DE102008010057B4 - Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände - Google Patents
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Abstract
Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände, wie Messer, Handschuhe und Schürzen, mit einem Waschraum (8) und mit zumindest einem in den Waschraum (8) hinein und daraus herausfahrbaren Transportwagen (7) zur Aufnahme der Ausrüstungsgegenstände und mit im Waschraum (8) beidseits entlang dem darin befindlichen Transportwagen angeordneten Düsen (10, 12) zum Ausbringen von Reinigungs- und Spülflüssigkeiten, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen mit einer Fördervorrichtung (3–6) kuppelbar und zumindest ein Teil der Düsen (10, 12) an Rotorarmen (9) angeordnet ist, die im Waschbetrieb in vertikalen oder aufrechten geneigten Ebenen um entlang den Waschraum-Längsseiten (8.1) in Abstand voneinander angeordneten Rotationsachsen (11) rotieren, und daß im Waschbetrieb die Fördervorrichtung (3–6) den Transportwagen (7) um einen Pendelhub hin- und herfahrend antreibt, der gleich groß oder größer als der Abstand der Rotationsachsen (11) der Rotorarme (9) ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Reinigungsmaschine gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
- Bei einer solchen Maschine kommt es auf die Anordnung der Düsen zum Ausbringen der Reinigungs- und Spülflüssigkeiten an, eine dementsprechende Vorrichtung geht aus dem Dokument
DE 602 05 775 T2 hervor. Die bekannte Reinigungsvorrichtung ist im besonderen auf die Reinigung von Schutzhandschuhen ausgerichtet, bei denen es sich um im Schlachter-Handwerk benutzte Stechschutzhandschuhe handelt, die aus einem Metallgewirk, mit groben Maschen oder einem ähnlichen Kettenverbund bestehen. Die Reinigung solcher Schutzhandschuhe ist schwierig, weil die Fleischreste sich in den Maschen des Metallgewirks festsetzen und daraus herausgespült werden müssen. Die bekannte Reinigungsvorrichtung sieht dazu vor, die zu reinigenden Schutzhandschuhe in einer Säulenkonfiguration anzuordnen, bei der die Handschuhöffnungen in einer gemeinsamen Ebene liegen, wobei jeder Säule dieser Konfiguration eine Hochdruck-Spüleinheit zugeordnet ist, die vertikal beweglich ist. In Ergänzung dazu können die Spüleinheiten Spülelemente aufweisen, die quer zu den Säulen der Säulenkonfiguration horizontal bewegliche Spülelemente umfassen. Der erforderliche Reinigungsgrad wird mit der bekannten Vorrichtung nur dann erreicht, wenn eine sequenzielle Vorspülung für jede der Säulen der Säulenkonfiguration nacheinander als eine im wesentlichen gezielte Spülung bei einem erhöhten Spüldruck von mindestens 60 bar des Spülmittels durchgeführt wird. - Das Dokument
DE 44 23 181 B4 offenbart eine Vorrichtung zur Reinigung von Blechen oder dergleichen, bei der ein Transportwagen in eine Reinigungskammer eingefahren wird, an deren Seiten rotierbare Reinigungsdüsen vorgesehen sind. - Im Dokument
DE 20 2006 013 351 U1 ist eine tablettartige Chargenauflage28 zur Aufnahme von zu reinigenden Metallstücken (hier bevorzugt Werkstücken) vorgesehen, welche in eine Reinigungskammer mit starr angeordneten Reinigungsdüsen33 eingebracht wird. Die Chargenauflage28 kann über einen Pleuelantrieb nach Art einer Schaukel geschwenkt werden, der Schwenkwinkel ist dabei von den zu reinigenden Werkstücken abhängig und beträgt vorzugsweise 15°. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine hohe Reinigungswirkung durch eine Verbesserung der Relativbewegungen zwischen den zu reinigenden Ausrüstungsgegenständen und zumindest einem Teil der die Reinigungs- und Spülflüssigkeiten ausbringenden Düsen vorgesehen wird.
