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Die
Erfindung betrifft eine Abdeckleiste für Kraftfahrzeuge. Die Abdeckleiste
ist mit einem extrudierten Hohlraumabschnitt versehen, der einen
Hohlraum aufweist. Die Abdeckleiste ist ferner mit einem extrudierten
Befestigungsabschnitt versehen, der sich in einer Längsrichtung
erstreckt und mit dem Hohlraumabschnitt verbunden ist. Der Befestigungsabschnitt
weist einen ersten Schenkel, einen zweiten Schenkel und eine den
ersten Schenkel und den zweiten Schenkel miteinander verbindende
Basis auf. Der Hohlraum hat in der von einer ersten Querrichtung,
die orthogonal zu der Längsrichtung
verläuft,
und von einer zweiten Querrichtung, die orthogonal zu der Längsrichtung
und der ersten Querrichtung verläuft,
aufgespannten Querschnittsebene einen Mittelpunkt. Der Mittelpunkt
des Hohlraums folgt einem gekrümmten
oder in Bezug auf die Längsrichtung
schräg
verlaufenden Pfad entlang der Außenfläche.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Herstellen einer
solchen Abdeckleiste und auf eine Vorrichtung zum Erkennen eines
Hindernisses in dem Öffnungsbereich
eines bewegbaren Schließelements
eines Kraftfahrzeugs, die mit der erfindungsgemäßen Abdeckleiste versehen ist.
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Dicht-
oder Abdeckleisten, wie sie beispielsweise aus der
DE 34 00 038 A1 oder der
EP 1 577 137 A1 bekannt
sind, dienen vornehmlich dazu, Öffnungen
eines Kraftfahrzeugs, wie beispielsweise die Türöffnung der Karosserie, abzudichten
oder Kanten der Karosserie abzudecken. Die bekannten Dicht- oder Abdeckleisten
weisen einen Befestigungsabschnitt auf, der im Querschnitt im Wesentlichen
U-förmig
ist und auf einen Flansch der Karosserie aufgesteckt wird. Der Befestigungsabschnitt
ist mit einem die Abdichtung bewirkenden Dichtungsabschnitt verbunden,
der in der Regel mit einem Hohlraum versehen ist und demzufolge
einen Hohlraumabschnitt darstellt.
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Die
JP 05-310 086 A offenbart
eine Dichtung, die einen annähernd
U-förmigen Befestigungsabschnitt
und einen Hohlraumabschnitt aufweist. Der Hohlraumabschnitt weist
abschnittsweise einen gekrümmten
Verlauf bezüglich
des Befestigungsabschnitts auf. Zur Erzeugung des gekrümmten Verlaufs
wird die Dichtung nach der Extrusion in zwei Vulkanisationsformhälften eingesetzt,
die eine Krümmung
in dem Hohlraumabschnitt erzeugen.
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Die
DE 198 05 610 A1 offenbart
eine Dichtung, die einen Hohlraumabschnitt und einen Befestigungsabschnitt
aufweist. Der Befestigungsabschnitt ist mit einem annähernd U-förmig gestalteten
Aufnahmekanal versehen und mit einem Verstärkungsträger armiert. In den Aufnahmekanal
ragen Haltelippen zur kraftschlüssigen
Aufnahme eines Flansches hinein. In dem Hohlraumabschnitt ist ein
Draht aus einer Form-Gedächtnis-Legierung
eingebracht, der infolge einer Wärmezufuhr
eine Verformung der Dichtung ermöglicht.
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Die
DE 73 23 078 U offenbart
eine Dichtung, die einen Hohlraumabschnitt und einen Befestigungsabschnitt,
der einen annähernd
U-förmigen Aufnahmekanal,
welcher mit Haltelippen versehen ist, aufweist. In dem Befestigungsabschnitt
ist ein Drahtgeflecht eingebracht. Das Drahtgeflecht ermöglicht eine
Verformung der Dichtung.
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Die
EP 0 116 264 A1 offenbart
eine Dichtung für
ein Kraftfahrzeug, die im Bereich der Heckklappe eingesetzt wird.
