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DE102008011133A1 - Funktionsgewebe sowie Funktionseinheit für dahingehende Gewebe - Google Patents

Funktionsgewebe sowie Funktionseinheit für dahingehende Gewebe Download PDF

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DE102008011133A1
DE102008011133A1 DE102008011133A DE102008011133A DE102008011133A1 DE 102008011133 A1 DE102008011133 A1 DE 102008011133A1 DE 102008011133 A DE102008011133 A DE 102008011133A DE 102008011133 A DE102008011133 A DE 102008011133A DE 102008011133 A1 DE102008011133 A1 DE 102008011133A1
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DE
Germany
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carrier
fabric
functional
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tissue
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DE102008011133A
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English (en)
Inventor
Holger Wermers
Christopherus Leppla
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Andreas Kufferath GmbH and Co KG
Original Assignee
Andreas Kufferath GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2009/000769 priority patent/WO2009106212A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Funktionsgewebe mit einem flächigen Verbund in Gestalt eines aus Schuss (1) und Kette (3) gebildeten Gewebes, insbesondere Metallgewebes, mit zumindest einem Träger (7) für mindestens ein Leuchtmittel (5), der in zumindest einer mit dem Gewebe verbundenen Aufnahme gehalten ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Aufnahme durch einen den Träger (7) außerhalb der Ebene des Gewebes fixierenden, mit diesem verklammerbaren Halter (11) gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Funktionsgewebe mit einem flächigen Verbund in Gestalt eines aus Schuss und Kette gebildeten Gewebes, insbesondere Metallgewebes, mit zumindest einem Träger für mindestens ein Leuchtmittel, der in zumindest einer mit dem Gewebe verbundenen Aufnahme gehalten ist. Die Erfindung betrifft des weiteren eine Funktionseinheit für den Einsatz bei dahingehend aus Schuß und Kette gebildeten Geweben.
  • Ein Funktionsgewebe ist bereits in der DE 10 2006 014 808 A1 offenbart. Derartige Gewebe, insbesondere wenn es sich um witterungsbeständige Metallgewebe handelt, lassen sich vorteilhaft als Vorhänge- oder Vorbauelemente außen an einem betreffenden Bauwerk anordnen, beispielsweise als Vorhang vor einer gesamten Gebäudefassade oder einem Teil davon. Mit zugehörigen Leuchtmitteln, bei denen es sich vorzugsweise um Leuchtdioden (LED's) handelt, lassen sich sowohl Beleuchtungseffekte realisieren als auch besondere Lichteffekte. So können, wenn mittels einer in der Technik bekannten Elektronik die Leuchten, insbesondere LED's, einzeln ansteuerbar sind, Lichteffekte erzeugt werden, die einen Betrachter ein Bild oder einen Film wahrnehmen lassen. Hierfür sollten die LED's in einem möglichst gleichmäßigen Raster angeordnet sein, das dadurch gebildet sein kann, dass die Träger für die Leuchtmittel in gewählten Abständen voneinander entlang von Gewebesträngen angeordnet sind und dass die einzelnen Leuchtmittel, LED's, in Gruppen entlang der Träger angeordnet sind.
  • Bei der vorstehend genannten bekannten Lösung können als Aufnahmen zum Halten der Leuchtmittelträger Hülsenkörper vorgesehen sein, die in die Ketten eines Metallgewebes eingewebt sind. Durch diese eingewebten Hülsen sind rohrförmige Leuchtmittelträger horizontal hindurch gezogen, wobei diese Hülsen in vertikalen Abständen voneinander in die Kettstränge eingewebt sind. Die horizontal hindurchgezogenen, als Leuchtmittelträger dienenden Rohrkörper ersetzen somit gewissermaßen in bestimmten Abständen jeweils einen Schussstrang.
