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DE102008013411A1 - Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs sowie Kraftfahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs sowie Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102008013411A1
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Thomas Rambow
Urs Christen
Rainer Dr. Busch
Uwe Gussen
Armin Dr. Müller-Lerwe
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Ford Global Technologies LLC
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs (10), das mit einer Brennkraftmaschine (12), einer Starteinrichtung (40) zum Starten der Brennkraftmaschine (12) und einer Start-Stopp-Steuereinrichtung (30) zur Ansteuerung der Brennkraftmaschine (12) und der Starteinrichtung (40) ausgerüstet ist, sowie ein Kraftfahrzeug. Erfindungsgemäß sind die folgenden Schritte vorgesehen: Erzeugen einer Stoppanforderung für die Brennkraftmaschine (12), Einleiten des Stoppvorgangs für die Brennkraftmaschine (12), Detektieren wenigstens einer Abbruchbedingung während des Stoppvorgangs mittels der Start-Stopp-Steuereinrichtung (30), Abbrechen des Stoppvorgangs bei Vorliegen wenigstens einer Abbruchbedingung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs, das mit einer Brennkraftmaschine, einer Starteinrichtung zum Starten der Brennkraftmaschine und einer Start-Stopp-Steuereinrichtung zur Ansteuerung der Brennkraftmaschine und der Starteinrichtung ausgerüstet ist, sowie ein Kraftfahrzeug.
  • Der Einsatz von Start-Stopp-Steuereinrichtungen in Kraftfahrzeugen, die mit Brennkraftmaschinen ausgerüstet sind, ist bekannt. Eine Start-Stopp-Steuereinrichtung ermöglicht eine vom Fahrzustand des Kraftfahrzeugs abhängige, automatische Abschaltung und automatische Inbetriebnahme der Brennkraftmaschine, um einen ökonomischen Betrieb des Kraftfahrzeugs sicherzustellen. Der Fahrer des Kraftfahrzeugs muss hierzu über die Bedienung der Grundfunktionen (Gas, Bremse, Kupplung, Gangschaltung) des Kraftfahrzeugs hinaus nicht aktiv werden. Eine automatische Abschaltung der Brennkraftmaschine wird insbesondere dann vorgenommen, wenn keine Antriebsleistung von der Brennkraftmaschine aufgebracht werden muss. Bei einem Kraftfahrzeug, das mit einem manuellen Schaltgetriebe ausgerüstet ist, tritt ein solcher Fahrzustand ein, wenn das Kraftfahrzeug bei betätigter Kupplung, das heißt bei getrennter Kraftübertragung zwischen Brennkraftmaschine und Antriebsrädern, eine vorgegebene Mindestgeschwindigkeit für einen vorgegebenen Zeitraum unterschreitet. Dieser Fahrzustand kann beispielsweise beim Warten an einer Ampel auftreten. Ein automatisches Anlassen der Brennkraftmaschine wird insbesondere durch Lösen der Betriebsbremse oder der Feststellbremse oder durch Betätigen des Gaspedals ausgelöst, ohne dass der Fahrer zusätzliche Maßnahmen treffen oder Handlungen vornehmen muss. Die Start-Stopp-Steuereinrichtung nimmt Einfluss auf die Energie- und/oder Kraftstoffzufuhr der Brennkraftmaschine sowie auf eine Starteinrichtung, die die notwendige kinetische Energie bereitstellt, um die Brennkraftmaschine ausgehend vom Stillstand auf eine Mindestdrehzahl zu bringen, von der aus ein autonomer Betrieb und eine Leistungsabgabe der Brennkraftmaschine möglich ist.
  • Aus der EP 1 541 864 B1 ist ein Verfahren zum selbsttätigen Starten eines Verbrennungsmotors in einem Kraftfahrzeug bekannt, bei dem der Verbrennungsmotor in bestimmten Fahrbetriebszuständen zur Kraftstoffeinsparung zeitweise ausgeschaltet wird und bei einem Wechsel des Fahrbetriebszustandes durch eine Bremspedalbetätigung wieder gestartet wird. Dabei wird die Änderungsgeschwindigkeit für den Bremspedaldruck analysiert und ein Startsignal an den Starter des Verbrennungsmotors gesendet, wenn die Änderungsgeschwindigkeit einen Schwellwert übersteigt.
