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DE867427C - Verfahren zur Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter und orthopaedisches Balancegeraet dazu - Google Patents

Verfahren zur Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter und orthopaedisches Balancegeraet dazu

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Publication number
DE867427C
DE867427C DEF104A DEF0000104A DE867427C DE 867427 C DE867427 C DE 867427C DE F104 A DEF104 A DE F104A DE F0000104 A DEF0000104 A DE F0000104A DE 867427 C DE867427 C DE 867427C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
balance device
orthopedic
amputee
stump
gravity
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEF104A
Other languages
English (en)
Inventor
Erich Feine
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FEINE O H G OBERSCHWAEBISCHER
Original Assignee
FEINE O H G OBERSCHWAEBISCHER
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by FEINE O H G OBERSCHWAEBISCHER filed Critical FEINE O H G OBERSCHWAEBISCHER
Priority to DEF104A priority Critical patent/DE867427C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE867427C publication Critical patent/DE867427C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/50Prostheses not implantable in the body
    • A61F2/76Means for assembling, fitting or testing prostheses, e.g. for measuring or balancing, e.g. alignment means

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Cardiology (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Vascular Medicine (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

  • Verfahren zur Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter und orthopädisches Balancegerät dazu Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter sowie ein orthopädisches Balancegerät dazu. Es sind bereits Belancegeräte zur Ausbalancierunlg des .Nmputiertel1 auf dem Stumpfhettrand künstlicher P,eine bekannt. Diese Balancegeräte weisen nach Art eines Stelzbeines eine Auftrittsfläche auf und sind oben mit einer kardanisch gelagerten Aufnahmevorrichtung für die Stumpfbetthülse ausgerüstet.
  • Die Geräte ermöglichen jedoch nicht die objektive Bestimmung der Schwerlinie des Nmputierten, da sich der Amputierte auf der labilen Unterstützungsfläche am Boden praktisch nicht so lange in Ruhestellung halten kann, bis die Lotlinien vorn und seitlich an der Stumpfbetthülse markiert sind. Vor allem sind aber die mit Hilfe solcher Geräte ermittelten Werte objektiv ungenau, da die Insasse des Balancegerätes, einschließlich der Masse der eingespannten Stumpfbetthülse, bei Durchführung des Balanceaktes erheblich aus dem eigenen G1eichgewicht herausfällt. Der Amputierte muß also mit seinem Körpergewicht das gestörte Gleichgewicht des Balancegerätes ausgleichen. Abgesehen aber von der so entstehenden Unmöglichkeit, die Schwerlinie des Amputierten mittels solcher Balancegeräte zu bestimmen, ergeben sich später auf dem Stumpfbettrand des fertigen künstlichen Beines wiederum andere Gleichgewichtsverhältnisse, da das künstliche Bein annähernd im Gleichgewicht auf der Fußsohle steht, während heim Balanceakt im Balancegerät ein beträchtlicher Gewichtsüberhang nach der .Rußenseite des Amputierten hiu vorhanden ist. Es sind auch Balancegeräte bekanntgeworden, die dem Amputierten, unter Belastung der eingespannten Stumpfbetthülse, eine Bewegung des Amputationsstumpfes im Hüftgelenk in {den physiologischen Grenzen gestatten. Diese Balancegeräte ermöglichen somit wohl eine Ansbalancierung auf dem Stumpfbettrand; mit Hilfe dieser Geräte läßt sich jedoch in keiner Weise die Schwerlinie des Amputierten bestimmen. Es sind ferner Geräte zur Bestimmung der menschlichen Schwerlinie bekanntgeworden. Diese Geräte benutzen eine Fedserwaage nach Art einer Personenwaage. Auf der Auftrittsfiäche der Waage liegt ein Balken mit tdreikanti,gem Profil. Ein ebensolcher Balken liegt hinter der Waage auf dem Boden. Auf beiden Balken liegt ein durchgehendes Brett. Tritt nun eine Person etwa auf die Mitte des Brettes, so zeigt die Fedlerwaatge ein Teilgewicht des tatsächlichen Körpergewichtes der Person an. Aus dem Verhältnis des tatsächlichen Körpergewichtes, des ermittelten Teilgewichtes und des Abstandes der Schneildkanten beider Dreikantbalken mag sich nun vielleicht nach einer Formel der Abstand der Schwedime von der am Boden liegenden Balkenkante aus errechnen lassen. Eine praktische Anwendung dieser Geräte im Sinn des Gegenstandes der Erfindung ist aber einmal deshalb unmöglich, weil jegliche Aufnahmlevorrichtung für die Stumpfbetthülse und somit für den Amputierten fehlt. Zum anderen läßt sich durch Xdie Art der Auflage des Brettes auf einer Schneifdkante nur der Verlauf der Schwerlinie, von einer Seite gesehen, also entweder frontal oder sagittal, bestimmen, was aber für den beabsichtigten Zweck der Erfindung vollständig ungenügend ist.
