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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einstellen des Aufbaus einer modularen Beinprothese, wobei die Beinprothese ein Fußteil, ein Unterschenkelteil und ein Kniegelenk aufweist und das Kniegelenk über ein Unterteil an dem Unterschenkelteil angeordnet ist und ein Oberteil gelenkig mit dem Unterteil verbunden ist, mit einem Rahmen und zumindest einer an dem Rahmen angeordneten Fixiereinrichtung zum Fixieren des Fußteils und des Kniegelenks.
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Beinprothesen, also Prothesen, die zumindest das Kniegelenk, den Unterschenkel und den Fuß ersetzen, sind in der Regel modular aufgebaut und bestehen aus einem Prothesenfuß, einem Verbindungselement zwischen dem Prothesenfuß und einem Gelenkunterteil, wobei das Gelenkunterteil Anschlussmittel zur Befestigung des Verbindungselementes aufweist. Weiterhin ist an dem Gelenkunterteil ein Gelenksoberteil schwenkbar gelagert, wobei neben einer monozentrischen Lagerung auch polyzentrische Lagerungen möglich sind. An dem Oberteil des Kniegelenks sind obere Anschlussmittel angeordnet, die zur Festlegung, beispielsweise eines Oberschenkelschaftes dienen. Über den Oberschenkelschaft werden die übrigen Komponenten an dem verbliebenen Oberschenkelstumpf festgelegt, beispielsweise mittels der sogenannten Liner-Technologie, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Vakuumpumpe. Sofern es sich um eine Hüftexartikulation handelt, besteht der Oberschenkelschaft aus einem Verbindungselement, das die Verbindung zwischen dem Gelenkoberteil und einem Hüftgelenk bildet.
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Die einzelnen Module einer Beinprothese können in einer Vielzahl von Orientierungen zueinander ausgerichtet werden, um eine individuelle Anpassung an den Prothesennutzer herstellen zu können. Diese Vielzahl an Einstellmöglichkeiten sowohl in translatorischer als auch in rotatorischer Hinsicht führt jedoch dazu, dass die Einstellung des Prothesenaufbaus, also die Ausrichtung der einzelnen Komponenten zueinander, komplexer geworden ist. Der Orthopädietechniker kann durch Veränderung einer Vielzahl von Parametern entscheidend dazu beitragen, dass der Prothesennutzer die in der Prothese liegenden Potentiale möglichst vollständig ausschöpfen kann. Andererseits kann durch Fehleinstellungen die Prothese suboptimal aufgebaut werden, wodurch es für den Prothesennutzer zu Beeinträchtigungen kommen kann.
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Zur Verbesserung des Prothesenaufbaus an dem Patienten sind beispielsweise verstellbare Adapter vorgesehen, so dass das Prothesenkniegelenk relativ zu den oberen Anschlussmitteln oder dem Unterteil in Sagittalebene verschoben werden kann. Die Unterschenkelschaftlänge kann ebenfalls eingestellt werden.
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Die
DE 10 2006 021 788 A1 beschreibt ein Anzeigesystem zur Darstellung von Bodenreaktionskräften eines Menschen bei Einstellung eines Prothesen- oder Orthesenaufbaus mit einer Messplatte, die zumindest eine Sensoreinrichtung aufweist. Die Sensorsignale werden ausgewertet. Eine Projektionseinrichtung visualisiert erfasste Sensordaten. Dabei können Vertikal- und Horizontalkomponenten einer Bodenreaktionskraft auf den Menschen abgebildet werden, so dass unmittelbar angezeigt werden kann, wie der Verlauf des Kraftvektors auf die Prothese oder den Stumpf des Prothesenträgers wirkt. Dadurch ist es möglich, dem Patienten unmittelbar zu verdeutlichen, welche Auswirkungen ein veränderter Prothesenaufbau auf die Kraftrichtung und dadurch auch auf die Belastung auf den Stumpf hat. Neben einer verbesserten Vermittlung ist für den Orthopädiemechaniker die Einstellung der Orthese auf den Prothesennutzer erleichtert, so dass insgesamt ein verbesserter Aufbau realisiert werden kann. Eine solche Ausrichtung muss jedoch stets bereits am Patienten erfolgen.