- Diese Aufgabe wird bei einer Reinigungsmaschine der oben genannten Art durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Für die erfindungsgemäße Lösung ist wesentlich, daß nicht nur zumindest ein Teil der Düsen zum Versprühen der Reinigungs- und Spülflüssigkeiten rotierend bewegt wird sondern zusätzlich das zu reinigende Gut in Relation zu den rotierenden und gegebenenfalls stationären Düsen bewegt wird. So werden die Ausrüstungsgegenstände unter ständig wechselnden Anstrahlwinkeln mit den Reinigungs- und Spülflüssigkeiten beaufschlagt, und hierbei ist es nicht erforderlich, mit sehr hohen Spüldrücken zu arbeiten, wenn mit einer ausreichenden Wassermenge gearbeitet wird.
- Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der erfindungsgemäßen Reinigungsmaschine ergeben sich aus den Unteransprüchen:
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Dabei zeigen: -
1 die Seitansicht einer Reinigungsmaschine einschließlich dem die zu reinigenden Gegenstände aufnehmenden Wagen, -
2 einen Längsschnitt durch die Maschine gemäß1 längs der Linie A-A in3 , -
3 einen Querschnitt durch die Reinigungsmaschine, -
4 eine perspektivische Darstellung der Düsenanordnung im Waschraum der Maschine, -
5 einen der2 entsprechenden Längsschnitt durch die Maschine mit Darstellung des in den Waschraum eingefahrenen Transportwagens und der von den Düsen bestrichenen Rotationsflächen, -
6 eine zur5 passende Seitansicht des Transportwagens zur Aufnahme der zu reinigenden Gegenstände mit Verdeutlichung seines Pendelhubs während des Waschvorgangs, -
7 die Seitansicht einer Reinigungsmaschine in zweiter Ausführung und -
8 die Seitansicht a), die Stirnansicht b) und die Draufsicht c) des Korbes zur Aufnahme der Ausrüstungsgegenstände an dem Transportwagen. - Im einzelnen erkennt man in
1 die Reinigungsmaschine1 mit ihrem Gehäuse2 , aus dem an einer seiner Stirnseiten2.1 eine unter der Decke des Gehäuses2 angeordnete Führungseinrichtung3 vorkragt. - An der Führungseinrichtung
3 ist ein Laufwagen4 verfahrbar, an dem mit seinem einen Ende ein Schwenkhebel5 gelagert ist. Aus der in1 dargestellten Lage kann der Schwenkhebel5 mittels einer Hilfskraft bis in eine Horizontallage geschwenkt werden, worauf nachstehend noch eingegangen wird. Am zweiten, in1 unteren Ende ist der Schwenkhebel5 mit einer Hubtraverse6 gelenkig verbunden, an die ein Transportwagen7 angehängt werden kann. Die gesamte Anordnung bildet somit eine Fördervorrichtung3 –6 für den Transportwagen7 . Der Transportwagen7 dient zur Aufnahme von Schlachter-Ausrüstungsgegenständen, die in der Reinigungsmaschine1 gereinigt werden. -
2 und3 veranschaulichen das Innere der Reinigungsmaschine1 . Einen großen Teil des Inneren der Reinigungsmaschine1 bzw. ihres Gehäuses2 nimmt ein Waschraum8 ein, in den über die Führungseinrichtung3 und den Laufwagen4 der an dem Schwenkhebel5 und der Hängetraverse6 aufgehängte Transportwagen7 in Längsrichtung des Waschraums8 eingefahren und nach Abschluß des Reinigungsvorganges wieder herausgefahren wird. An den beiden Längsseiten8.1 des Waschraums8 sind Rotorarme9 angeordnet, an denen sich Düsen10 zum Ausbringen der Reinigungs- und Spülflüs sigkeiten befinden. Bei den Rotorarmen9 handelt es sich um doppelarmige Arme, die beiden Armhälften der Rotorarme9 liegen sich einander diametral gegenüber. An jeder der inneren Längsseiten8.1 des Waschraums8 sind jeweils in einer horizontalen Reihe hintereinander3 solcher Rotorarme9 mit Düsen10 angeordnet, und es finden sich an den inneren Längsseiten8.1 des Waschraums8 jeweils zwei solcher Reihen in Höhenrichtung übereinander. -
