-
TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
-
Die
Erfindung betrifft einen Schlingentisch zur therapeutischen Behandlung
einer Person.
-
STAND DER TECHNIK
-
”Schlingentische” dienen
als therapeutisches Hilfsmittel, die es dem Therapeuten ermöglichen,
Behandlungen des menschlichen Körpers durchzuführen,
bei denen eine teilweise Entlastung des Körpers von dem
Eigengewicht von Körperteilen wünschenswert ist.
Für derart entlasteten Körper kann eine gezielte
geführte Bewegung oder ein Ruhezustand durch den Schlingentisch
herbeigeführt werden. Der Schlingentisch kann so insbesondere
Einsatz finden für eine Tiefenentspannung, Lösung
von physischen und psychischen Blockaden, bei schlaffen oder spastischen
Paresen, Rheumatoidarthritis, Coxartrhrosen, für Endoprothesen,
Gelenkerkrankungen, die einer Mobilisation bedürfen, insuffiziente
Muskelgruppen und ungenügend koordinierten Muskelketten und Ähnliches.
Ebenfalls möglich ist der Einsatz von Schlingentischen
für die Craniosakral-Therapie aus der Osteopathie. Bevorzugten
Einsatz finden Schlingentische der hier angesprochenen Art für
eine Behandlung im Halswirbelbereich.
-
Unter
einem Schlingentisch im Sinne der Erfindung werden sämtliche
Einrichtungen verstanden, die zu dem zuvor genannten Zweck Einsatz
finden können, ohne dass diese zwingend eine ”Schlinge” besitzen
müssen oder als ”Tisch” ausgebildet sind. (Demgemäß wird
in
WO 99/60979 ein ”Schlingentisch” auch
als ”Hochhaltevorrichtung” bezeichnet.)
-
DE 44 23 120 A1 beschreibt
als Stand der Technik Schlingentische, die in einem besonderen Behandlungszimmer
ortsfest als Standgerät, Deckengerät oder Wandgerät
angeordnet sind.
-
-
DE 90 03 949 U1 offenbart
einen als Selbstbedienungs-Hängevorrichtung bezeichneten
Schlingentisch, der insbesondere zum Strecken des Rückens
dienen soll. Dieser Schlingentisch ist so groß ausgebildet,
dass hierin der gesamte Körper der zu behandelnden Person
angeordnet werden kann. Der Schlingentisch ist mit zwei U-förmigen
Trägern ausgebildet, die ca. 2 m hoch sind. Die parallelen
Grundschenkel der beiden U-förmigen Träger sind
benachbart zueinander angeordnet und miteinander über ein Scharnier
verbunden, während jeweils die beiden Seitenschenkel der
U-förmigen Träger leicht auseinandergespreizt
sind, so dass die derart gebildete Tragkonstruktion mit den vier
Endbereichen der Träger als Aufstandspunkte am Boden abgestützt
ist. Die auseinandergeklappte Endstellung der U-förmigen
Träger wird durch zwei Distanzbänder vorgegeben.
-
AUFGABE DER ERFINDUNG
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schlingentisch
vorzuschlagen, der hinsichtlich
- – des
Montageaufwands,
- – der Vielfältigkeit der Einsatzorte,
- – den Transportmöglichkeiten und des Platzbedarfs,
- – des Gewichts,
- – der Verbreitung der Therapieform,
- – der Kostenreduktion der Krankenkassen zur Selbstbehandlung
und Prävention und/oder
- – der anfallenden Kosten für Produktion, Logistik und
Vertrieb
verbessert ist.
-
LÖSUNG
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit
einem Schlingentisch gemäß den Merkmalen des unabhängigen
Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere erfindungsgemäße
Ausge staltungen eines Schlingentischs ergeben sich entsprechend
den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 27.
-
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
-
Erfindungsgemäß ist
der Schlingentisch wahlweise in eine Arbeitsstellung und eine Transportstellung
bringbar. In der Arbeitsstellung dient der Schlingentisch der therapeutischen
Behandlung der Person. Hingegen kann der Schlingentisch in der Transportstellung
von einem Einsatzort zu einem anderen Einsatzort transportiert werden,
von der zu behandelnden Person mit sich geführt werden
oder verstaut werden. Gemäß dem Vorschlag der
Erfindung erfolgt eine Überführung von der Arbeitsstellung
in die Transportstellung (und umgekehrt), ohne dass hierzu ein besonderes
Werkzeug Einsatz finden muss. Somit muss mit dem Schlingentisch
nicht immer ein besonderes Werkzeug mitgeführt werden, sondern
die Veränderung zwischen der Arbeitsstellung der Transportstellung
kann ohne Werkzeug bedarfsgerecht durch die Person erfolgen. Durch
den Entfall des Werkzeugs kann für einen Transport des Schlingentisches
Gewicht und Raum eingespart werden.
-
Der
erfindungsgemäße Schlingentisch besitzt eine Tragstruktur,
die mit drei oder mehr Beinen gebildet ist. Die drei oder mehr Beine
bilden in der Arbeitsstellung des Schlingentisches mindestens drei voneinander
beabstandete Aufstandspunkte, so dass der Schlingentisch sicher
auf einer Unterlage, beispielsweise dem Boden, einem Tisch oder Ähnlichem,
stehen kann.
-
Für
den Stand der Technik gemäß
DE 90 03 949 U1 können
zwar die U-förmigen Träger aufeinander zu verschwenkt
werden, so dass diese in parallelen Ebenen angeordnet sind. Auch
in dieser Stellung sind allerdings die Endbereiche von zwei Beinen
eines Trägers entsprechend ihrem Abstand in dem U voneinander
beabstandet, so dass auch in derart verschwenktem Zustand die Tragstruktur
ein verhältnismäßig großes Volumen
einnimmt und sperrig ist. Im Gegensatz hierzu sind erfindungsgemäß die
drei oder mehr Beine für die Veränderung von der
Arbeitsstellung in die Transportstellung so aufeinander zu bewegbar,
dass diese benachbart zueinander angeordnet werden können.
Damit ist eine Transportstellung gegeben, die minimalen Raum erfordert
und nicht sperrig ist.
-
Schließlich
ist der erfindungsgemäße Schlingentisch in der
Transportstellung derart dimensioniert, dass dieser durch eine Person
transportierbar ist, also ein Gewicht besitzt, welches von der Person getragen
werden kann, und handhabbare Abmaße besitzt, die einen
Transport ermöglichen.
-
Für
einen weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Beine der Tragstruktur über
ein Verbindungselement miteinander verbunden oder verbindbar.
-
Beispielsweise
kann dass Verbindungselement eine Steckverbindung, insbesondere
eine Rastverbindung oder Klemmverbindung, mit den Beinen bilden,
wobei das Verbindungselement eine oder mehrere Relativstellungen
der Beine, insbesondere Ausrichtungen der Beine, ermöglicht.
Für einen anderen Vorschlag der Erfindung sind die Beine
an dem Verbindungselement verschwenkbar angelenkt, so dass ein Überführen
der Tragstruktur aus der Arbeitsstellung in die Transportstellung
durch ein Verschwenken der Beine herbeiführbar ist, ohne
dass die Beine von dem Verbindungselement gelöst werden
müssen. Damit können Beine und Verbindungselement
sowohl in der Arbeitsstellung als auch in der Transportstellung
eine Einheit bilden, wodurch letztendlich der Aufwand für
die Veränderung der Transportstellung in die Arbeitsstellung
und umgekehrt verringert werden kann. Das Verbindungselement schafft
somit einen Zusammenhalt der Beine sowohl in der Arbeitsstellung
als auch in der Transportstellung.
