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Die
Erfindung betrifft ein Reizstoff-Sprühgerät nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Reizstoff-Sprühgeräte
der eingangs genannten Art sind beispielsweise aus den
DE 20 2006 004 268 U1 ,
DE 20 2006 000 889
U1 und
DE
20 2006 008 367 U1 bekannt. Die bekannten Reizstoff-Sprühgeräte
umfassen ein Gehäuse, in dem ein Druckbehälter, beispielsweise
eine Reizstoffpatrone, auswechselbar aufgenommen ist. Die Reizstoffpatrone
kann mit Reizstoff, beispielsweise CS, OC oder PAVA gefüllt sein.
Auf die Reizstoffpatrone ist ein Sprühkopf aufgesetzt,
der wiederum eine Sprühdüse umfasst. Durch Niederdrücken
des Sprühkopfes mittels des Daumens des Benutzers wird
ein in die Reizstoffpatrone integriertes Ventil geöffnet
und die Abgabe des Reizstoffes ermöglicht.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Reizstoff-Sprühgerät
der eingangs genannten Art zu schaffen, welches mit noch größerer
Zuverlässigkeit betrieben werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Reizstoff-Sprühgerät mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben. Darüber
hinaus finden sich für die Erfindung wichtige Merkmale
in der nachfolgenden Beschreibung und in der Zeichnung, wobei diese
Merkmale sowohl in Alleinstellung als auch in unterschiedlichen
Kombinationen für die Erfindung wichtig sein können,
ohne dass hierauf hingewiesen wird.
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Durch
die erfindungsgemäß vorgesehene Anzeigeeinrichtung
kann ein Benutzer des Reizstoff-Sprühgeräts jederzeit
feststellen, ob der Druckbehälter bereits in Betrieb genommen
worden ist oder nicht. Hierdurch wird das Risiko reduziert, dass ein
Reizstoff-Sprühgerät eingesetzt wird, welches
bereits halb leer ist. Letztlich wird hierdurch die Zuverlässigkeit
im Betrieb des Reizstoff-Sprühgeräts verbessert.
Dabei versteht sich, dass unter dem Begriff ”erste Inbetriebnahme” nicht
notwendigerweise eine erste Entnahme von Reizstoff aus dem Druckbehälter
zu verstehen ist. Zum Erzielen des besagten Vorteils kann es auch
ausreichend sein, lediglich ein erstes ”Scharfmachen” des
Druckbehälters oder ein erstes Niederdrücken des
Sprühkopfes anzuzeigen.
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In
einer ersten Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die Anzeigeeinrichtung
ein sich bei der zustandsänderung plastisch verformendes,
brechendes, reißendes, ablösendes und/oder dauerhaft verschiebendes
Teil umfasst. Eine solche Anzeigeeinrichtung arbeitet also mechanisch
und daher besonders zuverlässig. Darüber hinaus
kann eine solche Anzeigeeinrichtung preiswert hergestellt werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung
mit einem Blockierelement, welches zwischen Druckbehälter und
Sprühkopf angeordnet ist und den Sprühkopf erst
freigibt, wenn ein Verriegelungselement des Druckbehälters
in die Verriegelungsstellung gebracht wird. Damit ist sichergestellt,
dass beispielsweise während der Lagerung der Druckbehälter
außerhalb des Gehäuses kein versehentliches Auslösen
möglich ist. Erst wenn der Druckbehälter im Gehäuse
bewusst verriegelt wird, wird die Blockierung des Sprühkopfes
gelöst, was vom Benutzer taktil erfasst werden kann, weil
erst dann ein Niederdrücken des Sprühkopfes möglich
ist. Eine solche Anzeigeeinrichtung ist besonders effektiv, da sie
zusätzlich ein unerwünschtes Leeren des Druckbehälters
verhindert.
