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DE102008010057B4 - Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände - Google Patents

Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände Download PDF

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DE102008010057B4
DE102008010057B4 DE200810010057 DE102008010057A DE102008010057B4 DE 102008010057 B4 DE102008010057 B4 DE 102008010057B4 DE 200810010057 DE200810010057 DE 200810010057 DE 102008010057 A DE102008010057 A DE 102008010057A DE 102008010057 B4 DE102008010057 B4 DE 102008010057B4
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Hermann Dipl.-Ing. Vogt
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Frontmatec Hygiene GmbH
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Itec-Ingenieurbuero fur Hygiene und Lebensmitteltechnik GmbH
Itec Ingenieurburo fur Hygiene und Lebensmitteltechnik GmbH
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Abstract

Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände, wie Messer, Handschuhe und Schürzen, mit einem Waschraum (8) und mit zumindest einem in den Waschraum (8) hinein und daraus herausfahrbaren Transportwagen (7) zur Aufnahme der Ausrüstungsgegenstände und mit im Waschraum (8) beidseits entlang dem darin befindlichen Transportwagen angeordneten Düsen (10, 12) zum Ausbringen von Reinigungs- und Spülflüssigkeiten, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen mit einer Fördervorrichtung (3–6) kuppelbar und zumindest ein Teil der Düsen (10, 12) an Rotorarmen (9) angeordnet ist, die im Waschbetrieb in vertikalen oder aufrechten geneigten Ebenen um entlang den Waschraum-Längsseiten (8.1) in Abstand voneinander angeordneten Rotationsachsen (11) rotieren, und daß im Waschbetrieb die Fördervorrichtung (3–6) den Transportwagen (7) um einen Pendelhub hin- und herfahrend antreibt, der gleich groß oder größer als der Abstand der Rotationsachsen (11) der Rotorarme (9) ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Reinigungsmaschine gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Bei einer solchen Maschine kommt es auf die Anordnung der Düsen zum Ausbringen der Reinigungs- und Spülflüssigkeiten an, eine dementsprechende Vorrichtung geht aus dem Dokument DE 602 05 775 T2 hervor. Die bekannte Reinigungsvorrichtung ist im besonderen auf die Reinigung von Schutzhandschuhen ausgerichtet, bei denen es sich um im Schlachter-Handwerk benutzte Stechschutzhandschuhe handelt, die aus einem Metallgewirk, mit groben Maschen oder einem ähnlichen Kettenverbund bestehen. Die Reinigung solcher Schutzhandschuhe ist schwierig, weil die Fleischreste sich in den Maschen des Metallgewirks festsetzen und daraus herausgespült werden müssen. Die bekannte Reinigungsvorrichtung sieht dazu vor, die zu reinigenden Schutzhandschuhe in einer Säulenkonfiguration anzuordnen, bei der die Handschuhöffnungen in einer gemeinsamen Ebene liegen, wobei jeder Säule dieser Konfiguration eine Hochdruck-Spüleinheit zugeordnet ist, die vertikal beweglich ist. In Ergänzung dazu können die Spüleinheiten Spülelemente aufweisen, die quer zu den Säulen der Säulenkonfiguration horizontal bewegliche Spülelemente umfassen. Der erforderliche Reinigungsgrad wird mit der bekannten Vorrichtung nur dann erreicht, wenn eine sequenzielle Vorspülung für jede der Säulen der Säulenkonfiguration nacheinander als eine im wesentlichen gezielte Spülung bei einem erhöhten Spüldruck von mindestens 60 bar des Spülmittels durchgeführt wird.
  • Das Dokument DE 44 23 181 B4 offenbart eine Vorrichtung zur Reinigung von Blechen oder dergleichen, bei der ein Transportwagen in eine Reinigungskammer eingefahren wird, an deren Seiten rotierbare Reinigungsdüsen vorgesehen sind.