-
Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass
die Abmessungen des Schlingentisches bzw. der Tragstruktur in der Transportstellung
maßgeblich beeinflusst werden können durch die
Länge der Beine. Hierbei kann eine besonders platzsparende
Anordnung in der Transportstellung ermöglicht werden, wenn
die Beine teleskopierbar, zerlegbar oder zusammenklappbar sind, so
dass die axiale Erstreckung der Beine in der Transportstellung verringert
werden kann.
-
In
weiterer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schlingentisches
ist ein Spreizungswinkel der Beine in der Arbeitsstellung durch
eine Begrenzungseinrichtung begrenzt, so dass ein definierter Zustand der
Tragstruktur gegeben ist. Hierbei kann die Begrenzungseinrichtung
auch Kräfte der Tragstruktur aufnehmen, so dass eine zusätzliche
Versteifung durch die Begrenzungseinrichtung erfolgen kann.
-
Die
Anpassungsmöglichkeiten des Schlingentisches können
dadurch vergrößert werden, dass die Begrenzungseinrichtung
nicht einen festen Spreizungswinkel der Beine vorgibt. Vielmehr kann
die Begrenzungseinrichtung einstellbar gestaltet werden, so dass
unterschiedliche Spreizungswinkel ermöglicht sind. Hierdurch
kann beispielsweise eine Anpassung des Schlingentisches an unterschiedliche
zu behandelnde Körperteile oder unterschiedliche Größen
der zu behandelnden Person erfolgen.
-
Für
eine besonders einfache Ausgestaltungsform der Erfindung ist die
Begrenzungseinrichtung mit mindestens einem Seil oder Band gebildet, welches
an Beinen beabstandet von dem Verbindungselement angeordnet ist.
-
Für
einen weiteren Vorschlag der Erfindung ist das Seil oder Band an
mindestens einem Bein in einem dem Verbindungselement abgewandten
Endbereich des Beins angebunden. In diesem Fall kann das Seil oder
Band seine maximale Wirkung entfalten, da dieses einen maximalen
Hebelarm bezüglich des Beins mit maximalem Abstand vom
Verbindungselement bewirken kann. Andererseits kann das Seil oder
Band als zusätzliche Abstützung auf einer Unterlage
dienen, die zusätzlich wirkt zu den durch das Bein bereitgestellten
Aufstandspunkten. Im Extremfall ist es vorstellbar, dass die Aufstandspunkte der
Beine eine größere Fläche überdecken
als durch die Unterlage zur Verfügung gestellt wird. In
diesem Fall kann der Schlingentisch zumindest teilweise an dem Seil
oder Band abgestützt sein.
-
Weiterhin
beruht die Erfindung auf der Erkenntnis, dass für eine
feste Abstützung eines Schlingentisches im Raum tatsächlich
lediglich drei Aufstandspunkte oder Beine erforderlich sind. Während gemäß
DE 90 03 949 U1 eine
Abstützung an vier Punkten erfolgt, was eine komplexere
und sperrigere Tragstruktur erfordert, kann somit erfindungsgemäß der
Bauaufwand für die Tragstruktur verringert werden. Die
Ausbildung der Tragstruktur mit lediglich drei Aufstandspunkten
hat weiterhin den Vorteil, dass sich die drei Aufstandspunkte beliebig
an einen auch unebenen Untergrund anpassen können, während die
vier aus
DE 90 03 949
U1 bekannten Aufstandspunkte eine Aufstandsebene vorgeben,
die zwingend von der Unterlage bereitgestellt werden muss, wenn der
Schlingentisch nicht ”kippeln” soll.
-
Für
einen weiteren Vorschlag der Erfindung ist neben der Tragstruktur
der Schlingentisch mit mindestens einem Auflageelement ausgestattet,
auf welchem ein Körperteil der therapeutisch zu behandelnden
Person aufgelegt und abgestützt werden kann, so dass das
Eigengewicht dieses Körperteils zumindest teilweise durch
den Schlingentisch aufgenommen wird. Das Auflageelement ist pendelnd
gegenüber der Tragstruktur des Schlingentisches gelagert, so dass
der Freiheitsgrad des Auflageelements und damit des hierauf aufliegenden
Körperteils eingeschränkt ist auf eine pendelnde
Bewegung im Raum, wobei sich das Auflageelement unter beispielhafter Annahme
starrer Bauelemente des Schlingentisches auf einer Teilkugeloberfläche
bewegen kann. Selbstverständlich kann der Schlingentisch
mit elastischen Bauelementen ausgebildet sein, so dass sich Abweichungen
gegenüber der Bewegung auf der Teilkugeloberfläche
ergeben können.
-
Für
einen Vorschlag der Erfindung ist das Auflageelement mit einer eigensteifen
Platte gebildet, die beliebig geformt, beispielsweise gewölbt, sein
kann und beispielsweise als Holzplatte oder als Kunststoffformteil
ausgebildet sein kann. Während eine derartige Platte lediglich
begrenzt nachgiebig ist unter der Belastung der Person, kann auch
ein flexibler Auflagekörper Einsatz finden, der sich beispielsweise
gut der Form des Körperteils der zu behandelnden Person
anpassen kann und sich verhältnismäßig
großflächig an diesen anlegt. Hierbei kann sich
die Form des flexiblen Auflagekörpers je nach Belastung
durch die zu behandelnde Person verändern.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Schlingentisch sind dem
Auflageelement außen liegend zwei Anschlagelemente für
eine Pendeleinrichtung zugeordnet. Die Anschlagelemente können
hierbei für eine einfache Montage und Demontage mit der
Pendeleinrichtung ausgebildet sein.
-
Weiterhin
schlägt die Erfindung vor, dass die Anschlagelemente im
Endbereich eines Gurts vorgesehen sind. Der Gurt hält somit
die Anschlagelemente zunächst in einer definierten Lage
zueinander. Andererseits dient der Gurt zu einer Unterstützung
des Auflageelements von der Unterseite, so dass dieser multifunktional
eingesetzt ist.
-
Für
eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schlingentisches
erstrecken sich Anschlagelemente durch Ausnehmungen des Auflageelementes nach
oben, so dass diese hier mit der Pendeleinrichtung in Wirkverbindung
treten können.
-
Sowohl
für eine flexible als auch eine eigensteife Ausbildung
des Auflageelements ist es möglich, dass ein zusätzliches
Kissenelement vorgesehen ist, welches beispielsweise mit einem Schaumstoff,
einem federnden Material, einem Gelkissen, einem antiseptischen
Kontaktbereich oder Ähnlichem ausgebildet sein kann und
den Kontaktbereich zwischen dem Körperteil der zu behandelnden
Person und dem Auflageelement verbessern soll, insbesondere hinsichtlich
der Flächenpressungen und der Reibung zwischen Körperteil
und Auflageelement.
