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Die
Erfindung betrifft ein Funktionsgewebe mit einem flächigen
Verbund in Gestalt eines aus Schuss und Kette gebildeten Gewebes,
insbesondere Metallgewebes, mit zumindest einem Träger
für mindestens ein Leuchtmittel, der in zumindest einer mit
dem Gewebe verbundenen Aufnahme gehalten ist. Die Erfindung betrifft
des weiteren eine Funktionseinheit für den Einsatz bei
dahingehend aus Schuß und Kette gebildeten Geweben.
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Ein
Funktionsgewebe ist bereits in der
DE 10 2006 014 808 A1 offenbart.
Derartige Gewebe, insbesondere wenn es sich um witterungsbeständige Metallgewebe
handelt, lassen sich vorteilhaft als Vorhänge- oder Vorbauelemente
außen an einem betreffenden Bauwerk anordnen, beispielsweise
als Vorhang vor einer gesamten Gebäudefassade oder einem
Teil davon. Mit zugehörigen Leuchtmitteln, bei denen es
sich vorzugsweise um Leuchtdioden (LED's) handelt, lassen sich sowohl
Beleuchtungseffekte realisieren als auch besondere Lichteffekte.
So können, wenn mittels einer in der Technik bekannten Elektronik
die Leuchten, insbesondere LED's, einzeln ansteuerbar sind, Lichteffekte
erzeugt werden, die einen Betrachter ein Bild oder einen Film wahrnehmen lassen.
Hierfür sollten die LED's in einem möglichst gleichmäßigen
Raster angeordnet sein, das dadurch gebildet sein kann, dass die
Träger für die Leuchtmittel in gewählten
Abständen voneinander entlang von Gewebesträngen
angeordnet sind und dass die einzelnen Leuchtmittel, LED's, in Gruppen
entlang der Träger angeordnet sind.
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Bei
der vorstehend genannten bekannten Lösung können
als Aufnahmen zum Halten der Leuchtmittelträger Hülsenkörper
vorgesehen sein, die in die Ketten eines Metallgewebes eingewebt sind.
Durch diese eingewebten Hülsen sind rohrförmige
Leuchtmittelträger horizontal hindurch gezogen, wobei diese
Hülsen in vertikalen Abständen voneinander in
die Kettstränge eingewebt sind. Die horizontal hindurchgezogenen,
als Leuchtmittelträger dienenden Rohrkörper ersetzen
somit gewissermaßen in bestimmten Abständen jeweils
einen Schussstrang.
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Durch
das Patent
DE
10 2005 063 231 B3 ist als Gewebestruktur ein flächiger
Verbund bekannt mit mindestens zwei Gruppen von Elementen, die jeweils
in ihrer Längsrichtung eine größere Ausdehnung
aufweisen als in einer Richtung quer zur Längsrichtung,
wobei die Elemente einer ersten Gruppe biegesteif sind und mit ihrer
Längsrichtung schräg und insbesondere quer zu
der Längsrichtung der Elemente einer zweiten Gruppe angeordnet
sind und wobei mindestens ein Teil der Elemente der ersten Gruppe
eine Holzoberfläche als eine nichtmetallische Oberfläche
aufweist und die Elemente der ersten Gruppe bilden den Schuss und
die Elemente der zweiten Gruppe die Kette des flächenförmigen
Gewebeverbundes aus. Der bekannte Gewebeverbund ist vielfältig
einsetzbar und dient großflächig ausgebildet insbesondere
als Vorhängeelement an Bauwerken, und zwar sowohl in Innenräumen
als auch in Bereichen der Außenfassade. Ein Einsatz von Leuchtmitteln
für diese bekannte Lösung ist nicht offenbart.
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Im
Hinblick hierauf liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Funktionsgewebe
zur Verfügung zu stellen, das sich mit geringem Montageaufwand
an unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Anordnung von
Leuchtmitteln anpassen läßt sowie eine Funktionseinheit
zu schaffen, mit der sich auch bereits bestehende Gewebe nachrüsten
lassen.
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Erfindungsgemäß ist
diese Aufgabe durch ein Funktionsgewebe gelöst, das die
Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist sowie
durch eine Funktionseinheit gemäß den Merkmalen
des Patentanspruches 14.