  • Durch das Patent DE 10 2005 063 231 B3 ist als Gewebestruktur ein flächiger Verbund bekannt mit mindestens zwei Gruppen von Elementen, die jeweils in ihrer Längsrichtung eine größere Ausdehnung aufweisen als in einer Richtung quer zur Längsrichtung, wobei die Elemente einer ersten Gruppe biegesteif sind und mit ihrer Längsrichtung schräg und insbesondere quer zu der Längsrichtung der Elemente einer zweiten Gruppe angeordnet sind und wobei mindestens ein Teil der Elemente der ersten Gruppe eine Holzoberfläche als eine nichtmetallische Oberfläche aufweist und die Elemente der ersten Gruppe bilden den Schuss und die Elemente der zweiten Gruppe die Kette des flächenförmigen Gewebeverbundes aus. Der bekannte Gewebeverbund ist vielfältig einsetzbar und dient großflächig ausgebildet insbesondere als Vorhängeelement an Bauwerken, und zwar sowohl in Innenräumen als auch in Bereichen der Außenfassade. Ein Einsatz von Leuchtmitteln für diese bekannte Lösung ist nicht offenbart.
  • Im Hinblick hierauf liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Funktionsgewebe zur Verfügung zu stellen, das sich mit geringem Montageaufwand an unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Anordnung von Leuchtmitteln anpassen läßt sowie eine Funktionseinheit zu schaffen, mit der sich auch bereits bestehende Gewebe nachrüsten lassen.
  • Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch ein Funktionsgewebe gelöst, das die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist sowie durch eine Funktionseinheit gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 14.
  • Demgemäß besteht die wesentliche Besonderheit der Erfindung darin, dass die jeweiligen Aufnahmen für Träger von Leuchtmitteln durch Halter gebildet sind, die den betreffenden Träger außerhalb der Ebene des Gewebes fixieren und mit diesem Gewebe verklammerbar sind. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, an einem noch hinsichtlich der Anordnung von Leuchtmitteln unvorbereiteten Gewebe je nach Einsatzzweck und gewünschter Realisierung von Lichteffekten Aufnahmen für Träger von Leuchtmitteln von außen her an gewünschten Positionen anzubringen, indem die die Aufnahmen bildenden Halter an den gewünschten Stellen des Gewebes mit diesem verklammert werden. Somit lassen sich gleichartige, vorgefertigte Gewebe für die unterschiedlichsten Anwendungsfälle benutzen, wodurch eine besonders rationelle Fertigung möglich gemacht ist. Zudem gestaltet sich die Montage einfach, schnell und bequem, weil die Träger in den Haltern in Stellung gebracht werden können, bevor die Halter mit dem Gewebe verklammert werden. Entsprechend einfach gestaltet sich auch eine gegebenenfalls erforderliche Auswechslung von Leuchtmittelträgern für einen gegebenenfalls erforderlichen Austausch schadhafter Leuchtmittel.
  • Eine erfindungsgemäße Funktionseinheit, bestehend aus mindestens einem Träger für mindestens ein Leuchtmittel und mindestens einem Halter zum Verklammern des jeweiligen Trägers an einem Gewebe, erlaubt nun zum einen, wie vorstehend dargelegt, die rasche Montage zum Erstellen des gewünschten Funktionsgewebes am Ort der Herstellung oder beim Aufstellen am jeweiligen Gebäude; bietet aber zum anderen auch die Möglichkeit der Nachrüstung, d. h. bereits ausgelieferte flächige Verbundsysteme, wie beispielsweise in der DE 10 2005 063 231 B3 aufgezeigt, lassen sich nachträglich vor Ort mit dem Träger nebst jeweiligem Leuchtmittel über die Halteklammern anbringen. Die Funktionseinheit läßt sich als Wiederholteil ausbilden und insbesondere bei sehr großen Stückzahlen lassen sich die Herstellkosten entsprechend senken. Aufgrund der Wiederholcharakteristik, insbesondere bezogen auf den Träger sowie das jeweilige Leuchtmittel, lassen sich sowohl in der Erstausrüstung als auch in der Nachrüstung bestehender Gewebe eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten realisieren, wobei dann gegebenenfalls nur die jeweilige Halteklammer an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen ist.
  • Zu der genannten Systemvielfalt trägt auch mit bei, dass der Träger mit den Leuchtmitteln nicht auf eine Festlegung in horizontaler Richtung am Gewebe eingeschränkt ist und mithin nicht nur parallel zu den Schüssen zu verlaufen braucht, sondern vielmehr sind hier auch vertikal Anbauanordnungen möglich. Bei entsprechender Konzeption der Halteklammer, insbesondere bezogen auf deren das Gewebe unterhakenden Fußteil, lassen sich auch andere Ausrichtungen, insbesondere Schräganordnungen, für den Träger mit den Leuchtmitteln erreichen. Insoweit sind die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich erhöht.