Die Dichtung umfasst einen Hohlraumabschnitt und einen annähernd U-förmigen Befestigungsabschnitt,
der mit einem Verstärkungsträger armiert
ist. Der Hohlraumabschnitt weist be züglich des Befestigungsabschnitts
einen gekrümmten Verlauf
auf. Die Krümmung
wird während
der Extrusion erzeugt. Hierzu umfasst die Extrusionsdüse ein Schiebeelement,
das während
der Extrusion bewegt werden kann. Durch ein Verschieben des Schiebeelements
kann während
der Extrusion der Hohlraumabschnitt versetzt zu einer Achse des
Befestigungsabschnitts angeordnet werden.
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Die
bekannten Dicht- oder Abdeckleisten werden im Allgemeinen durch
Extrusion gefertigt. Die
DE
34 00 038 A1 beschreibt eine Extruderdüse, die ein verschieblich gelagertes
Verschlusselement aufweist, das es ermöglicht, Öffnungen, durch welche Haltelippen
extrudiert werden, bei Bedarf abzudecken. Die Haltelippen, die an
dem Befestigungsabschnitt angeordnet sind und dazu dienen, die Klemmkraft
zu erhöhen,
wenn der Befestigungsabschnitt auf einen Flansch aufgesteckt wird,
können
auf diese Weise in ihrer Größe variiert
werden, um eine Anpassung des Befestigungsabschnitts an die Dicke
des Flansches zu erreichen. Die Extruderdüse ermöglicht demzufolge eine variable
Extrusion des Befestigungsabschnitts.
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Weiterhin
ist es bekannt, eine Dicht- oder Abdeckleiste als Träger für einen
Sensor zu verwenden, mittels dem Hindernisse in dem Öffnungsbereich
eines Schließelements
des Kraftfahrzeugs erkannt werden können. Einen solchen Einklemmschutz
beschreibt die
US
2004/0107640 A1 . Der Einklemmschutz weist eine in dem Hohlraum
des Hohlraumabschnitts angeordnete Schaltleiste auf, die mit vier
voneinander beabstandeten Elektroden versehen ist. Die Elektroden
erstrecken sich schraubenförmig
entlang der Längsachse
der Schaltleiste. Trifft ein Hindernis, beispielsweise ein menschliches
Körperteil,
auf den Hohlraumabschnitt, dann verformt sich die Schaltleiste,
und die Elektroden gelangen in Kontakt. Auf diese Weise ist es möglich, ein
Steuersignal für
einen das Schließelement
bewegenden Antrieb zu generieren, das beispielsweise durch eine Umkehrung
der Bewegung des Schließ elements
verhindert, dass das Hindernis von dem Schließelement eingeklemmt wird.
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In
der
EP 1 154 110 A2 wird
ein Einklemmschutz offenbart, der ein extrudiertes Dichtungsprofil und
eine darin eingebettete Sensorelektrode aufweist. Das Dichtungsprofil
weist einen Hohlraumabschnitt und einen Befestigungsabschnitt auf, wobei
die Sensorelektrode in den Befestigungsabschnitt eingebettet ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckleiste zu schaffen,
die bei einfacher und kostengünstiger
Herstellung eine zuverlässige
Abdeckung und/oder Abdichtung gewährleistet und als Träger für den Sensor
eines Einklemmschutzes fungieren kann. Darüber hinaus soll ein Verfahren
zum Herstellen einer solchen Abdeckleiste sowie eine Vorrichtung
zum Erkennen eines Hindernisses im Öffnungsbereich eines bewegbaren
Schließelements,
die eine Abdeckleiste aufweist, angegeben werden.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Abdeckleiste gemäß Anspruch 1, ein Verfahren
gemäß Anspruch 15
und eine Vorrichtung gemäß Anspruch
22 gelöst. Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Ansprüchen 2 bis
14, 16 bis 21 und 23 definiert.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckleiste
ist mit einem extrudierten Hohlraumabschnitt, der einen Hohlraum
aufweist, und einem extrudierten Befestigungsabschnitt, der sich
in einer Längsrichtung
erstreckt und mit dem Hohlraumabschnitt verbunden ist, versehen.