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Demgemäß besteht
die wesentliche Besonderheit der Erfindung darin, dass die jeweiligen
Aufnahmen für Träger von Leuchtmitteln durch Halter gebildet
sind, die den betreffenden Träger außerhalb der
Ebene des Gewebes fixieren und mit diesem Gewebe verklammerbar sind.
Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, an einem
noch hinsichtlich der Anordnung von Leuchtmitteln unvorbereiteten
Gewebe je nach Einsatzzweck und gewünschter Realisierung von
Lichteffekten Aufnahmen für Träger von Leuchtmitteln
von außen her an gewünschten Positionen anzubringen,
indem die die Aufnahmen bildenden Halter an den gewünschten
Stellen des Gewebes mit diesem verklammert werden. Somit lassen
sich gleichartige, vorgefertigte Gewebe für die unterschiedlichsten
Anwendungsfälle benutzen, wodurch eine besonders rationelle
Fertigung möglich gemacht ist. Zudem gestaltet sich die
Montage einfach, schnell und bequem, weil die Träger in
den Haltern in Stellung gebracht werden können, bevor die
Halter mit dem Gewebe verklammert werden. Entsprechend einfach gestaltet
sich auch eine gegebenenfalls erforderliche Auswechslung von Leuchtmittelträgern für
einen gegebenenfalls erforderlichen Austausch schadhafter Leuchtmittel.
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Eine
erfindungsgemäße Funktionseinheit, bestehend aus
mindestens einem Träger für mindestens ein Leuchtmittel
und mindestens einem Halter zum Verklammern des jeweiligen Trägers
an einem Gewebe, erlaubt nun zum einen, wie vorstehend dargelegt,
die rasche Montage zum Erstellen des gewünschten Funktionsgewebes
am Ort der Herstellung oder beim Aufstellen am jeweiligen Gebäude; bietet
aber zum anderen auch die Möglichkeit der Nachrüstung,
d. h. bereits ausgelieferte flächige Verbundsysteme, wie
beispielsweise in der
DE
10 2005 063 231 B3 aufgezeigt, lassen sich nachträglich
vor Ort mit dem Träger nebst jeweiligem Leuchtmittel über
die Halteklammern anbringen. Die Funktionseinheit läßt
sich als Wiederholteil ausbilden und insbesondere bei sehr großen
Stückzahlen lassen sich die Herstellkosten entsprechend
senken. Aufgrund der Wiederholcharakteristik, insbesondere bezogen auf
den Träger sowie das jeweilige Leuchtmittel, lassen sich
sowohl in der Erstausrüstung als auch in der Nachrüstung
bestehender Gewebe eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten
realisieren, wobei dann gegebenenfalls nur die jeweilige Halteklammer
an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen ist.
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Zu
der genannten Systemvielfalt trägt auch mit bei, dass der
Träger mit den Leuchtmitteln nicht auf eine Festlegung
in horizontaler Richtung am Gewebe eingeschränkt ist und
mithin nicht nur parallel zu den Schüssen zu verlaufen
braucht, sondern vielmehr sind hier auch vertikal Anbauanordnungen möglich.
Bei entsprechender Konzeption der Halteklammer, insbesondere bezogen
auf deren das Gewebe unterhakenden Fußteil, lassen sich
auch andere Ausrichtungen, insbesondere Schräganordnungen,
für den Träger mit den Leuchtmitteln erreichen. Insoweit
sind die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich erhöht.
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Bei
vorteilhaften Ausführungsbeispielen ist der die jeweilige
Aufnahme bildende Halter eine Klammer mit Schenkeln, die den Träger
an seiner außerhalb der Ebene des Gewebes befindlichen
Außenseite umfassen und deren beide Enden mit je einem
Teil des Gewebes verhakbar sind.
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Vorzugsweise
ist die Anordnung hierbei so getroffen, dass sich die Schenkel der
Klammern über den Bereich hinaus, in dem der Träger
an die Ebene des Gewebes angrenzt, mit ihren Enden durch den Zwischenraum
zwischen benachbarten Strängen des Gewebes hindurch erstrecken
und Endhaken bilden, die die Stränge übergreifen.
Dadurch ergibt sich eine besonders sichere, leicht herstellbare
Verankerung durch übergreifende Verhakung an zwei benachbarten
Gewebesträngen.
