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DE102009008355A1 - Arbeitsbereich in einem Luftfahrzeug - Google Patents

Arbeitsbereich in einem Luftfahrzeug Download PDF

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DE102009008355A1
DE102009008355A1 DE102009008355A DE102009008355A DE102009008355A1 DE 102009008355 A1 DE102009008355 A1 DE 102009008355A1 DE 102009008355 A DE102009008355 A DE 102009008355A DE 102009008355 A DE102009008355 A DE 102009008355A DE 102009008355 A1 DE102009008355 A1 DE 102009008355A1
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aircraft
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BE Aerospace UK Ltd
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Airbus Operations GmbH
BE Aerospace UK Ltd
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung, der ein Zentralmodul aufweist, an das sich ein verschließbarer Bereich anschließt, der zum Kleidungswechsel der Besatzungsmitglieder bestimmt ist. Das Zentralmodul ist im Heckbereich der Flugzeugkabine angeordnet und kann zur Lagerung von Trolleys verwendet werden. Der verschließbare Bereich wird durch seitliche Türen verschlossen und kann, wenn die Türen geöffnet sind, als Durchgang dienen.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft die Ausstattung von Luftfahrzeugkabinen. Insbesondere betrifft die Erfindung einen Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung sowie ein Luftfahrzeug mit einer Passagierkabine und einem solchen Arbeitsbereich.
  • Technologischer Hintergrund
  • In heutigen Passagierflugzeugen sind Inneneinrichtungen mit bestimmten funktionalen Merkmalen (sog. Monumente) eingebaut, welche beispielsweise Handwagen (Trolleys) unterbringen können und Stauraum für Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Küchenutensilien, bieten.
  • Die WO 2007/096000 A1 und die CA 2 640 123 zeigen solche Monumente, wie sie beispielsweise in Bordküchen verwendet werden.
  • US 2007/0018046 A1 zeigt einen Servicebereich im Heck eines Flugzeuges, der U-förmig ausgestaltet ist und in dem mehrere Trolleys untergebracht werden können.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung anzugeben, der insbesondere in einem Großraumflugzeug einsetzbar ist und dort Platz einspart und gleichzeitig die Anzahl der Nutzungsmöglichkeiten erhöht.
  • Es sind ein Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung sowie ein Luftfahrzeug gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung angegeben, der ein Zentralmodul, einen Bodenbereich und einen verschließbaren Bereich aufweist. Der Bodenbereich dient dem Aufenthalt der Mitglieder der Flugzeugbesatzung. Der verschließbare Bereich dient dem Kleidungswechsel eines oder mehrerer Besatzungsmitglieder. Das Zentralmodul ist zur Anordnung auf dem Bodenbereich in einem Heckbereich einer Kabine des Flugzeugs ausgeführt. Der verschließbare Bereich grenzt an das Zentralmodul an.
  • Das Zentralmodul wird also dazu eingesetzt, den verschließbaren Bereich auf einer Seite abzugrenzen. Hierfür weist das Zentralmodul beispielsweise ein Wandelement auf, welches sich über die gesamte Höhe der Kabine erstreckt. Da das Zentralmodul den verschließbaren Bereich mit ausbildet, ist keine extra Umkleidekabine erforderlich. Hierdurch können Platz und Gewicht eingespart werden.
  • Der Arbeitsbereich kann unter anderem als Bordküche (Galley) verwendet werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Arbeitsbereich weiterhin ein erstes Monument, ein zweites Monument und ein drittes Monument auf, wobei die drei Monumente an drei Außenseiten des Bodenbereichs angrenzen.
  • In anderen Worten „umrahmen” die drei Monumente den Bodenbereich.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der verschließbare Bereich eine Trennwand zur Abgrenzung zu einem Passagierbereich oder zu einem Küchenbereich oder einem Toilettenbereich des Flugzeugs auf. Auf der einen Seite ist also der verschließbare Bereich durch das Zentralmodul begrenzt und auf beispielsweise der gegenüberliegenden Seite durch die Trennwand. Die Trennwand kann beispielsweise eine eigene Trennwand oder Teil eines Aufstiegsmoduls (Treppenhaus), eines Toilettenmoduls oder eines Bordküchenmoduls sein.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Arbeitsbereich ein Aufstiegsmodul auf, wobei der verschließbare Bereich zwischen dem Aufstiegsmodul und dem Zentralmodul angeordnet ist.