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Weiterhin ist aus dem Stand der Technik ein Standgerät für den statischen Aufbau von Modularbeinprothesen bekannt, das unter dem Namen „L. A. S. A. R.-Assembly“ verkauft wird. Über Lotlinien in Sagittal- und Frontalansicht werden über drei Laser bereitgestellt. Die Montagehilfe ist mit Einstell- und Fixierpunkten für ein Kniegelenk und einen Fuß ausgestattet, so dass der Prothesenfuß und das Prothesenkniegelenk nach empfohlenen Aufbauwerten im Gerät fixiert und mit entsprechenden Adaptern montiert werden können. Der dreidimensionale Aufbau der Modular-Beinprothesen kann messbar und reproduzierbar durchgeführt werden, ebenfalls können an dem Gerät weitere Modelle für Bein- oder Rumpforthesen ausgerichtet werden.
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Aus der
US 4 149 280 A ist eine Vorrichtung zum Verbinden zweier Elemente einer Prothese bekannt, bei der ein Stativ vorgesehen ist, das aus einem Rohr mit einer Schlitzführung für vertikal verstellbare Fixiereinrichtungen besteht. Die Halterung für einen Oberschenkelschaft einer Prothese besteht aus einem Abguss des Stumpfes, der an einem Ausleger befestigt ist. Das Kniegelenk wird entlang der Gelenkachse zwischen zwei Haltespitzen positioniert. Das Fußgelenk steht auf einer senkrecht nach oben gerichteten Spitze. Die Vorrichtung dient als eine Übertragungseinrichtung, mit der es möglich ist, die Orientierung und die Position eines jeden Elementes einer Beinprothese einzustellen.
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Die
DE 1 291 855 A betrifft ein Aufbau- und Messgerät für Kunstbeine mit einem allseitig verstellbaren und feststellbaren Gelenklager zur Aufnahme eines Prothesenschaftes. Das Gelenklager ist in der festgestellten Gelenkstellung mit dem aufgenommenen Prothesenschaft im belasteten Zustand in allen Ebenen transportierbar und in zwei um jeweils eine Schwenkachse schwenkbaren und senkrecht zueinander verschiebbaren Halterungen gehalten. Die Halterungen sind als anzeigende Waagevorrichtungen in der Frontalebene und Sagittalebene ausgebildet. Die senkrecht verlaufende Schnittlinie dieser beiden Ebenen befindet sich immer über dem Unterstützungspunkt des Kunstbeines, sodass bei Normallage bei den Waagevorrichtungen der Flächenschwerpunkt am oberen Stumpftrichterrand auf dieser Schnittlinie liegt. Über zwei Spindeln ist es möglich, den Prothesenschaft innerhalb einer jeweiligen Ebene zu verlagern.
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Die
US 2006/ 0 106 465 A1 betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Wiederherstellen einer Ausrichtung von Prothesenkomponenten zueinander mit einem Ständer, der eine Basis aufweist und Mitteln, die einen unteren Teil einer Beinprothese zentral auf dieser Basis reversibel festlegen. Eine Laserlichtquelle ist oberhalb der Basis angeordnet und in Richtung auf die Basis ausgerichtet. Die Laserquelle emittiert eine Vielzahl sichtbarer, sich kreuzender Laserstrahlen in Richtung auf die Beinprothese, wenn die Beinprothese zentral auf der Basis festgelegt ist.
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Die
DE 1 841 505 U betrifft eine Hilfsvorrichtung zu Herstellung künstlicher Beine nach angepassten Prothesen mit einer Grundplatte, einem an der Grundplatte befestigten senkrechten Stab und zwei an dem senkrechten Stab ver- und feststellbaren Klemmen, wobei an die untere Klemme ein Stab oder eine Zentriervorrichtung für die Achse des Kniegelenkes einsetzbar ist. Die obere Klemme trägt einen prismatischen, waagerechten Stab, an dem ein senkrechter Stab als Träger des Abgusses des Stumpfbettes ver- und feststellbar angeordnet ist.