  • Die DE 102 11 466 C1 offenbart ein Verfahren zum automatischen Abschalten und Anlassen eines Verbrennungsmotors eines Kraftfahrzeugs. Das automatische Abschalten und/oder Anlassen erfolgt in Abhängigkeit von vorgegebenen Motorstopp- bzw. Motorstartbedingungen. Eine Motorstoppbedingung liegt vor, wenn eine Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs unterhalb einer bestimmten Grenzgeschwindigkeit liegt. Eine Motorstartbedingung liegt vor, wenn kein Gang eingelegt ist und die Motortemperatur über einen bestimmten Wert angestiegen ist. Als weitere Motorstartbedingungen dienen die Betätigung des Fahrpedals, das Lösen der Betriebsbremse, die Betätigung der Kupplung, das Berühren oder Bewegen eines Gangschalthebels.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs und ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, die eine komfortablere Nutzung der Start-Stopp-Funktionen ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zunächst eine Stoppanforderung für die Brennkraftmaschine erzeugt wird. Die Stoppanforderung kann durch den Wechsel des Fahrzustands, insbesondere durch Unterschreiten einer vorgebbaren Mindestgeschwindigkeit bei Betätigung des Kupplungspedals zum Unterbrechen des Kraftflusses bei eingelegtem Gang, hervorgerufen werden. Der Wechsel des Fahrzustands wird durch die Start-Stopp-Steuereinrichtung detektiert und bei Vorliegen vorgebbarer Bedingungen als Stoppanforderung interpretiert. Bei Vorliegen einer Stoppanforderung leitet die Start-Stopp-Steuereinrichtung der Stoppvorgang für die Brennkraftmaschine ein. Die Brennkraftmaschine kann beispielsweise durch Abschalten der Kraftstoffzufuhr (alle Motortypen) und/oder durch Abschalten der Zündenergie (fremdgezündete Motoren, insbesondere Otto-Motoren) zum Stillstand gebracht werden. Aus dem Stillstand wird die Brennkraftmaschine mittels der Starteinrichtung, bei der es sich vorzugsweise um einen integrierten Startergenerator (integrated starter generator – ISG), insbesondere um einen riemengetriebenen ISG (belt driven integrated starter generator – B-ISG) handelt, wieder auf eine Mindestdrehzahl gebracht, ab der durch Zufuhr von Kraftstoff und ggf. Zündenergie ein autonomes Weiterlaufen und eine Leistungsabgabe der Brennkraftmaschine möglich ist.
  • Abhängig von der Verkehrssituation kann sich der Fahrzustand manchmal bereits während des Stoppvorgangs der Brennkraftmaschine ändern. Insbesondere kann nach Ausgabe der Stoppanforderung durch die Start-Stopp-Steuereinrichtung und bei bereits eingeleitetem Stoppvorgang eine rasche Beschleunigung des Kraftfahrzeugs vom Fahrer gewünscht sein. Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Stoppvorgang unter bestimmten Bedingungen abgebrochen werden, um somit schnellstmöglich die volle Leistung der Brennkraftmaschine bereitstellen zu können.
  • Ein derartiger Abbruch des Stoppvorgangs kann beispielsweise beim Anhalten des Kraftfahrzeugs an einer Kreuzung auftreten. Je nach Verkehrssituation kann das Kraftfahrzeug nicht direkt in die Kreuzung einfahren, sondern muss vor der Kreuzung angehalten werden. Wenn das Kraftfahrzeug mit einem manuell zu betätigenden Getriebe ausgestattet ist, wird in dieser Fahrsituation das Kupplungspedal betätigt und/oder es wird mit Hilfe des Ganghebels der Leerlauf eingelegt, um die Kraftübertragung zwischen Brennkraftmaschine und Antriebsrädern zu unterbrechen. Das Betätigen des Kupplungspedals oder das Einlegen des Leerlaufs bei geringer oder auf Null reduzierter Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs wird von der Start-Stopp-Steuereinrichtung als Stoppanforderung für die Durchführung des Stoppvorgangs gedeutet. Will der Fahrer in dem Zeitraum, in dem der Stoppvorgang stattfindet, d. h. während die Brennkraftmaschine ausgehend von einer Betriebsdrehzahl oder Leerlaufdrehzahl gestoppt wird, losfahren, so benötigt er die Antriebsleistung der Brennkraftmaschine möglichst umgehend. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Stoppvorgang unterbrochen, so dass die Antriebsleistung sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann und ein komfortables und sicheres Weiterfahren des Kraftfahrzeugs gewährleistet ist.