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Um
eine dauerhafte taktile Anzeige zu gewährleisten und bei
einer Kontrolle auch eine zuverlässige visuelle Anzeige
zu ermöglichen, kann mindestens ein Bereich des Blockierelements
beim Einschieben des Verriegelungselements plastisch verformt oder
gebrochen werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht am Sprühkopf ein
im Reibschluss gehaltenes Schiebeelement vor, welches seine Position
bei einem Niederdrücken des Sprühkopfes verändert.
Ein solches Schiebeelement kann sehr einfach beispielsweise im Zwei-Komponenten-Spritzguss
hergestellt werden. Bei entsprechender konstruktiver Ausgestaltung
ermöglicht es ferner sowohl eine visuelle als auch eine taktile
Anzeige. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass erst ein tatsächliches
Niederdrücken des Sprühkopfes eine Zustandsänderung
der Anzeigeeinrichtung bewirkt, was die Eindeutigkeit der Anzeige
verbessert.
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Fehlanzeigen
werden vermieden und die Dauerhaftigkeit der Anzeige verbessert,
wenn das Schiebeelement mit dem Sprühkopf über
eine bei einer Betätigung brechende oder reißende
Materialbrücke verbunden ist. Auch ein ungewolltes Lösen des
Schiebeelements vom Sprühkopf wird hierdurch vermieden.
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Ein
U-förmiges Schiebeelement, welches an einer Sprühdüse
des Sprühkopfs gehalten ist, erfordert keine Änderungen
am Sprühkopf und kann gegebenenfalls sogar an bisherigen
Sprühköpfen nachgerüstet werden.
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Für
ein stabförmiges Schiebeelement sollte dagegen im Sprühkopf
eine Bohrung vorgesehen sein, durch welche das Schiebeelement jedoch
besonders gut geführt wird, was das Risiko von Fehlanzeigen
vermindert.
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Durch
ein in seiner zweiten Stellung im Wesentlichen mit der Oberseite
des Sprühkopfes bündiges Schiebeelement wird das
Greifen der Oberseite des Sprühkopfes durch den Benutzer
nicht beeinträchtigt. Wenn das Schiebeelement in seiner
zweiten Stellung die Oberseite des Sprühkopfes dagegen überragt,
wird zusätzlich eine taktile Wahrnehmung des Zustands der
Anzeigeeinrichtung ermöglicht.
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Die
Eindeutigkeit der Zustandsanzeige der Anzeigeeinrichtung wird durch
eine Farbmarkierung verbessert.
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Die
Anzeigeeinrichtung kann ferner ein Abdeckelement umfassen, welches
vor der ersten Inbetriebnahme eine Austrittsöffnung der
Sprühdüse abdeckt. Die Information dieser Anzeigeeinrichtung
ist besonders signifikant, da die Anzeige im unmittelbaren Zusammenhang
mit der Entnahme von Reizstoff über die Sprühdüse
erfolgt. Solange das Abdeckelement noch an Ort und Stelle in seiner
ersten Stellung ist, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
davon ausgegangen werden, dass eine Entnahme von Reizstoff noch
nicht erfolgt ist. Darüber hinaus sind bei einer solchen
Anzeigeeinrichtung besonders einfache konstruktive Ausgestaltungen denkbar, wodurch
die zusätzlichen Kosten für die Anzeigeeinrichtung
gering gehalten werden.
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Eine
Befestigung des Abdeckelements in der ersten Stellung durch ein
Haftmittel, beispielsweise Klebstoff, ist fertigungstechnisch besonders
einfach und kostengünstig. Im einfachsten Fall wird das
Abdeckelement bei der ersten Abgabe von Reizmittel durch den aus
der Sprühdüse austretenden Sprühstrahl
einfach weggerissen.
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Die
Betriebssicherheit wird im Fehlerfalle erhöht, wenn das
Abdeckelement eine Lasche zum manuellen Entfernen umfasst.
