-
Gebiet der Erfindung
-
Die Erfindung betrifft ein kombiniertes Aufenthaltsmodul für eine Besatzung eines Luftfahrzeugs und ein Luftfahrzeug mit einem solchen Aufenthaltsmodul.
-
Technologischer Hintergrund
-
In neueren Langstrecken-Verkehrsflugzeugen wird, falls gewünscht, der Platzbedarf der Besatzungs-Ruheräume (sog. Crew Rest Compartments, CRC) innerhalb der Kabine oder des Frachtraums des Luftfahrzeugs reduziert, indem ihr Volumen teilweise in den Raum oberhalb der Kabinendecke (sog. Crown Area) verlagert wird. Für den Aufstieg wird allerdings noch Platz für eine Leiter oder Treppe in der Kabine benötigt.
-
Zudem ist es aufgrund der eingeschränkten Innenhöhe in den derzeitigen Räumen oberhalb der Kabinendecke nicht möglich, dort Sitz- und Umkleidemöglichkeiten vorzusehen. Deswegen wird ein Standardmonument, in der Regel eine Bordküche (sog. Galley), als kombinierte Bordküchen-Ruheraum-Einheit ausgeführt. Hierbei stellt das untere Segment des Monuments einen Bordküchenabschnitt (Bordküchenmodul) dar, während im darüberliegenden Segment der Ruheraum mit seinen Sitz- und Umkleidemöglichkeiten beginnt (Sitzmodul).
-
Bordküchen stellen eine Lärmquelle dar, was sich insbesondere nachteilig auf benachbarte Ruheräume auswirken kann. Die aktuelle Anordnung der Ruheräume über den Bordküchen stellt in dieser Hinsicht eine Verschlechterung gegenüber den freistehenden Räumen früherer Flugzeuggenerationen dar.
-
US 2007/0125909 A1 beschreibt ein Aufenthalts- und Schlafmodul für ein Luftfahrzeug, die aus einer einzigen Monumenteneinheit besteht.
-
-
DE 33 36 402 A1 beschreibt eine Schlafzelle, deren Bodenfläche zumindest angenähert gleich der Fläche eines Bettes ist und deren Höhe einem Benutzer oder Bewohner das Aufrichten des Oberkörpers auf dem Bett ermöglicht.
-
US 2008/0078872 A1 beschreibt ein Schlafmodul mit einem Treppenhaus mit einer aufblasbaren Wandeinheit.
-
US 4,594,817 A beschreibt transportable Schlafmodule für den terrestrischen Gebrauch, wie sie beispielsweise bei Sportveranstaltungen Verwendung finden. Die Module werden in Regalfächer eingeschoben.
-
DE 10 2008 016 418 A1 beschreibt eine Entkopplungstechnik zwischen Treppenhaus und einem Überkopf-Kompartment. Das Überkopf-Kompartment wird vom Treppenhaus getragen.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein kombiniertes Aufenthaltsmodul mit zwei Monumenteneinheiten anzugeben, das sich durch eine gute Schalldämmung zwischen den beiden Monumenteneinheiten auszeichnet.
-
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen.
-
Es sind ein Aufenthaltsmodul für eine Besatzung eines Luftfahrzeugs, ein Luftfahrzeug, die Verwendung eines Moduls in einem Luftfahrzeug sowie ein Verfahren zum Bereitstellen eines Moduls in einem Luftfahrzeug gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele betreffen gleichermaßen das Aufenthaltsmodul, das Luftfahrzeug, die Verwendung und das Verfahren.
-
Gemäß der Erfindung ist ein kombiniertes Aufenthaltsmodul für eine Besatzung eines Luftfahrzeugs angegeben, welches eine erste Monumenteneinheit zum Aufenthalt eines ersten Mitglieds der Besatzung und eine zweite Monumenteneinheit zur Nutzung durch ein zweites Mitglied der Besatzung aufweist. Die erste Monumenteneinheit ist hierbei zumindest teilweise über der zweiten Monumenteneinheit angeordnet. Weiterhin ist die erste Monumenteneinheit von der zweiten Monumenteneinheit durch einen Spalt getrennt, so dass eine akustische Entkopplung der ersten und zweiten Monumenteneinheiten bereitgestellt ist.
-
Durch die Bereitstellung des Spalts kann eine mechanische, physikalische Trennung der beiden Monumenteneinheiten bereitgestellt werden, so dass sich eine Vibration oder Geräuschentwicklung in der einen Monumenteneinheit nicht auf die andere Monumenteneinheit übertragen kann bzw. eine solche Übertragung stark gedampft ist.