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Bei
Ausführungsbeispielen, bei denen der Träger der
Leuchtmittel ein langgestreckter Rohrkörper ist, ist die
Anordnung vorzugsweise so getroffen, dass für die Fixierung
des sich in der Richtung des Schusses des Gewebes erstreckenden
Trägers sich die Enden der Schenkel der betreffenden Klammer durch
den Zwischenraum zwischen benachbarten Schusssträngen erstrecken.
Hinsichtlich der Anordnung der Leuchtmittel, insbesondere in Form
der LED's, lassen sich somit auf einfache Weise horizontale Zeilen
eines Rasters von Lichtpunkten realisieren.
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Die
Anordnung ist hierbei vorzugsweise so getroffen, dass der als Träger
für Leuchtmittel dienende Rohrkörper an seiner
der Ebene des Gewebes zugewandten Seite zumindest eine Lichtaustrittsöffnung,
vorzugsweise eine sich in Rohrlängsrichtung erstreckende
Schlitzöffnung, aufweist.
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Vorzugsweise
sind zur Bildung eins gewünschten Rasters aus Lichtpunkten
Leuchtmittel in Gruppen, die aus mehreren in Längsrichtung
des Rohrkör pers angeordneten LED's bestehen, vorgesehen,
wobei die Gruppen der Leuchtmittel jeweils im Zwischenraum zwischen
aufeinanderfolgenden Kettsträngen des Gewebes vorgesehen
sind.
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Als
Träger für die Leuchtmittel können Rohrkörper
unterschiedlicher Querschnittsform vorgesehen sein, vorzugsweise
Rohrkörper kreisrunden oder rechteckförmigen Querschnitts,
die zur Bildung der gewünschten Raster aus Lichtpunkten
entlang der Schussstränge des Gewebes sowohl in gleichen,
in Richtung der Kettstränge gemessenen Abständen voneinander
angebracht sein können, so dass sich gleiche Zeilenabstände
des Rasters ergeben, oder in unterschiedlichen, in Richtung der
Kettstränge gemessenen Abständen voneinander am
Gewebe angebracht sein können, um, beispielsweise für
die Darstellung von Schriftzeichen, mittels unterschiedlicher Zeilenabstände
Textabsätze zu bilden.
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Vorzugsweise
sind die Halter für die Aufnahme der betreffenden Leuchtmittelträger
an der Rückseite des Gewebes angeordnet, so dass die dem
Betrachter zugewandte vordere Funktionsseite des Gewebes sich dem
Betrachter im wesentlichen glattflächig darbietet.
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Bei
besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind die
als Halter dienenden Klammern derart geformt, dass zwischen den
Schenkeln ein Freiraum für eine Querbewegung des Trägers
der Leuchtmittel in zur Ebene des Gewebes senkrechter Richtung vorhanden
ist, wobei im von den Schenkelenden entfernten Scheitelbereich der
Klammer eine die Querbewegung des Trägers begrenzende, verstellbare
Anschlageinrichtung vorhanden ist. Bei solcher Gestaltung der Klammern
sind diese besonders einfach und bequem am Gewebe verankerbar, weil
für den Vorgang der Verhakung der Leuchtmittelträger
von den die Endhaken aufweisenden Schenkelenden zum Scheitelbereich
der Klammer hin verschoben werden kann, so dass die Schenkelenden freier
beweglich sind und gegen ihre Elastizitätskraft einander
angenähert werden können, um die Endhaken durch
den Zwischenraum benachbarter Gewebestränge hindurch zu
führen, wonach die Verhakung durch elastisches Aufspreizen
erfolgt.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im
Einzelnen erläutert. Es zeigen:
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1 einen
schematisch vereinfacht gezeichneten Vertikalschnitt eines Ausführungsbeispieles
des erfindungsgemäßen Funktionsgewebes entsprechend
der Schnittlinie I-I von 3;
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2 einen
schematisch vereinfachten Vertikalschnitt eines zweiten Ausführungsbeispieles
entsprechend der Schnittlinie II-II von 4;
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3 eine
schematisch vereinfachte Draufsicht der vorderen Funktionsseite
des Ausführungsbeispieles von 1, demgegenüber
in kleinerem Maßstab dargestellt, und
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4 eine
der 3 entsprechende Ansicht des in 2 dargestellten
zweiten Ausführungsbeispieles.
