten massiven Schlingentische haben ein nahezu martialischen Eindruck erweckt, der Berührungsängste bei dem Betrachter ausgelöst hat, was einem populären, großflächigen Einsatz entgegengestanden hat. Die vorliegende leichte, unter Umständen verhältnismäßig klein dimensionierte, mobile, zusammenklappbare oder zusammenfaltbare Einrichtung deckt neue Bedarfssituationen und schließt die Lücke zwischen den vorgenannten rein stationären und rollbaren Einrichtungen.
  • Der erfindungsgemäße Schlingentisch ermöglicht es einem Therapeuten oder Arzt, den Schlingentisch mit sich zu führen zu einem Patienten, einem Unfallort und ähnlichem, so dass auch eine Außer-Haus-Therapie möglich ist. Der Therapeut, Arzt oder die zu behandelnde Person selber kann den Schlingentisch ”unter den Arm nehmen”. Mögliche Bedarfsgruppen für den erfindungsgemäßen Schlingentisch sind insbesondere Sportler, Handwerker, Arbeiter, Mediziner, medizinisches Personal, Unfallopfer, Personen an PC-Arbeitsplätzen, Patienten einer Rehabilitationsmaßnahme und ähnliche Personengruppen. Auch können mit dem Schlingentisch Personen behandelt werden, die unter widrigen Körperhaltungen behandelt werden oder an Stress leiden. Bei Personen, die an PC-Arbeitsplätzen arbeiten, ist eine steigende Tendenz des RSI-Syndroms (”Mausarm”) zu verzeichnen mit einer Schädigung des Bewegungsapparates vor allem im Hand-, Arm-, Schulter- und Nackenbereich in Folge lang anhaltender, monotoner Bewegungen und/oder falscher Sitzhaltung. Diese oder ähnliche Bedarfsgruppen können durch den erfindungsgemäßen Schlingentisch vorteilhaft therapiert werden.
  • Dadurch, dass der erfindungsgemäße Schlingentisch zur Selbstbehandlung eingesetzt werden kann, so dass dieser u. U. gemäß einer Bedienungsanweisung ohne zusätzliches Bedienpersonal benutzt werden kann, kann eine Kostenentlastung für die Krankenkassen erzielt werden.
  • Möglicher weiterer Einsatzzweck für den erfindungsgemäßen Schlingentisch ist eine Tiefenentspannung, die präventiv eingesetzt werden kann und eine Möglichkeit darstellt für eine Gewährleistung einer Erholung von physischem und/oder psychischem Stress.
  • Darüber hinaus können, vergleichbar mit einem Vertrieb von Inhalationsgeräten oder Krücken in Apotheken, die erfindungsgemäßen, leicht dimensionierten und transportablen Schlingentische zu Therapiezwecken oder zur Tiefenentspannung auch in Apotheken vertrieben oder verliehen werden. Weiterhin hat der leicht dimensionierte, zerleg- oder klappbare mobile Schlingentisch optimale Voraussetzungen für eine Lagerung und einen Versand.
  • Durch die wachsende Zahl von Produkten aus Fernost ist abzusehen, dass die Material-, Energie-, Lager- und Transportkosten eines Produktes rasant steigen werden. Hier schafft die erfindungsgemäße Ausgestaltung ebenfalls Abhilfe durch ihren unter Umständen die Ressourcen schonende Konstruktion.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Schlingentisch in einer räumlichen Darstellung.
  • 2 zeigt den Schlingentisch gemäß 1 mit einem alternativ einsetzbaren Auflageelement.
  • 3 zeigt eine Pendeleinrichtung, die Einsatz findet in dem Schlingentisch gemäß 1 und 2.
  • 4 zeigt ein Detail der Pendeleinrichtung gemäß 3.
  • 5 zeigt ein Auflageelement und ein Band, über welches das Auflageelement an einer Pendeleinrichtung in einem erfindungsgemäßen Schlingentisch befestigbar ist in einer Explosionsdarstellung.
  • 6 zeigt ein eigensteifes plattenförmiges Auflageelement mit unterstützendem Band sowie zwei möglichen alternativ einsetzbaren Kissenelementen in einer Explosionsdarstellung.
  • 7 zeigt eine für einen erfindungsgemäßen Schlingentisch einsetzbare Tragstruktur in zusammengeklapptem Zustand.
  • 8 zeigt die Tragstruktur gemäß 7 in auseinander geklapptem Zustand.
  • 9 zeigt die Tragstruktur gemäß 7 und 8 in auseinander geklapptem und auseinander gespreiztem Zustand in räumlicher Darstellung.
  • 10 zeigt einen Längsschnitt durch ein in einer Tragstruktur für einen erfindungsgemäßen Schlingentisch eingesetztes Bein.
  • 11 zeigt den Verbindungsbereich des Beins gemäß 10 mit einer seilartigen Begrenzungseinrichtung für den Spreizungswinkel der Beine sowie einer Auslenkeinrichtung in einem Längsschnitt.