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Ein
Entfernen des Abdeckelements von der Sprühdüse
kann aber auch auf mechanische Art und Weise im Zusammenwirken mit
einem gehäuseseitigen Anschlagabschnitt erfolgen, wodurch
die Sprühdüse und ihre Umgebung von Haftmitteln
etc. frei bleiben können.
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Eine
andere Ausgestaltung der Anzeigeeinrichtung setzt einen vertieften
Angreifabschnitt auf der Oberseite des Sprühkopfes voraus,
in den der Benutzer zum Betätigen des Sprühkopfes
eingreift. Dieser kann mit einem Abdeckelement überspannt sein,
welches dann, wenn der Benutzer mit Kraft auf die Oberseite des
Sprühkopfes drückt, reißt und somit ebenfalls
anzeigt, dass eine erste Inbetriebnahme des Reizstoff-Sprühgeräts
erfolgt ist.
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Nachfolgend
werden Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme
auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
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1a und 1b:
perspektivische Ansichten eines Reizstoff-Sprühgeräts
mit einem Gehäuse, einem Druckbehälter, einem
Sprühkopf und einem Verriegelungselement;
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2 bis 4:
Darstellungen einer ersten Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung;
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5 bis 8:
Darstellungen einer zweiten Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung;
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9 bis 12:
Darstellungen einer dritten Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung;
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13:
eine Darstellung einer vierten Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung;
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14 und 15:
Darstellungen einer fünften Ausführungsform einer
Anzeigeeinrichtung;
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16 und 17:
Darstellungen einer sechsten Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung; und
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18 und 19:
Darstellungen einer siebten Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung.
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Ein
Reizstoff-Sprühgerät trägt in den 1a und 1b insgesamt
das Bezugszeichen 10. Es umfasst ein Gehäuse 12 zur
Aufnahme eines Druckbehälters 14 und eines auf
einen Abgabenippel 16 des Druckbehälters 14 aufgesetzten
Sprühkopfes 18. Der Druckbehälter 14 und
der Sprühkopf 18 bilden insgesamt eine Reizstoffpatrone 20,
die nur gestrichelt und nur in 1a angedeutet
ist.
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Das
Gehäuse 12 umfasst an seiner Oberseite einen Klappdeckel 22,
der in 24 gelenkig bzw. schwenkbar gelagert ist. Die Reizstoffpatrone 20 wird in
das Gehäuse 12 bei geöffnetem Klappdeckel 22 eingesetzt
und im Gehäuse 12 durch ein Verriegelungselement 26 in
Form eines Sicherungsschiebers gesichert. Dieser ist in der in den 1a und 1b gezeigten
Einbaulage lösbar im Gehäuse 12 verrastet.
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In
dem Druckbehälter 14 ist ein Reizstoff unter Druck
gespeichert. Als Reizstoff kommen Pfeffer, Capsaicin, Pelargonsäurevanillylamid,
CS- oder CN-Gas oder Ähnliches in Frage. Für Trainingszwecke
kann der Druckbehälter 14 auch mit einem neutralen
Fluid gefüllt sein, beispielsweise mit reinem Wasser.
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Bei
Anwendung des Reizstoff-Sprühgeräts 10 greift
der Benutzer das Gehäuse 12, und er schiebt den
Daumen zwischen Klappdeckel 22 und Sprühkopf 18,
so dass der Daumen auf der Oberseite des Sprühkopfes 18 ruht.
Hierdurch wird der Klappdeckel 22 etwas gegen die Kraft
einer nicht dargestellten Feder angehoben. Mit den restlichen Fingern der
Hand greift der Benutzer um den unteren Bereich des Gehäuses 12.
Ist eine Abgabe von Reizstoff gewünscht, drückt
der Benutzer mit dem Daumen auf eine vertiefte und geriffelte Betätigungsfläche 28 des Sprühkopfes 18.
