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DE102008024554A1 - Elektronisches Meldegerät - Google Patents

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DE102008024554A1
DE102008024554A1 DE200810024554 DE102008024554A DE102008024554A1 DE 102008024554 A1 DE102008024554 A1 DE 102008024554A1 DE 200810024554 DE200810024554 DE 200810024554 DE 102008024554 A DE102008024554 A DE 102008024554A DE 102008024554 A1 DE102008024554 A1 DE 102008024554A1
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Ein elektronisches Meldegerät für reproduzierende Musiker zur Erleichterung der Abrechnung von Lizenzgebühren, mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Tastatur, Display und mindestens einer Schnittstelle für die Datenübertragung, verfügt über eine vorgefertigte Liste von spielbaren Musiktiteln, die im Datenspeicher ablegbar und im Display darstellbar ist, wobei eine Liste von gespielten Titeln durch Auswahl aus der Liste spielbarer Titel erstellbar, im Datenspeicher abspeicherbar und über eine Schnittstelle per Datenfernübertragung an eine Abrechnungsstelle, insbesondere GEMA, übertragbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektronisches Meldegerät für reproduzierende Musiker zur Erleichterung der Abrechnung von Lizenzgebühren, mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Tastatur, Display und mindestens einer Schnittstelle für die Datenübertragung.
  • Ein solches Meldegerät ist bisher noch nicht bekannt geworden.
  • Beim Abspielen oder bei der Aufführung von Musik Dritter im gewerblichen Bereich ist in der Regel eine Lizenzgebühr für die Urheber zur bezahlen. Die Zahlung ist über eine Abrechnungsstelle abzuwickeln, beispielsweise über die GEMA. Damit die Abrechnungsstelle von den Einnahmen Zahlungen an den Komponisten oder Interpreten leisten kann, deren Musik gespielt wurde, muss jeder Musiktitel, der wiedergegeben oder aufgeführt wurde, vom jeweiligen Nutzer an die Abrechnungsstelle/GEMA gemeldet werden. Zu diesem Zweck hat jeder reproduzierende Musiker einmal monatlich eine Liste der von ihm gespielten Stücke bei der Abrechnungsstelle einzureichen. Da die Erstellung dieser Liste für den Musiker lästig ist, wird sie meist nicht aktuell am Aufführungstag geführt, sondern beispielsweise erst am Monatsende zusammengestellt, wenn die Erinnerung an die gespielten Titel nicht mehr zuverlässig ist. Schon aus diesen Gründen entsprechen solche Listen meist nicht der Realität. Hinzu kommt, dass bestochene Musiker in diese Abrechnungslisten bewusst Titel aufnehmen, die nicht gespielt wurden, beispielsweise um einen bestimmten Komponisten zu begünstigen, der dann mehr Geld von der Abrechnungsstelle erhält, als ihm eigentlich zusteht. Solche Manipulationen werden in den seltensten Fällen aufgedeckt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, den reproduzierenden Musiker die Erstellung korrekter Listen der gespielten Titel zur Abrechnung bei der Abrechnungsstelle zu erleichtern. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Missbrauch zu verhindern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein elektronisches Meldegerät mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Tastatur, Display und mindestens einer Schnittstelle für die Datenübertragung gelöst, bei dem eine vorgefertigte Liste von spielbaren Musiktiteln im Datenspeicher ablegbar und im Display darstellbar ist, wobei eine Liste von gespielten Titeln durch Auswahl aus der Liste spielbarer Titel erstellbar, im Datenspeicher abspeicherbar und über eine Schnittstelle per Datenfernübertragung an eine Abrechnungsstelle, insbesondere die GEMA übertragbar ist.
  • Durch die Auswahl aus einer vorgefertigten Liste von spielbaren Musiktiteln wird die Erstellung der Liste von gespielten Titeln stark vereinfacht, da die Titel jetzt nicht mehr per Hand eingegeben oder auf einer handschriftlichen Liste niedergeschrieben werden müssen. Durch diese Erleichterung kann man davon ausgehen, dass die meisten Musiker die geforderte Liste jetzt zeitnah und daher korrekter erstellen, als dies bisher der Fall war. Auch die Übertragung der erstellten Liste gespielter Titel per Datenfernübertragung an die Abrechnungsstelle macht den lästigen Vorgang erträglicher.
  • Der Musiker kann sich die Arbeit soweit wie möglich erleichtern, wenn er in die Liste spielbarer Musiktitel nur die Musiktitel aufnimmt, die er kennt und normalerweise vorträgt, bzw. wenn er alle ihm unbekannten oder von ihm nicht gespielten Titel aus einer vorgegebenen Liste löscht.