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In
den Fig. ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
erläutert, bei denen ein metallisches Gewebe aus Schussstäben 1 (nicht
sämtliche beziffert) sowie Kettdrähten 3 (nicht
sämtliche beziffert) gebildet ist. Die Schussstäbe 1 sind
bei beiden Ausführungsbeispielen in gleichen Abständen
voneinander angeordnet. Von den Kettsträngen 3 sind
jeweils drei Stränge zu einer Kettstranggruppe zusammengefaßt,
wobei die Kettstranggruppen, wie aus 3 und 4 zu
ersehen ist, voneinander jeweils ebenfalls in gleichen Abstände
angeordnet sind, wobei diese Abstände etwa dem sechsfachen
der Abstände der Schussstäbe 1 voneinander
entsprechen. An stelle der genannten sechsfachen Abstände
können auch zwei oder vierfache Abstände in frage
kommen sowie Abstände über dem Sechsfachen der
Abstände der genannten Schussstäbe 1.
Die 3 und 4 zeigen einen Teilabschnitt
des Gewebes mit Blickrichtung auf die vordere Funktionsseite, die
einem Betrachter zugewandt ist. In den 1 und 2 befindet
sich die vordere Funktionsseite in der Fig. linksseitig, während
sich in den 1 und 2 rechtsseitig
gelegen die Rückseite des Gewebes befindet.
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Bei
dem ersten Ausführungsbeispiel, auf das zunächst
Bezug genommen wird, sind die zur Erzeugung von Lichteffekten dienenden
Einrichtungen von der rechtsseitig gelegenen Rückseite
her am Gewebe angebracht. Als Leuchtmittel sind LED's 5 innerhalb
eines Leuchtmittelträgers 7 vorgesehen, der bei dem
Ausführungsbeispiel von 1 und 3 durch einen
Rohrkörper kreisrunden Querschnitts gebildet ist, der sich
in Richtung der Schussstäbe 1 an der Rückseite
durchgehend über die Breite des Gewebes erstreckt. Die
LED's 5 sind innerhalb des Trägers in Leuchtengruppen
zusammengefaßt angeordnet, die, wie aus 3 ersichtlich
ist, jeweils aus fünf LED's, die in der Schussrichtung
nebeneinander angeordnet sind, bestehen. Leiterplatinen für
jede LED-Gruppe, die innerhalb des Trägers 7 angeordnet sind,
sind in den Fig. nicht dargestellt. Diese Platinen dienen in Verbindung
mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Elektronik, der Einzelansteuerung
der LED's 5.
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Die
Leuchtmittelträger 7 sind beim vorliegenden Beispiel
durch ein Acrylglasrohr gebildet. Damit für den auf die
Vorderseite des Gewebes blickenden Betrachter das Licht der LED's 5 jeweils
als Lichtpunkt erscheint, weist das Acrylglasrohr eine opake Beschichtung
auf, die einen Lichtaustritt lediglich zur Vorderseite hin ermöglicht.
Dabei kann es sich um gesonderte Austrittsöffnungen für
jede LED 5 handeln oder um einen Lichtaustrittsschlitz 9 in
Schussrichtung. Anstelle einer opaken Beschichtung des den Träger 7 bildenden
Rohrkörpers kann das Acrylglasrohr auch von einem lichtundurchlässigen Stranggussprofil
umgeben sein, das einen Längsschlitz freiläßt.
Anstelle des genannten Acrylglases kann auch ein sonstiges Kunststoffglas
zum Einsatz kommen. Ferner kann der jeweilige Leuchtmittelträger 7 in
der Art eines geschlitzten Hohlprofils ausgebildet sein, das über
seine Schlitzöffnung die freie Abstrahlung des Lichts des
jeweiligen Leuchtmittels 5 ermöglicht. Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, die genannte freie Schlitzöffnung
zum Abstrahlen des Lichts mit einer Kunststoffblende abzudecken
oder mit einem lichtdurchlässigen Silikonmaterial auszufugen.
Wird anstelle der bevorzugten LED's 5 ein anderes Leuchtmittel
eingesetzt, das insbesondere nach allen Seiten hin abstrahlen kann,
ist bevorzugt vorgesehen, dass Innere des genannten geschlitzten
Metallprofils mit reflektierendem Material zu versehen, insbesondere
zu bedampfen, um dergestalt eine Art Spiegel oder sonstige Reflektionsschicht
zu erhalten.