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abbruchbedingung anhand wenigstens eines von der Start-Stopp-Steuereinrichtung zu detektierenden Zustands aus der Gruppe: Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit eines Gaspedals und/oder eines Kupplungspedals und/oder eines Bremspedals und/oder eines Gangwahlhebels ermittelt wird. In der Betätigungsstellung ist das entsprechende Pedal oder der Gangwahlhebel aus einer unbetätigten Neutralstellung ausgelenkt. Insbesondere kann zwischen einer Leerbetätigung und einer Funktionsbetätigung unterschieden werden. Eine Leerbetätigung eines Pedals oder des Gangwahlhebels liegt vor, wenn zwar eine Auslenkung aus der Neutralstellung stattgefunden hat, ohne dass dadurch bereits ein Einfluss auf den Fahrzustand des Kraftfahrzeugs genommen wird. Bei der Funktionsbetätigung wird die mit dem entsprechenden Pedal bzw. Gangwahlhebel verknüpfte Funktion bewirkt, beispielsweise beim Bremspedal ein Auftreten einer Bremskraft an den Rädern oder beim Kupplungspedal ein teilweises oder vollständiges Trennen der Kupplung. Ein Abbruch des Stoppvorgangs wird nur bei vorgebbaren Betätigungsstellungen und/oder Betätigungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Bedienelemente, insbesondere bei vorgebbaren Kombinationen der Stellungen der Bedienelemente, vorgenommen. Exemplarisch wird bei den folgenden Kombinationen ein Stoppvorgang abgebrochen:
    • – Gangwahlhebel ist nicht in Neutralstellung (Gang eingelegt), Kupplungspedal ist betätigt und Bremspedal wird aus der Betätigungsstellung in Richtung der Neutralstellung bewegt (Fahrer nimmt Fuß vom Bremspedal);
    • – Gangwahlhebel ist nicht in Neutralstellung (Gang eingelegt), Kupplungspedal ist betätigt und Gaspedal wird betätigt;
    • – Kupplungspedal wird betätigt, insbesondere zum Einlegen eines Gangs mittels des Gangwahlhebels;
    • – Kupplungspedal ist betätigt und Gangwahlhebel wird betätigt, insbesondere aus einer Leerlaufstellung in eine Antriebsstellung.
  • Bei allen vorgenannten Kombinationen von Betätigungsstellungen ist davon auszugehen, dass der Fahrer das Kraftfahrzeug umgehend wieder in Bewegung setzen möchte, so dass ein rasches Bereitstellen von Antriebsleistung durch die Brennkraftmaschine wünschenswert ist. Als weitere Indikatoren, die einen raschen Stoppabbruch der Brennkraftmaschine bewirken können, kommen beispielsweise die Betätigung des Lenkrads, insbesondere zur Durchführung eines Rangiervorgangs, oder das Lösen der Feststellbremse, allein oder in Kombination mit den vorstehend genannten Betätigungsstellungen der Bedienelemente in Frage.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Stoppvorgang abgebrochen wird, wenn die Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit des Gaspedals und/oder des Bremspedals von einem vorgebbaren Wert abweicht. Eine eindeutige Abbruchbedingung liegt in der Betätigung des Gaspedals, das auch als Fahrpedal bezeichnet wird, da der Fahrer hiermit in eindeutiger Weise eine Bereitstellung von Leistung durch die Brennkraftmaschine anfordert. Ebenso kann eine Entlastung des Bremspedals, insbesondere mit einer Betätigungsgeschwindigkeit, die oberhalb eines vorgegebenen Schwellwerts liegt, als Abbruchbedingung dienen, da anzunehmen ist, dass der Fahrer bei schnellem Lösen der Bremse einen raschen Anfahrvorgang plant. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Betätigens des Gaspedals oder des Lösens der Bremse die Kupplung betätigt ist und bereits ein Gang eingelegt ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Stoppvorgang nicht abgebrochen wird, wenn die Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit des Kupplungspedals von einem vorgebbaren Wert abweicht und ein Gang eingelegt ist bzw. ein Gang eingelegt wird. Wird während eines Stoppvorgangs das Kupplungspedal aus einer vollständig durchgetretenen Stellung in Richtung der Neutralstellung bewegt und ist ein Gang eingelegt, so wird davon ausgegangen, dass der Fahrer das Fahrzeug abstellen will und keinen Neustart wünscht. In dieser Situation wäre es ungünstig, wenn ein Abbruch des Stoppvorgangs stattfinden würde, da der Fahrer nicht damit rechnet, dass die Brennkraftmaschine weiterläuft.