Hierdurch wird der Sprühkopf 18 zum Druckbehälter 14 hin
bewegt, wodurch das Abgabeventil, welches im Druckbehälter 14 angeordnet ist, öffnet,
wodurch ein Reizstoffstrahl 30 aus einer Sprühdüse 32 des
Sprühkopfes 18 austritt.
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Das
in den 1a und 1b gezeigte Reizstoff-Sprühgerät 10 verfügt über
eine Anzeigeeinrichtung, durch welche eine erfolgte erste Inbetriebnahme
des Reizstoff-Sprühgeräts 10 dauerhaft angezeigt
wird. Die Anzeigeeinrichtung kann dabei unterschiedlich ausgestaltet
sein. Eine erste Ausführungsform wird nun im Zusammenhang
mit den 2 bis 4 erläutert:
Die
Anzeigeeinrichtung ist insgesamt mit 34 bezeichnet. Sie
umfasst ein Blockierelement 36, welches zwischen einem
oberen Rand 38 des Druckbehälters 14 und
dem Sprühkopf 18 angeordnet ist. Die 3 und 4 sind
eine Ansicht von unten auf den Sprühkopf 18. Man
erkennt, dass das Blockierelement 36 einen Mittelabschnitt 40 aufweist,
der sich parallel zur Sprühdüse 32 erstreckt
und in dem eine Öffnung 42 vorhanden ist. Mittels
dieser Öffnung 42 ist das Blockierelement 36 auf
einen Kragen des Sprühkopfs 18 aufgesteckt, mit
dem dieser mit dem Abgabenippel 16 des Druckbehälters 18 verbunden ist.
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An
den Mittelabschnitt 40 sind zwei Blockierabschnitte 44 in
der Art von seitlich abstehenden Flügeln angeformt. Die
Blockierabschnitte 44 sind mit dem Mittelabschnitt 40 jeweils über
eine dünne Materialbrücke 46 verbunden.
An den abragenden Enden der beiden Blockierabschnitte 44 ist
jeweils eine zur Unterseite des Sprühkopfes 18 hin
weisende Nase 48 angeformt. Die Höhe des abragenden
Endes eines Blockierabschnitts 44 einschließlich
der Nase 48 entspricht in etwa dem Spalt zwischen dem oberen Rand 38 des
Druckbehälters 14 und der Unterseite eines äußeren
Randes 50 des Sprühkopfes 18.
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Der
Mittelabschnitt 40 ragt mit seinem vorderen Rand etwas über
den Sprühkopf 18 hinaus. An diesen Rand ist ebenfalls
eine vom Druckbehälter 14 weg weisende Nase 52 angeformt,
in deren Endbereich ein Schlitz 54 vorhanden ist. In diesem
Schlitz 54 ist die Sprühdüse 32 aufgenommen.
Die Tiefe des Schlitzes 54 ist dabei so gewählt,
dass der Sprühkopf 18 für eine Betätigung
des Reizstoff-Sprühgeräts 10 weiterhin
ausreichend in Richtung zum Druckbehälter 14 bewegt
werden kann.
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In 3 ist
ferner ein Bereich des Verriegelungselements 26 gezeigt.
Man erkennt, dass dieses zwei seitliche, sich in Längsrichtung
des Verriegelungselements 26 erstreckende Betätigungsabschnitte 56 aufweist.
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Auf
den Druckbehälter 14 werden nach dessen Befüllen
zunächst das Blockierelement 36 und dann der Sprühkopf 18 aufgesetzt.
In dieser Ausgangslage befinden sich die Blockierabschnitte 44 in der
in den 2 und 3 gezeigten ersten Stellung,
in der die Nasen 48 zwischen dem Rand 50 des Sprühkopfes 18 und
dem oberen Rand 38 des Druckbehälters 14 angeordnet
sind und auf diese Weise ein Niederdrücken des Sprühkopfes 18 in
Richtung auf den Druckbehälter 14 verhindern.
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Nun
wird die Reizstoffpatrone 20 in das Gehäuse 12 eingesetzt.