-
Eine bloße Verwendung schallisolierender Matten mag insbesondere im Hinblick auf Stoßgeräusche eine nur eingeschränkte Dämpfung ermöglichen. Störungen von ggf. schlafenden Besatzungsmitgliedern, welche sich in einem Aufenthaltsmodul befinden, durch den gewöhnlichen Bordküchenbetrieb werden oft unzureichend gedampft. Der gewöhnlicher Bordküchenbetrieb schließt insbesondere auch Trolley-Stöße gegen die Monumenteneinheit mit ein.
-
Gemäß der Erfindung werden also zwei oder mehrere Monumenteneinheiten oder Monumententeile überwiegend übereinander angeordnet und gleichzeitig zueinander akustisch entkoppelt. Die akustische Entkopplung wird dabei durch eine physikalische (mechanische) Trennung der einzelnen Monumententeile zueinander realisiert, indem sich zwischen den Monumenteneinheiten ein Spalt befindet.
-
Gemäß der Erfindung weist die erste Monumenteneinheit eine erste Grundfläche auf, welche eine erste Verbindung zum Kabinenboden des Luftfahrzeugs ausbildet. Die zweite Monumenteneinheit weist eine zweite Grundfläche auf, welche eine zweite Verbindung zum Kabinenboden des Luftfahrzeugs ausbildet, wobei die zweite Grundfläche innerhalb der ersten Grundfläche liegt.
-
In anderen Worten sind die beiden Monumenteneinheiten teilweise ineinander geschoben, so dass sich die beiden Monumenteneinheiten eine gemeinsame Fußbodenfläche teilen (sog. Shared Footprint).
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Spalt derart ausgeführt, dass eine Übertragung von Körperschall und Hörschall zwischen den beiden Monumenteneinheiten in ausreichend hohem Maß reduziert wird, so dass die Besatzung in der ersten Monumenteneinheit vom Bordküchenbetrieb weitgehend ungestört schlafen kann.
-
Beispielsweise ist der Spalt derart ausgebildet, dass der weitaus größte Anteil von Körperschall und Hörschall (Frequenzen zwischen 16 Hz und 20 kHz), die in der zweiten Monumenteneinheit entstehen, nicht auf die erste Monumenteneinheit übertragen wird. Weiterhin kann der Spalt, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, zur Dämpfung einer Infraschallausbreitung (Frequenzen kleiner als 16 Hz) sowie einer Ultraschallausbreitung (Frequenzen größer als 20 KHz) ausgeführt sein. Auch kann die Ausbreitung einer Vibration oder von Stößen, die in einer der beiden Monumenteneinheiten entstehen, auf die andere Monumenteneinheit verhindert oder zumindest größtenteils gedampft werden.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die erste Monumenteneinheit einen tragenden Rahmen auf, wobei die zweite Monumenteneinheit als freistehende Einheit ausgeführt ist, die unter dem tragenden Rahmen oder zwischen zwei Bereichen des tragenden Rahmens angeordnet ist.
-
In anderen Worten ist die zweite Monumenteneinheit von der ersten Monumenteneinheit abgekapselt. Man kann hier auch von einer Entkapselung der Geräuschquelle sprechen.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die zweite Monumenteneinheit zum Einschieben unter die erste Monumenteneinheit ausgeführt.
-
Die erste Monumenteneinheit steht hierbei eigenständig und unabhängig von der zweiten Monumenteneinheit, welche lediglich nach Installation der ersten Monumenteneinheit in eine entsprechende Aussparung eingeschoben wird.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind in dem Spalt Federelemente zur Schwingungsisolierung zwischen den beiden Monumenteneinheiten angeordnet.
-
Auf diese Weise kann erreicht werden, dass sich die Monumenteneinheiten einerseits gegenseitig halten (falls sie über die Federelemente aneinander gekoppelt sind), dass aber trotzdem Schwingungen von der einen Monumenteneinheit nur deutlich gedämpft auf die andere Monumenteneinheit übertragen werden können. Das Isolierungsverhalten wird insbesondere auch durch die Dämpfung der Federelemente beeinflusst. Je höher die Dämpfung ist, desto geringer ist die isolierende Wirkung.