  • Bei vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist der die jeweilige Aufnahme bildende Halter eine Klammer mit Schenkeln, die den Träger an seiner außerhalb der Ebene des Gewebes befindlichen Außenseite umfassen und deren beide Enden mit je einem Teil des Gewebes verhakbar sind.
  • Vorzugsweise ist die Anordnung hierbei so getroffen, dass sich die Schenkel der Klammern über den Bereich hinaus, in dem der Träger an die Ebene des Gewebes angrenzt, mit ihren Enden durch den Zwischenraum zwischen benachbarten Strängen des Gewebes hindurch erstrecken und Endhaken bilden, die die Stränge übergreifen. Dadurch ergibt sich eine besonders sichere, leicht herstellbare Verankerung durch übergreifende Verhakung an zwei benachbarten Gewebesträngen.
  • Bei Ausführungsbeispielen, bei denen der Träger der Leuchtmittel ein langgestreckter Rohrkörper ist, ist die Anordnung vorzugsweise so getroffen, dass für die Fixierung des sich in der Richtung des Schusses des Gewebes erstreckenden Trägers sich die Enden der Schenkel der betreffenden Klammer durch den Zwischenraum zwischen benachbarten Schusssträngen erstrecken. Hinsichtlich der Anordnung der Leuchtmittel, insbesondere in Form der LED's, lassen sich somit auf einfache Weise horizontale Zeilen eines Rasters von Lichtpunkten realisieren.
  • Die Anordnung ist hierbei vorzugsweise so getroffen, dass der als Träger für Leuchtmittel dienende Rohrkörper an seiner der Ebene des Gewebes zugewandten Seite zumindest eine Lichtaustrittsöffnung, vorzugsweise eine sich in Rohrlängsrichtung erstreckende Schlitzöffnung, aufweist.
  • Vorzugsweise sind zur Bildung eins gewünschten Rasters aus Lichtpunkten Leuchtmittel in Gruppen, die aus mehreren in Längsrichtung des Rohrkör pers angeordneten LED's bestehen, vorgesehen, wobei die Gruppen der Leuchtmittel jeweils im Zwischenraum zwischen aufeinanderfolgenden Kettsträngen des Gewebes vorgesehen sind.
  • Als Träger für die Leuchtmittel können Rohrkörper unterschiedlicher Querschnittsform vorgesehen sein, vorzugsweise Rohrkörper kreisrunden oder rechteckförmigen Querschnitts, die zur Bildung der gewünschten Raster aus Lichtpunkten entlang der Schussstränge des Gewebes sowohl in gleichen, in Richtung der Kettstränge gemessenen Abständen voneinander angebracht sein können, so dass sich gleiche Zeilenabstände des Rasters ergeben, oder in unterschiedlichen, in Richtung der Kettstränge gemessenen Abständen voneinander am Gewebe angebracht sein können, um, beispielsweise für die Darstellung von Schriftzeichen, mittels unterschiedlicher Zeilenabstände Textabsätze zu bilden.
  • Vorzugsweise sind die Halter für die Aufnahme der betreffenden Leuchtmittelträger an der Rückseite des Gewebes angeordnet, so dass die dem Betrachter zugewandte vordere Funktionsseite des Gewebes sich dem Betrachter im wesentlichen glattflächig darbietet.
  • Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind die als Halter dienenden Klammern derart geformt, dass zwischen den Schenkeln ein Freiraum für eine Querbewegung des Trägers der Leuchtmittel in zur Ebene des Gewebes senkrechter Richtung vorhanden ist, wobei im von den Schenkelenden entfernten Scheitelbereich der Klammer eine die Querbewegung des Trägers begrenzende, verstellbare Anschlageinrichtung vorhanden ist. Bei solcher Gestaltung der Klammern sind diese besonders einfach und bequem am Gewebe verankerbar, weil für den Vorgang der Verhakung der Leuchtmittelträger von den die Endhaken aufweisenden Schenkelenden zum Scheitelbereich der Klammer hin verschoben werden kann, so dass die Schenkelenden freier beweglich sind und gegen ihre Elastizitätskraft einander angenähert werden können, um die Endhaken durch den Zwischenraum benachbarter Gewebestränge hindurch zu führen, wonach die Verhakung durch elastisches Aufspreizen erfolgt.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen schematisch vereinfacht gezeichneten Vertikalschnitt eines Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen Funktionsgewebes entsprechend der Schnittlinie I-I von 3;
  • 2 einen schematisch vereinfachten Vertikalschnitt eines zweiten Ausführungsbeispieles entsprechend der Schnittlinie II-II von 4;
  • 3 eine schematisch vereinfachte Draufsicht der vorderen Funktionsseite des Ausführungsbeispieles von 1, demgegenüber in kleinerem Maßstab dargestellt, und
  • 4 eine der 3 entsprechende Ansicht des in 2 dargestellten zweiten Ausführungsbeispieles.