-
Weiterhin
schlägt die Erfindung vor, eine Pendeleinrichtung vorzusehen, über
die das Auflageelement an der Tragstruktur pendelnd gehalten ist. Eine
derartige Pendeleinrichtung stellt eine besonders einfache Art der
Abstützung des Eigengewichts des Körperteils dar,
wobei die Pendeleinrichtung gleichzeitig eine gute Führung
der Bewegung ungefähr auf einer Teilkugeloberfläche
ermöglicht. Eine Pendeleinrichtung ist kostengünstig
herstellbar und gewährleistet den vorgenannten Freiheitsgrad
auf der Teilkugeloberfläche unter geringer Reibung. Die Pendeleinrichtung
kann hierbei beliebig ausgebildet sein, beispielsweise über
eine starre Pendelstange, die mit einem räumlichen Schwenkfreiheitsgrad
gegenüber der Tragstruktur gelagert ist. Ebenfalls möglich
ist der Einsatz einer Kette, eines Seils oder Bands für
die Pendeleinrichtung, welche(s) an der Tragstruktur angelenkt ist.
-
Die
Erfindung schlägt auch vor, dass die Pendeleinrichtung
höhenverstellbar ausgebildet sein kann. Eine derartige
Höhenverstellung kann genutzt werden zur Anpassung des
Schlingentisches an zu behandelnde Personen unterschiedlicher Körpergröße
und/oder für die Behandlung unterschiedlicher Körperteile
mit dem Schlingentisch.
-
Vorzugsweise
ist die Pendeleinrichtung in Anschlagelemente einklippsbar, die
in dem Auflageelement vorgesehen sind oder diesem zugeordnet sind.
Ein derartiges Einklippsen stellt eine einfach montierbare und demontierbare
Verbindungsmöglichkeit dar.
-
Für
die Höhenverstellung kann gemäß einer besonderen
Ausgestaltung der Erfindung eine Art Flaschenzug eingesetzt werden.
Dieser ermöglicht für die Ausbildung der Pendeleinrichtung
mit einem Seil eine besonders einfache Höhenverstellung.
Weiterhin kann durch Einsatz eines Flaschenzugs eine erforderliche
Betätigungskraft zur Höhenverstellung übersetzt
werden. Dies kann unter Umständen dazu genutzt werden,
dass die Höhenverstellung auch erfolgt, wenn das Körperteil
der zu behandelnden Person bereits auf dem Auflageelement aufliegt.
Hierbei kann die Höhenverstellung durch den Therapeuten oder
die behandelnde Person selbst erfolgen.
-
Für
eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Schlingentisches besitzt das Auflageelement und/oder die Pendeleinrichtung
eine Fixiereinrichtung. Über die Fixiereinrichtung kann
der pendelnde Freiheitsgrad der Pendeleinrichtung und des Auflageelements
selektiv eingeschränkt werden, so dass das Körperteil
der zu behandelnden Person nicht mehr auf der Teilkreisoberfläche
bewegt werden kann, sondern lediglich eine Bewegung in Vorzugsrichtungen
erfolgt je nach therapeutischem Zweck. Im Extremfall kann die Fixiereinrichtung
für ausgewählte Behandlungsmethoden die pendelnde Bewegung
von Auflageelement und Pendeleinrichtung vollständig zu
beseitigen.
-
Alternativ
oder zusätzlich ist es auch möglich, dass das
Auflageelement und/oder die Pendeleinrichtung eine Auslenkeinrichtung
besitzt. Mittels der Auslenkeinrichtung ist eine Beaufschlagung
des Auflageelements mit einer Kraft oder einem Weg in Richtung eines
Freiheitsgrads des Auflageelements herbeiführbar. Konkret
kann dies bedeuten, dass mit Betätigung der Auslenkeinrichtung
für auf das Auflageelement aufgelegtes Körperteil
das Auflageelement mit einer Kraft oder einem Weg beaufschlagt wird,
so dass eine definierte Dehnung oder Verschiebung erzeugt wird,
von der eine besondere therapeutische Wirkung erwartet wird. Hierbei
kann die Auslenkeinrichtung separat betätigt werden über
ein Betätigungsorgan, eine Einstelleinrichtung oder Ähnliches.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung betrifft die
automatische Betätigung der Auslenkeinrichtung durch Belastung
des Auflageelements und der Tragstruktur mit der Gewichtskraft des
auf dem Auflageelement aufliegenden Körperteils.
-
Für
einen weiteren Vorschlag der Erfindung passt der Schlingentisch
in demontiertem, zusammengeklapptem oder zusammengelegtem Zustand in
ein Transportbehältnis, so dass zusammen mit dem Transportbehältnis
eine Art Einheit geschaffen ist, die platzsparend gut transportierbar
ist. Beispielsweise handelt es sich bei dem Transportbehältnis
um eine Tasche, einen Beutel oder einen Sack oder eine Art Kiste.
-
Für
den Fall, dass das Transportbehältnis als Tasche, Beutel
oder Sack ausgebildet ist, ist dieser vorzugsweise zur Bildung eines
Kissens oder einer Auflage befüllbar. Hierzu besitzt die
Tasche, der Beutel oder ein Sack beispielsweise einen geeigneten Verschluss,
der das Kissen oder die Auflage verschließen kann. Zur
Bildung des Kissens oder der Auflage können am Einsatzort
des Schlingentisches vorhandene weiche Elemente wie Bettdecken,
Decken, Kissen oder Ähnliches in die Tasche, den Beutel
oder den Sack eingefüllt werden. Ein derart gebildetes
Kissen kann als Unterlage, beispielsweise für die Unterschenkel
genutzt werden, insbesondere im Zusammenhang mit einem Einsatz des
Schlingentisches zur Entlastung der Lendenwirbelsäule für
eine Entspannung des Kopfes.
-
In
einer besonderen erfindungsgemäßen Ausgestaltung
wiegt der Schlingentisch mit dem Auflageelement, der Pendeleinrichtung
und der Tragstruktur weniger als zwei Kilogramm, insbesondere weniger
als ein Kilogramm. Hierdurch ist eine leichte transportable Einrichtung
ge schaffen, die leicht an unterschiedliche Einsatzorte mitgeführt
werden kann. Im Extremfall kann ein derartiger Schlingentisch beispielsweise
mit einem Fahrrad transportiert werden.
-
Die
Einsatzmöglichkeiten des Schlingentisches können
vervielfältigt werden, wenn dieser wahlweise mit unterschiedlichen
Auflageelementen betreibbar ist. Diese können unterschiedliche
Kontaktbedingungen zwischen Auflageelement und demselben Körperteil
bereitstellen je nach Vorliebe der zu behandelnden Person und/oder
je nach therapeutischem Zweck. Andererseits können unterschiedliche Auflageelemente
eingesetzt werden je nach dem zu behandelndem Körperteil.
-
Bisherige
Schlingentische waren hinsichtlich Ausgestaltung und Dimensionierung
stationär, was auch dadurch bedingt war, dass diese vorrangig
der Ganzkörpertherapie dienen sollten, was eine schwere
und steife Konstruktion erfordert hat sowie die aufwändige
Bedienung über zusätzliches Bedienpersonal. Hier
war eine Vereinfachung im Stand der Technik nur durch rollbare oder
schiebbare Schlingentische möglich oder aber selektiv durch
Werkzeuge ankoppelbare Zusatzeinrichtungen. Sämtliche der vorgenannten
massiven Schlingentische haben ein nahezu martialischen Eindruck
erweckt, der Berührungsängste bei dem Betrachter
ausgelöst hat, was einem populären, großflächigen
Einsatz entgegengestanden hat. Die vorliegende leichte, unter Umständen
verhältnismäßig klein dimensionierte,
mobile, zusammenklappbare oder zusammenfaltbare Einrichtung deckt
neue Bedarfssituationen und schließt die Lücke
zwischen den vorgenannten rein stationären und rollbaren
Einrichtungen.