Der Befestigungsabschnitt ist im Querschnitt annähernd U-förmig und weist demzufolge einen
ersten Schenkel, einen zweiten Schenkel und eine den ersten Schenkel
und den zweiten Schenkel miteinander verbindende Basis auf. Der
Befestigungsabschnitt bildet eine Innenfläche und eine Außenfläche. Der
Hohlraum hat in der von einer ersten Querrichtung, die orthogonal
zu der Längsrichtung verläuft, und von
einer zweiten Querrichtung, die orthogonal zu der Längsrichtung
und der ersten Querrichtung verläuft,
aufgespannten Querschnittsebene einen Mittelpunkt. Der Mittelpunkt
des Hohlraums folgt einem gekrümmten
oder in Bezug auf die Längsrichtung
schräg
verlaufenden Pfad entlang der Außenfläche. Der Hohlraumabschnitt
erstreckt sich in der Längsrichtung
entlang wenigstens einer ersten Strecke an der Außenfläche des
ersten Schenkels und entlang wenigstens einer zweiten Strecke an
der Außenfläche der
Basis.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Herstellen einer solchen Abdeckleiste sieht vor, dass der Hohlraumabschnitt
und der Befestigungsabschnitt zusammen extrudiert werden. Während der
Extrusion wird erfindungsgemäß die Lage
des Hohlraumabschnitts in Bezug auf den Befestigungsabschnitt derart
verändert,
dass der Mittelpunkt des Hohlraums einem gekrümmten oder in Bezug auf die Längsrichtung
schräg
verlaufenden Pfad entlang der Außenfläche folgt und dass sich der
Hohlraumabschnitt in der Längsrichtung
entlang wenigstens einer ersten Strecke an der Außenfläche des ersten
Schenkels und entlang wenigstens einer zweiten Strecke an der Außenfläche der
Basis erstreckt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst die erfindungsgemäße Abdeckleiste
sowie ein Sensorprofil, das in dem Hohlraum des Hohlraumabschnitts
der Abdeckleiste angeordnet ist. Darüber hinaus umfasst die Vorrichtung
eine Auswerteeinheit, die mit dem Sensorprofil verbunden ist. Die Auswerteeinheit
kann ein separates Bauteil oder integrierter Bestandteil von beispielsweise
einer eine bewegbare Fensterscheibe steuernden Schaltung sein.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, mittels variabler Extrusion,
wie sie im Zusammenhang mit dem Befestigungsabschnitt aus der
DE 34 00 038 A1 bekannt
ist, die Lage des Hohlraumabschnitts in Bezug auf den Befestigungsabschnitt
zu variieren. Erfindungsgemäß wird die
Lage des Hohlraum abschnitts während
der Extrusion derart verändert,
dass der Mittelpunkt des Hohlraums einem Pfad entlang der Außenfläche des
Befestigungsabschnitts folgt, der gekrümmt oder in Bezug auf die Längsrichtung
schräg
verläuft.
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Der
genaue Verlauf des Pfads hängt
vom jeweiligen Anwendungsfall ab und richtet sich beispielsweise
danach, wie der Flansch, auf den der Befestigungsabschnitt aufgesteckt
wird, oder die durch den Hohlraumabschnitt bewirkte Dichtlinie verlaufen. Wird
die erfindungsgemäße Abdeckleiste,
die je nach Anwendungsfall zum Zweck einer Abdeckung und/oder einer
gleichzeitigen Abdichtung dienen kann, außerdem als Träger für den Sensor
eines Einklemmschutzes verwendet, dann beeinflusst auch die gewünschte Wirkrichtung
des Sensors den Verlauf des Pfades. Der Verlauf des Pfades kann
beispielsweise mittels eines CAD-Systems festgelegt werden, das
die für
eine automatische Steuerung der variablen Extrusion erforderlichen
Parameter zur Verfügung
stellt.
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Der
Wechsel der Lage des Hohlraumabschnitts von dem ersten Schenkel
zu der Basis kann zum Beispiel dann erforderlich werden, wenn sich
die Lage des Flansches, auf den der Befestigungsabschnitt aufgesteckt
wird, ändert.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abdeckleiste
erstreckt sich der Hohlraumabschnitt in der Längsrichtung entlang einer dritten
Strecke an der Außenfläche des
zweiten Schenkels. Der Hohlraumabschnitt wechselt auf diese Weise
von dem ersten Schenkel zu dem zweiten Schenkel und bildet im Übergangsbereich
einen S-förmigen
Schlag.
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Bevorzugt
ist der Mittelpunkt in einem Abstand von der Außenfläche angeordnet, der konstant ist.
Der Abstand ist die kürzeste
Entfernung zwischen dem Mittelpunkt und der Außenfläche. Eine solche Ausgestaltung
bietet sich vor allem dann an, wenn die Form und damit das optische
Erscheinungsbild des Hohlraumabschnitts in der Längsrichtung gleich bleiben
soll. Aufgrund der variablen Extrusion des Hohlraumabschnitts ist
es jedoch möglich,
bei Bedarf den Abstand zu variieren.