  • Die festgestellten Mängel werden erfindungsgemäß in vollkommener Weise behoben. Die Erfindung betrifft ein orthopädisches Balancegerät zur objektiven Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter bei einer planmäßigen, d. h. theoretisch begrVindeten einbeinigen Haltungsform auf dem Rand der Sttimpfbetthülse. Hierbei wird die Schwerlinie in Übereinstimmung (Kongruenz) mit einer durch Wasserwaagen kontrollierten Schwrerlinie des Balancegerätes gebracht. Dieser Weg der Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter stellt die Hauptaufgabe des Gerätes dar. Zugleich bildet sie aber auch einen völligen Wendepunkt in dem Verfahren zur Herstellung künstlicher Beine, denn der Gegenstanld der Erfindung ermöglicht die Durchführung einer Reihe grundlegend neuer, bisher nicht möglich gewesener Verfahrensschritte.
  • Zur Durchführung der,Hauptaufgabe ist oberhalb des Schwerpunktes des Amputierten und oberhalb des Schwerpunktes des Balancegerätes an einem Träger eine Kugel einer in zwei Ebenen bewegbaren Vorrichtung zur Aufnahme der Stumpfbetthülse bzw. der Stumpfbettform uqd des Amputierten aufgehängt. Die Vorrichtung zur Aufnahme der Stumpfbetthülse und des Amputierten kann auch an einem Kardangelenk hängen. Wesentlich ist jedoch, daß die eingespannte Stumpfbetthülse mit dem sich darauf stütz'enden Amputierten n in zwei Ebenen gegenüber der durch Wasserwaagen kontrollierten Schnverlinie des Balancegerätes bewegt wird. Diese Bewegung der Stumpfbetthülse und des Amputierten in zwei Ebenen gegenüber der Schwerlinie wird durch einen Horizontal rahmen gegenüber einem Vertikal rahmen durchgeführt. An Verlängerungen der Frontalschenkel fdes Horizontal rahmens sind zwei Schiehegewichte angeordnet, die nach einem Transport mechanischer Teile in frontaler Richtung zur Regelung der Gleichgewichtsverhältnisse des Balancegerätes an sich dienen. Desgleichen sind zum Ausgleich von Gewichtsverlagerungen nach einem Transport mechanischer Teile in sagittaler Richtung im unteren, sagittalen Schenkel des Vertikalrahmens zwei ausziehbare Gewichte angeordnet. Die Sagittalschenkel des Horizontalrahmens bestehen aus je einer Gewindespindel und je einer Führungsspindel, die durch Trägerplatten miteinander verbunden sind. Die eine Trägerplatte weist nur eine Körnerspitze, die andere Trägerplatte jedoch zwei Körnerspitzen auf. Die letztgenannten Körnerspitzen sind mittels einer Gewindespindel in der Richtung auf die gegenüberliegende Körnerspitze verstellbar, so daß sich die Stumpfbetthülse zwischen den drei Körnerspitzen einspannen läßt.