-
Bei den Federelementen kann es sich beispielsweise um einen elastomeren Werkstoff handeln.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in dem Spalt ein schallisolierendes Material angeordnet. Auf diese Weise kann die Übertragung von Hörschall weiter verringert werden.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die erste Monumenteneinheit ein Sitzmodul mit einer Sitzgelegenheit, ein Schlafmodul mit zumindest einem Bett und eine erste Aufstiegseinrichtung zum Aufstieg von dem Kabinenboden des Luftfahrzeugs in das Sitzmodul auf.
-
Auch kann die erste Monumenteneinheit lediglich ein Sitzmodul und eine Aufstiegseinrichtung oder lediglich ein Schlafmodul mit einer Aufstiegseinrichtung aufweisen, je nachdem, ob eine Liegemöglichkeit oder eine Sitzmöglichkeit erforderlich und gewünscht ist.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die erste Monumenteneinheit eine zweite Aufstiegseinrichtung zum Aufstieg von dem Sitzmodul in das Schlafmodul auf.
-
Die Sitzgelegenheit ist hierbei auf einer Ebene angeordnet, die zwischen der Ebene des Schlafmoduls und der Ebene des Kabinenbodens liegt.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die erste Aufstiegseinrichtung eine Leiter oder eine Treppe auf, die seitlich an der ersten Monumenteneinheit angebracht ist.
-
Durch die seitliche Anbringung der Aufstiegseinheit an der Monumenteneinheit kann eine Reduzierung der von der zweiten Monumenteneinheit nutzbaren Grundfläche vermieden werden, da die Aufstiegseinheit außerhalb der Grundfläche angebracht ist.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Schlafmodul zum modularen, lösbaren Ankoppeln an das Sitzmodul ausgeführt. Beispielsweise kann das Schlafmodul nach Installation der ersten Monumenteneinheit (ohne dem Schlafmodul) im Flugzeug nachgerüstet werden, ohne dass hierfür die gesamte Monumenteneinheit ausgetauscht werden muss. Hierfür weist das Sitzmodul einen Wandbereich auf, der aufgeklappt oder entfernt werden kann, wenn das Schlafmodul angekoppelt wird, um einen Zugang vom Sitzmodul in das Schlafmodul zu gestatten.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die erste Monumenteneinheit ein Schlafmodul und die zweite Monumenteneinheit ein Sitzmodul auf, wobei das Schlafmodul als ein von dem Sitzmodul strukturell unabhängiges Modul ausgeführt ist.
-
Das Schlafmodul stellt also ein vom Sitzmodul strukturell unabhängiges Modul dar, d. h. es besteht keine lastübertragende physikalische Verbindung zwischen dem Sitzmodul und dem Schlafmodul. In diesem Sinne wird eine Körperschall-Entkopplung zwischen beiden Modulen hergestellt. Das Schlafmodul wird dazu getrennt vom Sitzmodul an die Struktur des Luftfahrzeugs angebunden.
-
Gemäß einer weiteren Ausführung ist das Schlafmodul auch in Bezug auf Hörschall vom Sitzmodul getrennt, indem im Übergangsbereich zwischen Sitz- und Schlafmodul (d. h. entweder im Sitzmodul, im Schlafmodul oder im Spalt zwischen beiden) schallabsorbierende, entfernbare Flächen als schalldämmende Trennflächen vorgesehen werden. Diese können feste Türen/Klappen oder flexible schallabsorbierende Vorhänge sein.
-
Gemäß einer weiteren Ausführung wird der Übergang zwischen beiden Modulen mit einer flexiblen Balgkonstruktion (beispielsweise nach Art einer Ziehharmonika) überdeckt.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die zweite Monumenteneinheit als Bordküchenmodul ausgeführt. Beispielsweise sind in der zweiten Monumenteneinheit Trolleys gelagert.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Luftfahrzeug mit einem oben beschriebenen Aufenthaltsmodul vorgesehen.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Verwendung eines oben beschriebenen Aufenthaltsmoduls in einem Luftfahrzeug angegeben.
-
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel ist ein Verfahren zum Bereitstellen eines Aufenthaltsmoduls in einem Luftfahrzeug angegeben, bei dem eine erste Monumenteneinheit zum Aufenthalt eines ersten Mitglieds der Besatzung des Luftfahrzeugs im Luftfahrzeug angeordnet wird. Weiterhin wird eine zweite Monumenteneinheit zur Nutzung durch ein zweites Mitglied der Besatzung im Luftfahrzeug angeordnet. Die erste Monumenteneinheit wird hierbei zumindest teilweise über der zweiten Monumenteneinheit angeordnet, wobei die erste Monumenteneinheit von der zweiten Monumenteneinheit durch einen Spalt getrennt wird, so dass eine akustische Entkopplung der ersten und zweiten Monumenteneinheiten bereitgestellt wird.