-
Der
erfindungsgemäße Schlingentisch ermöglicht
es einem Therapeuten oder Arzt, den Schlingentisch mit sich zu führen
zu einem Patienten, einem Unfallort und ähnlichem, so dass
auch eine Außer-Haus-Therapie möglich ist. Der
Therapeut, Arzt oder die zu behandelnde Person selber kann den Schlingentisch ”unter
den Arm nehmen”. Mögliche Bedarfsgruppen für
den erfindungsgemäßen Schlingentisch sind insbesondere
Sportler, Handwerker, Arbeiter, Mediziner, medizinisches Personal,
Unfallopfer, Personen an PC-Arbeitsplätzen, Patienten einer
Rehabilitationsmaßnahme und ähnliche Personengruppen.
Auch können mit dem Schlingentisch Personen behandelt werden,
die unter widrigen Körperhaltungen behandelt werden oder
an Stress leiden. Bei Personen, die an PC-Arbeitsplätzen
arbeiten, ist eine steigende Tendenz des RSI-Syndroms (”Mausarm”)
zu verzeichnen mit einer Schädigung des Bewegungsapparates
vor allem im Hand-, Arm-, Schulter- und Nackenbereich in Folge lang
anhaltender, monotoner Bewegungen und/oder falscher Sitzhaltung.
Diese oder ähnliche Bedarfsgruppen können durch
den erfindungsgemäßen Schlingentisch vorteilhaft
therapiert werden.
-
Dadurch,
dass der erfindungsgemäße Schlingentisch zur Selbstbehandlung
eingesetzt werden kann, so dass dieser u. U. gemäß einer
Bedienungsanweisung ohne zusätzliches Bedienpersonal benutzt
werden kann, kann eine Kostenentlastung für die Krankenkassen
erzielt werden.
-
Möglicher
weiterer Einsatzzweck für den erfindungsgemäßen
Schlingentisch ist eine Tiefenentspannung, die präventiv
eingesetzt werden kann und eine Möglichkeit darstellt für
eine Gewährleistung einer Erholung von physischem und/oder
psychischem Stress.
-
Darüber
hinaus können, vergleichbar mit einem Vertrieb von Inhalationsgeräten
oder Krücken in Apotheken, die erfindungsgemäßen,
leicht dimensionierten und transportablen Schlingentische zu Therapiezwecken
oder zur Tiefenentspannung auch in Apotheken vertrieben oder verliehen
werden. Weiterhin hat der leicht dimensionierte, zerleg- oder klappbare
mobile Schlingentisch optimale Voraussetzungen für eine
Lagerung und einen Versand.
-
Durch
die wachsende Zahl von Produkten aus Fernost ist abzusehen, dass
die Material-, Energie-, Lager- und Transportkosten eines Produktes
rasant steigen werden. Hier schafft die erfindungsgemäße
Ausgestaltung ebenfalls Abhilfe durch ihren unter Umständen
die Ressourcen schonende Konstruktion.
-
Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung
genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer
Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ
oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend
von erfindungsgemäßen Ausführungsformen
erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere
den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer
Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu
entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche
ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen
der Patentansprüche möglich und wird hiermit angeregt.
Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen
dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese
Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche
kombiniert werden. Ebenso können in den Patentansprüchen
aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen
der Erfindung entfallen.
-
KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
-
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert
und beschrieben.
-
1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Schlingentisch in einer
räumlichen Darstellung.
-
2 zeigt
den Schlingentisch gemäß 1 mit einem
alternativ einsetzbaren Auflageelement.
-
3 zeigt
eine Pendeleinrichtung, die Einsatz findet in dem Schlingentisch
gemäß 1 und 2.
-
4 zeigt
ein Detail der Pendeleinrichtung gemäß 3.
-
5 zeigt
ein Auflageelement und ein Band, über welches das Auflageelement
an einer Pendeleinrichtung in einem erfindungsgemäßen Schlingentisch
befestigbar ist in einer Explosionsdarstellung.
-
6 zeigt
ein eigensteifes plattenförmiges Auflageelement mit unterstützendem
Band sowie zwei möglichen alternativ einsetzbaren Kissenelementen
in einer Explosionsdarstellung.
-
7 zeigt
eine für einen erfindungsgemäßen Schlingentisch
einsetzbare Tragstruktur in zusammengeklapptem Zustand.
-
8 zeigt
die Tragstruktur gemäß 7 in auseinander
geklapptem Zustand.
-
9 zeigt
die Tragstruktur gemäß 7 und 8 in
auseinander geklapptem und auseinander gespreiztem Zustand in räumlicher
Darstellung.
-
10 zeigt
einen Längsschnitt durch ein in einer Tragstruktur für
einen erfindungsgemäßen Schlingentisch eingesetztes
Bein.
-
11 zeigt
den Verbindungsbereich des Beins gemäß 10 mit
einer seilartigen Begrenzungseinrichtung für den Spreizungswinkel
der Beine sowie einer Auslenkeinrichtung in einem Längsschnitt.
-
12 zeigt
ein Detail eines Beins gemäß 11 und 12 mit
einer seilartigen Begrenzungseinrichtung für den Spreizungswinkel
der Beine in einer Seitenansicht.
-
13 zeigt
ein Detail einer Tragstruktur mit einem Verbindungselement und drei
Beinen in einer Explosionsdarstellung.
-
14 zeigt
den Einsatz eines erfindungsgemäßen Schlingentisches
für eine Abstützung eines Kopfes einer zu behandelnden
Person.
-
15 zeigt
den Einsatz des Schlingentisches gemäß 14,
wobei ergänzend eine Auslenkeinrichtung zum Einsatz kommt.
-
16 zeigt
einen Einsatz des Schlingentisches gemäß 14 und 15 für
eine Auflage einer Ferse einer zu behandelnden Person auf das Auflageelement.
-
17 zeigt
den Einsatz eines Schlingentisches gemäß 14 bis 16 für
einen auf das Auflageelement aufgelegten Arm.
-
FIGURENBESCHREIBUNG
-
1 zeigt
einen Schlingentisch 1, der auf einer Unterlage 2 steht.
Bei der Unterlage 2 handelt es sich beispielsweise um einen
Tisch, ein Bett oder den Boden in einem Gebäude oder im
Freien.
-
Der
Schlingentisch 1 ist mit einer Tragstruktur 3 gebildet,
an welcher unter Zwischenschaltung einer Pendeleinrichtung 4 ein
Auflageelement 5 pendelnd abgestützt ist.
-
Die
Tragstruktur 3 ist für das dargestellte Ausführungsbeispiel
mit drei Beinen 6, 7, 8 gebildet, die
in der in 1 dargestellten Arbeitsstellung
des Schlingentisches 1 unter einem Spreizungswinkel 9 gegenüber
der Vertikalen auseinander gespreizt sind. Die Beine 6, 7, 8 liegen
hierbei gleichmäßig in Umfangsrichtung verteilt
auf einer Mantelfläche eines imaginären Kegels
mit dem Öffnungswinkel des Kegels entsprechend dem Spreizungswinkel 9.