  • Außerdem sind die zwei Körnerspitzen durch einen Schneckentrieb um eine gemeinsame Achse drehbar, um die Stumpfbetthülse im Sinn einer Hüftgelenkbeugung und einer H'üftstreckung bewegten zu können. Die Stumpfbetthülse wird durch ein Schwenkenldes Horizontairahmens um sagittale, im Vertikalrahmen gelagerte Zapfen im Sinn einer Abduktion oder einer Adduktion bewegt. An den senkrechten Schenkeln des Vertikalrahmens sind Dosenwasserwaagen mit kreisrunder Libelle angebracht. Alle Drehpunkte des Balancegerätes werden durch geeignete Vorrichtungen zwecks Markierung der die Schwerlinie schneidenden Frontal- und Sagittalebenen auf der Stumpfbetthülse fixiert. Auf einem Bodenbrett des Balancegerätes werden sowohl der Spurpunkt der Schwerlinie als auch die Grundlinie der Frontal- und der Sagittalebene sowie die Auftrittsfläche für dien natürlichen Fuß des Amputierten markiert, Das erfindungsgemäße Balancegerät ermöglicht neben der objektiven Bestimmung der Schwerlinie des Amputierten bei einbeiniger Haltungsform auf -dem Rand der Stumpfbetthülse eine konstruktive Fixierung der sich ergebenden Lage der Stumpfbetthülse als auch des Verlaufes der Schwerlinie durch eine Markierung der Frontal- und der Sagittalebene auf der Stumpfhetthülse. Auf diese Weise schafft das Balancegerät die Voraussetzung zu einer planmäßigen Anordnung der Knie- und Knöchelachse, des Fußes, des Knöchelstückes, der Wade und des Kniestückies im Verhältnis zu der fixierten Schwterlinie und den markierten Frontal-und Sagittaliebenen. Des weiteren ist die Möglichliegt einer Kontrolle bzw. eines Nachweises der einbeinigen Haltungsform rdes Amputierten auf dem Rand der Stumpfbetthülse des fertiggestellten künstlichen Beines sowie eine Kontrolle bzw. ein Nachweis des Verlaufes der-Schwerlinie bei einbeiniger Haltungsform durch das fertiggestellte künstliche Bein gegeben. Ä\'eitere erfindungsgemäße Merkmale ergeben sich aus der Zeichnung und der unten folgenden Beschreibung.
  • In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung beispielsweise dargestellt.
  • Fig. I zeigt das orthopädische Balancegerät in schaubildlicher Darstellung; Fig. 2 zeigt im Längsschnitt einen Ausschnitt des Balancegerätes, und zwar den Schneckentrieb desselben.
  • Auf einem Träger I, dessen vorderer Teil als Kugelpfanne 2 ausgebildet ist, ruht eine Kugel 3, an der symmetrisch ein rechteckiger Vertikalrahmen 4 hängt. Der Vertikal rahmen 4 trägt einen Horizontal rahmen 5, der du Buchsen 6 und 7 Udrehbar gelagert ist. Die sagittalen Lagerzapfen 8 und 9 tragen frontale Buchsen i'o und I I, in denen sich der Horizontalrahmen 5 mittels Gewindespindeln 12 verschieben läßt. Die Gewindespindeln I2, weiche im Innern der beiden frontalen Schenkel des Horizontalrahmens 5 laufen, tragen am herausragenden Ende je ein Kettenrad 13 und 14. Die Kettenräder I3 und I4 sind durch eine Kette 15 verbunden, um bei Antrieb der Gewinldespindeln I2 einen gleichmäßigen Transport des Horizontalrahmens 5 durchzuführen. Die beiden frontalen Schenkel des Horizontalrahtmens 5 sind nach einer Seite verlängert und tragen Schiehegewichte I6 und I7 sowie eine Millimetereintelilunlg. Jeder der beiden sagittalen Schenkel des Horizontalrahmens 5 besteht aus je einer Gewindespindel I8 und 19 und je einer Führungsspindel 20 und 21. Die Gewindespindel 18 und die Führungsspindel 20 tragen eine Trägerplatte 22, während die Gewindespindel 19 und die Führungsspindel 21 eine Trägerplatte 23 aufweisen.