  • 12 zeigt ein Detail eines Beins gemäß 11 und 12 mit einer seilartigen Begrenzungseinrichtung für den Spreizungswinkel der Beine in einer Seitenansicht.
  • 13 zeigt ein Detail einer Tragstruktur mit einem Verbindungselement und drei Beinen in einer Explosionsdarstellung.
  • 14 zeigt den Einsatz eines erfindungsgemäßen Schlingentisches für eine Abstützung eines Kopfes einer zu behandelnden Person.
  • 15 zeigt den Einsatz des Schlingentisches gemäß 14, wobei ergänzend eine Auslenkeinrichtung zum Einsatz kommt.
  • 16 zeigt einen Einsatz des Schlingentisches gemäß 14 und 15 für eine Auflage einer Ferse einer zu behandelnden Person auf das Auflageelement.
  • 17 zeigt den Einsatz eines Schlingentisches gemäß 14 bis 16 für einen auf das Auflageelement aufgelegten Arm.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • 1 zeigt einen Schlingentisch 1, der auf einer Unterlage 2 steht. Bei der Unterlage 2 handelt es sich beispielsweise um einen Tisch, ein Bett oder den Boden in einem Gebäude oder im Freien.
  • Der Schlingentisch 1 ist mit einer Tragstruktur 3 gebildet, an welcher unter Zwischenschaltung einer Pendeleinrichtung 4 ein Auflageelement 5 pendelnd abgestützt ist.
  • Die Tragstruktur 3 ist für das dargestellte Ausführungsbeispiel mit drei Beinen 6, 7, 8 gebildet, die in der in 1 dargestellten Arbeitsstellung des Schlingentisches 1 unter einem Spreizungswinkel 9 gegenüber der Vertikalen auseinander gespreizt sind. Die Beine 6, 7, 8 liegen hierbei gleichmäßig in Umfangsrichtung verteilt auf einer Mantelfläche eines imaginären Kegels mit dem Öffnungswinkel des Kegels entsprechend dem Spreizungswinkel 9. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel sind die Beine 6, 7, 8 gradlinig ausgebildet mit konstantem Querschnitt, wobei diese auch beliebige Kurvenformen besitzen können und/oder variierende Querschnitte. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel sind die Beine 6, 7, 8 weiterhin mit rohrartigen Stangen gebildet, die in der Mitte geteilt sind. Die zwei Stangenteile können ineinander gesteckt werden, beispielsweise entsprechend Zeltstangen, wobei, auch vergleichbar mit Zeltstangen, die beiden Zangenteile in auseinander gestecktem Zustand durch ein elastisches Seil miteinander verbunden sein können. In ihren der Unterlage 2 abgewandten Endbereichen sind die Beine 6, 7, 8 über ein Verbindungselement 10 miteinander verbunden. Im einfachsten Fall handelt es sich bei dem Verbindungselement 10 um einen metallischen Ring oder einen Draht, welcher durch quer zur Längsachse der Beine 6, 7, 8 orientierte Durchgangsbohrungen hindurchgefädelt ist und eine Verschwenkung der Beine 6, 7, 8 um den Ring oder Draht ermöglicht. Beliebige anderweitig ausgebildete Verbindungselemente 10 können ebenfalls eingesetzt werden, wobei diese vorzugsweise eine Verschwenkung der Beine 6, 7, 8 in Richtung der vertikalen Achse 11 und von dieser weg ermöglichen zur Veränderung des Spreizungswinkels 9. Ebenfalls möglich ist, dass das Verbindungselement 10 Bohrungen oder Aufnahmen besitzt, welche in der in 1 dargestellten Stellung des Verbindungselements 10 unter dem Spreizungswinkel 9 gegenüber der vertikalen Achse 11 geneigt sind. In diese Bohrungen oder Aufnahmeelemente sind die Beine 6, 7, 8 einsteckbar oder einführbar, wobei die Beine 6, 7, 8 insbesondere über eine reibschlüssige Verbindung, eine Rastverbindung oder eine Sperrverbindung gegenüber dem Verbindungselement 10 gesichert sind. Für eine Demontage der Tragstruktur 3 können die Beine 6, 7, 8 entweder gemäß einem vorgegebenen Schwenk-Freiheitsgrad unter Verringerung des Spreizungswinkels 9 in Richtung der vertikalen Achse verschwenkt werden oder die Beine 6, 7, 8 werden aus dem Verbindungselement 10 herausgezogen, ggf. unter manueller Beseitigung einer Rast- oder Sperrverbindung.
  • Der maximale Spreizungswinkel 9 wird über ein Begrenzungselement 12 vorgegeben. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Anschlag des Verbindungselements 10 handeln. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist das Begrenzungselement 12 allerdings mit einem Seil 13 gebildet, welches die der Unterlage 2 zugewandten Endbereiche der Beine 6, 7, 8 miteinander verbindet. Für den maximalen Spreizungswinkel 9 in der Arbeitsstellung gemäß 1 ist das Seil 13 gespannt, so dass dieses die Form eines gleichseitigen Dreiecks einnimmt.
