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DE102008010167B4 - Vorrichtung und Verfahren zum Härten von harzgetränkten Faserschläuchen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Härten von harzgetränkten Faserschläuchen Download PDF

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DE102008010167B4
DE102008010167B4 DE102008010167.2A DE102008010167A DE102008010167B4 DE 102008010167 B4 DE102008010167 B4 DE 102008010167B4 DE 102008010167 A DE102008010167 A DE 102008010167A DE 102008010167 B4 DE102008010167 B4 DE 102008010167B4
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Abstract

Vorrichtung zum Härten von mit einem lichthärtbaren Harz getränkten Faserschläuchen mittels Licht emittierender Dioden (1), die auf einem flexiblen rohrförmigen Träger montiert sind, dadurch gekennzeichnet,- dass die Dioden (1) auf der Außenseite von Metall-Rohrsegmenten (2a bis 2z) aufgebracht sind,- dass die Metall-Rohrsegmente (2a bis 2z) einseitig an scheibenförmigen Zwischenstücken (3a, 3b bis 3z) befestigt sind, welche an die Innenwand eines Faserschlauchs anstellbare Stützräder (4) tragen, und- dass innerhalb der Metall-Rohrsegmente (2a bis 2z) in Längsrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente (5a bis 5z) angeordnet sind, die beidseitig zur Verbindung jeweils zweier scheibenförmiger Zwischenstücke (3a, 3b bis 3z) an diesen befestigt sind;- dass sich an einem hinteren Ende des Trägers ein hinteres scheibenförmiges Abschlussstück (9) und an einem vorderen Ende des Trägers ein vorderes scheibenförmiges Abschlussstück (10) befindet, und- dass in Querrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente (7, 8) vorgesehen sind, die an dem hinteren scheibenförmigen Abschlussstück (9) und einem hinteren scheibenförmigen Zwischenstück (3a) sowie an dem vorderen scheibenförmigen Abschlussstück (10) und einem vorderen Zwischenstück (3z) befestigt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine flexible Vorrichtung zum Härten von mit lichthärtbarem Harz getränkten Faserschläuchen mittels Licht emittierenden Dioden (LEDs), die auf einem rohrförmigen Träger montiert sind, sowie ein Verfahren zum Sanieren von engen Rohrleitungen durch Einführen des Faserschlauches in die Rohrleitung und Härten des Harzes.
  • Ein besonders elegantes Verfahren zum Sanieren von erdverlegten Rohrleitungen besteht darin, einen flexiblen, mit lichthärtbarem Harz getränkten Faserschlauch in das Rohr einzuführen, diesen dort zu expandieren und danach das Harz durch Bestrahlen mit UV-Licht auszuhärten. In der EP 1 591 470 A1 wird vorgeschlagen, den lichthärtbaren Faserschlauch durch energiereiche Strahlung von Licht emittierenden Dioden zu härten. Diese LEDs erzeugen kaltes Licht, so dass bei der Bestrahlung nur geringe Wärmemengen abgegeben werden, wodurch die Gefahr, dass die hitzeempfindliche Schutzfolie des Faserschlauches geschädigt wird, verringert wird.
  • In den Patentanmeldungen DE 10 2007 038 197 A1 und DE 10 2007 038 196 A1 die die Basis für die Oberbegriffe der unabhängigen Ansprüche bilden, sind technisch brauchbare Verfahren und Vorrichtungen für die LED-Härtung von harzgetränkten Faserschläuchen beschrieben, wobei die LEDs auf einem rohrförmigen Träger montiert sind. Die Dioden sind dabei in mehreren parallelen ringförmigen oder wendelartigen Bereichen angeordnet, wobei sie auf den jeweils benachbarten Bereichen horizontal gegeneinander versetzt sind. Dadurch wird erreicht, dass sich die Streuwinkel der einzelnen, in den ringförmigen Bereichen angebrachten Dioden überlappen, so dass eine gleichmäßige Aushärtung des Faserschlauches gewährleistet ist.
  • Probleme ergeben sich bei stark gebogenen oder geknickten Rohrleitungen, insbesondere bei Abzweigleitungen, vor allem bei solchen, die einen geringen Durchmesser, z.B. von weniger als 500 mm haben. Hier ist für starre rohrförmige Träger kaum mehr ein Durchkommen möglich. Aber auch gelenkige Träger, wie sie in der DE 10 2007 038 196 A1 angedeutet sind, können das Problem nicht immer lösen, weil vor allem bei Hausanschlussleitungen ein Durchziehen des Trägers von der Hausseite her meist nicht möglich ist.