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Zur
Fixierung der Leuchtmittelträger 7 an der Rückseite
des Gewebes sind als Aufnahmen für die Träger 7 Halter 11 vorgesehen,
die eine Fixierung der Träger 7 durch Verklammerung
mit dem Gewebe von dessen Rückseite her ermöglichen.
Hierfür sind federelastische Klammern 13 vorgesehen,
die einteilig ausgebildet sind und von einem Scheitelbereich 15 ausgehend
mit Klammerschenkeln 17 den betreffenden Träger 7 bis
in die Nähe des Lichtaustrittsschlitzes 9 umfassen
und dort in Schenkelenden 19 übergehen, die durch
den Zwischenraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Schussstäben 1 hindurchtreten
und endseitig Endhaken 21 bilden, die durch Übergreifen
der Schussstäbe 1 die Verhakung bewirken. Die
Leuchtmittelträger 7 sind dadurch an der Rückseite
des Gewebes sicher in der Weise fixiert, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Schussstäben 1 der Lichtaustritt zur vorderen
Funktionsseite erfolgt.
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Es
versteht sich, dass in den LED-Gruppen eine unterschiedliche Anzahl
von LED's 5 vorgesehen sein kann, wobei LED's in verschiedenen
Farben verwendet werden können. So können beispielsweise
rote, grüne und blaue LED's vorgesehen sein, beispielsweise
zwei rote, zwei grüne und eine blaue LED zu einer Gruppe
zusammengefaßt sein. Anstelle von Leuchtdioden können
andere Lichtquellen, beispielsweise Farblaser, vorgesehen sein.
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Das
Ausführungsbeispiel von 2 bis 4 unterscheidet
sich vom zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel, abgesehen
davon, dass die LED-Gruppen jeweils drei LED's 5 aufweisen,
insofern, als die rohrförmigen Träger 7 der
Leuchtmittel einen rechteckförmigen Querschnitt besitzen.
Dementsprechend erstrecken sich vom Scheitelbereich 15 der
jeweiligen, die Halter 11 bildenden Klammern 13 ausgehend,
deren Schenkel 17 entlang der geraden Seitenwände
des Trägers 7, wobei die Schenkel 17,
wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel an ihren Enden 19 in
Endhaken 21 übergehen, die benachbarte Schussstäbe 1 zur
Verhakung übergreifen. Die Endhaken 21 können
gemäß der Darstellung nach der 1 an
ihren voneinander abgewandten Endseiten mit einer Abkröpfung 25 versehen
sein, die im stumpfen Winkel in den bogenförmigen Bereich des
sonstigen Klammerkörpers übergehen. Die so gebildeten
ebenen und geneigten Endflächen wirken beim Einstecken
der Klammern 13 in den Zwischenraum zwischen benachbarten
Schussstäben 1 als Steuerflächen, die
an den Schussstäben 1 die Endhaken 21 zentrierend
führen und aneinander annähern, bis die Schussstäbe 1 überlaufen
sind, wonach die Endhaken 21 hinter den Stäben 1 verhakend
einfallen. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der aufzubringenden
Montagekräfte, sondern vereinfacht insoweit auch die Gesamtmontage,
die sich rasch und kostengünstig durchführen läßt.
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Anders
als in 1 gezeigt, ist jedoch zwischen dem Scheitelbereich 15 der
Klammern 13 und dem den Träger 7 bildenden
Rohrkörper ein Freiraum 23 gebildet. Eine am Scheitelbereich 15 befindliche Einstellschraube 25 bildet
einen beweglichen Anschlag, der, je nach Position der Schraube 25,
eine Verschiebung des Trägers 7 in Richtung auf
den Scheitelbereich 15 ermöglicht oder, bei der
in 2 gezeigten Stellung, den Träger 7 am
vorderen Ende 19 der Klammerschenkel 17 fixiert.
Die Möglichkeit, bei zurückgeschraubter Stellung
der Schraube 25 den Träger 7 zum Scheitelbereich 15 hin
zu bewegen, erleichtert das Hindurchführen der Enden 19 der Schenkel 17 durch
den Zwischenraum zwischen zwei Schussstäben 1 und
erleichtert den Montagevorgang. Nach erfolgter Verhakung kann die
Schraube 25 wieder zur Lagefixierung des Trägers 7 in
die in 2 gezeigte Stellung gebracht werden.