4 zeigt weitere Einzelheiten der Rotorarme9 und der daran angeordneten Düsen10 . So sind an jedem der Rotorarme9 an jeder der Armhälften mehrere der Düsen10 vorhanden, die relativ zueinander so angeordnet sind, daß die Rotationsbahnen der einzelnen Düsen10 unterschiedliche Radien aufweisen, um zu vermeiden, daß sich zwei der Düsen10 der einander diametral gegenüberliegenden Armhälften der Rotorarme9 auf denselben Sprühbereich abdecken. Die Rotorarme9 haben Rotationsachsen11 , die sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung solche Abstände zueinander aufweisen, daß die einander benachbarten, rotierenden Rotorarme9 nicht einander überlappen. Des weiteren sind die Rotationsachsen11 so angeordnet, daß die Rotorarme9 an jeder der Längsseiten8.1 des Waschraums8 in einer gemeinsamen Ebene rotieren, bei der es sich vorzugsweise um eine Vertikalebene handelt. Die gemeinsame Rotationsebene der Rotorarme9 kann auch aus der Vertikallage heraus gering geneigt sein, sie erstreckt sich hierbei immer noch in einer aufrechten, wenn auch nicht in einer vertikalen Richtung. In Ergänzung zu den rotierenden Düsen10 an den Rotorarmen9 können stationäre Düsen12 vorgesehen sein. Sämtliche Düsen10 ,12 werden über ein Rohrsystem13 mit der jeweiligen Reinigungs- oder Spülflüssigkeit versorgt, was über einen zentralen Anschluß14 des Rohrsystems13 geschieht. -
5 veranschaulicht die um die Rotationsachsen11 rotierenden Rotorarme9 , deren Außenenden eine Kreisbahn15 durchlaufen, so daß von den Rotorarmen9 jeweils eine Kreisfläche16 überstrichen wird. Deutlich erkennt man in5 die einander nicht überlappende Anordnung der Kreisbahnen15 der einzelnen Rotorarme9 , wobei zwischen den Kreisflächen16 Zwickel bestehen, in deren Bereichen von den rotierenden Düsen10 der Rotorarme9 Reinigungs- und Spülmittel nicht abgestrahlt werden. Um dies auszugleichen wird, wie6 zeigt, während des Waschvorgangs der im Waschraum8 befindliche Transportwagen7 mit den daran angeordneten, zu reinigenden Ausrüstungsgegenständen in Längsrichtung des Waschraums8 pendelnd hin- und herbewegt. Dies besorgt der entsprechend angetriebene Laufwagen4 . Wie die Horizontallage des Schwenkarms5 am Laufwagen4 deutlich macht, befindet sich die Hängetraverse6 mit dem daran hängenden Transportwagen7 in der angehobenen Hubstellung, in welcher über den Laufwagen4 der Transportwagen7 frei hängend in horizontaler Richtung hin- und herverfahrbar ist. Hierbei pendelt der Transportwagen7 um das Maß P in6 , die in Relation zu5 in der Vertikalprojektion die rechte und die linke Endlage des Transportwagens7 wiedergibt. Hierbei wird deutlich, daß die beiden Längsenden des Transportwagens7 beim Pendelhub aus der Überdeckung mit den äußeren Rotorarmen9 herausfahren, was in Querrichtung des Waschraums8 zu sehen ist. Dies geschieht jedoch immer so, daß das eine der beiden Längsenden des Transportwagens7 