  • In den der Unterlage 2 zugewandten Endbereichen ist auf die Beine 6, 7, 8, jeweils eine Kappe 14 aufgesteckt. Die Kappe 14 bildet Aufstandspunkte 15 für die Tragstruktur 3 auf der Unterlage 2. Weiterhin kann die Kappe 14 Anlenkpunkte bereitstellen, an denen das Seil 13 angelenkt werden kann.
  • Die Pendeleinrichtung 4 ist mit
    • – einem Kopplungselement 16 zur Kopplung der Pendeleinrichtung 4 mit dem Verbindungselement 14,
    • – einem Verstellelement 17 zur Einstellung der Höhe des Auflageelements 5,
    • – einem Pendelseil 18 sowie
    • – Kopplungselementen 19 zur Kopplung der Pendeleinrichtung 4 mit dem Auflageelement 5
    gebildet.
  • Das Kopplungselement 16 ist beispielsweise als von oben auf den Enden der Beine 6, 7, 8 aufliegende Kappe ausgebildet, an welche ein Seil 22 angeknüpft ist, welches durch den die Beine 6, 7, 8 zusammenhaltenden Ring hindurchgefädelt ist und welches an das Verstellelement 17 angebunden ist. Durch das Eigengewicht der Pendeleinrichtung 4 wird die Kappe auf die oberen Endbereiche der Beine 6, 7, 8 angepresst. Andererseits kann die Kappe für ein Lösen des Verstellelements 17 von dem Seil und Hindurchfädeln des Seils durch den metallischen Ring zur Kopplung der Beine 6, 7, 8 auf einfache Weise entfernt werden.
  • Das Verstellelement 17 ist mit zwei Umlenkelementen 20, 21 ausgebildet. Das obere Umlenkelement 20 besitzt eine Aufnahmeöffnung 23 für das Seil 22. Weiterhin besitzt das Umlenkelement 20 zwei Anlenkelemente 24, 25, über die unter Ermöglichung einer gleitenden Relativbewegung das Pendelseil 18 geschlungen ist. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel ist das Umlenkelement 20 mit einem U-förmigen Grundkörper 26 mit einem oben liegenden halbkreis förmig gekrümmten Grundschenkel und zwei parallelen Seitenschenkeln gebildet. Von den unten liegenden Endbereichen der parallelen Seitenschenkel erstrecken sich nach außen abgewinkelt U-förmige Anlenkkörper 27, 28. Die Aufnahmeöffnung 23 ist in diesem Fall im Bereich des Grundschenkels des Grundkörpers 26 gebildet, während die Anlenkelemente 24, 25 innen liegend von den Anlenkkörpern 27, 28 gebildet sind. Das Umlenkelement 20 ist vorzugsweise mit einem gebogenen Blechstreifen, Draht oder einem geeignet gefrästen Blech gebildet.
  • Das Umlenkelement 21 besitzt vertikal übereinander liegend zwei Durchgangsbohrungen 29, 30. In der Arbeitsstellung sind die Durchgangsbohrungen 29, 30 quer zur Erstreckungsrichtung der Aufnahmeöffnung 23 und der Anlenkelemente 24, 25 bzw. parallel zu der Haupterstreckungsebene des Umlenkelements 20 orientiert. Das Umlenkelement 21 besitzt eine geeignete Außenkontur, so dass dieses von der Hand und den Fingern eines Benutzers leicht betätigt werden kann in Form einer Aufbringung von Kräften nach oben oder unten. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel ist das Umlenkelement 21 in Form eines gleichseitigen Y gebildet, wobei die Schenkel des Y verdickt ausgebildet sind, in den Endbereichen abgerundet sind und in 12-Uhr-Position, 04:30-Uhr-Position und 07:30-Uhr-Position orientiert sind. An die beiden unten liegenden Schenkel kann jeweils ein Finger des Benutzers angelegt werden, um das Umlenkelement 21 nach unten zu ziehen. Die unten liegende Durchgangsbohrung 30 ist ungefähr im Zentrum des Y angeordnet, während sich die obere Durchgangsbohrung 29 im Bereich des Schenkels in 12-Uhr-Position befindet.
  • Von einer Seite des Auflageelements 5 kommend ist das Pendelseil 18 zunächst von einer ersten Seite durch die untere Durchgangsbohrung 30 hindurchgeführt, über das Anlenkelement 24 geführt, durch die obere Durchgangsbohrung 29 von der anderen zweiten Seite hindurchgeführt, über das Anlenkelement 25 geführt und wieder von der ersten Seite durch das Durchgangsloch 30 geführt. Auf diese Weise ist eine Art Flaschenzug 31 gebildet, über welche eine Höhenverstellung 32 herbeigeführt werden kann.