-
Eine akustische Trennung der Sitz- und Schlafmodule von beispielsweise den Galley-Monumenten (Bordküchenmodul) in horizontaler Richtung ist nicht erforderlich, wenn die beiden Monumenteneinheiten übereinander angeordnet sind und durch den Spalt voneinander getrennt sind. Auch ist es nicht erforderlich, dass individuelle, nebeneinanderstehende Sitz- und Schlafmodule und die Galley-Monumente getrennte Fußbodenflächen (Grundflächen) aufweisen. Vielmehr können die Grundflächen der einzelnen Monumenteneinheiten von oben betrachtet miteinander überlappen, da die Entkopplung durch den Spalt herbeigeführt wird.
-
Eine grundsätzliche Überlegung der Erfindung ist darin zu sehen, dass in dem kombinierten Aufenthaltsmodul ein Sitzmodul über einem Bordküchenmodul angeordnet ist, wobei das Bordküchenmodul als freistehender Kasten unter dem tragenden Rahmen des Sitzmoduls ausgeführt ist. Auf diese Weise wird die Geräuschquelle des Bordküchenmoduls entkapselt.
-
Im Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
-
Kurze Beschreibung der Figuren
-
1 zeigt eine schematische Darstellung eines kombinierten Aufenthaltsmoduls gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
2 zeigt eine zweite Ansicht einer schematischen Darstellung eines Aufenthaltsmoduls gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
3 zeigt eine dritte Ansicht eines Aufenthaltsmoduls gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
4 zeigt eine Teilvergrößerung eines Bereichs eines Aufenthaltsmoduls gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
5 zeigt ein kombiniertes Aufenthaltsmodul gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vor dem Zusammenbau.
-
6 zeigt eine schematische Darstellung eines Flugzeugs mit Modulen gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
7 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens.
-
8 zeigt eine perspektivische Darstellung einer zusätzlichen Monumenteneinheit, die über Stützen an der zweiten Monumenteneinheit befestigt ist.
-
9 zeigt eine Seitenansicht eines Detailausschnitts von 8.
-
10 zeigt eine Seitenansicht eines kombinierten Aufenthaltsmoduls gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
Detaillierte Beschreibung von Ausführungsbeispielen
-
Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
-
In der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
-
1 zeigt eine Seitenansicht eines kombinierten Aufenthaltsmoduls 100 für eine Besatzung eines Luftfahrzeugs, beispielsweise eines Verkehrsflugzeugs vom Typ Airbus A350, insbesondere eines Airbus A350 XWB, gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
Das kombinierte Aufenthaltsmodul 100 weist eine erste Monumenteneinheit 101 sowie eine zweite Monumenteneinheit 102 (siehe 2) auf. Die erste Monumenteneinheit 101 umfasst hierbei ein Aufstiegsmodul 105, ein Sitzmodul 103 und ein Schlafmodul 104.
-
Das Aufstiegsmodul 105 dient dem Heraufsteigen von dem Passagierkabinenboden (Ebene der Grundfläche 112) zum Boden 110 des Sitzmoduls. Der Boden 110 des Sitzmoduls befindet sich somit oberhalb des Kabinenbodens. Hierfür ist beispielsweise eine Treppe oder eine Leiter 109 in das Aufstiegsmodul integriert oder seitlich an dem Aufstiegsmodul angebracht.
-
Weiterhin weist das Sitzmodul 103 einen oder mehrere Sitze oder andere Sitzgelegenheiten 106 auf. Weiterhin kann eine zweite Treppe oder Leiter vorgesehen sein (nicht dargestellt in den Figuren), mit Hilfe derer das Besatzungsmitglied von dem Boden 110 des Sitzmoduls hinauf in das Schlafmodul 104 gelangt.
-
Im Schlafmodul 104 sind ein oder mehrere Betten oder Kojen bzw. Liegeflächen 107 vorgesehen.
-
Der Boden 111 des Schlafmoduls 104 befindet sich somit über dem Boden 110 des Sitzmoduls.
-
Der Pfeil 108 bezeichnet die Flugrichtung des Luftfahrzeugs. Das Schlafmodul 104 schließt sich also an die Rückseite des Sitzmoduls 103 an.
-
2 zeigt eine Ansicht auf das kombinierte Aufenthaltsmodul 100 in Flugrichtung, also von hinten gesehen. Die zweite Monumenteneinheit 102, welche beispielsweise als Bordküchenmonument ausgeführt ist, befindet sich zwischen den Schenkeln 208, 209 der ersten Monumenteneinheit 101 des Aufenthaltsmoduls.