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Die
US 5 127 420 A betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Anpassung eines Prothesenschaftes mit einer Basis, einem Halter zum Halten des Prothesenschaftes im angelegten Zustand, Mitteln, die ein Verschwenken des Halters an der Basis um zwei im Wesentlichen senkrecht zueinander orientierten Halteachsen ermöglichen, und mit Mitteln zum Ausrichten eines Schnittpunktes der Halteachsen, sodass die Halteachsen im Wesentlichen quer zur Bewegungsrichtung des Patienten orientiert sind. Sensoren detektieren die Drehung des Halters um die Halteachsen. Es werden Extrempositionen erfasst, wenn der Halter den Patienten Unbehagen bereitet. Steuerungsmittel sind mit den Sensoren verbunden, um eine Bewegung innerhalb der Extrempositionen zu erfassen und mit einem vorgebenden Bewegungsumfang zu vergleichen. Die Anpassung des Schaftes an dem Stumpf kann eingestellt werden, bis der tatsächliche Bewegungswert mit dem gewünschten Bewegungswert übereinstimmt.
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Die
DE 20 27 212 A betrifft ein Kunstbein-Montagegerät mit einer Balanceeinrichtung mit auswechselbaren Aufbau-Einspannvorrichtungen und einer elektrischen Kettensäge.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zum Einstellen des Aufbaus einer modularen Beinprothese bereitzustellen, mit der die grundsätzliche Ausrichtung sämtlicher relevanter Komponenten zueinander zur Bereitstellung eines reproduzierbaren Grundaufbaus ermöglicht wird. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einstellen des Aufbaus einer modularen Beinprothese, wobei die Beinprothese ein Fußteil, ein Unterschenkelteil und ein Kniegelenk aufweist und das Kniegelenk über ein Unterteil an dem Unterschenkelteil angeordnet ist und ein Oberteil gelenkig mit dem Unterteil verbunden ist, mit einem Rahmen und zumindest einer an dem Rahmen angeordneten Fixiereinrichtung zum Fixieren des Fußteils und des Kniegelenks, sieht vor, dass eine verstellbare Halterung für einen Oberschenkelschaft an dem Rahmen befestigt ist, die einen an dem Oberteil der Prothese befestigten Oberschenkelschaft zu dem Kniegelenk orientiert hält. Durch die Vorrichtung ist es möglich, die komplette Beinprothese mit einem voreingestellten Aufbau zu versehen, ohne dass ein Patient sich mit einer Beinprothese abmühen muss, die nur grob nach Erfahrungswerten des Orthopädiemechanikers eingestellt wurde. Die verstellbare Halterung ermöglicht es, die jeweiligen Prothesenkomponenten zueinander so auszurichten, dass sie den wissenschaftlichen Erkenntnissen reproduzierbar folgen, damit bereits nach dem ersten Anlegen der Beinprothese der Prothesennutzer einerseits ein sicheres Gefühl beim Gehen hat und andererseits nur wenig Energie für das Gehen aufwenden muss. Die Halterung weist an ihrem distalen Ende eine Zentriereinrichtung für den Oberschenkelschaft auf, um den Oberschenkelschaft optimal zu dem Kniegelenk ausrichten zu können. Dazu ist vorgesehen, dass der Oberschenkelschaft auf der Halterung zentriert wird, damit eine präzise Zuordnung der Anschlussmittel des Oberschenkelschaftes an das Oberteil gegeben ist. Die Zentriereinrichtung weist zumindest einen elastischen Ausleger, Spannkörper oder einen Deformationskörper auf, der in den Oberschenkelschaft eingeführt wird bzw. die in den Oberschenkelschaft eingeführt werden. Als elastischer Ausleger kann beispielsweise eine sternartige, elastische Kunststoffplatte mit entsprechenden Ausnehmungen und Vorsprüngen vorgesehen sein, die in den Oberschenkelschaft eingeführt wird und sich selbst zentrierend an die Innenseite des Oberschenkelschaftes anlegt. Ähnlich können entsprechend ausgebildete Spannkörper, beispielsweise Ballone oder Schaumstoffkörper, vorgesehen werden, die zentral in dem distalen Endbereich des Oberschenkelschaftes innenseitig angeordnet werden.
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Bevorzugt ist die Halterung in der Sagittalebene verschwenkbar an dem Rahmen gelagert, wobei bevorzugt die Verschwenkung ausschließlich in der Sagittalebene vorgesehen ist, nicht jedoch in einer anderen Ebene.