  • Im Dokument DE 20 2006 013 351 U1 ist eine tablettartige Chargenauflage 28 zur Aufnahme von zu reinigenden Metallstücken (hier bevorzugt Werkstücken) vorgesehen, welche in eine Reinigungskammer mit starr angeordneten Reinigungsdüsen 33 eingebracht wird. Die Chargenauflage 28 kann über einen Pleuelantrieb nach Art einer Schaukel geschwenkt werden, der Schwenkwinkel ist dabei von den zu reinigenden Werkstücken abhängig und beträgt vorzugsweise 15°.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine hohe Reinigungswirkung durch eine Verbesserung der Relativbewegungen zwischen den zu reinigenden Ausrüstungsgegenständen und zumindest einem Teil der die Reinigungs- und Spülflüssigkeiten ausbringenden Düsen vorgesehen wird.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Reinigungsmaschine der oben genannten Art durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Für die erfindungsgemäße Lösung ist wesentlich, daß nicht nur zumindest ein Teil der Düsen zum Versprühen der Reinigungs- und Spülflüssigkeiten rotierend bewegt wird sondern zusätzlich das zu reinigende Gut in Relation zu den rotierenden und gegebenenfalls stationären Düsen bewegt wird. So werden die Ausrüstungsgegenstände unter ständig wechselnden Anstrahlwinkeln mit den Reinigungs- und Spülflüssigkeiten beaufschlagt, und hierbei ist es nicht erforderlich, mit sehr hohen Spüldrücken zu arbeiten, wenn mit einer ausreichenden Wassermenge gearbeitet wird.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der erfindungsgemäßen Reinigungsmaschine ergeben sich aus den Unteransprüchen:
    Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 die Seitansicht einer Reinigungsmaschine einschließlich dem die zu reinigenden Gegenstände aufnehmenden Wagen,
  • 2 einen Längsschnitt durch die Maschine gemäß 1 längs der Linie A-A in 3,
  • 3 einen Querschnitt durch die Reinigungsmaschine,
  • 4 eine perspektivische Darstellung der Düsenanordnung im Waschraum der Maschine,
  • 5 einen der 2 entsprechenden Längsschnitt durch die Maschine mit Darstellung des in den Waschraum eingefahrenen Transportwagens und der von den Düsen bestrichenen Rotationsflächen,
  • 6 eine zur 5 passende Seitansicht des Transportwagens zur Aufnahme der zu reinigenden Gegenstände mit Verdeutlichung seines Pendelhubs während des Waschvorgangs,
  • 7 die Seitansicht einer Reinigungsmaschine in zweiter Ausführung und
  • 8 die Seitansicht a), die Stirnansicht b) und die Draufsicht c) des Korbes zur Aufnahme der Ausrüstungsgegenstände an dem Transportwagen.
  • Im einzelnen erkennt man in 1 die Reinigungsmaschine 1 mit ihrem Gehäuse 2, aus dem an einer seiner Stirnseiten 2.1 eine unter der Decke des Gehäuses 2 angeordnete Führungseinrichtung 3 vorkragt.
  • An der Führungseinrichtung 3 ist ein Laufwagen 4 verfahrbar, an dem mit seinem einen Ende ein Schwenkhebel 5 gelagert ist. Aus der in 1 dargestellten Lage kann der Schwenkhebel 5 mittels einer Hilfskraft bis in eine Horizontallage geschwenkt werden, worauf nachstehend noch eingegangen wird. Am zweiten, in 1 unteren Ende ist der Schwenkhebel 5 mit einer Hubtraverse 6 gelenkig verbunden, an die ein Transportwagen 7 angehängt werden kann. Die gesamte Anordnung bildet somit eine Fördervorrichtung 36 für den Transportwagen 7. Der Transportwagen 7 dient zur Aufnahme von Schlachter-Ausrüstungsgegenständen, die in der Reinigungsmaschine 1 gereinigt werden.