  • Das Aufstiegsmodul erlaubt es den Mitgliedern der Flugzeugbesatzung, von dem Passagierdeck in ein darüber angeordnetes Aufenthalts- und Schlafmodul für das Kabinenpersonal (Cabin Crew Rest Compartment, CCRC) zu gelangen. Anstelle des Aufstiegsmoduls kann auch ein Bordtoilettenmodul oder ein Küchenmodul vorgesehen sein.
  • Zusätzlich oder alternativ dazu kann, gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, der verschließbare Bereich zwei Türen aufweisen. Die eine Tür kann beispielsweise an dem Zentralmodul und die andere, zweite Tür an der Trennwand bzw. dem Aufstiegs- oder Bordtoilettenmodul angebracht sein.
  • Die zweite Tür kann eine Doppelfunktion erfüllen. Einerseits kann sie zum Verschließen des verschließbaren Bereichs zur Passagierkabine hin eingesetzt werden. Andererseits kann sie (in „geöffnetem” Zustand) zum Verschließen des Aufstiegsbereichs dienen. Dies ist beispielsweise in 1 gezeigt. Auf diese Weise kann eine zusätzliche Tür für das Aufstiegsmodul entfallen.
  • Bei den Türen kann es sich um schwingbare Türen oder Schiebetüren handeln. Auch könnten Vorhänge vorgesehen sein.
  • Ein Vorteil von schwingbaren Türen oder Schiebetüren kann darin bestehen, dass diese Türen auch eine mechanische Stützfunktion erfüllen können, um dem Zentralmodul und dem Aufstiegs- oder Bordtoilettenmodul zusätzlich Stabilität zu verleihen, wenn die Türen den verschließbaren Bereich verschließen.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der verschließbare Bereich bei geöffneten Türen als Durchgang zwischen zwei Kabinenbereichen der Passagierkabine ausgeführt, wobei die Arbeitsfläche bzw. der Bodenbereich ebenfalls als Durchgang zwischen den beiden Kabinenbereichen ausgeführt ist.
  • Sind die beiden Türen geöffnet, können die Passagiere also den verschließbaren Bereich als Durchgang wählen. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass es im Bereich der drei Monumente zu unnötig hohem Menschenaufkommen und somit zu Verzögerungen im Arbeitsablauf kommt.
  • Letztendlich wird hierdurch auch die Sicherheit im Bordbetrieb erhöht.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das erste Monument zur Anordnung auf der Backbordseite des Flugzeugs, das zweite Monument zur Anordnung auf der Steuerbordseite und das dritte Monument zur Anordnung an der Heckseite des Flugzeugs ausgeführt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die entsprechenden Außenseiten der drei Monumente an die Kontur des Flugzeugrumpfes angepasst. Auf diese Weise können sowohl der Einbau als auch die Befestigung der Monumente erleichtert werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das erste Monument mit dem dritten Monument und das zweite Monument mit dem dritten Monument an jeweils einer Ecke miteinander verbunden, so dass der Bodenbereich einen eckigen Umriss aufweist.
  • Insbesondere sind keine Abrundungen in den Ecken vorgesehen. Hierdurch wird zusätzlich Platz eingespart.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die drei Monumente und das Zentralmodul zur Unterbringung von Handwagen (Trolleys) ausgeführt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Arbeitsbereich weiterhin einen Sitz für ein Besatzungsmitglied auf, der an einer Vorderseite des ersten bzw. des zweiten Monuments angebracht ist. Ein solcher Sitz kann an jedem der beiden Monumente angebracht sein.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Arbeitsbereich weiterhin einen Assistenzbereich auf, der zwischen dem Sitz für das Besatzungsmitglied und einer Außenseite des Flugzeugs angeordnet ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist der Arbeitsbereich weiterhin ein erstes Staumodul und ein zweites Staumodul auf. Das erste Staumodul grenzt an dem ersten Monument und dem dritten Monument an und das zweite Staumodul grenzt an dem zweiten Monument und dem dritten Monument an.