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Zur Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen ist es vorgesehen, dass die Halterung in Vertikalrichtung verstellbar an dem Rahmen gelagert ist, also dass sie in Richtung auf das Kniegelenk bzw. den Unterschenkelteil oder den Fußteil verfahren oder von diesem weg bewegt werden kann. Dazu ist die Halterung bevorzugt verschieblich an dem Rahmen gelagert.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Halterung in anterior-posterior-Richtung starr an dem Rahmen gelagert ist, wobei die Halterung in anterior-posterior-Richtung im Verhältnis zu der Position des Kniegelenks und des Prothesenfußes bzw. der Fixierpunkte des Prothesenfußes oder des Kniegelenkes fest eingestellt sind. Eine Anpassung des Aufbaus erfolgt dann über die Länge und über eine Winkelveränderung in Sagittalebene, beispielsweise um eine Oberschenkelflexion auszugleichen bzw. dieser Rechnung zu tragen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass dem Rahmen eine Grundplatte zugeordnet ist, an der in Sagittalebene und Frontalebene ausgerichtete Lichtstrahler, insbesondere Laserstrahler, angeordnet sind, so dass hier ein Lotkreuz aufgespannt wird, an dem sich der Orthopädiemechaniker zur Erstellung eines optimalen Aufbaus orientieren kann.
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Um den Oberschenkelschaft fest halten zu können, ist die Halterung in einem proximalen Abschnitt mit einer Spanneinrichtung versehen, die den Oberschenkelschaft einspannt. Dieses Einspannen erfolgt bevorzugt innenseitig, wobei die Spanneinrichtung einen hydraulisch oder pneumatisch aktuierten Dehnkörper aufweist, der von innen gegen den Oberschenkelschaft drückbar ist. Beispielsweise ist der Dehnkörper als ein elastischer Schlauch ausgebildet, der an einem Trägerkörper festgelegt, insbesondere festgeklemmt ist und zunächst unaufgeblasen oder ungefüllt in den Oberschenkelschaft eingeführt wird. Nach Erreichen einer vorbestimmten Position der Halterung innerhalb des Oberschenkelschaftes wird dann der Dehnkörper befüllt, bis sich die Hülle des Dehnkörpers an die Innenseite des Schaftes angelegt hat und diesen zentrierend festlegt. Der Dehnkörper muss nicht unbedingt einen Trägerkörper aufweisen, ein Trägerkörper erleichtert jedoch die definierte Zuordnung des Oberschenkelschaftes zu der gewünschten Raumorientierung. Es können unterschiedliche Dehnkörper für unterschiedliche Schaftgrößen vorgesehen sein.
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Der Trägerkörper ist bevorzugt rohrförmig ausgebildet, um einerseits durch ein geringes Gewicht eine leichte Handhabung zu ermöglichen und andererseits nur ein geringes Volumen an dem notwendigen Fluid bereitstellen zu müssen, um den Dehnkörper an die Innenseite des Oberschenkelschaftes anzulegen.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1 – eine teilmontierte Vorrichtung in Frontalansicht;
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2 – eine teilmontierte Vorrichtung in Seitenansicht;
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3 – eine teilmontierte Vorrichtung gemäß 2 in Draufsicht;
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4 – eine fertig montierte Vorrichtung gemäß 2 in Frontalansicht;
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5 – eine Detailansicht einer Halterung;
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6 – eine Variante einer Halterung;
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7 – eine Längsschnittdarstellung einer Halterung; sowie
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8 – eine Querschnittsdarstellung einer Halterung.
