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Die
Erfindung betrifft ein elektronisches Meldegerät für reproduzierende Musiker zur
Erleichterung der Abrechnung von Lizenzgebühren, mit Mikroprozessor, Datenspeicher,
Tastatur, Display und mindestens einer Schnittstelle für die Datenübertragung.
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Ein
solches Meldegerät
ist bisher noch nicht bekannt geworden.
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Beim
Abspielen oder bei der Aufführung
von Musik Dritter im gewerblichen Bereich ist in der Regel eine
Lizenzgebühr
für die
Urheber zur bezahlen. Die Zahlung ist über eine Abrechnungsstelle
abzuwickeln, beispielsweise über
die GEMA. Damit die Abrechnungsstelle von den Einnahmen Zahlungen
an den Komponisten oder Interpreten leisten kann, deren Musik gespielt
wurde, muss jeder Musiktitel, der wiedergegeben oder aufgeführt wurde,
vom jeweiligen Nutzer an die Abrechnungsstelle/GEMA gemeldet werden.
Zu diesem Zweck hat jeder reproduzierende Musiker einmal monatlich
eine Liste der von ihm gespielten Stücke bei der Abrechnungsstelle
einzureichen. Da die Erstellung dieser Liste für den Musiker lästig ist,
wird sie meist nicht aktuell am Aufführungstag geführt, sondern
beispielsweise erst am Monatsende zusammengestellt, wenn die Erinnerung
an die gespielten Titel nicht mehr zuverlässig ist. Schon aus diesen
Gründen
entsprechen solche Listen meist nicht der Realität. Hinzu kommt, dass bestochene
Musiker in diese Abrechnungslisten bewusst Titel aufnehmen, die
nicht gespielt wurden, beispielsweise um einen bestimmten Komponisten zu
begünstigen,
der dann mehr Geld von der Abrechnungsstelle erhält, als ihm eigentlich zusteht.
Solche Manipulationen werden in den seltensten Fällen aufgedeckt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, den reproduzierenden Musiker die Erstellung
korrekter Listen der gespielten Titel zur Abrechnung bei der Abrechnungsstelle
zu erleichtern. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin,
Missbrauch zu verhindern.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
elektronisches Meldegerät
mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Tastatur, Display und mindestens
einer Schnittstelle für
die Datenübertragung
gelöst,
bei dem eine vorgefertigte Liste von spielbaren Musiktiteln im Datenspeicher
ablegbar und im Display darstellbar ist, wobei eine Liste von gespielten
Titeln durch Auswahl aus der Liste spielbarer Titel erstellbar,
im Datenspeicher abspeicherbar und über eine Schnittstelle per
Datenfernübertragung
an eine Abrechnungsstelle, insbesondere die GEMA übertragbar
ist.
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Durch
die Auswahl aus einer vorgefertigten Liste von spielbaren Musiktiteln
wird die Erstellung der Liste von gespielten Titeln stark vereinfacht,
da die Titel jetzt nicht mehr per Hand eingegeben oder auf einer
handschriftlichen Liste niedergeschrieben werden müssen. Durch
diese Erleichterung kann man davon ausgehen, dass die meisten Musiker
die geforderte Liste jetzt zeitnah und daher korrekter erstellen,
als dies bisher der Fall war. Auch die Übertragung der erstellten Liste
gespielter Titel per Datenfernübertragung
an die Abrechnungsstelle macht den lästigen Vorgang erträglicher.
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Der
Musiker kann sich die Arbeit soweit wie möglich erleichtern, wenn er
in die Liste spielbarer Musiktitel nur die Musiktitel aufnimmt,
die er kennt und normalerweise vorträgt, bzw. wenn er alle ihm unbekannten
oder von ihm nicht gespielten Titel aus einer vorgegebenen Liste
löscht.