  • Eine Komplettliste spielbarer Titel kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung direkt von der Abrechnungsstelle per Datenfernübertragung, beispielsweise über das Internet bezogen und über eine der vorgesehenen Schnittstellen, vorzugsweise LAN, WLAN oder Bluetooth auf das Gerät übertragen werden.
  • Die Liste der spielbaren Titel kann dann am Gerät bearbeitet werden, insbesondere können die nicht verwendeten Titel gelöscht werden.
  • Es ist aber auch möglich, die Liste spielbarer Titel über eine Schnittstelle, insbesondere USB-Schnittstelle, LAN, WLAN oder Bluetooth von einem Computer auf das Gerät zu überspielen. Entweder wird die Liste am Computer erstellt oder aus anderen Liste zusammengestellt oder man bezieht sie von der Abrechnungsstelle, insbesondere über das Internet, und überspielt sie dann auf das erfindungsgemäße Gerät, gegebenenfalls nach einer Überarbeitung der Liste am Computer.
  • Die genannten Schnittstellen können selbstverständlich auch für die Übertragung der Liste gespielter Titel an die Abrechnungsstelle verwendet werden, entweder durch vorheriges Überspielen auf einen Computer und Weitersendung über Internet oder per E-Mail, oder durch eine direkte Datenfernübertragung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das erfindungsgemäße Gerät ein Mobiltelefonmodul auf, mit dem die Liste gespielter Titel an die Abrechnungsstelle über ein Mobilfunknetz übertragbar ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Gerät ein Zeit- und Datumsmodul zum Empfang von Zeit- und Datumssignalen aufweist, insbesondere ein Funkuhrmodul, und dass jeder Eintrag in die Liste der gespielten Titel mit Zeit und Datum versehen wird. Insbesondere wenn der Musiker verpflichtet ist, die von ihm gespielten Titel zeitnah in das Gerät einzugeben, kann mit Hilfe des Funkuhrmoduls ein nicht manipulierbarer Zeitstempel erzeugt werden, der eine missbräuchliche Erstellung falscher Listen erschwert.
  • Demselben Zweck dient die Maßnahme, dass die Liste der gespielten Titel nur nach ihrer Übertragung an die Abrechnungsstelle als Ganzes gelöscht oder überschrieben werden kann.
  • Die Erfindung kann noch verbessert werden, wenn das Gerät ein GPS-Modul zum Empfang von Ortsinformationen aufweist und jeder Eintrag in die Liste der gespielten Titel mit einer Ortsinformation versehen wird. Durch diese Maßnahme wird bei zeitnaher Eingabe der Musiktitel auch der Aufführungsort festgehalten, so dass insbesondere bei gleichzeitiger Registrierung von Zeit und Datum eine Falscheingabe oder Manipulation der eingegebenen Daten verhindert wird.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gerät ein Mikrofon und ein Audioaufzeichnungsmodul aufweist, das zur vollständigen oder teilweisen Aufzeichnung der vom Musiker gespielten Titel dient, und dass die aufgezeichneten Titel ganz oder teilweise oder stichprobenhaft an die Abrechnungsstelle übertragbar sind. Durch die Kontrolle der Audioaufzeichnungen ist es der Abrechnungsstelle möglich, die abgelieferte Liste gespielter Titel zumindest stichprobenhaft zu überprüfen, wodurch Manipulationen fast unmöglich werden, insbesondere wenn gleichzeitig noch der Aufnahmezeitpunkt, Datum und der Aufnahmeort registriert werden.
  • In Weiterbildung der letztgenannten Maßnahme ist vorgesehen, dass das Gerät ein Melodie-Erkennungsmodul aufweist, das zur Zuordnung einer aufgezeichneten Melodie zu einem gespeicherten Titel dient, und dass die erkannten Titel in der Liste der gespielten Titel abspeicherbar sind. Diese Version des Gerätes ist die komfortabelste überhaupt, denn der Musiker braucht sein Gerät nur mit zum Aufführungsort zu nehmen und einzuschalten. Das Gerät „hört” über sein Mikrofon die gespielten Titel, die im Melodie-Erkennungsmodul erkannt und automatisch in die Liste der gespielten Titel abgespeichert werden, ohne dass irgendeine weitere Eingabe erforderlich wäre.