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In der 1 ist in einer Frontalansicht eine teilmontierte Halterung 1 mit einem Rahmen 2 aus zwei im Wesentlichen vertikal orientierten Seitenstreben, die am oberen Ende und am unteren Ende über Traversen 21, 22 miteinander verbunden sind, gezeigt. Innerhalb des Rahmens 2 ist an einer Traverse eine Fixiereinrichtung 3 für einen Prothesenfuß und eine Fixiereinrichtung 4 für einen Unterschenkelschaft oder ein Kniegelenk entlang der Mittellinie 10 angeordnet. Sowohl der Prothesenfuß als auch der Unterschenkelschaft sind nicht dargestellt. Die Fixiereinrichtung 3 für den Prothesenfuß ist im Bereich des unteren Endes der Vorrichtung 1 angeordnet, darüber ist die Fixiereinrichtung 4 für den Unterschenkelschaft dargestellt. Die Fixiereinrichtung 4 für den Unterschenkelschaft ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als eine Klammer ausgebildet, die entlang der seitlichen Rahmenschienen in Vertikalrichtung verlagerbar ist. Die Fixiereinrichtung 4 ist dabei stets auf der Mittelachse 10 geführt. Die Fixiereinrichtung 3 für den Prothesenfuß ist ebenfalls auf der Mittelachse 10 angeordnet. Die Fixiereinrichtung 3 ist nicht verschieblich an dem Rahmen 2 angeordnet.
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Oberhalb der Fixiereinrichtung 4 für den Unterschenkel ist eine Halterung 5 für einen ebenfalls nicht dargestellten Oberschenkelschaft angeordnet und an dem Rahmen 2 befestigt. Die Halterung 5 ist teilmontiert und weist eine Traverse 51 auf, die entlang der Rahmenschienen in Vertikalrichtung einstellbar ist, um eine Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen und Prothesenlängen zu ermöglichen. Die Halterung weist einen verschwenkbaren Ausleger 52 auf, der im dargestellten Ausführungsbeispiel nach oben geklappt angeordnet ist. Auf der oberen Traverse 21 sind verschiedene Anbauteile angeordnet, die an die Halterung 5 anmontiert werden können, beispielsweise eine Zentriereinrichtung 53 in Gestalt einer elastischen Scheibe sowie eine Ersatzspanneinrichtung 54, deren Aufbau später detailliert beschrieben wird. An dem unteren Ende der Vorrichtung 1 sind eine Grundplatte 6 und Standleisten 23, 24 angeordnet, um die Standsicherheit der Vorrichtung zu gewährleisten.
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In der 2 ist eine teilmontierte Vorrichtung 1 in Seitenansicht dargestellt. In der Ansicht ist eine der im Wesentlichen horizontal angeordneten Standleisten 23 zu erkennen. Die Halterung 5 ist bis auf die Zentriereinrichtung 53 vollständig montiert und weist eine Spanneinrichtung 50 mit einer Zuführeinrichtung 55 für Druckluft oder ein hydraulisches Fluid auf. Ein Trägerkörper 56 mit einem an der Außenseite befestigten Dehnkörper 57 ist an einem Winkel 58 angeordnet. Der Winkel 58 ist an der Traverse 51 befestigt, die in Richtung des Doppelpfeils verschieblich an den Seitenstreben des Rahmens 2 gelagert ist. An den Trägerkörper 56 kann noch die Zentriereinrichtung 53 angeordnet werden, wobei die Zentriereinrichtung 53 an dem distalen Ende des Trägerkörpers 56 angeordnet ist, also in Richtung auf die Fixiereinrichtung 4 für den Unterschenkelschaft
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Auf der oberen Traverse 21 ist noch eine Austauschspanneinrichtung 54 mit einem Trägerkörper und einem Dehnkörper angeordnet, die einen kleineren Durchmesser als die in der Halterung 5 montierte Spanneinrichtung 50 aufweist, um eine verbesserte Anpassung an den auszurichtenden Oberschenkelschaft bereitstellen zu können.
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Die 3 zeigt eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß 2 mit den beiden Standleisten 23, 24, der Zentriereinrichtung 53 als sternförmiges Element und einer Austauschhalterung 54. Die montierte Halterung 5 ist über dem Winkelrahmen 58 oberhalb der Fixiereinrichtung 4 für den Unterschenkel und der Fixiereinrichtung 3 für den Prothesenfuß angeordnet. Auf der oberen Traverse 21 können weitere Adapter oder Bauteile angeordnet sein.
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Die 4 zeigt die Vorrichtung gemäß 2 in Frontalansicht mit der zusätzlich montierten Zentriereinrichtung 53 unterhalb der Spanneinrichtung 50. Der axiale Abstand zwischen der Spanneinrichtung 50 und der Zentriereinrichtung 53 wird über einen Schaft 59 eingestellt.