  • Diese beiden Staumodule dienen nicht der Unterbringung der Trolleys, sondern vielmehr der Unterbringung von Systemanschlüssen oder zusätzlichen Ausrüstungsgegenständen. Der Platz zwischen den Monumenten wird also nicht für Trolleys verwendet. Auch können dort wichtige Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. zusätzliche Schwimmwesten gelagert sein. Im oberen Bereich können Staufächer für Küchenutensilien vorgesehen sein.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Zentralmodul eine trapezförmige Außenkontur auf. Auf diese Weise kann beispielsweise erreicht werden, dass die Trolleys beim Einschieben in das Zentralmodul geführt werden und dass auch ein anfänglich schräges Einführen möglich ist. Auch können Trolleys an der Außenseite des zentralmoduls geführt werden. Auf diese Weise können typische Arbeitsabläufe in der Bordküche erleichtert werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Luftfahrzeug mit einer Passagierkabine und einem oben und im Folgenden beschriebenen Arbeitsbereich angegeben.
  • Im Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • 1 zeigt eine Darstellung eines Arbeitsbereichs gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 2 zeigt eine Detaildarstellung eines Abschnitts des Arbeitsbereichs der 1.
  • 3 zeigt eine weitere Detaildarstellung eines Abschnitts des Arbeitsbereichs der 1.
  • 4 zeigt eine weitere Detaildarstellung eines Abschnitts des Arbeitsbereichs der 1.
  • 5A bis 5C zeigen drei Ausführungsbeispiele eines Zentralmoduls gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung.
  • 6A bis 6J zeigen weitere Zentralmodule gemäß weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung.
  • 7 zeigt ein Flugzeug gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung von Ausführungsbeispielen
  • Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
  • In der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt einen Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der Arbeitsbereich ist im hinteren Bereich des Flugzeugs angeordnet und weist drei Monumente auf, von denen das erste Monument 101 an der backbordseitigen Wand 112 des Flugzeugs, das zweite Monument 102 an der steuerbordseitigen Wand 113 des Flugzeugs und das dritte Monument 103 an der rückseitigen Wand 114 des Flugzeugs angeordnet sind.
  • Die drei Monumente stoßen an jeweils einer Ecke aneinander und können dort miteinander verbunden sein. Die drei Monumente 101 bis 103 weisen jeweils einen rechteckigen Querschnitt auf und können mehrere Trolleys aufnehmen. In der in 1 dargestellten Ausführung können die seitlichen Monumente 101, 102 fünf Trolleys und das quergelagerte Heckmonument 103 sechs Trolleys aufnehmen. Weiterhin sind zwei Staumodule 115, 116 vorgesehen, die ebenfalls an ihren Rückseiten an die Kontur des Flugzeugrumpfes angepasst sind und zwischen dem ersten und dem dritten bzw. dem zweiten und dem dritten Monument angeordnet sind.
  • Zusätzlich ist ein Zentralmodul 104 vorgesehen, an das ein verschließbarer Bereich 117 angrenzt. Der verschließbare Bereich 117 dient zum Beispiel dazu, dass sich ein Besatzungsmitglied in ihm umziehen kann. Auch kann er als Vorraum für ein Aufstiegsmodul (Treppenhaus) 120 dienen, das den Zugang zu einem CCRC (Cabin Crew Rest Compartment) ermöglicht.
  • Die drei Monumente 101, 102, 103 definieren einen Bodenbereich 105, auf dem sich die Besatzungsmitglieder aufhalten können und der zusätzlich dazu benutzt werden kann, von einem linken Passagierkabinenbereich 121 in einen rechten Passagierkabinenbereich 122 (und umgekehrt) zu gelangen (siehe Pfeil 127).
  • An den verschließbaren Bereich 117 schließt sich das Aufstiegsmodul 120 mit einer Treppe 125 an. Der verschließbare Bereich 117 wird also einerseits durch eine rückseitige Wand 130 des Aufstiegsmoduls 120 und andererseits durch eine vorderseitige Wand des Zentralmoduls 104 ausgebildet. Weiterhin sind zwei Türen 118, 119 vorgesehen. Die erste Tür 118 ist in Form einer Schwingtür an dem Zentralmodul 104 angebracht und die zweite Tür 119 ist auf der anderen, rechten Seite des verschließbaren Bereichs an dem Aufstiegsmodul 120 angebracht.
  • Beide Türen 118, 119 können nach innen (also in den verschließbaren Bereich hinein) geöffnet werden. Wird die Tür 119 geöffnet, verschließt sie dabei den Treppenaufgang 125.
  • Zur Abtrennung des Bodenbereichs 105 von der Passagierkabine können Vorhänge 126 vorgesehen sein.