  • In einer ganz besonders kostengünstig darstellbaren Ausführungsform der Erfindung ist die Anschaffung eines besonderen Gerätes für die genannten Zwecke sogar entbehrlich, wenn man ein gewöhnliches Mobiltelefon durch Aufspielen einer geeigneten Software in die Lage versetzt, die Funktionen des erfindungsgemäßen Gerätes darzustellen. Für diesen Zweck braucht das Mobiltelefon lediglich einen ausreichend leistungsfähigen Mikroprozessor und genügenden Speicherplatz.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend beschrieben: Das erfindungsgemäß Gerät ist entweder selbst ein Mobiltelefon oder es gleicht einem Mobiltelefon, was die Größe und die äußere Erscheinungsform angeht. Es besitzt einen Mikroprozessor, einen Datenspeicher, eine Tastatur, ein Display und mehrere Schnittstellen für die Datenübertragung, insbesondere eine USB-Schnittstelle und eine kabellose Schnittstelle wie W-LAN oder Bluetooth zur Verbindung mit einem Computer. Über den Computer wird eine vorbearbeitete Liste von spielbaren Musiktiteln auf das Gerät übertragen und im Datenspeicher abgespeichert. Diese Liste kann bei Bedarf aufgerufen, auf dem Display dargestellt und mittels der Tastatur bearbeitet werden. Insbesondere können überflüssige Titel gelöscht oder neue Titel eingegeben werden.
  • Desweiteren kann mittels der Tastatur jeder Titel der Liste von spielbaren Musiktiteln ausgewählt und in der Liste der gespielten Titel abgespeichert werden.
  • Um diese Manipulationen ausführen zu können, ist das erfindungsgemäße Gerät mit einer einfachen Software versehen, die ebenfalls im Speicher des Geräts abgespeichert ist. Die Software kann jederzeit über die Schnittstellen überspielt und durch eine modifizierte Software ersetzt werden. Wenn das Display als Touch-Screen ausgestaltet ist, kann auch auf die Tastatur verzichtet werden. Die Navigation durch die Systemsoftware des Gerätes kann dann auch über die Touch-Screen erfolgen.
  • Wenn der reproduzierende Musiker gewerblich Musik spielt, nimmt er das erfindungsgemäße Gerät mit und gibt zeitnah, d. h., kurz vor oder nach der Aufführung der Musikstücke die jeweiligen Titel durch Auswahl aus der Liste spielbarer Titel in die Liste gespielter Titel ein. Das Gerät besitzt ein Funkuhrmodul, welches während der Eingabe des jeweiligen Titels in die Liste der gespielten Titel zusätzlich das Datum und den Zeitpunkt der Eintragung zur Verfügung stellt, wobei das Gerät diese Informationen ebenfalls in der Liste der gespielten Titel mit Bezug zum ausgewählten Titel abspeichert.
  • Das Gerät besitzt außerdem ein GPS-Modul, welches GPS-Daten von Satelliten empfängt und daraus eine Ortsinformation errechnet. Diese kann in Form einfacher Koordinaten vorliegen oder anhand einer gespeicherten Landkarte bzw. Stadtplan als Adresse abgespeichert werden. Die Abspeicherung erfolgt wiederum in Bezug auf den gerade gespeicherten Titel in der Liste der gespielten Titel.
  • Das Gerät enthält außerdem noch ein Mobiltelefonmodul, mit dem eine Datenfernübertragung zur GEMA hergestellt werden kann. Diese wird mindestens einmal im Monat hergestellt, entweder durch entsprechende Eingabe des Benutzers oder durch einen Fernabruf der GEMA. Die Software des erfindungsgemäßen Gerätes kontrolliert in kürzeren Zeitabständen, wieviel Speicherplatz noch frei ist und aktiviert bei knapp werdendem freien Speicherplatz die Übertragung der Liste gespielter Titel an die GEMA automatisch. Anschließend werden die übertragenden Daten gelöscht, so dass wieder mehr freier Speicherplatz zur Verfügung steht.
  • Desweiteren verfügt das Gerät über ein Mikrofon und ein Audio-Aufzeichnungsmodul, welches die gespielten Musikstücke in sehr einfacher Qualität aufzeichnet und im Datenspeicher ablegt. Zur Reduzierung der Datenmenge ist die Qualität sehr gering, so dass sie gerade noch das Erkennen des jeweiligen Musikstücks ermöglicht. Die so gespeicherten Audiodaten werden je nach zur Verfügung stehender Datenübertragungskapazität ganz oder teilweise an die GEMA übertragen und anschließend wieder überspielt.
  • Das erfindungsgemäße Gerät kann zur Reduzierung der aufgezeichneten Audiodaten auch mit einem Melodie-Erkennungsmodul ausgestattet werden. Dieses erkennt aus den vom Mikrofon gelieferten und digitalisierten Audiodaten innerhalb weniger Sekunden oder Minuten die gespielte Melodie und ordnet dieser einen Titel zu, der dann in der Liste der gespielten Titel abgespeichert wird. Wenn ausnahmsweise eine Zuordnung eines Titels nicht möglich ist, wird die Melodie aufgezeichnet und im Speicher abgelegt. Gleichzeitig wird im Display angezeigt, dass hier eine Vervollständigung der Liste der gespielten Titel erforderlich ist. Der Musiker kann sich dann die Melodie, die nicht erkannt worden ist, noch einmal vorspielen lassen und den zugehörigen Titel manuell eingeben. Das Melodie-Erkennungsmodul kann als Softwaremodul ausgeführt werden.