  • Gemäß 3 sind die Kopplungselemente 19 als Karabiner ausgebildet. Ein Gurt 33 besitzt in beiden Endbereichen Anschlagelemente 34, 35, in welche die Kopplungselemente 19 einklippsbar sind. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Anschlagelementen 34, 35 um dreieckige Ösen, wobei der Gurt 33 mit einem Endbereich um einen Schenkel einer Öse geschlungen und vernäht ist. Mittig ist an dem Gurt 33 eine Fixier einrichtung 36 und/oder eine Auslenkeinrichtung 37 befestigt, beispielsweise ein Seil 38, welches mit dem Gurt 33 vernäht oder verknüpft ist.
  • Gemäß 1 und 6 kann das Auflageelement 5 mit einer gekrümmten Platte 39, beispielsweise aus Holz oder spritzgegossenem Kunststoff, gebildet sein. In den beiden außen liegenden Endbereichen besitzt die Platte 39 Ausnehmungen 40, 41, durch die die Anschlagelemente 34, 35 und/oder der Gurt 33 hindurchgeführt werden können, während ein Großteil des Gurts 33 zur Anlage an die Unterseite der Platte 39 kommt. In jedem Fall erstrecken sich die Anschlagelemente 34, 35 durch die Ausnehmungen 40, 41 hindurch nach oben, so dass oberhalb der Platte 39 die Kopplungselemente 19 mit den Anschlagelementen 34, 35 verbunden werden können. Weiterhin in 6 zu erkennen sind alternativ einsetzbare Kissenelemente 42, 43. Bei dem Kissenelement 42 handelt es sich um einen elastischen Formkörper, beispielsweise einen geschäumten Kunststoffkörper, welcher eine geeignete Ausnehmung 44 besitzt, in die ein Körperteil der zu behandelnden Person bequem eingelegt werden kann. Das Kissenelement 43 ist zweiteilig gebildet mit einem elastischen Ringkörper 45 und einem abnehmbaren Bezug 46 für den Ringkörper 45.
  • 2 und 5 zeigen ein alternativ einsetzbares Auflageelement 5, welches mit einem flexiblen Auflagekörper 47 gebildet ist. Beispielsweise handelt es sich hierbei um einen elastischen Kunststoff-Formstreifen mit konstantem rechteckigem Querschnitt, insbesondere aus einem nicht-porösen oder porösen elastischen und biegeweichen Kunststoffmaterial. In diesem Fall ist der Gurt 33, sind die Anschlagelemente 34, 35 und/oder ist das Pendelseil 18 randseitig an dem Auflagekörper 47 vorbeigeführt.
  • Im Betrieb schmiegt sich der Auflagekörper 47 unter Veränderung der Krümmung in Richtung der Längsachse an das aufgelegte Körperteil an mit zunehmender Anpressung über den Umfang des aufgelegten Körperteils mit zunehmender Gewichtsbelastung. Hingegen ist die Platte 39 eigensteif ausgebildet, so dass diese ihre Wölbung mit der Belastung nicht wesentlich verändert. Hier erfolgt die Auflage des Körperteils vorrangig auf die Kissenelemente 42, 43, wobei ein Einfluss der Gewichtsbelastung auf die Kontaktfläche und die Kontaktbedingungen gegenüber der Ausgestaltung mit dem Auflagekörper 47 zumindest vermindert ist.
  • 7 bis 9 zeigen das Überführen der Tragstruktur 3 aus einer Transportstellung, in der die Tragstruktur 3 ein vermindertes Volumen einnimmt (7), in einer Arbeitsstellung (9). Die Beine 6, 7, 8 sind jeweils mit zwei Beinteilen 48, 49 ausgebildet, die zusammensteckbar bzw. umklappbar sind. In der Transportstellung gemäß 7 sind die Beinteile 48, 49 zusammengeklappt derart, dass sich diese parallel zueinander erstrecken und die in der Arbeitsstellung der Unterlage 2 zugewandten Endbereiche der Beinteile 49 benachbart den gegenüberliegenden Endbereichen der Beinteile 48 sind, die mit dem Verbindungselement 10 verbunden sind. Für den Übergang von der Stellung gemäß 7 in die Stellung gem. 8 werden die Beinteile 49 herausgeklappt und in die Beinteile 48 eingesteckt, so dass sich die Beine 6, 7, 8 ergeben, die eine Länge besitzen, die der Summe der Längen der Beinteile 48, 49 entspricht (vermindert um einen etwaigen Einsteckbereich). Gemäß 8 sind die Beine 6, 7, 8 parallel zueinander und zu einer Achse orientiert, welche in der Arbeitsstellung der vertikalen Achse 11 entspricht. Zur Herbeiführung der Arbeitsstellung müssen die Beine 6, 7, 8 gemäß Übergang von 8 zu 9 noch um den Spreizungswinkel 9 auseinandergespreizt werden. Werden auf das Verbindungselement 10 in Richtung der Unterlage 2 orientierte Kräfte, sei es durch eine externe Kraftausübung auf das Verbindungselement 10 oder durch Auflage eines Körperteils auf ein an der Tragstruktur 3 gehaltenes Auflageelement 5, aufgebracht und ist eine gleitende Bewegung der Kappen 14 gegenüber der Unterlage 2 ermöglicht, presst diese Kraft die Beine 6, 7, 8 auseinander bis das Begrenzungselement 12 in Form des Seils 13 zur Wirkung kommt, indem das Seil 13 gespannt wird. In diesem Fall werden die Beine 6, 7, 8 mit einer in Richtung der Längsachse wirkenden Druckkraft beaufschlagt, während das Seil 13 auf Zug beansprucht wird.