  • Die Trägerplatte 22 ist mit einer Körnerspitze 24 versehen. Die Trägerplatte 23 weist an ihrem mittleren Teil einen fest mit ihr verbundenen Zylinder 25 auf, der als Mutter für eine Gewindespindel 26 und als Führung des zylindrischen Ansatzes eines Schneclkentriebes 27 dient. Das kugelförmig ausgebildete Ende 28 der Gewindespindel 26 ist durch eine Gegenpfanne 29 mit dem Schneckentrieb 27 verbunden, so daß derselbe bei einem Vor- oder Rückschrauben der Gewindespindel 26 mitgenommen wird. Damit der Schneckentrieb 27 die axiale Drehung der Gewindespindel 26 nicht mitmacht, sind zwischen dem Zyli'n;der 25 und dem zylindrischen Ansatz des Schneckentriehes 27 eine Nut 30 und ein Nutenkeil 31 eingefügt. Im Schneckentrieb 27 sind eine Schnecke 32 und ein Schneckenrad 33 gelagert. Mit dem Schneckenrad 33 sind zwei Körnerspitzen 34 und 35 fest verbunden. Die Körnerspitzen 34 und 35 sind mittels der Gewindespindel 26 in Richtung auf die Körnerspitze 24 verstellbar. Beim Drehen der Gewindespindel 26 drehen sich erfindungsgemäß die Körnerspitzen 34 und 35 infolge der Sperrung durch die Nut 30 und den Nutenkeil 3I nicht mit. Eine Drehung der Körnerspitzen 34 und 35 um ihre gemeinsame Mittelachse, die gleich derAchse des Schneckenrades 33 ist, wird durch eine Betätigung der Schnecke 32 erzielt. Die beiden sagittalen Gewindespindeln I 8 und 19 sind durch eine Kette 36 und Kettenräder 37 und 38 verbunden. Sie ermöglichen den gleichmäßigen Transport der beiden Trägerplatten 22 und 23. Die drei Körnerspitzen 24, 34 und 35 dienen zur Aufnahme der Stumpfbetthülse 39. Durch die Schnecke 32 läßt sich die Stumpfbetthülse 39 im Sinn einer Hüftbeugung und Hüftstreckung bewegen, wobei die Körnerspitzen 24 als Drehpunkt und die Körnerspitzen 34 und 35 als Mitnehmer wirken. Eine Bewegung der Stumpfhetthülse 39 im Sinn einer Adduktion und Abduktion wird durch ein Schwenken des Horizontalrahmens 5 um die sagittalen Lagerzapfen 8 und 9 erzielt. Zum Gewichtsausgleich in der Sagittalebene sind erfindnngsgemäß im unteren, sagittalen Schenkel des Vertikal rahmens 4 ausziehbare Gewichte 40 und 41 angeordnet.
  • Zur Kontrolle darüber, ob das Balancegerät in der Waage steht, d. h. zur Kontrolle der Schwerlinie des an der Kugel hängenden Teiles des Balancegerätes, ist an beiden senkrechten Schenkeln des Vertikal rahmens 4 eine Dosenwasserwaage 42 mit kreisrunder Libelle angebracht. Schlägt dieWasserwaage 42 bei Belastung der eingespannten Stumpfbetthülse 39 durch den Amputierten aus, so wird mit Hilfe der beiden Kettentriebe 15 und 36 sowie durch eine Verschiebung der Gewichte I6, I7 und 40, 41 der Schwerpunkt des Amputiert,en zum Balancegerät so geregelt, daß die Wasserwaage 42 wieder auf Null zeigt. Ist der Amputierte richtig ausbalanciert worden, so zeigt die Wasserwaage 42 sowohl bei belastetem als auch bei unbelastetem Balancegerät das gleiche Bild. Die Schwerlinie des Amputierten ist dann gleich der Schwerlinie 43 des an der Kugel hängenden Teiles des Balancegerätes.
  • Da die Kugel 3 gegenüber dem Träger I durch eine Schraube 48 und die Schwenkstellung des Horizontalrahmens 5 gegenüber dem Vertikalrahmen .+ durch Klemmuttern 49 und 50 fixiert werden kann, so lassen sich an der Stumpfbetthülse 39 die Frontalebene A-B und die Sagittalehene C-D, die die Schwerlinie 43 schneiden, leicht anreißen. Zum Ausgleich der Größlenunterschiede ist das Bodenbrett, auf dem der Amputierte steht, mit Hilfe eines Öldruckhehers 45 od. dgl. ausfahrbar. Auf dem Bodenbrett 44 sind der Spurpunkt 46 der Schwerlime 43, die Grundlinie der Frontalehene A-B und der Sagittalebene C-D sowie die Auftrittsfläche 47 für den natürlichen Fuß des Amputierten markiert.