  • Eine denkbare Lösung könnten motorisch angetriebene Träger darstellen. Hierbei ergäbe sich aber das Problem, dass durch den starken Druck, den die angetriebenen Räder auf die empfindliche Innenfolie des Faserschlauches ausüben, diese geschädigt werden würde.
  • US 5 293 823 A beschreibt ein Roboterfahrzeug, das ein vorderes und ein hinteres Gehäuse umfasst, welches mit Oberflächeneingriffsmitteln versehen ist, um selektiv mit den Innenwänden eines Rohrs in Eingriff zu treten, um das Gehäuse in einer stationären Position innerhalb des Rohrs selektiv zu halten. Die Oberflächeneingriffseinrichtung umfasst hierzu jeweils eine aufblasbare Blase, die das Gehäuse umgibt und die selektiv aufgeblasen werden kann, um mit den Wänden des Rohrs in Eingriff zu kommen, und selektiv abgelassen wird, um eine Bewegung des Gehäuses durch das Rohr zu ermöglichen. Das Roboterfahrzeug umfasst ferner mindestens drei ausdehnbare Elemente, die zwischen dem hinteren und dem vorderen Gehäuse befestigt sind und dazu dienen, die Gehäuse selektiv aufeinander zu oder voneinander weg zu bewegen, um eine Bewegung des Roboterfahrzeugs zu bewirken.
  • Der Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, bei denen diese Probleme überkommen werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Dioden auf der Außenseite von mehreren Metall-Rohrsegmenten aufgebracht, die einseitig an scheibenförmigen Zwischenstücken befestigt sind, welche an die Innenwand des Folienschlauches anstellbare Stützräder tragen. Innerhalb der Metall-Rohrsegmente sind in Längsrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente angeordnet sind, die beidseitig zur Verbindung jeweils zweier scheibenförmiger Zwischenstücke z.B. mittels Klemmringen an diesen befestigt sind. Die Vorrichtung enthält mindestens zwei Dioden tragende Metall-Rohrsegmente, sie kann je nach Durchmesser der Rohrleitung jedoch bis zu 10, vorzugsweise 3 bis 5 Metall-Rohrsegmente enthalten.
  • Erfindungsgemäß befindet sich am vorderen und hinteren Ende des Trägers ein hinteres scheibenförmiges Abschlussstück und ein vorderes scheibenförmiges Abschlussstück, wobei in Querrichtung oder Radialrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente einerseits an dem hinteren Abschlussstück bzw. an dem vorderen Abschlussstück und andererseits an dem hinteren Zwischenstück bzw. an dem vorderen Zwischenstück befestigt sind. Diese Gummi-Rohrsegmente können, wenn sie gedehnt werden, sich eng an die Innenwand des Folienschlauches anschmiegen und dadurch bewirken, dass der entsprechende Bereich des Trägers an dieser Stelle fixiert wird.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig,
    • - dass das hintere Abschlussstück drei Bohrungen, die mittleren Zwischenstücke je zwei Bohrungen, das vordere Zwischenstück eine Bohrung und das vordere Abschlussstück keine Bohrung aufweist,
    • - dass an die erste Bohrung des hinteren Abschlussstückes ein erster Schlauch geführt ist, wodurch die Luftkammer zwischen dem hinteren Abschlussstück und dem Zwischenstück unter Druck gesetzt werden kann,
    • - dass durch die zweite Bohrung des hinteren Abschlussstückes und an die erste Bohrung des hinteren Zwischenstücks ein zweiter Schlauch geführt ist, wodurch die weiteren Luftkammern unter Druck gesetzt werden können, und
    • - dass durch die dritte Bohrung des hinteren Abschlussstücks, durch die zweiten Bohrungen der Zwischenstücke und an die Bohrung des vorderen Zwischenstücks ein dritter Schlauch geführt ist, wodurch die Luftkammer zwischen dem vorderen Zwischenstück und dem dahinter liegenden unter Druck gesetzt werden kann.