Für eine sichere Benutzung des Reizstoff-Sprühgeräts 10 muss
die Reizstoffpatrone 20 im Gehäuse 12 gesichert
werden. Hierzu wird das Verriegelungselement 26 aus einer
ersten Stellung, in welcher es den Druckbehälter 14 freigibt
(etwa 3), in die in 4 gezeigte
zweite Stellung geschoben, in welcher es den Druckbehälter 14 in
dem Gehäuse 12 sichert. Beim Bewegen des Verriegelungselements 26 werden
die beiden Blockierabschnitte 44 von den Betätigungsabschnitten 46 in
die in 4 gezeigte Position gezwungen, wobei bei dieser
Schwenkbewegung die Materialbrücken 46 zum Teil
einreißen. In der in 4 gezeigten
zweiten Stellung der Blockierabschnitte 44 befinden sich
die Nasen 48 nicht mehr zwischen dem äußeren
Rand 50 des Sprühkopfs 18 und dem oberen
Rand 38 des Druckbehälters 14, sondern
unterhalb eines zwischen dem äußeren Rand 50 gebildeten
Freiraums des Sprühkopfs 18. In dieser zweiten
Stellung des Blockierelements 36 kann der Sprühkopf 18 zum Druckbehälter 14 hin
bewegt und hierdurch ein Reizstoffstrahl 30 ausgelöst
werden.
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Die
in den 2 bis 4 gezeigte Anzeigeeinrichtung 34 arbeitet
also vorwiegend ”taktil” insoweit, als der Benutzer
an der Unmöglichkeit, den Sprühkopf 18 niederzudrücken,
feststellen kann, dass eine erste Inbetriebnahme im Sinne einer
Herstellung einer Betriebsbereitschaft (”Scharfmachen”) noch
nicht erfolgt ist. Durch ein Entnehmen des Druckbehälters 14 aus
dem Gehäuse 12 kann er darüber hinaus
die Position der Blockierabschnitte 44 auch visuell wahrnehmen.
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Eine
weitere Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung wird nun
unter Bezugnahme auf die 4 bis 8 erläutert.
Dabei gilt hier und nachfolgend, dass solche Elemente und Bereiche,
die funktionsäquivalent sind zu Elementen und Bereichen
bereits beschriebener Figuren, üblicherweise nicht nochmals
im Detail erläutert werden und in allen Figuren die gleichen
Bezugszeichen tragen.
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Die
in den 5 bis 8 gezeigte Anzeigeeinrichtung 34 umfasst
ein U-förmiges Schiebeelement 60 (vgl. insbesondere 6),
mit einer Basis 62 und zwei Schenkeln 64. Die
Innenränder der Schenkel 64 sind als Reibflächen 66 ausgestaltet.
Die lichte Weite zwischen den beiden Schenkeln 64 ist so
gewählt, dass das Schiebeelement 60 in Einbaulage
im festen Passsitz auf die Sprühdüse 32 aufgesetzt
ist, indem die Sprühdüse 32 zwischen
den Reibflächen 66 der beiden Schenkel 64 aufgenommen
ist.
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In
der in 5 gezeigten Ausgangslage stehen die beiden Schenkel 64 mit
ihren freien Enden bei nicht-niedergedrücktem Sprühkopf 18 nicht über die
Oberseite des Sprühkopfes 18 hinaus, wohingegen
der untere Rand der Basis 62 auf dem oberen Rand 38 des
Druckbehälters 14 aufsitzt. Wird nun für eine
Abgabe eines Reizstoffstrahls 30 der Sprühkopf 18 gedrückt,
verschiebt sich die Sprühdüse 32 zwischen
den beiden Schenkeln 64 zur Basis 62 hin, da sich
das Schiebeelement 60 mit der Basis am Druckbehälter 14 abstützt
(7). Wird die Abgabe des Reizstoffstrahls 30 beendet,
wird der Sprühkopf 18 entlastet und er kehrt in
die in 8 gezeigte Ausgangslage zurück. Aufgrund
des Reibschlusses der Reibflächen 66 mit der Sprühdüse 32 wird
das gesamte Schiebeelement 60 mit dem Sprühkopf 18 in die
Ausgangs- bzw. Ruhestellung des Sprühkopfs 18 mitgenommen.
