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DE102008011807A1 - Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination bei der Lebensmittelverarbeitung und -behandlung und zur Reduzierung des Keimgehalts von Kosmetika, Pharmazeuti-ka, Daily-Care-Produkten und tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln, sowie zur Behandlung von Oberflächen - Google Patents

Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination bei der Lebensmittelverarbeitung und -behandlung und zur Reduzierung des Keimgehalts von Kosmetika, Pharmazeuti-ka, Daily-Care-Produkten und tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln, sowie zur Behandlung von Oberflächen Download PDF

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DE102008011807A1
DE102008011807A1 DE102008011807A DE102008011807A DE102008011807A1 DE 102008011807 A1 DE102008011807 A1 DE 102008011807A1 DE 102008011807 A DE102008011807 A DE 102008011807A DE 102008011807 A DE102008011807 A DE 102008011807A DE 102008011807 A1 DE102008011807 A1 DE 102008011807A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cleaning
cleaning medium
concentrate
nades
food
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008011807A
Other languages
English (en)
Inventor
Manuel Czech
André PHILIPPS
Michael Dr. Saefkow
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aquagroup AG
Original Assignee
Aquagroup AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Aquagroup AG filed Critical Aquagroup AG
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Priority to US12/920,014 priority patent/US20110059185A1/en
Priority to CA2716594A priority patent/CA2716594A1/en
Priority to PCT/EP2009/052468 priority patent/WO2009106645A2/de
Priority to EP09714609A priority patent/EP2257191A2/de
Priority to CN200980107425XA priority patent/CN102098931A/zh
Publication of DE102008011807A1 publication Critical patent/DE102008011807A1/de
Priority to ZA2010/06050A priority patent/ZA201006050B/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23BPRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
    • A23B2/00Preservation of foods or foodstuffs, in general
    • A23B2/70Preservation of foods or foodstuffs, in general by treatment with chemicals
    • A23B2/725Preservation of foods or foodstuffs, in general by treatment with chemicals in the form of liquids or solids
    • A23B2/788Inorganic compounds
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    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
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Abstract

Die vorliegende Erfindung stellt ein neues Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination bei der Lebensmittelverarbeitung und -behandlung unter Verwendung eines wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmediums bereit. Ferner werden Verfahren zur Behandlung von Oberflächen und zur Reduzierung des Keimgehalts mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium, welches wirksamer als herkömmliche Reinigungsmedien ist, bereitgestellt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination von Anlagen in der Lebensmittelindustrie, insbesondere bei der Lebensmittelverarbeitung und -behandlung. Des Weiteren betrifft sie Verfahren zur Behandlung von Oberflächen und zur Reduzierung des Keimgehalts auch auf Lebensmitteln selbst.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Transport- und Verarbeitungsanlagen für Lebensmittel, sowie die darauf befindlichen Lebensmittel sind einer ständigen Kontamination durch Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilze und Algen von der Rohware bis zum Fertigprodukt ausgesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass Schmutz und Keime von der Rohware bis in den Rein-Bereich und auf das Fertigprodukt mitgeschleppt werden, so dass eine regelmäßige Reinigung, Desinfektion und Dekontamination verschiedener Teile der Verarbeitungsanlagen unerlässlich ist.
  • Die zu diesen Zwecken üblicherweise verwendeten Desinfektionsmittel auf der Basis von Alkoholen, Aldehyden, Halogenen, Halogenaminen, Hypochlorit/Chlor, Persäuren, quarternären Ammonium-Verbindungen (QAC) und anderen synthetischen Mitteln sind jedoch nicht gesundheitlich unbedenklich und erfordern ein Anhalten der Produktion zur Reinigung, gefolgt von mehrfachem Abspülen. Dies führt zu wirtschaftlichen Nachteilen durch Produktionsunterbrechung und hohem Wasserverbrauch. Zudem ist oftmals die Reduktion der herkömmlichen Mittel bzgl. des Keimgehalts nicht ausreichend.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Nachteile des Standes der Technik bezüglich der Dekontamination von Transport- und Verarbeitungsanlagen in der Lebensmittelindustrie, sowie der Lebensmittel selbst, zu überwinden. Des Weiteren sollen verbesserte Verfahren zur besonders effektiven Reduktion des Keimgehalts in Kosmetika, Pharmazeutika, Daily Care Produkten und Lebensmitteln, sowie bei der Behandlung von Oberflächen bereitgestellt werden.
  • Kurze Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination von Lebensmitteln und Transport- und Verarbeitungsanlagen von Lebensmitteln, welche das Inkontaktbringen der Transport- und Verarbeitungsanlagen und der Lebensmittel mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium umfassen, gelöst. Darüber hinaus wird gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ein Verfahren zur Reduzierung des Keimgehalts von Kosmetika, Pharmazeutika, Daily-Care-Produkten und Lebensmitteln mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium bereitgestellt. Ferner wird ein Verfahren zur Behandlung von Oberflächen, welches das Inkontaktbringen der Oberfläche mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium, das in einer Wirkstoffkonzentration von z. B. 3,5 Vol.% wirksamer als herkömmliche Reinigungsmedien wie z. B. 85% Ethanol ist, bereitgestellt.
  • Die Verfahren der vorliegenden Erfindung zeichnen sich durch die Verwendung eines bevorzugt desinfizierenden Reinigungsmediums, welches nichtreizend, nichtätzend, nichttoxisch und nicht mutagen ist, d. h. gesundheitlich unbedenklich ist, keine Rückstände hinterlässt, durch pH-Neutralität materialschonend und darüber hinaus geschmacks- und geruchsneutral ist. Die erfindungsgemäßen Verfah ren führen zu einer Keimreduktion um bis zu 5 log-Stufen bei Bakterien, Viren, Prionen, Pilzen und verschiedenen Algenarten.