  • 2 und 3 veranschaulichen das Innere der Reinigungsmaschine 1. Einen großen Teil des Inneren der Reinigungsmaschine 1 bzw. ihres Gehäuses 2 nimmt ein Waschraum 8 ein, in den über die Führungseinrichtung 3 und den Laufwagen 4 der an dem Schwenkhebel 5 und der Hängetraverse 6 aufgehängte Transportwagen 7 in Längsrichtung des Waschraums 8 eingefahren und nach Abschluß des Reinigungsvorganges wieder herausgefahren wird. An den beiden Längsseiten 8.1 des Waschraums 8 sind Rotorarme 9 angeordnet, an denen sich Düsen 10 zum Ausbringen der Reinigungs- und Spülflüs sigkeiten befinden. Bei den Rotorarmen 9 handelt es sich um doppelarmige Arme, die beiden Armhälften der Rotorarme 9 liegen sich einander diametral gegenüber. An jeder der inneren Längsseiten 8.1 des Waschraums 8 sind jeweils in einer horizontalen Reihe hintereinander 3 solcher Rotorarme 9 mit Düsen 10 angeordnet, und es finden sich an den inneren Längsseiten 8.1 des Waschraums 8 jeweils zwei solcher Reihen in Höhenrichtung übereinander.
  • 4 zeigt weitere Einzelheiten der Rotorarme 9 und der daran angeordneten Düsen 10. So sind an jedem der Rotorarme 9 an jeder der Armhälften mehrere der Düsen 10 vorhanden, die relativ zueinander so angeordnet sind, daß die Rotationsbahnen der einzelnen Düsen 10 unterschiedliche Radien aufweisen, um zu vermeiden, daß sich zwei der Düsen 10 der einander diametral gegenüberliegenden Armhälften der Rotorarme 9 auf denselben Sprühbereich abdecken. Die Rotorarme 9 haben Rotationsachsen 11, die sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung solche Abstände zueinander aufweisen, daß die einander benachbarten, rotierenden Rotorarme 9 nicht einander überlappen. Des weiteren sind die Rotationsachsen 11 so angeordnet, daß die Rotorarme 9 an jeder der Längsseiten 8.1 des Waschraums 8 in einer gemeinsamen Ebene rotieren, bei der es sich vorzugsweise um eine Vertikalebene handelt. Die gemeinsame Rotationsebene der Rotorarme 9 kann auch aus der Vertikallage heraus gering geneigt sein, sie erstreckt sich hierbei immer noch in einer aufrechten, wenn auch nicht in einer vertikalen Richtung. In Ergänzung zu den rotierenden Düsen 10 an den Rotorarmen 9 können stationäre Düsen 12 vorgesehen sein. Sämtliche Düsen 10, 12 werden über ein Rohrsystem 13 mit der jeweiligen Reinigungs- oder Spülflüssigkeit versorgt, was über einen zentralen Anschluß 14 des Rohrsystems 13 geschieht.
  • 5 veranschaulicht die um die Rotationsachsen 11 rotierenden Rotorarme 9, deren Außenenden eine Kreisbahn 15 durchlaufen, so daß von den Rotorarmen 9 jeweils eine Kreisfläche 16 überstrichen wird. Deutlich erkennt man in 5 die einander nicht überlappende Anordnung der Kreisbahnen 15 der einzelnen Rotorarme 9, wobei zwischen den Kreisflächen 16 Zwickel bestehen, in deren Bereichen von den rotierenden Düsen 10 der Rotorarme 9 Reinigungs- und Spülmittel nicht abgestrahlt werden. Um dies auszugleichen wird, wie 6 zeigt, während des Waschvorgangs der im Waschraum 8 befindliche Transportwagen 7 mit den daran angeordneten, zu reinigenden Ausrüstungsgegenständen in Längsrichtung des Waschraums 8 pendelnd hin- und herbewegt. Dies besorgt der entsprechend angetriebene Laufwagen 4. Wie die Horizontallage des Schwenkarms 5 am Laufwagen 4 deutlich macht, befindet sich die Hängetraverse 6 mit dem daran hängenden Transportwagen 7 in der angehobenen Hubstellung, in welcher über den Laufwagen 4 der Transportwagen 7 frei hängend in horizontaler Richtung hin- und herverfahrbar ist. Hierbei pendelt der Transportwagen 7 um das Maß P in 6, die in Relation zu 5 in der Vertikalprojektion die rechte und die linke Endlage des Transportwagens 7 wiedergibt. Hierbei wird deutlich, daß die beiden Längsenden des Transportwagens 7 beim Pendelhub aus der Überdeckung mit den äußeren Rotorarmen 9 herausfahren, was in Querrichtung des Waschraums 8 zu sehen ist. Dies geschieht jedoch immer so, daß das eine der beiden Längsenden des Transportwagens 7 sich in der Überdeckung mit den betreffenden Rotorarmen 9 befindet, indem es, wie 5 zu entnehmen ist, in diese Überdeckung soweit eintaucht, daß die rückwärtige Begrenzung des Transportwagens 7 die Verlängerungen der Rotationsachsen 11 schneidet. So kann ein Transportwagen 7 verwendet werden, dessen Länge größer als der größte Abstand der jeweils äußeren, am wei testen voneinander abliegenden Düsen-Rotationsbahnen an den beiden Seiten 8.1 des Waschraums 8 ist. Es muß nur dafür gesorgt werden, daß der Pendelhub P des Transportwagens 7 größer als der größte Abstand der äußeren Düsenbahnen zuzüglich der Differenz zwischen diesem Abstand und der Länge des Transportwagens 7 ist.