  • Dabei sollte der zweite Schlauch nicht durch die zweite Bohrung des Abschlussstücks hindurchgehen und der dritte Schlauch nicht durch die dritte Bohrung des Abschlussstücks und die zweiten Bohrungen der Zwischenstücke hindurchgehen, sondern die Schläuche sollten vor und hinter den jeweiligen Bohrungen enden und durch Anschlüsse in den Bohrungen ersetzt sein, die die Schläuche gegen die benachbarten Luftkammern abdichten.
  • Grundsätzlich können an den Zwischenstücken auch mehr Bohrungen angebracht werden, so dass die Luftkammern auch separat bewegt werden können.
  • Um die erfindungsgemäße Vorrichtung in Betrieb nehmen zu können, müssen durch das hintere Abschlussstück und die Zwischenstücke Lichtkabel dichtend abgeschlossen hindurchgeführt sein, die mit den auf den Metall-Rohrsegmenten sitzenden Dioden verbunden sind.
  • Die Metall-Rohrsegmente bestehen vorzugsweise aus einem gut Wärme leitenden Metall, insbesondere aus Aluminium. Diese Materialien haben den Vorteil, dass sie die von den Dioden abgestrahlte Wärme aufnehmen und ableiten können, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Leistung und die Lebensdauer der LEDs im Lauf der Zeit abnimmt.
  • Zweckmäßigerweise sind die Dioden - wie in der DE 10 2007 038 197 A1 beschrieben - auf den Metall-Rohrsegmenten in mehreren parallelen ringförmigen Bereichen angeordnet, wobei sie auf den jeweiligen benachbarten Bereichen horizontal gegeneinander versetzt sind.
  • Der Außendurchmesser des rohrförmigen Trägers (ohne Stützräder) beträgt vorzugsweise 3 bis 40 cm, die Metall-Rohrsegmente sind vorzugsweise 5 bis 25 cm breit und die Gummi-Rohrsegmente sind vorzugsweise 10 bis 30 cm breit.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist besonders gut geeignet zum Sanieren von Rohrleitungen mit verhältnismäßig geringem Durchmesser, vorzugsweise von 50 bis 500 mm und insbesondere von 60 bis 250 mm. Bevorzugt wird es zum Sanieren von Abzweigleitungen, z.B. bei Hausanschlüssen und bei Haus- und Grundstücks-Entwässerungsleitungen angewandt.
  • Dabei wird zunächst ein Faserschlauch, der mit einem lichthärtbaren Harz, z.B. einem Polyesterharz oder einem Vinylesterharz getränkt ist, in die Rohrleitung eingeführt.
  • Dazu wird entweder ein relativ kurzer, vorne offener und hinten mit einem Kragen versehener Faserschlauch („Hutprofil“) zusammen mit einem Gummiträger mittels eines Kanalroboters in die Abzweigleitung eingeführt. Dann wird der Gummiträger durch Luft aufgeblasen, so dass sich das Hutprofil an die Innenwand der Abzweigleitung anschmiegt. Dieses Verfahren ist z.B. in den EP 740 102 A2 und EP 1 798 462 A1 beschrieben.
  • Diese Arbeitsweise ist aber in vielen Fällen, insbesondere wenn man längere Abzweigleitungen voll sanieren will, nicht möglich, deshalb wird dort ein invertierter Schlauch durch Druckluft von einer Seite, meist der Hausseite her, in die Rohrleitung hinein umgestülpt, wie es z.B. in der EP 228 998 A1 4, aufgezeichnet ist. Der Faserschlauch wird dann wieder durch Einpressen eines fluiden Mediums, vorzugsweise von Luft, expandiert, so dass er sich dicht an die Innenwand der Rohrleitung anschmiegt. Dieses Verfahren ist z.B. in der EP 740 102 A2 beschrieben.
  • Schließlich wird das Harz gehärtet, indem die erfindungsgemäße Vorrichtung durch den Faserschlauch gezogen wird und die LEDs gezündet werden und UV-Licht abstrahlen. Dabei wird der rohrförmige, flexible Träger raupenartig in aufeinander folgenden Schritten durch den Faserschlauch bewegt. Der rohrförmige Träger kann dabei mechanisch bewegt werden, wobei die Gummirohrsegmente relativ starr sind und aus zwei Teilen bestehen, die gegeneinander verschiebbar sind. Vorzugsweise wird der rohrförmige Träger aber durch Überdruck vorwärts bewegt.