  • In den Fig. ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert, bei denen ein metallisches Gewebe aus Schussstäben 1 (nicht sämtliche beziffert) sowie Kettdrähten 3 (nicht sämtliche beziffert) gebildet ist. Die Schussstäbe 1 sind bei beiden Ausführungsbeispielen in gleichen Abständen voneinander angeordnet. Von den Kettsträngen 3 sind jeweils drei Stränge zu einer Kettstranggruppe zusammengefaßt, wobei die Kettstranggruppen, wie aus 3 und 4 zu ersehen ist, voneinander jeweils ebenfalls in gleichen Abstände angeordnet sind, wobei diese Abstände etwa dem sechsfachen der Abstände der Schussstäbe 1 voneinander entsprechen. An stelle der genannten sechsfachen Abstände können auch zwei oder vierfache Abstände in frage kommen sowie Abstände über dem Sechsfachen der Abstände der genannten Schussstäbe 1. Die 3 und 4 zeigen einen Teilabschnitt des Gewebes mit Blickrichtung auf die vordere Funktionsseite, die einem Betrachter zugewandt ist. In den 1 und 2 befindet sich die vordere Funktionsseite in der Fig. linksseitig, während sich in den 1 und 2 rechtsseitig gelegen die Rückseite des Gewebes befindet.
  • Bei dem ersten Ausführungsbeispiel, auf das zunächst Bezug genommen wird, sind die zur Erzeugung von Lichteffekten dienenden Einrichtungen von der rechtsseitig gelegenen Rückseite her am Gewebe angebracht. Als Leuchtmittel sind LED's 5 innerhalb eines Leuchtmittelträgers 7 vorgesehen, der bei dem Ausführungsbeispiel von 1 und 3 durch einen Rohrkörper kreisrunden Querschnitts gebildet ist, der sich in Richtung der Schussstäbe 1 an der Rückseite durchgehend über die Breite des Gewebes erstreckt. Die LED's 5 sind innerhalb des Trägers in Leuchtengruppen zusammengefaßt angeordnet, die, wie aus 3 ersichtlich ist, jeweils aus fünf LED's, die in der Schussrichtung nebeneinander angeordnet sind, bestehen. Leiterplatinen für jede LED-Gruppe, die innerhalb des Trägers 7 angeordnet sind, sind in den Fig. nicht dargestellt. Diese Platinen dienen in Verbindung mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Elektronik, der Einzelansteuerung der LED's 5.
  • Die Leuchtmittelträger 7 sind beim vorliegenden Beispiel durch ein Acrylglasrohr gebildet. Damit für den auf die Vorderseite des Gewebes blickenden Betrachter das Licht der LED's 5 jeweils als Lichtpunkt erscheint, weist das Acrylglasrohr eine opake Beschichtung auf, die einen Lichtaustritt lediglich zur Vorderseite hin ermöglicht. Dabei kann es sich um gesonderte Austrittsöffnungen für jede LED 5 handeln oder um einen Lichtaustrittsschlitz 9 in Schussrichtung. Anstelle einer opaken Beschichtung des den Träger 7 bildenden Rohrkörpers kann das Acrylglasrohr auch von einem lichtundurchlässigen Stranggussprofil umgeben sein, das einen Längsschlitz freiläßt. Anstelle des genannten Acrylglases kann auch ein sonstiges Kunststoffglas zum Einsatz kommen. Ferner kann der jeweilige Leuchtmittelträger 7 in der Art eines geschlitzten Hohlprofils ausgebildet sein, das über seine Schlitzöffnung die freie Abstrahlung des Lichts des jeweiligen Leuchtmittels 5 ermöglicht. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, die genannte freie Schlitzöffnung zum Abstrahlen des Lichts mit einer Kunststoffblende abzudecken oder mit einem lichtdurchlässigen Silikonmaterial auszufugen. Wird anstelle der bevorzugten LED's 5 ein anderes Leuchtmittel eingesetzt, das insbesondere nach allen Seiten hin abstrahlen kann, ist bevorzugt vorgesehen, dass Innere des genannten geschlitzten Metallprofils mit reflektierendem Material zu versehen, insbesondere zu bedampfen, um dergestalt eine Art Spiegel oder sonstige Reflektionsschicht zu erhalten.