  • Wenn das Balancegerät für einen Linksamputierten eingestellt war und anschließend für einen Rechtsamputierten benutzt werden soll, so muß das Gerät in der Kugel 3 um I800 geschwenkt werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Balancegerät wird zur Fertigung künstlicher Beine unter anderem die objektive Bestimmung der Schwerlinie des Amputierten bei einhejuiger Haltungsform auf dem Rand der Stumpfbetthülse 39 vorgenommen. Ferner wird die Fixierung der sich hiernach ergebenden Lage der Stumpfbetthülse 39 und des Verlaufes der Schwerlinie des Amputierten durch die Markierung der Frontalebene A-B und der SagittalebeneC-D auf der Stumpfbetthülse 39 durchgeführt. Auf ,dieser Grundlage wird eine planmäßige Anordnung der Knie- und Knöchelachse, des Fußes, des Knöchelstückes, der Wade und des Kniestückes im Verhältnis zu Ider fixierten Schwerlinie des Amputierten und zu den markierten Ebenen A-B und C-D vorgenommen. Im weiteren wird mit Hilfe des erfiadungsgemäßen Balancegerätes die Kontrolle bzw.der Nachweis der planmäßigen ein!beinilgen Haltungsform des Amputierten auf dem Rand der Stumpfbetthülse 39 des fertiglges!tellten künstlichen Beines sowie !des Verlaufes der Schwerlinie des Amputierten bei der planmäßigen Haltungsform durch das fertiggestellte künstliche Bein durchgeführt.

Claims (20)

  1. PATENTANSPRUCHE: 1. Verfahren zur Bestimmung der Schwerlinie Beinamputierter bei einbeiniger Haltungsform auf dem Stumpfbettrand, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks objektiver Bestimmung der Schwerlinie eines Amputierten bei planmäiger, d. h. theoretisch begründeter, einbeinieger Haltungsform auf dem Rand der Stumpfbetthülse (39) die Schwerlinie desselben in Uberelinstimmung (Kongruenz) mit einer durch Wasserwaagen (42) kontrollierten Schwerlinie (43) des Balancegerätes gebracht wird, indem oberhalb des Schwerpunktes des Amputierten und oberhalb des Schwerpunktes des Balancegerätes an einem Träger (I) eine Kugel (3) einer in zwei Ebenen bewegbaren Vorrichtung zur Aufnahme der Stumpfbetthülse (39) bzw. der Stumpfbettform und des Amputierten aufgehängt ist.
  2. 2. Orthopädisches Balancegerät zurAusübung des Verfahrens nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnlet, daß die Vorrichtung zur Aufnahme der Stumpfbetthülse (39) und des Amputierten an einem Kardfangelenk hängt und in zwei Ebenen bewegbar ist.
  3. 3. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eingespannte Stumpfbetthülse (3g) mit dem sich darauf stützen den Amputierten in zwei Ebenen gegenüber der Schwerlinie (43) bewegt wird, wobei die Bewegung der Stumpfbetthülse (39) und des Amputierten in zwei Ebenen gegenüber der Schwerlinie (43) durch einen Horizontairahmen (5) gegenüber einem Vertikalrahmen (4) durchgeführt wird.
  4. 4. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Stumpfbetthülse (39) und des Amputierten gegenüber der Schwerlinie (43) in horizontal-frontaler Richtung durch Verschiebung des Horizontalrahmens (5) gegenüber dem Vertikalrahmen (4) in Buchsen (Io und I(I) erfolgt.
  5. 5. Orthopädisches Balaneegerät nach Anspruch 2 bis 4, da'durch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Stumpfbetthülse (39) und des Amputierten gegenüber der Schwerlinie (43) in horizontal-sagittaler Richtung durch Betätigung der Gewindespindeln (I8 oder 19) erfolgt.
  6. 6. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalrahmen (4) den in Buchsen (6 und 7) schwenkbar gelagerten Horizontalrahmen (5) trägt.
  7. 7. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß saglittale L'agerzapfen (8 und 9) frontale Buchsen (IO und 11) tragen, in denen der Horizontalrahmen (5) mittels Gewindespindeln (12) verschiebbar ist.