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Auch
bei kreisrundem Querschnitt des Trägers 7 könnte
die als Halter 11 dienende Klammer 13 so gestaltet
sein, dass zwischen Träger 7 und Scheitelbereich 15 ein
entsprechender Freiraum 23 gegeben ist, wobei eine entsprechende
Einstellschraube als bewegliche Anschlageinrichtung zur Begrenzung einer
Querbewegung des Trägers vorgesehen wäre.
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Die
bei den dargestellten Ausführungsbeispielen benutzten Halter 11,
die als Aufnahme für die Leuchtmittelträger 7 dienen,
sind, wie bereits erwähnt, einstückige Klammern 13 aus
einem federelastischen Werkstoff wie Federstahl. Bei dem Ausführungsbeispiel
von 1 und 3 verlaufen die Klammerschenkel 17,
von dem sie verbindenden Scheitelbereich 15 ausgehend,
in konvexer, kreisbogenförmiger Krümmung, die
der kreisrunden Außenseite des Trägers 7 angepaßt
ist, und bilden ein Klemmband, das sich bis zu einem jeweiligen
Schenkelende 19 erstreckt. In ihrem Verlauf bis zu den Schenkelenden 19 umfassen
die Klemmschenkel 17 den Träger 7 bis
zu einem Anlagebereich, der kurz vor den Seitenrändern
der Schlitzöffnung 9 endet. Die Schenkelenden 19 befinden
sich bei dem in 1 gezeigten Verhakungszustand
daher in einem Abstand voneinander, der in etwa dem Abstand zwischen
zwei benachbarten Schussstäben 1 entspricht. Von
den Schenkelenden 19 ausgehend kehrt sich die Krümmung
um, so dass jeweils eine Konkavität gebildet ist, um Endhaken 21 zu
bilden, die die Schussstäbe 1 vom Zwischenraum zwischen
ihnen her nach außen hin umgreifen. Die 1 zeigt
zwei Varianten der Formgebung der Endhaken 21. Bei dem
in 1 unten liegend gezeigten Beispiel übergreifen
die Endhaken 21 in im wesentlichen stetigem Krümmungsverlauf
den betreffenden Schussstab 1. Bei der in 1 obenliegend
gezeigten Variante weisen die Endhaken 21 eine eine Diskontinuität
des Krümmungsverlaufs bildende Abkröpfung 25 auf,
so dass der Endrandbereich der Endhaken 21 im wesentlichen
ebenflächig ist.
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Bei
der in 2 näher dargestellten alternativen Gestaltung
der Klammern 13 weisen diese von einem ebenflächigen
Scheitelbereich 15 ausgehend, an dem sich die Einstellschraube 25 befindet,
ebenflächige, parallel zueinander verlaufende, Haltebänder
bildende Schenkel 17 auf, die an den ebenflächigen
Seitenwänden des einen rechteckförmigen Querschnitt
aufweisenden Trägers 7 anliegend, sich bis zu
den Schenkelenden 19 erstrecken, von wo die Schenkel 17 mit
einer nach außen konkaven Krümmung gegeneinander
hin abgebogen sind, so dass an den Schenkelenden 19 eine
Einfassung an den zugeordneten Eckbereichen des Trägers 7 gebildet ist.
Wie bei dem in 1 untenliegend dargestellten Beispiel
erstrecken sich die Schenkel von den Enden 19 ausgehend
durch den Zwischenraum zwischen benachbarten Schussstäben 1 mit
forgesetztem Krümmungsverlauf hin durch, so dass die benachbarten
Schussstäbe 1 vom Zwischenraum zwischen ihnen
her nach außen hin von den Endhaken 21 übergriffen
werden.
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Die
beim Beispiel von 2 und 4 gezeigte
Querschnittsform der Träger 7 führt zu
einer schlanken Form der Klammern 13 mit geringem Abstand
der Schenkel 17, gemessen in Richtung der Kettstränge 3.
Diese Bauform eignet sich daher in besonderer Weise für
die Verklammerung an Geweben, bei denen die Schussstäbe 1 in
dichter Aufeinanderfolge angeordnet und die Abstände zwischen
aufeinderfolgenden Stäben 1 entsprechend gering
sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006014808
A1 [0002]
- - DE 102005063231 B3 [0004, 0008]