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In der 5 ist in Detaildarstellung die Spanneinrichtung 50 mit distal montierter Zentriereinrichtung 53 und dem Schaft 59 dargestellt. Die Spanneinrichtung 50 weist einen Trägerkörper 56 auf, der als ein Rohr ausgebildet ist, an dessen Außenseite ein Dehnkörper 57 über Schlauchschellen 7 luftdicht abgeschlossen gehalten ist. Die Zuführeinrichtung 55 zum Zuführen von Druckluft mit einem Druckbalg und einem Entlastungsventil ist an der Innenseite des Trägerkörpers 56 befestigt und steht in strömungstechnischer Verbindung mit dem Dehnkörper 57. Der Spannkörper 50 ist über ein Gelenk 8 in Sagittalebene verschwenkbar und in der gewünschten Winkelstellung verriegelbar, um den gewünschten Aufbau einer Prothese einstellen zu können. Zur richtigen Justierung der Beinprothese werden die jeweiligen Modulkomponenten zusammengestellt und in den Fixiereinrichtungen 3, 4, 5 gehalten. An ein Gelenkoberteil der Prothese wird ein Oberschenkelschaft montiert und über die Zentriereinrichtung 53 zentriert. Die Zentriereinrichtung 53 ist als ein elastischer Spannkörper in Sternform ausgebildet, so dass sich die Ausleger elastisch unter Aufbringung einer Druckkraft gegen die Innenkontur des nicht dargestellten Oberschenkelschaftes anlegen. Durch die gleichmäßige Anordnung der Ausleger der Zentriereinrichtung 53 wird der Schaft 59 zentral gehalten. Um den Oberschenkelschaft sicher an dem Rahmen 2 zu halten, wird die Spanneinrichtung 50 in den Oberschenkelschaft eingeführt und aufgeblasen, bis der Dehnkörper 57 fest an der Innenkontur des Oberschenkelschaftes anliegt. Der Winkelrahmen 58 ist nur vertikal verschieblich, eine Verschiebung in der Transversalebene ist nicht möglich, lediglich eine Verkippung um die Gelenkachse des Gelenks 8 in Sagittalebene ist möglich, um den Aufbau der nicht dargestellten Prothese optimal einstellen zu können.
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Die 6 zeigt eine Variante der 5 mit einem geänderten Schaft 59, der im vorliegenden Fall länger ausgebildet ist, und einer schmaleren Spanneinrichtung 50 für einen schmaleren Prothesenschaft.
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Die 7 zeigt die Spanneinrichtung 50 mit dem rohrförmigen Trägerkörper 56, dem daran befestigten Dehnkörper 57 in Gestalt eines Gummischlauches und der Zuführeinrichtung 55 mit einem an der Innenseite des Trägerkörpers 56 angeordneten Winkelstück 9, über das die Druckluft aus dem Druckbalg in den Zwischenraum zwischen dem Trägerkörper 56 und dem Dehnkörper 57 eingeführt wird. Die Anordnung des Winkelstückes 9 ist in der 8 zu erkennen, die eine Querschnittsdarstellung der 7 darstellt. Wird Luft in den Zwischenraum zwischen dem Dehnkörper 57 und dem Trägerkörper 56 eingeführt, dehnt sich der Dehnkörper 57 aus, bis er an der Innenkontur des Prothesenschaftes anliegt und dort den Prothesenschaft hält. Statt der dargestellten Schellen kann der Dehnkörper 57 auch an dem Trägerkörper 56 angeklebt, angeschweißt oder anvulkanisiert sein. Statt Druckluft kann auch eine Flüssigkeit in den Zwischenraum eingeführt werden.
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An dem Rahmen 2 kann eine Grundplatte 6 angeordnet sein, an der in Sagittalebene und Frontalebene ausgerichtete Lichtstrahler, insbesondere Laserstrahler, angeordnet sind, um ein Lotkreuz aus Lichtstreifen aufzubauen, an dem sich die Prothese orientieren lässt. Das Lotkreuz schneidet sich an der Mittellinie 10, die vertikal ausgerichtet ist und die zentrale Achse ausbildet.