Für das dargestellte Ausführungsbeispiel sind
die Beine 6, 7, 8 gradlinig ausgebildet
mit konstantem Querschnitt, wobei diese auch beliebige Kurvenformen
besitzen können und/oder variierende Querschnitte. Für
das dargestellte Ausführungsbeispiel sind die Beine 6, 7, 8 weiterhin
mit rohrartigen Stangen gebildet, die in der Mitte geteilt sind.
Die zwei Stangenteile können ineinander gesteckt werden,
beispielsweise entsprechend Zeltstangen, wobei, auch vergleichbar
mit Zeltstangen, die beiden Zangenteile in auseinander gestecktem
Zustand durch ein elastisches Seil miteinander verbunden sein können.
In ihren der Unterlage 2 abgewandten Endbereichen sind
die Beine 6, 7, 8 über ein Verbindungselement 10 miteinander verbunden.
Im einfachsten Fall handelt es sich bei dem Verbindungselement 10 um
einen metallischen Ring oder einen Draht, welcher durch quer zur Längsachse
der Beine 6, 7, 8 orientierte Durchgangsbohrungen
hindurchgefädelt ist und eine Verschwenkung der Beine 6, 7, 8 um
den Ring oder Draht ermöglicht. Beliebige anderweitig ausgebildete
Verbindungselemente 10 können ebenfalls eingesetzt
werden, wobei diese vorzugsweise eine Verschwenkung der Beine 6, 7, 8 in
Richtung der vertikalen Achse 11 und von dieser weg ermöglichen
zur Veränderung des Spreizungswinkels 9. Ebenfalls
möglich ist, dass das Verbindungselement 10 Bohrungen
oder Aufnahmen besitzt, welche in der in 1 dargestellten Stellung
des Verbindungselements 10 unter dem Spreizungswinkel 9 gegenüber
der vertikalen Achse 11 geneigt sind. In diese Bohrungen
oder Aufnahmeelemente sind die Beine 6, 7, 8 einsteckbar
oder einführbar, wobei die Beine 6, 7, 8 insbesondere über eine
reibschlüssige Verbindung, eine Rastverbindung oder eine
Sperrverbindung gegenüber dem Verbindungselement 10 gesichert
sind. Für eine Demontage der Tragstruktur 3 können
die Beine 6, 7, 8 entweder gemäß einem
vorgegebenen Schwenk-Freiheitsgrad unter Verringerung des Spreizungswinkels 9 in
Richtung der vertikalen Achse verschwenkt werden oder die Beine 6, 7, 8 werden aus
dem Verbindungselement 10 herausgezogen, ggf. unter manueller
Beseitigung einer Rast- oder Sperrverbindung.
-
Der
maximale Spreizungswinkel 9 wird über ein Begrenzungselement 12 vorgegeben.
Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Anschlag des Verbindungselements 10 handeln.
Für das dargestellte Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist
das Begrenzungselement 12 allerdings mit einem Seil 13 gebildet,
welches die der Unterlage 2 zugewandten Endbereiche der
Beine 6, 7, 8 miteinander verbindet. Für
den maximalen Spreizungswinkel 9 in der Arbeitsstellung
gemäß 1 ist das Seil 13 gespannt, so
dass dieses die Form eines gleichseitigen Dreiecks einnimmt.
-
In
den der Unterlage 2 zugewandten Endbereichen ist auf die
Beine 6, 7, 8, jeweils eine Kappe 14 aufgesteckt.
Die Kappe 14 bildet Aufstandspunkte 15 für
die Tragstruktur 3 auf der Unterlage 2. Weiterhin
kann die Kappe 14 Anlenkpunkte bereitstellen, an denen
das Seil 13 angelenkt werden kann.
-
Die
Pendeleinrichtung 4 ist mit
- – einem
Kopplungselement 16 zur Kopplung der Pendeleinrichtung 4 mit
dem Verbindungselement 14,
- – einem Verstellelement 17 zur Einstellung
der Höhe des Auflageelements 5,
- – einem Pendelseil 18 sowie
- – Kopplungselementen 19 zur Kopplung der Pendeleinrichtung 4 mit
dem Auflageelement 5
gebildet.
-
Das
Kopplungselement 16 ist beispielsweise als von oben auf
den Enden der Beine 6, 7, 8 aufliegende
Kappe ausgebildet, an welche ein Seil 22 angeknüpft
ist, welches durch den die Beine 6, 7, 8 zusammenhaltenden
Ring hindurchgefädelt ist und welches an das Verstellelement 17 angebunden
ist. Durch das Eigengewicht der Pendeleinrichtung 4 wird
die Kappe auf die oberen Endbereiche der Beine 6, 7, 8 angepresst.
Andererseits kann die Kappe für ein Lösen des
Verstellelements 17 von dem Seil und Hindurchfädeln
des Seils durch den metallischen Ring zur Kopplung der Beine 6, 7, 8 auf
einfache Weise entfernt werden.
-
Das
Verstellelement 17 ist mit zwei Umlenkelementen 20, 21 ausgebildet.
Das obere Umlenkelement 20 besitzt eine Aufnahmeöffnung 23 für
das Seil 22. Weiterhin besitzt das Umlenkelement 20 zwei
Anlenkelemente 24, 25, über die unter
Ermöglichung einer gleitenden Relativbewegung das Pendelseil 18 geschlungen
ist. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel
ist das Umlenkelement 20 mit einem U-förmigen
Grundkörper 26 mit einem oben liegenden halbkreis förmig
gekrümmten Grundschenkel und zwei parallelen Seitenschenkeln
gebildet. Von den unten liegenden Endbereichen der parallelen Seitenschenkel
erstrecken sich nach außen abgewinkelt U-förmige
Anlenkkörper 27, 28. Die Aufnahmeöffnung 23 ist in
diesem Fall im Bereich des Grundschenkels des Grundkörpers 26 gebildet,
während die Anlenkelemente 24, 25 innen
liegend von den Anlenkkörpern 27, 28 gebildet
sind. Das Umlenkelement 20 ist vorzugsweise mit einem gebogenen
Blechstreifen, Draht oder einem geeignet gefrästen Blech
gebildet.
-
Das
Umlenkelement 21 besitzt vertikal übereinander
liegend zwei Durchgangsbohrungen 29, 30. In der
Arbeitsstellung sind die Durchgangsbohrungen 29, 30 quer
zur Erstreckungsrichtung der Aufnahmeöffnung 23 und
der Anlenkelemente 24, 25 bzw. parallel zu der
Haupterstreckungsebene des Umlenkelements 20 orientiert.
Das Umlenkelement 21 besitzt eine geeignete Außenkontur,
so dass dieses von der Hand und den Fingern eines Benutzers leicht
betätigt werden kann in Form einer Aufbringung von Kräften nach
oben oder unten. Für das dargestellte Ausführungsbeispiel
ist das Umlenkelement 21 in Form eines gleichseitigen Y
gebildet, wobei die Schenkel des Y verdickt ausgebildet sind, in
den Endbereichen abgerundet sind und in 12-Uhr-Position, 04:30-Uhr-Position
und 07:30-Uhr-Position orientiert sind. An die beiden unten liegenden
Schenkel kann jeweils ein Finger des Benutzers angelegt werden,
um das Umlenkelement 21 nach unten zu ziehen. Die unten
liegende Durchgangsbohrung 30 ist ungefähr im
Zentrum des Y angeordnet, während sich die obere Durchgangsbohrung 29 im
Bereich des Schenkels in 12-Uhr-Position befindet.