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Eine
Komplettliste spielbarer Titel kann in einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung direkt von der Abrechnungsstelle per Datenfernübertragung,
beispielsweise über
das Internet bezogen und über eine
der vorgesehenen Schnittstellen, vorzugsweise LAN, WLAN oder Bluetooth
auf das Gerät übertragen
werden.
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Die
Liste der spielbaren Titel kann dann am Gerät bearbeitet werden, insbesondere
können
die nicht verwendeten Titel gelöscht
werden.
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Es
ist aber auch möglich,
die Liste spielbarer Titel über
eine Schnittstelle, insbesondere USB-Schnittstelle, LAN, WLAN oder
Bluetooth von einem Computer auf das Gerät zu überspielen. Entweder wird die
Liste am Computer erstellt oder aus anderen Liste zusammengestellt
oder man bezieht sie von der Abrechnungsstelle, insbesondere über das
Internet, und überspielt
sie dann auf das erfindungsgemäße Gerät, gegebenenfalls
nach einer Überarbeitung
der Liste am Computer.
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Die
genannten Schnittstellen können
selbstverständlich
auch für
die Übertragung
der Liste gespielter Titel an die Abrechnungsstelle verwendet werden,
entweder durch vorheriges Überspielen
auf einen Computer und Weitersendung über Internet oder per E-Mail,
oder durch eine direkte Datenfernübertragung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das erfindungsgemäße Gerät ein Mobiltelefonmodul auf,
mit dem die Liste gespielter Titel an die Abrechnungsstelle über ein
Mobilfunknetz übertragbar
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Gerät
ein Zeit- und Datumsmodul zum Empfang von Zeit- und Datumssignalen aufweist,
insbesondere ein Funkuhrmodul, und dass jeder Eintrag in die Liste
der gespielten Titel mit Zeit und Datum versehen wird. Insbesondere
wenn der Musiker verpflichtet ist, die von ihm gespielten Titel zeitnah
in das Gerät
einzugeben, kann mit Hilfe des Funkuhrmoduls ein nicht manipulierbarer
Zeitstempel erzeugt werden, der eine missbräuchliche Erstellung falscher
Listen erschwert.
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Demselben
Zweck dient die Maßnahme, dass
die Liste der gespielten Titel nur nach ihrer Übertragung an die Abrechnungsstelle
als Ganzes gelöscht
oder überschrieben
werden kann.
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Die
Erfindung kann noch verbessert werden, wenn das Gerät ein GPS-Modul zum Empfang
von Ortsinformationen aufweist und jeder Eintrag in die Liste der
gespielten Titel mit einer Ortsinformation versehen wird. Durch
diese Maßnahme
wird bei zeitnaher Eingabe der Musiktitel auch der Aufführungsort festgehalten,
so dass insbesondere bei gleichzeitiger Registrierung von Zeit und
Datum eine Falscheingabe oder Manipulation der eingegebenen Daten
verhindert wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gerät ein Mikrofon
und ein Audioaufzeichnungsmodul aufweist, das zur vollständigen oder
teilweisen Aufzeichnung der vom Musiker gespielten Titel dient,
und dass die aufgezeichneten Titel ganz oder teilweise oder stichprobenhaft
an die Abrechnungsstelle übertragbar
sind. Durch die Kontrolle der Audioaufzeichnungen ist es der Abrechnungsstelle
möglich,
die abgelieferte Liste gespielter Titel zumindest stichprobenhaft
zu überprüfen, wodurch
Manipulationen fast unmöglich
werden, insbesondere wenn gleichzeitig noch der Aufnahmezeitpunkt,
Datum und der Aufnahmeort registriert werden.
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In
Weiterbildung der letztgenannten Maßnahme ist vorgesehen, dass
das Gerät
ein Melodie-Erkennungsmodul aufweist, das zur Zuordnung einer aufgezeichneten
Melodie zu einem gespeicherten Titel dient, und dass die erkannten
Titel in der Liste der gespielten Titel abspeicherbar sind. Diese
Version des Gerätes
ist die komfortabelste überhaupt, denn
der Musiker braucht sein Gerät
nur mit zum Aufführungsort
zu nehmen und einzuschalten. Das Gerät „hört” über sein Mikrofon die gespielten
Titel, die im Melodie-Erkennungsmodul erkannt und automatisch in
die Liste der gespielten Titel abgespeichert werden, ohne dass irgendeine
weitere Eingabe erforderlich wäre.