  • Wenn der Musiker während der Aufführung der Musikstücke einen Computer verwendet, beispielsweise zur Darstellung der Noten oder sogar zur Erzeugung der Töne, beispielsweise über ein am Computer angeschlossenes Keyboard, so kann die Liste der gespielten Titel bereits im Computer erstellt werden, insbesondere selbstständig über eine geeignete Software. Anschließend können die gespielten Titel über eine der Schnittstellen direkt in das erfindungsgemäße Gerät übertragen und dort in der Liste der gespielten Titel abgespeichert werden.
  • Weiterhin kann das erfindungsgemäße Meldegerät zur Überwachung von Musikdarbietungen im öffentlichen Raum genutzt werden, wenn die Musik nicht live gespielt, sondern von CD oder Computer wiedergegeben wird. Dabei kann das Gerät die abgespielte Musik, beispielsweise in einer Hotellobby, über sein eingebautes Mikrofon erfassen oder das Gerät wird direkt über Kabel an den CD-Player oder den Computer angeschlossen. Wenn jeder Musikträger, z. B. CD oder MP3-File mit einer individuellen Seriennummer versehen ist, kann man illegale Kopien aufspüren.
  • Des Weiteren kann das Meldegerät nicht nur zur Überwachung von Musikwiedergaben, sondern auch zur Überwachung von Radio- oder Fernsehprogrammen verwendet werden, beispielsweise um festzuhalten, welcher Kanal wie lange genutzt worden ist. Die so gewonnenen Daten können für die Abrechnung von Pay-TV Inhalten oder ähnlichen privaten und kostenpflichtigen Unterhaltungsdienstleistungen genutzt werden.

Claims (11)

  1. Elektronisches Meldegerät für reproduzierende Musiker zur Erleichterung der Abrechnung von Lizenzgebühren, mit Mikroprozessor, Datenspeicher, Tastatur, Display und mindestens einer Schnittstelle für die Datenübertragung, dadurch gekennzeichnet, dass eine vorgefertigte Liste von spielbaren Musiktiteln im Datenspeicher ablegbar und im Display darstellbar ist, dass eine Liste von gespielten Titeln durch Auswahl aus der Liste spielbarer Titel erstellbar, im Datenspeicher abspeicherbar und über eine Schnittstelle per Datenfernübertragung an eine Abrechnungsstelle, insbesondere GEMA, übertragbar ist.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liste spielbarer Titel über eine Schnittstelle, insbesondere USB-Schnittstelle, LAN, WLAN oder Bluetooth, von einem Computer auf das Gerät überspielbar ist.
  3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Liste spielbarer Titel von der Abrechnungsstelle per Datenübertragung beziehbar und über eine Schnittstelle, vorzugsweise LAN, WLAN, Bluetooth auf das Gerät übertragbar ist.
  4. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Liste spielbarer Titel am Gerät bearbeitbar, insbesondere kürzbar ist.
  5. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Mobiltelefonmodul aufweist und dass die Liste gespielter Titel an die Abrechnungsstelle über ein Mobilfunknetz übertragbar ist.
  6. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Zeit- und Datumsmodul zum Empfang von Zeit- und Datumssignalen aufweist, insbesondere ein Funkuhrmodul, und dass jeder Eintrag in die Liste der gespielten Titel mit Zeit und Datum versehen wird.
  7. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Liste der gespielten Titel nur nach ihrer Übertragung an die Abrechnungsstelle als Ganzes gelöscht oder überschrieben werden kann.
  8. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein GPS-Modul zum Empfang von Ortsinformationen aufweist und dass jeder Eintrag in die Liste der gespielten Titel mit einer Ortsinformation versehen wird.
  9. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Mikrofon und ein Audioaufzeichnungsmodul aufweist, das zur vollständigen oder teilweisen Aufzeichnung der vom Musiker gespielten Titel dient, und dass die aufgezeichneten Titel ganz oder teilweise oder stichprobenhaft an die Abrechnungsstelle übertragbar sind.
  10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Melodie-Erkennungsmodul aufweist, das zur Zuordnung einer aufgezeichneten Melodie zu einem gespeicherten Titel dient und dass die erkannten Titel in der Liste der gespielten Titel abspeicherbar sind.
  11. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Mobiltelefon ist, welches die Funktionen des genannten Gerätes mittels einer geeigneten Software ausführt.
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