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Zweckmäßigerweise
ist in der ersten Querrichtung die Komponente des Abstands entlang
der ersten Strecke und/oder der dritten Strecke konstant. Entlang
der zweiten Strecke hingegen verändert
sich die Komponente des Abstands in der ersten Querrichtung zweckmäßigerweise,
wenn der Hohlraumabschnitt von den Schenkeln auf die Basis übergeht.
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Weiterhin
ist es zweckmäßig, wenn
auch die Komponente des Abstands in der zweiten Querrichtung entlang
der ersten Strecke und/oder der dritten Strecke konstant ist. In
diesem Fall ergibt sich ein paralleler Verlauf von Hohlraumabschnitt
und Befestigungsabschnitt entlang der Schenkel. Geht der Hohlraumabschnitt
jedoch von den Schenkeln auf die Basis in der zweiten Strecke über, dann
verändert
sich die Komponente des Abstands in der zweiten Querrichtung.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abdeckleiste
ist der Hohlraumabschnitt entlang dem Pfad mit wenigstens einer
Unterbrechung versehen. Die Unterbrechung wird beispielsweise dadurch
erzeugt, dass eine den Hohlraumabschnitt extrudierende Extruderdüse zeitweilig
verschlossen wird. Soll die Basis des Befestigungsabschnitts frei
von dem Hohlraumabschnitt bleiben, erstreckt sich die Unterbrechung
zweckmäßigerweise
entlang wenigstens der zweiten Strecke.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Abdeckleiste
ist in dem Hohlraum ein Sensorprofil angeordnet. Die Abdeckleiste
kann somit Bestandteil eines Einklemmschutzes sein. Das Sensorprofil
weist vorzugsweise wenigstens zwei Elektroden auf, die durch einen
Spalt voneinander getrennt sind. Das Sensorprofil kann zum Beispiel
eine Ausgestaltung haben, wie sie aus der
US 2004/0107640 A1 bekannt
ist, um einen taktilen Einklemmschutz zu realisieren. Mittels dem
Sensorprofil lässt
sich jedoch auch ein kapazitiver Einklemmschutz realisieren, wie
er beispielsweise aus der
EP
1 154 110 A2 bekannt ist. Darüber hinaus kann das Sensorprofil
Lichtwellenleiter aufweisen, um einen optischen Sensor zu schaffen.
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Bevorzugt
ist das Sensorprofil im Bereich der Unterbrechung von einer Ummantelung
bedeckt. Die Ummantelung schützt
das Sensorprofil vor äußeren Umgebungseinflüssen. Die
Ummantelung wird zweckmäßigerweise
mittels Spritzgießen
gefertigt, so dass der sich auf diese Weise ergebende Stoffschluss
zugleich die Lage des Sensorprofils im Hohlraumabschnitt sichert.
Als Spritzgießmasse
eignet sich beispielsweise Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) oder ein thermoplastisches
Elastomer (TPE).
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Um
einen zuverlässigen
Kraftschluss zu erreichen, wenn der Befestigungsabschnitt auf einen Flansch
aufgesteckt ist, ist an der Innenfläche im Bereich des ersten Schenkels
und/oder des zweiten Schenkels und/oder der Basis wenigstens eine
Haltelippe angeordnet, die in einen durch den ersten Schenkel, den
zweiten Schenkel und die Basis gebildeten Kanal ragt. Zu diesem
Zweck ist es ferner von Vorteil, wenn der Befestigungsabschnitt
durch einen Verstärkungsträger armiert
ist, der beispielsweise aus einem harten Kunststoff oder Metall
besteht und vorzugsweise im Querschnitt annähernd U-förmig ausgestaltet ist, um den
Kanal einzufassen.