  • Das Verfahren zur Reinigung und Desinfektion von Lebensmitteltransport- und Verarbeitungsanlagen und darauf befindlicher Lebensmittel ist ein In-Prozess-Dekontaminationsverfahren, d. h. die Reinigung und Dekontamination dieser Anlagen kann während ihres Betriebes aufgrund der oben beschriebenen Eigenschaften des Reinigungsmediums erfolgen. Im Stand der Technik sind derartige Verfahren nicht bekannt.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination von Lebensmitteln und Transport- und Verarbeitungsanlagen von Lebensmitteln umfasst das Inkontaktbringen der Transport- und Verarbeitungsanlagen und Lebensmittel mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird das genannte Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination bei der Verarbeitung und dem Transport von Geflügel, Fisch, Schweinefleisch und Rind angewendet.
  • Es handelt sich dabei um die Reinigung und Dekontamination von Transportbändern bei der Geflügel-, Schweine- und Rinderschlachtung, der Fisch-, Geflügel-, Rinder- und Schweinefleischzerlegung und der Fisch-, Geflügel-, Rinder- und Schweinefleischverarbeitung. Ebenso betrifft das genannte Verfahren die Reinigung und Dekontamination von Maschinenteilen an Maschinen und Werkzeuge wie Messer und Zerlegerobotern zur Zerlegung und Verarbeitung von Fisch, Geflügel, Rind und Schweinefleisch wie Fußhaken und Darmbohrer bei der Geflügelschlachtung und -verarbeitung, Filetiermaschinen bei der Fischverarbeitung, Spezialmaschinen für die Kuttelverarbeitung, Maschinen zur Rohwurstverarbeitung, Slicer, Cutter, Peitschenanlagen zur Entfernung von Borsten des geschlach teten Schweins und Verpackungsmaschinen für Geflügel-, Fisch-, Rindfleisch- und Schweinefleischprodukte, Transportbehälter, Wannen, Mischanlagen, Rührer, Rührwerke, Messer, Durchlaufkühlanlagen, Fritteusen sowie alle Geräte und Hilfsmittel, die mit Lebensmittel in Berührung kommen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das genannte Verfahren zur Inprozess-Dekontamination bei der Verarbeitung und dem Transport von pflanzlichen Lebensmitteln wie Gemüsen, Salaten, Obst, Nüssen, Getreide und Gewürzen eingesetzt. Transporteinrichtungen, Waschanlagen, Schneideanlagen, Portionierer, Gewürzmühlen und andere Mühlen, Verpackungsanlagen sowie Werkzeuge und Geräte zur Bearbeitung, Konfektionierung und zum Herrichten können mit diesem Verfahren gereinigt und desinfiziert werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst die kontinuierliche Reinigung und Desinfektion der Schlachtungs- und Verarbeitungsanlagen während ihres Betriebes, sowie die damit einhergehende Dekontamination der Geflügel-, Fleisch- und Fischprodukte. Bereits installierte Wasserdüsen wie z. B. Wasserdüsen in Fischfiletiermaschinen können umgerüstet werden, so dass sie ein wässriges, gesundheitlich unbedenkliches Reinigungsmedium enthalten.
  • Das gesundheitlich unbedenkliche Reinigungsmedium wird bei Umgebungstemperatur versprüht. Unter „gesundheitlich unbedenklich” versteht man, dass eine Einnahme des Reinigungsmediums durch den Menschen nicht signifikant gesundheitsgefährdender ist als die Einnahme von normalem, sauberen Wasser, wie Leitungs- oder Mineralwasser.
  • Da das Reinigungsmedium gesundheitlich unbedenklich ist, kann es während des Betriebs der genannten Transport- und Verarbeitungsanlagen zum Einsatz und mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Ein Anhalten der Produktion zwecks Dekontamination der Anlagen und eine auf den Dekontaminationsschritt folgende Spülung der Anlagen zum Entfernen von Rückständen des Reinigungsmediums ist nicht nötig, da es sich nach der Anwendung um ein vollkommen unschädliches, geschmacks- und geruchsneutrales Medium handelt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, wird ein Verfahren zur Reduzierung des Keimgehalts von Kosmetika, Pharmazeutika, Daily-Care-Produkten und Lebensmitteln mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium beansprucht. Ein Anwendungsgebiet umfasst Mischanlagen, Abfülllinien und Behälter für die Produktion von Duschbädern, Zahnpasten und Seifen im kosmetischen Bereich.
  • Ein weiteres erfindungsgemäßes Verfahren, ist ein Verfahren zur Behandlung von Oberflächen umfassend das Inkontaktbringen der Oberfläche mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium, wobei das Reinigungsmedium bei einer Wirkstoffkonzentration von z. B. 3,5 Vol.% wirksamer als herkömmliche Reinigungsmedien wie z. B. 85% Ethanol ist.
  • Bei dem Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination, im Verfahren zur Reduzierung des Keimgehalts und im Verfahren zur Behandlung von Oberflächen eingesetzten gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium handelt es sich um ein desinfizierendes Reinigungsmedium.
  • Ein Reinigungsmedium wird als desinfizierend bezeichnet, wenn die Rate der Entfernung von Mikroorganismen wie Enterococcus hirae mit Ausnahme von Pilzen mindestens 5 log-Stufen, d. h., dass pro 100 000 vorhandenen Mikroorganismen nach Anwendung des desinfizierenden Reinigungsmediums höchstens ein Mikroorganismus übrig bleibt. Bei Pilzen wie Candida albicans muss die Rate der Entfernung mindestens 4 log-Stufen betragen, damit ein Reinigungsmedium als desinfizierend bezeichnet werden kann.
  • Das verwendete, desinfizierende Reinigungsmedium enthält bevorzugt eine Mischung von Wasser und Reinigungskonzentrat. Derartige Konzentrate können, wenn sie in einem verschlossenen, lichtgeschützten Behälter aufbewahrt werden, über längere Zeiträume gelagert werden.