  • 6 zeigt den unbestückten Transportwagen 7. Hier erkennt man, daß der Transportwagen 7 im wesentlichen aus einem Aufnahmegestell 7.1 besteht, an das Körbe 17 angehängt werden können, wie sie der in 8 dargestellten Ausführung entsprechen. Die Körbe 17 bestehen aus einem Drahtgerüst, das eine hohe Durchlässigkeit für die Reinigungs- und Spülflüssigkeiten aufweist.
  • 7 zeigt in Ergänzung zu 1, daß die Führungsvorrichtung 3 nicht nur an der vorderen Gehäusestirnseite 2.1, sondern auch der rückwärtigen Gehäusestirnseite 2.2 frei vorkragend herausgeführt sein kann. Beim Ausführungsbeispiel nach 1 wird über die gesamte Fördervorrichtung 36 der Transportwagen 7 über die vordere Gehäusestirnseite 2.1 sowohl in den Waschraum 8 als auch aus dem Waschraum 8 herausgefahren. Das Ausführungsbeispiel nach 7 hingegen ermöglicht eine verbesserte Hygiene, indem der Transportwagen 7 mit den zu reinigenden Gegenständen von der Gehäusestirnseite 2.1 her in den Waschraum 8 eingefahren wird, wobei nach erfolgtem Reinigungsvorgang aus dem Waschraum 8 über die rückwärtige Gehäusestirnseite 2.2 aus dem Waschraum herausgefahren wird. Aufgrund dieser Einbahnstraße durch den Waschraum 8 der Maschine 1 hindurch kann man zwischen der unreinen Seite, der vorderen Gehäusestirnseite 2.1, und der reinen Seite, der rückwärtigen Gehäusestirnseite 2.2 unterscheiden.
  • Wie man 8 weiter entnimmt, weist jeder Korb 17 an seinem Oberende ein hakenförmiges Gebilde 18 auf, mit welchem der Korb 17 an längsseitigen Stangen 7.2 (6) des Transportwagens 7 angehängt werden kann. An das hakenförmige Gebilde 18 ist ein Handbügel 19 angeformt, der nach oben am Korb 17 vorsteht. An der Oberseite des Korbes 17 sind mehrere Aufnahmen 20 vorhanden, in die Messer 21 eingesteckt werden können, deren Hefte an der Oberseite des Korbes 17 frei vorstehen. Eine weitere Aufnahme 22, die sich an einer der Stirnseiten des Korbes 17 befindet, ist so ausgebildet, daß darüber ein Stechschutzhandschuh 23 übergestülpt werden kann. Die Aufnahme 22 läßt dem Stechschutzhandschuh 23 eine Bewegungsfreiheit, und die dadurch mögliche Bewegung des Stechschutzhandschuhs 23 während des Waschvorgangs begünstigt die Reinigungswirkung. Eine weitere Aufnahme 24 ist in Gestalt einer Anhängestange an der Oberseite des Korbes 17 vorhanden, um daran einen Glättstahl 25, oder ein sonstiges Gerät anhängen zu können. Bei all diesen zu reinigenden Gegenständen, insbesondere den Messern 21 und den Stechschutzhandschuhen 23, handelt es sich um diejenigen, die während eines Arbeitszyklus von einem Schlachter an seinem Arbeitsplatz benötigt werden.