-
Von
einer Seite des Auflageelements 5 kommend ist das Pendelseil 18 zunächst
von einer ersten Seite durch die untere Durchgangsbohrung 30 hindurchgeführt, über
das Anlenkelement 24 geführt, durch die obere
Durchgangsbohrung 29 von der anderen zweiten Seite hindurchgeführt, über
das Anlenkelement 25 geführt und wieder von der
ersten Seite durch das Durchgangsloch 30 geführt.
Auf diese Weise ist eine Art Flaschenzug 31 gebildet, über welche
eine Höhenverstellung 32 herbeigeführt
werden kann.
-
Gemäß 3 sind
die Kopplungselemente 19 als Karabiner ausgebildet. Ein
Gurt 33 besitzt in beiden Endbereichen Anschlagelemente 34, 35,
in welche die Kopplungselemente 19 einklippsbar sind. Für
das dargestellte Ausführungsbeispiel handelt es sich bei
den Anschlagelementen 34, 35 um dreieckige Ösen,
wobei der Gurt 33 mit einem Endbereich um einen Schenkel
einer Öse geschlungen und vernäht ist. Mittig
ist an dem Gurt 33 eine Fixier einrichtung 36 und/oder
eine Auslenkeinrichtung 37 befestigt, beispielsweise ein
Seil 38, welches mit dem Gurt 33 vernäht
oder verknüpft ist.
-
Gemäß 1 und 6 kann
das Auflageelement 5 mit einer gekrümmten Platte 39,
beispielsweise aus Holz oder spritzgegossenem Kunststoff, gebildet
sein. In den beiden außen liegenden Endbereichen besitzt
die Platte 39 Ausnehmungen 40, 41, durch
die die Anschlagelemente 34, 35 und/oder der Gurt 33 hindurchgeführt
werden können, während ein Großteil des
Gurts 33 zur Anlage an die Unterseite der Platte 39 kommt.
In jedem Fall erstrecken sich die Anschlagelemente 34, 35 durch
die Ausnehmungen 40, 41 hindurch nach oben, so
dass oberhalb der Platte 39 die Kopplungselemente 19 mit
den Anschlagelementen 34, 35 verbunden werden
können. Weiterhin in 6 zu erkennen
sind alternativ einsetzbare Kissenelemente 42, 43.
Bei dem Kissenelement 42 handelt es sich um einen elastischen
Formkörper, beispielsweise einen geschäumten Kunststoffkörper,
welcher eine geeignete Ausnehmung 44 besitzt, in die ein
Körperteil der zu behandelnden Person bequem eingelegt
werden kann. Das Kissenelement 43 ist zweiteilig gebildet
mit einem elastischen Ringkörper 45 und einem
abnehmbaren Bezug 46 für den Ringkörper 45.
-
2 und 5 zeigen
ein alternativ einsetzbares Auflageelement 5, welches mit
einem flexiblen Auflagekörper 47 gebildet ist.
Beispielsweise handelt es sich hierbei um einen elastischen Kunststoff-Formstreifen
mit konstantem rechteckigem Querschnitt, insbesondere aus einem
nicht-porösen oder porösen elastischen und biegeweichen
Kunststoffmaterial. In diesem Fall ist der Gurt 33, sind
die Anschlagelemente 34, 35 und/oder ist das Pendelseil 18 randseitig
an dem Auflagekörper 47 vorbeigeführt.
-
Im
Betrieb schmiegt sich der Auflagekörper 47 unter
Veränderung der Krümmung in Richtung der Längsachse
an das aufgelegte Körperteil an mit zunehmender Anpressung über
den Umfang des aufgelegten Körperteils mit zunehmender
Gewichtsbelastung. Hingegen ist die Platte 39 eigensteif
ausgebildet, so dass diese ihre Wölbung mit der Belastung nicht
wesentlich verändert. Hier erfolgt die Auflage des Körperteils
vorrangig auf die Kissenelemente 42, 43, wobei
ein Einfluss der Gewichtsbelastung auf die Kontaktfläche
und die Kontaktbedingungen gegenüber der Ausgestaltung
mit dem Auflagekörper 47 zumindest vermindert
ist.
-
7 bis 9 zeigen
das Überführen der Tragstruktur 3 aus
einer Transportstellung, in der die Tragstruktur 3 ein
vermindertes Volumen einnimmt (7), in einer
Arbeitsstellung (9). Die Beine 6, 7, 8 sind
jeweils mit zwei Beinteilen 48, 49 ausgebildet,
die zusammensteckbar bzw. umklappbar sind. In der Transportstellung
gemäß 7 sind die Beinteile 48, 49 zusammengeklappt
derart, dass sich diese parallel zueinander erstrecken und die in
der Arbeitsstellung der Unterlage 2 zugewandten Endbereiche der
Beinteile 49 benachbart den gegenüberliegenden Endbereichen
der Beinteile 48 sind, die mit dem Verbindungselement 10 verbunden
sind. Für den Übergang von der Stellung gemäß 7 in
die Stellung gem. 8 werden die Beinteile 49 herausgeklappt und
in die Beinteile 48 eingesteckt, so dass sich die Beine 6, 7, 8 ergeben,
die eine Länge besitzen, die der Summe der Längen
der Beinteile 48, 49 entspricht (vermindert um
einen etwaigen Einsteckbereich). Gemäß 8 sind
die Beine 6, 7, 8 parallel zueinander
und zu einer Achse orientiert, welche in der Arbeitsstellung der
vertikalen Achse 11 entspricht. Zur Herbeiführung
der Arbeitsstellung müssen die Beine 6, 7, 8 gemäß Übergang
von 8 zu 9 noch um den Spreizungswinkel 9 auseinandergespreizt
werden. Werden auf das Verbindungselement 10 in Richtung
der Unterlage 2 orientierte Kräfte, sei es durch
eine externe Kraftausübung auf das Verbindungselement 10 oder
durch Auflage eines Körperteils auf ein an der Tragstruktur 3 gehaltenes
Auflageelement 5, aufgebracht und ist eine gleitende Bewegung
der Kappen 14 gegenüber der Unterlage 2 ermöglicht,
presst diese Kraft die Beine 6, 7, 8 auseinander
bis das Begrenzungselement 12 in Form des Seils 13 zur
Wirkung kommt, indem das Seil 13 gespannt wird. In diesem
Fall werden die Beine 6, 7, 8 mit einer
in Richtung der Längsachse wirkenden Druckkraft beaufschlagt,
während das Seil 13 auf Zug beansprucht wird.
-
10 zeigt
einen Längsschnitt durch ein Bein 6 (7, 8)
in dem sich im Inneren des Beins 6 ein längliches
Federelement 50 erstreckt. In dem der Kappe 14 zugewandten
Endbereich ist das Federelement 50 mit einem Kopplungselement 51 verbunden, welches
hier als Haken ausgebildet ist. Die Kappe 14 besitzt eine Öffnung 52.