  • In den erfindungsgemäßen Verfahren enthält das genannte Reinigungsmedium zwischen 0,1 Vol.% und 100 Vol.% des Reinigungskonzentrats.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindungen umfasst Verfahren, wobei das desinfizierende Reinigungsmedium mit einer Konzentration von 5 Vol.% eine Reduktion der Keimbelastung mit Enterococcus hirae von mehr als 5 log-Stufen innerhalb von 5 Minuten bewirkt. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindungen umfasst Verfahren, wobei das genannte Reinigungsmedium mit einer Konzentration von 5 Vol.% eine Reduktion der Keimbelastung mit Enterococcus hirae von mehr als 5 log-Stufen innerhalb von einer Minute bewirkt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindungen werden Verfahren umfasst, wobei das genannte Reinigungsmedium mit einer Konzentration von 5 Vol.% eine Reduktion der Keimbelastung mit Enterococcus hirae von mehr als 5 log-Stufen innerhalb von 30 Sekunden bewirkt.
  • Das in den Verfahren der Erfindung eingesetzte desinfizierende Reinigungsmedium weist einen pH-Wert von 2,0 bis 8,0 und ein Redoxpotential von +300 mV bis +1200 mV auf. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das desinfizierende Reinigungsmedium einen pH-Wert von 7,0 auf.
  • Das in den erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Reinigungsmedium kann Anolyten ausgewählt aus der Gruppe von ClO·, ClO, HClO, OH·, HO2 , H2O2, O3, S2O3 2–, Cl2, Cl·, HO2·, O2, O2·, 3O2, 1O2, O·, H2O, H·, Cl2O, ClO2, HCl, Cl2O7, H2SO4 und HSO3Cl umfassen. Der Anolytengehalt des im Reinigungsmedium enthaltenen Reinigungskonzentrats beträgt dabei 100 bis 600 ppm.
  • Bevorzugt handelt es sich bei dem Reinigungskonzentrat um das im Handel unter dem Handelsnamen NADES (Konzentrat) (aquagroup AG, Regensburg, Deutschland) erhältliche Reinigungskonzentrat. NADES (Konzentrat) enthält etwa 99, 98% Wasser und etwa 0,02% (200 ppm) Oxidationsmittel, vor allem Natriumhypochlorit (< 200 ppm) bei pH ≈ 7,0.
  • NADES (Konzentrat) kann in Ausnahmefällen bis zu 100 Vol.%, häufiger bis zu 50 Vol.% des Reinigungsmediums ausmachen, wobei die restlichen 50 Vol.% des Mediums Wasser ist. Im Allgemeinen wird aber Wasser zu 0,1 bis 10 Vol.% NADES (Konzentrat) hinzugesetzt.
  • In einer alternativen, bevorzugten Ausführungsform, handelt es sich bei dem Reinigungskonzentrat um das im Handel unter dem Handelsnamen NADES Naturale (Konzentrat) (aquagroup AG, Regensburg, Deutschland) erhältliche Reinigungskonzentrat, welches im Wesentlichen frei von Oxidationsmitteln ist.
  • Des Weiteren kann das Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination von Lebensmitteln und/oder Transport- und Verarbeitungsanlagen von Lebensmitteln zusätzlich das Inkontaktbringen dieser Anlagen und/oder Lebensmittel mit einem wässrigen, basischen Reinigungsmittel umfassen.
  • Das genannte, wässrige, basische Reinigungsmittel ist gesundheitlich unbedenklich und enthält bevorzugt eine Mischung von Wasser und Reinigungsmittelkonzentrat. Vorzugsweise macht das basische Reinigungsmittelkonzentrat zwischen 0,1 und 100% des basischen Reinigungsmittels aus.
  • In dem erfindungsgemäßen Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination von Transport- und Verarbeitungsanlagen von Lebensmitteln wird das gennante basische Reinigungsmittel in Kombination mit NADES (Konzentrat) oder einer Verdünnung von NADES (Konzentrat) zur Bekämpfung thermophiler Sporen eingesetzt. Darüber hinaus erhöht es die Benetzbarkeit von mit Fett oder Öl verunreinigten Anlagen.
  • Das genannte basische Reinigungsmittel weist einen pH-Wert von 7 bis 13 und ein Redoxpotential von –200 mV bis –1100 mV, bevorzugt von –800 mV, auf. Es umfasst Katholyten aus der Gruppe ausgewählt aus OH, H3, O2, H2, HO2, HO2 und O2 . Der Katholytengehalt des basischen Reinigungsmittelkonzentrats beträgt höchstens 100 bis 1500 ppm.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform, handelt es sich bei dem im Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination verwendeten basischen Reinigungsmittelkonzentrat um das unter dem Handelsnamen NADES Base (Konzentrat) (aquagroup AG, Regensburg, Deutschland) erhältliche Reinigungskonzentrat.
  • NADES Base (Konzentrat) enthält neben Wasser 880 ppm (0,088%) NaOH als Gesamtalkalinität und kann neben anderen reduzierenden Spezies Nitrit (14,79 ppm), Chlorid (11,70 ppm), Phosphat (11,48 ppm), Sulfat (7,89 ppm), Nitrat (1,14 ppm), Natrium (439,00 ppm) und Kalium (3,60 ppm) enthalten. Aufgrund des geringen Gehalts an NaOH (0,088%) ist keine Geführdung von Mensch, Tier oder Umwelt durch NADES Base möglich. Daher fällt NADES Base auch nicht unter die Gefahrstoffverordnung.
  • NADES Base (Konzentrat) kann in Konzentrationen bis zu 100% eingesetzt werden, wird aber im allgemeinen für Reinigungszwecke gewöhnlichem Wasser zu 0,1 bis 70% zugesetzt.
  • NADES und NADES Base können in speziellen Fällen auch nacheinander in Kombination verwendet werden.
  • Eine Spülung mit NADES (Konzentrat) oder dessen Verdünnungen in Wasser nach einer vorherigen Anwendung von NADES Base enthaltendem Reinigungsmittel ist vorteilhaft, vor allem bei der Dekontamination von hartnäckigen Mikroorganismen.