  8. 8. 1Orthopädisches Balancegerät nach An spruch 2 bis. 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein gleichmäßiger frontaler Transport des Horizontalrahmens (5) durch Kettenräder (I3 und 14) und Kette (I5) ausgeführt wird.
  9. 9. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Gewichtsausgleich nach einem Transport mechanischer Teile in frontaler Richtung an Verlängerungen der Frontalschenkel des Horizontalrahmens (5) Schiebegewichte (Ii6 und I7) angeordnet sind.
  10. IO. Orthopädlisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zum Gewichtsausgleich nach einem Transport mechanischer Teile in sagittaler Richtung die im unteren, sagittalen Schenkel des Vertikalrahmens (4) angeordneten, ausziehbaren Gewichte (40 und 4I) dienen.
  11. II. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis IO, dadurch gekennzeichnet, daß die 5 agittaischenkel des Horizontalrahmens (5) aus je einer Gewindespindel (18 und I9) und je einer Führungsspindel (20 und 211) bestehen, die durch Träerplatten (22 und 23) miteinander verbunden sind.
  12. 12. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der einen Trägerplatte (22) nur eine I(örnerspitze (24) und an der anderen Trägerplatte (23) ein Gewindetrleb (25 bis 27) mit einem Schneckenrad (33), das zwei Körnerspitzen (34 und 35) trägt, angeordnet ist.
  13. 13. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis I2, dadurch gekennzeichnet, daß die Körnerspitzen (34 und 35) mittels der Gewindespindel (26) in Richtung auf die gegenüberliegende Körnerspitze (24) verstellbar sind.
  14. 14. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis' 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Körnerspitzenl(34 und 35) durch einen Schneckentrieb (27) um eine gemeinsame Achse gedreht werden.
  15. 1-5. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis I4, dadurch gekennzeichnet, daß ein gleichmäßiger Transport der Trägerplatten (22 und 23) durch die vermittels einer Kette (36) und Kettenräder (37 und 38) verbundenen sagittalen Gewindespindeln (I8 und I9) aust,eführt wird.
  16. 16. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis I5, dadurch gekennæichnet, daß die Körnerspitze (24) den Drehpunkt und die Körnerspitzen (3+ und 35) die Äfituehmer bei einer Betätilgung des Schneckentriebes (27) zwecks Schxvenkung der Stumpfbetthülse (39) bilden.
  17. 17. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis I6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bewegung der Stumpfbetthülse (39) durch Schwenken des Horizontalrahmens (5) um sagittale, in Buchsen (6 und 7) gelagerte Zapfen (8 und g) erzielt wird.
  18. 18. Orthopädisches Balancegerät nach An spruch 2 bis I7, dadurch gekennzeichnet, daß an den senkrechten Schenkeln des Vertikalrahmens (4) Dosenwasserwaagen (42) angebracht sind.
  19. 19. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis IS, dadurch gekennzeichnet daß die Kugel (3) gegen den Träger (I) durch eine Schraube (48) und eine beliebige Schwenkstellung des Horizontalrahmens (5) gegenüber dem Vertikalrahmen (4) durch Anzieben der Klemmmuttern (49 und 510) fixiert wird.
  20. 20. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 19. dadurch gekennzeichnet, daß auf einem Boden brett (44) der Spurpunkt (46) der Schwerlinie (43) die Grundlinie der Frontalebene (,4-B) und der Sagittalebene (C-D) sowie die Auftrittsfläche (47) für den natürlichen Fuß des Amputierten markiert sind.
    2I. Orthopädisches Balancegerät nach Anspruch 2 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe desselben zur Fertigung künstlicher Beine die objektive Bestimmung der Schwerlinie des Amputierten bei einer planmäßigen, einbeinigen Haltungsform auf dem Rand der Stumpfbetthülse (39) dadurch durchgeführt u-ird, daß mit Hilfe des Balancegerätes eine konstruktive Fixierung der sich ergebenden Lage der Stumpfbetthülse (39) und des Verlaufes der Schwerlinie des Amputierten durch Markierung der Frontalebene (v4-1?) und der Sagittalebene (C-D) auf der Stumpfbetthülse (39) durchgeführt wird
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