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Eine
praxisgerechte Ausgestaltung ergibt sich dann, wenn der Hohlraumabschnitt
und/oder der Befestigungsabschnitt aus einem elastomeren Werkstoff
extrudiert sind. Bei dem elastomeren Werkstoff handelt es sich vorteilhafterweise
um TPE oder EPDM.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
beschrieben:
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1a eine
perspektivische Ansicht eines Kraftfahrzeugs, die eine Heckklappe
im geöffneten Zustand
zeigt;
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1b einen
Schnitt, der die mit der erfindungsgemäßen Abdeckleiste versehene
Heckklappe im geschlossenen Zustand zeigt;
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1c einen
Schnitt gemäß 1b,
der die mit einem Sensorprofil versehene Abdeckleiste zeigt;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Dicht- oder Abdeckleiste,
die einen Hohlraumabschnitt und einen Befestigungsabschnitt aufweist;
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3 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Abdeckleiste in einer ersten
Ausführungsform;
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4 einen
Schnitt durch die auf einen Flansch aufgesteckte Abdeckleiste entlang
der Linie IV-IV in 3;
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5 einen
Schnitt durch die auf einen Flansch aufgesteckte Abdeckleiste entlang
der Linie V-V in 3;
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6 einen
Schnitt durch die auf einen Flansch aufgesteckte Abdeckleiste entlang
der Linie VI-VI in 3;
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7 einen
Schnitt gemäß 6,
der das in dem Hohlraumabschnitt angeordnete Sensorprofil zeigt;
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8 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Abdeckleiste in einer zweiten
Ausführungsform;
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9 eine
perspektivische Ansicht gemäß 8,
die das in dem Hohlraumabschnitt angeordnete Sensorprofil zeigt;
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10 einen
Schnitt durch die auf einen Flansch aufgesteckte Abdeckleiste entlang
der Linie X-X in 8;
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11 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Abdeckleiste in einer dritten
Ausführungsform;
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12 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Abdeckleiste in einer vierten
Ausführungsform
und
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13 Schnittdarstellungen,
welche die erfindungsgemäße Abdeckleiste
in einer fünften
Ausführungsform
vor und nach einem Biegevorgang zeigen.
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Das
in 1a dargestellte Kraftfahrzeug 10 weist
eine Heckklappe 11 auf, die von einem nicht dargestellten
Motor angetrieben wird. Die ein Schließelement darstellende Heckklappe 11 ist
zwischen einer in 1a gezeigten Offenstellung und
einer durch die Karosserie 14 des Kraftfahrzeugs 10 gebildeten
und in den 1b und 1c gezeigten Schließstellung
verfahrbar. In der Schließstellung liegt
die Heckklappe 11 an einer Dichtung 15 an, welche
die Heckklappe 11 gegenüber
der Karosserie 14 des Kraftfahrzeugs 10 abdichtet
und auf einen Flansch 16 der Karosserie 14 aufgesteckt
ist. Wie insbesondere 1b zu erkennen gibt, kann in
der Schließstellung
auch die Abdeckleiste 12 an der Karosserie 14 anliegen,
um eine zusätzliche
Abdichtung zu bewirken. Je nach Anwendungsfall ist es ferner möglich, die
Dichtung 15 durch die Abdeckleiste 12 zu ersetzen,
so dass die Dichtfunktion in diesem Fall ausschließlich durch
die Abdeckleiste 12 bewirkt wird.
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Die
Abdeckleiste 12, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
einen Flansch 13 der Heckklappe 11 abdeckt, setzt
sich üblicherweise
aus einem Hohlraumabschnitt 20 und einem Befestigungsabschnitt 30 zusammen,
wie insbesondere 2 zu erkennen gibt. Der Hohlraumabschnitt 20 weist
einen Hohlraum 21 auf, der dem Hohlraumabschnitt 20 eine
hohe Verformungsfähigkeit
verleiht. Der im Querschnitt im Wesentlichen U-förmige Befestigungsabschnitt 30 weist
einen ersten Schenkel 31, einen zweiten Schenkel 32 und
eine die Schenkel 31, 32 miteinander verbindende
Basis 33 auf. Der Befestigungsabschnitt 30 hat
eine Innenfläche 34 und
eine Außenfläche 35.
An der Innenfläche 34 sind
im Bereich der Schenkel 31, 32 Haltelippen 36 angeordnet, die
in einen durch die Schenkel 31, 32 und die Basis 33 gebildeten
Kanal 37 ragen. Die Haltelippen 36 dienen dazu,
einen ausreichenden Kraftschluss zwischen dem Befestigungsabschnitt 30 und
dem Flansch 13, 16 zu erzeugen. Zu diesem Zweck
ist der Befestigungsabschnitt 30 außerdem durch einen Verstärkungsträger 38 armiert,
der im Querschnitt annähernd
U-förmig ausgestaltet
ist und den Kanal 37 einfasst. Der Hohlraumabschnitt 20 und
der Befestigungsabschnitt 30 der herkömmlichen Dicht- oder Abdeckleiste 12 bestehen
aus einem elastomeren Werkstoff, beispielsweise EPDM, und werden durch
Extrusion gefertigt mit der Folge, dass der Hohlraumabschnitt 20 und
der Befestigungsabschnitt 30 in der Längsrichtung x parallel verlaufen,
wie anschaulich 2 zu erkennen gibt.