  • Beispiele
  • Wirksamkeit
  • Durchführung eines Labortests mit NADES
  • Eine Keimsuspension mit nur dreimal gewaschenen Keimen wird hergestellt und ein Milliliter dieser Suspension wird mit 5 ml einer entsprechenden NADES Verdünnung (30, 10, 5, 3, 2, 1 oder 0,5 Vol.%) versetzt und gemischt. Die Einwirkzeit dieses Keimsuspension-NADES-Gemischs beträgt mindestens 10 Sekunden bevor 5 ml eines Casein-Soja Nährmediums (CSL) oder eines Casein-Soja Nährmediums (CSL) mit Dextrose zur Deaktivierung von NADES hinzugefügt wurde.
  • Diese Mischung wird vermischt und inkubiert bis zur Bildung deutlicher Kolonien und diese ausgezählt, um die Reduktionsleistung zu messen.
  • Labortests gemäß der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK)
  • Prüfungen auf Wirksamkeit eines Desinfektionsmittels gemäß der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGHK) erfolgt mit definierten Stämmen der Bakterien Staphylococcus aureus (ATCC 6538), Enterococcus hirae (ATCC 10541), Pseudomonas aeruginosa (ATCC 15442) und dem Pilz Candida albicans (ATTCC 10231). Nach Zugabe eines Desinfektionsmittels zu der jeweiligen Keimsuspension, müssen Reduktionen des Keimgehalts der Bakteriensuspensionen um 5 log-Stufen bzw. Reduktionen des Keimgehalts der Pilzsuspension um 4 log-Stufen innerhalb von 15 oder 30 Minuten erfolgen, um den Anforderungen der Richtlinien der DGHK zu genügen.
  • Nachstehend wird in Tabelle 1 bis 4 die Wirkung von NADES-Lösungen verschiedener Konzentrationen auf die jeweiligen Testkeimsuspensionen gezeigt. Alle Versuche wurden in Abwesenheit von Eiweiß (ohne Belastung) durchgeführt. Die Ausgangssuspensionen von S. aureus (Tabelle 1) , E. hirae (Tabelle 3), P. aeruginosa (Tabelle 2) und C. albicans (Tabelle 4) hatten Konzentrationen von 9,23 log KBE/ml, 9,25 log KBE/ml, 9,46 log KBE/ml bzw. 8,67 log KBE/ml. NADES-Lösungen mit 5, 10 und 30%iger Konzentration wurden den Ausgangssuspensionen hinzugefügt. Nach jeweils 30 Sekunden, einer Minute und 5 Minuten wurden die Proben auf ihre Keimzahl (log KBE/ml) bin untersucht. Diese Werte der Keimzahlen sind zudem in allen Tabellen als log-Reduktionsfaktoren nach 30 Sekunden, einer Minute und 5 Minuten dargestellt.
  • In allen vier Testreihen wurden drei Kontrolllösungen angesetzt. Kontrolle 1 ist eine Suspension des jeweiligen Keims, dem Wasser standardisierter Härte an Stelle von einer NADES-Lösung hinzugefügt wurde. Nach 30 Sekunden, einer Minute und 5 Minuten sind die Keimzahlen in allen Testkeimsuspensionen konstant geblieben und lediglich durch die Verdünnung mit Wasser reduziert. Kontrolle 2 zeigt die Neutralisation von NADES Lösung durch ein Casein-Soja Nährmedium. Zu diesem Zweck wurde 1 ml der Keimsuspension mit 1 ml einer 30%igen NADES-Lösung vermischt. Nach einer Einwirkzeit von 10 Sekunden wurde diesem Gemisch 8 ml CSL hinzugegeben. Die Keimzahl in log KBE/ml wurde nach 5 Minuten ermittelt und zeigte, dass diese zwar verringert, aber durch die Neutralisation der Nades-Lösung nach 5 Minuten höher waren, als in Testlösungen, in denen die NADES-Lösung nicht deaktiviert worden war. Kontrolle 3 wurde durchgeführt, um zu zeigen, dass CSL keine toxische Wirkung auf die Keime ausübt und ein solcher Effekt in Kontrolle 2 lediglich auf die Wirkung der NADES-Lösung zurückzuführen ist. Ein Milliliter der Keimsuspension wurde mit einem Milliliter Wasser standardisierter Härte und 8 ml CSL vermischt. Nach 5 Minuten wurde die Keimzahl der Lösung in log KBE/ml gemessen.
  • Im Fall von S. aureus ist eine 5%ige NADES-Lösung in der Lage, die Keimzahl der Ausgangslösung innerhalb von 5 Minuten um mehr als 5 log-Stufen zu reduzieren. Bei einer 10%igen NADES-Lösung setzt diese Wirkung nach einer Minute und bei einer 30%igen Lösung bereits nach 30 Sekunden ein. Tabelle 1 S. aureus
    Konz % Keimzahl (log KBE/m l) nach Lg-Reduktionsfaktoren nach
    30 sek. 1 min 5 min 30 sek. 1 min 5 min
    5 > 5,48 1,86 1,34 < 1 4,97 5,48
    10 1,87 < 1 < 1 4,94 > 5,83 > 5,82
    30 < 1 < 1 < 1 > 5,81 > 5,83 > 5,82
    Kontrolle 1 6,81 6,83 6,82
    Kontrolle 2 3,61
    Kontrolle 3 4,22
  • Der bakterizide Effekt einer 5 bzw. 10%igen NADES-Lösung bezüglich einer Keimreduktion um mehr als 5 log-Stufen zeigt sich bei einer P. aeruginosa Ausgangslösung nach jeweils 5 Minuten. Eine 30%ige NADES-Lösung erzielt denselben Erfolg bei einer P. aeruginosa Ausgangslösung schon nach 30 Sekunden. Tabelle 2 P. aeruginosa
    Konz % Keimzahl (log KBE/m l) nach Lg-Reduktionsfaktoren nach
    30 sek. 1 min 5 min 30 sek. 1 min 5 min