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Abbruch des Stoppvorgangs durch Bereitstellen von Kraftstoff und/oder Zündenergie erfolgt, sofern die Brennkraftmaschine eine Drehzahl über einer vorgebbaren Mindestdrehzahl aufweist. Der Stoppvorgang erfolgt durch Unterbrechen der Kraftstoffzufuhr und/oder der Zündenergie für die Brennkraftmaschine. Fremdgezündete Brennkraftmaschinen, insbesondere Otto-Motoren, können durch Abschalten der Zündenergie gestoppt werden. Brennkraftmaschinen ohne Fremdzündung, insbesondere Diesel-Motoren, werden durch Abschalten der Kraftstoffzufuhr gestoppt. Vorzugsweise wird auch bei fremdgezündeten Brennkraftmaschinen eine Unterbrechung der Kraftstoffzufuhr zusätzlich zur Unterbrechung der Zündenergie vorgenommen. Solange die Drehzahl der Brennkraftmaschine während des Stoppvorgangs oberhalb einer vorgebbaren Mindestdrehzahl liegt, kann in einfacher Weise durch Bereitstellung von Kraftstoff und/oder Zündenergie ein Weiterlaufen der Brennkraftmaschine gewährleistet werden, ohne dass kinetische Energie von einer Starteinrichtung bereitgestellt werden muss. Eine Abbruch des Stoppvorgangs ohne Zufuhr von kinetischer Energie wir auch als passiver Abbruch bezeichnet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Abbruch des Stoppvorgangs durch Bereitstellen von Kraftstoff und/oder Zündenergie und durch Aktivieren der Starteinrichtung erfolgt, insbesondere wenn die Brennkraftmaschine eine Drehzahl unterhalb einer vorgebbaren Mindestdrehzahl aufweist. Durch die Aktivierung der Starteinrichtung, die vorzugsweise als Elektromotor ausgebildet ist und durch Ansteuerung durch die Start-Stopp-Steuereinrichtung mit elektrischer Energie versorgt werden kann, wird der Brennkraftmaschine kinetische Energie zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie wird somit ein rasches Erreichen der Leerlaufdrehzahl oder einer höheren Drehzahl ermöglicht. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine während des Stoppvorgangs bereits unter eine vorgebbare Mindestdrehzahl abgesunken ist, unterhalb derer allein durch Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie kein Wiederanlaufen der Brennkraftmaschine zu erwarten ist. Bei geeigneter Auslegung der Starteinrichtung kann diese auch bei Erreichen der Leerlaufdrehzahl oder darüber hinaus angesteuert bleiben, so dass für den raschen Anfahrvorgang zusätzlich zum Drehmoment der Brennkraftmaschine auch das Drehmoment der Starteinrichtung zur Verfügung steht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Abbruch des Stoppvorgangs bei Unterschreiten der Mindestdrehzahl als Neustart unmittelbar, insbesondere in einem vorgebbaren Zeitintervall, nach vollständigem Stillstand der Brennkraftmaschine erfolgt. Wird eine Abbruchbedingung erst kurz vor Ende des Stoppvorgangs detektiert, kann es günstiger sein, den vollständigen Stillstand der Brennkraftmaschine abzuwarten und dann innerhalb eines vorgebbaren Zeitintervalls einen regulären Neustart der Brennkraftmaschine vorzunehmen. Je nach Betriebsbedingung kann der Neustart eine schnelle Synchronisation der Kraftstoffzufuhr und gegebenenfalls der Zündenergie mit der Kurbelwelleposition der Brennkraftmaschine gewährleisten.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Last auf die Brennkraftmaschine während des Stoppvorgangs zumindest zeitweilig erhöht wird, um einen raschen Stillstand zu gewährleisten. Die Erhöhung der Last auf die Brennkraftmaschine kann insbesondere durch Ansteuern des Startergenerators mittels der Start-Stopp-Steuereinrichtung vorgenommen werden. Vorzugsweise wird der Startergenerator so angesteuert, dass eine verstärke Wandlung von kinetischer Energie in elektrische Energie stattfindet, wodurch ein erhöhtes Bremsmoment auf die Brennkraftmaschine ausgeübt wird, die dadurch schneller zum Stillstand kommt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die vorgebbare Mindestdrehzahl anhand wenigstens eines Parameters aus der Gruppe: Kühlwassertemperatur, Luftmasse, Öltemperatur, Lastzustand der Brennkraftmaschine, festgelegt wird. Die Mindestdrehzahl, oberhalb derer ein Weiterlaufen der Brennkraftmaschine allein durch neuerliche Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie möglich ist, variiert in Abhängigkeit von den die Verbrennung beeinflussenden Parametern wie Kühlwassertemperatur, Luftmasse, Öltemperatur. Bei kaltem Kühlwasser und niedriger Öltemperatur liegt die Mindestdrehzahl höher als bei warmer Kühlwasser und hoher Öltemperatur. Der Lastzustand der Brennkraftmaschine kann durch den Energiebedarf von Nebenaggregaten wie einem Kompressor für eine Klimaanlage variieren, damit variiert auch die Mindestdrehzahl für die Brennkraftmaschine, da