  • Dies geschieht in einer bevorzugten Ausführungsform durch folgende Verfahrensschritte:
    1. A. der rohrförmige Träger wird in das hintere Ende der Rohrleitung eingeführt,
    2. B. die hintere Luftkammer wird mit Druck beaufschlagt, so dass das hintere, in Radialrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegment sich bis an die Innenwand des Faserschlauches ausdehnt und den Träger an dieser Stelle fixiert,
    3. C. die mittleren Luftkammern werden mit Druck beaufschlagt, so dass sich die Gummi-Rohrsegmente um das 1,5 bis achtfache in Längsrichtung dehnen und das vordere Ende des Trägers sich dadurch nach vorne bewegt,
    4. D. die vordere Luftkammer wird mit Druck beaufschlagt, so dass das vordere, in Radialrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegment sich bis an die Innenwand des Faserschlauches ausdehnt und den Träger an dieser Stelle fixiert,
    5. E. der Druck in der hinteren Luftkammer wird entspannt, so dass die hintere Fixierung des Trägers gelöst wird, die gedehnten Gummi-Rohrsegmente sich wieder zurückziehen und das hintere Ende des Trägers sich nach vorne bewegt.
  • Die Verfahrensschritte A bis E werden mehrere Male wiederholt, so dass sich der Träger mit den Dioden insgesamt nach vorne zum vorderen Ende der Rohrleitung bewegt, schließlich werden alle Kammern entspannt, Strom wird durch die Lichtkabel geleitet, so dass die Dioden zünden und die Härtung auslösen, dann wird der Träger langsam zurückgezogen, wodurch der gesamte Faserschlauch gehärtet wird.
  • Zum Druckbeaufschlagen der Luftkammern wird ein fluides Medium, z.B. ein Gas, vorzugsweise Luft durch die Schläuche gepresst. Alternativ können die Kammern auch durch eine Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser beaufschlagt werden.
  • Die in Längsrichtung dehnbaren Gummi-Rohrsegmente sind zweckmäßigerweise mit Kevlar- oder Metallfasern in Radialrichtung verstärkt.
  • Zweckmäßigerweise ist am Kopfende des rohrförmigen Trägers eine Kamera zum Überwachen des Bewegungs- und Härtungsvorgangs angebracht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer schematischen Querschnittsansicht gezeigt ist.
  • Wie der 1 hierbei entnommen werden kann, umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Härten von mit einem lichthärtbaren Hartz getränkten, nicht näher gezeigten Faserschläuchen eine Vielzahl von Licht emittierenden Dioden 1, die auf einem flexiblen rohrförmigen Träger montiert sind, der bevorzugt aus Metall-Rohrsegmenten 2a, 2b bis 2z zusammengesetzt ist.
  • Gemäß der Darstellung von 1 sind die Dioden 1 hierbei auf der Außenseite der Metall-Rohrsegmente 2a bis 2z aufgebracht und erstreckten sich bevorzugt über einen Winkelbereich von 360 ° in umfänglicher Richtung.
  • Die Metall-Rohrsegmente 2a bis 2z sind vorzugsweise einseitig an scheibenförmigen Zwischenstücken 3a, 3b bis 3z befestigt, die lediglich schematisch angedeutete Stützräder 4 tragen, welche an die Innenwand des nicht gezeigten Folienschlauches anstellbar sind.
  • Innerhalb der Metall-Rohrsegmente 2a bis 2z sind in Längsrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente 5a bis 5z angeordnet, die beidseitig zur Verbindung jeweils zweier scheibenförmiger Zwischenstücke 3a , 3b bis 3z an diesen befestigt sind.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das in Bewegungsrichtung 22 des Trägers betrachtet vorlaufende vordere Ende desselben durch ein vorderes scheibenförmiges Abschlussstück 10 und das hintere Ende durch ein hinteres scheibenförmiges Abschlussstück 9 verschlossen. In Querrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente 7 und 8 sind einerseits an dem hinteren scheibenförmigen Abschlussstück 9, bzw. an dem vorderen scheibenförmigen Abschlussstück 10 sowie andererseits an dem hinteren scheibenförmigen Zwischenstück 3a bzw. an dem vorderen scheibenförmigen Zwischenstück 3z befestigt.