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In
einer ganz besonders kostengünstig
darstellbaren Ausführungsform
der Erfindung ist die Anschaffung eines besonderen Gerätes für die genannten
Zwecke sogar entbehrlich, wenn man ein gewöhnliches Mobiltelefon durch
Aufspielen einer geeigneten Software in die Lage versetzt, die Funktionen
des erfindungsgemäßen Gerätes darzustellen. Für diesen
Zweck braucht das Mobiltelefon lediglich einen ausreichend leistungsfähigen Mikroprozessor und
genügenden
Speicherplatz.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend beschrieben: Das erfindungsgemäß Gerät ist entweder
selbst ein Mobiltelefon oder es gleicht einem Mobiltelefon, was
die Größe und die äußere Erscheinungsform
angeht. Es besitzt einen Mikroprozessor, einen Datenspeicher, eine
Tastatur, ein Display und mehrere Schnittstellen für die Datenübertragung,
insbesondere eine USB-Schnittstelle und eine kabellose Schnittstelle
wie W-LAN oder Bluetooth zur Verbindung mit einem Computer. Über den
Computer wird eine vorbearbeitete Liste von spielbaren Musiktiteln
auf das Gerät übertragen
und im Datenspeicher abgespeichert. Diese Liste kann bei Bedarf
aufgerufen, auf dem Display dargestellt und mittels der Tastatur
bearbeitet werden. Insbesondere können überflüssige Titel gelöscht oder
neue Titel eingegeben werden.
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Desweiteren
kann mittels der Tastatur jeder Titel der Liste von spielbaren Musiktiteln
ausgewählt und
in der Liste der gespielten Titel abgespeichert werden.
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Um
diese Manipulationen ausführen
zu können,
ist das erfindungsgemäße Gerät mit einer
einfachen Software versehen, die ebenfalls im Speicher des Geräts abgespeichert
ist. Die Software kann jederzeit über die Schnittstellen überspielt
und durch eine modifizierte Software ersetzt werden. Wenn das Display
als Touch-Screen ausgestaltet ist, kann auch auf die Tastatur verzichtet
werden. Die Navigation durch die Systemsoftware des Gerätes kann
dann auch über
die Touch-Screen erfolgen.
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Wenn
der reproduzierende Musiker gewerblich Musik spielt, nimmt er das
erfindungsgemäße Gerät mit und
gibt zeitnah, d. h., kurz vor oder nach der Aufführung der Musikstücke die
jeweiligen Titel durch Auswahl aus der Liste spielbarer Titel in
die Liste gespielter Titel ein. Das Gerät besitzt ein Funkuhrmodul,
welches während
der Eingabe des jeweiligen Titels in die Liste der gespielten Titel
zusätzlich das
Datum und den Zeitpunkt der Eintragung zur Verfügung stellt, wobei das Gerät diese
Informationen ebenfalls in der Liste der gespielten Titel mit Bezug zum
ausgewählten
Titel abspeichert.
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Das
Gerät besitzt
außerdem
ein GPS-Modul, welches GPS-Daten von Satelliten empfängt und daraus
eine Ortsinformation errechnet. Diese kann in Form einfacher Koordinaten
vorliegen oder anhand einer gespeicherten Landkarte bzw. Stadtplan
als Adresse abgespeichert werden. Die Abspeicherung erfolgt wiederum
in Bezug auf den gerade gespeicherten Titel in der Liste der gespielten
Titel.