bei hoher Last eine höhere Mindestdrehzahl vorliegen muss, um die Brennkraftmaschine ohne Zufuhr kinetischer Energie weiterlaufen zu lassen. Der Lastzustand kann durch die Start-Stopp-Steuereinrichtung detektiert werden. Unter Einbeziehung der die Verbrennung beeinflussenden Parameter kann dann die Mindestdrehzahl berechnet werden, unterhalb derer ein Einsatz der Starteinrichtung notwendig ist, um bei einem Abbruch des Stoppvorgangs ein zuverlässiges Weiterlaufen der Brennkraftmaschine zu gewährleisten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Kraftfahrzeug mit einer Brennkraftmaschine und einer Starteinrichtung zum Starten der Brennkraftmaschine vorgesehen, das eine Start-Stopp-Steuereinrichtung zur Ansteuerung der Brennkraftmaschine und der Starteinrichtung aufweist, die zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9 eingerichtet ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Starteinrichtung als integrierter Startergenerator (integrated starter generator, ISG), insbesondere als riemengekoppelter integrierter Startergenerator (belt driven ISG, B-ISG), ausgebildet ist. Ein integrierter Startergenerator übernimmt sowohl die Funktion des Generators zur Erzeugung von elektrischer Energie als auch des Starters zur Bereitstellung von kinetischer Energie für den Startvorgang der Brennkraftmaschine. Der integrierte Startergenerator ist vorzugsweise über einen Antriebsriemen, z. B. einen Zahnriemen, mit der Kurbelwelle der Brennkraftmaschine gekoppelt oder ist unmittelbar an die Kurbelwelle angeflanscht. Der integrierte Startergenerator steht vorzugsweise in ständiger kraftübertragender Verbindung mit der Brennkraftmaschine und kann somit (insbesondere im Gegensatz zu einem Standard-Startermotor mit Ritzeleingriff in eine Schwungscheibe) zu jedem beliebigen Zeitpunkt kinetische Energie an die Brennkraftmaschine bereitstellen. Denkbar ist auch, die kraftübertragende Verbindung zwischen integriertem Startergenerator und Brennkraftmaschine mittels einer schaltbaren oder drehzahlabhängigen Kupplungseinrichtung trennbar zu gestalten, wobei auch hier ein unmittelbares Bereitstellen von kinetischer Energie gewährleistet werden kann.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von vorteilhaften Ausführungsformen, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind. Dabei zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine, einem integriertem, riemengetriebenen Startergenerator und einer Start-Stopp-Steuereinrichtung,
  • 2 ein Flussdiagramm zur Darstellung des Start-Stopp-Verfahrens.
  • In der 1 ist ein Kraftfahrzeug 10 mit den wesentlichen Komponenten, die bei der Durchführung eines Start-Stopp-Verfahrens mit der Möglichkeit zum Abbrechen des Stoppvorgangs eine Rolle spielen, schematisch dargestellt. Weitere zum Betrieb des Kraftfahrzeugs 10 notwendige Komponenten sind der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
  • Das Kraftfahrzeug 10 weist eine Brennkraftmaschine 12 auf, die über eine Kupplungseinrichtung 14 mit einem manuellen Schaltgetriebe 16 verbunden ist, an dem Antriebsräder 18 angeflanscht sind. Ein von der Brennkraftmaschine 12 abgegebenes Drehmoment wird bei geschlossener Kupplung 14 mit Hilfe des Schaltgetriebes 16 in ein Abtriebsmoment für die Antriebsräder 18 umgesetzt und ermöglicht somit die Fortbewegung des Kraftfahrzeugs 10.
  • Eine Beeinflussung der Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 10 findet über die Einstellung der von der Brennkraftmaschine 12 bereitgestellten Leistung und die Auswahl der geeigneten Getriebeeinstellung oder Gangwahl (Vorwärtsgänge, Rückwärtsgang) statt. Diese Einstellungen erfolgen über bekannte Bedienelemente wie Gaspedal 20 und Gangwahlhebel 22, die vom Fahrer bedient werden. Ein Kupplungspedal 24 dient zur Ansteuerung der Kupplung 14 über eine nicht dargestellte Stelleinrichtung und damit zur Auftrennung und Wiederherstellung des Kraftflusses zwischen Brennkraftmaschine 12 und Schaltgetriebe 16. Die Betätigung des Kupplungspedals 24 trennt die Kupplung 14 und ermöglicht somit das Einlegen der verschiedenen Gänge. Eine Beeinflussung der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 10 kann zudem mittels eines Bremspedals 26 vorgenommen werden, das über Bremsleitungen auf eine nicht näher dargestellte, den Antriebsrädern 18 zugeordnete Bremsanlage wirkt.