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3 gibt
zu erkennen, dass der Hohlraum 21 in der von einer ersten
Querrichtung y, die orthogonal zu der Längsrichtung x verläuft, und
von einer zweiten Querrichtung z, die orthogonal zu der Längsrichtung
x und der Querrichtung y verläuft,
aufgespannten Querschnittsebene einen Mittelpunkt 22 hat.
Der Mittelpunkt 22 folgt entlang der Außenfläche 35 einem imaginären Pfad
P, der in Bezug auf die Längsrichtung
x gekrümmt
ist. Der somit in Längsrichtung
gekrümmte
Verlauf des Hohlraumabschnitts 20 wird durch eine variable
Extrusion des Hohlraumabschnitts 20 erzeugt.
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Infolge
des gekrümmten
Pfads P erstreckt sich der Hohlraumabschnitt 20 in der
Längsrichtung
x entlang einer ersten Strecke a an der Außenfläche 35 des Schenkels 31,
entlang einer zweiten Strecke b an der Außenfläche 35 der Basis 33 und
entlang einer dritten Strecke c an der Außenfläche 35 des Schenkels 32.
Der Mittelpunkt 22 ist dabei in einem konstanten Abstand
von der Außenfläche 35 angeordnet.
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Wie
insbesondere die 4 bis 6 zu erkennen
geben, sind die Komponenten A1, A3 des Abstands in der Querrichtung y entlang
der Strecke a und der Strecke c weitgehend konstant, wohingegen sich
die Komponente A2 des Abstands in der Querrichtung
y entlang der Strecke b verändert.
Die Komponente B3 des Abstands in der Querrichtung
z ist entlang der Strecke a und der Strecke c ebenfalls weitgehend
konstant, wohingegen sich die Komponenten B1,
B2 des Abstands in der Querrichtung z entlang
der Strecke b verändern.
Der Hohlraumabschnitt 20 wechselt folglich von dem Schenkel 31 zu
dem Schenkel 32 und bildet in der einen Übergangsbereich
darstellenden Strecke b einen S-förmigen Schlag. Je nach Anwendungsfall
kann sich der S-förmige
Schlag in der Längsrichtung
x mehrmals wiederholen. Weiterhin ist es möglich, dass der Hohlraumabschnitt 20 von
der Basis 33 zu dem Schenkel 31 oder, wie in 11 gezeigt,
zu dem Schenkel 32 wechselt, wobei sich dieser Wechsel
in der Längsrichtung
X ebenfalls mehrmals wiederholen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
der Hohlraumabschnitt 20 von dem Schenkel 32 zu
der Basis 33 wechselt, wie 12 zu
erkennen gibt, wobei auch in diesem Fall sich der Wechsel in der
Längsrichtung
X mehrmals wiederholen kann.
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Die
in
7 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich
von der Ausführungsform
gemäß den
3 bis
6 darin,
dass in dem Hohlraum
21 des Hohlraumabschnitts
20 ein
Sensorprofil
40 angeordnet ist. Das Sensorprofil
40 weist
zwei Elektroden
41,
42 auf, die in das aus einem
elastomeren Werkstoff extrudierte Sensorprofil
40 eingebettet
und durch einen Spalt
43 voneinander getrennt sind. Das Sensorprofil
40 beeinträchtigt nicht
die Dicht- oder Abdeckfunktion
des Hohlraumabschnitts
20, ermöglicht jedoch die Bildung eines
taktilen oder kapazitiven Einklemmschutzes, der beim Schließen der Heckklappe
11 ein
Hindernis, beispielsweise eine menschliche Hand, in dem Öffnungsbereich
der Heckklappe
11 erkennt, wie insbesondere
1c zu erkennen
gibt. So kann das Sensorprofil
40 mit einer Auswerteeinheit
verbunden werden, die, wie es beispielsweise aus der
DE 103 10 066 B3 bekannt
ist, eine kapazitive Änderung
erfasst, die auf Grund der Anwesenheit eines Hindernisses in einem
durch das Sensorprofil erzeugten elektrischen Feld hervorgerufen
wird, und ein Steuersignal für
den die Heckklappe
11 bewegenden Antrieb bereitstellt.