  • 10 zeigt einen Längsschnitt durch ein Bein 6 (7, 8) in dem sich im Inneren des Beins 6 ein längliches Federelement 50 erstreckt. In dem der Kappe 14 zugewandten Endbereich ist das Federelement 50 mit einem Kopplungselement 51 verbunden, welches hier als Haken ausgebildet ist. Die Kappe 14 besitzt eine Öffnung 52. In die Öffnung wird das Seil 13 eingeführt, welches mit dem Kopplungselement 51 gekoppelt wird, hier durch Führen des Seils 13 um den Haken und welches anschließend wieder aus der Öffnung 52 herausgeführt wird zu einem benachbarten anderen Bein. Für diese Ausführungsform hat das Federelement 50 mehrere Funktionen: Einerseits zieht das Kopplungselement 51 einen Endkörper 53 gegen das Bein 6, so dass eine lösbare Verbindung zwischen dem rohrförmigen Teil des Beins 6 und dem Endkörper 53 gegeben ist. Andererseits kann das Federelement 50 mehrere Beinteile 48, 49 zusammenhalten, wenn sich das Federelement durch diese Beinteile 48, 49 erstreckt. Durch die Federwirkung des Federelements 50 können darüber hinaus die Beinteile 48, 49 in der Arbeitsstellung zusammengehalten werden. Schließlich übt das Federelement 50 auch eine straffende Kraft auf das Seil 13 aus, wenn nicht der maximale Spreizungswinkel 9 erreicht ist und/oder sich die Tragstruktur 3 in der Transportstellung befindet. Damit trägt das Federelement zur Wirkung des Begrenzungselements 12 bei. Mit Erhöhung des Spreizungswinkels 9 wird für diese Ausführungsform das Federelement 50 zunehmend beaufschlagt. Der maximale Spreizungswinkel 9 kann durch einen geeigneten Anschlag vorgesehen sein, beispielsweise indem gemäß 11 das Kopplungselement 51 zur Anlage an die Begrenzung der Öffnung 52 kommt.
  • In 11 ist weiterhin eine Verbindungseinrichtung 54 zu erkennen, über die selektiv das Seil 38 an dem Bein 6, 7, 8 bzw. der Kappe 14 befestigt werden kann. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel ist die Verbindungseinrichtung 54 mit einem L-förmigen, sich nach unten erstreckenden Steg ausgebildet, in den das Seil 38 von unten eingeführt werden kann. Zusätzlich kann eine rastende Einrichtung wie eine Rastkugel 55 vorgesehen sein, um ein Entfernen des Seils 38 erst oberhalb einer durch die Rastkugel 55 vorgegebenen Zugkraft zu ermöglichen.
  • 13 zeigt den Endkörper 53, welcher in den Endbereich eines Beins 6 einsteckbar ist und über das Federelement 50 in diesen Endbereich hineingezogen wird. Der Endkörper 53 besitzt eine halbkreisförmige Kopplungsplatte 56, die verschwenkbare Aufnahme findet in einem Kopplungsschlitz 57 des Verbindungselements 10. In der montierten Stellung besitzen die Kopplungsplatte 56 und das Verbindungselement 10 fluchtende Bohrungen, in welche ein Kopplungsstift 58 einsteckbar ist, welcher eine Schwenkachse für eine Verschwenkung der Beine 6, 7, 8 gegenüber dem Verbindungselement 10 vorgibt. Weiterhin ist in 13 eine vertikal orientierte, mittige Durchgangsbohrung 59 des Verbindungselements zu erkennen, durch welche von oben das Seil 22 durch das Verbindungselement 10 hindurch gefädelt werden kann. Im oben liegenden Endbereich ist das Seil 22 fest mit einem Verschlusskörper 60 verbunden, der von oben zur Anlage an das Verbindungselement 10 kommt. Im unten liegenden Endbereich wird das Seil 22 durch die Aufnahmeöffnung 23 des Umlenkelements 20 hindurchgefädelt.