  • Zur Fixierung der Leuchtmittelträger 7 an der Rückseite des Gewebes sind als Aufnahmen für die Träger 7 Halter 11 vorgesehen, die eine Fixierung der Träger 7 durch Verklammerung mit dem Gewebe von dessen Rückseite her ermöglichen. Hierfür sind federelastische Klammern 13 vorgesehen, die einteilig ausgebildet sind und von einem Scheitelbereich 15 ausgehend mit Klammerschenkeln 17 den betreffenden Träger 7 bis in die Nähe des Lichtaustrittsschlitzes 9 umfassen und dort in Schenkelenden 19 übergehen, die durch den Zwischenraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Schussstäben 1 hindurchtreten und endseitig Endhaken 21 bilden, die durch Übergreifen der Schussstäbe 1 die Verhakung bewirken. Die Leuchtmittelträger 7 sind dadurch an der Rückseite des Gewebes sicher in der Weise fixiert, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden Schussstäben 1 der Lichtaustritt zur vorderen Funktionsseite erfolgt.
  • Es versteht sich, dass in den LED-Gruppen eine unterschiedliche Anzahl von LED's 5 vorgesehen sein kann, wobei LED's in verschiedenen Farben verwendet werden können. So können beispielsweise rote, grüne und blaue LED's vorgesehen sein, beispielsweise zwei rote, zwei grüne und eine blaue LED zu einer Gruppe zusammengefaßt sein. Anstelle von Leuchtdioden können andere Lichtquellen, beispielsweise Farblaser, vorgesehen sein.
  • Das Ausführungsbeispiel von 2 bis 4 unterscheidet sich vom zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel, abgesehen davon, dass die LED-Gruppen jeweils drei LED's 5 aufweisen, insofern, als die rohrförmigen Träger 7 der Leuchtmittel einen rechteckförmigen Querschnitt besitzen. Dementsprechend erstrecken sich vom Scheitelbereich 15 der jeweiligen, die Halter 11 bildenden Klammern 13 ausgehend, deren Schenkel 17 entlang der geraden Seitenwände des Trägers 7, wobei die Schenkel 17, wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel an ihren Enden 19 in Endhaken 21 übergehen, die benachbarte Schussstäbe 1 zur Verhakung übergreifen. Die Endhaken 21 können gemäß der Darstellung nach der 1 an ihren voneinander abgewandten Endseiten mit einer Abkröpfung 25 versehen sein, die im stumpfen Winkel in den bogenförmigen Bereich des sonstigen Klammerkörpers übergehen. Die so gebildeten ebenen und geneigten Endflächen wirken beim Einstecken der Klammern 13 in den Zwischenraum zwischen benachbarten Schussstäben 1 als Steuerflächen, die an den Schussstäben 1 die Endhaken 21 zentrierend führen und aneinander annähern, bis die Schussstäbe 1 überlaufen sind, wonach die Endhaken 21 hinter den Stäben 1 verhakend einfallen. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der aufzubringenden Montagekräfte, sondern vereinfacht insoweit auch die Gesamtmontage, die sich rasch und kostengünstig durchführen läßt.
  • Anders als in 1 gezeigt, ist jedoch zwischen dem Scheitelbereich 15 der Klammern 13 und dem den Träger 7 bildenden Rohrkörper ein Freiraum 23 gebildet. Eine am Scheitelbereich 15 befindliche Einstellschraube 25 bildet einen beweglichen Anschlag, der, je nach Position der Schraube 25, eine Verschiebung des Trägers 7 in Richtung auf den Scheitelbereich 15 ermöglicht oder, bei der in 2 gezeigten Stellung, den Träger 7 am vorderen Ende 19 der Klammerschenkel 17 fixiert. Die Möglichkeit, bei zurückgeschraubter Stellung der Schraube 25 den Träger 7 zum Scheitelbereich 15 hin zu bewegen, erleichtert das Hindurchführen der Enden 19 der Schenkel 17 durch den Zwischenraum zwischen zwei Schussstäben 1 und erleichtert den Montagevorgang. Nach erfolgter Verhakung kann die Schraube 25 wieder zur Lagefixierung des Trägers 7 in die in 2 gezeigte Stellung gebracht werden.