sich in der Überdeckung mit den betreffenden Rotorarmen9 befindet, indem es, wie5 zu entnehmen ist, in diese Überdeckung soweit eintaucht, daß die rückwärtige Begrenzung des Transportwagens7 die Verlängerungen der Rotationsachsen11 schneidet. So kann ein Transportwagen7 verwendet werden, dessen Länge größer als der größte Abstand der jeweils äußeren, am wei testen voneinander abliegenden Düsen-Rotationsbahnen an den beiden Seiten8.1 des Waschraums8 ist. Es muß nur dafür gesorgt werden, daß der Pendelhub P des Transportwagens7 größer als der größte Abstand der äußeren Düsenbahnen zuzüglich der Differenz zwischen diesem Abstand und der Länge des Transportwagens7 ist. -
6 zeigt den unbestückten Transportwagen7 . Hier erkennt man, daß der Transportwagen7 im wesentlichen aus einem Aufnahmegestell7.1 besteht, an das Körbe17 angehängt werden können, wie sie der in8 dargestellten Ausführung entsprechen. Die Körbe17 bestehen aus einem Drahtgerüst, das eine hohe Durchlässigkeit für die Reinigungs- und Spülflüssigkeiten aufweist. -
7 zeigt in Ergänzung zu1 , daß die Führungsvorrichtung3 nicht nur an der vorderen Gehäusestirnseite2.1 , sondern auch der rückwärtigen Gehäusestirnseite2.2 frei vorkragend herausgeführt sein kann. Beim Ausführungsbeispiel nach1 wird über die gesamte Fördervorrichtung3 –6 der Transportwagen7 über die vordere Gehäusestirnseite2.1 sowohl in den Waschraum8 als auch aus dem Waschraum8 herausgefahren. Das Ausführungsbeispiel nach7 hingegen ermöglicht eine verbesserte Hygiene, indem der Transportwagen7 mit den zu reinigenden Gegenständen von der Gehäusestirnseite2.1 her in den Waschraum8 eingefahren wird, wobei nach erfolgtem Reinigungsvorgang aus dem Waschraum8 über die rückwärtige Gehäusestirnseite2.2 aus dem Waschraum herausgefahren wird. Aufgrund dieser Einbahnstraße durch den Waschraum8 der Maschine1 hindurch kann man zwischen der unreinen Seite, der vorderen Gehäusestirnseite2.1 , und der reinen Seite, der rückwärtigen Gehäusestirnseite2.2 unterscheiden. - Wie man
8 weiter entnimmt, weist jeder Korb17 an seinem Oberende ein hakenförmiges Gebilde18 auf, mit welchem der Korb17 an längsseitigen Stangen7.2 (6 ) des Transportwagens7 angehängt werden kann. An das hakenförmige Gebilde18 ist ein Handbügel19 angeformt, der nach oben am Korb17 vorsteht. An der Oberseite des Korbes17 sind mehrere Aufnahmen20 vorhanden, in die Messer21 eingesteckt werden können, deren Hefte an der Oberseite des Korbes17 frei vorstehen. Eine weitere Aufnahme22 , die sich an einer der Stirnseiten des Korbes17 befindet, ist so ausgebildet, daß darüber ein Stechschutzhandschuh23 übergestülpt werden kann. Die Aufnahme22 läßt dem Stechschutzhandschuh23 eine Bewegungsfreiheit, und die dadurch mögliche Bewegung des Stechschutzhandschuhs23 während des Waschvorgangs begünstigt die Reinigungswirkung. Eine weitere Aufnahme24 ist in Gestalt einer Anhängestange an der Oberseite des Korbes17 vorhanden, um daran einen Glättstahl25 , oder ein sonstiges Gerät anhängen zu können. Bei all diesen zu reinigenden Gegenständen, insbesondere den Messern21 und den Stechschutzhandschuhen23 , handelt es sich um diejenigen, die während eines Arbeitszyklus von einem Schlachter an seinem Arbeitsplatz benötigt werden.