  • Die Betätigungsstellungen der Bedienelemente 20, 22, 24, 26 werden mit Hilfe von nicht näher dargestellten Sensoren erfasst, deren Signale über Signalleitungen 28 an eine Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 übertragen werden. Durch zeitliche Ableitung der Betätigungsstellungen können auch die Betätigungsgeschwindigkeiten für die Bedienelemente 20, 22, 24 und 26 ermittelt werden. Die Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 ist über zusätzliche Steuerleitungen 28 mit Komponenten wie einem Batterieüberwachungssystem 32, einem Zündsteuergerät 34, einer Kraftstoffeinspritzeinrichtung 36 und einer der Brennkraftmaschine 12 zugeordneten Sensoranordnung 38 verbunden. Die Steuereinrichtung 30 kann auch von diesen Komponenten ermittelte Werte verarbeiten und Steuerbefehle an diese Komponenten ausgeben.
  • Die schematisch dargestellte Sensoranordnung 38 an der Brennkraftmaschine umfasst Sensoren wie einen Drehzahlsensor, einen Luftmassenmesser, einen Kühlwassertemperatursensor, einen Öltemperatursensor und/oder andere Sensoren zur Ermittlung von Betriebskennwerten der Brennkraftmaschine 12.
  • Der Brennkraftmaschine 12 ist ein integrierter Startergenerator 40 zugeordnet, der über einen Riemen 42 permanent mit der nicht näher dargestellten Kurbelwelle der Brennkraftmaschine 12 gekoppelt ist (belt driven integrated starter generator – B-ISG). Der Startergenerator 40 ist elektrisch mit der Start-Stopp-Steuereinrichtung und mit einer Batterie 44 verbunden, die als Energiespeicher für elektrische Energie genutzt wird. Der Startergenerator 40 dient in seiner Funktion als Starter zur Bereitstellung von kinetischer Energie, um die Brennkraftmaschine 12 aus dem Stillstand auf eine Mindestdrehzahl zu beschleunigen, ab der ein selbständiger Betrieb der Brennkraftmaschine 12 möglich ist. In seiner Funktion als Generator wandelt der Startergenerator 40 kinetische Energie der Brennkraftmaschine 12 in elektrische Energie um, die in der Batterie 44 gespeichert wird. Die Steuerung bzw. Regelung der vom Startergenerator 40 bereitzustellenden kinetischen Energie bzw. der umzuwandelnden elektrischen Energie wird von der Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 vorgenommen. Der Startergenerator 40 ist so dimensioniert, dass er auch bei laufender Brennkraftmaschine 12 ein Unterstützungsdrehmoment bereitstellen kann, um eine Beschleunigung des Kraftfahrzeugs zu verbessern oder gar um eine rein elektrische Fortbewegung des Kraftfahrzeugs 10, insbesondere bei geringen Geschwindigkeiten, zu ermöglichen.
  • Die Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 ist derart eingerichtet, dass ein automatisches Abschalten und Anlassen der Brennkraftmaschine 12 vorgenommen werden kann. Ein Abschalten der Brennkraftmaschine 12 ist vorgesehen, wenn die Brennkraftmaschine 12 über einen vorgebbaren Zeitraum keine Leistung an die Antriebsräder oder an Verbraucher wie einen zahnriemengekoppelten Klimakompressor 46 abgeben muss.
  • Um einen ökonomischen und umweltgerechten Betrieb des Kraftfahrzeugs 10 zu gewährleisten, wird bei Vorliegen einer oder mehrerer der nachfolgend angeführten Bedingungen eine Stoppanforderung in der Start-Stopp-Steuereinrichtung erzeugt und zur Ansteuerung der Brennkraftmaschine 12, des Zündsteuergeräts 34, der Kraftstoffeinspritzeinrichtung 36 und des Startergenerators 40 genutzt, insbesondere um die Kraftstoffzufuhr und/oder die Zündenergiezufuhr zur Brennkraftmaschine 12 zu unterbrechen.
  • Die Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 prüft insbesondere, ob nach Unterschreiten einer Mindestgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 10 die Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit des Gaspedals 20 und/oder des Kupplungspedals 24 und/oder des Bremspedals 26 und/oder des Gangwahlhebels 22 derart innerhalb eines vorgebbaren Wertebereichs liegt, dass eine Stoppanforderung sinnvoll ist.
  • Das in der 2 anhand des Flussdiagramms dargestellte Verfahren unterscheidet ausgehend von dem Stoppsignal, das an die Brennkraftmaschine 12, insbesondere an das Zündsteuergerät 34 und/oder die Kraftstoffeinspritzeinrichtung 36 gerichtet wird, zwei Betriebszustände der Brennkraftmaschine 12.