    5 3,91 4,43 1,26 2,89 2,39 5,57
    10 2,54 3,67 0,30 4,26 3,15 6,53
    30 < 1 < 1 < 1 > 5,80 > 5,82 > 5,83
    Kontrolle 1 6,80 6,82 6,83
    Kontrolle 2 3,78
    Kontrolle 3 4,76
  • Sowohl bei S. aureus, als auch bei bei P. aeruginosa übertreffen 5 bis 30%ige NADES-Lösungen die Anforderungen der DGHK- Richtlinien. Besonders deutlich ist dieser Effekt jedoch bei E. hirae. 5, 10 und 30%ige NADES-Lösungen sind hier in der Lage, eine Keimreduktion um mehr als 5 log-Stufen in nur 30 Sekunden zu bewirken. Eine solche Wirkung anderer Desinfektionsmittel aus dem Stand der Technik in Bezug auf E. hirae ist nicht bekannt. Tabelle 3 E. hirae
    Konz % Keimzahl (log KBE/ml) nach Lg-Reduktionsfaktoren nach
    30 sek. 1 min 5 min 30 sek. 1 min 5 min
    5 1,20 < 1 < 1 5,53 > 5,75 > 5,70
    10 1,04 < 1 < 1 5,69 > 5,75 > 5,70
    30 < 1 < 1 < 1 > 5,73 > 5,75 > 5,70
    Kontrolle 1 6,73 6,75 6,70
    Kontrolle 2 3,65
    Kontrolle 3 4,11
  • Eine Keimreduktion um mehr als 4 log-Stufen wurde nach Behandlung einer Ausgangslösung des Pilzes C. albicans mit einer 10%igen NADES-Lösung nach einer Minute und einer 30%igen NADES-Lösung nach 30 Sekunden erzielt. Die Wirkung von NADES-Lösungen übertrifft auch hier die Anforderungen der Richtlinien der DGHK. Tabelle 4 Candida albicans
    Konz % Keimzahl (log KBE/ml) nach Lg-Reduktionsfaktoren nach
    30 sek. 1 min 5 min 30 sek. 1 min 5 min
    5 4,83 2,25 1,83 0,71 3,28 3,68
    10 1,76 < 1 < 1 3,78 > 4,53 > 4,51
    30 < 1 < 1 < 1 > 4,54 > 4,53 > 4,51
    Kontrolle 1 5,54 5,53 5,51
    Kontrolle 2 3,78
    Kontrolle 3 4,76
  • Labortests gemäß der Richtlinien der Deutschen Veterinärgesellschaft (DVG) Die Richtlinien der Deutschen Veterinärgesellschaft (DVG) für die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sehen vor, dass die Stämme der Bakterien Staphylococcus aureus (DSM 799), Enterococcus faecium (DSM 7918), Proteus mirabilis (DSM 788), Pseudomonas aeruginosa (ATCC 15442), sowie des Pilzes Candida albicans (ATCC 10231) bei Anwendungstemperaturen von jeweils 20°C und 10°C um 5 log-Stufen innerhalb von 15 Minuten oder 30 Minuten reduziert werden.
  • Tabelle 5 zeigt die Versuchsergebnisse für alle 5 oben genannten Prüfstämme (109 KBE/ml) ohne Eiweiß bei 10°C. Die Ausgangslösungen eines jeweiligen Keimes wurden mit 0,5, 1, 2, 3, 5, 10 und 30%iger NADES-Lösung behandelt.
  • Jeweils zwei Proben eines jeden Stammes mit einer bestimmten Konzentration der NADES-Lösung wurden angefertigt und nach 5, 15, 30 und 60 Minuten auf ihren Keimzahlgehalt untersucht. Ein in der Tabelle angegebenes Minuszeichen bedeutet die vollständige Abtötung des Keimes. Zwei Kontrollversuche wurden für jeden Prüfstamm durchgeführt. Die Kontrollen 1 enthielt lediglich den jeweiligen Keim und Wasser standardisierter Härte und zeigte erwartungsgemäß Keimwachstum. Kontrollen 2 enthielten 1%iges Phenol bzw. 3%iges Formalin und zeigten kein Keimwachstum.
  • Das beste Ergebnis wurde für E. faecium erzielt. Eine 1%ige NADES-Lösung war hier in der Lage, alle Keime der Probe innerhalb von 5 Minuten abzutöten. Für S. aureus und C. albicans wurde eine 2%ige NADES-Lösung benötigt, um denselben Effekt zu erreichen. Eine 3%ige NADES-Lösung tötete alle Keime von P. mirabilis und P. aeruginosa innerhalb von 5 Minuten ab. Diese Reduktionsleistung ist im Stand der Technik unerreicht. Tabelle 5, Ergebnisse bei 10°C
    Prüfstämme Konz. % 5 min 15 min 30 min 60 min
    I II I II I II I II
    Staphylococcus aureus 0,5 + + + + + +
    1,0 + + +
    2,0
    3,0
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Enterococcus faecium 0,5 + +
    1,0
    20
    3,0
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Proteus mirabilis 0,5 + + + + + +
    1,0 + + + + +
    2,0 + + +
    3,0
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Pseudomonas aeruginosa 0,5 + + + + +
    1,0 + + +
    2,0 + +
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Candida albicans 0,5 + + + + +
    1,0 + +
    2,0
    3,0
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
  • Tabelle 6 stellt die Ergebnisse aller 5 oben genannten Prüfstämme ohne Eiweiß bei 20°C dar. NADES-Lösungen der für Tabelle 5 beschriebenen Konzentrationen wurden eingesetzt, und jeweils zwei Proben eines bestimmten Stammes mit der jeweiligen NADES-Lösung wurden nach 5, 15, 30 und 60 Minuten auf ihren Keimzahlgehalt untersucht. Nach bereits 5 Minuten konnte E. faecium nach Behandlung mit einer 1%igen NADES-Lösung nicht mehr nachgewiesen werden.