  • Die Bezugszeichen 123 und 124 bezeichnen eine linke bzw. eine rechte hintere Tür des Flugzeugs.
  • An den Stirnseiten 108, 109 der Monumente 101 bzw. 102 sind Sitze 106, 107 für das Flugpersonal angebracht. Die Sitze sind entweder parallel zu der entsprechenden Stirnseite (Sitz 107) oder senkrecht zur Längsachse des Flugzeugs (Sitz 106) angeordnet.
  • Zwischen diesen Sitzen 106, 107 und der Außenwand des Flugzeugs befindet sich jeweils ein Assistenzbereich 110, 111, der von den Besatzungsmitgliedern genutzt werden kann.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung der verschiedenen Module ist es möglich, den Fluggästen einen vergleichsweise großen Bereich zur Verfügung zu stellen. Weiterhin erhöht die Anordnung die Flexibilität, die Ergonomie und den Komfort für die Flugteilnehmen (Fluggäste und Flugpersonal) sowie die Produktivität hinsichtlich der vom Flugpersonal durchzuführenden Arbeitsabläufe.
  • Insgesamt ermöglicht der Arbeitsbereich die Unterbringung von 18 vollwertigen Trolleys oder, falls gewünscht, von 15 vollwertigen Trolleys und acht Trolleys halber Größe. Auch können beispielsweise 36 Trolleys halber Größe gelagert werden.
  • Die drei Monumente 101, 102, 103 (Galleys) sind an das Profil des Flugzeugrumpfes angepasst und an den Außenwänden angeordnet.
  • Das Zentralmodul 104 kann verschiedene Grundflächen aufweisen. Diese sind in den 5A bis 5C gezeigt.
  • Der Winkel zwischen den benachbarten Monumenten 101, 103 bzw. 103, 102 beträgt mehr als 90 Grad, da die äußeren Monumente 101, 102 parallel zur Außenwand und das dritte Monument 103 quer zur Flugzeuglängsachse 131 angeordnet sind.
  • Die Bereiche zur Unterbringung der Trolleys sind in einem Ausführungsbeispiel gekühlt.
  • 2 zeigt eine Vergrößerung des rechten Bereichs des Arbeitsbereichs der 1, in welchem das steuerbordseitige Monument 102 angeordnet ist. Wie in 2 zu erkennen ist, weist dieses Monument fünf Bereiche 202 bis 206 zur Unterbringung von fünf vollwertigen Trolleys auf. In einer anderen Ausführungsform können in dem Monument 102 zehn Trolleys halber Größe und in einer weiteren Ausführungsform drei vollwertige Trolleys und vier Trolleys halber Größe untergebracht werden.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt des linken Bereichs des Arbeitsbereichs der 1, der die linke Außentür 123 sowie den Kabinenpersonalsitz 106 zeigt, der so angeordnet ist, dass der Benutzer in Flugrichtung 131 schaut.
  • 4 zeigt einen weiteren Ausschnitt des Arbeitsbereichs der 1, welcher die Anordnung des hinteren Monuments 103 und des steuerbordseitigen Monuments 102 sowie des steuerbordseitigen Staumoduls 116 zeigt.
  • Das Staumodul 116 ist zwischen den beiden Monumenten 103 und 102 angeordnet und kann für Systemanschlüsse und/oder beispielsweise auch zur Unterbringung von Abfallbehältern und Abwassertanks verwendet werden.
  • Das variable Zentralmodul 104 kann in verschiedenen Bauweisen ausgeführt sein. Diese Bauweisen hängen beispielsweise davon ab, welche Flughäfen die Fluggesellschaft anfliegt und welche Arbeitsabläufe vom Bordpersonal durchgeführt werden sollen.
  • Beispielsweise kann das Zentralmodul 104 ungekühlt oder aber auch gekühlt ausgeführt sein. In dem Ausführungsbeispiel der 5A weist das Zentralmodul 104 einen rechteckigen Querschnitt zur Lagerung von zwei vollwertigen Trolleys auf. Im Ausführungsbeispiel der 5B weist das Zentralmodul 104 Platz für drei vollwertige Trolleys auf und ist ebenfalls rechteckig ausgeführt.
  • Im Ausführungsbeispiel der 5C ist das Zentralmodul 104 trapezförmig ausgeführt. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die Trolleys während dem Service, wenn sie in Richtung des backbordseitigen bzw. steuerbordseitigen Ganges der Passagierkabine bewegt werden, durch die Außenwände 501, 502 entsprechend geführt werden können.