  • Auch bei kreisrundem Querschnitt des Trägers 7 könnte die als Halter 11 dienende Klammer 13 so gestaltet sein, dass zwischen Träger 7 und Scheitelbereich 15 ein entsprechender Freiraum 23 gegeben ist, wobei eine entsprechende Einstellschraube als bewegliche Anschlageinrichtung zur Begrenzung einer Querbewegung des Trägers vorgesehen wäre.
  • Die bei den dargestellten Ausführungsbeispielen benutzten Halter 11, die als Aufnahme für die Leuchtmittelträger 7 dienen, sind, wie bereits erwähnt, einstückige Klammern 13 aus einem federelastischen Werkstoff wie Federstahl. Bei dem Ausführungsbeispiel von 1 und 3 verlaufen die Klammerschenkel 17, von dem sie verbindenden Scheitelbereich 15 ausgehend, in konvexer, kreisbogenförmiger Krümmung, die der kreisrunden Außenseite des Trägers 7 angepaßt ist, und bilden ein Klemmband, das sich bis zu einem jeweiligen Schenkelende 19 erstreckt. In ihrem Verlauf bis zu den Schenkelenden 19 umfassen die Klemmschenkel 17 den Träger 7 bis zu einem Anlagebereich, der kurz vor den Seitenrändern der Schlitzöffnung 9 endet. Die Schenkelenden 19 befinden sich bei dem in 1 gezeigten Verhakungszustand daher in einem Abstand voneinander, der in etwa dem Abstand zwischen zwei benachbarten Schussstäben 1 entspricht. Von den Schenkelenden 19 ausgehend kehrt sich die Krümmung um, so dass jeweils eine Konkavität gebildet ist, um Endhaken 21 zu bilden, die die Schussstäbe 1 vom Zwischenraum zwischen ihnen her nach außen hin umgreifen. Die 1 zeigt zwei Varianten der Formgebung der Endhaken 21. Bei dem in 1 unten liegend gezeigten Beispiel übergreifen die Endhaken 21 in im wesentlichen stetigem Krümmungsverlauf den betreffenden Schussstab 1. Bei der in 1 obenliegend gezeigten Variante weisen die Endhaken 21 eine eine Diskontinuität des Krümmungsverlaufs bildende Abkröpfung 25 auf, so dass der Endrandbereich der Endhaken 21 im wesentlichen ebenflächig ist.
  • Bei der in 2 näher dargestellten alternativen Gestaltung der Klammern 13 weisen diese von einem ebenflächigen Scheitelbereich 15 ausgehend, an dem sich die Einstellschraube 25 befindet, ebenflächige, parallel zueinander verlaufende, Haltebänder bildende Schenkel 17 auf, die an den ebenflächigen Seitenwänden des einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisenden Trägers 7 anliegend, sich bis zu den Schenkelenden 19 erstrecken, von wo die Schenkel 17 mit einer nach außen konkaven Krümmung gegeneinander hin abgebogen sind, so dass an den Schenkelenden 19 eine Einfassung an den zugeordneten Eckbereichen des Trägers 7 gebildet ist. Wie bei dem in 1 untenliegend dargestellten Beispiel erstrecken sich die Schenkel von den Enden 19 ausgehend durch den Zwischenraum zwischen benachbarten Schussstäben 1 mit forgesetztem Krümmungsverlauf hin durch, so dass die benachbarten Schussstäbe 1 vom Zwischenraum zwischen ihnen her nach außen hin von den Endhaken 21 übergriffen werden.