In die Öffnung wird das Seil 13 eingeführt,
welches mit dem Kopplungselement 51 gekoppelt wird, hier
durch Führen des Seils 13 um den Haken und welches
anschließend wieder aus der Öffnung 52 herausgeführt
wird zu einem benachbarten anderen Bein. Für diese Ausführungsform
hat das Federelement 50 mehrere Funktionen: Einerseits
zieht das Kopplungselement 51 einen Endkörper 53 gegen
das Bein 6, so dass eine lösbare Verbindung zwischen
dem rohrförmigen Teil des Beins 6 und dem Endkörper 53 gegeben
ist. Andererseits kann das Federelement 50 mehrere Beinteile 48, 49 zusammenhalten,
wenn sich das Federelement durch diese Beinteile 48, 49 erstreckt.
Durch die Federwirkung des Federelements 50 können
darüber hinaus die Beinteile 48, 49 in
der Arbeitsstellung zusammengehalten werden. Schließlich übt
das Federelement 50 auch eine straffende Kraft auf das
Seil 13 aus, wenn nicht der maximale Spreizungswinkel 9 erreicht
ist und/oder sich die Tragstruktur 3 in der Transportstellung
befindet. Damit trägt das Federelement zur Wirkung des
Begrenzungselements 12 bei. Mit Erhöhung des Spreizungswinkels 9 wird
für diese Ausführungsform das Federelement 50 zunehmend beaufschlagt.
Der maximale Spreizungswinkel 9 kann durch einen geeigneten
Anschlag vorgesehen sein, beispielsweise indem gemäß 11 das
Kopplungselement 51 zur Anlage an die Begrenzung der Öffnung 52 kommt.
-
In 11 ist
weiterhin eine Verbindungseinrichtung 54 zu erkennen, über
die selektiv das Seil 38 an dem Bein 6, 7, 8 bzw.
der Kappe 14 befestigt werden kann. Für das dargestellte
Ausführungsbeispiel ist die Verbindungseinrichtung 54 mit
einem L-förmigen, sich nach unten erstreckenden Steg ausgebildet,
in den das Seil 38 von unten eingeführt werden kann.
Zusätzlich kann eine rastende Einrichtung wie eine Rastkugel 55 vorgesehen
sein, um ein Entfernen des Seils 38 erst oberhalb einer
durch die Rastkugel 55 vorgegebenen Zugkraft zu ermöglichen.
-
13 zeigt
den Endkörper 53, welcher in den Endbereich eines
Beins 6 einsteckbar ist und über das Federelement 50 in
diesen Endbereich hineingezogen wird. Der Endkörper 53 besitzt
eine halbkreisförmige Kopplungsplatte 56, die
verschwenkbare Aufnahme findet in einem Kopplungsschlitz 57 des Verbindungselements 10.
In der montierten Stellung besitzen die Kopplungsplatte 56 und
das Verbindungselement 10 fluchtende Bohrungen, in welche ein
Kopplungsstift 58 einsteckbar ist, welcher eine Schwenkachse
für eine Verschwenkung der Beine 6, 7, 8 gegenüber
dem Verbindungselement 10 vorgibt. Weiterhin ist in 13 eine
vertikal orientierte, mittige Durchgangsbohrung 59 des
Verbindungselements zu erkennen, durch welche von oben das Seil 22 durch
das Verbindungselement 10 hindurch gefädelt werden
kann. Im oben liegenden Endbereich ist das Seil 22 fest
mit einem Verschlusskörper 60 verbunden, der von
oben zur Anlage an das Verbindungselement 10 kommt. Im
unten liegenden Endbereich wird das Seil 22 durch die Aufnahmeöffnung 23 des
Umlenkelements 20 hindurchgefädelt.
-
14 zeigt
die Behandlung einer Person 61 mit dem erfindungsgemäßen
Schlingentisch 1 durch Auflegen des Kopfes der Person 61 auf
das Auflageelement 5. Der maximale Spreizungswinkel 9 ist
in diesem Fall vorgegeben durch das Begrenzungselement 12 in
Form des Seils 13. In der Transportstellung kann der Schlingentisch 1 in
einem Behältnis 62 angeordnet werden, bei dem
es sich beispielsweise um eine Kiste, eine Tasche, einen Sack oder
Beutel handeln kann. In dieser Transportstellung strecken sich die
Beine 6, 7, 8 parallel zueinander, wobei
an der derart zusammengeklappten Tragstruktur weitere Bestandteile
des Schlingentisches 1 noch angebunden sein können
oder diese hiervon entfernt sein können, aber ebenfalls
in dem Behältnis 62 angeordnet sein können.
Weiterhin in dem Behältnis 62 befinden kann/können
sich das Auflageelement 5 oder mehrere verschiedenen Auflageelemente 5,
die Pendeleinrichtung und/oder weitere Zubehörteile. Für
die Nutzungsform gemäß 14 und 15 ist
in der Arbeitsstellung des Schlingentisches das Behältnis 62 mit
anderen, vorzugsweise elastischen Gegenständen wie Decken, Kleidung
und Ähnlichem gefüllt, so dass das Behältnis 62 wie
dargestellt als Auflagefläche für die Unterschenkel
der zu behandelnden Person 61 dienen kann. Hierzu wird
vorzugsweise das Behältnis aus der Form, in welcher es
zum Transport dient, umgestülpt.
-
Für
eine alternative Einsatzform des Schlingentisches 1 findet
die Fixiereinrichtung 36 bzw. Auslenkeinrichtung 37 in
Form des Seils 38 Einsatz. In diesem Fall legt die zu behandelnde
Person 61 den Kopf auf das Auflageelement 5 auf,
ohne dass die Beine 6, 7, 8 den maximalen
Spreizungswinkel 9 einnehmen. Mit zunehmender Belastung
durch das Eigengewicht des Kopfes der zu behandelnden Person 61 werden
die Beine 6, 7, 8 weiter nach außen
gespreizt unter Erhöhung des Spreizungswinkels 9.
Ist das Seil 38, welches in einem Endbereich an einem Bein 6 angelenkt
ist und im anderen Endbereich an dem Auflageelement 5 angelenkt
ist, gespannt, führt die zusätzliche Belastung
des Auflageelements 5 mit dem Eigengewicht des Kopfes dazu,
dass das Bein weiter nach außen gedrückt wird,
womit eine Zugkraft in dem Seil 38 erhöht wird
bzw. das Auflageelement 5 mit dem hiermit verbundenen Bein 6 verlagert
wird. Dies führt für das dargestellte Ausführungsbeispiel zu
einer geringfügigen Verlagerung des Kopfes relativ zum
Rumpf der zu behandelnden Person 61 (dann wirkt das Seil 38 als
Fixiereinrichtung 36) bzw. zur Aufbringung von Zugkräften
auf die Wirbelsäule (dann wirkt das Seil 38 als
Auslenkeinrichtung 37), was zu einem zusätzlichen
therapeutischen Effekt führen kann.
-
16 und 17 zeigen
alternative Einsatzmöglichkeiten desselben Schlingentisches,
nämlich 16 die Abstützung einer
Ferse der zu behandelnden Person 61, wobei in diesem Fall
die zu behandelnde Person 61 auf dem Behältnis 62,
welches geeignet gefüllt ist, sitzen kann. Für
das in 17 dargestellte Ausführungsbeispiel
ist der Schlingentisch 1 nicht auf dem Boden als Unterlage 2 abgestützt,
sondern vielmehr auf einem Tisch. Die zu behandelnde Person 61 sitzt in
diesem Fall auf dem gefüllten Behältnis 62.