Claims (13)
- Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände, wie Messer, Handschuhe und Schürzen, mit einem Waschraum (
8 ) und mit zumindest einem in den Waschraum (8 ) hinein und daraus herausfahrbaren Transportwagen (7 ) zur Aufnahme der Ausrüstungsgegenstände und mit im Waschraum (8 ) beidseits entlang dem darin befindlichen Transportwagen angeordneten Düsen (10 ,12 ) zum Ausbringen von Reinigungs- und Spülflüssigkeiten, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen mit einer Fördervorrichtung (3 –6 ) kuppelbar und zumindest ein Teil der Düsen (10 ,12 ) an Rotorarmen (9 ) angeordnet ist, die im Waschbetrieb in vertikalen oder aufrechten geneigten Ebenen um entlang den Waschraum-Längsseiten (8.1 ) in Abstand voneinander angeordneten Rotationsachsen (11 ) rotieren, und daß im Waschbetrieb die Fördervorrichtung (3 –6 ) den Transportwagen (7 ) um einen Pendelhub hin- und herfahrend antreibt, der gleich groß oder größer als der Abstand der Rotationsachsen (11 ) der Rotorarme (9 ) ist. - Reinigungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorarme (
9 ) diametral zu den Rotationsachsen (11 ) sich erstreckende Doppelarme sind. - Reinigungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß entlang jedes doppelarmigen Rotorarms (
9 ) die Düsen (10 ) so angeordnet sind, daß ihre Rotationsradien voneinander verschieden sind. - Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Transportwagens (
7 ) in der Pendelrichtung größer als der größte Abstand der jeweils äußeren, am weitesten voneinander abliegenden Düsen-Rotationsbahnen an den Längsseiten (8.1 ) des Waschraums (8 ) ist, wobei der Pendelhub des Transportwagens (7 ) gleich groß oder größer als dieser größte Abstand der äußeren Düsenbahnen zuzüglich der Differenz zwischen diesem Abstand und der Länge des Transportwagens (7 ) ist. - Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorarme (
9 ) an den beiden einander gegenüberliegenden Längsseiten (8.1 ) des Waschraums (8 ) jeweils in einer gemeinsamen Rotationsebene angeordnet sind. - Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest drei Rotorarme (
9 ) an jeder der Längsseiten (8.1 ) des Waschraums (8 ) in Horizontalrichtung hintereinander in wenigstens einer Reihe angeordnet sind. - Reinigungsmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Reihen von je wenigstens drei Rotorarmen (
9 ) an jeder Längsseiten (8.1 ) des Waschraums (8 ) übereinander angeordnet sind. - Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 5–7, dadurch gekennzeichnet, daß die überstrichenen Rotationsflächen (
16 ) der jeweils einander benachbarten Rotorarme (9 ) voneinander beabstandet sind. - Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (
3 –6 ) einen entlang dem Deckenbereich des Waschraums (8 ) verfahrbaren Laufwagen (4 ) aufweist, an dem der Transportwagen (7 ) mit den Ausrüstungsgegenständen (21 ,23 ,25 ) in hängender Lage verfahrbar angeordnet ist. - Reinigungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (
3 –6 ) an einer Gehäusestirnseite (2.1 ) oder an beiden Gehäusestirnseiten (2.1 ,2.2 ) freikragend herausgeführt ist. - Reinigungsmaschine nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Laufwagen (
4 ) der Fördervorrichtung (3 –6 ) mit einer Hubvorrichtung (4 ,5 ) zum Heben und Senken des Transportwagens (7 ) mit den Ausrüstungsgegenständen (21 ,23 ,25 ) ausgestattet ist. - Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen (
7 ) zumindest eine solche Anzahl von unterschiedlichen Aufnahmen (20 ,22 ,24 ) für die verschiede nen Ausrüstungsgegenstände (21 ,23 ,25 ) aufweist, die an einem der Schlachter-Arbeitsplätze während eines Arbeitszyklus benötigt werden. - Reinigungsmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Transportwagen (
7 ) anhängbare Körbe (17 ) vorgesehen sind, von denen jeder die Anzahl von unterschiedlichen Aufnahmen (20 ,22 ,24 ) für die verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (21 ,23 ,25 ) aufweist.
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