Claims (13)

  1. Reinigungsmaschine für Schlachter-Ausrüstungsgegenstände, wie Messer, Handschuhe und Schürzen, mit einem Waschraum (8) und mit zumindest einem in den Waschraum (8) hinein und daraus herausfahrbaren Transportwagen (7) zur Aufnahme der Ausrüstungsgegenstände und mit im Waschraum (8) beidseits entlang dem darin befindlichen Transportwagen angeordneten Düsen (10, 12) zum Ausbringen von Reinigungs- und Spülflüssigkeiten, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen mit einer Fördervorrichtung (36) kuppelbar und zumindest ein Teil der Düsen (10, 12) an Rotorarmen (9) angeordnet ist, die im Waschbetrieb in vertikalen oder aufrechten geneigten Ebenen um entlang den Waschraum-Längsseiten (8.1) in Abstand voneinander angeordneten Rotationsachsen (11) rotieren, und daß im Waschbetrieb die Fördervorrichtung (36) den Transportwagen (7) um einen Pendelhub hin- und herfahrend antreibt, der gleich groß oder größer als der Abstand der Rotationsachsen (11) der Rotorarme (9) ist.
  2. Reinigungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorarme (9) diametral zu den Rotationsachsen (11) sich erstreckende Doppelarme sind.
  3. Reinigungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß entlang jedes doppelarmigen Rotorarms (9) die Düsen (10) so angeordnet sind, daß ihre Rotationsradien voneinander verschieden sind.
  4. Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Transportwagens (7) in der Pendelrichtung größer als der größte Abstand der jeweils äußeren, am weitesten voneinander abliegenden Düsen-Rotationsbahnen an den Längsseiten (8.1) des Waschraums (8) ist, wobei der Pendelhub des Transportwagens (7) gleich groß oder größer als dieser größte Abstand der äußeren Düsenbahnen zuzüglich der Differenz zwischen diesem Abstand und der Länge des Transportwagens (7) ist.
  5. Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotorarme (9) an den beiden einander gegenüberliegenden Längsseiten (8.1) des Waschraums (8) jeweils in einer gemeinsamen Rotationsebene angeordnet sind.
  6. Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest drei Rotorarme (9) an jeder der Längsseiten (8.1) des Waschraums (8) in Horizontalrichtung hintereinander in wenigstens einer Reihe angeordnet sind.
  7. Reinigungsmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Reihen von je wenigstens drei Rotorarmen (9) an jeder Längsseiten (8.1) des Waschraums (8) übereinander angeordnet sind.
  8. Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 5–7, dadurch gekennzeichnet, daß die überstrichenen Rotationsflächen (16) der jeweils einander benachbarten Rotorarme (9) voneinander beabstandet sind.
  9. Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (36) einen entlang dem Deckenbereich des Waschraums (8) verfahrbaren Laufwagen (4) aufweist, an dem der Transportwagen (7) mit den Ausrüstungsgegenständen (21, 23, 25) in hängender Lage verfahrbar angeordnet ist.
  10. Reinigungsmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördervorrichtung (36) an einer Gehäusestirnseite (2.1) oder an beiden Gehäusestirnseiten (2.1, 2.2) freikragend herausgeführt ist.
  11. Reinigungsmaschine nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Laufwagen (4) der Fördervorrichtung (36) mit einer Hubvorrichtung (4, 5) zum Heben und Senken des Transportwagens (7) mit den Ausrüstungsgegenständen (21, 23, 25) ausgestattet ist.
  12. Reinigungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen (7) zumindest eine solche Anzahl von unterschiedlichen Aufnahmen (20, 22, 24) für die verschiede nen Ausrüstungsgegenstände (21, 23, 25) aufweist, die an einem der Schlachter-Arbeitsplätze während eines Arbeitszyklus benötigt werden.
  13. Reinigungsmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Transportwagen (7) anhängbare Körbe (17) vorgesehen sind, von denen jeder die Anzahl von unterschiedlichen Aufnahmen (20, 22, 24) für die verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (21, 23, 25) aufweist.
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