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Das
Gerät enthält außerdem noch
ein Mobiltelefonmodul, mit dem eine Datenfernübertragung zur GEMA hergestellt
werden kann. Diese wird mindestens einmal im Monat hergestellt,
entweder durch entsprechende Eingabe des Benutzers oder durch einen
Fernabruf der GEMA. Die Software des erfindungsgemäßen Gerätes kontrolliert
in kürzeren
Zeitabständen,
wieviel Speicherplatz noch frei ist und aktiviert bei knapp werdendem
freien Speicherplatz die Übertragung
der Liste gespielter Titel an die GEMA automatisch. Anschließend werden
die übertragenden Daten
gelöscht,
so dass wieder mehr freier Speicherplatz zur Verfügung steht.
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Desweiteren
verfügt
das Gerät über ein
Mikrofon und ein Audio-Aufzeichnungsmodul,
welches die gespielten Musikstücke
in sehr einfacher Qualität aufzeichnet
und im Datenspeicher ablegt. Zur Reduzierung der Datenmenge ist
die Qualität
sehr gering, so dass sie gerade noch das Erkennen des jeweiligen
Musikstücks
ermöglicht.
Die so gespeicherten Audiodaten werden je nach zur Verfügung stehender Datenübertragungskapazität ganz oder
teilweise an die GEMA übertragen
und anschließend
wieder überspielt.
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Das
erfindungsgemäße Gerät kann zur
Reduzierung der aufgezeichneten Audiodaten auch mit einem Melodie-Erkennungsmodul
ausgestattet werden. Dieses erkennt aus den vom Mikrofon gelieferten
und digitalisierten Audiodaten innerhalb weniger Sekunden oder Minuten
die gespielte Melodie und ordnet dieser einen Titel zu, der dann
in der Liste der gespielten Titel abgespeichert wird. Wenn ausnahmsweise
eine Zuordnung eines Titels nicht möglich ist, wird die Melodie
aufgezeichnet und im Speicher abgelegt. Gleichzeitig wird im Display
angezeigt, dass hier eine Vervollständigung der Liste der gespielten
Titel erforderlich ist. Der Musiker kann sich dann die Melodie,
die nicht erkannt worden ist, noch einmal vorspielen lassen und
den zugehörigen
Titel manuell eingeben. Das Melodie-Erkennungsmodul kann als Softwaremodul
ausgeführt
werden.
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Wenn
der Musiker während
der Aufführung der
Musikstücke
einen Computer verwendet, beispielsweise zur Darstellung der Noten
oder sogar zur Erzeugung der Töne,
beispielsweise über
ein am Computer angeschlossenes Keyboard, so kann die Liste der
gespielten Titel bereits im Computer erstellt werden, insbesondere
selbstständig über eine geeignete
Software. Anschließend
können
die gespielten Titel über
eine der Schnittstellen direkt in das erfindungsgemäße Gerät übertragen
und dort in der Liste der gespielten Titel abgespeichert werden.
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Weiterhin
kann das erfindungsgemäße Meldegerät zur Überwachung
von Musikdarbietungen im öffentlichen
Raum genutzt werden, wenn die Musik nicht live gespielt, sondern
von CD oder Computer wiedergegeben wird. Dabei kann das Gerät die abgespielte
Musik, beispielsweise in einer Hotellobby, über sein eingebautes Mikrofon
erfassen oder das Gerät
wird direkt über
Kabel an den CD-Player oder den Computer angeschlossen. Wenn jeder
Musikträger,
z. B. CD oder MP3-File mit einer individuellen Seriennummer versehen
ist, kann man illegale Kopien aufspüren.
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Des
Weiteren kann das Meldegerät
nicht nur zur Überwachung
von Musikwiedergaben, sondern auch zur Überwachung von Radio- oder
Fernsehprogrammen verwendet werden, beispielsweise um festzuhalten,
welcher Kanal wie lange genutzt worden ist. Die so gewonnenen Daten
können
für die
Abrechnung von Pay-TV Inhalten oder ähnlichen privaten und kostenpflichtigen
Unterhaltungsdienstleistungen genutzt werden.