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Wie
aus 8 ersichtlich ist, stehen nun die freien Enden
der beiden Schenkel 64 über die Oberseite des
Sprühkopfes 18 über. An diesem Überstand kann
der Benutzer ersehen, dass der Sprühkopf 18 ein
erstes Mal betätigt worden ist. Zusätzlich sind
auf dem Schiebeelement 60 farbige Markierungen 68 vorhanden
(6), die in der in 5 gezeigten Ausgangslage
vom Sprühkopf 18 verdeckt, in der in 8 gezeigten
Endlage jedoch frei sind. Diese helfen dem Benutzer zusätzlich
als optische Referenz für die Bestätigung, dass
der Sprühkopf 18 bereits ein erstes Mal niedergedrückt
worden ist.
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Eine
weitere Ausführungsform ist in den 9 bis 12 gezeigt.
Bei dieser sind zwei stabförmige Schiebeelemente 60 vorhanden,
die in der in den 9 und 10 gezeigten
unbenutzten Ausgangsstellung in entsprechenden Bohrungen 70 im Sprühkopf 18 derart
aufgenommen sind, dass ihr in den Figuren oberes Ende im Wesentlichen
bündig mit der Oberseite des Sprühkopfes 18 abschließt, wohingegen
das in den Figuren untere Ende der stabförmigen Schiebeelemente 60 sich
an einer Verschlussplatte 71 des Druckbehälters 14 abstützt.
Die Schiebeelemente 60 sind in den Bohrungen 70 im Reibschluss
gehalten.
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Wird
der Sprühkopf 18 von einem Benutzer für
die Abgabe eines Reizstoffstrahls 30 zum ersten Mal niedergedrückt,
schiebt sich das in den Figuren obere Ende der stabförmigen
Schiebeelemente 60 aus der Oberseite des Sprühkopfs 18 heraus
(vgl. 11). Wird der Sprühkopf 18 vom
Benutzer wieder losgelassen, kehrt er in die in 12 gezeigte
Ausgangsstellung zurück. Bei dieser Rückkehrbewegung werden
aufgrund des Reibschlusses die beiden Schiebeelemente 60 vom
Sprühkopf 18 mitgenommen. Der Überstand
der stabförmigen Schiebeelemente 60 über
die Oberseite des Sprühkopfes 18 ist eine visuelle
und taktile Anzeige für den Benutzer, dass der Sprühkopf 18 bereits
mindestens ein Mal niedergedrückt worden ist.
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Eine
zu den 9 bis 12 sehr ähnliche Ausführungsform
zeigt 13: Bei dieser sind jedoch die
stabförmigen Schiebeelemente 60 in der unbenutzten
Ausgangsstellung in der jeweiligen Bohrung 70 versenkt
angeordnet, so dass sie nach einer ersten Benutzung im Wesentlichen
bündig mit der Oberseite des Sprühkopfes 18 liegen.
Darüber hinaus sind die beiden stabförmigen Schiebeelemente 60 jeweils über
eine dünne Materialbrücke 46 mit dem
Sprühkopf 18 verbunden. Die Materialbrücke 46 bricht,
wenn der Sprühkopf 18 zum ersten Mal niedergedrückt
und die beiden Schiebeelemente 60 in der jeweiligen Bohrung 70 nach
oben gedrückt werden.
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Eine
weitere Ausführungsform zeigen die 14 und 15:
Die dort gezeigte Anzeigeeinrichtung 34 umfasst ein Abdeckelement 74,
welches vor einer ersten Benutzung der Reizstoffpatrone 20 des
Reizstoff-Sprühgeräts auf einer ringförmigen Stirnfläche 76 der
Sprühdüse 32 mit einem Haftmittel befestigt
ist. Die Stirnfläche 76 umgibt eine Austrittsöffnung 78.