  • 14 zeigt die Behandlung einer Person 61 mit dem erfindungsgemäßen Schlingentisch 1 durch Auflegen des Kopfes der Person 61 auf das Auflageelement 5. Der maximale Spreizungswinkel 9 ist in diesem Fall vorgegeben durch das Begrenzungselement 12 in Form des Seils 13. In der Transportstellung kann der Schlingentisch 1 in einem Behältnis 62 angeordnet werden, bei dem es sich beispielsweise um eine Kiste, eine Tasche, einen Sack oder Beutel handeln kann. In dieser Transportstellung strecken sich die Beine 6, 7, 8 parallel zueinander, wobei an der derart zusammengeklappten Tragstruktur weitere Bestandteile des Schlingentisches 1 noch angebunden sein können oder diese hiervon entfernt sein können, aber ebenfalls in dem Behältnis 62 angeordnet sein können. Weiterhin in dem Behältnis 62 befinden kann/können sich das Auflageelement 5 oder mehrere verschiedenen Auflageelemente 5, die Pendeleinrichtung und/oder weitere Zubehörteile. Für die Nutzungsform gemäß 14 und 15 ist in der Arbeitsstellung des Schlingentisches das Behältnis 62 mit anderen, vorzugsweise elastischen Gegenständen wie Decken, Kleidung und Ähnlichem gefüllt, so dass das Behältnis 62 wie dargestellt als Auflagefläche für die Unterschenkel der zu behandelnden Person 61 dienen kann. Hierzu wird vorzugsweise das Behältnis aus der Form, in welcher es zum Transport dient, umgestülpt.
  • Für eine alternative Einsatzform des Schlingentisches 1 findet die Fixiereinrichtung 36 bzw. Auslenkeinrichtung 37 in Form des Seils 38 Einsatz. In diesem Fall legt die zu behandelnde Person 61 den Kopf auf das Auflageelement 5 auf, ohne dass die Beine 6, 7, 8 den maximalen Spreizungswinkel 9 einnehmen. Mit zunehmender Belastung durch das Eigengewicht des Kopfes der zu behandelnden Person 61 werden die Beine 6, 7, 8 weiter nach außen gespreizt unter Erhöhung des Spreizungswinkels 9. Ist das Seil 38, welches in einem Endbereich an einem Bein 6 angelenkt ist und im anderen Endbereich an dem Auflageelement 5 angelenkt ist, gespannt, führt die zusätzliche Belastung des Auflageelements 5 mit dem Eigengewicht des Kopfes dazu, dass das Bein weiter nach außen gedrückt wird, womit eine Zugkraft in dem Seil 38 erhöht wird bzw. das Auflageelement 5 mit dem hiermit verbundenen Bein 6 verlagert wird. Dies führt für das dargestellte Ausführungsbeispiel zu einer geringfügigen Verlagerung des Kopfes relativ zum Rumpf der zu behandelnden Person 61 (dann wirkt das Seil 38 als Fixiereinrichtung 36) bzw. zur Aufbringung von Zugkräften auf die Wirbelsäule (dann wirkt das Seil 38 als Auslenkeinrichtung 37), was zu einem zusätzlichen therapeutischen Effekt führen kann.
  • 16 und 17 zeigen alternative Einsatzmöglichkeiten desselben Schlingentisches, nämlich 16 die Abstützung einer Ferse der zu behandelnden Person 61, wobei in diesem Fall die zu behandelnde Person 61 auf dem Behältnis 62, welches geeignet gefüllt ist, sitzen kann. Für das in 17 dargestellte Ausführungsbeispiel ist der Schlingentisch 1 nicht auf dem Boden als Unterlage 2 abgestützt, sondern vielmehr auf einem Tisch. Die zu behandelnde Person 61 sitzt in diesem Fall auf dem gefüllten Behältnis 62. Auf dem Auflageelement 5 wird in diesem Fall der Unterarm der zu behandelnden Person 61 abgestützt.
  • Für die dargestellten Ausführungsbeispiele sind die Beine 6, 7, 8 gradlinig ausgebildet. Diese können selbstverständlich auch gekrümmt ausgebildet sein. Die Beine 6, 7, 8 können hierbei gleiche oder unterschiedliche Längen besitzen. Die Kissenelemente 42, 43 können beispielsweise mit einem PU-Schaum gebildet sein. Das Behältnis 62 kann beispielsweise die Form eines Sacks oder Röhre besitzen oder ein befüllbarer textiler Kubus sein. Das Behältnis 62 ist beispielsweise umstülpbar für den Fall, dass dieses als Abstütztort gemäß 14 bis 17 dienen soll. Sofern eine Federwirkung für die Führung des Körperteils gewünscht ist, können einzelne oder sämtliche Bestandteile des Schlingentischs 1 elastisch ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Pendeleinrichtung 4 elastisch ausgebildet. Ebenfalls kann die Auslenkeinrichtung 37 bzw. das Seil 38 elastisch ausgebildet sein, beispielsweise unter ergänzender Nutzung einer Feder. Die Erstreckung der Fixiereinrichtung 36 bzw. der Auslenkeinrichtung 37 ist insbesondere kürzer als der Abstand des Anlenkortes der Fixiereinrichtung 36 bzw. der Auslenkeinrichtung 37 an dem zugeordneten Bein von der Mitte des durch die drei Aufstandspunkte 15 gebildeten Dreiecks. Ebenfalls möglich ist, dass anstelle zusammensteckbarer Beinteile 48, 49 für die Beine 6, 7, 8 teleskopierbare Stangen verwendet werden können. Die Länge der Beine 6, 7, 8 beträgt vorzugsweise 60 bis 100 cm, insbesondere 70 bis 90 cm. Der Schlingentisch 1 ist sowohl auf dem Boden als auch auf einem Tisch betreibbar. Eine entsprechende Ausgestaltung des Schlingentisches 1 mit mehr als drei Beinen, beispielsweise vier Beinen, ist möglich, wobei auch in diesem Fall die Beine separat oder gemeinsam verschwenkbar sind und für den maximalen Spreizungswinkel auf der Mantelfläche eines Kegels angeordnet sind bei gleichförmiger Verteilung in Umfangsrichtung. Für die Ausstattung der Tragstruktur 3 mit vier Beinen bilden die vier Beine eine Art Pyramide mit quadratischer Grundfläche.