  • Die beim Beispiel von 2 und 4 gezeigte Querschnittsform der Träger 7 führt zu einer schlanken Form der Klammern 13 mit geringem Abstand der Schenkel 17, gemessen in Richtung der Kettstränge 3. Diese Bauform eignet sich daher in besonderer Weise für die Verklammerung an Geweben, bei denen die Schussstäbe 1 in dichter Aufeinanderfolge angeordnet und die Abstände zwischen aufeinderfolgenden Stäben 1 entsprechend gering sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006014808 A1 [0002]
    • - DE 102005063231 B3 [0004, 0008]

Claims (14)

  1. Funktionsgewebe mit einem flächigen Verbund in Gestalt eines aus Schuss (1) und Kette (3) gebildeten Gewebes, insbesondere Metallgewebes, mit zumindest einem Träger (7) für mindestens ein Leuchtmittel (5), der in zumindest einer mit dem Gewebe verbundenen Aufnahme gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Aufnahme durch einen den Träger (7) außerhalb der Ebene des Gewebes fixierenden, mit diesem verklammerbaren Halter (11) gebildet ist.
  2. Funktionsgewebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der die jeweilige Aufnahme bildende Halter (11) eine Klammer (13) mit den Träger (7) an seiner außerhalb der Ebene des Gewebes befindlichen Außenseite umfassenden Schenkeln (17) ist, deren beide Enden (19) mit je einem Teil des Gewebes verhakbar sind.
  3. Funktionsgewebe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schenkel (17) der Klammern (13) über den Bereich hinaus, in dem der Träger (7) an die Ebene des Gewebes angrenzt, mit ihren Enden (19) durch den Zwischenraum zwischen benachbarten Strängen (1) des Gewebes hindurch erstrecken und Endhaken (21) bilden, die die Stränge (1) übergreifen.
  4. Funktionsgewebe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger ein langgestreckter Rohrkörper ist und dass für die Fixierung des sich in der Richtung des Schusses (1) des Gewebes erstreckenden Trägers (7) sich die Enden (19) der Schenkel (17) der betreffenden Klammern (13) durch den Zwischenraum zwischen benachbarten Schusssträngen (1) erstrecken.
  5. Funktionsgewebe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der als Träger (7) für Leuchtmittel (5) dienende Rohrkörper an seiner der Ebene des Gewebes zugewandten Seite zumindest eine Lichtaustrittsöffnung, vorzugsweise eine sich in Rohrlängsrichtung erstreckende Schlitzöffnung (9), aufweist.
  6. Funktionsgewebe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Leuchtdiode (LED) (5) als Leuchtmittel vorgesehen ist.
  7. Funktionsgewebe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtmittel in Gruppen, die aus mehreren in Längsrichtung des Rohrkörpers angeordneten LED's (5) bestehen, vorgesehen, sind.
  8. Funktionsgewebe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Gruppen der Leuchtmittel (5) jeweils im Zwischenraum zwischen aufeinanderfolgenden Kettsträngen (3) des Gewebes vorgesehen sind.
  9. Funktionsgewebe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Träger (7) Rohrkörper kreisrunden Querschnitts vorgesehen sind.
  10. Funktionsgewebe nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Träger (7) Rohrkörper rechteckförmigen Querschnitts vorgesehen sind.
  11. Funktionsgewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Träger der Leuchtmittel (5) dienende Rohrkörper in unterschiedlichen, in Richtung der Kettstränge (3) gemessenen Ab ständen voneinander entlang der Schussstränge (1) des Gewebes angebracht sind.
  12. Funktionsgewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe eine dem Betrachter zugewandte vordere Funktionsseite und eine Rückseite besitzt und dass die jeweiligen, den Träger (7) für Leuchtmittel (5) fixierenden Halter (11) an der Rückseite des Gewebes angeordnet sind.
  13. Funktionsgewebe nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Schenkeln (17) der jeweiligen Klammer (11) ein Freiraum (23) für eine Querbewegung des Trägers (7) in zur Ebene des Gewebes senkrechter Richtung vorhanden ist und dass im von den Schenkelenden entfernten Scheitelbereich (15) der Klammer (11) eine die Querbewegung des Trägers (7) begrenzende, verstellbare Anschlageinrichtung (25) vorhanden ist.
  14. Funktionseinheit, bestehend aus mindestens einem Träger (7) für mindestens ein Leuchtmittel (5) und mindestens einem Halter (11) zum Verklammern des jeweiligen Trägers (7) an einem Gewebe.
DE102008011133A 2008-02-26 2008-02-26 Funktionsgewebe sowie Funktionseinheit für dahingehende Gewebe Withdrawn DE102008011133A1 (de)

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