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Wird
der Sprühkopf 18 zum ersten Mal niedergedrückt,
damit von dem Reizstoff-Sprühgerät 10 ein
Reizstoffstrahl 30 abgegeben wird (15), wird das
Abdeckelement 74 durch den Druck des Reizstoffstrahls 30 von
der Stirnfläche 76 weg gerissen (Pfeil 80 in 15).
Es versteht sich also, dass das Haftmittel so ausgewählt
werden muss, dass der Druck des Reizstoffstrahls 30 das
Abdeckelement 74 mit Sicherheit mitreißen kann.
Vorzugsweise ist das Abdeckelement 74 als dünne
Folie oder als dünnes Papierelement hergestellt und trägt
eine Signalfarbe. Der Benutzer kann somit am Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein
des Abdeckelements 74 visuell erkennen, ob die Reizstoffpatrone 20 bereits
betätigt wurde und einen Reizstoffstrahl 30 abgegeben
hat oder nicht. Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform
ist an dem Abdeckelement 74 eine Lasche vorhanden, mit
der erforderlichenfalls das Abdeckelement 74 von Hand von
der Stirnfläche 76 gelöst werden kann.
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Eine
zu der Ausführungsform von den 14 und 15 ähnliche
Ausführungsform ist in den 16 und 17 gezeigt:
Bei dieser umfasst das Abdeckelement 74 einen T-förmigen
Mitnehmerabschnitt 80, und am Gehäuse 12 ist
ein entsprechender Anschlagabschnitt 82 vorhanden. In der
in 16 gezeigten Ausgangslage ist der Mitnehmerabschnitt 80 vom
Anschlagabschnitt 82 etwas beabstandet. Wird der Sprühkopf 18 für
die Abgabe eines Reizstoffstrahls 30 niedergedrückt
(17), bleibt der T-förmige Mitnehmerabschnitt 80 am
Anschlagabschnitt 82 des Gehäuses 12 ”hängen”,
wodurch das Abdeckelement 74 von der Stirnfläche 76 der Sprühdüse 32 gelöst
wird. Ist das Abdeckelement 74 von der Sprühdüse 32 gelöst,
befindet es sich in einer ”zweiten Stellung”,
ist es dagegen noch mit der Stirnfläche 76 der
Sprühdüse 32 verbunden, befindet es sich
in einer ”ersten Stellung”.
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Eine
weitere Ausführungsform zeigen die 18 und 19:
Bei dieser ist in der in 18 gezeigten
unbetätigten Ausgangsstellung über der vertieften
und geriffelten Betätigungsfläche 28,
die auch als ”Angreifabschnitt” bezeichnet werden
kann, ein Abdeckelement 84 mit einem Spannabschnitt 86 gespannt.
Der Spannabschnitt 86 weist eine Soll-Reißstelle 88 in
Form einer Perforation auf. Wenn ein Benutzer mit dem Daumen auf
die Betätigungsfläche 28 zu greifen versucht,
um den Sprühkopf 18 für die Abgabe eines
Reizstoffstrahls 30 niederzudrücken, erhöht
sich die Zugspannung in dem Spannabschnitt 86 derart, dass
der Spannabschnitt an der Soll-Reißstelle 88 reißt
(19). Dies ist sowohl eine visuelle als auch eine
taktile Anzeige dafür, dass ein Benutzer bereits versucht
hat, den Sprühkopf 18 niederzudrücken.
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Es
versteht sich, dass beispielsweise aus Redundanzgründen
fast alle der obigen Ausführungsformen miteinander kombiniert
werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202006004268
U1 [0002]
- - DE 202006000889 U1 [0002]
- - DE 202006008367 U1 [0002]