  • Auf diese Weise kann die Bedienung der Trolleys erleichtert werden.
  • Die 6A bis 6J zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele des Zentralmoduls 104. Das Zentralmodul 104 kann die volle Höhe (wie die Tür 108) oder nur halbe Höhe (entsprechend der Trolleyhöhe) einnehmen. Auch ist eine Kombination aus voller Höhe und halber Höhe möglich, wie in den Figuren gezeigt.
  • 6A zeigt ein solches Zentralmodul 104, bei dem der Bereich 601, in dem die Trolleys gelagert werden können, halbe Höhe aufweist. Auf diese Weise wird erreicht, dass sich die Besatzungsmitglieder in Ellenbogenhöhe verhältnismäßig frei bewegen können. Neben der Lagerung von Trolleys kann das Zentralmodul auch zur Lagerung von anderen Ausrüstungsgegenständen, Kleidungsstücken, wie Mänteln, in Form eines Zeitschriftenständers oder mit Regalen oder auch als Selbstbedienungsbereich ausgeführt sein.
  • Vor dem Zentralmodul 104 ist der verschließbare Bereich 117 angeordnet, der einerseits von der Trennwand mit der Tür 108 des Zentralmoduls und andererseits von dem Aufstiegsmodul 120 begrenzt wird.
  • Wie in 6B zu sehen, weist das Aufstiegsmodul 120 ebenfalls eine Tür 119 auf, die zum Verschließen des Bereichs 117 verwendet werden kann.
  • 6B zeigt die Konfiguration, in der beide Türen 108, 119 den verschließbaren Bereich 117 verschließen, so dass sich das Besatzungsmitglied in dem Bereich 117 umziehen kann.
  • 6C zeigt ein Zentralmodul 104 mit einer Trennwand 602 ohne Tür. Die Trennwand weist die volle Kabinenhöhe auf. Auch kann die Trennwand eine geringere, beispielsweise halbe Höhe aufweisen.
  • 6D zeigt ein Zentralmodul 104 mit einer an der Trennwand angebrachten Tür 108.
  • 6E zeigt die Ausführung eines Zentralmoduls 104 mit einem weiteren Staufach 603 oberhalb des Arbeitsbereichs 604. Das Staufach 603 kann vom Umziehbereich 117 aus bedient werden. Auch kann das Staufach 603 in entgegengesetzte Richtung weisen, so dass es vom Küchenbereich aus bedient werden kann.
  • 6F zeigt ein Zentralmodul 104 mit einem Staufach 603, welches die halbe Tiefe des Zentralmoduls einnimmt.
  • 6G zeigt ein Zentralmodul 104 mit einer Trennwand 603 in Form eines Magazinständers.
  • 6H zeigt ein Zentralmodul 104 mit einer Trennwand 604 in Form eines Selbstbedienungsbereiches für Passagiere, in welchem sich die Passagiere Getränke, etc. nehmen können.
  • 6I zeigt ein Zentralmodul 104 mit einer Tür 108, ebenfalls als Selbstbedienungsbereich ausgeführt.
  • 6J zeigt ein Zentralmodul 104, ebenfalls mit einer Tür und ausgeführt als Schrank mit Staubereichen für das Bordpersonal.
  • Während der Verwendung des Cabin Crew Rest Compartments, welches über das Treppenmodul zugänglich ist, kann der Bereich 117 zum Kleidungswechsel der Besatzungsmitglieder von dem Rest der Passagierkabine durch die beiden Türen der Trennwand bzw. des Zentralmoduls und dem Aufstiegsmodul abgeschottet werden. In diesem Fall können die Passagiere den Bodenbereich 105 nutzen, wenn sie von dem einen Gang der Kabine in den anderen gelangen wollen. Wenn die beiden Türen geöffnet sind, kann der Bereich 117 auch von den Passagieren, einerseits zum Durchgang und andererseits zur Selbstbedingung und Entspannung, genutzt werden.