Je nach Anwendungsfall können
das Sensorprofil
40 und die Auswerteeinheit jedoch auch
für die
Realisierung eines induktiven oder optischen Einklemmschutzes ausgestaltet
sein.
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Die
in 8 gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich
von der Ausführungsform
gemäß den 3 bis 6 darin,
dass der Hohlraumabschnitt 20 entlang dem Pfad P mit einer
Unterbrechung 23 versehen ist. Die Unterbrechung 23 erstreckt
sich entlang der gesamten Strecke b und jeweils ein Stück weit
entlang der Strecken a, c mit der Folge, dass die Basis 33 frei
von dem Hohlraumabschnitt 20 ist, wie auch 10 zu
erkennen gibt.
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Wird
bei der in den 8 und 10 gezeigten
Ausführungsform
ein Sensorprofil 40 in dem Hohlraumabschnitt 20 angeordnet,
dann ist dieses im Bereich der Unterbrechung 23 freigelegt.
Um das Sensorprofil 40 vor äußeren Umgebungseinflüssen zu
schützen,
sieht die in 9 dargestellte Ausführungsform
vor, das Sensorprofil 40 im Bereich der Unterbrechung 23 von
einer Ummantelung 24 zu bedecken. Die Ummantelung 24 wird
zweckmäßigerweise
durch Spritzgießen
gefertigt und sichert auf Grund der sich dadurch ergebenen stoffschlüssigen Verbindung
zugleich die Lage des Sensorprofils 40 in dem Hohlraumabschnitt 20.
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Die
zuvor beschriebenen Ausführungsformen
haben gemein, dass die Dicht- oder
Abdeckleiste 12 extrudiert ist. Wie insbesondere 13 zu
erkennen gibt, kann je nach Anwendungsfall der Befestigungsabschnitt 30 nach
der Extrusion durch einen Biegevorgang seine im Querschnitt annähernd U-förmige Gestalt erhalten. Um
den Biegevorgang zu erleichtern, ist der Befestigungsabschnitt 30 mit
Aussparungen 39 versehen, die Biegestellen bilden. Die Ausführungsformen
haben ferner gemein, dass sich die Dicht- oder Abdeckleiste 12 einfach
und kostengünstig
herstellen lässt.
Hierzu trägt
auch die variable Extrusion des Hohlraumabschnitts 20 bei,
die zudem ermöglicht,
dass der Hohlraumabschnitt 20 einen dem Pfad P folgenden
gekrümmten
Verlauf einnimmt. Der Verlauf des Hohlraumabschnitts 20 ist
an den jeweiligen Anwendungsfall angepasst und ermöglicht demzufolge,
die Dichtlinie des Hohlraumabschnitts 20 oder, falls in
dem Hohlraumabschnitt ein Sensorprofil 40 angeordnet ist,
die Wirkrichtung des durch das Sensorprofil 40 gebildeten
Sensors optimal auszurichten.
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- 10
- Kraftfahrzeug
- 11
- Heckklappe
- 12
- Abdeckleiste
- 13
- Flansch
- 14
- Karosserie
- 15
- Dichtung
- 16
- Flansch
- 20
- Hohlraumabschnitt
- 21
- Hohlraum
- 22
- Mittelpunkt
- 23
- Unterbrechung
- 24
- Ummantelung
- 30
- Befestigungsabschnitt
- 31
- erster
Schenkel
- 32
- zweiter
Schenkel
- 33
- Basis
- 34
- Innenfläche
- 35
- Außenfläche
- 36
- Haltelippe
- 37
- Kanal
- 38
- Verstärkungsträger
- 39
- Aussparung
- 40
- Sensorprofil
- 41
- Elektrode
- 42
- Elektrode
- 43
- Spalt
- A1
- Abstandskomponente
- A2
- Abstandskomponente
- A3
- Abstandskomponente
- B1
- Abstandskomponente
- B2
- Abstandskomponente
- B3
- Abstandskomponente
- P
- Pfad
- a
- erste
Strecke
- b
- zweite
Strecke
- c
- dritte
Strecke
- x
- Längsrichtung
- y
- erste
Querrichtung
- z
- zweite
Querrichtung