  • Die in Längsrichtung dehnbaren Gummi-Rohrsegmente 5a bis 5z sowie auch die in Querrichtung dehnbaren Gummi-Rohrsegmente 7 und 8, von denen das Gummi-Rohrsegment 7 in der Zeichnung in expandierter Form in gestrichelten Linien eingezeichnet und mit der Bezugsziffer 7' versehen ist, sind an den scheibenförmigen Zwischenstücken 3a bis 3z bevorzugt mit Hilfe von Klemmringen 6 befestigt.
  • Wie der Darstellung von 1 weiterhin entnommen werden kann, weist das hintere scheibenförmige Abschlussstück 9 drei Bohrungen auf, wohingegen die scheibenförmigen Zwischenstücke 3a und 3b jeweils mit lediglich zwei Durchgangsbohrungen versehen sind. Demgegenüber besitzt das vordere schreibenförmige Zwischenstück 3z lediglich eine und das vordere scheibenförmige Abschlussstück 10 keine solche Bohrung. Die Bohrungen in den scheibenförmigen Zwischenstücken 3a, 3b bis 3z und im hinteren scheibenförmigen Abschlussstück 9 dienen dazu, die zwischen dem vorderen scheibenförmigen Abschlussstück 10 und dem scheibenförmigen Zwischenstück 3z definierte vordere Luftkammer 16, die zwischen den nachfolgenden scheibenförmigen Zwischenstücken 3z und 3b sowie 3b und 3a definierten mittleren Luftkammern 15z und 15a sowie die zwischen dem scheibenförmigen Zwischenstück 3a und dem hinteren scheibenförmigen Abschlussstück 9 definierte hintere Luftkammer 14 separat voneinander mit Druckluft oder einem Druckfluid zu beaufschlagen.
  • Wie ferner in 1 durch die nicht näher bezeichneten wellenförmigen Linien angedeutet ist, ist an die erst Bohrung des hinteren scheibenförmigen Abschlussstücks 9 ein erster Schlauch 11 angeschlossen, um die hintere Luftkammer 14 getrennt von den anderen Luftkammern mit Druck zu beaufschlagen und hierdurch das hintere in Querrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegment 7 bis in die durch die Bezugsziffer 7 angedeutete Position zu expandieren, in der das Rohrsegment 7 an der Innenseite der zu sanierenden Rohrleitung anliegt und das hintere Ende der erfindungsgemäßen Vorrichtung für den nachfolgenden Bewegungsvorgang vorübergehend fixiert.
  • Durch eine zweite Bohrung des hinteren scheibenförmigen Abschlussstücks 9 ist bis an die erste Bohrung des hinteren scheibenförmigen Zwischenstücks 3a heran ein zweiter Schlauch 12 geführt, um die mittleren Luftkammern 15a und 15z, bzw. weitere nicht gezeigte mittlere Luftkammern separat unter Druck zu setzen und hierdurch die erfindungsgemäße Vorrichtung für die Vorwärtsbewegung zu strecken.
  • Weiterhin wird bevorzugt durch die dritte Bohrung des hinteren Abschlussstücks 9 sowie auch durch die zweiten Bohrungen in den scheibenförmigen Zwischenstücken 3a und 3b hindurch ein dritter Schlauch 13 bis an die Bohrung des vorderen Zwischenstücks 3z heran geführt, um die vordere Luftkammer 16 getrennt von den übrigen Luftkammern mit Druck zu beaufschlagen. Hierdurch kann das in Querrichtung dehnbare vordere Gummi-Rohrsegment 8 gezielt expandiert werden, um dieses in gleicher Weise wie das hintere Gummi-Rohrsegment 7 zu expandieren und an der Innenwand der zu sanierenden Rohrleitung zu klemmen. Durch ein anschließendes Belüften der mittleren und hinteren Luftkammern 15a bis 15z und 14 zieht sich der Träger aufgrund der Eigenelastizität der Gummi-Rohrsegmente 5a bis 5z zusammen. Alternativ kann auch Unterdruck zum Zusammenziehen des Trägers zugeführt werden.
  • Im Anschluss daran wird die vordere Luftkammer 16 belüftet und der zuvor beschriebene Vorgang wird wiederholt, indem die hintere Luftkammer 14 und anschließend die mittleren Luftkammern erneut mit Druck beaufschlagt werden, um die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Art einer Raupe in Richtung des Pfeils 22 durch den zu härtenden Faserschlauch hindurch zu bewegen, ohne den empfindlichen Innenfolienschlauch zu beschädigen.