  • 7 zeigt ein Flugzeug 700 mit einem Arbeitsbereich 100 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der Arbeitsbereich 100 ist im hinteren Bereich der Passagierkabine des Flugzeugs angeordnet. Der Arbeitsbereich 100 kann auch in anderen Luftfahrzeugen, wie beispielsweise Zeppelinen oder Helikoptern eingebaut werden.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „umfassend” und „aufweisend” keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine” oder „ein” keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkungen anzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/096000 A1 [0003]
    • - CA 2640123 [0003]
    • - US 2007/0018046 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Arbeitsbereich für Mitglieder einer Flugzeugbesatzung, der Arbeitsbereich aufweisend: ein Zentralmodul (104); einen Bodenbereich (105) für die Mitglieder der Flugzeugbesatzung; einen verschießbaren Bereich (117) zum Kleidungswechsel eines Besatzungsmitglieds; wobei das Zentralmodul (104) zur Anordnung in einem Heckbereich einer Kabine des Flugzeugs auf dem Bodenbereich (105) ausgeführt ist; und wobei der verschießbare Bereich (117) an das Zentralmodul (104) angrenzt.
  2. Arbeitsbereich nach Anspruch 1, weiterhin aufweisend: ein erstes Monument (101); ein zweites Monument (102); ein drittes Monument (103); wobei die drei Monumente (101, 102, 103) an drei Außenseiten des Bodenbereichs (105) angrenzen.
  3. Arbeitsbereich nach Anspruch 1 oder 2, wobei der verschießbare Bereich (117) eine Trennwand (130) zur Abgrenzung zu einem Passagierbereich, einem Küchenbereich oder einem Toilettenbereich aufweist.
  4. Arbeitsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend: ein Aufstiegsmodul (120), ein Bordtoilettenmodul oder ein Küchenmodul; wobei der verschießbare Bereich (117) zwischen dem Aufstiegsmodul (120), dem Bordtoilettenmodul oder dem Küchenmodul auf der einen Siete und dem Zentralmodul (104) auf der anderen Seite angeordnet ist.
  5. Arbeitsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der verschießbare Bereich (117) zwei Türen (118, 119) aufweist.
  6. Arbeitsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der verschießbare Bereich (117) bei geöffneten Türen (118, 119) als Durchgang zwischen zwei Kabinenbereichen (121, 122) ausgeführt ist; und wobei der Bodenbereich (105) ebenfalls als Durchgang zwischen den beiden Kabinenbereichen (121, 122) ausgeführt ist.
  7. Arbeitsbereich nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei das erste Monument (101) zur Anordnung auf der Backbordseite des Flugzeugs, das zweite Monument (102) zur Anordnung auf der Steuerbordseite und das dritte Monument (103) zur Anordnung an der Heckseite des Flugzeugs ausgeführt sind.
  8. Arbeitsbereich nach einem der Ansprüche 2 bis 7, wobei die Außenseiten der drei Monumente (101, 102, 103) an eine Kontur des Flugzeugrumpfes angepasst sind.
  9. Arbeitsbereich nach einem der Ansprüche 2 bis 8, wobei das erste Monument (101) mit dem dritten Monument (103) und das zweite Monument (102) mit dem dritten Monument (103) an jeweils einer Ecke miteinander verbunden sind, so dass der Bodenbereich einen eckigen Umriss aufweist.
  10. Arbeitsbereich nach einem der Ansprüche 2 bis 9, wobei die drei Monument (101, 102, 103) und das Zentralmodul (104) zur Unterbringung von Handwagen ausgeführt sind.
  11. Arbeitsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend: einen Sitz (106, 107) für ein Besatzungsmitglied, der an einer Vorderseite (108, 109) des ersten Monuments angebracht ist.
  12. Arbeitsbereich nach Anspruch 11, weiterhin aufweisend: einen Assistenzbereich (110, 111), der zwischen dem Sitz (106, 107) für das Besatzungsmitglied und einer Außenseite (112, 113) des Flugzeugs angeordnet ist.
  13. Arbeitsbereich nach einem der Ansprüche 2 bis 12, weiterhin aufweisend: ein erstes Staumodul (115) und ein zweites Staumodul (116); wobei das erste Staumodul (115) an dem ersten Monument (101) und dem dritten Monument (103) angrenzt; und wobei das zweite Staumodul (116) an dem zweiten Monument (102) und dem dritten Monument (103) angrenzt.
  14. Arbeitsbereich nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Zentralmodul (104) eine trapezförmige oder rechteckige Außenkontur aufweist.
  15. Luftfahrzeug mit einer Passagierkabine und einem Arbeitsbereich nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
DE102009008355A 2009-02-11 2009-02-11 Arbeitsbereich in einem Luftfahrzeug Ceased DE102009008355A1 (de)

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