Auf dem Auflageelement 5 wird in diesem Fall der Unterarm
der zu behandelnden Person 61 abgestützt.
-
Für
die dargestellten Ausführungsbeispiele sind die Beine 6, 7, 8 gradlinig
ausgebildet. Diese können selbstverständlich auch
gekrümmt ausgebildet sein. Die Beine 6, 7, 8 können
hierbei gleiche oder unterschiedliche Längen besitzen.
Die Kissenelemente 42, 43 können beispielsweise
mit einem PU-Schaum gebildet sein. Das Behältnis 62 kann beispielsweise
die Form eines Sacks oder Röhre besitzen oder ein befüllbarer
textiler Kubus sein. Das Behältnis 62 ist beispielsweise
umstülpbar für den Fall, dass dieses als Abstütztort
gemäß 14 bis 17 dienen
soll. Sofern eine Federwirkung für die Führung
des Körperteils gewünscht ist, können
einzelne oder sämtliche Bestandteile des Schlingentischs 1 elastisch
ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Pendeleinrichtung 4 elastisch
ausgebildet. Ebenfalls kann die Auslenkeinrichtung 37 bzw.
das Seil 38 elastisch ausgebildet sein, beispielsweise
unter ergänzender Nutzung einer Feder. Die Erstreckung
der Fixiereinrichtung 36 bzw. der Auslenkeinrichtung 37 ist
insbesondere kürzer als der Abstand des Anlenkortes der
Fixiereinrichtung 36 bzw. der Auslenkeinrichtung 37 an
dem zugeordneten Bein von der Mitte des durch die drei Aufstandspunkte 15 gebildeten Dreiecks.
Ebenfalls möglich ist, dass anstelle zusammensteckbarer
Beinteile 48, 49 für die Beine 6, 7, 8 teleskopierbare
Stangen verwendet werden können. Die Länge der
Beine 6, 7, 8 beträgt vorzugsweise
60 bis 100 cm, insbesondere 70 bis 90 cm. Der Schlingentisch 1 ist
sowohl auf dem Boden als auch auf einem Tisch betreibbar. Eine entsprechende
Ausgestaltung des Schlingentisches 1 mit mehr als drei
Beinen, beispielsweise vier Beinen, ist möglich, wobei auch
in diesem Fall die Beine separat oder gemeinsam verschwenkbar sind
und für den maximalen Spreizungswinkel auf der Mantelfläche
eines Kegels angeordnet sind bei gleichförmiger Verteilung
in Umfangsrichtung. Für die Ausstattung der Tragstruktur 3 mit
vier Beinen bilden die vier Beine eine Art Pyramide mit quadratischer
Grundfläche.
-
Möglich
ist weiterhin, dass an einer Tragstruktur 3 mehrere Pendeleinrichtungen 4 gehalten
sind, die unabhängige Bewegungsfreiheitsgrade oder miteinander
gekoppelte Bewegungsfreiheitsgrade besitzen, so dass mehrere Körperteile
einer Person oder mehrerer Personen gleichzeitig abgestützt werden
können. Hierbei können die unterschiedlichen Pendeleinrichtungen 4 mit
gleichen oder unterschiedlichen Auflageelementen 5 ausgestattet
sein, die in gleichen oder unterschiedlichen Höhen angeordnet
sein können. Beispielsweise kann so auf ein Auflageelement
ein Unterschenkel aufgelegt werden, während auf eine anderes Auflageelement
das Knie aufgelegt wird. Entsprechend ist es möglich, dass
ein einziges Auflageelement vorhanden ist, welches aber gestuft
oder mit einer gekrümmten Oberfläche ausgebildet
ist für die Auflage mehrerer Körperteile oder
eines Bereiches des Körpers.
-
Für
das in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel kann
eine alternative oder zusätzliche Kopplung zwischen dem
Gurt 33 und dem Auflagekörper 47 dadurch
erfolgen, dass diese eine Art Klettverbindung eingehen. Hierbei
kann der Gurt 33 mit zwei Klettstreifen 63, 64 versehen
sein, die mit der Unterseite des Auflagekörpers 74,
ggf. mit ergänzenden Klettstreifen auf dieser, in Wirkverbindung
treten.
-
Weiterhin
ist in Abwandlung zu der in 5 dargestellten
Ausführungsform möglich, dass eine Benutzung des
erfindungsgemäßen Schlingentisches erfolgt ohne
Einsatz eines zusätzlichen Auflagekörpers 47,
so dass das Körperteil unmittelbar auf dem Gurt 33 aufliegt.
-
Möglich
ist auch, dass eine Verstellung des Schlingentischs, insbesondere
eine Verstellung der Höhe des Auflageelements 5, über
ein elektrisches Antriebsaggregat wie eine kleine elektrische Seilwinde
erfolgt.
-
- 1
- Schlingentisch
- 2
- Unterlage
- 3
- Tragstruktur
- 4
- Pendeleinrichtung
- 5
- Auflageelement
- 6
- Bein
- 7
- Bein
- 8
- Bein
- 9
- Spreizungswinkel
- 10
- Verbindungselement
- 11
- vertikale
Achse
- 12
- Begrenzungselement
- 13
- Seil
- 14
- Kappe
- 15
- Aufstandpunkt
- 16
- Kopplungselement
- 17
- Verstellelement
- 18
- Pendelseil
- 19
- Kopplungselement
- 20
- Umlenkelement
- 21
- Umlenkelement
- 22
- Seil
- 23
- Aufnahmeöffnung
- 24
- Anlenkelement
- 25
- Anlenkelement
- 26
- Grundkörper
- 27
- Anlenkkörper
- 28
- Anlenkkörper
- 29
- Durchgangsbohrung
- 30
- Durchgangsbohrung
- 31
- Flaschenzug
- 32
- Höhenverstellung
- 33
- Gurt
- 34
- Anschlagelement
- 35
- Anschlagelement
- 36
- Fixiereinrichtung
- 37
- Auslenkeinrichtung
- 38
- Seil
- 39
- Platte
- 40
- Ausnehmung
- 41
- Ausnehmung
- 42
- Kissenelement
- 43
- Kissenelement
- 44
- Ausnehmung
- 45
- Ringkörper
- 46
- Bezug
- 47
- Auflagekörper
- 48
- Beinteil
- 49
- Beinteil
- 50
- Federelement
- 51
- Kopplungselement
- 52
- Öffnung
- 53
- Endkörper
- 54
- Verbindungseinrichtung
- 55
- Rastkugel
- 56
- Kopplungsplatte
- 57
- Kopplungsschlitz
- 58
- Kopplungsstift
- 59
- Durchgangsbohrung
- 60
- Verschlusskörper
- 61
- Person
- 62
- Behältnis
- 63
- Klettstreifen
- 64
- Klettstreifen
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 99/60979 [0003]
- - DE 4423120 A1 [0004]
- - DE 20112230 [0005]
- - DE 29809527 U1 [0005]
- - DE 29923510 U1 [0005]
- - DE 9003949 U1 [0006, 0011, 0020, 0020]