  • Die Schläuche 11, 12 und 13 sind bevorzugt in Längsrichtung des Trägers dehnbar, was z.B. über eine angedeutete spiralförmige Form der ansonsten druckfesten Schläuche erreicht werden kann. Sie erstrecken sich dabei bevorzugt lediglich innerhalb der Luftkammern 14, 15a bis 15z und sind nicht durch die Bohrungen hindurchgeführt, sondern in vorteilhafter Weise über nicht gezeigte Anschlüsse mit den Ein- und Ausgängen der Bohrungen druckdicht verbunden.
  • Nachdem die erfindungsgemäße Vorrichtung in der zuvor beschriebenen Weise bis an das Ende des Faserschlauchs bewegt wurde, werden sämtliche Luftkammern belüftet, die Dioden 1 eingeschaltet und die Vorrichtung mithilfe der Räder 4 und eines nicht näher gezeigten Zugseils und/oder der am hinteren Abschlussstück 9 angreifenden Schläuche langsam durch den Faserschlauch hindurch zurückgezogen, so dass der gesamte Faserschlauch gehärtet wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Dioden
    2a bis 2z
    Metall-Rohrsegmente
    3a bis 3z
    scheibenförmige Zwischenstücke
    4
    Stützräder
    5a bis 5z
    Gummi-Rohrsegmente
    6
    Klemmringe
    7 und 8
    in Querrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente
    7'
    in Querrichtung gedehntes Gummi-Rohrsegment
    9
    hinteres scheibenförmiges Abschlussstück
    10
    vorderes scheibenförmiges Abschlussstück
    11
    erster Schlauch
    12
    zweiter Schlauch
    13
    dritter Schlauch
    14
    hintere Luftkammer
    15a bis 15z
    mittlere Luftkammern
    16
    vordere Luftkammer
    22
    Bewegungsrichtung

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Härten von mit einem lichthärtbaren Harz getränkten Faserschläuchen mittels Licht emittierender Dioden (1), die auf einem flexiblen rohrförmigen Träger montiert sind, dadurch gekennzeichnet, - dass die Dioden (1) auf der Außenseite von Metall-Rohrsegmenten (2a bis 2z) aufgebracht sind, - dass die Metall-Rohrsegmente (2a bis 2z) einseitig an scheibenförmigen Zwischenstücken (3a, 3b bis 3z) befestigt sind, welche an die Innenwand eines Faserschlauchs anstellbare Stützräder (4) tragen, und - dass innerhalb der Metall-Rohrsegmente (2a bis 2z) in Längsrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente (5a bis 5z) angeordnet sind, die beidseitig zur Verbindung jeweils zweier scheibenförmiger Zwischenstücke (3a, 3b bis 3z) an diesen befestigt sind; - dass sich an einem hinteren Ende des Trägers ein hinteres scheibenförmiges Abschlussstück (9) und an einem vorderen Ende des Trägers ein vorderes scheibenförmiges Abschlussstück (10) befindet, und - dass in Querrichtung dehnbare Gummi-Rohrsegmente (7, 8) vorgesehen sind, die an dem hinteren scheibenförmigen Abschlussstück (9) und einem hinteren scheibenförmigen Zwischenstück (3a) sowie an dem vorderen scheibenförmigen Abschlussstück (10) und einem vorderen Zwischenstück (3z) befestigt sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, - dass das hintere scheibenförmige Abschlussstück (9) drei Bohrungen, zumindest eines der Zwischenstücke (3a, 3b) je zwei Bohrungen, das vordere scheibenförmige Zwischenstück (3z) eine Bohrung und das vordere Abschlussstück (10) keine Bohrung aufweist, - dass an die erste Bohrung des hinteren scheibenförmigen Abschlussstücks (9) ein erster Schlauch (11) geführt ist, um eine hintere Luftkammer (14) mit Druck zu beaufschlagen, - dass durch die zweite Bohrung des hinteren Abschlussstücks (9) und an die erste Bohrung des hinteren Zwischenstücks (3a) ein zweiter Schlauch (12) geführt ist, um eine oder mehrere mittlere Luftkammern (15a bis 15z) mit Druck zu beaufschlagen, und - dass durch die dritte Bohrung des hinteren Abschlussstücks (9), durch die zweiten Bohrungen der Zwischenstücke (3a, 3b) und an die Bohrung des vorderen Zwischenstücks (3z) heran ein dritter Schlauch (13) geführt