  • Derselbe Effekt wurde für S. aureus und P. mirabilis nach 5 Minuten mit einer 2%igen NADES-Lösung festgestellt. Eine 1 bis 3%ige bzw. 5 bis 10%ige NADES-Lösung wurde benötigt, um alle P. aeruginosa und C. albicans Keime innerhalb von 5 Minuten abzutöten. Diese Reduktionsleistung ist im Stand der Technik unerreicht. Tabelle 6, Ergebnisse bei 20°C
    Prüfstämme Konz. % 5 min 15 min 30 min 60 min
    I II I II I II I II
    Staphylococcus aureus 0,5 + + + + + +
    1,0 +
    2,0
    3,0
    10
    30
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Enterococcus faecium 0,5 + + + +
    1,0
    2,0
    3,0
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Proteus mirabilis 0,5 + + + + +
    1,0 + + +
    2,0
    3,0
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Pseudomonas aeruginosa 0,5 + + + + + + + +
    1,0 + + + + +
    2,0 + + + +
    3,0 + +
    5,0 +
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
    Candida albicans 0,5 + +
    1,0 +
    2,0 + +
    3,0
    5,0
    10
    30
    Kontrolle 1 + +
    Kontrolle 2
  • Nächtliche Reinigung bzw. Desinfektion von Fußböden und Geräten zur Schweinefleischzerlegung und – verarbeitung
  • Die beigefügten Diagramme 1 und 2 geben die prozentualen Ergebnisse von Abklatschuntersuchungen zur Reduktion des allgemeinen Keimgehalts in der Einheit 1 KBE auf 10 cm2 bzw. 10 KBE auf 10 cm2 verschiedener Geräte zur Schweinefleischzerlegung und – verarbeitung, sowie der Fußböden, auf denen sich diese Geräte befinden, nach nächtlicher Reinigung bzw. Desinfektion an. Vergleiche werden zwischen dem Einsatz eines herkömmlichen, DVG-gelisteten Desinfektionsmittels, welches dem Stand der Technik entspricht, und dem Einsatz einer 3,5%igen NADES-Lösung gezogen. Dabei stellen die grauen Säulen die Ergebnisse des herkömmlichen Mittels und die schwarzen Säulen die der NADES-Lösung dar. Von links nach rechts stellen die Säulenpaare Fußböden und zugehörige Zerlegungsgeräte, Fußböden bzw. zugehörige Geräte zur Rohwurstverarbeitung, Fußböden und zugehörige Geräte zur Herstellung von Schinkenwurst (SSP), Fußböden und zugehörige Geräte zur Herstellung von Kochwürsten (PSP) und Fußböden und zugehörige Verpackungsmaschinen für Fleischprodukte und Streichwürste dar.
  • Diagramm 1 zeigt die jeweilige, prozentuale Anzahl der nicht zu beanstandenden Abklatschuntersuchungen (tägliche Kontrolle der nächtlichen Reinigung über mehrere Wochen) bei einer Keimkontaminationstoieranzgrenze von 1 KBE auf 10 cm2. Alle untersuchten Geräte und Fußböden zeigen eine deutliche Keimreduktion bei nächtlicher Reinigung mit einer 3,5%igen NADES-Lösung. Im Vergleich zu dem herkömmlichen Desinfektionsmittel wurden Verbesserungen der Keimreduktion zwischen 7 und ca. 40% erreicht. Bei den Geräten zur Rohwurstverarbeitung und Schinkenwurstherstellung, sowie den zugehörigen Fußböden konnte eine Reduktion der über 1 KBE pro 10 cm2 liegenden Proben auf 4% bzw. 2% erreicht werden. Diese Werte betragen bei einem Einsatz des herkömmlichen Mittels 43% bzw. 30%.
  • Diagramm 2 zeigt die jeweilige, prozentuale Anzahl der nicht zu beanstandenden Abklatschuntersuchungen (tägliche Kontrolle der nächtlichen Reinigung über mehrere Wochen) bei einer Keimkontaminationstoleranzgrenze von 10 KBE auf 10 cm2. Bei dieser erhöhten Toleranzgrenze zeigten beide Desinfektionsmittel eine erhöhte Wirksamkeit, jedoch lag die der NADES-Lösung in Bezug auf die Geräte zur Rohwurstverarbeitung und Verpackungsmaschinen, sowie der zugehörigen Fußböden um ca. 20% höher als die des herkömmlichen Mittels. Bei Einsatz von NADES-Lösung zur nächtlichen Reinigung von Geräten zur Rohwurstverarbeitung, Schinkenwurst- und Kochwurstherstellung und Geräten zur Fleisch verpackung, sowie der zugehörigen Fußböden lag die Anzahl der Proben, die über der Toleranzgrenze von 10 KBE pro 10 cm2 lagen bei maximal 2%.
  • Diagramm 3 zeigt die prozentualen Ergebnisse von Abklatschuntersuchungen zur Reduktion des Befalls mit den Fäkalkeimen Enterobacteriaceae in der Einheit 0 KBE pro 10 cm2 nach nächtlicher Desinfektion. Wie vorstehend für Diagramm 1 und 2 beschrieben, stellen die grauen Säulen die Ergebnisse des herkömmlichen Mittels und die schwarzen Säulen die der NADES-Lösung dar. Von links nach rechts stellen die Säulenpaare Fußböden und zugehörige Zerlegungsgeräte, Fußböden und zugehörige Geräte zur Rohwurstverarbeitung, Fußböden und zugehörige Geräte zur Herstellung von Schinkenwurst (SSP), Fußböden und zugehörige Geräte zur Herstellung von Kochwurst (PSP) und Fußböden und zugehörige Verpackungsmaschinen für Fleischprodukte dar. Die Reduktion der Enterobacteriaceae konnte mit Hilfe der NADES-Lösung im Vergleich zu dem DVG-gelisteten Desinfektionsmittel um ca. 10 bis 30% verbessert werden. Bei allen fünf Gerätetypen und zugehörigen Fußböden lag der Prozentsatz der keimfreien Proben zwischen 94 und 100%.
  • Tabelle 7 zeigt den Gesamtkeimgehalt, einschließlich unschädlicher Keime, in KEB/cm2 und den Gehalt von Enterobacteriaceae in KBE/cm2 vor und nach nächtlicher Reinigung von Spezialmaschinen zur Kuttelverarbeitung mit 3,5%iger NADES-Lösung. Die Probennahmen erfolgten durch Abklatschuntersuchungen vom Kuttelsteigband, Zerlegetisch, Schneidgerät, Kuttelschneider, Kutter, Kuttelband, Handtmann Tisch, Handtmann Trichter, der Wand und dem Verdampfer.