-
Auf diese Weise kann die erste Monumenteneinheit 101 als tragfähiges Sub-Modul ausgeführt sein. Weiterhin ist die zweite Monumenteneinheit 102 von den Schenkeln 208, 209 seitlich geschützt. Die zweite Monumenteneinheit kann bei ihrer Installation einfach zwischen die Schenkel 208, 209 geschoben werden.
-
Das Bordküchenmonument 102 weist mehrere senkrechte Trennwände und Außenwände 202, 203 bzw. 204, 205 auf.
-
Zwischen den Außenwänden 204, 205 und den seitlichen Schenkeln 208, 209 der ersten Monumenteneinheit 101 sowie zwischen der Oberseite 210 der zweiten Monumenteneinheit 102 und der unteren Innenseite 211 der ersten Monumenteneinheit 101 ist ein vertikaler bzw. horizontaler Spalt 201 vorgesehen. Der Spalt 201 weist also horizontale und vertikale Abschnitte auf.
-
Beispielsweise weist der Spalt in allen Bereichen dieselbe Spaltbreite auf. Mit anderen Worten sind die Außenkontur der zweiten Monumenteneinheit 102 und die damit korrespondierende Kontur der ersten Monumenteneinheit 101 aneinander angepasst.
-
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die zweite Monumenteneinheit 102 zwar in diesem Ausführungsbeispiel als Bordküchenmonument ausgeführt ist. Allerdings kann die zweite Monumenteneinheit 102 auch eine andere Monumenteneinheit sein und beispielsweise einen Aufenthalts- oder Ruheraum für die Besatzung bereitstellen. Auch kann es sich hierbei um einen bloßen Lagerraum für Gepäckstücke oder Trolleys handeln.
-
Weiterhin sind zusätzliche Monumenteneinheiten 206, 207 vorgesehen, die ebenfalls bei der Installation in die erste Monumenteneinheit 101 eingeschoben werden und beispielsweise mit entsprechenden Federelementen und/oder ggf. eine im Spalt zwischen diesen zusätzlichen Monumenteneinheiten 206, 207 und der ersten Monumenteneinheit 101 angeordnete Schallisolierung in Form eines entsprechenden Materials aufweisen.
-
Die zusätzlichen Monumenteneinheiten 206, 207 sind demnach in einer mechanisch dämpfenden Weise an der ersten Monumenteneinheit 101 befestigt.
-
Alternativ hierzu können die zusätzlichen Monumenteneinheiten 206, 207 über spezielle Stützpfeiler mit der zweiten Monumenteneinheit 102 verbunden sein. In diesem Fall ist eine Befestigung der zusätzlichen Monumenteneinheiten 206, 207 an der ersten Monumenteneinheit 101 nicht erforderlich, so dass keine mechanische Kopplung zwischen der ersten Monumenteneinheit 101 und den zusätzlichen Monumenteneinheiten 206, 207 besteht. Diese Ausführungsform ist in den 8 und 9 gezeigt.
-
8 zeigt eine perspektivische Darstellung einer zusätzlichen Monumenteneinheit 207, die über die Stützen 801 bis 804 an der zweiten Monumenteneinheit 102 befestigt ist.
-
Um die zusätzliche Monumenteneinheit 207 kann eine Isolierung 807 angebracht sein. Weiterhin kann eine Verstärkung an einem Druckpunkt 806 zur Aufnahme von x-Lasten (also Lasten in Flugrichtung) vorgesehen sein, falls erforderlich. Die Stützen 801, 802, 803 und 804 laufen durch entsprechend größer ausgeführte Aussparungen im Boden 805 der ersten, oberen Monumenteneinheit. Der Abstand a zwischen dem Boden 805 der ersten Monumenteneinheit und der Oberseite der zweiten Monumenteneinheit 102 entspricht dem Abstand b zwischen der Oberseite 808 der zusätzlichen Monumenteneinheit 207 und dem entsprechenden Bereich der zweiten Monumenteneinheit (skizziert durch den waagrechten Strich 809).
-
Die zusätzliche Monumenteneinheit 207 (die beispielsweise in Form eines SU Compartments ausgeführt ist) wird kann von oben über dem Boden 805 der ersten Monumenteneinheit installiert bzw. montiert werden. Die Stützen 801 bis 804 dienen der Aufnahme von z- und y-Lasten (also vertikale und horizontale Lasten quer zur Flugrichtung).