  • Möglich ist weiterhin, dass an einer Tragstruktur 3 mehrere Pendeleinrichtungen 4 gehalten sind, die unabhängige Bewegungsfreiheitsgrade oder miteinander gekoppelte Bewegungsfreiheitsgrade besitzen, so dass mehrere Körperteile einer Person oder mehrerer Personen gleichzeitig abgestützt werden können. Hierbei können die unterschiedlichen Pendeleinrichtungen 4 mit gleichen oder unterschiedlichen Auflageelementen 5 ausgestattet sein, die in gleichen oder unterschiedlichen Höhen angeordnet sein können. Beispielsweise kann so auf ein Auflageelement ein Unterschenkel aufgelegt werden, während auf eine anderes Auflageelement das Knie aufgelegt wird. Entsprechend ist es möglich, dass ein einziges Auflageelement vorhanden ist, welches aber gestuft oder mit einer gekrümmten Oberfläche ausgebildet ist für die Auflage mehrerer Körperteile oder eines Bereiches des Körpers.
  • Für das in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel kann eine alternative oder zusätzliche Kopplung zwischen dem Gurt 33 und dem Auflagekörper 47 dadurch erfolgen, dass diese eine Art Klettverbindung eingehen. Hierbei kann der Gurt 33 mit zwei Klettstreifen 63, 64 versehen sein, die mit der Unterseite des Auflagekörpers 74, ggf. mit ergänzenden Klettstreifen auf dieser, in Wirkverbindung treten.
  • Weiterhin ist in Abwandlung zu der in 5 dargestellten Ausführungsform möglich, dass eine Benutzung des erfindungsgemäßen Schlingentisches erfolgt ohne Einsatz eines zusätzlichen Auflagekörpers 47, so dass das Körperteil unmittelbar auf dem Gurt 33 aufliegt.
  • Möglich ist auch, dass eine Verstellung des Schlingentischs, insbesondere eine Verstellung der Höhe des Auflageelements 5, über ein elektrisches Antriebsaggregat wie eine kleine elektrische Seilwinde erfolgt.
  • 1
    Schlingentisch
    2
    Unterlage
    3
    Tragstruktur
    4
    Pendeleinrichtung
    5
    Auflageelement
    6
    Bein
    7
    Bein
    8
    Bein
    9
    Spreizungswinkel
    10
    Verbindungselement
    11
    vertikale Achse
    12
    Begrenzungselement
    13
    Seil
    14
    Kappe
    15
    Aufstandpunkt
    16
    Kopplungselement
    17
    Verstellelement
    18
    Pendelseil
    19
    Kopplungselement
    20
    Umlenkelement
    21
    Umlenkelement
    22
    Seil
    23
    Aufnahmeöffnung
    24
    Anlenkelement
    25
    Anlenkelement
    26
    Grundkörper
    27
    Anlenkkörper
    28
    Anlenkkörper
    29
    Durchgangsbohrung
    30
    Durchgangsbohrung
    31
    Flaschenzug
    32
    Höhenverstellung
    33
    Gurt
    34
    Anschlagelement
    35
    Anschlagelement
    36
    Fixiereinrichtung
    37
    Auslenkeinrichtung
    38
    Seil
    39
    Platte
    40
    Ausnehmung
    41
    Ausnehmung
    42
    Kissenelement
    43
    Kissenelement
    44
    Ausnehmung
    45
    Ringkörper
    46
    Bezug
    47
    Auflagekörper
    48
    Beinteil
    49
    Beinteil
    50
    Federelement
    51
    Kopplungselement
    52
    Öffnung
    53
    Endkörper
    54
    Verbindungseinrichtung
    55
    Rastkugel
    56
    Kopplungsplatte
    57
    Kopplungsschlitz
    58
    Kopplungsstift
    59
    Durchgangsbohrung
    60
    Verschlusskörper
    61
    Person
    62
    Behältnis
    63
    Klettstreifen
    64
    Klettstreifen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 99/60979 [0003]
    • - DE 4423120 A1 [0004]
    • - DE 20112230 [0005]
    • - DE 29809527 U1 [0005]
    • - DE 29923510 U1 [0005]
    • - DE 9003949 U1 [0006, 0011, 0020, 0020]

Claims (27)

  1. Schlingentisch (1) zur therapeutischen Behandlung einer Person (61), wobei der Schlingentisch (1) a) aus einer Arbeitsstellung ohne Werkzeuge in eine Transportstellung überführbar ist, insbesondere durch demontierbaren, zusammenklappen und/oder zusammenlegen, b) eine Tragstruktur (3) besitzt, die mit drei oder mehr Beinen (6, 7, 8) gebildet ist, die in der Arbeitsstellung des Schlingentisches (1) mindestens drei voneinander beabstandete Aufstandspunkte (15) vorgeben und in einer Transportstellung benachbart zueinander angeordnet werden können, c) in der Transportstellung durch eine Person (61) transportierbar ist.