  • Nach nächtlicher Reinigung mit NADES-Lösung waren die meisten Maschinenteile völlig keimfrei, insbesondere der Verdampfer und der Kutter, die zuvor Werte des Gesamtkeimgehalts von über 1000 KBE/cm2 bzw. über 100 KBE/cm2 aufwiesen. Das Kuttelband, welches vor Behandlung mit NADES-Lösung von einem Keimrasen überzogen war, wies lediglich einen Gesamtkeimgehalt von 1 KBE/cm2 nach Behandlung mit NADES-Lösung auf. Abklatschuntersuchungen auf den Keim Enterobacteriaceae zeigten, dass lediglich in einem Fall ein Wert von 1 KBE/cm2 gemessen wurde. Alle anderen Proben waren vollkommen frei von Enterobacteriaceae nach nächtlicher Behandlung mit 3,5%iger NADES-Lösung. Tabelle 7
    Ort der Probennahme Gesamtkeimzahl (KBE/cm2) vor NADES Gesamtkeimzahl (KBE/cm2) nach NADES Enternbacteriaceae (KBE/cm2) vor NADES Entern Bacteriaceae (KBE/cm2) nach NADES
    Kuttelsteigband 12 1 7 0
    Zerlegetisch 30–100 0 31 1
    Schneidgerät 30–100 5 22 0
    Kuttelschneider 30–100 0 40 0
    Kutter Über 100 0 24 0
    Kuttelband Rasen 1 Über 100 0
    Handtmann Tisch 9 2 1 0
    Handtmann Trichter 30–100 0 2 0
    Wand 30–100 0 28 0
    Verdampfer Über 100 0 31 0
  • In-Prozess-Dekontamination bei der Lachsverarbeitung
  • Tabelle 8 zeigt Untersuchungsergebnisse von 1 g und 25 g Lachsproben auf Listena monocytogenes nach Behandlung mit einer 3,5%igen NADES-Lösung. Die ersten sieben Spalten enthalten die für geräucherten Lachs gemessenen Werte, die letzten drei Spalten mit Bezeichnung „Lachs” die für verpackten Lachs gemessenen Werte. Vor dem Einsatz von NADES lagen die Werte des Keimgehalts aller 25 g-Proben und über die Hälfte aller 1 g Proben bei 105 bis 107 KBE/g. Nach Behandlung mit NADES galten alle 1 g-Proben und der überwiegende Teil der 25 g-Proben als keimfrei. Somit erfüllen alle Chargen die Anforderungen an den Keimgehalt bezüglich der 1 g Proben in Deutschland und genügen den Anforderungen in Frankreich und Italien für 25 g-Proben.
  • Figure 00220001
  • Toxizitätstests
  • Toxikologische Untersuchungsergebnisse von NADES
  • Zur Abschätzung der toxikologischen Potenz von NADES für den Menschen und einer potenziellen Abwassergefährdung wurden umfangreiche In-vitro Biotests zur akuten und chronischen Toxizität, Phytotoxizität und Mutagenität durchgeführt.
  • Akute Toxizität
  • Zellen von Mäusen (murine Fibroblasten) hielten eine Konzentration von 10% NADES für eine Zeitdauer von bis zu 60 Minuten mit einer 100%igen Vitalität aus und behielten auch noch nach 180 Minuten über 80% Vitalität (akuter Gewebetoxizitätstest an Ratten-Peritonealgewebe im Explantattest und akuter Zytotoxizitätstest an murinen Fibroblasten mit der Neutralrotmethode nach DIN EN 30993-5 (1994)). Kurzfristig, d. h. für 10 Minuten, wurde eine Konzentration von 25% toleriert. Menschliche Amnion-Zellen tolerieren eine Konzentration von 10% für 10 Minuten und eine Konzentration von 2% für 180 Minuten (akuter Zytotoxizitätstest an humanen Amnionzellen mit der Neutralrotmethode nach DIN EN 30993-5 (1994)). Je nach Indikation und Einwirkungsdauer orientiert sich die maximale Konzentration an diesen Daten.
  • Chronische Toxizität
  • Die Daten der Tests auf chronische Toxizität (Einwirkdauer 24 Stunden), d. h. chronische Leuchtbakterientests mit Vibrio fischeri nach DIN EN ISO 38412-37 (1999), chronischer Zytotoxizitätstest an murinen Fibroblasten mit der Neutralrotmethode nach DIN EN 30993-5 (1994), chronischer Zytotoxizitätstest an humanen Amnionzellen mit der Neutralrotmethode DIN EN 30993-5 (1994) und chronische Gewebetoxizitätstests an Ratten-Peritonealgewebe im Explantattest, ergeben eine Toleranz für 2%ige NADES-Lösung.
  • Mutagenität
  • Es gibt keine Hinweise auf Mutagenität von NADES aus dem Mutatox® Gentoxizitäts-/Mutagenitätstest mit der nicht-leuchtenden Mutante M 169 von Vibrio fischeri nach MACHEREY-NAGEL.
  • Phytotoxizität
  • Aus den Leuchtbakterientests (akuter Leuchtbakterientest mit Vibrio fischeri nach DIN EN ISO 11348-2 (1998)) und den Phytotoxizitätstests an der Wasserlinse Lemna minur (nach ISO TC 147/SC 5 N (draft 2001)) ergibt sich eine Verträglichkeit von. NADES bei Konzentrationen < 2% in Bezug auf die Toxizität im Abwasser.