-
9 zeigt eine Seitenansicht eines Detailausschnitts von 8. Wie in 9 zu erkennen ist, läuft die Stütze 801 von der zusätzlichen Monumenteneinheit 207 durch eine Aussparung in der ersten Monumenteneinheit 101 zur zweiten Monumenteneinheit 102, wo sie befestigt ist oder einfach nur aufliegt. Die Bezugszeichen 901 und 902 bezeichnen Isolationsschichten zwischen den einzelnen Monumenteneinheiten 101, 102, 207. Das Bezugszeichen 903 bezeichnet eine Schiene (sog. SU Rail).
-
10 zeigt eine Seitenansicht eines kombinierten Aufenthaltsmoduls gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung. Zwischen dem Schlafmodul 104 und dem Sitzmodul 103 ist ein Spalt 1001 angeordnet, so dass das Schlafmodul 104 als ein von dem Sitzmodul 103 strukturell unabhängiges Modul ausgeführt ist.
-
3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines kombinierten Aufenthaltsmoduls 100 von schräg unten (bezüglich der Flugrichtung 108) gesehen. Das Modul der 3 entspricht den Modulen der 1 und 2.
-
4 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt eines Teilbereichs des Moduls der 1 bis 3, ebenfalls von schräg unten aus gesehen. Wie in 4 zu erkennen, sind sämtliche Wände der zweiten Monumenteneinheit 102 (Seitenwände 204, 205 sowie die Rückwand 401) und die Oberseite 210 durch einen Spalt von der ersten Monumenteneinheit 101 getrennt.
-
Ebendies gilt auch für die eingeschobenen Zusatzmodule 206, 207.
-
In anderen Worten sind die Außenwände des Bordküchenmoduls von den korrespondierenden Wänden des Sitzmoduls durch den Spalt getrennt.
-
Beispielsweise kann der Spalt im Bereich 402 an der Rückseite des Bordküchenmoduls 102 eine größere Breite aufweisen als in anderen Bereichen. Auf diese Weise ist es möglich, dass das Bordküchenmodul, falls gewünscht, noch weiter unter die ersten Monumenteneinheit 101 geschoben wird. Auch ist es möglich, dass dieser Spalt zur Führung von Leitungen (Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen) verwendet wird.
-
5 zeigt eine perspektivische Ansicht des kombinierten Aufenthaltsmoduls 100, bevor das Bordküchenmodul 102 in der ersten Monumenteneinheit unter dem Sitzmodul 103 installiert wird. Nach Einschieben des Bordküchenmoduls unter das Sitzmodul können die beiden Module auf einer gemeinsamen Grundfläche fixiert werden.
-
Das Bordküchenmodul ist ansonsten vollständig von dem restlichen Besatzungs-Ruhe-/Aufenthaltsraum abgetrennt.
-
6 zeigt ein Luftfahrzeug 600 mit drei kombinierten Aufenthaltsmodulen gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein erstes Aufenthaltsmodul 1001 ist hinter dem Cockpit angeordnet. Ein zweites Aufenthaltsmodul 1002 ist auf der rechten Seite der Passagierkabine auf Höhe der Tragflächen angeordnet und ein drittes Aufenthaltsmodul 1003 ist im Heckbereich des Luftfahrzeugs auf der linken Seite der Passagierkabine angeordnet. Auch sind andere Positionen für die Installation der Module möglich. Natürlich können noch zusätzliche Module 100 im Flugzeug integriert sein.
-
7 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens, bei dem in Schritt 1 eine erste Monumenteneinheit zum Aufenthalt eines ersten Mitglieds der Besatzung des Luftfahrzeugs installiert wird. In einem zweiten Schritt wird eine zweite Monumenteneinheit zur Nutzung durch ein zweites Mitglied der Besatzung (beispielsweise ein Bordküchenmonument) unterhalb bzw. innerhalb der ersten Monumenteneinheit installiert. Die beiden Monumenteneinheiten sind durch einen Spalt derart getrennt, dass die Ausbreitung von Schall, insbesondere auch von Körperschall, zwischen den Modulen verhindert oder zumindest stark gedämpft wird.
-
In einem dritten Schritt wird nach der Installation der beiden Monumenteneinheiten ein Schlafmodul an die erste Monumenteneinheit angeschlossen. Dieser Anschluss kann nachträglich geschehen, ohne dass die ersten beiden Monumenteneinheiten hierfür deinstalliert werden müssen.