ist, um eine vordere Luftkammer (16) mit Druck zu beaufschlagen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch das hintere Abschlussstück (9) und die scheibenförmigen Zwischenstücke (3a, 3b) elektrische Lichtkabel dicht abgeschlossen hindurchgeführt sind, die mit den auf den Metall-Rohrsegmenten (2a bis 2z) sitzenden Dioden (1) elektrisch leitend verbunden sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metall-Rohrsegmente (2a bis 2z) aus einem gut Wärme leitenden Metall oder aus Aluminium, bestehen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dioden (1) auf den Metall-Rohrsegmenten (2a bis 2z) in mehreren parallelen ringförmigen Bereichen angeordnet sind, wobei die Dioden (1) auf den jeweiligen benachbarten Bereichen horizontal gegeneinander versetzt sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des rohrförmigen Trägers 3 cm bis 50 cm beträgt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Metall- Rohrsegmente (2a bis 2z) eine Breite im Bereich von 5 cm bis 25 cm aufweisen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gummi-Rohrsegmente (5a bis 5z) eine Breite im Bereich von 10 cm bis 30 cm besitzen.
  9. Verfahren zum Sanieren von Rohrleitungen mit einem Innendurchmesser von 50 bis 500 mm durch Einführen eines Faserschlauches, der mit einem lichthärtbaren Harz getränkt ist, in die Rohrleitung und anschließendes Ausdehnen des Faserschlauches, so dass dieser sich dicht an die Innenwand der Rohrleitung anschmiegt, und Härten des Harzes, indem eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit Licht emittierenden Dioden, die auf einem rohrförmigen Träger angeordnet sind, durch den Faserschlauch gezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass der rohrförmige, flexible Träger raupenartig in einzelnen aufeinander folgenden Schritten durch den Faserschlauch bewegt wird, wobei er mechanisch, durch Unterdruck oder Überdruck vorwärts bewegt wird.
  10. Verfahren zum Sanieren von Rohrleitungen nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte: A. der rohrförmige Träger wird in das hintere Ende der Rohrleitung eingeführt, B. die hintere Luftkammer (14) wird mit Druck beaufschlagt, so dass das Gummi-Rohrsegment (7) sich in Querrichtung bis an die Innenwand des Faserschlauches heran ausdehnt (7') und den Träger an dieser Stelle fixiert, C. die mittleren Luftkammern (15a bis 15z) werden mit Druck beaufschlagt, so dass sich die Gummi-Rohrsegmente (5a bis 5z) um das 1,5 bis achtfache in Längsrichtung ausdehnen und das vordere Ende des Trägers sich dadurch nach vorne bewegt, D. die vordere Luftkammer (16) wird mit Druck beaufschlagt, so dass das Gummi-Rohrsegment (7) sich in Querrichtung bis an die Innenwand des Faserschlauches ausdehnt und den Träger an dieser Stelle fixiert, E. der Druck in der vorderen Luftkammer (14) wird reduziert, so dass die hintere Fixierung des Trägers gelöst wird, und der Druck in den mittleren Luftkammern (15a bis 15z) wird reduziert, sodass die gedehnten Gummi-Rohrsegmente (5a bis 5z) sich zusammenziehen und das hintere Ende des Trägers sich nach vorne bewegt, F. die Verfahrensschritte A bis E werden mehrere Male wiederholt, so dass sich der Träger mit den Dioden (1) insgesamt in Vorwärtsrichtung (22) bis zum vorderen Ende der Rohrleitung bewegt, G. im Anschluss daran wird der Druck in allen Luftkammern (14, 15a bis 15z, 16) reduziert, H. Strom wird durch die Lichtkabel geleitet, so dass die Dioden (1) zünden und die Härtung auslösen, und I. der Träger wird langsam zurückgezogen, so dass der gesamte Faserschlauch gehärtet wird.
  11. Verfahren zum Sanieren von Rohrleitungen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zum Druckbeaufschlagen der Luftkammern (14, 15a bis 15z, 16) ein Gas durch die Schläuche (11, 12, 13) gepresst wird.
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