  • Der erste Betriebszustand liegt vor, solange die Brennkraftmaschine 12 während des Stoppvorgangs, also nach Abschalten der Kraftstoffzufuhr und/oder der Zündenergie noch eine Drehzahl hat, die bei Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie ein Weiterlaufen ohne Zuschalten des Startergenerators 40 ermöglicht. Solange dies der Fall ist, kann der linke Pfad des Flussdiagramms verfolgt werden. Tritt eine Abbruchbedingung ein, so wird der Stoppvorgang der Brennkraftmaschine 12 durch Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie abgebrochen. Gegebenenfalls kann das Weiterlaufen der Brennkraftmaschine 12 auch durch eine kurzzeitige Lastreduzierung begünstigt werden, indem beispielsweise der Startergenerator 40 zumindest kurzzeitig keine Umwandlung kinetischer Energie in elektrische Energie vornimmt und/oder der Klimakompressor 46 kurzzeitig ausgekuppelt wird.
  • Ist die Drehzahl während des Stoppvorgangs bereits so weit abgesunken, dass bei Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie kein Weiterlaufen ohne Zuschalten des Startergenerators 40 möglich ist, so ist der rechte Pfad des Flussdiagramms gemäß der 2 weiterzuverfolgen. Solange die Drehzahl der Brennkraftmaschine größer Null ist, kann der Stoppvorgang noch abgebrochen werden. Sobald eine Abbruchbedingung vorliegt, wird die Last auf die Brennkraftmaschine 12 erhöht und diese kommt nunmehr rasch zum Stillstand. Anschließend wird umgehend ein Neustart durchgeführt, um in möglichst kurzer Zeit die volle Leistung der Brennkraftmaschine 12 wieder zur Verfügung stellen zu können.
  • Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann eine zusätzliche Unterscheidung vorgesehen werden, indem bei Unterschreiten der Mindestdrehzahl von der Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 geprüft wird, ob ein Abbruch des Stoppvorgangs schneller und sicherer durch unmittelbare Aktivierung des Startergenerators 40 und Bereitstellung von Kraftstoff und ggf. Zündenergie oder durch vollständiges Abbremsen und Neustart erreicht werden kann.
  • Bei einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform kann vorgesehen werden, dass der Startergenerator 40 bei jeder Form des Startabbruchs aktiviert wird, also auch dann, wenn die Brennkraftmaschine noch weiter lauffähig ist. Der Startergenerator 40 gewährleistet somit bei jeder Motordrehzahl ein sicheres Wiederanlaufen der Brennkraftmaschine 12 und stellt ein zusätzliches Drehmoment zur raschen Beschleunigung des Kraftfahrzeugs 10 zur Verfügung.
  • Nachfolgend werden exemplarisch einige Situationen beschrieben, in denen eine Abbruchbedingung erfüllt wird und ein Stoppvorgang abgebrochen wird.
  • Ein Stoppvorgang für die Brennkraftmaschine 12 wird abgebrochen, wenn der Fahrer an eine Kreuzung heranfährt, das Kraftfahrzeug 10 durch Bremsen zum Stillstand bringt und bei betätigtem Bremspedal 26 im Stillstand hält und dabei die Kupplung 24 so betätigt, dass diese vollständig trennt. Zudem ist ein Gang eingelegt, das heißt, dass sich der Gangwahlhebel nicht in der Leerlaufstellung befindet. Nach einer vorgebbaren Stillstandsdauer des Kraftfahrzeugs 10 entscheidet die Start-Stopp-Steuereinrichtung 30, dass die Brennkraftmaschine 12 gestoppt werden soll und gibt ein Stoppsignal zur Unterbrechung der Kraftstoffzufuhr und der Zündenergie aus. Daraufhin beginnt der Stoppvorgang, bei dem die Brennkraftmaschine 12 in Abhängigkeit von Lastzustand und anderer Randbedingungen wie der Öltemperatur nach einiger Zeit zum Stillstand kommt. Wird während des Stoppvorgangs das Bremspedal 26 teilweise oder vollständig gelöst, insbesondere mit einer Betätigungsgeschwindigkeit, die oberhalb eines vorgebbaren Minimalwerts liegt, so kann dies von der Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 detektiert werden. Liegen weitere Randbedingungen vor, beispielsweise dass die Kupplung 24 weiterhin vollständig betätigt ist, so ist eine Abbruchbedingung erfüllt und die Start-Stopp-Steuereinrichtung 30 leitet Maßnahmen ein, um den Stoppvorgang abzubrechen und um eine rasche Leistungsbereitstellung durch die Brennkraftmaschine 12 zu gewährleisten. Dies kann in passiver Weise durch Bereitstellung von Kraftstoff und Zündenergie geschehen, wenn die Drehzahl der Brennkraftmaschine 12 noch ausreichend hoch für ein Weiterlaufen ohne Aktivierung des Startergenerators 40 ist. Dies kann alternativ in aktiver Weise durch Aktivierung des Startergenerators 40 erfolgen, wenn entweder die Mindestdrehzahl der Brennkraftmaschine 12 unterschritten ist oder wenn der Startergenerator 40 generell bei einem Stoppabbruch aktiviert wird.