  • Aufgrund der Resultate der Untersuchungen an eukaryotischen Zellen kann NADES bei einer Konzentration von < 2% sowohl bei kurzzeitiger, als auch bei einer 24-ständigen Applikation als gut verträglich eingestuft werden. Die Resultate der Gewebeexplantatstests weisen daraufhin, dass unter praxisnahen Bedingungen eine höhere Konzentration bis zu 10% als unbedenklich gelten kann. Die Ergebnisse des Genotoxizitätstests weisen nicht auf ein mutagenes Potenzial von NADES hin Die gute Verträglichkeit bei Konzentrationen unterhalb von 2%, sowie die antimikrobielle Wirksamkeit selbst bei einer Verdünnung von 1:10 5 sprechen jedoch für eine Anwendbarkeit in diesem Konzentrationsbereich. Aus den Leuchtbakterientests und dem Phytotoxizitätstest lässt sich für NADES-Konzentrationen von < 2% eine ökotoxikologische Unbedenklichkeit ableiten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
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    • - DIN EN 30993-5 [0059]
    • - DIN EN ISO 38412-37 [0060]
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    • - DIN EN 30993-5 [0060]
    • - DIN EN ISO 11348-2 [0062]
    • - ISO TC 147/SC 5 N [0062]

Claims (29)

  1. Verfahren zur In-Prozess-Dekontamination von Lebensmitteln und Transport- und Verarbeitungsanlagen von Lebensmitteln umfassend das Inkontaktbringen der Transport- und Verarbeitungsanlagen und/oder Lebensmittel mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Lebensmittel um Geflügel handelt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Lebensmittel um Fisch handelt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Lebensmittel um Schweinefleisch handelt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Lebensmittel um Rind handelt.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Lebensmittel um pflanzliche Lebensmittel, vorzugsweise Gemüse, Salat, Obst, Nüsse, oder Getreide handelt.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um Transportbänder und sonstige Maschinenteile der Transport- und Verarbeitungsanlagen, vorzugsweise Messer und Rührwerke, handelt.
  8. Verfahren zur Reduzierung des Keimgehalts von Kosmetika, Pharmazeutika, Daily-Care-Produkten und Lebensmitteln mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium.
  9. Verfahren zur Behandlung von Oberflächen umfassend das Inkontaktbringen der Oberfläche mit einem wässrigen, gesundheitlich unbedenklichen Reinigungsmedium, wobei das Reinigungsmedium bei einer Konzentration von 3,5% wirksamer als herkömmliche Reinigungsmedien wie Alkohole, Aldehyde, Persäuren, Halogene, Halogenamine und quarternäre Ammoniumverbindungen ist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, wobei es sich bei dem Reinigungsmedium um ein desinfizierendes Reinigungsmedium handelt.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Reinigungsmedium eine Mischung von Wasser und Reinigungskonzentrat enthält.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Reinigungskonzentrat zwischen 0,1 Vol.% und 100 Vol.% des Reinigungsmediums ausmacht.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 12, wobei das genannte Reinigungsmedium mit einer Konzentration von 5 Vol.% eine Reduktion der Keimbelastung mit Enterococcus hirae von mehr als 5 log-Stufen innerhalb von 5 Minuten bewirkt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das genannte Reinigungsmedium mit einer Konzentration von 5 Vol.% eine Reduktion der Keimbelastung mit Enterococcus hirae von mehr als 5 log-Stufen innerhalb von einer Minute bewirkt.
  15. Verfahren nach Anspruch 12 oder 14, wobei das genannte Reinigungsmedium mit einer Konzentration von 5 Vol.% eine Reduktion der Keimbelastung mit Enterococcus hirae von mehr als 5 log-Stufen innerhalb von 30 Sekunden bewirkt.
  16. Verfahren nach einem der vorhergegenden Ansprüche 1 bis 15, wobei das Reinigungsmedium einen pH-Wert von 2,0 bis 8,0 und ein Redoxpotential von +300 bis +1200 mV aufweist.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei das genannte Reinigungsmedium einen pH-Wert von 7,0 aufweist.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 17, wobei das Reinigungsmedium Anolyten ausgewählt aus der Gruppe von ClO·, ClO, HClO, OH·, HO2–, H2O2, O3, S2O8 2–, Cl2, Cl·, HO2·, O2, O2·, 3O2, 1O2, O·, H3O, H·, Cl2O, ClO2, HCl, Cl2O7, H2SO4 und HSO3Cl umfasst.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei das im Reinigungsmedium enthaltene Reinigungskonzentrat einen Anolytengehalt von höchstens 100 bis 600 ppm aufweist.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei es sich bei dem im Reinigungsmedium enthaltenen Reinigungskonzentrat um NADES (Konzentrat) handelt.
  21. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 20, wobei das Verfahren ferner das Inkontaktbringen der Transport- und Verarbeitungsanlagen und/oder Lebensmittel mit einem basischen, wässrigen Reinigungsmittel umfasst.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, wobei das basische, wässrige Reinigungsmittel eine Mischung aus Wasser und basischem Reinigungsmittelkonzentrat umfasst.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 und 22, wobei das basische Reinigungsmittelkonzentrat zwischen 0,1 und 100% des basischen Reinigungsmittels ausmacht.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, wobei das basische Reinigungsmittel in Kombination mit NADES (Konzentrat) oder einer Verdünnung von NADES (Konzentrat) gegen thermophile Sporen wirkt.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 24, wobei das basische Reinigungsmittel einen pH-Wert von 7 bis 13 und ein Redoxpotential von –200 mV bis –1100 mV aufweist.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 25, wobei das basische Reinigungsmittel ein Redoxpotential von –800 mV aufweist.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 26, wobei das basische Reinigungsmittel Katholyten ausgewählt aus der Gruppe von OH, H3 , O2, H2, HO2, HO2 und O2 umfasst.
  28. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, wobei das basische Reinigungsmittelkonzentrat einen Katholytengehalt von höchstens 100 bis 1500 ppm aufweist.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 23, wobei das basische Reinigungsmittelkonzentrat NADES Base (Konzentrat) ist.
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GUENTZEL, J.L. [u.a.]: Reduction of bacteria on spinach, lettuce, and surfaces in food service areas using neutral electrolyzed oxidizing water. In: Food Microbiology 25 (2008) 36-41 (Online- verf�gbar ab 4. September 2007) *
ISO TC 147/SC 5 N
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