  2. Schlingentisch (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (6, 7, 8) über ein Verbindungselement (10) miteinander verbunden oder verbindbar sind.
  3. Schlingentisch (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Beine (6, 7, 8) an dem Verbindungselement (10) verschwenkbar angelenkt sind.
  4. Schlingentisch (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass Beine (6, 7, 8) teleskopierbar, zerlegbar oder zusammenklappbar sind.
  5. Schlingentisch (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizungswinkel (9) der Beine (6, 7, 8) in der Arbeitsstellung durch eine Begrenzungseinrichtung (12) begrenzt ist.
  6. Schlingentisch (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungseinrichtung (12) einstellbar ist auf unterschiedliche Spreizungswinkel (9).
  7. Schlingentisch (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungseinrichtung (12) mit mindestens einem Seil (13) oder Band gebildet ist, welches an Beinen (6, 7, 8) beabstandet von dem Verbindungselement (10) angebunden ist.
  8. Schlingentisch (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil (13) oder Band an mindestens einem Bein (6, 7, 8) in einem dem Verbindungselement (10) abgewandten Endbereich des Beins (6, 7, 8) angebunden ist.
  9. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Auflageelement (5) vorgesehen ist, welches pendelnd gegenüber der Tragstruktur (3) des Schlingentischs (1) gelagert ist.
  10. Schlingentisch (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (5) mit einer eigensteifen Platte (39) gebildet ist.
  11. Schlingentisch (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (5) mit einem flexiblen Auflagekörper (47) gebildet ist.
  12. Schlingentisch (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Auflageelement (5) außenliegend zwei Anschlagelemente (34, 35) für eine Pendeleinrichtung (4) zugeordnet sind.
  13. Schlingentisch (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Anschlagelemente (34, 35) im Endbereich eines Gurtes (33) vorgesehen sind, b) der Gurt (33) das Auflageelement (5) von der Unterseite unterstützt.
  14. Schlingentisch (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich Anschlagelemente (34, 35) durch Ausnehmungen (40, 41) des Auflageelements (5) nach oben erstrecken.
  15. Schlingentisch (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Auflageelements (5) ein Kissenelement (42; 43) vorgesehen ist.
  16. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Pendeleinrichtung (4) vorgesehen ist, über die mindestens ein Auflageelement (5) an der Tragstruktur (3) pendelnd gehalten ist.
  17. Schlingentisch (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendeleinrichtung (4) höhenverstellbar ist.
  18. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendeleinrichtung (4) in dem Auflageelement (5) zugeordnete Anschlagelemente (34, 35) einklippsbar, einsteckbar oder einhakbar ist.
  19. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendeleinrichtung (4) mit einem Seil (18) gebildet ist.
  20. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhenverstellung der Pendeleinrichtung (4) nach Art eines Flaschenzuges (31) erfolgt.
  21. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (5) und/oder die Pendeleinrichtung (4) eine Fixiereinrichtung (36) besitzt, über die der pendelnde Freiheitsgrad der Pendeleinrichtung (4) und des Auflageelementes (5) einschränkbar ist.
  22. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageelement (5) und/oder die Pendeleinrichtung (4) eine Auslenkeinrichtung (37) besitzt, über die eine Beaufschlagung des Auflageelementes (5) mit einer Kraft oder einem Weg in Richtung eines Freiheitsgrades des Auflageelements (5) herbeiführbar ist.
  23. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlingentisch (1) ohne Werkzeuge von einem Arbeitszustand in einen Transportzustand und/oder umgekehrt überführbar ist.
  24. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlingentisch (1) in demontiertem, zusammengeklapptem und/oder zusammengelegtem Zustand in ein Transportbehältnis (62) passt.
  25. Schlingentisch (1) nach Anspruche 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportbehältnis (62) eine Tasche, ein Beutel oder ein Sack ist, welcher zur Bildung eines Kissens oder einer Auflage befüllbar ist.
  26. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlingentisch (1) weniger wiegt als 2 kg, insbesondere weniger als 1 kg.
  27. Schlingentisch (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlingentisch (1) wahlweise mit unterschiedlichen Auflageelementen (5) betreibbar ist.
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