  • Bei einer anderen Situation findet ein Abbruch des Stoppvorgangs bei eingelegtem Gang und betätigtem Kupplungspedal 24 statt, wenn der Fahrer das Gaspedal 20 betätigt. Die Betätigung des Gaspedals 20 führt in dieser Situation auch dann zum Abbruch des Stoppvorgangs, wenn das Bremspedal 26 betätigt ist, da das Kraftfahrzeug 10 möglicherweise an einer Steigung steht und der Fahrer mit einem Fuß sowohl das Gaspedal 20 als auch das Bremspedal 26 betätigt.
  • Bei einer anderen Situation findet ein Abbruch des Stoppvorgangs statt, wenn der Gangwahlhebel in der Neutralstellung ist und der Fahrer das Kupplungspedal 24 vollständig betätigt. Durch die vollständige Betätigung des Kupplungspedals 24 zeigt der Fahrer an, dass er einen Gang einlegen und losfahren möchte, so dass auch hier eine rasche Leistungsbereitstellung durch die Brennkraftmaschine 12 erwünscht ist.
  • In gleicher Weise kann bei bereits vollständig betätigtem Kupplungspedal auch ein Einlegen eines Gangs mit Hilfe des Gangwahlhebels 22 als Abbruchbedingung für den Stoppvorgang definiert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1541864 B1 [0003]
    • - DE 10211466 C1 [0004]

Claims (11)

  1. Verfahren zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs (10), das mit einer Brennkraftmaschine (12), einer Starteinrichtung (40) zum Starten der Brennkraftmaschine (12) und einer Start-Stopp-Steuereinrichtung (30) zur Ansteuerung der Brennkraftmaschine (12) und der Starteinrichtung (40) ausgerüstet ist, gekennzeichnet durch die Schritte: – Erzeugen einer Stoppanforderung für die Brennkraftmaschine (12), – Einleiten des Stoppvorgangs für die Brennkraftmaschine (12), – Detektieren wenigstens einer Abbruchbedingung während des Stoppvorgangs mittels der Start-Stopp-Steuereinrichtung (30), – Abbrechen des Stoppvorgangs bei Vorliegen wenigstens einer Abbruchbedingung.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbruchbedingung anhand wenigstens eines von der Start-Stopp-Steuereinrichtung (30) zu detektierenden Zustands aus der Gruppe: Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit eines Gaspedals (20) und/oder eines Kupplungspedals (24) und/oder eines Bremspedals (26) und/oder eines Gangwahlhebels (22) ermittelt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoppvorgang abgebrochen wird, wenn die Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit des Gaspedals (20) und/oder des Bremspedals (26) von einem vorgebbaren Wert abweicht.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoppvorgang nicht abgebrochen wird, wenn die Betätigungsstellung und/oder Betätigungsgeschwindigkeit des Kupplungspedals (26) von einem vorgebbaren Wert abweicht und ein Gang eingelegt ist bzw. ein Gang eingelegt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abbruch des Stoppvorgangs durch Bereitstellen von Kraftstoff und/oder Zündenergie erfolgt, sofern die Brennkraftmaschine (12) eine Drehzahl über einer vorgebbaren Mindestdrehzahl aufweist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abbruch des Stoppvorgangs durch Bereitstellen von Kraftstoff und/oder Zündenergie und durch Aktivieren der Starteinrichtung (40) erfolgt, insbesondere wenn die Brennkraftmaschine (12) eine Drehzahl unterhalb einer vorgebbaren Mindestdrehzahl aufweist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abbruch des Stoppvorgangs bei Unterschreiten der Mindestdrehzahl als Neustart unmittelbar, insbesondere in einem vorgebbaren Zeitintervall, nach vollständigem Stillstand der Brennkraftmaschine (12) erfolgt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Last auf die Brennkraftmaschine (12) während des Stoppvorgangs zumindest zeitweilig erhöht wird, um einen raschen Stillstand zu gewährleisten.
  9. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgebbare Mindestdrehzahl anhand wenigstens eines Parameters aus der Gruppe: – Kühlwassertemperatur – Luftmasse – Öltemperatur – Lastzustand der Brennkraftmaschine (12) festgelegt wird.
  10. Kraftfahrzeug (10) mit einer Brennkraftmaschine (12) und einer Starteinrichtung (40) zum Starten der Brennkraftmaschine (12), gekennzeichnet durch eine Start-Stopp-Steuereinrichtung (30) zur Ansteuerung der Brennkraftmaschine (12) und der Starteinrichtung (40), die zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9 eingerichtet ist.
  11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Starteinrichtung (40) als integrierter Startergenerator, insbesondere als riemengekoppelter integrierter Startergenerator, ausgebildet ist.
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